SGB VIII/KJHG § 1 Kinder und Jugendhilfegesetz

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Grundsätze nach dem SGB VIII. SGB VIII/KJHG § 1 Kinder und Jugendhilfegesetz. Elternverantwortung/Abs. 2 Garantierter Vorrang zur Erz. Pflege und Erziehung Nach eigenen Vorstellungen Eine Abwehrfunktion gegen Eingriffe. Zielrichtung der Jugendhilfe/Abs. 3 - PowerPoint PPT Presentation

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SGB VIII/KJHG§ 1

Kinder und Jugendhilfegesetz

Rechte u. Pflichten/Abs. 2 S. 1

Ein Recht im Interesse der j. Menschen

Lebens- u. Wertvorstellungen d. E.

- außer Schulbesuch

Recht auf Erziehung/Abs. 1kein subj.-öffentl. Rechtsanspruch

Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG/§ 1 Abs. 1 S. 1

Erz. ist nicht primär Ausdruck d. JHilfe

Zielrichtung der Jugendhilfe/Abs. 3Individuell u. sozialen

EntwicklungBeraten und unterstützenvor Gefahren zu schützen

Einfluss nehmen auf gesamtgesellschaftliche

Bedingungen

Elternverantwortung/Abs. 2

Garantierter Vorrang zur Erz. Pflege und Erziehung

Nach eigenen VorstellungenEine Abwehrfunktion gegen

EingriffeEltern und Staat/Abs. 1Generalklausel

LeitnormFür alle Erziehungsträger

Staatl. Wächteramt/Abs. 2 S. 2

Eltern die sich der Verantw. entziehen

Rechtsanspruch f. d. j. Menschen

Soziale(Kriminal)prävention primäre u. sekundäre Prävention Lebensweltorientiertes Handeln

Alltagsorientierung i. d. institutionellen

Settings und Methoden Integrative Orientierung

Partizipation und Freiwilligkeit

Grundsätze nach dem SGB VIII

1

Grundsätzliche Überlegungen zu den Aufgaben

Präventionsarbeit im Jugendbereich

Kooperation

InhalteInhalte

• Prävention (Gewalt - Sucht - JKriminalität)

• Förderung der sozialen Entwicklung der Jugend

• Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der seelischen Gesundheit

• Ansprechpartner sein für junge Menschen und Familie

• Institutionen mit gemeinsamen Zielen

• Öffnen aber auch Abgrenzen

Koordination• Nutzung der verschieden Ressourcen

• Zuarbeiten• Transparenz nach außen

Vernetzung• Forum

• Info- und Referentenbörse

Ressourcen• Fachlich• personell• strukturell• materiell

2

Struktur: Verein + VorstandStruktur: Verein + Vorstand

M i t g l i e d e r

Privatpersonen Vertreter von Institutionen / Firmen

Mitgliederversammlung = ArbeitskreisMitgliederversammlung = Arbeitskreis

VorstandVorstand

• 1. Vorsitzende/n• 2. Vorsitzende/n• Schriftführer/in• Kassenwart/in• max. 3 Beisitzer/innen

wäh

lt Ad-hoc-Gruppen aus Experten

SKIN-Modell

Beirat

schlägt vorbildet

Rollenverständnis des Mitgliedes

3

Der BeiratDer Beirat

Mitglieder• werden berufen

• Personen aus dem öffentl. Leben

• Verwaltung• Finanzen• Schule• Kirchen• Politik• Freie Träger

Struktur• 8 - 10 Personen

• Beratung des Vorstands

• Teilnahme an Vorstandssitzungen möglich

Au

fgab

eAustausch von Informationen

nach oben

nach unten

Vernetzung

• Institutionen

• PersonenAustausch

4

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