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107 1. MAUERMÖRTEL 1.1 Definition, Aufgaben Mauermörtel ist ein Gemisch aus Gesteinskörnung(en) (Zuschlag, Sand), Bindemittel(n) sowie ggf. Zusatzstoffen und Zusatzmitteln. Mauermörtel werden zur Herstellung der Lager-, Stoß- und Längsfugen im Mauer- werk sowie zum nachträglichen Verfugen verwendet. Wesentliche Aufgaben des Mauermörtels sind der Ausgleich der Maßtoleranzen der Mauersteine, deren kraftschlüssige Verbindung und ein funk- tionsgerechter Fugenabschluss bei Sicht- mauerwerk. 1.2 Technische Regelwerke Mauermörtel sind in DIN EN 998-2 [1] genormt. Bis 2004 war DIN 1053-1, An- hang A [2] zu beachten. Um Mauermörtel nach DIN EN 998-2 für Mauerwerk nach der Normenreihe DIN EN 1996/NA [3] ver- wenden zu können, müssen bestimmte Anwendungsregeln befolgt werden. Diese enthält die deutsche Anwendungsnorm DIN V 20000-412 [4]. Die DIN EN 998-2 beinhaltet jedoch nicht alle Anforderungen für die Verwendung von Mauermörteln in Deutschland. Deshalb wurde eine zu- sätzliche Norm – die so genannte „Rest- norm“ DIN V 18580 [5] – erarbeitet, um Mauermörtel wie bisher verwenden zu können. Mauermörtel kann somit entwe- der nach DIN EN 998-2 zusammen mit der Anwendungsnorm (CE-gekennzeich- net) oder nach DIN EN 998-2 zusammen mit der Restnorm (CE-, Ü-Kennzeichen) für Mauerwerk nach DIN EN 1996/NA verwendet werden. DIN V 18580 ersetzt in Verbindung mit DIN EN 998-2 den An- hang von DIN 1053-1 mit den bisherigen Bestimmungen über Mörtelbestandteile, Mörtelzusammensetzung, Mörtelarten, Lieferformen und Anforderungen, Bild 1. Ihre Anwendung wird deshalb empfohlen und nachfolgend zugrunde gelegt. 1.3 Lieferformen Zu unterscheiden sind: Werkmörtel Werkmörtel sind im Mörtelwerk oder außer- halb unter werkmäßigen Bedingungen aus Ausgangsstoffen nach DIN V 18580/ DIN EN 998-2 zusammengesetzte Mörtel- mischungen. Der Werkmörtelanteil beträgt heute etwa 80 bis 90 %. Durch die werkmäßige Her- stellung ist eine hohe Gleichmäßigkeit der Eigenschaftswerte erreichbar und ist auch eine gezielte Optimierung für den jewei- ligen Anwendungsfall möglich. Bei Werk- mörteln gibt es folgende Lieferformen: Werk-Trockenmörtel Ein fertiges Gemisch aller trockenen Ausgangsstoffe, dem bei der Aufberei- tung auf der Baustelle nur noch Was- ser zugemischt werden darf, um eine verarbeitbare Konsistenz zu erreichen. Werk-Trockenmörtel wird im Silo oder in Säcken auf die Baustelle geliefert. Werk-Vormörtel Ein Gemisch aus Zuschlägen und Kalk sowie ggf. weiteren Zusätzen. Auf der Baustelle werden Zement (nach Her- stellerangabe) und Wasser zugegeben. Werk-Vormörtel ist vor allem in Nord- deutschland verbreitet. Werk-Frischmörtel Gebrauchsfertiger Mörtel in verarbeit- barer Konsistenz, der in Fahrmischern auf die Baustelle geliefert, dort in Mörtelkübeln entladen wird und in der Regel 36 Stunden verarbeitbar ist. Ei- ne bauseitige Wasserzugabe ist nicht zulässig! Mehrkammer-Silomörtel In einem Silo sind in getrennten Kammern die Mörtelausgangsstoffe enthalten. Sie werden unter Wasser- zugabe automatisch dosiert und ge- mischt, so dass am Mischerauslauf auf der Baustelle verarbeitungsfähiger Mörtel entnommen werden kann. Bei Mehrkammer-Silomörtel darf das Mi- schungsverhältnis baustellenseitig nicht verändert werden. Baustellenmörtel Baustellenmörtel wird auf der Baustelle aus den angelieferten, trocken sowie sau- ber zu lagernden Ausgangsstoffen herge- stellt. Er darf nur als Normalmauermörtel hergestellt werden, siehe Abschnitt 1.4. Die Ausgangsstoffe müssen mit Waagen oder Zumessbehältern abgemessen wer- den. Wird die Mörtelzusammensetzung nach Tafel 1 eingehalten, sind keine wei- teren Nachweise erforderlich. Andernfalls und stets bei Normalmauermörtel der Gruppe IIIa ist eine Erstprüfung mit dem Mörtel durchzuführen und es sind die Anforderungen der DIN V 18580 einzu- halten. 1.4 Mörtelarten In DIN V 18580/DIN EN 998-2 werden drei Mörtelarten unterschieden: Normalmauermörtel (NM) Dünnbettmörtel (DM) Leichtmörtel (LM) Normalmauermörtel (NM) sind Baustellen- oder Werkmörtel aus Gesteinskörnungen mit in der Regel dichtem Gefüge und ei- ner Trockenrohdichte d 1.500 kg/m³. Normalmauermörtel können als Rezept- mörtel (ohne Zusätze) nach Tafel 1 herge- stellt werden. Wegen der großen, langjäh- rigen Erfahrung mit diesen Mörteln sind weniger Eigenschaftsnachweise erforder- lich. Sobald bei Rezeptmörteln Zusätze verwendet werden, müssen Eignungsprü- fungen durchgeführt werden. Die Normalmauermörtel werden nach steigender Mindestdruckfestigkeit in die Gruppen I, II, IIa, III und IIIa eingeteilt. Normalmauermörtel der Gruppe I ist für tragendes Mauerwerk nach DIN EN 1996- 1-1/NA nicht zulässig. Normalmauermörtel (NM) Gesteinskörnungsarten nach DIN EN 13139 Größtkorn: 1,0 mm NM III NM I, II, II a, III, III a nach Rezept Baustellenmörtel Werk-Vormörtel Werkmörtel Fugendicke: 1 bis 3 mm Sollfugendicke: 10 bzw. 12 mm Werk-Frischmörtel Werk-Trockenmörtel LM 21, LM 36 nach Eignungsnachweis Leichtmörtel (LM) Dünnbettmörtel (DM) 1.300 kg/m 3 d < 1.500 kg/m 3 d 1.500 kg/m 3 d Bild 1: Merkmale von Mauermörteln * Dr.-Ing. Peter Schubert, Sachverständiger für Mauerwerksbau, Aachen Stand: Januar 2014 KALKSANDSTEIN – Mauermörtel und Putz *

* Dr.-Ing. Peter Schubert, Sachverständiger für ... · Mauermörtel wie bisher verwenden zu können. Mauermörtel kann somit entwe-der nach DIN EN 998-2 zusammen mit der ... Außer

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1. MAUERMÖRTEL

1.1 Definition, AufgabenMauermörtel ist ein Gemisch aus Gesteinskörnung(en) (Zuschlag, Sand), Bindemittel(n) sowie ggf. Zusatzstoffen und Zusatzmitteln.

Mauermörtel werden zur Herstellung der Lager-, Stoß- und Längsfugen im Mauer-werk sowie zum nachträglichen Verfugen verwendet. Wesentliche Aufgaben des Mauermörtels sind der Ausgleich der Maßtoleranzen der Mauersteine, deren kraftschlüssige Verbindung und ein funk-tionsgerechter Fugenabschluss bei Sicht-mauerwerk.

1.2 Technische RegelwerkeMauermörtel sind in DIN EN 998-2 [1] genormt. Bis 2004 war DIN 1053-1, An-hang A [2] zu beachten. Um Mauermörtel nach DIN EN 998-2 für Mauerwerk nach der Normenreihe DIN EN 1996/NA [3] ver-wenden zu können, müssen bestimmte Anwendungsregeln befolgt werden. Diese enthält die deutsche Anwendungsnorm DIN V 20000-412 [4]. Die DIN EN 998-2 beinhaltet jedoch nicht alle Anforderungen für die Verwendung von Mauermörteln in Deutschland. Deshalb wurde eine zu-sätzliche Norm – die so genannte „Rest-norm“ DIN V 18580 [5] – erarbeitet, um Mauermörtel wie bisher verwenden zu können. Mauermörtel kann somit entwe-der nach DIN EN 998-2 zusammen mit der Anwendungsnorm (CE-gekennzeich-net) oder nach DIN EN 998-2 zusammen mit der Restnorm (CE-, Ü-Kennzeichen) für Mauerwerk nach DIN EN 1996/NA verwendet werden. DIN V 18580 ersetzt in Verbindung mit DIN EN 998-2 den An-hang von DIN 1053-1 mit den bisherigen Bestimmungen über Mörtelbestandteile,

Mörtelzusammensetzung, Mörtelarten, Lieferformen und Anforderungen, Bild 1. Ihre Anwendung wird deshalb empfohlen und nachfolgend zugrunde gelegt.

1.3 LieferformenZu unterscheiden sind:

WerkmörtelWerkmörtel sind im Mörtelwerk oder außer-halb unter werkmäßigen Bedingungen aus Ausgangsstoffen nach DIN V 18580/DIN EN 998-2 zusammengesetzte Mörtel-mischungen.

Der Werkmörtelanteil beträgt heute etwa 80 bis 90 %. Durch die werkmäßige Her-stellung ist eine hohe Gleichmäßigkeit der Eigenschaftswerte erreichbar und ist auch eine gezielte Optimierung für den jewei-ligen Anwendungsfall möglich. Bei Werk-mörteln gibt es folgende Lieferformen:

● Werk-Trockenmörtel Ein fertiges Gemisch aller trockenen

Ausgangsstoffe, dem bei der Aufberei-tung auf der Baustelle nur noch Was-ser zugemischt werden darf, um eine verarbeitbare Konsistenz zu erreichen. Werk-Trockenmörtel wird im Silo oder in Säcken auf die Baustelle geliefert.

● Werk-Vormörtel Ein Gemisch aus Zuschlägen und Kalk

sowie ggf. weiteren Zusätzen. Auf der Baustelle werden Zement (nach Her-stellerangabe) und Wasser zugegeben. Werk-Vormörtel ist vor allem in Nord-deutschland verbreitet.

● Werk-Frischmörtel Gebrauchsfertiger Mörtel in verarbeit-

barer Konsistenz, der in Fahrmischern auf die Baustelle geliefert, dort in

Mörtelkübeln entladen wird und in der Regel 36 Stunden verarbeitbar ist. Ei-ne bauseitige Wasserzugabe ist nicht zulässig!

● Mehrkammer-Silomörtel In einem Silo sind in getrennten

Kammern die Mörtelausgangsstoffe enthalten. Sie werden unter Wasser-zugabe automatisch dosiert und ge-mischt, so dass am Mischerauslauf auf der Baustelle verarbeitungsfähiger Mörtel entnommen werden kann. Bei Mehrkammer-Silomörtel darf das Mi-schungsverhältnis baustellenseitig nicht verändert werden.

BaustellenmörtelBaustellenmörtel wird auf der Baustelle aus den angelieferten, trocken sowie sau-ber zu lagernden Ausgangsstoffen herge-stellt. Er darf nur als Normalmauermörtel hergestellt werden, siehe Abschnitt 1.4. Die Ausgangsstoffe müssen mit Waagen oder Zumessbehältern abgemessen wer-den. Wird die Mörtelzusammensetzung nach Tafel 1 eingehalten, sind keine wei-teren Nachweise erforderlich. Andernfalls und stets bei Normalmauermörtel der Gruppe IIIa ist eine Erstprüfung mit dem Mörtel durchzuführen und es sind die Anforderungen der DIN V 18580 einzu-halten.

1.4 MörtelartenIn DIN V 18580/DIN EN 998-2 werden drei Mörtelarten unterschieden:

● Normalmauermörtel (NM)

● Dünnbettmörtel (DM)

● Leichtmörtel (LM)

Normalmauermörtel (NM) sind Baustellen- oder Werkmörtel aus Gesteinskörnungen mit in der Regel dichtem Gefüge und ei-ner Trockenrohdichte d 1.500 kg/m³. Normalmauermörtel können als Rezept-mörtel (ohne Zusätze) nach Tafel 1 herge-stellt werden. Wegen der großen, langjäh-rigen Erfahrung mit diesen Mörteln sind weniger Eigenschaftsnachweise erforder-lich. Sobald bei Rezeptmörteln Zusätze verwendet werden, müssen Eignungsprü-fungen durchgeführt werden.

Die Normalmauermörtel werden nach steigender Mindestdruckfestigkeit in die Gruppen I, II, IIa, III und IIIa eingeteilt. Normalmauermörtel der Gruppe I ist für tragendes Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1/NA nicht zulässig.

Normalmauermörtel (NM)

Gesteinskörnungsarten nach DIN EN 13139

Größtkorn: 1,0 mm

NM IIINM I, II, II a, III, III a

nach Rezept

Baustellenmörtel

Werk-Vormörtel

Werkmörtel

Fugendicke: 1 bis 3 mm

Sollfugendicke: 10 bzw. 12 mm

Werk-Frischmörtel

Werk-Trockenmörtel

LM 21, LM 36

nach Eignungsnachweis

Leichtmörtel (LM) Dünnbettmörtel (DM)

� 1.300 kg/m3�d< 1.500 kg/m3�d� 1.500 kg/m3�d

Bild 1: Merkmale von Mauermörteln

* Dr.-Ing. Peter Schubert, Sachverständiger für Mauerwerksbau, AachenStand: Januar 2014

KALKSANDSTEIN – Mauermörtel und Putz *

KALKSANDSTEIN – Mauermörtel und Putz

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VI 01/2014

Dünnbettmörtel (DM) sind Werk-Trocken-mörtel aus Gesteinskörnungen mit in der Regel dichtem Gefüge und einem Größt-korn von 1,0 mm. Sie werden der NM III zugeordnet. Die Trockenrohdichte liegt im Allgemeinen über 1.500 kg/m3.

Die Kalksandsteinindustrie empfiehlt, bei der Herstellung von Plansteinmau-erwerk Dünnbettmörtel mit Zertifikat nach Bild 2 zu verwenden. Die vom Dünnbettmörtel-Hersteller empfohlene Zahnschiene, üblicherweise auf dem Mörtelsack abgebildet, ist zu verwen-den.

Leichtmörtel (LM) sind Werk-Trocken- oder Werk-Frischmörtel mit leichten Ge-steinskörnungen (Leichtzuschlägen) ggf. auch mit Anteilen von Gesteinskörnungen mit dichtem Gefüge. Die Trockenroh-dichte der Leichtmörtel muss kleiner als 1.500 kg/m³ sein. Sie werden nach der Wärmeleitfähigkeit λ10,tr in die Gruppen LM 21 (λ10,tr = 0,21 W/(m · K)) und LM 36 (λ10,tr = 0,36 W/(m · K)) eingeteilt. Die bei-den Gruppen unterscheiden sich zudem nach Trockenrohdichte (ρd 700 bzw. 1.000 kg/m³) und Querdehnungsmodul.

1.5 AnforderungenAnforderungen an Mauermör tel in DIN V 18580/DIN EN 998-2 sind in Ta-fel 2 zusammengestellt. Sie müssen zu-sammen mit weiteren Anforderungen im Rahmen einer Erstprüfung und der werks-eigenen Produktionskontrolle (WPK) nach- gewiesen werden. Dadurch werden – sach-gerechte Verarbeitung vorausgesetzt – die angestrebten Mörteleigenschaften im Mau-erwerk gewährleistet. Von besonderer Be-deutung für die Mauerwerksfestigkeit sind die Druck- und Haftscherfestigkeit des Mauermörtels. Die Druckfestigkeit des Mörtels im Mauerwerk kann sehr wesent-lich durch den Steinkontakt (Absaugen von Mörtelwasser) beeinflusst werden. Daher muss bei NM und LM auch eine bestimmte Fugendruckfestigkeit nachge-wiesen werden. Bei DM ist der Einfluss der Mörteldruckfestigkeit auf die Mauer-werksdruckfestigkeit wegen der dünnen Fuge nicht wirksam. Für den Verbund der Mauersteine und damit für die Zug-, Bie-gezug- und Schubbeanspruchbarkeit des Mauerwerks ist eine ausreichende Haft-scherfestigkeit zwischen Mauermörtel und Mauerstein erforderlich. Sie kann derzeit sowohl mit dem bisherigen deutschen als auch mit einem europäischen Prüfverfah-ren nachgewiesen werden.

Mörtel-gruppe

Mörtel-klasse

nach DIN EN 998-2

LuftkalkHydrau-lischerKalk

Hochhydrau-lischer Kalk (HL5), Putz- und Mauer-

binder (MC5)

Zement

Sand1) aus natür-lichem GesteinNM Kalkteig Kalkhydrat (HL2)

I M1

1–––

–1––

––1–

–––1

––––

433

4,5

II M2,5

1,5–––

–2––

––2–

–––1

111–

8883

IIa M5––

1–

––

–2

11

68

III M10 – – – – 1 41) Die Werte des Sandanteils beziehen sich auf den lagerfeuchten Zustand.

Tafel 1: Rezeptmörtel (Normalmauermörtel); Zusammensetzung und Mischungsverhältnis in Raumteilen (aus DIN V 18580 Anhang A)

Bild 2: Beispiel-Zertifikat für regelmäßig güteüberwachte KS-Dünnbettmörtel

KALKSANDSTEIN – Mauermörtel und Putz

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VI 01/2014

Bild 3: Mischen von Dünnbettmörtel Bild 4: Mörtelauftrag mit Mörtelschlitten

Tafel 2: Anforderungen an Mauermörtel (außer Rezeptmörtel)1) nach DIN V 18580 bzw. DIN EN 998-2

PrüfgrößePrüfnorm

Kurz- zeichen

Normalmauer-mörtel (NM)

Leichtmauer- mörtel (LM)

Dünnbett- mörtel (DM)

II IIa III IIIa LM21 LM36 DM

M2,5 M5 M10 M20 M5 M5 M10

DruckfestigkeitDIN EN 1015-11

D

[N/mm²]2,5 5 10 20 5 5 10

FugendruckfestigkeitDIN 18555-9

Verfahren I

D,F

[N/mm²]

D,FI 1,25 2,5 5,0 10,0 2,5 –

Verfahren II D,FII 2,5 5,0 10,0 20,0 5,0 –

Verfahren III D,FIII 1,75 3,5 7,0 14,0 3,5 –

Druckfestigkeit bei Feuchtlagerung nach (DIN 18555-3)

D,f

[N/mm²]– – – – – 70 % vom Istwert D

VerbundfestigkeitCharakteristische Anfangsscher-festigkeit (Haftscherfestigkeit)2)

DIN EN 1052-3

fvk0

[N/mm²]0,04 0,08 0,10 0,12 0,08 0,20

Haftscherfestigkeit (Mittelwert)DIN 18555-5

HS

[N/mm²]0,10 0,20 0,25 0,30 0,20 0,50

Trockenrohdichte3) DIN EN 1015-10

d

[kg/m³]

1.500 700 1.000–

–max. Abweichung

+10 % vom Istwert

QuerdehnungsmodulDIN 18555-4

Eq

[N/mm²]– 7.500 15.000 –

LängsdehnungsmodulDIN 18555-4

El

[N/mm²]– 2.000 3.000 –

WärmeleitfähigkeitDIN EN 1745

10,tr

[W/(m · K)]– 0,184) 0,274) –

VerarbeitbarkeitszeitDIN EN 1015-9

tv[h]

– – – 4

KorrigierbarkeitszeitDIN EN 1015-9

tk[min]

– – – 7

Prüfalter für Festmörteleigenschaften: 28 d; Festigkeiten: Mindestwerte; Normalmauermörtel NMI (M1): Keine Anforderungen1) Für diese gelten die Anforderungen als erfüllt.2) Prüfung darf ohne Vorbelastung an 5 Prüfkörpern erfolgen: fvk0 = 0,8 · fvo3) Der d-Wert bei Erstprüfung ist mit ±10 % Grenzabweichung einzuhalten.4) Bei Nachweis 10,tr nach DIN EN 1745 wenn d > 700 bzw. > 1.000 kg/m3

Bild 5: Versetzen von Plansteinen in Dünnbett-mörtel

Mörtelgruppe nach DIN V 18580

Mörtelklasse nach DIN EN 998-2

KALKSANDSTEIN – Mauermörtel und Putz

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VI 01/2014

Mit zunehmender Verformungsfähigkeit der Mauermörtel in der Lagerfuge quer zur ver-tikalen Belastung des Mauerwerks verrin-gert sich die Mauerwerksdruckfestigkeit. Deshalb wird eine gewisse „Mindeststeifig-keit“ des Mörtels verlangt, die durch einen ausreichend hohen Querdehnungsmodul nachzuweisen ist.

Bei Dünnbettmörtel besteht wegen der dünnen Fuge die Gefahr, dass von den Mauersteinen zuviel Mörtelwasser abge-saugt wird. Um das zu vermeiden, müssen die Dünnbettmörtel ein hohes Wasserrück-haltevermögen aufweisen. Zur Gewährleis-tung ausreichend langer Verarbeitbarkeits-zeit eines angerührten Gebindes (Sack) und genügender Zeit, um den Mauerstein nach dem Mörtelauftrag in die richtige Position zu bringen (Korrigierbarkeitszeit), sind entsprechende Mindestzeiten für Dünnbettmörtel nachzuweisen, siehe Ta-fel 2 und Bilder 3 bis 5.

1.6 Allgemeine AnwendungDie für Mauermörtel geltenden Anwen-dungsbereiche sind in Tafel 3 aufgeführt. Die Verwendung von Normalmauermörtel der Gruppe I ist nach DIN EN 1996-1-1/NA unzulässig. Die Gruppen III und IIIa weisen eine sehr hohe Festigkeit auf und sollten daher für Außenschalen (Verblendschalen) von zweischaligem Mauerwerk nicht einge-setzt werden. Für die meisten Anwendungs-fälle ist NM IIa am besten geeignet.

Außer Normalmauermörtel darf auch Dünn-bettmörtel in der Außenschale von zwei-schaligem Mauerwerk verwendet werden. Für diese Bauart sind Luftschichtanker mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) zu verwenden.

Bei Anwendung von NM und LM beträgt die Sollfugendicke nach DIN EN 1996-1-1/ NA 12 mm für die Lagerfuge und 10 mm für die (planmäßig vermörtelte) Stoßfuge. Die Anwendung von Dünnbettmörtel setzt eine entsprechend geringe Maßtoleranz der Mauersteine in der Steinhöhe von ±1,0 mm voraus. Die Dicke der Lager- und Stoßfugen muss nach DIN EN 1996-1-1/NA zwischen 1 und 3 mm betragen.

Die von der Kalksandstein-Industrie emp-fohlene Lagerfugendicke von 2 mm bei Dünnbettmörtel ist vorteilhaft für Verar-beitung und Verbund. Um dies zu errei-chen, muss der Dünnbettmörtel optimiert werden – z.B. durch Zuschlag mit Korngrö-ßen > 1 mm. Hierzu sind allgemeine bau-aufsichtliche Zulassungen erforderlich.

Tafel 3: Empfohlene Anwendungen von Mauermörtel

Anwendungsbereich Normalmauermörtel(NM)

Leicht- mörtel (LM)

Dünnbett- mörtel (DM)

II/IIa III/IIIa

Gewölbe zulässig zulässignicht

zulässignicht

zulässig

Kellermauerwerk zulässig zulässig zulässig zulässig

> 2 Vollgeschosse zulässig zulässig zulässig zulässig

Wanddicke < 240 mm1) zulässig zulässig zulässig zulässig

Nicht tragende Außenschale von zweischaligen Außenwänden

– Verblendschale

– geputzte Vormauerschale

zulässig

zulässig

nicht zulässig2)

nicht zulässig2)

nichtzulässig

zulässig

zulässig

zulässig

Sichtmauerwerk, außen mit Fugenglattstrich

zulässig zulässignicht

zulässigzulässig

Ungünstige Witterungsbedingungen(Nässe, niedrige Temperaturen)

zulässig zulässig zulässig zulässig

Mauersteine mit einer Maßabweichung in der Höhe von mehr als 1,0 mm

zulässig zulässig zulässignicht

zulässig

1) Bei zweischaligen Wänden mit oder ohne durchgehende Luftschicht gilt als Wanddicke die Dicke der Innenschale.

2) Außer nachträglichem Verfugen und für Mauerwerkbereiche mit statischer Bewehrung

Bild 6: Fugenglattstrich

„Abschneiden“ mit der Kelleund nach dem Ansteifen:Glattstreichen mit einemabriebfreien Schlauchstück

1.7 Mörtel für SichtmauerwerkKalksandstein-Sichtmauerwerk mit Nor-malmauermörtel soll mit Mörtel der Grup-pe IIa in einem Arbeitsgang mit Fugenglatt-strich hergestellt werden (Bild 6), da so am ehesten die vollständige Vermörtelung der Mörtelfugen sichergestellt wird.

Es kann auch das nachträgliche Verfugen angewendet werden. Dazu wird der Fugen-mörtel kurze Zeit nach dem Vermauern an der Außenseite ca. 15 mm tief aus-gekratzt. Der Hohlraum wird nachträglich mit dem erdfeuchten bis schwach plasti-schen Fugenmörtel fachgerecht geschlos-sen, Bild 7.

Bild 7: Nachträgliche Verfugung

KALKSANDSTEIN – Mauermörtel und Putz

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VI 01/2014

Bild 8: Fugenausbildung bei Sichtmauerwerk

Die Form der Mörtelfuge darf den Abfluss von Niederschlagswasser nicht behindern, Bild 8.

Bei Verblendschalen hat der Mauermörtel die Aufgabe, gemeinsam mit dem Mauer-stein eine geschlossene Fläche zu bilden, die den Witterungsbeanspruchungen wi-dersteht. Für diesen Zweck muss der Mau-ermörtel gut am Stein haften. Andernfalls bilden sich Spalten zwischen Stein und Fugenmörtel, so genannte Blattkapillaren, die das Eindringen von Niederschlagswas-ser in das Mauerwerk fördern und damit seine Dauerhaftigkeit beeinträchtigen.

Mauermörtel für Verblendschalen werden daher in ihrer Zusammensetzung auf das Saugverhalten der Steine abgestimmt. Dabei wird das Wasserrückhaltevermögen durch Zusatzstoffe und/oder Zusatzmittel, wie z.B Methylzellulose, gesteuert. Die Pro-duktempfehlungen des Mörtelherstellers müssen beachtet werden.

Für Sichtmauerwerk, vor allem für Ver- blendmauerwerk, sollte Werk-Trocken-mörtel wegen der gleichmäßigen und ggf. besonders auf den Anwendungsfall abgestimmten Zusammensetzung ge-wählt werden.

Der Mauermörtel in Verblendschalen muss ausreichend druckfest und gleichzeitig genügend verformungsfähig sein. Da Ver-blendschalen nicht vertikal belastet sind, sind Verformungen – z.B. infolge Tempe-raturänderung – größer als in belastetem Mauerwerk. Die Formänderungen führen in der Regel auch zu Zugdehnungen, die von Mauersteinen und Fugenmörtel aufgenom-men werden müssen. Verformbare Mau-ermörtel mit geringem Elastizitätsmodul wirken sich günstig auf die Rissesicherheit aus. Der Mörtel muss andererseits aus-reichend fest und beständig gegen Witte-rungsbeanspruchung sein, insbesondere gegen Frosteinwirkung. Daher werden im Allgemeinen Mauermörtel der Mörtelgruppe MG IIa empfohlen. Mauern bei Frost bedarf der Zustimmung des Bauherrn (VOB/C-ATV:DIN 18330, Absatz 3.1.2) [6].

Werk-Trockenmörtel können eingefärbt werden und ermöglichen damit die gezielte Herstellung eines gewünschten Erschei-nungsbildes der Verblendschale.

Für besonders durch Schlagregen bean-spruchtes Mauerwerk können die Mörtel, ähnlich wie Putze, hydrophobiert werden. Dazu werden den Mörteln hydrophobie-

Von der Mörtel- und der Kalksandsteinindustrie gemeinsam empfohlene Mörtel für Verblendschalen, sind das Ergebnis der technischen Weiterentwicklung. Die Liefer-form Werk-Trockenmörtel ist dem Baustellenmörtel aus den nachfolgend genannten Gründen in jedem Falle vorzuziehen:

● Gleich bleibend hohe Qualität und Sicherheit durch Gewährleistung einer ge-naueren Dosierung der Mörtelausgangsstoffe und damit einfache Handhabung auf der Baustelle

● Abstimmung auf das Saugverhalten der Kalksandstein-Verblender und damit hö-here Sicherheit gegen „Mörtelverbrennen”

● Höhere Mörtel-Haftscherfestigkeit: hoher und schneller Haftverbund

rende Zusätze, wie z.B. Stearine, zuge-mischt.

Werkseitig hydrophobierte Kalksandstein-Verblender sind mit hierfür geeigneten Mörteln zu verarbeiten.

1.8 Bauseitige Lagerung, MörtelsilosMauermörtel, die als Sackware angeliefert werden, sind sicher geschützt vor Witte-rungseinflüssen und Bodenfeuchtigkeit trocken zu lagern, Bild 9.

Bei Frischmörtel ist der Mörtel in den Mörtelkübeln wirksam vor Beregnung und Verdunstung zu schützen.

Bild 9: Der Werk-Trockenmörtel ist vor Witte-rungseinflüssen zu schützen.

Ungünstige Ausführung

Falsche Ausführung

Richtige Ausführung

Fugenglattstrich Fugenglattstrich15 bis 20 mm

Nachträgliche Verfugung

KALKSANDSTEIN – Mauermörtel und Putz

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VI 01/2014

Bei der Anlieferung der Mörtel im Silo sind die Hinweise des Mörtelherstellers zur Aufstellung der Silos zu beachten [7]. Insbesondere muss der Stellplatz für das Transportsilo standsicher sein. In Abstim-mung mit der Bau-Berufsgenossenschaft ist vereinbart, dass der Besteller des Mör-tels für den sicheren Stellplatz verantwort-lich ist. Wesentliche Kriterien für einen standsicheren Stellplatz sind ein tragfä-higer Untergrund und ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Böschungen. Für die Silostellung ist zudem der Mindestab-stand zu Strom führenden Freileitungen zu beachten. Da das Silo auch in Zeiten ange-liefert wird, in denen die Baustelle nicht besetzt ist, muss der Standplatz eindeutig markiert sein.

1.9 Kennzeichnung des MauermörtelsMauermörtel nach DIN EN 998-2 werden mit dem CE-Kennzeichen versehen (siehe Bild 2). Entsprechen diese Mörtel außer-dem der DIN V 18580, erhalten sie zusätz-lich ein entsprechendes Ü-Zeichen, das gesondert am Produkt angebracht wird. Es wird empfohlen, nur Mauermörtel zu ver-wenden, die zusätzlich ein Ü-Zeichen tragen, weil die Tragfähigkeit des Mauerwerks dann deutlich höher ausgenutzt werden kann.

Bild 10: Beispiel für CE-Kennzeichnung nach Bauproduktenverordnung 2012

Ist ein Mauermörtel nur mit einer CE-Kenn-zeichnung versehen, so sind für die Her-stellung von Mauerwerk mit diesem Mör-tel zusätzlich die Anwendungsregeln der DIN V 20000-412 zu beachten.

Die Bezeichnung der Mörtel erfolgt nach DIN EN 998-2. Zusätzlich ist der Mörtel mit Bezug auf DIN V 18550 mit der An-gabe der Mörtelart und Mörtelgruppe zu bezeichnen.

Beispiele für die Bezeichnung nach DIN V 18580 sind

● für Dünnbettmörtel DIN V 18580 – DM,

● für Normalmauermörtel DIN V 18580 – NM IIa.

Mauermörtel, die das CE-Zeichen nach DIN EN 998-2 und das Ü-Zeichen nach DIN V 18580 tragen, erfüllen die glei-chen Anforderungen, die früher von Mauermörteln mit Ü-Zeichen nach DIN 1053-1 erfüllt wurden. Die Anwendung von Mauermörteln ohne Ü-Zeichen nach DIN V 18580 ist nicht zu empfehlen, weil die Tragfähigkeit von Mauerwerk nach DIN EN 1996/NA damit nicht aus-genutzt werden kann.

2. PUTZ

2.1 Definition, AufgabenPutz ist ein an Wänden und Decken auf-getragener Belag aus Putzmörtel oder Be-schichtungen mit putzartigem Aussehen. Putzmörtel ist ein Gemisch aus Bindemit-tel, Zuschlag, ggf. Zusätzen und Wasser.

Putz wird ein- oder mehrlagig in bestimm-ter Dicke aufgebracht. Die Lagen eines Putzes (Unter-, Oberputze), die in ihrer Gesamtheit und in Wechselwirkung mit dem Putzgrund die Anforderungen an den Putz erfüllen, werden als Putzsystem be-zeichnet. Bewährte Putzsysteme sind in DIN V 18550 [8] für Außen-, Innen- und Leichtputze (außen) tabelliert. In den Ta-feln 4 und 5 sind Mörtelgruppen und zu-zuordnende Druckfestigkeitskategorien aufgeführt. Putz erreicht seine endgültigen Eigenschaften erst durch Verfestigung am Bauteil.

Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwi-schen Innen- und Außenputz sowie zwi-schen Putzen (Putzarten) für verschiedene Anforderungen.

Einlagig aufgetragene Putze sind in der Regel Untergründe zur weiteren Be-arbeitung. Bei höheren Anforderungen sind auf den Grundputz z.B. zusätz-liche Wandbeläge (Vliese, Gewebeta-peten) oder fachgerecht aufgebaute Beschichtungen nach DIN 18363 mit Grundierung, (Gewebe-, Vlies-) Spach-telung und Beschichtung bzw. Anstrich aufzubringen. Soll die Wandfläche nur angestrichen werden, so sind erhöhte Anforderungen (z.B. Qualitätsstufe Q 3 nach DIN 18550: Anhang B) zu stellen. In Abstimmung mit dem Bauherren ist frühzeitig ein abgestimmtes Oberflä-chensystem (Grundputz, Beschichtung, Wandbeläge) festzulegen und auszu-schreiben.

Aufgaben von Putzen/Putzsystemen:

● Schaffung von ebenen Oberflächen als Sichtflächen oder Untergrund für Anstriche, Tapeten, Beschichtungen

● Beständigkeit gegen langzeitig ein-wirkende Feuchtigkeit in Innenräu-men (Innenwand- und Deckenputze in Feuchträumen)

● Ausreichende mechanische Bean-spruchbarkeit bzw. Abriebfestigkeit (z.B. Sockelputz, Treppenhauswän-de, Außenwandputz als Träger von

61

Muster-CE-Kennzeichnung für den Normalmauermörtel „MURODURplus“

M 1

0778 M 2

Musterstraße 1D-12345 Musterstadt

M 3

13 M 4

Nr. AAA-PPP-6793-NM M 5

EN 998-2 :2010 M 6

M 7

Normalmauermörtel nach Eignungsprüfung zur Verwendung in Wänden , Pfeilern und Trennwänden aus Mauerwerk (Innen- und Außenbauteile), die Anforderungen an die

Standsicherheit unterliegen.M 8

Druckfestigkeit: M 5 M 9

Verbundfestigkeit:Charakteristische Anfangsscherfestigkeit

(Haftscherfestigkeit): M 10

Chloridgehalt: M 11

Brandverhalten: A 1 M 12

Wasseraufnahme: 0,5) M 13

Wasserdampfdurchlässigkeit: 15/35 (Tabellenwert) M 14

Wärmeleitfähigkeit:10,dry,mat 0,82 W/(m K) für P=50%

10,dry,mat 0,89 W/(m K) für P=90%

(Tabellenwerte)

M 15

Dauerhaftigkeit:(Frostwiderstand)

Aufgrund vorliegender Erfahrungen bei sachgerechter Anwendung geeignet für stark angreifende Umgebung nach

EN 998-2 Anhang BM 16

Gefährliche Substanzen: NPD M 17

7_2034_Bauproduktenverordnung.indd 61 26.10.12 08:51

KALKSANDSTEIN – Mauermörtel und Putz

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VI 01/2014

als Werktrockenmörtel fertig auf die Bau-stelle geliefert. Dort wird er durch Zugabe von Wasser und Mischen auf eine Verar-beitungs-Konsistenz gebracht. Als Werk-frischmörtel wird er fertig gemischt auf die Baustelle gebracht. Er ist ohne weitere Arbeitsschritte sofort verarbeitbar.

Putzmörtel können im Sonderfall auch wie folgt geliefert bzw. bereit gestellt werden.

● Werkmörtel Zu den Werkmörteln gehören auch

werkmäßig hergestellte Kalk-Sand-Werk-Vormörtel. Dieser Mörtel kommt als Kalk-Sand-Vorgemisch auf die Bau-stelle, wo ihm Wasser und weitere Be-standteile (z.B. Zement) nach Angabe des Lieferwerkes zugegeben werden.

● Baustellenmörtel Putzmörtel, die auf der Baustelle zu-

sammengesetzt und gemischt wer-den.

Werk- und Baustellenmörtel sind nicht zu empfehlen.

Die Putzmörtel werden als Sack- oder Silo-ware auf die Baustelle geliefert. Zur Aufstel-lung der Baustellensilos sind die Hinweise der Mörtelhersteller zu beachten, siehe Abschnitt 1.8.

2.4 Einteilung der Putze2.4.1 Eigenschaften/VerwendungszweckNach den Eigenschaften und/oder dem Verwendungszweck lassen sich die Putz-mörtel wie folgt unterscheiden:

● Normalputzmörtel (GP)

● Leichtputzmörtel (LW)

● Edelputzmörtel (CR)

● Einlagenputzmörtel für außen (OC)

● Sanierputzmörtel (R)

● Wärmedämmputzmörtel (T).

Die Kurzzeichen beziehen sich auf die eng-lische Bezeichnung.

2.4.2 BindemittelartNach der Bindemittelart wird unterschie-den in

● Putze mit mineralischen Bindemitteln (mineralische Putze) aus Putzmörteln

a) Putz mit mineralischen Bindemitteln (mineralische Putze) – DIN V 18550

Putzmörtelgruppe Bindemittelart bzw. Mörtelart

P I Luftkalkmörtel, Wasserkalkmörtel, Mörtel mit hydraulischem Kalk

P II Kalkzementmörtel, Mörtel mit hochhydraulischem Kalk oder mit Putz- und Mauerbinder

P III Zementmörtel mit oder ohne Zusatz von Kalkhydrat

P IV Gipsmörtel und gipshaltige Mörtel

b) Putz mit organischen Bindemitteln (Kunstharzputze) – DIN 18558

Putzmörtelgruppe Typ Beschichtungsstoff Anwendung

P Org 1Beschichtungen mit putzartigem Aussehen

Außen- und Innenputz

P Org 2 Innenputz

Tafel 4: Putzmörtelgruppen

Eigenschaft Kategorien Eigenschaftswerte

Druckfestigkeit im Alter von 28 Tagen [N/mm²]

CS ICS IICS IIICS IV

0,4 bis 2,51,5 bis 5,03,5 bis 7,5

6

Kapillare Wasseraufnahme [kg/(m²·min0,5)]

W 0W 1W 2

nicht festgelegtc 0,40c 0,20

Wärmeleitfähigkeit[W/(m·K)]

T 1T 2

0,1 0,2

Tafel 5: Klassifizierung der Eigenschaften von Fest-Putzmörtel – DIN EN 998-1

Beschichtungen – z.B. Kellerwandputze – oder mit erhöhter mechanischer Beanspruchung)

● Witterungsschutz, vor allem Feuchte-schutz (Regenschutz)

● Ästhetisch ansprechende Oberflächen- ausbildung (z.B. Struktur, Farbe)

2.2 Technische RegelwerkeMineralische Putzmörtel nach DIN EN 998-1 [9] werden auf Basis natürlicher Rohstoffe hergestellt.

DIN EN 998-1 gilt für im Werk hergestellte Putzmörtel aus anorganischen Bindemit-teln für Außen- und Innenputz. Die Norm enthält Definitionen und Anforderungen.

Entspricht der Putzmörtel DIN EN 998-1, so darf er mit einer CE-Kennzeichnung ver-sehen und verwendet werden.

DIN V 18550 [8] enthält die handwerk-lichen Ausführungsregeln und die aner-kannten Regeln der Technik für das Ver-putzen.

Für die Planung und Ausführung von Putz-arbeiten wurden auch europäische Normen erarbeitet, DIN EN 13914-1 für Außenputz [10] und DIN EN 13914-2 für Innenputz [11]. Beide Normen ersetzen jedoch nicht die DIN V 18550, die in Deutschland maß-geblich ist. Liegt den Bauleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bau-leistungen (VOB) zugrunde, so schreibt die darin verankerte und für Putzarbeiten geltende DIN 18350 ohnehin die Anwen-dung der DIN V 18550 vor [12].

Entspricht der Putzmörtel DIN EN 998-1, so darf er mit einer CE-Kennzeichnung ver-sehen und verwendet werden.

2.3 LieferformenPutzmörtel werden heute in der Regel als Werk-Trockenmörtel hergestellt, maschinell gemischt, gefördert und verarbeitet. Die Werk-Trockenmörteltechnologie gewährleis-tet hohe Gleichmäßigkeit und erlaubt die gezielte Zusammensetzung der Putzmör-tel auf besondere Bedingungen des Putz-grundes oder der Verarbeitung. Deshalb empfiehlt sich die vorzugsweise Anwendung von Werkputzmörteln. Werkputzmörtel wird

KALKSANDSTEIN – Mauermörtel und Putz

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VI 01/2014

nach DIN EN 998-1 und DIN 1168 (Baugipse). Die Putze werden in DIN V 18550 nach Mörtelart (Bindemittel-art) in Putzmörtelgruppen – wie bisher – eingeteilt, jedoch ohne die bishe-rigen Anforderungen an die Druckfes-tigkeit, Tafel 4. Diese ist mit anderen Eigenschaften in DIN EN 998-1 nach Kategorien klassifiziert, Tafel 5.

● Putze mit organischen Bindemitteln (Kunstharzputze). Für diese sind Be-schichtungen mit putzartigem Ausseh-en nach DIN 18558 zu verwenden. Sie werden in die Typen

– P Org 1 – Anwendung als Außen- und Innenputze und

– P Org 2 – Anwendung als Innenputz unterschieden.

2.4.3 Anforderungen / besondere Eigen-schaftenNeben Putzen, die allgemeinen Anforde-rungen genügen, gibt es Putze mit be-sonderen Eigenschaften, die zusätzlichen Anforderungen genügen. Sie sind nachfol-gend aufgeführt.

Wasser hemmende, Wasser abweisende Putze/Putzsysteme für Anforderungen nach DIN 4108-3 (Schlagregenschutz)Das Putzsystem muss nach DIN V 18550 aufgebaut sein. Die den Regenschutz im Wesentlichen bewirkende(n) Putzlage(n) muss/müssen der folgenden Anforderung bei Prüfung nach DIN V 18550, Anhang A genügen.

● Wasser hemmende Putzsysteme 0,5 < w < 2,0 kg/(m² · h0,5)

● Wasser abweisende Putzsysteme w · sd ≤ 0,2 kg/(m · h0,5) w ≤ 0,5 kg/(m² · h0,5) – siehe [8] sd ≤ 2,0 m

mit w Wasseraufnahmekoeffizient [kg/(m² · h0,5)] sd Diffusionsäquivalente Luft- schichtdicke [m]

Mit diesen Anforderungen wird sicher-gestellt, dass eingedrungenes Wasser durch Diffusion wieder entweichen kann. Die Anforderung gilt für Putzsysteme; bei zweilagigem Außenputz also für das Sys-tem aus Unter- und Oberputz.

AußensockelputzAußensockelputze müssen ausreichend fest, Wasser abweisend und widerstands-

fähig gegen kombinierte Einwirkung von Feuchte und Frost sein, z.B. mineralische Putze Kategorie CS IV. Auf leichteren und weicheren Wandbaustoffen (Steine der Festigkeitsklasse C8) sollten jedoch Au-ßensockelputze (Unterputze) der Kategorie CS III nach DIN EN 998-1 (Druckfestigkeit 3,5 bis 7,5 N/mm2) mit hydraulischen Bindemitteln aufgebracht werden. Die Druckfestigkeit mineralischer Oberputze soll mindestens 2,5 N/mm2 betragen. Organische Oberputze müssen der Mör-telgruppe P Org 1 entsprechen.

Bei Wärmedämm-Verbundsystemen sind für den armierten Unterputz bzw. die Ar-mierungsschicht die systemzugehörigen Komponenten (Mörtel, Gewebe) zu ver-wenden.

Im Sockelbereich können für den Oberputz sowohl organisch gebundene Putze, z.B. Kunstharzputze nach DIN 18558, als auch mineralische Putze eingesetzt werden. Mi-neralische Putze auf Wärmedämmplatten werden nach dem heutigen Stand der Tech-nik in Anlehnung an DIN V 18550 in der Mörtelgruppe P II (Mindestdruckfestigkeit 2,5 N/mm2) ausgeführt [13].

KellerwandaußenputzKellerwandaußenputze als Träger von Be-schichtungen müssen aus Mörteln mit hydraulischen Bindemitteln der Katego-rie CS IV nach DIN EN 998-1 hergestellt werden. Bei Mauerwerk aus Steinen der Druckfestigkeitsklassen 8 sollte jedoch die Mindestdruckfestigkeit für CS IV nicht wesentlich überschritten werden.

Sockelputze sowie Kellerwandaußen-putze sind im erdberührten Bereich immer abzudichten. Der Putz dient als Träger der vertikalen Abdichtung [8].

Wärmedämmputz / -putzsystemeWärmedämmputzsysteme werden zur Verbesserung der Wärmedämmung von einschaligen Außenwänden eingesetzt. Sie sind in DIN V 18550 genormt und bestehen aus einem wärmedämmenden Unterputz (Wärmedämmputz) mit leich-ten wärmedämmenden Zuschlägen, z.B. expandiertes Polystyrol, und einem Was-ser abweisendem Oberputz. Der Wär-medämmputz muss einen Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit von höchstens 0,2 W/(m·K) aufweisen. Die Putzdicke muss mindestens 20 mm und soll in der Regel höchstens 100 mm betragen.

Putze mit besonderen Anforderungen an Schall-, Brand- und StrahlenschutzDie Dicke dieser Putze richtet sich nach den jeweiligen Anforderungen.

AkustikputzAkustikputze sind sehr hohlraumreich und absorbieren Schallenergie. Sie reduzieren die Schallreflexion und den Schallpegel und verkürzen die Nachhallzeit. Die Putze werden nach Schallabsorptionsklassen eingeteilt (siehe [8]).

BrandschutzputzÜbliche Gips- und Kalkzementputze verlän-gern die Feuerwiderstandsdauer von Mauer-werk und anderen Bauteilen. Brandschutz-putze werden speziell für den Brandschutz von Stahl- und Stahlbetonkonstruktionen entwickelt und enthalten Vermiculite (Bläh-glimmer) als Zuschlag. Zu Anforderungen an Putz als Brandschutzbekleidung siehe DIN 4102.

Strahlenschutzputz Strahlenschutzputz enthält Baryt als Zu-schlagkomponente und erhöht die Strah-lungsabschirmung.

Magnetputz Magnetputze bestehen aus acrylharzge-bundenen Metallsanden und werden als Unter- oder Dekorputz in Büroräumen eingesetzt.

SanierputzSanierputzmörtel sind Mörtel mit hoher Porosität und geringem Wasserdampfdif-fusionswiderstand sowie verminderter kapillarer Leichtfähigkeit. Sie werden zur Sanierung von feuchtem, salzbelastetem Mauerwerk eingesetzt. Hinweise für be-stimmte Sanierputzsysteme enthält das WTA-Merkblatt „Sanierputzsysteme“ [14].

DünnlagenputzDünnlagenputzmörtel besteht aus minera-lischen Bindemitteln, ggf. mit organischen Zusätzen zur Verbesserung der Dehn-fähigkeit. Das Wasserrückhaltevermögen und die Haftungseigenschaften sind auf die jeweilige Putzdicke abgestimmt. Die Putzmörtel werden als Innenputz angewen-det. Die mittlere Dicke von Dünnlagenput-zen beträgt bis zu 6 mm, die Mindestdicke (an jeder Stelle!) 3 mm [15]. Im Vergleich dazu müssen einlagige Innenputze aus Werk-Trockenmörtel eine mittlere Putzdi-cke von 10 mm und eine zulässige Min-destdicke (nur an einzelnen Stellen) von 5 mm aufweisen.

KALKSANDSTEIN – Mauermörtel und Putz

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Dünnlagenputze sind Bekleidungen ohne die Möglichkeit eines Ebenheits-ausgleichs zwischen Untergrund und Be-kleidung. Damit wird von der Annahme der fortschreitenden Genauigkeit mit dem Ausbau abgewichen, wie sie der DIN 18202 [16] zugrunde liegt. In die-sem Fall reichen die üblicherweise vom Rohbauer geschuldeten Ebenheitsanfor-derungen (DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 5: e 5 mm bei 10 cm Messpunkt-abstand) nicht aus. Dies gilt sinngemäß auch für Fliesenbekleidungen im Dünn-bettverfahren. Die Anforderungen an die fertige (verputzte) Wand sind dann bereits an die rohe Wand (Mauerwerk) zu stellen: e 3 mm bei 10 cm Mess-punktabstand) [17]. Fachgerecht herge-stelltes KS-Plansteinmauerwerk erfüllt diese Voraussetzung.

Die geringen Putzdicken müssen jedoch bereits bei der Planung berücksichtigt wer-den. Sonderbauteile wie Rollladenkästen, Stürze oder Türzargen, aber auch z.B. die Fensterleibung, Bild 11, müssen wie alle weiteren Fertigwanddicken Einbauteile auf die dünnere geputzte Wand abgestimmt sein. Ebenso müssen bei der Planung der Elektro- und Heizungsinstallation Schäch-te und Hohlräume eingeplant werden, da selbst dünne Leitungen nicht mehr auf dem Mauerwerk verlegt werden dürfen. Auch Putzprofile an Bauteilanschlüssen oder an Ecken sind auf die geringen Putz-dicken abzustimmen.

Mit Dünnlagenputzen wird ein Beitrag zum kostengünstigen Bauen geleistet (geringe

Herstellkosten für den Innenputz, Wohn-flächengewinn), ohne die statischen und bauphysikalischen Eigenschaften der Wand zu beeinträchtigen. Müssen Dünnla-genputze in größeren als den planmäßigen Putzdicken aufgetragen werden, entfällt dieser Vorteil.

2.5 PutzgrundDer Putzgrund Kalksandstein-Mauer-werk muss den Ausführungsregeln der DIN EN 1996-1-1/NA und den Anforde-rungen der DIN V 18550 genügen, die wichtigsten sind nachfolgend aufgeführt.

DIN EN 1996/NA sowie zusätzliche Emp-fehlungen der Kalksandstein-Industrie

● Die Lagerfugen sind vollständig mit Mauermörtel auszufüllen.

Die Solldicke beträgt bei Mauerwerk mit Normalmauermörtel 12 mm. Bei Planstein-Mauerwerk mit Dünnbettmör-tel beträgt die Solldicke 2 mm.

● Die Stoßfugen dürfen nach DIN EN 1996-1-1/NA bis zu einer Breite von 5 mm unvermörtelt bleiben. Breitere Stoßfugen sind beidseitig mit geeig-netem Mauermörtel beim Vermauern zu schließen.

Bei Dünnlagenputz ist es vorteilhaft, unvermörtelte Stoßfugen vor dem Putz-auftrag zu verspachteln.

DIN V 18550Der Putzgrund muss ebenflächig, tragfähig, ausreichend formstabil, staubfrei und frei von Verunreinigungen sowie frostfrei sein.

Diese Anforderungen werden von fach- und regelgerechtem Kalksandstein-Mau-erwerk erfüllt.

2.6 Ausführung von Putz2.6.1 Prüfen und Vorbereiten des PutzgrundesFür eine gute und dauerhafte Haftung des Putzes auf dem Putzgrund ist dessen Be-schaffenheit von wesentlichem Einfluss. Diese ist deshalb zu prüfen und zu doku-mentieren, siehe DIN V 18550.

Vor dem Beginn der Putzarbeiten muss der Auftragnehmer der Putzarbeiten im Zuge der Wahrnehmung der Prüf- und Hinweis-pflicht den Putzgrund gemäß VOB/C-ATV: DIN 18350 [18] prüfen. Bedenken müssen ggf. angemeldet werden. Die Prüfungen sind im gewerbeüblichen Rahmen vorzu-nehmen. Der Auftragnehmer kann davon ausgehen, dass ordnungsgemäß nach

DIN EN 1996-1-1/NA hergestelltes Mauer-werk den Anforderungen genügt.

Der Putzgrund muss eben, staubfrei und frei von losen, die Putzhaftung beeinträchti-genden Bestandteilen sein. Die Eben-heitsanforderungen der DIN 18202, das heißt eine Ebenheit 5 mm bei 10 cm Messpunktabstand an der rohen Wand, sind ohne weitere Vereinbarung an jeder Stelle einzuhalten.

Bei der Ausführung von Bekleidungen ohne die Möglichkeit eines Ebenheitsausgleichs (z.B. Dünnlagenputz, Fliesen im Dünnbett-verfahren) muss bereits der Putzgrund (das Mauerwerk) erhöhte Anforderungen an die Ebenheit erfüllen [17].

Erhöhte Anforderungen an die Ebenheit der Rohbauwand (z.B. wie bei einer flä-chenfertigen Wand nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 6) sind vom Planer zu beschreiben.

Wichtige Prüfungen betreffen die Saugfä-higkeit, den Feuchtezustand und die Putz-grundtemperatur. Auf nasse Wandflächen darf nicht geputzt werden. Auf augen-scheinlich feuchtes Kalksandstein-Mau-erwerk mit ausreichender Saugfähigkeit kann geputzt werden. Im Zweifelsfall ist eine Probefläche anzulegen.

Zur Herstellung einer fachgerechten Putzoberfläche ist ein gleichmäßiger und nicht zu stark saugender Untergrund erforderlich. Im Regelfall ist bei Kalk-sandstein-Mauerwerk keine besondere Putzgrundvorbereitung wie z.B. eine „Aufbrennsperre“ oder Haftvermittler er-forderlich. Die üblichen Putze aus Werk-Trockenmörtel haften gut am Untergrund und weisen ein erhöhtes Wasserrückhal-tevermögen auf. Bei Materialwechseln im Mauerwerk oder bei besonderen Witte-rungsbedingungen, z.B. bei großer Hitze oder starkem Wind, kann eine Aufbrenn-sperre sinnvoll sein. In jedem Fall ist die Ausführungsempfehlung des Putzmörtel-herstellers zu beachten.

Bei der Anwendung von Aufbrennsperren ist die Dosierungsempfehlung einzuhalten. Zu hohe Konzentrationen oder sich über-lappende Auftragszonen können die Putz-haftung beeinträchtigen.

Bei baustellengemischten Putzmörteln ist ein Spritzbewurf mit Zementmörtel P III erforderlich.

5 mmDünnlagenputz

Zargen-Verguss

5 mmDünnlagenputz 25

10

10

Montageanker

KS-Mauerwerk

Maßein mm

Bild 11: Dünnlagenputz; beispielhafte Ausbil-dung der Türzarge

KALKSANDSTEIN – Mauermörtel und Putz

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VI 01/2014

Abweichend von der Putzgrundvorbehand-lung für Innenputze nach DIN V 18550 er-fordert der Putzgrund für Dünnlagenputze eine größere Sorgfalt. So müssen überste-hende Fugenmörtel oder von Betondecken ablaufende Zementsteinläufer, so genann-te Betonnasen, entfernt werden.

Bei Dünnlagenputzen sind Ausbrüche aus dem Stein und eingezogene Fugen vor dem Putzauftrag fachgerecht zu schließen [15]. Schlitze für Elektro- oder Sanitärlei-tungen müssen ebenfalls vorab mit Mörtel verschlossen werden. Dabei ist auf die not-wendige Trocknungszeit zu achten.

Bei Materialwechsel im Putzgrund müssen Putzbewehrungen eingearbeitet werden. Die Leibungen von Fenstern und Türen sind vor dem Verputzen der Wandflächen herzustellen.

Werden Glattstriche an den Leibun-gen für den Einbau von Fenstern ge-fordert, so sind dies nach VOB/C:ATV DIN 18330 [18] besondere Leistungen und daher besonders zu beschreiben.

2.6.2 Allgemeine AusführungsregelnDie wichtigsten Ausführungsregeln ent-hält DIN V 18550, Abschnitt 9.3, siehe Bild 12:

„Der Mörtel für die einzelnen Putzlagen ist von Hand oder mit einer Maschine mög­lichst gleichmäßig dick aufzubringen und ebenflächig zu verziehen oder zu verreiben. Die folgende Lage darf erst aufgebracht werden, wenn die vorhergehende ausrei­chend trocken und so fest ist, dass sie eine neue tragen oder eine neue an ihr haften kann. Die Standzeit beträgt mindestens einen Tag je mm Putzdicke. Bei feuchten und kalten Witterungsverhältnissen ist die Standzeit entsprechend zu verlängern.

Auf einen Haftmörtel oder einen Spritz­bewurf darf die erste Putzlage erst auf­getragen werden, wenn der Mörtel ausrei­chend erhärtet ist, frühestens jedoch nach einem Tag.

Die Oberfläche des Unterputzes ist, soweit erforderlich, aufzurauen. Vor Aufbringen des Oberputzes ist der Unterputz ggf. je nach Mörtelart und der Witterung entsprechend anzunässen.

Werden Putzlehren aus Mörtel angelegt, so müssen sie aus dem gleichen Mörtel bestehen wie der auszuführende Putz. Bei Ein­, Zu­ und Beiputzarbeiten sowie bei Aus­besserungen soll die gleiche Mörtelgruppe oder Mörtel vergleichbarer Zusammenset­zung verwendet werden.

Mineralische Putze sind vor zu schneller Austrocknung zu schützen und nötigenfalls durch Benetzen mit Wasser feucht zu hal­ten, damit sie nicht zu schnell austrock­nen.

Nach Fertigstellung von Innenputzen sind die Räume häufig kurzfristig zu lüften (Quer­lüftung empfehlenswert), um überschüssige Feuchte abzuführen.“

Zur Verhinderung schädlicher Risse im Putz, z.B. bei Inhomogenitäten des Putz-grundes, oder lokal begrenzter möglicher Rissbildungen mit relativ geringen Riss-breiten (Fensterecken) können Putzbeweh-rungen, z.B. Gewebe aus mineralischen Fasern oder Kunststofffasern beitragen. Sie sollen alkalibeständig und ausreichend steif sein, um entstehende Zugspan-nungen sofort aufnehmen und verteilen zu können, so dass sich viele kleine kaum sichtbare, unschädliche Risse bilden. Die Bewehrungen sind straff und faltenfrei im Allgemeinen in der oberen Hälfte der Putz-lage möglichst oberflächennah anzuord-nen. Konstruktionsbedingte Rissbildungen

(z.B. infolge Deckendurchbiegung) können durch Putzbewehrungen nicht verhindert werden.

2.6.3 InnenputzeDie Putzmörtel müssen DIN EN 998-1, DIN EN 13279 (Gips-Putztrockenmörtel) bzw. DIN 18558 (Kunstharzputze) ent-sprechen.

Bei Innenputzen werden unterschieden:

● Innenwandputz für Räume üblicher Feuchte einschließlich häuslicher Kü-chen und Bäder

● Innenwandputz für Feuchträume (z.B. gewerbliche Küchen)

Der Innenputz soll dem Mauerwerk eine ebene und abriebfeste Oberfläche geben. Er soll mit dem flächendeckenden und nahtlosen Auftrag die für den Wärme- und Schallschutz wichtige Luftdichtigkeit der Wand sicherstellen.

Bei Innenwandputzen aus mineralischen Bindemitteln für übliche Anforderungen (z.B. Träger von Tapeten, Anstrichen) müs-sen die Putzmörtel der Kategorie CS II oder DIN EN 13279 entsprechen. Bevor-zugt werden gips- oder anhydritgebunde-ne Putze angewendet. Bei Putzsystemen nach DIN V 18550, Tabelle 3, ist kein Nachweis erforderlich. Innenwandputze für Feuchträume müssen langzeitig gegen Feuchte beständig sein. Deshalb dürfen Putzsysteme aus Gips-Putztrockenmörtel nach DIN EN 13279 nicht verwendet wer-den. Häusliche Küchen und Bäder sind nach DIN V 18550 keine Feuchträume. Wandbekleidungen und Beläge (z.B. kera- mische Fliesen) auf Putz mit direkter Wasserbelastung, wie Duschkabinen und Wannenbereiche, erfordern besondere Feuchteschutzmaßnahmen. Die Putzflä-chen sind vor Aufbringen der Bekleidung

Bild 12: Arbeitsschritte beim Verputzen einer Wand; a: Abspachteln der Stoß- und Lagerfugen bei Dünnlagenputz; b: Auftrag des Putzmörtels; c: Glät-ten des Putzes

a cb

KALKSANDSTEIN – Mauermörtel und Putz

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VI 01/2014

fachgerecht abzudichten. Wird zusätzlich eine rückseitige Durchfeuchtung des Put-zes vom Putzgrund her ausgeschlossen, so ist in diesen Fällen auch Gipsputz anwendbar.

Die Dicke der meist einlagigen Innenputze beträgt (mittlere Dicke/Mindestdicke):

● Allgemein: 15 mm/10 mm

● Einlagig, Werk-Trockenmörtel: 10 mm/5 mm

● Dünnlagenputz: 5 mm/3 mm

Spachtelungen bis 3 mm sind keine Putze und werden hier nicht behandelt.

Innenputze werden in einem Arbeitsgang aufgebracht. Zweischichtiges Verputzen mit Gipsputzmörteln ist nicht zu empfeh-len, da durch Kristallisation der ersten Putzschicht die Haftung der Folgeschicht beeinträchtigt wird.

Dünnlagenputze werden von Hand oder maschinell nach den Angaben der Putz-hersteller aufgebracht.

Dünnlagenputz dient in der Regel als Un-tergrund für eine Tapete bzw. für ein struk-turloses Malervlies. Soll die Wandfläche nur angestrichen werden, wird empfohlen, neben anderen Maßnahmen den Putz in zwei Schichten aufzutragen. Die Angaben der Putzhersteller sind zu beachten.

Haarrisse infolge nicht völlig vermeidbarer Putzgrundverformungen können von Dünn-lagenputzen wegen der geringen Putzdicke nicht ohne Weiteres überbrückt werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn auf eine Tapete bzw. ein strukturloses Maler-vlies, die bereits in gewissem Maße riss-überbrückend wirken, verzichtet werden soll und durch eine glatte, gestrichene Putzoberfläche ersetzt wird.

Die gewünschte Oberflächenbeschaffen-heit muss bei der Planung beschrieben werden. Dazu werden in DIN V 18550, Anhang B, vier Qualitätsstufen Q1 bis Q4 angegeben.

Bei einlagigen Putzen nach DIN V 18550: 2005-04 der Qualitätsstufe Q2 sind bei geglätteten und abgeriebenen Oberflächen als Endbeschichtung mindestens mittel bis grob strukturierte Tapeten oder ent-sprechend mit grober Lammfellrolle auf-getragene gefüllte Anstriche auszuführen. Die Qualitätsstufen Q3 und Q4 der DIN

V 18550 sollten (bei Verzicht auf Tapeten) ohnehin mit zweilagigem Putz ausgeführt werden. Die zweite Putzlage ist deutlich später als die erste Putzlage aufzubringen. Bei Gipsputzen ist immer Rücksprache mit dem Putzhersteller aufzunehmen.

2.6.4 AußenputzeAußenputze müssen als „Gebäudehaut“ den dauerhaften Schutz der Außenbauteile vor Witterungseinflüssen, vor allem den Feuchteschutz (Regen, Schlagregen) ge-währleisten.

Sie stellen gleichzeitig die sichtbare Au-ßenfläche dar und sollen den Anforde-rungen des Bauherrn an Farbe und Ober-flächenstruktur genügen.

Außenputze bestehen in der Regel aus zwei Putzlagen: dem Unterputz und dem Oberputz, der im Allgemeinen aus Edel-putzen hergestellt wird. Der Oberputz be-stimmt in der Hauptsache das optische Erscheinungsbild. Der Witterungsschutz wird vom Unter- und Oberputz gemeinsam gewährleistet.

Unterputze aus Werk-Trockenmörtel kön-nen in der Regel ohne besondere Putz-grundvorbehandlung aufgebracht werden. Allgemein anerkannte Regel der Technik ist es, den Unterputz in zwei Arbeitsgängen – frisch in frisch – aufzubringen.

Bei farbigen Edelputzen – mit Ausnahme der Putzweise Kratzputz – muss grundsätz-lich ein Egalisationsanstrich vorgesehen und in Ausschreibung und Angebot auf-genommen werden. Die Ausführung kann dann, im Einvernehmen mit dem Bauherrn, davon abhängig gemacht werden, ob der gewünschte Eindruck einen solchen An-strich erfordert. Dies gilt auch für Ober-putze von Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS). Diese bestehen aus Wärmedämm- stoffschicht(en), Unterputz mit Armierungs-gewebe und Außenputz, Bild 13.

WDVS dürfen nur verwendet werden, wenn sie bauaufsichtlich zugelassen sind. In der allgemeinen bauaufsichtlichen Zu-lassung (abZ) sind die einzelnen System-komponenten, so auch der Putz, genau beschrieben. Von der abZ darf nicht ab-gewichen werden, z.B. durch Austausch des Außenputzes. Da diese Außenputze und auch ihre Verarbeitung in der abZ fest-gelegt sind, wird hier nicht weiter darauf eingegangen.

Für den Sockelbereich gelten besondere Anforderungen, siehe 2.4.3.

Bild 13: Kalksandstein-Mauerwerk mit Wärme-dämm-Verbundsystem (WDVS)

Unterputzmit aufgerauterOberfläche

Oberputz alsKratzputz

Gesamte Wanddicke

1010(15)(5)

20

435

115

415

150150

Spritzbewurfwarzenförmig mit Zementmörtel P III

Maße in mm

Bild 14: Geputzte Außenschale (Vormauer-schale) von zweischaligem Außenmauerwerk – empfohlener Putz: Leichtputz (DIN V 18550)

Beim Verputzen von zweischaligem Kalk-sandstein-Mauerwerk, Bild 14, sind die im Vergleich zu dem üblicherweise belasteten Mauerwerk größeren Verformungen des Putzgrundes zu beachten. Verblendscha-

KALKSANDSTEIN – Mauermörtel und Putz

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len sind nicht vertikal, z.B. durch eine Geschossdecke, belastet, so dass ther-mische und hygrische Beanspruchungen zu schädlichen Verformungen führen kön-nen. Der Putzmörtel muss diese Verfor-mungen schadensfrei aufnehmen können. Besonders geeignet sind deshalb Putzmör-tel bzw. Putze mit niedrigem Zug-Elastizi-tätsmodul, hoher Zugbruchdehnung und Zug-Relaxation (hoher Spannungsabbau). Infrage kommen dafür Leichtputze nach DIN V 18550, auch mit Faserbewehrung.

Dehnungsfugen in der Vormauerscha-le sind im Putz fortzusetzen. Entwässe-rungsöffnungen sind nicht erforderlich und müssen, sofern vorhanden, vor dem Putz-auftrag mit Mörtel verschlossen werden.

3. FLIESENBEKLEIDUNGEN

Fliesen können auf KS-Mauerwerk sowohl im Dünn- als auch im Dickbettverfahren verlegt werden. Sofern die Ebenheitstole-ranzen des KS-Mauerwerks es zulassen, können die Fliesen direkt mit einem fle-xiblen Fliesenkleber angeklebt werden.

Zementgebundene Mörtel für die Dünn- und Dickbettverlegung sowie Fliesenkleber werden im Allgemeinen aus vorgemischten Werk-Trockenmörteln hergestellt.

Die allgemeinen Anforderungen an den Untergrund nach DIN 18157:1979-07 sind zu beachten. Insbesondere darf sich der Untergrund nach dem Anbringen der Flie-sen nur noch begrenzt verformen. Spätere Schwind- und Kriechverformungen können zum Abscheren des Fliesenbelags führen. Im Zweifelsfall ist eine Wartezeit nach DIN 18157 von sechs Monaten einzuhalten.Die Einschränkung der DIN 18157 auf die hydraulisch gebundene Putze P II und P III als Untergrund für Fliesenbeläge ist nach neuen Erkenntnissen überholt. Im Bereich häuslicher Feuchträume, wie z.B. in Bädern und Küchen, können Fliesen auch auf Gips-putz verlegt werden.

Grundsätzlich sind alle Flächen, auf denen eine direkte Feuchtebelastung zu erwarten ist, abzudichten. Besondere Sorgfalt erfor-dert die Abdichtung von Bewegungsfugen zwischen Wand und schwimmendem Es-trich, da hier mit größeren Verformungen in-folge der trocknungsbedingten Schwindvor-gänge (z.B. Schüsseln) zu rechnen ist.

Dickbettverfahren nach DIN 18352:1998-05Bei der Fliesenverlegung im Dickbettver-fahren werden die Fliesen in ein 10 bis

15 mm dickes Mörtelbett gelegt. Als An-setzmörtel ist ein zementgebundener Putz-mörtel, in der Regel ein Mörtel der Mörtel-gruppe III zu verwenden. Der Mörtel muss gut am Putzgrund haften. Die Empfeh-lungen des Putzmörtelherstellers zur Ver-arbeitung und besonders zur Untergrund-vorbehandlung sind zu beachten. Von der KS-Industrie wird der Auftrag eines decken-den Spritzbewurfs mit Zementmörtel P III nach DIN V 18550 auf das KS-Mauerwerk empfohlen.

Dünnbettverfahren nach DIN 18157Bei der Fliesenverlegung im Dünnbettver-fahren werden die Fliesen in ein dünnes, wenige Millimeter dickes Mörtelbett ver-legt. Bei planebenem Mauerwerk aus KS-Plansteinen oder KS XL können die Fliesen im Dünnbettverfahren auch direkt auf das Mauerwerk geklebt werden.

Die DIN 18157 unterscheidet zwei Ver-fahren:

● Floating-VerfahrenDer hydraulisch erhärtende Dünnbett-mörtel wird in zwei Arbeitsgängen auf das KS-Mauerwerk aufgebracht. Im ersten Arbeitsgang wird mit einer Glättkelle eine dünne Schicht des Dünnbettmörtels auf das Mauerwerk aufgezogen. Auf die frische Schicht wird im zweiten Arbeitsgang der Dünn-bettmörtel in der für die Abkämmung erforderlichen Menge aufgetragen und mit einem Zahnspachtel abgekämmt. Die Fliesen müssen in das frische Mör-telbett eingeschoben und angeklopft werden, bevor der Dünnbettmörtel eine Haut bildet.

● Buttering-VerfahrenDer hydraulisch erhärtende Dünn-bettmörtel wird auf die Rückseite der Fliese in der erforderlichen Menge gleichmäßig aufgetragen und vor der Hautbildung auf das KS-Mauerwerk an-gesetzt. Das Buttering-Verfahren wird bei ungleichmäßiger Dicke der Fliesen bevorzugt.

Beide Verfahren können auch kombiniert werden, indem der Dünnbettmörtel sowohl auf das KS-Mauerwerk als auch auf die Fliesenrückseite aufgetragen wird.

LITERATUR

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[2] DIN 1053-1:1996-11 Mauerwerk – Teil 1: Berechnung und Ausführung

[3] DIN EN 1996-1-1:2010:12 Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mau-erwerksbauten. Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA:2012-05.

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[5] DIN V 18580:2007-03 Mauermörtel mit besonderen Eigenschaften (Vornorm)

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[8] DIN V 18550:2005-04 Putz und Putz-systeme – Ausführung (Vornorm)

[9] DIN EN 998-1:2003-09 Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau – Teil 1: Putz-mörtel; Deutsche Fassung 2010-12

[10] DIN EN 13914-1:2005-06 Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen – Teil 1: Außenputz

[11] DIN EN 13914-2:2005-07 Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen – Teil 2: Planung und wesentliche Grundsätze für Innenputz

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[17] Ertl, R.: Toleranzen im Hochbau – Kom-mentar zur DIN 18202. Verlag Rudolf Müller, Köln 2006

[18] DIN 18350:2006-10 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistun-gen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistun- gen (ATV); Putz- und Stuckarbeiten