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© AG Rodstift Vorbemerkungen Die nachfolgende Präsentation entstand in einem etwa zweijährigen Diskussionsprozess der AG Rodstift. Die Komplexität des Themas erfordert zwangsläufig eine sprachliche Reduktion bei der Darstellung jeder einzelnen Seite. Deshalb bedürfen diese meistens einer begleitenden Erläuterung. Alle Seiten stehen in einem engen Sinnzusammenhang und sind deshalb auch nur in ihrem logischen Aufbau als Gesamtheit zu verstehen. Es ist deshalb nicht in unserem Interesse einzelne Seiten aus dem Zusammenhang zu nehmen, und damit ihre Bedeutung und Wirkung zu verändern. Gerne stehen wir zu Erläuterungen und Diskussion zu dem Thema anhand unserer Präsentation zur Verfügung. 0

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Vorbemerkungen

Die nachfolgende Präsentation entstand in einem etwa zweijährigen Diskussionsprozess der AG Rodstift.

Die Komplexität des Themas erfordert zwangsläufig eine sprachliche Reduktion bei der Darstellung jeder einzelnen Seite. Deshalb bedürfen diese meistens einer begleitenden Erläuterung.

Alle Seiten stehen in einem engen Sinnzusammenhang und sind deshalb auch nur in ihrem logischen Aufbau als Gesamtheit zu verstehen. Es ist deshalb nicht in unserem Interesse einzelne Seiten aus dem Zusammenhang zu nehmen, und damit ihre Bedeutung und Wirkung zu verändern.

Gerne stehen wir zu Erläuterungen und Diskussion zu dem Thema anhand unserer Präsentation zur Verfügung.

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Arbeitsgruppe RODSTIFT

Arbeitsgruppe

Rodalber Standards

für ein

individualisierendes Förderkonzept

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AG

Modifiziertes Konzept: Integrierte Förderung §29 GSchO

Johann-Peter-Frank-Schule, RodalbenSchule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache

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Ausgangspunkt:

Förderauftrag der Grundschule

Die rechtlichen Vorgaben beschreiben den allgemeinen und besonderen Förderauftrag der Grundschule:

Individualisierung des Unterrichts

Differenzierte Lernangebote

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Auftrag und Aufgaben der Grundschule Rechtliche Vorgaben

Individuelle Förderung [Schulgesetz §1(1), § 2(2), §3(2), §(4), §(5),

§10(1), §25(2), Grundschulordnung §4(4), §5(2), §(3), VV 1.1, 1.2, 1.3, 2.1]

Binnendifferenzierung [Schulgesetz §10 (1) , VV 4.1]

Individuelle Leistungsbeurteilung [Schulgesetz §10(1), VV 4.1, 4.2]

Förderdiagnostik [Sonderschulordnung §11(1), §11(2), VV 2.2, 4.1]

zieldifferenter Unterricht [VV 3.2]

klasseninterne und zusätzliche Fördermaßnahmen [Schulgesetz §18(1), VV 2.3, 3.1, 3.2]

besondere Fördermaßnahmen [Grundschulordnung §28(1), (2), §29

Sonderschulordnung §34(1), §34(2), §34(3)]

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Zusätzliche Fördermaßnahmen

Reichen die durchgeführten Förder-maßnahmen der Grundschule nicht aus, so besteht die Notwendigkeit/ Möglichkeit:

das vorhandene Förderkonzept zu überdenken und den aktuellen Förderbedarf im Förderplan anzupassen nach §29 GSchO begleitend zusätzliche Hilfen in Form von Integrierten Fördermaßnahmen zu beantragen

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Status Quo Grundschularbeit(als Basis für die IFö-Arbeit)

In der Grundschule sind momentan unterschiedliche unterrichtliche Organisationsformen anzutreffen:

Unterrichtsorganisation setzt weitgehend die Homogenität der Lerngruppe voraus (gleiches Lernangebot und gleiche Anforderungen für alle Schüler, gemeinsames Fortschreiten, etc.)

„offene Unterrichtsformen“ als Voraussetzung für gelingende Förderarbeit kommen noch nicht ausreichend zum Tragen

äußere Rahmenbedingungen (hohe Klassen-frequenzen, auffällige SchülerInnen, mangelnde Kontinuität im Schultag/ Vertretungsnotwendigkeit) scheinen die Umsetzung der Individualisierung des Unterrichts zu erschweren

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Status-Quo der IFö-Arbeitim Vorfeld

- im Vorfeld der Meldung fanden oftmals unzureichende Fördermaßnahmen gemäß § 28 GSO statt

- wenig aussagekräftiger Meldebogen

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Status-Quo der IFö-ArbeitDurchführung

unzureichende Anbindung der Inhalte des Förderunterrichtes an den Regelunterricht

Förderung findet häufig innerhalb eines Frontalunterrichtes statt

Förderung findet zu oft außerhalb des Klassenverbandes statt

unzureichende Koordination innerhalb der Förderarbeit zwischen GSL und FöL

Förderarbeit wird überwiegend an den FörderlehrerIn delegiert

IFö- Arbeit ist selten in ein schuleigenes Förderkonzept eingebunden

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Fazit

SchülerIn:

• Parallelförderung verhindert nur selten Schulversagen

momentane IFö- Arbeit auf der Ebene:

FörderlehrerIn / GrundschullehrerIn:

Arbeits- und Ergebnisunzufriedenheit

Ressourcen:

• statistisch gesehen ineffektiv: trotz IFö- Einsatz hat sich der prozentuale Anteil der Meldungen zur Überprüfung nicht reduziert

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Paradigmenwechsel in der IFö –Arbeit

Als Konsequenz bedeutet dies, dass IFö im System der Grundschule verankert werden muss!

Dies bedeutet auch, dass die Verantwortung für die Förderung des Schülers beim Grundschullehrer verbleibt.

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Voraussetzung für die Meldung an die Förderschule/ für den Antrag auf IFö nach § 29

Durchführung von Fördermaßnahmen nach

§28 GSO

Dokumentation der durchgeführten

Fördermaßnahmen im lernprozessbegleitenden

Förderplan

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Standards für IFö auf der Basis einer Kooperation umfassen:

die differenzierte Leistungsmessung und -beurteilung, die den individuellen Lernfortschritt berücksichtigt

die Durchführung einer fundierten Lernausgangsanalyse

die Erstellung eines lernprozessbegleitenden Förderplans die individualisierte Lernbegleitung innerhalb

angemessener U-Formen

die Ermöglichung von selbst gesteuertem Lernen

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Kooperation FöL – GSLidealtypische Aufgabenverteilung

trägt weiterhin die Verantwortung für die Förderung a) juristisch: Schüler der GSb) hat überwiegende Unterrichtsanteile

Beratung, Unterstützung und Begleitung (Evaluation)

Elternberatung

Einbindung der täglichen Förderarbeit in den Regelunterricht

Erstellung Förderplan

Umsetzung Förderplan

Fortschreibung Förderplan

Koordination und Durchführung der Förderarbeit (siehe Mind-map)

FörderschullehrerIn GrundschullehrerIn

Förderdiagnostik

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Einbindung der täglichen Förderarbeit in den Regelunterricht

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Kooperation GSL – FöLOrganisation, vgl. hierzu auch Mind- map

Merkmale einer gelingenden Kooperation

Organisation der Förderarbeit im Regelunterricht (ohne Doppelbesetzung)

Voraussetzung: funktionierendes Team nach vorausgegangener Rollenklärung

Organisation der Förderplanung

als Zeitanteil der Unterrichtsvorbereitung:

Besprechungszeiten für Vor- und Nachbereitung festlegen:

(bei der Erstellung des Stundenplans zu berücksichtigen - SchulleiterIn GS u. SFL)

Arbeitsanteile bei der Erstellung der Förderpläne festlegen

Materialerstellung bzw. -bereitstellung festlegen

Umsetzung der Förderarbeit im Unterricht:

Anteile Teamteaching und Rollentausch festlegen

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GSL: „Was muss ich einbringen, um IFö zu erhalten?“(nach Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten, die in der GSO stehen)

- ich halte Absprachen ein / ich gebe Informationen weiter

- ich bearbeite den Meldebogen so, dass er als Ausgangsbasis für die Diagnostik dienen kann- ich arbeite mit offenen Unterrichtsformen, um individuelles Lernen und parallele Unterrichtsangebote zu ermöglichen

- ich kooperiere mit dem FöL

- ich bin mir bewusst, dass die Förderung weiterhin in meiner Verantwortung liegt

- ich bin bereit mit dem FöL ein Förderkonzept zu entwickeln und durchzuführen

- ich werde die Förderarbeit in die tägliche Unterrichtsarbeit einbinden

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FöL: „Das bringe ich in die IFö ein!“

ich kooperiere mit der Klassenleitung

ich fördere klassenintern

ich bin bereit mit dem GSL ein Förderkonzept zu entwickeln und durchzuführen

ich bringe meine förderpädagogische / förderdiagnostische Erfahrung mit ein

ich halte Absprachen ein / ich gebe Informationen weiter

ich stehe als Beratung dem GS- Kollegium / den Eltern zur Verfügung

ich stehe als Förderlehrer allen Schülern der Klasse zur Verfügung

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Fazit

Wie profitieren Schüler / Klassenlehrer von dem Konzept?

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SchülerIn:- Anschluss an Inhalte des Regelunterrichts wird angestrebt

- individuell ausgerichtetes Förderkonzept auch im Regelunterricht

- unterschiedliche, auf Schüler ausgerichtete Lernangebote

- auf Schüler ausgerichtete, individuelle Leistungsbeurteilung

KlassenlehrerIn:

- Unterstützung bei Erstellung und Durchführung des Förderkonzepts

- Entlastung und Unterstützung bei der Planung und Durchführung

offener Unterrichtsformen (auch Materialaustausch)

- Unterstützung bei Elternarbeit

- Beratung bei speziellen Lernproblemen

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Fazit

bisher: § 29 GSchO: IFÖ- Arbeit an FöL delegiert

Parallelförderung

jetzt:§ 29 GSchO: Klassenleiter/in holt sich unterstützende

Förderhilfen Klassenlehrer/in und FöL bilden Team „Integrierte Förderung“

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