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Erläuterungen zum Master-Studiengang Abschluss: Master of Science (M.Sc.)
Regelstudienzeit: 4 Semester
Studienbeginn ab dem WS 2014/15
UMWELTINGENIEURWESEN
Fakultät 3 Architektur, Bauingenieurwesen
und Umweltwissenschaften
Seite 1 Erläuterungen zum Masterstudiengang Umweltingenieurwesen WS 2014/15 (Stand: 03.03.2015)
Erläuterungen zum Masterstudiengang Umweltingenieurwesen ab WS 2014/15 der Technischen Universität Braunschweig
Inhaltsverzeichnis 1 Prüfungsordnungen im Masterstudiengang Umweltingenieurwesen ab WS 2014/15 ...... 3
2 Studienverlauf ................................................................................................................... 3
3 Studienbereiche ................................................................................................................ 4
3.1 Erweiterte mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen .................................. 4
3.2 Fachübergreifende Qualifizierung .............................................................................. 6
3.2.1 Überfachliche Qualifizierung ............................................................................... 6
3.2.2 Studienarbeit ....................................................................................................... 7
3.3 Vertiefungsfächer ....................................................................................................... 7
3.3.1 Bodenschutz und Geotechnik ............................................................................. 8
3.3.2 Energietechnik .................................................................................................. 10
3.3.3 ÖPNV ................................................................................................................ 12
3.3.4 Umweltmonitoring ............................................................................................. 13
3.3.5 Umwelt- und Ressourcengerechtes Bauen ...................................................... 15
3.3.6 Verkehr und Infrastruktur .................................................................................. 17
3.3.7 Ver- und Entsorgungswirtschaft ........................................................................ 19
3.3.8 Wasserwesen ................................................................................................... 21
4 Allgemeine Hinweise ....................................................................................................... 23
4.1 Anmeldung zur Prüfung ........................................................................................... 23
4.2 Wiederholungsprüfungen ......................................................................................... 23
4.3 Abmeldung von einer Prüfung ................................................................................. 23
4.4 Prüfungsversuche .................................................................................................... 23
4.5 Notenverbesserung .................................................................................................. 23
4.6 Austausch von Fächern ........................................................................................... 24
4.7 30-LP-Regelung ....................................................................................................... 24
4.8 Masterarbeit ............................................................................................................. 24
4.9 Zusatzprüfungen ...................................................................................................... 24
4.10 Berechnung der Abschlussnote ............................................................................... 24
5 Kontakt ............................................................................................................................ 25
6 Änderungsindex .............................................................................................................. 25
Seite 2 Erläuterungen zum Masterstudiengang Umweltingenieurwesen WS 2014/15 (Stand: 03.03.2015)
Haftungsausschluss: Alle Angaben in den Erläuterungen zum Masterstudiengang Umweltingenieurwesen wurden von der Geschäftsstelle mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Rechtliche Ansprüche lassen sich aus den Erläuterungen nicht ableiten. Maßgebend ist der Allgemeine Teil der Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge sowie der Besondere Teil der Prüfungsordnung zum Masterstudiengang Umweltingenieurwesen. Da die Erläuterungen fortlaufend aktualisiert werden, empfehlen wir Ihnen, sich regelmäßig über den neuesten Stand zu informieren.
Seite 3 Erläuterungen zum Masterstudiengang Umweltingenieurwesen WS 2014/15 (Stand: 03.03.2015)
Für alle Bachelor- und Masterstudiengänge der TU Braunschweig gilt der Allgemeine Teil der Prüfungsordnung (APO). Ergänzende Regelungen zum Studiengang finden sich im Besonderen Teil der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Umweltingenieurwesen.
Jedes Fach wird nach den Vorgaben im Modulhandbuch in der Regel durch Bestehen einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung studienbegleitend nachgewiesen. Art und Umfang der jeweiligen Prüfungsvorleistungen werden von den Prüfern festgelegt und sind ebenfalls im Modulhandbuch des Studienganges festgehalten. Die Termine der Prüfungen erfahren Sie direkt bei den Instituten, sie werden teilweise auch unter https://studip.tu-braunschweig.de veröffentlicht.
Die vorliegenden Erläuterungen veranschaulichen die wichtigsten Regelungen der Prüfungsordnungen.
Der Masterstudiengang Umweltingenieurwesen setzt sich aus den folgenden Blöcken zusammen:
Erweiterte mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen (24 LP) Fachübergreifende Qualifizierung (12 LP) Berufsfeld bezogener oder fachlich/methodischer Vertiefungsbereich (60 LP) Wissenschaftlicher Abschlussbereich (24 LP)
1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester
Erweiterte mathematisch-
naturwissenschaftliche Grundlagen 1
(6 LP)
Erweiterte mathematisch-
naturwissenschaftliche Grundlagen 3
(6 LP)
Erweiterte mathematisch-
naturwissenschaftliche Grundlagen 4
(6 LP)
Erweiterte mathematisch-
naturwissenschaftliche Grundlagen 2
(6 LP)
Vertiefungsfach 1 (6 LP)
Vertiefungsfach 1 (6 LP)
Vertiefungsfach 1 (6 LP)
Vertiefungsfach 2 (6 LP)
Vertiefungsfach 2 (6 LP)
Vertiefungsfach 2 (6 LP)
Vertiefungsfach 3 (6 LP)
Vertiefungsfach 3 (6 LP)
Vertiefungsfach 3 (6 LP)
Vertiefungsfach 3
(6 LP) Fachübergreifende Qualifizierung (12 LP)
Masterarbeit (24
LP)
1 Prüfungsordnungen im Masterstudiengang Umweltingenieurwesen ab WS 2014/15
2 Studienverlauf
Seite 4 Erläuterungen zum Masterstudiengang Umweltingenieurwesen WS 2014/15 (Stand: 03.03.2015)
3.1 Erweiterte mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen Im Bereich erweiterte mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen müssen aus der nachfolgenden Auswahl vier Fächer belegt werden.
Alternativ können maximal zwei dieser Module durch Module aus den Vertiefungsfächern ersetzt werden. Die gewählten Module müssen aus Vertiefungsfächern stammen, die nicht als solche belegt werden. Bei zwei Modulen müssen diese aus verschiedenen Vertiefungsfächern stammen. Zum Austausch der Module ist eine schriftliche Mitteilung an den Prüfungsausschuss zu machen.
Abkürzungen: V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum, GP = Geländepraktikum,
S = Seminar, E = Exkursion, T = Tutorium, WiSe = Wintersemester,
SoSe = Sommersemester, LP = Leistungspunkte,
PL = Prüfungsleistung, SL = Studienleistung
Lehrveranstaltung Art SWS pro Semester Prüfung Prüf.-NummerWiSe SoSe
Modellierung und numerische Simulation von Strömungen (Grundlagenmodul, 6 LP) Modeling and Numerical Methods of Flow Problems Modellierung von Strömungen
V Ü
2 1
PL: Klausur (90 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 60 Min.)
4333073
Numerische Methoden für Strömungsprobleme
V Ü
1 2
Multivariate statistische Verfahren (Grundlagenmodul, 6 LP) Multivariate Statistical Methods Es werden Kenntnisse der statischen Grundlagen vorausgesetzt. Teilnehmerbeschränkung: Es stehen maximal 25 Plätze zur Verfügung.
Multivariate Statistische Verfahren in der Ökologie
V Ü
2 2
PL: Hausarbeit
1116121
Ökologie und Naturschutz (Grundlagenmodul, 6 LP) Ecology and Conservation Es sind 2x15 Plätze verfügbar.
Biodiversity and Conservation Science
E 1 PL: Referat
1199651
Ökosysteme GP 3,5
Luftqualität und Luftreinhaltung (Grundlagenmodul, 6 LP) Urban Meteorology and Climate Luftqualität in der boden-nahen Grenzschicht
S 2 PL: Klausur (max. 120 Min.) oder mdl. Prüfung (30 Min.)
1199402
Luftqualität und Luftreinhaltung
V 2
3 Studienbereiche
Seite 5 Erläuterungen zum Masterstudiengang Umweltingenieurwesen WS 2014/15 (Stand: 03.03.2015)
Lehrveranstaltung Art SWS pro Semester Prüfung Prüf.-NummerWiSe SoSe
Schadstoffe in der Umwelt (Grundlagenmodul, 6 LP) Pollutants in the Environment Kenntnisse aus den Modulen Organische und Anorganische Umweltanalytik werden empfohlen. Teilnehmerbeschränkung: Es stehen maximal 25 Plätze für Masterstudierende der Geoökologie zur Verfügung.
Anorganische Stoffe in der Umwelt
V 2 PL: Klausur (120 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 60 Min.)
1112111
Organische Stoffe in der Umwelt
V 2
Grundlagen der Finite Elemente Methode (Grundlagenmodul, 6 LP) Fundamentals of Finite Element Methods Grundlagen FEM V
Ü 2 2
PL: Klausur (60 Min.) SL: erfolgreiche Teil-nahme am ANSYS-Labor
4312082
Umwelt- und Genehmigungsrecht (Grundlagenmodul, 6 LP) Environmental law and approval proceedingsEuropäisches und Inter-nationales Umweltrecht
V 2 PL: Klausur (60 Min.) oder mdl. Prüfung
4399661
Genehmigungsrecht V 2
Umwelt- und Planungsrecht (Grundlagenmodul, 6 LP) Environmental and Planning Law Wahl von zwei Lehrveranstaltungen Es dürfen nur Veranstaltungen belegt werden, die nicht bereits im Bachelorstudiengang eingebracht wurden!
Umweltrecht (3 LP) V im Sommer und/oder Wintersemester möglich
PL: 2 mdl. Prüfungen (Dauer 15 oder 20 Minuten) oder 2 Klausuren (je 60 Min.)
4399483
Recht der Erneuerbaren Energien (3 LP)
V im Sommer und/oder Wintersemester möglich
4399484
Wasserrecht (3 LP) V im Wintersemester möglich
4399489
Staat und Wirtschaft – Einführung in die rechtliche Ordnung der Beziehungen (3 LP)
V im Sommer und/oder Wintersemester möglich
4399488
Seite 6 Erläuterungen zum Masterstudiengang Umweltingenieurwesen WS 2014/15 (Stand: 03.03.2015)
3.2 Fachübergreifende Qualifizierung
3.2.1 Überfachliche Qualifizierung Dieser Bereich setzt sich zusammen aus:
1) Vortragsreihen:
Es sind Vortragsreihen im Umfang von 4 SWS aus dem folgenden Angebot einzubringen. 1 SWS entspricht hierbei 0,5 LP:
Seminar für Wasserbau Seminar für Konstruktiven Ingenieurbau Seminar für Baudurchführung & Baustellenanalyse Seminar für Grund-& Tunnelbau Geoökologisches Kolloquium Architekturpositionen Abwassertechnik Global Umweltschutz und Sicherheit in Produktion und Produkt DWA-Seminare (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfälle
e. V.) Faszination Akustik weitere Seminare aus Fächern der Fakultät auf Anfrage
Exkursionen können im Gesamtumfang von 1 LP (= 2 SWS) angerechnet werden.
Exkursionen, die im Zusammenhang mit den Studieninhalten stehen (2 Exkursionstage entsprechen 0,5 LP)
Pflichtexkursionen können nicht eingebracht werden
2) Handlungsbezogene Kompetenzen:
In diesem Bereich sind 4 LP zu erbringen. Zur Auswahl stehen voraussichtlich folgende Veranstaltungen, in denen jeweils 2 LP erworben werden können:
Bewerbung und Assessment Center Interkulturelle Kommunikation Konfliktmanagement Managing Cultures Moderation Personalführung Präsentation weitere Veranstaltungen aus dem aktuellen Angebot
oder
Sprachkurse in Englisch ab dem Niveau C1 Weitere Sprachkurse ab dem Niveau B2
Einen Link zum aktuellen Angebot finden Sie in der Studiengruppe Umweltingenieurwesen, unter der Rubrik Ankündigungen.
Seite 7 Erläuterungen zum Masterstudiengang Umweltingenieurwesen WS 2014/15 (Stand: 03.03.2015)
3.2.2 Studienarbeit In einem der drei gewählten Vertiefungsfächer wird eine Studienarbeit angefertigt. Dabei kann man zwischen konkreten oder eher theoretischen Aufgabenstellungen wählen. Die Studienarbeit soll 180 Arbeitsstunden (6 LP) umfassen. Eine Anmeldung ist im Prüfungsamt der Fakultät hierfür nicht erforderlich. Die Studienarbeit wird als Prüfungsleistung gewertet d.h., dass die Note in die Abschlussnote eingerechnet wird.
3.3 Vertiefungsfächer Es werden drei Vertiefungsfächer gewählt, ein Vertiefungsfach im Umfang von 24 LP sowie zwei weitere Vertiefungsfächer im Umfang von 18 LP.
Bodenschutz und Geotechnik Energietechnik ÖPNV Umweltmonitoring Umwelt- und Ressourcengerechtes Bauen Verkehr und Infrastruktur Ver- und Entsorgungswirtschaft Wasserwesen nach eigener Wahl (Antrag an den Prüfungsausschuss)
Nachfolgend sind die Module und Lehrveranstaltungen der einzelnen Vertiefungsfächer aufgelistet. Details zu den Zielen und Inhalten der Module und Lehrveranstaltungen sind dem Modulhandbuch zu entnehmen.
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3.3.1 Bodenschutz und Geotechnik Verantwortlich für die Vertiefungsrichtung: Prof. Stahlmann
Empfohlen für diese Vertiefungsrichtung wird die folgende Grundlagenveranstaltung:
Modellierung & numerische Simulation von Strömungen
Geotechnik beschäftigt sich mit dem Bauen im Boden und mit Boden. Ausgehend von den mechanischen Eigenschaften des Bodens umfasst die Geotechnik den Grundbau, den unterirdischen Hohlraumbau und die Felsmechanik. Der Boden, ein Gemisch aus Körnern, Wasser und Luft, ist ein in mechanisch-physikalischer Hinsicht faszinierendes Material mit schwer erfassbaren und vielfältigen Eigenschaften, der Übergang zum Fels ist fließend und birgt zusätzliche Problematiken. Ziel der Vertiefungsrichtung ist die Bildung eines soliden Verständnisses für die Eigenschaften des Materials Boden und die in Zusammenhang mit Bodenschutz, Tiefenlagerung und Altlasten relevanten Aufgabenstellungen.
Der Beginn dieser Vertiefung ist zum Sommersemester nur eingeschränkt möglich.
Lehrveranstaltung Art SWS pro Semester Prüfung Prüf.-NummerWiSe SoSe
Bodenökologie und Bodenschutz (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Soil ecology and Soil Protection Bodenökologie und Bodennutzung
V 1 PL: Klausur oder mdl. Prüfung
1199321
Bodenschutz V 2
Isotope in der bodenökologischen Forschung
V 1
Theoretische und experimentelle Boden- und Felsmechanik (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Theoretical and Experimental Soil and Rock Mechanics Boden- und Felsmechanik
V Ü
2 2
PL: Klausur (120 Min.) SL: Praktikumsbericht
4315032
Bodenmechanisches Praktikum
P 2
Grundlagen der Geotechnik und Altlastenerkundung (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Fundamentals of Geotechnics and Investigation of Contaminated Sites Grund- und Felsbau V/Ü 4 PL: Klausur (120 Min.) 4399771
Altlastenerkundung und -sanierung
V Ü
1 1
Seite 9 Erläuterungen zum Masterstudiengang Umweltingenieurwesen WS 2014/15 (Stand: 03.03.2015)
Lehrveranstaltung Art SWS pro Semester Prüfung Prüf.-NummerWiSe SoSe
Tiefenlagerung (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Deep Geological Repositories Endlagertechnik und Untertagedeponien
V 2
PL: Klausur (90 Min.) 4399781
Gebirgsmechanische Aspekte der Tiefenlagerung
V/Ü 2
Systemverhalten von Tiefenlagern – Langzeit-sicherheitsanalyse
V 2
Seite 10 Erläuterungen zum Masterstudiengang Umweltingenieurwesen WS 2014/15 (Stand: 03.03.2015)
3.3.2 Energietechnik Verantwortlich für die Vertiefungsrichtung: Prof. Kurrat
Die Energietechnik befasst sich mit der Wandlung und bedarfsgerechten Bereitstellung von Energie für den Menschen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Funktionsweise von Anlagen und Einrichtungen zur Erzeugung und Verteilung von elektrischem Strom und Nutzwärme. Aufgrund des bedeutenden Einflusses der Struktur der Energieversorgung auf Wirtschaft und Umwelt werden neben technischen auch ökonomische und ökologische Fragestellungen behandelt. Es sollen Methoden vermittelt werden, die eine fundierte Analyse und Bewertung von möglichen zukünftigen Energieversorgungskonzepten im Spannungsfeld von Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit ermöglichen.
Der Beginn dieser Vertiefung ist zum Sommer- und Wintersemester möglich.
Die Vertiefung ist zur Verdeutlichung der Schwerpunkte in drei Kernbereiche untergliedert. Die Belegung der Module ist bereichsübergreifend frei wählbar. Es gibt keine Pflichtmodule.
Lehrveranstaltung Art SWS pro Semester Prüfung Prüf.-NummerWiSe SoSe
Bereich 1: Kraftwerke
Technische Verbrennung und Brennstoffzellen (Wahlpflichtmodul, 5 LP) Combustion Systems and Fuel Cells Technische Verbrennung und Brennstoffzellen
V Ü
2 1
PL: Klausur (120 Min.) oder mündliche Prüfung (30 Min.)
2520081
Thermische Energieanlagen (Wahlpflichtmodul, 5 LP) Thermal Energy Systems Thermische Energieanlagen
V Ü
2 1
PL: Klausur (120 Min.) oder mündliche Prüfung (30 Min.)
2520091
Elektrische Energiewirtschaft und Kraftwerke für Umweltingenieure (Wahlpflichtmodul, 5 LP) Electrical Economics and Power Plants Elektrische Energiewirtschaft und Kraftwerke
V Ü
2 2
PL: Klausur (90 Min.) 4302041
Technologien der Verteilungsnetze (Wahlpflichtmodul, 5 LP) Electrical Distribution Systems Technology Technologien der Verteilungsnetze
V Ü
3 1
PL: Klausur (120 Min.) 2423301
Energiewirtschaft im Wandel (Wahlpflichtmodul, 5 LP) Changing Energy Market Energiewirtschaft im Wandel – Auswirkungen der Liberalisierung
V Ü
2 2
PL: Mündliche Prüfung (30 Min.)
2423391
Seite 11 Erläuterungen zum Masterstudiengang Umweltingenieurwesen WS 2014/15 (Stand: 03.03.2015)
Bereich 2: Regenerative Energietechnik
Systeme der Windenergieanlagen (Wahlpflichtmodul, 5 LP) Wind Energy Systems Systeme der Windenergieanlagen
V/Ü 2 1
PL: Klausur (120 Min.) 2518291
Innovative Energiesysteme (Wahlpflichtmodul, 5 LP) Innovative Energy Systems Innovative Energiesysteme
V Ü
2 2
PL: Mündliche Prüfung (30 Min.)
2423341
Wasserkraftanlagen-Technologien und Modellierung (Wahlpflichtmodul, 5 LP) Ab WS 2015/16 wählbar
Wasserkraftanlagen – Technologien und Modellierung
V Ü
2 1
PL: Klausur (60 Min.) oder mdl. Prüfungen (30 Min.)
4310321
Energiesysteme Biomassenutzung (Wahlpflichtmodul, 4 LP) Energiesysteme Biomassenutzung
V Ü
2 1
PL: Klausur (60 Min.) oder mdl. Prüfung (30 Min.)
4310331
Bereich 3: Energie- und komfortgerechte Gebäudeplanung
Energetisch planen und sanieren (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Energetisch Planen und Sanieren
S 4 PL: Referat 4399732
Lichtplanung und Simulation (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Lichtplanung und –simulation
S 4 PL: Referat 4399734
Thermische Gebäudesimulation (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Thermische Gebäudesimulation
S 4 PL: Referat 4399736
Lehrveranstaltung Art SWS pro Semester Prüfung Prüf.-NummerWiSe SoSe
Seite 12 Erläuterungen zum Masterstudiengang Umweltingenieurwesen WS 2014/15 (Stand: 03.03.2015)
3.3.3 ÖPNV Verantwortlich für die Vertiefungsrichtung: Prof. Friedrich
In der Vertiefungsrichtung ÖPNV werden Kenntnisse in den Bereichen Verkehrsplanung, Angebotsplanung, Planung von Infrastruktur sowie Betrieb und Fahrzeuge vermittelt. Es werden sowohl der straßengebundene als auch der schienengebundene ÖPNV behandelt. Neben gesetzlichen Grundlagen werden Modelle und Verfahren für die Planung von Nahverkehrsnetzen vermittelt. Darüber hinaus werden planerische, sicherungstechnische und betriebliche Aspekte behandelt.
Der Beginn dieser Vertiefung ist zum Sommer- und Wintersemester möglich.
Lehrveranstaltung Art SWS pro Semester Prüfung Prüf.-NummerWiSe SoSe
Verkehrsplanung (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Traffic Planning (nur wählbar, wenn nicht in der Vertiefung “Verkehr und Infrastruktur” eingebracht)
Verkehrsplanung V Ü
2 2
PL: Klausur (90 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 30 Min.)
4318021
ÖPNV - Angebotsplanung (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Local Public Transport – Supply Planning ÖPNV - Angebotsplanung
V Ü
2 2
PL: Klausur (90 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 30 Min.)
4306401
ÖPNV – Planung und Infrastruktur (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Local Public Transport – Planning and Infrastructure ÖPNV – Planung und Infrastruktur
V/S 4 PL: mdl. Prüfung (ca. 30 Min.)
4306411
ÖPNV – Betrieb und Fahrzeuge (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Local Public Transport – Operation and Vehicles ÖPNV – Betrieb und Fahrzeuge
V/S 4 PL: mdl. Prüfung (ca. 30 Min.)
4306421
Seite 13 Erläuterungen zum Masterstudiengang Umweltingenieurwesen WS 2014/15 (Stand: 03.03.2015)
3.3.4 Umweltmonitoring Verantwortlich für die Vertiefungsrichtung: Prof. Durner/Prof. Niemeier
Beim Umweltmonitoring geht es allgemein um die Erfassung, Beobachtung und Analyse von Prozessen in der Umwelt. Dieses Monitoring beinhaltet dabei zum einen mesoskalige Fragestellungen, die ausgerichtet sind auf den Zustand von Böden und deren Belastung durch Schadstoffe, zum anderen makroskalige Fragestellungen, bei denen der Zustand und die Veränderungen großräumiger Bereiche der Umwelt erfasst und analysiert werden.
Entsprechend gliedert sich diese Vertiefungsrichtung in zwei fachliche Profile:
- Verhalten von Schadstoffen in der Umwelt
- Raumbezogene Prozesse in der Umwelt.
Die zugehörigen Lehrveranstaltungen können in Absprache auch kombiniert werden, um so ein Grundverständnis über das Gesamtgebiet zu erwerben.
Für das Profil „Verhalten von Schadstoffen in der Umwelt“ ist das Ziel die Bildung eines soliden Verständnisses und die Fähigkeit zur Anwendung quantitativer Verfahren im Hinblick auf die Beurteilung des Verhaltens von Schadstoffen in der Umwelt. Hierzu gehören Kenntnisse der regulierenden Prozesse für Schadstofftransport, Phasenverteilung, Rückhalt sowie die Umwandlung und Abbau in einzelnen Umweltkompartimenten. Wesentliches Element ist die Kenntnisse analytischer und experimenteller Verfahren zur Beurteilung des Schadstoffverhaltens, sowie die Fähigkeit diese für spezifische Fälle zu konzipieren, einzusetzen und zu beurteilen.
Für das Profil „Raumbezogene Prozesse in der Umwelt“ ist das Ziel die Bildung eines soliden Verständnisses für raumbezogene Aspekte und Probleme im Umweltbereich und die Fähigkeit zur Entwicklung von eigenständigen Lösungsansätzen für umweltrelevante Fragestellungen. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind vertiefte Kenntnisse aus dem Bereich der optischen und Radar-Fernerkundung, die heute international als „backbone“ der raumbezogenen Forschung im Umweltbereich angesehen werden. Ein wesentliches Element sind übergreifende Methoden der Interpretation und Klassifizierung sowie der Analyse von räumlichen umweltrelevanten Informationen mit Hilfe von Geoinformationssystemen (GIS), da nur so Aussagen über derzeit ablaufende Prozesse im System Erde gemacht werden können.
Je nach Profil wird für diese Vertiefungsrichtung ein Belegen der folgenden Grundlagenveranstaltungen empfohlen:
Modellierung und Simulation von Strömungen Multivariate statistische Verfahren
Der Beginn dieser Vertiefung ist zum Sommer- und Wintersemester möglich.
Seite 14 Erläuterungen zum Masterstudiengang Umweltingenieurwesen WS 2014/15 (Stand: 03.03.2015)
Lehrveranstaltung Art SWS pro Semester Prüfung Prüf.-NummerWiSe SoSe
Environmental Monitoring: Wasser- und Stoffhaushaltserfassung (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Environmental Monitoring: Water and Soil Transport in the Field Kenntnisse der Grundlagen Bodenphysik und Bodenhydrologie werden vorausgesetzt. Teilnehmerbeschränkung: Es stehen maximal 15 Plätze zur Verfügung.
Monitoring des Wasser- und Stofftransports in der vadosen Zone
V 1 PL: Portfolio 1112131
Geländepraktikum Wasser- und Stofftransport
GP 2,5
Environmental Transport: Grundlagen und Modellierung (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Environmental Transport: Basics and Modelling Grundlagen und mathematische Modellierung des Stofftransports in der Umwelt
V 2 PL: Klausur (120 Min.) oder mdl. Prüfung (30 Min.)
1199481
Modellierung des Stofftransports in der Umwelt
Ü 2
Environmental Fate: Inverse Modellierung (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Environmental Fate: Inverse Modelling Angewandte und inverse Modellierung
V Ü
1 3
PL: Klausur (90 Min.) oder mdl. Prüfung (30 Min.)
1112111
Fernerkundung und Geoinformation (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Remote Sensing and Geo-InformationFernerkundung V
Ü 2 1
PL: Klausur (60 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 30 Min.)
4302231
Analyse mit GI-Technologien
S 2
Radarfernerkundung (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Radar Remote Sensing Radarfernerkundung V/Ü 2 PL: Klausur (60 Min.)
oder mdl. Prüfung (ca. 30 Min.)
4302241
Terrestrische Radarinterferometrie
V/Ü 2
Raumbezogene Umweltanalysen (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Umweltmonitoring und Risikoabschätzung mittels Fernerkundung und Geoinformatik
S 4 PL: Referat 4302291
Seite 15 Erläuterungen zum Masterstudiengang Umweltingenieurwesen WS 2014/15 (Stand: 03.03.2015)
3.3.5 Umwelt- und Ressourcengerechtes Bauen Verantwortlich für die Vertiefungsrichtung: Prof. Fisch/Prof. Budelmann
Das Umwelt- und ressourcenschonende Bauen gewinnt immer mehr Bedeutung. Dies gilt sowohl für den Entwurf zukunftsweisender Neubauten als auch für den Erhalt des vorhandenen Baubestandes.
Ziel der Vertiefungsrichtung ist zum erstgenannten Aspekt der Erwerb detaillierter Grundlagenkenntnisse zur Planung der Gebäudehülle, Gebäude- und Energietechnik neuer sowie bestehender Gebäude nach ganzheitlichen Prinzipien. Energie- und Klimadesign vermittelt die Umsetzung hoher Energieeffizienz und hohem Nutzerkomfort in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Darauf aufbauend werden Kenntnisse über den Energiehaushalt von Gebäuden und den umweltgerechten und nachhaltigen Gebäudebetrieb vermittelt.
Da der weit überwiegende Teil der Bauwerke, die in den nächsten Jahrzehnten genutzt werden, bereits heute besteht, kommt deren Erhalt große Bedeutung hinsichtlich des Ressourcen- und Umweltschutzes zu. Deshalb werden zum zweitgenannten Aspekt die Grundlagen zur Bauwerkserhaltung von den Ursachen und der Untersuchung von Bauschäden bis zu erhaltenden Maßnahmen vermittelt. (Hierzu gehört auch der Wiedereinsatz von Baustoffen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft)
Der Beginn dieser Vertiefung ist zum Sommer- und Wintersemester möglich.
Lehrveranstaltung Art SWS pro Semester Prüfung Prüf.-NummerWiSe SoSe
Gebäudetechnik (Pflichtmodul, 6 LP) Technical Equipment of Buildings Gebäudetechnik I V
Ü 2 1
PL: Klausur (180 Min.) SL: Lernzielkontrolle
4114012
Gebäudetechnik II V Ü
2 1
Energie- und komfortgerechte Gebäudeplanung (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Wahl von einer Lehrveranstaltung aus dem Angebot
Schall und Raum S 4 PL: Referat 4399733
Lichtplanung und –simulation
S 4 4399734
Technologie des Bauens S 4 4 4399735
Seite 16 Erläuterungen zum Masterstudiengang Umweltingenieurwesen WS 2014/15 (Stand: 03.03.2015)
Lehrveranstaltung Art SWS pro Semester Prüfung Prüf.-NummerWiSe SoSe
Bauwerksinstandsetzung (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Structural Repair Bauwerksmonitoring und Messtechnik
V Ü
2 1
PL: Klausur (90 Min.) 4334133
Bauschäden – Entstehung, Vermeid-ung, Instandsetzung
V Ü
2 1
Angewandte Baustofftechnologie (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Applied Building Material (Wahl von 3 Lehrveranstaltungen.)
Abdichten von Bauwerken (1)
V/Ü 2 PL: Klausur (90 Min.) (1)+(2)+(3)
4306192 (1)+(2)+(4)
4306193 (1)+(3)+(4)
4306194 (2)+(3)+(4)
4306195
Passive Wärmedäm-mung von Gebäuden (2)
V 2
Nachträgliche Verstärkung von Massivbauwerken (3)
V/Ü 2
Schutz und Sicherung historischer Bauten (4)
V/Ü 2
Verfahren zu Schutz und Sanierung (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Procedures for Preservation and Restoration Bautenschutz und Bauwerkssanierung
V Ü
2 1
PL: Klausur (90 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 30 Min.)
4306511
Zustandsbeurteilung und Sanierung von Holz
V/Ü 3
Organische Baustoffe (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Organic Materials in Construction Kunststoffe im Bauwesen
V/Ü 3 PL: Klausur (90 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 30 Min.)
4306361
Organische Baustoffe: Nachwachsende Werkstoffe und Holz-werkstoffe im Bauwesen
V/Ü 3
Seite 17 Erläuterungen zum Masterstudiengang Umweltingenieurwesen WS 2014/15 (Stand: 03.03.2015)
3.3.6 Verkehr und Infrastruktur Verantwortlich für die Vertiefungsrichtung: Prof. Friedrich
Empfohlen für diese Vertiefungsrichtung werden die folgenden Grundlagenveranstaltungen:
Umweltökonomie und –recht Multivariate statistische Verfahren
Verkehr- und Infrastruktur sind elementare Voraussetzungen für das Funktionieren der Gesellschaft. Die Entwicklung unserer Städte, das Wachstum der Wirtschaft und die Befriedigung der menschlichen Grundbedürfnisse sind abhängig von einer funktionalen Verkehrsinfrastruktur. Die Vertiefungsrichtung beschäftigt sich, neben den raumplanerischen Rahmenbedingungen, mit der Funktionsweise von Verkehr und den Auswirkungen unserer Mobilität und der Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Schienenwege, Verkehrswegebau) auf die Umwelt. Der Forderung nach einer nachhaltigen Verkehrs- und Stadtplanung und der Einbeziehung der Gesellschaft (u. a. durch Beteiligungsprozesse) wird in den Lehrveranstaltungen Rechnung getragen.
Der Beginn dieser Vertiefung ist zum Sommersemester nur eingeschränkt möglich
Lehrveranstaltung Art SWS pro Semester Prüfung Prüf.-NummerWiSe SoSe
Umweltschutz (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Environmental Protection Umweltschutz in Ver-kehrs- und Stadtplanung
V Ü
1 1
PL: Klausur (90 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 30 Min.)
4318271
Nachhaltigkeit in Ver-kehrs- und Stadtplanung
V Ü
1 1
Planungsmethodik und Planungsmodelle (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Planning Methods and Planning Models Planungsmethodik und Planungsmodelle
V Ü
2 2
PL: Klausur (90 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 30 Min.)
4306231
Verkehrsplanung (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Traffic Planning (nur wählbar, wenn nicht in der Vertiefung “ÖPNV” eingebracht)
Verkehrsplanung V Ü
2 2
PL: Klausur (90 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 30 Min.)
4318021
Straßenbautechnik (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Road Construction Technology Baustoffe und Befestigungen im Verkehrswegebau
V/Ü 2 PL: Klausur (120 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 30 Min.)
4319023
Straßenbau und -erhaltung
V/Ü 2
Straßenbaulabor-praktikum
P 2
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Lehrveranstaltung Art SWS pro Semester Prüfung Prüf.-NummerWiSe SoSe
Angebotsplanung und Transportstrategien im Schienenverkehr (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Angebotsplanung und Transportstrategien im Schienenverkehr
V Ü
3 1
PL: mdl. Prüfung (ca. 30 Min.)
4302051
Asphalttechnologie und weiterführende Straßenbautechnik (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Asphalt Technology and Advanced Road Construction Technology “Asphaltbefestigungen” ist eine Pflichtveranstaltung. Wahl von zwei weiteren Fächern. Es werden Kenntnisse aus dem Modul „Straßenbautechnik“ vorausgesetzt.
Asphaltbefestigungen (1) V/Ü 2 PL: Klausur (120 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 30 Min.) (Inhalte je nach gewählten Veranstaltungen)
(1)+(2)+(3)
4306821 (1)+(2)+(4)
4306822 (1)+(2)+(5)
4306823 (1)+(3)+(4)
4306824 (1)+(3)+(5)
4306825 (1)+(4)+(5)
4306826
Mechanisches Verhalten von Straßenbaustoffen (2)
V/Ü 2
Straßenbautechnik in der Praxis (3)
V/Ü 2
Technologie der Pflasterdecken und Plattenbeläge (4)
V/Ü 2
Qualitätssicherung im Straßenwesen (5)
V/Ü 2
Planung und Entwurf von Straßen (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Road Design Straßenplanung und -entwurf
V/Ü 2 PL: Klausur (120 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 30 Min.)
4306801
Computergestützter Straßenentwurf und Visualisierung
V/Ü 2
Dimensionierung von Verkehrswegen
V/Ü 2
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3.3.7 Ver- und Entsorgungswirtschaft Verantwortlich für die Vertiefungsrichtung: Prof. Dichtl
Die Ver- und Entsorgungswirtschaft befasst sich in erster Linie mit der Technik, die zur Planung, zum Bau sowie zum Betrieb der Umweltinfrastruktur und von ressourcenwirtschaftlichen Anlagen erforderlich ist. Hierzu kommen physikalische, chemische und auch biologische Verfahren zur Wasser-, Abwasser-, Klärschlamm- und Abfallbehandlung zum Einsatz. Neben der rein technischen Betrachtung werden die Systeme im Kontext ökologischer und ökonomischer Fragestellungen sowie vor dem Hintergrund von Managementfragen, Risiko- und Technikfolgeabschätzungen betrachtet. Moderne Ansätze wie die Betrachtung von Abwasser, Abfall und Klärschlamm als Ressource für Sekundärrohstoffe sind ebenfalls Gegenstand des Lehrfachs. Darüber hinaus werden die Fragen der Technologieanpassung sowie des Technologietransfers in Entwicklungs- und Schwellenländer berücksichtigt, wobei auch die sozioökonomischen, rechtlichen und kulturellen Aspekte Berücksichtigung finden.
Der Beginn dieser Vertiefung ist zum Sommersemester nur eingeschränkt möglich. Die Vertiefung kann nicht belegt werden, wenn die Vertiefungen Abfall- oder Siedlungswasserwirtschaft belegt werden.
Lehrveranstaltung Art SWS pro Semester Prüfung Prüf.-NummerWiSe SoSe
Siedlungswasserwirtschaft I (Pflichtmodul, 6 LP) Sanitary Engineering I Verfahrenstechnik der Abwasserreinigung
V/Ü 3 PL: Klausur (120 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 60 Min.)
4337021
Klärschlammbehandlung – und beseitigung
V/Ü 2
Abfall- und Ressourcenwirtschaft I (Pflichtmodul, 6 LP) Waste and Resource Management I Abfallverwertung und -behandlung - Grundlagen -
V/Ü
2
PL: Klausur (90 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 30 Min.)
4320111
Abfallverwertung und -behandlung - Konzeption und Planung -
V/Ü 2
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Lehrveranstaltung Art SWS pro Semester Prüfung Prüf.-NummerWiSe SoSe
Aus den weiteren Modulen der Vertiefung Wahl von einem bzw. zwei Modulen aus Siedlungswasserwirtschaft II, III und Abfall- und Ressourcenwirtschaft II, III.
Siedlungswasserwirtschaft II (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Sanitary Engineering II Wahl von zwei Lehrveranstaltungen aus dem Angebot von drei Lehrveranstaltungen, Empfehlung: Praktikum/Seminar zur Verfahrenstechnik der Abwasser-, Schlamm- und Wasserbehandlung Kenntnisse aus dem Modul Siedlungswasserwirtschaft I werden vorausgesetzt.
Bemessung und Ausle-gung von Anlagen (3 LP)
S 2 PL: Klausur (60 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 30 Min.) und Referat
4337034
Anaerobtechnik, Industrie- und Sicker-wasserreinigung (3 LP)
V Ü
1 1
4337035
Praktikum / Seminar zur Verfahrenstechnik der Abwasser-, Schlamm- und Wasserbehandlung (3 LP)
Ü 2 4337036
Abfall- und Ressourcenwirtschaft II (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Waste and Resource Management II Voraussetzung: Modul “Abfall- und Ressourcenwirtschaft I”
Urban Mining, Deponiebau und Geotechnik der Abfälle
V Ü
1 1
PL: Klausur (90 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 30 Min.)
4320123
Mechanische und thermische Behandlung von Abfällen
V Ü
2 1
Siedlungswasserwirtschaft III für Umweltingenieure (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Sanitary Engineering III Trinkwasser V
Ü 1
1 PL: Klausur (120 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 30 Min.)
4302061
Siedlungsentwässerung Es sind 25 Plätze verfügbar.
V/Ü 2
Abfall- und Ressourcenwirtschaft III (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Waste and Resource Management III Es sind 40 Plätze verfügbar.
Abfall-, Siedlungswasser- und Ressourcenwirtschaft in Entwicklungs- und Schwellenländern (4 LP)
S 2 PL: Referat 4320131
Technologien und Konzepte zur Luftreinhaltung und Klimaschutz (2 LP)
V/Ü
2
PL: Klausur (60 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 30 Min.)
4320132
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3.3.8 Wasserwesen Verantwortlich für die Vertiefungsrichtung: Prof. Dittrich/ Prof. Meon
Die Wasserwirtschaft ist die zielbewusste Ordnung aller menschlichen Eingriffe auf das ober- und unterirdische Wasser bezüglich Menge, Güte und Ökologie. Die resultierenden Nutzungsansprüche umzusetzen, ist Aufgabe des Wasserbaus. Ziel der Vertiefungsrichtung ist die Entwicklung eines soliden naturwissenschaftlich-technischen Verständnisses für die interagierenden Prozesse der Hydrologie und Gewässergüte in Flusseinzugsgebieten sowie der Hydro- und Morphodynamik (Prozesse zwischen Strömung und Sedimenttransport) in Flussläufen. Hierfür werden numerische und experimentelle Verfahren, Modelle und Messtechnik eingesetzt. Darauf aufbauend, werden Kenntnisse zur Planung und Umsetzung von wasserwirtschaftlichen und wasserbaulichen Maßnahmen wie Hochwasserschutz, Hochwasservorhersage, Grundwasser- und Gewässergütemanagement sowie die naturnahe Umgestaltung von Fließgewässern mittels ökologisch vertretbarer Bauweisen vermittelt.
Der Beginn dieser Vertiefung ist zum Sommer- und Wintersemester möglich.
Lehrveranstaltung Art SWS pro Semester Prüfung Prüf.-NummerWiSe SoSe
Hydrologie und Wasserwirtschaft (Pflichtmodul, 6 LP) Hydrology and Water Resources Management Hydrologie und Wasserwirtschaft
V/Ü 4 PL: Klausur (120 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 60 Min.)
4310261
Naturnaher Wasserbau (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Eco-Hydraulics „Naturnaher Wasserbau“ und „Gerinnehydraulik – naturnah“ sind Pflichtfächer. Wahl einer Lehrveranstaltung aus „Widerstandsverhalten von Bewuchs“ und „Fließgewässerökologie“.
Naturnaher Wasserbau (4 LP)
V/Ü 4 PL: Klausur (90 Min.) 4320021
Gerinnehydraulik – naturnah (1 LP)
Ü 2 PL: Referat 4320022
Widerstandsverhalten von Bewuchs (1 LP)
V 1 PL: mdl. Prüfung (ca. 30 Min.)
4320023
Fließgewässerökologie (1 LP)
V 1 PL: mdl. Prüfung (ca. 30 Min.)
4320024
Hydrogeologie und Grundwasserbewirtschaftung (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Hydrogeology and Ground Water Management GIS-Grundkenntnisse werden vorausgesetzt
Hydrogeologie und Grundwasserbe-wirtschaftung
V/Ü 4 PL: mdl. Prüfung (30 Min.) oder Hausarbeit (bis 15 Seiten schriftl. Ausarbeitung)
4310271
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Lehrveranstaltung Art SWS pro Semester Prüfung Prüf.-NummerWiSe SoSe
Numerische Methoden im Grund- und Oberflächenwasser (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Numeric Methods in Ground and Surface Waters „Numerische Methoden im Grund- und Oberflächenwasser“ und „Gerinnehydraulik – numerisch“ sind Pflichtfächer. Wahl einer Lehrveranstaltung aus „Hydraulik im Damm- und Deichbau“ und „Numerische Berechnung von Grundwasserströmungen“.
Numerische Methoden im Grund- und Ober-flächenwasser (4 LP)
V/Ü 4 PL: Klausur (90 Min.) 4320041
Gerinnehydraulik – numerisch (1 LP)
Ü 2 PL: Referat 4320042
Hydraulik im Damm- und Deichbau (1 LP)
V 1 PL: mdl. Prüfung (ca. 30 Min.)
4320043
Numerische Berechnung von Grundwasser-strömungen im Damm- und Deichbau (1 LP)
V/Ü 1 PL: mdl. Prüfung (ca. 30 Min.)
4320044
Flussgebietsmanagement (Wahlpflichtmodul, 6 LP) River Basin Management Flussgebietsmanage-ment
V/Ü 2 PL: Klausur (120 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 60 Min.) SL: 2 Hausübungen
4320095
GIS-Anwendungen im, Flussgebietsmanage-ment
V/Ü 2
Gewässerschutz (Wahlpflichtmodul, 6 LP) Water Protection Die Belegung der Veranstaltung Modellierung der Gewässergüte (4 LP) ist Pflicht. Aus den weiteren Veranstaltungen (2 LP) muss eine gewählt werden.
Modellierung der Gewässergüte (1)
(4 LP)
V/Ü 4 PL: (1)+(2): Klausur (75 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 60 Min.) und Referat (1)+(3): Klausur (75 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 60 Min.) und Referat (1)+(4): Klausur (120 Min.) oder mdl. Prüfung (ca. 60 Min.)
(1)+(2) 4320108und 4320109 (1)+(3) 4320108 und 4306711 (1)+(4) 4320107
Messtechnik für Wassermenge und Gewässergüte (2)
(2 LP)
P 2
Gewässergütebewertung und –entwicklung mittels Indikatororganismen (3)
(2 LP)
Ü 2
Diffuser Stoffeintrag und –umsatz in Gewässern (4)
(2 LP)
V 2
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4.1 Anmeldung zur Prüfung Die Anmeldung erfolgt schriftlich zu einem festgelegten Anmeldetermin online unter http://vorlesungen.tu-bs.de. Der Anmeldezeitraum wird zusammen mit den Prüfungsterminen auf der Homepage der Fakultät https://www.tu-braunschweig.de/abu/aktuell/klausuren veröffentlicht. Bitte beachten Sie bei der Anmeldung, dass Sie die korrekte Prüfung im richtigen Modul auswählen. Verwenden Sie dazu die Prüfungsnummern aus diesen Erläuterungen.
Für die Zulassung zu Prüfungen ist eine Einschreibung an der Technischen Universität Braunschweig notwendig. Während eines Urlaubssemesters ist die Teilnahme an Prüfungen ausgeschlossen (s. IOrd §9 Abs.4).
4.2 Wiederholungsprüfungen Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen erfolgt nicht automatisch. Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen hat ebenfalls online zu erfolgen (siehe 4.1). Der Rücktritt (Abmeldung) von Wiederholungsprüfungen ist zulässig. Es gelten die unten angegebenen Fristen für die Abmeldung (siehe 4.3). Über http://vorlesungen.tu-bs.de sollte überprüft werden, ob die Anmeldungen zu den Wiederholungsprüfungen korrekt erfasst sind. Es wird empfohlen, nicht bestandene Prüfungen im nächsten Prüfungszeitraum zu wiederholen.
4.3 Abmeldung von einer Prüfung Die Abmeldung von einer schriftlichen Prüfung ist bis einen Werktag vor der Prüfung (12.00h) zulässig und kann online erfolgen. Für die Abmeldung von mündlichen Prüfungen gilt die Abmeldefrist von einer Woche. Nach Ablauf der Frist ist nur ein begründeter Rücktritt z.B. mit einem ärztlichen Attest möglich. Das Attest muss spätestens drei Werktage nach Ausstellung im Prüfungsamt vorgelegt werden (s. BPO § 6).
4.4 Prüfungsversuche Module werden durch Prüfungs- oder Studienleistungen abgeschlossen, die in der Prüfungsordnung festgelegt sind (vgl. BPO Anlage 5).
Für jede Prüfungsleistung sind zwei Wiederholungsversuche möglich (s. APO §13 Abs. 1). Vor dem endgültigen Scheitern im Studiengang wird für schriftliche Prüfungen in jedem Fall eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Studienleistungen können beliebig oft wiederholt werden (s. APO §13 Abs. 7).
4.5 Notenverbesserung Wird der erste Prüfungsversuch innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt und bestanden, kann dieser zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Die Wiederholung muss bis spätestens zum Ende des übernächsten Semesters erfolgen. Das jeweils bessere Ergebnis zählt (s. APO §13 Abs. 2). Für die Anmeldungen gelten die Regelungen nach 4.1.
Diese Regelung gilt nicht für die Abschlussarbeiten.
4 Allgemeine Hinweise
Prüfung (1. Versuch)
Wiederholung (2. Versuch)
Zweitwiederholung
(3. Versuch)
nicht bestanden nicht bestanden
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4.6 Austausch von Fächern Der Austausch von Fächern ist in § 13 Abs. 3 APO geregelt und nur bei Wahlpflichtfächern möglich. Ein Austausch von Fächern ist weiterhin nur möglich, wenn der Freiversuch in diesem Wahlpflichtfach in der Regelstudienzeit absolviert wurde. Danach ist kein Austausch mehr möglich. Wenn mehr Prüfungen abgelegt werden als erforderlich sind, werden diese chronologisch nach Prüfungsdatum gewertet.
Um ein Wahlpflichtfach auszutauschen, muss dieses dem zuständigen Prüfungsamt spätestens zwei Semester nach dem Freiversuch schriftlich mitgeteilt werden. Die Stichtage sind der 30.09. und der 31.03. eines Jahres. Mitteilungen, die nach Ende des übernächsten Semesters eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
4.7 30-LP-Regelung Nach dem zweiten Semester sind mindestens 30 LP nachzuweisen (s. APO §8 Abs. 2) Werden die geforderten 30 LP nicht erreicht, erfolgt eine Einladung zu einem Beratungsgespräch. Die Teilnahme an diesem Beratungsgespräch ist freiwillig (s. BPO §5).
4.8 Masterarbeit Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit ist der Nachweis des Abschlusses aller erforderlichen Module (s. BPO Anlage 4). Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag die Zulassung zur Masterarbeit auch schon vorher genehmigen, wenn die Studienarbeit erbracht wurde, insgesamt 80 LP vorliegen und abzusehen ist, dass die übrigen Module innerhalb eines Semesters absolviert werden.
Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 20 Wochen. Die Masterarbeit umfasst 24 Leistungspunkte. Der Vortrag geht mit 10 % in die Bewertung der Arbeit ein.
Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von vier Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden. Im Einzelfall gibt es die Möglichkeit, die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um bis zu 6 Wochen zu verlängern. Hierfür ist ein gegründeter Antrag an den Prüfungsausschuss, ggf. mit entsprechenden Nachweisen, einzureichen.
4.9 Zusatzprüfungen Sie können im Rahmen Ihres Studiums Zusatzprüfungen absolvieren (s. § 19 APO). Die Wertung als Zusatzprüfung setzt voraus, dass dieses bei der Anmeldung zur Prüfung im Prüfungsamt bekanntgegeben wird. Auf Antrag erscheinen diese Zusatzprüfungen auf dem Zeugnis.
4.10 Berechnung der Abschlussnote Die Abschlussnote berechnet sich aus den Noten der Prüfungsleistungen sowie der Masterarbeit (Gewichtung nach LP).
Das folgende Modul wird nur mit Studienleistungen abgeschlossen und geht nicht in die Notenberechnung mit ein (siehe Modulhandbuch):
Modul Überfachliche Qualifizierung
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Technische Universität Braunschweig Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften Pockelsstr. 4 38106 Braunschweig
Prüfungsamt der Fakultät 3 Altgebäude, Erdgeschoss, Raum 028
Studienberatung
Raum 212, 1. OG
E-Mail: umwelt@tu-bs.de
Sprechzeiten: Mo, Di und Do 10 - 12 Uhr, Di und Do 14 - 16 Uhr (Mittwoch und Freitag geschlossen)
Prüfungsangelegenheiten: Arndt Geerken (Tel. 391 - 2311), Raum 028, EG
Studiengangskoordination: Jasmin Vortkamp (Tel. 391 - 2312), Raum 212, 1. OG
Auslandsangelegenheiten: Stefanie Theil / Ina Müller (Tel. 391 - 2305), Raum 029, EG
Datum Änderung 09.10.2014 Die Seminare für Straßenwesen und Brandschutz sind nicht
mehr Bestandteil der Vortragsreihen. 15.10.2014 Technologie des Bauens wird im Sommer- und
Wintersemester angeboten 03.03.2015 Redaktionelle Änderungen unter 3.2.1
5 Kontakt
6 Änderungsindex
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