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1 © Dr. Berit Adam Vergleich der kommunalen haushaltsrechtlichen Regelungen in ausgewählten Bundesländern Tagung Fachverbände Kommunalkassenverwalter und Kämmerer Neumünster, 20.09.2005 Dr. Berit Adam

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Vergleich der kommunalen haushaltsrechtlichen Regelungen in ausgewählten Bundesländern

Tagung Fachverbände Kommunalkassenverwalter und Kämmerer

Neumünster, 20.09.2005

Dr. Berit Adam

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Agenda

1. Stand des Reformprozesses und der Gesetzgebung

2. Analyse der Unterschiede der (beabsichtigten) haushaltsrechtlichen Regelungen

2.1 Haushaltsplan und Finanzplanung

2.2 Haushaltsausgleich und Deckungsregeln

2.3 Jahresabschluss

2.4 Ansatz- und Bewertungsregeln

2.5 Sonderregelungen zur Eröffnungsbilanz

2.6 Konsolidierung

3. Zusammenfassung/Fazit

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1. Stand des Reformprozesses

Bundesländer mit Übergang auf die Doppik

Nordrhein-Westfalen Ab 2005, Übergangsfrist bis 31.12.2008

Niedersachsen Ab 2006, Übergangsfrist bis 31.12.2011

Hamburg Umstellung bis 2006

Bremen Umstellung bis 2008

Sachsen Übergangsfrist bis 2010

Sachsen-Anhalt Ab 01.01.2006, Übergangsfrist bis 31.12.2009

Brandenburg Ab 2007, Übergangsfrist bis voraussichtlich 31.12.2012

Rheinland-Pfalz Ab 01.01.2007, Übergangsfrist bis 01.01.2009

Thüringen Übergangsfrist bis voraussichtlich 31.12.2010

Mecklenburg-Vorpommern Ab 01.01.2007, Übergangsfrist steht noch nicht fest

Saarland Übergangsfrist bis 31.12.2008

Baden-Württemberg Ab 2007, Übergangsfrist bis 01.01.2012

Bundesländer mit Wahlrecht zwischen Doppik und erweiterter Kameralistik

Hessen Ab 2005, Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009

Bayern Ab 2006

Schleswig-Holstein Ab 2007, keine Informationen über Übergangsfrist

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1. Stand der Gesetzgebung

• Nordrhein-Westfalen: Änderung der Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsverordnung am 16.11.2004 vom Landtag beschlossen (GV NRW Nr. 41 vom 24.11.2004, S. 644, ber. 2005 S. 15) Übergangsfrist bis 01.01.2009

• Niedersachsen: geänderte Gemeindeordnung am 23.02.2005 in den Landtag eingebracht, soll am 01.01.2006 in Kraft treten; bis zu diesem Datum soll auch die geänderte Gemeindehaushaltsverordnung erlassen werden Übergangsfrist bis 01.01.2012 Ausnahmeregelung: Verlängerung der Übergangsfrist kann

aufgrund objektiver Gründe für eine befristete Dauer beantragt werden

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• Hessen: Änderung der Gemeindeordnung durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl S. 54), geänderte Gemeindehaushaltsverordnung soll zum 01.01.2006 in Kraft treten Eröffnungsbilanz bis spätestens 01.01.2009 Option zur Einführung der Doppik oder zur Modifikation der

bestehenden Kameralistik (Verwaltungsbuchführung)

• Baden-Württemberg: Referentenentwurf liegt vor; geänderte GO soll am 01.01.2007 in Kraft treten, Gleiches gilt für geänderte GemHVO Eröffnungsbilanz bis spätestens 01.01.2012 Ursprüngliches Wahlrecht des Buchungsstils wurde Mitte

2005 durch Zustimmung kommunaler Landesverbände revidiert

1. Stand der Gesetzgebung

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Agenda

1. Stand des Reformprozesses und der Gesetzgebung

2. Analyse der Unterschiede der (beabsichtigten) haushaltsrechtlichen Regelungen

2.1 Haushaltsplan und Finanzplanung

2.2 Haushaltsausgleich und Deckungsregeln

2.3 Jahresabschluss

2.4 Ansatz- und Bewertungsregeln

2.5 Sonderregelungen zur Eröffnungsbilanz

2.6 Konsolidierung

3. Zusammenfassung/Fazit

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2.1 Haushaltsplan und Finanzplanung

Rechtsgrundlagen:

• Gemeindeordnung: §§ 79-85 GO BW §§ 78-84 GO NRW §§ 114a-114h Hessen §§ 84-90 GO Niedersachsen

• Gemeindehaushaltsverordnung: §§ 1-9 GemHVO Hessen und BW, GemHKVO Nds. §§ 1-10 GemHVO NRW

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2.1 Haushaltsplan und Finanzplanung

NRW Hessen Nds. BW

Terminologie ‚-plan‘ ‚-haushalt‘

Bestandteile Haushaltsplan

HSK Stellenplan-HH-Querschnitt-Stellenplan

- HH-Querschnitt- Stellenplan

Anlagen- Bilanz Vorvorjahr

- Bilanz Vorvorjahr

- kons. JA Vorvorjahr

- Letzte VR- letzte Bilanz- letzter kons.

Gesamtab-schluss

- letzter Gesamtab-schluss

Integration MFP

Integration Separat Integration Separat

Ergebnis-bestandteile

-Ergebnis lfd. Verw.tätigkeit- Finanzergebnis- a. o. Ergebnis

- Verwaltungs- ergebnis

- Finanzergebnis- a. o. Ergebnis

- ordentliches Ergebnis

- a. o. Ergebnis

- Ordentliches Ergebnis

- Sonder-ergebnis

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2.1 Haushaltsplan und Finanzplanung

NRW Hessen Nds. BW

Finanz-haushalt

Direkte Methode

Indirekte Methode

Direkte MethodeDirekte Methode

Haushalts-gliederung

Zwingend produkt-orientiert

Wahlrecht

Zwingend organisch, darunter produktorientiert

Wahlrecht

Teilfinanz-haushalte

Inv.- und Finanzierungs-bereich

Inv.- und Finanzierungs-bereich

Alle 3 BereicheAlle 3 Bereiche

ILVAusweis, soweit Erfassung

AusweisAusweis, soweit Erfassung

Ausweis

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2.2 Haushaltsausgleich und Deckungsregeln

Rechtsgrundlagen:• Gemeindeordnung:

§ 75 (2) NRW § 114 b (4) Hessen § 82 (4) Nds. § 80 (2), (3) BW

• Gemeindehaushaltsverordnung: §§ 24-25 Hessen §§ 23-25, 49 BW §§ 24-25, 44 Nr. 3 GemHKVO Nds.

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2.2 Haushaltsausgleich und DeckungsregelnNRW Hessen Nds. BW

Bezugsgröße Haushalts-ausgleich

Jahreser-gebnis (zzgl. Ausgleichs-rücklage)

Ordentliches Ergebnis zzgl. ordentl. Rücklage und Bestand an Finanzmitteln

Ordentliches Ergebnis zzgl. ordentl. Rücklage und/oder mittelfristiger Abdeckung, a. o. Ergebnis , Sicherstellung der Liquidität und Finanzierung der Investitionen

Ordentliches Ergebnis zzgl. Vorjahresfehl-beträge

Überschuss-verwendung

-Zu Ausgleichs-rücklage bis max. Höhe- grds. zu allgemeiner Rücklage

- Beim ordentl. Ergebnis zu ordentl. Rücklage, sofern nicht zum Ausgleich des a. o. Ergebnisses nötig

- Beim ordentl. Ergebnis zu ordentl. Rücklage- beim a. o. Ergebnis zu a. o. Rücklage-Bei Vermögens-trennung zusätzlich Bewertungsrück-lage

-Beim ordentl. Er-gebnis zu ordentl. Rücklage- beim a. o. Ergebnis zu Sonderrücklage-Bei Vermögens-trennung zus. Bewertungsrück-lage

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2.2 Haushaltsausgleich und Deckungsregeln

NRW Hessen Nds. BW

Haushalts-sicherungs-

konzept/Haushalts-struktur-konzept/

Haushalts-konsolidie-

rungskonzept

-Verringerung allgem. Rücklage um mehr als ¼ p.a.-geplante Verringerung allgem. Rücklage in zwei aufeinander folgenden Jahren-Verzehr allgem. Rücklage im Rahmen MFP

- Wenn ordentl. Erträge < ordentl. Aufwand (zzgl. ordentl. Rücklage)

- Wenn ordentl. Erträge < ordentl. Aufwand (zzgl. ordentl. Rücklage, a.o. Überschuss und a.o. Rücklage oder Abdeckung in MFP)

- Wenn ordentl. Erträge < ordentl. Aufwand (zzgl. ordentl. Rücklage, a.o. Überschüs-sen und a.o. Rücklage, globalen Minderaus-gaben (1%) und Abdeckung in 3-jährigem Finanzplan)

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2.2 Haushaltsausgleich und Deckungsregeln

NRW Hessen Nds. BW

Fehlbetrags-deckung

1. Aus-gleichs-rücklage

2. Allgem. Rücklage

Ordentl. Ergebnis1. Ordentl.

Rücklage2. Vortrag für 5

Jahre3. A.o.

Überschuss oder a.o. Rücklage

4. Verrechnung mit Eigenkapital (Vorauss. HSK)

A.o. Ergebnis:1. Ordentl.

Überschuss oder a.o. Rücklage

2. Verrechnung Eigenkapital

Ordentl. Ergebnis:

1. Ordentl. Rücklage

2. A.o. Überschuss oder a.o. Rücklage

3. VortragA.o. Ergebnis:1. A.o. Rücklage2. Ordentl.

Rücklage (soweit keine Fehlbeträge)

3. Vortrag

Ordentl. Ergebnis:1. Ordentl. Rücklage2. Vortrag 3 Jahre3. Überschuss

Sonderergebnis oder Sonderergebnis-Rücklage

4. Verrechnung mit Basiskapital

Sonderergebnis:1.Rücklage

Sonderergebnis2. Verrechnung

BasiskapitalBew.ergebnis:1. Bew.rücklage2.Verrechnung

Basiskapital

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2.3 Jahresabschluss

Rechtsgrundlagen:• Gemeindeordnung:

§ 95 NRW § 114 s Hessen § 100 Nds. und Art. 5 Gesetz zur Neuordnung des

Gemeindehaushaltsrechts Nds. § 95 und 95 b BW

• Gemeindehaushaltsverordnung: §§ 37-48 NRW §§ 46-54 Hessen §§ 48-57 GemHKVO Nds. §§ 47-55 BW

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2.3 Jahresabschluss

NRW Hessen Nds. BW

BestandteileTeilrechnungen, Anhang

-

Vermögensrech-nung bei Vermögenstren-nung zusätzlich zu Bilanz

-

ErläuterungenLagebericht Rechenschafts-

bericht

Rechenschaftsbe-richt als Bestandteil Anhang

Rechenschafts-bericht

Anlagen - Anhang Anhang Anhang

Gliederung Aktivseite

AV/UV AV/UV

Immaterielles, Sach- und Finanzvermögen oder VV und RV

AV, darunter Immaterielles, Sach- und Finanzvermögen oder VV und RV

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2.3 Jahresabschluss

NRW Hessen Nds. BW

Bestandteile Eigenkapital/Nettoposition

Eigenkapital:-Allgemeine Rücklage-Sonderrück-lagen-Ausgleichsrück-lage- JÜ/JF

Eigenkapital:-Nettoposition-Rücklagen (o., a.o. und zweckgebun-den)-Ergebnisvor-trag und JÜ/JF

Nettoposition-BRV (RV + kameraler Sollfehlbetrag)-Rücklagen (o., a.o., Bew.rücklage)-Ergebnisvortrag und JÜ/JF-SoPo (Bewertungs-ausgleich!)

Kapitalposition:-Basiskapital-Rücklagen (o., Sonderergeb-nis, Bew.er-gebnis, zweck-gebunden, sonstige)-Ergebnisvortrag und JÜ/JF-SoPo

Finanzrech-nung

Direkte Methode

Indirekt und zusätzlich anhand Strukturierung Ergebnisrech-nung

Direkte Methode Direkte Methode

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2.3 Jahresabschluss

NRW Hessen Nds. BW

Teilfinanz-rechnungen

Inv.- und Finanzierungs-bereich

Inv.- und Finanzierungs-bereich

Alle 3 BereicheKeine Teilrechnungen gefordert (?)

Aufstellungs-fristen

Feststellung nach spätestens 9 Monaten

4 Monate, Beschluss nach spätestens 24 Monaten

3 Monate, Beschluss nach spätestens 12 Monaten

6 Monate, Beschluss nach spätestens 12 Monaten

Prüfung

Rechnungsprü-fungsausschuss i.V.m. örtl. Rechnungsprü-fung, Dritte als Prüfer zulässig

Rechnungsprü-fungsamt

Rechnungsprü-fungsamt

Rechnungsprü-fungsamt

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2.4 Ansatz- und Bewertungsregeln

Rechtsgrundlagen:• Gemeindeordnung:

§§ 91 NRW, § 108 (3) Hessen, § 96 Nds. § 91 BW

• Gemeindehaushaltsverordnung: §§ 32-36, 43 NRW §§ 39-45 Hessen §§ 42-47 Nds. §§ 40-46 BW

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2.4 Ansatz- und Bewertungsregeln

NRW Hessen Nds. BW

Bewertungs-grundsatz

AHK abzgl. AfA AHK abzgl. AfA

AHK abzgl. AfA, bei Vermögens-trennung RV zu Veräußerungs-werten

AHK abzgl. AfA, bei Vermögens-trennung RV zu Veräußerungs-werten

Aktivierung FK-Zinsen

Nicht zulässig zulässig zulässig zulässig

Abschreibung

-Grds. linear (monats-genau)

-Abweichung von wirtschaftl. ND (AfA-Tabelle) mgl.

-Grds. linear (halbjährlich)

-über voraussicht-liche ND

-Grds. linear (monats-genau)

-begründete Abweichung von betriebs-gewöhnl. ND (AfA-Tabelle) möglich

-Grds. linear (monats-genau)

-nach betriebs-gewöhnl. ND (Vorgabe AfA-Tabelle enthält Bandbreiten)

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2.4 Ansatz- und BewertungsregelnNRW Hessen Nds. BW

Rückstell-ungen

Mindestens für:-Pensionen-Beihilfen-Rekult./Nachsorge Deponien-Sanierung Altlasten-Unterlas-sene Instand-haltung-Drohende Verluste aus schweben-den Ge-schäften und lfd. Verfahren

Mindestens für:- Pensionen- Altersteilzeit u.ä.- Unterlassene

Instandhaltung (Nachholung 1 Jahr)

- Rekult./Nachsor-ge Deponien

- Sanierung Altlasten

- Finanzausgleich/Steuerschuldver-hältnisse

- Drohende Verluste aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anh. Gerichtsverfahren

Mindestens für:- Pensionen- Altersteilzeit u.ä.- Unterlassene

Instandhaltung (Nachholung 1 Jahr)

- Rekult./Nach-sorge Deponien

- Sanierung Altlasten

- Finanzausgleich/Steuerschuld-verhältnisse

- Drohende Verluste aus Bürgschaften, Gewährleistun-gen und anh. Gerichtsverfah-ren

Abschließend für:-Pensionen-Altersteilzeit u.ä.-Unterlassene Instandhaltung (Nachholung 1 Jahr)-Rekult./Nachsor-ge Deponien-Sanierung Altlasten-Finanzausgleich/ Steuerschuldver-hältnisse-Drohende Verluste aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anh. Gerichtsverfahren

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2.4 Ansatz- und Bewertungsregeln

NRW Hessen Nds. BW

Investitions-zuschüsse

-Geleistete Zuwendungen mit mehrjähriger und einklagbarer Gegenleistungs-verpflichtung: Aktiver RAP

-Empfangene Inv.zuwendun-gen: SoPo

-Geleistete Inv.zuwen-dungen: Imm. VG, AfA über ND oder ausnahms-weise über 10 Jahre-Empfangene Inv.zuwen-dungen: SoPo (?)

-Geleistete Inv.zuwen-dungen: Imm. VG, AfA über ND-Empfangene Inv.zuwen-dungen für abnutzbare VG: SoPo-Empfangene Inv.zuwen-dungen für nicht abnutzb. VG: Verrechnung mit RV oder a. o. Ertrag

-Geleistete Inv.zuschüsse und empfangene Inv.zuwei-sungen: SoPo

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2.5 Sonderregelungen Eröffnungsbilanz

Rechtsgrundlagen:

• Gemeindeordnung: § 92 (3) NRW § 108 (3)-(5) Hessen

• Gemeindehaushaltsverordnung: §§ 62-63 BW §§ 63-64 GemHKVO Nds. § 61 Hessen §§ 53-57 NRW

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2.5 Sonderregelungen Eröffnungsbilanz

NRW Hessen Nds. BW

Bewertungs-grundsatz

Vorsichtig geschätzte Zeitwerte

AHK abzgl. AfA AHK abzgl. AfA, ausnahmsweise Zeitwerte (SoPo Bewertungsaus-

gleich)

AHK abzgl. AfA

Berichtigung

Verrechnung von Gewinnen und Verlusten mit allgem. Rücklage; keine zeitl. Begrenzung

Keine Details bzgl. Nachholung/Berichtigung; letztmalig im 3. Jahr nach Erstellung EB

Verrechnung mit Nettoposition, Bew.rücklage oder SoPo Bew.ausgleich; letztmalig im 3. Jahr nach Erstellung EB

Gewinne in Bew.rücklage, Verlustverrechnung mit Bew.rücklage bzw. BRV; letztmalig im 3. Jahr nach Erstellung EB

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2.5 Sonderregelungen Eröffnungsbilanz

NRW Hessen Nds. BW

Einzelaspekte

§ 55 GemHVO, Bew.richtlinie:-beb. Grund-stücke für Feuerschutz /Rettungsdienst nach Sachwert-verfahren-Boden Infrastruktur-vermögen-Kulturgüter-Baudenkmäler-Wertpapiere, Aktien-Sondervermö-gen, rechtl. unselbst. Stiftungen

§ 61 GemHVO:-Fiktive AHK zu Preisen AH-Jahr bei unverhält-nismäßig-em Auf-wand der AHK-Ermittlung-Beteiligun-gen zum Wert des anteiligen EK

Anlage 18 zur GemHKVO:

-Keine Erfassung GWG

-Keine Erfassung abgeschrie-bener bewegl. VG

-keine Aktivierung geleisteter Inv.zuschüsse

-Vor 2000 erworbenes Grundvermö-gen mit aktuellem BRW

§ 62 GemHVO:-Vor 1975 erworb. VG: fiktive AHK zu Preisen 01.01.74-Nach 1974 erworb. VG: fiktive AHK zu Preisen AH-Jahr bei unverhältn. Aufwand-Strassen und Grünflächen: Preisverh. 01.01.96, Boden nach landwirtsch. Flächen-Waldflächen: Festwerte für Aufwuchs und Boden

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Praktisches Beispiel zu Bewertungsunterschieden

Bewertung nach AHKBewertung nach

ZeitwertenBruttorauminhalt (4.317 m3) x Raummeterpreis 1980 (109 €)= Sachwert 1980 (470.620 €) x Baupreisindex 2004 (1,646)

= Sachwert 2004 (774.641 €)+ Baunebenkosten (14%)

./. Instandhaltungsstau (20%)= Zeitwert 2004 (728.162 €)

Rückindizierung auf Baujahr 1949 (0,201) = 146.360 €

./. Abschreibungen (70.000 €) ./. Abschreibungen (371.361 €)

Wertansatz Eröffnungsbilanz = 74.643 €

Wertansatz Eröffnungsbilanz = 356.801 €

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2.6 Konsolidierung

Rechtsgrundlagen:• Gemeindeordnung:

§ 95a,b BW § 114s Abs. (5)-(8) Hessen §§ 116-117, § 96 (1), § 118 NRW § 100 Abs. (4)-(6) Nds.

• Gemeindehaushaltsverordnung: §§ 49-52 NRW § 58 GemHKVO Nds. §§ 56-58 BW §§ 55-57 Hessen

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2.6 Konsolidierung

NRW Hessen Nds. BW

Bestandteile

Gesamtanhang Konsol. Finanzrech-nung nach DRS 2 in aktuellster Fassung

Konsol. Finanzrech-nung

-

Anlagen

-Gesamtlagebericht-Beteiligungsbericht-Kapitalfluss-rechnung nach DRS 2 in aktuellster Fassung als Bestandteil Gesamtanhang

-Analog Einzelab-schluss-Konsolidie-rungsbe-richt

-Analog Einzelab-schluss-Konsolidie-rungsbericht

-Kapitalflussrechnung nach DRS 2 in aktuellster Fassung-Weitere Anlagen analog Einzelabschluss-Konsolidierungs-bericht

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2.6 KonsolidierungNRW Hessen Nds. BW

Konsolidie-rungskreis

Alle verselbstän-digten Aufgaben-bereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrecht-licher Form; privatrechtl. Unterneh-men nur, wenn sie unter einheitl. Leitung stehen oder Gemeinde beherrschen-den Einfluss hat

- Sondervermögen mit Sonder-rechnungen- U‘g/Einrichtun-gen mit eigener Rechtspersön-lichkeit (ausg. Sparkassen)- Zweckverbände/AG‘s nach Gesetz über komm. Gemeinschafts-arbeit- Rechtl. selbst. Stiftungen- Aufgabenträger, deren finanzielle Grundlage wg. rechtl. Verpflichtung wesentlich durch Gemeinde gesichert wird

- Einrichtungen mit selbst. Wirtschafts-führung- Eigenbetriebe- Eigengesellschaften- Einrichtungen des Privatrechts, an denen Gemeinde beteiligt ist- Komm. Anstalten-Gemeins. Komm. Anstalten, an denen Gemeinde beteiligt ist- Rechtsfähige komm. Stiftungen- Zweckverbände, an denen Gemeinde beteiligt ist- Sonst. rechtl. selbst. Aufgabenträger, deren Finanzbedarf durch Rechtsverpflichtung wesentlich durch Gemeinde gesichert wird

- verselbst. Orgaeinheiten, die mit Gemeinde Rechtseinheit bilden (ausg. Sondervermögen)- Rechtl. selbst. Orgaeinheiten mit Nennkapital, an denen Gemeinde beteiligt ist (ausg. Sparkassen)- Zweckverbände/ Verwaltungsge-meinschaften- Rechtl. selbst. komm. Stiftungen- Rechtl. selbst. Aufgabenträger deren finanzielle Grundlage wg. Rechtlicher Verpflichtung wesentlich durch Gemeinde gesichert wird

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2.6 KonsolidierungNRW Hessen Nds. BW

Konsolidie-rungsmetho-

den

-Vollkonsolidie-rung (§§ 300-309 HGB) bei verselbstän-digten Aufgaben-bereichen in öffentlich-rechtl. Organisations-formen und privatrechtl. Unternehmen unter einheitl. Leitung

- Equity-Konsolidierung (§§ 311, 312 HGB) bei verselbstän-digten Aufgabenbe-reichen unter maßgeblichem Einfluss

-Vollkonsolidie-rung (§§ 300-309 HGB) von Aufgabenträgern unter beherrschendem Einfluss-Aufgabenträger unter maßgeblichem Einfluss nach Eigenkapital-methode (§§ 311, 312 HGB)

-Vollkonsolidie-rung (§§ 300-309 HGB) von Aufgabenträgern unter beherrschendem Einfluss-Aufgabenträger unter maßgeblichem Einfluss nach Eigenkapital-methode (§§ 311, 312 HGB)- bei Vermögenstren-nung: VV wird voll konsolidiert, RV wird nach Eigenkapitalmethode konsolidiert

-Vollkonsolidie-rung (§§ 300-309 HGB) von Aufgaben-trägern unter beherrschen-dem Einfluss-Aufgaben-träger unter maßgeblichem Einfluss nach Eigenkapital-methode (§§ 311, 312 HGB)-bei Verm.-trennung: VV wird voll konsolidiert, RV wird nach Eigenkapitalmethode konsolidiert

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2.6 Konsolidierung

NRW Hessen Nds. BW

Aufstellungs-frist

9 Monate, Beschluss nach spätestens 12 Monaten; erster KA spätestens im 2. Jahr nach Erstellung EB

9 Monate, Beschluss nach spätestens 24 Monaten

6 Monate, Beschluss nach spätestens 12 Monaten; erster KA spätestens für 2012

6 Monate, Beschluss nach spätestens 12 Monaten

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Agenda

1. Stand des Reformprozesses und der Gesetzgebung

2. Analyse der Unterschiede der (beabsichtigten) haushaltsrechtlichen Regelungen

2.1 Haushaltsplan und Finanzplanung

2.2 Haushaltsausgleich und Deckungsregeln

2.3 Jahresabschluss

2.4 Ansatz- und Bewertungsregeln

2.5 Sonderregelungen zur Eröffnungsbilanz

2.6 Konsolidierung

3. Zusammenfassung/Fazit

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3. Fazit

• Gesetzliche Regelungen vs. Vorschläge der Modellkommunen

• Leittexte der IMK als Empfehlung

formelle und v .a. auch materielle Unterschiede zwischen den Regelungen in den einzelnen Ländern

• Evaluierung der gesetzlichen Neuregelungen als Hoffnungsschimmer am Horizont?

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Übersicht über die wichtigsten UnterschiedeNRW Hessen Niedersachsen

Haushaltsplan Integration der mittelfristigen Finanzplanung

keine Integration der mittelfristigen Finanzplanungsdaten in den Haushaltsplan

Integration der mittelfristigen Finanzplanung

ErgebnishaushaltSeparater Ausweis des Finanzergebnisses

Separater Ausweis des FinanzergebnissesFinanzergebnis zählt zum ordentlichen Ergebnis

Finanzhaushalt Direkte Methode Indirekte Methode Direkte Methode

Teilfinanzhaushalt Ausweis des Investitionsbereiches Keine ErstellungAusweis Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit und Investitionsbereich

Haushaltsgliederung produktorientiert Produktorientiert oder organisch Organisch

Haushaltsausgleich JahresergebnisOrdentliches Jahresergebnis und Gesamtsumme der Ein- und Auszahlungen

Ordentliches Jahresergebnis, außerordentliches Jahresergebnis sowie Sicherstellung der Liquidität und Finanzierung der Investitionen

Deckungsregel 1. Ausgleichsrücklage2. Allgemeine Rücklage

1. Ordentliche Rücklage2. Vortrag3. Außerordentliche Rücklage4. Minderung Eigenkapital

1. Ordentliche Rücklage2. Außerordentliche Rücklage3. VortragMinderung des Basis-Reinvermögens ist ausgeschlossen!

Gliederung des Vermögens

Anlagevermögen/Umlaufvermögen Anlagevermögen/UmlaufvermögenArt der Vermögenswerte oder Vermögenstrennung

Bestandteile Eigenkapital/Nettoposition

Eigenkapital besteht aus RücklagenEigenkapital besteht aus der Nettoposition und Rücklagen

Nettoposition besteht aus Basis-Reinvermögen, Rücklagen und Sonderposten, kamerale Sollfehlbeträge müssen separat ausgewiesen werden

Bewertungsgrundsätze Eröffnungsbilanz Zeitwerte, Folgebilanzen Ako/Hko

Eröffnungsbilanz und Folgebilanzen Ako/HkoEröffnungsbilanzen und Folgebilanzen Ako/Hko, bei Vermögenstrennung auch Zeitwerte

Investitionszuschüsse - geleistete: Aktiver RAP- empfangene: SoPo

- geleistete: Immaterielles Vermögen- empfangene: SoPo

- geleistete: Immaterielles Vermögen- empfangene: bei abnutzbaren VG SoPo, bei nicht abnutzbaren VG ergebnisneutrale Verrechnung mit BRV oder alternativ a.o. Ertrag

Abschreibungen tagegenau halbjährlich monatsgenau

Finanzrechnung direkt, auch für Teilhaushalte

Indirekte Methode und Erfassung der Zahlungen anhand der Strukturierung der Erträge und Aufwendungen, keine Teilfinanzrechnungen

direkt, auch für Teilhaushalte