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Rahmenbedingungen der Beschulung von neu · PDF fileIndividuelle Unterstützung und schnellstmögliche Integration • BASS 14-21 Nr.4 (RdErl. d. MSW v. 29.06.2012) Vielfalt gestalten

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16. Mai 2014 Fachtagung: Unterricht für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche

Rahmenbedingungen der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen Andrea Hofer Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren NRW Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 37

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Was Sie heute erwartet:

• Politische Rahmensetzung

• Ausgangssituation

• Rechtsvorschriften in NRW

• Angebote der KI / LaKI

Fachtagung: Unterricht für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche 16. Mai 2014

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Interkulturelle Bildung und Erziehung (Beschluss der Kultusministerkonferenz i. d. F. vom 05.12.2013)

Vielfalt zugleich als Normalität und Potenzial für alle

• Überwindung institutioneller Diskriminierung

• Geregeltes Aufnahmesystem

• Individuelle Unterstützung und schnellstmögliche Integration

• Wertschätzung und Anerkennung der Mehrsprachigkeit

Politische Rahmensetzung

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Ausgangssituation

• Steigende Zuwanderung

• Heterogenität

• Sich verändernde Schullandschaft

Ausgangssituation

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Schulpflicht

• Landesverfassung NRW Artikel 8 Absatz 2

• Schulgesetzes NRW §1, § 34-41 und § 125

• Damit sind alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in NRW schulpflichtig, unbeschadet ihres Aufenthaltstitels.

• Zuzüge von schulpflichtigen Kindern sind von den

Schulämtern und Kommunen zu überprüfen.

Ausgangssituation

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BASS 13-63 Nr.3 (RdErl. d. MSW v. 21.12.2009)

Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungs-

geschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen

• Erlernen der deutschen Sprache

• Bedeutung des Herkunftssprachenunterrichts

• Vorrang des gemeinsamen Unterrichts

• Organisationsmodelle

Rechtsgrundlagen / Erlasse

Individuelle Unterstützung und schnellstmögliche Integration

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• BASS 14-21 Nr.4 (RdErl. d. MSW v. 29.06.2012)

Vielfalt gestalten – Teilhabe und Integration durch

Bildung; Verwendung von Integrationsstellen

Beantragung von zusätzlichen Stellen

• BASS 14-01 Nr.3 (RdErl. v.18.10.1988)

Schulische und außerschulische Fördermaßnahmen für

ausgesiedelte Kinder und Jugendliche

Regelungen für schulbegleitenden Nachhilfeunterricht

Rechtsgrundlagen / Erlasse

Individuelle Unterstützung und schnellstmögliche Integration

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• BASS 13-41 Nr. 2.1 „Verordnung über die sonder-

pädagogische Förderung, den Hausunterricht und die

Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52

SchulG – AO-SF)

Fehlende Sprachkenntnisse bedingen keine

sonderpädagogische Förderung

Rechtsgrundlagen / Erlasse

Individuelle Unterstützung und schnellstmögliche Integration

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Anerkennung der Mehrsprachigkeit

• Begründung im Schulgesetz NRW § 2 und BASS 13-63

Nr.3 (RdErl. d. MSW v. 21.12.2009)

• Herkunftssprache anstelle der 2. oder 3. Pflichtfremd-

sprache (APO-S I § 5, APO-GOst § 7)

• Feststellungsprüfung für den Seiteneinstieg (BASS 13-

61 Nr.1)

Wertschätzung und Anerkennung der Mehrsprachigkeit

Herkunftssprachenunterricht

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Angebote der Kommunalen

Integrationszentren

Angebote der Kommunalen Integrationszentren

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