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Versicherungspartnerschaft statt Konsumentenschutz Lucius Dürr Direktor SVV

Lucius Dürr: «Versicherungspartnerschaft statt Konsumentenschutz»

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Page 1: Lucius Dürr: «Versicherungspartnerschaft statt Konsumentenschutz»

Versicherungspartnerschaft statt

Konsumentenschutz

Lucius Dürr

Direktor SVV

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26. Januar 2015

Agenda

Zielsetzung

Heutige Regelung des Konsumentenrechts im Versicherungsbereich

Öffentliches Recht

Privates Recht

Eigene Massnahmen der Versicherungswirtschaft

Entwicklung der letzten 20 Jahre

Reformen

| 2Jahresmedienkonferenz

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26. Januar 2015

Zielsetzung

| 3Jahresmedienkonferenz

• Recht auf Sicherheit

• Recht auf umfassende Information

• Das Recht auf Anhörung

• Das Recht auf Auswahl

Versicherungsregulierung ist im Kern Konsumentenschutz

Art 1. VAG: Das VAG bezweckt insbesondere den Schutz der

Versicherten vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen

und vor Missbräuchen

Grundrechte der Konsumenten nach Kennedy und

Regulierung in der Assekuranz

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26. Januar 2015 | 4

Heutige Regelung

Öffentliches

Recht

Privates

Recht

VAG

Versicherungs-

aufsichtsgesetz

VVG

Versicherungs-

vertragsgesetz

Jahresmedienkonferenz

Versicherer

Aufsicht

Versicherungsnehmer

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26. Januar 2015

Warum braucht es Konsumentenschutz in der

Assekuranz?

• Kunde ist nicht in der Lage die Produktqualität und das Verhalten des

Versicherers angemessen zu beurteilen

• Schutzbedürftigkeit hängt stark vom Versicherungszweig ab (Geschäft mit

Privathaushalten vs. Grossunternehmen)

Informationsasymmetrie zwischen

Kunde und ProduktanbieterGefahr einer Risikoerhöhung und des

Missbrauchs (schädliche Marktpraktiken)

Vor Vertragsabschluss (ex ante) Nach Vertragsabschluss (ex post)

Jahresmedienkonferenz | 5

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Konsumentenschutz in der Privatassekuranz:

Öffentliches und privates Recht

Regulierung sorgt für

hohe SicherheitVAG / AVO / VVG

Schutz der Versicherten insbesondere in folgenden Bereichen:

Solvenz der Versicherer

Schutz vor Missbrauch der Versicherer und Vermittler

Vertrieb: Register für Versicherungsvermittler und

Informationspflichten der Vermittler

zahlreiche Schutznormen, wie z.B. Produktinformation nach

Art. 3 VVG oder Vorgaben zur Tarifierung

Niederlassungspflicht für ausländische Versicherer

Jahresmedienkonferenz

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Konsumentenschutz in der Privatassekuranz: Eigene Massnahmen der Versicherungswirtschaft

Massnahmen der

Versicherungswirtschaft

Kompetente Beratung durch geschulte Aussendienstmitarbeiter

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Zahlreiche Broschüren

Zahlreiche Informationen über die Internetseiten der

Gesellschaften

Informationsveranstaltungen der Versicherungsgesellschaften

Dienstleistungen des Schweizerischen Versicherungsverbandes

Unabhängige Ombudsstelle

Jahresmedienkonferenz

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26. Januar 2015

Entwicklung der letzten 20 Jahre, in der

Beziehung Versicherer–Versicherte

Einflüsse auf Beziehung

Versicherer–Versicherte

Technische Entwicklung

(Digitale Wirtschaft

und Gesellschaft)

Social

Media

Finanzkrisen

und

Regulierung

Harter Wettbewerb

innerhalb der

Branche

Rechtsentwicklung

und

Gerichtsentscheide

Einflüsse und

Entwicklungen

aus der EU

Bewusstsein der

Versicherungsnehmer

| 8Jahresmedienkonferenz

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26. Januar 2015

Reformen auf einfache Weise umsetzen:

Studie zu den Bedürfnissen der Konsumenten

«Was genau

benötigt der

Konsument?»

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Ausgangslage und Forschungsbedarf: • Welche Faktoren beeinflussen das Schutzbedürfnis

der Kunden im Versicherungsbereich?

• Wie ist das Schutzbedürfnis der Kunden seit der

Finanzkrise?

• Inwiefern kann das Schutzbedürfnis durch

Regulierung bedient werden?

Ziel der Studie: • Vorschläge für einen fundierten politischen Dialog

• Erarbeitung einer effektiven und effizienten

Regulierung im Bereich Konsumentenschutz

Jahresmedienkonferenz

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26. Januar 2015

Reformen auf einfache Weise umsetzen:

Bedarfsgerechte gesetzliche Regelung

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Bisherige Gesetzeswerke nutzen (VVG, VAG)

Keine neuen Gesetze schaffen1

Gesetzliche Regelungen aus einem Guss2

Am Bewährten festhalten3

Wichtige Entwicklungen berücksichtigen4

Objektiv berechtigte Kundenanliegen umsetzen5

Eigenverantwortung und Subsidiarität einbeziehen6

Jahresmedienkonferenz

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26. Januar 2015

Reformen auf einfache Weise umsetzen:

Reformbereitschaft SVV

1 Einführung Widerrufsrecht

2 Gesetzliche Regelung der vorläufigen Deckung

3 Zulassung der Rückwärtsversicherung

4 Angemessene Verlängerung der Verjährungsfristen

5 Beseitigung der konsumentenfeindlichen Genehmigungsfiktion

7Beratungs- und Dokumentationspflicht mit Differenzierung zwischen

gebundenen und ungebundenen Versicherungsvermittlern

6 Einführung eines ordentlichen Kündigungsrechts

| 11Jahresmedienkonferenz

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26. Januar 2015

Reformen auf einfache Weise umsetzen:

Hoher Bildungsstandard in der Assekuranz

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Berufsqualifikation und

Weiterbildung mit Registerpflicht

in der Schweiz durch den SVV

Branchenregister mit Gütesiegel

für Versicherungsvermittler in der

Schweiz durch den SVV

Marke für Beratungskompetenz

Informationen zur Kompetenz

ihres persönlichen Beraters

Kompetenznachweis des

Beraters mit persönlichem

Registerprofil

Stärkung des Qualitätsniveaus

der Versicherungsvermittler

Hintergrund Nutzen

Jahresmedienkonferenz

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Reformen auf einfache Weise umsetzen: Zusammenarbeit mit Konsumentenorganisationen

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Verstärkung der Kontakte in allen Sprachregionen

Gemeinsame Bearbeitung von Konsumentenbelangen

Regelmässige Gespräche und Informationsaustausch

Gemeinsame Publikationen

Gemeinsame Veranstaltungen

Jahresmedienkonferenz

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26. Januar 2015 | 14Jahresmedienkonferenz

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Wie sollte Konsumentenschutz in der Assekuranz aussehen?

Reflexion der Grundrechte

• Strenge Solvenzanforderungen und einfache Informationen helfen den Kunden

• Zunehmende Anforderungen im Bereich Transparenz zu erwarten

• Recht auf Sicherheit: International anerkannte, strenge Solvenzanforderungen (SST) →

• Recht auf umfassende Information: Gegenstand aktueller Initiativen → auf dem Weg

• Recht auf Anhörung: Wirksames und effizientes Ombudswesen →

• Recht auf Auswahl: Regulierungskosten, Nebenwirkungen,…→ in Gefahr

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Empfehlung

• Keine unreflektierte Übernahme von EU-Regulierung (erst analysieren, was sich bewährt)

• Proaktives Vorgehen; eigene Vorschläge für Selbstregulierung, z.B. bezüglich Transparenz

Fazit: