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Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
SACHVERSTÄNDIGENRATzur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Sicherstellung der haus-und fachärztlichen Versorgung
Prof. Dr. Marion Haubitz, Klinikum Fulda, Medizinische Hochschule Hannover
Symposium „Bedarfsgerechte Versorgung“30. September 2014, Berlin
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Probleme des ländlichen Raums
Quelle: Deutsches Ärzteblatt 2014,111:33-34
Gegen den Ärztemangel
In Jessen arbeiten sechs Hausärzte ....
zwei haben das Rentenalter erreicht
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Probleme des ländlichen Raums
Uni
Industrie
Alterung/Entleerung
Weitere …
Bildungseinrichtungen
Konsummöglichkeit
SchuleLandflucht
Geschäfte
Theater
ÖNV
Arbeits-plätze
…
InvestitionGesundheitsversorgung
VHS
Sport-stätten
Geburten
Betreuung
GaststättenKrankenhäuser
Praxen
ApothekenPflegeeinricht.
KinderBetagte
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
HausärztlicheVersorgung
Allgemein fachärztliche Versorgung
Spezialisierte fachärztliche Versorgung
Gesonderte fachärztliche Versorgung
Hausärzte AugenärzteChirurgenFrauenärzteHautärzteHNO-ÄrzteKinderärzteNervenärzteOrthopädenUrologenPsychotherapeut.
RadiologenKinder-u.Jugend-PsychiaterFachinternistenAnästhesisten
HumangenetikerLaborärzteNeurochirurgenNuklearmedizinerPathologenPhysik.Rehabil.Med.StrahlentherapeutenTransfusionsmed.
883-886 372-391 97-106 17 Planungsbereiche
Bedarfsplanung 2013
Struktur nach Neufassung der Richtlinien 2013
Entgegen der ursprünglichen Erwartung des G-BA reduzierte sich auf allen Versorgungsebenen die Zahl der Arztsitze gegenüber der alten Planung, die i. W. Bedarfszahlen aus 1990 verwendete
- 1365 - 1838 - 689 (ohne Psychotherapeuten/Psychiater)
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Versorgungsgrad < 90 %106 von 883 hausärztlichen Planungsbereichen
Hausärztliche Versorgungssituation
Darstellung: KBV auf Grundlage Bedarfspläne der Kven - 30.06.2013
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Allgemeine Fachärztliche Versorgung –mittlerer Versorgungsgrad der KVen (145 %)
Augenärzten u. Chirurgen, im Vergleich die Hausärzte
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HausärzteAugenärzteChirurgen110%
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Beispiel: KV-Region Bayern für HNO-Ärzte
Allgemein Fachärztliche Versorgung –Versorgungsgrad nach Kreisregionen
(Quelle: KV Bayerns)
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
(Quelle: KV Bayerns)
Allgemein Fachärztliche Versorgung –Versorgungsgrad nach Kreisregionen
Beispiel: KV-Region Bayern für Hautärzte
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Spezialisierte Fachärztliche Versorgungmittlerer Versorgungsgrad der KVen
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HausärzteFachinternistenKinder‐ u. Jugendpsychiater110%
Fachinternisten u. Kinder- u. Jugendpsychiater
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
(Quelle: KV Bayerns)
Spezialisierte Fachärztliche Versorgung –Versorgungsgrad nach Kreisregionen
Beispiel: KV-Region Bayern für Kinder- u. Jugendpsychiater
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Versorgungsgrad < 90 %106 von 883 hausärztlichen Planungsbereichen
Hausärztliche Versorgungssituation
Darstellung: KBV auf Grundlage Bedarfspläne der KVen - 30.06.2013
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Nachbesetzungsbedarfbis 2025 bei Praxisabgabe mit 65 Jahren
3.888 Hausärzte/innenan 2.780 Standorten
Beispiel Hessen (KV Hessen, Stand: 15.04.2010)
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Facharztbezeichnung 2011 2012 2013 2015
Allgemeinmedizin1298 1193 1112 ?Innere und
AllgemeinmedizinAnästhesiologieAnatomieArbeitsmedizin ...
Summe: 82 11548 11891 11149 ?
11,24 10,03 9,97 %
2013: 63,3 % Frauen
Facharztanerkennungen (Bundesärztekammer 2014)
Quelle: Bundesärztekammer, Ergebnisse der Ärztestatistik zum 31. 12. 2014, Berlin 2014
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Zwischenfazit
• Bedarfsplanung unzureichend: Datenlage spärlich, fehlende Differenzierung bst. Facharztgruppen, große Unsicherheiten (z.B. Psychotherapeuten)
• Fehlverteilung Fachärzte/Hausärzte: in Kürze 60%Fachärzte, 40% Hausärzte
• Fehlverteilung der Vertragsärzte: (drohende) Unter-versorgung im ländlichen Raum bei zunehmender Überversorgung in den Ballungsgebieten
• Aggravierung zu erwarten: - Facharzt-Anerkennungen nur 10% Allgemeinmedizin - Überalterung der Hausärzte - Reduzierte Lebensarbeitszeit der jungen Allgemeinmediziner - Demographie lässt den Bedarf steigen
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Zwischenfazit
In einigen Gebieten wird nur jeder 2. Hausarzt einen Nachfolger finden!
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Bisherige Maßnahmen
• Unterversorgung - bisherige Maßnahmen (Sicherstellungszuschläge, Umsatzgarantien, Gründungszuschüsse) nicht ausreichend
• Überversorgung: Möglichkeiten nicht ausgeschöpft -(nur 1 Arztsitz und 11 Psychotherapeutensitze aufgekauft)
• Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin -Koordinierungsstellen für die Weiterbildung, finanzielle Förderung von Weiterbildungsstellen zu sporadisch
• Förderung des Fachs Allgemeinmedizin im Studium -Finanzierung von Lehrstühlen / Stiftungsprofessuren, wissenschaftlichem Personal (6 Kven); Förderung von Studierenden mit Zuschüssen zu Praktika, Famulaturen, PJ-Tertialen, Stipendien nicht ausreichend
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Empfehlungen im Gutachten 2014
1. Deutlich stärkere Anreize für Tätigkeit in ländlichen Regionen
2. Entschlossene Maßnahmen zum Abbau von Überversorgung in Ballungsgebieten
3. Verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Allgemeinmedizin / Hausarzttätigkeit im Studium und in der Weiterbildung
4. Innovative Konzepte zur Stärkung der gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
1./2. Empfehlungen Unter-/Überversorgung
• Studien zur tatsächlichen Bedarfsermittlung, Erfassung der Arbeitsleistung und Tätigkeitsspektrum der Praxen
• Stärkere Anreize für Tätigkeit im ländlichen RaumVergütungszuschlag (bis zu) 50 % für alle ärztlichen Grundleistungen der Versorgungsstufen I + II sowie kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung bei drohender Unterversorgung (< 90% bei HÄ bzw. < 75 % bei allgemein fachärztlicher Versorgung); garantiert für 10 Jahre, zu Lasten aller Ärzte / Fachgruppen in nicht unterversorgten Gebieten
Abbau der Überversorgung in den BallungsgebietenAufkauf von Arztsitzen ab Versorgungsgrad 200 % wird zum „Muss“ statt „Kann“ oder „Soll“
Modifikation von Wirtschaftlichkeitsprüfungen u.a.m.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Bei nicht verhinderter Unterversorgung
• Sicherstellungsauftrag für ambulante Versorgung geht an das Land(nicht wie bisher die Krankenkassen)
• Erstmals gemeinsam mit dem stationären Bereich sektorenübergreifende öffentliche Ausschreibung
• Bereinigung der Gesamtvergütung um 200 %
• Zusätzliche Mittel durch Sicherstellungszuschläge, Umstrukturierungsfonds
• Umsetzung durch in § 90 a SGB V genannten Gremien
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
3. Maßnahmen für Aus- und Weiterbildung
• Hochschulzulassung, Hochschulfinanzierung Praktikum Berufsfelderkundung vor Studienantritt,
Anreize für Fakultäten zur Förderung des allgemeinmedizinischen Studienteils
• Ausbildung: Allgemeinmedizin z.B. obligatorisches PJ-Quartal in allg. Lehrpraxen
• Weiterbildung: Kompetenzzentren AM: organisierte Weiterbildung, universitäre Anbindung, Kolleg mit Seminarprogramm, Mentoring, „emotionale Heimat“, Evaluation u. Qualitätssicherung
• Finanzierung: Systemzuschlag 90% GKV, 10% PKV + Steuermittel (Bund und Länder)
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
4. Innovative Versorgungsansätze Modell für ländliche Regionen
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
• Dreigliedrige Notfallversorgung
• Vertragsärztlicher Bereitschaftsdienst z. T. mit ungleicher Bezahlung und Verteilung (<10 bis >1000 Arztsitze in einem Bezirk), mit und ohne Notfallpraxen
• Rettungsdienst, nach Rechtslage im Bereich „Versorgung mit Krankentransport“; neu: Notfallsanitäter
• Notaufnahmen der Krankenhäuser –Hauptversorgungsstelle 10,7 Millionen Patienten/Jahr versus 3,9 Millionen im VBD
Notversorgung – Status quo
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
• Versorgung rund um die Uhr 6000 h / Jahr außerhalb Regelarbeitszeit
• Zunahme der Inanspruchnahme (niedrigschwelliger Zugang, erwartete gute Behandlung, keine Anmeldung, Ärzte verschiedenster Fachrichtungen)
• Viele Patienten in der Notaufnahme könnten im Rahmen der ambulanten KV-Versorgung behandelt werden; im KH keine kostendeckende Vergütung der ambulanten Patienten falscher Anreiz zur stationären Aufnahme
Notversorgung: Problem der Notaufnahmen
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
• Zusammenführung von ärztlichem Bereitschaftsdienst, Rettungswesen und Notaufnahmen der Krankenhäuser
• Zentrale Leitstelle mit einheitlicher Notdienstnummer
• Begrenztes hausärztliches Dispensierrecht im Notdienst zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung
• An die Notaufnahme angeschlossene Notfall- und Kurzliegerstation für Patienten mit kurzer Intervention bzw. dem Schwerpunkt Versorgungsplanung
ZieleRichtige Versorgungsebene Vermeidung unnötiger Inanspruchnahmen des Rettungsdienstes sowie nicht erforderlicher KH-Aufnahmen
Notversorgung – EmpfehIungen
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Weitere Vorteile
• Bündelung der Zufahrtswege • Risikoreduktion für den Patienten• Gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, Diagnostik
und nicht-ärztlichem Personal • Backup für die Vertragsärzte durch Ärzte des Krankenhauses, die notfalls zur Verfügung stünden
• Beachtung von Präferenzen der Vertragsärzte• Überprüfung der Qualität (Nachverfolgung möglich)
Notversorgung – EmpfehIungen
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Allgemeinmediziner in der Notaufnahme
Ein Patient wird eingeliefert - ein Fall für den Hausarzt?
Quelle: Ärztezeitung, 26.September 2014
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
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