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In Thailand häug gewählte Organisationen sind z.B. das Thai Arbitration Institute oder das Singapore International Arbitration Center. Stattdessen kann auch eine Instituti- on in Europa vereinbart werden, wie z.B. die Internationale Handelskammer in Paris oder der Londoner Internationale Schiedsgerichtshof. Das Schiedsgericht sollte sinnvoller Wei- se so gewählt werden, dass es zu keinen sprachlichen Pro- blemen kommt und das gewählte Recht beherrscht wird. 2. Ist die Vollstreckung im Ausland möglich? Bei grenzüberschreitenden Geschäfts- und Handelsbezie- hungen ist es von überragender Bedeutung, dass die in einem Staat getroenen Urteile auch im anderen Staat aner- kannt und durchgesetzt werden können. Es ist keine Selbst- verständlichkeit, dass jeder Staat ausländische Urteile an- erkennt und ungeprüft vollstreckt. Wenn das Urteil in dem Land erstritten wird, in dem der Verlierer keine Vermögens- werte hat, kann in einem anderen Land ein eigenständiges neues Gerichtsverfahren erforderlich werden. Im Hinblick auf die privatrechtliche Arbitration existiert mit dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche eine ver- tragliche Rechtsgrundlage. Zu den Vertragsstaaten gehö- ren seit über fünfzig Jahren neben Deutschland, Österreich, Schweiz, Thailand und Singapur auch Vietnam,. Kambod- scha, Laos und praktisch jeder andere Staat. Insoweit hat das Schiedsverfahren hier eher einen Vor- als einen Lagenachteil gegenüber staatlichen Verfahren. Wenn auch die Anerkennung und Vollstreckung im Aus- land grundsätzlich gegeben ist, so sind doch die nationalen Besonderheiten zu beachten. Wesentlich ist dabei das ge- meinsame Verständnis, dass die Sach- und Rechtslage nicht erneut zu prüfen ist. Es kann somit nicht vorgebracht wer- den, dass das Schiedsgericht falsch entschieden habe, den Sachverhalt nicht richtig erkannt habe oder die rechtlichen Regelungen falsch ausgelegt und angewendet habe. Ande- renfalls wäre der Schiedsspruch im Ergebnis wertlos, da alles erneut auf den Prüfstand gestellt wird. 3. Was sind die thailändischen Besonderheiten? Typischerweise erfolgt keine Anerkennung und Vollstre- ckung staatlicher deutscher Gerichtsurteile durch die thai- ländischen Behörden. Als Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens sieht die Lage bei einem Schiedsspruch besser aus. Die Erfahrung zeigt zudem, dass die Vollstre- ckung von privatrechtlichen Schiedssprüchen aus dem Aus- land den thailändischen Behörden leichter fällt als die Voll- Das thailändische Schiedsverfahren - fünf Fragen, fünf Antworten 1. Was ist Arbitration? Arbitration ist der englische Begrifür ein Schiedsverfahren. Es handelt sich um eine privatrechtlich vereinbarte Form der Streitbeilegung zwischen den Vertragspartnern. Dies ist eine Alternative zur Klage vor den Zivilgerichten. Stattdes- sen spricht ein privates Gericht sein Urteil ("Schiedsspruch") und typischerweise gibt es dann keine Berufungsmöglich- keit mehr. Von Ausnahmefällen abgesehen ist der Weg zu den ordentlichen Gerichten damit endgültig versperrt. In den meisten Fällen besteht das Schiedsgericht aus einem oder drei Schiedsrichtern. Sie werden häug nicht nur im Hinblick auf ihre juristischen Fachkenntnisse, sondern auch bezüglich ihrer technischen oder kaufmännischen Erfah- rungen ausgewählt. Diese Kombination aus Rechtskenntnis, Marktkenntnis und Technologieverständnis kann das Ver- fahren verkürzen und die Entscheidungsndung erleichtern. Die unkritische Vermischung dieser drei Aspekte kann aber auch zu krassen und überraschenden Fehlentscheidungen und einer langjährigen Blockade führen. Bei der Wahl der Verfahrensregeln haben die Parteien drei Möglichkeiten. Sie können entweder die Spielregeln selbst aufstellen und hierzu ein umfangreiches Regelwerk verein- baren. Oder sie wählen eine bestehende gesetzliche Rege- lung, wie dies zum Beispiel in Deutschland in den §§ 1025 ZPO vorgesehen ist. Die dritte und am häugsten gewählte Methode ist die Bezugnahme auf die Verfahrensordnung ei- ner Institution für Schiedsgerichtsbarkeit. Recht Law von / by Dr. Ulrich Eder 24 Thai Fokus :: Juni :: June 2011 Thai Fokus :: Juni :: June 2011

Arbitration - das thailändische Schiedsverfahren

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Arbitration ist der englische Begriff für ein Schiedsverfahren. Es handelt sich um eine privatrechtlich vereinbarte Form der Streitbeilegung zwischen den Vertragspartnern. Dies ist eine Alternative zur Klage vor den Zivilgerichten. Stattdessen spricht ein privates Gericht sein Urteil ("Schiedsspruch") und typischerweise gibt es dann keine Berufungsmöglichkeit mehr. Von Ausnahmefällen abgesehen ist der Weg zu den ordentlichen Gerichten damit endgültig versperrt.

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Page 1: Arbitration - das thailändische Schiedsverfahren

In Thailand häufig gewählte Organisationen sind z.B. das Thai Arbitration Institute oder das Singapore International Arbitration Center. Stattdessen kann auch eine Instituti-on in Europa vereinbart werden, wie z.B. die Internationale Handelskammer in Paris oder der Londoner Internationale Schiedsgerichtshof. Das Schiedsgericht sollte sinnvoller Wei-se so gewählt werden, dass es zu keinen sprachlichen Pro-blemen kommt und das gewählte Recht beherrscht wird.

2. Ist die Vollstreckung im Ausland möglich?

Bei grenzüberschreitenden Geschäfts- und Handelsbezie-hungen ist es von überragender Bedeutung, dass die in einem Staat getroffenen Urteile auch im anderen Staat aner-kannt und durchgesetzt werden können. Es ist keine Selbst-verständlichkeit, dass jeder Staat ausländische Urteile an-erkennt und ungeprüft vollstreckt. Wenn das Urteil in dem Land erstritten wird, in dem der Verlierer keine Vermögens-werte hat, kann in einem anderen Land ein eigenständiges neues Gerichtsverfahren erforderlich werden.

Im Hinblick auf die privatrechtliche Arbitration existiert mit dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche eine ver-tragliche Rechtsgrundlage. Zu den Vertragsstaaten gehö-ren seit über fünfzig Jahren neben Deutschland, Österreich, Schweiz, Thailand und Singapur auch Vietnam,. Kambod-scha, Laos und praktisch jeder andere Staat. Insoweit hat das Schiedsverfahren hier eher einen Vor- als einen Lagenachteil gegenüber staatlichen Verfahren.

Wenn auch die Anerkennung und Vollstreckung im Aus-land grundsätzlich gegeben ist, so sind doch die nationalen Besonderheiten zu beachten. Wesentlich ist dabei das ge-meinsame Verständnis, dass die Sach- und Rechtslage nicht erneut zu prüfen ist. Es kann somit nicht vorgebracht wer-den, dass das Schiedsgericht falsch entschieden habe, den Sachverhalt nicht richtig erkannt habe oder die rechtlichen Regelungen falsch ausgelegt und angewendet habe. Ande-renfalls wäre der Schiedsspruch im Ergebnis wertlos, da alles erneut auf den Prüfstand gestellt wird.

3. Was sind die thailändischen Besonderheiten?

Typischerweise erfolgt keine Anerkennung und Vollstre-ckung staatlicher deutscher Gerichtsurteile durch die thai-ländischen Behörden. Als Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens sieht die Lage bei einem Schiedsspruch besser aus. Die Erfahrung zeigt zudem, dass die Vollstre-ckung von privatrechtlichen Schiedssprüchen aus dem Aus-land den thailändischen Behörden leichter fällt als die Voll-

Das thailändische Schiedsverfahren - fünf Fragen, fünf Antworten1. Was ist Arbitration?

Arbitration ist der englische Begriff für ein Schiedsverfahren. Es handelt sich um eine privatrechtlich vereinbarte Form der Streitbeilegung zwischen den Vertragspartnern. Dies ist eine Alternative zur Klage vor den Zivilgerichten. Stattdes-sen spricht ein privates Gericht sein Urteil ("Schiedsspruch") und typischerweise gibt es dann keine Berufungsmöglich-keit mehr. Von Ausnahmefällen abgesehen ist der Weg zu den ordentlichen Gerichten damit endgültig versperrt.

In den meisten Fällen besteht das Schiedsgericht aus einem oder drei Schiedsrichtern. Sie werden häufig nicht nur im Hinblick auf ihre juristischen Fachkenntnisse, sondern auch bezüglich ihrer technischen oder kaufmännischen Erfah-rungen ausgewählt. Diese Kombination aus Rechtskenntnis, Marktkenntnis und Technologieverständnis kann das Ver-fahren verkürzen und die Entscheidungsfindung erleichtern. Die unkritische Vermischung dieser drei Aspekte kann aber auch zu krassen und überraschenden Fehlentscheidungen und einer langjährigen Blockade führen.

Bei der Wahl der Verfahrensregeln haben die Parteien drei Möglichkeiten. Sie können entweder die Spielregeln selbst aufstellen und hierzu ein umfangreiches Regelwerk verein-baren. Oder sie wählen eine bestehende gesetzliche Rege-lung, wie dies zum Beispiel in Deutschland in den §§ 1025 ZPO vorgesehen ist. Die dritte und am häufigsten gewählte Methode ist die Bezugnahme auf die Verfahrensordnung ei-ner Institution für Schiedsgerichtsbarkeit.

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