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§ 93 Abs. 3 BVerfGG 1 Iudices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe. Derek Barrett Ohne Wohnsitz aber Grundrechte BRD 20.07.1944 Betr.: § 93 Abs. 3 BVerfGG, Bundesrat Drucksache281/15 19.06.15 Fz Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinder-freibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags Der Deutsche Bundestag hat in seiner 112. Sitzungam 18.Juni 201 aufgrund der Beschluss empfehlungunddes Berichts des FinanzausschussesDrucksache18/5244den von der Bundesregierung ein gebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und Kinder zuschlags Drucksachen18/4649,18/5011In beigefügter Fassung angenommen. Fristablauf:10.07.15 Deutscher Bundestag Drucksache 17/8683 17. Wahlperiode 15. 02. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, sollten die Grenzen der juristischen Inkompetenzen nicht nur durch Auslegung abstrakter einfacher Gesetze, sondern auch durch die Werteordnung der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und vielmehr der Menschenrechte, die auch für Sie gelten sollen, begrenzt werden? Die Urform des Einkommenssteuergesetzes stammt aus der Zeit der Nationalsozialismus mit dem alleinigen Zweck, die Weltveranschaulichkeit der NS-Regieme zu untermauern. Ich versichere Ihnen, dass ich zu der Sorte gehöre, die durch Mut und Überzeugung über die Landungsklappe der Higgins Boats die Strände der Normandie, der MG 42 trotzend, um die Indoktrinierten zu vernichten, gestürmt haben. Dann, trotz herber Verluste ohne Massenvergewaltigungen, haben diese den zweiten Weltkrieg beendet . Es ist ersichtlich, dass das Ziel des EStG vom 16.10.1934 das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, nicht erreicht wurde. Im Mai 1958 ist eine überarbeitete Form des EStG erschienen. Herr Etzels Versuch wurde lediglich als Aufruf zu der Rückkehr zum Herdberichtet, da der eingeführte Splittingtarif lediglich besondere Randgruppen der Bundesrepublik Deutschland bevorzugte. Obwohl wir das Jahr 2015 schreiben, ist es ersichtlich und wird hiermit vorgetragen, dass die beschlossenen Gesetze ihre Ziele verpasst haben und dafür sorgen, dass lediglich eine Behebung der Not von reich und reicher erzielt wird.

§ 32a EstG Vulgarität Des Unrechts

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„Wan die Justitz Ungerechtigkeiten tuhet ist sie schlimer wie Strasen Reüber, ein Müler ist ein Mensch eben so guht wie ich bin. [...]"

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93 Abs. 3 BVerfGG 1 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe.Derek Barrett Ohne WohnsitzaberGrundrechte BRD 20.07.1944 Betr.: 93 Abs. 3 BVerfGG, Bundesrat Drucksache281/15 19.06.15 Fz Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinder-freibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags Der Deutsche Bundestag hat in seiner 112. Sitzungam 18.Juni 201 aufgrund der Beschluss empfehlungunddes Berichts des FinanzausschussesDrucksache18/5244den von der Bundesregierung ein gebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und Kinder zuschlags Drucksachen18/4649,18/5011In beigefgter Fassung angenommen. Fristablauf:10.07.15 Deutscher Bundestag Drucksache 17/8683 17. Wahlperiode 15. 02. 2012 Gesetzentwurf der BundesregierungEntwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Andreas Vokuhle, sollten die Grenzen der juristischen Inkompetenzen nicht nur durch Auslegung abstrakter einfacher Gesetze, sondern auch durch die Werteordnung der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland undvielmehr der Menschenrechte, die auch fr Sie gelten sollen, begrenzt werden? Die Urform des Einkommenssteuergesetzes stammt aus der Zeit der Nationalsozialismus mit dem alleinigen Zweck, die Weltveranschaulichkeit derNS-Regieme zu untermauern. Ich versichere Ihnen, dass ich zu der Sorte gehre, die durch Mut und berzeugung ber die Landungsklappe der Higgins Boats die Strnde der Normandie, der MG 42 trotzend, um die Indoktrinierten zu vernichten, gestrmt haben. Dann, trotz herber Verluste ohne Massenvergewaltigungen, haben diese den zweiten Weltkrieg beendet. Es ist ersichtlich, dass das Ziel des EStG vom 16.10.1934 das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, nicht erreicht wurde. Im Mai 1958 ist eine berarbeitete Form des EStG erschienen. Herr Etzels Versuch wurde lediglich als Aufruf zu der Rckkehr zum Herd berichtet, da der eingefhrte Splittingtarif lediglich besondere Randgruppen der Bundesrepublik Deutschland bevorzugte. Obwohl wir das Jahr 2015 schreiben, ist es ersichtlich und wird hiermit vorgetragen, dass die beschlossenen Gesetze ihre Ziele verpasst haben und dafr sorgen, dass lediglich eine Behebung der Not von reich und reicher erzielt wird. 93 Abs. 3 BVerfGG 2 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Bergrndung:- 93 Abs. 3 BVerfGG 3 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. f( 13.470,-)=(997,6*(x-8472)*10^-4+1400)*(x-8472)*10^-4Ekstr.Von 948,92 f( 52.881,-)=(228,74*(x-13469)*10^-4+2397)*(x-13469)*10^-4+948,68Ekstr. Von 13.948,76 f(70.000,-)=0,42x-8261,29Ekstr. Von 21.138,71 f( 13.470,-)=(993,62*(x-8652)*10^-4+1400)*(x-8652)*10^-4Ekstr. Von905,16 f(52.881,-)=(225,4*(x-13669)*10^-4+2397)*(x-13669)*10^-4+952,48Ekstr. Von 13.817,30 f(70.000,-)=0,42x-8394,14Ekstr. Von 21.005,86 Es ist ersichtlich,dass 32aAbs. 1 EStG. vier (4)Gleichungen vorschreibt. Zwei (2) davon sind linearisch, zwei (2) davon sind quadratisch. Zum Zweck dieser Verfgung wird das zu versteuernde Einkommen bis aufsiebzigtausend Euro ( 70.000,-) beschrnkt, da Randgruppen, die ber ein zu 93 Abs. 3 BVerfGG 4 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. versteuerndes Einkommen ber diesen Betrag verfgen, gengend Mglichkeiten haben,sich zu entlasten. Da ich zu diesem Zeitpunkt zu einer solchen Randgruppe gehre, werde ich meine persnlich dokumentierten wirtschaftlichen Verhltnisse darstellen, es dient dem Zweck zur Schilderung der Auslschung einer Existenz und einer Familie. Diese lineare Gleichung kann auch alsDiese lineare Gleichung kann auch als Y = mX + CY = mX + C dargestellt werden. Es ergibt dann:dargestellt werden. Es ergibt dann: Y = 0 X + 8.472Y = 0 X+ 8.652 X stellt das zu versteuernde Einkommen und Y stellt den Einkommenssteuerbeitrag dar. Die Konsequenzen sind, dass Personen, die ein zu versteuerndes Einkommen bis zu 8.652 jhrlich haben, keinen Einkommensteuerbeitrag zu entrichten haben. Diese quadratische Gleichung kann auch alsDiese quadratische Gleichung kann auch als f (Y) = a Y + bY + C f (Y) = a Y + bY + C dargestellt werden. Es ergibt dann:dargestellt werden. Es ergibt dann:

f ( Y) =(997,6*(Y-8472)*10^-4+1400)*(Y-8472)*10^-4f ( Y) =(993,62*(Y-8652)*10^-4+1400)*(Y-8652)*10^-4 Y stellt das zu versteuernde Einkommen dar und f (Y) stellt den Einkommenssteuerbeitrag dar. Die Konsequenzen sind, dass Personen, die ein zu versteuerndes Einkommen von 8.653 bis 13.669 jhrlich haben, nach dieser Gleichung ihren Einkommenssteuerbeitrag f (Y) berechnen mssen. Die ersichtliche nderung des Parameter `a` sorgt lediglich dafr, dassf ( Y)einen Rechtsrck erleidet, statt der angekndigten effektiven Milderung der sogenannten kalten Progression. Das Ziel, das durch Proportional Representation gewhlte Abgeordnete erstrebt wurde, ist nicht erreicht worden. 93 Abs. 3 BVerfGG 5 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur.

Diese quadratische Gleichung kann auch alsDiese quadratische Gleichung kann auch als f (Y) = a Z + bZ + C f (Y) = a Z + bZ + C dargstellt werden. Es ergibt dann:dargestellt werden. Es ergibt dann:

f ( Y) =(228,74*(Z-13469)*10^-4+2397)*(Z-13469)*10^-4+948,68f ( Y) =(225,4*(Z-13669)*10^-4+2397)*(Z-13669)*10^-4+952,48 Z stellt das zu versteuernde Einkommen dar und f (Y) stellt den Einkommenssteuerbeitrag dar. Die Konsequenzen sind, dass Personen, die ein zu versteuerndes Einkommen von 13.670bis 53.665 jhrlich haben, nach dieser Gleichung ihren Einkommenssteuerbeitrag f (Y) berechnen mssen. Die ersichtliche nderung des Parameter `a` sorgt lediglich dafr, dassf ( Y)einen Rechtsrck erleidet, statt der angekndigten effektiven Milderung der sogenannten kalten Progression. Das Ziel, das durch Proportional Representation gewlte Abgeordnete erstrebt wurde, ist nicht erreicht worden. Diese lineare Gleichung kann auch alsDiese lineare Gleichung kann auch als f (X)= m X + Cf (X)= m X + C dargstellt werden. Es ergibt dann:dargestellt werden. Es ergibt dann: f (X) = 0,42 X -8 261,29f (X) = 0,42 X- 8 394,14 X stellt das zu versteuernde Einkommen dar und f (X) stellt den Einkommenssteuerbeitrag dar. Die Konsequenzen sind, dass Personen, die ein zu versteuerndes Einkommen von 53.666 bis 254.446 jhrlich haben, nach dieser Gleichung ihren Einkommenssteuerbeitrag f (X) berechnen mssen. Die ersichtliche nderung des Parameter `C` sorgt lediglich dafr, dassf ( X)einen Rechtsrck erleidet, statt der angekndigten effektive Milderung der sogenannte kalten Progression. Das Ziel, das durch Proportional Representation gewhlte Abgeordnete erstrebt wurde, ist nicht erreicht worden. Es sollte ersichtlich sein, dass die Gleichungen im parallelen Verlauf zueinander liegen. Mansollte dann entnehmen knnen, dass die kalte Progression nicht angetastet wurde. Lediglich einen Rechtsrck des Verlaufs der Gleichungen mit den Konsequenzen, dass derGrundfreibetrag um einhundertundachzig Euro (180,-) jhrlich erhht wurde. 93 Abs. 3 BVerfGG 6 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Wenn es tatschlich das Ziel der letzten fhigen Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist, die kalte Progression abzubauen, biete ich Ihnen kostenlos eine Alternative an. Nicht nur, weil ich darf, will oder kann, vielmehr, weil es meine Verantwortung ist. Art 29 AEMR vom 10.12.1948, i.v.m Prambel EU, Art. 1a EU 17.12.2007 Thar ceann Uachtarn na hireann Fr den Prsidenten der Bundesrepublik Deutschland What motives could You have, Herr Prof. Dr. Andreas Vokuhle? 93 Abs. 3 BVerfGG 7 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Excellence is never an accident.It is always the result of high intention, sincere effort,and intelligent execution; it represents the wise choice of many alternatives choice,not chance,determines your destiny. Es ist mit tiefster Trauer festzustellen, dass die Personen des Finanzausschusses am 17 Juni einen Gesetzesentwurfan den ordentlich gewhlten Bundestag geschickt haben. Womglich besitzen diese Personen die Reife vom 17. Juni 1953 nicht, geschweige denn, diesen Tag erlebt zu haben. Eine quadratische Gleichung kann auch als f (Y) = a Y + bY + C dargestellt werden. Die Form der resultierendenGrafik ist wohl auch von dem Wert der Paramater a, b und auch c abhngig.

93 Abs. 3 BVerfGG 8 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. 32a EStG. Abs. 1, 3Die Gre y ist ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag bersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 4Die Gre z ist ein Zehntausendstel des 13 469 Euro bersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 5Die Gre x ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. 6Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nchsten vollen Euro-Betrag abzurunden. f ( Y) =(993,62*(Y-8652)*10^-4+1400)*(Y-8652)*10^-4 f ( 13 470) =(993,62*(Y-8652)*10^-4+1400)*(Y-8652)*10^-4 ergibt 905,17 Es sollte ersichtlich sein, dass die Gre Y erheblich beeinflusst ist durch die Gre des Index -4 .Um eine effektive Milderung der kalte Progression zu ermglichen, muss dieser Index gendert werden. Zum Beispiel, statt-4,0 dann -4,1. f ( Y) =(993,62*(Y-8652)*10^-4,1+1400)*(Y-8652)*10^-4,1 f ( 13 470) = (993,62*(Y-8652)*10^-4,1+1400)*(Y-8652)*10^-4,1 ergibt 681,32 Der Unterschiedsbetrag 905,16- 681,32= 223,85 ist weiter begnstigt durch die Erhhung des Grundfreibetrages von 180,-, letztendlich wird der Steuerpflichtige um 403,85 entlastet. f ( Z) =(225,4*(Z-13669)*10^-4+2397)*(Z-13669)*10^-4+952,48 f ( 52 881) =(225,4*(Z-13669)*10^-4+2397)*(Z-13669)*10^-4+952,48 ergibt 13 817,30 Es soll ersichtlich sein, dass die Gre Z erheblich beeinflusst ist durch die Gre des Index -4 .Um eine effektive Milderung der kalten Progression zu ermglichen, muss dieser Index gendert werden. Zum Beispiel, statt-4,0 dann -4,1. Es ist ersichtlich, dass der Konstant auch verndert werden muss. Damit ein nahtloser bergang von der vorangehenden Gleichung stattfindet, muss der Konstant auf715,14gendert werden. f ( Z) =(225,4*(Z-13669)*10^-4,1+2397)*(Z-13669)*10^-4,1+715,14 f (50 881) =(225,4*(Z-13669)*10^-4,1+2397)*(Z-13669)*10^-4,1+715,14 ergibt 10 367,83 Der Unterschiedsbetrag 13 817,30- 10 367,83= 3 449,47 ist weiter begnstigt durch die Erhhung des Grundfreibetrages von 180,- welcher letztendlich den Steuerpflichtigen um 3 629,47entlastet. 93 Abs. 3 BVerfGG 9 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. f (X) = 0,42 X- 8 394,14 f ( 70 000) = 0,42 X- 8 394,14 ergibt 21 005,86 Es ist ersichtlich, dass der Konstant auch verndert werden muss. Damit ein nahtloser bergang von der vorangehenden Gleichung stattfinden kann, muss der Konstant auf 11 936 gendert werden. f (X) = 0,42 X- 11 936 f ( 70 000) = 0,42 X- 11 936 ergibt 17 464,00 Der Unterschiedsbetrag 21 005,86 - 17 464,00 = 3 541,86 ist weiter begnstigt durch die Erhhung des Grundfreibetrages von 180,- welcher letztendlich den Steuerpflichtigen um 3.721,86entlastet. Die Konsequenzen der kalten Progression sind nicht immer so dster, wie die freien Medien berichten mchten, obwohl Begnstigungen durch Einkommenssteuerbeitrge verloren gehen knnen, auchEinbuen sind nicht zu hart, wie zuerst zu befrchten war, da der Einkommensteuerbeitrag verringert wird. Dies kommt nur bei Personen vor, die ledig sind und keine Kinder zu unterhalten haben. Eine weitere Konsequenz einer weniger kalten Progression ist natrlich die Inflation,...schwierig. Nicht zu vergessen wre, dass durch den reduzierten Einkommensbeitrag die Finanzierung der ffentlichen Programme erschwert wird,.... auch schwierig. 93 Abs. 3 BVerfGG 10 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. 93 Abs. 3 BVerfGG 11 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. 93 Abs. 3 BVerfGG 12 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. 93 Abs. 3 BVerfGG 13 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Lohnsteuer 158.198 Krperschaftsteuer19.508 93 Abs. 3 BVerfGG 14 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Sieht nicht zu dolle aus........ In jungen Jahren habe ich mich mit Mr. Noonan, meinem ehemaligen Geographie-Lehrer, angelegt, als er Urvlker als uncivilized savages bezeichnet hatte. Unheimlich, dass er der einzige Imperialist unter meinen gelehrten Lehrern war. Heute ist er Mr. Kennys Finanzminister. Es spricht nichts dagegen, dass ein Lehrer ein T.D. seinen sollte, der deutsche Bundestag ist ja in diesem Aspekt vorbildlich. Aber besondere Vorkenntnisse, zum Beispiel die der Mathematik, zumindestens der Arithmetik, sollten fr einen Finanzminister schon vorhanden sein, instead of pleonasm to enphasies his concept of tautology. 93 Abs. 3 BVerfGG 15 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Sieht nicht zu dolle aus...... 93 Abs. 3 BVerfGG 16 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Leider hat mein ehemaliger Geographie-Lehrer Mr. Noonan auch keine guten Ideen, auer natrlich;

93 Abs. 3 BVerfGG 17 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Ob solche Methoden mit der Werteordnung der Bundesrepublik Deutschland zu vereinbaren sind, mchte ich bezweifeln. ? Ich biete stattdessen eine andere Mglichkeit an:- F(X) = (228,74*(x*10^-4-13469*10^-4)+2397)*(x*10^-4-13469*10^-4)+1007 F(X)= 0,42 X F(X)= 0,45 x 7000 93 Abs. 3 BVerfGG 18 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Die Einfhrung der Splitting Tarife in 1958 sollte eigentlich die Versteuerung aller Ehen um Art. 6 GG gengen. Ich frchte, dass diese ihr Ziel nur fr bestimmte Ehen erreichte. Auch damals wurde Kritik geuert, nur wer groe Einknfte hat.. (Etzel), ..wird entlastet.,(Schelle) Diese Auffassung ist ersichtlich, wenn man die Grafikanschaut. 5) Bei Ehegatten, die nach den 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, betrgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c das Zweifache des Steuerbetrags, der sich fr die Hlfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach Absatz 1 ergibt (Splitting-Verfahren). Diese Auffassung ist ersichtlich, wenn man die Gesetzestexte liest. Diese Auffassung ist ersichtlich, wenn man das Innewohnende der Vorschrift nachvollziehen kann. Eine Anpassung von 32 a EStG an die Brger und Brgerinnen der Bundesrepublik Deutschland wre notwendig. Man sieht, was die Anpassung der Brger und Brgerinnen an die Bedrfnisse des 32a EStG nach sich zieht, wenn man das will.Also Germania oder Draconia, welches mchten Sie befrworten? 93 Abs. 3 BVerfGG 19 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. 32a EStG ab ......wann, 1) 1Die tarifliche Einkommensteuer im Veranlagungszeitraum 2014 bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. 2Sie betrgt vorbehaltlich der 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro fr zu versteuernde Einkommen 1. (Grundfreibetrag): ergibt sich aus Satz 3, wenn diese Gleichung fr 0 Einkommen gelst wird. 2. weggefallen 3. vom Grundfreibetragbis 112.000,00 Euro:(228,74 z + 2 397) z + Variable;zur Zeit 1007 4. von 112.000,00 Euro bis 250 000 Euro:0,42 mal das zu versteuernde Einkommen + Variable; zur Zeit 0die auchnegativ ausfallen kann. 5. von 250.000,00 Euro an:0,45 0,42 mal das zu versteuernde Einkommen + Variable; zur Zeit 7000,die auch negativ ausfallen kann. z ist eine Variable zur Zeit 0.00001 des 13 469 Euro bersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens .(2) Die Ausschsse Arbeit und Soziales, Familie-Senioren-Frauen-und- Jugendliche, Menschenrechte und humanitre Hilfe mssen sich in den Monaten Mai und September mit dem Vorstand derZentral Bank zur Beratung treffen. Thema: Gerechte Finanzierung einer Bevlkerung. (5) Bei Ehegatten, die nach den 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, betrgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der 32b, 32d, 34, 34a, 34b, 34c und zustzlich einen Ehefreibetrag in Hhe % Variable; zur Zeit 100 mindest aber 1 , der Grundfreibetrag (6) 1Das Verfahren nach Absatz 5 vorbehaltlich des 32 ist auch anzuwenden zur Berechnung der tariflichen Einkommensteuer fr das zu versteuernde Einkommen bei einem Steuerpflichtigen, dessen Ehe in dem Kalenderjahr, in dem er sein Einkommen bezogen hat, aufgelst worden ist, bei einem verwitweten Steuerpflichtigen. Die ersichtlich notwendige Abnderung von 2 Abs. 6 Satz 3,24b, 31, 32, 66, EStG mchte ich nicht ansprechen, auer, dass jedes Kind seinen eigenen Grundfreibetrag bekommt, der durch Gnstiger- Prfungen das zu versteuernde Einkommen auch getrenntlebender Eltern optimal entlastet.In einer Demokatie ist sowas mglich, Beschauen, Bedenken, Berechnen, Beschweren (Art. 17 GG). (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgebt.Art.## ?? 93 Abs. 3 BVerfGG 20 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Ich habe angeblich keinen Rechtsanspruch,.... merkwrdig Haben Sie einen Rechtsanspruch auf ein Grundrecht, Herr Prof. Dr. Andreas Vokuhle? 93 Abs. 3 BVerfGG 21 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. 93 Abs. 3 BVerfGG 22 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Unabhngigkeit verschiedene Entscheidungen, die Elternverantwortung inhaltlich begrndet. So hat es zunchst festgestellt, dass nach dem Verstndnis der Verfassungsvter diejenigen, die einem Kinde das Leben geben, von Natur aus bereit und berufen sind, die Verantwortung fr seine Pflege und Erziehung zu bernehmen. In einer spteren Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht das Elternrecht auf den Grundgedanken zurckgefhrt, dass in aller Regel Eltern das Wohl des Kindes mehr am Herzen liegt als irgendeiner anderen Person oder Institution.

Die Eltern sind damit im Lichte des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die ersten Anwlte fr die I nteressen und Bedrfnisse von Kindern und J ugendlichen. Das ersichtlich lethargische Interesse, eine verhltnismige Lsung in diesem Fall im Sinne der Rechtsstaatsprinzipien des Art.20 Abs.3, 23 Abs.2, 28 Abs. 1GG zu finden, kann nur das menschliche Gewissen empren, alle Kinder der Bundesrepublik Deutschland zu verachten und das Wohl deren Kindern zu gefhrden. Ich kann nur hoffen, dass die anwesenden Personen nicht nur anwesend waren, sondern auch mit ihrem Geist und ihrer Seele und bereit sind, die erste Aufgabe zu vollbringen. Erste Aufgabeist die Wiederherstellung der vollkommenen Majestt des Rechts." Nicht aber eine Untersttzung, die 93 Abs. 3 BVerfGG 23 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Vulgaritt des Unrechts. 93 Abs. 3 BVerfGG 24 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. 93 Abs. 3 BVerfGG 25 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. 93 Abs. 3 BVerfGG 26 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Mchten Sie solche Bilder in Europa nochmal sehen, Herr Prof. Dr. Vokuhle, geschweige denn diese 93 Abs. 3 BVerfGG 27 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. 93 Abs. 3 BVerfGG 28 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Haben Sie immer noch nicht verstanden, was passiert, wenn The Rule Of Lawverachtet wird, Herr Prof. Dr. Vokuhle Normalitt fr eine Generation, Herr Prof. Dr. Vokule. 93 Abs. 3 BVerfGG 29 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. is iontach iad na t-amanna a chonaic na clocha seo How oft have I rambled by the Shannon's bright flood, And paused as I gazed where the mighty once stood, Where the women at the breech the Brandenburgers did blood, And the broken treaty betrayed Eireann. WithSarsfield the Wild Geeseto France have gone, Agus lamh trom na Gall its wrath does wrong, Oh God that the bear should be the best of the throng, That now blights your beauty my Erin. Gilt dieses abgeschlossene Gesetz noch, Herr Prof. Dr. Andreas Vokuhle? 93 Abs. 3 BVerfGG 30 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. To: [email protected] Subject: FW: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Sat, 18 Jul 2015 10:25:40 +0000 [email protected], Please foward. My dearest Dr. Brown, I am sure that you and your staff had a most delightful experience with Herr Bundespresident Gauck during his recent visit. Maybe, just maybe you may find the time to read a different view on human rights issuses. Refering of couarse to EU citizens as apposed to refugees. I am sure that Herr Steinmeier will be most helpful in providing any translatory help that maybe needed. I refer not to simple lanuage difficulties but more in understanding the particular respeckt that members of the Beamtenschaft have towards Absolutismus, Obrigkeitshrigkeit, pluralistiche ignoranze and indeed share, as opposed to the values of the Grundgesetz. I do wish to share my experiences with you,: Ich wnsche Ihnen den Tot. An unusual expression coming from a German court official. I had expected some support from persons who claim to feel responsible for humanrights issues, however I was not surprised by their behaviour, simply compounded my own determination NOT but to do something, as they are prepard to put law above rule of law, agreed upon humanrights and do, NOTHING. Your sincerely Barrett To: [email protected] Subject: FW: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Thu, 16 Jul 2015 10:10:27 +0000 Botschafter der Bundesrepublik Deutschland, HerrnHpfner.

Hessen.

Sehr geehrter Herr Hpfner,

erlauben Sie mir einmal, Sie in meiner Heimat Eire herzlich Willkommen zu heien, cead mile failte, wohl auch Ihre Familie und in der Tat auch Herrn Bundesprsident Gauck willkommen heien zu drfen. 93 Abs. 3 BVerfGG 31 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Ich bin zuversichtlich, dass Sie eine aufregende Zeit in Eire haben werde, nicht nur wegen den unzhligen Jahrhundert-Feiern, sondernauch wegen den immer spannenden Ereignissen der Gegenwart.

Es ist aus Ihrer Website zu entnehmen, dass die Diplomatie sowie der Dialog zu bevorzugen ist. Leider sind diese innewohnenden Werte aus dem Grundgesetz sowie der Bunnreacht na hEireann nicht hinreichend bei denjenigen, denen eine besondere Garantenpflicht anvertraut wurde, angekommen.

Meine Bemhungen mit der Diplomatie, sogar auch dem Versuch, einen Dialog zu erffnen, wurden ersichtlich ignoriert. Daher wird Herr Bundesprsident Gauck nicht nur mit einem Begnadigungsersuchen sowie auch mit einer Klage vor der Bundesanwaltschaft am kommenden Montag konfrontiert. Die Bedeutung dieses Datums am kommenden Montag sollte eindeutig sein, die Methoden anders, aber das Ziel das Gleiche:

Erste Aufgabe ist die Wiederherstellung der vollkommenen Majestt des Rechts."

Ich versichere Ihnen, dass ich nicht nur eine leise Stimme bin.

In der Hoffnung, dass Sie eine Zukunft im Sinne der Prambel des EU Vertrags fr alle Kinder und nicht nur Ihre eigenen mchten, mchte ich Sie bitten, einen Kanal einmalig zu erffnen, so dass ein Dialog entstehen kann.(Art. 29 AEMR vom 10.12.1948)

Cavete a canibus bellum

Barrett

Unzhlige Anlagen To: [email protected] Subject: FW: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Tue, 14 Jul 2015 10:03:48 +0000 Dear Herr Prof. Dr.Nowak, I am a perfect examble of the European context of Human Rights. Would you like to study me while I may live under the European context of Human Rights. Cavete a canibus bellum Barrett 93 Abs. 3 BVerfGG 32 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. To: [email protected] Subject: FW: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Mon, 13 Jul 2015 15:12:35 +0000 Dear Mr. Norris, Are you still out of office, as I am soon out of life. yours sincerely Barrett David Norris ([email protected])

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21/09/2014

To: [email protected] I am out of the office until 22/09/2014.

Note: This is an automated response to your message "FW: Remonstrance of the Irish Chiefs to Pope John XXII:amputato quoque capite" sent on 21/09/2014 13:35:15.

This is the only notification you will receive while this person is away. 93 Abs. 3 BVerfGG 33 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. To: [email protected] Subject: FW: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Mon, 13 Jul 2015 15:06:43 +0000 Dear Mrs. Robinson, Is it not finally the time when every man and every women begins to think as a community for the sake of its offspring and not for its pure economic gains. I may only assume that You have no fear of power as I certainly have none. Yours Sincerely Barrett Subject: FW: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Mon, 13 Jul 2015 14:24:04 +0000 Re: Remonstrance of the Irish Chiefs to Pope Jo Re: Remonstrance of the Irish Chiefs to Pope John XXII: amputato quoque capite [email protected] ([email protected])

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25/09/2014

To: derek 93 Abs. 3 BVerfGG 34 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Mr. D. BarrettKrifteler Weg 4 65760 Eschborn Germany Dear Mr. Barrett, Thank you for your e-mail of21 September, 2014 to President Higgins, the contents of which have been noted. Yours sincerely, Caroline RockSecretariat Subject: FW: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Mon, 13 Jul 2015 14:10:38 +0000 - International Court of Justice - another matter [email protected] ([email protected])

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07/12/2014

Dear Sir or Madam, We acknowledge good receipt of your message and thank you for your interest in the Court's website. 93 Abs. 3 BVerfGG 35 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Your message has been forwarded to the Department of the Court's Registry dealing with the issues you addressed. This Department will send you a reply in due course. Subject: FW: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Mon, 13 Jul 2015 13:56:04 +0000 Sehr geehrter Herr Barrett,

im Namen des Generalsekretrs besttige ich den Eingang Ihrer Petition vom 14/05/2015.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Petition nicht in das entsprechende Register eingetragen werden konnte, da die Bedingungen gem Artikel 215 Absatz 2 bzw. Absatz 5 der Geschftsordnung des Europischen Parlaments aus folgendem Grund nicht erfllt sind:

- fehlende oder unvollstndige Angabe des Wohnsitzes,

Wenn Sie mchten, knnen Sie Ihre Petition ber den folgenden Link neu einreichen:http://www.petiport.europarl.europa.eu/petitions/de/registration/form

Mit freundlichen Gren

European Parliament Directorate-General for the Presidency Directorate for the Plenary Unit for Reception and Referral of Official Documents www.europarl.europa.eu Subject: FW: [EOWEB#17305] Date: Mon, 13 Jul 2015 13:10:55 +0000 Sehr geehrter Herr Barrett, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 14. Mai 2015, in dem Sie sich ber den Europischen Gerichtshof fr Menschenrechte beschweren, der Ihre Beschwerde als unzulssig erklrte. Ihrem Schreiben und den angehngten Briefen kann man auch entnehmen, dass, Ihrer Meinung nach, die deutschen Behrden gegen die Grundrechte verstoen. Ich bedaure Ihnen mitteilen zu mssen, dass der Europische Brgerbeauftragte sich mit Ihrer Beschwerde nicht befassen kann. Sie betrifft nmlich eine Angelegenheit, dieauerhalb des Zustndigkeitsbereichs des Europischen Brgerbeauftragten liegt.Der Europische Brgerbeauftragte kann nur Beschwerden untersuchen die sich auf die Verwaltungsttigkeit der Institutionen und Organe derEuropischen Union beziehen, wie zum Beispiel der Europischen Kommission oder der EU-Agenturen. Der Europische Gerichtshof fr Menschenrechte in Straburg ist keine Institution der Europischen Union, sondern ein internationales Gericht und Organ der Europischen Menschenrechtskonvention, der entscheidet, wenn Verste gegen in der Europischen Menschenrechtskonvention 93 Abs. 3 BVerfGG 36 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. niedergelegte Rechte geltend gemacht werden. Falls Sie mehr ber die rechtlichen Grundlagen des Zustndigkeitsbereichs des Europischen Brgerbeauftragten erfahren mchten, lesen Sie den untenstehenden Anhang. Mit freundlichen Gren, Peter Bonnor Leiter der Registratur Der Europische Brgerbeauftragte Registratur

1 avenue du Prsident Robert Schuman CS 30403 F - 67001 Strasbourg Cedex Date: Thu, 14 May 2015 22:44:03 +0200 From: [email protected] Subject: [EOWEB#17305]Ihre Beschwerde ist beim Europischen Brgerbeauftragten eingegangen. Wir werden Ihnen innerhalb von wenigen Tagen eine Empfangsbesttigung zukommen lassen.Anmerkung - Bitte beachten Sie, dass diese E-Mail von einer reinen Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse geschickt wurde. Brauchen Sie technische Untersttztung, benutzen Sie bitte den unten stehenden Link: Technische Untersttzung anfordern Sender Von: Datum:Thursday, May 14, 2015 10:44:03 PM CEST EOWEB_COMPLAINT_ID:17305 Beschwerde ber schlechte Verwaltungspraxis Teil 1 - Contact information Vorname:Derek Familienname:Barrett im Namen von (falls zutreffend): Anschrift Zeile 1:Obdachlos Anschrift Zeile 2: Stadt:Hessen Bundesland/Provinz/Grafschaft: Postleitzahl:0 Land: Bundesrepublik Deutschland Tel.: Fax: E-mail: Teil 2 - ber welches Organ oder welche Institution der 93 Abs. 3 BVerfGG 37 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Europischen Union (EU) mchten Sie sich beschweren? Gerichtshof der Europischen Union Teil 3 - ber welche Entscheidung/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? Wann haben Sie davon erfahren? Anlagen beifgen (gegebenenfalls). Office of the Ombudsman Ms. E. O` Reilly

Humanrights Complaint Unzulassig verworfenby the Cour Europeenne des droits de lhomme

Dear Ms. O Reilly

May I most humbley and respectfully place before you the following facts for your consideration and your immeadiate attention. Be it as it may, be it pure coincidence, even,may it be destiny, You as an O`Reilly, your colleges as O`sullivan, as Butler andas Ryan , may just concieve my person, my identity. Though, even then to treat me with more contempt than I have over the many weary years of life experienced.

This dream , this intangible thing freedom and agreed upon human rights will, be its reward itself. Events atNarrow Water, events at South Quay should have been enough, no but idiots at Omagh.Great men at Storment, London and Dublin took decades to sit together and laugh and joke andforget. I assume that this great EU with its institutions and its great men and womenwould have been impossible if it were not for the events Easter Friday,10 April, 1998.

However, men and womenin Frankfurt am Main, Karlsruhe andStrasbourg, idiots all, dolts and worse than sensless things, twart my arguements with unzulassug verworfen ,weder vorgetragen sonst ersichtlicht. The fools, fools, I have not forgotten our fenian dead. Men and women who have been intrusted with authority and have confusedthemselves with Macht.

Gleich der erste Satz der im Umfeld Stauffenbergs entworfenen Regierungserklrung bekannte sich zum Rechtsstaat: "Erste Aufgabe ist die Wiederherstellung der vollkommenen Majestt des Rechts." Der wohl leuchtendste Ausdruck der berzeugungen aber findet sich weiter hinten in jenem Dokument. Dort heit es: "Die zerbrochene Freiheit des Geistes, des Gewissens, des Glaubens und der Meinung wird wiederhergestellt."

IfBundesprsident Herr Gauck or indeed Uachtarain na hEireann Mr Higgins 93 Abs. 3 BVerfGG 38 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. are convinced of their own words is not evident, judged atleast by there behaviour towards me, nothing. I hope that I can convince You to take my letters, understand their contents and provide an effective response. Though I am tired and weary, I can build and bomb again as I am not broken. Do show however that in this great EU that dialoge is the choosen option.

Ultima ratio regum

O Barroid Teil 4 - Was hat das Organ oder die Institution der EU Ihrer Ansicht nach falsch gemacht? Grundrechte werde beschrnkt. Teil 5 - Was sollte das Organ oder die Institution Ihrer Ansicht nach tun, um Abhilfe zu schaffen? Grundrechte nicht beschrnken Teil 6 - Haben Sie sich bereits mit dem betroffenen Organ oder der betroffenen Institution der EU zwecks Abhilfe der Beschwerde in Verbindung gesetzt? Nein Beschwerde sind unerwnscht Teil 7 - Fr den Fall, dass sich Ihre Beschwerde auf ein Arbeitsverhltnis mit den Organen oder Institutionen der EU bezieht: Haben Sie den internen, vom Beamtenstatut vorgesehenen Verwaltungsrechtsweg erschpft? Wenn ja, sind die Bearbeitungsfristen fr die Organe bereits abgelaufen? Ja (bitte ausfhren) Smptlichen versuchen ein ordentliche Verfahren zufhren, werden durch die zustndigen Behrde, Amtstrgern, Beamten vereitelt. Teil 8 - War der Gegenstand Ihrer Beschwerde bereits Anlass fr eine Gerichtsentscheidung oder ist er vor einem Gericht anhngig? Ja (bitte ausfhren) Sehen Sie Schreiben vom 20.07.2014 Teil 9 - Bitte whlen Sie eine der beiden folgenden Optionen, nachdem Sie die Informationen im unten stehenden Feld gelesen haben: Bitte behandeln Sie meine Beschwerde ffentlich Teil 10 - Sind Sie damit einverstanden, dass Ihre Beschwerde an ein anderes Organ oder eine andere Institution (auf europischer oder auf nationaler Ebene) weitergeleitet werden kann, falls der Europische Brgerbeauftragte entscheidet, dass er nicht befugt ist, sich mit ihr zu befassen? Ja 93 Abs. 3 BVerfGG 39 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. To: [email protected] Subject: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Thu, 4 Jun 2015 11:11:35 +0000 Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Winkler, am08.05.2015 haben Sie eine ausfhrliche Rede im Bundestaggehalten.Es ist ersichtlich, dass die anwesenden Abgeordneten sowie Personen, die mit derhoechsten Gewaltenteilung betraut worden sind, durch ihren Beifall zumidestzum Ausdruck gebracht haben, dass sie mit Ihrer Rede einverstanden waren.

Leider ist durch meine gegenwrtigen Erfahrungen zu belegen, dass der Rechtsstsaat der Bundesrepublik Deutschland nicht existiert.Seine Existenz wird lediglich dokumentiert und gelobt, abernicht ausgelebt.

Rethoric, Taten, Dialog oder Krieg, mein Herr? causa latet, vis est notissima O'Barroid To: [email protected] Subject: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Sun, 24 May 2015 09:18:09 +0000 Empfang des UN-Menschenrechtsrates Bundesrepublik Deutschland 23.05.1949 Sehr geehrter Herr Ban Ki-moon, ich bin sicherlich berzeugt, dass Herr Bundesprsident Gauck von dem Inhalt seiner gestrigen Rede selber berzeugt ist: http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Joachiehlendem-Gauck/Reden/2015/05/150522-Menschenrechtsrat.html Ich frchte aber, dass die Realitt doch in der Bundesrepublik Deutschland sowie in der EU etwas anders aussieht. Ich bitte Sie, meineBriefe inhaltlich nachzuvollziehen und entsprechend ttig zu werden. Die Herausforderungen, mit denen ich zur Zeit konfrontiert bin, sind leicht zur lsen, auch friedlich. Ein Para-militrische Bombenanschlag gegen mein Peinigers auf Grund eines fehlenden Verkehrsschildes sowie Dyskalkulie ist sicherlich unverhltnismig, geschweige denn die Vernichtung meiner Familie und meine Hungertodes. Falls Sie mich doch abwimmeln mchten, seien Sie bitte kreativ. Shall it be an Fohm TD oder Dialoge? O' Barroid PS. Die oderderjenigen, der beauftragt ist mich mit unsinnigen abwimmelnden Rckmeldungen zufrieden zustellen, sollten er oder sie bitte lassen. Nur ein persnlichen Abwimmel von Herr Ban Ki-moon ist glaubwrdig, aber dann zu spt. Tiocfaidh ar la 93 Abs. 3 BVerfGG 40 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. To: [email protected] Subject: Mr. Tony Blair, FW: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Sat, 28 Feb 2015 10:17:39 +0000

A twist of fate, which comes never too late stopped my tigger, that would of sent you hate, may you twist a quil, atleast, for peaces will too many chairs, empty, and places still Crosses white, floral ringsthousands, memories, so many millions a breaking dawn, still another annaversery, centenary compounded Dear Sir, have not the guns, to this very day, too often sounded? Veterans of war, victories won, not against war, still profit in Trillions. What started in Baggon Bun, with different values but not a single gun A hundred years ago, standing together really, ha, but to fight the Hun Boyne, Aughrim, Limerick, in Summer the Somme and in Spring VerdunVersailles, Reims, Stormont, Lisabon , Ja, Der Vertag der Europisches Union. O`Barroid. To: [email protected] Subject: Mr. Martin McGuinness MLA. FW: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Mon, 23 Feb 2015 07:41:48 +0000 DearMr. McGuinness MLA, May I most humbley and respectfully place before you the following facts for your consideration at your convienence. Do please feel obliged to be constructive, as it concerns us all, as we are all equally responsible:- Art 29 AEMR 10.12.1948. Equally I would suggest to you, to warn the Sinn Fein MEP`s that their German counterparts have not beendemocraticaly voted, but have been SENT to the European Parlament by their Respective Parties. Some mightdescribe this behaviour as Gerrymandering. Mr. McGuinness I am running out of peaceful options, I emplore you therefore to do something other than fobbingme off! https://www.youtube.com/watch?v=erZh164rybw https://www.youtube.com/watch?v=K5_nJnpLA8Y Ni aithim an britheamh Gearmanach, toisc nach nathnain se mo ceartai bunreachtula. dulce bellum inexpertise O' Barroid 93 Abs. 3 BVerfGG 41 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. To: [email protected] Subject: FW: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Mon, 23 Feb 2015 07:09:07 +0000 DearMadam, May I most humbley and respectfully place before you the following facts for your consideration at your convienence. Do please feel obliged to be constructive, as it concerns us all, as we are all equally responsible:- Art 29 AEMR 10.12.1948. https://www.youtube.com/watch?v=erZh164rybw https://www.youtube.com/watch?v=K5_nJnpLA8Y Ni aithim an britheamh Gearmanach, toisc nach nathnain se mo ceartai bunreachtula. dulce bellum inexpertise O' Barroid To: [email protected] Subject: FW: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Fri, 16 Jan 2015 16:00:26 +0000 Sehr geehrte Frau Pfarrerin Schelwis, ich versichere Ihnen, dass diese Situation nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist. Ist aber leicht zu lsen. Ultima ratio non ultima ratio regum. O' Barroid From: [email protected] To: [email protected] Subject: FW: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Fri, 16 Jan 2015 15:51:28 +0000 Sehr geehrte Frau Niebch, bei mein heutigen Besuch in der Ederstrae wurde mir versichert dass den Rechtsstaat intakt ist.Ich kann aber Belegen, dass dieser in Hessen versagt hat. Ich versichere Ihnen, dass Ich mitmenschenverachtenden Regime hinreichende Erfahrungen habe. https://www.youtube.com/watch?v=K5_nJnpLA8Y Ich beantrage daher Kirchenasyl. Mfg Barrett 93 Abs. 3 BVerfGG 42 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Date: Tue, 13 Jan 2015 15:45:11 +0100 Subject: WG: FW: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? To: [email protected] Sehr geehrter Herr Henderson, Ich habe Ihre Kontakt Daten von Frau Linke, Caritus Franfurter Str. 44 Gieen. Ich werde in meinen Grundrechte inerheblichem Mae beintrchtigt. So weit dass ich zur Tote verurteilt bin. Merkwerdig verhalten fr ein Rechtsstaat. Ich frchte dass hier in Hessen diese versagt hat. Ich bitte um ein termine. Mfg Barrett -----Ursprngliche Nachricht----- Gesendet: 13. Januar 2015 10:47 An: "[email protected]" Betreff: FW: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Sehr geehrter Herr Beuth, ich frchte Herr Beuth, dass Sie mit mehrfachen Haftungsansprchen im Sinne des Art. 34 GG rechen mssen, und ich mitden Tot. Vae Victis O' Barroid. To: [email protected] Subject: FW: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Tue, 13 Jan 2015 09:03:11 +0000 Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf das amgestrigen Tag mit Herrn Becker gefhrte Telefonat.Ich teile Ihnen mit, dass meine Peiniger in allen Fllen Amtstrger sind. Ich bin der Meinung, dass smtliche Aktivitten, die nicht mit der EU Charta zu vereinbaren sind, geschweige des GG., HessVe., als rechtsextremistisch zu bewerten sind. Sind Sie der Meinung, dass,wenn man einen Menschen zu Tode verhungern lsst, dies mit Art 1, Art 20 Abs.1 GG, Art 1 , 2, 3 EU Charta zu vereinbaren ist? Fhlen Sie sich auch aus irgendeinemGrund unzustndig? Dulce Bellum inexperties Barrett 93 Abs. 3 BVerfGG 43 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. To: [email protected] Subject: RE: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Date: Tue, 13 Jan 2015 08:37:42 +0000 Sehr geehrter Herr Becker,

der Ausgangspunkt ist sicherlich eine steuerliche Sache, kaum aber eine steuerrechtliche Sache, da die zustndige Feststellungsbehrde ersichtlich von dem geltenden EStG abweicht. Da diese Sache seit 3 Jahre luft, hat es vermutlich mit Vorsatz zu tun. Meine Sache kann aber nicht mit einer "Schuld" zu tun haben, weder steuerrechtlich noch Sonstiges. Ich bin nicht von einem Gericht, das unabhngig und lediglich an Recht und Grundordnung gebunden ist, schuldig gesprochen worden. Das Unschuldsprinzip ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip, das in meinem Fall versagt hat oder in der Tat nicht angekommen ist.Da Sie nach eigenen Angaben ber keine steuerrechtlichen Kompetenzen verfgen, richten Sie Ihre Aufmerksamkeiten lediglich auf die menschenrechtlichen Aspekte.

Sind Sie der Meinung, dass die EU Charta in deutschen Lndern , hier Hessen,rechtsverbindlich ist?

Sind die uerungen von Herrn Regelmann mit einem Rechtsstaat zu vereinbaren?

Verstehen Sie meinen Schlusssatz?

Dulce Bellem Inexperties

O'Barroid Date: Tue, 13 Jan 2015 08:11:00 +0100 From: [email protected] Subject: Re: Rechtsstaat nicht angekommen oder Versagt? Sehr geehrter Herr Barrett, soweit ich das nachvollziehen kann, handlet es sich um Fragen der Steuerschuld. Hier knnen wir leider nicht aktiv werden, da wir fr solcherlei Beratungsbedarfe fachlich nicht zustndig sind. Mit freundlichen Gren Reiner Becker Am 12.01.2015 um 14:32 schrieb derek: Sehr geehrter Herr Becker, ich beziehe mich auf das gerade gefhrte Telefonat.Ich teile Ihnen mit, dass meine Peiniger in alle Fllen Amtstrger sind. Ich bin der Meinung, dass smtliche Aktivitten, die nicht mit der EU Charta zu vereinbaren sind, geschweige des GG., HessVe., als rechtsextremistisch zu bewerten sind. Dulce Bellum inexperties Barrett Fhlen Sie sich immer noch unzustndig, Herr Prof. Dr. Vokule? lex superior derogat legi inferiori sollten Sie nachvollziehen knnen. 93 Abs. 3 BVerfGG 44 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Eine Erhebung des Freibetrages fr alleinerziehende Eltern in Hhe von 48,-ist zu vergleichen mit einer Minderung des zu versteuernden Einkommens des Steuerpflichtigen von 48,- und bekanntlich werden Minderungen dieser Sorte lediglich durch die kalte Progression gering. 93 Abs. 3 BVerfGG 45 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Falls jemand soweit in diese Verfgung gekommen ist und zuflligerweise intime Kenntnisse des EStG besitzt, werden sie die Fehler in meiner Berechnungsmethode erkennen. Aber da es sich hier um einen Vergleich aus den Konsequenzen einer Erhhung von 48,- handelt, ist diese Auswirkung sowie die Minderung ersichtlich gering. In diesem Fall 31,83 jhrlich. Da das Kindergeld eine Vorauszahlung an die mgliche Rckerstattung auf Grund des Kinderfreibetrages ist, ist eine effektiveErhhung des Kinderfreibetrages in Verbindung mit einer Erhhung des Kindergeldes, insbesondere Einkommen, die nach 32a Abs. 1 EStG versteuert werden, gering. In meinen Fall habe ich eine zustzliche erhebliche Belastung, da ich keinen Anspruch auf Kindergeld der BundesrepublikDeutschland habe, und daher muss ich das gesamte Kindergeld von 6.912,-aus dem fr mich geltenden Eigenbedarf von 750,- mal 12 Monate gleich 9.000,- als BARUNTERHALTSPFLICHTIGER, finanzieren. 93 Abs. 3 BVerfGG 46 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Auf Grund der ersichtlichen Ungereimtheit des 7 EStG. (AFA) mit einem gesunden Menschenverstand, habe ich daher mein zu versteuerndes Einkommen mit fiktiven Investitionen ( 7 g EStG. Altform) minimiert. Das heit, ich habe den Unterschiedsbetrag zwischen abgeflossenen Betrgen fr Anschaffungen und der vorgesehenen AFA fr das betroffene Wirtschaftsgut, in eine neu gebildete Ansparrcklage verbrgt. Ich kann nur hoffen, dass Sie erkennen knnen, dass ich nicht an Dyskalkulie leide. Falls Sie doch an Dyskalkulie leiden sollten, teile ich Ihnen mit,dass es nicht mglich ist, Gelder die man nicht besitzt, sonstwohin zu berweisen, auch wenn es an seine eigenen Kinder sein sollte, geschweige denn, an ein Steuersystem, das mich als Barunterhaltspflichtigen verachtet, verjagt und auch meine zuvrderst obliegende Pflicht verkennt. Ich bin zuversichtlich, dass mein Verhalten mit Art. 2 Abs.1 GG zu vereinbaren ist, da die geltende EStG vermutlich sittenwidrig ist. Vermutlich wird die von mir beauftragte Staatsanwaltschaft mein Verhalten nachvollziehen knnen, da sie zur Objektivitt verpflichtet ist. Wenn nicht, sind Sie dort als letzte Instanz. (Art 19 Ab. 4, Art 101 GG) Die Konsequnzen aus der Unternehmenssteuerreform 2008 sorgte dafr, dass ich keinen Anspruch auf die Bildung von sogenannten Investitionensabzugsbetrgen gem 7 g EStG habe. Zumindest dies ist die Meinung der rechtsprechenden Finanzbeamten des Finanzamts Hofheim am Taunus.Der Art 92 GG schreibt etwas anderes vor... merkwrdig. Daher sollte ich Einkommenssteuerbeitrge auf Betrge, die bereits fr Investitionen abgeflossen sind, zustzlich aus den laufenden Einnahmen, in Durchschnittshhe von 120.000,- zzgl Mehrwertsteuer, finanzieren.

Cruel Accounting ist eins, Raum fr Unterhaltsleistungen sind keins, Hexen einmal eins. Meine gegewrtige Situation ist die, dass ich 141,66 mtl Regelbedarf fr Ernhrungskosten bekomme. 20 SGB II. Mein Betrieb, mein Leben und meine Familie sind zerstrt. Enforcement quod incassum sit, resistendi non est 93 Abs. 3 BVerfGG 47 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Zum Abschluss mchte Sie auf die ungeheueren Ungereimtheiten zwischen Steuerrecht, Familienrecht und Verfassungsrecht sowie Art. 6 Abs. 2 GG hinweisen. 93 Abs. 3 BVerfGG 48 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. 93 Abs. 3 BVerfGG 49 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Das heit, dass ich als Barunterhaltspflichtiger,im Sinne von 1603 BGB, eine Millionen Euro( 1.000.000,- ) durch den Einsatz von eigener Arbeitskraft, im Sinne von 631 BGB, erzielt habe. Das heit, dass ich als Barunterhaltspflichtiger, eins komma zwei Millionen Euro ( 1.200.000,-) in das Rhein Main Gebiet investiert habe und trotzdem muss ich mich mit Katzenfutter ernhren, um mir ein Eis fr meine Kinder leisten zu knnen. Dies beschrnkt sich ber die Jahre 2006 bis einschlielich 2014, da ich michaber seit 1987 in Hessen aufhalte, ist dieser Umsatz eigentlich noch hher, mein Reichtum sind meine Kinder, einen Herd besitze ich nicht. PrambelI m B e w u t s e i n s e i n e r V e r a n t w o r t u n g v o r G o t t u n d d e n M e n s c h e n ,v o n d e m W i l l e n b e s e e l t , a l s g l e i c h b e r e c h t i g t e s G l i e d i n e i n e m v e r e i n t e n E u r o p ad e m F r i e d e n d e r W e l t z u d i e n e n , h a t s i c h d a s D e u t s c h e V o l k k r a f t s e i n e rv e r f a s s u n g s g e b e n d e n G e w a l t d i e s e s G r u n d g e s e t z g e g e b e n .D i e D e u t s c h e n i n d e n L n d e r n B a d e n - W r t t e m b e r g , B a y e r n , B e r l i n , B r a n d e n b u r g ,B r e m e n , H a m b u r g , H e s s e n , M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n , N i e d e r s a c h s e n , N o r d r h e i n -W e s t f a l e n , R h e i n l a n d - P f a l z , S a a r l a n d , S a c h s e n , S a c h s e n - A n h a l t , S c h l e s w i g -H o l s t e i n u n d T h r i n g e n h a b e n i n f r e i e r S e l b s t b e s t i m m u n g d i e E i n h e i t u n dF r e i h e i t D e u t s c h l a n d s v o l l e n d e t . D a m i t g i l t d i e s e s G r u n d g e s e t z f r d a s g e s a m t eD e u t s c h e V o l k . 93 Abs. 3 BVerfGG 50 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. I. Die Grundrechte Art 1(1) Die Wrde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schtzen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveruerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschli chen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.Art 2(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persnlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmige Ordnung oder das Sittengesetz verstt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und krperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Ich dokumentiere lediglich ein einfaches Gesetz, das solche Grundrechte einschrnkt, sogar dieses Gesetz dem Art. 19 Abs. 1 GG. gengt Gibt es noch mehrere solcher Gesetze, Herr Prof. Dr. Andreas Vokuhle? Art 19(1)Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschrnkt werden kann, mu das Gesetz allgemein und nicht nur fr den Einzelfall gelten. Auerdem mu das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. Abgabenordnung (AO) 413 Einschrnkung von Grundrechten Die Grundrechte auf krperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes), des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) werden nach Magabe dieses Gesetzes eingeschrnkt. (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.Hat diese Vorschrift lediglich mit dem Text zu tun oder bezieht sich diese Vorschrift auf den innewohnenden Wert des Grundrechts, Herr Prof. Dr. Andreas Vokuhle? 4) Wird jemand durch die ffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zustndigkeit nicht begrndet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz2 bleibt unberhrt. Ist es wirklich eine Notwendigkeit, Anhrungsrge in einem Rechtsstaat zu erheben, Herr Prof. Dr. Andreas Vokuhle? Art 20(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgebt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. 93 Abs. 3 BVerfGG 51 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht mglich ist. Gelten diese Artikel auch fr Iren, Herr Prof. Dr. Andreas Vokuhle? Art 92Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Lnder ausgebt. Art 97(1) Die Richter sind unabhngig und nur dem Gesetze unterworfen. Art 101(1) Ausnahmegerichte sind unzulssig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.Art 100(1) Hlt ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gltigkeit es bei der Entscheidung ankommt, fr verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des fr Verfassungsstreitigkeiten zustndigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt. Wenn ja, an wen soll ich mich noch wenden, da das Verrfassungsgericht die hchste Instanz in der Bundesrepublik Deutschland ist? Vermutlich an Sie, Herr Prof. Dr. Andreas Vokuhle? 93 Abs. 3 BVerfGG 52 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Herr Gaier, Herr Schluckebier und Herr Paulus fhlen sich vermutlich unzustndig..... merkwrdig. Hat der Begriff Wirksam eine juristische Bedeutung, die zuerst nicht ersichtlich ist? 93 Abs. 3 BVerfGG 53 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Das Gericht scheint mir sehr beschftigt zu sein, vielleicht knnte die Einhaltung geltenden Rechts und nicht Kommentare zu geltendem Recht durch sonstige Garanten Abhilfe schaffen. 93 Abs. 3 BVerfGG 54 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Na ja, ich bin ja doch ein Blder........ich habe doch mein Grundrecht durch mein eigenes Ankreuzen eines Kstchens auf dem Internet Portal des Bundestags vernichtet. Darf ich auch meine eigenen Gesetze in Kraft treten lassen, Herr Prof.Dr. Vokuhle? 93 Abs. 3 BVerfGG 55 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Gelten diese Werte immer noch nicht in der Bundesrepublik Deutschland, Herr Prof. Dr. Vokule? 93 Abs. 3 BVerfGG 56 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. 2014 2015 2016 2014 2015 2016 93 Abs. 3 BVerfGG 57 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Es sollte ersichtlich sein, dass die Konsequenzen durch die Gesetzesnderung dafr sorgen, dass ich als Barunterhaltspflichtiger fr drei Kinder ein niedriger zu versteuerndes Einkommen habe und trotzdem einen hheren Einkommenssteuerbeitrag zu leisten habe. Auch wenn es sich lediglich um die Kosten von drei Kugeln Eis handelt. Einkommensteuergesetz (EStG) 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen (6) 3Wird das Einkommen in den Fllen des 31 um die Freibetrge nach 32 Absatz 6 gemindert, ist der Anspruch auf Kindergeld nach Abschnitt X der tariflichen Einkommensteuer hinzuzurechnen. Es sollte ersichtlich sein, dass ich durch Unttigkeit kaum wirtschaftliche Einbuen habe. Diese vorteilhafte Konsequenz aus der kalten Progression ist weder mit der Behebung der Not von Volk und Reich, geschweige denn in Einklang mit der ETHIK DER VERANTWORTUNG zu vereinbaren. Es ist mir ersichtlich, dass das Staat fr eine Behebung der Not von reich und reicher sorgt. 93 Abs. 3 BVerfGG 58 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Am wenigsten kein Erfllungsaufwand fr Brgerinnen und Brger sowie Unternehmen. Der Rechtsrck ist hier durch den Finanzausschuss mit 1,48 %besttigt. Wozu gebleichte Kommunisten zu gebrauchen sind.... 93 Abs. 3 BVerfGG 59 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Ein Versuch, lediglich eine Reichensteuer einzufhren, kann nur scheitern, da es nicht zu viele davon gibt. Und wenn, versteuern sie ihr Vermgen im Ausland oder auch nicht. Eine Hexenjagt auf Reiche ist nicht zielfhrend. Ohne Reiche, die noch reicher werden mchten, gibt es keine INVESTITIONEN oder soll derFall NOKIA...... Video Nokia wandert aus Deutschland ab Die Ankndigung des weltgrten Handyherstellers Nokia, mit Bochum den einzigen Standort im Land zu schlieen, stt bei Politik und Arbeitnehmervertretern auf Kritik. Sie wollen im Interesse der betroffenen 2300 Mitarbeiter zgig Gesprche mit dem Konzern aufnehmen. FacebookTwitterGoogle+E-Mail alltglich werden. Ein Zustrmen von migranter Arbeitskraft, ein Ausstrmen von Investitionen und Arbeitspltzen....... 93 Abs. 3 BVerfGG 60 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. In an opinion piece in the Irish Sunday Independent, columnist John Drennan says that while Judge Devins was forced to issue two apologies about her comments, statistics reveal that the Polish community in Ireland "are suffering even more heavily than Irish residents from the jobs crisis." Drennan says: "Currently, 100,162 Polish immigrants of working age are resident in Ireland and 23,905, or just under a quarter of these, are receiving some form of Jobseeker's Allowance or Benefit. Vorteile... A huge black market in coarse fish like perch and bream, which are dinner-time favourites in Eastern Europe, has led to a huge increase in illegal fishing and poaching on Irish rivers and lakes. Nachteile.... Oder der Fall DELL.... Computer multi-national Dell has announced that it is cutting 1,900 jobs at its plant in Limerick over the next 12 months. Dell will move all production of computer systems for customers in Europe, the Middle East and Africa from Limerick to its Polish facility and third-party manufacturers over the next year. However, EU officials are to investigate a 52.7m aid package the Polish Government used to attract Dell away from Ireland Es sollte ersichtlich sein, dass man, um einen Br zu fangen, HONIG braucht, nicht KRUP oder FORD Produktionsmethoden bzw. soziale Einrichtungen. Solche haben wir mittlerweile gengend ausgestattet, verfgen ber engagierte Mitarbeitern, aber sind ausnahmsweise finanziell berfordert. 93 Abs. 3 BVerfGG 61 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Si tu id aeficas, ei venient et remanere permittite 93 Abs. 3 BVerfGG 62 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Auch der irische Europaminister Dick Roche erklrte, Verhandlungen ber die Krperschaftsteuer seien "sicherlich nicht an der Reihe". Den anderen Eurostaaten ist die niedrige Krperschaftsteuer von 12,5 Prozent, die Irland seit Jahrzehnten als Lockmittel im Wettbewerb um die Ansiedlung auslndischer Investoren einsetzt, ein Dorn im Auge. In Deutschland war der Steuersatz im Jahr 2008 von 25 auf 15 Prozent gesenkt worden. Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, sagte in Berlin, Irland werde nicht unter Druck gesetzt und knne frei entscheiden. Corporate deserters President Barack Obama last year joined fellow Democrats in accusing US companies who use crossborder mergers to escapes taxes of being corporate deserters. He singled out Ireland for criticism, saying some US firms had magically become Irish through takeovers. The low Irish corporate tax rate of 12.5 per cent makes firms in Ireland popular targets for American multinationals seeking to protect income from the US corporate rate of 35 per cent, the highest in the developed world. Warum so viele Verlustflle in der Bundesrepublik Deutschland,Herr Prof. Dr. Vokule? 93 Abs. 3 BVerfGG 63 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Yeah right, am wenigstens kann man sehen, wie Mr. Noonan and Mr. Kenny die beitragspflichtigen (PRSI) Beschftigten (PAYE) an die Staatsschulden zu BIP Verhltnissen (110%) angepasst haben. Geld beziehungsweise Whrung durch Schulden, ah, ich meine durch EZB zu erschaffen, ist eine Sache, Arbeitspltze durch Schulden, na ja, ist das nicht ein Prinzip des Sozialismus? Statistiken kann man auslegen, wie man will, aber es sieht nicht gut aus, auch nicht fr Deutschland. Knnte eng werden fr die arbeitende Bevlkerung der nchsten Generationen. Sind Sie ein Patriot, Herr Prof. Dr. Andreas Vokuhle 93 Abs. 3 BVerfGG 64 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. ? Act upon the beliefs of which you have so strongly spoken and in which you so stronly believe. Vereinbart Patriotismus mit der Werteordnung der Bundesrepublik Deutschland, mit der Wiederherstellung der vollkommenen Majestt des Rechts, nicht mitder Vulgaritt des Unrechts. 93 Abs. 3 BVerfGG 65 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Beschwerde: Im Sinne des 93 Abs. 3 BVerfGG erhebe ich Beschwerde gegen beschlossen durch den Bundesrat. 93 Abs. 3 BVerfGG 66 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Begrndung der Beschwerde: Der Finanzausschuss wurde zu einem Gesetzesentwurf gem Drucksachen 17/8683, 17/9201 des Deutschen Bundestags in seiner 172. Sitzung am 29. Mrz 2012 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zum Abbau der kalten Progression beauftragt. 93 Abs. 3 BVerfGG 67 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Definition der kalten Progression Als kalte Progression werden Steuermehreinnahmen bezeichnet, die entstehen, soweit Einkommenserhhungen die Inflation ausgleichen und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs bei somit unverndertem Realeinkommen zu einem Anstieg der 93 Abs. 3 BVerfGG 68 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Durchschnittsbelastung kommt. Einkommenssteigerungen, die ber die Inflationsrate hinausgehen, erhhen die steuerliche Leistungsfhigkeit. Auszug Drucksache 18/3894 Es sollte ersichtlich sein, dass die Gleichungen im parallelen Verlauf zueinander liegen. Mansollte dann entnehmen knnen, dass die kalte Progression nicht effektiv angetastet wurde. Lediglich ein Rechtsrck des Verlaufs der Gleichungen mit den Konsequenzen, dass derGrundfreibetrag um zweihundertundvierundzwanzig Euro (224,-) jhrlich erhht wurde, wurde erreicht. Es sollte ersichtlich sein, dass die Gre Y sowie die Gre Z erheblich beeinflusst ist durch die Gre des Index -4 . ( also Zehntausendstel, 0,000 01) Um eine effektive Milderung der kalten Progression zu ermglichen, muss dieser Index gendert werden. Zum Beispiel, statt-4,0 dann -4,1.( also 0,000 07943235) Eine intensive Erklrung ist auf den Seiten 7 bis einschlielich 9 dieser Verfgung zu sehen. Eine Abnderung der Ziele eines ordentlich gewlten, trotz Gerrymandering Vorwrfe, Bundestages bzw. Bundesregierung, liegt sicherlich nicht in dem Ermessensspielraum eines Finanzausschusses. Dieses Ziel wurdenicht effektiv erreicht. Der Finanzausschuss, vertreten durch die folgenden Personen: Ingrid Arndt-Brauer Vorsitzende Markus Koob Berichterstatter Frank Junge Berichterstatter Lisa Paus Berichterstatterin hat eine Beschlussempfehlung am 17. Juni 2015an den Bundestag gerichtet. Diese Beschlussempfehlung umfasst unter anderem eine Abnderung des 32a EStG. 93 Abs. 3 BVerfGG 69 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Der Deutsche Bundestag hat in seiner 172. Sitzung am 29. Mrz 2012 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zum Abbau der kalten Progression Drucksachen 17/8683, 17/9201 die folgende Entschlieung unter Buchstabe b der Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/9201 angenommen: Die Bundesregierung wird beauftragt, beginnend mit der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, alle zwei Jahre jeweils zusammen mit dem Existenzminimumbericht einen Bericht ber die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs (Steuerprogressionsbericht) vorzulegen. Die Entscheidung ber nderungen im Tarifverlauf obliegt dem Deutschen Bundestag. Entsprechend diesem Beschluss legt die Bundesregierung den ersten Bericht zur Schtzung des Umfangs der kalten Progression bei der Einkommensteuer in den Jahren 2013 bis 2016 vor (Drucksache 18/3894). 93 Abs. 3 BVerfGG 70 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. f( 13.470,-)=(997,6*(x-8472)*10^-4+1400)*(x-8472)*10^-4Ekstr.Von 948,92 f( 52.881,-)=(228,74*(x-13469)*10^-4+2397)*(x-13469)*10^-4+948,68Ekstr. Von 13.948,76 f(70.000,-)=0,42x-8261,29Ekstr. Von 21.138,71 f( 13.470,-)=(993,62*(x-8652)*10^-4+1400)*(x-8652)*10^-4Ekstr. Von905,16 f(52.881,-)=(225,4*(x-13669)*10^-4+2397)*(x-13669)*10^-4+952,48Ekstr. Von 13.817,30 f(70.000,-)=0,42x-8394,14Ekstr. Von 21.005,86 Es sollte ersichtlich sein, dass die Gleichungen im parallelen Verlauf zueinander liegen. Man sollte dann entnehmen knnen, dass die kalte Progression nicht effektiv angetastet wurde. Lediglich ein Rechtsrck des Verlaufs der Gleichungen mit den Konsequenzen, dass derGrundfreibetrag um einhundertundachzig Euro (180,-) jhrlich erhht wurde, wurde erreicht. Eine Minderung des Einkommenssteuerbeitrages ist ersichtlich, aber lediglich nur in solcher Hhe, dass verheiratete Eltern ihren Kindern ein Eis kaufen knnen, ohne dass sie sich selbst von Katzenfutter ernhren mssen. Fr Eltern, die ihr Einkommen nach 32a Abs. 1 EStG versteuern mssen, ist das Eis nicht drin. 93 Abs. 3 BVerfGG 71 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Eine Abnderung der Ziele eines ordentlich gewhlten, trotz Gerrymandering Vorwrfe, Bundestages bzw. Bundesregierung liegt sicherlich nicht in dem Ermessensspielraum einesFinanzausschusses, auch nicht, wenn die Vorsitzende eine SPD Abgeordnete ist, auch nicht, wenn sieeine Diplom-Kauffrau und Diplom-Soziologin ist, auch nicht, wenn sie vier Kinder hat und ihr Mann am Herd steht. hnliches gilt fr die sonstigen 37 Mitglieder des Finanzauschusses. Es ist festzustellen, dass diese Personen nicht zu der Randgruppe, die am meisten von dieser Gesetzesnderung profitieren, gehren. Beschwerden ber eventuelle Ditenerhhungen sollten ungltig sein, da aufgrund der noch intakten kalten Progression der groe Teil vermutlich zum Fiscus zurckkehrt. 2015 2016 Es sollte ersichtlich sein, dass obwohl ein vermindertes zu versteuendes Einkommen allein aufgrund des Rechtsrcks im Verlauf des Steuertarifs vorhanden ist, eine Erhhung des Einkommenssteuerbeitrages ergibt. Dieses liegt zugrunde, da sich der Gewerbesteuerbeitrag reduziert hat. Die ersichtliche nderung meines Nettobetrages, falls ich 29.151,00 fr das Jahr 2016 zu versteuern entscheide, ergibt dann eine Begnstigung von 1,6 %und einen Realwert von 263,43. 93 Abs. 3 BVerfGG 72 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Diese 1,6 prozentige Verbesserung ist sicherlich hher, als das zur Zeit magebliche Inflationsniveau von ca. 0,2%. Die Inflation ist aber nicht fixiert, es schwankt, es vibriert, ist eine Frequenz, die schneller ist, als der Bundestag fhig ist, Gesetze zu erlassen und im Finanzausschuss solche zu entwerfen. Eine Inflation ist ein Prozess anhaltender Preisniveausteigerungen, die ber eine gewisse Marge hinausgehen. Prozess anhaltender Preisniveausteigerungen, die ber eine gewisse Marge hinausgehen. Inflation ist nur als dynamischer Vorgang denkbar, bei dem Inflation aus einem bestimmten Ursachenkomplex im konomischen System entsteht und wieder auf dieses zurckwirkt. Zur Inflation zhlen nur Steigerungen des Preisniveaus. Jene sind von Steigerungen der Einzelpreise zu unterscheiden, die zu den fr eine Marktwirtschaft normalen Vorgngen zhlen. Die Flexibilitt der Einzelpreise hat fr den Marktmechanismus die wichtige Funktion, die Produktionsfaktoren so zu lenken bzw. umzulenken, dass das Gterangebot dem Bedarf angepasst wird Es ist zu vermuten, dass auf Grund des niedrigen Regenfalles und unseres heien Sommers zum Ernteausfall kommen knnte. Was dann passiert, ist dass die Kosten der Grundnahrungsmittel steigen.Die direkte Preissteigerung fr Nahrungsmittel ist gewhnlich hher, als dass die Inflationrate die Ursachen senken knnte. Als Barunterhaltspflichtiger kommt diese Begnstigung nicht an, da diese als Unterhaltsleistung an meine berechtigten Kinder abflieen soll. Ein Schutz gegen die Klte bietet der Staat den Barunterhaltspflichtigen nicht an.

93 Abs. 3 BVerfGG 73 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Da ich ersichtlich keinen Anspruch auf Kindergeld der Bundesrepublik Deutschland habe, verlangt trotzdem der Fiscus das Kindergeld zurck, es nennt sich die Gnstiger-Prfung, wie nett. Um dieses sittenwidrige Verhalten zu umgehen, darf ich mein zu versteuerndes Einkommen so reduzieren, dass ich keinen Anspruch aus dem Kinderfreibetrag, insgesamt in Hhe von 21.744,-, habe. Es sollte ersichtlich sein, dass ich als selbststndiger Unternehmer meine Steuern zu meinemVorteil gestalten kann. Das zustndige rechtssprechende Finanzamt Hofheim am Taunus sieht dies natrlich anders. Das zustndige rechtssprechende Finanzamt Hofheim am Taunus lehntaber meinen Anspruch auf Bildung von Investitionsabzugsbetrgen grundstzlich ab. Obwohl keine Rechtsgrundlage existiert, anscheinend. 93 Abs. 3 BVerfGG 74 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. 93 Abs. 3 BVerfGG 75 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. 93 Abs. 3 BVerfGG 76 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. 93 Abs. 3 BVerfGG 77 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. . Einkommensteuergesetz (EStG) 7g Investitionsabzugsbetrge und Sonderabschreibungen zur Frderung kleiner und mittlerer Betriebe (1) 1Steuerpflichtige knnen fr die knftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermgens bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbetrag). 2Der Investitionsabzugsbetrag kann nur in Anspruch genommen werden, wenn 1. der Betrieb am Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen wird, die folgenden Grenmerkmale nicht berschreitet: a) bei Gewerbebetrieben oder der selbstndigen Arbeit dienenden Betrieben, die ihren Gewinn nach 4 Absatz 1 oder 5 ermitteln, ein Betriebsvermgen von 235 000 Euro; b) bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft einen Wirtschaftswert oder einen Ersatzwirtschaftswert von 125 000 Euro oder c) bei Betrieben im Sinne der Buchstaben a und b, die ihren Gewinn nach 4 Absatz 3 ermitteln, ohne Bercksichtigung des Investitionsabzugsbetrags einen Gewinn von 100 000 Euro; 2. der Steuerpflichtige beabsichtigt, das begnstigte Wirtschaftsgut voraussichtlich a) in den dem Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden drei Wirtschaftsjahren anzuschaffen oder herzustellen; b) mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres in einer inlndischen Betriebssttte des Betriebs ausschlielich oder fast ausschlielich betrieblich zu nutzen und 3. der Steuerpflichtige das begnstigte Wirtschaftsgut in den beim Finanzamt einzureichenden Unterlagen seiner Funktion nach benennt und die Hhe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angibt. 3Abzugsbetrge knnen auch dann in Anspruch genommen werden, wenn dadurch ein Verlust entsteht oder sich erhht. 4Die Summe der Betrge, die im Wirtschaftsjahr des Abzugs und in den drei vorangegangenen Wirtschaftsjahren nach Satz 1 insgesamt abgezogen und nicht nach Absatz 2 hinzugerechnet oder nach Absatz 3 oder 4 rckgngig gemacht wurden, darf je Betrieb 200 000 Euro nicht bersteigen. 93 Abs. 3 BVerfGG 78 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Es sollte ersichtlich sein, dass durch die nicht Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages, ich einen Vorteil von 9.131,88 jhrlich habe. Diesen lediglich verfassungsmig gebotenen Vorteil nehme ich gerne in Anspruch, (Art 3 GG) ist aber nach meiner Auffassung sittenwidrig. Dadas rechtssprechende Finanzamt Hofheim am Taunus die nicht aufgebrauchten Investitionsabzugsbetrge von sich aus nicht aufgelst hat und nicht in dem Bildungsjahr gewinnerhhend zurckgebucht hat, habe ich dies getan, ohne Erfolg. Stattdessen lste das rechtssprechende Finanzamt Hofheim am Taunus die gebildeten Investitionsabzugsbetrge in dem Bildungsjahr vollstndig auf, obwohl Investitionen bettigt worden sind. Das Resultat ist, dass das ich einen erheblichen Einkommenssteuerbeitrag fr die Vergangenheit zu leisten habe. Dummerweise kommt meine dementsprechende Leistungsfhigkeit nicht zugunsten meiner Kinder an, da Ansprche fr Unterhaltsleistungen fr die Vergangenheit auf ein Jahr beschrnkt sind. Noch sittenwidriger ist es, wenn es eine Steigerung geben kann, aber zumindest was unmglich ist, ist, dass ich einen Einkommenssteuerbeitrag aufca. % 90 auf die bereits investierte Whrungzu leisten habe. Dies ist nicht mglich. Ich kann nur leisten, was mglich ist, was unmglich ist, kann ich nicht leisten. Ich bin ja bekanntlich kein Jurist. In meinem Fall habe ich noch den alten Freibetrag fr Vorsorgeaufwendungen (!), ich habe den vollen Kinderfreibetrag zur Verfgung. 93 Abs. 3 BVerfGG 79 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Es sollte ersichtlich sein, dass durch eine Anhebung meines Betriebsergebnisses von lediglich 100,-, obwohl ein Kinderfreibetrag zur Verfgung steht, ich einen Nachteil von 7.271,94 netto habe. Da aber der Kindesunterhalt ber einem Durchschnitt des Nettoverdienstes des Barunterhaltspflichtigen innerhalb einer 3-jhrigen Periode berechnet wird, ist es fr Sie hoffentlich nachvollziehbar, dass es zu einer geringen Minderung in der Hhe des Kindesunterhalts fhrt und dass es zu einer unverhltnismigen Einkommenssteuerbeitragserhhung kommt. Diese Erhhung besteht berwiegend aus Kindergeld, das ich nicht erhalten habe. Falls dieses Szenario eintreten sollte, msste ich mehrere Sachen mit dem gleiche Euro finanzieren. Ich bin nicht die EZB, ich darfkeinen einzigen Euro prgen. Diese Unmglichkeit besttigt die Sittenwidrigkeit des geltenden EStG. Ich bezweifle sehr,ob, so frei sein durfte, wie die 37 Mitglieder des Finanzauschusses. Ich bevorzugte aber die Bildung von Investitionsabzugsbetrgen in Hhe von 200.000.-, dielediglich40% der geplanten Investitionen sind, 93 Abs. 3 BVerfGG 80 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. so dass ich durch den sogenannten Verlustrcktrag gem des 10 d EStG 55.610,63 zurck bekommen kann. Darin sind 15.000,-bereits zu viel bezahlte Steuer enthalten. (Sehen Sie bitte meine Frage auf Seite 62) Die einzige Vorteil aus dieser sittenwidgrigen Situation ist, dass Fachanwlte fr Familierecht mglicherweise einen Auftragsaufschwung erhalten knnten, 114 FamFG. Das in sich ist sicherlich kein Nachteil, wenn es sich nicht um die Tatsache handelt, dass ein Anwaltsvertrag ein Dienstleistungsvertag ist, 611 BGB. Da das Dienstleitungsrecht kein Gewhrleistungsrecht erkennt, darf der durch Staatsgewalt aufgedruckte Anwalt sein selbst berechnetes Honoar an den Ratsuchenden durch Vollstreckungsmanahmen eintreiben. Auch dann, wenn der betreuende Fachanwalt fr Familienrecht selber angibt, dass er keine steuerrechtlichen Kompetenzen besitzt..... merkwrdig. ........ 93 Abs. 3 BVerfGG 81 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. ......... .............. Leider ist festzustellen, dass die liebe Frau Fachanwltin fr Familienrecht nicht wei, dass sie mit der von Frau Wendlandt angelegten Akte nichts anfangen konnte, geschweige denn mit dem Inhalt der beinhalteten Dokumente. 93 Abs. 3 BVerfGG 82 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Da Frau Kaufmann sich in ihrer Kapazitt als Einzelrichterin nicht erinnern konnte... hat die Klgerin Frau Kaufmann in ihrer Kapazitt als Einzelrichterin erinnert.... 93 Abs. 3 BVerfGG 83 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Richtig...........Das Ergebnis einer Berechnung muss entweder richtig oder falsch sein. Es muss ersichtlich sein, dass Juristen das Umgliche leisten knnen und dafr bezahlt werden mssen.(siehe bitte Seite 78) Da ich im Jahr 2011 einen Umsatz von 119.000,- erzielt habe, habe ich diesen Betrag von...... plus Zinsen...aber 93 Abs. 3 BVerfGG 84 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. bezahlt, ich habe den offenen Betrag durch 0,37 gekrzt, da ich der Meinung bin, dass Mehrwertsteuer nicht verzinst werden darf, lediglich der Nettobetrag. Ich bin in der Lage, solche Rechnungen als Beratungskosten zu buchen, ob sich dies um Steuerhinterziehung handelt, wird vermutlich der zustndige Staatsanwaltschaft entscheiden mssen, da er zur Objektivitt verpflichtet ist. 93 Abs. 3 BVerfGG 85 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Mein Prozessbevollmchtiger hat sich aber nach Beendigung meiner Werkleistungen auf seinem Grundstck entschlossen, seinen Dienst zu kndigen. Re: Beendigung Leistungserbringung und Frist Mngelbeseitigung "Andreas Gpfert" 03/05/2012

To: derek barrett Sehr geehrter Herr Barrett, Der guten Ordnung halber darf ich in diesem Zusammenhang nochmals deutlich machen, dass ich Sie zu keinem Zeitpunkt mit einer Leistungserbringung auf Zeitbasis beauftragt habe - und erst Recht nicht zu einem von Ihnen am 28.04.2012 behaupteten (und zudem massiv berhhten) Stundensatz von EUR 120,00. Interessanterweise habe ich seine Honorarrechnungen in Hhe von 205,- /Std zzgl. MwStr immer pnktlich bezahlt. Ich bin ja so ein naiver Blder..., oder. Betr.: 2-01 S 61/12 Sehr geehrter Herr Estel, vielen Dank erst einmal, dass Sie die notwendige Geduld fr diesen Fall aufgebracht haben, aber leider ist Ihr Vorschlag bezglich eines Kompromisses bereits vor dem Amtsgericht gescheitert. Frau Kaufman in ihrer Kapazitt als Amtsrichterin hat whrend der mndlichen Verhandlung am 22.02.2012, Amtsgericht Hchst, offensichtlich bereits entschieden, dass ein Vergleich ausgeschlossen wre. Frau Kaufman hat in ihrer Kapazitt als unabhngige Richterin der Bundesrepublik Deutschland die anwesende Vertreterin der Kanzlei Bauer & Skuqi darauf hingedeutet, dass dies der Fall wre. Ich bin zuversichtlich, dass die von mir unbekannt anwesende Vertreterin der Kanzlei berechtigt war, Frau Kaufmans Anweisung zuzustimmen. Bis zum diesem Zeitpunkt war es mir aus dem vorliegenden Schriftverkehr nicht ersichtlich, dass ein Kompromiss angestrebt wurde. Der von mir beauftragte Prozessbevollmchtigte hat, ersichtlich aus seinen Vortrgen, argumentiert, dass der beauftragte Anwaltsvertrag ein Werkvertrag war. Seine Argumentationen wurden bei der Anwaltskammer lediglich als fast eine Beleidigung gedeutet, obwohl die Kanzlei Bauer & Skuqi seine Vortrge als Beleidigung offensichtlich gedeutet haben. Warum Herr Bauer mich verantwortlich fr das Verhalten seines Kollegen macht und gleichermaen manche Aussagen billigt, ist mir nicht 93 Abs. 3 BVerfGG 86 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. nachvollziehbar. Man wrde hoffen, dass ein Mindestma an Anstand von einem angehenden Politiker zu erwarten wre. Ich war zum Zeitpunkt der mndlichen Verhandlung der Meinung, dass es das Ziel der mndlichen Verhandlung war, dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, mit der unabhngigen Richter/in zu reden. Offensichtlich ist es lediglich die Gelegenheit der Richterin, mit anwesenden Dienstleistern zu sprechen, die wiederum lediglich einknicken. In Erwartung, meine last words zu sprechen, musste ich mich erst auf das Grundgesetz berufen. Lord Diplock hat ohne Weiteres die Angeklagten um ihre letzten Worte gebeten, inwieweit Ironie ihn bewegt hat, werden wir kaum in Erfahrung bringen knnen, da er tot ist. Ich konnte Frau Kaufman nichts Neues anbieten, da die Einkommensteuerbescheide fr die betroffenen Jahre nicht vorhanden waren. Jetzt ist dies nicht mehr der Fall.Letztendlich hat Frau Kaufman betont, dass ein Anwaltsvertrag ein Dienstleistungsvertrag ist, Ihr Anwalt hat Sie beraten. Ob ein Oxymoron eine juristische Bedeutung hat, wird sicherlich schwierig zu klren sein. (der beauftragte Prozessbevollmchtige war auch berrascht, dass sein Auftrag ein Dienstleitungsvertrag war. Obwohl er zur Unzeit Gebrauch davon gemacht hat.) Ich hoffe, dass ich hiermit etwas Klarheit zu den Ereignissen gebracht habe, die nicht vor Ihrem Gericht geschehen sind. Trotz allem, da die Einkommensteuerbescheide vorhanden sind, nimmt die Sache eine erhebliche neue Gestalt an. Gedulden Sie bitte meine Ironie and hold on to your hat. Aus den in der Anlage befindlichen Einkommenssteuerbescheiden ist ersichtlich, dass das von der Kanzlei Bauer & Skuqi berechnete zu versteuernde Einkommen dem tatsachlich zu versteuernden Einkommen um mehrere zehntausend Euro unterliegt. Zum Zeitpunkt, als Frau Skuqi mir erklren wollte, wie ein unabhngiges Gericht Sachen deuten wrde, war ich der Meinung, dass ich lediglich eine Einnahmen-berschussrechnung an das zustndige Finanzamt abzuliefern htte. In der Tat, zumindest laut Auskunft des zustndigen Finanzamtes soll ich bilanzieren. Ich bemhe mich, den dort aufzufindenden stellvertretenden Amtsleiter und seine obrigkeitshrigen Sachbearbeiter vom Gegenteil zu berzeugen. Aber da der stellvertretende Amtsleiter kaum in der Lage ist, einen Belegordner korrekt zu deuten, ist dies eine kaum berwindbare Hrde. In Krze bedeutet dies, dass ich mit einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung rechnen muss. Das heit, dass der bereits an die Kanzlei berwiesene Betrag Steuergelder sind und die Kanzlei Bauer & Skuqi mit einer Klage wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung rechnen muss, auch wenn ich die Klage erst einreichen muss. In Betracht dessen, dass 413 AO (Jahr 1977) durch ex Bundesprsident Scheel (NSDAP/FDP) in Kraft getreten ist, wird ein Dienstleistungsvertrag der keine Mngel einrumt, kaum Schutz anbieten. Unabhngig davon habe ich die Honorarrechnung der Kanzlei Bauer & Skuqi mit einbehaltener MwStr. beglichen, da ein Barunterhaltspflichtiger kaum die Mglichkeit hat, Vermgen anzuhufen,( 2 Abs. 6, 32a Abs. 1 EstrG) das Vermgen sind seine Kinder ( Art 6 Abs.2 GG, 1603 BGB). Obwohl ich den Betrag gekrzt habe, weil ich der Meinung bin, dass MwStr. nicht verzinst werden darf, ndert dies nichts daran, dass ich die Gelder htte an das Finanzamt berweisen mssen und nicht an die Kanzlei. Zur dem Zeitpunkt habe ich ber gesunde Umstze verfgt und ich htte daher auch meinen MwStr. Verpflichtungen nachkommen knnen, aber ich bin der Meinung, dass die Gelder zu Gunsten meiner Kinder kommen sollen und nicht zu Gunsten einer selbst berzeugten Elite, die nicht mal rechnen mssen, die Gesetze verkennen, die diese vertreten wollen und gleichermaen nicht einmal erkennen mssen. Obwohl der seit 1997 bestandskrftige Vergleich mageblich sein sollte, auch wenn Herr Kramer in seiner Kapazitt als Amtsrichter 66 EStG. dies ignoriert hat, ist er bestandskrftig. In 93 Abs. 3 BVerfGG 87 I udices leges novisse debent non solum modestus vir Hibernus qui inter deos minores moratur. Anbetracht dessen, dass ich seit mehreren Jahren durch die Kanzlei betreut wurde, hatte ich im Rahmen einer korrekten Beratung erwartet, dass dieser Vergleich beachtet werden sollte. Offensichtlich habe ich die Grundklauseln des BGB falsch verstanden, auch wenn ich diese nicht verstehen musste. Mittlerweile habe ich verstanden, dass nicht jeder die geistigen oder krperlichen Kompetenzen besitzt, ein Werkunternehmer zu sein. Leider ist es mir auf Grund meiner steuerlichen Konstellation nicht mglich, auch noch Dienstleister zu unterhalten. Solidaritt sollte schon bei Volljhrigen seine Grenzen haben. In Anbetracht dessen, dass die Unternehmenssteuerreform 2008 in Kraft getreten ist, war es erforderlich, einen Verlust durch betriebliche Investitionen zu erzwingen. Da ich es gewohnt bin, unterhalb des Existenzminimums zu leben, ist es mir mglich, ein gewinnerzielendes Geschft zu einem verlusterzielenden Geschft zur fhren. Ich glaube, Frau Skuqi wrde dieses Umstellen schwer finden. Muss sie auch nicht, ihr Geld ist wohl garantiert. Schade eigentlich, dass lediglich ein Abitur notwendig ist und nicht ein Grundschulabschluss notwendig ist, um ein Jurist zu werden. Vielleicht sollte Shakespeares Merchant of Venice zur Pflichtliteratur fr angehende Juristen werden und nicht lediglich die berflchige Deutung von Goethes Hexen einmal eins. Da Herr Bouffier keine Einheitskinder haben mchte, sollte er vielleicht berlegen, wiedieser anwachsende Schwamm durch die sekundre Stufe der Marktwirtschaft getragen werden soll. Marode Banken zu sanieren sollte hinreichende Solidaritt gewesen sein, auch wenn sich diese durch Zinsverzerrungen selber sanieren knnen. Ein Banking System ist schon Systemeric entscheidend, marode Banken aber nicht. Obwohl die Verfassungsmigkeit des FamFG, Ausfertigungsdatum vom 17.12.2008, im Lichte des Urteils des zweiten Senats vom 03.07.2008 - 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07 (!), bezweifelt werden kann, hat Herr Baur in seiner Kapazitt als Richter vor dem Amtsgericht Hchst mit dem Beschluss vom 09.04.2013 die von mir eingereichte Abnderungsklage als unzulssig verworfen. Das Amtsgericht begrndet diesen Beschluss mit meiner offensichtlich im Rechtssinne fehlenden Postulationsfhigkeit. Trotzdem habe ich mich bemht, einen im Rechtssinne postulationsfhigen Dienstleister zu finden, aber nach mehrmaligem Anhren von Sprchen, wie wir mssen die Sache vertiefen oder es ist ein klarer Fall von bis hin zum es ist gar nicht mglich, habe ich die Sache gelassen. Da das zugrunde liegende Dokument ein Vergleich ist, welches kein Urteil ist, sollte 323 Abs. 3,4 ZPO, 238, 249 FamFG(ab 2009 (!)), 645 ZPO (*) einschlgig sein. Im Jahre 2005 (*), als das Jugendamt diesen bestandkrftigen Vergleich vollstrecken wollte, habe ich Herrn Bauer von der Kanzlei Bauer & Kollegen die Sache zur Klrung bergeben. Offensichtlich hat er die Sache falsch gedeutet, nicht dass er die Sache richtig deuten muss. Auf Grund eines Insolvenzantrages eines Kunden vom 04.02.2010 ist mir ein groer Betrag verloren gegangen, letztendlich, da ich keine Rcklagen bilden darf, bin ich in Verzug mit den vereinbarten Raten geraten. Letztendlich sollte ich in diesem Jahr die Vermgensauskunft abgeben. Diese Sache ist ein Kapital fr sich, vielleicht