Walter-Eucken-Schule WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg Wirtschaftsinformatik Verordnung über die...

Preview:

Citation preview

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

Überblick:

1. Warum das Berufskolleg?

2. Stundentafel

3. Probezeit

4. Erfolgreicher Abschluss

(Noten-Ausgleichsmöglichkeiten)

5. Infos zur Prüfung im BK2

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

Wie geht es nach dem BK2 weiter?

● Beginn einer (ggf. verkürzten) Berufsausbildung

● Übertritt in das 2. Schuljahr der WO (= Wirtschaftsoberschule): Notendurchschnitt 2,0in den 4 Kernfächern (BW, D, E, M)

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

Religionslehre 1 1Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 1Deutsch (m. Betrieblicher Kommunik.) 3 3Englisch 3 3Mathematik 2 4Physik (od. Chemie od. Biologie od. Technik) 2

Stundentafel

1. Pflichtbereich1.1 Allgemeiner Bereich Sj.1 Sj.2

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

Stundentafel

1. Pflichtbereich1.2 Berufsfachlicher Bereich Sj.1 Sj.2

Betriebswirtschaft mit Steuerungund Kontrolle 8 7Wirtschaftsinformatik 6 7Gesamtwirtschaft 2 1Informations- u. Kommunik.technik 1 1Büromanagement 2 -Projektkompetenz bzw. Projektarbeit ** 1

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

Stundentafel3. Wahlbereich

3.1 Zusatzprogramm zum Erwerb des „Wirtschaftsassistenten“ Wirtschaft - 2

3.2 Weitere Fächer 2 2z.B. Sport,

Englisch (KMK-Zertifikat) Zweite Fremdsprache

4. Praktikum 4 Wochen + 4 Wochenin den Ferienzeiten, vor den Prüf.

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

Maßgebende Fächer:

Alle Fächer des Pflichtbereichs:

Rel, G/GK, D(/BK), E, M, Phy, BW m.SuK, Winfo, GW, BM, PK bzw. PA

Kernfächer:

Von den maßgebenden Fächern:D, E, M, BW m.SuK

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

Aufnahme auf Probe

1. Halbjahr = Probezeit, d.h.Zeugnis = entscheidend für Bestehen der Probezeit

EntscheidungskriteriumEntscheidungskriterium: Bestanden oder nicht bestanden auf Grund dieser Noten(-> gleiche Bedingungen betr. Noten wie am Sj.ende)

Entscheidungsorgan:Entscheidungsorgan: Klassenkonferenz

Konsequenz: Konsequenz: Probezeit nicht bestanden -> BK verlassen

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

Zu: Aufnahme auf Probe

BK1-Zusatzregelung (zugunsten der Schüler):

Schüler, der Probezeit nicht bestanden hat, kann auf Antrag bis zum Schuljahresende bleiben, falls:

●Beratungsgespräch●Vereinbarung über zukünftiges Lern- und Arbeitsverhalten

Verstoß gegen Vereinbarung = Verstoß gegen Schulord. i.S.v. SchG § 90 (1)

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

Zu: Aufnahme auf Probe

pn im 1. Hj. u. nv im 2. Hj.:

-> keine Wiederholung möglich

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

Zu: Aufnahme auf Probe

Ausnahmeregelung:

Klassenkonferenz kann (mit 2/3 Mehrheit) Probezeit als für bestanden erklären

(Fall: schlechte Leistungen vorübergehend)

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

Erfolgreiche Versetzung in Sj.2:

a) Ø aller maßgeb. Fächer ≤ 4,0

b) Ø aller Kernfächer ≤ 4,0

c) kein Kernfach = 6,0

d) max. 1 maßgeb. Fach > 4,0

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

zu: Erfolgreiche Versetzung in Sj.2:zu d)

Falls 2 maßgeb. Fächer > 4,0: Ausgleich notwendig!

Ausgeglichen werden können:

(1) maßgeb. Fach 6,0 durch: maßgeb. Fach 1,0

od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 2,0

(2) Kernfach 5,0 durch: Kernfach 2,0

(3) maßgeb. Fach 5,0 durch: maßgeb. Fach 2,0

od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 3,0

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

Schriftliche Prüfungen für die FHR:

D 240 min. M 220 min. E 220 min. BW m.SuK 180 min.

Mündliche Prüfungen für die FHR:

mögl. in allen maßgeb. Fächern

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

Schriftliche Prüfungen für den Wirtschaftsassistenten:

Fach „Wirtschaft“ (ZWA) 90 min. Fach Winfo 150 min.

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

Erfolgreicher Wirtschaftsassistenten-Abschluss:

a) Ø der beiden Prüfungsfächer ≤ 4,0

b) keines der beiden Prüfungsfächer = 6,0

c) insg. max. 2 maßgeb. Fächer (inkl. Fach “Wi.”) > 4,0

und:

für beide Fächer ein Ausgleich gegeben ist

! Beide Fächer der Zusatzprüfung Wirtschaftsassistent:

hier = Kernfächer !

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m)

Ohne wichtigen Grund:

Schüler kann nicht wieder aufgenommen werden!

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m)

1. Bis 7:30 Anruf im Sekretariat –

folgende Infos an BK-Abteilungsleitung:-Name, Klasse, Grund-Welche Prüfung verpasst-Frage nach Nachtermin

2. Im Laufe des Tages Abgabe der ärztlichen

Krankmeldung im Sekretariat

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch

•Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung

oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu

beeinflussen oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach

Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder

Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch

leistet, begeht eine Täuschungshandlung.

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch

•Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die

Prüfungsleistung mit der Note ungenügend bewertet. In

schweren Fällen kann der Vorsitzende des

Prüfungsausschusses den Prüfling von der weiteren

Teilnahme an der Prüfung ausschließen; dies gilt als

Nichtbestehen der Abschlussprüfung.

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch

•Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die

Prüfungsleistung mit der Note ungenügend bewertet. In

schweren Fällen kann der Vorsitzende des

Prüfungsausschusses den Prüfling von der weiteren

Teilnahme an der Prüfung ausschließen; dies gilt als

Nichtbestehen der Abschlussprüfung.

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch

•Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach

Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die obere

Schulaufsichtsbehörde die ergangene Prüfungsentscheidung

zurücknehmen, das Zeugnis einziehen und entweder ein

anderes Zeugnis erteilen oder die Abschlussprüfung für nicht

bestanden erklären.

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

Handyregelung für Prüfung (s bzw. m)

-Handy ausschalten-Handy in Schultasche verschließen-Schultasche vorne an Wand sichtbar ablegen

Walter-Eucken-Schule

WES Karlsruhe: Kaufm. Berufskolleg WirtschaftsinformatikVerordnung über die Ausbildung u. Prüf. ab 2015/2016 (2016/2017)

? Fragen ?

Recommended