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Herzlich willkommen zum Kompetenzforum «Impuls» Stefania Cerfeda-Salvi Beraterin Finanzplanung 18. Juni 2014

IMPULS 18.06.2014 «Müssen Frauen anders vorsorgen?» Stefania Cerfeda-Salvi, St.Galler Kantonalbank AG

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Herzlich willkommen zum

Kompetenzforum «Impuls»

Stefania Cerfeda-Salvi

Beraterin Finanzplanung

18. Juni 2014

Page 2: IMPULS 18.06.2014 «Müssen Frauen anders vorsorgen?» Stefania Cerfeda-Salvi, St.Galler Kantonalbank AG

Agenda

Allgemeiner Teil 3-Säulen-System der Schweiz

Aktuelles aus der 1., 2. und 3. Säule

Steuern

Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau Heirat / Hausfrau

Wiedereinstieg

Scheidung

Partnerschaft / Patchwork

Karriere

Frühpensionierung

Zusammenfassung

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Allgemeiner Teil: 3-Säulen System der Schweiz

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Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 1. Säule

Altersstruktur der Bevölkerung und deren Entwicklung sind von Bedeutung für die

Ausgestaltung des Sozialversicherungssystems

1 : 9.5

1948

1 : 4.0

2000

1 : 2.3

2040

4

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Allgemeiner Teil: 3-Säulen System der Schweiz

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Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 2. Säule

Bei der Pensionierung wird das vorhandene Altersguthaben (inklusive den Zinsgutschriften)

in eine Rente umgewandelt.

Umwandlungssatz definiert die jährliche Rente in Prozent des Altersguthabens.

Achtung: Der Umwandlungssatz für das Überobligatorium ist erfahrungsgemäss wesentlich

tiefer als für den gesetzlichen Teil (Obligatorium).

Betrag UWS Altersrente

Altersguthaben bei Pensionierung 100‘000 6.80% 6‘800

Altersguthaben bei Pensionierung 100‘000 6.10% 6‘100

Altersguthaben bei Pensionierung 700‘000 42‘700 6.10%

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Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 2. Säule

Kapitalverbrauch Rente

-100000

0

100000

200000

300000

400000

500000

600000

700000

800000

Pens 65 J 70 J 75 J 80 J 85 J

Alter

Kap

ital

Zins 3.5 %

Zins 2 %

Gap

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Allgemeiner Teil: 3-Säulen System der Schweiz

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Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 3. Säule

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Säule 3a: gebundene Vorsorge (Banksparen, 3a-Policen) AHV-pflichtiges Einkommen

Arbeitnehmerinnen, Selbständigerwerbende

Arbeitslose, solange sie Taggelder von der ALV beziehen

Säule 3b: freie Vorsorge (Sparkonti, Depot, 3b-Policen)

84'240

6'739

33'696

(max. 20 %)

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Allgemeiner Teil: Steuern

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1. Säule: Abzug der AHV / IV / EO / ALV-Beiträge

(auch AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige)

AHV Rente ist 100 % zu versteuern

2. Säule: Einkäufe in die Maximalleistungen der Pensionskasse

Einkäufe auch bei Vorsorgelücke durch Scheidung möglich

Nach WEF Bezug (Wohneigentumsförderung): steueroptimierter Einkauf in Pensionskasse erst nach

Rückzahlung WEF Bezug (steuerneutral) möglich

Kapitalauszahlung steuerpflichtig (Kapitalleistungssteuer)

3. Säule: Steuerlicher Abzug des 3a Beitrags

3a Kapitalauszahlung steuerpflichtig (Kapitalleistungssteuer)

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Allgemeiner Teil: Steuern

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Mögliche Beiträge Peter und Lisa Berger:

je CHF 6'739.– pro Jahr (CHF 13'478)

Grenzsteuersatz: 27.4 %

Steuerbares Einkommen alt CHF 100'000.– CHF 16'900.–

Steuerbares Einkommen neu CHF 86'522.– CHF 13'200.–

Steuerersparnis pro Jahr CHF 3'700.–

(Beispiel durchschnittliche SG-Gemeinde, inkl. Kirche, Tarif verheiratet)

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Kapitalleistungssteuern Kanton St. Gallen (2014)

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auf Pensionskassen- und 3a-Guthaben, Stadt St. Gallen, inkl. Kirche und Bund

Ein gestaffelter Bezug lohnt sich Vermögenssteuer 100'000 = ca. 485.‒/Jahr

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Agenda

Allgemeiner Teil 3-Säulen-System der Schweiz

Aktuelles aus der 1., 2. und 3. Säule

Steuern

Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau Heirat / Hausfrau

Wiedereinstieg

Scheidung

Partnerschaft / Patchwork

Karriere

Frühpensionierung

Zusammenfassung

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Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau

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Einstieg

Berufsleben Karriere

Früh-/

Pensionierung

Verlust

Lebenspartner

Scheidung

Kind /

Erziehung

Wiedereinstieg

Beruf

Kinder in

Schule

Alleinerziehung

Kinder aus

dem Haus

20 30 40 50 60 70 80

Partnerschaft / Patchwork

Vermögen

Einkommen

Heirat /

Hausfrau

Weiterbildung

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Heirat / Hausfrau

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Informationen aus 1., 2. und 3. Säule Während der Ehe sind AHV-Beiträge bezahlt

durch Ehegatte

Max. AHV-Ehegattenrente CHF 42‘120

Keine obligatorische Unfallversicherung

Keine berufliche Vorsorge

Keine 3a Beiträge möglich

Keine gesetzlich begünstigte Altersvorsorge

Wichtige Hinweise und Tipps Unfalleinschluss bei der Krankenkasse

Rentenleistungen im Invaliditäts- oder Todesfall fliessen

nur aus der 1. Säule.

Im Todesfall erhält der Witwer nur eine AHV-Rente sofern

die Kinder unter 18 Jahre alt sind.

Ist die Tragbarkeit der Liegenschaft im Invaliditäts- und

Todesfall noch gegeben?

Zahlt die Pensionskasse Ihres Ehegatten eine

Witwenrente an Sie aus?

(ohne Kinder nur unter best. Voraussetzungen)

Wie regeln Sie Ihre eigene Altersvorsorge?

Heirat / Hausfrau

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Wiedereinstieg

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Informationen aus 1., 2. und 3. Säule Keine Nichtberufsunfallversicherung unter 8h / Woche

Eintrittsschwelle berufliche Vorsorge CHF 21'060

Allenfalls geringe Risiko- und Altersleistungen aus

2. Säule

Wichtige Hinweise und Tipps Allfällige PK-Einkäufe überprüfen (je nach Pensionskasse)

Säule 3a: Maximalbetrag einzahlen

Überprüfen der Invaliditäts- sowie Todesfallleistungen

anhand einer persönlichen Vorsorgeanalyse

Wiedereinstieg

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Scheidung

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Informationen aus 1., 2. und 3. Säule Einkommenssplitting beantragen

Sind Sie erwerbstätig?

AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige

Teilung des Pensionskassen- sowie 3a-Guthabens,

welches während der Ehe angespart wurde.

Erwerbseinkommen muss neu für zwei Haushalte reichen

Wichtige Hinweise und Tipps Sind Leistungskürzungen entstanden?

Überprüfen Sie Ihre Leistungen im Invaliditätsfall sowie

im Todesfall.

Wie hoch ist Ihr Einnahmebedarf?

Ist die Tragbarkeit der Liegenschaft weiterhin gegeben?

Frühzeitig juristische Beratung beanspruchen

Scheidung

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Partnerschaft / Patchwork

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Informationen aus 1., 2. und 3. Säule Ohne Erwerbstätigkeit sind Sie AHV-beitragspflichtig.

AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige

Keine plafonierte AHV-Rente wie bei Ehegatten

Keine gesetzlichen Hinterlassenenleistungen für

Lebenspartner (je nach Pensionskasse möglich)

getrennte Steuerveranlagung

Wichtige Hinweise und Tipps Vorsicht bei Schenkungen an Lebenspartner

=> Schenkungssteuer

Erbschaftssteuer unter Konkubinatspaaren

Erben: Partner ist kein gesetzlicher Erbe, ohne

erbrechtliche Regelung kein Erbanspruch

Erbrechtliche Regelung sehr zu empfehlen bei Patchwork

und auch Konkubinat

Gegenseitige Tragbarkeit der Liegenschaft im Invaliditäts-

sowie Todesfall

Partnerschaft / Patchwork

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Karriere

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Informationen aus 1., 2. und 3. Säule Pensionskasse, max. versichertes Einkommen

gem. BVG CHF 59'670 (entspricht einem Bruttolohn von

CHF 84'240)

Unfallversicherung nur bis CHF 126'000

Bei Selbständigkeit ohne Pensionskasse sind durch

3a Beiträge (max. CHF 33'696) nur Löhne bis ca.

CHF 168'000 «versichert» (Steuerabzug).

Wichtige Hinweise und Tipps Überprüfen Sie Ihren Pensionskassenausweis.

Bis zu welchem Lohn sind Sie gegen Unfall versichert?

Besteht allenfalls ein UVG-Zusatz?

Bei höheren Löhnen entsprechen die

Invaliditätsleistungen allenfalls nicht dem

gewünschten Bedarf.

Ein Vergleich zwischen Pensionskasse und Versicherung

bei selbständig Erwerbenden könnte

sich lohnen.

Karriere

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Frühpensionierung

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Informationen aus 1., 2. und 3. Säule Vorbezug der AHV ist möglich

Wie hoch ist Ihre AHV – Rente?

AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige

In den letzten Jahren vor Pensionierung werden i.d.R. die

höchsten Sparbeiträge in die Pensionskasse einbezahlt.

Tiefere Umwandlungssätze und geringere Altersguthaben

(fehlende Alters- und Zinsgutschriften) tiefere Altersrente

Staffelung der vorhandenen 3a Konti

Wichtige Hinweise und Tipps Kapitalbezug: Frist von 36 Monaten nach Einkauf in die

Pensionskasse einhalten

Ist eine Frühpensionierung finanzierbar?

Kann der Lebensstandard weiterhin gehalten werden trotz

Frühpensionierung?

Kapitalbezug oder Rente genau überprüfen: Was können

Sie sich leisten? Was macht aus steuerlicher Sicht Sinn?

Planen Sie Ihre Pensionierung frühzeitig und erstellen Sie Ihren

persönlichen Pensionsplan mit einem Finanzplaner.

Frühpensionierung

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Tipps für jede Lebenssituation

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Bestellen Sie einen AHV-Auszug.

Lassen Sie sich eine Vorsorgeanalyse erstellen zur Kalkulation Ihrer Invaliditäts-

und Todesfallleistungen.

Tätigen Sie Einkäufe in Ihre Pensionskasse nur nach Abklärung folgender Punkte: Wie hoch ist der Einkaufsbetrag für die Maximalleistungen?

Wie «fit» ist Ihre Pensionskasse?

Wer ist im Todesfall begünstigt?

Werden nebst Ihren Altersleistungen auch Ihre Risikoleistungen verbessert?

Welche Fristen gilt es einzuhalten (3-Jahres-Frist bei Kapitalauszahlung)?

Zahlen Sie möglichst den Maximalbetrag in die Säule 3a ein. Steuerersparnis

Vorsorge (Alter und Risiko)

Indirekte Amortisation

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Wie wir Sie unterstützen können

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Vorsorgeanalyse Bestellung der AHV-Auszüge bei Ihrer Ausgleichskasse

Berechnung der Leistungen bei kurzfristiger und langfristiger Invalidität aufgrund Krankheit und Unfall

Berechnung der Leistungen im Todesfall

Überprüfung der Tragbarkeit Ihrer Liegenschaft im Invaliditätsfall und im Todesfall

Angebot an 3a- und 3b – Versicherungen

Pensionsplanung Bestellung der AHV-Auszüge bei Ihrer Ausgleichskasse

Berechnung Ihrer AHV-Rente zum Pensionierungszeitpunkt (allenfalls Vorbezug)

Liquiditätsplanung

Steueroptimierung

Entscheidungsgrundlage Pensionierungszeitpunkt

Entscheidungsgrundlage Rente oder Kapitalbezug aus der Pensionskasse

Auszahlung der Vorsorgegelder

Ideale Hypothekarhöhe ab Pensionierung

Ehegüter- Erbrechtsberatung / Steuern

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Agenda

Allgemeiner Teil 3-Säulen-System der Schweiz

Aktuelles aus der 1., 2. und 3. Säule

Steuern

Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau Heirat / Hausfrau

Wiedereinstieg

Scheidung

Partnerschaft / Patchwork

Karriere

Frühpensionierung

Zusammenfassung

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Im Grunde genommen nicht, aber sie müssen sich in Bezug auf das Familienleben andere Fragen stellen als die Männer.

Aufgrund der Biographie einer Frau (Kinderpause, Teilzeit, etc.) weist ihre Altersvorsorge in der Regel mehr Lücken auf.

Am besten sorgt die Frau so vor, als hätte sie keinen «Ernährer», muss also eigenständig vorsorgen. Die Frau kann sich nicht darauf verlassen, dass erst «der Tod uns scheide».

70 Prozent der Sozialhilfebezüger im Rentenalter sind Frauen, die sich ein Leben lang in falscher Sicherheit wiegten (Scheidung nach langer Ehe).

Aufgrund der höheren Lebenserwartung ist es wichtig, dass die Frauen möglichst früh anfangen zu sparen, damit sie sich das hohe Alter leisten können.

Um den bisherigen Lebensstandard nach Pensionierung aufrecht zu halten, benötigt man 70 bis 90 Prozent des bisherigen Einkommens.

Frauen haben in der 2. Säule auf dem überobligatorischen Teil erfahrungsgemäss einen tieferen Umwandlungssatz (rund 0.2 %), was eine kleinere Rente bedeutet.

Zusammenfassung: Müssen Frauen anders vorsorgen?

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Fragen und Diskussionen

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