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Der Steuerring: Wir machen Ihre Steuererklärung

KLARER PREIS. SCHNELLE HILFE. ENGAGIERTE BERATER.

Es begrüßt Sie: Judith Ramirez Silveira

Wer wir sind

Steuerring – die clevere Alternative• Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V.

(Steuerring) ist seit 1969 bundesweit als Lohnsteuerhilfeverein tätig.• In über 1.000 Beratungsstellen betreut der Verein

rund 260.000 Mitglieder auf dem Gebiet der Einkommensteuer.• Der Steuerring zählt in Deutschland zu den drei größten

Lohnsteuerhilfevereinen.

2Über den Steuerring

Was wir tun

3Über den Steuerring

Wir unterstützen unsere Mitglieder in ihren steuerlichen Angelegenheiten – individuell, umfassend und während des gesamten Jahres.

Zu unseren Leistungen gehören u. a.: • individuelle Analyse der steuerlichen Situation• Erstellen der Einkommensteuererklärung und Ermitteln des

voraussichtlichen Steuerergebnisses• ganzjährige Steuerberatung innerhalb der gesetzl. Befugnis• Beratung zur Steuerklassenwahl• Prüfen von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der

Finanzämter und Familienkassen

Was wir tun

Zu unseren Leistungen gehören u. a.:• Einspruchsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden• Prüfen von Kindergeldansprüchen und Beantragen von Kindergeld• steuerliche Beratung zur Altersvorsorge (Riester-/Rüruprente)• steuerliche Hinweise bei Einnahmen aus Kapitalvermögen• Klageführung vor Finanzgerichten

4Über den Steuerring

Mitglied werden. Steuern sparen.

Ihre Steuererklärung in besten HändenWir haben uns für Sie auf die Einkommensteuer spezialisiert und

schöpfen alle Steuersparmöglichkeiten für Sie aus.

Als Vereinsmitglied profitieren Sie von:• individueller Beratung während des ganzen Jahres• einem fairen Mitgliedsbeitrag, der alle Leistungen abdeckt• Kompetenz und schneller Hilfe direkt in Ihrer Nähe

5Über den Steuerring

Unsere Mitgliedsbeiträge

Der Jahresbeitrag des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. ist sozial gestaffelt und orientiert sich an den Brutto-Jahreseinnahmen des Mitglieds gemäß § 4 Nr. 11 StBerG. Die Tabelle gibt Auskunft über die Beitragsstaffelung; Stand: 01.01.2012.

6Über den Steuerring

Wir dürfen Sie beraten wenn Sie Einkünfte erzielen als:

Dann dürfen wir Sie auch beraten bei:

• Arbeitnehmer• Beamte • Soldaten• freiwillig Wehrdienstleistende• Absolventen des

Bundesfreiwilligendienstes• Auszubildende• Pensionäre/Versorgungsempfänger• Rentner• Unterhaltsempfänger

• Einkünften aus Vermietung und Verpachtung 

• Einkünften aus Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen• sonstigen Einkünften, wie z. B. private

Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum

sofern die Einnahmen daraus 13.000 € bzw. 26.000 €

(bei zusammen veranlagten Ehegatten) nicht

übersteigen, keine Gewinneinkünfte und keine

umsatzsteuerpflichtigen Umsätze vorliegen!

Wen wir beraten dürfen

Beratungsbefugnis nach §4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz:

7Über den Steuerring

Arten der persönlichen Steuerpflicht

Arten der persönlichen Steuerpflicht

8Titel

Unbeschränkte Steuerpflicht

Greift, wenn folgende Tatbestände vorliegen:•natürliche Person•Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt•im Inland

9Titel

gilt für:•deutsche Staatsangehörige•im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt•zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen•Arbeitslohn aus inländischen öffentlichen Kassen beziehen

Auslandsbeamte wie Diplomaten juristische Personen des öffentlichen Rechts (= z. B. Bund, Länder, Universitäten, Kammern)

Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

10Titel

Voraussetzungen:•natürliche Person•im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt•inländische Einkünfte i. S. § 49 EStG •wenn diese zu mind. 90% (= nahezu ausschließlich) der deutschen ESt unterliegenODER•die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte übersteigen nicht den Grundfreibetrag

11Titel

Auf Antrag unbeschränkte Steuerpflicht

die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkünfte sind durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nachzuweisen

nur Grundtabelle möglich

Auf Antrag unbeschränkte Steuerpflicht

12Titel

Voraussetzungen:•natürliche Personen•im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt•mit inländischen Einkünften

Rechtsfolge:Besteuerung aller inländischer Einkünfte

13Titel

Beschränkte Steuerpflicht

14Titel

Einnahmen

Im Rahmen des Dienstverhältnisses

Außerhalb des Dienstverhältnisses

• Reisekosten• Umzugskosten• Altersteilzeit• Werkzeuggeld • typische Berufskleidung Sammelbeförderung • Kindergarten-Zuschüsse• Trinkgelder• betriebliche Altersvorsorge• Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung

Lohnersatz leistungen:z. B. • Krankengeld• Arbeitslosengeld I• Elterngeld

steuerfreie Nebentätigkeiten:• § 3 Nr. 12 EStG (Aufwands- entschädigungen)• §3 Nr. 26 EStG (Übungsleiter)• §3 Nr. 6a EStG (Ehrenamtspauschale)

15

Ein Steuerpflichtiger kann steuerfreie Leistungen erhalten:

Titel

Einnahmen

Steuerfreie Einnahmen sind:

Die Steuerfreien Einnahmen sind:

16Titel

Werbungskosten

17Titel

Im Rahmen einer beruflich bedingten Auswärtstätigkeit können berücksichtigt werden:

Verpflegungs-mehraufwendungen Fahrtkoste

nÜbernachtungs-

kostenReiseneben-

kosten

zeitlich begrenzt zeitlich unbegrenzt

18Titel

Werbungskosten

Fahrtkosten Unterkunft Verpflegung

Werbungskosten

19Titel

durch erstmalige Ausbildung

Ja Nein

im Rahmen eines Ausbildungs-verhältnisses

Werbungskosten in voller Höhe

durch eine zusätzliche Ausbildung nach einer

abgeschlossenen Berufsausbildung

eines Erststudiums ohne Ausbildungs-

verhältnis

einer allgemeinen Schulmaßnahme oder eines Zweitstudiums

bis zu 6.000 € je Stpfl. abzugsfähig

Werbungskosten, wenn der

Zusammenhang mit einer späteren

Einkunftserzielungs-absicht vorliegt.

20Titel

Werbungskosten

weitere Arbeitsmittel:• PC, Laptop, Notebook und Zubehör, wenn beruflich genutzt•Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes – wie Schreibtisch, Lampe, Stuhl•Fachliteratur

21Titel

Werbungskosten

Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind abzugsfähig, wenn:

das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeiten

darstellt.

Mittelpunkt ist gegeben, wenn:

Mehr als 50 % der Arbeitszeit

dort verbracht wird

Kostenabzug in tatsächlicher Höhe

Im Ausnahmefall die höherwertigen

Arbeiten dort erledigt werden

Für die berufliche Tätigkeit

kein Arbeitsplatz

zur Verfügung

steht

Abzug auf 1.250 €

beschränkt

22Titel

Werbungskosten

Altersvorsorgeaufwendungen

Pflichtbeiträge zur gesetzlichen

Rentenversicherung oder berufsständischen

Versorgungseinrichtungen

freiwillige Beiträge zur gesetzlichen

Rentenversicherung oder berufsständischen

Versorgungseinrichtungen

Beiträge in einen Basisrenten-Vertrag

sog. „ Rürup-Rente“

werden 2013 in der Summe aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen mit 76 % berücksichtigt und dann um den vollen Arbeitgeberanteil gekürztd.h. Arbeitnehmeranteile werden letztendlich mit

52 % gefördert

werden 2013 mit 76 %

berücksichtigt

23Titel

Sonderausgaben

• Beiträge zu einer Basis-Krankenversicherung/ gesetzlichen Pflegeversicherung sind abzugsfähig in voller Höhe

• darüber hinaus beschränkte Beiträge zu Wahlleistungen und Zusatzversicherungen

• Beiträge zur privaten und Kfz-Haftpflicht-, Unfall-, Erwerbs-und Berufsunfähigkeits-, Risikoversicherungen, freiwillige Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, sowie Renten- und Lebensversicherungen die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden

24Titel

Sonderausgaben

25Titel

Sonderausgaben

KontaktLohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V.(Lohnsteuerhilfeverein)

Alsfelder Straße 10 | 64289 DarmstadtTel. 06151-9784-0 | Fax 06151-9784-97info@steuerring.dewww.steuerring.de

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