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N:\AOBJEKTE\2013\D_S000045P_976837_502005_BF_DONAUESCHINGEN\BERICHT\GEOTECHNISCHER_BERICHT_BAHNSTEIGE_BF_DONAUESCHINGEN_END.DOC Umwelt- und Geotechnischer Bericht Bauvorhaben: Bahnhof Donaueschingen Erneuerung Bahnsteige Strecke 4250 Offenburg – Singen, km 99,768 Strecke 4300 Freiburg - Donaueschingen, km 74,718 Auftraggeber: DB Station & Service AG I.SV-SW-I(1) Lautenschlagerstr. 20 70173 Stuttgart Auftragsnummer: D – S 0000 45P / 976837 / 502005 Bearbeiter: Dipl.-Geol. Andreas Zieger Dieser geotechnische Bericht umfasst 37 Seiten und 8 Anlagen und darf auszugsweise nicht veröffentlicht werden. Karlsruhe, 18.10.2013 i.A. Dipl.-Geol. Annette Schaber i.A. Dipl.-Geol. Andreas Zieger DB International GmbH Umwelt, Geotechnik & Geodäsie Baugrund (I.ID-GG-B) Büro Karlsruhe Kriegsstraße 77 76133 Karlsruhe

Umwelt- und Geotechnischer Bericht · (RKS 1-13) sowie 6 schwere Rammsondierungen (DPH 1, 4, 5, 7, 11, 12) bis in geplante Tiefen von 5,0 m unter Ansatzpunkt (AP) niedergebracht

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Umwelt- und Geotechnischer Bericht

Bauvorhaben: Bahnhof Donaueschingen

Erneuerung Bahnsteige

Strecke 4250 Offenburg – Singen, km 99,768

Strecke 4300 Freiburg - Donaueschingen, km 74,718

Auftraggeber: DB Station & Service AG

I.SV-SW-I(1)

Lautenschlagerstr. 20

70173 Stuttgart

Auftragsnummer: D – S 0000 45P / 976837 / 502005

Bearbeiter: Dipl.-Geol. Andreas Zieger

Dieser geotechnische Bericht umfasst 37 Seiten und 8 Anlagen und darf auszugsweise nicht veröffentlicht werden.

Karlsruhe, 18.10.2013

i.A. Dipl.-Geol. Annette Schaber i.A. Dipl.-Geol. Andreas Zieger

DB International GmbH Umwelt, Geotechnik & Geodäsie

Baugrund (I.ID-GG-B) Büro Karlsruhe

Kriegsstraße 77 76133 Karlsruhe

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Strecke 4250 und 4300 Bahnhof Donaueschingen

Umwelt- und Geotechnischer Bericht

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Einleitung 4

1.1 Unterlagen 4

1.2 Vorgang / Aufgabenstellung 5

1.3 Aufschlussarbeiten und Laboruntersuchungen 6

2 Bewertung der geotechnischen Untersuchungsergebnisse 8

2.1 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse 8

2.2 Geologische Situation 8

2.3 Baugrundverhältnisse - Schichtenaufbau und Kennwerte 9

2.4 Lagerungsdichten und Tragfähigkeit 13

2.5 Hydrologische Verhältnisse 13

2.6 Erdbebenzone 15

2.7 Kampfmittelbelastung 15

2.8 Baugrundmodell 15

2.9 Bodenrechenwerte 17

2.10 Rammfähigkeit des Untergrundes 18

3 Gründungstechnische Schlussfolgerungen / Bautechnische Empfehlungen 20

3.1 Gründung der Bahnsteigkanten 20

3.2 Gründung der Aufzüge 22

3.3 Hinterfüllung Bahnsteigkanten 23

3.4 Bahnsteigoberflächenbefestigung 24

3.5 Baugrubensicherung und Wasserhaltung 25

3.6 Einfluss der Baumaßnahme auf angrenzende Bebauungen / Gleisanlagen 27

3.7 Wiederverwendbarkeit der Aushubmassen 27

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Strecke 4250 und 4300 Bahnhof Donaueschingen

Umwelt- und Geotechnischer Bericht

3.8 Bautechnische Hinweise zur Gründung des Bahnsteigs 27

4 Abfalltechnische Betrachtung 29

4.1 Vorgang 29

4.2 Bewertung 30

4.3 Verwertung/Entsorgung 35

5 Zusammenfassung / Schlussbemerkungen 36

Anlagenverzeichnis

Anlage 1 Abkürzungsverzeichnis 1 Blatt

Anlage 2 Lage- und Aufschlussplan 1 Blatt

Anlage 3 Bohr- und Sondierprofile 4 Blatt

Anlage 4 Bodenmechanische Laborversuche 12 Blatt

Anlage 5 Setzungsberechnungen 3 Blatt

Anlage 6 Ergebnisse abfalltechnische Untersuchung

Anlage 6.1 Umweltanalytische Laborergebnisse 26 Blatt

Anlage 6.2 Auswertung 10 Blatt

Anlage 6.3 Einbauklassen nach VwV 3 Blatt

Anlage 7 Fotodokumentation 7 Blatt

Anlage 8 Luftbildauswertung Kampfmittel 1 Blatt

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Strecke 4250 und 4300 Bahnhof Donaueschingen

Umwelt- und Geotechnischer Bericht

1 Einleitung

1.1 Unterlagen

Neben den gegenwärtig gültigen Normen und Vorschriften des Erd- und Grundbaus kamen bei

der Erstellung dieses Geotechnischen Berichtes insbesondere nachstehende Unterlagen zur

Anwendung:

/U1/ Angebot der DB International GmbH, Baugrund Büro Karlsruhe vom 08.04.2013

/U2/ Sachstandsbericht Bahnhofsmodernisierungsprogramm BW, Maßnahmenübersicht Bf.

Donaueschingen, Stand 22.02.2013

/U3/ Email von Herrn Hanuschka, DB International Stuttgart, vom 10.10.2013 mit Angaben zu

möglich Aufzugsgrößen

/U4/ Email von Fr. Plötz, DB International Stuttgart, vom 17.10.2013 mit Angaben zur

geplanten Gründungstiefe der Aufzüge

/U5/ Ivl-Lageplan, 4250 FO, Strecke 4250 Offenburg - Singen, Maßstab 1:1000, Oktober

2010, DB Netz AG

/U6/ Ergebnisse der Aufschlussarbeiten der Fa. WST, Eppelheim, Juli 2013

/U7/ Ergebnisse der Aufschlussarbeiten der Fa. Terrasond, Herbolzheim, September 2013

/U8/ Ergebnisse der chemischen Analysen der Fa. Wessling, Walldorf, August 2013

/U9/ Laborergebnisse der Fa. FeBoLab, Westheim, September 2013

/U10/ Ril 836 Erdbauwerke planen, bauen und instand halten, Aktual. 02 vom 01.02.2013

/U11/ ZTVE-StB 09 – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für

Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2009

/U12/ Programm „GGU-Footing“, Berechnung von Fundamenten n. DIN 4017 u. DIN 4019 bzw.

DIN 1054, Version 5.02, 15.09.2007, Copyright + Verfasser: Prof. Dr.-Ing. Johann Buß

/U13/ DWA-A 138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Nieder-

schlagswasser, 04/2005

/U14/ Empfehlungen d. Arbeitskreises Baugruben EAB, 4.Auflage, Ernst & Sohn Verlag Berlin

/U15/ RStO 12 – Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen,

Ausgabe 2012

/U16/ Geologische Karte von Baden-Württemberg, Blatt 8016 Donaueschingen, 1:25.000,

Geologisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart 1984

/U17/ Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen für Baden-Württemberg

1 : 350 000, Innenministerium Baden-Württemberg, Landesvermessungsamt Baden-

Württemberg 2005

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Strecke 4250 und 4300 Bahnhof Donaueschingen

Umwelt- und Geotechnischer Bericht

/U18/ Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz

Baden-Württemberg (LUBW), Onlinedienst, URL: http://brsweb.lubw.baden-

wuerttemberg.de/brs-web/index.xhtml, Stand 16.01.2013

/U19/ Handlungshilfe für die Verwertung von Gleisschotter in Baden-Württemberg,

Umweltministerium Baden-Württemberg, Stand März 2008

/U20/ Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit PAK-, MKW-, BTEX-,

LHKW-, PCB-, PCDD/F- und herbizidhaltiger Abfälle auf Deponien, Umweltministerium

Baden-Württemberg, Stand Juni 2007

/U21/ Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/

pechtypischen Bestandteilen sowie die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau,

RuVA-StB 01, Fassung 2005

/U22/ Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, Ministerium für Umwelt

und Verkehr Baden-Württemberg, Stuttgart, April 2004

/U23/ Verwaltungsvorschrift (VwV) des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall

eingestuftem Bodenmaterial, Ministerium für Umwelt und Verkehr, Baden-Württemberg,

14.03.2007

/U24/ Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV) vom

27.04.2009 und Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung vom 20.07.2011,

Bundesjustizministerium

/U25/ Verordnung über das Europ. Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV)

1.2 Vorgang / Aufgabenstellung

Die DB Station & Service AG plant am Bahnhof Donaueschingen die vorhandenen Bahnsteige 1

bis 3 zu erneuern sowie den Bau von 3 neuen Aufzügen für eine barrierefreie Erschließung der

Bahnsteige. Die Erneuerung der Bahnsteige 1 und 2 erfolgt gemäß /U2/ auf einer verkürzten

Länge von 245 m und bei Bahnsteig 3 auf einer Länge von 120 m. Zudem werden die Bahn-

steighöhen auf 0,55 m über Schienenoberkante angepasst.

Der Fachbereich Baugrund Karlsruhe der DB International GmbH wurde von der DB Internatio-

nal GmbH, Stuttgart, auf der Grundlage des Angebotes vom 08.04.2013 mit der Erkundung und

geotechnischen Bewertung des Baugrundes beauftragt (siehe /U1/).

Des Weiteren waren umweltanalytische Untersuchungen der Oberflächenbefestigung, des

erkundeten Bodens sowie des Gleisschotters im Bereich des Bahnsteigneubaus durchzuführen.

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Strecke 4250 und 4300 Bahnhof Donaueschingen

Umwelt- und Geotechnischer Bericht

Nachfolgend werden die Untersuchungsergebnisse dargestellt und bewertet. Die

abfalltechnische Beurteilung des Bodens erfolgt ebenfalls in diesem Bericht.

1.3 Aufschlussarbeiten und Laboruntersuchungen

Die Baugrunderkundungsarbeiten wurden durch die Firma WST, Eppelheim, vom 22.07 bis

26.07.2013 sowie durch die Firma Terrasond, Herbolzheim, am 12.09.2013 ausgeführt.

Im Bereich der beiden neu geplanten Bahnsteige wurden insgesamt 13 Kleinrammbohrungen

(RKS 1-13) sowie 6 schwere Rammsondierungen (DPH 1, 4, 5, 7, 11, 12) bis in geplante Tiefen

von 5,0 m unter Ansatzpunkt (AP) niedergebracht. Im Bereich der geplanten Aufzüge in Bahn-

steig 2 und 3 waren die Aufschlüsse bis in eine Tiefe von 10 m geplant. Teilweise konnten die

geplanten Endteufen aufgrund fehlenden Bohrfortschritts nicht erreicht werden. Des Weiteren

wurde in Bahnsteig 1 eine gewerbliche Bohrung bis zum Erreichen der Festgesteinsoberfläche

ausgeführt und zu einer 5“-Grundwassermessstelle (KB/GWM 1) ausgebaut. Weiterhin wurden

an den Bahnsteigkanten im Bereich der angrenzenden Gleise (Gleise 1 bis 5) je Bahnsteigkante

3 Schotterschürfe bzw. bei Gleis 5 nur 2 Schotterschürfe zur abfalltechnischen Deklaration so-

wie zur Klärung der Tiefenlage der Bahnsteigkanten ausgeführt.

Alle Ansatzpunkte der Aufschlüsse wurden auf Schienenoberkante (SO) und Entfernung zur

Gleisachse (GA) eingemessen. Die Entnahme von gestörten Bodenproben erfolgte bei Schicht-

wechsel. Insgesamt wurden aus den abgeteuften Bohrungen 119 gestörte Bodenproben ent-

nommen. Die einzelnen, auf Bohrmeisterangaben beruhenden, handschriftlichen Schichtenver-

zeichnisse /U6/ können bei Bedarf im Archiv der DB International GmbH, Baugrund eingesehen

werden.

Die Aufschlüsse stellen sich wie folgt dar:

Tabelle 1: Lage der Aufschlusspunkte

Aufschluss-Nr. / Bezeichnung

Station [km]

Lage zu GA Ansatzpunkt Höhe

[m zu SO]

Bohrende Tiefe

[m u. SO]

Bohrende Tiefe

[m u. AP]

Bahnsteig 1

RKS 1 99,641 3,6m v. GA, bl Gl. 1 (Str. 4250) 0,38 4,62 5,00

RKS 2 99,733 3,7m v. GA, bl Gl. 1 (Str. 4250) 0,43 4,37 4,80*

KB / GWM / DPH 1

99,805 8,2m v. GA, bl Gl. 1 (Str. 4250) 0,46 11,34 (KB) 10,84 (DPH)

11,80 (KB1) 11,30 (DPH)

RKS 3 99,884 3,4m v. GA, bl Gl. 1 (Str. 4250) 0,30 4,70 5,00

D-S000045P / 976837 / 502005 Stand: 18.10.2013

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Strecke 4250 und 4300 Bahnhof Donaueschingen

Umwelt- und Geotechnischer Bericht

Aufschluss-Nr. / Bezeichnung

Station [km]

Lage zu GA Ansatzpunkt Höhe

[m zu SO]

Bohrende Tiefe

[m u. SO]

Bohrende Tiefe

[m u. AP]

RKS / DPH 4 99,965 4,2m v. GA, bl Gl. 1 (Str. 4250) 0,37 4,63 5,00

S 1 99,697 bl Gl. 1 (Str. 4250) -0,25 0,49 -

S 2 99,841 bl Gl. 1 (Str. 4250) -0,20 0,46 -

S 3 99,977 bl Gl. 1 (Str. 4250) 0,20 0,63 -

Bahnsteig 2

RKS / DPH 5 74,798 6,9m v. GA, bl Gl. 3 (Str. 4250) 0,38 4,42 (RKS) 4,22 (DPH)

4,80 (RKS)* 4,60 (DPH)*

RKS 6 74,744 3,4m v. GA, bl Gl. 3 (Str. 4250) 0,40 4,60 4,80*

RKS / DPH 7 74,682 6,6m v. GA, bl Gl. 3 (Str. 4250) 0,47 8,73 9,20*

RKS 8 74,591 3,5m v. GA, bl Gl. 3 (Str. 4250) 0,43 1,07 1,50*

RKS 9 74,514 7,1m v. GA, bl Gl. 3 (Str. 4250) 0,35 4,65 5,00

S 4 99,697 br Gl. 2 (Str. 4250) -0,20 0,56 -

S 5 99,841 br Gl. 2 (Str. 4250) -0,25 0,56 -

S 6 99,977 br Gl. 2 (Str. 4250) -0,25 0,59 -

S 7 74,782 bl Gl. 3 (Str. 4300) -0,25 0,53 -

S 8 74,638 bl Gl. 3 (Str. 4300) -0,25 0,50 -

S 9 74,502 bl Gl. 3 (Str. 4300) -0,20 0,52 -

Bahnsteig 3

RKS 10 74,812 5,5m v. GA, br Gl. 4 (Str. 4300) 0,40 4,60 5,00

RKS / DPH 11 74,754 8,8m v. GA, br Gl. 4 (Str. 4300) 0,37 4,63 5,00

RKS / DPH 12 74,672 5,6m v. GA, br Gl. 4 (Str. 4300) 0,38 8,92 (RKS) 9,62 (DPH)

9,30* (RKS) 10,00 (DPH)

RKS 13 74,642 3,7m v. GA, br Gl. 4 (Str. 4300) 0,36 1,24 1,60*

S 10 74,807 br Gl. 4 (Str. 4300) -0,25 0,36 -

S 11 74,715 br Gl. 4 (Str. 4300) -0,25 0,46 -

S 11.1 74,678 br Gl. 4 (Str. 4300) -0,20 0,41 -

S 12 74,650 br Gl. 4 (Str. 4300) -0,20 0,35 -

S 13 74,807 bl Gl. 5 (Str. 4300) -0,25 0,50 --

S 14 74,715 bl Gl. 5 (Str. 4300) -0,25 0,66 -

RKS – Kleinrammbohrung; DPH – schwere Rammsondierung; GA – Gleisachse; SO – Schienenoberkante; bl / br – bahnlinks / -

rechts, *vorzeitiger Abbruch aufgrund fehlenden Bohrfortschritts

Alle entnommenen gestörten Bodenproben wurden durch den Bearbeiter spezifiziert. Zur ge-

naueren Klassifizierung der Bodenarten in Bodengruppen nach DIN 18196 und Bodenklassen

nach DIN 18300 sind ausgewählte Bodenproben bodenphysikalischen Untersuchungen unter-

zogen worden. Hierbei wurden im Einzelnen ausgeführt:

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Strecke 4250 und 4300 Bahnhof Donaueschingen

Umwelt- und Geotechnischer Bericht

� 5 x Siebanalyse (Nasssiebung) nach DIN 18123

� 4 x kombinierte Sieb-/Schlämmanalyse nach DIN 18123

� 4 x Bestimmungen der Fließ- und Ausrollgrenzen nach DIN 18122

Die Ergebnisse der bodenphysikalischen Laborversuche sind in Anlage 4 zusammengestellt.

Die einzelnen handschriftlichen Schichtverzeichnisse der Firma WST und Terrasond sind bei der

DB International, Baugrund in Karlsruhe hinterlegt und auf Bedarf einzusehen /U6/.

2 Bewertung der geotechnischen Untersuchungsergebnisse

2.1 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse

Der Bahnhof Donaueschingen befindet sich an den Strecken 4250 Offenburg – Singen und 4300

Freiburg – Donaueschingen im Schwarzwald-Baar-Kreis. Die bestehenden Bahnsteige verlaufen

annähernd geländegleich. Die Höhe der Bahnsteige liegt bei ca. 678 m NN. Die Strecken sind im

gesamten Bereich des Bahnhofs elektrifiziert.

2.2 Geologische Situation

Der Bahnhof Donaueschingen liegt im Südwesten Baden-Württembergs am Übergang zwischen

dem südlichen Schwarzwald und der Schwäbischen Alb auf der Baar-Hochebene.

Im nahen Umfeld des Untersuchungsgebietes stehen oberflächlich jüngste fluviatile Ablagerun-

gen an. Dies sind Auesedimente in Form von Sand, Kies und Lehm. Darunter lagern Gesteine

aus dem unteren Keuper (Lettenkohlenkeuper) bestehend aus Mergel- und Schluffsteinen mit

zwischengelagerten Dolomitbänken. Unterhalb des Keupers sind die Schichten des oberen Mu-

schelkalks abgelagert. Diese dominieren auch das Bild an der Oberfläche im nördlichen Umfeld

von Donaueschingen. Mit der Bohrung KB 1 wurden Muschelkalksedimente in Form von Kalk-

stein in den unteren 1,8 m erbohrt.

Im oberflächennahen Bereich ist infolge des Baus der Bahn- und Straßenanlagen mit anthropo-

genen Auffüllungen zu rechnen. Durch den Einbau von zumeist lokal vorkommenden Böden ist

dabei eine zweifelsfreie Unterscheidung zwischen aufgefülltem und gewachsenem Boden nicht

immer möglich.

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Umwelt- und Geotechnischer Bericht

2.3 Baugrundverhältnisse - Schichtenaufbau und Kennwerte

Erkundung Bahnsteigkanten

Mit den zwischen Schwellenkopf und Bahnsteigkante durchgeführten Schürfen S1 bis 14 wurden

zum einen Schotterproben für eine abfalltechnische Einstufung entnommen, zum anderen wur-

den die Tiefenlagen der Bahnsteigunterkanten erkundet. Die Bahnsteigkanten bestehen über-

wiegend aus Betonfertigteilen, welche auf einem Betonfundament gegründet sind. Im Bereich

von S11 wurden mehrere Bahnsteigkanten aus Sandstein angetroffen (siehe Fotodokumentation

Anlage 7). Beim Großteil der durchgeführten Schürfe konnte die Bahnsteigunterkante erreicht

werden. Diese liegt insgesamt zwischen 0,46 und 0,66 m u. SO. Die Schurfskizzen sind in

Anlage 3 dargestellt. In der folgenden Tabelle sind die gewonnenen Ergebnisse aufgelistet.

Tabelle 2: Ermittelte Bahnsteigunterkanten

Aufschluss-Nr. / Bezeichnung

Station [km] Ansatzpunkt Höhe

[m zu SO]

Tiefenlage Bahnsteigkante

[m u. SO]

Gleis 1, Strecke 4250

S 1 99,697 -0,25 0,49

S 2 99,841 -0,20 0,46

S 3 99,977 0,20 0,63

Gleis 2, Strecke 4250

S 4 99,697 -0,20 0,56

S 5 99,841 -0,25 0,56

S 6 99,977 -0,25 0,59

Gleis 3, Strecke 4300

S 7 74,782 -0,25 0,53

S 8 74,638 -0,25 0,50

S 9 74,502 -0,20 0,52

Gleis 4, Strecke 4300

S 10 74,807 -0,25 0,36 (Beton)

S 11 74,715 -0,25 0,46

S 11.1 74,678 -0,20 0,41 (Fundament)

S 12 74,650 -0,20 0,35 (Beton)

Gleis 5, Strecke 4300

S 13 74,807 -0,25 0,50 (Beton)

S 14 74,715 -0,25 0,66

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Strecke 4250 und 4300 Bahnhof Donaueschingen

Umwelt- und Geotechnischer Bericht

Bei S 11.1 wurde die Oberkante der Fußgängerunterführung bei 0,41 m u. SO angetroffen. In

den Schürfen S 10, S 12 und S 13 ragt das Betonfundament unterhalb der Bahnsteigfertigteilen

in Richtung Gleis, weshalb diese Schürfe nicht weiter vertieft werden konnten.

Auffüllungen:

Die Oberflächenbefestigungen auf den Bahnsteigen besteht aus 5 – 11 cm dicken Asphaltde-

cken. Darunter wurden Auffüllungen aus überwiegend weitgestuften bis schwach schluffi-

gen/schluffigen Kiesen der Bodengruppen [GW, GW/GU, GU, GU*] angetroffen. Diese sind lo-

cker bis mitteldicht gelagert. Vereinzelt wurden auch leichtplastische Tone [TL] in weicher bzw.

weich-steifer Konsistenz erkundet. Bei KB 1 sind die angetroffenen schluffigen Kiese teilweise

schwach organisch [GU*/OH]. Insgesamt reichen die Auffüllungen bis in Tiefen zwischen 0,5 m

und 1,7 m u. SO. In den Aufschlüssen RKS 7 und KB 1 im nahen Umfeld der Fußgängerunter-

führung wurden mächtigere Auffüllungen bis ca. 3,0 m bzw. 2,5 m u. SO angetroffen.

Anstehender Boden:

Die anstehenden Böden wurden bis maximal 4,8 m u. SO in Form von Auesedimenten aus Kie-

sen, Sanden und Tonen angetroffen. Darunter wurden in den tiefer reichenden Aufschlüssen im

Bereich der geplanten Aufzüge (KB 1, RKS 7, RKS 12) Ablagerungen des Keupers erbohrt so-

wie darunter Muschelkalksedimente bei KB 1 ab 9,5 m u. SO.

Die Auesedimente bestehen überwiegend aus weitgestuften bis schwach schluffigen Kiesen und

teilweise Sanden der Bodengruppen GW, GW/GU, GU, GW/SW, SW, SU. Diese sind mitteldicht

bis dicht gelagert. Nur vereinzelt liegt eine lockere Lagerung vor. Zum Teil wurden auch höhere

Feinanteile in Form von GU/GU*, GU*, SU*, GU*/SU*, GU*/UL-Böden angetroffen. Des Weite-

ren sind diesen rolligen bis gemischtkörnigen Sedimenten teilweise tonige Schichten aus mittel-

bis ausgeprägt plastischen Tonen (TM, TM/TA, TA) in Konsistenzen von weich-steif, steif sowie

steif-halbfest zwischengelagert.

Die Sedimente des Keupers bestehen aus verwitterten Schluff-, Mergel- und Dolomitsteinen

(Ust, Mst, Dst) mit Schlagzahlen im Bereich mitteldicht bis dicht. Die verwitterten Dolomitsteinla-

gen weisen hierbei eine etwas höhere Tragfähigkeit auf. Die Muschelkalksedimente wurden le-

diglich bei KB 1 angetroffen. Hier steht zunächst ab ca. 9,5 m u. SO ein verwitterter Kalkstein

(Kst) an, welcher bei ca. 10,7 m u. SO in einen mäßig harten bis harten Kalkstein übergeht. Die-

ser wurde bis zur Endteufe bei 11,3 m u. SO angetroffen.

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Strecke 4250 und 4300 Bahnhof Donaueschingen

Umwelt- und Geotechnischer Bericht

Den erkundeten Böden lassen sich die in den folgenden Tabellen 2 und 3 enthaltenen Kennwer-

te (Laboruntersuchungen an ausgewählten repräsentativen Einzelproben sowie regionale Erfah-

rungswerte) zuordnen:

Tabelle 3: Bodenkennwerte und Zuordnungen Auffüllungen

Bodenart Auffüllungen

Kurzzeichen nach DIN 18196

GW, GW/GU, GU GU*, GU*/OH TL

Kornanteil d ≤ 0,063 mm [%] -- 18 [GU*] --

Kornanteil d > 2,0 mm [%] -- 53 [GU*] --

Ungleichförmigkeitszahl U [ - ]

-- >100 [GU*] --

Lagerungsdichte gem. Rammsondierungen (DPH) bzw. Bohrmeisterangaben

locker bis mitteldicht locker bis mitteldicht --

Konsistenz, handspezifiziert -- -- weich, weich-steif

Durchlässigkeitswert kf [m/s]

-nach Beyer, USBR/Bialas -- 1,4 x 10-5 [GU*] --

-Erfahrungswerte 10-2...10-5 10-4...10-7 10-7...<10-8

Durchlässigkeit nach DIN 18 130

stark durchlässig bis durchlässig

durchlässig bis schwach durchlässig

schwach bis sehr schwach durchlässig

Bodenklasse nach DIN 18 300

3 4 4

Frostempfindlichkeit nach ZTVE - StB 09

F1 F1-F2 [GU]

F3 F3

Die Tabellenwerte sind Einzelergebnisse, keine Mittelwerte.

Tabelle 4: Bodenkennwerte und Zuordnungen Anstehendes Auesedimente

Bodenart Anstehender Boden

Kurzzeichen nach DIN 18196

GW, GW/GU, GU, GW/SW, SW, SU

GU/GU*, GU*, SU*, GU*/SU*, GU*/UL

TM, TM/TA, TA

Kornanteil d ≤ 0,063 mm [%] 7 - 11 [GU]

14 [SU] 17 - 20 [SU*] --

Kornanteil d > 2,0 mm [%] 46 - 57 [GU]

31 [SU] 4 - 23 [SU*] --

Ungleichförmigkeitszahl U [ - ]

34,0 - >100 [GU] >100 [SU*] --

Fließgrenze wL [%] -- -- 49,6 (TM)

53,7 – 63,5 (TA)

Ausrollgrenze wP [%] -- -- 16,4 (TM)

17,9 – 20,9 (TA)

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Bodenart Anstehender Boden

Kurzzeichen nach DIN 18196

GW, GW/GU, GU, GW/SW, SW, SU

GU/GU*, GU*, SU*, GU*/SU*, GU*/UL

TM, TM/TA, TA

natürl. Wassergehalt wn [%] -- -- 26,7 (TM)

30,8 – 32,0 (TA)

Konsistenzzahl IC [-] bez. auf Gesamtprobe

-- -- 0,69 (TM)

0,63 – 0,74 (TA) Lagerungsdichte gem. Rammsondierungen (DPH) bzw. Bohrmeisterangaben

locker, mitteldicht, dicht

locker, mitteldicht, dicht

--

Konsistenz, handspezifiziert -- -- weich-steif, steif,

steif-hfest

Durchlässigkeitswert kf [m/s]

-nach USBR/Bialas 2,4–7,5 x 10-4 [GU]

5,5 x 10-5 [SU] 2,0 x 10-5 -

6,2 x 10-6 [SU*] --

-Erfahrungswerte 10-2...10-5 10-4...10-7 10-7...<10-8

Durchlässigkeit nach DIN 18 130

stark durchlässig bis durchlässig

durchlässig bis schwach durchlässig

schwach bis sehr schwach durchlässig

Bodenklasse nach DIN 18 300

3 4 4

Boden-/Felsklasse nach DIN 18 301

BN1 BN2 BB2, BB3

Frostempfindlichkeit nach ZTVE - StB 09

F1 F2 [GU, SU]

F3 F3

Die Tabellenwerte sind Einzelergebnisse, keine Mittelwerte.

Tabelle 5: Bodenkennwerte und Zuordnungen Anstehendes, Festgestein

Bodenart Anstehender Boden

verwitterte Festgesteine Festgestein

Kurzzeichen nach DIN 18196

Ust, Mst, Dst, Kst Kst

Gesteinsfestigkeit mürbe mäßig hart bis hart

Durchlässigkeitswert kf [m/s]

-Erfahrungswerte < 10-8 10-2 (bei Verkarstung) bis 10-8

Durchlässigkeit nach DIN 18 130 sehr schwach durchlässig durchlässig bis sehr schwach

durchlässig

Bodenklasse nach DIN 18 300 4, 6 6, 7

Boden-/Felsklasse nach DIN 18 301 Zusatzklasse einax. Druckfestigkeit

BB3, BB4, FV1 --

FV2, FV4, FV5 FD2

Frostempfindlichkeit nach ZTVE - StB 09

F3 F1

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2.4 Lagerungsdichten und Tragfähigkeit

Zur Feststellung der Lagerungsverhältnisse der angetroffenen Bodenschichten wurde je Bahn-

steig an 2 Stellen (s. Lageplan in Anlage 2) eine Sondierung mit der schweren Rammsonde (ge-

zählt werden die Schläge pro 10 cm Eindringtiefe der genormten Sonde) bis in geplante Tiefen

von 5,0 m u. AP bzw. 10,0 m u. AP (im Bereich der geplanten Aufzüge ausgeführt). DPH 1 wur-

de aufgrund der Kernbohrung KB1 bis 15 m u. AP geplant, musste allerdings bei 11,30 m u. AP

aufgrund von Schlagzahlen >100 abgebrochen werden. Die beiden schweren Rammsondierun-

gen DPH 5 und 7 in Bahnsteig 2 wurden ebenfalls kurz vor Erreichen der geplanten Endtiefe

aufgrund von Schlagzahlen >100 abgebrochen.

Insgesamt können die Auffüllungen als locker bis mitteldicht gelagert eingestuft werden. Die an-

stehenden Kiese sind unter Berücksichtigung der Lage im Grundwasser überwiegend mitteldicht

bis dicht gelagert. Nur vereinzelt wurden dünne Lagen mit lockerer Lagerung erkundet. Innerhalb

der verwitterten Schluff-, Mergel-, Dolomit- und Kalksteine wurden ebenfalls mitteldichte bis dich-

te Schlagzahlen erreicht.

2.5 Hydrologische Verhältnisse

Die Aufschlussarbeiten wurden im Juli und September 2013 durchgeführt. Die Brigach fließt nur

wenige 100 m nördlich bzw. nordwestlich des Bahnhofs.

Die entnommenen Schotterproben waren durchgängig in erdfeuchtem Zustand. Die Auffüllungen

wurden oberhalb des Grundwassers überwiegend als erdfeucht angesprochen. Das Grundwas-

ser wurde an fast allen Aufschlüssen angetroffen. Lediglich an den Aufschlüssen RKS 8 und 13

wurde das Grundwasser nicht erreicht, da diese Aufschlüsse in Tiefen von <1,30 m u. SO auch

nach mehrmaligem Umsetzen des Ansatzpunktes aufgrund fehlenden Bohrfortschrittes abge-

brochen werden mussten. Die Grundwasseroberfläche wurde mit den Kleinrammbohrungen zwi-

schen 1,12 und 2,23 m u. SO erkundet.

Um die Grundwasserstände über einen längeren Zeitraum messen zu können, wurde die Boh-

rung KB1 im Bereich des Porengrundwasserleiters bis zu einer Tiefe von 5,2 m u. AP zu einer

5“-Grundwassermessstelle (GWM1) ausgebaut. In dieser Messstelle wurde am 12.09.2013 eine

Abstichsmessung durchgeführt. Das Grundwasser wurde bei 3,04 m u. SO angebohrt und hat

sich bei 2,54 m u. SO eingespiegelt. Damit liegt die Grundwasseroberfläche überwiegend in den

anstehenden Auesedimenten. Dies sind zum einen die rolligen bis gemischtkörnigen Kiese und

Sande, zum anderen die tonigen Lagen. Daher ist zumindest teilweise mit halbgespannten

Grundwasserverhältnissen zu rechnen. In der folgenden Tabelle sind die gemessenen Grund-

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wasserstände zusammengefasst. Die Daten aus den RKS stellen hierbei angebohrte Grund-

wasserstände dar.

Tabelle 6: eingemessene Grundwasserstände

Aufschluss-Nr./ Bezeichnung

GW-Stand [m u. AP]

GW-Stand [m u. SO]

Bodenschicht Datum der Mes-sung

RKS 1 1,70 1,32 TM 23.07.2013

RKS 2 2,10 1,67 Grenze TM/GW 23.07.2013

KB 1 /GWM 3,50 (angebohrt) 3,00 (eingespiegelt)

3,04 2,54

GW/GU 12.09.2013

RKS 3 2,20 1,90 TM 23.07.2013

RKS 4 2,25 1,88 TA 23.07.2013

RKS 5 1,50 1,12 [GU*] 24.07.2013

RKS 6 2,40 2,00 GU 24.07.2013

RKS 7 2,70 2,23 [GW/GU] 23.07.2013

RKS 9 2,34 1,99 TM 23.07.2013

RKS 10 2,40 2,00 TA 23.07.2013

RKS 11 2,30 1,93 GU 25.07.2013

RKS 12 2,21 1,83 TM/TA 26.07.2013

Gemäß den Daten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-

Württemberg /U18/ liegt das Untersuchungsgebiet in dem festgesetzten Wasserschutzgebiet

Gutterquelle Donaueschingen mit der amtlichen Nummer 326077 des Landratsamtes Schwarz-

wald-Baar-Kreis. Der seit ca. 1950 gemessene Höchstwasserstand liegt gemäß der nächstgele-

genen Grundwasserstelle GWM 1044 Allmendshofen (ca. 1,5 km südöstlich des Bahnhofs Do-

naueschingen) bei 675,93 m NN. Der Schwankungsbereich des Grundwassers liegt hier bei ca.

1,6 m. Bei dem gemessenen Grundwasserstand von 675,02 m NN in der neu gebauten

GWM/KB 1 im Bahnsteig 1 gehen wir eher von einem Niedrigwasserstand aus, da erfahrungs-

gemäß in den Monaten September/Oktober die niedrigsten Wasserstände gemessen werden. In

Anlehnung an den Schwankungsbereich der GWM 1044 Allmendshofen gehen wir von einem

Höchstwasserstand von 676,52 m NN aus. Zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0,5 m

schlagen wir einen Bemessungswasserstand von 677,00 m NN (≙ 0,56 m u. SO) vor.

Wir empfehlen im Vorfeld der Baumaßnahme, den Grundwasserstand in der Grundwasser-

messstelle GWM/KB 1 im Bahnsteig 1 in regelmäßigen Abständen z. B. mittels Datenlogger zu

messen.

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2.6 Erdbebenzone

Nach der DIN 4149:2005-04 bzw. der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrund-

klassen für Baden-Württemberg, M 1:350.000 (Ausgabe 2005) /U17/, befindet sich der Bahnhof

Donaueschingen innerhalb der Erdbebenzone 1 und der Untergrundklasse R (Gebiet mit felsar-

tigem Gesteinsuntergrund). Dies bedeutet gemäß Tabelle 2 der DIN 4149:2005-04, dass mit

einer Wahrscheinlichkeit von 10% innerhalb von 50 Jahren mit Erdbeben der Intensität 6,5 bis

< 7,0 zu rechnen ist und ein Bemessungswert der Bodenbeschleunigung von 0,4 m/s² berück-

sichtigt werden muss.

2.7 Kampfmittelbelastung

Für eine frühere Erkundungsmaßnahme im Bereich Donaueschingen wurde im Juni 2012 bereits

eine Luftbildauswertung durch den KMBD durchgeführt (siehe Anlage 8). Hiernach ist im Bereich

des Bahnhofs Donaueschingen mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln zu rechnen. Die An-

satzpunkte unserer Erkundung wurden deshalb vor Beginn der Arbeiten mittels Geomagnetik auf

einen möglichen Kampfmittelverdacht im Untergrund freigemessen.

2.8 Baugrundmodell

Aus den Ergebnissen der Baugrunderkundungen und der bodenmechanischen Untersuchungen

lässt sich für den Untersuchungsbereich Bf Donaueschingen ein Baugrundmodell entwickeln,

welches für die Bewertung der Baugrundverhältnisse herangezogen werden kann. Die ange-

troffenen Böden können als Schichten mit jeweils annähernd gleichen bodenphysikalischen und

bodenmechanischen Eigenschaften zusammengefasst werden.

Auffüllungen

Schicht 1 Auffüllungen

Schicht 1.1 - weitgestufte bis schwach schluffige Kiese

- Schicht 1.1a: locker gelagert

- Schicht 1.1b: mitteldicht gelagert

Klassifikation lt. DIN 18196 ⇒ [GW], [GW/GU], [GU]

Schicht 1.2 - tonige / schluffige Kiese, teils schwach organisch

- Schicht 1.2: locker gelagert

Klassifikation lt. DIN 18196 ⇒ [GU*], [GU*/OH]

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Schicht 1.3 - Tone, leichtplastisch

- Schicht 1.3: weich bis weich-steif

Klassifikation lt. DIN 18196 ⇒ [TL]

Anstehende Böden

Schicht 2 Holozäne Auesedimente

Schicht 2.1 - Auekiese/-sande, weitgestufte bis schwach schluffige Kiese und Sande

- Schicht 2.1a: locker gelagert

- Schicht 2.1b: mitteldicht gelagert

- Schicht 2.1c: dicht gelagert

Klassifikation lt. DIN 18196 ⇒ GW, GW/SW, GW/GU,

GU, SW, SU

Schicht 2.2 - Auekiese/-sande, schluffige Kiese und Sande

- Schicht 2.2a: locker gelagert

- Schicht 2.2b: mitteldicht gelagert

- Schicht 2.2c: dicht gelagert

Klassifikation lt. DIN 18196 ⇒ GU/GU*, GU*, SU*,

GU*/SU*, GU*/UL

Schicht 2.3 - Auelehm, Tone, mittelplastisch

- Schicht 2.3a: weich bis weich-steif

- Schicht 2.3b: steif bis steif-halbfest

Klassifikation lt. DIN 18196 ⇒ TM

Schicht 2.4 - Auelehm, ausgeprägt plastische Tone

- Schicht 2.4a: weich bis weich-steif

- Schicht 2.4b: steif bis steif-halbfest

Klassifikation lt. DIN 18196 ⇒ TM/TA, TA

Schicht 3 Unterer Keuper, Verwitterungshorizont

Schicht 3.1 - verwitterte, mürbe Schluff-, Mergelsteine

Schicht 3.2 - verwitterte, mürbe Dolomitsteine

Klassifikation lt. DIN 18196 ⇒ Ust, Mst, Dst

Schicht 4 Oberer Muschelkalk

Schicht 4.1 - Kalkstein verwittert

Schicht 4.2 - Kalkstein angewittert – unverwittert

Klassifikation lt. DIN 18196 ⇒ Kst

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2.9 Bodenrechenwerte

Diesen Böden können für erdstatische Berechnungen anhand der durchgeführten Laborversu-

che und unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten folgende Bodenrechenwerte zugeordnet

werden.

Tabelle 7: Bodenrechenwerte

Schicht Bodengruppe nach DIN 18196

LD/ PL cal γγγγk [kN/m2]

cal γγγγ’ k [kN/m2]

ϕϕϕϕ [°] c’ k [kN/m2]

Es,k

[MN/m²]

1. Auffüllungen

1.1a [GW], [GW/GU], [GU]

lo 17,0 8,0 28,0 - 10*

1.1b md 18,0 9,5 30,0 - 40*

1.2 [GU*], [GU*/OH] lo 16,5 9,5 25,0 - 5*

1.3 [TL] w, w-st 18,5 8,5 22,5 2 3*

Anstehendes

2. Holozäne Auesedimente

2.1a GW, GW/SW, GW/GU, GU,

SW, SU

lo 16,5 9,0 30 - 15*

2.1b md 18,0 10,5 32,5 - 40*

2.1c d 19,5 12,0 35,0 - 80*

2.2a GU/GU*, GU*, SU*, GU*/SU*,

GU*/UL

lo 18,5 9,5 27,5 - 10*

2.2b md 19,5 10,5 30,0 - 25*

2.2c d 21,0 11,0 32,5 - 50*

2.3a TM

w, w-st 18,5 8,5 22,5 5 5*

2.3b st, st-hf 19,5 9,5 25,0 10 12*

2.4a TM/TA, TA

w, w-st 17,5 7,5 20,0 5 4*

2.4b st, st-hf 19,0 9,0 22,5 10 10*

3. Unterer Keuper, Verwitterungshorizont

3.1 Ust, Mst verwittert,

mürbe 20,5 10,5 25,0 15 20*

3.2 Dst verwittert,

mürbe 20,5 10,5 27,5 15 25*

4. Oberer Muschelkalk

4.1

Kst

verwittert 20,5 10,5 25,0 15 20*

4.2 unverwittert – angewittert

22,0 12,0 30,0 >50 50 – 200

LD = Lagerungsdichte; lo = locker; md = mitteldicht; d = dicht; sd = sehr dicht

PL = Plastizität; w = weich; st = steif; hf = halbfest; f = fest

# bei Vorhandensein von Steinen und Blöcken können etwas höhere Werte angesetzt werden

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2.10 Rammfähigkeit des Untergrundes

Eine Klassifizierung der Böden hinsichtlich ihrer Rammfähigkeit (z.B. nach DIN-Norm) gibt es

nicht. Die nachfolgende Einschätzung der Rammfähigkeit basiert auf der Grundlage der

Bohrmeisterangaben zum Sondierwiderstand der erkundeten Bodenarten, der ausgeführten

schweren Rammsondierungen (DPH 1, 4, 5, 7, 11, 12) sowie unseren geotechnischen

Erfahrungen mit ähnlichen Untergrundverhältnissen.

Tabelle 8: Rammfähigkeit des Baugrundes

Schicht-Nr.

Bodengruppe nach DIN 18196

Lagerungsdichte/ Plastizität Rammfähigkeit

1. Auffüllungen

1.1a [GW], [GW/GU], [GU]

locker leicht rammbar

1.1b mitteldicht mittelschwer rammbar

1.2 [GU*], [GU*/OH] locker leicht rammbar

1.3 [TL] weich, weich – steif leicht bis mittelschwer rammbar

2. Holozäne Auesedimente

2.1a GW, GW/SW, GW/GU, GU,

SW, SU

locker mittelschwer rammbar

2.1b mitteldicht mittelschwer bis schwer rammbar

2.1c dicht schwer bis sehr schwer rammbar

2.2a GU/GU*, GU*, SU*, GU*/SU*,

GU*/UL

locker mittelschwer rammbar

2.2b mitteldicht mittelschwer bis schwer rammbar

2.2c dicht schwer bis sehr schwer rammbar

2.3a TM

weich, weich – steif leicht rammbar

2.3b steif, steif – halbfest mittelschwer rammbar

2.4a TM/TA, TA

weich, weich – steif mittelschwer rammbar

2.4b steif, steif – halbfest mittelschwer bis schwer rammbar

3. Unterer Keuper

3.1 Ust, Mst verwittert schwer rammbar

3.2 Dst verwittert schwer bis sehr schwer rammbar

4. Oberer Muschelkalk

4.1 Kst

angewittert - verwittert schwer bis nicht rammbar

4.2 unverwittert - angewittert nicht rammbar

Bei Vorhandensein von Fundamentresten, Steinen und Blöcken mit einem Durchmesser

≥ 30 cm kann sich die Rammbarkeit deutlich verschlechtern. Hinweise darauf wurden in den

anstehenden Böden der Schicht 2 in den Aufschlüssen RKS 2, 5 und 8 sowie in den Auffüllun-

gen bei RKS 13 erkundet. Hier ist zu berücksichtigen, dass für eventuelle Rammarbeiten Vor-

bohren erforderlich ist.

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Die von uns durchgeführte Einschätzung der Rammbarkeit schließt nicht die Erfahrungen von

Baubetrieben bei der Durchführung von Rammarbeiten bei ähnlichen Baugrundverhältnissen

aus. Das Vorkommen von Blöcken und großen Steinen im Untergrund ist aufgrund der Geologie

nicht auszuschließen. Zur Festlegung der Rammtechnologie bzw. der Geräte empfehlen wir, vor

Ausführung der Rammarbeiten Proberammungen durchzuführen. Eine messtechnische Beglei-

tung ist vorzusehen und Vorbohreinrichtungen sind vorzuhalten.

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3 Gründungstechnische Schlussfolgerungen / Bautechnische Empfehlungen

3.1 Gründung der Bahnsteigkanten

Wir gehen bei der Erneuerung der Bahnsteige von Flächenbahnsteigen in einer Höhe von

0,55 m ü. SO mit Bahnsteigkanten in konventioneller Bauweise (Aufsetzen der Kantensteine auf

einem Streifenfundament) aus. Für die nachfolgenden Betrachtungen sind wir von einer Grün-

dung der Bahnsteigkanten auf 60 cm breiten Streifenfundamenten in einer Tiefe von

1,00 m u. SO (UK-Streifenfundament) ausgegangen.

Bei einer Flachgründung müssen die Fundamente von ihren Abmessungen so beschaffen sein,

dass:

a) die Grundbruchsicherheit nach DIN 4017 gewährleistet ist und

b) keine bauwerkschädlichen Setzungen bzw. Setzungsunterschiede eintreten.

Wir empfehlen hier, mindestens eine frostfreie Gründungstiefe von 1,00 m unter Geländeober-

kante, d.h. Schwellenoberkante (1,20 m u. SO) zu gewährleisten. Die frostfreie Gründung kann

entweder durch 1,00 m tief reichende Fundamente oder einen ebenso tief reichenden Boden-

austausch mit frostsicherem Material unter dem Fundament erfolgen.

Die Gründungssohle der Bahnsteigkanten kommt bei einer Gründungstiefe von 1,20 m u. SO

einerseits in rolligen Böden (weitgestufte Kiese) zu liegen, andererseits in gemischtkörnigen bis

bindigen Böden (schwach schluffige/schluffige Kiese und Sande sowie mittel- bis ausgeprägt

plastische Tone). Diese Böden sind zum Großteil nicht frostsicher. Dieser sehr heterogene Auf-

bau im Bereich der Gründungssohle besteht in allen drei Bahnsteigen.

Mit dem heterogenen Aufbau im Gründungsbereich lässt sich der in Anlehnung an die ZTVE-StB

mindestens erforderliche Verformungsmodul von EV2 = 45 MN/m2 (Anforderungen an Erdpla-

num, bzw. OK Bodenaustausch) mit entsprechender Nachverdichtung nicht erreichen.

Den geringsten Verformungsmodul weisen die weich-steifen Tone auf. Für diese ergibt sich

ausgehend von einem vorhandenen Verformungsmodul von ca. Ev2 = 15 MN/m2 die erforderliche

Bodenaustauschstärke zu d = 0,35 m.

Für die angetroffenen schwach schluffigen/schluffigen Kiese ergibt sich ausgehend von einem

vorhandenen Verformungsmodul von ca. Ev2 = 20 - 30 MN/m2 die erforderliche Bodenaus-

tauschstärke zu d = 0,20 – 0,25 m.

Durchgeführte überschlägige Setzungsberechnungen an den Profilen RKS 1 (weich-steife Tone)

und RKS 5 (schluffige Kiese) zeigen auf, dass bei einer angenommenen Sohldruckverteilung

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von σ = 60 kN/m2 unter den Fundamenten (lotrechte mittige Belastung) mit den angegebenen

Bodenaustauschstärken Setzungen von < 1,0 cm erwarten sind.

Das Grundbruchkriterium wird bei diesen Lasten ebenfalls eingehalten.

Für das Kiespolster wurden folgende charakteristische Berechnungskennwerte zum Ansatz ge-

bracht:

ϕ k’ = 35,0 °; ck’ = 0 kN/m²; γk / γk’ = 19 / 11 kN/m³; Es,k = 80 MN/m²

Bei dem Einbau eines Kiespolsters ist generell zu beachten, dass dieses gegenüber dem Grün-

dungskörper einen allseitigen Überstand in Höhe Unterkante Kiespolster besitzen muss, welcher

mindestens so groß wie die Auffüllhöhe ist (Lastausbreitungswinkel = 45 °).

Die Gründungssohlen (Bodenaustauschmaterial) sind vor dem Einbau der Streifenfundamente

statisch so zu verdichten, dass ein Verdichtungsgrad von DPr ≥ 100 % erreicht wird.

Ausgehend von einer Gründungssohle (UK Fundament) bei 1,20 m u. SO ist somit je nach ange-

troffenen Böden folgende Bodenaustauschstärke erforderlich:

Tone, weich-steif: d = 0,35 m (bis 1,20 m u. SO, wg. Tragfähigkeit und

Frostsicherheit)

Schwach schluffige/schluffige Kiese: d = 0,20 – 0,25 m (bis 1,20 m u. SO, wg. Tragfähig-

keit und Frostsicherheit)

Weitgestufte Kiese: kein Bodenaustausch erforderlich

Aufgrund der angetroffenen heterogenen Bodenverhältnisse empfehlen wir bei der Neugrün-

dung der Bahnsteigkanten das Planum freizulegen und die endgültig erforderliche Bodenaus-

tauschstärke durch den Bodengutachter abschnittsweise festlegen zu lassen.

Für die Ausschreibung kann somit von einer mittleren erforderlichen Bodenaustauschstärke von

ca. d = 0,25 m unterhalb der Fundamentunterkanten ausgegangen werden.

Der Bodenaustausch ist aus einem tragfähigen, gut verdichtbaren Kies-Sand-Gemisch nach Ril

836, z. B. der Bodengruppe GW, GI, SW oder SI herzustellen, welches bis zu einer Dichte DPr ≥

1,0 zu verdichten ist. Das Bodenmaterial ist lagenweise (Schütthöhe < ca. 30 cm) verdichtet

einzubauen. Die einzusetzende Verdichtungstechnologie (z.B. statische Verdichtung) ist so zu

wählen, dass die bindigen Böden unterhalb des Bodenaustausches nicht in ihrer Tragfähigkeit

herabgesetzt werden.

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Wir empfehlen, die Gründungsarbeiten in Jahreszeiten mit erfahrungsgemäß niedrigen Grund-

wasserständen durchzuführen. In Zeiten hoher Grundwasserstände ist im Bereich der Grün-

dungssohle mit Grundwasser zu rechnen. Hierbei muss der Bodenaustausch durch wasserun-

durchlässigen Beton (WU-Beton) ersetzt werden. Gegebenenfalls kann das Planum (UK Boden-

austausch) mit entsprechendem Gefälle ausgeführt werden und das Wasser mittels offener

Wasserhaltung (Pumpensumpf) gefördert werden, um so den Bodenaustausch einbringen zu

können.

Evtl. auftretende Weichzonen im Gründungsbereich müssen ausgeräumt und durch geeignetes

Material ersetzt werden. Bei Niederschlägen und dynamischen Belastungen weichen diese Bö-

den zudem auf und werden hierdurch ihrer Tragfähigkeit herabgesetzt. Wir empfehlen daher, die

Bauarbeiten abschnittsweise rückschreitend (bzw. über Kopf) durchzuführen. Das freigelegte

Rohplanum darf nicht mit schwerem Gerät oder Radfahrzeugen befahren werden.

Wir empfehlen generell unter sämtlichen Fundamenten eine Sauberkeitsschicht von mindestens

0,10 m Beton der Güte B15 (bzw. C10/12) aufzubringen. Diese Sauberkeitsschicht kann bei ent-

sprechendem Überstand auf den Bodenaustausch angerechnet werden.

Sollten andere Fundamenteinbindetiefen bzw. Fundamentbreiten als angegeben für die Ausfüh-

rung gewählt werden, sind die oben gemachten Aussagen zu überprüfen bzw. zu verifizieren.

3.2 Gründung der Aufzüge

Die UK der Aufzugsschächte kommt gemäß /U4/ in einer Tiefe von ca. 672,52 m NN bzw. ca.

5,04 m u. SO unterhalb des Grundwasserspiegels zu liegen.

Bei einer Flachgründung müssen die Fundamente von ihren Abmessungen so beschaffen sein,

dass:

a) die Grundbruchsicherheit nach DIN 4017 gewährleistet ist und

b) keine bauwerkschädlichen Setzungen bzw. Setzungsunterschiede eintreten.

Die Gründungssohle der Aufzüge an den einzelnen Bahnsteigen kommt nach den Aufschlüssen

KB 1 /GWM, RKS 7 und RKS 12 in den verwitterten Schluff-/Mergelsteinen (Schicht 3.1) zu lie-

gen.

Angaben zu erwartenden Bodenpressungen liegen nicht vor. Für eine Vorbemessung gehen wir

für die Aufzugsschächte von einer Bodenpressung von σ = 200 kN/m² aus. Es wurde eine Vor-

belastung von 100 kN/m² angesetzt.

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Es wurden überschlägige Setzungsberechnungen mit dem Programm GGU Footing für den

Lastfall 1 am Profil KB 1 /GWM durchgeführt. Hierbei wurden folgende Fundamentgrößen nach

/U3/ verwendet.

Aufzug: Breite 2,5 m x Länge 3,0 m

Die Setzungsberechnungen für die Aufzüge zeigen auf, dass bei einer angenommenen Sohl-

druckverteilung von σ = 200 kN/m2 unter den Fundamenten (lotrechte, mittige Belastung) Set-

zungen von < 1,0 cm und die Setzungsdifferenzen im Bereich der angrenzenden Bauwerke un-

terhalb von 1 cm liegen.

Das Grundbruchkriterium wird bei diesen Lasten ebenfalls eingehalten.

Die Ergebnisse der Setzungsberechnung sind der Anlage 5 zu entnehmen.

Die Aufzüge können ohne zusätzlichen Bodenaustausch auf den verwitterten Schluff-

/Mergelsteinen flach gegründet werden. Unterhalb der Fundamente empfehlen wir die gemäß

/U4/ geplante Sauberkeitsschicht. Die Aufzüge sind aufgrund der Lage im Grundwasser gemäß

DIN 18195-6 (Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser, aufstauendes Sickerwasser,

Bemessung und Ausführung) zu bemessen. Ferner sind die Angaben in der Ril 804.6101 bezüg-

lich Abdichtung zu berücksichtigen.

Wir weisen darauf hin, dass der Übergang zwischen benachbarten Fundamenten (PU, Aufzug,

Treppenhaus) mit unterschiedlichem Gründungsniveau unter einem Lastabtragungswinkel von

45° abgetreppt hergestellt werden muss.

3.3 Hinterfüllung Bahnsteigkanten

Der bestehende Flächenbahnsteig soll auf 0,55 m ü. SO erhöht werden. Insgesamt ergibt sich

hier eine Differenz zwischen aktueller und geplanter Bahnsteighöhe von um ca. 0,08 - 0,25 m,

welche durch geeignetes Hinterfüllmaterial ersetzt werden muss.

Die Hinterfüllung muss gemäß den Forderungen der Ril 836 so ausgebildet werden, dass Set-

zungen am Übergang zwischen Kunstbauwerk und Erdbauwerk infolge:

• Konsolidierung des Untergrundes,

• Eigenverformung der Hinterfüllung und

• Verkehrsbelastung minimiert werden.

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Die Hinterfüllung ist aus einem tragfähigen, gut verdichtbaren Kies-Sand-Gemisch nach Ril 836,

z. B. der Bodengruppe GW, GI, SW oder SI herzustellen, welches bis zu einer Dichte DPr ≥ 1,0

zu verdichten ist. Das Bodenmaterial ist lagenweise (Schütthöhe < ca. 30 cm) verdichtet einzu-

bauen. Alternativ kann – die Zustimmung des Bauherrn und der zuständigen Behörden voraus-

gesetzt – ein entsprechendes Recyclingmaterial zum Einsatz kommen.

Zur Qualitätssicherung im Hinterfüllbereich ist der Prüfumfang gemäß Seite 3, Absatz 7 der Ril

836, Modul 836.4106 einzuhalten.

Alternativ kann – die Zustimmung des Bauherrn und der zuständigen Behörden vorausgesetzt –

ein entsprechendes Recyclingmaterial zum Einsatz kommen.

3.4 Bahnsteigoberflächenbefestigung

Die Bemessung des Aufbaus der Bahnsteigoberflächenbefestigung erfolgt entsprechend der

RStO -12 /U15/. Kapitel 5.2.1 der RStO gibt an, dass bei Böden mit einer Frostempfindlichkeits-

klasse F1 keine weiteren Frostschutzmaßnahmen erforderlich sind sowie bei Böden mit einer

Frostempfindlichkeitsklasse F2 bis F3 im Frosteinwirkungsgebiet II für Rad- und Fußwege au-

ßerhalb geschlossener Ortschaften ein frostsicherer Aufbau von 0,40 m erforderlich ist. Die er-

kundeten Böden in der Bahnsteighinterfüllung der Bahnsteige 1 und 2 erfüllen das Frostkriterium

nicht durchgängig. Lediglich bei Bahnsteig 3 wurden an allen Aufschlusspunkten im Planumsbe-

reich frostsichere Böden angetroffen.

Auf dem Planum ist ein Verformungsmodul EV2 = 45 MN/m2 nachzuweisen.

Auf den im Bahnsteig 3 erkundeten aufgefüllten frostsicheren Kiesen kann nach entsprechender

Nachverdichtung (DPr ≥ 100%) die Tragschicht der Oberflächenbefestigung direkt aufgebracht

werden. Zur Überbrückung einer möglichen Fehlstärke zwischen Erdplanum und UK-Tragschicht

(Aufbau entsprechend RStO -12, Tafel 6) empfehlen wir ein frostsicheres Material (entsprechend

Abschnitt 3.2) zu verwenden.

Im Bereich der vorhandenen Bahnsteige 1 und 2 wurden im Planumsbereich im schlechtesten

Fall gemischtkörnige Auffüllungen erkundet. Auf diesen lässt sich der gemäß ZTVE mindestens

erforderliche Verformungsmodul von EV2 = 45 MN/m2 in der Regel nicht erreichen. Es kann hier

bei entsprechender Nachverdichtung von einem vorhandenen Verformungsmodul von ca.

EV2 = 20-25 MN/m2 ausgegangen werden. Um den Verformungsmodul von EV2 = 45 MN/m2 auf

dem Planum (UK - frostsicherer Aufbau) zu erreichen, ist somit unterhalb des Regelaufbaus ein

zusätzlicher Bodenaustausch von ca. d = 20 cm erforderlich.

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Die Frostschutzschicht und der erforderliche Bodenaustausch sind jeweils auf einen Wert von

DPr > 100 % nachzuverdichten. Aus logistischen Gründen empfiehlt es sich für den

Bodenaustausch, die Frostschutzschicht sowie für die Hinterfüllung dasselbe Material

(Anforderungen siehe Kiespolster, Bahnsteigkanten) zu verwenden.

Ausgehend von diesen Annahmen und gepflasterter Oberflächenbefestigung kann der

Bahnsteig gemäß RStO 12, Tafel 6 ausgebildet werden. Das Quergefälle des Bahnsteiges muss

dabei mindestens 2 % betragen.

3.5 Baugrubensicherung und Wasserhaltung

Bei einer Aushubtiefe von bis zu ca. 1,45 m u. SO können die Baugruben für die Erneuerung der

Bahnsteige im vorliegenden Fall in abgeböschter Art und Weise erstellt werden. Unbelastete

Böschungen über dem Grundwasser können in weichen bindigen Böden und in sandig/kiesigen

Böden nach DIN 4124 unter einem Neigungswinkel von 45° bis max. 5 m Höhe abgeböscht

werden. Für belastete und / oder höhere Böschungen ist die Standsicherheit nachzuweisen.

Sollte aus Platzgründen, insbesondere in Gleisrichtung, keine Abböschung der Baugrube für die

Bahnsteige erfolgen können, so wäre ein Baugrubenverbau über „Schotterbleche“ denkbar.

Bei einer Flachgründung der Aufzüge muss die Baugrube aufgrund der Lage im Grundwasser

durch einen Spundwandkasten mit wasserdichten Schlössern abgesichert werden. Die Spund-

dielen müssen in die verwitterten Schluff-/Mergelsteine einbinden und sind nach statischen Be-

messungen auch in Hinblick auf einen hydraulischen Grundbruch auszubilden. In den Auenkie-

sen (Schicht 2.1 b/c und 2.2 b/c) ist mit einer Schweren Rammung zu rechnen, es sollte zusätz-

lich eine Position mit Vorbohren ausgeschrieben werden. Die Spundwandbauwerke sind nach

DIN EN 12063 herzustellen. Der Verbau ist möglichst verformungsarm auszubilden und in die

dichten verwitterten Schluff-/Mergelsteine (Schicht 3.1) einzubringen. Innerhalb der Baugrube ist

ein Pumpensumpf für anfallendes Oberflächenwasser bzw. zutretende Sickerwässer (evtl. Um-

läufigkeit) anzulegen. Bei einer fachgerechten Ausführung des Spundwandkastens ist mit einem

Wasserzutritt durchschnittlich von < 0,1 l/s zu rechnen. Bei Starkregenereignissen fallen ent-

sprechend höhere Wassermengen an.

Bei der Herstellung der Baugruben sind weitergehende Forderungen, Empfehlungen und Hin-

weise der DIN 4124 sowie des Arbeitskreises „Baugruben“ (EAB) /U14/ der Deutschen Gesell-

schaft für Erd- und Grundbau zu beachten.

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Ein einheitliches Berechnungsverfahren für die vertikale Tragfähigkeit von Spundwänden gibt es

nicht. Grundsätzlich liefert nach DIN 1054 eine Probebelastung sicherere Ergebnisse als eine

Dimensionierung auf der Basis von Erfahrungswerten.

Bezüglich des Spundwandverbaus gilt der Absatz EB85 der EAB /U14/.

Die an den einzelnen Schichten ansetzbaren Mantelreibungswerte und Spitzenwiderstände sind

in der Tabelle 9 zusammengestellt. In der EAB /U14/ sind nur Erfahrungswerte für Spitzendruck

und Mantelreibung von Spundwänden für rollige Böden angegeben.

Tabelle 9: Spitzenwiderstand und Mantelreibung für Spundwände nach /U14/

Schicht Bodenart Spitzendruck

qb,k [MN/m²]

Bruchwert Mantelreibung

qs,k [kN/m²]

1.1a/b Auffüllung: weitgestufte bis schwach schluffige Kiese --- ---

1.2 Auffüllung: tonige, schluffige Kiese --- ---

2.1a weitgestufte bis schwach schluffige Kiese/Sande, locker --- 5

2.1b weitgestufte bis schwach schluffige Kiese/Sande, mitteldicht 7,5 20

2.1c weitgestufte bis schwach schluffige Kiese/Sande, dicht 15 40

2.2b schluffige Kiese/Sande, mitteldicht 7,5 20

2.2c schluffige Kiese/Sande, dicht 15 40

2.4a Tone ausgeprägt plastisch, weich bis weich-steif --- 2

2.4b Tone ausgeprägt plastisch, steif bis steif hfest --- 15

3.1 verwitterte Schluff-/Mergelsteine 1,5 70

3.2 Verwitterter Dolomitsteine 2,5 100 1) in Abhängigkeit von bezogener Pfahlkopfsetzung nach EA-Pfähle

Die Spundwände sind für die vertikalen und horizontalen Lasten zu dimensionieren.

Für die Ermittlung der axialen Tragfähigkeit einer Spundwand beginnt die Einbindetiefe ab Bau-

grubensohle. Bei der Festlegung der Länge der Spundbohlen ist neben der für die Tragfähigkeit

erforderlichen Länge ab Baugrubensohle noch der Abstand der Baugrubensohle bis zur Bahn-

steigoberkante zu berücksichtigen.

Es wird empfohlen, die axiale Tragfähigkeit der Spundbohlen auch anhand der Schlagzahlen

beim Einrammen mit Hilfe von Rammformeln zu überprüfen.

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Werden die Spunddielen eingerammt, können die angegebenen Erfahrungswerte für Mantelrei-

bung und Spitzenwiderstand verwendet werden. Werden Spunddielen eingerüttelt, müssen die

angegebenen Erfahrungswerte auf 75% der Tabellenwerte abgemindert werden.

Wir weisen darauf hin, dass bei einer Wasserhaltung bzw. einen Eingriff in das Grundwasser

eine wasserrechtliche Genehmigung seitens der Behörde vorliegen muss.

3.6 Einfluss der Baumaßnahme auf angrenzende Bebauungen / Gleisanlagen

Bei einer fachgerechten Ausführung der Gründungsarbeiten sind keine negativen Einflüsse für

die Nachbarbebauung zu erwarten. Es wird empfohlen, insbesondere bei ggf. erforderlichen

Rammarbeiten, eine kontinuierliche Beobachtung und messtechnische Überwachung der in Be-

trieb befindlichen Gleisanlagen und Masten vorzunehmen, sowie eine Langsamfahrstelle als

bahnseitige Schutzmaßnahme einzurichten.

3.7 Wiederverwendbarkeit der Aushubmassen

Die im Zuge der Baumaßnahme auszuhebenden Erdmassen stellen überwiegend die

aufgefüllten Kiese dar. Diese Böden sind gemäß Ril 836, Modul 836.0504, Bild 2, als

Hinterfüllmaterial nicht geeignet. Sie können jedoch vorbehaltlich einer abfalltechnischen

Deklaration in Bereichen ohne besondere Anforderungen an Durchlässigkeit, Verdichtungsgrad,

Frostempfindlichkeit usw. als Auffüllmaterial o.ä. eingesetzt werden.

Fremdbestandteile wie Wurzeln, Beton, Schotter, Splitt, Schlackengrus, Ziegelreste o.ä. sind vor

einer Wiederverwendung der Böden auszusondern.

3.8 Bautechnische Hinweise zur Gründung des Bahnsteigs

• Eine erforderliche frostfreie Gründungstiefe ist mit mind. t ≥ 1,20 m u. SO zu gewährleisten.

• Die jeweiligen Planien sind auf einen Wert von DPr > 100 % zu verdichten. Die erreichten

Verdichtungsgrade der Einzellagen des Oberbaus sowie der Fundamentsohlen der Bauwer-

ke sind zu dokumentieren. Die Vorgaben entspr. der Ril 836.0501 sind einzuhalten. Die

Verdichtungsarbeiten sind so durchzuführen, dass die unterlagernden Böden nicht in ihrer

Tragfähigkeit herabgesetzt werden. Die Fundamentsohlen der Bauwerke sind von einem

fachkundigen Geotechniker abnehmen zu lassen.

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• Sofern die Gleise während des Umbaus in Betrieb bleiben ist eine Sicherung der Gleise

nach Ril 836.0605 zu wählen. Die Gleislage der Gleise sollte im Rahmen eines Beweissi-

cherungsverfahrens aufgenommen und bei Betrieb während der Arbeiten messtechnisch

überwacht werden.

• Die im Untersuchungsbereich erkundeten bindigen Böden sind teilweise wasserempfindlich.

Sie weichen bei Wasserzutritt oder Stören durch Befahren (Porenwasserüberdrücke)

schnell auf und verlieren dann rasch ihre Festigkeit. Ein Offenstehen bindiger Erdplanien ist

zu vermeiden.

• Für einen evtl. Verbau und die Ausbildung von Baugruben sind die Hinweise der DIN 4124

sowie des Arbeitskreises „Baugruben“ (EAB) der Deutschen Gesellschaft für Erd- und

Grundbau zu beachten.

• Bei Eingriff in das Grundwasser ist ein Wasserrechtsantrag bei den zuständigen Behörden

zu stellen. Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

• Bei Grundwasserabsenkung empfehlen wir eine Beweissicherung der umliegenden

Gebäude

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4 Abfalltechnische Betrachtung

4.1 Vorgang

Die Probenahme für die chemische Analytik des Asphalts, des Bodens sowie des Gleisschotters

erfolgte im Rahmen der Baugrunderkundungen am 23. - 26.07.2013.

Aus den aufgebrochenen Schwarzdecken wurde je Bahnsteig eine repräsentative Mischprobe

• MP Asphalt Bahnsteig 1, RKS 1-4

• MP Asphalt Bahnsteig 2, RKS 5-9

• MP Asphalt Bahnsteig 3, RKS 10-13

erstellt und gemäß der Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit

teer-/ pechtypischen Bestandteilen sowie die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau,

(RuVA-StB 01) /U21/, auf die Parameter PAK im Feststoff und Phenolindex im Eluat untersucht

und bewertet. Zudem erfolgte eine Bewertung zur Verwendung als Baustoffrecyclingmaterial

nach UVM (Dihlmann) /U22/.

Im Bereich des zu erwartenden Bodenaushubs für die geplanten Bahnsteige wurde je Bahnsteig

eine Mischprobe

• MP Boden Bahnsteig 1, RKS 1-4

• MP Boden Bahnsteig 2, RKS 5-9

• MP Boden Bahnsteig 3, RKS 10-13

aus dem Bohrgut der ausgeführten Aufschlüsse bis zu einer Tiefe von ca. 2,0 m u. AP erstellt.

Die Mischproben wurden auf die Parameter nach der Verwaltungsvorschrift (VwV) des Umwelt-

ministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial vom 14. März 2007

/U23/ sowie auf die Zusatzparameter der Deponieverordnung /U24/ untersucht und bewertet.

Zudem wurden aus den angrenzenden Gleisen jeweils 3 Schottereinzelproben entnommen und

der Feinanteil auf <31,5 mm abgesiebt. Hieraus wurde je Gleis eine Schottermischprobe erstellt:

• MP Gleisschotter Gleis 1, SCH 1-3

• MP Gleisschotter Gleis 2, SCH 4-6

• MP Gleisschotter Gleis 3, SCH 7-9

• MP Gleisschotter Gleis 4, SCH 10-12

• MP Gleisschotter Gleis 5, SCH 13-14

Diese wurden auf die Parameter nach der Handlungshilfe für die Verwertung von Gleisschotter

in Baden-Württemberg /U19/ untersucht und bewertet. Außerdem wurden die Schottermischpro-

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ben gemäß der Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit […] herbizidhaltiger

Abfälle auf Deponien /U20/ bewertet.

Die Proben wurden durch die Fa. Wessling GmbH im Labor Walldorf untersucht, die Analysebe-

richte sind in Anlage 6.1 zusammengestellt.

4.2 Bewertung

Die Ergebnisse und die Bewertung der chemischen Analysen sind in den folgenden Tabellen

dargestellt. Hier sind jeweils nur die für die Einstufung relevanten Parameter dargestellt. Details

können in der Auswertung der chemischen Untersuchungen in Anlage 6.2 entnommen werden.

Asphalt:

Tabelle 10: Einstufung der Asphalt – Mischproben (nach RuVA-Stb 01)

Probe: MP Asphalt Bahnsteig 1

MP Asphalt Bahnsteig 2

MP Asphalt Bahnsteig 3

Herkunft: RKS 1-4 RKS 5-9 RKS 10-13

Art: Schwarzdecken

Prüfbericht: CWA13-024266-1

Laboreingang: 21.08.2013

Untersuchungsumfang PAK, Phenolindex

Laborfertigstellung: 28.08.2013

Verwertungsklasse nach RuVA-Stb 01:

A A B

Maßgebende Parameter: -- -- ∏PAK 44 mg/kg

Zuordnungsklasse nach UVM (Dihlmann) /U22/

Z 1.1 Z 1.1 >Z 2

Abfallschlüssel /U25/ 17 03 02 17 03 02 17 03 01*

Das entnommene Schwarzdeckenmaterial der Mischproben aus Bahnsteig 1 und 2 ist nach

RuVA-Stb 01 jeweils in die Verwertungsklasse A einzustufen und damit als Ausbauasphalt zu

bezeichnen. Das Schwarzdeckenmaterial aus Bahnsteig 3 ist in die Verwertungsklasse B einzu-

stufen und als Ausbaustoffe mit teer-/pechtypischen Bestandteilen zu bezeichnen. Bezüg-

lich der Verwendung als Baustoffrecyclingmaterial nach UVM (Dihlmann) /U22/ erhalten die

Mischproben aus den Bahnsteige 1 und 2 den Zuordnungswert Z 1.1 sowie nach EU Abfallver-

zeichnisverordnung (AVV) /U25/ den Abfallschlüssel: 17 03 02, Bitumengemische. Die Misch-

probe aus Bahnsteig 3 erhält nach UVM (Dihlmann) den Zuordnungswert >Z 2. Nach EU Abfall-

verzeichnisverordnung (AVV) ist der Mischprobe der Abfallschlüssel: 17 03 01*, kohlenteerhalti-

ge Bitumengemische, zuzuordnen und somit in die Kategorie gefährlicher Abfall einzustufen.

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Bodenmischproben:

Die angetroffenen Bodenschichten zeigen augenscheinlich keine Verunreinigungen und sind als

organoleptisch unauffällig zu bewerten. Die Ergebnisse und die Bewertung der chemischen Ana-

lysen sind hinsichtlich Einstufungskriterien der Verwaltungsvorschrift (VwV) des Umweltministe-

riums /U19/ in der folgenden Tabelle dargestellt.

Tabelle 11: Ergebnisse der Boden-Mischproben und Einstufung für die Verwertung/Entsorgung

Probe: MP Boden

Bahnsteig 1 MP Boden

Bahnsteig 2 MP Boden

Bahnsteig 3

Herkunft RKS 1-4 RKS 5-9 RKS 10-13

Art: Mischprobe Boden

Prüfbericht: CWA13-024401-1

Laboreingang: 21.08.2013

Untersuchungsumfang VwV Baden-Württemberg Tab. 6.1 (Feststoffe & Eluat)

+ DepV

Laborfertigstellung: 29.08.2013

Zuordnungswert nach VwV: >Z 2 Z 2 Z 2

Maßgebende Parameter: Zink 1700 mg/kg Quecksilber 1,7 mg/kg

∏PAK 18,4 mg/kg

MKW C10-C40 810 mg/kg ∏PAK 29,8 mg/kg

B(a)p 2 mg/kg

Deponieklasse nach DepV DK II (DK 0) DK II (DK 0) DK I

Maßgebende Parameter GV 3,84 Masse% TOC 1,7 Masse%

GV 7,09 Masse% MKW

C10-C40 810 mg/kg

Abfallschlüssel: 17 05 04 17 05 04 17 05 04

Entsprechend der Analyseergebnisse der untersuchten Mischproben sind die Böden im Bereich

des Bahnsteigs 1 aufgrund der erhöhten Gehalte des Einzelparameters Zink dem Zuordnungs-

wert >Z 2 nach VwV /U19/ zuzuordnen. Die Einstufung in eine Deponieklasse ergibt aufgrund

der Parameter Glühverlust und TOC zunächst DK II. Gemäß der Fußnote 3) der Tabelle 2 in An-

hang 3 der Änderungsmitteilung der Deponieverordnung (siehe Anlage 6.2) können die Einzel-

parameter Glühverlust und TOC allerdings vernachlässigt werden, sofern die Überschreitung

ausschließlich auf natürliche Bestandteile […] zurückgeht, die Fremdbestandteile nicht mehr als

5 Vol.% ausmachen, etc. Da die Mischprobe augenscheinlich nicht mehr als 5 Vol.% Fremdbe-

standteile wie Bauschutt, Schlacke, Ziegel, etc. enthielt, kann bei Vernachlässigung der Parame-

ter Glühverlust und TOC eine Einstufung in DK 0 erfolgen.

Entsprechend der Analyseergebnisse der untersuchten Mischproben sind die Böden im Bereich

des Bahnsteigs 2 aufgrund der erhöhten Gehalte des Einzelparameters Quecksilber sowie des

Summenparameters PAK dem Zuordnungswert Z 2 nach VwV /U19/ zuzuordnen. Die Einstufung

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in eine Deponieklasse ergibt aufgrund des Parameters TOC zunächst DK II, da gemäß

Fußnote 2) (siehe Anlage 6.2) die Parameter TOC und Glühverlust gleichwertig angewendet

werden können und hierbei der günstigere gewählt werden kann. Weiterhin können gemäß der

Fußnote 3) die Einzelparameter Glühverlust und TOC vernachlässigt werden, sofern die

Überschreitung ausschließlich auf natürliche Bestandteile […] zurückgeht, die

Fremdbestandteile nicht mehr als 5 Vol.% ausmachen, etc. Da die Mischprobe augenscheinlich

nicht mehr als 5 Vol.% Fremdbestandteile wie Bauschutt, Schlacke, Ziegel, etc. enthielt, kann

eine Einstufung in DK II entsprechend dem Parameter extrahierbare lipophile Stoffe erfolgen.

Dieser ist vermutlich auf die teilweise enthaltenen Asphaltreste zurückzuführen. Entsprechend

der Fußnote 5) gilt dieser Parameter nicht für Asphalt auf Bitumen- oder Teerbasis. Sofern bei

der Baumaßnahme die vorhandenen Schwarzdecken restlos vom Bodenmaterial separiert wird,

kann auch dieser Parameter vernachlässigt werden. Bei Vernachlässigung der o. g. Parameter

kann eine Einstufung in DK 0 erfolgen.

Entsprechend der Analyseergebnisse der untersuchten Mischproben sind die Böden im Bereich

des Bahnsteigs 3 aufgrund der erhöhten Gehalte der Einzelparameter MKW C10-C40, Ben-

zo(a)pyren sowie des Summenparameters PAK dem Zuordnungswert Z 2 nach VwV /U19/ zu-

zuordnen. Die Einstufung in eine Deponieklasse ergibt aufgrund der Parameter TOC und extra-

hierbare lipophile Stoffe zunächst DK II. Gemäß der Fußnote 3) können die Einzelparameter

Glühverlust und TOC allerdings vernachlässigt werden, wenn die Überschreitung ausschließlich

auf natürliche Bestandteile […] zurückgeht, die Fremdbestandteile nicht mehr als 5 Vol.% aus-

machen, etc. Der Parameter extrahierbare lipophile Stoffe gilt entsprechend der Fußnote 5) der

DepV nicht für Asphalt auf Bitumen- oder Teerbasis. Da dieser Parameter vermutlich auf die

teilweise enthaltenen Asphaltreste zurückzuführen ist und die Mischprobe augenscheinlich nicht

mehr als 5 Vol.% Fremdbestandteile wie Bauschutt, Schlacke, Ziegel, etc. enthielt, kann eine

Einstufung in DK I entsprechend dem Parameter MKW C10-C40 erfolgen, sofern bei der Bau-

maßnahme die vorhandenen Schwarzdecken restlos vom Bodenmaterial separiert wird und die

Fußnoten 3), 4), 5) in der DepV bei der Gesamtmasse eingehalten sind.

Gleisschotter:

Bei den Schotterprobenahmen wurden keinerlei organoleptische Auffälligkeiten festgestellt. Die

Ergebnisse und die Bewertung der chemischen Analysen sind hinsichtlich Einstufungskriterien

der Handlungshilfe Gleisschotter /U19/sowie der Handlungshilfe für Entscheidungen über die

Ablagerbarkeit [...] herbizidhaltiger Abfälle /U20/ in der folgenden Tabelle dargestellt.

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Tabelle 12: Einstufung der Schotter – Mischproben Gleise 1-3 (nach Handlungshilfen)

Probe: MP Gleisschotter Gleis 1

MP Gleisschotter Gleis 2

MP Gleisschotter Gleis 3

Herkunft: Gleis 1, SCH 1-3 Gleis 2, SCH 4-6 Gleis 3, SCH 7-9

Art: Schotter-Feinanteil

Prüfbericht: CWA13-024267-1

Laboreingang: 21.08.2013

Untersuchungsumfang: Handlungshilfe Gleisschotter

Laborfertigstellung: 28.08.2013

Einstufung gemäß Hand-lungshilfe Gleisschotter /U19/

Fein-fraktion

Gesamt-fraktion

Fein-fraktion

Gesamt-fraktion

Fein-fraktion

Gesamt-fraktion

Z 2 Z 2 Z 2 Z 2 Z 2 Z 2

Maßgebende Parameter

Glyphosat 0,39 µg/l AMPA

1,20 µg/l ∏Glyphosat

+AMPA 1,59 µg/l

AMPA 0,4 µg/l

Glyphosat 1,10 µg/l AMPA

1,40 µg/l ∏Glyphosat

+AMPA 2,50 µg/l

Glyphosat 0,36 µg/l AMPA

0,46 µg/l

Glyphosat 1,80 µg/l AMPA

0,79 µg/l ∏Glyphosat

+AMPA 2,59 µg/l

Glyphosat 0,59 µg/l AMPA

0,26 µg/l

Deponieklasse aufgrund Herbizid-Konzentration nach /U20/

DK 0

---

DK 0

---

DK I ∏Glyphosat

+AMPA

DK 0

---

DK I

---

DK 0

---

Abfallschlüssel 17 05 08 17 05 08 17 05 08 17 05 08 17 05 08 17 05 08

Tabelle 13: Einstufung der Schotter – Mischproben Gleise 4-5 (nach Handlungshilfen)

Probe: MP Gleisschotter Gleis 1

MP Gleisschotter Gleis 2

Herkunft: Gleis 4, SCH 10-12 Gleis 2, SCH 13-14

Art: Schotter-Feinanteil

Prüfbericht: CWA13-024267-1

Laboreingang: 21.08.2013

Untersuchungsumfang: Handlungshilfe Gleisschotter

Laborfertigstellung: 28.08.2013

Einstufung gemäß Hand-lungshilfe Gleisschotter /U19/

Feinfraktion Gesamtfraktion Feinfraktion Gesamtfraktion

>Z 2 Z 2 Z 2 Z 2

Maßgebende Parameter Glyphosat 16,0 µg/ ∏Glyphosat+AMPA

18,4 µg/l

Flumioxazin 0,3µg/l Glyphosat 5,3 µg/l

AMPA 0,8 µg/l ∏Glyphosat+AMPA

6,1 µg/l

Glyphosat 0,82 µg/ AMPA 0,87 µg/l

∏Glyphosat+AMPA 1,7 µg/l

Glyphosat 0,27µg/l AMPA 0,29 µg/l

Deponieklasse aufgrund Herbizid-Konzentration nach /U20/

DK I Flumioxazin,

∏Glyphosat+AMPA, ∏Herbizide

DK I

∏Gyphosat+AMPA

DK 0

---

DK 0

---

Abfallschlüssel 17 05 08 17 05 08 17 05 08 17 05 08

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Bei dem entnommenen Schottermaterial für die fünf Schottermischproben (sowohl Fein- als

auch Gesamtfraktion) handelt es sich um nicht gefährlichen Abfall.

Das entnommene Schottermaterial, Feinkornanteil < 31,5 mm, der Mischprobe MP Gleisschotter

Gleis 1 ist aufgrund der maßgebenden Einzelparameter Glyphosat und AMPA sowie des Sum-

menparameters dieser Substanzen im Eluat in die Zuordnungsklasse Z2 gemäß Handlungshil-

fe Gleisschotter einzuordnen. Eine Umrechnung der Konzentrationen in der Feinfraktion auf die

Gesamtfraktion ist möglich und ergibt ebenfalls eine Zuordnung in die Klasse Z2. Die Einstufung

in einen Deponieklasse aufgrund der Herbizidgehalte ergibt DK 0 für Fein- und Gesamtfraktion.

Das entnommene Schottermaterial, Feinkornanteil < 31,5 mm, der Mischprobe MP Gleisschotter

Gleis 2 ist aufgrund der maßgebenden Einzelparameter Glyphosat und AMPA sowie des Sum-

menparameters dieser Substanzen im Eluat in die Zuordnungsklasse Z2 gemäß Handlungshil-

fe Gleisschotter einzuordnen. Eine Umrechnung der Konzentrationen in der Feinfraktion auf die

Gesamtfraktion ist möglich und ergibt ebenfalls eine Zuordnung in die Klasse Z2. Die Einstufung

in einen Deponieklasse aufgrund der Herbizidgehalte ergibt DK I für den Feinanteil und DK 0

bezogen auf die Gesamtfraktion.

Das entnommene Schottermaterial, Feinkornanteil < 31,5 mm, der Mischprobe MP Gleisschotter

Gleis 3 ist aufgrund der maßgebenden Einzelparameter Glyphosat und AMPA sowie des Sum-

menparameters dieser Substanzen im Eluat in die Zuordnungsklasse Z2 gemäß Handlungshil-

fe Gleisschotter einzuordnen. Eine Umrechnung der Konzentrationen in der Feinfraktion auf die

Gesamtfraktion ist möglich und ergibt ebenfalls eine Zuordnung in die Klasse Z2. Die Einstufung

in einen Deponieklasse aufgrund der Herbizidgehalte ergibt DK I für den Feinanteil und DK 0

bezogen auf die Gesamtfraktion.

Das entnommene Schottermaterial, Feinkornanteil < 31,5 mm, der Mischprobe MP Gleisschotter

Gleis 4 ist aufgrund des maßgebenden Parameters Glyphosat und des Summenparameters

Glyphosat und AMPA im Eluat in die Zuordnungsklasse >Z2 gemäß Handlungshilfe Gleis-

schotter einzuordnen. Eine Umrechnung der Konzentrationen in der Feinfraktion auf die Ge-

samtfraktion ist möglich und ergibt eine Zuordnung in die Klasse Z2. Die Einstufung in einen

Deponieklasse aufgrund der Herbizidgehalte ergibt DK I für Fein- und Gesamtfraktion.

Das entnommene Schottermaterial, Feinkornanteil < 31,5 mm, der Mischprobe MP Gleisschotter

Gleis 5 ist aufgrund der maßgebenden Einzelparameter Glyphosat und AMPA sowie des Sum-

menparameters dieser Substanzen im Eluat in die Zuordnungsklasse Z2 gemäß Handlungshil-

fe Gleisschotter einzuordnen. Eine Umrechnung der Konzentrationen in der Feinfraktion auf die

Gesamtfraktion ergibt ebenfalls eine Zuordnung in die Klasse Z2. Die Einstufung in einen Depo-

nieklasse aufgrund der Herbizidgehalte ergibt DK 0 für Fein- und Gesamtfraktion.

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Gemäß der Auswertungen der Schottermischproben (Feinanteile) ist das Schottermaterial der

angrenzenden Gleise nicht als Rekultivierungsschicht geeignet. Diese Einstufung erfolgt auf-

grund der Überschreitung der in den Feinanteilen gemessenen pH-Gehalte.

4.3 Verwertung/Entsorgung

Grundsätzlich sind Verwertung und Beseitigung als Entsorgungsmöglichkeiten zu unterscheiden.

Den Maßgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes entsprechend, ist eine Verwertung

einer Beseitigung vorzuziehen.

Die Verwertung / Entsorgung der Bodensubstanz richtet sich nach den Zuordnungswerten der

VwV /U19/, für die entsprechende Einbauklassen definiert sind. Folgende Einbauklassen sind für

die o.g. Ergebnisse relevant:

->Z 1.1 - Verwertung in technischen Bauwerken (offen)

->Z 1.2 - Verwertung in technischen Bauwerken (offen) unter hydrologisch günstigen Ver-

hältnissen

->Z 2 - Verwertung in technischen Bauwerken bei definierten technischen Sicherungs-

maßnahmen

Es wird auf die einzelnen Randbedingungen für die verschiedenen Einbauklassen in der VwV in

Anlage 7 verwiesen.

Bei Überschreitung der Zuordnungswerte Z 2 ist das Bodenmaterial einer geeigneten Deponie

(gemäß Deponieverordnung) zuzuführen. Hierbei sind zusätzliche chem. Analysen erforderlich.

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5 Zusammenfassung / Schlussbemerkungen

Im vorliegenden Umwelt- und Geotechnischen Bericht sind die Baugrundverhältnisse für die

geplante Erneuerung der Bahnsteige 1 - 3 am Bahnhof Donaueschingen an den Strecken 4250

Offenburg – Singen und 4300 Freiburg - Donaueschingen dargestellt. Der Bericht beruht auf den

im Juli und September 2013 durchgeführten Aufschlussarbeiten. Abfalltechnische Untersuchun-

gen der anfallenden Aushubmassen sind ebenfalls Bestandteil des Gutachtens.

Im Bereich der geplanten Bahnsteige wurden unterhalb der Oberflächenbefestigungen bis zu

Erkundungstiefen von 0,5 m und 1,7 m u. SO Auffüllungen angetroffen. Bei den Aufschlüssen im

näheren Umfeld der Fußgängerunterführung reichten die Auffüllungen teilweise bis maximal 3,0

m u. SO. Die Auffüllungen bestehen überwiegend aus weitgestuften bis schwach schluffi-

gen/schluffigen Kiesen sowie vereinzelt aus weichen bis weich-steifen Tonen.

Die anstehenden Böden bestehen bis maximal 4,8 m u. SO aus Auesedimenten in Form von

weitgestuften bis schwach schluffigen/schluffigen Kiesen und Sanden in überwiegend mitteldich-

ter bis dichter Lagerung. Diesen zwischengelagert sind mittel- bis ausgeprägt plastische Tone

mit Konsistenzen von weich-steif, steif sowie steif-halbfest. Unterhalb der Auesedimente wurden

bei den tiefer gehenden Aufschlüssen im Bereich der geplanten Aufzüge verwitterte Schluff-,

Mergel- und Dolomitsteine bis zu den jeweiligen Endteufen bei 9,2 – 9,3 m u. SO bzw. bei KB 1

bis ca. 9,5 m u. SO angetroffen. Darunter folgt bei KB 1 zunächst ein verwitterter Kalkstein, wel-

cher bei ca. 10,7 m u. SO bis zur Endteufe in einen mäßig harten bis harten Kalkstein übergeht.

Für Berechnungen können unter Berücksichtigung der Vorgaben der DIN 4124, sowie des Ar-

beitskreises „Baugruben“ (EAB) der Deutschen Gesellschaft für Erd- und Grundbau, die in Ta-

belle 7 angegebenen Bodenkennwerte angesetzt werden.

Die Gründungssohle der Bahnsteige kommt teilweise in weitgestuften Kiesen, schwach schluffi-

gen/schluffigen Kiesen und Sanden sowie vereinzelt in weich-steifen Tonen zu liegen. Diese

Böden sind nur teilweise als frostsicher einzustufen. Mit entsprechender tiefenwirksamer Nach-

verdichtung lässt sich erfahrungsgemäß der in Anlehnung an die ZTVE-StB mindestens erfor-

derliche Verformungsmodul von EV2 = 45 MN/m2 (Anforderungen an Erdplanum) in der Regel

nur im Bereich der weitgestuften Kiese erreichen. Hier ist ein zusätzlicher Bodenaustausch nicht

erforderlich. Im Bereich der schwach/schluffigen Kiese und Sande sowie der Tone sind hingegen

zur Erfüllung der Frostsicherheitskriterien und zur Gewährleistung der Tragfähigkeit zusätzliche

Bodenaustauschstärken von d= 0,20 – 0,25 m bzw. d = 0,35 m erforderlich.

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Die Gründungssohle der geplanten Aufzüge kommt in den verwitterten Schluff-/Mergelsteinen zu

liegen. Diese sind als ausreichend tragfähig einzustufen, weshalb hier unterhalb der Fundamen-

te kein zusätzlicher Bodenaustausch erforderlich ist.

Für die Gründung der Aufzüge ist aufgrund der Lage unterhalb des Grundwasserspiegels ein

wasserdichter Spundwandkasten erforderlich.

Zur Hinterfüllung der Bahnsteigkanten sowie zur Überbrückung möglicher Fehlstärken zwischen

OK-Bahnsteig (nach Abtrag der Oberflächenbefestigungen) und UK-Oberbau ist frostunempfind-

liches Material lagenweise in Schütthöhen von bis zu 0,30 m einzubauen und lagenweise zu

verdichten (DPr ≥ 100 %).

Die Analytikergebnisse der untersuchten Asphalt-Mischproben und der Boden-Mischproben aus

den vorhandenen Bahnsteigen 1-3 sowie die Analysen der einzelnen Mischproben des Gleis-

schotters aus den Gleisen 1-5 sind in Abschnitt 4 detailliert dargestellt. Die jeweiligen Auswer-

tungen hierzu finden Sie in Anlage 6.2.

Die punktförmig durchgeführten Bodenuntersuchungen geben einen guten Überblick über die

vorhandenen Untergrundverhältnisse, sie schließen jedoch Abweichungen in Teilbereichen nicht

aus. Wir empfehlen uns einzuschalten, wenn sich Abweichungen von den Untersuchungsergeb-

nissen ergeben bzw. planungstechnische Änderungen durchgeführt werden, die Einfluss auf die

Gründung haben können.

Unsere beauftragten Leistungen für dieses Objekt sind hiermit abgeschlossen.

aufgestellt durch:

Dipl.-Geol. Andreas Zieger