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Umwelt- und Geotechnischer Bericht
Bauvorhaben: Bahnhof Donaueschingen
Erneuerung Bahnsteige
Strecke 4250 Offenburg – Singen, km 99,768
Strecke 4300 Freiburg - Donaueschingen, km 74,718
Auftraggeber: DB Station & Service AG
I.SV-SW-I(1)
Lautenschlagerstr. 20
70173 Stuttgart
Auftragsnummer: D – S 0000 45P / 976837 / 502005
Bearbeiter: Dipl.-Geol. Andreas Zieger
Dieser geotechnische Bericht umfasst 37 Seiten und 8 Anlagen und darf auszugsweise nicht veröffentlicht werden.
Karlsruhe, 18.10.2013
i.A. Dipl.-Geol. Annette Schaber i.A. Dipl.-Geol. Andreas Zieger
DB International GmbH Umwelt, Geotechnik & Geodäsie
Baugrund (I.ID-GG-B) Büro Karlsruhe
Kriegsstraße 77 76133 Karlsruhe
D-S000045P / 976837 / 502005 Stand: 18.10.2013
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Strecke 4250 und 4300 Bahnhof Donaueschingen
Umwelt- und Geotechnischer Bericht
Inhaltsverzeichnis Seite
1 Einleitung 4
1.1 Unterlagen 4
1.2 Vorgang / Aufgabenstellung 5
1.3 Aufschlussarbeiten und Laboruntersuchungen 6
2 Bewertung der geotechnischen Untersuchungsergebnisse 8
2.1 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse 8
2.2 Geologische Situation 8
2.3 Baugrundverhältnisse - Schichtenaufbau und Kennwerte 9
2.4 Lagerungsdichten und Tragfähigkeit 13
2.5 Hydrologische Verhältnisse 13
2.6 Erdbebenzone 15
2.7 Kampfmittelbelastung 15
2.8 Baugrundmodell 15
2.9 Bodenrechenwerte 17
2.10 Rammfähigkeit des Untergrundes 18
3 Gründungstechnische Schlussfolgerungen / Bautechnische Empfehlungen 20
3.1 Gründung der Bahnsteigkanten 20
3.2 Gründung der Aufzüge 22
3.3 Hinterfüllung Bahnsteigkanten 23
3.4 Bahnsteigoberflächenbefestigung 24
3.5 Baugrubensicherung und Wasserhaltung 25
3.6 Einfluss der Baumaßnahme auf angrenzende Bebauungen / Gleisanlagen 27
3.7 Wiederverwendbarkeit der Aushubmassen 27
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Strecke 4250 und 4300 Bahnhof Donaueschingen
Umwelt- und Geotechnischer Bericht
3.8 Bautechnische Hinweise zur Gründung des Bahnsteigs 27
4 Abfalltechnische Betrachtung 29
4.1 Vorgang 29
4.2 Bewertung 30
4.3 Verwertung/Entsorgung 35
5 Zusammenfassung / Schlussbemerkungen 36
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Abkürzungsverzeichnis 1 Blatt
Anlage 2 Lage- und Aufschlussplan 1 Blatt
Anlage 3 Bohr- und Sondierprofile 4 Blatt
Anlage 4 Bodenmechanische Laborversuche 12 Blatt
Anlage 5 Setzungsberechnungen 3 Blatt
Anlage 6 Ergebnisse abfalltechnische Untersuchung
Anlage 6.1 Umweltanalytische Laborergebnisse 26 Blatt
Anlage 6.2 Auswertung 10 Blatt
Anlage 6.3 Einbauklassen nach VwV 3 Blatt
Anlage 7 Fotodokumentation 7 Blatt
Anlage 8 Luftbildauswertung Kampfmittel 1 Blatt
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Strecke 4250 und 4300 Bahnhof Donaueschingen
Umwelt- und Geotechnischer Bericht
1 Einleitung
1.1 Unterlagen
Neben den gegenwärtig gültigen Normen und Vorschriften des Erd- und Grundbaus kamen bei
der Erstellung dieses Geotechnischen Berichtes insbesondere nachstehende Unterlagen zur
Anwendung:
/U1/ Angebot der DB International GmbH, Baugrund Büro Karlsruhe vom 08.04.2013
/U2/ Sachstandsbericht Bahnhofsmodernisierungsprogramm BW, Maßnahmenübersicht Bf.
Donaueschingen, Stand 22.02.2013
/U3/ Email von Herrn Hanuschka, DB International Stuttgart, vom 10.10.2013 mit Angaben zu
möglich Aufzugsgrößen
/U4/ Email von Fr. Plötz, DB International Stuttgart, vom 17.10.2013 mit Angaben zur
geplanten Gründungstiefe der Aufzüge
/U5/ Ivl-Lageplan, 4250 FO, Strecke 4250 Offenburg - Singen, Maßstab 1:1000, Oktober
2010, DB Netz AG
/U6/ Ergebnisse der Aufschlussarbeiten der Fa. WST, Eppelheim, Juli 2013
/U7/ Ergebnisse der Aufschlussarbeiten der Fa. Terrasond, Herbolzheim, September 2013
/U8/ Ergebnisse der chemischen Analysen der Fa. Wessling, Walldorf, August 2013
/U9/ Laborergebnisse der Fa. FeBoLab, Westheim, September 2013
/U10/ Ril 836 Erdbauwerke planen, bauen und instand halten, Aktual. 02 vom 01.02.2013
/U11/ ZTVE-StB 09 – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2009
/U12/ Programm „GGU-Footing“, Berechnung von Fundamenten n. DIN 4017 u. DIN 4019 bzw.
DIN 1054, Version 5.02, 15.09.2007, Copyright + Verfasser: Prof. Dr.-Ing. Johann Buß
/U13/ DWA-A 138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Nieder-
schlagswasser, 04/2005
/U14/ Empfehlungen d. Arbeitskreises Baugruben EAB, 4.Auflage, Ernst & Sohn Verlag Berlin
/U15/ RStO 12 – Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen,
Ausgabe 2012
/U16/ Geologische Karte von Baden-Württemberg, Blatt 8016 Donaueschingen, 1:25.000,
Geologisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart 1984
/U17/ Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen für Baden-Württemberg
1 : 350 000, Innenministerium Baden-Württemberg, Landesvermessungsamt Baden-
Württemberg 2005
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Strecke 4250 und 4300 Bahnhof Donaueschingen
Umwelt- und Geotechnischer Bericht
/U18/ Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Baden-Württemberg (LUBW), Onlinedienst, URL: http://brsweb.lubw.baden-
wuerttemberg.de/brs-web/index.xhtml, Stand 16.01.2013
/U19/ Handlungshilfe für die Verwertung von Gleisschotter in Baden-Württemberg,
Umweltministerium Baden-Württemberg, Stand März 2008
/U20/ Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit PAK-, MKW-, BTEX-,
LHKW-, PCB-, PCDD/F- und herbizidhaltiger Abfälle auf Deponien, Umweltministerium
Baden-Württemberg, Stand Juni 2007
/U21/ Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/
pechtypischen Bestandteilen sowie die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau,
RuVA-StB 01, Fassung 2005
/U22/ Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, Ministerium für Umwelt
und Verkehr Baden-Württemberg, Stuttgart, April 2004
/U23/ Verwaltungsvorschrift (VwV) des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall
eingestuftem Bodenmaterial, Ministerium für Umwelt und Verkehr, Baden-Württemberg,
14.03.2007
/U24/ Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV) vom
27.04.2009 und Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung vom 20.07.2011,
Bundesjustizministerium
/U25/ Verordnung über das Europ. Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV)
1.2 Vorgang / Aufgabenstellung
Die DB Station & Service AG plant am Bahnhof Donaueschingen die vorhandenen Bahnsteige 1
bis 3 zu erneuern sowie den Bau von 3 neuen Aufzügen für eine barrierefreie Erschließung der
Bahnsteige. Die Erneuerung der Bahnsteige 1 und 2 erfolgt gemäß /U2/ auf einer verkürzten
Länge von 245 m und bei Bahnsteig 3 auf einer Länge von 120 m. Zudem werden die Bahn-
steighöhen auf 0,55 m über Schienenoberkante angepasst.
Der Fachbereich Baugrund Karlsruhe der DB International GmbH wurde von der DB Internatio-
nal GmbH, Stuttgart, auf der Grundlage des Angebotes vom 08.04.2013 mit der Erkundung und
geotechnischen Bewertung des Baugrundes beauftragt (siehe /U1/).
Des Weiteren waren umweltanalytische Untersuchungen der Oberflächenbefestigung, des
erkundeten Bodens sowie des Gleisschotters im Bereich des Bahnsteigneubaus durchzuführen.
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Strecke 4250 und 4300 Bahnhof Donaueschingen
Umwelt- und Geotechnischer Bericht
Nachfolgend werden die Untersuchungsergebnisse dargestellt und bewertet. Die
abfalltechnische Beurteilung des Bodens erfolgt ebenfalls in diesem Bericht.
1.3 Aufschlussarbeiten und Laboruntersuchungen
Die Baugrunderkundungsarbeiten wurden durch die Firma WST, Eppelheim, vom 22.07 bis
26.07.2013 sowie durch die Firma Terrasond, Herbolzheim, am 12.09.2013 ausgeführt.
Im Bereich der beiden neu geplanten Bahnsteige wurden insgesamt 13 Kleinrammbohrungen
(RKS 1-13) sowie 6 schwere Rammsondierungen (DPH 1, 4, 5, 7, 11, 12) bis in geplante Tiefen
von 5,0 m unter Ansatzpunkt (AP) niedergebracht. Im Bereich der geplanten Aufzüge in Bahn-
steig 2 und 3 waren die Aufschlüsse bis in eine Tiefe von 10 m geplant. Teilweise konnten die
geplanten Endteufen aufgrund fehlenden Bohrfortschritts nicht erreicht werden. Des Weiteren
wurde in Bahnsteig 1 eine gewerbliche Bohrung bis zum Erreichen der Festgesteinsoberfläche
ausgeführt und zu einer 5“-Grundwassermessstelle (KB/GWM 1) ausgebaut. Weiterhin wurden
an den Bahnsteigkanten im Bereich der angrenzenden Gleise (Gleise 1 bis 5) je Bahnsteigkante
3 Schotterschürfe bzw. bei Gleis 5 nur 2 Schotterschürfe zur abfalltechnischen Deklaration so-
wie zur Klärung der Tiefenlage der Bahnsteigkanten ausgeführt.
Alle Ansatzpunkte der Aufschlüsse wurden auf Schienenoberkante (SO) und Entfernung zur
Gleisachse (GA) eingemessen. Die Entnahme von gestörten Bodenproben erfolgte bei Schicht-
wechsel. Insgesamt wurden aus den abgeteuften Bohrungen 119 gestörte Bodenproben ent-
nommen. Die einzelnen, auf Bohrmeisterangaben beruhenden, handschriftlichen Schichtenver-
zeichnisse /U6/ können bei Bedarf im Archiv der DB International GmbH, Baugrund eingesehen
werden.
Die Aufschlüsse stellen sich wie folgt dar:
Tabelle 1: Lage der Aufschlusspunkte
Aufschluss-Nr. / Bezeichnung
Station [km]
Lage zu GA Ansatzpunkt Höhe
[m zu SO]
Bohrende Tiefe
[m u. SO]
Bohrende Tiefe
[m u. AP]
Bahnsteig 1
RKS 1 99,641 3,6m v. GA, bl Gl. 1 (Str. 4250) 0,38 4,62 5,00
RKS 2 99,733 3,7m v. GA, bl Gl. 1 (Str. 4250) 0,43 4,37 4,80*
KB / GWM / DPH 1
99,805 8,2m v. GA, bl Gl. 1 (Str. 4250) 0,46 11,34 (KB) 10,84 (DPH)
11,80 (KB1) 11,30 (DPH)
RKS 3 99,884 3,4m v. GA, bl Gl. 1 (Str. 4250) 0,30 4,70 5,00
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Umwelt- und Geotechnischer Bericht
Aufschluss-Nr. / Bezeichnung
Station [km]
Lage zu GA Ansatzpunkt Höhe
[m zu SO]
Bohrende Tiefe
[m u. SO]
Bohrende Tiefe
[m u. AP]
RKS / DPH 4 99,965 4,2m v. GA, bl Gl. 1 (Str. 4250) 0,37 4,63 5,00
S 1 99,697 bl Gl. 1 (Str. 4250) -0,25 0,49 -
S 2 99,841 bl Gl. 1 (Str. 4250) -0,20 0,46 -
S 3 99,977 bl Gl. 1 (Str. 4250) 0,20 0,63 -
Bahnsteig 2
RKS / DPH 5 74,798 6,9m v. GA, bl Gl. 3 (Str. 4250) 0,38 4,42 (RKS) 4,22 (DPH)
4,80 (RKS)* 4,60 (DPH)*
RKS 6 74,744 3,4m v. GA, bl Gl. 3 (Str. 4250) 0,40 4,60 4,80*
RKS / DPH 7 74,682 6,6m v. GA, bl Gl. 3 (Str. 4250) 0,47 8,73 9,20*
RKS 8 74,591 3,5m v. GA, bl Gl. 3 (Str. 4250) 0,43 1,07 1,50*
RKS 9 74,514 7,1m v. GA, bl Gl. 3 (Str. 4250) 0,35 4,65 5,00
S 4 99,697 br Gl. 2 (Str. 4250) -0,20 0,56 -
S 5 99,841 br Gl. 2 (Str. 4250) -0,25 0,56 -
S 6 99,977 br Gl. 2 (Str. 4250) -0,25 0,59 -
S 7 74,782 bl Gl. 3 (Str. 4300) -0,25 0,53 -
S 8 74,638 bl Gl. 3 (Str. 4300) -0,25 0,50 -
S 9 74,502 bl Gl. 3 (Str. 4300) -0,20 0,52 -
Bahnsteig 3
RKS 10 74,812 5,5m v. GA, br Gl. 4 (Str. 4300) 0,40 4,60 5,00
RKS / DPH 11 74,754 8,8m v. GA, br Gl. 4 (Str. 4300) 0,37 4,63 5,00
RKS / DPH 12 74,672 5,6m v. GA, br Gl. 4 (Str. 4300) 0,38 8,92 (RKS) 9,62 (DPH)
9,30* (RKS) 10,00 (DPH)
RKS 13 74,642 3,7m v. GA, br Gl. 4 (Str. 4300) 0,36 1,24 1,60*
S 10 74,807 br Gl. 4 (Str. 4300) -0,25 0,36 -
S 11 74,715 br Gl. 4 (Str. 4300) -0,25 0,46 -
S 11.1 74,678 br Gl. 4 (Str. 4300) -0,20 0,41 -
S 12 74,650 br Gl. 4 (Str. 4300) -0,20 0,35 -
S 13 74,807 bl Gl. 5 (Str. 4300) -0,25 0,50 --
S 14 74,715 bl Gl. 5 (Str. 4300) -0,25 0,66 -
RKS – Kleinrammbohrung; DPH – schwere Rammsondierung; GA – Gleisachse; SO – Schienenoberkante; bl / br – bahnlinks / -
rechts, *vorzeitiger Abbruch aufgrund fehlenden Bohrfortschritts
Alle entnommenen gestörten Bodenproben wurden durch den Bearbeiter spezifiziert. Zur ge-
naueren Klassifizierung der Bodenarten in Bodengruppen nach DIN 18196 und Bodenklassen
nach DIN 18300 sind ausgewählte Bodenproben bodenphysikalischen Untersuchungen unter-
zogen worden. Hierbei wurden im Einzelnen ausgeführt:
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Strecke 4250 und 4300 Bahnhof Donaueschingen
Umwelt- und Geotechnischer Bericht
� 5 x Siebanalyse (Nasssiebung) nach DIN 18123
� 4 x kombinierte Sieb-/Schlämmanalyse nach DIN 18123
� 4 x Bestimmungen der Fließ- und Ausrollgrenzen nach DIN 18122
Die Ergebnisse der bodenphysikalischen Laborversuche sind in Anlage 4 zusammengestellt.
Die einzelnen handschriftlichen Schichtverzeichnisse der Firma WST und Terrasond sind bei der
DB International, Baugrund in Karlsruhe hinterlegt und auf Bedarf einzusehen /U6/.
2 Bewertung der geotechnischen Untersuchungsergebnisse
2.1 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
Der Bahnhof Donaueschingen befindet sich an den Strecken 4250 Offenburg – Singen und 4300
Freiburg – Donaueschingen im Schwarzwald-Baar-Kreis. Die bestehenden Bahnsteige verlaufen
annähernd geländegleich. Die Höhe der Bahnsteige liegt bei ca. 678 m NN. Die Strecken sind im
gesamten Bereich des Bahnhofs elektrifiziert.
2.2 Geologische Situation
Der Bahnhof Donaueschingen liegt im Südwesten Baden-Württembergs am Übergang zwischen
dem südlichen Schwarzwald und der Schwäbischen Alb auf der Baar-Hochebene.
Im nahen Umfeld des Untersuchungsgebietes stehen oberflächlich jüngste fluviatile Ablagerun-
gen an. Dies sind Auesedimente in Form von Sand, Kies und Lehm. Darunter lagern Gesteine
aus dem unteren Keuper (Lettenkohlenkeuper) bestehend aus Mergel- und Schluffsteinen mit
zwischengelagerten Dolomitbänken. Unterhalb des Keupers sind die Schichten des oberen Mu-
schelkalks abgelagert. Diese dominieren auch das Bild an der Oberfläche im nördlichen Umfeld
von Donaueschingen. Mit der Bohrung KB 1 wurden Muschelkalksedimente in Form von Kalk-
stein in den unteren 1,8 m erbohrt.
Im oberflächennahen Bereich ist infolge des Baus der Bahn- und Straßenanlagen mit anthropo-
genen Auffüllungen zu rechnen. Durch den Einbau von zumeist lokal vorkommenden Böden ist
dabei eine zweifelsfreie Unterscheidung zwischen aufgefülltem und gewachsenem Boden nicht
immer möglich.
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Umwelt- und Geotechnischer Bericht
2.3 Baugrundverhältnisse - Schichtenaufbau und Kennwerte
Erkundung Bahnsteigkanten
Mit den zwischen Schwellenkopf und Bahnsteigkante durchgeführten Schürfen S1 bis 14 wurden
zum einen Schotterproben für eine abfalltechnische Einstufung entnommen, zum anderen wur-
den die Tiefenlagen der Bahnsteigunterkanten erkundet. Die Bahnsteigkanten bestehen über-
wiegend aus Betonfertigteilen, welche auf einem Betonfundament gegründet sind. Im Bereich
von S11 wurden mehrere Bahnsteigkanten aus Sandstein angetroffen (siehe Fotodokumentation
Anlage 7). Beim Großteil der durchgeführten Schürfe konnte die Bahnsteigunterkante erreicht
werden. Diese liegt insgesamt zwischen 0,46 und 0,66 m u. SO. Die Schurfskizzen sind in
Anlage 3 dargestellt. In der folgenden Tabelle sind die gewonnenen Ergebnisse aufgelistet.
Tabelle 2: Ermittelte Bahnsteigunterkanten
Aufschluss-Nr. / Bezeichnung
Station [km] Ansatzpunkt Höhe
[m zu SO]
Tiefenlage Bahnsteigkante
[m u. SO]
Gleis 1, Strecke 4250
S 1 99,697 -0,25 0,49
S 2 99,841 -0,20 0,46
S 3 99,977 0,20 0,63
Gleis 2, Strecke 4250
S 4 99,697 -0,20 0,56
S 5 99,841 -0,25 0,56
S 6 99,977 -0,25 0,59
Gleis 3, Strecke 4300
S 7 74,782 -0,25 0,53
S 8 74,638 -0,25 0,50
S 9 74,502 -0,20 0,52
Gleis 4, Strecke 4300
S 10 74,807 -0,25 0,36 (Beton)
S 11 74,715 -0,25 0,46
S 11.1 74,678 -0,20 0,41 (Fundament)
S 12 74,650 -0,20 0,35 (Beton)
Gleis 5, Strecke 4300
S 13 74,807 -0,25 0,50 (Beton)
S 14 74,715 -0,25 0,66
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Strecke 4250 und 4300 Bahnhof Donaueschingen
Umwelt- und Geotechnischer Bericht
Bei S 11.1 wurde die Oberkante der Fußgängerunterführung bei 0,41 m u. SO angetroffen. In
den Schürfen S 10, S 12 und S 13 ragt das Betonfundament unterhalb der Bahnsteigfertigteilen
in Richtung Gleis, weshalb diese Schürfe nicht weiter vertieft werden konnten.
Auffüllungen:
Die Oberflächenbefestigungen auf den Bahnsteigen besteht aus 5 – 11 cm dicken Asphaltde-
cken. Darunter wurden Auffüllungen aus überwiegend weitgestuften bis schwach schluffi-
gen/schluffigen Kiesen der Bodengruppen [GW, GW/GU, GU, GU*] angetroffen. Diese sind lo-
cker bis mitteldicht gelagert. Vereinzelt wurden auch leichtplastische Tone [TL] in weicher bzw.
weich-steifer Konsistenz erkundet. Bei KB 1 sind die angetroffenen schluffigen Kiese teilweise
schwach organisch [GU*/OH]. Insgesamt reichen die Auffüllungen bis in Tiefen zwischen 0,5 m
und 1,7 m u. SO. In den Aufschlüssen RKS 7 und KB 1 im nahen Umfeld der Fußgängerunter-
führung wurden mächtigere Auffüllungen bis ca. 3,0 m bzw. 2,5 m u. SO angetroffen.
Anstehender Boden:
Die anstehenden Böden wurden bis maximal 4,8 m u. SO in Form von Auesedimenten aus Kie-
sen, Sanden und Tonen angetroffen. Darunter wurden in den tiefer reichenden Aufschlüssen im
Bereich der geplanten Aufzüge (KB 1, RKS 7, RKS 12) Ablagerungen des Keupers erbohrt so-
wie darunter Muschelkalksedimente bei KB 1 ab 9,5 m u. SO.
Die Auesedimente bestehen überwiegend aus weitgestuften bis schwach schluffigen Kiesen und
teilweise Sanden der Bodengruppen GW, GW/GU, GU, GW/SW, SW, SU. Diese sind mitteldicht
bis dicht gelagert. Nur vereinzelt liegt eine lockere Lagerung vor. Zum Teil wurden auch höhere
Feinanteile in Form von GU/GU*, GU*, SU*, GU*/SU*, GU*/UL-Böden angetroffen. Des Weite-
ren sind diesen rolligen bis gemischtkörnigen Sedimenten teilweise tonige Schichten aus mittel-
bis ausgeprägt plastischen Tonen (TM, TM/TA, TA) in Konsistenzen von weich-steif, steif sowie
steif-halbfest zwischengelagert.
Die Sedimente des Keupers bestehen aus verwitterten Schluff-, Mergel- und Dolomitsteinen
(Ust, Mst, Dst) mit Schlagzahlen im Bereich mitteldicht bis dicht. Die verwitterten Dolomitsteinla-
gen weisen hierbei eine etwas höhere Tragfähigkeit auf. Die Muschelkalksedimente wurden le-
diglich bei KB 1 angetroffen. Hier steht zunächst ab ca. 9,5 m u. SO ein verwitterter Kalkstein
(Kst) an, welcher bei ca. 10,7 m u. SO in einen mäßig harten bis harten Kalkstein übergeht. Die-
ser wurde bis zur Endteufe bei 11,3 m u. SO angetroffen.
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Den erkundeten Böden lassen sich die in den folgenden Tabellen 2 und 3 enthaltenen Kennwer-
te (Laboruntersuchungen an ausgewählten repräsentativen Einzelproben sowie regionale Erfah-
rungswerte) zuordnen:
Tabelle 3: Bodenkennwerte und Zuordnungen Auffüllungen
Bodenart Auffüllungen
Kurzzeichen nach DIN 18196
GW, GW/GU, GU GU*, GU*/OH TL
Kornanteil d ≤ 0,063 mm [%] -- 18 [GU*] --
Kornanteil d > 2,0 mm [%] -- 53 [GU*] --
Ungleichförmigkeitszahl U [ - ]
-- >100 [GU*] --
Lagerungsdichte gem. Rammsondierungen (DPH) bzw. Bohrmeisterangaben
locker bis mitteldicht locker bis mitteldicht --
Konsistenz, handspezifiziert -- -- weich, weich-steif
Durchlässigkeitswert kf [m/s]
-nach Beyer, USBR/Bialas -- 1,4 x 10-5 [GU*] --
-Erfahrungswerte 10-2...10-5 10-4...10-7 10-7...<10-8
Durchlässigkeit nach DIN 18 130
stark durchlässig bis durchlässig
durchlässig bis schwach durchlässig
schwach bis sehr schwach durchlässig
Bodenklasse nach DIN 18 300
3 4 4
Frostempfindlichkeit nach ZTVE - StB 09
F1 F1-F2 [GU]
F3 F3
Die Tabellenwerte sind Einzelergebnisse, keine Mittelwerte.
Tabelle 4: Bodenkennwerte und Zuordnungen Anstehendes Auesedimente
Bodenart Anstehender Boden
Kurzzeichen nach DIN 18196
GW, GW/GU, GU, GW/SW, SW, SU
GU/GU*, GU*, SU*, GU*/SU*, GU*/UL
TM, TM/TA, TA
Kornanteil d ≤ 0,063 mm [%] 7 - 11 [GU]
14 [SU] 17 - 20 [SU*] --
Kornanteil d > 2,0 mm [%] 46 - 57 [GU]
31 [SU] 4 - 23 [SU*] --
Ungleichförmigkeitszahl U [ - ]
34,0 - >100 [GU] >100 [SU*] --
Fließgrenze wL [%] -- -- 49,6 (TM)
53,7 – 63,5 (TA)
Ausrollgrenze wP [%] -- -- 16,4 (TM)
17,9 – 20,9 (TA)
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Umwelt- und Geotechnischer Bericht
Bodenart Anstehender Boden
Kurzzeichen nach DIN 18196
GW, GW/GU, GU, GW/SW, SW, SU
GU/GU*, GU*, SU*, GU*/SU*, GU*/UL
TM, TM/TA, TA
natürl. Wassergehalt wn [%] -- -- 26,7 (TM)
30,8 – 32,0 (TA)
Konsistenzzahl IC [-] bez. auf Gesamtprobe
-- -- 0,69 (TM)
0,63 – 0,74 (TA) Lagerungsdichte gem. Rammsondierungen (DPH) bzw. Bohrmeisterangaben
locker, mitteldicht, dicht
locker, mitteldicht, dicht
--
Konsistenz, handspezifiziert -- -- weich-steif, steif,
steif-hfest
Durchlässigkeitswert kf [m/s]
-nach USBR/Bialas 2,4–7,5 x 10-4 [GU]
5,5 x 10-5 [SU] 2,0 x 10-5 -
6,2 x 10-6 [SU*] --
-Erfahrungswerte 10-2...10-5 10-4...10-7 10-7...<10-8
Durchlässigkeit nach DIN 18 130
stark durchlässig bis durchlässig
durchlässig bis schwach durchlässig
schwach bis sehr schwach durchlässig
Bodenklasse nach DIN 18 300
3 4 4
Boden-/Felsklasse nach DIN 18 301
BN1 BN2 BB2, BB3
Frostempfindlichkeit nach ZTVE - StB 09
F1 F2 [GU, SU]
F3 F3
Die Tabellenwerte sind Einzelergebnisse, keine Mittelwerte.
Tabelle 5: Bodenkennwerte und Zuordnungen Anstehendes, Festgestein
Bodenart Anstehender Boden
verwitterte Festgesteine Festgestein
Kurzzeichen nach DIN 18196
Ust, Mst, Dst, Kst Kst
Gesteinsfestigkeit mürbe mäßig hart bis hart
Durchlässigkeitswert kf [m/s]
-Erfahrungswerte < 10-8 10-2 (bei Verkarstung) bis 10-8
Durchlässigkeit nach DIN 18 130 sehr schwach durchlässig durchlässig bis sehr schwach
durchlässig
Bodenklasse nach DIN 18 300 4, 6 6, 7
Boden-/Felsklasse nach DIN 18 301 Zusatzklasse einax. Druckfestigkeit
BB3, BB4, FV1 --
FV2, FV4, FV5 FD2
Frostempfindlichkeit nach ZTVE - StB 09
F3 F1
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2.4 Lagerungsdichten und Tragfähigkeit
Zur Feststellung der Lagerungsverhältnisse der angetroffenen Bodenschichten wurde je Bahn-
steig an 2 Stellen (s. Lageplan in Anlage 2) eine Sondierung mit der schweren Rammsonde (ge-
zählt werden die Schläge pro 10 cm Eindringtiefe der genormten Sonde) bis in geplante Tiefen
von 5,0 m u. AP bzw. 10,0 m u. AP (im Bereich der geplanten Aufzüge ausgeführt). DPH 1 wur-
de aufgrund der Kernbohrung KB1 bis 15 m u. AP geplant, musste allerdings bei 11,30 m u. AP
aufgrund von Schlagzahlen >100 abgebrochen werden. Die beiden schweren Rammsondierun-
gen DPH 5 und 7 in Bahnsteig 2 wurden ebenfalls kurz vor Erreichen der geplanten Endtiefe
aufgrund von Schlagzahlen >100 abgebrochen.
Insgesamt können die Auffüllungen als locker bis mitteldicht gelagert eingestuft werden. Die an-
stehenden Kiese sind unter Berücksichtigung der Lage im Grundwasser überwiegend mitteldicht
bis dicht gelagert. Nur vereinzelt wurden dünne Lagen mit lockerer Lagerung erkundet. Innerhalb
der verwitterten Schluff-, Mergel-, Dolomit- und Kalksteine wurden ebenfalls mitteldichte bis dich-
te Schlagzahlen erreicht.
2.5 Hydrologische Verhältnisse
Die Aufschlussarbeiten wurden im Juli und September 2013 durchgeführt. Die Brigach fließt nur
wenige 100 m nördlich bzw. nordwestlich des Bahnhofs.
Die entnommenen Schotterproben waren durchgängig in erdfeuchtem Zustand. Die Auffüllungen
wurden oberhalb des Grundwassers überwiegend als erdfeucht angesprochen. Das Grundwas-
ser wurde an fast allen Aufschlüssen angetroffen. Lediglich an den Aufschlüssen RKS 8 und 13
wurde das Grundwasser nicht erreicht, da diese Aufschlüsse in Tiefen von <1,30 m u. SO auch
nach mehrmaligem Umsetzen des Ansatzpunktes aufgrund fehlenden Bohrfortschrittes abge-
brochen werden mussten. Die Grundwasseroberfläche wurde mit den Kleinrammbohrungen zwi-
schen 1,12 und 2,23 m u. SO erkundet.
Um die Grundwasserstände über einen längeren Zeitraum messen zu können, wurde die Boh-
rung KB1 im Bereich des Porengrundwasserleiters bis zu einer Tiefe von 5,2 m u. AP zu einer
5“-Grundwassermessstelle (GWM1) ausgebaut. In dieser Messstelle wurde am 12.09.2013 eine
Abstichsmessung durchgeführt. Das Grundwasser wurde bei 3,04 m u. SO angebohrt und hat
sich bei 2,54 m u. SO eingespiegelt. Damit liegt die Grundwasseroberfläche überwiegend in den
anstehenden Auesedimenten. Dies sind zum einen die rolligen bis gemischtkörnigen Kiese und
Sande, zum anderen die tonigen Lagen. Daher ist zumindest teilweise mit halbgespannten
Grundwasserverhältnissen zu rechnen. In der folgenden Tabelle sind die gemessenen Grund-
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wasserstände zusammengefasst. Die Daten aus den RKS stellen hierbei angebohrte Grund-
wasserstände dar.
Tabelle 6: eingemessene Grundwasserstände
Aufschluss-Nr./ Bezeichnung
GW-Stand [m u. AP]
GW-Stand [m u. SO]
Bodenschicht Datum der Mes-sung
RKS 1 1,70 1,32 TM 23.07.2013
RKS 2 2,10 1,67 Grenze TM/GW 23.07.2013
KB 1 /GWM 3,50 (angebohrt) 3,00 (eingespiegelt)
3,04 2,54
GW/GU 12.09.2013
RKS 3 2,20 1,90 TM 23.07.2013
RKS 4 2,25 1,88 TA 23.07.2013
RKS 5 1,50 1,12 [GU*] 24.07.2013
RKS 6 2,40 2,00 GU 24.07.2013
RKS 7 2,70 2,23 [GW/GU] 23.07.2013
RKS 9 2,34 1,99 TM 23.07.2013
RKS 10 2,40 2,00 TA 23.07.2013
RKS 11 2,30 1,93 GU 25.07.2013
RKS 12 2,21 1,83 TM/TA 26.07.2013
Gemäß den Daten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-
Württemberg /U18/ liegt das Untersuchungsgebiet in dem festgesetzten Wasserschutzgebiet
Gutterquelle Donaueschingen mit der amtlichen Nummer 326077 des Landratsamtes Schwarz-
wald-Baar-Kreis. Der seit ca. 1950 gemessene Höchstwasserstand liegt gemäß der nächstgele-
genen Grundwasserstelle GWM 1044 Allmendshofen (ca. 1,5 km südöstlich des Bahnhofs Do-
naueschingen) bei 675,93 m NN. Der Schwankungsbereich des Grundwassers liegt hier bei ca.
1,6 m. Bei dem gemessenen Grundwasserstand von 675,02 m NN in der neu gebauten
GWM/KB 1 im Bahnsteig 1 gehen wir eher von einem Niedrigwasserstand aus, da erfahrungs-
gemäß in den Monaten September/Oktober die niedrigsten Wasserstände gemessen werden. In
Anlehnung an den Schwankungsbereich der GWM 1044 Allmendshofen gehen wir von einem
Höchstwasserstand von 676,52 m NN aus. Zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0,5 m
schlagen wir einen Bemessungswasserstand von 677,00 m NN (≙ 0,56 m u. SO) vor.
Wir empfehlen im Vorfeld der Baumaßnahme, den Grundwasserstand in der Grundwasser-
messstelle GWM/KB 1 im Bahnsteig 1 in regelmäßigen Abständen z. B. mittels Datenlogger zu
messen.
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2.6 Erdbebenzone
Nach der DIN 4149:2005-04 bzw. der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrund-
klassen für Baden-Württemberg, M 1:350.000 (Ausgabe 2005) /U17/, befindet sich der Bahnhof
Donaueschingen innerhalb der Erdbebenzone 1 und der Untergrundklasse R (Gebiet mit felsar-
tigem Gesteinsuntergrund). Dies bedeutet gemäß Tabelle 2 der DIN 4149:2005-04, dass mit
einer Wahrscheinlichkeit von 10% innerhalb von 50 Jahren mit Erdbeben der Intensität 6,5 bis
< 7,0 zu rechnen ist und ein Bemessungswert der Bodenbeschleunigung von 0,4 m/s² berück-
sichtigt werden muss.
2.7 Kampfmittelbelastung
Für eine frühere Erkundungsmaßnahme im Bereich Donaueschingen wurde im Juni 2012 bereits
eine Luftbildauswertung durch den KMBD durchgeführt (siehe Anlage 8). Hiernach ist im Bereich
des Bahnhofs Donaueschingen mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln zu rechnen. Die An-
satzpunkte unserer Erkundung wurden deshalb vor Beginn der Arbeiten mittels Geomagnetik auf
einen möglichen Kampfmittelverdacht im Untergrund freigemessen.
2.8 Baugrundmodell
Aus den Ergebnissen der Baugrunderkundungen und der bodenmechanischen Untersuchungen
lässt sich für den Untersuchungsbereich Bf Donaueschingen ein Baugrundmodell entwickeln,
welches für die Bewertung der Baugrundverhältnisse herangezogen werden kann. Die ange-
troffenen Böden können als Schichten mit jeweils annähernd gleichen bodenphysikalischen und
bodenmechanischen Eigenschaften zusammengefasst werden.
Auffüllungen
Schicht 1 Auffüllungen
Schicht 1.1 - weitgestufte bis schwach schluffige Kiese
- Schicht 1.1a: locker gelagert
- Schicht 1.1b: mitteldicht gelagert
Klassifikation lt. DIN 18196 ⇒ [GW], [GW/GU], [GU]
Schicht 1.2 - tonige / schluffige Kiese, teils schwach organisch
- Schicht 1.2: locker gelagert
Klassifikation lt. DIN 18196 ⇒ [GU*], [GU*/OH]
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Schicht 1.3 - Tone, leichtplastisch
- Schicht 1.3: weich bis weich-steif
Klassifikation lt. DIN 18196 ⇒ [TL]
Anstehende Böden
Schicht 2 Holozäne Auesedimente
Schicht 2.1 - Auekiese/-sande, weitgestufte bis schwach schluffige Kiese und Sande
- Schicht 2.1a: locker gelagert
- Schicht 2.1b: mitteldicht gelagert
- Schicht 2.1c: dicht gelagert
Klassifikation lt. DIN 18196 ⇒ GW, GW/SW, GW/GU,
GU, SW, SU
Schicht 2.2 - Auekiese/-sande, schluffige Kiese und Sande
- Schicht 2.2a: locker gelagert
- Schicht 2.2b: mitteldicht gelagert
- Schicht 2.2c: dicht gelagert
Klassifikation lt. DIN 18196 ⇒ GU/GU*, GU*, SU*,
GU*/SU*, GU*/UL
Schicht 2.3 - Auelehm, Tone, mittelplastisch
- Schicht 2.3a: weich bis weich-steif
- Schicht 2.3b: steif bis steif-halbfest
Klassifikation lt. DIN 18196 ⇒ TM
Schicht 2.4 - Auelehm, ausgeprägt plastische Tone
- Schicht 2.4a: weich bis weich-steif
- Schicht 2.4b: steif bis steif-halbfest
Klassifikation lt. DIN 18196 ⇒ TM/TA, TA
Schicht 3 Unterer Keuper, Verwitterungshorizont
Schicht 3.1 - verwitterte, mürbe Schluff-, Mergelsteine
Schicht 3.2 - verwitterte, mürbe Dolomitsteine
Klassifikation lt. DIN 18196 ⇒ Ust, Mst, Dst
Schicht 4 Oberer Muschelkalk
Schicht 4.1 - Kalkstein verwittert
Schicht 4.2 - Kalkstein angewittert – unverwittert
Klassifikation lt. DIN 18196 ⇒ Kst
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2.9 Bodenrechenwerte
Diesen Böden können für erdstatische Berechnungen anhand der durchgeführten Laborversu-
che und unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten folgende Bodenrechenwerte zugeordnet
werden.
Tabelle 7: Bodenrechenwerte
Schicht Bodengruppe nach DIN 18196
LD/ PL cal γγγγk [kN/m2]
cal γγγγ’ k [kN/m2]
ϕϕϕϕ [°] c’ k [kN/m2]
Es,k
[MN/m²]
1. Auffüllungen
1.1a [GW], [GW/GU], [GU]
lo 17,0 8,0 28,0 - 10*
1.1b md 18,0 9,5 30,0 - 40*
1.2 [GU*], [GU*/OH] lo 16,5 9,5 25,0 - 5*
1.3 [TL] w, w-st 18,5 8,5 22,5 2 3*
Anstehendes
2. Holozäne Auesedimente
2.1a GW, GW/SW, GW/GU, GU,
SW, SU
lo 16,5 9,0 30 - 15*
2.1b md 18,0 10,5 32,5 - 40*
2.1c d 19,5 12,0 35,0 - 80*
2.2a GU/GU*, GU*, SU*, GU*/SU*,
GU*/UL
lo 18,5 9,5 27,5 - 10*
2.2b md 19,5 10,5 30,0 - 25*
2.2c d 21,0 11,0 32,5 - 50*
2.3a TM
w, w-st 18,5 8,5 22,5 5 5*
2.3b st, st-hf 19,5 9,5 25,0 10 12*
2.4a TM/TA, TA
w, w-st 17,5 7,5 20,0 5 4*
2.4b st, st-hf 19,0 9,0 22,5 10 10*
3. Unterer Keuper, Verwitterungshorizont
3.1 Ust, Mst verwittert,
mürbe 20,5 10,5 25,0 15 20*
3.2 Dst verwittert,
mürbe 20,5 10,5 27,5 15 25*
4. Oberer Muschelkalk
4.1
Kst
verwittert 20,5 10,5 25,0 15 20*
4.2 unverwittert – angewittert
22,0 12,0 30,0 >50 50 – 200
LD = Lagerungsdichte; lo = locker; md = mitteldicht; d = dicht; sd = sehr dicht
PL = Plastizität; w = weich; st = steif; hf = halbfest; f = fest
# bei Vorhandensein von Steinen und Blöcken können etwas höhere Werte angesetzt werden
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2.10 Rammfähigkeit des Untergrundes
Eine Klassifizierung der Böden hinsichtlich ihrer Rammfähigkeit (z.B. nach DIN-Norm) gibt es
nicht. Die nachfolgende Einschätzung der Rammfähigkeit basiert auf der Grundlage der
Bohrmeisterangaben zum Sondierwiderstand der erkundeten Bodenarten, der ausgeführten
schweren Rammsondierungen (DPH 1, 4, 5, 7, 11, 12) sowie unseren geotechnischen
Erfahrungen mit ähnlichen Untergrundverhältnissen.
Tabelle 8: Rammfähigkeit des Baugrundes
Schicht-Nr.
Bodengruppe nach DIN 18196
Lagerungsdichte/ Plastizität Rammfähigkeit
1. Auffüllungen
1.1a [GW], [GW/GU], [GU]
locker leicht rammbar
1.1b mitteldicht mittelschwer rammbar
1.2 [GU*], [GU*/OH] locker leicht rammbar
1.3 [TL] weich, weich – steif leicht bis mittelschwer rammbar
2. Holozäne Auesedimente
2.1a GW, GW/SW, GW/GU, GU,
SW, SU
locker mittelschwer rammbar
2.1b mitteldicht mittelschwer bis schwer rammbar
2.1c dicht schwer bis sehr schwer rammbar
2.2a GU/GU*, GU*, SU*, GU*/SU*,
GU*/UL
locker mittelschwer rammbar
2.2b mitteldicht mittelschwer bis schwer rammbar
2.2c dicht schwer bis sehr schwer rammbar
2.3a TM
weich, weich – steif leicht rammbar
2.3b steif, steif – halbfest mittelschwer rammbar
2.4a TM/TA, TA
weich, weich – steif mittelschwer rammbar
2.4b steif, steif – halbfest mittelschwer bis schwer rammbar
3. Unterer Keuper
3.1 Ust, Mst verwittert schwer rammbar
3.2 Dst verwittert schwer bis sehr schwer rammbar
4. Oberer Muschelkalk
4.1 Kst
angewittert - verwittert schwer bis nicht rammbar
4.2 unverwittert - angewittert nicht rammbar
Bei Vorhandensein von Fundamentresten, Steinen und Blöcken mit einem Durchmesser
≥ 30 cm kann sich die Rammbarkeit deutlich verschlechtern. Hinweise darauf wurden in den
anstehenden Böden der Schicht 2 in den Aufschlüssen RKS 2, 5 und 8 sowie in den Auffüllun-
gen bei RKS 13 erkundet. Hier ist zu berücksichtigen, dass für eventuelle Rammarbeiten Vor-
bohren erforderlich ist.
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Die von uns durchgeführte Einschätzung der Rammbarkeit schließt nicht die Erfahrungen von
Baubetrieben bei der Durchführung von Rammarbeiten bei ähnlichen Baugrundverhältnissen
aus. Das Vorkommen von Blöcken und großen Steinen im Untergrund ist aufgrund der Geologie
nicht auszuschließen. Zur Festlegung der Rammtechnologie bzw. der Geräte empfehlen wir, vor
Ausführung der Rammarbeiten Proberammungen durchzuführen. Eine messtechnische Beglei-
tung ist vorzusehen und Vorbohreinrichtungen sind vorzuhalten.
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3 Gründungstechnische Schlussfolgerungen / Bautechnische Empfehlungen
3.1 Gründung der Bahnsteigkanten
Wir gehen bei der Erneuerung der Bahnsteige von Flächenbahnsteigen in einer Höhe von
0,55 m ü. SO mit Bahnsteigkanten in konventioneller Bauweise (Aufsetzen der Kantensteine auf
einem Streifenfundament) aus. Für die nachfolgenden Betrachtungen sind wir von einer Grün-
dung der Bahnsteigkanten auf 60 cm breiten Streifenfundamenten in einer Tiefe von
1,00 m u. SO (UK-Streifenfundament) ausgegangen.
Bei einer Flachgründung müssen die Fundamente von ihren Abmessungen so beschaffen sein,
dass:
a) die Grundbruchsicherheit nach DIN 4017 gewährleistet ist und
b) keine bauwerkschädlichen Setzungen bzw. Setzungsunterschiede eintreten.
Wir empfehlen hier, mindestens eine frostfreie Gründungstiefe von 1,00 m unter Geländeober-
kante, d.h. Schwellenoberkante (1,20 m u. SO) zu gewährleisten. Die frostfreie Gründung kann
entweder durch 1,00 m tief reichende Fundamente oder einen ebenso tief reichenden Boden-
austausch mit frostsicherem Material unter dem Fundament erfolgen.
Die Gründungssohle der Bahnsteigkanten kommt bei einer Gründungstiefe von 1,20 m u. SO
einerseits in rolligen Böden (weitgestufte Kiese) zu liegen, andererseits in gemischtkörnigen bis
bindigen Böden (schwach schluffige/schluffige Kiese und Sande sowie mittel- bis ausgeprägt
plastische Tone). Diese Böden sind zum Großteil nicht frostsicher. Dieser sehr heterogene Auf-
bau im Bereich der Gründungssohle besteht in allen drei Bahnsteigen.
Mit dem heterogenen Aufbau im Gründungsbereich lässt sich der in Anlehnung an die ZTVE-StB
mindestens erforderliche Verformungsmodul von EV2 = 45 MN/m2 (Anforderungen an Erdpla-
num, bzw. OK Bodenaustausch) mit entsprechender Nachverdichtung nicht erreichen.
Den geringsten Verformungsmodul weisen die weich-steifen Tone auf. Für diese ergibt sich
ausgehend von einem vorhandenen Verformungsmodul von ca. Ev2 = 15 MN/m2 die erforderliche
Bodenaustauschstärke zu d = 0,35 m.
Für die angetroffenen schwach schluffigen/schluffigen Kiese ergibt sich ausgehend von einem
vorhandenen Verformungsmodul von ca. Ev2 = 20 - 30 MN/m2 die erforderliche Bodenaus-
tauschstärke zu d = 0,20 – 0,25 m.
Durchgeführte überschlägige Setzungsberechnungen an den Profilen RKS 1 (weich-steife Tone)
und RKS 5 (schluffige Kiese) zeigen auf, dass bei einer angenommenen Sohldruckverteilung
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von σ = 60 kN/m2 unter den Fundamenten (lotrechte mittige Belastung) mit den angegebenen
Bodenaustauschstärken Setzungen von < 1,0 cm erwarten sind.
Das Grundbruchkriterium wird bei diesen Lasten ebenfalls eingehalten.
Für das Kiespolster wurden folgende charakteristische Berechnungskennwerte zum Ansatz ge-
bracht:
ϕ k’ = 35,0 °; ck’ = 0 kN/m²; γk / γk’ = 19 / 11 kN/m³; Es,k = 80 MN/m²
Bei dem Einbau eines Kiespolsters ist generell zu beachten, dass dieses gegenüber dem Grün-
dungskörper einen allseitigen Überstand in Höhe Unterkante Kiespolster besitzen muss, welcher
mindestens so groß wie die Auffüllhöhe ist (Lastausbreitungswinkel = 45 °).
Die Gründungssohlen (Bodenaustauschmaterial) sind vor dem Einbau der Streifenfundamente
statisch so zu verdichten, dass ein Verdichtungsgrad von DPr ≥ 100 % erreicht wird.
Ausgehend von einer Gründungssohle (UK Fundament) bei 1,20 m u. SO ist somit je nach ange-
troffenen Böden folgende Bodenaustauschstärke erforderlich:
Tone, weich-steif: d = 0,35 m (bis 1,20 m u. SO, wg. Tragfähigkeit und
Frostsicherheit)
Schwach schluffige/schluffige Kiese: d = 0,20 – 0,25 m (bis 1,20 m u. SO, wg. Tragfähig-
keit und Frostsicherheit)
Weitgestufte Kiese: kein Bodenaustausch erforderlich
Aufgrund der angetroffenen heterogenen Bodenverhältnisse empfehlen wir bei der Neugrün-
dung der Bahnsteigkanten das Planum freizulegen und die endgültig erforderliche Bodenaus-
tauschstärke durch den Bodengutachter abschnittsweise festlegen zu lassen.
Für die Ausschreibung kann somit von einer mittleren erforderlichen Bodenaustauschstärke von
ca. d = 0,25 m unterhalb der Fundamentunterkanten ausgegangen werden.
Der Bodenaustausch ist aus einem tragfähigen, gut verdichtbaren Kies-Sand-Gemisch nach Ril
836, z. B. der Bodengruppe GW, GI, SW oder SI herzustellen, welches bis zu einer Dichte DPr ≥
1,0 zu verdichten ist. Das Bodenmaterial ist lagenweise (Schütthöhe < ca. 30 cm) verdichtet
einzubauen. Die einzusetzende Verdichtungstechnologie (z.B. statische Verdichtung) ist so zu
wählen, dass die bindigen Böden unterhalb des Bodenaustausches nicht in ihrer Tragfähigkeit
herabgesetzt werden.
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Wir empfehlen, die Gründungsarbeiten in Jahreszeiten mit erfahrungsgemäß niedrigen Grund-
wasserständen durchzuführen. In Zeiten hoher Grundwasserstände ist im Bereich der Grün-
dungssohle mit Grundwasser zu rechnen. Hierbei muss der Bodenaustausch durch wasserun-
durchlässigen Beton (WU-Beton) ersetzt werden. Gegebenenfalls kann das Planum (UK Boden-
austausch) mit entsprechendem Gefälle ausgeführt werden und das Wasser mittels offener
Wasserhaltung (Pumpensumpf) gefördert werden, um so den Bodenaustausch einbringen zu
können.
Evtl. auftretende Weichzonen im Gründungsbereich müssen ausgeräumt und durch geeignetes
Material ersetzt werden. Bei Niederschlägen und dynamischen Belastungen weichen diese Bö-
den zudem auf und werden hierdurch ihrer Tragfähigkeit herabgesetzt. Wir empfehlen daher, die
Bauarbeiten abschnittsweise rückschreitend (bzw. über Kopf) durchzuführen. Das freigelegte
Rohplanum darf nicht mit schwerem Gerät oder Radfahrzeugen befahren werden.
Wir empfehlen generell unter sämtlichen Fundamenten eine Sauberkeitsschicht von mindestens
0,10 m Beton der Güte B15 (bzw. C10/12) aufzubringen. Diese Sauberkeitsschicht kann bei ent-
sprechendem Überstand auf den Bodenaustausch angerechnet werden.
Sollten andere Fundamenteinbindetiefen bzw. Fundamentbreiten als angegeben für die Ausfüh-
rung gewählt werden, sind die oben gemachten Aussagen zu überprüfen bzw. zu verifizieren.
3.2 Gründung der Aufzüge
Die UK der Aufzugsschächte kommt gemäß /U4/ in einer Tiefe von ca. 672,52 m NN bzw. ca.
5,04 m u. SO unterhalb des Grundwasserspiegels zu liegen.
Bei einer Flachgründung müssen die Fundamente von ihren Abmessungen so beschaffen sein,
dass:
a) die Grundbruchsicherheit nach DIN 4017 gewährleistet ist und
b) keine bauwerkschädlichen Setzungen bzw. Setzungsunterschiede eintreten.
Die Gründungssohle der Aufzüge an den einzelnen Bahnsteigen kommt nach den Aufschlüssen
KB 1 /GWM, RKS 7 und RKS 12 in den verwitterten Schluff-/Mergelsteinen (Schicht 3.1) zu lie-
gen.
Angaben zu erwartenden Bodenpressungen liegen nicht vor. Für eine Vorbemessung gehen wir
für die Aufzugsschächte von einer Bodenpressung von σ = 200 kN/m² aus. Es wurde eine Vor-
belastung von 100 kN/m² angesetzt.
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Es wurden überschlägige Setzungsberechnungen mit dem Programm GGU Footing für den
Lastfall 1 am Profil KB 1 /GWM durchgeführt. Hierbei wurden folgende Fundamentgrößen nach
/U3/ verwendet.
Aufzug: Breite 2,5 m x Länge 3,0 m
Die Setzungsberechnungen für die Aufzüge zeigen auf, dass bei einer angenommenen Sohl-
druckverteilung von σ = 200 kN/m2 unter den Fundamenten (lotrechte, mittige Belastung) Set-
zungen von < 1,0 cm und die Setzungsdifferenzen im Bereich der angrenzenden Bauwerke un-
terhalb von 1 cm liegen.
Das Grundbruchkriterium wird bei diesen Lasten ebenfalls eingehalten.
Die Ergebnisse der Setzungsberechnung sind der Anlage 5 zu entnehmen.
Die Aufzüge können ohne zusätzlichen Bodenaustausch auf den verwitterten Schluff-
/Mergelsteinen flach gegründet werden. Unterhalb der Fundamente empfehlen wir die gemäß
/U4/ geplante Sauberkeitsschicht. Die Aufzüge sind aufgrund der Lage im Grundwasser gemäß
DIN 18195-6 (Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser, aufstauendes Sickerwasser,
Bemessung und Ausführung) zu bemessen. Ferner sind die Angaben in der Ril 804.6101 bezüg-
lich Abdichtung zu berücksichtigen.
Wir weisen darauf hin, dass der Übergang zwischen benachbarten Fundamenten (PU, Aufzug,
Treppenhaus) mit unterschiedlichem Gründungsniveau unter einem Lastabtragungswinkel von
45° abgetreppt hergestellt werden muss.
3.3 Hinterfüllung Bahnsteigkanten
Der bestehende Flächenbahnsteig soll auf 0,55 m ü. SO erhöht werden. Insgesamt ergibt sich
hier eine Differenz zwischen aktueller und geplanter Bahnsteighöhe von um ca. 0,08 - 0,25 m,
welche durch geeignetes Hinterfüllmaterial ersetzt werden muss.
Die Hinterfüllung muss gemäß den Forderungen der Ril 836 so ausgebildet werden, dass Set-
zungen am Übergang zwischen Kunstbauwerk und Erdbauwerk infolge:
• Konsolidierung des Untergrundes,
• Eigenverformung der Hinterfüllung und
• Verkehrsbelastung minimiert werden.
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Die Hinterfüllung ist aus einem tragfähigen, gut verdichtbaren Kies-Sand-Gemisch nach Ril 836,
z. B. der Bodengruppe GW, GI, SW oder SI herzustellen, welches bis zu einer Dichte DPr ≥ 1,0
zu verdichten ist. Das Bodenmaterial ist lagenweise (Schütthöhe < ca. 30 cm) verdichtet einzu-
bauen. Alternativ kann – die Zustimmung des Bauherrn und der zuständigen Behörden voraus-
gesetzt – ein entsprechendes Recyclingmaterial zum Einsatz kommen.
Zur Qualitätssicherung im Hinterfüllbereich ist der Prüfumfang gemäß Seite 3, Absatz 7 der Ril
836, Modul 836.4106 einzuhalten.
Alternativ kann – die Zustimmung des Bauherrn und der zuständigen Behörden vorausgesetzt –
ein entsprechendes Recyclingmaterial zum Einsatz kommen.
3.4 Bahnsteigoberflächenbefestigung
Die Bemessung des Aufbaus der Bahnsteigoberflächenbefestigung erfolgt entsprechend der
RStO -12 /U15/. Kapitel 5.2.1 der RStO gibt an, dass bei Böden mit einer Frostempfindlichkeits-
klasse F1 keine weiteren Frostschutzmaßnahmen erforderlich sind sowie bei Böden mit einer
Frostempfindlichkeitsklasse F2 bis F3 im Frosteinwirkungsgebiet II für Rad- und Fußwege au-
ßerhalb geschlossener Ortschaften ein frostsicherer Aufbau von 0,40 m erforderlich ist. Die er-
kundeten Böden in der Bahnsteighinterfüllung der Bahnsteige 1 und 2 erfüllen das Frostkriterium
nicht durchgängig. Lediglich bei Bahnsteig 3 wurden an allen Aufschlusspunkten im Planumsbe-
reich frostsichere Böden angetroffen.
Auf dem Planum ist ein Verformungsmodul EV2 = 45 MN/m2 nachzuweisen.
Auf den im Bahnsteig 3 erkundeten aufgefüllten frostsicheren Kiesen kann nach entsprechender
Nachverdichtung (DPr ≥ 100%) die Tragschicht der Oberflächenbefestigung direkt aufgebracht
werden. Zur Überbrückung einer möglichen Fehlstärke zwischen Erdplanum und UK-Tragschicht
(Aufbau entsprechend RStO -12, Tafel 6) empfehlen wir ein frostsicheres Material (entsprechend
Abschnitt 3.2) zu verwenden.
Im Bereich der vorhandenen Bahnsteige 1 und 2 wurden im Planumsbereich im schlechtesten
Fall gemischtkörnige Auffüllungen erkundet. Auf diesen lässt sich der gemäß ZTVE mindestens
erforderliche Verformungsmodul von EV2 = 45 MN/m2 in der Regel nicht erreichen. Es kann hier
bei entsprechender Nachverdichtung von einem vorhandenen Verformungsmodul von ca.
EV2 = 20-25 MN/m2 ausgegangen werden. Um den Verformungsmodul von EV2 = 45 MN/m2 auf
dem Planum (UK - frostsicherer Aufbau) zu erreichen, ist somit unterhalb des Regelaufbaus ein
zusätzlicher Bodenaustausch von ca. d = 20 cm erforderlich.
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Die Frostschutzschicht und der erforderliche Bodenaustausch sind jeweils auf einen Wert von
DPr > 100 % nachzuverdichten. Aus logistischen Gründen empfiehlt es sich für den
Bodenaustausch, die Frostschutzschicht sowie für die Hinterfüllung dasselbe Material
(Anforderungen siehe Kiespolster, Bahnsteigkanten) zu verwenden.
Ausgehend von diesen Annahmen und gepflasterter Oberflächenbefestigung kann der
Bahnsteig gemäß RStO 12, Tafel 6 ausgebildet werden. Das Quergefälle des Bahnsteiges muss
dabei mindestens 2 % betragen.
3.5 Baugrubensicherung und Wasserhaltung
Bei einer Aushubtiefe von bis zu ca. 1,45 m u. SO können die Baugruben für die Erneuerung der
Bahnsteige im vorliegenden Fall in abgeböschter Art und Weise erstellt werden. Unbelastete
Böschungen über dem Grundwasser können in weichen bindigen Böden und in sandig/kiesigen
Böden nach DIN 4124 unter einem Neigungswinkel von 45° bis max. 5 m Höhe abgeböscht
werden. Für belastete und / oder höhere Böschungen ist die Standsicherheit nachzuweisen.
Sollte aus Platzgründen, insbesondere in Gleisrichtung, keine Abböschung der Baugrube für die
Bahnsteige erfolgen können, so wäre ein Baugrubenverbau über „Schotterbleche“ denkbar.
Bei einer Flachgründung der Aufzüge muss die Baugrube aufgrund der Lage im Grundwasser
durch einen Spundwandkasten mit wasserdichten Schlössern abgesichert werden. Die Spund-
dielen müssen in die verwitterten Schluff-/Mergelsteine einbinden und sind nach statischen Be-
messungen auch in Hinblick auf einen hydraulischen Grundbruch auszubilden. In den Auenkie-
sen (Schicht 2.1 b/c und 2.2 b/c) ist mit einer Schweren Rammung zu rechnen, es sollte zusätz-
lich eine Position mit Vorbohren ausgeschrieben werden. Die Spundwandbauwerke sind nach
DIN EN 12063 herzustellen. Der Verbau ist möglichst verformungsarm auszubilden und in die
dichten verwitterten Schluff-/Mergelsteine (Schicht 3.1) einzubringen. Innerhalb der Baugrube ist
ein Pumpensumpf für anfallendes Oberflächenwasser bzw. zutretende Sickerwässer (evtl. Um-
läufigkeit) anzulegen. Bei einer fachgerechten Ausführung des Spundwandkastens ist mit einem
Wasserzutritt durchschnittlich von < 0,1 l/s zu rechnen. Bei Starkregenereignissen fallen ent-
sprechend höhere Wassermengen an.
Bei der Herstellung der Baugruben sind weitergehende Forderungen, Empfehlungen und Hin-
weise der DIN 4124 sowie des Arbeitskreises „Baugruben“ (EAB) /U14/ der Deutschen Gesell-
schaft für Erd- und Grundbau zu beachten.
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Ein einheitliches Berechnungsverfahren für die vertikale Tragfähigkeit von Spundwänden gibt es
nicht. Grundsätzlich liefert nach DIN 1054 eine Probebelastung sicherere Ergebnisse als eine
Dimensionierung auf der Basis von Erfahrungswerten.
Bezüglich des Spundwandverbaus gilt der Absatz EB85 der EAB /U14/.
Die an den einzelnen Schichten ansetzbaren Mantelreibungswerte und Spitzenwiderstände sind
in der Tabelle 9 zusammengestellt. In der EAB /U14/ sind nur Erfahrungswerte für Spitzendruck
und Mantelreibung von Spundwänden für rollige Böden angegeben.
Tabelle 9: Spitzenwiderstand und Mantelreibung für Spundwände nach /U14/
Schicht Bodenart Spitzendruck
qb,k [MN/m²]
Bruchwert Mantelreibung
qs,k [kN/m²]
1.1a/b Auffüllung: weitgestufte bis schwach schluffige Kiese --- ---
1.2 Auffüllung: tonige, schluffige Kiese --- ---
2.1a weitgestufte bis schwach schluffige Kiese/Sande, locker --- 5
2.1b weitgestufte bis schwach schluffige Kiese/Sande, mitteldicht 7,5 20
2.1c weitgestufte bis schwach schluffige Kiese/Sande, dicht 15 40
2.2b schluffige Kiese/Sande, mitteldicht 7,5 20
2.2c schluffige Kiese/Sande, dicht 15 40
2.4a Tone ausgeprägt plastisch, weich bis weich-steif --- 2
2.4b Tone ausgeprägt plastisch, steif bis steif hfest --- 15
3.1 verwitterte Schluff-/Mergelsteine 1,5 70
3.2 Verwitterter Dolomitsteine 2,5 100 1) in Abhängigkeit von bezogener Pfahlkopfsetzung nach EA-Pfähle
Die Spundwände sind für die vertikalen und horizontalen Lasten zu dimensionieren.
Für die Ermittlung der axialen Tragfähigkeit einer Spundwand beginnt die Einbindetiefe ab Bau-
grubensohle. Bei der Festlegung der Länge der Spundbohlen ist neben der für die Tragfähigkeit
erforderlichen Länge ab Baugrubensohle noch der Abstand der Baugrubensohle bis zur Bahn-
steigoberkante zu berücksichtigen.
Es wird empfohlen, die axiale Tragfähigkeit der Spundbohlen auch anhand der Schlagzahlen
beim Einrammen mit Hilfe von Rammformeln zu überprüfen.
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Werden die Spunddielen eingerammt, können die angegebenen Erfahrungswerte für Mantelrei-
bung und Spitzenwiderstand verwendet werden. Werden Spunddielen eingerüttelt, müssen die
angegebenen Erfahrungswerte auf 75% der Tabellenwerte abgemindert werden.
Wir weisen darauf hin, dass bei einer Wasserhaltung bzw. einen Eingriff in das Grundwasser
eine wasserrechtliche Genehmigung seitens der Behörde vorliegen muss.
3.6 Einfluss der Baumaßnahme auf angrenzende Bebauungen / Gleisanlagen
Bei einer fachgerechten Ausführung der Gründungsarbeiten sind keine negativen Einflüsse für
die Nachbarbebauung zu erwarten. Es wird empfohlen, insbesondere bei ggf. erforderlichen
Rammarbeiten, eine kontinuierliche Beobachtung und messtechnische Überwachung der in Be-
trieb befindlichen Gleisanlagen und Masten vorzunehmen, sowie eine Langsamfahrstelle als
bahnseitige Schutzmaßnahme einzurichten.
3.7 Wiederverwendbarkeit der Aushubmassen
Die im Zuge der Baumaßnahme auszuhebenden Erdmassen stellen überwiegend die
aufgefüllten Kiese dar. Diese Böden sind gemäß Ril 836, Modul 836.0504, Bild 2, als
Hinterfüllmaterial nicht geeignet. Sie können jedoch vorbehaltlich einer abfalltechnischen
Deklaration in Bereichen ohne besondere Anforderungen an Durchlässigkeit, Verdichtungsgrad,
Frostempfindlichkeit usw. als Auffüllmaterial o.ä. eingesetzt werden.
Fremdbestandteile wie Wurzeln, Beton, Schotter, Splitt, Schlackengrus, Ziegelreste o.ä. sind vor
einer Wiederverwendung der Böden auszusondern.
3.8 Bautechnische Hinweise zur Gründung des Bahnsteigs
• Eine erforderliche frostfreie Gründungstiefe ist mit mind. t ≥ 1,20 m u. SO zu gewährleisten.
• Die jeweiligen Planien sind auf einen Wert von DPr > 100 % zu verdichten. Die erreichten
Verdichtungsgrade der Einzellagen des Oberbaus sowie der Fundamentsohlen der Bauwer-
ke sind zu dokumentieren. Die Vorgaben entspr. der Ril 836.0501 sind einzuhalten. Die
Verdichtungsarbeiten sind so durchzuführen, dass die unterlagernden Böden nicht in ihrer
Tragfähigkeit herabgesetzt werden. Die Fundamentsohlen der Bauwerke sind von einem
fachkundigen Geotechniker abnehmen zu lassen.
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• Sofern die Gleise während des Umbaus in Betrieb bleiben ist eine Sicherung der Gleise
nach Ril 836.0605 zu wählen. Die Gleislage der Gleise sollte im Rahmen eines Beweissi-
cherungsverfahrens aufgenommen und bei Betrieb während der Arbeiten messtechnisch
überwacht werden.
• Die im Untersuchungsbereich erkundeten bindigen Böden sind teilweise wasserempfindlich.
Sie weichen bei Wasserzutritt oder Stören durch Befahren (Porenwasserüberdrücke)
schnell auf und verlieren dann rasch ihre Festigkeit. Ein Offenstehen bindiger Erdplanien ist
zu vermeiden.
• Für einen evtl. Verbau und die Ausbildung von Baugruben sind die Hinweise der DIN 4124
sowie des Arbeitskreises „Baugruben“ (EAB) der Deutschen Gesellschaft für Erd- und
Grundbau zu beachten.
• Bei Eingriff in das Grundwasser ist ein Wasserrechtsantrag bei den zuständigen Behörden
zu stellen. Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
• Bei Grundwasserabsenkung empfehlen wir eine Beweissicherung der umliegenden
Gebäude
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4 Abfalltechnische Betrachtung
4.1 Vorgang
Die Probenahme für die chemische Analytik des Asphalts, des Bodens sowie des Gleisschotters
erfolgte im Rahmen der Baugrunderkundungen am 23. - 26.07.2013.
Aus den aufgebrochenen Schwarzdecken wurde je Bahnsteig eine repräsentative Mischprobe
• MP Asphalt Bahnsteig 1, RKS 1-4
• MP Asphalt Bahnsteig 2, RKS 5-9
• MP Asphalt Bahnsteig 3, RKS 10-13
erstellt und gemäß der Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit
teer-/ pechtypischen Bestandteilen sowie die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau,
(RuVA-StB 01) /U21/, auf die Parameter PAK im Feststoff und Phenolindex im Eluat untersucht
und bewertet. Zudem erfolgte eine Bewertung zur Verwendung als Baustoffrecyclingmaterial
nach UVM (Dihlmann) /U22/.
Im Bereich des zu erwartenden Bodenaushubs für die geplanten Bahnsteige wurde je Bahnsteig
eine Mischprobe
• MP Boden Bahnsteig 1, RKS 1-4
• MP Boden Bahnsteig 2, RKS 5-9
• MP Boden Bahnsteig 3, RKS 10-13
aus dem Bohrgut der ausgeführten Aufschlüsse bis zu einer Tiefe von ca. 2,0 m u. AP erstellt.
Die Mischproben wurden auf die Parameter nach der Verwaltungsvorschrift (VwV) des Umwelt-
ministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial vom 14. März 2007
/U23/ sowie auf die Zusatzparameter der Deponieverordnung /U24/ untersucht und bewertet.
Zudem wurden aus den angrenzenden Gleisen jeweils 3 Schottereinzelproben entnommen und
der Feinanteil auf <31,5 mm abgesiebt. Hieraus wurde je Gleis eine Schottermischprobe erstellt:
• MP Gleisschotter Gleis 1, SCH 1-3
• MP Gleisschotter Gleis 2, SCH 4-6
• MP Gleisschotter Gleis 3, SCH 7-9
• MP Gleisschotter Gleis 4, SCH 10-12
• MP Gleisschotter Gleis 5, SCH 13-14
Diese wurden auf die Parameter nach der Handlungshilfe für die Verwertung von Gleisschotter
in Baden-Württemberg /U19/ untersucht und bewertet. Außerdem wurden die Schottermischpro-
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ben gemäß der Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit […] herbizidhaltiger
Abfälle auf Deponien /U20/ bewertet.
Die Proben wurden durch die Fa. Wessling GmbH im Labor Walldorf untersucht, die Analysebe-
richte sind in Anlage 6.1 zusammengestellt.
4.2 Bewertung
Die Ergebnisse und die Bewertung der chemischen Analysen sind in den folgenden Tabellen
dargestellt. Hier sind jeweils nur die für die Einstufung relevanten Parameter dargestellt. Details
können in der Auswertung der chemischen Untersuchungen in Anlage 6.2 entnommen werden.
Asphalt:
Tabelle 10: Einstufung der Asphalt – Mischproben (nach RuVA-Stb 01)
Probe: MP Asphalt Bahnsteig 1
MP Asphalt Bahnsteig 2
MP Asphalt Bahnsteig 3
Herkunft: RKS 1-4 RKS 5-9 RKS 10-13
Art: Schwarzdecken
Prüfbericht: CWA13-024266-1
Laboreingang: 21.08.2013
Untersuchungsumfang PAK, Phenolindex
Laborfertigstellung: 28.08.2013
Verwertungsklasse nach RuVA-Stb 01:
A A B
Maßgebende Parameter: -- -- ∏PAK 44 mg/kg
Zuordnungsklasse nach UVM (Dihlmann) /U22/
Z 1.1 Z 1.1 >Z 2
Abfallschlüssel /U25/ 17 03 02 17 03 02 17 03 01*
Das entnommene Schwarzdeckenmaterial der Mischproben aus Bahnsteig 1 und 2 ist nach
RuVA-Stb 01 jeweils in die Verwertungsklasse A einzustufen und damit als Ausbauasphalt zu
bezeichnen. Das Schwarzdeckenmaterial aus Bahnsteig 3 ist in die Verwertungsklasse B einzu-
stufen und als Ausbaustoffe mit teer-/pechtypischen Bestandteilen zu bezeichnen. Bezüg-
lich der Verwendung als Baustoffrecyclingmaterial nach UVM (Dihlmann) /U22/ erhalten die
Mischproben aus den Bahnsteige 1 und 2 den Zuordnungswert Z 1.1 sowie nach EU Abfallver-
zeichnisverordnung (AVV) /U25/ den Abfallschlüssel: 17 03 02, Bitumengemische. Die Misch-
probe aus Bahnsteig 3 erhält nach UVM (Dihlmann) den Zuordnungswert >Z 2. Nach EU Abfall-
verzeichnisverordnung (AVV) ist der Mischprobe der Abfallschlüssel: 17 03 01*, kohlenteerhalti-
ge Bitumengemische, zuzuordnen und somit in die Kategorie gefährlicher Abfall einzustufen.
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Bodenmischproben:
Die angetroffenen Bodenschichten zeigen augenscheinlich keine Verunreinigungen und sind als
organoleptisch unauffällig zu bewerten. Die Ergebnisse und die Bewertung der chemischen Ana-
lysen sind hinsichtlich Einstufungskriterien der Verwaltungsvorschrift (VwV) des Umweltministe-
riums /U19/ in der folgenden Tabelle dargestellt.
Tabelle 11: Ergebnisse der Boden-Mischproben und Einstufung für die Verwertung/Entsorgung
Probe: MP Boden
Bahnsteig 1 MP Boden
Bahnsteig 2 MP Boden
Bahnsteig 3
Herkunft RKS 1-4 RKS 5-9 RKS 10-13
Art: Mischprobe Boden
Prüfbericht: CWA13-024401-1
Laboreingang: 21.08.2013
Untersuchungsumfang VwV Baden-Württemberg Tab. 6.1 (Feststoffe & Eluat)
+ DepV
Laborfertigstellung: 29.08.2013
Zuordnungswert nach VwV: >Z 2 Z 2 Z 2
Maßgebende Parameter: Zink 1700 mg/kg Quecksilber 1,7 mg/kg
∏PAK 18,4 mg/kg
MKW C10-C40 810 mg/kg ∏PAK 29,8 mg/kg
B(a)p 2 mg/kg
Deponieklasse nach DepV DK II (DK 0) DK II (DK 0) DK I
Maßgebende Parameter GV 3,84 Masse% TOC 1,7 Masse%
GV 7,09 Masse% MKW
C10-C40 810 mg/kg
Abfallschlüssel: 17 05 04 17 05 04 17 05 04
Entsprechend der Analyseergebnisse der untersuchten Mischproben sind die Böden im Bereich
des Bahnsteigs 1 aufgrund der erhöhten Gehalte des Einzelparameters Zink dem Zuordnungs-
wert >Z 2 nach VwV /U19/ zuzuordnen. Die Einstufung in eine Deponieklasse ergibt aufgrund
der Parameter Glühverlust und TOC zunächst DK II. Gemäß der Fußnote 3) der Tabelle 2 in An-
hang 3 der Änderungsmitteilung der Deponieverordnung (siehe Anlage 6.2) können die Einzel-
parameter Glühverlust und TOC allerdings vernachlässigt werden, sofern die Überschreitung
ausschließlich auf natürliche Bestandteile […] zurückgeht, die Fremdbestandteile nicht mehr als
5 Vol.% ausmachen, etc. Da die Mischprobe augenscheinlich nicht mehr als 5 Vol.% Fremdbe-
standteile wie Bauschutt, Schlacke, Ziegel, etc. enthielt, kann bei Vernachlässigung der Parame-
ter Glühverlust und TOC eine Einstufung in DK 0 erfolgen.
Entsprechend der Analyseergebnisse der untersuchten Mischproben sind die Böden im Bereich
des Bahnsteigs 2 aufgrund der erhöhten Gehalte des Einzelparameters Quecksilber sowie des
Summenparameters PAK dem Zuordnungswert Z 2 nach VwV /U19/ zuzuordnen. Die Einstufung
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in eine Deponieklasse ergibt aufgrund des Parameters TOC zunächst DK II, da gemäß
Fußnote 2) (siehe Anlage 6.2) die Parameter TOC und Glühverlust gleichwertig angewendet
werden können und hierbei der günstigere gewählt werden kann. Weiterhin können gemäß der
Fußnote 3) die Einzelparameter Glühverlust und TOC vernachlässigt werden, sofern die
Überschreitung ausschließlich auf natürliche Bestandteile […] zurückgeht, die
Fremdbestandteile nicht mehr als 5 Vol.% ausmachen, etc. Da die Mischprobe augenscheinlich
nicht mehr als 5 Vol.% Fremdbestandteile wie Bauschutt, Schlacke, Ziegel, etc. enthielt, kann
eine Einstufung in DK II entsprechend dem Parameter extrahierbare lipophile Stoffe erfolgen.
Dieser ist vermutlich auf die teilweise enthaltenen Asphaltreste zurückzuführen. Entsprechend
der Fußnote 5) gilt dieser Parameter nicht für Asphalt auf Bitumen- oder Teerbasis. Sofern bei
der Baumaßnahme die vorhandenen Schwarzdecken restlos vom Bodenmaterial separiert wird,
kann auch dieser Parameter vernachlässigt werden. Bei Vernachlässigung der o. g. Parameter
kann eine Einstufung in DK 0 erfolgen.
Entsprechend der Analyseergebnisse der untersuchten Mischproben sind die Böden im Bereich
des Bahnsteigs 3 aufgrund der erhöhten Gehalte der Einzelparameter MKW C10-C40, Ben-
zo(a)pyren sowie des Summenparameters PAK dem Zuordnungswert Z 2 nach VwV /U19/ zu-
zuordnen. Die Einstufung in eine Deponieklasse ergibt aufgrund der Parameter TOC und extra-
hierbare lipophile Stoffe zunächst DK II. Gemäß der Fußnote 3) können die Einzelparameter
Glühverlust und TOC allerdings vernachlässigt werden, wenn die Überschreitung ausschließlich
auf natürliche Bestandteile […] zurückgeht, die Fremdbestandteile nicht mehr als 5 Vol.% aus-
machen, etc. Der Parameter extrahierbare lipophile Stoffe gilt entsprechend der Fußnote 5) der
DepV nicht für Asphalt auf Bitumen- oder Teerbasis. Da dieser Parameter vermutlich auf die
teilweise enthaltenen Asphaltreste zurückzuführen ist und die Mischprobe augenscheinlich nicht
mehr als 5 Vol.% Fremdbestandteile wie Bauschutt, Schlacke, Ziegel, etc. enthielt, kann eine
Einstufung in DK I entsprechend dem Parameter MKW C10-C40 erfolgen, sofern bei der Bau-
maßnahme die vorhandenen Schwarzdecken restlos vom Bodenmaterial separiert wird und die
Fußnoten 3), 4), 5) in der DepV bei der Gesamtmasse eingehalten sind.
Gleisschotter:
Bei den Schotterprobenahmen wurden keinerlei organoleptische Auffälligkeiten festgestellt. Die
Ergebnisse und die Bewertung der chemischen Analysen sind hinsichtlich Einstufungskriterien
der Handlungshilfe Gleisschotter /U19/sowie der Handlungshilfe für Entscheidungen über die
Ablagerbarkeit [...] herbizidhaltiger Abfälle /U20/ in der folgenden Tabelle dargestellt.
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Tabelle 12: Einstufung der Schotter – Mischproben Gleise 1-3 (nach Handlungshilfen)
Probe: MP Gleisschotter Gleis 1
MP Gleisschotter Gleis 2
MP Gleisschotter Gleis 3
Herkunft: Gleis 1, SCH 1-3 Gleis 2, SCH 4-6 Gleis 3, SCH 7-9
Art: Schotter-Feinanteil
Prüfbericht: CWA13-024267-1
Laboreingang: 21.08.2013
Untersuchungsumfang: Handlungshilfe Gleisschotter
Laborfertigstellung: 28.08.2013
Einstufung gemäß Hand-lungshilfe Gleisschotter /U19/
Fein-fraktion
Gesamt-fraktion
Fein-fraktion
Gesamt-fraktion
Fein-fraktion
Gesamt-fraktion
Z 2 Z 2 Z 2 Z 2 Z 2 Z 2
Maßgebende Parameter
Glyphosat 0,39 µg/l AMPA
1,20 µg/l ∏Glyphosat
+AMPA 1,59 µg/l
AMPA 0,4 µg/l
Glyphosat 1,10 µg/l AMPA
1,40 µg/l ∏Glyphosat
+AMPA 2,50 µg/l
Glyphosat 0,36 µg/l AMPA
0,46 µg/l
Glyphosat 1,80 µg/l AMPA
0,79 µg/l ∏Glyphosat
+AMPA 2,59 µg/l
Glyphosat 0,59 µg/l AMPA
0,26 µg/l
Deponieklasse aufgrund Herbizid-Konzentration nach /U20/
DK 0
---
DK 0
---
DK I ∏Glyphosat
+AMPA
DK 0
---
DK I
---
DK 0
---
Abfallschlüssel 17 05 08 17 05 08 17 05 08 17 05 08 17 05 08 17 05 08
Tabelle 13: Einstufung der Schotter – Mischproben Gleise 4-5 (nach Handlungshilfen)
Probe: MP Gleisschotter Gleis 1
MP Gleisschotter Gleis 2
Herkunft: Gleis 4, SCH 10-12 Gleis 2, SCH 13-14
Art: Schotter-Feinanteil
Prüfbericht: CWA13-024267-1
Laboreingang: 21.08.2013
Untersuchungsumfang: Handlungshilfe Gleisschotter
Laborfertigstellung: 28.08.2013
Einstufung gemäß Hand-lungshilfe Gleisschotter /U19/
Feinfraktion Gesamtfraktion Feinfraktion Gesamtfraktion
>Z 2 Z 2 Z 2 Z 2
Maßgebende Parameter Glyphosat 16,0 µg/ ∏Glyphosat+AMPA
18,4 µg/l
Flumioxazin 0,3µg/l Glyphosat 5,3 µg/l
AMPA 0,8 µg/l ∏Glyphosat+AMPA
6,1 µg/l
Glyphosat 0,82 µg/ AMPA 0,87 µg/l
∏Glyphosat+AMPA 1,7 µg/l
Glyphosat 0,27µg/l AMPA 0,29 µg/l
Deponieklasse aufgrund Herbizid-Konzentration nach /U20/
DK I Flumioxazin,
∏Glyphosat+AMPA, ∏Herbizide
DK I
∏Gyphosat+AMPA
DK 0
---
DK 0
---
Abfallschlüssel 17 05 08 17 05 08 17 05 08 17 05 08
D-S000045P / 976837 / 502005 Stand: 18.10.2013
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Strecke 4250 und 4300 Bahnhof Donaueschingen
Umwelt- und Geotechnischer Bericht
Bei dem entnommenen Schottermaterial für die fünf Schottermischproben (sowohl Fein- als
auch Gesamtfraktion) handelt es sich um nicht gefährlichen Abfall.
Das entnommene Schottermaterial, Feinkornanteil < 31,5 mm, der Mischprobe MP Gleisschotter
Gleis 1 ist aufgrund der maßgebenden Einzelparameter Glyphosat und AMPA sowie des Sum-
menparameters dieser Substanzen im Eluat in die Zuordnungsklasse Z2 gemäß Handlungshil-
fe Gleisschotter einzuordnen. Eine Umrechnung der Konzentrationen in der Feinfraktion auf die
Gesamtfraktion ist möglich und ergibt ebenfalls eine Zuordnung in die Klasse Z2. Die Einstufung
in einen Deponieklasse aufgrund der Herbizidgehalte ergibt DK 0 für Fein- und Gesamtfraktion.
Das entnommene Schottermaterial, Feinkornanteil < 31,5 mm, der Mischprobe MP Gleisschotter
Gleis 2 ist aufgrund der maßgebenden Einzelparameter Glyphosat und AMPA sowie des Sum-
menparameters dieser Substanzen im Eluat in die Zuordnungsklasse Z2 gemäß Handlungshil-
fe Gleisschotter einzuordnen. Eine Umrechnung der Konzentrationen in der Feinfraktion auf die
Gesamtfraktion ist möglich und ergibt ebenfalls eine Zuordnung in die Klasse Z2. Die Einstufung
in einen Deponieklasse aufgrund der Herbizidgehalte ergibt DK I für den Feinanteil und DK 0
bezogen auf die Gesamtfraktion.
Das entnommene Schottermaterial, Feinkornanteil < 31,5 mm, der Mischprobe MP Gleisschotter
Gleis 3 ist aufgrund der maßgebenden Einzelparameter Glyphosat und AMPA sowie des Sum-
menparameters dieser Substanzen im Eluat in die Zuordnungsklasse Z2 gemäß Handlungshil-
fe Gleisschotter einzuordnen. Eine Umrechnung der Konzentrationen in der Feinfraktion auf die
Gesamtfraktion ist möglich und ergibt ebenfalls eine Zuordnung in die Klasse Z2. Die Einstufung
in einen Deponieklasse aufgrund der Herbizidgehalte ergibt DK I für den Feinanteil und DK 0
bezogen auf die Gesamtfraktion.
Das entnommene Schottermaterial, Feinkornanteil < 31,5 mm, der Mischprobe MP Gleisschotter
Gleis 4 ist aufgrund des maßgebenden Parameters Glyphosat und des Summenparameters
Glyphosat und AMPA im Eluat in die Zuordnungsklasse >Z2 gemäß Handlungshilfe Gleis-
schotter einzuordnen. Eine Umrechnung der Konzentrationen in der Feinfraktion auf die Ge-
samtfraktion ist möglich und ergibt eine Zuordnung in die Klasse Z2. Die Einstufung in einen
Deponieklasse aufgrund der Herbizidgehalte ergibt DK I für Fein- und Gesamtfraktion.
Das entnommene Schottermaterial, Feinkornanteil < 31,5 mm, der Mischprobe MP Gleisschotter
Gleis 5 ist aufgrund der maßgebenden Einzelparameter Glyphosat und AMPA sowie des Sum-
menparameters dieser Substanzen im Eluat in die Zuordnungsklasse Z2 gemäß Handlungshil-
fe Gleisschotter einzuordnen. Eine Umrechnung der Konzentrationen in der Feinfraktion auf die
Gesamtfraktion ergibt ebenfalls eine Zuordnung in die Klasse Z2. Die Einstufung in einen Depo-
nieklasse aufgrund der Herbizidgehalte ergibt DK 0 für Fein- und Gesamtfraktion.
D-S000045P / 976837 / 502005 Stand: 18.10.2013
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Gemäß der Auswertungen der Schottermischproben (Feinanteile) ist das Schottermaterial der
angrenzenden Gleise nicht als Rekultivierungsschicht geeignet. Diese Einstufung erfolgt auf-
grund der Überschreitung der in den Feinanteilen gemessenen pH-Gehalte.
4.3 Verwertung/Entsorgung
Grundsätzlich sind Verwertung und Beseitigung als Entsorgungsmöglichkeiten zu unterscheiden.
Den Maßgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes entsprechend, ist eine Verwertung
einer Beseitigung vorzuziehen.
Die Verwertung / Entsorgung der Bodensubstanz richtet sich nach den Zuordnungswerten der
VwV /U19/, für die entsprechende Einbauklassen definiert sind. Folgende Einbauklassen sind für
die o.g. Ergebnisse relevant:
->Z 1.1 - Verwertung in technischen Bauwerken (offen)
->Z 1.2 - Verwertung in technischen Bauwerken (offen) unter hydrologisch günstigen Ver-
hältnissen
->Z 2 - Verwertung in technischen Bauwerken bei definierten technischen Sicherungs-
maßnahmen
Es wird auf die einzelnen Randbedingungen für die verschiedenen Einbauklassen in der VwV in
Anlage 7 verwiesen.
Bei Überschreitung der Zuordnungswerte Z 2 ist das Bodenmaterial einer geeigneten Deponie
(gemäß Deponieverordnung) zuzuführen. Hierbei sind zusätzliche chem. Analysen erforderlich.
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5 Zusammenfassung / Schlussbemerkungen
Im vorliegenden Umwelt- und Geotechnischen Bericht sind die Baugrundverhältnisse für die
geplante Erneuerung der Bahnsteige 1 - 3 am Bahnhof Donaueschingen an den Strecken 4250
Offenburg – Singen und 4300 Freiburg - Donaueschingen dargestellt. Der Bericht beruht auf den
im Juli und September 2013 durchgeführten Aufschlussarbeiten. Abfalltechnische Untersuchun-
gen der anfallenden Aushubmassen sind ebenfalls Bestandteil des Gutachtens.
Im Bereich der geplanten Bahnsteige wurden unterhalb der Oberflächenbefestigungen bis zu
Erkundungstiefen von 0,5 m und 1,7 m u. SO Auffüllungen angetroffen. Bei den Aufschlüssen im
näheren Umfeld der Fußgängerunterführung reichten die Auffüllungen teilweise bis maximal 3,0
m u. SO. Die Auffüllungen bestehen überwiegend aus weitgestuften bis schwach schluffi-
gen/schluffigen Kiesen sowie vereinzelt aus weichen bis weich-steifen Tonen.
Die anstehenden Böden bestehen bis maximal 4,8 m u. SO aus Auesedimenten in Form von
weitgestuften bis schwach schluffigen/schluffigen Kiesen und Sanden in überwiegend mitteldich-
ter bis dichter Lagerung. Diesen zwischengelagert sind mittel- bis ausgeprägt plastische Tone
mit Konsistenzen von weich-steif, steif sowie steif-halbfest. Unterhalb der Auesedimente wurden
bei den tiefer gehenden Aufschlüssen im Bereich der geplanten Aufzüge verwitterte Schluff-,
Mergel- und Dolomitsteine bis zu den jeweiligen Endteufen bei 9,2 – 9,3 m u. SO bzw. bei KB 1
bis ca. 9,5 m u. SO angetroffen. Darunter folgt bei KB 1 zunächst ein verwitterter Kalkstein, wel-
cher bei ca. 10,7 m u. SO bis zur Endteufe in einen mäßig harten bis harten Kalkstein übergeht.
Für Berechnungen können unter Berücksichtigung der Vorgaben der DIN 4124, sowie des Ar-
beitskreises „Baugruben“ (EAB) der Deutschen Gesellschaft für Erd- und Grundbau, die in Ta-
belle 7 angegebenen Bodenkennwerte angesetzt werden.
Die Gründungssohle der Bahnsteige kommt teilweise in weitgestuften Kiesen, schwach schluffi-
gen/schluffigen Kiesen und Sanden sowie vereinzelt in weich-steifen Tonen zu liegen. Diese
Böden sind nur teilweise als frostsicher einzustufen. Mit entsprechender tiefenwirksamer Nach-
verdichtung lässt sich erfahrungsgemäß der in Anlehnung an die ZTVE-StB mindestens erfor-
derliche Verformungsmodul von EV2 = 45 MN/m2 (Anforderungen an Erdplanum) in der Regel
nur im Bereich der weitgestuften Kiese erreichen. Hier ist ein zusätzlicher Bodenaustausch nicht
erforderlich. Im Bereich der schwach/schluffigen Kiese und Sande sowie der Tone sind hingegen
zur Erfüllung der Frostsicherheitskriterien und zur Gewährleistung der Tragfähigkeit zusätzliche
Bodenaustauschstärken von d= 0,20 – 0,25 m bzw. d = 0,35 m erforderlich.
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Die Gründungssohle der geplanten Aufzüge kommt in den verwitterten Schluff-/Mergelsteinen zu
liegen. Diese sind als ausreichend tragfähig einzustufen, weshalb hier unterhalb der Fundamen-
te kein zusätzlicher Bodenaustausch erforderlich ist.
Für die Gründung der Aufzüge ist aufgrund der Lage unterhalb des Grundwasserspiegels ein
wasserdichter Spundwandkasten erforderlich.
Zur Hinterfüllung der Bahnsteigkanten sowie zur Überbrückung möglicher Fehlstärken zwischen
OK-Bahnsteig (nach Abtrag der Oberflächenbefestigungen) und UK-Oberbau ist frostunempfind-
liches Material lagenweise in Schütthöhen von bis zu 0,30 m einzubauen und lagenweise zu
verdichten (DPr ≥ 100 %).
Die Analytikergebnisse der untersuchten Asphalt-Mischproben und der Boden-Mischproben aus
den vorhandenen Bahnsteigen 1-3 sowie die Analysen der einzelnen Mischproben des Gleis-
schotters aus den Gleisen 1-5 sind in Abschnitt 4 detailliert dargestellt. Die jeweiligen Auswer-
tungen hierzu finden Sie in Anlage 6.2.
Die punktförmig durchgeführten Bodenuntersuchungen geben einen guten Überblick über die
vorhandenen Untergrundverhältnisse, sie schließen jedoch Abweichungen in Teilbereichen nicht
aus. Wir empfehlen uns einzuschalten, wenn sich Abweichungen von den Untersuchungsergeb-
nissen ergeben bzw. planungstechnische Änderungen durchgeführt werden, die Einfluss auf die
Gründung haben können.
Unsere beauftragten Leistungen für dieses Objekt sind hiermit abgeschlossen.
aufgestellt durch:
Dipl.-Geol. Andreas Zieger
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