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Die große Unbekannte ?

Fallschirmsprung

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Die große Unbekannte ?

05.11.2012CC/FF-M

Fallschirmsprung – Bedeutung in der DFS

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Der Fallschirmsport wird durch die DFS unterstützt, jedoch sind nicht alle Sprung-zonen frei von Beschränkungen.

Fallschirmsprung wird hingenommen, aber diewirtschaftliche Bedeutung ist nicht so klar, wie es bei anderen Sparten der AllgemeinenLuftfahrt ist.

Fallschirmsprung gilt als Sondernutzung des Luftraumes und wird,wie z.B. die Aktivierung einer Kunstflugbox, nachrangig zu IFR Flugverkehr gestellt.

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Aktuell laufende Maßnahme

� Seit dem 19. September 2012 wird bundesweit eine Briefingunterlageeingesetzt, die explizit auf ATC Personal zugeschnitten ist. Bestandteil dieser Briefingunterlage ist neben der Einweisung in rechtliche und betriebliche Vorschriften, Rahmenbedingen und Abläufe auch ein Film, der einen Sprung aus FL140 bis zur Landung zeigt und somit den Lotsen hier erstmals einen Einblick in die Abläufe des Sprunges gibt.

� Diese Unterlagen werden nun auch an der Akademie der DFS genutzt.

� Dank an skydive-exit für die Unterstützung!

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Themenübersicht

• Rechtliches

• Beantragung der Flugverkehrskontrollfreigabe

• Sprungzone

• Luftraum

• Transponderschaltung

• Freigaben

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Allgemeine Regelungen und Verordnungen

• § 1 LuftVG (Luftfahrzeuge)

− Fallschirme sind Luftsportgeräte und deshalb Luftfahrzeuge

• § 25 LuftVG (Flugplatzzwang)

− Landen nur an genehmigten Flugplätzen, Ausnahmen werden durch den Beauftragten nach § 31c erteilt. (Deutscher Fallschirmsportverband e.V.)

• NfL I 110 / 11 (§ 16a Abs. 1 Nr. 5 LuftVO)

− Bekanntmachung der besonderen Voraussetzungen für die Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben

• NfL I 59 / 07

− Voraussetzungen für die Erteilung einer Flugverkehrskontrollfreigabe zur Durchführung von Fallschirmabsprüngen im kontrollierten Luftraum

− Es gelten alle Regelungen und Verordnungen für VFR Flüge

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Beantragung der Flugverkehrskontrollfreigabe (NfL I 59 / 07 )

Anträge, sind mit 8 Werktagen Vorlauf zu stellen :

• Das Gebiet ist größer als 2NM Radius um den Absetzpunkt im kontrollierten Luftraum und/oder

• Im Luftraum C unterhalb FL100 im Nahverkehrsbereich von Verkehrsflughäfen und/oder

• In einer aktiven Kontrollzone (Luftraum D) und/oder

• Im Luftraum D (nicht Kontrollzone) und/oder

• In aktiven Flugbeschränkungs- oder Gefahrengebieten und/oder

• in der Nacht im kontrollierten Luftraum und/oder

• weniger als 2NM von der Staatsgrenze der Bundesrepublik Deutschland entfernt und/oder

• der Beantragungszeitraum überschreitet 3 Tage

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Beantragung der Flugverkehrskontrollfreigabe (NfL I 59 / 07 )

Alle anderen Sprungvorhaben sind

in der Regel mindestens 48

Stunden vorab per Telefax mittels

Formblatt bei der NOTAM-Zentrale

zu beantragen.

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Beantragung der Flugverkehrskontrollfreigabe (NfL I 59 / 07 )

• Bei einer Nutzung von Sprungzonen außerhalb der veröffentlichten Zeiten muss die zusätzliche Aktivierung der Sprungzone entsprechend beantragt werden.

• Während der Zeiten militärischen Flugbetriebes ist eine geplante Nutzung so früh wie möglich, spätestens jedoch mit einem Vorlauf von mindestens 5 Stunden zu beantragen.

Anmerkung:

Grundsätzlich können Sprungzonen von verschiedenen Nutzern genutzt werden

Sprungvorhaben sind per NOTAM/AIP zu veröffentlichen

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Beantragung der Flugverkehrskontrollfreigabe (NfL I 59 / 07 )

Vereinfachte Beantragung bei Sprungzonen

• eine individuelle Beantragung entfällt

• Der Sprungbetrieb kann von dem zuständigen DFS-Geschäftsbereich unter Auflagen genehmigt werden

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• Die Nutzung einer Sprungzone kann aus flugsicherungsbetrieblichen Gründen im Einzelfall durch den zuständigen DFS-Geschäftsbereich Center eingeschränkt werden

• Die Sprungzone kann unter denselben Voraussetzungen aufgehoben werden

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Sprungzone

• In Abhängigkeit des Vorhabens, der Verkehrslage und -dichte, muss bei der Erteilung der Absetzfreigabe mit Auflagen, Verzögerungen und u.U. auch mit Ablehnung gerechnet werden.

• Zur Einrichtung einer Sprungzone genügt ein formloser Antrag

• Grundsätzlich können Sprungzonen von verschiedenen Nutzern genutzt werden.

Anmerkung:

Vor der ersten Nutzung nach besonderen Auflagen fragen!

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Sprungzone

• Die ständige und/oder regelmäßige Nutzung einer Sprungzone muss vom Antragsteller zwei Monate vor Jahresende nachgewiesen werden und wird von dem zuständigen DFS-Geschäftsbereich Center geprüft.

• Nicht dauerhaft genutzte Sprungzonen können aus der Veröffentlichung gestrichen werden.

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• Die Sprungzone ist kein Sperrgebiet

• Die Sprungvorhaben werden per NOTAM veröffentlicht

• VFR-Verkehr kann dennoch durch diese Gebiete fliegen

• Der Lotse entscheidet bei der Freigabe, ob der darunterliegende Verkehr die Freigabe zulässt.

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05.11.2012

Luftraum

Luftraum E

Luftraum C

Sprungzone

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Transponder und Squawks

Beispiele für Special-Used-Codes:

SUC Anzeige auf dem Radar Art der Nutzergruppe

7000 V Zivile VFR-Flüge

0033 VM Militärische VFR-Flüge

0036 POL Flüge der Polizei

0020 RESCU Rettungsflüge

3701/3702

3703/3704

VFS/VFW

VFM/VFN

VFR-Flug bei FIS Langen

3707 CR Flights crossing airspace C EDDF

6103 RAFIS Militärische VFR-Flüge und FIS-Unterstützung

0025 PJE Fallschirmsprung

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CC/FF-M

Besondere Freigaben

• Gestaffelte Absetzvorgänge(beim gleichen Flug wird aus verschiedenen Höhen abgesetzt)

• Höhenauslösungbeabsichtigt: längere Flugzeit des Springers vor dem Absprung angebenunbeabsichtigt: der Pilot der Absetzmaschine informiert die Flugsicherung, soweit erkannt.

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CC/FF-M

Generelle Verfahren für den Piloten

• Empfehlung: Vor Beginn Anmeldung beim Center

• Transponder Gruppencode Mode A 0025 und Mode C

• Rufen Sie grundsätzlich die zuständige FIS-Frequenz bzw. nach Absprache die erforderliche Radarfrequenz

• Vor Einflug in C oder D Luftraum Freigabe einholen

• Absetzfreigabe einholen(evtl. Absprache treffen, wenn der Springer länger als 3 Minuten im kontrollierten Luftraum bleibt)"DROPPING APPROVED/ABSETZEN GENEHMIGT"

• Melden Sie, wenn der letzte Springer abgesetzt ist"LAST JUMPER OUT/LETZTER SPRINGER ABGESETZT"

• Evtl. Sinkflugfreigabe und Verlassen der Frequenz beantragen

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Was erwarten wir vom Piloten

Sprechfunk

• Verwenden Sie die veröffentlichten Sprechgruppen

• Wenn möglich funken Sie in Englisch auf den IFR Frequenzen

• Bleiben Sie hörbereit

Anweisungen

• Setzen Sie die Anweisungen bitte sofort um und

• Halten Sie diese genau ein (Staffelung)

• Können Sie etwas nicht durchführen, melden Sie das dem Lotsen

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SPZ Marl

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SPZ Marl

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PJE Grefrath

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FL120

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PJE Grefrath

2305.11.2012CC/FF-M

SPZ Mainbullau

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SPZ Eggenfelden

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit

Nun zu den Fragen!!!!!

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Fragen???

Back Up

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Technik

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• 86 Lotsenarbeitsplätze auf einer Fläche von 1.700 m²

• Fünf Gestellräume

• Zwei Betriebssysteme (für die Betriebsteile

Frankfurt und Düsseldorf)

• Drei SSÜ-Arbeitsplätze zur technischen

Betriebsdurchführung NL Mitte

• Service Management Zentrale (zentrale

bundesweite Überwachung der Technik)

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Sektorisierung Niederlassung Mitte (Langen)

• 9 Einsatzberechtigungsgruppen (EBGen)

• 46 Sektoren,

• 6 Feeder

• 4 Sonderarbeitsplätze

• 4 FIS-Arbeitsplätze

• 43 Supervisor (FVK/FDB)

• 448 Flugverkehrslotsen

• 83 FDB + FIS-Spez.

• 66 OJT Radar

• 18 OJT FDB

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EBG 04

EBG 10

EBG03

EBG 02

EBG 05

EGB 08

EBG 01

EBG 06

EBG 07

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Sektorisierung Niederlassung Mitte (Langen)

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Am 21. Dezember 2006 wurde aus den früheren FIRs Frankfurt und Düsseldorfdie FIR Langen.

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DFS-Geschäftsbereich Center

• DFS-Geschäftsbereich Center I Kontrollzentrale Langen

Tel.: 06103 707-6287Fax: 06103 707-6205eMail: bnl.langen@dfs.defür den Bereich Langen FIR

• DFS-Geschäftsbereich Center I Kontrollzentrale Bremen

Tel.: 0421 5372-156Fax: 0421 5372-159eMail: bnl.bremen@dfs.defür den Bereich Bremen FIR

• DFS- Geschäftsbereich Center I Kontrollzentrale München

Tel.: 089 9780-308Fax: 089 9780-396eMail: bnl.muenchen@dfs.defür den Bereich München FIR

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EBG 01: ARR 05

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A05 GND - FL175

B05N FL105 - FL155

B05S FL105 - FL155

C05N FL105 - FL175

C05S FL105 - FL175

E05 GND – FL155

F05 GND – FL75

G05 GND – FL155

H05 GND – FL95

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Zuständigkeitsbereiche

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EBG 01: ARR 23

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A23 FL105 - FL175

B23N GND - FL155

B23S GND - FL155

C23N GND - FL175

C23S FL65 - FL175

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EBG 01: DEP Nord

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EBG 01: DEP Süd

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DFS Standorte

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Struktur

Die DFS GmbH unterhält neben der Platz-

kontrolle in den Towern der 16 Internationalen

Verkehrsflüghäfen in Deutschland vier

Kontrollzentralen (Center).

Darüber hinaus ist sie in der Eurocontrol-

Zentrale in Maastricht vertreten.

In Bremen, Langen und München

kontrollieren die Lotsen An- und Abflüge bzw.

den unteren Luftraum (bis ca. 7500 m).

Der Flugverkehr im oberen Luftraum

(ab ca. 7500 m) wird in Karlsruhe, München

und Maastricht kontrolliert.

Kontrollzentralen

Tower

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Allgemeine Regelungen und Verordnungen

• § 1 LuftVG (Luftfahrzeuge)

• Fallschirme sind Luftsportgeräte und deshalb Luftfahrzeuge

• § 25 LuftVG (Flugplatzzwang)

Landen nur an genehmigten Flugplätzen, Ausnahmen werden durch den Beauftragten nach § 31c erteilt. (Deutscher Fallschirmsportverband e.V.)

Anmerkung:

Es gelten alle Regelungen und Verordnungen für VFR Flüge

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NfLs zu Fallschirmspringen

• NfL I 110 / 11 (§ 16a Abs. 1 Nr. 5 LuftVO)Bekanntmachung der besonderen Voraussetzungen für die Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben

• NfL I 59 / 07Voraussetzungen für die Erteilung einer Flugverkehrskontrollfreigabe zur Durchführung von Fallschirmabsprüngen im kontrollierten Luftraum

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