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Die Schweizer Wälder sind reich an freilebenden Wildtierarten. Für
viele Tierfamilien ist er Vorratskeller und Schlafraum, Jagdgebiet und
Kinderstube. Hier finden sie Schutz, ausreichend Nahrung und somit
einen idealen Lebensraum für sich und ihren Nachwuchs. Dies eröffnet
dem aufmerksamen Waldbesucher hin und wieder die Möglichkeit, die
schüchternen Waldtiere in der freien Natur zu beobachten.
Auch wir Jäger beobachten unsere Waldtiere sehr genau. Die Jagd ist
eine Notwendigkeit, um einen gesunden und artenreichen Wildbe-
stand zu erhalten, um Beeinträchtigungen einer ordnungsgemässen
Land-, und Forstwirtschaft durch Wild möglichst zu vermeiden.
Tiere im Wald
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Hirsche und Rehe verursachen aber auch Schäden im Wald. Den Verbiss
an Pflanzen durch Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, bezeich-
net man als Wildverbiss. Das heisst, die zarten Pflanzentriebe werden
gerne von Rehen gefressen; die Rinde von Bäumen gehören zu den
Leckerbissen bei den Hirschen. Ein sehr hoher Wildverbiss verhindert
so die Verjüngung und somit das Nachwachsen einer jungen Wald-
generation. Auf der anderen Seite sind Zweige, Knospen und Blätter
der Waldbäume Teil der Nahrung unserer Waldtiere, und muss bis zu
einem gewissen Grad toleriert werden. Eine Überpopulation jedoch
führt zu hohen Schäden. Die Zahl der Waldtiere zu kontrollieren und
regulieren, ist Teil des Auftrages eines Jägers.
Den Wald schützen
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Eine kontrollierte Wildregulierung schützt zum einen unsere Wälder
vor übermässigem Wildverbiss. Zum anderen kann ein angepasster
Wildbestand in der Winterzeit viele Tiere vor einem elendigen Hun-
gertod retten, da die Natur nicht genügend Nahrung bereitstellen
kann. Hier übernehmen die ausgebildeten Jäger die wichtige Aufga-
be der kontrollierten Wildregulierung.
Gejagt wird nur nach strengen Regeln, deren Missachtung geahndet
wird. Jeder Revierinhaber zählt sein Wild, erhebt, wie viele Jungtiere
es geben wird und erstellt daraufhin in Absprache mit dem Amt für
Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) einen genauen Plan, in dem fest-
gehalten ist, wie viel Wild geschossen wird.
Der Sinn der Jagd
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Die Aufgaben des Jägers sind:
•Bestandeskontrolle des Wildes (Zählung)
•den vorgegebenen Abschuss erfüllen (sehr zeitintensiv)
•Ständige Hunde- und Schiessausbildung
•Junge Kitze aus Mähwiesen retten (Mähtod)
•Schutz der Lebensräume vor Störung (Ruhezonen für das Wild)
•Unterhalt von jagdlichen Einrichtungen (Hochsitze)
•Aufstellung und Unterhalt von optischen und akustischen
Wildwarngeräten entlang der Strassen
•Bei Wildtierunfällen auf den Strassen die toten oder verletzten
Tiere bergen und Hilfe leisten (Tag und Nacht)
•Zusammenarbeit mit den Förstern
•Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit in Sachen Marder-,
Fuchs- und Krähenprobleme
Was macht ein Jäger?
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Jagen nach Gesetz
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Grundlage für die Jagdausübung in der Schweiz ist das Bundesge-
setz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
(Jagdgesetz, JSG). Dieses Gesetzt bezweckt:
•die Artenvielfalt und die Lebensräume der einheimischen und
zie henden wildlebenden Säugetiere und Vögel zu erhalten,
•die von wildlebenden Tieren verursachten Schäden an Wald und an
landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass zu begrenzen,
•eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd
zu gewährleisten,
•bedrohte Tierarten zu schützen.
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Weidmannsheil!
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Die Schweiz kennt zwei verschiedene Jagdsysteme: In den Patentkan-
tonen, wie beispielsweise der Kanton Graubünden, kann der Jäger im
ganzen Kanton, mit Ausnahme der Banngebiete, jagen. Dabei ist fest-
gelegt, welche und wie viele Tiere er während der kurzen Jagdzeit er-
legen darf.
In den Revierkantonen, wie zum Beispiel im Kanton St. Gallen, verpach-
ten die politischen Gemeinden das Jagdrecht an Jagdgesellschaften.
Diese entrichten dafür einen Pachtzins. In Zahlen heisst das: 28 000 ak-
tive Jägerinnen und Jäger in der Schweiz zahlen jährlich 25,7 Millionen
Franken in öffentliche Kassen – 16,3 Millionen in Form von Patentge-
bühren, 9,4 Millionen als Revierpachtzinsen.
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Ruhe bitte!
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Genauso wie Spaziergänger, Wanderer, Radfahrer und Reiter nutzen
auch wir Jäger die Natur im Wald zur Erholung und Entspannung. Da-
mit sich all unsere Freizeitaktivitäten im Wald möglichst wenig auf
den Lebensraum unserer Waldtiere auswirken, müssen wir eine Reihe
von Verhaltensregeln beachten: Wenn Sie auf den Wegen und Wald-
strassen bleiben, entstehen keine Probleme. Aber meiden Sie bitte
das Dickicht und unwegsame Gebiete. Das sind die Schlafzimmer der
Waldtiere. Wir Jäger wünschen uns im Wald ein gemeinsames Mitei-
nander und Rücksicht aufeinander zu nehmen.
Haben Sie noch Fragen zum Thema Jagd, dann sprechen Sie uns an.
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Hunde im Wald!
Freilaufende Hunde im Wald sind vielen Jägern ein Dorn im Auge. Sie
stöbern in Wald und Wiese und schrecken so ruhende oder junge Wild-
tiere auf. Selbst wenn ein Hund keine Tiere verletzt – er löst bei ihnen
Stress- und Fluchtverhalten aus. Um den Wildtieren einen sicheren Le-
bens- und Erholungsraum zu gewährleisten, müssen sich Hunde stets
im kontrollierten Einwirkungsbereich ihres Besitzers befinden.
Einem streunenden Hund darf man nicht die Gelegenheit für sein Ver-
halten geben – man ist also als Besitzer immer zu einem grossen Teil
an diesem Verhalten mit Schuld. Für die Halter heisst das: Wer Hunde
hält, trägt Verantwortung.
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Jagdstatistik 2010
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Jagdstatistik Kanton St. Gallen 2010
Tier Abschuss durch Jäger Fallwild (Krankheit, Unfall, etc.)
Gämsen 906 63
Rehe 3716 733
Rothirsche 577 41
Steinwild 74 12
Wildschweine 68 16
Feldhase 33 32
Fuchs 1707 731
Dachs 139 228
Tier Strassenverkehr
Rehe 335
Füchse 349
Dachse 116
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