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Rechtliche und steuerliche Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen
für Außenwirtschaftsbeziehungen für Außenwirtschaftsbeziehungen mit Polenmit Polen
Vorbereitet by A.F.O.
Steuerberatungskanzlei aus Breslau
Vortrag von: Waldemar Szewc und Katarzyna Warda
Berlin, 7. Oktober 2013
Warum Polen? Warum Polen?
Viele Pfleger/Pflegerinnen, die über gute Ausbildung und Erfahrung in der Pflege der älteren oder kranken Menschen verfügen;
Konkurrenzfähige Gehälter/Arbeitskosten;
Viele von Deutschen beliebten Erholungsorten:Kleine Entfernung, immer bessere KommunikationHistorische Verbindungen
Gründung einer Firma in PolenGründung einer Firma in Polen
Rechtsformen wie in Deutschland, polnisches HGB richtet sich nach deutschem HGB:Aktiengesellschaft (AG)Gesellschaft mit b.H. (GmbH)Kommanditgesellschaft (KG)Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)Einzelnunternehmen
Besteuerung eines UnternehmensBesteuerung eines Unternehmens
KG und KGaA günstige Besteuerung – keine Besteuerung der
Gesellschaft (nur Gesellschafter sind steuerpflichtig), Verschiebung der Besteuerung bis Gewinnauaschüttung (KGaA)
Ab 1.01.2014 negative Änderungen – KG und KGaA unterliegen der KSt
GmbH Bevorzugte Form Mindeststammkapital 5.000 PLN Eintragung ins RHB, Steueridentifikationsnummer 19% KSt (keine Gewerbesteuer)
Besteuerung eines UnternehmensBesteuerung eines Unternehmens
Einzelnunternehmen – Einkommensteuer (ESt)
– 9 Einkommensquellen besteuert mit progressiver ESt (18%, 32%), oder 19% (zB. Kapitaleinkünfte)
– Unternehmensgewinne -19% lineare Steuer (Option),keine Gewerbesteuer
– Niedrige Kosten der Sozialversicherung (SV)– Haften mit ganzem Vermögen
UmsatzsteuerUmsatzsteuer
23 % UmsatzsteuerUE Regelungen Viele formelle Anforderungen bezüglich
– Rechnungen– Korrekturrechnungen– Steueranmeldungen
Häufige Änderungen der Regelungen
Sonstige SteuerSonstige Steuer
PCC (Transaktionensteuer)– Z.B. Kapitalerhöhung, Veräußerung der
Anteile, Darlehen usw
Stempelgebühr– z.B Beantragung einer Bescheinigung,
Vollmacht, usw.
Unternehmen als ArbeitgeberUnternehmen als Arbeitgeber
Anstellung: Arbeitsvertrag, Auftragsvertrag (nicht für ständige Arbeitsleistung)
Abzug von– „Lohnsteuer” (18%, 32%)– SV-beiträgen
Vergünstigungen bei Anstellung der Behinderten (PFRON)
GrenzGrenzüberschreitende Arbeitüberschreitende Arbeit
Ausländische Mitarbeiter angestellt in Polen– Anstellung in Polen, Arbeitsleistung in Polen
Lohnsteuer/ESt und SV in Polen zahlbar
Ausländische Mitarbeiter angestellt in Ausland (“Entsendung”) – DBA– EU Sozialversicherung Regelungenzu betrachten.
EntsendungEntsendung
DBA – “183 Tage Regelung” Weniger als 183 Tage in Polen Gehälter bezogen von deutschem Arbeitgeber
keine Besteuerung des Arbeitnehmers in Polen.
EntsendungEntsendung
EU SV – SV Beiträge nur in einem EU-Land– Im Prinzip im Land, wo die Arbeit geleistet
wirdAusnahmen: Entsendung bis 24 Monaten
– Arbeitgeber kann in deutschem SV System bleiben,
– A-1 Formular und Europäische Krankenkarte, zusätzliche Bedingungen
Polnische Pfleger in DeutschlandPolnische Pfleger in Deutschland
Legale Beschäftigungsverhältnisse mit Pflegerinnen aus Polen werden meistens von Vermittlungsagenturen angeboten.
Pflegerinnen unterliegen dem polnischen Arbeitsrecht
Sie bekommen von den Agenturen A1-Bescheinigung, und die Europäische Krankenversicherungskarte (bleiben in polnischem SV-System)
Vielen Dank fVielen Dank für Ihre ür Ihre AufmerksamkeitAufmerksamkeit