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21. Februar 2020
Testplanung
ESP / WSP Möhlin Rheinfelden
Vorgehensvorschlag mit Kostenschätzung
Kanton Aargau Gemeinden Möhlin und Rheinfelden
Bearbeitung
PLANAR AG für Raumentwicklung
Gutstrasse 73, 8055 Zürich
Tel 044 421 38 38
www.planar.ch, info@planar.ch
Oliver Tschudin, Arch. FH, NDS FH/HSB, Raumplaner
Dominic Schuppli, MSc in Geographie
Inhaltsverzeichnis
1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen 4
2 Aufgabenstellung 5
3 Testplanungsverfahren 6
4 Vorgehen Testplanung 7
4.1 Phase 0: Begleitung Bedürfnisanalyse 7
4.2 Phase 1: Vorbereitung Testplanung 7
4.3 Phase 2: Präqualifikation 8
4.4 Phase 3: Durchführung Testplanung 8
4.5 Phase 4: Schlussbericht 9
5 Vorgehen Teilrevision Nutzungsplanung 10
5.1 Phase 1: Idee / Konzept der Teilrevision 10
5.2 Phase 2: Entwurf Planungsinstrumente 10
5.3 Phase 3: Planungsrechtliche Verfahren 11
6 Projektorganisation 12
6.1 Aufbau Projektorganisation 12
7 Kostenschätzung 13
7.1 Leistungen PLANAR 13
7.2 Leistungen Dritter und Nebenkosten 13
7.3 Gesamtkosten 14
8 Schlussbemerkung 14
Testplanung
ESP / WSP Möhlin Rheinfelden | Vorgehensvorschlag mit Kostenschätzung
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1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen
Der kantonale Richtplan bezeichnet im Gebiet Rheinfeld-Ost / Möhlin einen kanto-
nalen Entwicklungsschwerpunkt ESP sowie einen Wohnschwerpunkt WSP. Die
Entwicklung dieses Gebiets bringt grosse Chancen mit sich. Die Siedlungsentwick-
lung im Umfeld des Bahnhof Möhlins gezielt zu planen, entspricht dem Wunsch
nach der Abstimmung von Siedlung und Verkehr und bietet die Chance die Ge-
biete an den Rändern der beiden Gemeinden qualitativ und quantitativ aufzuwer-
ten. Zudem kann der Zugang zum ÖV-Knoten verbessert werden.
Von 2013 bis 2018 wurden die Grundlagen für die Entwicklung des ESP / WSP
Möhlin Rheinfelden zusammengetragen und im «Ergebnisbericht Entwicklung
WSP und ESP» festgehalten. Darin werden u.a. folgende Themen behandelt: Rah-
menbedingungen, Analyse, Entwicklungsziele, strategischer Ansatz,
Grobkonzept Verkehr, städtebauliche Vertiefungen und Etappierung.
Aktuell ist der ESP / WSP Möhlin Rheinfelden als Standort für eine Mittelschule
Fricktal in Diskussion. PLANAR hat 2018 zuhanden der Gemeinden Möhlin und
Rheinfelden ein Positionspapier zum Mittelschulstandort Möhlin Rheinfelden ver-
fasst. Der Kanton ist aktuell an der Standortevaluierung der eingereichten Mittel-
schulstandorte.
Abbildung 1: Ausschnitt kantonale Richtplankarte; Quelle: agis.ch, 2019.
Die Gemeinde Möhlin ist aktuell an der Teilrevision der Nutzungsplanung. Diese
soll voraussichtlich im Zeitraum 2020/2021 abgeschlossen sein.
Die Gemeinde Rheinfelden ist aktuell an der Erarbeitung des Räumlichen Entwick-
lungsleitbildes. Von 2020 – 2023 soll voraussichtlich die Gesamtrevision der Nut-
zungsplanung stattfinden.
Ausgangslage
Bisherige Planung
Standort Mittelschule
Fricktal
Kommunaler Kontext
Möhlin
Kommunaler Kontext
Rheinfelden
Testplanung
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2 Aufgabenstellung
Um die Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung in ihrem Grenzbereich bezüg-
lich Siedlung, Verkehr und Freiraum auszuloten und die Grundlagen für die not-
wendigen Teilrevisionen der Nutzungsplanungen zu schaffen beabsichtigen die
Gemeinden Möhlin und Rheinfelden gemeinsam eine Testplanung durchzuführen.
Im Verfahren soll ebenfalls der Standort für die mögliche Mittelschule präzisiert
werden. Die Resultate der Testplanung werden in einem Schlussbericht festgehal-
ten.
Im Vorfeld der Testplanung wird eine Bedürfnisanalyse mit der Bevölkerung durch
das Büro Zimraum Raum+Gesellschaft durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Ana-
lyse werden in die Aufgabenstellung der Testplanung einfliessen.
Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Testplanung sollen in einem anschlies-
senden Planungsschritt die notwendigen Teilrevisionen der Nutzungsplanung bei-
der Gemeinden durchgeführt und damit der potenzielle Hochschulstandort pla-
nungsrechtlich sichergestellt werden.
Als Grundlage für die weitere Planung und Entwicklung des ESP/WSP Möhlin
Rheinfelden sollen die gemeinsamen Ziele zu gegebener Zeit in einem Masterplan
umgesetzt und behördenverbindlich festgelegt werden.
Abbildung 2: Bearbeitungsperimeter (blau umrandet) und Bezüge (grüne Pfeile); Quelle:
map.geo.admin.ch, eigene Bearbeitung, 2019.
Der vorliegende Vorgehensvorschlag umfasst die organisatorische Begleitung so-
wie die fachliche Unterstützung der Auftraggeberinnen während des gesamten
Prozesses der Testplanung und der anschliessenden Umsetzung der Teilrevisio-
nen der Nutzungsplanung beider Gemeinden.
Testplanung
Bedürfnisanalyse
Teilrevision
Nutzungsplanung
Ausblick Masterplan
Perimeter
Bestandteile der Offerte
Testplanung
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3 Testplanungsverfahren
Auslöser für Testplanungen sind oftmals besondere, planerische Fragestellungen
der Areal-, Stadt- und Gemeindeentwicklung. Bei Aufgaben wie Zentrumsplanun-
gen, Areal- und Gebietsentwicklungen eignen sich Testplanungen zur breiten Er-
kenntnisgewinnung, wodurch Aspekte der Siedlung, des Freiraums, des Verkehrs,
der Soziologie und der Ökonomie aufeinander abgestimmt werden können.
Der Perimeter kann einzelne Areale, zusammenhängende Entwicklungsgebiete
oder auch ganze Gemeinden umfassen. Mit der Testplanung werden Lösungsan-
sätze und Strategien untersucht, miteinander verglichen und selektioniert. Das
Ideenspektrum der Beiträge erlaubt es dem Beurteilungsgremium, die besten
Lösungsansätze und Strategien auszuwählen und Empfehlungen für den weiteren
Prozess zu formulieren.
Testplanungen sind in der Praxis besonders erfolgreich bei zukunftsweisenden
Entwicklungsaufgaben mit hohem Potential. Testplanungen ermöglichen die
Lösungsfindung im Sinne eines gemeinsamen Lernprozesses im engen Dialog
zwischen den interdisziplinär zusammengesetzten Planungsteams und dem Beur-
teilungsgremium.
Bei Testplanungen handelt es sich um Ideen-Studienaufträge gemäss SIA-Norm
143 ohne (substantiellen) Folgeauftrag. Die teilnehmenden Teams sind entspre-
chend für ihre Arbeiten voll zu entschädigen.
Wichtig für eine zielführende Durchführung einer Testplanung ist ein für die Aufga-
benstellung massgeschneidertes Verfahren.
Für die Testplanung ESP / WSP Möhlin Rheinfelden schlagen wir die Teilnahme
von drei interdisziplinären Bearbeitungsteams vor, die sich aus den Fachberei-
chen Städtebau, Verkehrsplanung und Landschaftsarchitektur zusammenset-
zen.
Je nach Ergebnis der Testplanung ist eine Mitarbeit im Masterplan denkbar.
Verständnis des Verfahrens
Massgeschneidertes
Verfahren
Anzahl teilnehmende
Teams
Weiterbearbeitung
Testplanung
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4 Vorgehen Testplanung
PLANAR begleitet das gesamte Testplanungsverfahren von der Vorbereitung bis
zum Verfassen des Schlussberichtes. Dazu sind fünf Phasen (0-4) vorgesehen:
– Phase 0: Begleitung Bedürfnisanalyse
– Phase 1: Vorbereitung Testplanung
– Phase 2: Präqualifikation
– Phase 3: Durchführung Testplanung
– Phase 4: Schlussbericht
4.1 Phase 0: Begleitung Bedürfnisanalyse
Das Büro Zimraum Raum+Gesellschaft führt im Vorfeld der Testplanung einen Be-
dürfnisanalyse mit der Bevölkerung durch. PLANAR begleitet die Bedürfnisanalyse
auf fachlicher Ebene. Die relevanten Ergebnisse und Erkenntnisse fliessen als
Grundlage in die Aufgabenstellung der Testplanung ein.
4.2 Phase 1: Vorbereitung Testplanung
Zu Beginn ist gemeinsam mit den Auftraggeberinnen die genaue Verfahrensausge-
staltung zu klären und ein detaillierter Terminplan festzulegen. Zudem ist die Zu-
sammensetzung des Beurteilungsgremiums zu klären. Dazu können wir zu gege-
benem Zeitpunkt eine Liste mit möglichen Fachpersonen zusammenstellen. Aus
unserer langjährigen Erfahrung in der Raumplanung, insbesondere im Bereich der
qualitativen Verfahren, verfügen wir über ein breites Kontaktnetz und können Ihnen
qualifizierte Vorschläge machen. Aufgrund der aktuellen Kenntnislage sind Fach-
personen aus den Bereichen Städtebau, Architektur, Landschaftsarchitektur und
Verkehrsplanung beizuziehen.
Weiter sind im Rahmen dieser Phase die notwendigen Grundlagen zusammenzu-
tragen, zu sichten und bei Bedarf zu ergänzen. Die bereits vorliegenden Grundla-
gen werden dabei einbezogen. Dies sind unter anderem:
– Arbeitsplatzstrategie
– Ergebnisbericht Entwicklung WSP und ESP
– Bericht «Mittelschule Fricktal. Lernort Möhlin/Rheinfelden»
Zudem sind die planerischen Rahmenbedingungen zu klären. Dazu sind diverse
Abklärungen mit den Gemeinden und dem Kanton notwendig.
Basierend auf den Ergebnissen der Bedürfnisanalyse, dem Grundlagenstudium
und der Abklärung der Rahmenbedingungen kann in einem nächsten Schritt das
Programm für die Testplanung erarbeitet werden. Entscheidend ist dabei insbeson-
dere die Ausformulierung der Aufgabenstellung an die Teams. Der Entwurf des
Programms wird zuerst mit den beiden Gemeinden und der Rheinsalinen AG be-
sprochen und anschliessend im Beurteilungsgremium diskutiert und verabschiedet
(vgl. Phase 2).
In dieser Phase rechnen wir mit einer Startsitzung im Projektteam, 3 Sitzungen zur
Klärung von Rahmenbedingungen mit Kanton / Gemeinden, einer Sitzung zur Be-
sprechung des Programmentwurfs im Projektteam.
Bedürfnisanalyse
Verfahrensklärung und
Projektorganisation
Grundlagenstudium
und -erarbeitung
Abklärung Rahmen-
bedingungen
Programmerarbeitung
Sitzungen in der Phase 2
Testplanung
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4.3 Phase 2: Präqualifikation
Zur Wahl der geeigneten Planungsteams für die Teilnahme an der Testplanung
wird parallel zur Vorbereitung der Testplanung (Phase 2) eine Präqualifikation auf
Einladung durchgeführt. Die einzuladenden Planungsteams (federführende Büros)
werden gemeinsam mit den Auftraggeberinnen festgelegt. Die eingeladenen Büros
können sich mit Referenzprojekten für die Teilnahme am Verfahren zu bewerben.
Als Grundlage für die Anfragen wird den angefragten Büros ein Vorabzug des Pro-
gramms abgegeben. Darin sind die Eckwerte des Verfahrens (Ausgangslage, Auf-
gabenstellung, erwartete Ergebnisse, Beurteilungsgremium, Entschädigung und
Grobtermine) festgehalten.
Die eingereichten Bewerbungen werden durch PLANAR einer einfachen, wer-
tungsfreien Vorprüfung unterzogen. Dabei wird geprüft, ob die Bewerbungen voll-
ständig (Firmenportraits, Referenzen etc.) sind und die Vorgaben zur Teamzusam-
mensetzung eingehalten werden.
An der ersten Sitzung des Beurteilungsgremiums bestimmt das Beurteilungsgre-
mium aufgrund der Bewerbungen die drei am besten geeigneten Planungsteams
und empfiehlt den Auftraggeberinnen, diese zur Teilnahme an der Testplanung
einzuladen. Im Anschluss wird das Programm durchgesprochen und durch das Be-
urteilungsgremium verabschiedet.
Wir rechnen in der Phase 3 mit einer Sitzung im Beurteilungsgremium. An dieser
Sitzung wird das Programm zur Testplanung genehmigt und die Auswahl von drei
Bearbeitungsteams getroffen (Dauer der Sitzung ca. 1/2 Tag).
4.4 Phase 3: Durchführung Testplanung
Zum Auftakt der Testplanung wird mit den teilnehmenden Planungsteams eine
Startveranstaltung mit anschliessender gemeinsamer Ortsbegehung durchgeführt.
Die Unterlagen werden den Teams vorgängig zugestellt. Umfang und Ablauf der
Startveranstaltung gilt es im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zu klären.
Im Rahmen der Fragenbeantwortung haben die Teilnehmenden die Möglichkeit,
Fragen zum Programm der Testplanung und zur Aufgabenstellung zu stellen. Die
Fragen der Teams werden durch PLANAR gesammelt und zusammen mit den be-
teiligten Experten / Projektleitung beantwortet. Anschliessend werden die Fragen
und Antworten dem Beurteilungsgremium zur Freigabe zugestellt, bevor sie den
teilnehmenden Teams verschickt werden.
Wir schlagen vor, die Testplanung mit zwei Zwischenbesprechungen durchzufüh-
ren. Dieses Vorgehen und der Dialog mit den Teilnehmenden erlaubt es sich der
Aufgabenstellung und Lösungsfindung schrittweise zu nähern und jeweils gewon-
nene Erkenntnisse direkt in das Verfahren einfliessen zu lassen. Im Rahmen der
Zwischenbesprechungen werden die jeweiligen Entwürfe durch die Planungsteams
präsentiert und gemeinsam mit dem Beurteilungsgremium diskutiert. Unsere Erfah-
rung hat gezeigt, dass bei getrennter Teilnahme die Konzepte und Strategien un-
terschiedlicher und vielfältiger ausfallen. Die erwarteten Aussagen / Ergebnisse
und die Bearbeitungstiefe (Skizze, Entwurf, Konzept) bis zu den jeweiligen Bespre-
chungen sind vorab festzulegen und den Teilnehmenden bekannt zu geben. Die
Erkenntnisse aus den Zwischenbesprechungen sowie individuelle und allgemeine
Empfehlungen zur Weiterbearbeitung werden durch PLANAR schriftlich festgehal-
ten und den Planungsteams in Berichtform zugestellt.
Präqualifikation
auf Einladung
Vorabzug Programm /
Eckwerte des Verfahrens
Vorprüfung der
Bewerbungen
Auswahl Teilnehmer und
Genehmigung Programm
Sitzungen in der Phase 3
Startveranstaltung mit
Begehung
Fragenbeantwortung
Zwischenbesprechungen
Testplanung
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Am Ende der Bearbeitungszeit geben die Teilnehmenden ihre Studiendossiers und
Konzepte ab. Die eingereichten Unterlagen werden durch PLANAR einer wer-
tungsfreien Vorprüfung (Fristen / Vollständigkeit und Einhaltung Rahmenbedingun-
gen) unterzogen.
In der Phase 4 sind eine Startveranstaltung mit den Teilnehmenden, drei Sitzun-
gen mit dem Begleitgremium (2 Zwischenbesprechungen und Schlussbespre-
chung) sowie zwei Sitzungen mit dem Projektteam zur Vorbereitung der Startver-
anstaltung und Schlussbesprechung geplant.
4.5 Phase 4: Schlussbericht
Bei Testplanungsverfahren wird nicht zwingendermassen ein Konzept als das am
besten geeignete ausgewählt, sondern es werden Erkenntnisse aus allen erarbei-
teten Konzepten gewonnen und zusammengefasst. Das Beurteilungsgremium ist
frei, passende Elemente und Ideen aus allen Teambeiträgen aufzunehmen und
auch zu kombinieren. Das Resultat sind Empfehlungen zuhanden der Auftragge-
berschaft.
PLANAR fasst die Erkenntnisse des Verfahrens nach der Schlussbesprechung in
einem Schlussbericht zusammen. Bei Bedarf werden die Ergebnisse durch geeig-
nete Plandarstellungen zusätzlich illustriert. Im Rahmen einer Besprechung mit
dem Beurteilungsgremium wird der Bericht besprochen und abgesegnet.
Wir rechnen in dieser Phase mit einer Sitzung mit dem Beurteilungsgremium.
Vorprüfung und
Schlussbeurteilung
Sitzungen in der Phase 4
Ergebnis von Testpla-
nungsverfahren
Schlussbericht
Sitzungen in der Phase 5
Testplanung
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5 Vorgehen Teilrevision Nutzungsplanung
Das Vorgehen für eine Teilrevision wird in der Regel in drei Phasen gegliedert. In
der Phase 1 wird die inhaltliche Idee und das Konzept der Teilrevision erarbeitet. In
der Phase 2 werden die Instrumente im Entwurf erarbeitet und die Phase 3 bein-
haltet das planungsrechtliche Verfahren.
5.1 Phase 1: Idee / Konzept der Teilrevision
Für diese geplante Teilrevision liegen die notwendigen Ergebnisse für die Phase 1
nach der Testplanung vor.
5.2 Phase 2: Entwurf Planungsinstrumente
In der Phase 2 werden die gewonnenen Erkenntnisse aus der Testplanung in die
grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrumente Bau- und Nutzungsordnung
BNO und Bauzonenplan überführt. Eine übergreifende Abstimmung mit den ne-
ben- und übergeordneten Rechtsgrundlagen, Konzepten und Planungen ist dabei
unabdingbar. Ein besonders Thema wird bei dieser Teilrevision sein, aufzuzeigen
wie die beiden Gemeinden die Einzonungsvoraussetzungen aus dem kantonalen
Richtplan erfüllen.
Wir werden in dieser Phase alle Dokumente jeweils für die beiden Gemeinden auf-
bereiten. Die Unterlagen können mehrheitlich gleich aufgebaut werden, so dass
Synergien optimal genutzt werden können. Es wird aber trotzdem wichtig sein, die
Dokumente jeweils auf die Spezialitäten der beiden Gemeinden abzustimmen.
Die in der Testplanung festgehaltenen Ziele, insbesondere die angestrebte Nut-
zungsverteilung, die Nutzungsintensität und die Voraussetzung für den Mittelschul-
standort sind mit einer geeigneten Zonierung umzusetzen. Das wird mit entspre-
chenden Um- und Einzonungen, Gestaltungsplanpflichten, Kriterien und Bestim-
mungen zur Förderung der Siedlungs- und Freiraumqualität umgesetzt.
Allenfalls sind auch partielle Anpassungen an den Kulturlandplänen der beiden Ge-
meinde notwendig. Dabei sind die unterschiedlichen Nutzungsinteressen (Erho-
lung, Ökologie, Bewirtschaftung) im Kulturlandplan in geeigneter Weise und stufen-
gerecht umzusetzen.
In den Bau- und Nutzungsordnungen (BNO) der beiden Gemeinden werden zu der
spezifischen Zonierung entsprechende Vorschriften entworfen. Mit diesen Vor-
schriften werden die Ziele und das Vorgehen für die weitere Entwicklung grundei-
gentümerverbindlich festgesetzt.
Die Ergebnisse der Phase 2 werden im Planungsbericht nach Art. 47 RPV zusam-
mengefasst und allgemeinverständlich erläutert. Der Bericht verdeutlicht die we-
sentlichen Zusammenhänge, Hintergründe sowie Auswirkungen der Planung und
bildet eine wichtige Grundlage für die kantonale Vorprüfungsinstanz sowie für das
planungsrechtlich vorgeschriebene Einwendungsverfahren gemäss § 24 BauG.
Vorgehen Phasen
Phase 1
Phase 2
Bauzonenplan
Bau- und Nutzungsordnung
Planungsbericht nach Art.
47 RPV
Testplanung
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5.3 Phase 3: Planungsrechtliche Verfahren
Das Verfahren der Teilrevision einer Nutzungsplanung richtet sich nach §§ 22 ff.
BauG.
§ 3 BauG verlangt den Einbezug von Bevölkerung und Interessengruppen. Der
ganze Prozess wird kommunikativ eng begleitet. In der Phase 3 ist eine Informati-
onsveranstaltungen zu den Inhalten der Teiländerung als Start für die obligatori-
sche öffentliche Mitwirkung geplant.
Parallel zur öffentlichen Mitwirkung werden die Unterlagen dem Kanton zur Vorprü-
fung eingereicht. Um den Zeitplan einhalten zu können wird es wichtig sein die
kantonalen Fachstellen schon während der Erarbeitung der Instrumente (Phase 2)
miteinzubeziehen, so dass die Vorprüfungen möglichst reibungslos durchgeführt
werden können. Das detaillierte Vorgehen wird mit dem Projektleitung und den
kantonalen Ämtern besprochen.
Die Planung ist unbedingt auch mit der zuständigen Regionalplanungsorganisation
Fricktal Regio abzustimmen.
Anhand des Vorprüfungsberichts und der Ergebnisse aus dem Mitwirkungsverfah-
ren wird das Planungsdossier bereinigt. Dazu gehört die Absprache mit den kanto-
nalen Fachstellen. Danach werden die Dokumente zur abschliessenden Vorprü-
fung dem Kanton eingereicht.
Sobald die Planung seitens des Kantons für genehmigungsfähig erklärt wird und
der abschliessende Vorprüfungsbericht vorliegt, kann der Gemeinderat die Pla-
nungsinstrumente zuhanden der öffentlichen Auflage (Einwendungsverfahren) ver-
abschieden. Gemäss § 24 BauG ist der Vorprüfungsbericht ein Pflichtbestandteil
der Auflageakten. Während der Auflagefrist kann jedermann mit einem schützens-
werten Interesse Einwendungen zum Planungsentwurf machen.
Allfällige Einwendungen werden erfasst und entsprechende Vorschläge für die
Stellungnahmen unterbreitet. Je nach Erfordernis führt der Gemeinderat mit den
Einwendern Einigungsverhandlungen durch. Nach Entscheid berücksichtigt bzw.
nicht berücksichtigt (vgl. § 24 Abs. 2 BauG) werden die Unterlagen schlussberei-
nigt und vom Gemeinderat zuhanden der festsetzenden Gemeindeversammlung
beschlossen.
Die beiden Teilrevisionen müssen von den Gemeindeversammlungen in Möhlin
und Rheinfelden genehmigt werden. Aufgrund der Resultate der Gemeindever-
sammlung bzw. deren Beschlüsse wird die Planung allenfalls nochmals bereinigt
und ergänzt und danach zur Genehmigung dem Kanton eingereicht.
Phase 3
Mitwirkung gem. § 3 BauG
Kantonale Vorprüfung,
Fachliche Stellungnahme
Regionale Abstimmung
Überarbeitung und defini-
tive kantonale Vorprüfung
Öffentliche Auflage gemäss
§ 24 BauG
Einigungsverhandlungen
und Schlussbereinigung
Informationsveranstaltung
und Gemeindeversamm-
lung
Testplanung
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6 Projektorganisation
6.1 Aufbau Projektorganisation
Auftraggeber sind die Gemeinden Möhlin und Rheinfelden. Diese werden vertreten
durch die Steuerungsgruppe ESP / WSP Möhlin Rheinfelden welche ergänzt wird
mit einer Vertretung der Rheinsalinen AG.
Die Projektleitung ESP / WSP Möhlin Rheinfelden wird als Projektleitung «Testpla-
nung» die Testplanung führen. Die Projektleitung ESP / WSP wird dazu mit einer
Vertretung der Schweizer Salinen AG ergänzt werden. Im Sinne der Kontinuität
empfehlen wir, dass die Umsetzung der Teilrevision Nutzungsplanung ebenfalls
durch die Projektleitung «Testplanung» geführt wird.
Zur Begleitung der Testplanung wird von der Steuerungsgruppe ein Beurteilungs-
gremium eingesetzt. Darin vertreten sein werden die Gemeindeammänner von
Rheinfelden und Möhlin, sowie Fachexperten aus Verkehr, Architektur, Städtebau
und Landschaftsarchitekten.
Die inhaltliche Erarbeitung erfolgt durch die drei interdisziplinär zusammengesetz-
ten Planerteams.
Abbildung 3: Organigramm der Testplanung
Auftraggeber
Projektleitung
Beurteilungsgremium und
Teams
Testplanung
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7 Kostenschätzung
Nachfolgend sind die Leistungen von PLANAR, die Leistungen Dritter und die Ne-
benkosten sowie die Gesamtkosten für die Testplanung und Teilrevision der Nut-
zungsplanung separat aufgeführt.
7.1 Leistungen PLANAR
Testplanung Kosten CHF
0. Begleitung Bedürfnisanalyse 6‘500.-
1. Vorbereitung Testplanung 40‘000.-
2. Präqualifikation 6‘500.-
3. Durchführung Testplanung 38‘500.-
4. Schlussbericht 14‘500.-
Total 106‘000.-
Reserve 11‘000.-
Rabatt (5 %) - 5300.-
Nebenkosten (5 %) 5300.-
MwSt. (7.7 %), Rundung 9000.-
Total inkl. NK und MWST. (gerundet) 126‘000.-
Teilrevision Nutzungsplanung Kosten CHF
1. Entwurf 20‘000.-
2. Kantonale Vorprüfung und Mitwirkung 25‘500.-
3. Öffentliche Auflage 13‘500.-
4. Gemeindeversammlung 6‘500.-
Total 65‘500.-
Reserve (10%) 6‘550.-
Rabatt (5%) - 3‘250.-
Nebenkosten (5%) 3‘250.-
MwSt. (7.7%), Rundung 6‘050.-
Total Teilrevision NUPLA inkl. NK und MWST (gerundet) 78‘000.-
7.2 Leistungen Dritter und Nebenkosten
Nachfolgend sind die Leistungen Dritter sowie die zu erwartenden Nebenkosten für
die Testplanung aufgeführt.
Leistungen Kosten CHF
Honorar Zimraum in Testplanungsphase (inkl. Jurytätigkeit) 20‘000.-
Entschädigung der Teams (ca. 75‘000.- pro Team) 225‘000.-
Testplanung
Teilrevision
Nutzungsplanung
Leistungen Dritter
und Nebenkosten
Testplanung
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Entschädigung Beurteilungsgremium 34‘000.-
Externe Nebenkosten
− Modelle (digitale 3D-Modelle oder Gipsmodelle)
− Plangrundlagen und Datenbezug
− Spesen für Jurytag wie Verpflegung, Raummiete etc.
25‘000.-
Reserve 8‘000.-
Total externe Leistungen 312‘000.-
MwSt. (7.7 %) 24‘000.-
Total externe Leistungen, inkl. MwSt. (gerundet) 336‘000.-
7.3 Gesamtkosten
Leistungen Kosten CHF
Total Leistungen PLANAR 204‘000.-
Total Leistungen Dritter 336‘000.-
Gesamtkosten Testplanungsverfahren (inkl. MWST) 540‘000.-
8 Schlussbemerkung
Wir würden uns freuen, die Gemeinden Möhlin und Rheinfelden bei der Durchfüh-
rung des Testplanungsverfahrens und den Teilrevisionen der Nutzungsplanungen
zu begleiten. Wir sind motiviert, die geforderten Aufgaben organisatorisch und
fachlich zur vollsten Zufriedenheit zu erledigen und garantieren die Bereitstellung
der notwendigen Kapazitäten und personellen Verfügbarkeiten.
Zürich, 21. Februar 2020
Oliver Tschudin Dominic Schuppli
PLANAR AG für Raumentwicklung PLANAR AG für Raumentwicklung
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