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ProkuraBWL-Wissen.net
Allgemein
- Prokura = eine spezielle Handlungsvollmacht für gewöhnliche Geschäfte eines Unternehmens
- sie ist nicht übertragbar und kann jederzeit widerrufen werden
- sie ist in den §§ 48 - 53 HGB geregelt
Arten der Prokura
Der Prokurist
= ein höher gestellter Mitarbeiter des Unternehmens
- er ist aber nicht zwangsläufig ein Kaufmann
- er kann keine Jahresabschlüsse, Steuererklärungen oder Insolvenzeintragungen tätigen
Zusammenfassung
- Prokura = eine spezielle Handlungsvollmacht- es gibt unterschiedliche Arten der Prokura- Der Prokurist ist ein höher gestellter Mitarbeiter
Mehr Infos unter:www.bwl-wissen.net/definition/prokurawww.bwl-wissen.net/definition/prokurist
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