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S-Beton GmbH & Co.KGSaalachsee 1
D-83458 Schneizlreuth
BestellungTel. +49(0)8651 7009-800Fax +49(0)8651 7009-810
BüroTel. +43(0)5352 77078Fax +43(0)5352 8151
info@s-beton.dewww.s-beton.de
TRANSPORTBETON PREISLISTEgültig ab Oktober 2008
Betone nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 Betoneigenschaften / Preise in €/m³ frei Bau
EigenschaftenVerwendungszweck
Fest
igke
itskl
asse
Grö
ßtko
rn in
mm
Kon
sist
enzk
lass
e
Exp
ositi
onsk
lass
en
pum
pfäh
ig
Übe
rwac
hung
skla
sse
FESTIGKEITSENTWICKLUNG
Betone für den Hochbau Sorten Nr. €/m³ Sorten Nr. €/m³ Sorten Nr. €/m³
Sauberkeitssicht(Magerbeton)
C 8/10C 8/10
3216
F1F1
X0X0
11
2100121101
78,90 81,40
Randsteinbeton C 12/15 C 12/15
3216
F1F1
X0X0
11
21002 21102
81,7084,20
bewehrtesInnenbauteil
C 16/20 C 16/20
3216
F3F3
XC1XC1
P P
11
21003 21103
88,7091,20
22003 22103
91,7094,20
bewehrt frostfrei C 20/25 C 20/25 C 20/25 C 20/25
3216 3216
F3F3 F4F4
XC2 XC3 XC2 XC3 XC3 XC3
P P P P
11 11
21004 21104 21005 21105
93,2095,7097,70
100,20
22004 22104 22005 22105
96,2098,70
100,70103,20
25004 25104 25005 25105
96,2098,70
100,70103,20
bewehrt mit Frost,chem. Angriff undAußenbauteile mitdirekter Beregnung
C 25/30 C 25/30 C 25/30 C 25/30 C 30/37 C 30/37 C 35/45 C 35/45
3216 3216 3216 3216
F3F3 F4F4F3F3 F3F3
XC4 XF1 XA1 XC4 XF1 XA1 XC4 XF1 XA1 XC4 XF1 XA1XC4 XD1 XF1 XA1XC4 XD1 XF1 XA1 XC4 XD2 XF2/3 XA2 XC4 XD2 XF2/3 XA2
P P P P P P P P
22222222
21006 21106 21007 21107 21008 21108
95,9098,40
100,40102,90100,40102,90
22006 22106 22007 22107 22008 22108 22009 22109
98,90101,40103,40105,90103,40105,90107,20109,70
25006 25106 25007 25107 25008 25108
98,90101,40103,40105,90103,40105,90
Beton für wasserun-durchlässige Bauteilegemäß WU-Richtlinie
C 25/30 C 25/30 C 25/30 C 30/37
3216 8
32
F3F3 F3F3
XC4 XF1 XA1 XC4 XF1 XA1 XC4 XF1 XA1 XC4 XD1 XF1 XA1
P P P P
22 22
21010 21110 21210 21011
96,9099,40
103,40102,30
22010 22110 22210 22011
99,90102,40106,40105,30
25010 25110 25210 25011
99,90102,40106,40105,30
bewehrt, Frost,Tausalzsprühnebel
C 25/30 C 25/30
3216
F3F3
XC4 XD1 XF2/3 XA1 XC4 XD1 XF2/3 XA1
P P
22
21012 21112
108,70111,20
22012 22112
111,70114,20
25012 25112
111,70114,20
bewehrt, Frost, Tausalz
C 30/37 C 30/37
3216
F3F3
XC4 XD2 XF4 XA2 XC4 XD2 XF4 XA2
P P
22
21013 21113
113,30115,80
22013 22113
116,30118,80
25013 25113
116,30118,80
Betone für den IndustriebauBeton für Hallenbö-den ohne Verschließ-beanspruchung
C 25/30 C 25/30
3216
F3F3
XC4 XF1 XA1 XC4 XF1 XA1
PP
22
21020 21120
96,9099,40
22020 22120
99,90102,40
25020 25120
99,90102,40
Beton für Hallen-böden mit mäßiger Verschleißbe-anspruchung
C 30/37 C 30/37
3216
F3F3
XC4 XC1 XF1 XM1 XC4 XC1 XF1 XM1
PP
22
21021 21121
99,90102,40
22021 22121
102,90105,40
25021 25121
102,90105,40
Tankstellenabfüll-platz, Frost Tausalz (Bodenplatte)
C 30/37 C 30/37
3216
F3F3
XC4 XD3 XF4 XA2 XM2 XC4 XD3 XF4 XA2 XM2
PP
22
22022 22122
112,30114,80
Beton für BohrpfähleBohrpfähle C 25/30
C 25/30 C 30/37 C 30/37
3216 3216
F4/5F4/5F4/5F4/5
XC4 XF1 XA1 XC4 XF1 XA1 XC4 XF1 XA1 XC4 XF1 XA1
PPPP
2222
21023 21123 21024 21124
100,90103,40102,90105,40
SondersortenSandbeton nicht überwacht nach EN 206-1 / DIN 1045-2
300 kg 350 kg 400 kg
4/84/84/8
F1 F1F1
X0 X0 X0
210302103121032
94,0099,00
104,00
MITTEL(Prüfalter 56 Tage)
normale Witterungnormale Wärme-entwicklungnormale Ausschalfristen
SCHNELL
kühle Witterunghöhere Wärme-entwicklungkürzere Ausschalfristen
LANGSAM(Prüfalter 56 Tage)
warme Witterungniedrigere Wärmeent-wicklunglängere Ausschalfristen
FÖRDERBAND
Förderband 11 m pro Aufstellung € 40,00
zuzüglich pro m3 fördern € 7,00
Betone nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 Betoneigenschaften / Preise in €/m³ frei Bau
EigenschaftenVerwendungszweck
Fest
igke
itskl
asse
Grö
ßtko
rn in
mm
Kon
sist
enzk
lass
e
Exp
ositi
onsk
lass
en
pum
pfäh
ig
Übe
rwac
hung
skla
sse
FESTIGKEITSENTWICKLUNG
Betone für den Ingenieurbau Sorten Nr. €/m³ Sorten Nr. €/m³ Sorten Nr. €/m³
ZTV-Ing.Beton fürAußenbauteile ohneTaumittelbeanspru-chung
C 25/30 C 25/30 C 30/37 C 30/37
3216 3216
F3F3F3F3
XC4 XF1 XA1 XC4 XF1 XA1 XC4 XD1 XF1 XA1 XC4 XD1 XF1 XA1
PP PP
22 22
21033 21133 21034 21134
98,10100,60102,10104,60
22033 22133 22034 22134
101,10103,60105,10107,60
25033 25133 25034 25134
101,10103,60105,10107,60
ZTV-Ing.Beton für Bauteile im Spritz-wasserbereich(Widerlager, Stützen, Pfeiler)
C 30/37 C 30/37 C 30/37 C 30/37
3216 3216
F3F3F3F3
XC4 XD1 XF2 XA1 XC4 XD1 XF2 XA1 XC4 XD2 XF2 XA2 XC4 XD2 XF2 XA2
PP PP
22 22
21035 21135 21036 21136
102,10104,60104,60107,10
22035 22135 22036 22136
105,10107,60107,60110,10
25035 25135 25036 25136
105,10107,60107,60110,10
ZTV-Ing. Beton für Überbau
C 30/37 C 30/37C 35/45 C 35/45
3216 3216
F3F3F3F3
XC4 XD2 XF2 XC4 XD2 XF2 XC4 XD2 XF2 XC4 XD2 XF2
PP PP
22 22
21037 21137
102,30104,80
22037 22137 22038 22138
105,30107,80107,10109,60
25037 25137
105,30107,80
ZTV-Ing. Beton Kappenbeton
C 25/30C 25/30
3216
F3F3
XC4 XD3 XF4 XC4 XD3 XF4
PP
22
21039 21139
103,50106,00
MITTEL(Prüfalter 56 Tage)
normale Witterungnormale Wärme-entwicklungnormale Ausschalfristen
SCHNELL
kühle Witterunghöhere Wärme-entwicklungkürzere Ausschalfristen
LANGSAM(Prüfalter 56 Tage)
warme Witterungniedrigere Wärmeent-wicklunglängere Ausschalfristen
PUMPARBEITENVERTEILERMAST-REICHWEITE BIS
Pumi 24 m Autopumpe 36 m
Leistungen bis 10 m3 Pauschal € 200,00 € 270,00
11 m3 bis 20 m3 Pauschal € 250,00 € 320,00
21 m3 bis 30 m3 Pauschal € 300,00 € 370,00
ab 31 m3 bis 50 m3 pro m3 € 11,00 € 12,50
ab 51 m3 bis 75 m3 pro m3 € 12,00
ab 76 m3 bis 100 m3 pro m3 € 11,50
über 100 m3 pro m3 € 10,00
Sonderleistung wie:
> Rohrleitung> unterschreiten der Pumpleistung von 10 m3 / Std.
werden seperat verrechnet.
Preisstellung Alle Preise dieser Preisliste verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Mindermengen Die Zufuhr wird immer für 4 m³ berechnet. Der Frachtzuschlag beträgt € 14,50/m³ .
Entladezeit Die kostenlose Entlade- und Wartezeit beträgt für 3-Achs Fahrmischer 30 Minuten bzw. 4-Achs- u. Sattelfahrmischer 45 min. Überschreitungen pro 5 Minuten € 5,00
Frachtvergütung Frachtvergütung bei Selbstabholung € 10,00/m³
Zuschlag außerhalb der Normalarbeitszeit Montag bis Freitag vor 6.00 und ab 17.30 Uhr sowie generell an Samstagen € 5,50/m³
Zusatzmittel FM (Fließmittel) € 1,80/kg BV(Betonverflüssiger) €1,70/kg VZ (Verögerer) € 1,90/kg LP (Luftporenbildner) € 1,95/kg
Kunststofffaserbeimischung (nur Beigabe) € 1,80/m³Stahlfaserbeimischung (nur Beigabe) € 3,20/m³
Heizungszuschlag € 5,80/m³
Laborleistungen werden gesondert je nach Aufwand verrechnet
Zahlungsziel 2% Skonto innerhalb von 14 Tagen 3% Skonto innerhalb von 10 Tagen 30 Tage netto Kassa
Betone nach ÖNORM B 4710-1 / EN 206-1
EigenschaftenVerwendungszweck
Fest
igke
itskl
asse
Grö
ßtko
rn in
mm
Kon
sist
enzk
lass
e
Exp
ositi
onsk
lass
en
Zem
ent
Pre
is €
/m³ f
rei B
au
Ö-NORMSauberkeitsschicht(Magerbeton)
C 8/10 C 8/10
3216
F38F38
X0X0
CEM II B-S 42,5 N CEM II B-S 42,5 N
4100141101
76,3078,80
Randsteinbeton(Unterlag-Füllbeton)
C 12/15 C 12/15
32 16
F38F38
X0X0
CEM II B-S 42,5 N CEM II B-S 42,5 N
4100241102
78,3080,80
Fundamente unbew.Innenbauteile
C 16/20 C 16/20
32 16
F45 F45
X0X0
CEM II B-S 42,5 N CEM II B-S 42,5 N
4100341103
83,3085,80
bew. Bauteile ohne Frost Fundamente, Decken innen
C 20/25 C 20/25
32 16
F45 F45
XC1XC1
CEM II B-S 42,5 N CEM II B-S 42,5 N
4100441104
86,3088,80
Beton für Außenbauteilewechselnd feucht
C 25/30 C 25/30
32 16
F45 F45
XC2 XC2
CEM II B-S 42,5 N CEM II B-S 42,5 N
4100541105
89,3091,80
bew. WU BauteileDecken, Balken, KellerWD 2-10 m
C 25/30 C 25/30 C 30/37 C 30/37
32 1632 16
F45 F45 F45 F45
B1B1B1B1
CEM II B-S 42,5 N CEM II B-S 42,5 N CEM II B-S 42,5 N CEM II B-S 42,5 N
41010411104102041120
90,3092,8093,3095,80
bew. WU BauteileGrundwasser WD 2-10 m
C 25/30 C 25/30 C 25/30 C 30/37C 30/37 C 35/45
32 16 832 16 32
F45 F45 F45F45 F45 F45
B2B2B2B2B2B2
CEM II B-S 42,5 N CEM II B-S 42,5 N CEM II B-S 42,5 N CEM II B-S 42,5 N CEM II B-S 42,5 N CEM II B-S 42,5 N
410114111141211410214112142030
93,3095,8099,8096,3098,80
100,30
bew. Außenbauteilewaagrecht, in Grundwasser
C 25/30 C 25/30
32 16
F45 F45
B3B3
CEM II B-S 42,5 N CEM II B-S 42,5 N
4101241112
97,3099,80
bew. WU BauteileWD > 10 m
C 25/30 C 25/30 C 25/30 C 30/37C 30/37
32 16 832 16
F45 F45F45 F45 F45
B4B4B4B4B4
CEM II B-S 42,5 N CEM II B-S 42,5 N CEM II B-S 42,5 N CEM II B-S 42,5 N CEM II B-S 42,5 N
4101341113412134102841128
97,3099,80
103,80101,30103,80
bew. Außenbauteile tausalzhaltigSprühnebel ausgesetzt
C 25/30 C 25/30
32 16
F45 F45
B5B5
CEM II B-S 42,5 N CEM II B-S 42,5 N
4101441114
105,30107,80
bew. Außenbauteile Taumitteldirekt ausgesetzt
C 25/30 C 25/30
32 16
F45 F45
B7B7
CEM II B-S 42,5 N CEM II B-S 42,5 N
4101641116
109,30111,80
Sondermischung SM 300 SM 350 SM 400
0/4 0/8 0/4 0/8 0/4 0/8
F45 F45 F45
X0 X0 X0
CEM II B-S 42,5 N CEM II B-S 42,5 N CEM II B-S 42,5 N
413404134141342
94,0099,00
104,00
Zuschlag F 52 7,80 / m³ F 59 11,80 / m³ Zuschlag Zement CEM II A-S 42,5 R 5,30 / m³ Zement CEM III A 32,5 R 5,30 / m³ Zement CEM I 42,5R HS C3A frei 15,60 / m³ Zusatzmittel FM (Fließmittel) 1,80 / kg BV(Betonverflüssiger) 1,70/kg VZ (Verzögerer) 1,90 / kg LP (Luftporenbildner) 1,95 / kg Kunststoffaserbeimischung (nur Beigabe) 1,80 / m³ Stahlfaserbeimischung (nur Beigabe) 3,20 / m³
Sor
ten
Nr.
Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages über den Verkauf von Transportbeton. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Käufer ist kein Kaufmann im Sinne des HGB (Han-delsgesetzbuch). Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht.
1 - AngebotEin Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Auswahl der Sorte und Menge des zu liefernden Betons ist allein der Käufer verantwortlich.
2 - Lieferung und AbnahmeDie Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten.
Wir sind bemüht, vom Käufer gewünschte oder angegebene Leistungszeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten berechtigt den Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 326 BGB). So-weit von uns nicht zu vertretende Umstände (z.B. Streik, höhere Gewalt) uns die Ausführung übernommener Aufträge erschwe-ren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restliefe-rung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, jedoch nicht länger als vier Wochen, gerechnet vom Zeitpunkt des ver-einbarten Liefertermins; ist uns die Lieferung/Restlieferung nicht möglich und sind die Umstände von uns nicht zu vertreten (z.B. Streik, höhere Gewalt), sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Für die Folgen unrichtiger Angaben bei Abruf haftet der Käu-fer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Transport-fahrzeug die ohne jede Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen ungehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist die-se Voraussetzung nicht gegeben, haftet der Käufer für alle dar-aus entstehenden Schäden. Das Entleeren muss unverzüglich, zügig (bei Beton 1 cbm in höchstens 5 Minuten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können.
Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Betons und zur Bestätigung des Empfangs bevoll-mächtigt sowie unser Lieferverzeichnis/Sortenverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt.
Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für die ordnungs-gemäße Abnahme des Betons und die Bezahlung des Kaufprei-ses. Wir leisten an jeden von Ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Jeder von mehreren Käufern gilt gegenüber dem Verkäufer als bevollmächtigt, dessen rechtserhebliche Erklärungen mit Wirkung für und gegen jeden einzelnen Käufer entgegenzuneh-men.
3 - GefahrübergangDie Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver-schlechterung des Betons geht bei Lieferung nach außerhalb des Werkes auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. Soweit die Herstellung von Beton auf der Baustelle abge-schlossen wird, geht die Gefahr spätestens mit Beendigung des Herstellvorgangs auf den Käufer über.
4 - GewährleistungWir gewährleisten, dass unsere Betone nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert werden und bei einer den Vorschriften entsprechenden Behandlung und Verar-beitung die vereinbarten Festigkeitsklassen und Gütemerkmale erreichen. Der Nachweis einer den Vorschriften entsprechenden Behandlung und Verarbeitung obliegt dem Käufer.
Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestä-tigung; Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegen-nahme der Rüge nicht befugt.
Offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung ei-ner offensichtlich anderen als der vereinbarten Betonsorte oder -mengesindvonKaufleutenimSinnedesHGBunverzüglichbeider Ablieferung des Betons zu rügen, in diesem Falle hat der Käufer den Beton zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen.
Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Liefe-rung einer nicht offensichtlich anderen als der vereinbarten Be-tonsorteoder -mengesind vonKaufleuten imSinnedesHGBnach Sichtbarwerden unverzüglich zu rügen. Probewürfel/Pris-men gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauftragten vorschriftsmäßig her-gestellt und behandelt worden sind. Wird von dem Käufer eine Rezeptur verlangt, die von unserem Sortenverzeichnis abweicht, beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur.
Wegen eines Mangels, den wir nach Abs. 1 und 4 zu vertreten haben, stehen dem Käufer die gesetzlichen Ansprüche zu; un-
sere Haftung ist jedoch dem Umfang nach auf die Deckungs-summeunsererProdukthaftpflichtversicherung,diemindestens500.000,- € beträgt, begrenzt, sofern nicht die von uns zu vertre-tende Vertragsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Gewährleistungsfrist für unsere Betone beträgt ab-weichend zu § 477 Abs. 1 BGB 5 Jahre seit Ablieferung.
5 - Haftung aus sonstigen GründenSonstige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, un-sere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden, aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, ge-genüberNichtkaufleutenauchaufgroberFahrlässigkeit.
6 - SicherungsrechteGelieferter Beton bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher –KaufleutenimSinnedesHGBgegenüberauchkünftigentste-hender – Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Beton weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Jedoch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungs-verbot vereinbart.
Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forde-rungen nach Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig entste-henden Forderungen aus einem Weiterverkauf unseres Betons mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab.
Für den Fall, dass der Käufer unseren Beton zusammen mit an-deren uns nicht gehörenden Waren, oder aus unserem Beton hergestellte neue Sachen verkauft oder unseren Beton mit ei-nem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sa-che verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine For-derung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderung ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek oder Gewährung einer Bürgschaft ge-mäß § 648a BGB aufgrund der Verarbeitung unseres Betons we-gen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderung. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen ein-zeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprü-che nach Abs. 1 Satz 1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungenordnungsgemäßnachkommt.
DerKäuferistermächtigt,solangeerseinenZahlungsverpflich-tungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Ver-schlechterung seiner Vermögensverhältnisse. In diesem Fall werden wir hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Nacherwer-ber von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.DerKäuferistverpflichtet,unsaufVerlangeneinegenaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderung mit Namen und Anschrift der Nacherwerber, Höhe der einzelnen Forde-rung, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
Der Käufer darf seine Forderung gegen Nacherwerber an Dritte weder abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldo-forderung. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unver-züglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen.
Der “Wert unseres Betons” im Sinne dieser Ziffer 6 entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 20%.
Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Si-cherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 um 20% übersteigt.
Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factoring verkauft, wird unsere Forderung sofort fällig und der Käufer tritt an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an uns weiter. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
7 - Preis- und ZahlungsbedingungenErhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, ins-besondere für Zement, Kies, Sand, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Ange-bot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis
entsprechend anzupassen. Dies gilt nicht für Lieferungen an Nichtkaufleute,die innerhalbvon4MonatennachVertragsab-schluß außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht wer-den sollen.
Zuschläge für Kleinstmengen unter 4 cbm, nicht normal befahr-bare Straßen und Baustellen sowie nicht sofortige Entladung bei Ankunft und für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäfts-zeit oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich der Preisabsprache vereinbart.
Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Ver-einbarung. Tritt bei dem Käufer nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Vermögensverschlechterung ein oder erfahren wir von einer solchen nach Abschluss des Vertrages sind wir berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, bis die dem Käufer obliegende Leistung erbracht oder Sicherheit für Sie geleistet ist. Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse in der Person des Käufers liegt namentlich vor, bei Überschul-dung, Zahlungsunfähigkeit und -einstellung, Krediterschütte-rung, negativer Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei, Eröffnung des Konkurs-Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Käu-fers oder Ablehnung eines Solchens Verfahrens mangels Mas-se. Wir sind berechtigt, dem Käufer im Falle einer Verschlech-terung seiner Vermögensverhältnisse eine angemessene Frist zur Erfüllung Zug um Zug oder zur Sicherstellung zu setzen und nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle einer endgültigen Erfüllungsverweigerung durch den Käufer sind wir darüber hinaus zur Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung berechtigt.
IstderKäuferKaufmann imSinnedesHGB,beeinflussensei-ne Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und erverzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer Vereinbarungen und ausschließlich zahlungshalber entgegen-genommen. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, berechnen wir Fälligkeitszinsen ab Verzug in Höhe der uns berechneten Bankzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem Marktzins der Europäischen Zentralbank so-wie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens.
Die Aufrechnung durch Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Auf-rechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Kaufmann im Sinne des HGB gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschied-licher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unsere Mutter–, Tochter–, Schwester– oder sonst verbun-dene Gesellschaften hat.
Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in lau-fender Rechnung, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.
8 - FremdüberwachungDen Beauftragten des Eigen- und Fremdüberwachers und der obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten, wäh-rend der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belie-ferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen.
9 - GerichtsstandGerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechts-streitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit Voll-kaufleuten ist derSitzunsererHauptverwaltung, nachunsererWahl auch der Sitz unserer Niederlassung, unseres Lieferwer-kes oder unserer Verkaufsgesellschaft.
11 - Teilweise Aufhebung der Bedingungen1. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Ge-schäfts- und Zahlungsbedingungen nicht wirksam vereinbart werden können, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbe-dingungen nicht berührt. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Vereinbarungen nicht wie vorgesehen mit Privatleuten verein-bart werden können.
2. Soweit nach dem AGB-Gesetz irgendwelche Bestimmungen entweder für alle Vertragspartner unwirksam sind oder nur Gel-tung gegenüber Kaufleuten haben, sollen die übrigen Bestim-mungen wirksam bleiben.
Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für Transportbeton
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