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Walter-Eucken- Schule WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFA Verordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016 Überblick: 1. Warum das einjährige BK1? 2. Stundentafel 3. Probezeit 4. Erfolgreicher Abschluss (Noten-Ausgleichsmöglichkeiten) 5. Infos zur Prüfung im BK2

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WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFAVerordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016

Überblick:

1. Warum das einjährige BK1?

2. Stundentafel

3. Probezeit

4. Erfolgreicher Abschluss

(Noten-Ausgleichsmöglichkeiten)

5. Infos zur Prüfung im BK2

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WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFAVerordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016

Warum das einjährige BK1?(Wie geht es danach weiter?)

● Beginn einer (ggf. verkürzten) Berufsausbildung

● Übertritt in das BK2: Notendurchschnitt besser als 3,0in den 4 Kernfächern (BW, D, E, M) mit dem Ziel Fachhochschulreife und „Staatlich Geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in“

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Religionslehre 1Mathematik 2Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2Englisch 3Deutsch mit Betrieblicher Kommunikation 3

Stundentafel

1. Pflichtbereich1.1 Allgemeiner Bereich

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Stundentafel

1. Pflichtbereich1.2 Berufsfachlicher Bereich

Betriebswirtschaft 7Steuerung und Kontrolle 3Gesamtwirtschaft 2Informatik 1Textverarbeitung 1

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Stundentafel

2. Wahlpflichtbereich 5 Std.Übungsfirma/JuniorenfirmaGeschäftsprozesseProjektkompetenz

Insgesamt 30 Std.

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Stundentafel

3. Wahlbereich

im Rahmen der schulischen Möglichkeiten

4. Praktikum 4 Wochen

in Ferienzeiten und nach ZK im Juli

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Maßgebende Fächer:

Alle Fächer des Pflichtbereichs

Rel, M, GmGK, E, D, BW, SuK, GW, Inf, TV, GP bzw. Üfa, PK

Kernfächer:

Von den maßgebenden Fächern:

D, E, M, BW

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Aufnahme auf Probe

1. Halbjahr = Probezeit, d.h.Zeugnis = entscheidend für Bestehen der Probezeit

EntscheidungskriteriumEntscheidungskriterium: Bestanden oder nicht bestanden auf Grund dieser Noten

Entscheidungsorgan:Entscheidungsorgan: Klassenkonferenz

Konsequenz: Konsequenz: Probezeit nicht bestanden -> BK1 verlassen

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Zu: Aufnahme auf Probe

Zusatzregelung (zugunsten der Schüler):

Schüler, der Probezeit nicht bestanden hat, kann auf Antrag bis zum Schuljahresende bleiben, falls:

●Beratungsgespräch●Vereinbarung über zukünftiges Lern- und Arbeitsverhalten

Verstoß gegen Vereinbarung = Verstoß gegen Schulord. i.S.v. SchG § 90 (1)

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Falls 1. Halbjahr nicht bestanden

-> 3 mögliche Fälle am Schuljahresende:

1. Nicht bestanden -> keine Wiederholung möglich

(höchstens: Kolloquium, falls freie Plätze)

1. Bestanden, aber nicht BK2-Schnitt -> abgehen

2. Bestanden mit BK2-Schnitt -> BK2 (falls Plätze)

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Zu: Aufnahme auf Probe

Ausnahmeregelung:

Klassenkonferenz kann (mit 2/3 Mehrheit) Probezeit als für bestanden erklären

(Fall: schlechte Leistungen vorübergehend)

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Erfolgreicher Abschluss:

a) Ø aller maßgeb. Fächer ≤ 4,0

b) Ø aller Kernfächer ≤ 4,0

c) kein Kernfach = 6,0

d) max. 1 maßgeb. Fach > 4,0

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zu: Erfolgreicher Abschluss:

zu d)

Falls 2 maßgeb. Fächer > 4,0: Ausgleich notwendig!

Ausgeglichen werden können:

(1) maßgeb. Fach 6,0 durch: maßgeb. Fach 1,0

od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 2,0

(2) Kernfach 5,0 durch: Kernfach 2,0

(3) maßgeb. Fach 5,0 durch: maßgeb. Fach 2,0

od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 3,0

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Infos zur Prüfung im BK2:

Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m)

Ohne wichtigen Grund:

Schüler kann nicht wieder aufgenommen werden!

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Infos zur Prüfung im BK2:

Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m)

1.Bis 7:30 Anruf im Sekretariat –

folgende Infos an BK-Abteilungsleitung:-Name, Klasse, Grund-Welche Prüfung verpasst-Frage nach Nachtermin

2. Im Laufe des Tages Abgabe der ärztlichen

Krankmeldung im Sekretariat

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Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch

•Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung

oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu

beeinflussen oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach

Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder

Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch

leistet, begeht eine Täuschungshandlung.

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Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch

•Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die

Prüfungsleistung mit der Note ungenügend bewertet. In

schweren Fällen kann der Vorsitzende des

Prüfungsausschusses den Prüfling von der weiteren

Teilnahme an der Prüfung ausschließen; dies gilt als

Nichtbestehen der Abschlussprüfung.

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Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch

•Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach

Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die obere

Schulaufsichtsbehörde die ergangene

Prüfungsentscheidung zurücknehmen, das Zeugnis

einziehen und entweder ein anderes Zeugnis erteilen oder

die Abschlussprüfung für nicht bestanden erklären.

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Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch

•Wer durch eigenes Verhalten die Prüfung so schwer stört,

dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die Prüfung

anderer Prüflinge ordnungsgemäß durchzuführen, wird von

der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen

der Abschlussprüfung. Die Entscheidung trifft der

Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

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Für BK1-ZK und BK2-Prüfung:

Handyregelung für Prüfung (s bzw. m)

-Handy ausschalten-Handy in Schultasche verschließen-Schultasche vorne an Wand sichtbar ablegen

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