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„Richtige“ Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung nach HKVO –Besonderheiten

Techem

Agenda

1. Was bietet Ihnen techem?

2. Die Heizkostenverordnung von 2009

3. Besonderheiten Heizkostenabrechnung

1. Nutzergruppen

2. Wasserabrechnung im Bestand – was tun?

3. Nachträglicher Einbau einer FBH im Bad

4. 1-Rohr Heizung: Umrüstung Verdunster -> EHKV

5. Umrechungsfaktoren bei Heizkostenverteilern

6. Warmwasserabtrennung gem. HKVO 2009

2

3

1. Unser Auftrag: Energie besser nutzen

Die Verringerung des CO2-Ausstoßeswird zur globalen Verpflichtung.

Natürliche Ressourcen werdenknapper und damit teurer.

Herausforderung:Intelligente Lösungen für densparsamen Umgang mitEnergie und Wasser.

1. Produkte und Dienstleistungen von Techem• Erfassung und Abrechnung von Energie und Wasser

• Mehrwertplattform Techem Smart System

• Energiesparsystem adapterm

• Techem Energiebeschaffung

• Techem Monitoring

• Techem Rauchwarnmelder

• Techem Legionellenprüfung

• Techem Contracting / Wärmeservice

• Techem Direktstrom

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1. Techem Energy Contracting

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• Techem vereint über 20 Jahre Praxiserfahrung im Contracting.

• Energiemanagement für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Kunden aus Bereichen wie der Wohnungswirtschaft, dem Hotel- und Gastgewerbe, dem Handel, der Logistik, sowie aus Gesundheit & Pflege.

• Contracting senkt den Energieverbrauch um bis zu 40 Prozent und reduziert signifikant den CO2-Ausstoß.

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2. HeizkostenV - Historie

• Die HeizkostenV wurde 1981 im Zuge der Ölkrise ins Leben gerufen. Sie gilt in der Fassung von 2009 unverändert bis heute fort.

• Sinn und Zweck dieser Rechtsverordnung war und ist die Förderung des bewussten und sparsamen Umgangs mit Energie.

• Die HeizkostenV regelt die Abrechnung von Heiz-und Warmwasserkosten in Mietverhältnissen und in Wohnungseigentümergemeinschaften.

• Angesichts des technischen Fortschritts und geänderter Rahmenbedingungen sind Anpassungen der HeizkostenV notwendig geworden, um ein höheres Einsparpotenzial ausschöpfen zu können.

• Auf Bestreben des Umweltministeriums hat das Bundeskabinett auf der Klausurtagung in Meseberg am 23./24. August 2007 das Integrierte Energie-und Klimaprogramm (IEKP) beschlossen, das unter anderem eine Änderung der HeizkostenV vorsieht.

2. HeizkostenV – Die wichtigsten Informationenzum 01.01.2009

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• Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung für Heizung und Warmwasser.

• Bei Heizungsanlagen, die gleichzeitig Heizwärme und Warmwasser bereitstellen, muss die Energiemenge für Warmwasser, seit dem 01.01.2014 mit einem Wärmemengenzähler gemessen werden.

• Passivhäuser mit einem Energiebedarf von weniger als 15kWh/m² pro Jahr sind von der neuen HeizkostenV befreit!

• Nicht mehr zeitgemäße Heizkostenverteiler, die vor Juli 1981 bereits vorhanden waren, und alle Warmwasserkostenverteiler, haben seit dem 31.12.2013 endgültig ihren Bestandschutz verloren.

3. Besonderheiten der HeizkostenV

1. Nutzergruppen

2. Wasserabrechnung im Bestand – was tun?

3. Nachträglicher Einbau einer FBH im Bad

4. 1-Rohr Heizung Umrüstung Verdunster -> EHKV

5. Umrechungsfaktoren

6. Warmwasserabtrennung Formel -> WZvB

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3.1. Nutzergruppen

Was sind eigentlich Nutzergruppen?

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Bei größeren Heizungsanlagen kommt es vor, dass die Verbräuche unterschiedlicher Nutzergruppen mit unterschiedlichen Erfassungsgeräten ermittelt werden. So sind in einem Objekt z.B. Wohnungen, deren Heizkosten mit Heizkostenverteilern ermittelt werden, und Läden, die mit Wärmezählern ausgestattet sind. Oder der Betreiber der Heizungsanlage entschließt sich, diese Nutzergruppen wegen ihres unterschiedlichen Nutzungsverhaltens zu trennen. In diesen Fällen findet zunächst eine Aufteilung der Kosten nach Nutzergruppen statt. Dazu wird der Energieverbrauch der Nutzergruppen mit Wärmezählern gemessen (Vorerfassung) und die Gesamtkosten anteilig auf die Nutzergruppen verteilt.

3.1. Nutzergruppen

Wodurch entstehen Nutzergruppen?

Erfassung der Energie für Heizung durch verschiedene Erfassungsgeräte

Unterschiedliche Nutzungsarten

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3.1. Nutzergruppen

Unterschiedliche Erfassungsgeräte

11

Hier müssen Nutzergruppen gebildet werden

3.1. Nutzergruppen

Unterschiedliche Erfassungsgeräte

12

Der Verbrauch aller Nutzergruppen muss durch gleichartige Messung in kWh ermittelt werden

3.1. Nutzergruppen

Unterschiedliche Nutzungsarten

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Wohnungen Gewerbe

Hier können Nutzergruppen gebildet werden.

3.1. Nutzergruppen

Unterschiedliche Nutzungsarten

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3.2. Nachträgliche Wasserabrechnung im Bestand – was tun?

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3.2. Nachträgliche Wasserabrechnung im Bestand – was tun?

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Der Idealfall

3.2. Nachträgliche Wasserabrechnung im Bestand – was tun?

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Die Realität

3.2. Nachträgliche Wasserabrechnung im Bestand – was tun?

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Die Herausforderung

Automatische Heizungsnachfüllung

Gartenwasser

Ausgussbecken f. Treppenhausreinigung

Gesamtverbrauch

3.2. Nachträgliche Wasserabrechnung im Bestand – was tun?

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Welche Problematik ergibt sich daraus? Messung einzelner Wohnungen Differenz aus Gesamtverbrauch –

Wohnungswasserzählern = „Rest“ „Rest“ beinhaltet u.U. auch Verbräuche die für

das komplette Objekt angefallen sind „Rest“ wird nur auf Nutzer ohne Wasserzähler

nach definiertem Schlüssel umgelegt

Wenn nach Kaltwasserzählern abgerechnet werden soll, dann nur, wenn die Verbräuche aller Entnahmestellen erfasst sind!

3.3. Nachträglicher Einbau einer Fussbodenheizung im Bad

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Heizung

EG

1G

L M R

3.3. Nachträglicher Einbau einer Fussbodenheizung im Bad

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Mein Bad wird renoviert, da baue ich eine Fußbodenheizung mit ein!

Techem

Verwalter

3.3. Nachträglicher Einbau einer Fussbodenheizung im Bad

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„Ich baue eine Fußbodenheizung ein…“

…eine Entscheidung mit Folgen……und zwar für die gesamte Gemeinschaft!

Der Grund: Die korrekte Erfassung der Fußbodenheizung ist nur mit einem Wärmemengenzähler möglich

3.3. Exkurs aus 3.1. Nutzergruppen

Unterschiedliche Erfassungsgeräte

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Hier müssen Nutzergruppen gebildet werden

3.3. Nachträglicher Einbau einer Fussbodenheizung im Bad

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Heiz-kessel

EG

1G

L M R

3.3. Nachträglicher Einbau einer Fussbodenheizung im Bad

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Heiz-kessel

EG

1G

L M R

Nutzergruppe „statische Heizkörper“

Nutzergruppe „Fußboden-heizung“

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Wenn eine FBH nachgerüstet werden soll, dann empfehlen wir den Einsatz einer elektrischen FBH.

3.3. Nachträglicher Einbau einer Fussbodenheizung im Bad

Fazit Kosten für Umbau der Heizungsverteilung Höhere Kosten durch Nutzergruppenabrechnung

und dazugehörige Zähler Separater Strang zu den „betroffenen“ Wohnungen

notwendig

Niemals eine FBH über den Heizkörperstrang versorgen, da somit eine rechtssichere Erfassung nicht möglich ist!

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3.4. 1-Rohr Heizung: Umrüstung Verdunster -> EHKV

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Heiz-kessel

EG

1G

L M R

0

35 4

1 223°

23°23° 23°

23°23°

5 Einheiten

13 Einheiten 11 Einheiten 9 Einheiten

7 Einheiten6 Einheiten

3.4. 1-Rohr Heizung: Umrüstung Verdunster -> EHKV

Beispiel

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Heiz-kessel

EG

1G

L M R

0

35 4

1 223°

23°23° 23°

23°23°

0 Einheiten

2500 Einheiten 1300 Einheiten 600 Einheiten

400 Einheiten200 Einheiten

3.4. 1-Rohr Heizung: Umrüstung Verdunster -> EHKV

Beispiel

30

3.4. 1-Rohr Heizung: Umrüstung Verdunster -> EHKV

Beispiel: 5000€ Energiekosten (Verbrauchskosten)

EGL 4 4/50 400 €

EGM 6 6/50 600 €

EGR 7 7/50 700 €

1GR 9 9/50 900 €

1GM 11 11/50 1100 €

1GL 13 13/50 1300 €

Summe 50 50/50 5000 €

Verdunster

EGL 0 0 0 €

EGM 200 2/50 200 €

EGR 400 4/50 400 €

1GR 600 6/50 600 €

1GM 1300 13/50 1300 €

1GL 2500 25/50 2500 €

Summe 5000 50/50 5000 €

EHKV

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3.4. 1-Rohr Heizung: Umrüstung Verdunster -> EHKV

Fazit:

Einige (meist im EG gelegene) Wohnungen werden über die Wärmeabgabe der Rohre erwärmt, die Heizkörper müssen nicht aufgedreht werden

Diese Wärmeabgabe ist nicht vom Nutzer beeinflussbar Gründe für dieses Phänomen sind z.B. schlecht, oder gar

nicht, isolierte Rohre Die moderne Messtechnik ist nicht verantwortlich für

dieses Phänomen, sondern deckt dieses auf

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3.4. 1-Rohr Heizung: Umrüstung Verdunster -> EHKV

Lösungsansätze:

Änderung des Grundkostenschlüssels auf 50/50 (Verteilung 50% Energiekosten nach qm, 50% nach Verbrauch)

Rohrwärmekorrekturverfahren nach VDI 2077 Sanierung (meist technisch und wirtschaftlich nicht

umsetzbar) Umbau auf Wärmemengenzähler (wenn technisch

möglich und wirtschaftlich) -> Rohrwärmeverluste innerhalb der Wohnungen werden erfasst

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3.5. Umrechnungsfaktoren Heizkostenverteiler

34

3.5. Umrechnungsfaktoren Heizkostenverteiler

Bewertung

Heizkörper-leistung (KQ)

Thermische Ankopplung des HKV

an den Heizkörper (KC)

Auslegungs-Innentempera

tur (KT)

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3.5. Umrechnungsfaktoren Heizkostenverteiler

Einheitsskalierung: Abgelesene Werte werden im Abrechnungssystem anhand

eines Faktors umgerechnet Der abgelesene Wert ist in der Abrechnung nicht

ersichtlich und nicht nachvollziehbar

Produktskalierung: Umrechnungsfaktoren werden im Gerät einprogrammiert Abgelesene Werte werden 1:1 in der Abrechnung

angedruckt Werte sind für den Bewohner nachvollziehbar

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3.5. Umrechnungsfaktoren Heizkostenverteiler

Zim-mer

Wertabgelesen

Faktor Wert in HKA

K 800 0,35894 287

SZ 2500 0,86479 2162

KI 1600 0,56329 901

W 2300 1,87435 4311

Beispiel:

Einheitsskalierung

Zim-mer

Wertabgelesen

Faktor Wert in HKA

K 287 287

SZ 2162 2162

KI 901 901

W 4311 4311

Produktskalierung

Moderne Heizkostenverteiler von Techem sind grundsätzlich produktskaliert und

2-Fühlergeräte, die die Raumtemperatur erfassen

3.6. Warmwasserabtrennung gem. HKVO 2009

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Heiz-kessel

EG

1G

L M R

Heizung

Bis 31.12.2013

WarmwasserWWSpeicher

3.6. Warmwasserabtrennung gem. HKVO 2009

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Bis 31.12.2013

Berechnung des gesamten Brennstoffverbrauchs für Warmwasser, je Heizungsanlage, nach der Formel

2,5kWh x V x (tw -10)B = ------------------

Hu B: Brennstoffverbrauch [l, cbm, kg]V: Volumen Warmwasser [cbm]tw: mittlere, geschätzte Temperatur des Trinkwassers [Grad Celsius]Hu: Heizwert

Heizöl 10,0 kWh/l

Stadtgas 4,5 kWh/m³

Erdgas L 9,0 kWh/m³

Erdgas H 10,5 kWh/m³

Brechkoks 8,0 kWh/kg

=> Verteilung des berechneten Brennstoffverbrauchs nach den Warmwasserverbräuchen je Wohnung [cbm]

m3*K

3.6. Warmwasserabtrennung gem. HKVO 2009

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Heiz-kessel

EG

1G

L M R

Heizung

Ab 01.01.2014

WarmwasserWWSpeicher

Neu: Wärmezähler für Warmwasser

3.6. Warmwasserabtrennung gem. HKVO 2009

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Ab 01.01.2014

Die tatsächliche Energie für Warmwasser muss, gem. §9 Abs. 1 HKVO 2009, durch einen Wärmemengenzähler gemessen werden.

=> Verteilung der gemessenen Energie nach den Warmwasserverbräuchen je Wohnung [cbm]

=> Auf Grund der höheren Belastung des Zählers wird ein Ultraschall-Wärmemengenzähler empfohlen

=> Bei Nichtbeachtung ist die die Heizkostenabrechnung anfechtbar

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Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

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