Prokura & Prokurist - Was bedeutet das eigentlich?

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Allgemein

- Prokura = eine spezielle Handlungsvollmacht für gewöhnliche Geschäfte eines Unternehmens

- sie ist nicht übertragbar und kann jederzeit widerrufen werden

- sie ist in den §§ 48 - 53 HGB geregelt

Arten der Prokura

Der Prokurist

= ein höher gestellter Mitarbeiter des Unternehmens

- er ist aber nicht zwangsläufig ein Kaufmann

- er kann keine Jahresabschlüsse, Steuererklärungen oder Insolvenzeintragungen tätigen

Zusammenfassung

- Prokura = eine spezielle Handlungsvollmacht- es gibt unterschiedliche Arten der Prokura- Der Prokurist ist ein höher gestellter Mitarbeiter

Mehr Infos unter:www.bwl-wissen.net/definition/prokurawww.bwl-wissen.net/definition/prokurist

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