Wirtschaft und Arbeit (wira) Kurt Simon Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz September 2007 Seite 1...

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Arbeitsmarkt SVS Zentralschweiz

September 2007Seite 1

ARBEITSMARKTARBEITSMARKT

A)Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren / RAV

B)Interinstitutionelle Zusammenarbeit / IIZ

C)Finanzierung RAV und arbeitsmarktliche Massnahmen /AMM

D)Revision Arbeitslosenversicherung / ALV

E) Ausblick Arbeitsmarkt und Sozialversicherungen

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A) Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren/RAV

• Kantonale Amtsstellen beraten Arbeitslose, bemühen sich ihnen Arbeit zu vermitteln (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG Art. 85)

• Kantone richten RAV ein (AVIG Art. 85b)

• Arbeitslosigkeit verhindern

• Rasche und dauerhafte Wiedereingliederung der Stellen-suchenden/STES in den ersten Arbeitsmarkt

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Ziel und Strategie

• Wir sind im Kanton Luzern der kompetenteste Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeitsmarktes und der Arbeitslosigkeit

• Unsere STES unterstützen wir durch eine aktive, gezielte und wenn nötig straffe Führung und Betreuung (Druckstrategie)

• Unsere STES unterstützen wir durch ein arbeitsmarkindiziertes Angebot an AMM, die wir schnell und gezielt einsetzen (Vermittlungsstrategie)

• Die Luzerner Wirtschaft unterstützen wir durch eine kunden-nahe, kompetente und unkomplizierte Zusammenarbeit

• Unsere Mitarbeitenden unterstützen wir durch allgemeine und individuelle Förderung und Weiterbildung

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Die Organisation im Kanton Luzern

• 5 RAV: Luzern, Emmen und Pilatus (beide in Emmen), Sursee und Wolhusen

• 70 – 75 BeraterInnen, ca. 20 Mitarbeitende Administration

• Dienstleistungszentrum für arbeitsmarktliche Massnahmen/DLZ AA in Emmen (11 Mitarbeitende, Konzipierung, Be-schaffung, Evaluation von Bildungs- und Beschäftigungs-massnahmen/AMM)

• Abteilung Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Arbeit (wira)

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Umfangreiches Arbeitsfeld

• 6‘500 STES im Durchschnitt pro Monat

• 78‘000 Beratungsgespräche pro Jahr

• 1‘100 Beratungsgespräche pro Berater pro Jahr

• Je 80 – 100 tägliche Kundenbesuche in den RAV Luzern, Emmen und Pilatus

• Über 1‘000 Arbeitgeberbesuche pro Jahr

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Meist schwierige Beratungsgespräche

• Kunden mit Problemen: finanzielle, psychische, physische

• Hilflose Kunden

• Kunden, welche versuchen, Situation bzw. ALV/RAV auszunutzen

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Wirkungsmessung der RAV

• Monatliche Beurteilung durch Staatssekretariat für Wirtschaft/seco pro Berater, RAV und Kanton

- Anzahl Bezugstage- Anteil Langzeitstellensuchende- Anteil Aussteuerungen- Anteil Wiederanmeldungen

• Offene und sehr transparente Beurteilung

• Resultat- und Ergebnisorientierung als wichtigster Führungsgrundsatz

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Vergleich mit privaten Stellenvermittlern

RAV

• Jeder STES kann sich beraten und vermitteln lassen

• Befähigen und motivieren STES, selbst Erfolg versprechende Stellen zu suchen und zu finden

• Wer selbst zur Stellensuche fähig ist, wird nicht vermittelt, sondern über Möglichkeiten und Vorgehen beraten

• Vermitteln STES, welche aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind, selbst eine Stelle zu finden

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Private Stellenvermittler

• Arbeiten nur mit STES mit intakten Chancen auf dem

Arbeitsmarkt

• Befähigen und motivieren nicht, vermitteln ausschliesslich, wollen verkaufen und Geld verdienen

• Keine Konkurrenz

• Sinnvolle Ergänzung

• Gute Zusammenarbeit

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B) Interinstitutionelle Zusammenarbeit / IIZ

Zielpublikum

• Kunden mit komplexer Problematik

• Lösung bilateraler Probleme durch direkte Zusammenarbeit mit zusätzlich betroffener Institution (Gemeinde/Sozialhilfe, IV, Berufs- und Studienberatung, private Organisationen)

• Lösung Mehrfachproblematik (Arbeitslosigkeit, Gesundheit, Familie, Finanzen, Sucht, Integration) durch IIZ: von allen beteiligten Institutionen gemeinsam getragener Prozess, gemeinsam vorgenommene Beurteilung, welche geeignete Massnahmen für Reintegration in den Arbeitsmarkt verbindlich festlegen

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Pilotversuch Kanton LuzernSeit 1. April 2007

Teilnehmer:

• RAV Luzern, RAV Sursee, Beratungsstelle Jugend und Beruf/BJB

• IV-Stelle Luzern, ohne Regionaler ärztlicher Dienst

• Sozialämter der Gemeinden

• Öffentliche Berufsberatung/bsb

• Kantonale IIZ-Koordinationsstelle

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Gesamtprozess

IV-Stelle RAV Sozialamt

Anmeldung bei der IIZ-Koordinationsstelle

IIZ-Standortgespräch (verbindlich für alle)

Zielvereinbarung/ Integrationsplan (verbindlich)

Fallführung Case-Management

Integration in den Arbeitsmarkt

keine Integrationkeine Fallführung

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Prozess in den RAV

Alle RAV-PB

- IIZ-Fall erkennen (Triagekriterien + Checkliste)

- IIZ-Fall anmelden (Formular + Vollmacht)

IIZ-Koordinationsstelle/IIZK

- IIZ-Anmeldung überprüfen, erfassen, bearbeiten

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C) Finanzierung

ALV

• Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber• Beteiligung Bund• Beteiligung Kantone• Vermögenserträge ALV

RAV/DLZ AA (Betriebskosten)

• Globalbudget in Abhängigkeit der Anzahl STES im Kanton Luzern

AMM

• Kostenplafond pro STES im Kanton Luzern

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D) Revision ALV

Ausgangslage

• Negative laufende Rechnungen, steigende Verschuldung

• AVIG: Gesetzesrevision, wenn Schuldenstand 2.5 % der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme (ca. CHF 225 Mrd.)

• Vorgängig Sofortmassnahmen durch Bundesrat/BR (via Verordnung), um Verschuldung in Grenzen zu halten

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• Schuldengrenze wird eher nicht erreicht

• Keine Sofortmassnahmen durch BR möglich

• Ohne Gesetzesrevision kein Schuldenabbau vor nächstem Konjunktureinbruch

• Deshalb rasche Gesetzesrevision

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Ziel

• Ausgleich laufende Rechnung

• Schuldenabbau und Reservenbildung

Konsequenzen

• Anspruch wird erschwert

• Leistungen werden eingeschränkt

• Geldbeutel wird erleichtert

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Einige Massnahmen (Auszug)

• Erhöhung ordentlicher Beitragssatz von 2 auf 2.3 %

• a.o. Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.2 % und Einführung Solidaritätsbeitrag von 1 % auf Einkommen zw. CHF 106‘800 und CHF 267‘000

• AMM/Arbeit in der Sozialhilfe gilt nicht mehr als Beitragszeit

• Erhöhung Wartezeit für Beitragsbefreite (u.a. Schulabgänger)

• Anpassung Bezugsdauer an Länge Beitragszeit

• Reduktion Plafond AMM

• Kompensationszahlungen bei Zwischenverdienst für nächste Rahmenfrist unerheblich

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E) Ausblick Arbeitsmarkt und Sozialversicherungen

Fragen

• Vollbeschäftigung: Realität oder Illusion?

• Geht uns die Erwerbsarbeit aus?

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Fakten

Jahr Veränderung Veränderung

BIP, % Arbeitslosenquote, %

2000 3.6 1.8

2001 1.0 1.7

2002 0.3 2.5

2003 -0.3 3.7

2004 2.1 3.9

2005 2.3 3.8

2006 2.7 3.3

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September 2007Seite 21

• Konstant gutem Wachstum gelingt es nicht, Arbeitslosigkeit deutlich zu reduzieren

• Wachstum durch Produktivitätsfortschritte, nicht durch Beschäftigungszunahme

• BAK-Studie Frühling 2007: Wachstum auch in Zukunft durch Erhöhung der Produktivität, nur geringfügig durch Erhöhung Erwerbstätigkeit

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• Jobloses Wachstum

• Sockelarbeitslosigkeit

• Erwerbsarbeit geht uns aus!

• Vollbeschäftigung als Illusion!

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September 2007Seite 23

Sozialversicherungen

• Gehen von Illusion/Vollbeschäftigung aus

• Wollen in Arbeitsmarkt integrieren

• RAV verlangt Arbeitsbemühungen

• IV will vermitteln

• Sozialämter wollen integrieren

• Wohin?

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September 2007Seite 24

• Sozialversicherungen verlangen, was STES, Versicherte, Kunden und Klienten nicht erfüllen können

• Misserfolg/Aufgabe/Resignation wird sanktioniert

• Wir „drangsalieren“

• „offener Strafvollzug“!

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September 2007Seite 25

Wie weiter ???

Danke

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