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Drucksache 17/6545 zu Drucksache 17/6138 18. 06. 2018 Antwort des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 17/6138 – Modellprojekte und Programme des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten in Rheinland-Pfalz Die Große Anfrage 17/6138 vom 3. Mai 2018 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen des Internet-Auftritts des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten sind zahlreiche Meldungen und Berichte über Programme und Projekte zu finden. Allerdings fehlen vertiefende Informationen über ihre Finanzierung, ihre Ergebnisse und ihren politischen Ertrag für das Land. Der Sinn von politisch geförderten Modellprojekten ist es, aus ihren Ergebnissen politische Entscheidungen abzuleiten und politisches Handeln zu qualifizieren. Darin liegt die Rechtfertigung für die Landesförderung. Ziel der vorliegenden Anfrage ist es, eine Übersicht über die Programme und Modellprojekte des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, ihre Arbeit, ihre Förderung und ihre Ergebnisse zu erhalten. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Programme und Modellprojekte förderte das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und b) im ersten Halbjahr 2018 aus Haushaltsmitteln des Landes? 2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen a) waren bzw. b) sind aktuell jeweils die Träger der Programme und Modellprojekte? 3. Welche Themenstellung a) hatten bzw. b) haben die Programme und Modellprojekte jeweils? 4. Welche Zielsetzung a) hatten bzw. b) haben die Modellprojekte jeweils? 5. Welche Zielgruppe a) hatten bzw. b) haben die Programme und Modellprojekte jeweils? 6. Welchen regionalen Bezug a) hatten bzw. b) haben die Programme und Modellprojekte jeweils? 7. Wie hoch a) waren bzw. b) sind die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Programme und Modellprojekte? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Juli 2018 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17.Wahlperiode

). 0*...Zeitraum Förderung 2011 2012 2013 78 159,30 Euro 2014 89 899,74 Euro 2015 320 198,84 Euro 2016 373 568 Euro 2017 249 391 Euro 2018 (1. Halbjahr) 136 564 Euro Drucksache 17

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Drucksache 17/6545zu Drucksache 17/6138

18. 06. 2018

A n t w o r t

des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten

auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU– Drucksache 17/6138 –

Modellprojekte und Programme des Ministeriums für Umwelt, Energie,Ernährung und Forsten in Rheinland-Pfalz

Die Große Anfrage 17/6138 vom 3. Mai 2018 hat folgenden Wortlaut:

Im Rahmen des Internet-Auftritts des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten sind zahlreiche Meldungen und Berichte über Programme und Projekte zu finden. Allerdings fehlen vertiefende Informationen über ihre Finanzierung, ihre Ergebnisse und ihrenpolitischen Ertrag für das Land. Der Sinn von politisch geförderten Modellprojekten ist es, ausihren Ergebnissen politische Entscheidungen abzuleiten und politisches Handeln zu qualifizieren.Darin liegt die Rechtfertigung für die Landesförderung.

Ziel der vorliegenden Anfrage ist es, eine Übersicht über die Programme und Modellprojekte desMinisteriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, ihre Arbeit, ihre Förderung und ihre Ergebnisse zu erhalten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Programme und Modellprojekte förderte das Ministerium für Umwelt, Energie,Ernährung und Forstena) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) undb) im ersten Halbjahr 2018aus Haushaltsmitteln des Landes?

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellena) waren bzw.b) sind aktuelljeweils die Träger der Programme und Modellprojekte?

3. Welche Themenstellunga) hatten bzw.b) habendie Programme und Modellprojekte jeweils?

4. Welche Zielsetzunga) hatten bzw.b) habendie Modellprojekte jeweils?

5. Welche Zielgruppea) hatten bzw.b) habendie Programme und Modellprojekte jeweils?

6. Welchen regionalen Bezuga) hatten bzw.b) habendie Programme und Modellprojekte jeweils?

7. Wie hocha) waren bzw.b) sinddie jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Programme und Modellprojekte?

Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Juli 2018

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ17. Wahlperiode

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Zeitraum Förderung

2011

2012

2013 78 159,30 Euro

2014 89 899,74 Euro

2015 320 198,84 Euro

2016 373 568 Euro

2017 249 391 Euro

2018 (1. Halbjahr) 136 564 Euro

Drucksache 17/6545 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode

8. Wie hocha) waren bzw.b) sinddie jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

9. Wie langea) waren bzw.b) sindjeweils die Förderungsgesamtdauern?

10. Auf welchen Zeitraum (von/bis)a) bezogen bzw.b) beziehen sich die Projekte jeweils?

11. In welcher Höhe hat das Ministerium Modellprojekte insgesamta) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) undb) im ersten Halbjahr 2018aus Haushaltsmitteln des Landes gefördert?

12. In welcher Weisea) wurden bzw.b) werdendie Programme und Modellprojekte jeweils ausgewertet?

13. Zu welchen Ergebnissena) haben sie jeweils geführt bzw.b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmena) gingen aus den Programmen und Modellprojekten und deren Auswertung jeweils hervor bzw.b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

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Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 15. Juni 2018 – wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 bis 10 und 12 bis 15:

Unter Modellprojekten des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten sind einmalige Projekte mit Beispiel-charakter zu verstehen, die maßgeblich vom Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten initiiert oder mit initiiertwurden und die eine besondere inhaltliche bzw. politische Bedeutung haben.

Die Beantwortung der jeweiligen Einzelfragen zu den entsprechenden Modellprojekten und Programmen kann den als Anlage beigefügten Übersichten entnommen werden.

Zu Frage 11:

In welcher Höhe hat das Ministerium Modellprojekte insgesamta) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) undb) im ersten Halbjahr 2018aus Haushaltsmitteln des Landes gefördert?

Die angefragte jährliche Gesamtförderung für Modellprojekte des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und ForstenRheinland-Pfalz in den Jahren 2011 bis 2018 (erstes Halbjahr) ergibt sich aus der Summe der jeweiligen Förderungen für die einzelnen Projekte. Sie kann der folgenden Tabelle entnommen werden.

Dr. Volker WissingStaatsminister

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Modellprojekt Nr. 1 Frage Antwort

1. Welche Modellprojekteförderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis2017 jeweils (nach Jahrenaufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

Vermittlung von gesellschaftlichen Werten für Geflüchtete, Modul Nachhaltigkeit, Natur- und Umweltbildung.

2. Welche Personen,Einrichtungen, Verbändeoder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Modellprojekte?

ev. Landjugendakademie Altenkirchen

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

Integration von Geflüchteten

4. Welche Zielsetzung

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

Die Evangelische Landjugendakademie in Altenkirchen möchte mit der Entwicklung und Durchführung eines interdisziplinären und multiperspektivischen Modellprojektes einen Beitrag zur Integration von Geflüchteten leisten. Ziel ist es, im Rahmen einer 4-moduligen Seminarreihe, gemeinsam mit geflüchteten Menschen aus Integrationskursen gesellschaftliche Werte für ein Leben in Deutschland zu definieren und durch die Teilnehmenden selbst nachhaltig zu erarbeiten. Hier erhält die Zielgruppe des Projektes Geflüchtete Informationen und Hintergründe zu aktuellen und alltagsrelevanten Natur und Umweltthemen. Der Sinn von Regeln und Gesetzen im Bereich des Umweltschutzes wird anhand von konkreten Praxisbeispielen vermittelt. Die Teilnehmenden lernen die wichtigsten ökologischen Zusammenhänge kennen und setzen diese in Bezug zu Umwelt- und Klimaschutz. Weiterhin sollen Informationen zum lokalen Klima- und Umweltschutz in Beziehung zu globalen Klimaproblematik gesetzt werden, um damit

Anlage

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auch die dadurch bedingte Fluchtursachen vermitteln zu können.

Sach- und Medienkompetenzen sowie Sozialkompetenzen werden in dem Zusammenhang gefördert und in den Kontext Bildung für Nachhaltige Entwicklung gestellt.

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

Geflüchtete

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

Veranstaltungen finden in Altenkirchen statt

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Modellprojekte?

56.867,30 €

8. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

Bereitstellung von Kofinanzierungsmitteln 2018 i.H.v. 9.081,08 Euro. Zuweisung an ADD Entsprechen 25% des Landeszuschusses von 36.324,33 €

Bislang sind noch keine Mittel abgerufen worden.

9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

15.1. -31.12.2018

10. Auf welchen Zeitraum (von-bis)

a) bezogen bzw.

b) beziehen

15.1. -31.12.2018

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sich die Projekte jeweils?

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Modellprojekte jeweils ausgewertet?

In der Abschlussphase wird das Gesamtprojekt umfangreich reflektiert und dokumentiert Jedes einzelne Modul wird zusammen mit den Geflüchteten und den Kooperationspartnern reflektiert und dokumentiert. Alle Teilnehmende erhalten zu jedem Modul eine qualifizierte Bescheinigung sowie eine entsprechende Arbeitshilfe zur Vertiefung und Multiplikation der Arbeitsergebnisse.

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

Geplant ist die Erarbeitung einer Handreichung, die das Modellprojekt beschreibt und Hintergründe zu den Themen Gesellschaft, Demokratie, Rollenbilder, Partizipation, Kultur, Nachhaltigkeit, Natur- und Umwelt, liefert. Die Handreichung umfasst einen vielfältigen Methodenmix und kann von Interessierten exemplarisch für eigene Projekte herangezogen werden. Durch den Peer-to-Peer-Ansatz können Flüchtlinge, welche das Programm durchlaufen haben, selbst als Kulturmittler und Kulturmittlerinnen in ihrem Umfeld fungieren. Durch die entstandenen Kontakte im Kreis der Teilnehmenden, aber auch mit ihrem Umfeld in Deutschland, können sie das Erfahrene und Gelernte erproben. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Traditionen und Werte mit denen der Gesellschaft in Deutschland abzugleichen und Perspektiven für ein Miteinander zu entwickeln.

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Modellprojekten und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

Verbesserung der interkulturellen Kompetenz Vermittlung von demokratischen und gesellschaftlichen bundesrepublikanischen Werten fördert ein selbstbestimmtes Leben in unserer Gesellschaft, und erleichtert die Integration der Geflüchteten.

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Ist ein gutes Beispiel fürs ganze Land.

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Modellprojekt Nr. 2 Frage Antwort 1. Welche Modellprojekte förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

SDG Modellregion Pfälzerwald (Social Development Goals – Ziele für nachhaltige Entwicklung) 2017/2018

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Modellprojekte?

Bezirksverband Pfalz

3. Welche Themenstellung a) hatten bzw. b) haben die Modellprojekte jeweils?

Entwicklung der Region Pfälzerwald als Modellregion für eine nachhaltige Entwicklung

4. Welche Zielsetzung

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

Die Modellregion Pfälzerwald will sich den globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcen-schonung und Bewahrung der Artenvielfalt, nachhaltiger Konsum, Umweltschutz, soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit stellen. Diese Themen sind Teil der globalen Nachhaltigkeitsziele, SDGs, die vom UN-Gipfel im September 2015 verabschiedet wurden. Die SGD’s sind 17 globale Ziele für eine nachhaltige sozial gerechte Welt und Kernstück der Agenda 2030. Die globalen Nachhaltigkeitsziele zielen auf Entwicklungen bzw. Veränderungen in der Kommune für die Kommune, in der Kommune für die Welt sowie in anderen Ländern (Globale Partnerschaften). In ausgewählten Kommunen des Biosphärenreservats werden in der Modellregion Nachhaltigkeitsstrategien entwickelt, die die UN-Nachhaltigkeitsziele auf regionale und lokale Anforderungen herunterbrechen und im Kontext der Landesnachhaltigkeitsstrategie sowie der Ziele der entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes stehen. So

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soll zusammen mit der örtlichen Zivilgesellschaft ein zukunftsfähiger Handlungsrahmen für kommunale Politik und Verwaltung geschaffen werden. In einem partizipativen Prozess mit allen gesellschaftlichen Gruppen soll auf der Grundlage politischer Beschlüsse in den teilnehmenden Kommunen ein Handlungsprogramm erarbeitet werden, das der nachhaltigen Entwicklung in der Modellregion gerecht wird. Es sollen konkrete Handlungsansätze erarbeitet und Wege für die Umsetzung erarbeitet werden. Die Ziele der erarbeiteten Nachhaltigkeitsstrategie sollen Ansätze der Übertragbarkeit auf andere Regionen und Kommunen beinhalten. In dem Projekt soll zudem geprüft werden, welche Fördermittel für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, erschlossen werden können.

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

Kommunalverantwortliche, Wirtschaft,, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in der Region

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

Bezug auf Region Pfälzerwald

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Modellprojekte?

322.719 €

8. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

10%

32.279 € (Kofinanzierung MUEEF, MWVLW, MdI zu jeweils 1/3)

9. Wie lange 2017/2018

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a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

10. Auf welchen Zeitraum (von-bis)

a) bezogen bzw.

b) beziehen

sich die Projekte jeweils?

2017/2018

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Modellprojekte jeweils ausgewertet?

Wiss. Begleitung/Analyse, Abschlussdokumentation

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

Projekt ist noch nicht gestartet

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Modellprojekten und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

Auf kommunaler und regionaler Ebene sollen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung vorangetrieben werden – zum Nutzen der Kommunen und Regionen.

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Übertragbarkeit auf andere Regionen

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Modellprojekt Nr. 3 Frage Antwort 1. Welche Modellprojekte förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

a) 2016: Pilotanlage Extraphos Budenheim Chemie Phosphor Rückgewinnung

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Modellprojekte?

b) Extraphos Pilotanlage:

• Firma Budenheim Chemie

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a) Der Klärschlamm aus den rheinland-pfälzischen Kläranlagen wird bisher weit überwiegend landwirtschaftlich verwertet. Rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen zwingen für einen Großteil der Klärschlämme zu einer Wandlung der Entsorgung hin zu einer thermischen Behandlung unter weitgehender Nutzung der im Klärschlamm enthaltenen Ressourcen – insbesondere der Energie und des Phosphor. Das Projekt diente zur Erprobung alternativer Verfahren als Hilfestellung für die kommunalen Entscheidungsträger. Es ging um die pilothafte Untersuchung einer möglichen Übertragbarkeit des Einsatzes der Verfahren für kleine bis mittelgroße Kläranlagen. Das Pilotvorhaben Extraphos untersuchte die Rückgewinnung von Phosphor aus Nassschlamm in einer dezentralen Anlage auf einer Kläranlage.

4. Welche Zielsetzung

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a) Siehe Frage 3.

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

a) Zielgruppe sind die kommunalen Aufgabenträger für die Abwasserbeseitigung und Klärschlammentsorgung im Land Rheinland-Pfalz.

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die Modellprojekte jeweils?

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a) Extraphos: Firma Budenheim Chemie, Test mit Klärschlamm der Kläranlage Mainz

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Modellprojekte?

a) Extraphos Anlage: 296.254 €

8. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

a) Budenheim: 175.546 € als Zuschuss

9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

a) Extraphos: Bescheid von 2016

10. Auf welchen Zeitraum (von-bis)

a) bezogen bzw.

b) beziehen

sich die Projekte jeweils?

a)Extraphos: 2015-2018

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Modellprojekte jeweils ausgewertet?

a) Verwendungsnachweis zu der Förderung, Abschlusspräsentation durch die Projektträger

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt

a) Extraphos: Die Testphase der Pilotanlage auf der Kläranlage Mainz hat gezeigt, dass das Verfahren zur Phosphorrückgewinnung unter Einsatz von CO2 gut

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bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

funktioniert und sich in die vorhandene Infrastruktur einer Kläranlage integrieren lässt. Bedingt durch das Fällmittel der Kläranlage Mainz ließ sich die geplante Rückgewinnungsquote von 50% noch nicht ganz erreichen, dies soll in der nächsten Projektphase in weiteren Versuchen auf anderen Kläranlagen optimiert werden.

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Modellprojekten und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

a) Extraphos: Das Projekt hat zur Erkenntnis

beigetragen, dass das untersuchte Verfahren zu dem genannten Zweck geeignet ist und sich grundsätzlich nach der Weiterentwicklung zum Einsatz auf Kläranlagen anwenden lässt. Der geringe Einsatz von Chemikalien und Energie hat sich als Vorteil gegenüber anderen Verfahren bestätigt. Die Auswertungen können den Kommunen als Hilfestellung bei der Suche nach geeigneten Verfahren zur Phosphorrückgewinnung dienen.

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Die Sicherung einer schadlosen Entsorgung von Klärschlämmen unter Nutzung der darin enthaltenen Ressourcen gehört zur Daseinsfürsorge. Aufgrund der Neuausrichtung der Klärschlammentsorgung auf Bundesebene weg von der landwirtschaftlichen Verwertung hin zur thermischen Behandlung und der Rückgewinnungspflicht von Phosphor sind Verfahren zu untersuchen und zu bewerten. Die Ausführung des Pilotprojektes diente der Untersuchung des Ansatzes auf Durchführbarkeit für den möglichen Einsatz auf Kläranlagen in Rheinland-Pfalz und damit als Beitrag zur Entscheidungshilfe für die kommunalen abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften.

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Modellprojekt Nr. 4 Frage Antwort 1. Welche Modellprojekte förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

a) Hochwasserschutzkonzept Leutesdorf am Mittelrhein - Beratung privater Hausbesitzer zu Objektschutzmaßnahmen

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Modellprojekte?

a) MUEEF und Gemeinde Leutesdorf

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a) Objektschutzmaßnahmen im Rahmen umfassender Hochwasservorsorge in Leutesdorf

4. Welche Zielsetzung

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a) Verbesserung der privaten und kommunalen Hochwasservorsorge gegen Rheinhochwasser

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a) Einwonher von Leutesdorf und Gemeindeverwaltung Leutesdorf

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a) örtlicher Bezug: Leutesdorf

7. Wie hoch

a) waren bzw.

a) 10.000 EURO

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b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Modellprojekte?

8. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

a) Pilotprojekt, wurde im Auftrag des Landes durchgeführt und zu 100 % vom Land bezahlt: 10.000 EURO

9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

a) 2014

10. Auf welchen Zeitraum (von-bis)

a) bezogen bzw.

b) beziehen

sich die Projekte jeweils?

a) und b)

fortlaufende Verbesserung der privaten Hochwasservorsorge

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Modellprojekte jeweils ausgewertet?

a) Ergebnisse stehen beispielhaft für weitere Projekte in anderen Orten zu Verfügung

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

a) Maßnahmen zur Verringerung von Hochwasserschäden

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Modellprojekten und deren

a) Grundlage für das landesweite Programm örtlicher Hochwasserschutzkonzepte

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Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Beispielprojekt für die Verbesserung der Hochwasservorsorge auf privater und kommunaler Ebene

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Page 15: ). 0*...Zeitraum Förderung 2011 2012 2013 78 159,30 Euro 2014 89 899,74 Euro 2015 320 198,84 Euro 2016 373 568 Euro 2017 249 391 Euro 2018 (1. Halbjahr) 136 564 Euro Drucksache 17

Modellprojekt Nr. 5 Frage Antwort 1. Welche Modellprojekte förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

a) 2015: Pyreg Pilotanlage Klärschlammpyrolyse

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Modellprojekte?

b) Pyreg Pilotanlage: • Verbandsgemeinde Linz-Unkel

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a) Der Klärschlamm aus den rheinland-pfälzischen Kläranlagen wird bisher weit überwiegend landwirtschaftlich verwertet. Rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen zwingen für einen Großteil der Klärschlämme zu einer Wandlung der Entsorgung hin zu einer thermischen Behandlung unter weitgehender Nutzung der im Klärschlamm enthaltenen Ressourcen – insbesondere der Energie und des Phosphor. Das Pilotvorhaben Pyreg untersuchte die dezentrale thermische Klärschlammvorbehandlung Das Projekt diente zur Erprobung alternativer Verfahren als Hilfestellung für die kommunalen Entscheidungsträger. Es ging um die pilothafte Untersuchung einer möglichen Übertragbarkeit des Einsatzes der Verfahren für kleine bis mittelgroße Kläranlagen.

4. Welche Zielsetzung

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a) Siehe Frage 3.

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

a) Zielgruppe sind die kommunalen Aufgabenträger für die Abwasserbeseitigung und Klärschlammentsorgung im Land Rheinland-Pfalz.

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Page 16: ). 0*...Zeitraum Förderung 2011 2012 2013 78 159,30 Euro 2014 89 899,74 Euro 2015 320 198,84 Euro 2016 373 568 Euro 2017 249 391 Euro 2018 (1. Halbjahr) 136 564 Euro Drucksache 17

die Modellprojekte jeweils?

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a) Pyreg: Kläranlage Linz-Unkel

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Modellprojekte?

a) Pyreg Anlage: 681.000 €

8. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

a) Pyreg Anlage: Festbetrag 100.000 € als Zuschuss

9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

a) Pyreg: Bescheid von 2015

10. Auf welchen Zeitraum (von-bis)

a) bezogen bzw.

b) beziehen

sich die Projekte jeweils?

a) Pyreg: 2015

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Modellprojekte jeweils ausgewertet?

a) Verwendungsnachweis zu der Förderung, Abschlusspräsentation durch die Projektträger

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt

a) Pyreg: Die Pilotanlage hat sich als grundsätzlich geeignet erwiesen, Klärschlamm in den auf kleineren und mittleren Kläranlagen anfallenden Mengen

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Page 17: ). 0*...Zeitraum Förderung 2011 2012 2013 78 159,30 Euro 2014 89 899,74 Euro 2015 320 198,84 Euro 2016 373 568 Euro 2017 249 391 Euro 2018 (1. Halbjahr) 136 564 Euro Drucksache 17

bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

dezentral thermisch zu behandeln. Offene Punkte (bzw. im Verfahren befindlich) der im Probebetrieb befindlichen Pilotanlage sind die Einhaltung der Abgasgrenzwerte und die Zulassung des Endsubstrates als Düngemittel zur Verwendung in der Landwirtschaft.

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Modellprojekten und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

a) Pyreg: Das Projekt hat zur Erkenntnis beigetragen, dass das untersuchte Verfahren zu dem genannten Zweck geeignet ist und sich grundsätzlich nach der Weiterentwicklung zum Einsatz auf Kläranlagen anwenden lässt.

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Die Sicherung einer schadlosen Entsorgung von Klärschlämmen unter Nutzung der darin enthaltenen Ressourcen gehört zur Daseinsfürsorge. Aufgrund der Neuausrichtung der Klärschlammentsorgung auf Bundesebene weg von der landwirtschaftlichen Verwertung hin zur thermischen Behandlung und der Rückgewinnungspflicht von Phosphor sind Verfahren zu untersuchen und zu bewerten. Die Ausführung des Pilotprojektes diente der Untersuchung des Ansatzes auf Durchführbarkeit für den möglichen Einsatz auf Kläranlagen in Rheinland-Pfalz und damit als Beitrag zur Entscheidungshilfe für die kommunalen abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften.

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Modellprojekt Nr. 6 Frage Antwort 1. Welche Modellprojekte förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

a) Hochwasserschutzkonzepte zur Starkregenvorsorge in 14 Ortschaften im Donnersbergkreis

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Modellprojekte?

a) Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Verbandsgemeinde Rockenhausen, Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a) private und kommunale Hochwasservorsorgemaßnahmen gegen Starkregenereignisse in 14 geschädigten Ortschaften

4. Welche Zielsetzung

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a) Ausarbeitung der Methoden zur und Vorgehensweise bei der Aufstellung örtlicher Hochwasserschutzkonzepte zur Starkregenvorsorge und Ausarbeitung konkreter Maßnahmen in 14 Ortschaften

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a) Einwohner und Kommunalverwaltungen

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a) 14 vom Starkregenereignis am 20. 9.2014 geschädigte Ortschaften

7. Wie hoch

a) waren bzw.

a) 155.000 EURO

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b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Modellprojekte?

8. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

a) 100 %: 155.000 EURO

9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

a) 2015 bis 2016

10. Auf welchen Zeitraum (von-bis)

a) bezogen bzw.

b) beziehen

sich die Projekte jeweils?

a) 2015 bis heute: fortlaufende Verbesserung der kommunalen und privaten Hochwasservorsorge

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Modellprojekte jeweils ausgewertet?

a) Leitfaden zur Erstellung örtlicher Hochwasservorsorgekonzepte für Starkregenereignisse im ländlichen Mittelgebirgsraum

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

a) 14 Hochwasserschutzkonzepte mit konkreten Maßnahmen und Ausarbeitung eines Leitfadens zur Vorgehensweise in anderen Ortschaften

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Modellprojekten und deren

a) Grundlage für das Programm örtlicher Hochwasserschutzkonzepte zur Starkregenvorsorge in Rheinland-Pfalz

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Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

a) Beispielprojekt für die Verbesserung der Hochwasservorsorge auf privater und kommunaler Ebene

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Modellprojekt Nr. 7 Frage Antwort 1. Welche Modellprojekte förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

Westeifel-Verbundprojekt

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Modellprojekte?

a., b) Landwerke Eifel AöR

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a)b) Das Verbundnetz ist ein bundesweit einmaliges Projekt unter Federführung der Landwerke Eifel, einem Zusammenschluss von acht kommunalen Projektpartnern. Es beinhaltet eine neue, rund 80 km lange, unterirdische Nord-Süd-Trasse, die durch eine rund 45 km lange Ost-West-Trasse ergänzt wird. In den Gräben werden Wasser-, Energie- und Glasfaserleitungen verlegt mit dem Ziel der optimierten Nutzung regenerativer, regionaler Energie bei den Verbrauchern vor Ort (regionaler Energieabgleich). 2015 wurde das Bauvorhaben im Rahmen des bundesweiten Innovationswettbewerbs „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“ ausgezeichnet.

4. Welche Zielsetzung

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a) Siehe Frage 3.

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a) b) Kommunale Maßnahmeträger der Aufgaben der wasserwirtschaftlichen Daseinsvorsorge

6. Welchen regionalen Bezug a) Raum Westeifel, 245.000 Bürgerinnen und Bürger,

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Page 22: ). 0*...Zeitraum Förderung 2011 2012 2013 78 159,30 Euro 2014 89 899,74 Euro 2015 320 198,84 Euro 2016 373 568 Euro 2017 249 391 Euro 2018 (1. Halbjahr) 136 564 Euro Drucksache 17

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

Projektgebiet 2-000 km²

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Modellprojekte?

b) Gesamtkosten für die zu errichtenden Wasserinfrastruktur: rd. 51 Mio. EUR

8. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

c) Geplante Zuwendungen bis zu 32 Mio. EUR

9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

a) 2018 - 2023

10. Auf welchen Zeitraum (von-bis)

a) bezogen bzw.

b) beziehen

sich die Projekte jeweils?

a) 2018 - 2023

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Modellprojekte jeweils ausgewertet?

b) Verwendungsnachweis zu der Förderung Vielfältige Projektbesprechungen, Projektpräsentationen

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

b) Das Projekt wurde mit dem 1. Spatenstich am 4.6.2018 gestartet. Konkrete Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. Zu den Erwartungen siehe Antwort zu Frage 15.

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Page 23: ). 0*...Zeitraum Förderung 2011 2012 2013 78 159,30 Euro 2014 89 899,74 Euro 2015 320 198,84 Euro 2016 373 568 Euro 2017 249 391 Euro 2018 (1. Halbjahr) 136 564 Euro Drucksache 17

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Modellprojekten und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

b) Es wird erwartet, dass das Projekt eine Ausstrahlung auf andere Landesteile hat, bei denen ähnliche Ausgangsbedingungen vorhanden sind. Das Modellprojekt kann eine „Blaupause“ sein für viele andere kommunalen Aufgabenträger der Wasserversorgung, im Hinblick auf einen spartenübergreifenden Ansatz

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Das Westeifel-Verbundprojekt hat eine herausragende landespolitische Bedeutung, da es Versorgungssicherheit in der Wasserversorgung beispielhaft mit der digitalen Transformation verbindet und dadurch einen regionalen Energieabgleich durch Steuerung von regenerativer Energieerzeugung (Wind, Solar, Biogas) und Energieverbrauch möglich macht.

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Modellprojekt Nr. 8 Frage Antwort 1. Welche Modellprojekte förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

a), b) 2013 bis 2018: Förderung und Begleitung von kommunalen Pilotprojekten zur Lärmaktionsplanung

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Modellprojekte?

a), b) Gemeinden (Städte, Verbandsgemeinden) als Träger der Lärmaktionsplanung

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a) Finanzielle Förderung sowie messtechnische Begleitung verschiedener Pilotmaßnahmen zur Minderung von Umgebungslärm, hauptsächlich Einbau von Akustikdecken in Schulen und Kindergärten inklusive messtechnischer Begleitung sowie Prüfung von Wirksamkeit und Umsetzbarkeit von Geschwindigkeitsreduzierungen an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen. Daneben wurden die Einführung von Fahrradverleihsystemen sowie ein Projekt zur emissionsarmen Fahrweise unterstützt

b) 2018 wurde der Weiterbetrieb von Messstationen der Pilotprojekte zum Monitoring der Entwicklung von Verkehrslärm und der Wirkung von Geschwindigkeitsbeschränkungen an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen unterstützt.

4. Welche Zielsetzung

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a) Unterstützung der Gemeinden bei der Lärmaktionsplanung, um Vollzugsdefizite bei der gesetzlich vorgeschriebenen Aufstellung von Lärmaktionsplänen zu vermindern und Maßnahmen zu etablieren. Ebenso Unterstützung bei der tatsächlichen Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen.

b) Monitoring der Entwicklung von Verkehrslärm und der Wirkung von Geschwindigkeitsbeschränkungen an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen

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5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a), b) Gemeinden (Städte, Verbandsgemeinden) als Träger der Lärmaktionsplanung

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a), b) Die Pilotprojekte zur Lärmaktionsplanung wurden / werden in den jeweiligen Gemeinden durchgeführt.

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Modellprojekte?

a) Es wurden pilothafte Lärmminderungsmaßnahmen bzw. entsprechende Machbarkeits- und Wirksamkeitsstudien hierzu sowohl finanziell gefördert, als auch messtechnisch sowie gutachterlich begleitet. Es wurden durch Bedienstete des Landes Messungen / Befragungen durchgeführt, Messgeräte aufgestellt und gewartet, Messungen ausgewertet. Bei den Kommunen entstand ebenfalls ein Verwaltungsaufwand. Die Gesamtkosten, die hieraus für die einzelnen Projekte entstanden sind, können nicht belastbar kalkuliert werden.

b) Laufende Monitoringprojekte zu Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen gehen aus Pilotprojekten früherer Jahre hervor. Sie verursachen bei den Gemeinden Betriebs- und Personalkosten, zu denen keine Angaben vorliegen.

8. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

a) Die Förderquoten waren unterschiedlich. Eine Förderung wurde in der Regel grds. bis zu 100% gewährt.

Die monetären Förderbeiträge des MUEEF summieren sich für die einzelnen Jahre wie folgt:

2013 78.159,30 €

2014 79.899,74 €

2015 60.198,84 €

2016 23.022,21 €

2017 19.991,16 €

Es ist anzumerken, dass die Beträge die Anschaffung von Messgeräten beinhalten, die im Besitz des LfU sind und

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Page 26: ). 0*...Zeitraum Förderung 2011 2012 2013 78 159,30 Euro 2014 89 899,74 Euro 2015 320 198,84 Euro 2016 373 568 Euro 2017 249 391 Euro 2018 (1. Halbjahr) 136 564 Euro Drucksache 17

an die Gemeinden kostenfrei verliehen wurden. Nach Beendigung der Leihe standen bzw. stehen diese dem Land grds. wieder zur Verfügung.

b) In 2018 laufen noch Monitoringprojekte zu

Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen. Das MUEEF stellt hierzu kostenfrei Schallpegel-, Geschwindigkeits- und Verkehrszahlenmessgeräte zur Verfügung. Die finanzielle Förderung in 2018 beschränkt sich auf die Übernahme der Kosten für die mobile Datenübertragung. Diese betrug für alle Projekte im ersten Halbjahr 2018 EUR 64,26

9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

a) Je nach Art des Pilotprojekts wurden Maßnahmen einmalig gefördert (Einbau von Akustikdecken in Schulen und Kindergärten) oder über längere Zeiträume (z.B. Messtechnische Prüfung, Monitoring der Wirkung von Geschwindigkeitsbeschränkungen an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen laufen z.T. über Jahre)

b)

10. Auf welchen Zeitraum (von-bis)

a) bezogen bzw.

b) beziehen

sich die Projekte jeweils?

a) Die Unterstützung von Pilotprojekten zur Lärmaktionsplanung wurde 2012 initiiert, finanzielle Förderungen wurden erstmalig 2013 gewährt. Die einzelnen Projekte hatten unterschiedliche Zeiträume, teilweise sind diese noch nicht abgeschlossen.

b) Über die Laufzeiten der noch laufenden Monitoringprojekte wird im Einzelfall entschieden.

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Modellprojekte jeweils ausgewertet?

a) Projekte zu Geschwindigkeitsreduzierungen und Akustikdecken wurden messtechnisch ausgewertet. Andere Projekte (z.B. Förderung von Machbarkeitsuntersuchungen) wurden vom Land nicht ausgewertet.

b) Laufende Monitoringprojekte zur Wirkung von Geschwindigkeitsbeschränkungen werden sowohl von den Gemeinden als auch dem Land ausgewertet. Letzteres ist Teil des Projekts.

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit bereits

a) Die Wirksamkeit der mit den Pilotprojekten geförderten Lärmminderungsmaßnahmen wurde in der Regel bestätigt. Zudem konnte durch die Durchführung der Pilotprojekte verwaltungstechnische Verfahrensabläufe verbessert werden.

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absehbar, jeweils führen? b) Hierzu sind keine pauschalen Aussagen möglich.

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Modellprojekten und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

a) Durch die Pilotprojekte hat sich gezeigt, dass Maßnahmen wie der Einbau von Akustikdecken oder die Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen als Maßnahmen der Lärmminderung grds. geeignet und umsetzbar sind und als Maßnahmen in Lärmaktionspläne aufgenommen werden können.

b) mit laufenden Monitoringprojekten zu Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen soll geprüft werden, wie sich Verkehr- und Verkehrslärm an konkreten Standorten entwickeln und welche dauerhafte Wirkung Geschwindigkeitsbeschränkungen entfalten.

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist gesetzlich vorgeschrieben und unterliegt der Überwachung durch die EU-Kommission.

Zudem ist Rheinland-Pfalz in hohem Maße von Umgebungslärm (insbesondere Verkehrslärm) betroffen, so dass die Aufstellung von Lärmaktionsplänen und die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen eine hohe Priorität hat.

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Modellprojekt Nr. 9 Frage Antwort 1. Welche Modellprojekte förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

a) 2015: Kooperation „Regionale Klärschlammstrategien für Rheinland-Pfalz“

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Modellprojekte?

a) 2015 bis Anfang 2018 • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung,

Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz • Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie

und Landesplanung Rheinland-Pfalz • Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz e.V. • Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,

Abwasser und Abfall e.V. (DWA) • Städtetag Rheinland-Pfalz e.V. • Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,

Abwasser und Abfall e.V. (DWA), Landesverband Hessen-Rheinland-Pfalz/Saarland

• Fachbeirat „Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen“

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a) Der Klärschlamm aus den rheinland-pfälzischen Kläranlagen wird bisher weit überwiegend landwirtschaftlich verwertet. Rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen zwingen für einen Großteil der Klärschlämme zu einer Wandlung der Entsorgung hin zu einer thermischen Behandlung unter weitgehender Nutzung der im Klärschlamm enthaltenen Pflanzennährstoffe. Thema ist auch die energieeffiziente Abwasserbehandlung bzw. Klärschlammverwertung.

4. Welche Zielsetzung

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a) Die Kooperation dient zur koordinierten Entwicklung regionalbasierter Klärschlammstrategien der kommunalen Aufgabenträger für die Abwasserbeseitigung bzw. Klärschlammentsorgung in Rheinland-Pfalz. Hierzu wurde angestrebt, dass sich in allen Landesteilen regionale Initiativen zur Entwicklung und Umsetzung einer künftigen nachhaltigen und wirtschaftlichen Klärschlammbehandlung und -

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Klärschlammverwertung etablieren.

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a) Zielgruppe sind die kommunalen Aufgabenträger für die Abwasserbeseitigung und Klärschlammentsorgung im Land Rheinland-Pfalz.

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Modellprojekte jeweils?

a) Siehe Antwort auf Frage 5.

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Modellprojekte?

a) 400.000,00 €

8. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

a) MULEWF/MWKEL bzw. MUEEF: • 2015: 60.000,00 € • 2016: 120.000,00 € • 2017: 100.000,00 € • 2018: 60.000,00 € • Summe 2015 – 2018: 340.000,00 €

9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

b) 2015 – 2018

10. Auf welchen Zeitraum (von-bis)

a) bezogen bzw.

b) beziehen

sich die Projekte jeweils?

b) 2015 – 2018

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

a) • Landesweite einheitliche Bestandsaufnahme bei

allen kommunalen Abwasserwerken • Regionale Klärschlammforen

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die Modellprojekte jeweils ausgewertet?

• Landesweite Plattform Klärschlammstrategie • Regionale Initiativen zur gemeinsamen

Klärschlammentsorgung b) Siehe Antwort zu a)

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

a) • Es bestand ein sehr großer Bedarf der

Koordinierung • Die Hilfe zur Selbsthilfe war erfolgreich. Es wurden

zwischenzeitlich in allen Landesteilen regionale Initiativen zur Entwicklung und Umsetzung der künftigen nachhaltigen und wirtschaftlichen Klärschlammverwertung etabliert. Relevante Optimierungspotentiale bestehen noch bei der Entwässerung von Klärschlamm als Grundlage für die Klärschlammentsorgung und hinsichtlich der Energieeffizienz der Klärschlammbehandlung und –entsorgung. Die Rückgewinnung von Phosphor ist eine große Herausforderung. Von den kommunalen Aufgabenträgern für die Abwasserbehandlung wurde ein Bedarf an weiterer interkommunaler Kooperation erkannt. Hierzu wurde die Klärschlammverwertung Kommunal RLP AöR (KKR), eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts nach KomZG gegründet. Ziel der KKR ist es, die Entsorgungssicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Klärschlammverwertung zu verbessern.

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Modellprojekten und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

a) Siehe Antwort auf Frage 13.

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Die Sicherung einer schadlosen Entsorgung von Klärschlämmen gehört zur Daseinsfürsorge. Aufgrund der Neuausrichtung der Klärschlammentsorgung auf Bundesebene weg von der landwirtschaftlichen Verwertung hin zur thermischen Behandlung erfordert eine landesweite koordinierte Unterstützung und damit Hilfe zur Selbsthilfe.

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Page 31: ). 0*...Zeitraum Förderung 2011 2012 2013 78 159,30 Euro 2014 89 899,74 Euro 2015 320 198,84 Euro 2016 373 568 Euro 2017 249 391 Euro 2018 (1. Halbjahr) 136 564 Euro Drucksache 17

Programm Nr. 1 Frage Antwort 1. Welche Programme förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

Handlungsprogramme der Naturparke und des Biosphärenreservats (BSR) Pfälzerwald im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben gemäß § 27 BNatSchG i. V. m. § 13 Abs. 4 LNatSchG

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Programme?

Träger der Naturparke und Bezirksverband Pfalz als Träger des Biosphärenreservats jeweils über einen Zeitraum von 10 Jahren; derzeit werden die Handlungsprogramme für die Förderperiode 2019 bis 2029 fortgeschrieben

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

Sicherung der biologischen Vielfalt, der Landschaftspflege und Entwicklung; Naturnahe und naturverträgliche Erholung; Bildung und Information zu Natur und Landschaft; Dauerhaft umweltgerechte Landnutzungen; Nachhaltiger Tourismus; Nachhaltige Regionalentwicklung; Beobachtung Dokumentation und Monitoring der Gebietsentwicklung; beim BSR zusätzlich Zusammenarbeit mit dem Weltnetz der Biosphärenreservate

Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

Die Programme werden von den Trägern der Großschutzgebiete erstellt; Maßnahmen nach den Handlungsprogrammen werden durch Kommunen, Verbände und Private in den jeweiligen Großschutzgebieten umgesetzt.

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

Jeweils der Abgrenzung des Großschutzgebietes entsprechend

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten

Die Gesamtkosten der Maßnahmen lt. den Anträgen sind nachfolgend aufgeführt:

2011 1.225.722,73 EUR 2012 1.341.558,39 EUR 2013 1.495.707,74 EUR 2014 1.670.680,50 EUR

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Page 32: ). 0*...Zeitraum Förderung 2011 2012 2013 78 159,30 Euro 2014 89 899,74 Euro 2015 320 198,84 Euro 2016 373 568 Euro 2017 249 391 Euro 2018 (1. Halbjahr) 136 564 Euro Drucksache 17

der geförderten Programme? 2015 1.798.410,15 EUR 2016 1.630.123,80 EUR 2017 1.729.882,35 EUR Für 2018 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor.

8. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

Der Regelfördersatz beträgt 80 %. Allerdings können sich durch nicht zuwendungsfähige Ausgaben und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zum Teil erhebliche Abweichungen ergeben.

2011 856.382,58 EUR 2012 813.084,49 EUR 2013 726.684,10 EUR 2014 867.106,51 EUR 2015 1.066.026,23 EUR 2016 1.280.952,03 EUR 2017 908.372,20 EUR

Bis zum 30.04.2018 erfolgten noch keine Auszahlungen.

9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

Im Einzelnen projektabhängig; die Handlungsprogramme werden für einen Zeitraum von 10 Jahren erstellt und fortgeschrieben

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Programme jeweils ausgewertet?

Abstimmung der Handlungsprogramme und Billigung durch das MUEEF; jeweils Projektbesprechung; Projektabschluss und Vorlage der Verwendungsnachweise bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

Umsetzung der Projekte nach Handlungsprogramm

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Programmen und deren

Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Aufgaben der Träger von Großschutzgebieten

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Page 33: ). 0*...Zeitraum Förderung 2011 2012 2013 78 159,30 Euro 2014 89 899,74 Euro 2015 320 198,84 Euro 2016 373 568 Euro 2017 249 391 Euro 2018 (1. Halbjahr) 136 564 Euro Drucksache 17

Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Siehe 14.

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Programm Nr. 2 Frage Antwort 1. Welche Programme förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

a) und b)

Elementarschadenkampagne Rheinland-Pfalz

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Programme?

a) und b)

Umweltministerium, Wirtschaftsministerium, Versicherungswirtschaft, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a) und b)

Information über die finanzielle Absicherung gegen Schäden aus Naturereignissen, insbesondere Hochwasser

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a) und b)

private Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a) und b)

Die Elementarschadenkampagne läuft landesweit.

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Programme?

a) 127.125 EURO

b) 8.903 EURO

Kosten der Versicherungswirtschaft unbekannt.

8. Wie hoch

a) waren bzw.

a) 100 %: 127.125 EURO

b) 100 %: 8.903 EURO

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b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

Kosten der Versicherungswirtschaft unbekannt

9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

a) und b)

2013 bis heute

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Programme jeweils ausgewertet?

a) und b)

jährliche Berechnung der Versichertenquote durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft; bisher zweimalige Bewertung durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

a) und b)

Steigerung der Versichertenquote seit 2013 um mehr als 10 %

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Programmen und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

a) und b)

finanzielle Absicherung privater Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer gegen Hochwasserschäden; dadurch Entlastung der öffentlichen Hand

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

In Rheinland-Pfalz sind im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ wenige Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer gegen Elementarschäden versichert. Die Kampagne soll aufklären und das Risikobewusstsein steigern.

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Programm Nr. 3 Frage Antwort 1. Welche Programme förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

Förderrichtlinie Wasserwirtschaft

(Zentrales Förderprogramm der

Wasserwirtschaftsverwaltung)

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Programme?

Träger des Förderprogramms ist das Land Rheinland-Pfalz.

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

Das zentrale Förderprogramm der

Wasserwirtschaftsverwaltung basiert auf den

Förderrichtlinien Wasserwirtschaft und umfasst

drei Teilprogramme

- Aktion Blau Plus

Das Programm zur Wiederherstellung naturnaher

Gewässer

Die Gewässerrenaturierungsmaßnahmen

kommunalen Maßnahmenträger werden mit bis zu

90% Zuschuss gefördert - Ausbau und Optimierung der Infrastruktur

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Die Maßnahmen der kommunalen

Maßnahmenträger zur Verbesserung der

Leistungsfähigkeit der Daseinsvorsorge, für einen

verbesserten Gewässerschutz oder eine erhöhte

Energieeffizienz werden in Abhängigkeit der

finanziellen Belastung gefördert

- Verbesserung der kommunalen Hochwasservorsorge Unter diesem Teilprogramm werden Maßnahmen

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des Technischen Hochwasserschutzes wie auch

Maßnahmen für ein verbessertes

Hochwasserrisikomanagement gefördert

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

Träger der geförderten Maßnahmen sind die kommunalen Aufgabenträger entsprechend der landeswassergesetzlichen Aufgabenzuweisung.

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

Der regionale Bezug ergibt sich aus der jeweiligen Aufgabenstellung.

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Programme?

Geförderte Investitionskosten 2011 97.159.462

2012 97.041.332

2013 106.761.755

2014 118.617.867

2015 154.883.217

2016 142.208.630

2017 145.548.104

2018 (30.4.18) 1.424.100

8. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

Die Anteile des MUEEF richten sich nach den Förderquoten, wie diese in der Förderrichtlinie festgelegt sind. Gewährte Zuwendungen

2011 75.692.395

2012 71.682.156

2013 78.645.171

2014 86.806.635

2015 105.254.563

2016 86.630.464

2017 91.852.822

2018 (30.4.18) 931.400

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9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

Die Förderdauer richtet sich nach der Dauer des Bauvorhabens.

Bei Nicht-Bauvorhaben beträgt diese in der Regel ein Jahr.

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Programme jeweils ausgewertet?

Das Förderprogramm wird entsprechend den Anträgen der kommunalen Maßnahmenträger jährlich weiter entwickelt.

Die Förderrichtlinie wird ca. alle vier-fünf Jahre entsprechend den umweltpolitischen Anforderungen evaluiert und angepasst.

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

Siehe Antwort zu Frage 12.

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Programmen und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

Im Zeitraum 2011-2017 wurden folgende neue Förderschwerpunkte aufgrund aktueller Erkenntnisse aufgenommen:

• Förderung von Kleinkläranlagen • Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der

Energieeffizienz • Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der

Schadstoffminimierung • Die Anpassung der Aktion Blau zur Aktion Blau

Plus • Förderung von Maßnahmen für ein verbessertes

Hochwasserrisikomanagement

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Die in der Antwort zur Frage 14 aufgeführten Anpassungen haben insgesamt eine hohe landespolitische Bedeutung, da sie die Umsetzung europaweit geltendes bzw. national gesetzlicher Anforderung deutlich verbessern.

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Programm Nr. 4 Frage Programm Gewässerschonende Landwirtschaft

1. Welche Programme förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

Das MUEEF fördert seit 2014 das Programm „Gewässerschonende Landwirtschaft“.

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Programme?

Träger des Programms „Gewässerschonende Landwirtschaft“ ist das Land Rheinland-Pfalz.

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

Das Programm hat zum Ziel, die Qualität des Trinkwassers in Rheinland-Pfalz zu erhalten. Durch die Bildung von Gewässerschutzkooperationen in Wasserschutzgebieten und der damit verbundenen intensiven Beratung der Landwirte soll es dazu beitragen, Einträge von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln in Grund- und Oberflächengewässer zu verringern.

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

Zielgruppen sind die Wasserversorgungsunternehmen und Getränkehersteller in Wasserschutzgebieten bzw. Einzugsgebieten und die dort wirtschaftenden Landwirte. Darüber hinaus trägt die Wasserschutzberatung Rheinland-Pfalz u.a. durch Fachveranstaltungen und entsprechende Öffentlichkeitsarbeit dazu bei, die Landwirte allgemein für das Thema Gewässerschutz zu sensibilisieren.

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

Das Programm wird für ganz Rheinland-Pfalz angeboten.

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7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Programme?

Die Gesamtkosten des Programms belaufen sich von 2014 bis 2017 auf:

2014 2015 2016 2017 Summe

290.878 Euro

453.338 Euro

436.483 Euro

486.743 Euro

1.667.442 Euro

Die Zahlen für 2017 sind vorläufige Beträge, da die Vorgänge bei der Verrechnung noch nicht abgeschlossen sind.

Für 2018 werden die Gesamtkosten leicht über den Kosten für das Jahr 2017 erwartet.

8. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

S. Antwort zu Frage 7.

Die dort aufgeführten Kosten werden vom MUEEF getragen.

9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

Die Laufzeit des Programms „Gewässerschonende Landwirtschaft“ ist zeitlich nicht begrenzt.

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Programme jeweils ausgewertet?

Die Wasserschutzberatung Rheinland-Pfalz und die Landwirtschaftskammer legen regelmäßig Tätigkeitsberichte vor.

In den Wasserschutzgebietskooperationen werden Nmin Untersuchungen im Frühjahr und im Herbst durchgeführt, um Düngeempfehlungen zu geben und die Wirkung der durchgeführten landwirtschaftlichen Gewässerschutzmaßnahmen beurteilen zu können.

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit

Die Auswertungen zeigen, dass die Wasserschutzberatung erfolgreich Kooperationen initiiert hat und betreut. Die Unterstützung der Landwirtschaftskammer beim Gewässerschutz gestaltet sich konstruktiv.

Durch die Beratung werden die Landwirte für einen verbesserten Gewässerschutz qualifiziert und setzen

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bereits absehbar, jeweils führen?

entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers um.

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Programmen und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

Die intensive Beratung der Landwirte in Fragen des Gewässerschutzes hat sich als zielführend erwiesen.

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Der Schutz und die Erhaltung der Qualität des Trinkwassers sowie die Qualifizierung der Landwirte zum Schutz unserer Gewässer haben eine landespolitische Bedeutung.

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Programm Nr. 5 Frage Antwort 1. Welche Programme förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

a) und b)

Einrichtung und Unterstützung von Hochwasserpartnerschaften in Rheinland-Pfalz

2009 bis heute

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Programme?

a) und b)

Die 25 Hochwasserpartnerschaften werden getragen von ca. 140 Landkreisen, Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a) und b)

Hochwasservorsorge an Flüssen und für Starkregen

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a) und b)

Kommunen

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a) und b)

Jede der 25 Hochwasserpartnerschaften bezieht sich auf einen Fluss oder Flussabschnitt mit Nebengewässern und Einzugsgebiet

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Programme?

a) 1.980.000 EURO (2009 bis 2017)

b) 67.000 EURO ( 1. 1.2018 bis 30. 4.2018)

8. Wie hoch

a) waren bzw.

a) 1.980.000 EURO (2009 bis 2017)

b) 67.000 EURO ( 1. 1.2018 bis 30. 4.2018)

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b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

Keine Förderung, Kostentragung ist durch Vereinbarung geregelt

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Programme jeweils ausgewertet?

a) und b)

Sie bilden Beiträge zu den Hochwasserrisikomanagementplänen.

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

a) und b)

Erarbeitung und Festlegung von Maßnahmen zur Verbesserung der Hochwasser- und Starkregenvorsorge

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Programmen und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

a) und b)

Umsetzung der Maßnahmen

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Verbesserung der Hochwasservorsorge auf Landes- und kommunaler Ebene und damit Verminderung von Hochwasserschäden

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Programm Nr. 6 Frage Antwort 1. Welche Programme förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

Programm zum Hochwasserschutz am Oberrhein und Nahe, bestehend aus

• dem Bau der vertraglichen Hochwasserrückhaltungen am Oberrhein

• und der Ertüchtigung der Rheinhauptdeiche und der Nahedeiche, Sanierung der Schöpfwerke und Bau der Reserveräume für Extremhochwasser

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Programme?

Land RLP

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

Zur Wiederherstellung der vor dem Staustufenbau am Oberrhein von 1955–1977 vorhandenen 200jährlichen Hochwassersicherheit sollen insgesamt rd. 288 Mio. m³ Hochwasserrückhalteraum gemeinsam mit Frankreich und Baden Württemberg geschaffen werden. Frankreich stellt bereits 58,4 Mio. m³, Baden-Württemberg 167,3 Mio. m³ Rückhaltraum. Rheinland-Pfalz wird rd. 62 Mio. m³ zur Verfügung stellen, 8 der 10 Standorte sind betriebsbereit.

Neben dem Bau der Polder ist das Programm zur Ertüchtigung der rd. 180 km langen Rheinhauptdeichstrecke von der Grenze bei Lauterburg bis nach Bingen zweites Standbein des Hochwasserschutzes am Oberrhein. Die Deiche werden dabei nach den aktuellen technischen Standards geotechnisch ertüchtigt und – sofern erforderlich – auf ein mit den gegenüberliegenden Deichen in Hessen und Baden-Württemberg abgestimmtes Höhenniveau gebracht. Um die bei Rheinhochwasser durch Deiche geschützte Oberrheinniederung auch binnenseitig trocken zu halten und die Vorflut der Gewässer in den Rhein zu gewährleisten, werden sukzessive auch die bereits Anfang des 20. Jahrhunderts Schöpfwerke saniert. Im Hinblick auf die mögliche Hochwasserverschärfung durch den Klimawandel und zur Abwehr von extremen, über das 200jährliche Schutzniveau hinausgehende Hochwasserereignisse werden zwei „Reserveräume für

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Extremhochwasser“ im Raum Hördt und Eich geplant. Diese sollen eingesetzt werden, wenn trotz des Einsatzes aller anderen Maßnahmen die Deiche am Oberrhein gefährdet sind, um unkontrollierte Überflutungen der Deiche mit all ihren Konsequenzen zu vermeiden. Damit kann das Schutzniveau hinter den Deichen in den Tiefgestaden des Oberrheines noch einmal erhöht werden. An der Nahe werden die zuletzt in den 20 - 30iger Jahren des letzten Jahrhunderts sanierten Deiche nach den aktuellen technischen Standards geotechnisch ertüchtigt, s.d. sie Schutz bis zu einem 100jährlichen Hochwasser bieten werden

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

Hochwassergefährdete Bevölkerung in der Oberrheinniederung in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen bzw. in der Naheniederung zwischen Bad Kreuznach und Bingen. Es geht um die Sicherheit für rund 700.000 Menschen, bei einem Versagen des Hochwasserschutzes müsste mit Schäden von rund 13 Mrd. € gerechnet werden.

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

Hochwassergefährdete Oberrheinniederung bzw. Naheniederung zwischen Bad Kreuznach und Bingen

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Programme?

Bisherige Ausgaben 493 Mio. € geplante Ausgaben: 255 Mio. €

8. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

Aufgrund der vertraglich vereinbarten Mitfinanzierung der Polder durch den Bund und Hessen ergeben sich folgende Landesanteile:

Bisherige Ausgaben 380 Mio. € geplante Ausgaben: 215 Mio. €

9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die

Die Planungen für die Hochwasserrückhaltungen begannen Mitte der 60iger Jahre (Hochwasserstudienkommission), die ersten Deichertüchtigungen Ende der 80iger Jahre.

Das Polderbauprogramm soll 2025 abgeschlossen sein,

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Förderungsgesamtdauern? das Deichsanierungsprogramm (incl. der Reserveräume) bis 2033.

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Programme jeweils ausgewertet?

Die Wirkung der Hochwasserrückhaltungen wird über von der Ständigen Kommission zu Fragen des Hochwasserschutzes am Oberrhein überprüft.

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

Die letzte Zwischenevaluierung 2016 hat gezeigt, dass mit den bereits vorhandenen und noch vorgesehenen Retentionsmaßnahmen der vor dem Oberrheinausbau vorhandene Hochwasserschutz gemäß dem deutsch-französischen Staatsvertrag wiederhergestellt werden kann.

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Programmen und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

Hochwasserschutzkonzept Rheinland-Pfalz

LAWA – Leitlinie für einen zukunftsweisenden Hochwasserschutz

Erarbeitung des Sonderrahmenplanes Hochwasser

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Hochwassergefährdete Bevölkerung in der Oberrheinniederung in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen bzw. in der Naheniederung zwischen Bad Kreuznach und Bingen. Es geht um die Sicherheit für rund 700.000 Menschen, bei einem Versagen des Hochwasserschutzes müsste mit Schäden von rund 13 Mrd. € gerechnet werden.

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Programm Nr. 7 Frage Antwort 1. Welche Programme förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

a) und b)

Aufstellung örtlicher Hochwasserschutzkonzepte zur Vorsorge gegen Hochwasser und Starkregen

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Programme?

a) und b)

Städte, Verbandsgemeinden oder Gemeinden

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a) und b)

Hochwasservorsorge an Flüssen und für Starkregen im privaten und kommunalen Bereich

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a) und b)

private und Kommunen

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a) und b)

Die Hochwasserschutzkonzepte werden für einzelne Ortschaften in ganz Rheinland-Pfalz aufgestellt.

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Programme?

a) 1.969.948 EURO

b) --

8. Wie hoch

a) waren bzw.

a) 90 % Förderung: 1.772.953 EURO

b) 90 % Förderung: --

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b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

a) und b)

2014 bis heute

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Programme jeweils ausgewertet?

a) und b)

Die Auswertung der bisher fertig gestellten Konzepte erfolgt durch fachlichen Austausch auf regionaler und Landesebene. Zurzeit erfolgt eine Auswertung auf wissenschaftlicher Ebene durch die TU Kaiserslautern.

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

a) und b)

Erarbeitung und Festlegung von Maßnahmen zur Verbesserung der Hochwasser- und Starkregenvorsorge im privaten und öffentlichen Bereich

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Programmen und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

a) und b)

Umsetzung der Maßnahmen

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Verbesserung der Hochwasservorsorge auf privater und kommunaler Ebene und damit Verminderung von Hochwasserschäden

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Programm Nr. 8 Frage Antwort 1. Welche Programme förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

a) Seit dem Schuljahr 2009/10 beteiligt sich Rheinland-Pfalz an der Durchführung des EU-Schulobst- und –gemüseprogramms. Mit dem Schuljahr 2010/11 wurde es zunächst für alle Grund- und Förderschulen im Land verpflichtend eingeführt. Seit dem Schuljahr 2012/2013 ist die Teilnahme für die Schulen freiwillig. Gleichzeitig wurde das Programm im Rahmen eines Pilotprojektes begrenzt auf Kindergärten/Kindertagesstätten (Kitas) ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2013/14 können Kitas in ganz Rheinland-Pfalz daran teilnehmen.

b) Rheinland-Pfalz führt das EU-Schulprogramm mit den beiden Programmkomponenten Obst und Gemüse sowie Milch unter finanzieller Beteiligung der Europäischen Union im Schuljahr 2017/18 durch. Die EU übernimmt grundsätzlich 100 % der Nettokosten seit dem Schuljahr 2017/18, jedoch nur im Rahmen des zugewiesenen Budgets. Das Programm beinhaltet zurzeit die kostenlose Abgabe von Obst, Gemüse und/oder Konsummilch an Kinder in den teilnehmenden Einrichtungen.

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Programme?

Um Kindern und Jugendlichen frische Milch, Obst und Gemüse schmackhaft zu machen, hat die Europäische Union zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 das EU-Schulprogramm eingeführt. Dieses resultiert aus der Zusammenführung des bisherigen EU-Schulobst- und -gemüseprogramms mit dem EU-Schulmilchprogramm.

a) Zuständig für die Umsetzung des EU-Schulobst- und –gemüseprogramms und Schulmilchprogramms war von 2011 bis Anfang 2016 das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten.

b) Mit der aktuellen Legislaturperiode ist für die konzeptionelle Programmentwicklung das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (MUEEF) zuständig. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (WMVLW) koordiniert und überwacht die Umsetzung der Fördermaßnahme und steuert die Finanzmittel. Dem MWVLW unterstellt ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, die als zuständige Bewilligungsbehörde für die Produktgruppe „Obst und Gemüse“ fungiert. Für die Programmdurchführung

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hinsichtlich der Produktgruppe Milch ist die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis zuständig.

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a und b) Langfristig soll durch das Bereitstellen von Obst und Gemüse sowie von Milch ein präventiver Beitrag zur Gesundheit der Kita- und Schulkinder geleistet werden. Hinzu kommt, dass die Kinder und Jugendlichen für das Thema Gesunde Ernährung sensibilisiert werden: Obst, Gemüse und Milch werden als regelmäßiger Bestandteil einer vollwertigen Ernährung verankert. Sie können durch ein möglichst vielfältiges Angebot die verschiedenen Gemüse- und Obstarten sowie saisonale und regionale Produkte kennen und schätzen lernen.

Kindertagesstätten und Schulen sind Orte, in denen die Weichen für eine nachhaltige Ernährungskompetenz gestellt werden können. Die Kinder erweitern ihr Wissen über die Landwirtschaft, die Erzeugung und Zubereitung von Lebensmitteln wie Obst und Gemüse sowie Milch durch die Durchführung flankierender ernährungsbildender Maßnahmen, die für die teilnehmenden Einrichtungen verpflichtend sind.

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a) Am EU-Schulobst- und gemüseprogramm nahmen ausschließlich Grund- und Förderschulen als beihilfeberechtigte Einrichtungen sowie Kindergärten/Kindertagesstätten teil.

Bezogen auf Schulmilch konnten grundsätzlich alle Schularten teilnehmen, jedoch faktisch weit überwiegend Grundschulen und Kindertagesstätten.

b) Die Beihilfereglung nach dem EU-Schulprogramm richtet sich an Kinder, die regelmäßig eine Kindertageseinrichtung, eine Vorschule, eine Grundschule oder eine weiterführende Schule besuchen, die von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats verwaltet werden oder zugelassen sind. Ältere Kinder – in weiterführenden Schulen – sind nach der rheinland-pfälzischen Strategie nur dann berechtigt am EU-Schulprogramm teilzunehmen, wenn sie Förderschulen besuchen.

6. Welchen regionalen Bezug a und b) Für die Schuljahre 2010/2011, 2011/2012, 2012/2013 fanden im Rahmen der Angebotswertung die

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a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

Möglichkeit der Lieferung von Obst- und Gemüse-Produkten aus ökologischer Erzeugung sowie ein überwiegend regionaler Warenbezug besondere positive Berücksichtigung.

Für das Schuljahr 2013/2014 war sicherzustellen, dass die gelieferten Obst und Gemüse-Produkte überwiegend aus eigener Erzeugung oder aus regionaler Erzeugung stammen. Das Angebot bei den Produkten musste sich im Durchschnitt des Lieferzeitraumes auf mindestens 50 % aus eigener oder regionaler Erzeugung belaufen.

Ab dem Schuljahr 2014/2015 bis heute (Schuljahr 2017/18) muss sich das im Schuljahresdurchschnitt auf mindestens 50 % regionale Produkte und auf mindestens 20 % Bioprodukte bzw. Produkte aus eigener Erzeugung bei Obst und Gemüse belaufen. Die prozentualen Anteile beziehen sich auf die Gesamtzahl der gelieferten Portionen. Als Produkte regionaler Herkunft werden dabei die Produkte betrachtet, die in Rheinland-Pfalz oder den angrenzenden Regionen (z.B. andere Bundesländer, Departements erzeugt wurden). Die Lieferung von saisonalen Angeboten aus der Region ist Vorrang zu geben.

Bei der Schulmilch gab und gibt es keine Vorgaben zu einem regionalen Bezug.

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Programme?

a) Gesamtausgaben für das Schulobst- und gemüseprogramm:

2011: 2.263.627,29 €

2012: 2.114.966,04 €

2013: 3.118.648,21 €

2014: 3.671.502,89 €

2015: 3.659.525,30 €

2016: 3.299.474,79 €

2017: 3.442.225,33 €

Gesamtkosten für das Schulmilchprogramm:

2011: 31.662,52 €

2012: 64.007,00 €

2013: 63.304,00 €

2014: 42.467,00 €

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2015: 58.158,00 €

2016: 47.639,00 €

2017: 36.646,85 €

b) Gesamtkosten für das EU-Schulprogramm:

451.331,98 € (Stand 17.05.2018)

8. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

a)

IST-Ausgaben an Landesmitteln aus den Zuwendungen im Rahmen des EU-Schulobst- und gemüseprogramms:

2011: 1.172.011,46 €, Anteil: 52 Prozent

2012: 1.163.977,85 €, Anteil: 55 Prozent

2013: 1.901.102,48 €, Anteil: 61 Prozent

2014: 1.715.705,15 €, Anteil: 47 Prozent

2015: 1.164.165,63 €, Anteil: 32 Prozent

2016: 1.179.769,37 €, Anteil: 36 Prozent

2017: 1.275.593,17 €, Anteil: 37 Prozent

Ab dem Schuljahr 2014/15 erhöhte sich der EU-Kofinanzierungsanteil von 50 % auf 75 % für Schulobst und –gemüse, so dass mehr EU-Mittel zur Verfügung standen.

Das Schulmilchprogramm1 wurde ausschließlich mit EU-Mitteln gefördert.

b) Aktuelle IST-Ausgaben aus den Zuwendungen im Rahmen des EU-Schulprogramms:

2018: 258.843,77 € (Stand 17.05.2018)

Aus Landesmitteln werden zurzeit die weiteren Lieferkosten, und darüber hinaus die ernährungsbildenden Begleitmaßnahmen sowie die Öffentlichkeitsarbeit des EU-Schulprogramms finanziert.

1 Für die Schulmilch gab es vor dem Zusammenlegung des EU-Schulprogramms einen EU-Zuschuss, der nur die Abgabe verbilligt hat (EU-Beihilfe: 18,15 € / 100 kg). Für Schulmilch musste also seitens der Eltern bzw. Schul- oder Kitaträger ein Kostenbeitrag geleistet werden, der mit den Lieferanten abzurechnen war.

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9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

a und b) Die EU-Mittel wurden und werden immer für Schuljahre zugewiesen und dann auf die Kalenderjahre (= Haushaltsjahre) verteilt.

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Programme jeweils ausgewertet?

a) Im Schuljahr 2010/11 und erneut im Schuljahr 2013/14 im Rahmen einer Kohortenstudie wurde das Schulobst- und –gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz durch ein unabhängiges Institut2 evaluiert.

b) Die EU-Vorgaben sehen eine Evaluation der Maßnahmen des EU-Schulprogramms im Längsschnitt vor, um die Umsetzung des EU-Schulprogramms in seiner Wirksamkeit kontinuierlich zu untersuchen und auch die nachhaltigen Wirkungen zu prüfen. Gemäß Art. 8 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 muss eine Evaluation für die ersten fünf Schuljahre, in denen die Länder am EU-Schulprogramm teilnehmen, erfolgen.

Die Evaluation des EU-Schulprogramms in Rheinland-Pfalz ist aktuell auf dem Vergabesatelliten "Rheinland-Pfälzische Landesverwaltung Hochschulen Fachhochschulen" ausgeschrieben. Für die Ergebnisevaluation ist eine Bearbeitungszeit bis zum 22.07.2022 (Schuljahresende 2021/22) vorgesehen.

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

a) Eine Evaluation der vergangenen Jahre hat ergeben, dass die Schülerinnen und Schüler durch das bisherige Schulobst- und Schulgemüseprogramm insgesamt mehr Obst und Gemüse kennen und auch häufiger Obst und Gemüse essen. Dies gilt insbesondere für Kinder in sozialen Brennpunkten. Es deutet sich mithin ein positiver nachhaltiger Effekt eines kontinuierlichen Schulobstprogramms zumindest für die Phase der Grundschulzeit an. Offen bleibt allerdings die Frage, ob diese Effekte in dem Sinne nachhaltig sind, dass sie den Eintritt der Pubertät, der meist mit dem Wechsel auf eine weiterführende Schule zusammenfällt, unbeschadet überstehen. Es deutet sich an, dass dadurch auch die Häufigkeit des Konsums problematischer hochkalorischer Lebensmittel reduziert werden kann.

b) Die entscheidenden Zielgrößen für die Bewertung der

2 Institut trias research an der Universität Trier

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Wirksamkeit des EU-Schulprogramms in der ausstehenden Evaluation sind folgende zwei Kernfragen:

1. Wird der Konsum von Obst, Gemüse und Milch bei den Kindern und in deren Familie signifikant gesteigert?

2. Kann ein entsprechendes habitualisiertes Bewusstsein für gesunde Ernährung und ein daraus resultierender Wunsch nach dem Verzehr von mehr Obst, Gemüse und Milch bei den Kindern und in deren Familie nachhaltig geschaffen werden?

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Programmen und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

a und b) Grundlagen für eine gesundheitsfördernde Ernährungsweise werden bereits im Kindesalter gelegt. Deshalb wollen wir unsere Anstrengungen in der Ernährungsbildung und beim Angebot eines ausgewogenen Kita- und Schulfrühstücks für alle Kinder - unabhängig von dem sozialen Status - weiter verstärken und verstetigen.

Durch das regelmäßige Angebot an Obst, Gemüse und purer Trinkmilch werden Kinder nachhaltig zu einem häufigeren Verzehr dieser Lebensmittel motiviert. Sie bekommen darüber hinaus Kenntnisse über eine bedarfsgerechte Ernährung vermittelt und sollen diese Wertschätzung auch in ihre Familien tragen. Familien wird die Möglichkeit geboten, sich auch auf diesem Weg über eine gesunde Ernährungsweise ihrer Kinder zu informieren.

Siehe auch Punkt 1)

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Mit dem Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung Rheinland-Pfalz darauf festgelegt, das EU-Schulprogramm in Kitas und Schulen fortzuführen.

Das Land möchte Kinder von klein auf für einen gesundheitsfördernden Lebensstil sensibilisieren. Im Rahmen des EU-Schulprogramms soll Kindern der Wert von Lebensmitteln nahe gebracht und dadurch die Ernährungsbildung im Land verbessert werden. Ziel der Landesregierung ist es, allen Kindern zu vermitteln, weshalb Obst, Gemüse und Milch in ihrer Ernährung so wichtig sind und welche Bedeutung diese Lebensmittel für ihre körperliche Entwicklung und geistige Leistungsfähigkeit haben. Ziel ist es außerdem, ein Bewusstsein für den Wert nachhaltig, ökologisch, regional und frisch erzeugter Produkte zu schaffen.

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Das alles kann einen Beitrag zum Rückgang des Anteils der Menschen mit Übergewicht und Adipositas leisten. Denn wie die aktuell vom Robert-Koch-Institut vorgestellten Ergebnisse der größten Langzeitstudie in Deutschland „KiGGS“ zeigen: 15,4 % der Mädchen und Jungen im Alter von 3 bis 17 Jahren sind in Deutschland übergewichtig oder adipös. Ein zu hohes Körpergewicht im Kindergarten- und Vorschulalter besteht auch häufig bis ins Jugendalter. Mädchen und Jungen aus sozial benachteiligten Familien sind rund viermal so häufig von Adipositas betroffen wie Kinder und Jugendliche mit hohem sozioökonomischen Status (Mädchen 8,1 % vs. 2,0 %; Jungen 11,4 % vs. 2,6 %).

Laut des 13. DGE-Ernährungsberichtes gilt u.a. ein vermehrter Verzehr von energiedichten Lebensmitteln, Snacks und zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken als ein Risikofaktor für die Verbreitung von Übergewicht und Adipositas.

Aufgrund des Anstiegs von ernährungsbedingten Gesundheitsproblemen spielt die Prävention von Fehlernährung eine große Rolle. Deshalb setzen wir mit unserem Programm einen Schwerpunkt in der Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen in den Lebenswelten Kita und Schule.

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Programm Nr. 9 Frage Antwort 1. Welche Programme förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

Das MUEEF fördert seit dem Jahr 2013 bis über das Jahr 2018 hinaus das Programm „Rheinland-Pfalz isst besser“ aus Haushaltsmitteln des Landes.

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Programme?

Träger der Projekte des Programms „Rheinland-Pfalz isst besser“ waren beziehungsweise sind

• das Umweltministerium Rheinland-Pfalz • die Landeszentrale für Umweltaufklärung • die Dienstleistungszentren ländlicher Raum • die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung • die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz • der Qualitätszirkel Ernährung • das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz • der Verband der Köche Deutschlands, Landesverband

West • die Arbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau • der Verein Armut und Gesundheit • der Kinderschutzbund Mainz e.V.

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

Ziel des Programms „Rheinland-Pfalz isst besser“ ist es, den Bürgerinnen und Bürgern die Bedeutung und den Wert der Lebensmittel und der Ernährung wieder nahe zu bringen und für die Verwendung regionaler und biologisch erzeugter Produkte zu werben. Hierfür soll • ein Grundwissen über die Zusammenstellung einer

gesunden Ernährung bestehen, damit sie in der Lage sind, die richtigen Lebensmittel auszuwählen.

• die Kennzeichnung transparent sein, damit sie wissen, was sie kaufen.

• das Wissen über den Umgang mit Lebensmitteln vorhanden sein, damit Frische und Genuss erhalten bleiben.

• Qualität und Hygiene gewährleistet sein, damit die Lebensmittel sicher sind.

• ein Bewusstsein für nachhaltige Ernährungsweisen und eine nachhaltige Lebensmittelproduktion entstehen, denn Ernährung ist ein wichtiger Faktor für den Klimaschutz.

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

Zielgruppen von Rheinland-Pfalz isst besser sind

• Kinder und Jugendliche • Seniorinnen und Senioren, Erwachsene

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b) haben

die Programme jeweils?

• verletzbare Zielgruppen

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

Ziel des Programms ist es unter anderem, den Wert regionaler Lebensmittel herauszustellen und einen Bezug zur regionalen Lebensmittelproduktion herzustellen.

Die Maßnahmen wurden und werden landesweit durchgeführt.

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Programme?

2013: 355.925,46 €

2014: 365.880,51 €

2015: 370.887,48 €

2016: 352.316,89 €

2017: 361.328,88 €

2018: 108.340,44 € (Stand 25.05.2018)

8. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

2013: 355.925,46 €

2014: 365.880,51 €

2015: 370.887,48 €

2016: 352.316,89 €

2017: 361.328,88 €

2018: 108.340,44 € (Stand 25.05.2018)

9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

Der Förderzeitraum erstreckt sich vom Jahr 2013 bis über das Jahr 2018 hinaus.

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Programme jeweils ausgewertet?

In Einzelprojekten von Rheinland-Pfalz isst besser wurden und werden Evaluierungen durchgeführt. Im Bereich der Schul- und Kitaverpflegung wurde eine Studie erstellt und im Jahr 2017 veröffentlicht.

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

Die Ergebnisse der Evaluierung der Einzelprojekte spiegeln eine große Zufriedenheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wieder und bestätigen den konzeptionellen Ansatz des Programms, die Menschen

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b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

praxisnah mit Lebensmitteln und gesundem Essen in Verbindung zu bringen.

Zentrale Ergebnisse der Studie zur Qualität der Kita- und Schulverpflegung der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Hamburg sind:

• Die Gesamtbewertung des Mittagessens an Grundschulen fällt mit der Note 2,1 besser aus als im Bundesdurchschnitt (2,5). 92 Prozent der Kita-Eltern sind mit dem Essensangebot zufrieden

• Knapp 60 Prozent der Schulen und etwa ein Drittel der Kita-Träger den Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Knapp 30 Prozent der Caterer setzen diesen vollständig um.

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Programmen und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

Die bisherigen Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Programm „Rheinland-Pfalz isst besser“ zeigen, dass die praxisbezogene Beratung der Einrichtungen und Ernährungsbildung erfolgreich sind. Folgende Punkte haben sich zudem herauskristallisiert:

1. Um die Verpflegung in Einrichtungen (z.B. Kitas, Schulen, Seniorenheime) zu verbessern, ist die Zusammenarbeit mit den Trägern entscheidend, da sie für die Verpflegung verantwortlich sind. Auf die Zusammenarbeit mit und die Beratung der Träger wird seit dem Jahr 2018 ein noch größerer Schwerpunkt gelegt.

2. Menschen aus sozial benachteiligten Verhältnissen sind weit stärker von Übergewicht und Adipositas betroffen, lassen sich aber durch herkömmliche Maßnahmen der Ernährungsbildung schwer erreichen. Seit dem Jahr 2017 liegt ein Schwerpunkt des Programmes daher auf speziellen Projekten für sozial benachteiligte Menschen.

3. Um die Maßnahmen verstärkt strukturell anzulegen bedarf es der Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die in bestehenden Strukturen arbeiten. Jahr für Jahr steigen daher die Aktivitäten im Bereich der Schulung von Fachkräften.

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Beim Programm „Rheinland-Pfalz isst besser“ handelt es sich um eine Landesinitiative zur Verbesserung der Ernährungssituation und der Verpflegung der Menschen in Rheinland-Pfalz.

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Programm Nr. 10 Frage Antwort 1. Welche Programme förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

1.000 effiziente Öfen für Rheinland-Pfalz

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Programme?

Keine. Das Programm wurde durch die Forstabteilung des MUEEF entwickelt und wird durch diese umgesetzt. Die Bewerbung und Beratungshotline wird u.a. durch die Energieagentur RLP unterstützt.

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

Beitrag zur Energie- und Ressourceneffizienz.

Das Programm zum Austausch ineffizienter Einzelraumfeuerungsanlagen liefert durch die deutliche Senkung des Holzverbrauchs einen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen, trägt zu einer deutlichen Reduzierung weiterer Schadstoffemissionen im Hausbrandbereich (Feinstaub, Stickstoffdioxid etc.) und zur Mobilisierung von Rohstoffpotentialen für die Energiewende bei.

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

Bürgerinnen und Bürger von RLP die eine alte Einzelraumfeuerungsanlage besitzen.

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

Rheinland-Pfalz

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten

Insgesamt stehen 500.000 € an Fördermitteln zur Verfügung. Bisher wurden 294.900 € an Fördermitteln bewilligt (Stand 4.6.2018).

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der geförderten Programme?

8. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

2017 wurden 129.400 € ausgezahlt.

2018 wurden 136.500 € ausgezahlt (bis 30.4.2018)

9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

Vom 28. August 2017 bis zum 31. Oktober 2018

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Programme jeweils ausgewertet?

Nach Abschluss soll eine Analyse erfolgen. Folgende Parameter sollen u.a. ausgewertet werden: Alter der ausgetauschten Anlagen, Ort der neuen Anlage, Brennstoffeinsatz der alten und neuen Anlage, Unterlag die Anlage der Frist zur Nachrüstung oder Außerbetriebnahme (BImSchV).

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

Beitrag der Einzelfeuerung zum Klimaschutz. Verteilung der Anlagen im Land

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Programmen und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

Siehe Antwort zu Frage 3

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Umsetzung der Wärmewende (insbesondere im ländlichen Raum)

Teil des Koalitionsvertrags: „Wir streben einen höheren Anteil von modernen Öfen an, um Brennholz effizienter zu

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nutzen und Emissionen zu reduzieren. (S.37)“

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Programm Nr. 11 Frage Antwort 1. Welche Programme förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

a) Seit 2012: Bündnis „Kreislaufwirtschaft auf dem Bau“

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Programme?

a) • Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie

und Landesplanung Rheinland-Pfalz • Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur

Rheinland-Pfalz • Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz • Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz e.V. • Städtetag Rheinland-Pfalz e.V. • Landkreistag Rheinland-Pfalz e.V. • Baugewerbeverband Rheinland-Pfalz e.V. • Landesverband Bauindustrie Rheinland-Pfalz e.V. • Baustoffüberwachungsverein Kies, Sand und Split

Hessen-Rheinland-Pfalz e.V. • Industrieverband Steine und Erden e.V.

Fachverband Recycling-Baustoffe • Architektenkammer Rheinland-Pfalz • Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

b) • Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und

Forsten Rheinland-Pfalz • Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie

und Landesplanung Rheinland-Pfalz • Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz • Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz e.V. • Städtetag Rheinland-Pfalz e.V. • Landkreistag Rheinland-Pfalz e.V. • Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz e.V. • Baustoffüberwachungsverein Kies, Sand und Split

Hessen-Rheinland-Pfalz e.V. • Industrieverband Steine und Erden e.V.

Fachverband Recycling-Baustoffe • Architektenkammer Rheinland-Pfalz • Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

3. Welche Themenstellung a) Mineralische Bauabfälle (Boden und Bauschutt)

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a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

stellen mit Abstand die bedeutendste Abfallfraktion dar. Diese gilt es in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Dadurch werden Rohstoffvorkommen geschont und der mit dem Abbau von Rohstoffen verbundene Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt auf das unabweisbar notwendige Maß beschränkt. Weiterhin ist es Ziel der Kreislaufwirtschaft auf dem Bau die vorhandenen freien Deponievolumen zu schonen. Deponien sollen nur der Ausschleusung von Schadstoffen aus dem Stoffkreislauf dienen.

b) Siehe Antwort zu a)

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a) Öffentliche Hand, Bürger, Planer, Bauwirtschaft b) Siehe Antwort zu a)

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a) Das Bündnis soll auf allen Ebenen der Gesellschaft und in allen Regionen des Landes wirken.

b) Siehe Antwort zu a)

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Programme?

Die Gesamtkosten bezogen auf alle Bündnispartnern sind nicht verifizierbar. Jedoch fallen die Hauptkosten auf Seiten des federführenden Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz an (siehe Antwort zu Frage 8).

8. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

a) Für die Jahre 2012 bis 2017 insgesamt ca. 230.000 € b) Für die Jahre 2018 und 2019 jeweils ca. 70.000 €

9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

Die Förderung ist abhängig vom Bedarf und zeitlich nicht befristet.

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12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Programme jeweils ausgewertet?

a) Jährlich fanden Statusgespräche mit den Bündnispartnern statt. Weiterhin fanden Befragungen der Teilnehmer der regionalen Fachgespräche statt. Auch wurden die Zugriffszahlen auf die erstellte Internetplattform ausgewertet.

b) Siehe Antwort zu a)

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

a) Insbesondere auf Seiten der öffentlichen Hand gibt es weiterhin Widerstände die eine umfassende Verwertung der anfallenden Recyclingbaustoffe und des Erdaushubs erschwert. Die regionalen Fachgespräche wurden von den Teilnehmern (insbesondere Vertreter der Bauwirtschaft und öffentliche Verwaltung) als sehr hilfreich bewertet. Die Zugriffszahlen auf die erstellte Internetplattform steigen an.

b) Es wird eine verstärkte Einbindung der Bündnispartner in die Konzeption der regionalen Fachgespräche und in Fachfragestellungen angestrebt.

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Programmen und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

Siehe Antwort auf Frage 13.

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Nur durch die weitgehende und hochwertige stoffliche Verwertung der Bauabfälle kann eine Reduzierung des Rohstoffabbaus mit seinem Eingriff in die Natur und kann eine Reduzierung des Verbrauchs an freiem Deponievolumen erreicht werden.

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Programm Nr. 12 Frage Antwort 1. Welche Programme förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

b) Seit 2018 „ Förderung von Bioabfallvergärungsanlagen“

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Programme?

b) Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

b) Ziel ist es, Bioabfälle flächendeckend einer Kaskadennutzung zuzuführen und hierdurch sowohl das energetische Potential als auch die stofflichen Eigenschaften dieses Stoffstroms zu nutzen. Entsprechende Hinweise enthalten sowohl der Abfallwirtschaftsplan als auch das Klimaschutzkonzept des Landes. Zur Umsetzung dieser Ziele und Vorgaben, durch die der Anteil regenerativer Energieträger am Energiemix erhöht werden soll, sind finanzielle Anreize für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durch ein Programm geschaffen worden.

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

b) Zielgruppe sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und deren Zusammenschlüsse, die die Fördermittel nach § 44 LHO auch an in ihrem Auftrag tätige private Maßnahmenträger weiterleiten können.

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

b) Das Programm hat keinen regionalen, sondern vielmehr einen landesweiten Bezug.

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

Die Gesamtkosten sind noch nicht bekannt.

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die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Programme?

8. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

b) Das Programm umfasst den Zeitraum 2018 – 2023. In diesem Zeitraum sollen jährlich rd. 2,5 Mio. € zur Verfügung gestellt werden, insgesamt rd. 15 Mio. €.

Es ist noch kein Mittelabfluss erfolgt.

9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

b) siehe Antwort zu Frage 7

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Programme jeweils ausgewertet?

b) Das Programm wird fortlaufend ausgewertet.

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

a) Erste öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger haben bereits Interesse an der Inanspruchnahme des Programms bekundet.

b) Es ist zu erwarten, dass sich der Bestand an Bioabfallvergärungsanlagen im Land erhöhen wird.

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Programmen und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

b) Beschleunigte Umsetzung der Zielvorgaben des Abfallwirtschaftsplans und des Klimaschutzkonzeptes des Landes.

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Erhöhung des Anteils regenerativer Energieträger am Energiemix und Substitution fossiler Energieträger. Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz.

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Programm Nr. 13 Frage Antwort 1. Welche Programme förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

Programm „Hochenergieeffiziente Gebäude“

Aus dem Programm sind über 1100 neu errichtete Wohneinheiten im Energiegewinn- oder Passivhausstandard gefördert worden. Darüber hinaus wurde die Sanierung bestehender Wohngebäude auf ein hohes energetisches Niveau gefördert. Über 1300 Wohneinheiten erfüllen die Kriterien eines so genannten Effizienzhauses 85 oder 70. Hierfür wurden insgesamt 10 Mio. Euro Fördergelder aufgewandt

b) entfällt

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Programme?

a) Das MUEEF war Träger des Programms und erteilt die Zuwendungsbescheide. Jeweils im Auftrag des Ministeriums nahm die Energieagentur Rheinland-Pfalz die Antragsprüfung und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz die Auszahlung von Fördergeldern vor.

b) entfällt

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

Über das Förderangebot für hochenergieeffiziente Gebäude wurden der Bau von Passivhäusern und Energiegewinnhäuser als Neubauten und Sanierungen bestehender Gebäude im Niedrigenergiestandard unterstützt.

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a) Private Bauherrn

b) entfällt

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a) Land Rheinland-Pfalz

b) entfällt

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Programme?

a)

Gesamt 194.255.407,63 € 2011 56.697.123,56 € 2012 58.739.384,28 € 2013 45.768.277,25 € 2014 19.314.158,54 € 2015 13.736.464,00 €

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b) entfällt

8. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

a) Beim Programm „Hochenergieeffiziente Gebäude“ sind Festzuschüsse in Höhe von 5000 Euro ausgereicht worden. Eine Quote lässt sich deshalb in diesem Fall nicht angeben.

Gesamt 6.920.570,00 € 2011 2.037.300,00 € 2012 1.923.360,00 € 2013 1.589.330,00 € 2014 821.620,00 € 2015 548.960,00 €

b) entfällt

9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

a)

Es erfolgte jeweils nur eine Zahlung nach Beendigung der Maßnahme

b) entfällt

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Programme jeweils ausgewertet?

a)

Es gibt ein Monitoring, welches die Ergebnisse des Programms dokumentiert. Eine Projektdokumentation wurde erstellt, die detaillierte Informationen hinsichtlich der realisierten Musterlösungen enthält.

b)

entfällt

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

a)

Durch die Projekte wurde das Know-how für nachhaltige und innovative Bauweisen bei Bauherren, Planern und Handwerkern enorm verbessert.

b) entfällt

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Programmen und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

a) Rheinland-Pfalz hat sich auf Basis der gewonnen Erkenntnisse über den Bundesrat für hohe Energiestandards und die Bereitstellung entsprechender Fördermittel durch den Bund eingesetzt. Nach Auslaufen der Landesförderung konnten die ab 1. März 2013 verbesserten Fördermöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau genutzt werden, die es für die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55 gibt. Bei diesen technischen Standards beschreiben die Zahlenwerte den Anteil des

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b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

Energiebedarfs der Immobilie in Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach den gesetzlichen Mindestanforderungen.

b) entfällt

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Der Wärmesektor nimmt hohe Teile des Energieverbrauches ein. Durch Fortschritte bei der Energieeffizienz im Neubau und bei der Sanierung des Gebäudebestandes können erhebliche Beiträge zur Erreichung der klimapolitischen Ziele erbracht werden.

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Programm Nr. 14 Frage Antwort 1. Welche Programme förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

Am 12.10.2017 ist die Förderrichtlinie „Wärmewende im Quartier – Zuweisungen für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement“ in Kraft getreten.

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Programme?

Die Bescheide werden vom MUEEF ausgestellt. Die Verwendungsnachweisprüfung liegt bei der ko-finanzierenden KfW.

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

In Programmteil A. wird die Erarbeitung von integrierten Quartierssanierungskonzepten gefördert, in Programmteil B. die Unterstützung der Umsetzung der Konzepte durch ein/N Sanierungsmanager/in (angestellte Person) oder ein Sanierungsmanagement (beauftragtes Unternehmen).

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften.

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

„Unter den eingegangen Anträgen mit positiver technischer Bewertung wählt die Bewilligungsbehörde im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel nach folgenden Kriterien aus:

- Energie- und Kosteneffizienz;

- CO2-Minderung;

- Innovationsgehalt;

- Vorbildfunktion für ähnlich gelagerte Fälle;

- Möglichkeit, die Sanierungskonzepte und ihre Umsetzung in konkreten öffentlichen Veranstaltungen darzustellen,

- das Land hat für die Region Trier ein umfassendes Wärmekonzept erarbeiten lassen. Die Richtlinie soll dabei

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unterstützen, Elemente des Konzeptes modellhaft umzusetzen;

- bei der Beantragung der Unterstützung für die Erarbeitung der Sanierungskonzepte (Phase I) ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Kommune das Konzept durch Beantragung der Phase II mit dem Quartiersmanager umsetzen wird, ein maßgebliches Kriterium.“

Mit der Nennung des Wärmekonzeptes Trier gibt es hier einen regionalen Bezug.

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Programme?

7 a) 2.904.954,00 € (2017)

b) 238.540,00 € (2018)

8. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

8 a) und b) Die Zuweisung beträgt 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei kommunalen Gebietskörperschaften, die zum Zeitpunkt Antragstellung am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz teilnehmen, beträgt die Zuweisung 30 %.

a) 601.245,38 € (Jahr 2017) b) 56.810,00 € (Jahr 2018)

9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

- Integriertes Quartierskonzept

Das Konzept sollte innerhalb eines Jahres ab Auftragserteilung fertiggestellt und vom Auftraggeber abgenommen sein.

Die Verwendung der Mittel ist nach Abschluss des Projektes, spätestens jedoch innerhalb von 20 Monate nach Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.

- Sanierungsmanagement

Der Förderzeitraum beträgt 3 Jahre.

Die Auszahlung der Schlussrate für die letzten 6 Monate des Förderzeitraumes erfolgt nach Vorlage des Prüfergebnisses des Verwendungsnachweises durch die KfW.

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

Die ersten Bewilligungen wurden Ende letzten Jahres ausgesprochen, die Umsetzung hat begonnen. Eine Auswertung war noch nicht möglich.

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b) werden

die Programme jeweils ausgewertet?

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

Siehe Antwort zu Frage 12.

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Programmen und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

Siehe Frage 12.

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

In vielen Kommunen können energetische Quartierssanierungskonzepte erarbeitet werden und ihre Umsetzung kann begleitet werden. Das Wissen um sinnvolle, effiziente energetische Sanierungsmaßnahmen wird sich im Land verbreiten, denn die Maßnahme-umsetzung wird transparent von der Energieagentur dokumentiert. Sanierungskonzepte werden veröffentlicht.

Die teilnehmenden Kommunen tauschen sich in einem Netzwerk aus und teilen ihr Erfahrungswissen.

Durch die Bundesförderung von 65% der Kosten können mit der ergänzenden Landesförderung von 20% - oder bei Kommunen, die am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz teilnehmen, 30%- relativ viel Bundesmittel ins Land geholt werden.

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Programm Nr. 15 Frage Antwort 1. Welche Programme förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

a,b)

Das Programm „Verringerung der CO2-Emissionen und Ressourcenschutz durch regenative und effiziente Energienutzung“ wurde als Verwaltungsvorschrift veröffentlicht und datiert auf den 21. März 2016 – MinBl. S. 116 ff.. In diesem Programm kommen Landesmittel für Modell- und Demonstrationsvorhaben mit besonderem Landesinteresse zum Einsatz. Das Programm ist ein Baustein zur Umsetzung des rheinland-pfälzischen EFRE-Programms, welches am 23. Oktober 2014 durch die Europäische Kommission genehmigt wurde.

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Programme?

a,b) Das MUEEF ist Träger des Programms und erteilt die Zuwendungsbescheide. Im Auftrag des Ministeriums nimmt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz die Verwendungsnachweisprüfung und Auszahlung von Fördergeldern vor.

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a,b) Durch das Programm des MUEEF sollen Hemmnisse und Informationsdefizite identifiziert und beseitigt werden, zukunftsweisende Modell- und Demonstrationsvorhaben mit Klimaschutzinnovationen initiiert und ihre Marktdurchdringung unterstützt werden.

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a,b) Kommunen, Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen oder privaten Rechts gewährt werden, keine natürlichen Personen, die nicht KMU sind.

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a,b) Land Rheinland-Pfalz

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Programme?

a) 4.211.553,50 € im Jahr 2017

b) Kofinanzierung aus Landesmitteln ist eine Ausnahme des Programms. Deshalb sind keine auf die Zukunft bezogenen Angaben möglich.

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Page 74: ). 0*...Zeitraum Förderung 2011 2012 2013 78 159,30 Euro 2014 89 899,74 Euro 2015 320 198,84 Euro 2016 373 568 Euro 2017 249 391 Euro 2018 (1. Halbjahr) 136 564 Euro Drucksache 17

8. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

a, b) Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Investitionskosten. Landesmittel können die Förderquote auf 100 % aufstocken.

a) Absolut: 2.124.975,00 € im Jahr 2017 b) Kofinanzierung aus Landesmitteln ist eine Ausnahme des Programms. Deshalb sind keine auf die Zukunft bezogenen Angaben möglich.

9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

a,b) Die Projektzeiträume betragen i.d.R. drei Jahre. Fördermittel können nach Projektfortschritt abgerufen werden.

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Programme jeweils ausgewertet?

a,b) Es werden Indikatoren der geförderten Vorhaben erfasst, dazu gehört die CO2-Einsparung, die Zahl der unterstützten Unternehmen und die getätigten Investitionen.

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

a,b) Die geförderten Vorhaben sind noch nicht abgeschlossen. Die Vorhaben verfolgen das Ziel, die Lücke zwischen Wissenschaft (Forschung und Entwicklung) und Praxis zu schließen. Im Mittelpunkt steht die erstmalige Anwendung neuer bisher in der spezifischen Praxissituation nicht hinreichend angewendeter Verfahren oder Techniken.

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) gingen aus den Programmen und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

a) Anfang November 2015 wurde das Klimaschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Das Programm gehört zu den Maßnahmen, die ergriffen worden sind, das Ziel zu erreichen.

b) entfällt

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Das Programm hat Bedeutung als Maßnahme zum Klimaschutzgesetz und zum Klimaschutzkonzept.

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Programm Nr. 16 Frage Antwort 1. Welche Programme förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

a,b)

Das Programm „ZEIS“ (Verwaltungsvorschrift vom 10. September 2015 – MinBl. S. 219 ff.) unterstützt Investitionen in Rheinland-Pfalz, die den Zweck verfolgen, die Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit der Energieversorgung zu verbessern.

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Programme?

a,b)

Das MUEEF ist Träger des Programms und erteilt die Zuwendungsbescheide. Jeweils im Auftrag des Ministeriums nimmt die Energieagentur Rheinland-Pfalz die Antragsprüfung und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz die Verwendungsnachweisprüfung und Auszahlung von Fördergeldern vor.

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a,b) Investitionsförderung von Nahwärmenetzen und den zugehörigen Energieerzeugungsanlagen auf der Basis von Erneuerbaren Energien und Abwärme.

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a,b) Kommunen, Kleine und mittlere Unternehmen, Energiegenossenschaften

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a,b) Land Rheinland-Pfalz

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Programme?

a) 13.182.802,00 € (davon im Jahr 2016: 8.190.819,00 € und im Jahr 2017: 4.991.983,00 €)

b) entfällt, da im ersten Halbjahr 2018 noch keine Anträge eingegangen sind

8. Wie hoch

a) waren bzw.

a, b) Der Zuschuss beträgt 12 % der förderfähigen Investitionskosten

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b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

a) Absolut: 1.152.090,89 € (davon im Jahr 2016: 720.493,93 €; Jahr 2017: 431.596,96 €)

9. Wie lange

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

a,b) Die Projektzeiträume betragen i.d.R. zwei Jahre. In dieser Zeit werden die Anlagen gebaut und in Betrieb genommen. Fördermittel können nach Bauvorschritt abgerufen werden

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Programme jeweils ausgewertet?

a,b) Es werden Kennzahlen der geförderten Anlagen erfasst, dazu gehört die CO2-Einsparung, die Zahl der angeschlossenen Liegenschaften, der Wärmedurchsatz und die getätigten Investitionen.

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

a) Mit Vorlauftemperaturen von über 60 °C ist mithilfe der neuen Nahwärme auch die Versorgung nicht oder schwer dammbarer Gebäudebestände mit hohen Anteilen perspektivisch nahezu klimaneutraler C02-freier Wärme machbar.

b) Bisher standen Wärmenetze und die Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien im alleinigen Fokus des Förderangebotes. Um auch im Strombereich zu signifikanten Verbesserungen zu kommen, soll das Förderangebot geändert bzw. erweitert werden. Dabei geht es um drei Änderungen:

• Erweiterung bezüglich der Sanierung der Straßenbeleuchtung durch effiziente und umweltfreundliche LED-Leuchten.

• Erweiterung um Durchführbarkeitsstudien, mit denen wissenschaftliche Grundlagen neuartiger Projektkonstellationen gestärkt werden,

• Erhöhung der Förderquote von 12 auf 20 % für investive Förderung.

Die Änderungen der Verwaltungsvorschrift befinden sich derzeit in der Ressortabstimmung.

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) Das Umweltministerium hat ein Wärmekonzept für Rheinland-Pfalz vorgelegt. Eine zentrale Maßnahme ist das Programm „Zukunftsfähige Energieinfrastruktursysteme – ZEIS“, in dessen Rahmen der Ausbau von Nahwärme auf Basis Erneuerbarer

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a) gingen aus den Programmen und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

Energien gefördert wird.

a) Im LEP-Rheinland-Pfalz wurde auf der Basis der festgestellten Verbesserungen die Bedeutung von Wärmenetzen, von Anlagen zur Speicherung von regenerativ erzeugtem Strom, von Potenzialen der Eigenversorgung und von KWK-Anlagen betont (Grundsätze G 162 a, G 168 a, G 168 b).

b) entfällt

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Rheinland-Pfalz hat in dieser Legislaturperiode schwerpunktmäßig den Fokus auf den Wärmesektor gelegt. Die Unterstützung der Planung und die Förderung von Wärmenetzen spielt im Klimaschutz- und Wärmekonzept des Landes eine wichtige Rolle.

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Programm Nr. 17 Frage Antwort 1. Welche Programme förderte das MUEEF

a) in den Jahren 2011 bis 2017 jeweils (nach Jahren aufgeschlüsselt) und

b) im ersten Halbjahr 2018

aus Haushaltsmitteln des Landes?

„Zinszuschussprogramm“

a) Das Programm stellte über sieben Jahre lang degressiv gestaffelte Zinszuschüsse für Investitionen in Rheinland-Pfalz bereit. Damit sollten Wärmenetze in der ersten Betriebsphase unterstützt werden, in der noch wenige Anschlussnehmer und entsprechend geringe Einnahmen realisiert werden können.

b) entfällt

2. Welche Personen, Einrichtungen, Verbände oder andere Stellen

a) waren bzw.

b) sind aktuell jeweils

Träger der Programme?

a) Ministerium war bis 2015 Träger des Programms und erteilt die Zuwendungsbescheide. Jeweils im Auftrag des Ministeriums nahm die Energieagentur Rheinland-Pfalz die Antragsprüfung und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz die Verwendungsnachweisprüfung und Auszahlung von Fördergeldern vor.

b) entfällt

3. Welche Themenstellung

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a) Ziel war die Förderung von Nahwärmenetzen und den zugehörigen Energieerzeugungsanlagen auf der Basis von Erneuerbaren Energien und Abwärme.

b) entfällt

5. Welche Zielgruppe

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a) Kommunen, Kleine und mittlere Unternehmen, Energiegenossenschaften

b) entfällt

6. Welchen regionalen Bezug

a) hatten bzw.

b) haben

die Programme jeweils?

a) Anlagen in Rheinland-Pfalz

b) entfällt

7. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Gesamtkosten der geförderten Programme?

a)

Gesamt 11.430.959,83 €

2011 2.782.245,57 €

2012 1.008.337,96 €

2013 7.151.446,40 €

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2014 488.929,90 €

b) entfällt

8. Wie hoch

a) waren bzw.

b) sind

die jeweiligen Kostenanteile des Ministeriums anteilig und absolut?

a) Der Zuschuss beträgt 12 % der förderfähigen Investitionskosten.

Gesamt 925.877,04 €

2011 191.024,88 €

2012 94.777,49 €

2013 592.008,04 €

2014 48.066,63 €

b) entfällt

9. Wie lang

a) waren bzw.

b) sind

jeweils die Förderungsgesamtdauern?

a) Die Auszahlung der Fördermittel erfolgte in sieben degressiv gestaffelten Jahresraten.

b) entfällt

12. In welcher Weise

a) wurden bzw.

b) werden

die Programme jeweils ausgewertet?

a) Es wurden Kennzahlen der geförderten Anlagen erfasst, dazu gehört die CO2-Einsparung, die Zahl der angeschlossenen Liegenschaften, der Wärmedurchsatz und die getätigten Investitionen.

b) entfällt

13. Zu welchen Ergebnissen

a) haben sie jeweils geführt bzw.

b) werden sie, soweit bereits absehbar, jeweils führen?

a) Um das Verfahren zu vereinfachen, wurde im Jahr 2015 die Förderung auf eine reine Investitionsförderung mit einem einmaligen Zuschuss zu den investiven Kosten umgestellt. Damit konnten die über sieben Jahre gestaffelten Zahlungen entfallen.

b) entfällt

14. Welche konkreten politischen Erkenntnisse, Initiativen, Konzeptionen, Entscheidungen oder Maßnahmen

a) Im LEP-Rheinland-Pfalz wurde auf der Basis der festgestellten Verbesserungen die Bedeutung von Wärmenetzen, von Anlagen zur Speicherung von regenerativ erzeugtem Strom, von Potenzialen der Eigenversorgung und von KWK-Anlagen betont

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a) gingen aus den Programmen und deren Auswertung jeweils hervor bzw.

b) sollen daraus jeweils hervorgehen?

(Grundsätze G 162 a, G 168 a, G 168 b).

b) entfällt

15. Worin besteht jeweils deren landespolitische Bedeutung?

Die Zinszuschüsse standen von 2009 an im Zeichen der Energiewende. Es galt in den Wärmenetzen regional verfügbare Energien, neben Biowärme-, auch geothermische und solare Energie für die Wärmeversorgung zu aktivieren, außerdem vorhandene Abnahmepotentiale durch Wärmenetze zu erschließen.

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