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Europäisches und Internationales SteuerrechtVorlesung Prof. Dr. GröplSaarbrücken – 09.07.2019
Steuerrechtsordnung und Berufspraxis im Steuerrecht in Luxemburg am Beispiel der Richtlinie DAC 6
Maria Anna Nonweiler, Senior Manager, KPMG Luxemburg
Daniel Rech, Senior Manager, KPMG Luxemburg
Agenda
I. Einführung in die DAC 6
II. Steuerliche Rahmenbedingungen
III. Berufseinstieg dt. Steuerjuristen in Luxemburg
IV. Fragen/Diskussion
I. Einführung in die DAC 6
Digitalisierung
Finanzkrise
Globalisierung
Bahamas-Leaks
Panama Papers
Paradise Papers
Fordern von Steuerfairness u. Transparenz
Nationale u. internationale Maßnahmen
Internationale Entwicklungen rund um Steuertransparenz
Finanzkrise
Sinkende Staatseinnahmen
Lücken im internationalen Steuersystem
MNU in der Kritik
Doppelbesteuerung oder doppelte Nichtbesteuerung
Einseitige Regeln zur Bekämpfung von
Missbrauch
Von der Finanzkrise zur weltweiten Harmonisierung der Körperschaftsteuer?
• G20 Initiative: OECD beauftragt von der G20
• 15 Maßnahmen die Lücken im internationalen und nationalen Steuerrecht schließen
Was?
• MNU sollen ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen
• Gewinne sollten dort besteuert werden wo sie erzielt werden
• Mangel an global koordinierten AnsätzenWarum?
• Änderung des OECD-Musterabkommens / DBAs
• Änderung der nationalen Steuervorschriften Wie?
• Alle OECD Berichte sollen bis Ende 2015 fertiggestellt werden
• Multilaterale Abkommen sollen ggf. bilaterale Verträge ersetzenWann?
Der Weg zu den BEPS-Aktionspunkten
Übereinstimmung
Unausgeglichene hybride Vereinbarungen (2)
Zinsen und andere Vergütungen (4)
Schädliche Steuerpraktiken (5)
Substanz Transparenz
Hinzurechnungs-besteuerung (3)
Verhinderung von Abkommensmissbrauch (6)
Vermeidung Betriebsstätte (7)
Immaterielle WG (8)
Risiko und Kapital (9)
Transaktionen mit hohem Risiko (10)
Methoden und Datenanalyse (11)
Offenlegungsregeln (12)
VRP-Dokumentation (13)
Verständigungsverfahren (14)
Digitale Wirtschaft (1)
Multilaterales Instrument (15)
BEPS-Aktionspunkte
19951990 2003 2011 2014 2016 20182015
Zeit
Parent -
Subsidiary
Directive
Data
Protection
Directive
European
Union Savings
Directive /
Interests and
Royalties
Directive
DAC 1DAC 2
DAC 3
DAC 4
DAC 5ATAD I + II
CCCTB
DAC 6
Proposal for
Public CBCREUEEC
1957
Zeit
54 Jahre 7 Jahre
Europäische Entwicklungen in direkten Steuerangelegenheiten
Richtlinie 2016/2258 (DAC 5)
Austausch von grenzüberschreitenden Absprachen u. Abkommen mit Steuerbehörden (Rulings)
Richtlinie 2011/16 (DAC 1)
Richtlinie 2016/881 (DAC 4)
Richtlinie 2014/107 (DAC 2)
Richtlinie 2015/2376 (DAC 3)
Automatischer Informationsaustausch von nicht-Finanzinformationen
Automatischer Informationsaustausch von Finanzinformationen (CRS)
Country-by-country reporting (nicht öffentlich)
Spontaner Informationsaustausch u. Informationsaustausch auf Anfrage
Zugang der Steuerbehörden zu Informationen über Geldwäsche
Richtlinie 2018/822 (DAC 6) Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
DAC als Allheilmittel der europäischen Kommission in direkten Steuerangelegenheiten?
How does it work?DAC 6 im Überblick
Retroaktive Meldepflicht und Inkrafttreten der Richtlinie
12
IntermediärSteuerzahler» Der Steuerberater von Herrn
Bäcker erklärt, dass er
aggressive grenzüber-
schreitende steuerliche
Gestaltungen als Intermediär an
die lokalen Steuerbehörden
melden muss.
» Falls es keinen Berater oder
Intermediär gibt, muss Herr
Bäcker persönlich melden.
Definition des Intermediär
Anwälte Banken Steuerberater Buchhalter
13
Beispiele von Intermediären
Deutschland Spanien
Investment
» Herr Bäcker möchte sein
Unternehmen ausweiten
und expandieren.
» Der Steuerberater von
Herrn Bäcker rät ihm zu
einem Investment in
Spanien.
» Beide erwarten sich ein
gutes Geschäft aus dem
Investment.
14
Beispiel einer grenzüberschreitenden Gestaltung
Kennzeichen (hallmarks) der DAC 6
Quelle: Universität Leipzig
16
» Herr Bäckers Berater rät
ihm zu einem Investment in
Samoa.
» Herr Bäcker unterzeichnet
einen Vertrag mit einer
Verschwiegenheits-
erklärung.
» Herr Bäckers Berater erhält
eine erfolgsabhängige
Vergütung abhängig von
der Steuerersparnis.
Kennzeichen A.1, Kennzeichen A.2 Kennzeichen C.1b(ii)
Meldepflichtig
Germany Samoa
Investment
Beispiel einer meldepflichtigen Gestaltung
17
Luxemburg Spanien» Herr Bäcker gründet eine
luxemburgische GmbH.
» Er sucht nach
Möglichkeiten und kauft
Anteile an einer
verlusttragenden
Gesellschaft in Spanien.
» Er kann somit die Verluste
nutzen und Steuern
reduzieren in Luxemburg.
S.à r.l.
Nutzung der Verluste
Kennzeichen B.1: Kauf einer Verlust-Gesellschaft
Meldepflichtig
Beispiel einer grenzüberschreitenden Gestaltung
Muttergesellschaft
Luxemburg Germany
Tochterunternehmen
Transfer eines schwer zu bewertenden Patents
18
» Herr Bäcker
verkauft ein Patent
an die lux.
Muttergesellschaft.
Kennzeichen E.2: „Hard-to value intangibles“
Meldepflichtig
Beispiel einer grenzüberschreitenden Gestaltung
19
ReportingVerschwiegenheit
Steuerzahler Intermediär Steuerbehörde
Konflikt der Verschwiegenheitspflicht
20
Probleme:
» Reporting Pflichten in einem oder
mehreren Mitgliedstaaten,
» Zwei oder mehr Intermediäre können
auf dem gleichen Fall Meldepflichten
innehaben.
Überflutung an Reporting für die Finanzbehörden
21
FinanzverwaltungReporting
Rep
ortin
g
Reporting
Überflutung an Reporting für die Finanzbehörden
II. Der Standort Luxemburg
Teil A: Zahlen und Fakten
23
International, Schmelztiegel verschiedenster Nationen
(47,5% Nicht-Luxemburger,
ca. 613.900 Einwohner)
3 offizielle Sprachen
Ungefähr 184.400Grenzgänger
Hoher Lebensstandard, Lebensqualität
Gelegen im Herzen Europas
EU Institutionen: EIB, European Court of Auditors, EuGH, usw.
II. Der Standort Luxemburg – Teil A
MauritiusCameroon
Cote d'Ivoire
South Africa
United States of America
China
PakistanPhilippines
Viet Nam
Turkey
Belgium
France
Germany
Austria
LuxembourgNetherlands
Greece
Bosnia and Herzegovina
Spain
Slovenia
Italy
Portugal
United Kingdom
IrelandFinland
Sweden
Bulgaria
Hungary
Poland
Romania
Slovakia
Thailand Russian Federation
Gabon
Ukraine
Estonia
Kazakhstan
Mexico
Czech Republic
Cyprus
II. Der Standort Luxemburg – Teil A
Luxemburg … nicht nur Finanzstandort, sondern auch…
II. Der Standort Luxemburg – Teil A
II. Der Standort Luxemburg
Teil B: Finanzplatz
• 132 Banken (September 2019)
• Über 3.871 Investmentfonds (Mai 2019): der
Finanzplatz Luxembourg ist heute Europas
Investmentfondsstandort Nummer eins
• Über 300 Finanzintermediäre
• 39 Lebens-, 198 Rück-, 56 Schadens- und
Sachversicherungen
II. Der Standort Luxemburg – der Finanzplatz
Luxemburg - Kirchberg
Größter Fondsstandort in Europa (weltweit Nummer 2 nach den USA)
Über 4,3 Trillionen € an „Assets under Management“ in lux. Fonds
Führende Rolle im Bereich des „Private Banking“ in der Eurozone
Größtes Zentrum von „captives“ (Eigenversicherungen) in Europa
II. Der Standort Luxemburg – der Finanzplatz
• Hauptmerkmale des Finanzplatzes:
Stabiles politisches und soziales Umfeld
Rechtliches Umfeld: reglementiert und modern
International
Mehrsprachige und multikulturelle Arbeitskräfte
Fachbezogene und spezialisierte Dienstleistungsunternehmen
II. Der Standort Luxemburg – der Finanzplatz
Übersicht Arbeitnehmer auf dem Finanzplatz: (davon 45.000 Hochschulabsolventen)
Banken, andere
Finanzintermediäre,
Versicherungen
48,000
Anwaltskanzleien Audit, Tax
Andere ICT
30,000
II. Der Standort Luxemburg – der Finanzplatz
III. Berufseinstieg deutscher Steuerjuristenin Luxemburg
Von Vorteil für einen erfolgreichen Berufseinstieg in der Steuerberatungsbranche:
• Fremdsprachenkenntnisse (Gesetz und Literatur zumeist in Französisch, Korrespondenz und Schriftsätze zumeist in Englisch)
• Detaillierte Kenntnisse im Bereich der Buchführung
• Passende Wahlstation im Referendariat
• Steuerexamen der luxemburgischen Handelskammer
• Einstellung auf Luxemburger Mentalität: „Duzen“, lange Mittagspausen
• Fachkräfte sehr begehrt Juristen mit steuerlichen Vorkenntnissen sehr begehrt
III. Berufseinstieg deutscher Steuerjuristen in Luxemburg
• Laufende steuerliche Beratung von Mandanten inklusive Erstellung von Steuererklärungen
• Steuerplanung Senkung der effektiven Steuerbelastung durch Steuermodelle Absicherung durch verbindliche Auskunft
• Überprüfung der Steuerrückstellungen im Rahmen der Wirtschaftsprüfung
• Finanzierungsstrukturen (auch über hybride Finanzierungsinstrumente) Analyse Verbuchung und steuerliche Behandlung Detaillierte Stellungnahme Verbindliche Auskunft Überprüfung Vertragswerk aus steuerlicher Sicht
III. Berufseinstieg deutscher Steuerjuristen in Luxemburg
• Beratung im Rahmen von Mergers & Acquisitions inklusive Analyse der Steuerrisiken im Rahmen von Due-Diligence-Prüfungen
• Überprüfung von Fondsprospekten aus steuerlicher Sicht
• EU Recht: Quellensteuerrückerstattungsanträge, State Aid
• QI Audits - FATCA
• Vorträge (intern / extern)
III. Berufseinstieg deutscher Steuerjuristen in Luxemburg
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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