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RESERVERAUM FÜR EXTREMHOCHWASSER HÖRDTER RHEINAUE
Vorgezogene Maßnahmen:
Neubau des Schöpfwerks Leimersheim/ Maßnahmen zur Anpassung der Binnenentwässerung südlich des Reserveraums
Heft 2
Fachbeitrag Technische Planung
März 2018 Antragsteller: Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft u. Bodenschutz Neustadt an der Weinstraße Deichmeisterei / Neubaugruppe Hochwasserschutz
Bearbeiter:
Auftraggeber
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft u. Bodenschutz
Neustadt an der Weinstraße
Deichmeisterei / Neubaugruppe Hochwasserschutz
Bearbeitet durch Unger Ingenieure und CDM Smith
Kapitel 1 Schöpfwerk Leimersheim
Bearbeitet durch Björnsen Beratende Ingenieure
Kapitel 2 Verbesserung des Hochwasserschutzes von Leimersheim - Maßnahmen am
Erlenbach
Kapitel 3 Wiederherstellung der hydraulischen Leistungsfähigkeit im Zulaufbereich des
Fischmals
Kapitel 4 Verbesserung der HW-Situation im Raum Neupotz
Kapitel 5 Gewässeranpassungen des Otterbaches im Bereich Leimersheim
Kapitel 6 Bauablauf und Bauzeiten der Gesamtmaßnahme
- I -
Inhaltsverzeichnis
Erläuterungsbericht Seite
1 Zusammenfassung Technische Planung 1
1.1 Schöpfwerk Leimersheim 1
1.1.1 Vorbemerkung 1 1.1.2 Grundlagen 1 1.1.3 Standortuntersuchung 3 1.1.4 Beschreibung der ausgewählten Lösung 5 1.1.5 Elektrotechnische Ausrüstung 17 1.1.6 Infrastrukturmaßnahmen 20
2 Verbesserung des Hochwasserschutzes von Leimersheim - Maßnahmen am Erlenbach 22
2.1 Veranlassung 22
2.2 Bestehende Verhältnisse 23
2.3 Art und Umfang des Vorhabens 28
2.4 Auswirkung des Vorhabens 31
2.4.1 Rechtsverhältnisse 31 2.4.2 Baudurchführung 31
3 Wiederherstellung der hydraulischen Leistungsfähigkeit im Zulaufbereich des Fischmals 33
3.1 Veranlassung 33
3.2 Kenndaten zum Sedimentanfall 34
3.2.1 Gewässersohle und Sedimentmächtigkeit 34 3.2.2 Geotechnische Einstufung 36 3.2.3 Sedimentbelastung 37
3.3 Vorzugsvariante - Kiesumspülung in den Leimersheim Altrhein 37
3.4 Baudurchführung und Bauablauf 44
4 Verbesserung der HW-Situation im Raum Neupotz 46
4.1 Veranlassung 46
4.2 Lage des Vorhabens und Gewässersysteme 46
4.3 Bestandssituation 48
4.3.1 Hochwassersituation im Bestand 48 4.3.2 Teilungswehr am Wattbach 49 4.3.3 Bauwerke am Kapplachgraben 51
4.4 Vorzugsvariante 52
4.4.1 Betrieb der Bauwerke 52 4.4.2 Baudurchführung und Bauablauf 52
5 Gewässeranpassungen des Otterbaches im Bereich Leimersheim 54
5.1 Veranlassung 54
5.2 Bestandssituation 54
5.3 Planung 56
- II -
5.3.1 Gewässerverlauf in der Ortslage 56 5.3.2 Konstruktive Gestaltung der Sohlschwelle und Gleite im
Auslaufbereich des Fischmals 58
5.4 Baudurchführung und Bauablauf 59
6 Bauablauf und Bauzeiten der Gesamtmaßnahme 60
- III -
Abbildungsverzeichnis Seite
Abbildung 1: Schöpfwerk Leimersheim [UNGER] 2
Abbildung 2: Bestehender Zulaufkanal Schöpfwerk Leimersheim [UNGER] 2
Abbildung 3: Standortuntersuchung (schematische Darstellung) [UNGER] 4
Abbildung 4: Bauphase 1 13
Abbildung 5: Bauphase 2 14
Abbildung 6: Bauphase 3 14
Abbildung 7: Bauphase 4 15
Abbildung 8: Bauphase 5 15
Abbildung 9: Bauphase 6 16
Abbildung 10: Anbindung Energieversorgung Schöpfwerk Leimersheim
[Pfalzwerke Netz AG/BGS Ingenieurbüro] 19
Abbildung 11: Fließschema Erlenbach/Otterbach, Skizze unmaßstäblich,
Bestand. 25
Abbildung 12: Bauliche Maßnahme am Erlenbach, Ruppertsgraben und
Otterbach. 28
Abbildung 13: Gewässersohle Fischmal 2013 (Plangrundlage GeoIngs) 35
Abbildung 14: Geometrie der Sedimentablagerung 36
Abbildung 15: Entnahmebereiche im Fischmal (Plangrundlage GeoIngs) 39
Abbildung 16: Auswertung der vorhandenen Pegeldaten. 40
Abbildung 17: Gewässersystem im Untersuchungsgebiet 47
Abbildung 18: Überschwemmungsgebiete und Auslastung der Gewässer 48
Abbildung 19: Berechnete Abflussaufteilung HQ100 im Bestand. 49
Abbildung 20: Wattbachdreieck, Dammbalkenverschluss Erlenbach, Foto
gegen die Fließrichtung 50
Abbildung 21: Wattbachdreieck, Streichwehr bzw. Abschlag Wattbach, Foto
gegen die Fließrichtung 50
Abbildung 22: Abschlagbauwerk Erlenbach-Kapplach (aus Richtung Kapplach
gesehen). 51
Abbildung 23: Durchlassbauwerk in den Otterbach 51
Abbildung 24: Bestandssituation in der Straße „Am Otterbach“ in Neupotz 53
Abbildung 25: Bestandssituation am Otterbach im Bereich Leimersheim. Ort:
Brücke Erlenbachweg, Blickrichtung nach SO. 55
- IV -
Tabellenverzeichnis Seite
Tabelle 1: Maschinentechnische Ausrüstung Neubau Schöpfwerk
Leimersheim 6
Tabelle 2: Abmessungen Gebäudeteile Neubau 10
Tabelle 3: Deichhöhen am Schöpfwerk Leimersheim 11
Tabelle 4: Vorläufige Bauabschnitte Neubau Schöpfwerk 12
Tabelle 5: Energieversorgung Neubau 18
Tabelle 6: Gewässerdaten Erlenbach und Otterbach 23
Tabelle 7: Abflussaufteilung 23
Tabelle 8: Sparten im Projektgebiet 24
Tabelle 9: Volumenabschätzung 36
Tabelle 10: Geplante Entnahmemenge 40
Tabelle 11: Gewässerkenndaten Otterbach Südlich des Fischmals 43
Tabelle 12: Aufnahme des linienhaften Verbaus am Otterbach,
Leimersheim 55
Tabelle 13: Vergleich Abmessungen Gerinne Bestand und Planung 56
Tabelle 14: Gewässerkenndaten Planung Otterbach Ortslage Leimersheim 57
Anlagen
Nummer Anlagenbezeichnung
2.3 Wiederherstellung der hydraulischen Leistungsfähigkeit im Zulaufbe-
reich des Fischmals
A-2.3.1 Ergebnisse der Sedimentproben nach LAGA (Eurofins)
A-2.3.2 Ergebnisse der Wasseranalytik nach LAGA (Eurofins)
A-2.3.3 Ergebnisse der Wasseranalytik nach LAGA (Eurofins)
- V -
Lose beigefügte Pläne
Die im Folgenden aufgelisteten Pläne sind nach folgender Struktur benannt:
Beispiel:
B-2.1-1-1
2 = Entspricht der Heftnummer
.1 = entspricht dem jeweiligen Kapitel
- 1 = Entspricht der Planart wie folgt:
1= Lageplan
2= Längsschnitte
3= Querprofile
4= Regelzeichnung
5= Detailpläne
- 1= chronologische Nummerierung nach Anzahl der Pläne
Durch das Fehlen mancher Planarten in Kapiteln sind die Pläne nicht immer chronologisch
geordnet.
Plannummer Planbezeichnung Maßstab
2.1 Schöpfwerk Leimersheim
B-2.1-1-1: Übersichtslageplan Projektgebiet 1:5.000
B-2.1-1-2: Übersichtslageplan Projektgebiet, umliegende Ortschaften
und Infrastruktur
1:1.250
B-2.1-1-3: Lageplan Schöpfwerk Leimersheim 1:200
B-2.1-1-4: Lageplan, Längsschnitt Zulaufkanal 1:250
B-2.1-1-5: Übersichtsplan Straßenbau und Wegeführung 1:500
B-2.1-1-6: Lageplan, Schnitte Straße L549 Querungsbereich 1:200/100
B-2.1-1-7: Lageplan Straße L549 Sichtfeld 1:500
B-2.1-1-8: Lageplan Straße L549 Fahrkurve 1 (Süd) 1:500
B-2.1-1-9: Lageplan Straße L549 Fahrkurve 2 (Süd) 1:500
B-2.1-1-10: Lageplan Straße L549 Fahrkurve 3 (Nord) 1:500
B-2.1-1-11: Lageplan Straße L549 Fahrkurve 4 (Nord) 1:500
B-2.1-1-12: Lageplan Inanspruchnahme 1:500
B-2.1-1-13: Lageplan LRT-Grenzen 1:1000
B-2.1-2-1: Längsschnitt Schöpfwerk 1:100
- VI -
B-2.1-2-2: Längsschnitt Auslaufkanal 1:100
B-2.1-2-3: Längsschnitt Straße L549 1:500/50
B-2.1-2-4: Längsschnitte landwirtschaftliche Wege 1:500/50
B-2.1-3-1: Querprofile Zulaufkanal 1:100
B-2.1-3-2: Querprofile 1-2 LRT-Grenzen 1:250
B-2.1-3-3: Querprofile 3-4 LRT-Grenzen 1:250
B-2.1-4-1: Regelquerprofil Geh- und Radweg Zulaufkanal – RQ3 1:50
B-2.1-4-2: Regelquerprofil Straße L549 - RQ1 1:50
B-2.1-4-3: Regelquerprofil Straße L549 - RQ2 1:50
B-2.1-5-1: Ansichten Schöpfwerk Leimersheim 1:100
B-2.1-5-2: Bauwerksplan Geh- und Radwegbrücke Zulaufkanal 1:50
2.2 Verbesserung des Hochwasserschutzes von Leimersheim – Maßnahmen
am Erlenbach
B-2.2-1-1 Lageplan – Vorhaben Süd 1:2.500
B-2.2-1-2 Lageplan – Vorhaben Nord 1:2.500
B-2.2-2-1 Längsschnitt Erlenbach 1:5.000/100
B-2.2-2-2 Längsschnitt Feldentwässerung_Ruppertsgraben 1:2.000/50
B-2.2-3-1 Querschnitte und Regelprofil Flutmulde 1:100
B-2.2-3-2 Überlaufschwelle Erlenbach 1:100
B-2.2-3-2 Querschnitte und Regelprofil Otterbach südlich des
Fischmals
1:100
B-2.2-5-2 Straßendurchlass (l549) mit Drosselung und Überlauf-
schwelle
1:100
2.3 Wiederherstellung der hydraulischen Leistungsfähigkeit im Zulaufbe-
reich des Fischmals
B-2.3-2-1 Längsschnitt Otterbach Maßnahmen Neupotz 1:5.000/100
B-2.3-2-2 Längsschnitt Fischmal 1:1.000/100
B-2.3-4.1 Regelprofil Fischmal / Regelprofil Trenndamm zwischen
Otterbach und Fischmal
1:100
2.4 Verbesserung der HW-Situation im Raum Neupotz
B-2.4-5-1 Durchlassbauwerk am Kapplachgraben (Station 0+045) 1:100
B-2.4-5-2 Einlaufbauwerk am Kapplachgraben (Station 1+082) 1:100
- VII -
2.5 Gewässeranpassungen des Otterbaches im Bereich Leimersheim
B-2.5-1-1 Bestandsaufnahme Uferverbau - Otterbach Bereich Lei-
mersheim
1:2.000
B-2.5-1-2.1 bis
B-2.5-1-2.5
Detaillageplan - Gewässeranpassungen Otterbach Orst-
lage Leimersheim
1:250
B-2.5-2-1 Längsschnitt Otterbach Maßnahmen Bereich Fischmal
und Leimersheim
1:5.000/100
B-2.5-3-1 Querprofile Otterbach+Michelsbach Leimersheim 1:100
B-2.5-5-1 Sohlgleite Otterbach 1:100/50/20
B-2.5-4-1 Renaturierung Otterbach Aussichtsplätze 1:50/100
- VIII -
Verwendete Unterlagen [1] Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Einbeziehung der Hördter Rheinaue als Reserveraum für Extremhochwässer in das
Hochwasserschutzkonzept Rheinland-Pfalz.
2008
Verfasser: HYDER VOIGT Ingenieure GmbH.
[2] Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Reserveraum für Extremhochwasser Hördter Rheinaue – Anpassung der Binnenent-
wässerung.
2015
Verfasser: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH.
[3] Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Hördter Rheinaue – LOS 2 – Schöpfwerk Leimersheim. Entwurfsplanung.
2017
Verfasser: UNGER ingenieure Ingenieurgesellschaft mbH.
[4] Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Aufzeichnung der Betriebszeiten und Pegel am Schöpfwerk Leimersheim aus den Jah-
ren 1998-2016.
2016
Verfasser: Entwässerungsverband Obere Rheinniederung.
[5] Praxishandbuch Schneckenpumpen – Ratgeber und Entscheidungshilfe für Planer,
Bauherren und Betreiber.
2008
Verfasser: Peter J. Kantert, F.Hirthammerverlag GmbH, Oberhaching/München.
[6] Wasserförderschnecken: Planung, Bau und Betrieb von Wasserhebeanlagen.
1988
Verfasser: Nagel, G., Radik, K., Pfriemer Bauverlag GmbH, Wiesbaden, Berlin.
[7] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Richtlinie für Straßen- und Verkehrswesen, RAL.
2012
Verfasser: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, FGSV Verlag,
Köln.
[8] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, RPS.
2009
Verfasser: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, FGSV Verlag,
Köln.
[9] Straßenbau: Entwurf und Bautechnik, 3. Auflage.
2011
Verfasser: Natzschka, H., Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden.
- IX -
[10] Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Konzept zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Raum Neupotz
Lageplan Gewässersystem und bordvolle Auslastung
2013
Verfasser: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
[11] Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Einbeziehung der Hördter Rheinniederung in das Hochwasserschutzkonzept des
Landes Rheinland-Pfalz
Binnenentwässerung Istzustand
2012
Verfasser: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
[12] Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Fortschreibung des Gewässerpflege- und – entwicklungsplans für die Fließgewässer
der Rheinniederung zwischen Germersheim und Wörth
Verbesserung der Abflussverhältnisse am Fischmal bei der Einmündung des Otter-
bachs
2015
Verfasser: Gesellschaft für angewandte Ökologie und Umweltplanung mbH
[13] Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Schreiben bzgl. Altablagerungen
10.05.2017
[14] Klaus-Jürgen Schneider, Alfons Goris, Andrej Albert
Bautabellen für Ingenieure mit Berechnungshinweisen und Beispielen
2014
Verlag: Bundesanzeiger Verlag
[15] Gerhard Bollrich
Technische Hydromechanik Band 1 Grundlagen, 6. durchgesehene und korrigierte
Auflage
2007
Verlag: HUSS-MEDIEN GmbH
[16] Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Reserveraum für Extremhochwasser Hördter Rheinaue
Vermessung Erlenbach, Ruppertsgraben, Otterbach
Geländeaufnahmen vom 30./31.01.2017
Verfasser: IngenieurTeam GEO GmbH
[17] Bundesanstalt für Gewässerkunde
Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Binnenland
2. überarbeitete Fassung, August 2000
- X -
[18] Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Neustadt a.d. Weinstraße
Geotechnisches Gutachten zur Erkundung der Schlammmächtigkeit und Schlamm-
beschaffenheit Fischmal, Einmündung Otterbach Gemarkung Leimersheim
Verfasser: Ingenieurgesellschaft Kärcher mbH
Mai 2013
[19] IGK Ingenieurgesellschaft Kärcher mbH
Verbesserung der Gewässergüte: BGU Altwasser Fischmal, Schichtenverzeichnis
Verfasser: Kai Striehl Brunnenbau Meisterbetrieb
März 2012
[20] DWA -Themenhefte
Naturnahe Sohlgleiten,
Hennef, Januar 2009
[21] DWA -Regelwerke
Merkblatt DWA-M 509,
Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke –
Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung
Hennef, Mai 2014
[22] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen – Arbeitsgruppe Sonder-
aufgaben
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Tragschichten im
Straßenbau ZTV T-StB 95
Ausgabe 1995/ Fassung 2002
[23] Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Neustadt a.d. Weinstraße
Konzept zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Raum Neupotz
Björnsen Beratende Ingenieure
März 2013
[24] Bent Laufe Madsen und Ludwig Tent
Lebendige Bäche und Flüsse - Praxistipps zur Gewässerunterhaltung und Revitali-
sierung von Tieflandgewässern
2000
Verlag: Edmund Siemers-Stiftung
[25] Heinz Patt, Peter Jürging, Werner Kraus
Naturnaher Wasserbau – Entwicklung und Gestaltung von Fließgewässern
2011
Verlag: Springer
[26] Volker Patzold, Günter Gruhn, Carsten Drebenstedt
Der Nassabbau – Erkundung, Gewinnung, Aufbereitung, Bewertung
2008
Verlag: Springer
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Reserveraum für Extremhochwasser Hördter Rheinaue Vorgezogene Maßnahmen: Neubau des Schöpfwerkes Leimersheim / Maßnahmen zur Anpassung der Bin-nenentwässerung südlich des Reserveraums – Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Heft 2 - Fachbeitrag Technische Planung 1
1 Zusammenfassung Technische Planung
1.1 Schöpfwerk Leimersheim
1.1.1 Vorbemerkung
Der Planfeststellungsantrag beinhaltet den Neubau des Schöpfwerks Leimersheim als Ersatz
für die derzeitig vorhandene Schöpfwerksleistung (5,6 m³/s bei einer Förderhöhe von 4,5 m,
6,6 m³/s bei 1 m). Da bei Einsatz des Reserveraums eine Gesamtleistung von bis zu 14 m³/s
erforderlich werden wird, umfasst dieser Antrag zwar den Neubau der Gesamtleistung inkl.
aller erforderlichen Anpassungen, hinsichtlich des Betriebes und der Randbedingungen gilt
der bisherige Leistungsumfang fort. Erst im Hauptantrag zum Reserveraum Hördter Rheinaue
wird auch die Änderung des Betriebes sowie die Inanspruchnahme der installierten Förder-
leistung beantragt werden.
Ebenfalls Gegenstand des Hauptantrages sind erforderliche Anpassungen im gemeinsamen
zukünftigen Betrieb der Schöpfwerke Leimersheim, Klingbach und Sondernheim Süd.
1.1.2 Grundlagen
1.1.2.1 Projektgegenstand
Das geplante Schöpfwerk in Leimersheim wird aufgrund der geänderten Anforderungen an die
Binnenentwässerung im Zuge der Realisierung des Reserveraums für Extremhochwasser auf
eine Förderleistung von 14 m³/s ausgelegt [1] [2]. Um den erhöhten Durchfluss vom Fischmal
zum Schöpfwerk durch den Zulaufkanal sicherzustellen und um die am bestehenden Kanal
festgestellten Mängel zu beheben, wird der Zulaufkanal ausgebaut. Die Brücke über den Zu-
laufkanal wird als Fahrrad- und Fußgängerbrücke neugebaut. Die Befahrung durch landwirt-
schaftlichen Verkehr ist nach dem Neubau nicht mehr vorgesehen.
Neben der Ertüchtigung des Kanals wird auch am Fischmal das nördliche Ufer durch Siche-
rungsmaßnahmen befestigt sowie der bestehende Weg erneuert.
Die Rheinstraße (L549) hat im Bereich der Querung des Rheinhauptdeichs derzeit nicht die
für den Hochwasserschutz notwendige Höhe und wird derzeit bei Hochwasser mobil gesi-
chert. Sie wird deshalb im Zuge des Neubaus des Schöpfwerks entsprechend angehoben.
1.1.2.2 Bestand Schöpfwerk Leimersheim
Das Schöpfwerk Leimersheim wurde 1931 erbaut und 2002 modernisiert [1]. Es ist durch ei-
nen Verbindungskanal mit dem Fischmal verbunden, welches vom Otterbach durchflossen
wird und am nördlichen Ende in den Michelsbach übergeht (s. B-2.1-1-1).
Das Schöpfwerk Leimersheim ist aktuell mit zwei Propellerpumpen mit einer Förderkapazität
von jeweils 2,8 m³/s bei einer Förderhöhe von 4,5 m ausgestattet [1].
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Reserveraum für Extremhochwasser Hördter Rheinaue Vorgezogene Maßnahmen: Neubau des Schöpfwerkes Leimersheim / Maßnahmen zur Anpassung der Bin-nenentwässerung südlich des Reserveraums – Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Heft 2 - Fachbeitrag Technische Planung 2
Abbildung 1: Schöpfwerk Leimersheim [UNGER]
Der Zulaufkanal vom Fischmal zum Schöpfwerk ist ca. 9 m breit und auf einer Länge von etwa
160 m am rechten und linken Ufer bis zu der Brücke mit ca. 80 cm hohen Betonmauern ein-
gefasst. Zudem ist in diesem Bereich eine ca. 15 cm starke Betonsohle vorhanden. Sowohl
die Ufermauern als auch die Betonsohle sind in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand.
Abbildung 2: Bestehender Zulaufkanal Schöpfwerk Leimersheim [UNGER]
Die Sohlhöhe des Kanals liegt gemittelt bei 97,2müNN.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Reserveraum für Extremhochwasser Hördter Rheinaue Vorgezogene Maßnahmen: Neubau des Schöpfwerkes Leimersheim / Maßnahmen zur Anpassung der Bin-nenentwässerung südlich des Reserveraums – Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Heft 2 - Fachbeitrag Technische Planung 3
Die Pumpendruckleitungen des Schöpfwerks wurden im Jahr 1980 instandgesetzt. Zudem
wurde im Jahr 2001 die MSR-Technik erneuert und eine automatische Rechenreinigung in-
stalliert. Im Folgejahr (2002) wurde die Maschinentechnik (Pumpen) erneuert, sowie baulich
durch Anstrichmaßnahmen außen und innen saniert.
Da das neue Schöpfwerk parallel am neuen Standort errichtet wird und das bestehende
Schöpfwerk während der Bauphase die Hochwassersicherheit weiterhin sicherstellen muss,
können von der derzeitigen Betriebstechnik keine Komponenten verwendet werden.
1.1.2.3 Sonstige Nutzung / Beteiligte
In dem direkten Umfeld des Schöpfwerks verläuft auf der Landseite des Rheindeichs der
Bermenweg, welcher auch stark frequentiert als Fahrradweg (Verlauf in nord- südliche Rich-
tung) genutzt wird. Der durchgängige Bermenweg wie auch die Nutzung für Radfahrer und
auch Fußgänger muss nach der Neugestaltung des Schöpfwerks in einem gleichen Maß wie-
derhergestellt werden.
Innerhalb des Reserveraums und an den Deichen verlaufen mehrere Wanderstrecken, die für
lokalen Tourismus und auch zur Naherholung genutzt werden. Auch hier ist eine Erhaltung der
Funktionalität unumgänglich.
Die Flächen südlich und nördlich des Schöpfwerks werden landwirtschaftlich genutzt. Die Be-
troffenheiten sind in der Umweltplanung berücksichtigt [3].
1.1.2.4 Vermessung
Für die Bearbeitung wurden örtliche Vermessungen durchgeführt. Sie dienen als Grundlage
für die nachfolgend beschriebenen Planungen.
1.1.3 Standortuntersuchung
1.1.3.1 Grundlagen der Standortwahl
Für den Neubau des Schöpfwerk Leimersheim wurden im Zuge der Vorplanung drei Standorte
diskutiert: Der Standort 1 befindet sich direkt an der Rheinstraße (L549), der Standort 2 an der
Stelle des bestehenden Schöpfwerks und der Standort 3 zwischen dem bestehenden Schöpf-
werk und dem Fischmal. Die Standorte sind der folgenden Übersicht zu entnehmen [3].
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Reserveraum für Extremhochwasser Hördter Rheinaue Vorgezogene Maßnahmen: Neubau des Schöpfwerkes Leimersheim / Maßnahmen zur Anpassung der Bin-nenentwässerung südlich des Reserveraums – Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Heft 2 - Fachbeitrag Technische Planung 4
Abbildung 3: Standortuntersuchung (schematische Darstellung) [UNGER]
Aufgrund von verschiedenen Restriktionen (Ableitung des geförderten Wassers durch lange
Druckleitungen, Zwangspunkte durch die Beteiligung der Straßenbaubehörde) wurden die
Standorte 1 und 3 verworfen. Die Planung für den Neubau des Schöpfwerks Leimersheim
konzentriert sich auf den Standort 2.
1.1.3.2 Standort 2
Der bevorzugte Standort liegt in unmittelbarer Nähe neben dem aktuell bestehenden Schöpf-
werk. Um einen durchgehenden Pumpbetrieb sicherzustellen wird das alte Schöpfwerk erst
nach dem Abschluss des Neubaus zurückgebaut. Die Deichlinie kann aufgrund der neuen
Platzverhältnisse angepasst und begradigt werden.
Die Zuwegung an das Schöpfwerk kann direkt von der Rheinstraße aus erfolgen, der Deich-
verteidigungsweg verläuft direkt am Schöpfwerk auf der Deichkrone. Nach der Umfahrung des
Schöpfwerks wird der Anschluss zu dem Deichbegleitenden Weg am Deichfuß durch eine
Rampe hergestellt. Diese Wegeführung kann auch vom landwirtschaftlichen Verkehr genutzt
werden.
Die Vorteile des Standorts sind die Nutzung bestehender Strukturen und Anbindungen. Der
Flächenbedarf auf der Rheinseite des Deichs (Schutzgebiete) wird möglichst gering gehalten.
Die Ableitung des geförderten Wassers wird durch einen Ablaufkanal mit Freispiegel sicher-
gestellt.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Reserveraum für Extremhochwasser Hördter Rheinaue Vorgezogene Maßnahmen: Neubau des Schöpfwerkes Leimersheim / Maßnahmen zur Anpassung der Bin-nenentwässerung südlich des Reserveraums – Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Heft 2 - Fachbeitrag Technische Planung 5
1.1.3.3 Verfahrenstechnik
Das Schöpfwerk Leimersheim wird mit elektrisch betriebenen Schneckenpumpen ausgerüstet.
Diese Technologie hat sich wirtschaftlich und ökologisch als zielführende Lösung aus den
Planungen ergeben. Die Schneckenpumpen erweisen sich als betriebsfreundlich, wartungs-
arm sowie wenig anfällig gegen Störungen. Zudem ist die Förderung als ökologisch schonend
für die Fischzönose einzustufen [5] [6].
Die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit eines Schöpfwerks mit Schneckenpumpen ergibt auch
einen kostentechnischen Vorteil gegenüber eines Schöpfwerks mit Propellerpumpen [4].
1.1.4 Beschreibung der ausgewählten Lösung
1.1.4.1 Allgemeine Merkmale
Der Neubau des Schöpfwerks entsteht in unmittelbarer Nähe neben dem aktuellen Schöpf-
werk. Das neue Bauwerk wird in die Linie des Rheinhauptdeichs gebaut. Die Schneckenpum-
pen liegen mit einer Neigung von 35° in der Deichböschung und können so auch optisch ein-
gebunden werden. Mit der Höherlegung der Landstraße L549 und des darunter befindlichen
Ablaufkanals entsteht ein Plateau, auf welchem sich neben dem Betriebsgebäude auch ein
Parkplatz und genug Aufstellfläche für Wartungsarbeiten um und an dem Schöpfwerk ergibt
(s. B-2.1-1-2).
Die ausgewählte Lösung wird durch die folgenden wesentlichen Merkmale gekennzeichnet:
Das Schöpfwerk wird mit einer maximalen Förderleistung von 14 m³/s ausgebaut.
Die Förderleistung teilt sich im Betrieb auf vier Aggregate mit jeweils 3,5 m³/s auf.
Die Haltewasserspiegel liegen wie bisher bei 98,20müNN (Sommer) und 98,50müNN (Win-
ter). Damit bleiben die betrieblichen Randbedingungen wie im Bestand weiterhin gültig.
Für die Förderung werden Schneckenpumpen verwendet.
Der Ablauf vom Schöpfwerk in den Rhein erfolgt in einem abgedeckten Rechteckprofil un-
ter Freispiegelabfluss.
Für den Antrieb der Pumpen werden Elektromotoren mit Umsetzungsgetriebe verwendet.
1.1.4.2 Maschinentechnische Ausrüstung Neubau
Das Schöpfwerk in Leimersheim wird mit vier Förderschnecken mit identischer Leistung vor-
gesehen. Die Kenndaten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Reserveraum für Extremhochwasser Hördter Rheinaue Vorgezogene Maßnahmen: Neubau des Schöpfwerkes Leimersheim / Maßnahmen zur Anpassung der Bin-nenentwässerung südlich des Reserveraums – Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Heft 2 - Fachbeitrag Technische Planung 6
Tabelle 1: Maschinentechnische Ausrüstung Neubau Schöpfwerk Leimersheim
Schneckenpumpen
Anzahl 4
Typ Betontrog
Förderleistung 3.500 l/s
Drehzahl ca. 24 rpm
Durchmesser ca. 3.300 mm
Vorgesehene Schneckengänge 3
Neigung 35°
Beschaufelte Länge ca. 14 m
Gewicht der Schnecke (einschl. Lagerung) ca. 20 t
Gesamtgewicht ca. 28 t
E-Motor
Angenommene Leistung 355 kW
Rücklaufsperre im Getriebe
1.1.4.3 Betriebsanlagen
Im Folgenden werden die Spezifikationen des Neubaus erläutert. Die vorgesehen Lage mit
den zugehörigen Anlagenteilen kann dem Lageplan (s. B-2.1-1-3) entnommen werden.
1.1.4.3.1 Zulaufkanal (s. B-2.1-1-4 + B-2.1-3-1)
Der Zulauf zu dem Schöpfwerk erfolgt über das Fischmal. Nach der Erfassung und Bewertung
des aktuellen Zustands des Zulaufkanals ist ein Neubau der Sohle und der Ufermauern un-
umgänglich1 [3]. Der neue Kanal wird mit Spundwänden an beiden Ufern befestigt, die Spund-
wandoberkante liegt auf 98,00müNN. Die nördliche Böschung bleibt vorwiegend an der glei-
chen Position, um nicht näher an die bestehenden Tennisplätze zu gelangen. Insgesamt wird
der Zulaufkanal um rund einen Meter auf 10,0 m verbreitert. Diese Verbreiterung erfolgt am
südlichen Ufer. Die Sohle des Zulaufkanals wird, wie auch schon im Bestand, in Form einer
durchgehenden Betonsohle zur Gewährleistung der hydraulischen Leistungsfähigkeit ausge-
baut (s. Heft 4, Teil 1). Die Ausführung erfolgt mit rückverankertem, unbewehrtem Beton. Zu
dem Schöpfwerk hin verlässt der neue Kanal die vorhandene Trasse und wird auf eine Breite
von 18,0 m aufgeweitet (Mahlbusen/Zulaufbereich vor dem Schöpfwerk). Die südliche Bö-
schung wird in zwei Böschungsstufen unterteilt. Von der Spundwandoberkante geht die Bö-
schung mit einer Neigung von 1:2 bis auf eine Höhe von 99,00müNN. Nach einem 4,0 m brei-
ten Böschungsstreifen, der die Bewirtschaftung ermöglicht, schließt der zweite Böschungsab-
schnitt an das bestehende Gelände an (ca. bei 99,40müNN).
1 Der bestehende Zulaufkanal wurde am 01.03.2017 besichtigt. Neben den beschädigten und nach innen
eingebrochenen Seitenwänden wurde auch die Sohle als baufällig eingestuft.
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Die Sohle des Zulaufkanals wird ab der Brücke auf eine Sohlenhöhe von 97,00müNN und
damit etwa 20 cm tiefer als der Bestand festgelegt und mit einer Neigung von ca. 5 ‰ in Rich-
tung des Schöpfwerks ausgebaut. Direkt am Schöpfwerk liegt die Sohle auf einer Höhe von
95,86müNN. Um diese Höhendifferenz auszugleichen wird direkt vor den Pumpenkammern
eine Rampe mit einer Neigung von ca. 5 % ausgebildet. Die Verbreiterung und Vertiefung des
Kanals führen zu einer Entlastung der hydraulischen Situation und sollen die Schwall- und
Sunkeffekte bei Ein- und Ausschalten der Pumpe möglichst gering halten.
Am Einlaufbereich vom Fischmal in den Zulaufkanal wird eine Pfahlreihe als Geschwemmsel-
schutz im Zulaufquerschnitt vorgesehen, die das Einschwimmen von großem Treibgut in den
Zulaufkanal verhindert. Nach einem Einsatz des Schöpfwerks soll der Rücklaufeffekt des
Wassers aus dem Zulaufkanal nach dem Abschalten der Pumpen die Pfahlreihe wieder frei-
spülen, daher ist eine manuelle Räumung nur im Ausnahmefall notwendig. Dafür ist im Be-
reich der Pfahlreihe am nördlichen Ufer eine Aufstellfläche für Unterhaltungsarbeiten vorgese-
hen.
1.1.4.3.2 Maschinenhalle und Pumpenkonzept (s. B-2.1-1-3 + B-2.1-2-1)
Durch die Staffelung der Pumpen in 4×3,5 m³/s ist es möglich, mit wenigen Schaltspielen zu
arbeiten. Im Normalbetrieb reicht eine bis maximal zwei Pumpen zur Abdeckung des zu för-
dernden Volumens. Nur im Falle eines Extremhochwassers werden alle Pumpen sequentiell
zugeschaltet.
Um einen langen Stillstand der Aggregate zu vermeiden, werden die Pumpen alternierend
benutzt und somit einer Beschädigung der Pumpen und Tröge vorgebeugt.
Für Wartungsarbeiten am unteren Lager können die Pumpenkammern einzeln durch Damm-
balken verschlossen werden. Das Restwasser in der abgeschlossenen Pumpenkammer, wel-
ches nicht durch die Schneckenpumpe gefördert werden kann, wird durch eine mobile Pumpe
oder einen Saugwagen entfernt.
Zum Ein- und Ausbau der Schneckenpumpen ist der Platz nördlich des Schöpfwerks vorgese-
hen. Hier kann sich ein Lastenkran mit ausgefahrenen Pratzen platzieren. Der Untergrund
wird entsprechend dem Gesamtgewicht eines Krans mit einer aufgeladenen Schnecken-
pumpe ausgelegt.
Für die Wartung und Reparatur von Motoren und Getrieben in dem Schöpfwerk ist eine mobile
Kranbahn vorgesehen. Die fahrbare Kranbahn kann einen Motor oder diverse andere Maschi-
nenteile in der Maschinenhalle aufnehmen und auf den Vorplatz nördlich des Schöpfwerks
fahren. Von hier kann eine Abholung durch einen LKW mit Hebezeug realisiert werden.
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Nach Fertigstellung des Schöpfwerks wird die neue Hochwasserlinie durch das Schöpfwerk
und maßgeblich an der Überlaufkante (Sturzpunkt der Schneckenpumpen) entlanglaufen.
Dieser Sturzpunkt ist mit einer Höhe von 103,81müNN höher als das BHW200, um Verluste
im Ablaufkanal bei BHW zu kompensieren. Bei einer Einstauhöhe höher als der Sturzpunkt
wird durch die Rücklaufsperren der Schnecken ein Rückfluss über das Pumpwerk weitestge-
hend verhindert. Der Betrieb des Schöpfwerkes ist bis zum Staupunkt bei 104,47müNN und
damit bis zum BHW200 + 80 cm Freibord (d.h. mit 14 m³/s) möglich.
Die Lagerung der Schnecken erfolgt in einem fettgeschmierten unteren Lager mit Fettpresse.
Die Schneckenkammern werden zum Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung und zur Redu-
zierung der Schallemissionen mit Betonplatten abgedeckt. Diese Maßnahme empfiehlt sich
bei einer west- oder südlichen Ausrichtung um eine temperaturschwankungsbedingte Aus-
dehnung der Schnecke und eine daraus resultierende Beschädigung des Materials und des
Trogs zu verhindern. Die Gestaltung der Abdeckungen erfolgt im Zuge der Gestaltung des
Konzepts zur Begrünung der Schöpfwerksanlage. Die Abdeckungselemente werden zu War-
tungs- und Reparaturarbeiten abnehmbar sein [5].
Eine Eigenstromerzeugung durch Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Schöpfwerks ist
vorgesehen. Die Erzeugung wird in das bestehende Versorgungsnetz eingespeist.
1.1.4.3.3 Grobrechen
Vor dem Schöpfwerk wird ein Grobrechen mit einem Stababstand von 12 cm als Personen-
schutz vorgesehen. Sollte sich zudem in dem Rechen Schwemmgut ansammeln, kann dieses
durch den Wartungssteg über der Rechenanlage entfernt werden. Größere Verklauselungen
können mit Hilfe eines mobilen Krans über die Wartungsfläche südlich des Zulaufkanals am
Einlauf in das Schöpfwerk entnommen werden. Sonstiges Schwemmgut kann problemlos
durch die Schnecke gefördert werden. Auf eine stationäre Rechenreinigungsanlage kann bei
dieser Betriebsweise verzichtet werden [3].
Am Auslaufkanal des Schöpfwerks wird ebenfalls ein Grobrechen eingebaut. Er dient in erster
Linie als Einstiegssperre, damit Unbefugten keine Möglichkeit gegeben wird über den Ablauf-
kanal zum Schneckentrog zu gelangen. Der Rechen ist am Rechenfuß gelenkig gelagert. Der
Kopf des Rechens wird mit Bolzen befestigt. Sollten sich Schwemmstoffe, die durch die
Schnecke transportiert wurden, an dem Rechen ansammeln, kann dieser in Strömungsrich-
tung umgeklappt werden. Nach dem Hochwasserereignis muss der Rechen dann manuell
wieder mit Hilfe eines Autokrans, oder eines Baggers in seine feste Position gebracht werden.
1.1.4.3.4 Betriebsgebäude (s. B-2.1-1-3 + B-2.1-2-1)
Das Betriebsgebäude zur Installation der EMSR-Technik ist direkt an das Maschinengebäude
angeschlossen.
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In dem Betriebsgebäude sind Räume für die Mittel- und Niederspannungsschaltung, Trafo und
ein Sanitärraum vorgesehen. Sozialräume sind aufgrund der Nähe zu vorhandenen Räumlich-
keiten in anderen Gebäuden des Entwässerungsverbands nicht erforderlich. Das vorgesehene
Lager kann als Arbeitsplatz zur Ablage von Dokumentationsunterlagen genutzt werden. Das
Betriebsgebäude ist von der nördlichen und südlichen Seite durch die Maschinenhalle zu-
gänglich. Der Trafo und die Mittelspannungsschaltung sind nicht durch die Maschinenhalle
zugänglich, für diese Räume sind Außentüren vorgesehen. Von der Mittelspannung wird auf
Niederspannung transformiert. Im Niederspannungsraum sind die Schaltanlagen für das
Schöpfwerk aufgestellt.
Die Schalträume im Betriebsgebäude des Schöpfwerks werden aktiv gekühlt, da sonst bei
Betrieb des Pumpwerks im Sommer zu hohe Innentemperaturen entstehen. Im Winter ist
ebenso ein Frostschutz erforderlich. Das Betriebsgebäudes und die Maschinenhalle sollen mit
einer Dämmung ausgerüstet und zudem grundsätzlich im Winter beheizt werden.
Die Kabelverbindungen von den Schalteinrichtungen zu den Pumpen und sämtlichen anderen
Endverbrauchern werden in einem Zwischenboden geführt und an die entsprechenden Stellen
verteilt.
1.1.4.3.5 Außenfassade und Begrünung (s. B-2.1-5-1)
Die Fassade soll in Klinkerbauweise vorgehängt vor dem Betonbaukörper angebracht werden.
Farblich sollen sich der Maschinenbau- und der Technikteil des Schöpfwerks unterscheiden.
Für den Technikteil ist ein hellerer Farbton vorgesehen, die Maschinenhalle ist in einem dunk-
leren Farbton vorgesehen. Als Farbe ist eine braun-graue Tönung favorisiert, diese wird im
Rahmen der Ausführungsplanung noch genauer festgelegt werden [3].
Das Dach des Technikgebäudes sowie die Abdeckung der Schnecken werden extensiv be-
grünt. Systeme zur Begrünung von schrägen Flächen (Abdeckung Schneckenkammer) sind
bis zu einer Neigung von 35° möglich. Durch die Begrünung der Schneckenpumpen wird eine
optische Einbindung des Gebäudes in den umgebenden Deich erreicht.
1.1.4.3.6 Ablaufkanal (s. B-2.1-2-2)
Das geförderte Wasser läuft unter Freispiegelabfluss durch den Auslaufkanal in das Rhein-
vorland. Aus den hydraulischen Berechnungen (s. Heft 4 Teil 1) ergibt sich, dass der Kanal bei
Abmessungen von 4,0 m Breite und 3,0 m Höhe mit einem Gefälle von 1 % ausreichend leis-
tungsfähig ist. Nach dem Pumpbetrieb und mit sinkendem Wasserspiegel im Rheinvorland
läuft der Kanal wieder leer.
Für Revisionszwecke ist ein Zugangsschacht auf dem Gelände des Schöpfwerks vorgesehen.
Von diesem Punkt aus ist die Auslaufkammer der Schneckenpumpen erreichbar. Sollten Re-
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visionsarbeiten direkt am Auslauf notwendig sein ist der Zugang durch den klappbaren Re-
chen vorgesehen.
1.1.4.3.7 Parkplatz
Nördlich des Schöpfwerks wird ein Parkplatz mit bis zu acht Stellplätzen hergestellt. Dieser
Parkplatz soll neben seinem Nutzen für die Betreiber des Schöpfwerks auch öffentlich nutzbar
sein. Dadurch soll auch verhindert werden, dass -wie derzeit im Bestand- der Randstreifen der
Landstraße oder der Deichweg als erweiterter Parkstreifen zweckentfremdet werden. Zusätz-
lich dient der Parkplatz auch als weiterer möglicher Kranaufstellplatz.
1.1.4.3.8 Abmessungen und Höhenlagen
Die geplanten Gebäudeflächen für das neue Schöpfwerk sind der folgenden Tabelle zu ent-
nehmen:
Tabelle 2: Abmessungen Gebäudeteile Neubau
Gebäudeteil Abmessung (m×m) Fläche (ca.) [m²]
Zulaufbereich und Schneckenkammer 17,71×17,10 303
Maschinenhalle 7,45×18,5 138
Betriebsgebäude 15×5 + 4,45×3,6 (Trafo) 92
Die Firsthöhe des neugebauten Schöpfwerks liegt auf etwa 111,0müNN (Maschinenhalle)
bzw. 109,35müNN (Betriebsgebäude). Die Dachoberkante des Betriebsgebäudes entspricht
damit etwa der bestehenden Gebäudehöhe des Trafoturms.
Die Sohle am Einlauf in das Schöpfwerk liegt auf 95,86müNN, die Sohle des Auslaufkanals
direkt am Auslauf auf 100,5müNN.
Der Vorplatz vor dem Schöpfwerk wird auf eine Höhe von etwa 105,4müNN festgelegt, der
Parkplatz nördlich des Schöpfwerks liegt auf dem Niveau von ca. 104,2müNN.
Weitere Gebäude- und Geländehöhen sind den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Darin ist auch zu erkennen, dass der Deichverlauf leicht verschoben wurde und sich nun grad-
linig an den weiteren Verlauf Richtung Norden anschließt. Die Folge davon ist auch eine ge-
ringfügige Inanspruchnahme von Gelände auf der Rheinseite. Der nahe an den Bestand her-
anreichende Waldrand wird dabei belassen. Stattdessen wird hier teilweise der Deich-
schutzstreifen von 5 m auf 3 m reduziert. Da die Spundwände, die für die Hochwasserschutz-
linie während der Bauausführung notwendig sind (s.u.), in diesem Bereich dauerhaft verblei-
ben, entstehen keine Nachteile für die Deichsicherheit. (s. B-2.1-1-13, B-2.1-3-2 bis 3-3).
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1.1.4.4 Besonderheiten bei der Bauausführung
Die Bauwerke entlang des Rheins sind ausgelegt auf das zwischenstaatlich vereinbarte Be-
messungshochwasser mit einem zugehörigen, ortsspezifischen Wasserstand. Diese Hoch-
wasserlinie ist sowohl bei den Deichen, als auch bei den Bauwerken wie Schöpfwerken,
Durchlassbauwerken usw. einzuhalten.
Da die L549 im Rheinvorland wie ein Querriegel wirkt, ergeben sich daraus folgende Bemes-
sungshöhen:
Tabelle 3: Deichhöhen am Schöpfwerk Leimersheim
Deichhöhe Nordseite 104,33mÜNN
Deichhöhe Südseite 104,80müNN
Der Wert von 104,80müNN entspricht auf Höhe der Ortslage von Leimersheim einem Bemes-
sungshochwasser mit einer 200-jährlichen Wiederkehrwahrscheinlichkeit (BHW) +80 cm Frei-
bord. Dieses Schutzziel ist auch nach dem Neubau bzw. während der Bauphasen einzuhalten.
Der Standort des Altbaus, sowie des neu gebauten Schöpfwerks, liegt im Bereich der Hoch-
wasserlinie. Während der Bauphase werden Änderungen im Verlauf des Deiches vorgenom-
men und daher die Hochwasserlinie in Ihrer Lage geändert. Neben dem Hochwasserschutz
werden im Zuge der Bauausführung auch folgende Randbedingungen eingehalten werden:
Der Hochwasserschutz in Form der durchgehenden Hochwasserlinie des Rheinhaupt-
deichs muss sichergestellt sein.
Die Landstraße L549 muss auch während der Bauphase zumindest einspurig (mit Ampel-
regelung) befahren werden. An der Landstraße ist neben der Rheinschänke auch der
Fähranleger der Schnelllastfähre in Leimersheim angeschlossen.
Der Pumpbetrieb bei einem Hochwasser (Hebung des Gewässersystems „Michelsbach“
über den Rheinhauptdeich) muss gewährleistet werden, um die binnenseitigen Haltewas-
serspiegel nicht zu überschreiten.
Um ein Eindringen von Hochwasser während der Bauphase zu verhindern, sind Abtrennungen
notwendig. Während der Bauphase werden deswegen auch provisorische Hochwasser-
schutzsysteme (Spundwände, etc.) vorgesehen.
Da der Ablaufkanal nördlich der Rheinstraße L549 in das Rheinvorland mündet, ist der maß-
gebende Bemessungswasserstand im Schöpfwerk selbst der niedrigere Wert der Nordseite
(104,33müNN).
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1.1.4.5 Bauen unter Berücksichtigung der Hochwasserlinie
Bei der Herstellung des Schöpfwerks in Leimersheim muss, wie bereits beschrieben, der
durchgehende Hochwasserschutz gewährleistet werden. Insbesondere während den Baupha-
sen und mit der Aufrechterhaltung des Pumpbetriebs durch das bestehende Schöpfwerk, sind
die Bauphasen besonders aufeinander abzustimmen. Das schrittweise, vorläufige Vorgehen
der Bauphasen wird im Folgenden als Übersicht mit Lageskizzen erläutert. Dies stellt eine
beispielhafte Ausführung dar, die jedoch nach der Auftragsvergabe durch die Vorschläge der
ausführenden Firmen noch abgestimmt und angepasst werden kann.
Tabelle 4: Vorläufige Bauabschnitte Neubau Schöpfwerk
Bauphase 1
(siehe: Abb.5)
Herstellen der Baustellenzufahrten (provisorische Zufahrten) und
Baustellenflächen.
Aufstellfläche für Schwerlastkran.
Herstellung einer Spundwand zum bestehenden Schöpfwerk zur Ab-
sicherung des Höhenunterschieds.
Neubau Baukörper Schneckenschöpfwerk (Maschinenbauteil inkl.
Betriebsgebäude).
Herstellung des Zulaufbereichs zwischen dem Schöpfwerkneubau
und dem bestehenden Kanal (Abtrennung z.B. durch Spundwand).
Bauphase 2
(Abb.6)
1. Abschnitt Ablaufkanal mit Auslaufbereich und Umleitung der L549
(einspurig).
Bau des nördlichen Ufers des Zulaufkanals.
Neubau der Deichanlagen südlich des Schöpfwerks.
HW-Linie
Die Hochwasserlinie läuft in diesem Bauabschnitt über den bestehenden
Deich. Die Bauarbeiten finden hinter der Deichlinie statt. Änderungen, die in
den Deich reichen werden mit Spundwänden gesichert. Da in diesem Be-
reich künftig der Deichschutzstreifen auf 3 m reduziert ist, werden die
Spundwände „verbleibend“ ausgeführt.
Bauphase 3
(Abb.7)
Neubau des Ablaufkanals (2. Abschnitt) südlich der L549 mit geän-
derter provisorischer Straßenführung.
Im Zulaufkanal wird die Spundwand linksseitig bis auf eine Ausspa-
rung für den bestehenden Zulaufkanal, rechtsseitig bis zum An-
schluss an das neue Pumpwerk hergestellt. Die rückverankerte Be-
tonsohle wird in einem ersten Abschnitt bis zur linken Spundwand-
aussparung hergestellt.
Neubau und Höherlegung der L549 östlich des Ablaufkanals und
provisorische Anrampung auf der Westseite.
HW-Linie:
Beim Neubau des Ablaufkanals fungiert dieser zusammen mit den Spund-
wänden s.o. als Hochwasserlinie. Es wird sichergestellt , dass kein Wasser
an dem Kanal entlang läuft (z.B. durch Flügelwände rechts und links am
Kanal).
Bauphase 4
(Abb.8)
Anschluss des Zulaufs an das neue Schöpfwerk. Die linksseitige
Spundwandlinie wird geschlossen. Die rückverankerte Betonsohle
wird vollständig hergestellt. Für diesen Bauabschnitt ist eine Phase
mit statistisch wenig Pumpenlaufzeit auszuwählen.
Auffüllung des bestehenden Kanals.
Der Bestand wird jetzt komplett außer Betrieb genommen.
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Ausbau der L549 westlich der Deichquerung. Die Querung mit dem
Rückbaubereich wird durch Spundwand gesichert. Die Straße wird
hier provisorisch auf die endgültige Höhe einseitig hergestellt.
Abriss der bestehenden Rohrleitungen südlich der L549 (1. Ab-
schnitt). Die Querung mit dem Rückbaubereich wird durch Spund-
wand gesichert. Die Straße wird hier provisorisch auf die endgültige
Höhe hergestellt und die Spundwand gezogen.
HW-Linie:
Die neue Hochwasserlinie tritt in Kraft. Das Schöpfwerk erfüllt jetzt seine
Funktion zur Hochwassersicherheit.
Bauphase 5
(Abb.9)
Abriss des alten Schöpfwerks (2. Abschnitt) und Auffüllung der Tief-
flächen.
Im Pumpwerk laufen Ausbaugewerke, die von der Westseite zufah-
ren können.
Baustelleneinrichtung für den Straßenbau.
Bauphase 6
(Abb.10)
Neubau Brücke Zulaufkanal.
Herstellung der Deiche, Herstellung von Wegen und Flächen (Park-
platz und Aufstellflächen).
Abschlussarbeiten am Schöpfwerk (Endfertigung).
Deckeneinbau auf der L549.
Abbildung 4: Bauphase 1
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Abbildung 5: Bauphase 2
Abbildung 6: Bauphase 3
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Abbildung 7: Bauphase 4
Abbildung 8: Bauphase 5
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Abbildung 9: Bauphase 6
1.1.4.6 Bauzeitenabstimmung
Bei der Abstimmung der Bauzeiten sind, unter anderem, folgende Abhängigkeiten zu berück-
sichtigen:
Ruhezeiten für Ökologie (Brut- und Laichzeiten für ansässige Habitate) und damit einher-
gehende Ausschlusszeiten sind, gesondert nach den betroffenen Flächen, Heft 9, Kapitel
1.2.4 sowie Kapitel 4.1 (s. B-9.3) zu entnehmen.
Abwägung des Hochwasserrisikos (die Betriebsstatistik des bestehenden Schöpfwerks in
Leimersheim weist Monate im Sommer mit der geringsten Laufzeit aus).
Umleitung und Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit für die rheinseitigen Anlie-
ger einschl. Rheinfähre
Umleitung während der Bauzeit für Radfahrer und Spaziergänger auf die Fußgängerbrücke
am Fischmal.
Umleitung und Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit für das neue Schöpfwerk.
Umleitung und Einschränkungen während der Bauzeit für den landwirtschaftlichen Verkehr.
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1.1.5 Elektrotechnische Ausrüstung
1.1.5.1 Elektrotechnische Ausrüstung der Bestandsanlage
1.1.5.1.1 Elektrische Energieversorgung
Die derzeitige Anschlussleistung des Schöpfwerkes beträgt ca. 500 kW. Die Stromversorgung
ist über einen Anschluss an das örtliche Mittelspannungsnetz der Pfalzwerke realisiert. Das
Schöpfwerk ist über eine erdverlegte Stichleitung mit einem Gitterabspannmast aus der örtli-
chen Versorgungsmasche des 20 kV - Mittelspannungsnetzes mit der Ortschaft Leimersheim
verbunden. Damit ist derzeit keine zweiseitige Ringeinspeisung gegeben.
Das Schöpfwerk verfügt über einen eigenen Transformator für die Erzeugung der verbrau-
cherseitigen Niederspannung von 400 V. Der Transformator wird über eine gasisolierte Mit-
telspannungs-Schaltanlage aus dem speisenden 20 kV-Netz der Pfalzwerke versorgt. Ein
früher ebenfalls installierter zweiter Transformator (Redundanz) wurde zwischenzeitlich rück-
gebaut.
1.1.5.1.2 Elektrische Betriebstechnik
Auf Niederspannungsebene sind die Betriebsmittel gegeben:
Niederspanungshauptverteilung für den Betrieb der Pumpen an einem elektronischen Leis-
tungssteller.
Automatisierungstechnik für einen automatischen Betrieb des Schöpfwerkes nach manuel-
ler Freigabe durch den Betrieb.
Fernwirktechnische Anbindung an eine zentrale Leitwarte auf der Verbandskläranlage.
Gebäudeinstallation.
Steuerschrank für einen autarken Betrieb der Rechenreinigungsanlage vor dem Schöpf-
werk während des Betriebes des Schöpfwerks.
Wie bereits beschrieben muss das bestehende Schöpfwerk während der Bauphase die
Hochwassersicherheit für die Bauphase weiterhin sicherstellen. Daher können die bauseitig
vorhandenen bestehenden Komponenten der Betriebstechnik nicht für das neue Schöpfwerk
verwendet werden.
1.1.5.2 Elektrotechnische Ausrüstung des Neubaus
Für das neue Schöpfwerk ist eine umfassende neue Betriebstechnik vorgesehen. Sie umfasst
die folgenden Komponenten:
Mittelspannungs-Schaltanlage in eigenem Betriebsraum (Störlichtbogenfest).
Transformator 20 kV / 0,4 kV mit einer voraussichtlichen Leistung von 2 MVA.
Niederspannungs-Schaltanlage.
Leistungsabgänge mit elektronischen Leistungsteilen für die Antriebsmotoren der Pumpen
zur Reduzierung der Anlaufströme.
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Automatisierungseinheit für einen autarken Betrieb des Schöpfwerkes.
Fernwirktechnische Anbindung an die Betriebsleitstelle des betreibenden Entwässerungs-
verbandes (EOR)
Gebäudeinstallationstechnik.
Zugangsüberwachung.
Brandmeldetechnik.
Separate Anschlussstelle für ein örtlich aufgestelltes mobiles Netzersatzaggregat.
Wie an anderer Stelle bereits erläutert wird das Schöpfwerk für eine Förderleistung ausgelegt
welche den Anforderungen im späteren Betrieb des Rückhalteraume für Extremhochwässer
genügt. Bis zur kompletten Fertigstellung des Rückhalteraumes wird das Schöpfwerk nur mit
der bisherigen, ca. hälftigen Förderleistung betrieben. Es sind daher zwei Bedarfsfälle für die
elektrische Anschlussleistung zu unterscheiden:
1) Anschlussleistung für einen Betrieb bis zur komplet-
ten Inbetriebnahme des Rückhalteraumes:
P = 850 kVA
2) Anschlussleistung für einen Betrieb nach Inbetrieb-
nahme des kompletten Rückhalteraumes:
P = 2000 kVA
Die folgende weitere Darstellung der Anschlussbedingungen gilt für den Fall unter 1).
Für die Anschlussbedingungen unter 2) sind von Seiten des Netzbetreibers zusätzliche Maß-
nahmen des Netzausbaus erforderlich. Diese werden im Rahmen der Planungen zu einer
integralen Stromversorgung im Reserveraum näher bestimmt werden können.
1.1.5.2.1 Energieversorgung
Für den Betrieb der elektrischen Verbraucher im neuen Schöpfwerk kann derzeit folgende
Anschlussleistung genannt werden:
Tabelle 5: Energieversorgung Neubau
Bezeichnung Position Summe
Pumpenleistung 4×470 kVA 1.880 kVA
Sonst. Verbraucher 1×50 kVA 50 kVA
Trafoleistung gesamt mindestens 2.000 kVA
Die Stromversorgung des neuen Schöpfwerkes wird über zwei getrennt verlegte Mittelspan-
nungsleitungen aus dem örtlichen Mittelspannungsnetz sichergestellt. Der örtliche Verteilnetz-
betreiber „Pfalzwerke“ stellt hierfür zwei neue Ableitungen an dem nächstgelegenen 20 kV-
Freileitungsnetz zur Verfügung. Damit wird eine n-1- Sicherheit für die Einspeisetrasse er-
reicht.
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Die Mittelspannungsmasche kann aus dem übergeordneten 110 kV- Verteilnetz gespeist wer-
den. Die Strukturen der übergeordneten Verteilnetze können schematisch wie folgt dargestellt
werden:
Abbildung 10: Anbindung Energieversorgung Schöpfwerk Leimersheim [Pfalzwerke
Netz AG/BGS Ingenieurbüro]
Durch die Vermaschungen auf den Versorgungsebenen 100 kV und 20 kV kann nach Anga-
ben des Elektrizitätsversorgers „Pfalzwerke“ davon ausgegangen werden, dass jederzeit ein
Ausfall einer Komponente jeweils in den genannten Versorgungsnetzen durch eine oder meh-
rere redundante Komponenten ausgeglichen werden kann.
1.1.5.2.2 Gestaltung der elektrischen Betriebstechnik
Betriebsräume:
Für die o.g. elektrische Betriebstechnik werden eigene Räumlichkeiten vorgesehen:
Raum: MSSR gasisolierte Mittelspannungsschaltanlage
Raum: TRSR Trafoaufstellraum
Raum: NSSR Niederspannungsschaltanlage
Weitere Räume sind elektrotechnisch zu versorgen: Lager, WC und Maschinenraum. Alle Be-
triebsräume erhalten einen eigenen Zugang.
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Automatisierung:
Das Schöpfwerk wird mit einer Anlageautomatisierung auf Basis einer speicherprogrammier-
baren Steuerung aktueller Bauart ausgerüstet. Die elektronische Steuerung ermöglicht einen
automatischen Betrieb des Schöpfwerkes in Abhängigkeit des Wasserspiegels im Zulaufbe-
reich. Hierbei werden die Schneckenpumpen bedarfsorientiert zu- und abgeschaltet. Grund-
lage der automatischen Steuerung ist eine Messtechnik, welche alle relevanten Wasserstände
und Anlagenzustände erfasst, verarbeitet, archiviert und visualisiert.
Neben der elektronischen Steuerebene wird eine Handebene für alle elektrischen Verbraucher
vorgesehen, über welche ein Betrieb des Schöpfwerkes auch ohne die elektronische Anla-
genautomatisierung möglich ist.
Ferndatenübertragung:
Zur Überwachung des Betriebszustandes und der Funktionen des Schöpfwerkes wird eine
Ferndatenübertragung eingerichtet. Damit kann das Schöpfwerk auch über eine räumlich ent-
fernte Leitwarte ( z.B. des Betreibers ) überwacht werden. Eine davon unabhängige Alar-
mierungsfunktion stellt darüber hinaus die Benachrichtigung des Betriebspersonals für den
Fall von ungewöhnlichen oder gestörten Betriebszuständen sicher.
Messtechnik :
Es werden alle für den Betrieb des Schöpfwerks relevanten physikalischen Messgrößen er-
fasst, verarbeitet und für eine Auswertung innerhalb der Automatisierungstechnik gespeichert.
Wichtige Messwerte wie binnenseitige Wasserstände oder der Rheinpegel werden über re-
dundant vorhandene Gerätschaften doppelt erfasst und verarbeitet.
1.1.6 Infrastrukturmaßnahmen
1.1.6.1 Fußgängerbrücke (s. B-2.1-1-5 + B-2.1-5-2)
Die bestehende Brücke im Zulaufkanal müsste wegen der Verbreiterung des Zulaufkanals
ebenfalls um einen Meter verlängert werden. Der Zustand der Brücke lässt einen Umbau nicht
zu, sodass sie abgebrochen und durch eine neue Brücke ersetzt werden muss.
Der Neubau erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde Leimersheim mit neuer Lastenklasse
(ca. 6 t). Die Brücke ist als Stahlbetonbauwerk mit einer Gesamtbreite von 4 m und einer Nut-
zungsbreite von 3 m vorgesehen [7]. Sie wird künftig nicht mehr für Kraftfahrzeuge freigege-
ben, sondern bleibt dem Fußgänger- und Radverkehr vorbehalten. Als Zufahrtsperre werden
an beiden Seiten verschließbare Poller installiert [8].
Aktuell dient der über die Brücke führende Weg auch als Zugang zu den landwirtschaftlichen
Flächen südlich des Zulaufkanals am Schöpfwerk. Künftig wird diese Zufahrt nur noch über
den Deichkronenweg und die Abfahrt südlich des neuen Schöpfwerks möglich sein.
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1.1.6.2 Zufahrt Wartungsfläche am Einlauf (s. B-2.1-1-4 + B-2.1-4-1)
Auf Höhe der Sport- und Freizeithalle wird, wie bereits schon beschrieben, am nördlichen Ufer
eine Wartungsfläche hergestellt, von der aus die Pfahlreihe am Zulauf zum Kanal erreicht
werden kann. Dazu wird der parallel zum Zulaufkanal verlaufende Fußweg von der Brücke bis
zu der Wartungsfläche als Unterhaltungsweg ausgebaut, der für Fuß- und Radverkehr freige-
geben ist. Zur Sicherung der Böschung wird in diesem Verlauf die Unterkante des Zulaufka-
nals mit Spundwänden fixiert.
1.1.6.3 Landwirtschaftlicher Weg am Deichfuß (s. B-2.1-1-5)
Als Ersatz für die Zufahrt über die Brücke am Zulaufkanal und um den landwirtschaftlichen
Verkehr vom Bermenweg fern zu halten, wird am Fuß des Rheinhauptdeichs vom Schöpfwerk
in Richtung Süden ein Schotterweg neu gebaut. Dieser hat die Breite von 4,0 m und schließt
an den vorhandenen, von der neuen Fußgängerbrücke kommenden Weg etwa 230 m südlich
des Schöpfwerks an. Der Anschlussbereich wird asphaltiert. Die Rampe vom Deich auf den
Weg wird mit einer Neigung von 1:15 ausgebildet [7].
1.1.6.4 Höherlegung der Rheinstraße L5492
Die Landesstraße L549 kommt aus der Ortslage von Leimersheim und führt zur Schnellfähre
am Rhein. Die Straße überquert dabei den bestehenden Hochwasserdeich und hat hier eine
Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h. Die Querungsstelle entspricht dabei nicht der für
den Hochwasserschutz erforderlichen Höhe und wurde bislang bei Hochwasser mobil gesi-
chert.
Im Zuge des Neubaus des Schöpfwerks und der erforderlichen Anpassungen zwischen Deich
und L549 wird die Straße erhöht. Der Hochpunkt der Straße wird künftig nicht nur durch die
Sollhöhe der angeschlossenen Deiche bestimmt, sondern auch von der Überfahrt des Ablauf-
kanals des Schöpfwerks. Hier bestehen hydraulische Zwangspunkte durch den Freispiegelab-
fluss im Ablaufkanal, die ein Tieferlegen des Ablaufkanals nicht zulassen.
Um einen höheren Aufbau möglichst gering zu halten und somit den Eingriff in Ökologie auf
der Rheinseite zu minimieren wird die Querung der Straße mit den Ablaufkanal als Brücken-
bauwerk ausgebildet (s. B-2.1-1-6).
Die Erhöhung der L549 zieht sich dennoch entsprechend weit in das Rheinvorland hinein (s.
Längsschnitt). Der Ausbau der Landstraße erfolgt, in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Mo-
bilität (LBM), nach Belastungsklasse BK 3,2 (s. Regelprofil). Die heutige Fahrbahnbreite vari-
iert, in der Ausbaustrecke wird eine durchgehende Breite von 6,5 m hergestellt [7] [8].
2 Siehe: B-2.1-1-3, B-2.1-1-5 bis 1-11, B-2.1-2-3 bis 2-4, B-2.1-4-2 bis 4-3
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Durch die Erhöhung der Rampe zur Deichquerung hin muss auch der vorhandene, nördlich
begleitende Radweg nach Norden verschoben (s. B-2.1-4-2), sowie die Anbindung des Deich-
begleitwegs an der Nordseite der L549 verlegt bzw. angepasst werden.
Die Anbindungen der künftigen Unterhaltungswege im Querungsbereich des Hochwasser-
deichs berücksichtigen die erforderlichen Aufstellflächen für den landwirtschaftlichen Verkehr.
Sie wurden mit Sichtfeldprüfungen und Fahrkurven entsprechend nachgewiesen. Als Bemes-
sungsfahrzeug wurde ein Traktor mit Anhänger vorausgesetzt [9].
2 Verbesserung des Hochwasserschutzes von Leimersheim - Maßnah-
men am Erlenbach
2.1 Veranlassung
Als Gewässer 2. Ordnung fließt der Erlenbach von Südwesten her kommend durch die Orts-
lage und ist bereits ab einem HQ10 zwischen Oberer Hauptstraße (ca. Fl.km 300) und Fl.km
2.100 hydraulisch überlastet (Auslastung > 100 %) [10].
Im Südwesten der Gemeinde (südlich Obere Hauptstraße, westlich des Erlenbaches) entste-
hen dadurch im Hochwasserfall derzeit Überschwemmungsflächen in einem ausgewiesenen
Bebauungsgebiet.
Zur hydraulischen Entlastung des Erlenbachs im Ortsbereich soll oberstrom der Ortslage Lei-
mersheim ein Abschlag aus dem Erlenbach erfolgen. Dieser wird über teils vorhandene (Rup-
pertsgraben), teils einer neu angelegten Flutmulde oberstrom des Fischmals in den Otterbach
eingeleitet. Um den zusätzlichen Abfluss ohne Verschlechterung der Bestandssituation abfüh-
ren zu können, sind verschiedene Ausbaumaßnahmen notwendig, diese sind zusammenge-
fasst:
Gewährleistung des Hochwasserabschlags am Erlenbach mittels einer Überlaufschwelle
Anlegung einer Flutmulde parallel zur bestehenden Feldentwässerung sowie Aufweitung
des südwestlich des Fischmals verlaufenden Otterbaches zur Sicherstellung des Abflusses
Richtung Fischmal
In diesem Zusammenhang Neubau des vorhandenen Straßendurchlasses an der L542 mit
Drosselbauwerk und Überlaufschwelle
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2.2 Bestehende Verhältnisse
2.2.1.1 Lage des Vorhabens
Das Plangebiet, siehe Plan B-2.2-1-1, liegt südlich der Gemeinde Leimersheim im Landkreis
Germersheim und umfasst die Fließgewässer Erlenbach, Ruppertsgraben und Otterbach.
Die Maßnahmen beschränken sich auf den Erlenbach zwischen Fl.km 1+180 und Fl.km
1+220, auf den Ruppertsgraben zwischen Fl.km 0+000 und 0+400 und auf den Otterbach
zwischen Fl.km 2+400 und 2+800. Weiterhin werden Flächen westlich eines derzeitig genutz-
ten Feldentwässerungsgrabens (östlich des Ruppertsgraben) in Anspruch genommen. Die
Bereitstellung dieser derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde bereits im Flurberei-
nigungsverfahren zur Hochwasserrückhaltung von Wörth/Jockgrim berücksichtigt.
2.2.1.2 Hydrologische Daten
Für die Fließgewässer Erlenbach und Otterbach sind die wichtigsten Gewässerdaten in der
Tabelle 6 und Tabelle 7 zusammengestellt. Die Zuordnung der in Tabelle 7 dargestellten Ab-
flussaufteilungen kann der Systemzeichnung Abbildung 11 entnommen werden.
Tabelle 6: Gewässerdaten Erlenbach und Otterbach3
Gewässer Ordnung Quelle Mündung Länge Einzugsgebiet
Erlenbach II. Birkenhördt
(Naturpark
Pfälzerwald)
Michelsbach
(Leimersheim)
rd. 34,3 km rd. 108,8 km²
Otterbach II. Gemeinde
Oberotterbach
(Naturpark
Pfälzerwald)
Michelsbach
(Leimersheim)
rd. 42,2 km rd. 119,3 km²
Tabelle 7: Abflussaufteilung 4
Abfluss in m³/s HQ100 [m³/s] MQ [m³/s]
Erlenbach Zufluss 6,40 0,70
Erlenbach nach Wattbach 2,80 0,70
Erlenbach nach Kapplachgraben 2,30 0,70
Wattbach 3,60 0,00
Kapplachgraben 0,50 0,00
Otterbach Zufluss vor Neupotz 6,40 0,84
Rheingraben 2,13 0,10
Diffuse Zuflüsse aus Regenwasserentlastungen 2,49 0,00
Otterbach Mündung Fischmal 15,12 0,94
3 http://www.geoportal-wasser.rlp.de/servlet/is/2025/ 4 Heft 4 Teil 3 – Anpassung der Binnenentwässerung
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2.2.1.3 Sparten und Kreuzungsbauwerke
Im Projektgebiet befinden sich mehrere landwirtschaftlich genutzte Wege sowie die Landes-
straße L549. Der Ruppertsgraben wird ca. bei Fl.km 0+200 unter der L549 durchgeführt.
Tabelle 8: Sparten im Projektgebiet
Versorger
Angefragt
über
T / E / W* Da-
tum
bisher
keine
Aus-
kunft
erhalten
Auskunft
erhalten
per
T / E / W*
Datum
Leitun-
gen im
Vorha-
bens-
bereich
Ja / Nein
Datenformat
der Sparten-
auskunft
(PDF, DXF,
etc.)
Auskunft
gültig bis
Zweckverband
für Wasserver-
sorgung
Germersheimer
Südgruppe
Kö.d.ö.R.
E
E
N -
09.01.17 09.01.17
Vodafone Kabel
Deutschland
GmbH
W
W
N PDF
09.01.17 09.01.17
Stadtwerke
Germersheim
E
E N -
09.01.17 09.01.17
Creos Deutsch-
land GmbH
E
E
N 09.01./06.02.1
7 07.02.17
Thüga Energie-
netze GmbH
E
E J PDF, DXF
09.01.17 20.01.17
Telekom AG
E
W/E/T
N - 24.03.17
09.01.17
17./22.02.1
7
PFALZGAS
GmbH
E
E N -
09.01.17 10.01.17
Technische Wer-
ke Ludwigshafen
E
E N -
09.01.17 10.01.17
Gemeindewerke
Rülzheim
E
T/E
N -
09.01.17
06./07.02.1
7
Pfalzwerke Netz
AG
E
E
J PDF, DXF 24.01.17
09.01.17
10./16.01.1
7
PfalzKom Gesell-
schaft für Tele-
kommunikation
mbH
E
E
N -
10.01.17 26.01.17
* E = Email F = Fax P = Post T = Telefon W =
Webauskunft k. A. = keine Angabe
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Im Rahmen der Genehmigungsplanung wurde eine Spartenanfrage durchgeführt. Die Sparten
im Projektgebiet sind in den Lageplänen dargestellt sowie in Tabelle 8 aufgelistet.
Parallel zur L549 befindet sich eine Gasleitung der Thüga Energienetze GmbH.
Von den Pfalzwerken quert eine Freileitung das Projektgebiet. Hier ist bei Arbeiten auf einen
ausreichenden Mindestabstand zu den Leitungen zu achten. Anfallende Bohr- und Baumaß-
nahmen sind mit dem Spartenträger abzustimmen. Vor jeder Bohr- und Baumaßnahme ist
eine aktuelle Spartenauskunft einzuholen.
2.2.1.4 Geologische, bodenkundliche, morphologische und sonstige Grund-
lagen
Gewässersystem
Erlenbach und Otterbach sind Gewässer 2. Ordnung. Der Erlenbach fließt von Neupotz nord-
östlich Richtung Leimersheim und mündet dort in den Michelsbach.
Nördlich von Neupotz wird der Kapplachgraben ausgeleitet, der im Osten von Neupotz in den
Otterbach mündet. Der Wattbach wird westlich der Bundesstraße B9 ausgeleitet und fließt
ebenfalls dem Otterbach zu (südwestlich von Neupotz).
Der Otterbach verläuft südlich Neupotz und gelangt über das Fischmal im Südosten von Lei-
mersheim in den Michelsbach, der innerhalb der Ortschaft Leimersheim weiter Richtung Wes-
ten fließt. Ein grobes Fließschema der Bestandssituation ist in Abbildung 11 dargestellt.
Abbildung 11: Fließschema Erlenbach/Otterbach, Skizze unmaßstäblich, Bestand.
Geologie und Boden5 [11]
5 http://mapclient.lgb-rlp.de/?app=lgb&view_id=19
Erlenbach
Michelsbach
Otterbach
Wattbach Kapplach- graben Ruppertsgraben
Feld- entwässerung
Fischmal
HQ100: 6,4 m³/s MQ: 0,7 m³/s
2,8 m³/s 0,7 m³/s
2,3 m³/s 0,7 m³/s
1,77 m³/s 0,7 m³/s
0,5 m³/s 0 m³/s
3,6 m³/s 0 m³/s
6,4 m³/s 0,84 m³/s
10,0 m³/s 0,84 m³/s
14,59 m³/s 0,94 m³/s
15,12 m³/s 0,94 m³/s
Rheingraben
12,13 m³/s 0,94 m³/s
2,13 m³/s 0,10 m³/s
Diffuse Zuflüsse aus Regenwasserentlastungen
1,96 m³/s
0,53 m³/s
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Das Landesamt für Geologie und Bergbau in Rheinland-Pfalz stellt einen Online-Kartendienst
zu Bodeneigenschaften und –funktionen auf Grundlage der Bodenschätzungen zur Verfü-
gung.
Anhand dieser Karten befinden sich im Projektgebiet ausschließlich lehmige Bodenarten. Vom
Erlenbach bis zur L549, zwischen Ruppertsgraben und Feldentwässerung, überwiegt die Bo-
denart Lehm. Unterstrom der L549 stehen am rechten Ufer des Ruppertsgraben und weiter
am rechten Ufer des Otterbaches stark lehmige Sande an. Die linke Uferseite des Otterba-
ches ist zwischen Mündung des Ruppertsgraben und Mündung ins Fischmal durch einen
schmalen Streifen sandigen Lehm geprägt. Die anschließenden landwirtschaftlichen Flächen
weisen die Bodenarten Lehm und stark lehmiger Sand auf.
Das Sohlniveau liegt im Otterbach oberstrom des Fischmals bis Mündung Ruppertsgraben bei
rd. 97,00 mNHN. Das Geländeniveau am Otterbach schwankt zwischen 101,31 mNHN
(„schwarze Brücke“) und 98,37 mNHN (ca. Mündung Ruppertsgraben).
Die Sohlhöhe im Ruppertsgraben reicht von 97,9 mNHN bis 99,54 mNHN und das Gelände
befindet sich auf Höhen zwischen rd. 100,50 mNHN und 98,30 mNHN.
Der Erlenbach weist im Planungsgebiet Sohlhöhen von rd. 99,65 mNHN und Geländehöhen
von rd. 101,00 mNHN auf.
Grundwasser6
Das Projektgebiet befindet sich in der Grundwasserlandschaft der quartären und pliozänen
Sedimente, die Grundwasserüberdeckung ist insgesamt als ungünstig einzustufen. Die mitt-
lere Grundwasserneubildung beträgt ca. 95 mm/a. Auf Basis der Mittelwassersituation im Sep-
tember 2010 variieren die Grundwasserstände im Bereich des Projektgebietes zwischen
98,40 mNHN und 100,00 mNHN. Genauere ortsabhängige Angaben können Heft 5 – Fachgut-
achten Hydrogeologie entnommen werden.
Flächennutzung
Die Flächen im Projektgebiet sind überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die Landesstraße
L549 quert das Projektgebiet. Außerhalb der Durchlassbauwerke der Gewässer ist keine Be-
bauung im Projektgebiet vorhanden.
Schutzgebiete
Der Otterbach und das Fischmal befinden sich in dem FFH-Gebiet „Bienwaldschwemmfä-
cher“, der Erlenbach im FFH-Gebiet „Erlenbach und Klingbach“ [12]. Weitere Schutzgebiete
sind im Projektgebiet nicht vorhanden.
Altlasten-/ Altlastenverdachtsflächen [13]
6 http://www.geoportal-wasser.rlp.de/servlet/is/2025/
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Gemäß Schreiben der Struktur- und Genehmigungsdirektion vom 10.05.2017 liegen für das
Projektgebiet keine Eintragungen im Bodeninformationssystem / Bodenkataster (BisBoKat)
des Landes Rheinland-Pfalz vor. Allerdings können im Gebiet Altlaststandorte vorhanden sein,
die einer bodenschutz-/altlastenrechtlichen Überwachung unterliegen.
Kampfmitteluntersuchung
Eine Kampfmitteluntersuchung erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung.
Baugrund
Bei Antragsstellung lag für das Projektgebiet keine Auswertung des Baugrundes vor. Etwaige
notwendige Änderungen, welche sich durch die Ergebnisse des Baugrundgutachtens ergeben
werden in der Ausführungsplanung angepasst.
2.2.1.5 Ausgangswerte zur hydraulischen Bemessung
Der Abschlag am Erlenbach wird für einen HQ100 – Abfluss in Höhe von 2,8 m³/s (ohne Ab-
schlag in Kapplachgraben) abzüglich des Abflusses unterstrom der Überfallschwelle in Höhe
von 1,0 m³/s berechnet. Daraus ergibt sich ein Bemessungsabfluss in Höhe von 1,8 m³/s.
Die Entwässerung vom Erlenbach bis in den Ruppertsgraben wird für einen Abfluss bemes-
sen, der die bisherige Überschwemmung übersteigt. Der bisherige Abfluss, der über den Er-
lenbach im Bereich Fl.km 1.200+000 tritt, beträgt im HQ100 Bestand Fall rd. 0,53 m³/s. Der Be-
messungsabfluss für die Flutmulde errechnet sich somit zu 1,80 m³/s – 0,53m³/s = 1,27 m³/s.
Der Bemessungsabfluss für das Durchlassbauwerk bei der L549 entspricht dem Bemes-
sungsabfluss der Überlaufschwelle in Höhe von 1,80 m³/s.
Das Drosselbauwerk sowie die geplante, dem Durchlassbauwerk vorgelagerte Überlauf-
schwelle werden so bemessen, dass es im Vergleich zu der Bestandssituation bei einem
HQ100 und einem HQ10 Ereignis zu keiner Wasserspiegellagenveränderung oberstrom des
Durchlasses kommt
Das Drosselbauwerk wird für einen HQ10, Bestand bemessen. Dieser beträgt rd. 0,55 m³/s.
Die Überlaufschwelle des Drosselbauwerkes führt die Differenz aus Bemessungsabfluss des
Erlenbachabschlags und dem Drosseldurchfluss bei HQ100, Bestand ab.
Die analytischen Berechnungen können Heft 4 – Anpassung der Binnenentwässerung ent-
nommen werden.
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2.3 Art und Umfang des Vorhabens
2.3.1.1 Projektziele
Projektziel ist der Hochwasserschutz der Gemeinde Leimersheim. Die derzeitigen Über-
schwemmungsflächen südwestlich der Gemeinde sollen durch einen geeigneten Abschlag
aus dem Erlenbach im Oberstrom entfallen.
2.3.1.2 Konstruktive Gestaltung
Die im Bereich des Erlenbaches und des Otterbaches geplanten Maßnahmen zur Sicherstel-
lung des Hochwasserschutzes in Leimersheim können der folgenden Systemzeichnung
(Abbildung 12) entnommen werden.
Abbildung 12: Bauliche Maßnahme am Erlenbach, Ruppertsgraben und Otterbach.
Überlaufschwelle zur Hochwasserentlastung am Erlenbach
Die Überfallschwelle wird ca. bei Erlenbach Fl.km 1+200 vorgesehen, ca. 900 m oberstrom
der Ortslage Leimersheim. Die Schwellenhöhe wird mittels Spundwand mit Kopfbalken fest-
gesetzt. Die Oberkante der Schwelle liegt auf 100,55 m NHN (entspricht der MQ-Wasserspie-
gellage). Die Überfallhöhe bei Überströmung beträgt rd. 0,1 m.
Eine Sicherung der anschließenden Böschung wird vorerst aufgrund der örtlichen Verhältnisse
(sehr flaches Gelände) nicht vorgesehen. Bei Bedarf kann eine Sicherung alternativ zu einer
Steinschüttung durch z.B. ein Wirrgewebe mit Ansaat erfolgen. Die konstruktive Gestaltung
der Schwelle kann Plan B-2.2-5-1 entnommen werden. Die hydraulischen Berechnungen und
Nachweise sind Heft 4 Teil 3 zu entnehmen.
Durch die starke Verkrautung des Erlenbaches und dem hierdurch schwer abzuschätzenden
Manning-Strickler-Beiwertes bei Überströmung sollte die geplante Schwellenhöhe, auch in
Hinblick auf die stromabwärts liegende Mühle Emmerling und deren nach Wasserrecht ge-
Erlenbach
Michels-bach
Otterbach
Wattbach Kapplach- graben
Ruppertsgraben
Feld- entwässerung
Fischmal
Überlaufschwelle Erlenbach
Flutmulde
Aufweitung Otterbach
Straßendurchlass L549
Rheingraben
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nehmigte Entnahmemenge, durch eine Vor-Ort-Messung verifiziert werden. Durch niedrige
Abflüsse im Erlenbach zur Zeit der Bearbeitung des Genehmigungsantrages konnte die Verifi-
zierung vorab nicht realisiert werden. Eine ggf. notwendige Anpassung der Sohl- bzw. Schwel-
lenhöhe erfolgt im Zuge der Ausführungsplanung bei Verifizierung der lokalen Wasserstände
Geplante Flutmulde parallel zum Ruppertsgraben
Der Bemessungsabfluss für die Flutmulde beträgt rd. 1,27 m³/s (siehe 2.2.1.2). Die Flutmulde
weist hierbei die folgenden Geometrien auf:
Länge L ≈ 320 m
Sohlgefälle IS = 0,0013 (Geländegefälle)
Tiefe h = 0,4 - 0,6 m (möglichst flache Ausbildung)
Die Kombination aus dem breitflächigen Überstau über Gelände mit dem 1D-Abfluss in Flut-
mulde und sonstigen Entwässerungsgräben erfolgt der hydraulische Nachweis mittels numeri-
schen Modells und nicht analytisch (vergleiche Heft 4 Teil 3). Die Querschnitte und Regelprofi-
le der Flutmulde können Plan B-2.2-3-1 entnommen werden.
Durchlassbauwerk Ruppertsgraben an der L549
Das Drosselbauwerk wird für einen HQ10, Bestand mit rd. 0,55 m³/s bemessen (vgl. Heft 4 Teil 3).
Die Wasserspiegellage (Oberwasser) bei HQ100, Bestand beträgt rd. 100,27 m NHN 7. Dieser
Wasserspiegel soll mit Hilfe einer Überfallschwelle gehalten werden. Die Breite der Überlauf-
schwelle entspricht 2,65 m (vergleiche Heft 4 Teil 3 – Anpassung der Binnenentwässerung).
Durch den Einsatz einer Drossel (Rechteckiger Durchlass 0,4 m x 0,46 m) kommt es auch bei
niedrigen Abflüssen (Ereignisse bis HQ10) zu keinen Veränderungen des Wasserspiegels
oberstrom des Durchlasses. Um einer Verklausung entgegenzuwirken wird vor dem Durch-
lassbauwerk ein Grobrechen vorgesehen.
Im HQ25 Fall (vgl. Heft 4 Teil 3) kommt es oberstrom des Durchlassbauwerks zu einer Auf-
spiegelung sowie unterhalb des Durchlasses zu einer Absenkung des Wasserspiegels gegen-
über dem Bestand. Die dem Ruppertsgraben umliegenden Flächen werden zukünftig, im Zuge
der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen des Rückhalteraums Wörth/Jockgrim, teilweise als
Ausgleichsflächen (Grünland) genutzt. In der Ausführungsplanung wird deshalb geprüft wer-
den inwiefern landwirtschaftlich genutzte Bereiche durch diese Aufspiegelung und Absenkung
betroffen sind. Um diese ggf. zu kompensieren, kann eine Aufweitung der geplanten Drossel
oberhalb des HQ10 Wasserspiegels (99,81 mNHN) und somit eine Erhöhung des Abflusses
bei HQ25 bei der geplanten Bauwerkskonstruktion umgesetzt werden. Nach Festlegung der
endgültigen Höhenkote der Überlaufschwelle am Erlenbach wird in der Ausführungsplanung
die Drosselgeometrie final festgelegt.
7 Heft 4 Teil 3 – Anpassung der Binnenentwässerung
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Die Breite des Straßendurchlasses beträgt nach Planung 1,99 m. Die Höhe der Oberkante
des Durchlasses ergibt sich aus dem Wasserspiegel im HQ100 Fall (100,27 mNHN). Bei einer
Wandstärke von 40 cm, sowie einer Sohlsubstratzugabe von durchschnittlich 40 cm ergibt
sich somit eine Durchlasshöhe von 1,45 m.
Die konstruktive Gestaltung des Durchlasses kann Plan B-2.2-5-2 entnommen werden.
Aufweitung Otterbach
Im HQ100, Bestand beträgt der Abfluss im Otterbach rd. 15,12 m³/s. Bei HQ100, Planung müssen
rd. 16,21 m³/s abgeführt werden. Der zusätzliche Abfluss beträgt demnach rd. 1,09 m³/s.
Der Otterbach muss entsprechend aufgeweitet werden, damit dieser zusätzliche Abfluss ab-
geführt werden kann, ohne die Bestandssituation zu verschlechtern (Rückstau in die Ortslage
Neupotz). Der mittlere Wasserspiegel soll dabei nicht geändert werden, daher wird die Auf-
weitung oberhalb der Mittelwasserspiegellinie durchgeführt. Der MQ-Wasserspiegel im Be-
reich zwischen Mündung des Ruppertsgraben und des Fischmals liegt zwischen 97,65 mNHN
und 97,8 mNHN. Die Böschungsneigung wurde mit 1:3 angesetzt und daraus über Manning-
Strickler (siehe obere Formel) iterativ die Aufweitung ab MQ-Wasserspiegelhöhe berechnet.
Daraus wurde eine Gesamtaufweitung ab Böschungsoberkante von rd. 1,5 m bis 3,0 m er-
mittelt (B-2.2-3-2).
2.3.1.3 Betrieb
Betriebseinrichtungen
Zu den Betriebseinrichtungen gehören folgende Anlagen:
Überlaufschwelle Erlenbach
Straßendurchlass (Rahmenprofil) mit Drosselbauwerk und Überlaufschwelle
Beabsichtigte Betriebsweisen
Die Anlagen werden als unbewegliche Bauwerke errichtet, sodass sich die Betriebsweise an-
hand des Wasserspiegels bzw. Abflusses ergibt.
Die Überlaufschwelle am Erlenbach wird ab einem Wasserspiegel von über 100,55 mNHN
überströmt. Der Abfluss wird über die Flutmulde in den Ruppertsgraben geleitet und der Rup-
pertsgraben mündet in den Otterbach. Vor dem Straßendurchlass der L549 ist das Drossel-
bauwerk für einen Abfluss von HQ100-Bestand dimensioniert. Geht der Abfluss darüber hinaus,
wird ein Rückstau erzeugt. Die Überlaufschwelle hat hier eine Höhenkote von rd. 99,95mNHN
(HQ100-Bestand). Der Straßendurchlass kann den gesamten Bemessungsabfluss abführen.
Anlagenüberwachung
Die Anlagen und Gewässer sind regelmäßig auf Verkrautung zu überprüfen, um ein funktio-
nierendes Abflusssystem zu gewährleisten. Der am Durchlassbauwerk vorgesehene Grobre-
chen muss nach Hochwasserereignissen auf Treibgut hin überprüft werden.
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Heft 2 - Fachbeitrag Technische Planung 31
2.4 Auswirkung des Vorhabens
Durch die geplante Maßnahme entstehen auf nachfolgende Bereiche gegenüber dem
aktuellen Zustand positive Auswirkungen:
Verbesserung des Hochwasserschutzes der Gemeinde Leimersheim
Entlastung des Erlenbaches oberstrom der Gemeinde Leimersheim
Verbesserung der Grundwasserverhältnisse der Gemeinde Neupotz durch Wegfall des
Abschlags in den Kapplachgraben
Verbesserung der Einlaufsituation des Fischmals
Auf nachfolgende Bereiche entstehen keine Auswirkungen:
Wasserbeschaffenheit der beeinflussten Gewässer (lediglich bauzeitliche Gewässer-
trübungen durch aufgewirbeltes Sediment möglich)
Der Mühle Emmerling stromabwärts des Erlenbachs steht weiterhin die durch das be-
stehende Wasserecht genehmigte Entnahmemenge zur Verfügung.
Auf nachfolgende Bereiche entstehen bauzeitliche Auswirkungen:
Öffentliche Sicherheit und Verkehr – Baustellenandienung und Umbau Straßendurch-
lass L549 (ggf. bauzeitliche Sperrung der L549)
Anlieger und deren Grundstücke – Baustellenandienung
Auf nachfolgende Bereiche entstehen gegenüber dem aktuellen Zustand negative Aus-
wirkungen:
Ggf. zusätzlicher Gewässerunterhalt für Flutmulde und Bauwerke
zusätzliche Überwachung der geplanten Bauwerke
Die Gewässerunterhaltung sowie die zusätzliche Überwachung der Bauwerke werden nach
Abschluss der Baumaßnahmen weiterhin von dem derzeitig Gewässerunterhaltungspflichtigen
übernommen.
2.4.1 Rechtsverhältnisse
Die betroffenen Flurstücke sind Heft 3 – Grunderwerbsverzeichnis zu entnehmen.
2.4.2 Baudurchführung
Die geplante Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich südlich des geplanten Straßendurch-
lasses. Die genaue Lage kann Plan B-2.2-1-1 entnommen werden.
Die Zufahrt zu den einzelnen Maßnahmen (Abschlagbauwerk, Durchlassbauwerk) kann über
die landwirtschaftlichen Wege erfolgen. Diese sind ggf. vor den Arbeiten als Baustraßen aus-
zubauen und nach Abschluss der Arbeiten wieder herzurichten. Bei Kreuzungsbereichen zwi-
schen Baustraßen und Gewässern wird der Abfluss bauzeitlich mittels Verrohrung sicherge-
stellt.
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Als Hauptzufahrt dient die Landstraße L549. Für die bauliche Umsetzung des Durchlassbau-
werkes an der Landesstraße L549 muss für die beiden vorgesehenen Bauabschnitte jeweils
eine Fahrspur temporär gesperrt werden. Die Verkehrsregelung erfolgt mittels separater
Wechsellichtzeichen. Ankommende Fußgänger sowie Fahrradfahrer werden parallel zum Ver-
kehr, gesichert auf der freien Fahrspur umgeleitet.
Der Bauablauf für die einzelnen Maßnahmen ergibt sich wie folgt:
1. Aufweitung Otterbach
Der Otterbach wird beginnend ab der „schwarzen Brücke“ bis zur Mündung des Rupperts-
graben aufgeweitet. Dabei wird das Otterbachprofil ab Höhe mittlerer Wasserspiegel (ca.
97,65 bis 97,8 mNHN) um ca. 1,0 bis 1,8 m aufgeweitet und eine Böschung mit einer
Neigung von ca. 1:3 angeschlossen. Somit ergeben sich ab Böschungsoberkante Auf-
weitungen von rd. 1,5 m bis 3,0 m. Nach Fertigstellung der geplanten Böschungen wer-
den die sohlnahen Lenkbuhnen im Gewässer gesetzt. Die Aufweitung des Otterbaches
erfolgt bei niedrigen Wasserständen, so dass auf eine Abschottung zum Fließgewässer
hin verzichtet werden kann.
2. Straßendurchlass L549 mit Drosselbauwerk und Überfallschwelle
Der bestehende Straßendurchlass unter der L549 zwischen Neupotz und Leimersheim
wird zurückgebaut und durch den geplanten Durchlass ersetzt. Der Straßenaufbau und –
unterbau muss dafür ebenfalls zurückgebaut und nach Fertigstellung des neuen Durch-
lasses erneuert werden. Die Ertüchtigung des Straßendurchlasses erfolgt vor der Anlage
der Überlaufschwelle, so dass in der Regel mit keinem Abfluss während der Arbeiten ge-
rechnet wird. Im Falle eines Hochwassers wird das anfallende Wasser mittels einer bau-
zeitlichen Wasserhaltung unter der Straße entlang gepumpt.
3. Anlegen der Flutmulde
Die Flutmulde wird vom Ruppertsgraben auf einer Länge von rd. 300 m abgetragen. Die
bauliche Umsetzung erfolgt bei niedrigen Wasserständen, so dass auf eine Abschottung
zum Graben hin verzichtet werden kann.
4. Abgrabung der Überfallschwelle Erlenbach inkl. Einbringen der Spundwand mit Kopfbal-
ken
Die Anlage der Überlaufschwelle wird bei niedrigen Wasserständen durchgeführt, so dass
auf eine Verrohrung bzw. Absperrung des Erlenbaches verzichtet wird.
Im ersten Schritt wird die Oberkante der rechten Erlenbachböschung auf rd. 27 m abge-
tragen und eine Arbeitsebene für das Spundwandgerät hergestellt. Anschließend kann
die Spundwand mit Kopfbalken eingebracht werden und der Anschluss an das Be-
standsgelände erfolgen.
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Heft 2 - Fachbeitrag Technische Planung 33
3 Wiederherstellung der hydraulischen Leistungsfähigkeit im Zulaufbe-
reich des Fischmals
3.1 Veranlassung
Der Otterbach fließt östlich von Leimersheim im Hauptschluss durch das Fischmal, ein durch
Auskiesung in den 1960er Jahren entstandenes „Stillgewässer“. Letzteres erstreckt sich über
eine Länge von rd. 1,7 km bei einer Breite von 40 bis 200 m (B-2.2-1-1). Die Lage des Fisch-
mals sowie die geplanten Maßnahmen können den Plänen B-2.2-1-1 und B-2.2-1-2 entnom-
men werden.
Das Gewässer entstand ursprünglich als Altarm des Rheines, durch den seit Langem der
Otterbach verläuft. Bis in die 1950er Jahre zeigen die topografischen Karten in der südlichen
Hälfte des heutigen Fischmals den Otterbach als Fließgewässer mit beidseitigen Verlan-
dungsbereichen.
Das Fischmal wurde in den 1960er Jahren bis in eine maximale Tiefe von 10 m ausgekiest, im
südwestlichen Bereich lag die Auskiesungstiefe bezogen auf den Mittelwasserstand nach den
vorliegenden Bohrprofilen bei 5 bis 7 m. Entgegen der seinerzeitigen wasserrechtlichen Ge-
nehmigung erfolgte die Auskiesung nicht mit einer Böschungsneigung von 1:3, es wurden
Neigungen von bis zu 1:1 hergestellt. Nach der Auskiesung mündete der Otterbach etwa
100 m unterhalb der „Schwarzen Brücke“ (B-2.2-1-1) linear in das Fischmal. Unmittelbar nach
Abschluss der Auskiesung war von einer flächig kiesigen Sohle auszugehen.
Mit dem Eintritt des Otterbaches in das skizzierte ausgekieste Profil kommt es zu einer ab-
rupten Reduzierung der Fließgeschwindigkeit, mitgeführte Sedimente lagern sich entspre-
chend im Zulaufbereich ab. Seit der Auskiesung wurde der Zulaufbereich (Otterbach unterhalb
der schwarzen Brücke und Fischmalzulauf) zweimal teilentschlammt (1982/83 und 1987).
Zwischenzeitlich ist der ehemals geradlinige Zulauf komplett verlandet, es erfolgte eine eigen-
dynamische Verlagerung des Otterbaches an das Südufer des ausgekiesten Bereiches. Im
Prinzip entspricht diese Entwicklung dem Zustand der 1950er Jahre, vor der Anlegung des
Fischmals, auf kürzerer Strecke.
Diese Entwicklung wird sich ohne Eingriff fortsetzen, bis das Fischmal bis auf das der Abfluss-
und Gefällesituation angepassten Gewässerbetts verlandet ist. Nach Auswertung der vorlie-
genden Daten zum Sedimentanfall der vergangenen 45 Jahre, wird das Fischmal in etwa 400
Jahren vollständig verlandet sein.
Die Notwendigkeit das Abflussprofil des Fischmals im Einlaufbereich herzustellen ergibt sich
aus den folgenden Überlegungen:
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Das Fischmal bildet die Vorlage für das Schöpfwerk Leimersheim, bei Binnenhochwässern
wird der Wasserstand des Fischmals durch den Pumpbetrieb abgesenkt. Diese Absenkung
breitet sich annähernd flächig im Fischmal aus. Damit wird die Entwässerungswirkung des
Otterbaches in Richtung Neupotz verbessert (Gefällevergrößerung). Durch die Verlandung
des Fischmals im Zulaufbereich oder großflächig im weiteren Verlauf ergibt sich eine Ver-
schlechterung der Hochwassersituation in Neupotz gegenüber dem Status quo. Durch die
projektierte Mehreinleitung vom Erlenbach ist eine Verschlechterung der Situation nicht ge-
nehmigungsfähig (Verschlechterungsverbot). Vor diesem Hintergrund ist die bestehende
Auflandung zu beseitigen,
Durch die Geometrie (Breite und Tiefe) des ausgekiesten Fischmals hat das Gewässer
große Bedeutung für die Grundwasserregulierung und Minderung von Druckwasserspitzen
(größerer Speicherkoeffizient) in Leimersheim. Eine weitgehende Verfüllung würde zu einer
Verschlechterung in Leimersheim führen, was nicht zulässig ist. Eine Verfüllung kann somit
allenfalls im südlichen Teil des Fischmals, d.h. nicht im Nahbereich der Ortslage, erfolgen.
3.2 Kenndaten zum Sedimentanfall
3.2.1 Gewässersohle und Sedimentmächtigkeit
Die Gewässersohle des Fischmals wurde im Jahr 2013 flächig mittels Echolot vermessen, die
Ergebnisse können Abbildung 13 entnommen werden. Die vorliegenden Ergebnisse der Echo-
lotierung lassen Rückschlüsse auf die morphologische Ausprägung der Gewässersohle zu.
Die notwendige Unterscheidung zwischen der Art des angetroffenen Materials (Schlamm
Oberkannte oder Kiessohle) ist nicht möglich. Hierzu wurden die im Einlaufbereich des Fisch-
mals vorliegenden Bohraufschlüsse ausgewertet [19]. Die Seesohle im Einlaufbereich fällt
dabei von Süden (Seesohle 97 bis 98 mNHN) über eine Strecke von rd. 500 m auf Werte von
90 bis 91 mNHN ab. Der sandig-kiesige Aquifer weist eine Mächtigkeit von rd. 12 m (99 bis
87 mNHN) auf. Im Liegenden folgt ein toniger Zwischenhorizont mit einer Mächtigkeit von rd.
2 m.
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Abbildung 13: Gewässersohle Fischmal 2013 (Plangrundlage GeoIngs)
Die Sedimentoberfläche ist dabei entlang der Längsachse des Fischmals annähernd mit kon-
stantem Gefälle von Südwest nach Nordost geneigt. Die ursprüngliche Auskiesungstiefe des
Fischmals nahm nach Süden hin ab. Hieraus resultiert, dass die Sedimentmächtigkeit nicht
linear nach Norden abnimmt. Die Mächtigkeit der Sedimente ergibt sich vielmehr aus der
Überlagerung der aus den Bohrprofilen abgeleiteten Auskiesungsgeometrie und der geneigten
Oberfläche der Sedimente. Der aus der Echolotierung sowie den vorliegenden Bohrprofilen
erstellte Längsschnitt kann Abbildung 14 entnommen werden.
Die durchgeführte Volumenabschätzung der im Einlaufbereich befindlichen Sedimente ist in
Tabelle 9 aufgelistet. Wertet man die in den letzten 45 Jahren eingetragene Sedimentmenge
aus, so ergibt sich ein durchschnittlicher Sedimenteintrag von rd. 2.800 m³ pro Jahr.
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Abbildung 14: Geometrie der Sedimentablagerung
Tabelle 9: Volumenabschätzung
3.2.2 Geotechnische Einstufung
Die Untersuchung der Gewässersedimente ergibt eine insgesamt mehrere Meter mächtige
Ablagerung organikhaltiger Schluffe und Tone (TA, OT), welche die Kiessande der ursprüngli-
chen Terrasse überlagern. Die Schlämme weisen auch in größerer Tiefe (BK2 und BK3 bei rd.
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6,5 m) nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen eine breiige bis flüssige Konsistenz
auf. Eine Konsolidierung hin zu steifen Konsistenzen sowie eine generelle Erhöhung der Kon-
sistenz mit der Tiefe kann auf Basis der vorliegenden Daten nicht abgeleitet werden. Die ho-
hen Wassergehalte sind über die Trockenmasse (33 bis 52%) belegt.
3.2.3 Sedimentbelastung
Zur Bestimmung der Sedimentbelastung wurden insgesamt fünf Mischproben aus den vor-
handenen Bohrungsaufschlüssen hinsichtlich ihrer Verwertbarkeit nach LAGA untersucht. Die
Ergebnisse fasst Anlage A-2.3.1 zusammen.
Nach LAGA (2004) werden für mehrere Inhaltsstoffe die Z0 Werte überschritten. Die hohen
Konzentrationen an Kohlenwasserstoffen mit einer Kettenlänge von C10 bis C40 (MKW) sind
vermutlich anthropogenen Ursprungs. Die genaue Herkunft der Stoffbelastung konnte im fest-
gelegten Rahmen der vorliegenden Bearbeitung nicht geklärt werden. Da PAKs im Boden vor
allem an organischen Verbindungen, vorwiegend Huminstoffe, stark adsorbiert werden, kann
davon ausgegangen werden, dass die unter den Schlämmen anstehenden Kiessande nicht
belastet sind. Die TOC-Belastung, die an 4 Punkten die Z2-Werte übersteigen, ist geogenen
Ursprungs und kann auf den Eintrag von organischem Material aus den Otterbach umgeben-
den Bewuchs bzw.im Gewässer befindlichen Pflanzenresten zurückgeführt werden.
Die Ergebnisse der Wasseranalytik (Anlage A-2.3.2 und A-2.3.3) in Bezug auf die Konzentra-
tion an Schwermetallen sind unauffällig. Die Konzentration an PAKs wurde nicht bestimmt,
durch ihre hydrophoben Eigenschaften wird jedoch von einer überwiegend feststoffgebunden
Verunreinigung ausgegangen.
3.3 Vorzugsvariante - Kiesumspülung in den Leimersheim Altrhein
Eine direkte Entnahme oder Umlagerung der Schlämme innerhalb des Gewässers scheidet
aufgrund der stofflichen Belastung (insbesondere MKWs) und der damit verbundenen techni-
schen Maßnahmen (Spülfelder oder Geotubes, Transport- und Entsorgungskosten) aus Kos-
tengründen aus. Vielmehr sollten die Sedimente weitgehend unangetastet lagern, um eine
Durchmischung im Gewässer zu verhindern. Nicht zuletzt spricht auch das Vorkommen selte-
ner Arten in den verschlammten Bereichen gegen eine vollständige Entnahme mit dem Saug-
bagger.
Um das Problem des Rückstaus im Otterbach zu lösen, wird mittels Saugbagger unterhalb der
verschlammten Sohle des Fischmals im südlichen Bereich Kiessand entnommen, um so die
ursprünglichen Abflussverhältnisse wieder herzustellen. Die maximale Förderhöhe von rd.
12 m (dies entspricht dem maximalen Abstand zwischen Aquiferoberkante und dem anste-
henden Zwischenhorizont) sowie die Spülleitungslänge von 2-3 km können mit den gängigen
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Saugbaggerlösungen problemlos überbrückt werden. Der Saugbagger ist mit einem Schneid-
kopf ausgestattet („Schneidkopfsaugbagger“). Das eingesetzte Gerät ist hierbei mit einem vor
dem Saugmund drehenden Lösewerkzeug ausgestattet. Der zu fördernde Boden wird ge-
schnitten und unter der Wirkung des mit der eingesetzten Kreiselpumpe erzeugten Unter-
drucks angesaugt, gehoben und weitergefördert. Ein klarer Vorteil der eingesetzten Technik
ist, dass sich relativ ebene Flächen herstellen lassen. Die Schnitttiefen variieren je nach ge-
fördertem Material und liegen für den vorliegenden Kiessand bei rd. 1 m. Während des Saug-
vorgangs wird der Saugbagger an der Uferlinie mit 2 Seiten-Verholwinden sowie im Gewässer
mit einem Arbeitspfahl gesichert. Die Überwachung des Auskiesungsfortschritts kann mittels
Echolotierung erfolgen. Das Material wird mittels Spülleitung in den südlichen Bereich des
Leimersheimer Altarm transportiert und eingespült. [26]
Die Gesetzeslage für die Sedimententnahme ist u.a. in der „Handlungsanweisung für den
Umgang mit Baggergut im Binnenland (HABAB-WSV)“ [17] zusammengefasst. Die Entnahme
und geplante Umspülung in den Leimersheimer Altarm entspricht einer „unmittelbaren Ver-
wendung“. Diese liegt auch vor, wenn das Baggergut einem anderen Nutzen und Zweck ge-
widmet wird. Es ist vorgesehen das geförderte Material direkt umzuspülen, eine Zwischenla-
gerung im Gewässerbereich (dies stellt weiterhin eine „unmittelbare Verwendung“ dar) ist nicht
geplant, jedoch im Bauablauf möglich.
Die mittlere Mächtigkeit der unterhalb der Schlammschicht anstehenden Kiessande liegt in
Abhängigkeit von der Auskiesungsgeometrie bei rd. 3-7 m. Im Liegenden schließt der tonige
Zwischenhorizont an.
Um bei der Förderung des Kies-Sand-Gemisches einen lokalen Durchbruch der oberhalb la-
gernden Schlämme zu minimieren, wird das Verfahren möglichst nahe am Zwischenhorizont,
unter Beachtung der Schnitttiefe, ausgeführt. Nach Interpretation der vorliegenden geotechni-
schen Erkundungen des anstehenden Kies-Sandes, ist dieser überwiegend fein bis grobkiesig
und schwach sandig. Bei dem eingesetzten Schneidkopf-Verfahren ist dies von Vorteil da auf
eine Zuspülung von Wasser und die damit einhergehende erhöhte Aufwirbelungsgefahr der
überlagernden Sedimente, verzichtet werden kann. Außerdem wird das Drehmoment des
Schneidkopfs begrenzt, um den Energieeintrag in die über den Kiessanden anstehenden
Schlämme möglichst zu verhindern. In der Ausführung werden alle technischen Möglichkeiten
genutzt, um die Mitförderung von Sedimenten zu minimieren.
Im Bereich zwischen dem Einlauf des Otterbaches unterhalb der schwarzen Brücke 0+000 bis
zur Stationierung 0+110 ist der ursprüngliche Verlauf des Otterbaches in der Südbucht verlan-
det.
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Abbildung 15: Entnahmebereiche im Fischmal (Plangrundlage GeoIngs)
Durch die hohen Sandanteile sowie die stärkere Konsolidierung des Materials bietet sich die
geplante Auskiesung im nördlich anschließenden Bereich von 0+110 bis 0+300 an. Die Mate-
rialentnahme der Auskiesung muss groß genug sein, um die hydraulische Funktion des Otter-
baches zu gewährleisten. Im Saugbereich wird daher eine geplante Wassertiefe von mind.
3 m angestrebt. Nach Auswertung der Pegeldaten im Zulaufbereich des Fischmals in den Jah-
ren 2010 bis 2016 (PL06) liegt der Mittelwasserstand bei rd. 98,04 mNHN (Abbildung 16). Die
geplante Gewässersohle liegt demnach bei rd. 95 mNHN. Die erforderliche Sedimentent-
nahmemenge beträgt rd. 26.500 m³ (Tabelle 10). Die Mächtigkeit des Entnahmehorizontes
liegt zwischen 0,5 bis 3,0 m
Bereich der Kiesentnahme
Gewässerdurchstich
Profilierung der Gewässersohle
Bisher noch nicht durchgängig verlandete Südbucht
Trenndamm
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Abbildung 16: Auswertung der vorhandenen Pegeldaten.
Tabelle 10: Geplante Entnahmemenge
Der entnommene Kiessand ist nicht belastet. Aufgrund der geringen Mengen ist eine Verwen-
dung innerhalb der Bauwerke des Reserveraumes nicht zielführend. Dagegen bestehen am
Leimersheimer Altrhein Probleme durch die Abtrift von Sedimenten, die dort für die Kieslaicher
benötigt werden. Das geförderte Material wird daher genutzt, um bestehende Kolke aufzufül-
len und damit wieder durchströmte Kiesbänke im Leimersheimer Altrhein zu schaffen.
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Es wird von einer Einspülmenge von rd. 3.000 m³ (auf rd. 1.500 m²) ausgegangen. Das Über-
schussmaterial von rd. 23.500 m³ kann im Bereich des Altarms als Substratzugabe einge-
bracht werden. Im südlichen Bereich weist der Altarm eine Breite von etwa 40 bis 50 m auf.
Da die Gewässersohle des Altarms nicht vermessen bzw. geophysikalisch erkundet wurde
wird von einer durchschnittlichen Auffüllungshöhe von 2 m ausgegangen. Bei einer mittleren
Einspülbreite von 20 m ergibt sich hieraus eine rd. 600 m lange Substratbank. Die Bö-
schungsneigung für den Kiessand wird nach dem Einspülen bei rd. 1:5 liegen (Reibungswinkel
27°). Die Verringerung des Fließquerschnittes führt zu einer lokalen Erhöhung der Fließge-
schwindigkeiten und Schleppspannungen. Die geschaffenen Gewässerstrukturen stellen eine
gewässerökologische Verbesserung und somit eine unmittelbare zweckgerichtete Verwen-
dungsmöglichkeit dar. Dem Lageplan B-2.2-1-2 kann die notwendige bauzeitliche Flächenin-
anspruchnahme der Maßnahme entnommen werden.
Gewässerverlauf und Durchstich
Um den in den 60iger Jahren am westlichen Ufer gelegenen Gewässerverlauf des Otterba-
ches wiederherzustellen ist ein Durchstich im Bereich von 0+80 bis rd. 0+110 m geplant. Bis
zu dieser Stelle wird eine Gewässerprofilierung zur Sicherung der Abflussleistung durchge-
führt. Der geplante Sohlgradient ergibt sich aus dem vorhandenen Sohlgefälle des Otterba-
ches oberhalb der Schwarzen Brücke.
Das geplante Trapezprofil im Bereich des Durchstiches ist wie folgt dimensioniert:
Sohlbreite 7 m, die Eintiefung beträgt hierbei rd. 1 m
Böschungsneigung 1:3
Sohlgradient: 0,53 ‰
Gesamtbreite Profil rd. 13 m
Bei der Profilierung sowie der Herstellung des Durchstiches fallen rd. 425 m³ (rd. 770 t) sandi-
ges Sediment an. Damit der Hauptabfluss im neu angelegten Gerinne verläuft wird der östli-
che Teil des bestehenden Otterbachs mittels Trenndamm bis zur Höhe des Mittelwasserab-
flusses separiert. Der Damm wird wie folgt dimensioniert:
Dammkrone bei 98,04 mNHN (Niveau der anstehenden Sandbänke sowie des Mittel-
wasserstandes)
Kronenbreite: 3m
Böschung zum bestehenden Otterbach 1:10
Böschung zum geplanten Gerinne 1:3
Das während der Profilierung sowie der Herstellung des Durchstiches aufgenommene Mate-
rial, kann nach Prüfung der geotechnischen Eignung zur Aufschüttung des Trenndammes
genutzt werden (rd. 125 m³). Die Restmenge wird einer Verwertung zugeführt oder kann ggf.
in den weiteren Baumaßnahmen des Reserveraums verwendet werden. Die Sicherung des
Trenndammes erfolgt mittels kiesverfüllten Steinwurfs. Der Steinwurf bemisst sich analog zu
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Heft 2 - Fachbeitrag Technische Planung 42
den Berechnungen in Kapitel 5.3.2 und wird mit Wasserbausteinen der Größe CP 45/125
ausgeführt. Die Filterstabilität wird mittels Trennvlies garantiert. Der Steinwurf wird nach Fer-
tigstellung mit feinkörnigem Substrat verfüllt. Das Regelprofil des Trenndammes kann Plan B-
2.3-4.1 entnommen werden.
An der neuen Einleitstelle werden die Verlandungserscheinungen von neuem beginnen. Es
wird davon ausgegangen, dass die stoffliche Belastung der aktuell eingespülten Sedimente
deren Verwendung im Gewässer ermöglicht. Die hydraulische Funktion des Fischmals sowie
die Drainagewirkung bezogen auf die Druckwassersituation wird bei dieser Maßnahme nicht
signifikant verändert.
Lenkbuhnen
Zum Schutz der Uferbereiche sowie zur Gerinnestrukturierung werden im Bereich stromauf
des Otterbaches beidseitig Lenkbuhnen eingebracht. Diese bewirken als sohlnahe, d.h. stän-
dig überströmte Bauwerke in der Gewässersohle, die Ausbildung von längs gerichteten Spiral-
strömungen an nahezu beliebiger Stelle im Abflussprofil. Durch die Überlagerung mit im Ge-
wässer vorhandenen Spiralströmungen, zum Beispiel im Außenbogen von Mäandern, kann
hierdurch die hydraulische Belastung der Ufer verstärkt oder deutlich reduziert werden. In der
Folge werden insbesondere in strukturarmen, ausgebauten Gewässerabschnitten deutlich
vielfältigere Strömungsverhältnisse mit entsprechend unterschiedlichen Sohlsubstraten und
Wassertiefen erreicht.
Im Rahmen der Maßnahme am Otterbach sind inklinante, d.h. gegen die Fließrichtung ausge-
richtete Lenkbuhnen beidseitig aus folgenden Gründen vorgesehen:
Aus hydraulischer Sicht entlasten diese Bauwerke die hydraulisch beanspruchten Uferbe-
reiche und führen zu einer Verlagerung der Strömung in die Mitte des Gewässers. Die er-
höhten Fließgeschwindigkeiten und hierdurch erhöhten Schubspannung führen zu einer
geringeren Verlandungsanfälligkeit des Gewässers im mittleren Sohlenbereich.
Aus ökologischer Sicht ermöglichen Lenkbuhnen eine deutliche Zunahme der Strukturviel-
falt im Gewässer und eine bessere Vernetzung zwischen Gewässer und Uferbereichen.
Seltenere Eingriffe begünstigen die Entwicklung natürlicher Ufer- und Sohlstrukturen sowie
der daran gebundenen Biozönosen und sind damit im Interesse einer ökologisch und wirt-
schaftlich sinnvollen Gewässerunterhaltung.
Die Anordnung wird aus den vorliegenden Erfahrungen und Veröffentlichungen abgeleitet. Der
Abstand der Lenkbuhnen ist abhängig von der Sinuosität des Flussschlauches und liegt im
Bereich der 0,8 bis 1,8 fachen Sohlbreite. Die Höhe der Buhne ergibt sich aus den Niedrig-
und HQ100 Wasserständen im Gewässer. Hierbei soll die Lenkbuhne im Niedrigwasserfall
nicht trockenfallen, bei einem HQ100 Ereignis zu 9/10 überströmt werden. Der Winkel, bezogen
auf die Böschungsachse beträgt 60°, wobei die Buhnen inklinant entgegen der Strömung an-
geordnet werden. Die Buhnenlänge wird nach den bisherigen Erfahrungen so gewählt, dass in
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der Mitte des Gewässers immer mindestens ein Drittel der Sohlbreite von den Buhnen un-
berührt bleibt.
Tabelle 11: Gewässerkenndaten Otterbach Südlich des Fischmals
Gewässerkenndaten (Otterbach nördlich der Schwarzen Brücke)
HQ100 99,50 - 99,44 mNHN
NW 97,22 mNHN
Sohlbreite rd. 7 m
Sohlhöhe rd. 97,05 bis 96,97 mNHN
Lenkbuhnen
Abstand der Buhnen 10 m
Höhe der Buhnen oberhalb der Sohle 15 cm – 23 cm (ca. 2 cm Überströmung bei NW)
Buhnenlänge rd. 2,3 m
Hydraulische Wirkung
Kolktiefe rd. 0,5
Kolklänge rd. 2, bis 2,5 m
Tabelle 11 zeigt die Kenndaten des Otterbaches nördlich der Schwarzen Brücke sowie die
Auslegung der Lenkbuhne. Durch die große Differenz zwischen HQ100 Wasserstand und Nied-
rigwasserstand (NQ) können die beiden vorher erwähnten Auslegungskriterien nicht gleichzei-
tig eingehalten werden. Da der Fokus beim Einsatz der Buhnen auf einer Erhöhung der Strö-
mungsdiversität abzielt, die Sicherung der Böschungen im HQ100 Fall zweitrangig sind, werden
die Buhnen so ausgelegt, dass Sie bei NW überströmt wird.
Auslegung Buhnenblocksteine
Die Buhnen werden so dimensioniert, dass sie bei HQ100 standsicher in der Sohle liegen blei-
ben. Im HQ100 Fall werden die Buhnen rd. 2,30 m überströmt. Die Fließgeschwindigkeiten sind
im Hochwasserfall mit maximal 1,5 m/s relativ gering.
Um eine ausreichende Einbindung der Riegelsteine in die geplante Sohle zu gewährleisten,
wird bei den geringen Buhnenhöhen von 15 cm die Riegelsteinhöhe relativ flach mit rd. 0,25 m
ausgebildet.
Eine Kolksicherung wird nicht vorgesehen. Zur gegenseitigen Lagestabilisierung werden mind.
3 Steine in Reihe gesetzt, wobei die in Fließrichtung folgenden Steine tiefer in die Sohle ein-
gebunden werden.
Der Aufbau des Buhnenkörpers kann in der Ausführungsplanung noch variabel ausgearbeitet
werden. Die Buhnenwurzel wird außerdem in die Böschung bis auf die Höhe von Mittelwasser
(rd. 97,70 mNHN) eingebunden. Der zu erwartende Kolk hinter der Buhne wird rechnerisch
auf 0,5 m tiefe abgeschätzt, die Länge des sich ausbildenden Kolkes liegt bei rd. 2,0 bis
2,5 m.
Der Bemessungsnachweis für die Buhnenblocksteine kann Heft 4 Teil 3 entnommen werden.
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3.4 Baudurchführung und Bauablauf
Die baulichen Eingriffe zur Auskiesung des Fischmals können in folgende Bereiche unterteilt
werden:
Gewässerprofilierung im Bereich des Einlaufes in das Fischmal (nördlich der schwar-
zen Brücke) sowie Herstellung des Trenndammes und Durchstich zum Fischmal
Kiesentnahme im Bereich zwischen Station 0+110 bis 0+300 m
Anlegung einer Spülleitung bis in den Leimersheimer Altarm
Die Zufahrt zur Baumaßnahme und zur BE-Fläche am Fischmal erfolgt über die L549 bis zur
Abfahrt nördlich des geplanten Durchlasses (B-2.2-1-1). Die BE-Fläche wird westlich des
Fischmals eingerichtet. Über die angelegte Baustraße entlang des Otterbaches sowie der
nördlich des Durchlasses von der L549 liegenden Abfahrt kann die BE-Fläche im Kreisverkehr
(kein Begegnungsverkehr) angedient werden.
Die Gewässerprofilierung im Einlaufbereich des Fischmals sowie die Herstellung des Trenn-
dammes erfolgt im verlandeten Gewässerbett selbst mittels Kleinbagger bzw. Amphibienfahr-
zeug (bspw. Truxor DM5045 oder vergleichbar). Die zusätzlichen, notwendigen Materialien
(toniges Deichmaterial, Wasserbausteine) werden auf der BE-Fläche zwischengelagert. Das
anfallende Aushubmaterial durch die Gewässerprofilierung wird je nach geotechnischer Eig-
nung im Bereich des Trenndammes zur Schaffung einer ebenen Aufstandsfläche verbracht
bzw. im Bereich der BE-Fläche zwischengelagert und entsorgt.
Die Einleitstelle des Schwimmbaggers grenzt direkt an den Kleinkranplatz des Schöpfwerkes
Leimersheim (B-2.2-1-2). Der Schwimmbagger kann mittels Hubkran in das Fischmal abge-
setzt werden. Im Uferbereich wird eine rd. 5,0 m breite Rampe aus Schotter aufgeschüttet, um
die einzelnen Segmente der Förderleitung in das Fischmal einzuschwimmen. Die Rampe wird
nach der Bauzeit nicht zurückgebaut und dient der Gemeinde als Einlassstelle für Boote ins
Gewässer. Die Elemente können mit einem Schlauchboot bis in den Bereich der geplanten
Auskiesung gezogen werden.
Das Einschwimmen der Spülleitung erfolgt für den Bereich des Fischmals über den Zulaufbe-
reich des Otterbaches und für den nördlichen Bereich über den Leimersheimer Altrhein und
die dort bauzeitlich vorgesehene Schotterrampe. Die einzelnen schwimmenden Segmente der
Saugspülleitung (DN 250 – DN 350) werden im Wasser verbunden. Im Bereich des vorhande-
nen Zulaufkanals des Leimersheimer Schöpfwerkes verlässt die Spülleitung das Gewässer
und wird an Land verlegt. Südlich des Schöpfwerkes quert die Spülleitung den vorhandenen
Bermenweg des Rheinhauptdeichs. Die Spülleitung wird hierbei mit einer Schotterrampe be-
fahrbar ausgebildet. Die weiter nördlich befindliche Querung der L 549 wird mittels Brücken-
konstruktion gequert (Lichte Höhe: 4,20 m). Um die Spülleitung im Bereich der Einspülberei-
che des Leimersheimer Altarms enden zu lassen werden zwei Spülleitungstrassen ab der
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Heft 2 - Fachbeitrag Technische Planung 45
Querung der L549 an Land angelegt und nach Beendigung der jeweiligen Maßnahme zurück-
gebaut.
Spülleitung Abschnitt 1 – Einspülbereich Einlaufbauwerk und Bereich Auslaufkanal Schöpf-
werk
Der erste Abschnitt der Spülleitung verläuft Richtung Süden parallel zur L 549 bis die Trasse
im Bereich des Einlaufbauwerkes in den Leimersheimer Altarm abknickt (B-2.2-1-2). Nach
Beendigung der Einspülmaßnahme wird die Rohrleitung zurückgebaut.
Spülleitung Abschnitt 2 – Nördlicher Einspülbereich
Der zweite Abschnitt der Spülleitung verläuft Richtung Norden entlang des Rheinhauptdei-
ches. Die Spülleitung wird entlang des wasserseitigen Deichfußes verlegt (B-2.2-1-2). Nach
Beendigung der Einspülmaßnahme wird die Rohrleitung zurückgebaut.
Die Spülleitung wird nur an Land mittels Holzpflöcken gesichert. Im Bereich des Fischmals
und des Leimersheimer Altarms kann sich die Leitung im Gewässer frei bewegen. Durch die
geringen Fließgeschwindigkeiten ist bei Normalabfluss mit keinen Schäden an der Rohrleitung
selbst sowie den Uferbereichen zu rechnen. Im Hochwasserfall muss die Leitung (DN 250 –
DN 350) zurückgebaut werden. Durch die relativ langen Vorwarnzeit für Hochwasser am
Rhein (2-4 Tage) ist ein Rückbau der Leitung als unkritisch zu betrachten. Die Länge der Spül-
leitung beträgt je nach Einspülbereich 2-3 km. Der Zulaufkanal des Leimersheimer Altarms
liegt ungefähr 1,5 km von dem Bereich entfernt in dem im Fischmal die Absaugarbeiten
durchgeführt werden. Hier muss auf den angrenzenden Feldern eine Druckerhöhungsanlage
und ggf. eine Baustelleneinrichtung vorgesehen werden (B-2.2-1-2).
Das Einspülen des Kiesmaterials im Altarm selbst erfolgt mittels eines Amphibienfahrzeuges
(bspw. Truxor DM5045 oder vergleichbar). Das Gerät ist hierbei mit einem elastischen
Schlauch an die Saugspülleitung angeschlossen und kann dadurch die ausgewählten Berei-
che durch Befahrung auf der Sohle bzw. schwimmend auf dem Gewässer verfüllen. Die Über-
gabepunkte können dem Lageplan entnommen werden (B-2.2-1-2). Im Zuge der Ausfüh-
rungsplanung wird festgelegt, ob eine flächenhafte oder eine punktuelle Zugabe des Geschie-
bes durchgeführt wird.
Der Bauablauf ist wie folgt:
1. Herstellung der Baustelleneinrichtungsfläche und der Schotterrampe in das Fischmal und
in den Leimersheimer Altarm.
2. Einbringen des Spülbaggers in das Fischmal und Einschwimmen der Leitungssegmente
sowie verbinden der Segmente auf der Wasserfläche.
3. Herstellen der Straßenquerung mittels bauzeitlicher Brückenkonstruktion. Verbinden der
Spülleitungssegmente an Land. Einschwimmen der Spülleitung im Bereich des Einlauf-
bauwerkes im Altarm. Herstellen einer durchgängigen Verbindung der Spülrohrleitungen.
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Heft 2 - Fachbeitrag Technische Planung 46
Verfüllung des ersten Bereiches. Rückbau und Umsetzen der Segmente zu den weiter
nördlich liegenden Bereichen.
4. Nach Abschluss der Kiesentnahme wird der Zulauf zum Fischmal profiliert (Arbeiten erfol-
gen in der fließenden Welle), der Durchstich wird von der bestehenden Sandbank ausge-
hoben und der geplante Trenndamm wird errichtet. Je nach Wasserstand muss ggf. eine
Wasserhaltung (bspw. Mobildeich oder Big-Packs) parallel zum Otterbachverlauf vorge-
sehen werden.
4 Verbesserung der HW-Situation im Raum Neupotz
4.1 Veranlassung
Bedingt durch Regenfälle und Schneeschmelze kam es im Bereich der Ortslage Neupotz in
den Jahren 2010 und 2011 zu großflächigen Vernässungen der an die Ortslage angrenzenden
landwirtschaftlichen Flächen. Innerhalb der Ortslage wurden insbesondere im Nahbereich des
Kapplachgrabens mehrere Keller vernässt. Ursächlich hierfür war u.a. eine lang anhaltende
hohe Wasserführung der Gewässer im Umfeld der Bebauung.
Zur Verbesserung dieser Verhältnisse wird in der Grundwasserstudie [14] vorgeschlagen, den
Kapplachgraben zukünftig nicht mehr als Hochwasserentlastung vom Erlen- zum Otterbach zu
nutzen und einen Rückstau vom Otterbach in den Kapplachgraben zu unterbinden.
Durch die o.g. Änderungen am Gewässersystem kommt es im Hochwasserfall zu einer geän-
derten Wasserverteilung im Projektgebiet. Als funktionaler Ersatz dient insbesondere der be-
reits beschriebene Hochwasserabschlag vom Erlenbach westlich Leimersheim [23].
4.2 Lage des Vorhabens und Gewässersysteme
An die Ortslage Neupotz grenzen mehrere Oberflächengewässer an:
Nördlich der Ortslage fließt der Erlenbach, der bei Leimersheim zusammen mit dem Otter-
bach den Michelsbach bildet. Der Erlenbach liegt in Hang- bzw. Hochlage, um einen Mühl-
betrieb in Leimersheim zu ermöglichen.
Südlich der Ortslage verläuft, von Jockgrim kommend, der Otterbach. Am Übergang zur
Rheinniederung liegt das Hochwasserrückhaltebecken Otterbach, das mit einem Volumen
von rd. 500.000 m³ ein wesentlicher Baustein des Hochwasserrisikomanagements für die
Rheinniederung darstellt.
Bei Hochwasser im Erlenbach schlägt dieser einen Teil seines Abflusses über den Watt-
bach (westlich der Ortslage) bzw. den Kapplachgraben (östlich der Ortslage) zum Otter-
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bach ab. Vor der Ortslage Leimersheim entlastet der Erlenbach bei Hochwasser breitflä-
chig in den Ruppertsgraben, der ebenfalls dem Otterbach zufließt.
Abbildung 17: Gewässersystem im Untersuchungsgebiet
Wesentlich für das Verständnis der Wasserverteilung im Hochwasserfall ist, dass der hochlie-
gende Erlenbach nur eine durch die Geometrie vorgegebene Grundlast nach Leimersheim
abführen kann. Abflüsse, die über dieser Grundlast liegen, fließen dem Geländegefälle fol-
gend über Wattbach und Kapplachgraben sowie Ruppertsgraben dem tiefer liegenden Otter-
bach zu.
Abgesehen vom außerhalb der Rheinniederung liegenden Einzugsgebiet erhält der Otterbach
Zuflüsse aus dem westlich der B9 gelegenen Grabensystem (Krautschemehlgraben / Erlen-
graben). Im Südwesten der Ortslage mündet der Rheingraben und ein aus Norden kommen-
der Entwässerungsgraben in den Otterbach. Zusätzlich entwässert der östlich von Neupotz
gelegene Ruppertsgraben und der Kandohl kurz vor dem Fischmal in den Otterbach.
Am Auslauf des Fischmals liegt das Schöpfwerk Leimersheim, das bei hohen Rheinwasser-
ständen die Binnenentwässerung gewährleistet.
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4.3 Bestandssituation
4.3.1 Hochwassersituation im Bestand
Die nachstehende Abbildung 18 zeigt die betroffenen Flächen und die bordvolle Leistungsfä-
higkeit der einzelnen Gewässer beim HQ10 und HQ100 in der Bestandsituation.
In Neupotz reichen die Überschwemmungsgebiete beim hundertjährlichen Hochwasser bis
unmittelbar an den Rand der Bebauung im Westen (vom Wattbach) und Süden (vom Otter-
bach). Der Otterbach südlich der Ortslage ist bereits beim HQ10 ausgelastet. Die Ortslage ist
nicht von gewässerseitigen Überschwemmungen betroffen.
Abbildung 18: Überschwemmungsgebiete und Auslastung der Gewässer
HQ 100
HQ 10
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Entscheidend für den Hochwasserschutz von Neupotz ist daher - neben der Wasserverteilung
auf Erlen- und Otterbach am Wattbachdreieck und dem planmäßigen Betrieb des Hochwas-
serrückhaltebeckens am Otterbach - der Erhalt der Leistungsfähigkeit des Otterbaches südlich
der Ortslage. Die anhaltend hohen Wasserstände im Otterbach und im Kapplachgraben be-
wirken in Überlagerung mit sonstigen Einflüssen (Grundwasserneubildung) ein Druckwasser-
problem in der Bebauung von Neupotz.
Die Aufteilung der Abflüsse bei einem HQ100 kann der nachfolgenden Abbildung 19 entnom-
men werden. Beim HQ100 werden 0,5 m³/s vom Erlenbach über den Kapplachgraben in den
Otterbach abgeschlagen.
Abbildung 19: Berechnete Abflussaufteilung HQ100 im Bestand.
4.3.2 Teilungswehr am Wattbach
Die Abflussverteilung um Neupotz wird durch das Verteilungswehr am Wattbach geprägt. Es
handelt sich hierbei um einen Dammbalkenverschluss im Erlenbach (Abbildung 20). Dieser
Verschluss ist in der Regel offen und drosselt den Erlenbach bei Hochwasser auf rd. 2,8 m³/s.
Der Mehrabfluss wird über eine Streichwehrkonstruktion (Abbildung 21) in den Wattbach ab-
geschlagen.
Abschlagbauwerk Kapplachgraben Abb. 23 Teilungswehr Wattbach
Abb. 22
Durchlassbauwerk Kapplachgraben Abb. 24
12,1 m³/s
15,1 m³/s
1,8 m³/s
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Abbildung 20: Wattbachdreieck, Dammbalkenverschluss Erlenbach, Foto gegen die
Fließrichtung
Abbildung 21: Wattbachdreieck, Streichwehr bzw. Abschlag Wattbach, Foto gegen die
Fließrichtung
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4.3.3 Bauwerke am Kapplachgraben
Der Abschlag in den Kapplachgraben wird über ein einfaches Schützbauwerk geregelt
(Abbildung 22). Auch bei Hochwasser ist dieses geschlossen und wird lediglich überströmt.
Abbildung 22: Abschlagbauwerk Erlenbach-Kapplach (aus Richtung Kapplach gese-
hen).
Im südlichen Bereich von Neupotz endet der Kapplachgraben im Otterbach. Im Bestand be-
findet sich ein DN1600 Betonrohr welches unterhalb der L549 verläuft (Abbildung 23).
Abbildung 23: Durchlassbauwerk in den Otterbach
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4.4 Vorzugsvariante
Das Abhängen des Kapplachgrabens vom Erlenbach führt unterstrom zu einer Mehrbelastung
des Erlenbaches von 0,5 m³/s beim HQ100. Dieser Mehrabfluss belastet nicht die Ortslage
Leimersheim, da er vorher nach Süden zum Ruppertsgraben abgeschlagen wird (Überlauf-
schwelle am Erlenbach vgl. Kapitel 2). Der alleinige Abschlag bewirkt allerdings eine deutliche
Vergrößerung der Überschwemmungsgebiete auf landwirtschaftlich genutzten Flächen auf
Leimersheimer Gemarkung.
Damit es zu keiner Verschlechterung der Hochwassersituation auf diesen Flächen gegenüber
dem Bestand kommt, werden die in Kapitel 2.3 beschriebenen Maßnahmen, im Folgenden
aufgelistet, umgesetzt:
Anlegung einer Flutmulde parallel zum Ruppertsgraben
Anpassung des Durchlassbauwerkes an der L549
Aufweitung des Otterbaches südlich des Fischmals
Um die im Bestand vorhandenen hydraulischen Überlastung des Otterbaches am Ortsrand
von Neupotz zu beheben (Abbildung 18) wird im Zuge der Gewässerunterhaltung ein durch-
gängiges Sohlgefälle hergestellt und somit langfristig die hydraulische Leistungsfähigkeit ver-
bessert. Die genauen Abtragstiefen (< 20 cm) können hierbei dem Längsschnitt B-2.3-2-1
entnommen werden.
Das vorhandene Abschlagbauwerk vom Erlenbach in den Kapplachgraben wird im Zuge der
Maßnahme verfüllt und mit einem DN 300 Rohr mit Spindelschieber versehen (B-1.5.2). Der
südlich gelegene Durchlass (DN 1600) wird im Zuge der Maßnahme verdämmt und mit einem
DN 500 Rohr (absperrbar mittels Schieber) und einer DN 200 Druckleitung (abgesperrt mittels
Froschklappe) , ausgestattet. Südlich der L549 verläuft parallel zum Radweg im Bestand ein
höher gelegener Fußweg. Um nach der Maßnahme den Zugang zu den Schiebern im Hoch-
wasserfall sicherzustellen, endet die geplante Winkelstützmauer auf Höhe dieses Weges.
4.4.1 Betrieb der Bauwerke
Durch die im Abschlagsbauwerk und im Durchlassbauwerk vorgesehenen Schieber kann der
Kapplachgraben, abhängig von der Zuflusssituation aus dem Erlenbach, mit Wasser gefüllt
werden. Das im Hochwasserfall dem Graben zufließende Grundwasser kann durch den Ein-
satz einer mobilen Pumpe über das vorgesehene DN 200 Druckrohr in den Otterbach abge-
schlagen werden.
4.4.2 Baudurchführung und Bauablauf
Die geplanten Anpassungen an der Sohle des Otterbaches im Bereich Neupotz werden auf
einer Strecke von rd. 1.200 m realisiert. Die Sohleintiefung erfolgt hierbei vom Ufer aus mittels
Langarmbagger. Parallel zum Gewässer führt die Straße „Am Otterbach“, welche als Bauzu-
wegung sowie zur Ausbaggerung genutzt werden kann (rd. 3 m Breite) (Abbildung 24). Das
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anfallende Sohlsubstrat (rd. 300 m³) wird mittels Entwässerungscontainern (oder vergleichba-
ren Lösungen) auf einer der naheliegenden landwirtschaftlichen Flächen entwässert und je
nach Belastungsgrad verwertet.
Der Bauablauf gliedert sich wie folgt:
1. Herstellen einer ebenen Fläche zur Lagerung der Entwässerungscontainer
2. Entnahme Sohlsubstrat und Befüllung der Entwässerungscontainer, Entwässerung in
den Otterbach
3. Verwertung der getrockneten Sedimente
Abbildung 24: Bestandssituation in der Straße „Am Otterbach“ in Neupotz
Der Bauablauf für die Maßnahmen am Kapplachgraben gliedert sich wie folgt: Einlaufbauwerk am Kapplachgraben
1. Verrohrung des Erlenbachs bis die geplante Stahlplatte mit angeflanschten Schieber in
das bestehende Einlaufbauwerk integriert ist.
2. Einbau des DN300 Rohrdurchlasses sowie Hinterfüllung des bestehenden Bauwerks Durchlassbauwerk am Kapplachgraben
3. Einbau des Rohrdurchlasses DN500 und der Druckleitung DN 200. Da der Kapplachgra-
ben durch das Einlaufbauwerk hydraulisch vom Erlenbach abgehängt ist, ist eine bauzeit-
liche Wasserhaltung nur bei Druckwassereintritt (hohe Grundwasserstände) notwendig.
4. Verdämmung des Zwischenraums, setzen der Winkelstützelemente sowie Durchführung
der Erdbaumaßnahmen.
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5 Gewässeranpassungen des Otterbaches im Bereich Leimersheim
5.1 Veranlassung
Der Otterbach fließt nördlich des Fischmals durch die Ortslage Leimersheim bevor dieser mit
dem zufließenden Erlenbach den Michelsbach ergibt (Lageplan B-2.2-1-1). Besonders im Be-
reich der querenden Brücken sind Auflandungen im Gewässer zu erkennen. Der Otterbach ist
beidseitig mit wechselnden Arten und Stärken von Uferbefestigungen (Senkrecht-Verbau, WB-
Steine, Kiesschüttungen etc.) gesichert. Durch das Fehlen einer durchgängigen Sicherung
bzw. Sicherungsstrategie zeigen sich lokal jedoch auch abgebrochene Uferstrukturen.
Durch das geringe Sohlgefälle des Otterbaches und des anschließenden Michelsbaches ist
der Bereich des Fließgewässers in Leimersheim bei höheren Abflüssen des Rheins im Rück-
stau.
Das Gewässer weist durch fehlende Strukturen, den geradlinigen Verlauf sowie kaum Strö-
mungsdivergenz eine insgesamt schlechte Gewässerstrukturgüte auf. Aufgrund des geringen
Gefälles und der damit verbundenen Fließgeschwindigkeit sedimentieren überwiegend
Schlämme, die das naturraumtypische Sohlsubstart (Sande & Kiese) flächig überlagern.
Durch die Sohlanpassung und die damit erhöhten Fließgeschwindigkeiten wird die Sedimen-
tation soweit wie möglich reduziert und gleichzeitig ein Sollwert für die Höhenlage und das Ab-
flussprofil vorgegeben. Dementsprechend ist die hydraulische Funktion der Gewässerstrecke
langfristig gesichert.
Bei Betrachtung der in den Flurstücksplänen erkennbaren Gewässerstreifen zeigt sich, dass
sich der Otterbachverlauf vor allem am südlichen Ufer der Bebauung angenähert hat. Durch
die Verwendung von ingenieurbiologischen Maßnahmen kann neben einer Gewässeraufwer-
tung auch die Sicherung der bestehenden Gewässergrenzen erfolgen.
Der Otterbach bietet insgesamt ein sehr großes Potential für eine innerörtliche Gewässerent-
wicklung mit dem Ziel der Verbesserung der Strukturgüte in Kombination mit Maßnahmen zur
Steigerung der Erlebbarkeit des Gewässers (Umweltbildung und Naherholung). Die in diesem
Zuge erreichbare naturschutzfachliche Aufwertung der Gewässerflächen- und Gewässerrand-
streifen werden in der naturschutzfachlichen Bilanzierung positiv angerechnet. Sie dienen
somit als Ausgleich für die in diesem Genehmigungsantrag vorgesehenen nicht vermeidbaren
Eingriffe.
5.2 Bestandssituation
Im Bestand verläuft der Otterbach in der Ortslage Leimersheim begradigt (Abbildung 25). Die
Sohlbreite variiert zwischen 5 bis 7 m. Unterhalb der Einmündung des Erlenbaches weitet sich
die Gewässersohle auf rd. 9 bis 13 m auf. Die angrenzenden Böschungen weisen relativ steile
Böschungsneigungen von 1:1 bis 1:2 auf.
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Abbildung 25: Bestandssituation am Otterbach im Bereich Leimersheim. Ort: Brücke
Erlenbachweg, Blickrichtung nach SO.
Um der Problematik von auftretenden Kolk- und Erosionsstellen entgegenzuwirken, wurden in
den letzten 20 bis 25 Jahren den Anwohnern im Zuge der Gewässerunterhaltung Wasserbau-
steine zum Einbau zur Verfügung gestellt. Als Ergebnis variieren die Sicherungsmaßnahmen
am Otterbach stark. Eine Aufnahme der Bestandssituation kann Plan B-2.5-1-1 entnommen
werden.
Die Sicherung mittels Wasserbausteinen entlang der Böschungen variiert in der Tiefe zwi-
schen 97,13 mNHN bis 97,63 mNHN. Die durch Steinwurf gesicherte Breite beträgt rd. 1,5 bis
2,5 m. Zusammenfassend konnte folgender linienhafter Verbau aufgenommen werden:
Tabelle 12: Aufnahme des linienhaften Verbaus am Otterbach, Leimersheim
Art Länge [m] Tiefe
Böschungssicherung [m]
Wasserbausteine, geschüttet 620 0,5 bis 1
Wasserbausteine gesetzt 45 0,5 bis 1
Holzsenkrechtverbau 90 0,5
Schotterschüttung 20 0,5
Gesamt 775
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5.3 Planung
5.3.1 Gewässerverlauf in der Ortslage
Um die Abflusssituation und die Strukturgüte zu verbessern, wird die Sohle des Otterbaches
von Station 0+460 km bis in den Einlaufbereich des Michelbachs (Station 11+600 km) einge-
tieft sowie die Böschungen abgeflacht und profiliert. Hierdurch kann ein geschwungenes Nied-
rig- und Mittelwassergerinne ausgebildet werden.
Tabelle 13: Vergleich Abmessungen Gerinne Bestand und Planung
Bestand Planung
Sohlbreite [m] 5 - 7,5 m 3,0 - 5 m
Gesamtbreite bis BOK [m] 10,5 bis 13,5 10,5 bis 13,5
Gefälle [-] 1,3 x10-5
6,0 x10-5
Böschungsneigung [-] 1:1 bis 1:2 1:1,5 bis 1:3
Um den Verlauf des Otterbaches geschwungen auszubilden variieren die Böschungsneigun-
gen entlang des Fließweges im Bereich zwischen 1:1,5 und 1:3. Hierbei werden Böschungs-
neigungen steiler als 1:2,5 nur in Bereichen, in denen die Böschung im Bestand durch Was-
serbausteine gesichert ist, durch Überschüttung realisiert (Tabelle 13). Vergleicht man die
Lage des Planungskorridors mit den im Bestand vorhandenen Ufersicherungen zeigt sich,
dass in diesem Bereich eine fast durchgängige Befestigung im Bestand vorhanden ist (B-2.5-
1-1).
Um den Wasserspiegel im Fischmal konstant zu halten, wird im Otterbach an der Stationie-
rung 0+460 km eine Sohlschwelle mittels Spundwand und Steinsatz errichtet. Die Oberkante
der Spundwand liegt planmäßig auf 96,99 m NHN. Die Sohlanpassung endet im Michelsbach
bei Kilometer 11.588 km mit einer Sohltiefe von 96,40 m NHN. Der Bereich der Sohlanpas-
sung kann dem Längsschnitt B-2.5-2-1 entnommen werden.
Die Erhöhung des Sohlgefälles (von 1,3 x 10-5
im Bestand auf 6,0 x 10-5
in der Planung) führt
bei gleich bleibendem Abflussquerschnitt, auch unter Berücksichtigung von höheren Rauig-
keiten, zu einem höheren abführbaren Durchfluss. Hierdurch kann das vorhandene Profil des
Otterbaches verschmälert werden und die Böschungen abgeflacht werden (Tabelle 13).
Durch die Planung kommt es somit zu keiner Verschlechterung der Abflusswirkung im HQ100
sowie im HQ25 Fall (vergleiche Heft 4 Teil 3). Der im Unterstrom liegende Bereich bis zum
Einlauf des Fischmals wird durch die Gewässeranpassungen nicht tangiert. Somit verbleiben
im Einlaufbereich weiterhin die im Bestand vorhandenen Gewässerabschnitte mit höheren
Wassertiefen sowie geringen Fließgeschwindigkeiten.
Um die Gewässerstruktur des Otterbaches im Bereich der Sohlanpassung zu verbessern, wird
der derzeitige gerade Flussverlauf in eine gewundene Laufform, welche typisch für Gewäs-
serabschnitte mit geringem Gefälle ist, umgebaut. Durch die geringen Breiten, die in der Orts-
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Heft 2 - Fachbeitrag Technische Planung 57
lage Leimersheim zur Verfügung stehen, können die sich in der freien Natur einstellenden
Wellenlängen und Wellenbreiten des Mäanders nicht umgesetzt werden. Grundsätzlich wech-
seln sich in einem geschwungenen Flussverlauf Prallhänge mit Strudellöchern (Kolke) sowie
Gleithänge mit abgelagertem Material in regelmäßigen Abständen ab.
Um eine unkontrollierte Verlagerung des gewundenen Gewässers im innerörtlichen Bereich zu
vermeiden sowie die Schaffung von Kolk- und Auflandungsbereichen zu fördern, sind folgende
Maßnahmen vorgesehen:
Totholzfaschine zur Sicherung der Böschungsfußpunkte
Entlang der Prallhänge werden die Böschungsfußpunkte mit Totholzfaschinen (Durchmesser
25 bis 45 cm, Festlegung in der Ausführungsplanung) gesichert ( Dadurch, dass die Totholzfa-
schine kein Lebendmaterial enthält, gibt es kein Initialstadium). Die Fixierung der Totholzfa-
schine erfolgt mit Holzpflöcken. Die Sicherungsmaßnahme ist damit direkt wirksam. Um einen
langfristigen Böschungsschutz sicherzustellen (die Totholzfaschine zersetzt sich im Laufe der
Zeit) wird diese mit Sohlsubstrat und Oberboden hinterfüllt und mit Erlen bzw. Weidensteck-
lingen bepflanzt.
Lenkbuhnen, Kiesrauschen und Totholz
Die in natürlichen Gewässern durch den mäandrierenden Gewässerverlauf entstehende Kolk-
strukturen müssen am Otterbach durch die geringen Platzverhältnisse durch das Einbringen
von Lenkbuhnen ingenieurtechnisch umgesetzt werden. Die Auslegung der Lenkbuhnen im
Bereich der Ortslage Otterbach erfolgt analog zu Kapitel 2.3.1.2. Die Kenndaten können der
folgenden Tabelle entnommen werden:
Tabelle 14: Gewässerkenndaten Planung Otterbach Ortslage Leimersheim
Gewässerkenndaten (Otterbach Ortslage Leimersheim)
HQ100 99,39 mNHN
NW 97,22 mNHN
Sohlbreite rd. 5 m
Sohlhöhe Planung 96,99 bis 96,40 mNHN
Lenkbuhnen
Abstand der Buhnen rd. 8 m
Höhe der Buhnen oberhalb der Sohle rd. 30 cm (ca. 29 cm Überströmung bei NW)
Buhnenlänge rd. 1,5 bis 1,7 m
Hydraulische Wirkung
Kolktiefe rd. 0,6 m
Kolklänge rd. 3,5 bis 4,5 m
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Der gewählte Buhnenkörper besteht aus flächig auf Lücke gesetzten Wasserbausteinen. Die-
se bilden nach dem Einspülen von Gewässersedimenten eine Struktur ähnlich einer Kies-
rausche. Der Aufbau der Setzsteine erfolgt analog zu den Angaben in Kapitel 2.3.1.2. Die
Länge des Buhnensteinblocks erhöht sich jedoch von 0,25 m auf 0,4 m. Die Steine können
somit mind. 10 cm in die Sohle eingebunden werden. Der Nachweis der Lagestabilität kann
Heft 4 Teil 3 entnommen werden.
Das Einbringen von kiesigem Material zur Ausbildung von Kiesrauschen in den Bereichen zwi-
schen den mit Lenkbuhnen gesicherten Abschnitten, sowie das Einbringen von Totholz im
Gewässer führen zu einer klaren Strukturverbesserung.
Durch fehlende Uferbefestigungen im Otterbach Abschnitt 0+350 bis 0+420 km werden beid-
seitig Böschungsneigungen von 1:2,5 baulich umgesetzt. Um in diesem geradlinigen Verlauf
eine Verbesserung der Sohl- und Strömungsdivergenz zu erhalten, werden beidseitig Lenk-
buhnen im Gewässer angeordnet. Die hierdurch erzeugten Trichter führen zu der Ausbildung
einer Sekundärströmung in der Mitte der Sohle und somit zu Kolkbildung.
Landschaftspflegerische Umsetzungen (Initialbepflanzung) und Nutzung des Gewässers
Neben einer Erhöhung der Strömungsdiversität ist eine Erhöhung des Artenreichtums von
Flora und Fauna ein weiteres Ziel der Maßnahmen am Otterbach. Hierzu werden wie schon
im vorherigen Kapitel erwähnt, Weidenstecklinge entlang der durch Totholzfaschinen gesi-
cherten Bereiche gesetzt. Die den Lenkbuhnen gegenüberliegenden flachen Böschungsberei-
che werden im Bereich der Mittelwasserlinie mit Initialpflanzungen von Röhricht bepflanzt.
Außerdem wird im Gewässer an verschiedenen Bereichen Totholz eingebracht, um eine wei-
tere Aufwertung zu erzielen.
Um die Erlebbarkeit des Gewässers zu ermöglichen wird am nördlichen Ufer im Bereich der
Baustellenzufahrt (Flusskilometer 0+425 bis 0+445) eine Aussichtsplattformen aus Sandstein-
setzsteinen angelegt (B-2.5-4-1). Die erste Sandsteinreihe liegt hierbei mit der Oberkannte auf
Mittelwasserniveau und dient somit als direkte Verbindung zum Gewässer.
Die genauen gewässerstrukturellen Anpassungen sowie der geplante Gewässerverlauf des
Otterbachs sind Plan B-2.5-1-2.1 bis B-2.5-1-2.5 zu entnehmen.
5.3.2 Konstruktive Gestaltung der Sohlschwelle und Gleite im Auslaufbe-
reich des Fischmals
Um den Wasserspiegel im Fischmal konstant zu halten wird bei Flusskilometer 0+460 des
Otterbaches eine Sohlschwelle aus Spundwand und Steinsicherung vorgesehen.. Die Ober-
kante der Spundwand liegt planmäßig auf 96,99 m NHN (Hochpunkt der Sohle im Bestand),
rund 44 cm oberhalb der bestehenden Gewässersohle.
Um den entstehenden Sprung in der Sohle auszugleichen wird unterhalb der Schwelle eine
Gleite angeschüttet. Die Neigung ergibt sich aus der geplanten Sohlanpassung. Unterstrom
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Reserveraum für Extremhochwasser Hördter Rheinaue Vorgezogene Maßnahmen: Neubau des Schöpfwerkes Leimersheim / Maßnahmen zur Anpassung der Bin-nenentwässerung südlich des Reserveraums – Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Heft 2 - Fachbeitrag Technische Planung 59
wird die Spundwand mit einer Wasserbausteinschüttung gesichert (Länge rd.10). Gewählt
wird eine Steinschüttung mit Wasserbausteinen der Klasse CP 45/125. Der Nachweis zur La-
gestabilität kann Heft 4 Teil 3 entnommen werden. Durch die geringe Längsneigung von rd.
1,1 ‰ wird auf eine Nachbettsicherung nach DWA-M-509 verzichtet. Angrenzend an die Was-
serbauschüttung wird der unterstrom liegende Bereich bis zur geplanten Sohlhöhe mit Kies
(0/45) verfüllt. Die konstruktive Gestaltung der Schwelle kann Plan B-2.5-5-1 entnommen wer-
den. Durch das Fehlen von Baugrunddaten wird von einer schlammigen Sohle ausgegangen,
die beantragte Planung beinhaltet daher die oben erwähnte Spundwand. Sollte der Unter-
grund kiesig/sandig sein, wird auf eine Spundwand verzichtet und die Schwelle als Steinschüt-
tung hergestellt.
Durch die vergleichsweise flache Aufschüttung kann sichergestellt werden, dass an der Ge-
wässersohle lebende Arten nicht in ihrer Wanderung beeinträchtigt werden. Weitere Maß-
nahmen zur Herstellung der Längsdurchgängigkeit wie beispielsweise der Einbau von Riegel-
Becken-Strukturen, sind nicht notwendig, da bedingt durch den Rückstau vom Rhein auch bei
niedrigen Wasserständen kein Versatz in den Wasserspiegellagen entsteht.
Die Gleite wird mit einer Schüttung aus Wasserbausteinen ausgeführt, in deren Hohlräume
naturraumtypische Substrate eingespült werden.
Bei der Planung der Gleite wurden die in [DWA-M 509] genannten Empfehlungen zur Dimen-
sionierung bei der Herstellung der Längsdurchgängigkeit berücksichtigt. Die erforderlichen
Mindestwassertiefen (0,43 m bei Q30) gemäß der Leitfischart Lachs können auch ohne den
Einbau gesonderter Strukturen eingehalten werden. Die auftretenden Fließgeschwindigkeiten
sind bedingt durch den Rückstau gering.
5.4 Baudurchführung und Bauablauf
Um die baulichen Auswirkungen der Maßnahme so gering wie möglich zu halten, finden die
Arbeiten, die den direkten Gewässerbereich betreffen, im Gewässer selbst statt. Hierbei wird
das anstehende Material der Sohle mittels eines Baggers im Gerinne umgelagert. Das geför-
derte sandige Material kann genutzt werden, um die anstehenden Wasserbausteine zu über-
füllen und somit die geplanten flacheren Böschungsneigungen anzulegen. Da die lichte Höhe
der vorhandenen Brücken kleiner ist als die Höhe der eingesetzten Baugeräte, wird an jeder
zu querenden Brücke eine Bauzuwegung in das Gewässer vorgesehen. Die jeweiligen Lagen
können den Plänen B-2.5-1-2.1 bis B-2.5.1.2.5 entnommen werden.
Die bei Flusskilometer 0+460 geplante Sohlschwelle und -Gleite sowie die geplante Aus-
sichtsplattform wird bautechnisch im Gerinne und damit in der fließenden Welle umgesetzt.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
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Heft 2 - Fachbeitrag Technische Planung 60
6 Bauablauf und Bauzeiten der Gesamtmaßnahme
Für den Bauablauf werden folgende Maßnahmenpakete definiert, die zeitlich unabhängig von-
einander realisierbar sind.
Maßnahmen am Erlenbach und Fischmal
Otterbachrenaturierung in der Ortslage Leimersheim
Maßnahmen am Kapplachgraben und am Otterbach im Bereich Neupotz
Neubau Schöpfwerk Leimersheim
Die Gesamtbauzeit aller Maßnahmen wird mit rd. 24 Monaten abgeschätzt. Die Arbeiten soll-
ten, soweit dies durch die naturschutzfachlichen Vorgaben möglich ist, außerhalb von Hoch-
wasserzeiträumen stattfinden.
Entsprechend den naturschutzfachlichen Anforderungen sind folgende bauzeitlichen Be-
schränkungen vorgesehen:
Fäll- und Rodungsarbeiten von Gehölzen erfolgen außerhalb der Vegetationszeit (d. h.
nicht vom 01. März bis zum 30. September).
Lärmintensive Arbeiten im Bereich/ auf Höhe des neuen Zulaufkanals werden ab Mitte Juni
bis Mitte Februar bzw. auf den sonstigen Maßnahmenflächen des Schöpfwerksneubaus ab
Mitte Mai bis Mitte Februar durchgeführt (bei Anwendung hydraulischer Verfahren zur Ein-
bringung der Spundwände/ Poller (Pressen) sind keine bauzeitlichen Beschränkungen er-
forderlich).
Die Vegetationsentfernung/ Erstberäumung der Uferbereiche des Schöpfwerkskanals zwi-
schen dem Fischmal und dem Schöpfwerk Leimersheim inkl. angrenzender Uferbereiche
des Fischmals wird zwischen Anfang Oktober und Ende Februar ausgeführt.
Die Arbeiten im Einmündungsbereich des Otterbachs in das Fischmal, die Kies-/ Sandent-
nahme im südlichen Fischmal, das Einspülen des entnommenen Materials in den Leimers-
heimer Altrhein sowie die Umgestaltungsmaßnahmen am Otterbach in der Ortslage von
Leimersheim finden in den Wintermonaten statt, d. h. ab ca. Mitte Oktober (Wassertempe-
ratur < 6 - 7° C) bis Ende Februar.
Die Arbeiten im Bereich der Hochwasserentlastung Erlenbach - Teilbereich Ost werden auf
den Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende März festgelegt.
Die Arbeiten an den Otterbachabschnitten Ortslage Leimersheim und zwischen der Lan-
desstraße L 549 und Fischmal werden zeitlich versetzt zu der Kies-/ Sandentnahme aus
dem Fischmal mit Einspülung des Materials in den Leimersheimer Altrhein durchgeführt.
Die Röhrichtbestände entlang des Dohlwiesengrabens werden zwischen Oktober und Feb-
ruar entfernt.
Die Kies-/ Sandentnahme im Fischmal erfolgt nur bei gegebener Überdeckung der
Sohlsedimente mit Wasser
Die genauen Ausschlusszeiten, abhängig von den betroffenen Flächen können Heft 9, Kapitel
1.2.4 sowie Kapitel 4.1 (siehe auch Plan B-9.3) entnommen werden.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
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Heft 2 - Fachbeitrag Technische Planung 61
Der Antragssteller: Technische Planung:
Speyer, im März 2018 Speyer, im März 2018
Struktur- und Genehmigungsdirektion Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Süd
Dipl.-Ing. W. Koch Dr.-Ing. M. Probst
Speyer, im März 2018
Arge Unger Ingenieure und CDM Smith
Dipl.-Ing. Th. Zimmermann
Reeelkfnwenjn
RESERVERAUM FÜR EXTREMHOCHWASSER HÖRDTER RHEINAUE
Vorgezogene Maßnahmen:
Neubau des Schöpfwerks Leimersheim/ Maßnahmen zur Anpassung der Binnenentwässerung südlich des Reserveraums
Anlage A-2.3-1
ERGEBNISSE DER SEDIMENTPROBEN NACH LAGA
Prüfbericht zu Auftrag 01311879 Nr. 67909001 Seite 1 von 16
EUROFINS Umwelt West GmbH · Ndl. Neustadt · Lachener Straße 88 · D-67433 Neustadt
GefaÖ - Gesellschaft für angewandteÖkologie und Umweltberatung mbhImpexstraße 5
69190 Walldorf
Titel: Prüfbericht zu Auftrag 01311879Prüfberichtsnummer: Nr. 67909001
Projektnummer: Nr. 67909Projektbezeichnung: Entschlammung FischmalProbenumfang: 5 ProbenProbenart: FeststoffProbenahmezeitraum: 22.03.2013 - 27.03.2013Probeneingang: 28.03.2013Prüfzeitraum: 28.03.2013 - 19.04.2013
Untervergabe im Firmenverbund:
Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände. Sofern die Proben nicht durch unser
Labor oder in unserem Auftrag genommen wurden, wird die Verantwortung für die Richtigkeit der Probenahme abgelehnt.
Dieser Prüfbericht ist nur mit Unterschrift gültig und darf nur vollständig und unverändert weiterverbreitet werden.
Auszüge oder Änderungen bedürfen in jedem Einzelfall der Genehmigung der EUROFINS UMWELT.
Es gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) Stand Januar 2011, sofern nicht andere Regelungen vereinbart sind.
Die aktuellen AVB können Sie jederzeit bei uns anfordern.
Nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch die DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH akkreditiertes Prüflaboratorium.
Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren.
Analyse erfolgte in einem akkreditierten Partnerlabor der EUROFINS-Gruppe:(J)
Niederlassung Neustadt Hauptsitz: Geschäftsführer: Dr. Tilman Burggraef, Dr. Thomas Henk, Bankverbindung: NORD LB Lachener Straße 88 · D-67433 Neustadt Vorgebirgsstraße 20 Dr. Hartmut Jäger, Veronika Kutscher BLZ 250 500 00 Tel. +49 (0) 6321 9178-18 D-50389 Wesseling Amtsgericht Köln HRB 44724 Kto 199 977 984Fax +49 (0) 6321 9178-99 www.eurofins-umwelt-west.de USt.-ID.Nr. DE 121 85 3679 IBAN DE23 250 500 00 0199 977 9 84umwelt-neustadt@eurofins.de umwelt-west@eurofins.de BIC/SWIFT NOLA DE 2HXXX
*10828*
Neustadt, den 19.04.2013
A. Huber Prüfleiter Tel.: 06321 / 9178 - 30
Prüfbericht zu Auftrag 01311879 Nr. 67909001 Seite 2 von 16
Probenbezeichnung PS 1
Probenahmedatum 22.03.2013
Labornummer 013047117
Parameter Einheit BG Z0* Z1.1 Z1.2 Z2 Methode | Einstufung Z2
Farbe qual. (J) ohne organoleptische Prüfung grau
Aussehen (J) ohne organoleptische Prüfung schlamm
Geruch (J) ohne organoleptische Prüfung arttypisch
Bestimmung aus der Originalsubstanz
Trockenmasse (J) Ma.-% 0,1 DIN EN 14346 51,6
Glühverlust (J) Ma.-% TS 0,1 DIN EN 15169 6,5
EOX (J) mg/kg TS 1 1 3 3 10 DIN 38414-S17 < 1
TOC (J) Ma.-% TS 0,1 0,5 1,5 1,5 5 DIN EN 13137 2,81
Kohlenwasserstoffe C10-C22 (J) mg/kg TS 50 200 300 300 1000 DIN EN 14039, LAGA KW 04 130
Kohlenwasserstoffe C10-C40 (J) mg/kg TS 50 400 600 600 2000 DIN EN 14039, LAGA KW 04 730
Benzol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155 < 0,05
Toluol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155 < 0,05
Ethylbenzol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155 < 0,05
m-/p-Xylol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155 < 0,05
o-Xylol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155 < 0,05
Dichlormethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155 < 0,05
trans-1,2-Dichlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155 < 0,05
cis-1,2-Dichlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155 < 0,05
Trichlormethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155 < 0,05
1,1,1-Trichlorethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155 < 0,05
Tetrachlormethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155 < 0,05
Trichlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155 < 0,05
Tetrachlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155 < 0,05
Naphthalin (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287 < 0,05
Acenaphthylen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287 < 0,05
Acenaphthen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287 < 0,05
Fluoren (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287 < 0,05
Phenanthren (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287 0,07
Anthracen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287 < 0,05
Fluoranthen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287 0,18
Pyren (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287 0,16
Benz(a)anthracen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287 0,09
Chrysen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287 0,09
Benzo(b)fluoranthen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287 0,17
Benzo(k)fluoranthen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287 0,07
Benzo(a)pyren (J) mg/kg TS 0,05 0,6 0,9 0,9 3 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287 0,11
Indeno(1,2,3-cd)pyren (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287 0,08
Dibenz(a,h)anthracen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287 < 0,05
Benzo(g,h,i)perylen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287 0,10
Summe PAK (EPA) (J) mg/kg TS 3 3 3 30 berechnet 1,12
Grenzwerte
Untersuchung nach LAGA TR-Boden (Z0*, Z1.1, Z1.2, Z 2)
Projekt: Entschlammung Fischmal
Prüfbericht zu Auftrag 01311879 Nr. 67909001 Seite 3 von 16
Probenbezeichnung PS 1
Probenahmedatum 22.03.2013
Labornummer 013047117
Parameter Einheit BG Z0* Z1.1 Z1.2 Z2 Methode | Einstufung Z2
Grenzwerte
Untersuchung nach LAGA TR-Boden (Z0*, Z1.1, Z1.2, Z 2)
Projekt: Entschlammung Fischmal
PCB 28 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308 < 0,01
PCB 52 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308 < 0,01
PCB 101 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308 < 0,01
PCB 153 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308 < 0,01
PCB 138 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308 < 0,01
PCB 180 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308 < 0,01
Summe 6 PCB (J) mg/kg TS 0,1 0,15 0,15 0,5 berechnet (n. b.*)
PCB 118 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308 < 0,01
Summe 7 PCB (J) mg/kg TS berechnet (n. b.*)
CSB (J) mg O2/g OS 3 analog DIN 38414-S9 91
Cyanid, gesamt (J) mg/kg TS 0,5 DIN ISO 17380 0,9
Stickstoff, gesamt (J) % OS 0,01 DIN 19684-4 0,17
Summe BTEX (J) mg/kg TS berechnet (n. b.*)
Vinylchlorid (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155 < 0,05
1,1,2-Trichlorethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155 < 0,05
1,1-Dichlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155 < 0,05
1,2-Dichlorethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155 < 0,05
Summe 12 LHKW (J) mg/kg TS berechnet (n. b.*)
Pflanzennährstoffe, Gesamtgehalte
Phosphor als P2O5 (J) Ma.-% TS 0,01gemäß Methodenbuch der BGK e.V.
0,36
Bestimmung aus dem Königswasseraufschluss
Arsen (J) mg/kg TS 0,8 15 45 45 150 DIN EN ISO 17294-2 16
Blei (J) mg/kg TS 2 140 210 210 700 DIN EN ISO 17294-2 39
Cadmium (J) mg/kg TS 0,2 1 3 3 10 DIN EN ISO 17294-2 0,5
Chrom (J) mg/kg TS 1 120 180 180 600 DIN EN ISO 17294-2 43
Kupfer (J) mg/kg TS 1 80 120 120 400 DIN EN ISO 17294-2 43
Nickel (J) mg/kg TS 1 100 150 150 500 DIN EN ISO 17294-2 41
Quecksilber (J) mg/kg TS 0,01 1 1,5 1,5 5 DIN EN ISO 16772 0,10
Thallium (J) mg/kg TS 0,1 0,7 2,1 2,1 7 DIN EN ISO 17294-2 0,2
Zink (J) mg/kg TS 1 300 450 450 1500 DIN EN ISO 17294-2 180
Prüfbericht zu Auftrag 01311879 Nr. 67909001 Seite 4 von 16
Probenbezeichnung PS 1
Probenahmedatum 22.03.2013
Labornummer 013047117
Parameter Einheit BG Z0* Z1.1 Z1.2 Z2 Methode | Einstufung Z2
Grenzwerte
Untersuchung nach LAGA TR-Boden (Z0*, Z1.1, Z1.2, Z 2)
Projekt: Entschlammung Fischmal
Bestimmung aus dem Eluat
pH-Wert (J) ohne 6,5 - 9,5 6,5 - 9,5 6 - 12 5,5 - 12 DIN 38404-C5 7,9
el. Leitfähigkeit (25 °C) (J) µS/cm 1 250 250 1500 2000 DIN EN 27888 314
Chlorid (J) mg/l 0,1 30 30 50 100 DIN EN ISO 10304-1/2 3,2
Sulfat (J) mg/l 0,1 20 20 50 200 DIN EN ISO 10304-1/2 7,7
Cyanid, gesamt (J) µg/l 5 5 5 10 20 DIN EN ISO 14403 <5
Phenolindex (wdf.) (J) µg/l 10 20 20 40 100 DIN EN ISO 14402 <10
BSB5 (J) mg/l 3 DIN EN 1899-1 7
Arsen (J) µg/l 1 14 14 20 60 DIN EN ISO 17294-2 6,6
Blei (J) µg/l 1 40 40 80 200 DIN EN ISO 17294-2 <1
Cadmium (J) µg/l 0,3 1,5 1,5 3 6 DIN EN ISO 17294-2 0,55
Chrom gesamt (J) µg/l 1 12,5 12,5 25 60 DIN EN ISO 17294-2 <1
Kupfer (J) µg/l 5 20 20 60 100 DIN EN ISO 17294-2 <5
Nickel (J) µg/l 1 15 15 20 70 DIN EN ISO 17294-2 <1
Quecksilber (J) µg/l 0,2 < 0,5 < 0,5 1 2 DIN EN ISO 17852 <0,2
Zink (J) µg/l 10 150 150 200 600 DIN EN ISO 17294-2 <10
Bestimmung im Imbukationsversuch
Sauerstoffverbrauchsrate von Schlamm
mg O2/ g oTS*h OHNE 4,2
Anmerkung:(n. b.*): nicht berechenbar, da zur Summenbestimmung nur Werte > BG verwendet werden
Anmerkung:EUROFINS UMWELT übernimmt für die Rechtsverbindlichkeit der zitierten Grenzwerte keine Gewähr.
Prüfbericht zu Auftrag 01311879 Nr. 67909001 Seite 5 von 16
Probenbezeichnung
Probenahmedatum
LabornummerParameter Einheit BG Z0* Z1.1 Z1.2 Z2 Methode | Einstufung
Farbe qual. (J) ohne organoleptische Prüfung
Aussehen (J) ohne organoleptische Prüfung
Geruch (J) ohne organoleptische Prüfung
Bestimmung aus der Originalsubstanz
Trockenmasse (J) Ma.-% 0,1 DIN EN 14346
Glühverlust (J) Ma.-% TS 0,1 DIN EN 15169
EOX (J) mg/kg TS 1 1 3 3 10 DIN 38414-S17
TOC (J) Ma.-% TS 0,1 0,5 1,5 1,5 5 DIN EN 13137
Kohlenwasserstoffe C10-C22 (J) mg/kg TS 50 200 300 300 1000 DIN EN 14039, LAGA KW 04
Kohlenwasserstoffe C10-C40 (J) mg/kg TS 50 400 600 600 2000 DIN EN 14039, LAGA KW 04
Benzol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Toluol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Ethylbenzol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
m-/p-Xylol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
o-Xylol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Dichlormethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
trans-1,2-Dichlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
cis-1,2-Dichlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Trichlormethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
1,1,1-Trichlorethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Tetrachlormethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Trichlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Tetrachlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Naphthalin (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Acenaphthylen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Acenaphthen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Fluoren (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Phenanthren (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Anthracen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Fluoranthen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Pyren (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Benz(a)anthracen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Chrysen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Benzo(b)fluoranthen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Benzo(k)fluoranthen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Benzo(a)pyren (J) mg/kg TS 0,05 0,6 0,9 0,9 3 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Indeno(1,2,3-cd)pyren (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Dibenz(a,h)anthracen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Benzo(g,h,i)perylen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Summe PAK (EPA) (J) mg/kg TS 3 3 3 30 berechnet
Grenzwerte
Untersuchung nach LAGA TR-Boden (Z0*, Z1.1, Z1.2, Z 2)
Projekt: Entschlammung Fischmal
PS 2
25.03.2013
013047118
> Z2
schwarz
Schlamm
arttypisch
39,0
13,2
< 1
6,67
< 50
1300
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
0,16
0,14
< 0,05
< 0,05
0,14
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
0,44
Prüfbericht zu Auftrag 01311879 Nr. 67909001 Seite 6 von 16
Probenbezeichnung
Probenahmedatum
LabornummerParameter Einheit BG Z0* Z1.1 Z1.2 Z2 Methode | Einstufung
Grenzwerte
Untersuchung nach LAGA TR-Boden (Z0*, Z1.1, Z1.2, Z 2)
Projekt: Entschlammung Fischmal
PCB 28 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
PCB 52 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
PCB 101 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
PCB 153 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
PCB 138 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
PCB 180 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
Summe 6 PCB (J) mg/kg TS 0,1 0,15 0,15 0,5 berechnet
PCB 118 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
Summe 7 PCB (J) mg/kg TS berechnet
CSB (J) mg O2/g OS 3 analog DIN 38414-S9
Cyanid, gesamt (J) mg/kg TS 0,5 DIN ISO 17380
Stickstoff, gesamt (J) % OS 0,01 DIN 19684-4
Summe BTEX (J) mg/kg TS berechnet
Vinylchlorid (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
1,1,2-Trichlorethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
1,1-Dichlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
1,2-Dichlorethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Summe 12 LHKW (J) mg/kg TS berechnet
Pflanzennährstoffe, Gesamtgehalte
Phosphor als P2O5 (J) Ma.-% TS 0,01gemäß Methodenbuch der BGK e.V.
Bestimmung aus dem Königswasseraufschluss
Arsen (J) mg/kg TS 0,8 15 45 45 150 DIN EN ISO 17294-2
Blei (J) mg/kg TS 2 140 210 210 700 DIN EN ISO 17294-2
Cadmium (J) mg/kg TS 0,2 1 3 3 10 DIN EN ISO 17294-2
Chrom (J) mg/kg TS 1 120 180 180 600 DIN EN ISO 17294-2
Kupfer (J) mg/kg TS 1 80 120 120 400 DIN EN ISO 17294-2
Nickel (J) mg/kg TS 1 100 150 150 500 DIN EN ISO 17294-2
Quecksilber (J) mg/kg TS 0,01 1 1,5 1,5 5 DIN EN ISO 16772
Thallium (J) mg/kg TS 0,1 0,7 2,1 2,1 7 DIN EN ISO 17294-2
Zink (J) mg/kg TS 1 300 450 450 1500 DIN EN ISO 17294-2
PS 2
25.03.2013
013047118
> Z2
< 0,01
< 0,01
< 0,01
< 0,01
< 0,01
< 0,01
(n. b.*)
< 0,01
(n. b.*)
226
< 0,5
0,28
(n. b.*)
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
(n. b.*)
0,63
9,7
43
0,7
30
86
23
0,21
0,1
320
Prüfbericht zu Auftrag 01311879 Nr. 67909001 Seite 7 von 16
Probenbezeichnung
Probenahmedatum
LabornummerParameter Einheit BG Z0* Z1.1 Z1.2 Z2 Methode | Einstufung
Grenzwerte
Untersuchung nach LAGA TR-Boden (Z0*, Z1.1, Z1.2, Z 2)
Projekt: Entschlammung Fischmal
Bestimmung aus dem Eluat
pH-Wert (J) ohne 6,5 - 9,5 6,5 - 9,5 6 - 12 5,5 - 12 DIN 38404-C5
el. Leitfähigkeit (25 °C) (J) µS/cm 1 250 250 1500 2000 DIN EN 27888
Chlorid (J) mg/l 0,1 30 30 50 100 DIN EN ISO 10304-1/2
Sulfat (J) mg/l 0,1 20 20 50 200 DIN EN ISO 10304-1/2
Cyanid, gesamt (J) µg/l 5 5 5 10 20 DIN EN ISO 14403
Phenolindex (wdf.) (J) µg/l 10 20 20 40 100 DIN EN ISO 14402
BSB5 (J) mg/l 3 DIN EN 1899-1
Arsen (J) µg/l 1 14 14 20 60 DIN EN ISO 17294-2
Blei (J) µg/l 1 40 40 80 200 DIN EN ISO 17294-2
Cadmium (J) µg/l 0,3 1,5 1,5 3 6 DIN EN ISO 17294-2
Chrom gesamt (J) µg/l 1 12,5 12,5 25 60 DIN EN ISO 17294-2
Kupfer (J) µg/l 5 20 20 60 100 DIN EN ISO 17294-2
Nickel (J) µg/l 1 15 15 20 70 DIN EN ISO 17294-2
Quecksilber (J) µg/l 0,2 < 0,5 < 0,5 1 2 DIN EN ISO 17852
Zink (J) µg/l 10 150 150 200 600 DIN EN ISO 17294-2
Bestimmung im Imbukationsversuch
Sauerstoffverbrauchsrate von Schlamm
mg O2/ g oTS*h OHNE
Anmerkung:(n. b.*): nicht berechenbar, da zur Summenbestimmung nur Werte > BG verwendet werden
Anmerkung:EUROFINS UMWELT übernimmt für die Rechtsverbindlichkeit der zitierten Grenzwerte keine Gewähr.
PS 2
25.03.2013
013047118
> Z2
7,5
544
4,3
35,6
<5
<10
8
4,3
<1
<0,3
<1
<5
<1
<0,2
<10
2,1
Prüfbericht zu Auftrag 01311879 Nr. 67909001 Seite 8 von 16
Probenbezeichnung
Probenahmedatum
LabornummerParameter Einheit BG Z0* Z1.1 Z1.2 Z2 Methode | Einstufung
Farbe qual. (J) ohne organoleptische Prüfung
Aussehen (J) ohne organoleptische Prüfung
Geruch (J) ohne organoleptische Prüfung
Bestimmung aus der Originalsubstanz
Trockenmasse (J) Ma.-% 0,1 DIN EN 14346
Glühverlust (J) Ma.-% TS 0,1 DIN EN 15169
EOX (J) mg/kg TS 1 1 3 3 10 DIN 38414-S17
TOC (J) Ma.-% TS 0,1 0,5 1,5 1,5 5 DIN EN 13137
Kohlenwasserstoffe C10-C22 (J) mg/kg TS 50 200 300 300 1000 DIN EN 14039, LAGA KW 04
Kohlenwasserstoffe C10-C40 (J) mg/kg TS 50 400 600 600 2000 DIN EN 14039, LAGA KW 04
Benzol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Toluol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Ethylbenzol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
m-/p-Xylol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
o-Xylol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Dichlormethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
trans-1,2-Dichlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
cis-1,2-Dichlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Trichlormethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
1,1,1-Trichlorethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Tetrachlormethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Trichlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Tetrachlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Naphthalin (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Acenaphthylen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Acenaphthen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Fluoren (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Phenanthren (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Anthracen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Fluoranthen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Pyren (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Benz(a)anthracen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Chrysen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Benzo(b)fluoranthen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Benzo(k)fluoranthen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Benzo(a)pyren (J) mg/kg TS 0,05 0,6 0,9 0,9 3 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Indeno(1,2,3-cd)pyren (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Dibenz(a,h)anthracen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Benzo(g,h,i)perylen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Summe PAK (EPA) (J) mg/kg TS 3 3 3 30 berechnet
Grenzwerte
Untersuchung nach LAGA TR-Boden (Z0*, Z1.1, Z1.2, Z 2)
Projekt: Entschlammung Fischmal
PS 3
27.03.2013
013047119
> Z2
schwarz
Schlamm
arttypisch
39,6
11,0
< 1
5,05
260
1500
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
0,21
< 0,05
0,54
0,45
0,25
0,26
0,44
0,18
0,29
0,19
< 0,05
0,25
3,06
Prüfbericht zu Auftrag 01311879 Nr. 67909001 Seite 9 von 16
Probenbezeichnung
Probenahmedatum
LabornummerParameter Einheit BG Z0* Z1.1 Z1.2 Z2 Methode | Einstufung
Grenzwerte
Untersuchung nach LAGA TR-Boden (Z0*, Z1.1, Z1.2, Z 2)
Projekt: Entschlammung Fischmal
PCB 28 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
PCB 52 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
PCB 101 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
PCB 153 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
PCB 138 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
PCB 180 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
Summe 6 PCB (J) mg/kg TS 0,1 0,15 0,15 0,5 berechnet
PCB 118 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
Summe 7 PCB (J) mg/kg TS berechnet
CSB (J) mg O2/g OS 3 analog DIN 38414-S9
Cyanid, gesamt (J) mg/kg TS 0,5 DIN ISO 17380
Stickstoff, gesamt (J) % OS 0,01 DIN 19684-4
Summe BTEX (J) mg/kg TS berechnet
Vinylchlorid (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
1,1,2-Trichlorethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
1,1-Dichlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
1,2-Dichlorethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Summe 12 LHKW (J) mg/kg TS berechnet
Pflanzennährstoffe, Gesamtgehalte
Phosphor als P2O5 (J) Ma.-% TS 0,01gemäß Methodenbuch der BGK e.V.
Bestimmung aus dem Königswasseraufschluss
Arsen (J) mg/kg TS 0,8 15 45 45 150 DIN EN ISO 17294-2
Blei (J) mg/kg TS 2 140 210 210 700 DIN EN ISO 17294-2
Cadmium (J) mg/kg TS 0,2 1 3 3 10 DIN EN ISO 17294-2
Chrom (J) mg/kg TS 1 120 180 180 600 DIN EN ISO 17294-2
Kupfer (J) mg/kg TS 1 80 120 120 400 DIN EN ISO 17294-2
Nickel (J) mg/kg TS 1 100 150 150 500 DIN EN ISO 17294-2
Quecksilber (J) mg/kg TS 0,01 1 1,5 1,5 5 DIN EN ISO 16772
Thallium (J) mg/kg TS 0,1 0,7 2,1 2,1 7 DIN EN ISO 17294-2
Zink (J) mg/kg TS 1 300 450 450 1500 DIN EN ISO 17294-2
PS 3
27.03.2013
013047119
> Z2
< 0,01
< 0,01
< 0,01
< 0,01
< 0,01
< 0,01
(n. b.*)
< 0,01
(n. b.*)
146
1,6
0,30
(n. b.*)
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
(n. b.*)
0,87
19
84
1,2
47
95
38
0,30
0,3
490
Prüfbericht zu Auftrag 01311879 Nr. 67909001 Seite 10 von 16
Probenbezeichnung
Probenahmedatum
LabornummerParameter Einheit BG Z0* Z1.1 Z1.2 Z2 Methode | Einstufung
Grenzwerte
Untersuchung nach LAGA TR-Boden (Z0*, Z1.1, Z1.2, Z 2)
Projekt: Entschlammung Fischmal
Bestimmung aus dem Eluat
pH-Wert (J) ohne 6,5 - 9,5 6,5 - 9,5 6 - 12 5,5 - 12 DIN 38404-C5
el. Leitfähigkeit (25 °C) (J) µS/cm 1 250 250 1500 2000 DIN EN 27888
Chlorid (J) mg/l 0,1 30 30 50 100 DIN EN ISO 10304-1/2
Sulfat (J) mg/l 0,1 20 20 50 200 DIN EN ISO 10304-1/2
Cyanid, gesamt (J) µg/l 5 5 5 10 20 DIN EN ISO 14403
Phenolindex (wdf.) (J) µg/l 10 20 20 40 100 DIN EN ISO 14402
BSB5 (J) mg/l 3 DIN EN 1899-1
Arsen (J) µg/l 1 14 14 20 60 DIN EN ISO 17294-2
Blei (J) µg/l 1 40 40 80 200 DIN EN ISO 17294-2
Cadmium (J) µg/l 0,3 1,5 1,5 3 6 DIN EN ISO 17294-2
Chrom gesamt (J) µg/l 1 12,5 12,5 25 60 DIN EN ISO 17294-2
Kupfer (J) µg/l 5 20 20 60 100 DIN EN ISO 17294-2
Nickel (J) µg/l 1 15 15 20 70 DIN EN ISO 17294-2
Quecksilber (J) µg/l 0,2 < 0,5 < 0,5 1 2 DIN EN ISO 17852
Zink (J) µg/l 10 150 150 200 600 DIN EN ISO 17294-2
Bestimmung im Imbukationsversuch
Sauerstoffverbrauchsrate von Schlamm
mg O2/ g oTS*h OHNE
Anmerkung:(n. b.*): nicht berechenbar, da zur Summenbestimmung nur Werte > BG verwendet werden
Anmerkung:EUROFINS UMWELT übernimmt für die Rechtsverbindlichkeit der zitierten Grenzwerte keine Gewähr.
PS 3
27.03.2013
013047119
> Z2
7,9
689
6,1
1,8
<5
<10
14
26
<1
0,59
4,7
<5
3,3
<0,2
<10
2,1
Prüfbericht zu Auftrag 01311879 Nr. 67909001 Seite 11 von 16
Probenbezeichnung
Probenahmedatum
LabornummerParameter Einheit BG Z0* Z1.1 Z1.2 Z2 Methode | Einstufung
Farbe qual. (J) ohne organoleptische Prüfung
Aussehen (J) ohne organoleptische Prüfung
Geruch (J) ohne organoleptische Prüfung
Bestimmung aus der Originalsubstanz
Trockenmasse (J) Ma.-% 0,1 DIN EN 14346
Glühverlust (J) Ma.-% TS 0,1 DIN EN 15169
EOX (J) mg/kg TS 1 1 3 3 10 DIN 38414-S17
TOC (J) Ma.-% TS 0,1 0,5 1,5 1,5 5 DIN EN 13137
Kohlenwasserstoffe C10-C22 (J) mg/kg TS 50 200 300 300 1000 DIN EN 14039, LAGA KW 04
Kohlenwasserstoffe C10-C40 (J) mg/kg TS 50 400 600 600 2000 DIN EN 14039, LAGA KW 04
Benzol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Toluol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Ethylbenzol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
m-/p-Xylol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
o-Xylol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Dichlormethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
trans-1,2-Dichlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
cis-1,2-Dichlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Trichlormethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
1,1,1-Trichlorethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Tetrachlormethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Trichlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Tetrachlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Naphthalin (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Acenaphthylen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Acenaphthen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Fluoren (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Phenanthren (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Anthracen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Fluoranthen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Pyren (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Benz(a)anthracen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Chrysen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Benzo(b)fluoranthen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Benzo(k)fluoranthen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Benzo(a)pyren (J) mg/kg TS 0,05 0,6 0,9 0,9 3 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Indeno(1,2,3-cd)pyren (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Dibenz(a,h)anthracen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Benzo(g,h,i)perylen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Summe PAK (EPA) (J) mg/kg TS 3 3 3 30 berechnet
Grenzwerte
Untersuchung nach LAGA TR-Boden (Z0*, Z1.1, Z1.2, Z 2)
Projekt: Entschlammung Fischmal
PS 4
26.03.2013
013047120
> Z2
schwarz
Schlamm
arttypisch
33,1
15,4
< 1
7,04
200
1500
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
0,27
0,24
0,12
0,12
0,23
0,10
0,15
0,10
< 0,05
0,13
1,46
Prüfbericht zu Auftrag 01311879 Nr. 67909001 Seite 12 von 16
Probenbezeichnung
Probenahmedatum
LabornummerParameter Einheit BG Z0* Z1.1 Z1.2 Z2 Methode | Einstufung
Grenzwerte
Untersuchung nach LAGA TR-Boden (Z0*, Z1.1, Z1.2, Z 2)
Projekt: Entschlammung Fischmal
PCB 28 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
PCB 52 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
PCB 101 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
PCB 153 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
PCB 138 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
PCB 180 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
Summe 6 PCB (J) mg/kg TS 0,1 0,15 0,15 0,5 berechnet
PCB 118 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
Summe 7 PCB (J) mg/kg TS berechnet
CSB (J) mg O2/g OS 3 analog DIN 38414-S9
Cyanid, gesamt (J) mg/kg TS 0,5 DIN ISO 17380
Stickstoff, gesamt (J) % OS 0,01 DIN 19684-4
Summe BTEX (J) mg/kg TS berechnet
Vinylchlorid (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
1,1,2-Trichlorethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
1,1-Dichlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
1,2-Dichlorethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Summe 12 LHKW (J) mg/kg TS berechnet
Pflanzennährstoffe, Gesamtgehalte
Phosphor als P2O5 (J) Ma.-% TS 0,01gemäß Methodenbuch der BGK e.V.
Bestimmung aus dem Königswasseraufschluss
Arsen (J) mg/kg TS 0,8 15 45 45 150 DIN EN ISO 17294-2
Blei (J) mg/kg TS 2 140 210 210 700 DIN EN ISO 17294-2
Cadmium (J) mg/kg TS 0,2 1 3 3 10 DIN EN ISO 17294-2
Chrom (J) mg/kg TS 1 120 180 180 600 DIN EN ISO 17294-2
Kupfer (J) mg/kg TS 1 80 120 120 400 DIN EN ISO 17294-2
Nickel (J) mg/kg TS 1 100 150 150 500 DIN EN ISO 17294-2
Quecksilber (J) mg/kg TS 0,01 1 1,5 1,5 5 DIN EN ISO 16772
Thallium (J) mg/kg TS 0,1 0,7 2,1 2,1 7 DIN EN ISO 17294-2
Zink (J) mg/kg TS 1 300 450 450 1500 DIN EN ISO 17294-2
PS 4
26.03.2013
013047120
> Z2
< 0,01
< 0,01
< 0,01
< 0,01
< 0,01
< 0,01
(n. b.*)
< 0,01
(n. b.*)
206
< 0,5
0,36
(n. b.*)
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
(n. b.*)
1,12
20
84
1,3
48
150
39
0,28
0,3
580
Prüfbericht zu Auftrag 01311879 Nr. 67909001 Seite 13 von 16
Probenbezeichnung
Probenahmedatum
LabornummerParameter Einheit BG Z0* Z1.1 Z1.2 Z2 Methode | Einstufung
Grenzwerte
Untersuchung nach LAGA TR-Boden (Z0*, Z1.1, Z1.2, Z 2)
Projekt: Entschlammung Fischmal
Bestimmung aus dem Eluat
pH-Wert (J) ohne 6,5 - 9,5 6,5 - 9,5 6 - 12 5,5 - 12 DIN 38404-C5
el. Leitfähigkeit (25 °C) (J) µS/cm 1 250 250 1500 2000 DIN EN 27888
Chlorid (J) mg/l 0,1 30 30 50 100 DIN EN ISO 10304-1/2
Sulfat (J) mg/l 0,1 20 20 50 200 DIN EN ISO 10304-1/2
Cyanid, gesamt (J) µg/l 5 5 5 10 20 DIN EN ISO 14403
Phenolindex (wdf.) (J) µg/l 10 20 20 40 100 DIN EN ISO 14402
BSB5 (J) mg/l 3 DIN EN 1899-1
Arsen (J) µg/l 1 14 14 20 60 DIN EN ISO 17294-2
Blei (J) µg/l 1 40 40 80 200 DIN EN ISO 17294-2
Cadmium (J) µg/l 0,3 1,5 1,5 3 6 DIN EN ISO 17294-2
Chrom gesamt (J) µg/l 1 12,5 12,5 25 60 DIN EN ISO 17294-2
Kupfer (J) µg/l 5 20 20 60 100 DIN EN ISO 17294-2
Nickel (J) µg/l 1 15 15 20 70 DIN EN ISO 17294-2
Quecksilber (J) µg/l 0,2 < 0,5 < 0,5 1 2 DIN EN ISO 17852
Zink (J) µg/l 10 150 150 200 600 DIN EN ISO 17294-2
Bestimmung im Imbukationsversuch
Sauerstoffverbrauchsrate von Schlamm
mg O2/ g oTS*h OHNE
Anmerkung:(n. b.*): nicht berechenbar, da zur Summenbestimmung nur Werte > BG verwendet werden
Anmerkung:EUROFINS UMWELT übernimmt für die Rechtsverbindlichkeit der zitierten Grenzwerte keine Gewähr.
PS 4
26.03.2013
013047120
> Z2
8,1
1440
6,8
1,2
<5
<10
18
19
<1
0,45
<1
<5
5,1
<0,2
70
1,5
Prüfbericht zu Auftrag 01311879 Nr. 67909001 Seite 14 von 16
Probenbezeichnung
Probenahmedatum
LabornummerParameter Einheit BG Z0* Z1.1 Z1.2 Z2 Methode | Einstufung
Farbe qual. (J) ohne organoleptische Prüfung
Aussehen (J) ohne organoleptische Prüfung
Geruch (J) ohne organoleptische Prüfung
Bestimmung aus der Originalsubstanz
Trockenmasse (J) Ma.-% 0,1 DIN EN 14346
Glühverlust (J) Ma.-% TS 0,1 DIN EN 15169
EOX (J) mg/kg TS 1 1 3 3 10 DIN 38414-S17
TOC (J) Ma.-% TS 0,1 0,5 1,5 1,5 5 DIN EN 13137
Kohlenwasserstoffe C10-C22 (J) mg/kg TS 50 200 300 300 1000 DIN EN 14039, LAGA KW 04
Kohlenwasserstoffe C10-C40 (J) mg/kg TS 50 400 600 600 2000 DIN EN 14039, LAGA KW 04
Benzol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Toluol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Ethylbenzol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
m-/p-Xylol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
o-Xylol (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Dichlormethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
trans-1,2-Dichlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
cis-1,2-Dichlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Trichlormethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
1,1,1-Trichlorethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Tetrachlormethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Trichlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Tetrachlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Naphthalin (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Acenaphthylen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Acenaphthen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Fluoren (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Phenanthren (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Anthracen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Fluoranthen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Pyren (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Benz(a)anthracen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Chrysen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Benzo(b)fluoranthen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Benzo(k)fluoranthen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Benzo(a)pyren (J) mg/kg TS 0,05 0,6 0,9 0,9 3 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Indeno(1,2,3-cd)pyren (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Dibenz(a,h)anthracen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Benzo(g,h,i)perylen (J) mg/kg TS 0,05 DIN EN 15527 / DIN ISO 18287
Summe PAK (EPA) (J) mg/kg TS 3 3 3 30 berechnet
Grenzwerte
Untersuchung nach LAGA TR-Boden (Z0*, Z1.1, Z1.2, Z 2)
Projekt: Entschlammung Fischmal
PS 5b
27.03.2013
013047121
> Z2
schwarz
Schlamm
arttypisch
34,2
13,5
< 1
5,97
240
2000
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
0,34
0,30
0,15
0,16
0,28
< 0,05
0,18
< 0,05
< 0,05
0,17
1,58
Prüfbericht zu Auftrag 01311879 Nr. 67909001 Seite 15 von 16
Probenbezeichnung
Probenahmedatum
LabornummerParameter Einheit BG Z0* Z1.1 Z1.2 Z2 Methode | Einstufung
Grenzwerte
Untersuchung nach LAGA TR-Boden (Z0*, Z1.1, Z1.2, Z 2)
Projekt: Entschlammung Fischmal
PCB 28 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
PCB 52 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
PCB 101 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
PCB 153 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
PCB 138 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
PCB 180 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
Summe 6 PCB (J) mg/kg TS 0,1 0,15 0,15 0,5 berechnet
PCB 118 (J) mg/kg TS 0,01 DIN EN 15308
Summe 7 PCB (J) mg/kg TS berechnet
CSB (J) mg O2/g OS 3 analog DIN 38414-S9
Cyanid, gesamt (J) mg/kg TS 0,5 DIN ISO 17380
Stickstoff, gesamt (J) % OS 0,01 DIN 19684-4
Summe BTEX (J) mg/kg TS berechnet
Vinylchlorid (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
1,1,2-Trichlorethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
1,1-Dichlorethen (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
1,2-Dichlorethan (J) mg/kg TS 0,05 DIN ISO 22155
Summe 12 LHKW (J) mg/kg TS berechnet
Pflanzennährstoffe, Gesamtgehalte
Phosphor als P2O5 (J) Ma.-% TS 0,01gemäß Methodenbuch der BGK e.V.
Bestimmung aus dem Königswasseraufschluss
Arsen (J) mg/kg TS 0,8 15 45 45 150 DIN EN ISO 17294-2
Blei (J) mg/kg TS 2 140 210 210 700 DIN EN ISO 17294-2
Cadmium (J) mg/kg TS 0,2 1 3 3 10 DIN EN ISO 17294-2
Chrom (J) mg/kg TS 1 120 180 180 600 DIN EN ISO 17294-2
Kupfer (J) mg/kg TS 1 80 120 120 400 DIN EN ISO 17294-2
Nickel (J) mg/kg TS 1 100 150 150 500 DIN EN ISO 17294-2
Quecksilber (J) mg/kg TS 0,01 1 1,5 1,5 5 DIN EN ISO 16772
Thallium (J) mg/kg TS 0,1 0,7 2,1 2,1 7 DIN EN ISO 17294-2
Zink (J) mg/kg TS 1 300 450 450 1500 DIN EN ISO 17294-2
PS 5b
27.03.2013
013047121
> Z2
< 0,01
< 0,01
< 0,01
< 0,01
< 0,01
< 0,01
(n. b.*)
< 0,01
(n. b.*)
190
1,5
0,35
(n. b.*)
< 0,05
< 0,05
< 0,05
< 0,05
(n. b.*)
1,11
17
77
1,4
42
120
34
0,28
0,3
510
Prüfbericht zu Auftrag 01311879 Nr. 67909001 Seite 16 von 16
Probenbezeichnung
Probenahmedatum
LabornummerParameter Einheit BG Z0* Z1.1 Z1.2 Z2 Methode | Einstufung
Grenzwerte
Untersuchung nach LAGA TR-Boden (Z0*, Z1.1, Z1.2, Z 2)
Projekt: Entschlammung Fischmal
Bestimmung aus dem Eluat
pH-Wert (J) ohne 6,5 - 9,5 6,5 - 9,5 6 - 12 5,5 - 12 DIN 38404-C5
el. Leitfähigkeit (25 °C) (J) µS/cm 1 250 250 1500 2000 DIN EN 27888
Chlorid (J) mg/l 0,1 30 30 50 100 DIN EN ISO 10304-1/2
Sulfat (J) mg/l 0,1 20 20 50 200 DIN EN ISO 10304-1/2
Cyanid, gesamt (J) µg/l 5 5 5 10 20 DIN EN ISO 14403
Phenolindex (wdf.) (J) µg/l 10 20 20 40 100 DIN EN ISO 14402
BSB5 (J) mg/l 3 DIN EN 1899-1
Arsen (J) µg/l 1 14 14 20 60 DIN EN ISO 17294-2
Blei (J) µg/l 1 40 40 80 200 DIN EN ISO 17294-2
Cadmium (J) µg/l 0,3 1,5 1,5 3 6 DIN EN ISO 17294-2
Chrom gesamt (J) µg/l 1 12,5 12,5 25 60 DIN EN ISO 17294-2
Kupfer (J) µg/l 5 20 20 60 100 DIN EN ISO 17294-2
Nickel (J) µg/l 1 15 15 20 70 DIN EN ISO 17294-2
Quecksilber (J) µg/l 0,2 < 0,5 < 0,5 1 2 DIN EN ISO 17852
Zink (J) µg/l 10 150 150 200 600 DIN EN ISO 17294-2
Bestimmung im Imbukationsversuch
Sauerstoffverbrauchsrate von Schlamm
mg O2/ g oTS*h OHNE
Anmerkung:(n. b.*): nicht berechenbar, da zur Summenbestimmung nur Werte > BG verwendet werden
Anmerkung:EUROFINS UMWELT übernimmt für die Rechtsverbindlichkeit der zitierten Grenzwerte keine Gewähr.
PS 5b
27.03.2013
013047121
> Z2
7,9
1230
5,1
2,5
<5
<10
19
17
<1
0,57
<1
<5
3,9
<0,2
28
1,3
Reeelkfnwenjn
RESERVERAUM FÜR EXTREMHOCHWASSER HÖRDTER RHEINAUE
Vorgezogene Maßnahmen:
Neubau des Schöpfwerks Leimersheim/ Maßnahmen zur Anpassung der Binnenentwässerung südlich des Reserveraums
Anlage A-2.3-2
ERGEBNISSE DER WASSERANALYTIK NACH LAGA
Reeelkfnwenjn
RESERVERAUM FÜR EXTREMHOCHWASSER HÖRDTER RHEINAUE
Vorgezogene Maßnahmen:
Neubau des Schöpfwerks Leimersheim/ Maßnahmen zur Anpassung der Binnenentwässerung südlich des Reserveraums
Anlage A-2.3-3
ERGEBNISSE DER WASSERANALYTIK NACH LAGA
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