View
0
Download
0
Category
Preview:
Citation preview
Städtebauliche Anforderungen an Gehwegoberflächen
- Zielsetzung, barrierefreie Mobilität für Alle -
Vielfalt der Gehweggestaltung im städtischen Raum1/28
2/28
Abb. 1: Übersicht Entwurfselemente für den Fußgängerverkehr
Regelwerke und Normen (Auswahl)
► Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Köln2002 ► EFA - Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen 2006 ► RASt 06 - Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen 2012 ► RStO - Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen2011 ► H BVA - Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen 2006 ► ZTV Pflaster-StB 06 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von
Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen 2003 ► M FP - Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken u. Plattenbelägen, T.1, ungeb. Ausführung 2013 ► M FG - Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Großformaten in ungebundener Ausführung 1997 ► Merkblatt über den Rutschwiderstand von Pflaster und Plattenbelägen für den Fußgängerverkehr
► Deutsches Institut für Normung e.V. (DIN), Berlin
1998-01 ► DIN 18024-1 - Barrierefreies Bauen Teil 1: Straßen, Wege, Plätze, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze – Planungsgrundlagen
wird ersetzt durch die DIN 18040 Teil 3 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen –Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum (Veröffentlichung vsl. Ende 2014)
2009-12 ► DIN 32975 - Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung2010-08 ► DIN EN 1338 - Pflastersteine aus Beton - Anforderungen und Prüfverfahren, 2010-08 ► DIN EN 1339 - Platten aus Beton - Anforderungen und Prüfverfahren, 2011-10 ► DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum 2012-09 ► DIN 18318 - VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine
Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Verkehrswegebauarbeiten -Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen
3/28
Fahrbahn/Gehweg Fahrbahn/RadwegFahrbahn/Parkstreifen
Fahrbahn/Gehweg Fahrbahn/RadwegFahrbahn/Parkstreifen
Gehweg/Grundstücke Gehweg/Grünfläche
Fahrbahn/Gehweg Fahrbahn/RadwegFahrbahn/Parkstreifen Radweg/Gehweg● Anwendung an Verkehrs-
straßen aller Art ● bieten Verkehrssicherheit
zwischen Kraftfahrzeug-und Fußgängerverkehr
● Einbauhöhe 6 bis 15 cm ● Bordabsenkungen sind im
Querungsbereich erforderlich
● Anwendung vorwiegendbei beengten Straßen
● als weiche Separationbei Fußgängerzonen, Wohngebietsstraßen
● Anwendung vorwiegendbei Erschließung- undWohngebietsstraßen
● Anwendung als Abgrenzung zwischenVerkehrsflächenund Straßengrün
● Einbauhöhe > 3 cm● Anwendung nicht
zwischen Rad- undGehweg
Elemente für den Längsverkehr
► RandeinfassungenBordsteine Muldenrinne Trennsteine Kantensteine
Material: Beton oder Naturstein4/28
Abb. 2 bis 4: Praxisbeispiele, Randeinfassungen trennen verschiedene Verkehrsbereiche
● Betonstein (Platten, Pflaster)
► Oberflächenbeläge
● Naturstein (Platten, Pflaster)
Falsch!!!
● Asphalt (Bitumenbeton)
Notwendige Sicherheitsanforderungen: ● ebenflächig ● griffig ● fugenarm (engfugig) ● erschütterungsarm ● rutschhemmend ● blendfrei
Nicht so!!!
Sandstein Oberfläche: gesägt,gespalten
Muschelkalkstein-platten geschliffen Platten + rauem Pflaster
Nicht so!!!
MosaikpflasterPflaster mit großen Fugen
5/28
Abb. 5 bis 8:Oberflächenmaterialien
Abb. 9 bis 13: Oberflächenmaterialien
Abb. 14 und 15: Regelbreite Gehweg mit funktionsgebundenem Oberflächenbelag(Quelle: In Anlehnung an RASt 06, Bild 70 und H BVA Bild 13)
► Grundmaße für den Fußgängerverkehr
Der Gehweg gliedert sich in:● Sicherheitsraum (S)
- als Oberstreifen (Kleinpflaster)
● Verkehrsraum- hindernisfreier Gehweg
● Sicherheitstrennstreifen (Si)- als Unterstreifen(Großpflaster)
Randeinfassungen übernehmen:● Kantensteine
mind. 3 cm hoch(als innere Leitlinie)
● Bordsteinemind. 6 cm hoch(als äußere Leitlinie)
6/28
Abb. 16 und 17: Notwendiges Breitenmaß für mobilitätseingeschränkte Menschen, einschließlich Raumbedarf für den Begegnungsverkehr(Quelle: direkt Nr. 54/2000 BMVBW bzw. Zusammenstellung in Anlehnung an RASt 06, Bild 20 und H BVA, Bild 7)
► Grundmaße für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung
[Maße in Meter]
Grundanforderungenam Verkehrsraum:● Zugänglichkeit und
Nutzbarkeit für Alle- in der allgemeinüblichen Weise
- ohne besondereErschwernis
- ohne fremde Hilfe
Hinweis:Die nutzbare Gehwegbreite muss den Belangen des Begegnungsverkehrs der Fußgänger entsprechen.
7/28
(vgl. Behindertengleichstellungsgesetz[BGG vom 27.04.2002])
► Grundanforderungen an die Oberflächengestaltung
● Gliederung der Oberfläche durch Materialkombinationen ● Kontrastoptimierung zum nutzbarer Gehweg (Verkehrsraum)● taktil erfassbarer Belagswechsel● Leitelemente Randeinfassung (Bordstein/Kantenstein)● Leitelemente Hauswand, Mauer● Markierung von Hindernissen (hervorstehende Häuserstufen● Markierung vertikaler Einbauten (Verkehrsmasten, Poller, Briefkasten, etc.)● Leitelemente durch Bodenindikatoren (wenn erforderlich)
Abb. 18: Kontrastierende Gehweggliederung durch den Einbau unterschiedlicher Materialien für den Verkehrs- und Sicherheitsraum
8/28
● Selbsterklärende Gestaltung des Gehbereiches für „ALLE“- Fußgänger gehen auf einem ebenen-
flächigen, rutschfesten Plattenbelag - Pflaster ist optisch und taktil erkennbar
● Optischer und tastbarer Belagwechsel zwischennutzbarem Gehweg (ältere Dame mit Rollator)zum Sicherheitstrennstreifen am Bordstein und Sicherheitsraum zu den Gebäuden- blinde und sehbehinderte Personen können sichdurch die seitlich eingefassten Mosaikpflaster-steine optisch und taktil orientieren
(Quelle: www.barrierefreie-mobilitaet.de)
Merseburg (Sachsen-Anhalt) Bad Langensalza (Thüringen)
9/28
Abb. 19 bis 24: Praxisbeispiele für die Gliederung (Zonierung) von Gehwegoberflächen
● Zonierung des Gehweges im Verkehrsraum und Seitenraum - hindernisfreier nutzbarer Gehweg für
Fußgänger - Aufenthaltsraum zum Verweilen- optische und tastbare innere Leitlinie für
Personen mit dem Langstock
● Hindernisfreie Laufachse für Fußgänger- optisch und taktil setzen sich die groß-
formatigen Granitplatten vom umfasstenMosaikpflaster ab
- Nutzung des Seitenraumes für Verkaufs-und Abstellflächen
Rheinsberg (Brandenburg) Neuruppin (Brandenburg)
10/28
Zehdenick (Brandenburg) Wittenberg (Sachsen-Anhalt)
● Städtebauliche Anforderungen und Denkmalschutzharmonisieren mit den unterschiedlichen Oberflächen-belägen zu einer barrierefreien Gestaltung des Gehweges
● Berollbarkeit der Gehbahnmit optisch, taktiler Abgrenzungzu den seitlichen Pflasterstreifen- Verkehrsraum ist hindernisfrei
11/28
Nicht so!!!Nicht so!!!
● Negativbeispiel- ein dunkelgrauer eintöniger Verkehrsraum am Rande der Innenstadt- kaum erkennbare Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Gehweg- wildes Parken auf dem Gehweg, dadurch Einengung des Gehweges- keine kontrastierende Kennzeichnung der vertikalen Einbauten (Pfosten vom Verkehrsschild)- hervorstehende Gebäudestufen sind eine Sturzgefahr für ankommende Fußgänger
Positiv: Die Pflasterflächen lassen sich mit dem Rollstuhl erschütterungsarm befahren.
Umbau Florengasse, Fulda 2013
12/28
Abb. 25 und 26: Praxisbeispiel, Oberflächengestaltung mit fehlender planerischer Kreativität
● Negativbeispiel- monotone Oberfläche, keine optische und
taktile Kontrastierung - schmale Muldenrinnen sind für Personen mitrollennutzenden Hilfmitteln schwer überwindbar
● Positiv: Die Plattenfläche lässt sich mit dem Rollstuhl erschütterungsarm befahren.
Nicht so!!! Sondern so!!!
Umbau Fußgängerzone, Göttingen 2012 Innerstädtische Seitenstraße, Göttingen
● Muldenrinne als Leitlinie- geeignete Funktionalität durch optischenund taktilen Kontrast der Muldenrinnebesonders für blinde und sehbeh. Menschen
- rutschhemmender, erschütterungsarmer Pflasterbelag
Problematik: Überquerung schmale Beton-Muldenrinnein Reutlingen
13/28
Abb. 27 und 28: Praxisbeispiel einer Stadt mit unterschiedlichen Oberflächenmerkmalen
► Grundmaße am Geh- und Radweg
Abb. 29 und 30: Grundmaße für den Raumbedarf beim Gehweg in Verbindung mit einem Radweg(Quelle: In Anlehnung an RASt 06, Bild 19 und Bild 74)
Gehwege müssen sich von niveaugleich angrenzenden veränderten Funktions-bereichen optisch und taktil unterscheiden, z. B. durch einen veränderten Bodenbelag mit einem Begrenzungsstreifen(vgl. DIN 32984 bzw. RASt 06 undH BVA).
14/28
● niveaugleiche Führung zwischen Gehweg und Radweg● Festlegung Breitenbedarf des Radweges unter Einbeziehung von Spezialfahrrädern● dauerhafte farbliche Unterscheidung zwischen Radweg und Gehweg● optische und taktile Trennung Gehweg/Radweg durch einen Begrenzungsstreifen● optische und taktile Leitelemente (Bodenindikatoren) an (nicht über) Radwegquerungen● kontrastierende Markierung vertikaler Einbauten (Verkehrsmasten, Poller)
RA
DW
EG
TRENN
STEIN
GEH
WEG
Foto: W. Gläser, Celle
Abb. 31 und 32: Optisch und taktil erfassbare Trennung zwischen Geh-und Radweg durch weiße Betontrennsteine mit großflächigen Noppen in Kugelsegmentform(Quelle: W. Mühr, Handbuch „Im Detail –Taktiles Leitsystem im Verkehrsraum“, Entwurf Nov. 2013)
Hinweis:Bodenindikatoren nach DIN 32984 dürfen nicht als Trennsteine eingesetzt werden!
15/28
► Grundanforderungen an die Gestaltung Gehweg/Radweg
Gehweg Radweg
taktiler und visuellerBegrenzungsstreifen
● Funktionsgebundener Seitenraumfür Radverkehr und Fußgängerverkehr- die groben Natursteine (Katzenkopfpflaster)aus örtlicher Umgebung ergeben eine optischtaktile Trennung zwischen dem Rad- und Gehweg zu den ebenen Plattenflächen
Rheinsberg (Brandenburg) Eberswalde (Brandenburg)
● Farblich abgesetzter Radweg zum Gehweg- gleiche Oberflächenstruktur der
Betonplatten - Trennstreifen zur Fahrbahn besteht aus
Granitpflaster - Rad- und Gehwegtrennung durch optisch,
taktile Naturstein-Kleinpflaster 16/28
Abb. 33: Praxisbeispiel, Geh-/Radweg an einer Erschließungsstraße
Abb. 34: Praxisbeispiel, Geh-/Radweg an einer Haupt-verkehrsstraße
Blinde und sehbehinderte Menschen haben bei gleicher Pflasteroberfläche keine Chance auf dem Gehweg zu bleiben. Gefährliche Situation bei ankom-menden Radfahrern! Das rote Pflaster ist nur für den Radverkehr relevant.
Nachträglich abmarkierter Radweg ist kein Trenn-streifen gem. RASt 06 u. DIN 32984.
Hinweis:Radwege sind stets optisch und taktil in deutlich wahrnehm-barer Form von den Gehwegen niveaugleich abzugrenzen.Die Trennung Rad- und Gehweg durch eine Markierung ist nicht ausreichend! (Quelle: RASt 06, Abschn. 6.1.7.5)
Umbau Petersberger Straße, Fulda 2011
Kurfürstenstraße, Fulda
Nach Jahren verliert das Pflaster seine rote Farbgebung. Die verkehrliche Trennung zwischen Rad- und Gehweg ist nicht mehr zu erkennen.
Nicht so!!!Nicht so!!! Nicht so!!!
Dessau (Sachsen-Anhalt)(Quelle: www.sachsen-anhalt.de/)
17/28
Abb. 35 bis 37: Negativbeispielevon Geh- und Radwegen
► Gehwegüberfahrten
● Querneigung an nutzbaren Gehwegbreiten sollte nicht mehr als 2 % betragen, um die permanente Abdrift von Rollstühlen und Rollatoren zu vermeiden.(Quelle: E DIN 18040-3 2013-5)
● Abschrägung des Seitenraumes an der Grundstückszufahrt ist im Sicherheitstrennstreifenvorzusehen.
18/28
Abb. 38: Beispielskizze einer Bordabsenkung mit einheitlicher Querneigung im Gehweg(Quelle: In Anlehnung an RASt 06, S. 120)
Elemente für den Querverkehr
Aufpflasterung einer Einmündung als Gehwegüberfahrt einer bevorrechtigten Straße
Gleichbleibender Verlauf der Querneigung im Gehweg, auch an der Grundstückzufahrt zum Anwohner-Parkplatz
19/28
Abb. 39 und 40: Praxisbeispiele von Gehwegüberfahrten
► Fußgänger-Überquerungsstellen:
Abb. 41: Gesicherte Querungsstelle an einer Lichtsignalanlagemit 3 cm Bordhöhe
◙ Gesicherte Überquerungsstellen● Querungen mit Lichtsignalanlagen (LSA)● Querungen am Fußgängerüberweg (FGÜ)
(VZ 350 StVO)
Bauweisen:- gemeinsame Überquerungsstelle (einheitliche Bordhöhe von 3 cm)
- getrennte Überquerungsstelle(differenzierte Bordhöhen)
◙ Ungesicherte Überquerungsstellen● Querungen ohne LSA und FGÜBauweisen:- gemeinsame Überquerungsstelle (einheitliche Bordhöhe von 3 cm)
- getrennte Überquerungsstelle(differenzierte Bordhöhen)
Abb. 42: Ungesicherte Querungsstelle mit 3 cm Bordhöhe20/28
Hinweis:Bodenindikatoren müssen von ebenen und fugenarmen bzw. engfugigen Bodenbelägen umgeben sein, damit der erforderliche taktile Kontrast sichergestellt wird. Der vorgegebene visuelleLeuchtdichtekontrast von K > 0,4 ist unbedingt zu gewährleisten. Fehlen diese Voraussetzungen, dann sind Begleitstreifen/-flächen erforderlich. (Quelle: DIN 32975; DIN 32984, Abschn. 5.3.1)
Bodenindikatoren für Menschen mit Seheinschränkungen:● Blinde und sehbehinderte
Menschen nutzen für ihre Wegefindung taktile, visuelleund akustischen Informationen
● Bodenindikatoren dienen zum Leiten, Orientieren,Informieren und Warnen,sie sind an Querungsstellenunverzichtbar
21/28
Abb. 43: Ansicht gemeinsame Querungsstelle mit Lichtsignalanlage(Quelle: Vereinfachte Darstellung aus Handbuch Barrierefrei im Verkehrsraum – LEITdetailsfür Planung und Bauausführung, Ausg. 2012)
► Bodenindikatoren an Querungsstellen nach DIN 32984 (2011-10)
Anforderungen an Randeinfassungen: ● Auffinden der Querungsstelle durch taktile, optische und akustische Elemente● überrollbare Bordabsenkung für Personen mit rollenden Fortbewegungsmitteln● tastbare Bordkanten zur Sicherheit für blinde und sehbehinderte Menschen● abgesenkte Borde sind optisch kontrastierend zu kennzeichnen(Quelle: DIN 32975, Abschn. 4.9.2; RASt 06, Abschn. 6.1.8.1)
22/28
Abb. 44: Ansicht getrennte Querungsstelle mit Lichtsignalanlage(Quelle: Vereinfachte Darstellung aus Handbuch Barrierefrei im Verkehrsraum – LEITdetailsfür Planung und Bauausführung, Ausg. 2012)
Anforderungenan berollbarer Rampe:● Nullabsenkung an der
kreuzungszugewandtenSeite anordnen(DIN 32984, Abschn. 5.3.3)
● Vorlagerung eines Sperr-feldes mit Rippenstruktur am Rampenbord
● Lage der Rippen parallel zum RampenbordBreite: Bereich der Absenkung + Übergang Tiefe: 90 cm (mind. 60 cm)
2010
2012
2012
23/28
Abb. 45 bis 48: Praxisbeispiele von gesicherten Querungsstellen mit Bodenindikatoren
2008
Querung nach DIN 32984
fehlender Bordsteinkontrast
Querung nach DIN 32984
fehlender Bordsteinkontrast
2012
Hinweis:An ungesicherten Querungs-stellen darf beim Ertasten der Bodenindikatoren mit dem Langstock keine taktile Verbindung zwischen dem Aufmerksamkeitsfeld (AMF) mit Noppenstruktur und dem Richtungsfeld (RF) mit Rippenstruktur bestehen.
Abb. 51 und 52: Praxisbeispiel einer ungesicherten Querungsstelle im Bewegungsablaufmit minimalen Abstand der Bodenindikatoren
24/28
Abb. 49 und 50: Ungesicherte Querungsstelle mit Kennzeichnung der Bodenindikatoren
(Quelle: www.barrierefreie-mobilitaet.de)
► Bushaltestellen nach DIN 32984 (2011-10)
Nicht so!!! Sondern so!!!
Anforderungen an Bodenindikatoren:● Auffindestreifen (AF) mit Rippenstruktur
Breite: 90 cm (mind. 60 cm)● Leitstreifen (LS) mit Rippenstruktur verläuft
parallel zum Bord Breite: 30 cm, Abstand: mind. 60 cm,
● Einstiegsfeld (EF) mit Rippenstruktur verläuft parallel zum BordBreite:120 cm (mind. 90 cm), Tiefe: 90 cm
25/28
Abb. 53: Ansicht Bushaltestelle mit Bodenindikatoren
Abb. 55: Beispiel für stark frequentierte Bushaltestelle am Fahrbahnrand (mit Leitstreifen)
Abb. 54: Praxisbeispiele von Bushaltestellen am Fahrbahnrand mit Leitstreifen
● für 10% der Bevölkerung unentbehrlich● für 30 - 40% der Bevölkerung notwendig● für 100% der Bevölkerung komfortabel
Quelle: Grundlagenuntersuchung des Bundeswirtschaftsministeriums„Barrierefreier Tourismus für Alle“ in Deutschland“, 09-2008, S. 11 (vgl.10/30/100%-Regel“, BMWi 2003, S. 13)
Barrierefreie Mobilität für Alle ist:
26/28
Barrierefreie Mobilität für Alle bedeutet:
● verkehrstechnische Funktionalität● praktikable Lösungen ● ansprechende Gestaltung● kostengünstiger Bauaufwand● Ausgewogenheit für alle Menschen
Abb. 57: Umfang menschlicher Mobilität an Barrierefreiheit
Literatur für Planung und Bauausführung von barrierefreien Verkehrsanlagen
Herausgeber und Vertrieb:Ingenieurbüro -Barrierefreies Planen und Bauen FuldaE-Mail:w.muehr@barrierefreie-
mobilitaet.deWEB:www.barrierefreie-mobilitaet.de
Das Handbuch mit 144 Seiten vertieft praxisbezogen die Gestaltung von barrierefreien Verkehrsanlagen nach DIN-Normen und Regelwerken der FGSV mit vielen Detail-zeichnungen.
In Vorbereitung:Diese Broschüre mit über 130 Seiten in DIN A4-Querformat erweitert den fachlichen Inhalt des Handbuches im Bezug der Verlegung von Bodenindikatoren. Schwerpunkt sind grafische Detailzeichnungen mit komplexen Lösungsbeispielen in der Anwendung von Noppen- und Rippenstrukturen im gesamten öffentlichen Verkehrsraum.
27/28
Vielen Dank für Ihr Interesse und bleiben Sie weiterhin neugierig!
28/28
Wendelin Mühr Dipl.-Ing. (FH)„Barrierefreie Mobilität = Straßenraum für Alle”
Recommended