Teil 1 WIE FUNKTIONIERT DAS? UNTERNEHMENSNACHFOLGE · 2014/11/12  · 1. Im Zusammenhang mit der...

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UNTERNEHMENSNACHFOLGEWIE FUNKTIONIERT DAS?

Teil 1

Referent: Dipl.-Kfm. Harald Braschoß WP, StB

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)Partner der BWLC Partnerschaft, Steuerberatungsgesellschaft

Partner der „KH Rhein-Erft Steuerberatung“, Frechen

1. WAS IST UNTERNEHMENSNACHFOLGE

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1.1 Gegenstand der Unternehmensnachfolge

§ Regelung der Übergabe der Führung / Leitung des Unternehmens

§ Regelung der Übergabe des Unternehmensvermögens

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Regelung der Unternehmensnachfolge sollte auch beinhalten:

§ Regelung des Restvermögens

§ für beide Ehegatten§ für alle Kinder

2. MÖGLICHKEITEN DER UNTERNEHMENSNACHFOLGE

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UNTERNEHMENSNACHFOLGE AN WEN?

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INTERN(innerhalb

der Familie)

EXTERN(an Dritte)

LIQUIDATION(kein Nachfolger)

UNTERNEHMENSNACHFOLGE (FAMILIENINTERN)

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Unternehmensnachfolge (familienintern)

• Nachfolger ist bekannt : Sohn / Tochter: engere Verwandte

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• Übertragung erfolgt typischerweise: - unentgeltlich (Schenkung)

- Übergabe ohne Ausgleichszahlung- Übergabe mit Nießbrauchsregelung

hiermit kann verbunden sein:- Zurückbehaltung und Vermietung wesentlicher Vermögenswerte (z. B.

Betriebsimmobilie)- teilentgeltlich

- Übergabe gegen Versorgungsrente- Übergabe gegen Teilzahlung

- entgeltlich (untypisch)

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Übergabe von Leitung / Vermögen kann erfolgen:

- einheitlich (zum gleichen Zeitpunkt) - getrennt (zu unterschiedlichen Zeitpunkten)

Unternehmensnachfolge (familienintern)

a) Vermögen vorab / Führung später(z. B. in Verbindung mit Nießbrauch)

b) Führung vorab / Vermögen später(kann problematisch sein, da bei falscher Führung Wert des Unternehmens reduziert wird)

1. GRUNDSATZ

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Unternehmensvermögen und Unternehmensleitung sollten auf die gleichen Personen übertragen werden

2. GRUNDSATZ

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Die Leitung des Unternehmens muss zu Lebzeiten übertragen werden

aber: gleichzeitig ist testamentarische Regelung für das Unternehmensvermögen erforderlich

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ZEITLICHE GESTALTUNG DER

Unternehmensnachfolge (Vermögen)

von Todes wegen zu Lebzeiten

gesetzliche Testament Erbvertrag vorwegge- VerkaufErbfolge nommene

Erbfolge

Probleme bei der Nachfolge

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- QualifikationIst Sohn / Tochter zur Führung geeignet?

- Bereitschaftsproblem - Ist Sohn / Tochter zur Übernahme der Führung

bereit?- Ist Abgebender zum Loslassen bereit?

- Risikoproblem - Sind sich die Beteiligten der Risiken bewusst?

- Haftung / Schulden- Zusammenbruch des Unternehmens

- Versorgung- mangels Kaufpreis ist „Senior“ auf Versorgung

durch Nachfolger angewiesen (Rente, Darlehen, Absicherung)

UNTERNEHMENSNACHFOLGE (FAMILIENEXTERN)

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Unternehmensnachfolge (familienextern)

Nachfolger ist fremd bzw. muss noch gesucht werden

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- Mitarbeiter (MBO)- Dritter (MBI)- Wettbewerber / Lieferant / Kunde- Strategische Käufer

Übergabe erfolgt typischerweise:- entgeltlich

Unternehmensnachfolge (familienextern)

Übertragungszeitpunkt:

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- grundsätzlich werden beim Verkauf

Leitungund

Vermögen

gleichzeitig übertragen

3. GRUNDSATZ

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Der Unternehmensverkauf muss durch den Alt-Inhaber zu Lebzeiten erfolgen

Probleme bei der externen Nachfolge

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Bewertungsproblem - Ist der Kaufpreis für das Unternehmens angemessen?zu hoch? > kein Käuferzu niedrig? > Vermögensverlust

Falscher Zeitpunkt > Zu niedriger Kaufpreis

Haftungsproblem - Gewährleistungsprobleme aus Kaufvertrag

Qualifikationsproblem - Ist der Käufer zur Führung geeignet?

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3. GENERELLE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE ERFOLGREICHE UNTERNEHMENS-NACHFOLGE

VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE ERFOLGREICHE NACHFOLGE

1. DER ZEITFAKTOR2. DER RICHTIGE BERATER3. ÜBERTRAGUNGSFÄHIGER

BETRIEB

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ZEITFAKTOR

VORAUSSETZUNG NR. 1

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ZEITFAKTOR

- UNVORHERSEHBARES ZEITLICHES PROBLEM- Tod- Unfall- Demenz- Falscher Zeitpunkt

- VORHERSEHBARES ZEITLICHES PROBLEM- Dauer des Nachfolgeprozesses- Steuerliche Fristen

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Dauer des Nachfolgeprozesses

- Zwischen 1 – 7 Jahren

- in Abhängigkeit vom Vorbereitungsgrad- in Abhängigkeit von der Komplexität der Nachfolge und dem

Umfang der Zielsetzung- in Abhängigkeit von der verfügbaren Zeit, die der Vorbereitung

des Prozesses eingeräumt wird- in Abhängigkeit vom tatsächlichen Willen des Unternehmers

DER ZEITFAKTOR

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Der Zeitfaktor

Erfolgreiche Umsetzung rechts- und steuerrechts- strategischer Maßnahmen vor der Übergabe setzt die Einhaltung von Fristen voraus. Dies ist hinsichtlich der Anerkennung von steuerlichen Gestaltungsmaßnahmen unabdingbar.

Fristen belaufen sich z. T. auf 3 / 5 / 10 Jahre.

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Der richtige Berater

VORAUSSETZUNG NR. 2

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BESTIMMUNG DES BERATERS

• Hausberateroder

• spezialisierter Berater für die Unternehmensnachfolge?

führungsorientiert steuerlich rechtlich betriebswirtschaftlich Suche von externen Käufern

• Entscheidend: Vertrauen Know-how Erfahrung Netzwerk

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Übertragungsfähigkeit des Betriebes

VORAUSSETZUNG NR. 3

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Übertragungsfähiger Betrieb

Ø ausreichende Rentabilität / Kapitalausstattung für den Erwerber

• Vergütung des Unternehmers• Refinanzierung von Kaufpreis / Versorgungsaufwendungen• Schuldendienst

Ø Möglichst geringe Abhängigkeit vom Alt-Unternehmer• Organisation / Größe• Know How• Vorbehaltsberufe• Kundenbindung

Ø keine Kunden-, Lieferantenabhängigkeiten

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ÜBERTRAGUNGSFÄHIGKEIT?

JANEIN

INTERNERNACHFOLGER?

LIQUIDATION

JA NEIN

INTERNENACHFOLGE

KÄUFER?

JA NEIN

VERKAUF

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4. GENERELLE VORGEHENSWEISE BEI DER UNTERNEHMENSNACHFOLGE

PHASEN DER VORGEHENSWEISE

I. ENTSCHEIDUNG II. STRATEGIE III. VORBEREITUNG

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IV. UMSETZUNG

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- Die Entscheidung- Dann die Strategie- Dann die Vorbereitung- Dann die Umsetzung

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Am Anfang steht:

1. DIE ENTSCHEIDUNG

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GRUNDVORAUSSETZUNGEN DER RICHTIGEN ENTSCHEIDUNG

UNTERNEHMER MUSS

1. BEREIT SEIN, DAS UNTERNEHMEN UND DIE FÜHRUNG DES UNTERNEHMENS ABZUGEBEN (GRUNDSATZENTSCHEIDUNG).

2. DIE ENTSCHEIDUNG MUSS DEFINITIV UND MIT TERMINSETZUNG KOMMUNIZIERT WERDEN.

2. DIE ENTSCHEIDUNG MUSS RECHTZEITIG GETROFFEN WERDEN.

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2. SCHRITT: DIE STRATEGIE

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Strategische Vorbereitung1. Die Entwicklung einer nachfolgeorientierten, mittelfristig

Übergabefahrplanes unter Einbeziehung der Ziele der Beteiligten einschließlich der erforderlichen Prioritäten, Handlungsweisen, Alternativen für die nächsten 5 Jahre

= Grundlagen für alle weiteren Entscheidungen und das konkrete Handeln

2. Die Ausrichtung der Beteiligten auf den Nachfolgeprozess.• Voraussetzung ist Information der Beteiligten

• Familie• Mitarbeiter• Banken• Unternehmen

3. Die Strategie sollte unabdingbar sowohl die Übergabe des Unternehmens als auch das private Vermögen umfassen

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BESTANDTEILE DER STRATEGIE

1. Bestandsaufnahme

2. Konzeption

3. Vorbereitung

4. Umsetzung

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2.1 BESTANDSAUFNAHME

2.1.1 Beteiligte2.1.2 Ziele der Beteiligten2.1.3 Vermögen / Verbindlichkeiten2.1.4 Altersversorgung2.1.5 Rechtliche Regelungen2.1.6 Simulation des Todesfalls

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BETEILIGTE DER NACHFOLGE

Beteiligte

Unternehmen

- Mitarbeiter- Gläubiger- Kunden/Lieferanten

InhaberEhefrauKinder

Übernehmer/

Käufer

Bestandsaufnahme

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Bestandsaufnahme Ziele der Beteiligten1. Unternehmer / Ehegatte

- Erhaltung des Unternehmens / Arbeitsplätze- günstiger Verkaufspreis (bei Verkauf)- Mitspracherechte nach Übertragung- Sicherung des Lebensstandards- Pflichtteilsregelungen- gerechte Vermögensverteilung auf Abkömmlinge

- Steuergünstige Gestaltung- Haftungsfreistellung

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Bestandsaufnahme der Ziele der Beteiligten2. Nachfolger / Käufer

- Erhaltung / Umstrukturierung des Unternehmers - Aufbau einer langfristigen Existenz- Risikominderung (Haftung, Finanzierung)- Sicherung der Familie (Notfallplan) - Günstiger Kaufpreis (bei Kauf)- Steuergünstige Gestaltung- Entscheidungsfreiheit- Gerechter Anteil am Vermögen

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Bestandsaufnahmen derZiele der Beteiligten

3. Unternehmen

- Alt-Inhaber soll weiter tätig bleiben- Kaufpreis darf Liquidität nicht beeinflussen- Sicherungen der Arbeitsplätze

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Bestandsaufnahme des Gesamtvermögens / Verbindlichkeiten

1. Vermögensaufstellunga) Betriebb) Privat

pro Ehegatte

2. Vermögensbewertunga) Betriebb) Privatvermögen

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Bestandsaufnahme des Gesamtvermögens / Verbindlichkeiten

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Bestandsaufnahme Altersversorgung1. Aufstellung aller Mittel / Einkünfte, die dem/der

Unternehmer(in) und seinem Ehepartner nach Weggabe des Unternehmens zur Verfügung stehen

2. Zusammenstellung und Prüfung aller Altersversorgungsverträge• LV• Unfall• Geldanlagen (Fonds etc.)• Pensionszusagen / Rentenbescheide / Versorgungsrenten /

Nießbrauch• Darlehensansprüche

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Bestandsaufnahme rechtlicher Regelungen

- Ehevertrag- Testament- Vorsorgevollmacht- Haftungsregelungen (Bürgschaften für Kredite)- Grundschulden auf Immobilien- Gesellschaftsvertrag / Testament

(Nachfolgeregelung)- Vollmachten im Unternehmen- Versicherungsschutzprüfung

- nicht gedeckte Risiken im Unternehmen im Privatvermögen

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Vorbereitung einer Notfallplanung (betrifft Jeden)= BESTANDTEIL DER STRATEGIE

NOTFALLPLAN

Rechtlich

EhevertragErbvertragGesellschaftsvertragVorsorgevollmachtTestamentsvollstrecker

Unternehmerisch BetriebshandbuchVollmachtenAufbauorganisationAblauforganisation

Finanziell

LebensversicherungAltersversorgung Finanzielle Ab- Sicherung der Familie im Notfall

EXKURSUnvorhersehbare Situation

Quelle: TMS Unternehmensberatung AG, Köln

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BestandsaufnahmeSIMULATION DES TODESFALLES- des Ehemanns- der Ehefrau1. STEUERLICHE AUSWIRKUNGEN

- auf Grundlage des bestehenden- Testamentes / Gesellschaftsvertrag- Vermögen / Verbindlichkeiten

2. RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN- auf Grundlage der bestehenden Verträge

- Testament3. WIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN

- auf Grundlage von- Vermögen / Verbindlichkeiten- steuerliche Auswirkungen- Versorgungsregelungen

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AUSGANGSPUNKT FÜR KONZEPTION

1. Ergebnisse der Bestandsaufnahme2. Ziele der Beteiligten

Þ Vermeidung der negativen Ergebnisse der Bestandsaufnahme- z. B. falscher Erbe- zu hohe Steuern- unzureichende VersorgungRealisation der Zielsetzungen

AUFGABE DER KONZEPTION

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2.2 KONZEPTION

2.2.1 VorgehensweiseDie 4-W Fragen

2.2.2 Ergebnisse Vermögensverteilungsplan

Versorgungsplan

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Die 4-W-Fragen

2.2.1 Vorgehensweise der Konzeption

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2.2.1 Die 4-W-Fragen

vererben

verkaufen

verändern

1. WER?

3. WANN?

4. WIE? 2. WAS?

Quelle: TMS Unternehmensberatung AG, Köln

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1. WER SOLL ÜBERNEHMEN?2.2.1 Die 4-W-Fragen

1.1 Vermögensverteilungsplan (Unternehmensnachfolge im weiteren Sinne)- Wer übernimmt privates Vermögen?- Wer übernimmt Betriebsvermögen?

1.2 Übernahme Betriebsvermögen1.3 Übernahme der Unternehmensleitung

Nachfolger vorhanden?

Ja: familieninterne Übertragung- Führerschein (Qualifikation)?- Alter (Minderjährig)?

Nein: Verkauf/MBO/MBI- Käufersuche

Gerechtigkeit der Verteilung Pflichtteilsproblematik

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2.1 Gesamtvermögen / Unternehmensvermögen - Unternehmensvermögen

Teilbetrieb / Gesamtbetrieb / Mehrere BetriebeImmobilien / Patente (Betriebsaufspaltung / Sobi ?)Betriebsverpachtung

Folge: Umstrukturierungen - betriebswirtschaftlich - rechtlich

- PrivatvermögenImmobilien, Wertpapiere, Geldvermögen, Patente

Folge: Umstrukturierungen - Inhaber

2. WAS SOLL ÜBERTRAGEN WERDEN?

1.1 Die 4-W-Fragen

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Faktoren für die zeitliche Abwicklung der Vermögensnachfolge: 1. Wie groß ist der Umfang der strategischen Vorarbeiten vor der Übergabe des

Betriebes?

2. Wann soll Vermögen übertragen werden?Privatvermögen Betriebsvermögen

3. Wie lange ist Unternehmer bereit und in der Lage, den Betrieb fortzuführen? a) bei familieninterner Nachfolge:

- Wie alt ist der Nachfolger (Familie) und wie viele Jahre braucht er noch für die Ausbildung / Einarbeitung?

b) bei familienexterner Nachfolge- wie schwierig ist es, einen Käufer als Nachfolger zu finden?

• Größe des Betriebs• Abhängigkeit vom Inhaber• Höhe des Kaufpreises• Branche

- Hiervon abhängig ist der Zeitpunkt des Beginns der Käufersuche

3. WANN SOLL ÜBERTRAGEN WERDEN?

zu Lebzeiten?von Todes wegen?

1.1 Die 4-W-Fragen

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a) Privatvermögenb) Betriebsvermögenc) a)+b) Familienintern:

» unentgeltlich» teilentgeltlich (Zahlungsmodalitäten / Sicherung)» Verkauf (Zahlungsmodalitäten / Sicherung)» vollständige / schrittweise Übertragung» Übertragung Vermögen / Management

b) Extern (Verkauf):» Einmal-Verkauf» schrittweiser Verkauf» Unternehmensverpachtung» Earn-out-Klausel

4. WIE SOLL ÜBERTRAGEN WERDEN?1.1 Die 4-W-Fragen

4.1 Führung (familienintern/ -extern) / schrittweise / ohne Vorbereitung

4.2 Vermögen

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2.2.2 ERGEBNISSE DER KONZEPTION

MAßNAHMENKATALOG ZUR HERBEIFÜHRUNG DER RECHTLICHEN / WIRTSCHAFTLICHEN

ZIELSETZUNGEN

1. VERMÖGENSVERTEILUNGSPLAN

2. VERSORGUNGSPLAN

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1. VermögensverteilungsplanRegelung der Übertragung von:

- Unternehmensvermögen- Privatvermögen

- Grundlage:Ermittlung des Gesamtvermögens pro Ehegatten

a) wertmäßigb) eigentümermäßig(Wem gehört was in welcher Höhe?)

- Schritte:1. Bestimmung der Nachfolger

(Wer erhält was von wem?)

2. Bestimmung des Zeitpunktes a) von Todes wegen – Testament b) bei Lebzeiten – Schenkung/Verkauf + Anordnung von Versorgungsregelungen

- bei Tod durch Vermächtnis - zu Lebzeiten durch Rente / Nießbrauch

3. Steuerbelastungsplan4. Optimierung durch Umstrukturierungen5. 6. Schuldenproblematik / Sicherheitenproblematik

siehe Bestandsaufnahme

UnternehmenPrivatvermögen

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Maßnahmenkatalog- Vermögensumstrukturierungsmaßnahmen

- zwischen Ehegatten- Schenkungen an Kinder- Einschaltung neuer Unternehmen- Unternehmensumwandlung

- Rechtliche Maßnahmen- Testament / Gesellschaftsvertrag / Vorsorgevollmacht- Testamentsvollstrecker- Pflichtteilsregelungen

- Wirtschaftliche Maßnahmen- Unternehmensreorganisation- Verbesserung des Versicherungsschutzes- Umstrukturierung der Geld-, Vermögensanlagen

- Kosten

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2. VERSORGUNGSPLAN

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ZIEL

=Sicherstellung der Versorgung der abgebenden Inhaber

nach

Weitergabe des Vermögens

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Versorgungsplan des Unternehmersund seiner Frau1. Im Zusammenhang mit der Regelung der

Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten.

2. Bei Übertragung von Privatvermögen zu Lebzeiten.

3. Im Todesfall durch testamentarische Anordnung von Vermächtnissen zugunsten des Überlebenden bzw. durch Einsetzung zum Erben mit der Verpflichtung von Vermächtnissen zugunsten der Kinder.Basis = Ermittlung des Ist-Versorgungszustandes = Ermittlung des Versorgungsbedarfs

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Zu: 1. – 3.

Möglichkeiten der Versorgunga) bei Übergabe

- Versorgungsrente- Nießbrauch- Veräußerungsrente- Betriebsverpachtung

b) durch sonstige Regelungen- Darlehen- Pensionszusage + Rückdeckung

ABSICHERUNGnicht

vergessen!

ABSICHERUNG

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4.3 VORBEREITUNGSMAßNAHMEN

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VORBEREITUNGSMAßNAHMEN / UNTERNEHMENSNACHFOLGE

1. Interne Due Diligence2. Interne Unternehmensbewertung3. Beseitigung / Reduzierung von Schwachpunkten4. Nachfolgerauswahl 5. Reorganisationen (rechtlich, steuerlich)

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VORBEREITUNGSMAßNAHMENINTERNE DUE DILIGENCE

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VORBEREITUNGSMAßNAHMEN

1. INTERNE DUE DILIGENCE

Definition: Due Diligence =

Sorgfältige Prüfung, Tiefenprüfung

→ Alles, was mit dem Unternehmen zusammen hängt (wirtschaftlich, rechtlich steuerlich)

→ Keine strikte Vorgabe, abhängig vom individuellen Fall

→ DD betrifft Übergeber und Übernehmer

→ Bedeutung: auch bei fam.-interner Übertragung wichtig

→ Vorgehensweise: wie unter fremden Dritten

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VORBEREITUNGSMAßNAHMEN1. Interne Due Diligence

Rechtlich (Verträge aller Gebiete) Steuerlich (Steuerfallen?) Mitarbeiter, Führung, Organisation Betriebswirtschaftlich, Versicherungen Markt und Vertrieb Technik, Umwelt Finanzen

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VORBEREITUNGSMAßNAHMEN1. Interne Due Diligence

• Für den Übergeber (Senior) Frühzeitige Beseitigung von Schwachstellen → höherer Kaufpreis Erstellung eines Verkaufsexposés (fam-intern ggf. nicht erforderlich, Käufer steht

fest) Vorbereitung auf Vertragsverhandlungen und Fragen von Beratern Beschleunigung des Übergabeprozesses

• Für den Übernehmer (Junior / Käufer) Übernahmefähigkeit → „möchte ich das Unternehmen übernehmen?“ Identifikation von Schwachstellen → Aufschieben der Übernahme/Preisdefinition „Bin ich der geeignete Übernehmer?“ Exposé für Bank → Finanzierung

• Grundlage für einen Verkaufsprospekt

DD für wen?

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VORBEREITUNGSMAßNAHMENINTERNE

UNTERNEHMENSBEWERTUNG

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VORBEREITUNGSMAßNAHMEN

WARUM UNTERNEHMENSBEWERTUNG ?

AUFGABEN= Ermittlung einer Kaufpreisvorstellung für den Unternehmer

= Ermittlung der Höhe der Ausgleichszahlungen an Miterben (bei Erbschaft) an Geschwister (bei Schenkungen)

= Ermittlung der Höhe von Versorgungsleistungen an den ausscheidenden Unternehmer

= Bemessungsgrundlage für ErbSteuer

= Grundlage für Pflichtteilsansprüche / Zugewinnansprüche

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2. INTERNE UNTERNEHMENSBEWERTUNG

• Unterschiedliche Preisvorstellungen sind oft Ursache für das Scheitern von Verkaufsgesprächen (44 % fordern einen unrealistisch hohen Kaufpreis

• Objektiven und richtigen Kaufpreis gibt es nicht!

• Der gezahlte Kaufpreis ist das subjektive Ergebnis des Verhandlungsprozesses

• Eine Unternehmensbewertung dient lediglich als Orientierung

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BEWERTUNGSVERFAHREN

Betriebswirtschaftlich (Käuferorientiert):

- IDW – Verfahren gemäß Fachgutachten S2- Vergleichswertverfahren der Praxis

Steuerlich:

- IDW Verfahren gem. Fachgutachten- Ersatzweise Vereinfachtes Ertragswertverfahren

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BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEERTRAGSWERTVERFAHREN

1. Schritt = Ermittlung des NACHHALTIGEN ERTRAGES (ZUKUNFTSORIENTIERT)

• Basis = bereinigter Jahresüberschuss nach Steuern• Die Praxis geht üblicherweise von einer Mischung aus

Vergangenheit und Zukunft aus: 3 Jahre Vergangenheit lfd. Jahr (Hochrechnung) Planung für 3 FolgejahreDiese 7 Jahre werden nach Wahrscheinlichkeiten gewichtet

• IDW leitet den nachhaltigen Ertrag ausschließlich aus Zukunftserträgen (Planung von 10 Jahren) ab

• Vereinfachtes Ertragswertverfahren (Finanzverwaltung) geht vom durchschnittlichen bereinigten Ergebnis der letzten 3 Jahre aus

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1. Bereinigungen der handelsrechtlichen Ergebnisse (Praxis / IDW) periodengerechte Zuordnungen Glättung außerordentlicher Aufwendungen und Erträge Änderung Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden inhaberbedingte Kosten, drittvergleichsfähig

• Gehälter, Nebenleistungen, Mieten, Versicherungen2. Bereinigungen der steuerrechtlichen Ergebnisse

(Finanzverwaltung) Sonderabschreibungen, 7 g-Rücklagen pauschale Ertragsteuer von 30,0 v. H. kalkulatorischer Unternehmerlohn (Einzelunternehmen /

Personengesellschaft)

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2. Schritt = KAPITALISIERUNGSZINSFUSS

Nachhaltiger Ertrag

wird mit einem Zinssatz kapitalisiert, der der betriebsindividuellen Risikosituation des eingesetzten Kapitals entspricht:

→ Hohes Risiko des Geldeinsatzes (Kaufpreis) verlangt nach hoher Verzinsung. (Je höher das Risiko, desto höher der Zins).

FINANZVERWALTUNGGeht von einem einheitlichen Zinssatz aus, der jährlich festgesetzt und für alle Unternehmen identisch ist

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3. Schritt = KAPITALISIERUNGSZINSFUSS

Beispiel Ertragswert = 10.000 Kapitalzinsfuß = 10 % / 20 % / 25 % Unternehmenswert = 10.000 = 100.000 Euro

0,10 = 10.000 = 50.000 Euro 0,20 = 10.000 = 40.000 Euro 0,25

Bei einem Kaufpreis von 50.000 € erhalte ich durch einen Gewinn von 10.000 € eine Verzinsung von 10 %

Formel = nachhaltiger Ertrag Kapitalisierungszins

x 100 (ewige Rente)

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VERGLEICHSWERTVERFAHREN DER PRAXIS

Branche/Wirtschaftszweig

Gewinn-mulitiplikator

Umsatz-multiplikator

Beratende Dienstleistungen 5,5 – 10,4 0,58 – 1,93

Software 5,5 – 9,2 0,75 – 1,77

Telekommunikation 5,0 – 8,9 0,75 – 1,35

Medien 5,5 – 9,0 0,25 – 1,27

Handel / E-Commerce 4,0 – 7,7 0,40 – 0,93

Transport und Logistik 4,8 – 9,5 0,35 – 1,03

Elektrotechnik / Elektronik 5,5 – 9,9 0,45 – 1,17

Fahrzeugbau – und Zubehör 5,7 – 8,6 0,45 – 0,72

Maschinen- und Anlagebau 4,5 – 8,6 0,30 – 0,78

Chemie 4,9 – 8,8 0,40 – 1,15

Pharma 6,3 – 11,8 0,60 – 2,33

Textil und Bekleidung 3,3 – 7,0 0,35 -0,73

Nahrungs- und Genussmittel 5,0 – 9,4 0,60 – 0,93

Gas, Strom, Wasser 5,0 – 10,1 0,50 – 1,30

Umwelttechnologie/Entsorgung / Receycling 4,3 – 8,0 0,40 – 1,23

Bau und Handwerk 2,4 – 9,3 0,25 – 1,15

im Schnitt: fünffacher Wert

des EBIT

Quelle:Zeitschrift Finanz (2008) für Unternehmen < 50 Mio.Euro Umsatz

EBIT = Earings before- interest

- taxes

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Ermittlung des Kapitalisierungsfaktor (§ 5 Abs. 1 AntBVBewV)

Kapitalisierungsfaktor:

Bestimmung des Kapitalisierungszinses: Basiszins (wird jährlich neu festgesetzt )+ pauschaler Risikozuschlag (4,5%)

Basiszins Gesamtzins2012 = 2,44% 4,5% + 2,44% = 6,94%2013 = 2,04% 4,5% + 2,04% = 6,54%2014 = 2,59% 4,5% + 2,59% = 7,09%

Bestimmung des Kapitalisierungsfaktors:

Vereinfachtes Ertragswertverfahren

1

Kapitalisie-rungszins

Je niedriger der Kapitalisierungszins, desto höher der Unternehmenswert!

Faktor = x100 => 20131

0,0654 %=15,2905 => 2014

1

0,0709%= 14,1044

1

Kapitalisierungszinsx100

Bewertungsverfahren

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€- Gewinn 150.000

(hierin GewSt.) 30.000- Private PKW-Kosten 10.000- Gehalt der nicht mitarbeitenden Ehefrau 25.000- kalk. Unternehmerlohn 80.000- Immobilie im Betriebsvermögen

- Zinsen für Immobilienfinanzierung- Afa Immobilie- kalkulatorische Miete

10.0006.000

40.000

Beispiel: Einzelunternehmen des Handwerkers

Bewertungsverfahren

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a) gemäß IDW €

Gewinn 150.000zzgl. GewSt. 30.000

Überschuss vor Ertragsteuer 180.000

zzgl. private PKW-Kosten 10.000

zzgl. Gehalt der Ehefrau 25.000

zzgl. Kosten Immobilie

- Zins- Afa

10.0006.000

abzgl. kalk. MieteAbzgl. kalk. Unternehmerlohn

231.000-40.000-80.000

EBIT 111.000

Abzgl. GewSt. (15%) -16.500

Bereinigtes ErgebnisAbzgl. Ertragsteuer des Investors (40%)

94.500-37.800

Nachhaltiger Ertrag 56.700

1. Ermittlung des bereinigten Ergebnisses

12. November 2014 www.bwlc.de 82

b) Finanzamt (vereinfachtes Ertragswertverfahren) €

Überschuss vor SteuerAbzgl. kalk. Unternehmerlohn

180.000-80.000

abzgl. 30% pauschale Steuer100.000-30.000

Bereinigtes Ergebnis Finanzverwaltung 70.000

12. November 2014 www.bwlc.de 83

Investor € €

- VergleichswertverfahrenEBIT 111.000

Gewinnmultiplikator(2.4 - 9.3 – hier: 7,0 777.000

c) Finanzamt (steuerliche Zwecke)

Bereinigtes Ergebnis 70.000Unternehmensertragswert Faktor 14.1044 987.308

c) Institut der Wirtschaftsprüfer

Nachhaltiger Ertrag56.700

Kapitalisierungszins

(geschätzt: 8,5%)Faktor = 10,52 666.792

2. Auswirkung unterschiedlicher Bewertungsverfahren

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WAS HEIßT UNTERNEHMENSWERT ?

12. November 2014 www.bwlc.de 85

Was heißt Unternehmenswert ?

Gesamtwert aller Vermögensgegenstände abzgl. Gesamtwert aller Schulden= Unternehmenswert (Eigenkapital/Betriebsvermögen)

12. November 2014 www.bwlc.de 86

Beispiel:

Euro EuroAktiva 1.000,00 Eigenkapital

(= Unternehmenswert) 100,00

Schulden 900,00

1.000,00 1.000,00

Handelsbilanz (Buchwert)

12. November 2014 www.bwlc.de 87

Beispiel:

Euro Euro

Aktiva einschl.stiller Reserven 1.100,00

Eigenkapital (= Unternehmenswert) 300,00

Firmenwert 100,00 Schulden 900,00

1.200,00 1.200,00

Bilanz nach Unternehmensbewertung (Gemeiner Wert)

12. November 2014 www.bwlc.de 88

Unternehmenswert Betriebsvermögen Euro 300,00

= Bemessungsgrundlage für ErbSt

Bei Schenkung:

Bei Verkauf:

Unternehmenswert zu gemeinem Wert Euro 300,00abzgl. Unternehmenswertzu Buchwert Euro -100,00= Veräußerungsgewinn Euro 200,00

= Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer

gemeiner Wert =

12. November 2014 www.bwlc.de 89

VORBEREITUNGSMAßNAHMEN

4.3.3 BESEITIGUNG / REDUZIERUNG VON SCHWACHSTELLEN

12. November 2014 www.bwlc.de 90

Ziel- Optimierung des Unternehmens / privaten

Vermögens bis zum Zeitpunkt der beabsichtigten Übergabe

- Interner Nachfolger übernimmt optimierten Betrieb- Externer Nachfolger zahlt höheren Preis

Merke: Nachhaltige Verbesserung des Ergebnisses um 10.000 €/p. a. führt bei einem Risikozins von 10 % zu einem höheren Wert von 100.000 €

12. November 2014 www.bwlc.de 91

VORBEREITUNGSMAßNAHMEN

3. BESEITIGUNG / REDUZIERUNG VON BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN SCHWACHSTELLEN

• 2 Jahre Arbeit = + 30 % Wertzuwachs des Unternehmenswertes

• Bereinigungen:

• Kundenstruktur

• Produkt-/Leistungssortiment

• Fremd- und Gesellschafterfinanzierung

• Inhaber, Familie, Altersvorsorge

• Mitarbeiterstruktur

• Kostenstruktur

4.4 UMSETZUNGSMAßNAHMEN BEI INTERNER NACHFOLGE

12. November 2014 www.bwlc.de 92

12. November 2014 www.bwlc.de 9393

ZIEL DER NACHFOLGE=

ÜBERGABE DER FÜHRUNG

12. November 2014 www.bwlc.de 94

Übergabe der Führung des Unternehmens

= problematischer Teil der Unternehmensnachfolge

- Erfolg ist abhängig von:

- Vorhandensein eines Nachfolgers

- Qualifikation des Nachfolgers im Hinblick auf die Aufgabenstellung

- Bereitschaft des Alt-Unternehmers zur Machtübergabe

- Vorbereitung der Führungsübergabe

- Bereitschaft des Nachfolgers zur Übernahme der Führung

12. November 2014 www.bwlc.de 95

MAßNAHMEN BEI INTERNER NACHFOLGE

4.4.1 NACHFOLGERAUSWAHL

4.4.2 VORBEREITUNG AUF DIE FÜHRUNGSÜBERNAHME

4.4.3 SICHERSTELLUNG DER FÜHRUNGSÜBERGABE DURCH ALTUNTERNEHMER

4.4.1 NACHFOLGERAUSWAHL

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Qualifikation des Nachfolgers

BEREITSCHAFT DES NACHFOLGERSBEREITSCHAFT DES „ALTEN“ ZUR ABGABE

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Qualifikation

ü Fachliche Qualifikation

ü Persönliche Qualifikation

ü Unternehmerische Qualifikation

zusätzlich bei Verkauf:ü Finanzierungsqualifikation

12. November 2014 www.bwlc.de 99

Fachliche Qualifikationen

• Kaufmännische Kenntnisse Kalkulation, Bilanz, …

• Technisches Know-how auch als Führungsinstrument

• Berufserfahrung x Jahre, diverse Unternehmen, Ausland, …

• Studium

• Zulassungen Meisterbrief, …

• …

12. November 2014 www.bwlc.de 100

Persönliche Qualifikationen

• Weitsicht Zukunftsplanung, agieren statt reagieren

• Verantwortung insbes. seinen Mitarbeitern gegenüber

• Visionär langfristige Ideen entwickeln, Geschäftspartnern und Mitarbeitern eine Perspektive bieten

• Unternehmer nicht „Unterlassser“ „Macher“

• Risikobereitschaft aber kein Zocker

12. November 2014 www.bwlc.de 101

Unternehmerische Qualifikationen=

Bereitschaft und Fähigkeit zur Übernahme:

: der Führung

: der Führungsaufgaben

: der Führungsverantwortung

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UMFANG DER ERFORDERLICHEN QUALIFIKATION

ERGIBT SICH AUS DEM UMFANG UND DER ART DER AUFGABENSTELLUNG

DES UNTERNEHMENS

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Was sind die Aufgaben eines Geschäftsführers bzw.

Unternehmers?

12. November 2014 www.bwlc.de 104

Aufgaben der Geschäftsführung / des Unternehmers

• Je kleiner das Unternehmen (je weniger Mitarbeiter das Unternehmen beschäftigt,

• desto größer der Anteil der operativen Aufgaben des Geschäftsführers (Inhabers)

• desto geringer der Anteil der praktizierten Geschäftsführungsaufgaben

Folge: Anforderungen an die fachliche, persönliche Qualifikation sind höher als die an die unternehmerische Qualifikation

12. November 2014 www.bwlc.de 105

Aufgaben der Geschäftsführung / des Unternehmers

• Je größer das Unternehmen (d. h. je mehr Mitarbeiter das Unternehmen beschäftigt,

• desto geringer der Anteil der operativen Aufgaben des Geschäftsführers / Inhabers

• desto höher der Anteil der praktizierten Geschäftsführungsaufgaben

Folge: Anforderungen an die unternehmerische Qualifikation wird immer wichtiger

: durch erhöhten Anteil delegierter Aufgaben

: durch erhöhten Kontrollumfang

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A. Geschäftsführungsqualifikation

Erforderlich, um nachhaltig die GF-Funktionen erfolgreich erfüllen zu können (Unterschied Chef / Arbeitnehmer).

Arbeitnehmer – tut, was man ihm sagt

Geschäftsführer – sagt, was andere tun

JungUnternehmer – haben das „Chef-sein“ nicht gelernt

→ Problem der Delegation

→ Problem der Steuerung

→ Problem der Kontrolle

mangelnde Ausbildungmangelnde Erfahrung

12. November 2014 www.bwlc.de 107

Was sind die wichtigen Aufgaben der Geschäftsführung im Unternehmen?

Grundsätzliche Geschäftsführungsaufgaben:

1. Planung (Umfang ist abhängig von der Betriebsgröße)

• Entwicklung eines Geschäftsmodells (Strategie)

• Erarbeitung der hieraus abgeleiteten operativen Zielen und Maßnahmen

2. Steuerung (Entscheidung) der Umsetzung der operativen Ziele => Delegation

3. Kontrolle der Einhaltung der Zielvorgaben

4. operative Tätigkeiten (Umfang ist abhängig von Betriebsgröße)

12. November 2014 www.bwlc.de 108

1. Planung => Geschäftsführungsaufgabe

Ziel => Bestimmung, welchen Weg das Unternehmen gehen soll

=> mittelfristige Zielbestimmung

=> Festlegung der Aufgaben, die zu erfüllen sind

Voraussetzung: Einbeziehung der verantwortlichen Mitarbeiter

2. Steuerung => Geschäftsführungsaufgaben => Delegation

Ziel =>Delegation von operativen Aufgaben

=> Mitarbeiteraufgaben

=> richtige Durchführung der durch Strategie festgelegten

Aufgaben

=> operative kurzfristige Ziele und Aufgaben

12. November 2014 www.bwlc.de 109

4. Kontrolle => Geschäftsführungsaufgabe

=> Überwachung, der Einhaltung der operativen Ziele

5. Operative Tätigkeiten des Geschäftsführers sind:

- Vertrieb / Akquisition

- Finanzierung

- Einkauf

- Produktion

12. November 2014 www.bwlc.de 110110

= Fehler in der Umsetzung bzw. falsche Richtung der unternehmerischen Aufgaben wie z. B.

• Produktionsprobleme (Qualität, mangelnder Ausstoß, Terminüberschreitungen)

• Vertriebsprobleme (Reklamationen, Kunde wird nicht besucht und Wettbewerb steigt ein)

• Personalprobleme (schlechte Ausbildung, mangelnde Produktivität)

• Finanzierungsprobleme (falsche Finanzstruktur, Abhängigkeiten von Banken)

AUSWIRKUNG fehlender Führung

=> UNZUREICHENDE ERGEBNISSE OPERATIVER PROZESSE

(Wie wird die Arbeit erledigt?)

12. November 2014 www.bwlc.de 111

GESUCHT WIRD

- ein geschäftsführender Nachfolger KEIN ANGESTELLTER / ARBEITER mit:

=> Führungspotenzial => Fachqualifikation => Akzeptanz und Fähigkeit zur Übernahme

von Geschäftsführungsaufgaben

12. November 2014 www.bwlc.de 112

BEREITSCHAFT DES NACHFOLGERS ZUR ÜBERNAHME VON

GESCHÄFTSFÜHRUNGSAUFGABEN

= UNABDINGBAR!!

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REALITÄT – Unerfahrener Nachfolgerbeschränkt seine Funktion auf das, was er immer getan hat

=> Schwerpunkt = operatives Arbeiten => Führungsaufgaben werden vernachlässigt

12. November 2014 www.bwlc.de 114

GRÜNDE FÜR DAS SCHEITERN VON NACHFOLGEPROJEKTEN

die vom Nachfolger ausgehen

- Fehlende Führungserfahrungen

- Ungenügende Branchenkenntnis

- Umstellung eines Managers auf ein mittelständisches Unternehmen gelingt oft nicht - Mitarbeiter gehen auf Konfrontationskurs zum Nachfolger- Finanzschwäche des Nachfolgers, Problem der Kaufpreisfinanzierung

(Quelle: Institut für Mittelstandsforschung)

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EIGNUNGSPRÜFUNG DES NACHFOLGERS

1. Ein erfahrener Personalberater kann in einem ausführlichen Gespräch herausfinden, ob der Nachfolger eher geeignet oder ungeeignet ist und wo die Schwachstellen des Kandidaten liegen.

Vorteil: Man vertrödelt nicht Zeit und Geld mit ungeeigneten Kandidaten Bei den tiefergehenden Gesprächen kann man sich schneller auf das

Wesentliche konzentrieren.

2. Der Nachfolger nimmt berufsbegleitend an einer Gruppen-“Juniorenausbildung“ über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren mit dem Ziel teil, festzustellen,

a) was Führung bedeutet und wie Führung „funktioniert“ undb) ob er sich der Führungsverantwortung und der unternehmerischen Tätigkeit

gewachsen fühltc) ob er sich einem Generationskonflikt stellen soll

12. November 2014 www.bwlc.de 116

4.4.2 Vorbereitung auf die Führungsübernahme

1. Vorbereitung des Juniors auf die Führung

2. Einbeziehung Dritter

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Vorbereitung der Führungsübergabe 1. Stationen der Übergabe:

• enges Zusammenarbeiten Alt / Jung• intensives Kennenlernen des Betriebes• Feststellung der zu schließenden Lücken• begleitet durch Juniorenausbildung ca. 5 Jahre vor Übergabe

TESTPHASE

• eigenständige Übernahme der Verantwortung für Einzelbereiche durch Junior• Hilfestellung durch Senior + Hilfestellung durch Coachca. 2-3 Jahre vor Übergabe

ORIENTIERUNGSPHASE

ÜBERGABEPHASE

• Übertragung der gesamten Führungsverantwortung• Festlegung eines festen Ausstiegtermins des Seniors• ggfls. Beirat / Coaching

Hilfestellung durch Coach

12. November 2014 www.bwlc.de 119

Wichtige Regeln

• Selbständig arbeiten lassen

• Loslassen, Klarheit in der Belegschaft schaffen

• Senior später Coach und Berater bei Bedarf

• ggf. Beirat• schriftliche Vereinbarung des Übergabeprogramms

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Bereitschaft des Altunternehmers zur Nachfolgeübergabe

12. November 2014 www.bwlc.de 121

Gründe für das Scheitern des Nachfolgers

- Generationsproblematik - Machtverlust des „Alten“- Denkmal – setzen durch die „Alten“

meistens: keine Vision für die Zeit danach= Verhinderung mangels Alternativen

12. November 2014 www.bwlc.de 122

Maßnahmen:

1. Vertragliche Vereinbarung über das Ausscheiden als Geschäftsführer

2. Hilfestellung durch externen Coach3. Schaffung von Alternativ – Beschäftigungen für die Zeit

danach

12. November 2014 www.bwlc.de 123

Ziel: - Tätigkeiten außerhalb des Unternehmens- Golfen- Gartenpflege- Enkelpflege

- Studium- Beraterfunktion / Gutachter- Kammer- Innungsfunktion - Senior – Service- gemeinnützige Vereinstätigkeit- Kollegenstammstich

keine Alternative

12. November 2014 www.bwlc.de 124

- Tätigkeiten innerhalb des Unternehmens- Beiratsfunktion- Beraterfunktion

Achtung: Keine Linienfunktion

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Haftungsfreistellung der Alteigentümer bei Kreditinstituten

EXKURS:

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EXKURS: PROBLEM DER BESICHERUNG VON KREDITEN

Je weniger Kreditinstitute in die Finanzierung involviert sind, desto stärker wird das Gesamtvermögen sicherungsmäßig verhaftet.

Dies betrifft - Betriebs- und Privatvermögen- Vermögen des Ehemannes und der Ehefrau

12. November 2014 www.bwlc.de 127

EXKURS: PROBLEM DER BESICHERUNG VON KREDITEN

1. Senior hat zusammen mit Ehefrau für private und betriebliche Kredite die Haftung übernommen

2. Privates Vermögen des Seniors dient zur Sicherung von betrieblichen Krediten (Gesamtgrundschuld)

3. Privates Vermögen des Ehegatten dient zur Sicherung von Krediten des anderen Ehegatten

Problem :Durch Vermögensübertragung auf Nachfolgegeneration müssen die „Alten“ freigestellt werden:Durch Vermögensverteilung auf verschiedene Nachkommen muss die interne „Querverhaftung“ beendet werden

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Kredite für Privat- , Betriebsvermögen werden abgesichert durch

- Privatvermögen des Schuldners + seiner Ehefrau- Betriebsvermögen des Schuldners + seiner Ehefrau- Bürgschaften des Gesellschafters + seiner Ehefrau

12. November 2014 www.bwlc.de 129

Problem bei Zugewinngemeinschaft

Vermögen der Ehefrau, das zivilrechtlich dem Ehegatten gehört, wird durch Finanzierung des Ehegatten belastet

12. November 2014 www.bwlc.de 130

Lösungsansätze:• Rechtzeitige systematische Trennung von Betriebs-, Privatvermögen und

deren Finanzierung

• Rechtzeitige systematische Trennung von Vermögen und Finanzierung der Eheleute

• Rückführung der Bankenfinanzierung + Sicherheiten in guten Zeiten

• Freistellung bzw. Freihaltung des Ehepartners von Haftung für • Betriebsverbindlichkeiten • Verbindlichkeiten des Ehemannes (Hilfe durch rechtzeitige Gütertrennung)

• Verhandlungen mit den finanzierenden Banken bezüglich der Haftungsfreistellung für betriebliche Kredite bzw. Tilgung von durch Ehegatten „Verhafteter“ Kredite

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4.5 Umsetzungsmaßnahmen bei Verkauf

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1. VeräußerungsabsichtVertraulichkeit – wen einbeziehen?

• Familie• Bank(en)• Steuerberater (welchen ?)• Rechtsanwalt• Mitarbeiter ?

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2. Exposé

„Fakten, Fakten, Fakten – und immer an die Leser denken“• Kurzexposé, Langexposé (anonymisiert)• umfassende Fakten,

nüchtern, sachlich, ohne Wertung, ohne Betriebsgeheimnisse• 1 – 2 Seiten Übersicht• Unternehmensporträt (Historie, rechtlicher Status, Produkte,

Leistungen, Ergebnisanteile, Technologien, Fertigungstiefe, Kalkulation, Einkauf, Absatzmarkt, Kunden, Vertrieb, Personal, Führungskräfte, Inhabertätigkeit, Organisation, Controlling, Kostenrechnung, Finanzbeziehungen, Standort, Immobilie, steuerliche Verhältnisse, Stärken, Schwächen = Chancen = Preistreiber)

• Alleinstellungsmerkmale: warum kaufen die Kunden nicht beim Wettbewerber?

12. November 2014 www.bwlc.de 134

2. Exposé

• Ertrags-, Bilanz- und Finanzentwicklung der letzten 3-5 Jahre, Erläuterung ungewöhnlicher Posten und Entwicklungen, Transparenz

• aktuelle Geschäftsentwicklung, Unternehmensplanung, Unternehmensperspektiven

• Verkaufskonzept, sachliche Begründung der Kaufpreisvorstellungen, Überleitung

12. November 2014 www.bwlc.de 135

3. Verkaufsstrategie, Käufersuche

• Auswahl geeigneter KäuferkreisWer hat den größten Nutzen?

• Dafür passende SuchstrategieWelche Medien, welcher Umfang, aktiv/passiv, Direktansprache

• Interessentensuche durch wen und wann?Datenbanken, Longlist

• Interessentenansprachewomit?

• Vertraulichkeit herstellen

12. November 2014 www.bwlc.de 136

4. Interessentenauswahl und –verhandlungen durch Gespräche

• passt die Motivation?• passt die fachliche Eignung?• passen die Rahmenbedingungen?• reicht das Geld?• stimmt die Chemie?

In der Regel arbeiten Sie mit dem Käufer mehrere Monate zusammen• durch parallele Verhandlungen mit verschiedenartigen

Interessenten Erfahrungen und Vergleiche gewinnen• konkrete Angebote einfordern

Angebot = Paket: nicht nur Kaufpreis. Auch z. B. Immobilie (Kauf, Miete, Mietdauer), Überleitung, Mitwirkung Verkäufer, Vergütung, Zeitpunkte (Finanzierungszusage?), Ausschüttung, in Sicherheiten eintreten

12. November 2014 www.bwlc.de 137

4. Käuferverhalten und -erwartungen

• Verkaufsbereit = vorbereitet = TempoKaufinteressent erwartet schnelle Antworten und Reaktionen

• Käufer sehen sich meist mehrere Objekte anKäufer sammeln Erfahrungen Käufer verändern sichKäufer entscheiden sich um mit mehreren Kaufinteressenten verhandeln

• Transparent aufbereitete umfangreiche Fakten erleichtern dem Käufer die Meinungsbildung Wenn es passt, wird er schnell weitermachen wollen

• Auch für den Käufer ist es eine Lebensentscheidung!Keine Ad hoc-Entscheidungen, familiäres Umfeld

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5. Letter of Intent (LOI)

Absichtserklärung hinsichtlich Transaktion- beschreibt wesentliche Eckdaten des

geplanten Abschlusses(Parteien, Gegenstand, zeitl. Ablauf, Umfang

der Due Diligence, Kostenregelung, Vertraulichkeit, z. T. Bindungsvereinbarung, z. T. Preisvorstellung)

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6. Käufer Due Diligence

• In der Regel nach einem LOI (Letter of Intent)• Checkliste

oft viele Seiten, manches nicht zutreffend

• Datenraum? Wo?• Unterlagen mitgeben oder einsehen lassen?• Vorbereitung Unterlagen

Bei vorheriger interner Due Diligence ist das vorbereitet

• Wer kommt wie lange wohin?

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7. Finanzierung, Refinanzierbarkeit

• In ca. 5 Jahren will der Käufer den überwiegenden Teil seiner Schulden los sein

• Sichtweise der Kreditinstituteglaubwürdige Perspektive und Sicherheiten, Kontokorrent? Fachliche und kaufmännische Eignung?

• EigenkapitalanteilKfW-Finanzierungen: mit 15 % Eigenmittel des Käufers stockt die KfW auf 40 % Eigenmittel auf. Für die restlichen 60 % sind Sicherheiten zu stellenNebenkosten nicht vergessen

• Der plausible künftige Ertrag muß reichen, diese Finanzierung zu bedienen

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8. Zeitbedarf

• 5 Jahre vor letztem Verkaufstermin bewusste Vorbereitung beginnen

• Unternehmensverkauf: 9 Monate (Durchschnitt) beginnend mit Analyse und Exposéerarbeitung, bis zum Notarvertrag Spannbreite: 3 – 36 Monate

• Aufwand eines erfahrenen M&A-Beraters 50-500 Stunden, dazu Steuerberater und Rechtsanwalt

• Im Normalfall: 15-30 Interessenten 6-8 kommen zum Erstgespräch 4-6 zu weiteren Gesprächen 3-4 geben Angebot ab mit 1-4 Endverhandlungen

Auch für Ihr Produkt bekommen Sie nicht auf jedes Angebot einen Vertragsabschluss!

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9. „bewährte“ Fehler

• Notverkauf – falscher Verkaufszeitpunkt• schlecht vorbereitet, lange Reaktionszeiten, „Den Jahresabschluß

machen wir immer erst im Herbst“• „Zahlen? Das macht mein Steuerberater.“• „Es ist sicher verständlich, daß ich in meinem Alter in den letzten

Jahren nicht mehr alle Wachstumschancen wahrgenommen und Investitionen dafür aufgewendet habe – ich wollte einem Käufer nicht vorgreifen.“

• „Der Mann passt, ich breche alle anderen Gespräche ab.“• vom Käufer empfundene fehlende Transparenz• überhöhte Kaufpreisvorstellungen• nicht loslassen können• Probearbeit?

Es ist in der Regel das größte Geschäft Ihres Lebens! Sie haben nur einen Versuch ...

5. UNTERNEHMENSNACHFOLGE AUS JUNIORENSICHT

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ÜBERNAHMEMÖGLICHKEITEN

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UNTERNEHMENSÜBERNAHME

Kauf Schenkung / Erbe

teilentgeltliche Übernahme

ASSET DEAL

Share DEAL

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1. KAUF

b) SHARE DEAL -

- Kaufpreis = Wert des Unternehmens

a) ASSET DEAL - Wesentliche Wirtschaftsgüter werden in neue Gesellschaft „rausgekauft“

Bestehendes Unternehmen (Gesellschaft), d. h. GmbH, GmbH & Co. KG, AG wird als Gesellschaftsanteil / Geschäftsanteil verkauft

2. TEILENTGELTLICHE ÜBERNAHME- Kaufpreis < Wert des Unternehmens

z. B. Buchwert der Aktivwerte der Bilanz

z. B. Schenkung + Rente

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WARUM KAUF DES UNTERNEHMENS VON VATER / MUTTER?

1. Altersversorgung2. Haftungsfreistellung des ausscheidenden

Unternehmers von Bankverbindlichkeiten- durch Neufinanzierung über öffentliche Mittel (Kfw-Bank,

Bürgschaftsbank NRW) mit Haftungsfreistellung des Juniors

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PROBLEMZIELSETZUNG UND REALITÄT

(UMSETZUNG) SIND NICHT IDENTISCH

Gründe:- Falsche Ziele / Keine Ziele- Mangelnde Vorbereitung- Mangelnde Umsetzung

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Ziele des Nachfolgers

- Erhaltung / Umstrukturierung des Unternehmers - Aufbau einer langfristigen Existenz- Risikominderung (Haftung, Finanzierung)- Sicherung der Familie (Notfallplan) - Günstiger Kaufpreis (bei Kauf)- Steuergünstige Gestaltung- Entscheidungsfreiheit

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GRÜNDE DER ZIELVERFEHLUNG

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Mangelnde Vorbereitung der Übernahme

Fehlende Bestandsaufnahme

Mangelnde fehlendePlanung

Mangelnde persönliche Vorbereitung

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Fehlende Interne Due Diligence (Bestandsaufnahme)

Rechtlich (Verträge aller Gebiete) Steuerlich (Steuerfallen?) Mitarbeiter, Führung, Organisation Betriebswirtschaftlich, Versicherungen Markt und Vertrieb Technik, Umwelt Finanzen

Resultat : Keine Feststellung der Schwachpunkte / Stärken: Keine Basis für die Planung: Bestehende Risiken (Haftung, Verluste, Liquiditätsbedarf,

Mitarbeiterprobleme) werden nicht erkannt

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RISIKEN DER ÜBERNAHMESTRATEGISCHE RISIKEN (Ursache = fehlende / falsche Strategie)- Mitarbeiter- Produktüberalterung- Kundenverlust- Produktionsprobleme- Haftung- Rechtsform

LAUFENDE RISIKEN (Ursachen - mangelnde Führung- Umsatz - externe Einflüsse- Personal- Investitionen- Kapitalbedarf

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MANGELNDE PERSÖNLICHEVORBEREITUNG

- Führung- Finanzen- Kaufmännisches Wissen

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GRÜNDE FÜR DAS SCHEITERN DER NACHFOLGE

die vom Nachfolger ausgehen

- Fehlende Führungserfahrungen

- Ungenügende Branchenkenntnis

- Umstellung eines Managers auf ein mittelständisches Unternehmen gelingt oft nicht - Mitarbeiter gehen auf Konfrontationskurs zum Nachfolger- Finanzschwäche des Nachfolgers, Problem der Kaufpreisfinanzierung

(Quelle: Institut für Mittelstandsforschung)

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MANGELNDE / FEHLENDEPLANUNG

(BUSINESSPLAN)

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BUSINESSPLAN

Ziele= Feststellung der Tragfähigkeit des Unternehmens= Ermittlung der erforderlichen Liquidität und deren

Finanzierung= Abbildung der persönlichen Zielsetzungen in Zahlen

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BUSINESSPLANKOMPONENTEN:

EINZELPLÄNE- Umsatz-, Absatzplan (Voraussetzung ist Strategie) ->

Vertriebsmaßnahmen- Kostenplan -> Kostenmaßnahmen- Personalplan- Investitionsplan- Finanzierungsplan

GESAMTPLÄNE- Rentabilitätsplan- Liquiditätsplan- Bilanzplan

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FOLGEN FEHLENDER PLANUNG / STRATEGIE DER ÜBERNAHME

- Übernahme eines nicht tragfähigen Unternehmens

- Liquiditätsengpässe wg. fehlender Finanzierung

- Haftung wg. falscher Rechtsform- Kaufpreis zu hoch- zu hohe Steuerbelastung

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STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE NACH DER ÜBERNAHME

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FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN

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VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT

Dipl.-Kfm. Harald BraschoßWirtschaftsprüfer, Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

BWLC Braschoß Wagner Linden & Coll.

PartnerschaftSteuerberatungsgesellschaft

Tel.: 02208 - 94640 Fax: 02208 – 946464

www.bwlc.de E-Mail: niederkassel@bwlc.de

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