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Vorlage
Bezirksregierung ArnsbergGeschäftsstelle des Regionalrates
E-Mail: geschaeftsstelle.regionalrat@bezreg-arnsberg.nrw.de
Tel.: 02931 82-2341, 2324 od. 2306 Fax: 02931 82-46177
Regionalratssitzung am: 13.12.2007 Vorlage: 33/05/07
Vorberatung in: PK ... SK ... VK ...
TOP 5: Verwaltungsstrukturreform
- Information
Berichterstatter/in: Regierungsvizepräsident Kosow
Bearbeiter/in: Oberregierungsrat Sommer Regierungsamtmann Wahlers
Beschlussvorschlag
Der Regionalrat nimmt die Information zur Kenntnis.
Begründung:
I. Zielsetzungen der Verwaltungsstrukturreform
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen vertritt das Leitbild eines leistungsstarken,
bürgerorientierten und flexiblen öffentlichen Dienstes. Ziel ist, die Verwaltung des Landes zu
verschlanken, bisher unübersichtliche Kompetenzen zu entflechten und Transparenz und
Ergebnisverantwortung im Verwaltungshandeln zu erhöhen. Konsequent wurde daher überprüft,
welche Aufgaben entfallen, welche privatisiert, welche kommunalisiert werden können und welche
der Staat weiterhin wahrnehmen muss.
Es geht darum, die staatliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen auf ihre Kernaufgaben
zurückzuführen. Doppelzuständigkeiten sollen abgebaut werden. Die Notwendigkeit staatlicher
Sonderbehörden ist zu hinterfragen. Der Staat bleibt nur noch für die Dinge zuständig, für die er
eine Garantiefunktion hat und aus denen er sich deshalb nicht zurückziehen darf. Ein wichtiges
Prinzip der Modernisierung besteht in größtmöglicher Orts- und Bürgernähe. Möglichst Vieles
sollte im Rathaus vor Ort erledigt werden, denn hier ist der Kontakt zwischen Bevölkerung und
Verwaltung besonders eng. Gerade auf kommunaler Ebene dürfte die damit verbundene
Transparenz mehr Demokratie schaffen - denn in den Städten und Gemeinden haben die
Bürgerinnen und Bürger die direkteste Möglichkeit der Einflussnahme. Gleichzeitig bietet sich die
Chance, kosten- und zeitintensive Abstimmungs- und Koordinierungsprozesse innerhalb der
öffentlichen Hand zu verringern.
II. Reformschritte bis zum 31.12.2007
Vorlage http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/regionalrat/tagesordnungen/2007/...
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1. Eingliederung der Sonderbehörden
Der erste Schritt auf diesem Weg wurde zum 01.01.2007 gegangen. Zu diesem Termin ist das
"Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in NRW" in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist von den
fast 50 beschlossenen Einzelmaßnahmen zur Verwaltungsreform die mit Abstand bedeutsamste.
Durch dieses Gesetz sind zum 01.01.2007 15 Behörden oder Behördenteile in die
Bezirksregierung Arnsberg integriert worden. Hierdurch sind 881 neue Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in die Bezirksregierung Arnsberg aufgenommen worden.
2. Neuordnung der Polizeiorganisation
Im zweiten Schritt wurden Aufgaben aus den Bezirksregierungen herausgezogen, die nicht
dauerhaft dort bleiben sollen. So wurden die Aufgaben der Autobahnpolizei zum 01.01.2007 aus
den Bezirksregierungen herausgelöst und für den Regierungsbezirk Arnsberg auf das
Polizeipräsidium Dortmund übertragen. Die restlichen Polizeiaufgaben wurden zum 01.07.2007
aus den Bezirksregierungen herausgelöst und auf andere Behörden übertragen. Durch den
Wegfall der Polizeiaufgaben hat die Bezirksregierung Arnsberg ca. 500 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter an die verschiedenen Polizeibehörden abgegeben.
3. Wegfall des Widerspruchsverfahren
Durch die Bürokratieabbaugesetze I und II ist zudem in vielen Bereichen das
Widerspruchsverfahren entfallen. Durch die Bearbeitung von Widersprüchen waren bisher etwa
rd. 42 Stellen bei der Bezirksregierung Arnsberg gebunden. Die Dezernate 11 und 14 prüfen z.
Zt. inwieweit diese Stellen anderweitig verwendet werden können.
III. Reformvorhaben zum 01.01.2008
In der nächsten Phase der Verwaltungsstrukturreform kommen zum 01.01.2008 weitere neue
Aufgaben auf die Bezirksregierung Arnsberg zu.
1. Von der Landesstelle Unna Massen zum Kompetenzzentrum für Integration
Die Landesstelle Unna-Massen wird aufgelöst und als eigenständiges Dezernat 36 in die BR
Arnsberg integriert (186 Beschäftigte).
Das Kompetenzzentrum für Integration wird teilweise die Aufgaben der Landesstelle
Unna-Massen (Aufnahme und Weiterleitung von Aussiedlern, Zuwanderern und ausländischen
Flüchtlingen in NRW) weiterführen bzw. die Aufgabenfelder intensivieren. Mit Reduzierung des
Unterbringungsbedarfs und der Betreuungskapazitäten wird sich das Kompetenzzentrum für
Integration auf den Wissenstransfer durch Beratungstätigkeit und auf Tagungs- und
Fortbildungsaktivitäten für die Akteure in den Kommunen konzentrieren und seine Kurse für
Zuwanderer weiterentwickeln. Außerdem wird sich das Kompetenzzentrum mit der Durchführung
von Förderprogrammen und der Gewährung gesetzlicher Leistungen befassen.
2. Übernahme der arbeitsmarktpolitischen Förderprogramme aus der
Versorgungsverwaltung
Außerdem wird im Zuge der Auflösung der Versorgungsämter die Zuständigkeit für die
Abwicklung arbeitsmarktpolitischer Förderprogramme auf die Bezirksregierungen übergehen. In
unserem Regierungsbezirk sind 33 Beschäftigte der Versorgungsämter in Dortmund und Soest
betroffen.
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3. Neuordnung der Schulaufsicht
Auch im Bereich der Schulaufsicht wird es Änderungen geben. Die Zuständigkeit für die
Personalsachbearbeitung an Haupt- und Förderschulen wechselt zum 01.08.2008 von den
Schulämtern der Kreise und kreisfreien Städten zur Bezirksregierung. Zusätzliches Personal wird
den Bezirksregierungen für diese Aufgaben nicht bereitgestellt. Die Bearbeitung der
Beihilfeangelegenheiten verbleibt in der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte.
Zum 01.01.2008 geben die Bezirksregierungen aber auch Aufgaben ab.
4. Neuordnung der Vermessungsverwaltung
So wird z.B. die Vermessungsverwaltung neu organisiert. Ein Großteil der Aufgaben wird bei der
Bezirksregierung Köln angesiedelt, in die auch das derzeitige Landesvermessungsamt integriert
wird. Bei den Bezirksregierungen verbleiben die Aufsicht über die unteren Katasterbehörden und
die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sowie Ausbildungsaufgaben und auslaufende
Aufgaben, die in den nächsten Jahren abgeschlossen werden müssen. Die Beschäftigten der
Messtrupps bei den Bezirksregierungen sollen zum Landesamt für Personaleinsatzmanagement
(LAPEM) versetzt und vorläufig an die Bezirksregierungen zurück abgeordnet werden. Zudem
sollen die Bezirkstopographen (1 - 2 Beschäftigte je Bezirksregierung) zur Bezirksregierung Köln
versetzt werden.
5. Förderung nach dem ÖPNV-Gesetz
Des Weiteren ist die Förderung nach dem ÖPNV-Gesetz zum 01.01.2008 auf die neuen
Zweckverbände übertragen worden. Das derzeit mit dieser Aufgabe betraute Personal wird auf
die Zweckverbände übergehen. Hiervon sind 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates
67 am Standort Dortmund betroffen.
6. Kommunalisierung der Umweltverwaltung
Der Gesetzentwurf zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts weist die
Zuständigkeiten im Umweltrecht grundsätzlich den Kreisen und kreisfreien Städten zu. Die
staatlichen Zuständigkeiten beschränken sich auf ausdrücklich genannte Fälle, die von
besonderer technischer Komplexität, Gefährlichkeit oder überörtlicher Bedeutung sind. Außerdem
wird das Zaunprinzip realisiert: Für die umweltrechtlichen Belange aller Anlagen, die in einem
räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehen, ist künftig stets nur noch eine
Behörde verantwortlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierungen folgen ihren
Aufgaben in die Kommunen. Hiervon sind 57 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Bezirksregierung Arnsberg betroffen, die nach dem Grundsatz "das Personal folgt der Aufgabe"
im Rahmen von Gestellungsverträgen bzw. im Wege der Überleitung nach § 128 Abs. 4
Beamtenrechtsrahmengesetz zu den neuen Aufgabenträgern wechseln werden.
7. Neues Laborkonzept
Die beiden Labore bei den ehemaligen StUÄ Hagen und Lippstadt werden zum 01.01.2008 aus
den Bezirksregierungen herausgelöst und in das Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) integriert. Hiervon sind 92 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
betroffen, die zum LANUV versetzt werden. Das Labor-Konzept wird am 18.12.2007 im Kabinett
abschließend beraten.
IV. Neue Organisationsstruktur der Bezirksregierungen
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Am 27.11.2007 hat das Kabinett die neue Organisationsstruktur der Bezirksregierungen ab dem
01.01.2008 beschlossen. Die Bezirksregierungen werden zukünftig um eine Abteilung reduziert,
so dass diese in der Regel nur noch über 5 Abteilungen verfügen werden. Hierdurch und durch
weitere Maßnahmen wird zudem die Anzahl der Dezernate von 39 auf 30 vermindert; bei der
Bezirksregierung Arnsberg von 47 auf 35.
Der neue Organisationsplan liegt bei (Anlage 1).
V. Standort-Konzept für die Bezirksregierungen
Zukünftig wird die Bezirksregierung Arnsberg voraussichtlich an folgenden Standorten vertreten
sein: Arnsberg, Dortmund, Lippstadt, Siegen, Soest, Unna (Kompetenzzentrum für Integration)
sowie Düren. Der Standort Düren wird allerdings zum 01.11.2008 einer Bestandsprüfung
unterzogen.
Die Außenstellen in
· Kirchhundem-Albaum (Fischerei/Gewässerökologie),
· Hagen, Münster, Detmold, Büren-Ringelstein (Kampfmittelbeseitigungsdienst
-KBD-Westfalen-)
· Hemer und Schöppingen (Zentrale Unterbringungseinrichtungen für Asylbewerber
-ZUE-)
· Olsberg (Projektbüro Biotechnologie)
bleiben bestehen.
Die Standorte Gelsenkirchen, Hagen, Kamen, Moers und Recklinghausen werden spätestens
zum 31.12.2010 aufgegeben. Eine Übersichtskarte der künftigen Standorte ist beigefügt (Anlage
2).
VI. Anreizsysteme im Rahmen des Personaleinsatzmanagements
Die Landesregierung ist mit dem Ziel angetreten, eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung zu
erreichen. Um das strukturelle Defizit im Landeshaushalt in den Griff zu bekommen, müssen
unter anderem die Personalkosten stabilisiert und möglichst schnell reduziert werden. Eine
Senkung der Personalausgaben kann nur durch den Abbau von Stellen erfolgen. Dies
umzusetzen ist u.a. die Aufgabe des Personaleinsatzmanagements. Mit diesem Instrument sollen
bis zum Ende der Legislaturperiode 10.000 kw-Vermerke (künftig wegfallende Stellen)
beschleunigt abgebaut und personelle Auswirkungen der Verwaltungsstrukturreform begleitet
werden. Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein vorzeitiges Ausscheiden zu ermöglichen
und damit über die natürliche Fluktuation hinaus Stellen schneller abbauen zu können, hat die
Landesregierung Anreize geschaffen. Dazu zählen:
· Abfindungen
· Beurlaubungen
· vorgezogener Ruhestand
· einstweiliger Ruhestand und
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· Altersteilzeit.
Nach Auskunft des Finanzministeriums vom 20.11.2007 sind die Antrags- und
Bewilligungsverfahren weitgehend abgeschlossen. Insgesamt sind fast 4.500 Anträge
eingegangen, die insbesondere die personalintensiven Bereiche betreffen. Es werden
vorrausichtlich rd. 2.500 Anträge bewilligt.
Bei der Bezirksregierung Arnsberg werden bis zum 31.12.2007 bzw. 31.03.2008 ca. 120
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der Inanspruchnahme von Anreizsystemen die Behörde
verlassen.
In Vertretung
Anlagen:
Anlage 1Anlage 2
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