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EXXECNEWS KAPITALANLAGE-NEWS FÜR EXECUTIVES ANSICHTEN NEWS DIGEST ... ............... ...................... ...................... ...................... ...................... ............... ... ............... ...................... ...................... ...................... ...................... ............... ... ............... ...................... ...................... ...................... ...................... ............... KARRIERE Geschlossene Fonds Immobilien Investmentfonds Beratung Recht Versicherungen Ausgabe 06 18. März 2013 Tina Reuter neue Partnerin bei Cushman & Wakefield Tina Reuter wird auch Head of EMEA Business Development & Client Ma- nagement for Property & Asset Ma- nagement beim dem Immobilienbera- ter, Frankfurt am Main. Zuvor war sie beim Wettbewerber Jones Lang LaSalle beschäftigt. Dr. Dieter E. Jansen Herausgeber EXXECNEWS TOP Story – Seite 2 Alternative Investment Fonds Manager (AIFM) Der zweite Teil einer umfassenden EXXECNEWS-Umfrage: Wer wird KVG? 170 Emissionshäuser sind gefor- dert, eine weitreichende Entscheidung zu treffen. Auch dieser Bericht zeigt ein weiteres Mal ganz klar: Alles ist unklar. Produkte – Seite 3 Container-Direktanlage Buss Capital nutzt die verwirren- de Anlegerstimmung: Geschlossene Fonds haben Probleme, Direktinvest- ments möglicherweise geringere. Geschlossene Fonds Commerz Real setzt auf solide und nachhaltige Geldanlagen: Ein neuer Solarpark in Brandenburg. Investmentfonds Mischfonds sind Darlings der An- leger geworden. Die Vermögensver- walter von DJE Kapital aus Pullach haben zwei neue, wichtige Mandanten gewonnen: Die Dresdner INFINUS AG und FiNUM AG, Berlin. Lebensversicherung Stuttgarter Leben bietet ein auf Kin- der zugeschnittenes Vorsorgeprodukt. Märkte – Seite 4 Investmentfonds Langfristig versprechen kursgüns- tige und solide Unternehmen gute Ertragsmöglichkeiten - behauptet EXXECNEWS-Autor Philipp van Hove, HANSAINVEST. Historische Daten belegen gute Zukunftschancen für Wasserinvest- ments. Denn: Wasser ist knapp! Unternehmen – Seite 5 Helvetia ist die beste Lebensversi- cherung. 1.458 Makler küren ihren Champion: In vier Sparten wurden Versicherer ausgezeichnet. Emissionshaus Wölbern plant zum zweiten Mal den Verkauf des gesam- ten Portfolios. 37 Immoblien am Markt, Volumen 1,4 Milliarden Euro. Neues Emissionshaus für Startups gegründet. Strategie: Teilnahme an neuen Geschäftsideen. Risikolust der Anleger ist allerdings erforderlich. AIFM-Lexikon (7) Risikomanagement, Teil 3: Unser Au- tor, Wirtschaftsprüfer Aykut Bußian, widmet sich den emen Limitierung, der Beurteilung und der geeigneten Adressierung. Anlegerwerbung auf dem Prüfstand Neue Vorstandschefin bei Neue Leben Iris Klunk steht seit März an der Spitze der Talanx-Tochter Neue Leben Holding AG. Sie ist zuständig unter anderem für die übergreifende Steu- erung der Bancassurance-Aktivitäten (Bankenvertrieb) im deutschen Privat- und Firmenkundengeschäft. Swiss Life Deutschland mit neuem Vertriebschef Thomas A. Fornol übernimmt zum 1. April 2013 die Position des Leiters Intermediärvertrieb bei der deutschen Niederlassung des Schweizer Lebens- versicherers Swiss Life. Als Mitglied der Geschäftsleitung berichtet an den Niederlassungsleiter Dr. Tilo Finck. „Werbung für AIF gegenüber Privatan- legern und Werbung für OGAW muss eindeutig als solche erkennbar sein. Sie muss redlich und eindeutig sein und darf nicht irreführend sein.“ Die ersten Sät- ze des § 302 Kapitalanlagegesetzbuch im Regierungsentwurf. Sie sind klar und deutlich. Wirklich? Nein, gewiss nicht. Werbung ist plakativ, muss pla- kativ sein. Werbung konzentriert sich auf Highlights. Werbung soll an- und aufreißen. Wer will entscheiden, ob An- legerwerbung für einen AIF redlich, eindeutig und nicht irreführend ist? Im Zweifel, Jahre danach, die Gerichte. Diese Vorschrift wird Ärger bringen. Alle, die mit Werbung der Anlagebran- che zu tun haben, müssen umdenken. Ähnlich, wie das Gesetz gegen den un- lauteren Wettbewerb (UWG) falsches Verhalten von Gewerbetreibenden ver- hindern soll und inzwischen unzählige Urteile die Dimension des Ärgers mit diesem Gesetzt belegen, wird es auch bei § 302 zu einer Prozessflut kommen. Privatanleger sollen vor Handlungen geschützt werden, die unlauter, also unredlich, zweideutig und irreführend sind. Soweit, so gut. Werden bei der Auslegung der Wer- beinhalte, die unter § 302 fallen, Ent- scheidungen zu § 3 UWG herangezogen und als Vorlage zur Auslegung genutzt? Könnte doch sein. Dann gute Nacht! Wer aber wird klagen? Es müssten Pri- vatanleger sein, die irgendwann belegen müssten, dass sie auf die Werbung he- reingefallen sind. Ich sehe voraus, wie sich Sprachexperten über Werbeinhalte auslassen, um zu kommentieren, dass sie unredlich, unlauter und irrefüh- rend sind oder eben nicht. Die KAGB- Gesetzestexter haben sich nicht die Mühe gemacht, diese Begriffe zu defi- nieren. Ob nach dem Inkrafttreten des KAGB am 22.07.2013 Raiffeisen- und Volksbanken, die vielleicht einen AIF anbieten, weiter behaupten dürfen „Wir machen den Weg frei“ , glaube ich nicht. Es sei denn, vor Gericht wird belegt, wie das geht. Da kommt was auf uns zu. Übrigens: Wie die BaFin unsere Fragen zum § 302 beantwortet hat: Nächste Ausgabe. Kommentare – Seite 6 Einen neuen, gemeinsamen Weg zur Gewinnung neuer Vertriebspartner gehen fünf gute Initiatoren-Adressen: Kompetenz-hoch-5 heißt das Zauber- wort. Für Sie gelesen – Seite 7 Die klassische Lebensversicherung ist kein Erfolgsmodell mehr. Das sagt der Strategieberater Bain & Compa- ny. Der Ausweg: Produktinnovatio- nen.Umdenken ist gefordert. Frühlingsboten am Immobilien- markt hat die Deutsche Hypo aus- gemacht. Ergebnisse einer Monats- befragung. Der Versicherungsvertreter ist immer noch gefordert - und auch involviert. Aber seine Bedeutung ist rückläufig, stellt der Kölner Researcher YouGov fest. From The Desk – Seite 8 Professor Dr. Julius Reiter (Rechts- anwalt) untersuchte das Verhältnis zwischen Kunden und Finanzberater: Im Fadenkreuz Young Professionals. Reiter stellt fest, dass die Erhöhung des bürokratischen Aufwandes bei der Dokumentation keinen Sicherheits- gewinn für den Kunden bedeutet. Er schlägt vor, dass provisionsbasierter Verkauf von Finanzprodukten nicht mehr unter „Beratung” subsummiert werden sollte. 2. Jahrgang

EXXECNEWSexxecnews.de/files/content/EXXEC/Downloads/EXXECNEWS13...EXXECNEWS tOPY stOr 2 nr. 06 18. März 2013 Dieser zweite Bericht über unsere AIFM/KVG-Umfrage (siehe unsere letzte

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EXXECNEWSK a p i t a l a n l a g e - n e w s f ü r e x e c u t i v e s

AnsichtenneWs DiGest...................................

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KArriere

Geschlossene FondsImmobilienInvestmentfondsBeratungRechtVersicherungen

ausgabe 0618. März 2013

tina reuter neue Partnerin bei cushman & Wakefield

Tina Reuter wird auch Head of EMEA Business Development & Client Ma-nagement for Property & Asset Ma-nagement beim dem Immobilienbera-ter, Frankfurt am Main. Zuvor war sie beim Wettbewerber Jones Lang LaSalle beschäftigt. ◆

Dr. Dieter E. Jansen

Herausgeber eXXecnews

tOP story – seite 2

Alternative investment Fonds Manager (AiFM) Der zweite Teil einer umfassenden EXXECNEWS-Umfrage: Wer wird KVG? 170 Emissionshäuser sind gefor-dert, eine weitreichende Entscheidung zu treffen. Auch dieser Bericht zeigt ein weiteres Mal ganz klar: Alles ist unklar.

Produkte – seite 3

container-DirektanlageBuss Capital nutzt die verwirren-de Anlegerstimmung: Geschlossene Fonds haben Probleme, Direktinvest-ments möglicherweise geringere.

Geschlossene FondsCommerz Real setzt auf solide und nachhaltige Geldanlagen: Ein neuer Solarpark in Brandenburg.

investmentfondsMischfonds sind Darlings der An-leger geworden. Die Vermögensver-walter von DJE Kapital aus Pullach haben zwei neue, wichtige Mandanten gewonnen: Die Dresdner INFINUS AG und FiNUM AG, Berlin.

LebensversicherungStuttgarter Leben bietet ein auf Kin-der zugeschnittenes Vorsorgeprodukt.

Märkte – seite 4

investmentfondsLangfristig versprechen kursgüns-tige und solide Unternehmen gute

Ertragsmöglichkeiten - behauptet EXXECNEWS-Autor Philipp van Hove, HANSAINVEST.

Historische Daten belegen gute Zukunftschancen für Wasserinvest-ments. Denn: Wasser ist knapp!

Unternehmen – seite 5

Helvetia ist die beste Lebensversi-cherung. 1.458 Makler küren ihren Champion: In vier Sparten wurden Versicherer ausgezeichnet.

Emissionshaus Wölbern plant zum zweiten Mal den Verkauf des gesam-ten Portfolios. 37 Immoblien am Markt, Volumen 1,4 Milliarden Euro.

Neues Emissionshaus für Startups gegründet. Strategie: Teilnahme an neuen Geschäftsideen. Risikolust der Anleger ist allerdings erforderlich.

AiFM-Lexikon (7)Risikomanagement, Teil 3: Unser Au-tor, Wirtschaftsprüfer Aykut Bußian, widmet sich den Themen Limitierung, der Beurteilung und der geeigneten Adressierung.

Anlegerwerbung auf dem Prüfstand

neue Vorstandschefin bei neue Leben

Iris Klunk steht seit März an der Spitze der Talanx-Tochter Neue Leben Holding AG. Sie ist zuständig unter anderem für die übergreifende Steu-erung der Bancassurance-Aktivitäten (Bankenvertrieb) im deutschen Privat- und Firmenkundengeschäft. ◆

swiss Life Deutschland mit neuem Vertriebschef

Thomas A. Fornol übernimmt zum 1. April 2013 die Position des Leiters Intermediärvertrieb bei der deutschen Niederlassung des Schweizer Lebens-versicherers Swiss Life. Als Mitglied der Geschäftsleitung berichtet an den Niederlassungsleiter Dr. Tilo Finck. ◆

„Werbung für AIF gegenüber Privatan-legern und Werbung für OGAW muss eindeutig als solche erkennbar sein. Sie muss redlich und eindeutig sein und darf nicht irreführend sein.“ Die ersten Sät-ze des § 302 Kapitalanlagegesetzbuch im Regierungsentwurf. Sie sind klar und deutlich. Wirklich? Nein, gewiss nicht. Werbung ist plakativ, muss pla-kativ sein. Werbung konzentriert sich auf Highlights. Werbung soll an- und aufreißen. Wer will entscheiden, ob An-legerwerbung für einen AIF redlich, eindeutig und nicht irreführend ist? Im Zweifel, Jahre danach, die Gerichte. Diese Vorschrift wird Ärger bringen. Alle, die mit Werbung der Anlagebran-che zu tun haben, müssen umdenken. Ähnlich, wie das Gesetz gegen den un-lauteren Wettbewerb (UWG) falsches Verhalten von Gewerbetreibenden ver-hindern soll und inzwischen unzählige Urteile die Dimension des Ärgers mit diesem Gesetzt belegen, wird es auch bei § 302 zu einer Prozessflut kommen. Privatanleger sollen vor Handlungen geschützt werden, die unlauter, also unredlich, zweideutig und irreführend sind. Soweit, so gut. Werden bei der Auslegung der Wer-beinhalte, die unter § 302 fallen, Ent-scheidungen zu § 3 UWG herangezogen und als Vorlage zur Auslegung genutzt? Könnte doch sein. Dann gute Nacht! Wer aber wird klagen? Es müssten Pri-vatanleger sein, die irgendwann belegen müssten, dass sie auf die Werbung he-reingefallen sind. Ich sehe voraus, wie sich Sprachexperten über Werbeinhalte auslassen, um zu kommentieren, dass sie unredlich, unlauter und irrefüh-rend sind oder eben nicht. Die KAGB-Gesetzestexter haben sich nicht die Mühe gemacht, diese Begriffe zu defi-nieren. Ob nach dem Inkrafttreten des KAGB am 22.07.2013 Raiffeisen- und Volksbanken, die vielleicht einen AIF anbieten, weiter behaupten dürfen „Wir machen den Weg frei“, glaube ich nicht. Es sei denn, vor Gericht wird belegt, wie das geht. Da kommt was auf uns zu. Übrigens: Wie die BaFin unsere Fragen zum § 302 beantwortet hat: Nächste Ausgabe. ◆

Kommentare – seite 6

Einen neuen, gemeinsamen Weg zur Gewinnung neuer Vertriebspartner gehen fünf gute Initiatoren-Adressen: Kompetenz-hoch-5 heißt das Zauber-wort.

Für sie gelesen – seite 7

Die klassische Lebensversicherung ist kein Erfolgsmodell mehr. Das sagt der Strategieberater Bain & Compa-ny. Der Ausweg: Produktinnovatio-nen.Umdenken ist gefordert.

Frühlingsboten am Immobilien-markt hat die Deutsche Hypo aus-gemacht. Ergebnisse einer Monats-befragung.

Der Versicherungsvertreter ist immer noch gefordert - und auch involviert. Aber seine Bedeutung ist rückläufig, stellt der Kölner Researcher YouGov fest.

From the Desk – seite 8

Professor Dr. Julius Reiter (Rechts-anwalt) untersuchte das Verhältnis zwischen Kunden und Finanzberater: Im Fadenkreuz Young Professionals. Reiter stellt fest, dass die Erhöhung des bürokratischen Aufwandes bei der Dokumentation keinen Sicherheits-gewinn für den Kunden bedeutet. Er schlägt vor, dass provisionsbasierter Verkauf von Finanzprodukten nicht mehr unter „Beratung” subsummiert werden sollte.

2. Jahrgang

Page 2: EXXECNEWSexxecnews.de/files/content/EXXEC/Downloads/EXXECNEWS13...EXXECNEWS tOPY stOr 2 nr. 06 18. März 2013 Dieser zweite Bericht über unsere AIFM/KVG-Umfrage (siehe unsere letzte

EXXECNEWS

tOP stOrY

EXXECNEWS2 Nr. 0618. März 2013

Dieser zweite Bericht über unsere AIFM/KVG-Umfrage (siehe unsere letzte Ausgabe Nr. 05: Top-Story S. 2) an alle deutschen Emissionshäuser be-stätigt die Ergebnisse unseres ersten Teils: Die Betroffenen sind, mit weni-gen Ausnahmen, völlig verunsichert. Wenn erwartet wird, dass nur kleine Häuser unsicher sind, dann überrascht die Erkenntnis, dass diese Unsicherheit auch bei vielen großen Marktpartnern vorhanden ist. Wir berichteten, dass beispielsweise der Münchener Initiator KGAL ebenso wie die Dortmunder Dr. Peters Gruppe schon etwa ein Jahr an die-sem Thema dran sind. Michael Sobeck, IMMOVATION Immobilien Handels AG aus Kassel, erfahrener Initiator und Immobilienspezialist nicht. Er schreibt:„Die Branche steht vor einem großen Um-bruch, daher können wir gut nachvollzie-hen, dass die Antworten der Emissionshäuser auf die genannten Fragen von großem In-teresse für viele Leser der EXXECNEWS

Alternative investment Fonds Manager (AiFM)

170 emissionshäuser haben die entscheidung zu treffen: Wer wird KVG? (2)

sind. Das Thema AIFM ist auch für uns von großer Bedeutung. Wir befinden uns in einer Phase strategischer Überlegungen mit offenem Ergebnis. Wir möchten uns bis auf weiteres nicht über unsere Planun-gen äußern und verzichten daher auf eine Teilnahme an Ihrer Umfrage.“ Martin Brieler, Mitglied der Geschäftsführung der ILG Fonds GmbH aus München, VGF-Mitglied und Nr. 32 nach der Cash.-Hitliste der Initiatoren) antwor-tet: „Bezüglich Ihrer Umfrage müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir im aktuellen Stadium der Überlegungen mit öffentlichen Festlegungen zurückhaltend sind. Deshalb können wir an Ihrer Umfrage zur Zeit nicht teilnehmen. - Vielen Dank für Ihr Verständnis.“ Selbstverständlich haben wir Verständnis, aber überrascht sind wir doch über diese Antwort. An-ders die Reaktion der Commerz Real AG. Michael Kohl, Geschäftsführer der Commerz Real Fonds Beteiligungs-gesellschaft mbH (CFB):„Wir bereiten aktuell den organisatorischen Umbau zur KVG intensiv vor. Unsere Über-

legungen gehen dahin, unser Emissionshaus, die CFB Commerz Real Fonds Beteiligungs-gesellschaft mbH, zur KVG umzugestalten. Ob wir dies so durchführen können, hängt natürlich entscheidend davon ab, wie die EK-Hinterlegung von Alt-Fonds geregelt wird sowie, ob eine Verwahrstellenpflicht für die Alt-Fonds bestehen könnte. Dazu gibt es zur Zeit noch keine abschließenden Aussagen. Grundsätzlich sehen wir es sehr positiv, dass der Geschlossene Fonds damit ein reguliertes Investmentprodukt wird. Wir sind durch unsere Zugehörigkeit zum Commerz Bank-Konzern bezüglich der Risikofunktionen bereits gut aufgestellt, sodass die Regulierung diesbezüglich für uns keine große Umstellungen bzw. kulturelle Veränderung bedeutet. Allerdings wird sich im Bezug auf die Produkte auch für uns

vieles ändern. Wir stehen zu unseren CFB-Fonds aus der Vergangenheit, aber wir berei-ten aktuell schon Produkte vor, die die neuen Regularien mit innovativen als auch bewähr-ten Konzepten für Sachwertin-vestitionen voraussichtlich ab dem vierten Quartal verbinden werden.“Jürgen Braatz, Chef der Agentur Rat ing wissen und Berater von Initiato-ren, schreibt uns für seinen Mandanten [id] Immobili-en in Deutschland AG: „… keine KVG-Lizenz, weiter Geschlossene Fonds. Im zwei-ten Halbjahr 2013 wird [id] einen Fonds nach den neuen Regeln auf den Markt bringen.“ Wie wird das gehen, lieber Herr Braatz, ohne KVG-Genehmigung? Plant [id] eine Master-KVG-Lösung?Zu den Kosten, die einmalig

für die Erlangung der BaFin-Genehmi-gung und nach ihrem Erhalt dauerhaft jährlich aufzuwenden sind, herrscht ebenfalls große Unsicherheit. Hansa Treuhand Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG, der große Schiffsspezialist aus Hamburg, ist der Meinung, dass eine Planstelle für einen Risikomanager ausreicht. Thorsten Eitle, Vorstand der Heilbronner hep capital AG denkt, dass die BaFin-Genehmigung für wenigstens 50.000 Euro zu haben sein wird. Hanno-ver Leasing rechnet dagegen mit „Kosten von deutlich über eine halbe Million Euro.“ Vielleicht ist One Group-Geschäftsführer Lahcen Knapp, der sagt: „Wir rechnen mit etwa eine Millionen Euro jährlich.“ dichter an der Wahrheit. Wir werden weiter berichten. (DJ) ◆

ein weiterer Zwischenbericht

Diese Unternehmen werden eine KVG-erlaubnis beantragen: Aquila capital concepts gmbH, Hamburg (über die schwestergesellschaft alceda) • commerz real ag, eschborn (für ihr emissionshaus cfB commerz real fonds Beteiligungsgesellschaft mbH) • contrium emission gmbH, Hamburg • Gsi fonds gmbH & co. Kg, gräfelfing • hep capital ag, Heilbronn • hMW emissionshaus ag, pullach (für die Mig verwaltungs ag) • iMMAc immo-bilienfonds gmbH, rendsburg (für iMMac und Dfv Deutsche fondsvermögen) • ÖKOrentA ag, aurich • One Group Holding, Hamburg • rWB renditewertBeteiligungen ag, Oberhaching

entweder eine eigene KVG oder eine Master-/service-KVG wollen: steiner + company gmbH & co. Kg, Hamburg

Unentschlossen, eine KVG-erlaubnis einzuholen sind: chOrUs Gmbh, neubiberg/München Kapitalpartner Konzept gmbH, leipzig • Lacuna ag, regensburg •salamon ag, Dortmund • sOLit Kapital gmbH, Hamburg • Wölbern invest Kg, Hamburg

Keine KVG-erlaubnis einholen werden: asuco fonds gmbH, München (zumindest nicht bis Juli 2013) • esi euro sino invest gmbH, erlan-gen • Fidentum gmbH, Hamburg • Grundbesitz 24 emissionshaus gmbH, seevetal/Hamburg •[id] iMMOBilien in DeutscHlanD aKtiengesellscHaft, Berlin •juwi invest gmbH, Mainz •nOrDic OiL Beteiligungs Kg (gmbH & co.), Hamburg • realkontor innovative fondskonzepte gmbH, gärtringen

Künftig keine Geschlossenen Fonds auflegen werden: ch2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG, Hamburg • ic Immobilien Holding AG, Unterschleißheim •trendinvest Beratungs gmbH, trier • Wölbern invest Kg, Hamburg

so schätzen 24 Unternehmen die Kosten der KVG-erlaubnis ein

Angeführt sind Mindest-beträge, wenn von den Unternehmen als solche benannt

Jährliche Kosten in TEUR

Anfangskosten in TEUR

TEUR

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EXXECNEWS

PrODUKte

EXXECNEWS 3Nr. 0618. März 2013

Die Vermögens- und Finanzberatung FiNUM.Private Finance reagiert auf den Trend nach vermögensverwaltenden Anlagekonzepten mit der fondsbasierte Vermögensverwaltung „EasyProfi“. Die-se soll die Berater des Berliner Finanz-dienstleisters in die Lage versetzen, ihren Kunden ein genau auf sie und ihre Be-dürfnisse zugeschnittenes Anlagekon-zept anzubieten. Dafür stehen drei De-pots mit nach Risiko-Ertrags-Struktur unterschiedlichen Fondsportfolios zur Verfügung. Im Wesentlichen unter-scheiden sich diese Portfolios durch die unterschiedliche Gewichtung der ma-ximalen Aktienfondsquote. Gemanagt werden die EasyProfi-Portfolios von der Vermögensverwaltung DJE Kapital aus Pullach bei München. Das 1974 von Dr. Jens Ehrhardt gegründete Unternehmen ist eigenen Angaben zufolge heute einer der größten bankenunabhängigen Fi-nanzdienstleister im deutschsprachigen

Jens ehrhardt gewinnt zwei top-Kunden: inFinUs AG und FinUM AG

Das auf Schifffahrt, Logistik und Immobilien spezialisierte Hambur-ger Investmenthaus Buss Capital hat den Vertrieb eines neuen Container-Direktinvestments gestartet. Inves-toren des „Buss Container 23“ erwer-ben 20-Fuß-Standardcontainer, die von einer Tochterfirma des Initiators in Singapur gemanagt werden. Der Stückpreis liegt bei 2.525 US-Dollar (rund 1.940 Euro), die Mindestab-nahme beträgt vier Container. Nach drei Jahren fester Mietdauer kauft Buss die Container zu einem fest vereinbarten Stückpreis von 2.055 US-Dollar (rund 1.580 Euro) wie-der zurück. Während der Laufzeit des reinen Eigenkapitalinvestments erzielen die Anleger regelmäßige, vertraglich festgelegte Einnahmen aus der Vermietung der Container. Beim Kauf von elf Containern prog-nostiziert der Initiator eine Vorsteu-errendite von rund 4,6 Prozent (IRR).Marc Nagel, Geschäftsführer Vertrieb

neues container-Direktinvestment von Buss capital

Buss, von denen sich derzeit zwei im Vertrieb befinden, investieren über den asiatischen Stadtstaat. Das Team in Singapur hat insgesamt bereits mehr als 2,7 Milliarden US-Dollar in Container investiert und Boxen im Gesamtvolumen von 860 Millio-nen US-Dollar verkauft. Neun Buss-Fonds haben ihre Container bereits ganz oder zum Teil veräußert. Käufer waren unter anderem Leasinggesell-schaften und Finanzinvestoren. (JPW) ◆wwww.buss-capital.de

von Buss Capital: „Nach dem Erfolg des ersten Direktinvestments folgt nun das zweite. Die Investoren suchen gezielt nach einfachen Produkten mit kurzer Vertragslaufzeit und hoher Qualität. Das bekommen sie mit dem neuen Con-tainer-Direktinvestment von Buss.“ Die Käufer unterzeichnen einfach einen schlanken Kauf- und Vermietungsver-trag, so Nagel weiter. „Schon mit vier Containern verdienen die Käufer gut 1.000 US-Dollar im Jahr – vertraglich festgelegt. Und auch der Rückkaufpreis von 2.055 US-Dollar pro Container am Ende der Mietdauer ist vertraglich fest vereinbart“, sagt Nagel.Verkäufer, Mieter und Rückkäu-fer der Container ist Buss Global Direct, ein Unternehmen der Buss-Gruppe in Singapur. „Buss kauft über Singapur große Containerportfolios zu günstigen Preisen ein“, erläutert Nagel. „So können die Käufer von günstigen Einzelpreisen profitieren.“ Auch die Geschlossenen Containerfonds von

Raum und verwaltet aktuell ein Vermö-gen in Höhe von rund zehn Milliarden Euro. „Mit EasyProfi liegen wir voll im Trend. Der Wunsch privater Anleger nach flexiblen Anlagekonzepten steigt stetig an. Unsere Berater können daher mit EasyProfi genau das richtige An-lagekonzept bieten, um den Wunsch ihrer Kunden nachzukommen“, freut sich Jürgen Schneider, Vorstand der Fi-num Private Finance AG. www.finum.de

Die Dresdner INFINUS AG Finanz-dienstleistungsinstitut erweitert das Fondsmanagement seiner Infinus-Fonds von einem Single- zu einem Multi-Ma-nager-Ansatz. Der Vermögensverwalter DJE Kapital übernimmt zum 1. April 2013 das Portfoliomanagement der Multi-Asset-Fonds „Infinus Relaxed Fund”, „Infinus Balanced Fund” und „Infinus Dynamic Fund“. Beim vermö-gensverwaltenden Nachhaltigkeitsfonds

„Infinus ecoConsort Fund“ bleibt die Vermögensverwaltung Catus in der Funktion des Portfoliomanagers und soll dort ihre Expertise für ökologische, ethische und soziale Investments ein-bringen.Die vier Infinus-Fonds wurden in den Jahren 2009 und 2010 in drei verschie-denen Risikoklassen und einer Nachhal-tigkeitsvariante aufgelegt. Zusammen mit dem 2012 lancierten Rohstofffonds „Infinus Terra Premium Fund“ beträgt das Fondsvolumen derzeit rund 70 Mil-lionen Euro. Jens Pardeike, Vorstand der Infinus AG Finanzdienstleistungs-institut: „Wir freuen uns, die DJE Ka-pital AG als eine der ersten Adressen des Marktes für unsere Infinus-Fonds gewonnen zu haben. Die vermögens-verwaltenden Anlagen werden damit innerhalb der exklusiven Produktpa-lette für unsere Geschäftspartner noch attraktiver.“ (JPW) ◆ www.infinus.de

Die Stuttgarter Lebensversicherung erweitert ihr Produktangebot. Ab so-fort bietet der Versicherer neben einer Kinder-Unfallversicherung mit der „Kindervorsorge performance-safe“ auch im Bereich Sparen und Vorsor-gen ein auf Kinder abgestimmtes Produkt. Dabei handelt es sich ein sich um ein dynamisches Hybridpro-dukt, das mit drei Anlagetöpfen (De-ckungskapital, Wertsicherungsfonds, freie Fondsanlage) arbeitet und so die Sicherheit einer klassischen Anlage mit den Renditechancen fondsgebun-dener Produkte verbinden soll. Die Garantiehöhe kann zu Vertragsbeginn zwischen zehn und 100 Prozent der Beitragssumme gewählt und während der Laufzeit geändert werden. Wäh-rend der Ansparphase sind zwischen dem 15. und 25. Lebensjahr zwei-mal Entnahmen aus dem gesamten Guthaben, beispielsweise zur Finan-zierung des Führerscheins oder für einen Auslandsaufenthalts, möglich. Zusätzlich steht das Guthaben aus den freien Fonds während der gesamten Ansparphase zur Verfügung. Opti-onal kann eine Beitragsbefreiung bei Tod des Versorgers abgeschlossen wer-den. Ferner bietet die Kindervorsorge eine Option auf eine Berufsunfähig-keitsversicherung, die ohne erneute Gesundheitsfragen zwischen dem 15. und 25. Lebensjahr mit Aufnahme ei-ner Ausbildung, eines Studiums oder dem Eintritt ins Berufsleben abge-schlossen werden kann. „Die Stutt-garter Kindervorsorge performance-safe ist die Grundlage für eine sorgenfreie Zukunft der Kinder. Sie bietet die fi-nanzielle Basis für den Start ins eigene Leben“, so Klaus-Peter Klapper, Lei-ter Produkt- und Vertriebsmarketing der Stuttgarter. (JPW) ◆www.stuttgarter.de

stuttgarter Leben: neue Kindervorsorge

Container© Buss Capital

Das Emissionshaus Commerz Real hat mit dem Vertrieb seines fünften Solar-Publikumsfonds begonnen. Der „CFB-Fonds 180 Solar-Deutsch-landportfolio V“ investiert mit-telbar in acht Solarkraftwerke auf einem ehemaligen Militärflugplatz in Templin/Brandenburg mit 1,5 Millionen Solarmodulen, die eine Gesamtnennleistung von rund 128,4 Megawatt peak erbringen. Diese sind wie bei den Vorläuferfonds mit der Belectric Solarkraftwerke GmbH, einem führenden Unternehmen für die Realisierung von schlüsselfertigen Photovoltaikkraftwerken, als Gene-ralübernehmer und Betriebsführer realisiert worden. Alle 40 mit Belec-tric in fünf CFB-Fonds betriebenen Kraftwerke erzielen kumuliert seit Betriebsbeginn bis 31.12.2012 höhere Einnahmen als geplant. „Kompetenz und Nachhaltigkeit bei Photovoltaik-

Photovoltaik ist zukunftssicher: commerz real setzt weiter auf solar

kraftwerken zahlen sich für sachwerto-rientierte Anleger und den Klimaschutz aus“, sagt Michael Kohl, Geschäfts-führer der Commerz Real Fonds Be-teiligungsgesellschaft mbH (CFB). Die Inbetriebsetzung der acht Solarkraft-werke erfolgte im Herbst 2012. Da-mit ist Unternehmensangaben zufolge eine hohe Einnahmesicherheit durch feste Vergütungssätze im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gegeben. Der CFB-Fonds 180 hat ein geplantes Fondsvolumen in Höhe von etwa 202 Millionen Euro, davon rund 50 Millionen Euro Eigen-kapital. Die Fondslaufzeit beträgt zehn Jahre. Die steuerfreie Ausschüttung wird steigend von 7,5 bis acht Pro-zent p.a. prognostiziert. Die Min-destzeichnungssumme beträgt 10.000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio. „Alle vier bisher in Betrieb befindlichen Solar-Publikumsfonds der CFB haben

beziehungsweise werden überplanmäßige Ausschüttungen an ihre Investoren leis-ten“, erläutert Rolf-Dieter Müller, Ge-schäftsführer der CFB. „Solarparks sind somit eine solide und nachhaltige Geld-anlage mit einem hohen Wertschöpfungs-potenzial – ökonomisch wie ökologisch.“ Anders als einige Branchenteilnehmer (siehe EXXECNEWS Ausgabe 05: Kommentare S. 6) geht er nicht davon aus, dass Solarinvestitionen angesichts der aktuellen politischen Debatte um weitere Förderkürzungen unrentabel werden. „Zukünftig geht in Deutschland der Trend zu Anlagen, die sich unabhän-gig von politischer Förderung rechnen. So planen wir mit unserem Partner Belec-tric in naher Zukunft Solarkraftwerke in Bayern, die ganz ohne Förderung auskommen sollen“, so Müller auf An-frage von EXXECNEWS. (JPW) ◆ www.commerzreal.com www.cfb-fonds.com

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EXXECNEWS

MärKte

4 Nr. 0618. März 2013

investmentfonds

historische Daten stützen positiven Aus-blick für Wasserinvestments

Der Wassermarkt rückt als Anla-gesegment in den Fokus: Wasser ist ein knappes Gut, die Nachfrage steigt stetig an und der Investiti-onsbedarf ist immens. Allein im Infrastruktursektor schätzen ihn Experten laut einer Marktanalyse des Investmentmanagers Kleinwort Benson Investors auf 22,6 Billionen US-Dollar bis zum Jahr 2030. Seit 2003 hat sich das Universum für Wasserinvestments von 45 auf aktu-ell 143 Titel mehr als verdreifacht. Allein in den Schwellenländern stieg die Anzahl der börsennotier-ten Unternehmen von null auf 42. Die Marktkapitalisierung der 143 Unternehmen beträgt derzeit 390 Milliarden US-Dollar. 2003 waren es noch unter 50 Milliarden US-Dollar. „Die Entwicklung im Wasse-runiversum in den letzten zehn Jahren ist absolut positiv und die optimisti-schen Prognosen für die kommenden Jahre daher gerechtfertigt. Anlegern und Investoren bieten die Rahmenbe-dingungen der Wasserwirtschaft eine attraktive Investmentchance, aller-dings gilt auch hier, strategisch klug zu investieren. Gefragt sind Unterneh-men, die Lösungen zur Überwindung der aktuellen Probleme anbieten. Wer dagegen auf kurzfristige Spekulatio-nen setzt, geht ein unnötiges Risiko ein und lässt eine langfristige Chance liegen“, fasst Falci Steve Falci, Leiter Strategieentwicklung Nachhaltige Investments bei Kleinwort Benson Investors zusammen.Auch Swisscanto, die Fondsgesell-schaft der Schweizer Kantonal-banken, geht davon aus, dass der globale Wassermarkt deutlich stärker wächst als die globale Wirt-schaft insgesamt. „Somit verfügen Unternehmen, die in entsprechenden Branchen mit hohen Eintrittsbarri-

eren tätig sind, über ausgezeichnete Wachstumsperspektiven. Auch im Bereich Mergers & Acquisitions lie-gen Investmentchancen, da es mittel-fristig zu weiteren Übernahmen von Unternehmen, die über Schlüssel-technologien im Wasserbereich ver-fügen, kommen dürfte. Generell sind nordamerikanische und europäische Unternehmen führend in der Was-serwirtschaft. Daher gilt ihnen das Hauptaugenmerk beim Investieren“, sagt Markus Güntner, Nachhaltig-keitsexperte bei Swisscanto.Während in den etablierten In-dustriestaaten Wassereffizienz und Erneuerung von veralteten Lei-tungssystemen im Vordergrund stehen, sind in den Schwellenlän-dern der Aufbau einer umfassen-den Versorgung sowie Entsorgung und Aufbereitung die wichtigsten Bereiche. „Mit China und Brasilien stehen zwei der größten Länder der Erde besonders im Fokus. Sie sind auf ihren Kontinenten jeweils die wirt-schaftlichen Zugpferde und es stehen enorme Investitionen in die Wasserin-frastruktur an. In Brasilien kommt hinzu, dass das Land aufgrund der Fußball-Weltmeisterschaft und den olympischen Sommerspielen wie noch nie in die Weltöffentlichkeit rückt. Die Regierung ist daher bestrebt, si-gnifikante Verbesserungen zu errei-chen“, so Güntner.Für Investoren bietet sich die Fonds-anlage an. Denn es sind häufig klein- und mittelkapitalisierte Aktienwer-te, über die in den Sektor investiert werden kann. Der Wasserfonds von Swisscanto investiert weltweit in Unternehmen, die Technologien, Produkte oder Dienstleistungen mit Wasserbezug anbieten. (JPW) ◆www.kleinwortbenson.comwww.swisscanto.de

investmentfonds

Mit europäischem Aktienfonds den eurostoxx 50 überholen

Die Börsen 2012 haben eine Kursral-lye hinter sich. Das wird aber mög-licherweise nicht so weitergehen. Wo also anlegen? Gibt es hidden markets? Ähnlich wie Investment-guru Sir John Templeton am liebs-ten dort anlegte, wo es „brennt“, wollte EXXECNEWS von Philipp van Hove (HANSAINVEST) wis-sen, ob und wo es heute noch ver-steckte Chancen an den Börsen gibt.Angesichts der schlechten Perfor-mance des europäischen Leitindex EuroStoxx 50 haben viele Anleger ihre Zweifel, in den europäischen Aktienmarkt zu investieren. Wer je-doch genauer hinschaut, erkennt in der aktuellen Situation die Chance, mit Aktienfonds zu günstigen Kursen in leistungsstarke Unternehmen der Eurozone mit soliden Fundamental-daten zu investieren.Sowohl Investoren als auch Manager von Aktienfonds scheinen vor einem Problem zu stehen: Der EuroStoxx 50 enttäuschte sowohl auf kurze als

auch auf lange Sicht. Der Index der fünfzig marktschwersten Aktienge-sellschaften der Währungsunion no-tiert aktuell kaum höher als vor zehn Jahren und entwickelte sich nach den Tiefständen während der Finanzkri-se signifikant schlechter als der DAX oder der Dow Jones. Diese unbefriedigende Kursentwick-lung europäischer Standardwerte lässt sich allerdings keineswegs aus-schließlich auf die Turbulenzen um den Euro zurückführen – sie liegt auch in der Zusammensetzung des EuroStoxx 50 begründet. So enthält das Standardwerte-Barometer zum Beispiel ganze 20 Unternehmen aus den Problembranchen der letzten Jahre – Telekom, Energieversorger und Finanzen. Gleichzeitig sagt der Index wenig über die Fundamen-taldaten der Unternehmen aus, und kleinere Firmen sind gar nicht erst gelistet. Aufgrund der dürftigen Per-formance des EuroStoxx 50 generell einen Bogen um Europa zu machen,

führt daher in die Irre.Das gilt ausdrücklich auch für ausge-wählte Unternehmen aus bedrängten Staaten wie Italien oder Spanien, die zum Teil bereits seit Generationen bestehen und in ihrem Segment füh-rend auf dem Weltmarkt sind. So hat sich beispielsweise der Aktienkurs der spanischen Modekette Inditex in der vergangenen Dekade glatt vervier-facht. Zurückzuführen ist dieser Er-folg auf die internationale Präsenz und das jahrelange Wachstum, das durch den wirtschaftlichen Aufstieg der Schwellenländer noch zusätzlich be-feuert wird. Die Schuldenprobleme im Heimatland treffen den Inhaber des Modelabels Zara daher kaum. Auch Italien beherbergt eine Vielzahl erfolg-reicher Hersteller von Lifestyle- und Luxusprodukten. Im Industriegürtel in Norditalien finden sich zudem zahl-reiche Maschinenbauer, Automobil-zulieferer und Hersteller von Konsum-gütern, die den Vergleich mit ihren Konkurrenten in Nordeuropa nicht zu

scheuen brauchen. Dadurch, dass sie alle weitgehend unabhängig von der Nachfrage im eigenen Land sind, hat die Schuldenkrise auf sie nur geringe Auswirkungen.Anleger sollten sich von Indizes wie dem EuroStoxx 50 nicht in die Irre führen lassen. Letztendlich zählen Faktoren wie die wirtschaftliche Stärke und Wettbewerbsfähigkeit des einzelnen Unternehmens. Hier gilt es, die Aufmerksamkeit nicht nur auf Deutschland und andere Nord-länder zu konzentrieren. Langfristig versprechen günstig notierte und so-lide aufgestellte Unternehmen aus den anderen Staaten der Eurozone über-durchschnittliche Kurschancen. Vo-rausschauend agierende Anleger, die zwischenzeitliche Kursrisiken nicht scheuen, werden dann zum Beispiel über Aktienfonds bereits investiert sein. Philipp van Hove, Fondsma-nager des HANSAsmart Select E bei der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ◆

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UnternehMen

5Nr. 0618. März 2013

helvetia aus sicht der Makler bester Lebensversicherer 2013

Das Kölner Analyse- und Beratungsun-ternehmen Servicevalue hat in Zusam-menarbeit mit dem Versicherungsma-gazin die „Makler-Champions 2013“ gekürt. Für den im dritten Jahr durch-geführten Wettbewerb wurden 1.458 Maklern befragt. In vier Versicherungs-sparten – Kranken-, Lebens-, Schaden- und Rechtsschutzversicherung – wur-den die besten Versicherer anhand des so genannten Servicewert „P“ („P“ wie Partner) ausgezeichnet. Darüber hinaus standen in diesem Jahr erstmalig auch

AiFM - LeXiKOn (7)

risikomanagement nach KAGB, teil iii

Wenn man die Aktivitäten im Risikomanagement auf eine kurze Losung bringen möchte, wäre dies eine folgender Art: „beobachten, eingreifen, mitteilen“. Mit der Beobachtung haben wir uns bereits im vorherigen Abschnitt beschäftigt, sie bildet gemeinsam mit dem Mitteilen die Klammer, in die das Herzstück des Risikomanagements eingebettet ist: Eingreifen, oder genauer „Risikomessung und -steuerung“.Nun liegt das grundlegende Drama darin, dass sich die Bedeutung der Risikomessung und -steuerung für den gesamten Risikomanagementprozess zu ihrer Fassbarkeit konträr verhält; tatsächlich ist wohl keine andere Aktivität des Risikomanagements in ihren gesetzlichen Anforderun-gen so allgemein und ihrer praktischen Realisierung so vielgestaltig. Unserem bisherigem Vorgehen getreu werden wir auch hier die Prinzipien für ein angemessenes Risiko-messungs- und steuerungsvorgehen formulieren. Ausge-hend von den identifizierten Risiken sind hier folgende Aufgaben zu erfüllen:(1) Limitierung: das Risikomanagement dient nicht der generellen Vermeidung, sondern der sachgerechten Ein-

schätzung und Reaktion auf die Risiken, welche man be-wusst in Verfolgung der Geschäftsstrategie eingeht. Nicht ohne Grund wird daher in der Level II-Verordnung und im KAGB selbst regelmäßig die Definition von Risikolimits angesprochen. Ohne Limitierung besteht schließlich kein Maßstab für eine sachgerechte Adressierung des Risikos. Doch Vorsicht! Die Limitierung ist zwar integraler Be-standteil der Risikomessung, muss zeitlich jedoch bereits zu Beginn des Geschäftsjahres im Rahmen der Formulierung der Geschäftsstrategie erfolgen.(2) Beurteilung: Unabhängig davon, ob die Limitierung nun qualitativ oder quantitativ erfolgte, ist nun im Rahmen der Beurteilung die tatsächliche Realisierung des Risikos mit der vorab festgelegten Limitierung zu vergleichen. Anders als im Risikomanagement einer Bank ist es also nicht erforderlich, jedes Risiko in „Heller und Pfennig“ zu bewerten; es reicht vielmehr aus, wenn auf Basis der (dokumentierten) Risikobeurteilung geeignete risikoadres-sierende Maßnahmen getroffen werden können.(3) Adressierung: Was wäre nun eine geeignete Adres-

sierung? Der in der vorigen Ausgabe angesprochene Fall der ungenauen Beschreibung einer Prämienabrede muss beispielsweise nicht zu einer Risikorealisierung führen. Doch zu welchem Zeitpunkt erwächst hier eine konkrete Gefahr? Eine denkbare Limitierung wäre hier eine Eska-lationsregelung: zunächst ist in jedem Fall die Prämienab-rede prospektiv zu korrigieren; sofern sich ein Disput mit einem Mitarbeiter entwickelt, ist zudem die Rechtsabteilung zwecks Einschaltung der Abwehraussichten einzuschalten. Geht dies negativ aus, ist über die Bildung einer Rückstel-lung für noch nicht geklärte, aber risikobehaftete Fälle nachzudenken. Folge: die Eigenmittel sinken. Wäre es hier zudem nicht sinnvoll, zukünftig Arbeitsverträge von externen Arbeitsrechtlern konzipieren zu lassen?Wie in der Risikoidentifikation auch, müssen sich die In-strumente der Risikomessung und -steuerung möglichst eng an die tatsächliche Geschäftsstruktur des zukünftigen AIF-Managers anschmiegen, um aus der von der Branche befürchteten Raupe „Risikomanagement“ den Schmetter-ling „Ertragssteuerung“ entschlüpfen zu lassen.

Maklerpools auf dem Prüfstand. In der Sparte Leben führt die Helvetia mit einem Servicewert „P“ von insgesamt 89 Punkten das Ranking an. Sie über-zeugt die Makler zum dritten Mal in Folge und wird auch wieder in allen Teilaspekten - Integration, Befähigung und Zusatznutzen - am besten bewertet. Auf dem zweiten Platz folgt die WWK mit 81 Punkten vor Friends Provident mit 78 Punkten. Bester Neueinsteiger in die Top 10 ist die Universa auf Platz sechs (74 Punkte). Innovationsführer in

der Sparte Leben ist aus Sicht der Makler ebenfalls die Helvetia.Bei den Maklerpools liegen die VEMA Versicherungs-Makler-Genossen-schaft eG und die Fonds Finanz Maklerservice GmbH mit jeweils 77 Punkten beim Servicewert „P“ gleichauf und deutlich vor der Jung, DMS & Cie. AG mit 66 Punkten. Letztlich zeigt die VEMA in den zwei Teilaspekten Befä-higung und Zusatznutzen den Höchst-wert und hat aus Sicht von Servicevalue damit die Nase knapp vorn. Die Makler-

befragung liefert Antworten darauf, ob die zentralen Service- und Technikleis-tungen des Versicherers bzw. Pools mit den eigenen Strukturen und Prozessen kompatibel sind (Integration), ob die Service- und Unterstützungsleistungen zum eigenen Vertriebserfolg beitragen (Befähigung) und ob die angebotenen Service- und Zusatzleistungen einen Mehrwert für die eigene Unterneh-menstätigkeit schaffen (Zusatznutzen). (JPW) ◆

www.servicevalue.de

emissionshaus Wölbern invest will ein weiteres Mal Kasse machen

Das Hamburger Emissionshaus Wöl-bern Invest plant, den Anlegern seiner Immobilienfonds den Vorschlag zu unterbreiten, die Fondsimmobilien zu verkaufen und die Fondsgesell-schaften anschließend zu liquidie-ren. „Wir diskutieren derzeit noch die grundlegend veränderten wirtschaftli-chen Rahmenbedingungen in Europa und die der Finanzierungsinstitute mit unseren Partnern“, so Thomas Kühl, Generalbevollmächtigter der Wölbern Invest KG. „Es zeichnet sich in all die-sen Gesprächen ab, dass unsere Gesell-schafter, die bislang keine Verluste oder Nachschüsse kennen, mit einem Paket-

veräußert. Das jetzt zum Verkauf ste-hende Immobilienportfolio besteht Unternehmensangaben zufolge aus 37 Objekten. Bei den Immobilien handelt es sich demnach um Büro-gebäude, von denen sich die meis-ten in Städten befinden, die zu den wichtigsten Bürostandorten Europas zählen. Sobald die Vorbereitungen ab-geschlossen sind, erhalten die Anleger umfassende Hintergrundinformatio-nen zur aktuellen Marktentwicklung sowie zum Verkaufsprozess im Rah-men der geplanten Portfoliotransak-tion, die voraussichtlich ein Volumen von 1,4 Milliarden Euro umfassen

verkauf der Immobilien zum richtigen Zeitpunkt einen wirtschaftlich vernünf-tigen Exit realisieren können.“ Auf An-frage von EXXECNEWS teilte Kühl mit, dass die die Wölbern-Gruppe derzeit 40 laufende Fonds verwaltet, von denen 30 Immobilienfonds sind. Ob mit dem Schritt auch der Vertrieb Geschlossener Fonds an Pri-vatanleger eingestellt werden soll, wie die Wirtschaftszeitschrift „Manager Magazin“ berichtet hatte, blieb offen. Bereits im Jahr 2007 hatte Wölbern Invest in zwei Transaktionen mehr als 72 Immobilien im Gesamtvolu-men von rund 1,2 Milliarden Euro

wird. Vorbehaltlich der Zustimmung der Anleger ist vorgesehen, die Immo-bilien kurzfristig im Rahmen eines Bieterverfahrens zu veräußern. „Mit einem Verkauf der Immobilien zum jetzigen Zeitpunkt bieten wir unseren Anlegern eine sinnvolle Handlungsalter-native, die wir im Interesse der Anleger umsetzen möchten“, erklärt Kühl. „Das Risiko eines fortschreitenden und anhal-tenden Verzehrs des investierten Kapitals der Anleger im Falle der Fortführung der Fondsgesellschaft, würde sich auf-grund der marktbedingten Veränderun-gen zukünftig nicht mehr ausschließen lassen.“ (JPW) ◆ www.woelbern-invest.de

Aykut Bußian, Wirtschaftprüfer, TPW Todt & Partner GmbH & Co. KG, Hamburg

neues emissionshaus für startup-Finanzierungen

In Berlin ist ein auf die Finanzierung von Startup-Unternehmen im Inter-netbereich spezialisierter Initiator für Geschlossene Fonds gegründet worden. Gründer der Super Web Fund Emissionshaus GmbH sind Sven Donhuysen, der als Chairman fungiert, und der geschäftsführende Gesellschafter Michael Bauer, der Unternehmensangaben zufolge seit über zehn Jahren in der Beteiligungs-branche tätig ist und in dieser Zeit die Platzierung mehrerer hundert Millio-

nen Euro verantwortete. Sie sollen von einem weltweiten Netzwerk von erfah-renen Spezialisten bei der Auswahl der Beteiligungsunternehmen unterstützt werden. „Das Internet ist nicht nur der Wachstumstreiber der weltweiten Wirt-schaft, sondern hat gleichzeitig mehr Milliardenunternehmen hervorgebracht als jede andere Branche. Fakt ist, dass die Chancen zunächst nur von einer Hand-voll Menschen erkannt wurden. Men-schen, wie wir sie im Netzwerk von Super Web Fund haben,“ so Bauer. Der erste

Fonds „Super Web Fund 2.0 GmbH & Co. KG“ soll Anlegern die Mög-lichkeit eröffnen, als Co-Investoren in Internet-Startups mit erfolgsverspre-chenden Geschäftsideen zu investieren. Dabei wird eine breite Risikostreuung angestrebt. Der Fonds hat ein geplantes Volumen von 20 Millionen Euro. Eine Beteiligung ist bis zum 30.06.2013 ab von 10.000 Euro zuzüglich fünf Pro-zent Agio möglich. Die Fondslaufzeit gliedert sich in drei Phasen: An die Zeichnungsphase schließt sich die drei-

jährige Investitions- und Wertsteige-rungsphase an. Ab dem 1. Juli 2016 beginnt prognosegemäß die Exitphase. Die Gewinnbeteiligung der Anleger ist nicht limitiert. Nach der erstrangigen Rückzahlung der Beteiligungssumme werden weitere Gewinne hälftig mit dem Fondsmanagement geteilt. „Wir eröffnen Investoren den sicheren und luk-rativen Zugang zum zukunftsträchtigen gewinnbringenden Internet-Markt”, so Donhuysen. (JPW) ◆ www.superwebfund.de

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KOMMentAre

6 Nr. 0618. März 2013

Kürzlich fand die dritte Veranstaltungsreihe „Kompetenz-hoch-fünf“ statt. Unter dem Motto „Der Verkauf geht wei-ter“ präsentierten sich heh hamburger emissionshaus, Mce schiffskapital, Ökorenta, iMMAc holding und ic consulting den Finanzvertrieben. Mit dem Motivationstrainer Mike Dierssen wollten sie Anregungen und Argumente für die Beratungssitua-tion beim Kunden bieten. eXXecnews hat die Veranstalter um ein Fazit und einen Ausblick gebeten:

„Wir waren sehr zufrieden mit unse-rer diesjährigen Auftaktveranstaltung Kompetenz-hoch-5, die wir mit über 200 Teilnehmern in den Städten Mün-chen, Wiesbaden und Frankfurt durch-geführt haben. Unser Konzept, dem interessierten Anlageberater das Beste aus den Assetklassen Flugzeug, Wind-kraftzweitmarkt, Schiffszweitmarkt und Immobilien von Qualitätsanbie-tern vorzustellen und dieses Angebot mit einer optimalen Haftungs- und Beratungsunterstützungslösung zu kombinieren, ist wieder sehr gut an-gekommen. Die Partner bereiten die Fortsetzung der Veranstaltungsreihe für den Spätsommer vor. Im Mittelpunkt wird dann der Vertrieb von Kapitalan-

lagen nach der Umsetzung der AIFM-Richtlinie stehen.“Gunnar Dittmann, Geschäftsführer HEH Hamburger Emissionshaus

„Die dritte Auflage der gemeinsamen Kongressreihe Kompetenz-hoch-5 ist

nach Auffassung aller teilnehmender Häuser einerseits besser gelungen, da wir und der Moderator Mario Schmidt mittlerweile noch besser aufeinander eingespielt sind und andererseits mit Mike Dierssen ein Verkaufstrainer ver-pflichtet werden konnte, der besonders

gut zu uns passt. Die Resonanz der Teil-nehmer hat uns bestätigt, und es ist zu spüren, dass der freie Vertrieb sich den seit 2013 geltenden Richtlinien stellt und den Willen hat, weiterhin im Markt er-folgreich zu bestehen. Wir sind uns einig, die Reihe fortzusetzen, wobei der Zeit-punkt und die Themen der nächsten Auf-lage wegen der am 22.07.2013 in Kraft tretenden Regulierung noch offen sind.“Thomas F. Roth, Vorstand IMMAC Holding

„Ich bin begeistert von der Resonanz der Teilnehmer – das Feedback war hervor-ragend! Im Spätsommer geht es weiter.“Tjark Goldenstein, Vorstand Öko-renta

Kompetenz-hoch-5

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Für sie gelesen • Fachpresse • studien/reports • Bücher

7Nr. 0618. März 2013

Lebensversicherer müssen sich neu erfinden

Das Geschäftsmodell der klassischen Lebensversicherung steht nach Ansicht der Strategieberatung Bain & Compa-ny unter Druck. Das zur Bekämpfung der Eurokrise gesenkte Zinsniveau hat die Lebensversicherung für den Anleger unattraktiver gemacht. Die Garantiever-zinsung von 1,75 Prozent liegt unterhalb der zu erwartenden mittelfristigen In-flationsrate von circa zwei Prozent und die Verpflichtungen aus hochverzins-ten Altverträgen setzen den zu erwar-tenden Überschussbeteiligungen enge Grenzen. Daher stößt das Wachstum des einstigen Erfolgsprodukts an seine Grenzen, was sich sowohl im steten, wenn auch moderaten Rückgang im Bestand, als auch nur geringen Zuge-winnraten im Neugeschäft widerspie-gelt. Die Folge ist, dass der Vertrieb von Lebensversicherungen zumindest mittelfristig von einem Wachstums- zu einem Verdrängungsmarkt geworden ist. Darüber hinaus erweist sich der in Jahrzehnten des Wachstums aufgebaute Verwaltungs- und Vertriebsapparat als überdimensioniert. „Ohne gezielte Pro-duktivitätssteigerung und Kostensenkung lässt sich das Leben-Geschäft nicht länger profitabel betreiben“, sagt Christian Kin-der, Partner mit Beratungsschwerpunkt Versicherungen bei Bain & Company in München.Zudem sorgen Finanzaufsicht, Regulie-rung und Verbraucherschutz für steigen-de Anforderungen, die zusätzliches Geld kosten: Auf der einen Seite stehen die Reformabsichten des vorgesehenen Re-gelwerks Solvency II. Nach derzeitigem Stand wird knapp die Hälfte der deut-schen Lebensversicherer ihr Eigenkapi-tal aufstocken müssen. Auf der anderen Seite stehen erwartete Maßnahmen für mehr Transparenz bei der Geldanlage und bei den Provisionsstrukturen. Sie werden die Lebensversicherer vor neue verwaltungstechnische und versiche-rungsmathematische Aufgaben stellen. „Nur die größten Anbieter der Branche werden als Vollsortimenter fortbestehen können“, sagt Gunther Schwarz, Partner bei Bain & Company in Düsseldorf und Leiter der Versicherungs-Praxisgruppe für Europa. „Viele kleinere Lebensversi-

cherer werden sich spezialisieren müssen, um Verwaltung und Vertrieb wirtschaft-licher gestalten zu können.“ Stark an der Kapitalrendite orientierte Gesellschaften werden sich auf fondsgebundene Policen konzentrieren, um Risiken und Kapital-bedarf zu minimieren. Nischenanbieter müssen prüfen, wie sie ihre Vertriebsef-fizienz steigern können. Versicherungs-unternehmen, deren Lebensversiche-rungssparte nicht zwingend für den Fortbestand des Gesamtunternehmens notwendig ist, müssen prüfen, ob sie ihr Neugeschäft einstellen. Nach Ansicht von Bain & Company können Produktinnovationen dazu beitragen, sich gegen diese negativen Trends zu stemmen. Ein Ansatzpunkt ist der demographische Wandel, der neue und flexible Produkte für die Generation 60 plus erfordert, etwa zur Wiederanlage von Lebensversicherungs-Auszahlungen oder zur Absicherung diverser Aspekte der Langlebigkeit, wie Betreuungsbe-dürftigkeit oder Inanspruchnahme von speziellen Diensten im Alter. Ohnehin sind biometrische Risiken die Spezialität der Lebensversicherung und das, was sie von Bankprodukten unterscheidet. „Die Lebensversicherer müssen umdenken“, sagt Kinder. „Sie brauchen ein gesamthaftes, neues Konzept, das die Beschaffung fri-schen Kapitals ebenso vorsieht wie die Anpassung von Geschäftsmodell, Organi-sation und Produkten an die veränderten Rahmenbedingungen.“ (JPW) ◆ Quelle: www.bain.de

erste Frühlingsboten am immobilienmarkt

Während die Eurozone noch teilwei-se in der Krise steckt, mehren sich in Deutschland die Anzeichen für einen neuen Aufschwung. Dies spiegelt sich auch in den Ergebnissen der aktuellen Monatsbefragung des Immobilien-konjunktur-Index der Deutschen Hypothekenbank wider. Nachdem das Immobilienklima seit November 2012 einen kontinuierlichen Zuwachs von insgesamt 7,8 Zählerpunkten ver-zeichnen konnte, sinkt es im Februar geringfügig um 0,3 Prozent auf aktuell 121,1 Zählerpunkte. Damit liegt das Immobilienklima weiterhin auf einem relativ hohen Niveau und die positive

Tendenz der letzten Monate scheint eine Trendwende zu sein, die sich im Markt manifestiert.Auch wenn das Gesamtbild auf eine sta-bile Seitwärtsbewegung des Immobilien-klimas hindeutet, entwickeln sich einzel-ne Segmente dynamisch. So steigen im Februar 2013 sowohl das Handel- als auch das Industrieklima an. Dabei wächst das Handelsklima um über 1,1 Prozent auf aktuell 116,1 Zählerpunkte. Das Industrieklima stellt nach wie vor das volatilste Segment des Immobilien-klimas dar. Dennoch spiegelt die stärkste Steigerung des Monats von knapp zwölf Prozent auf aktuell 117,6 Zählerpunkte das Vertrauen der Marktakteure wider. Das Industrieklima überholt damit in absoluten Zahlen zum ersten Mal das Handelssegment und wird ausschließ-lich vom Wohnklima übertroffen. Die positiven Trends bei Handel und Indus-trie können durchaus im Kontext des anhaltend starken E-Commerce-Booms der letzten Jahre betrachtet werden.Das Wohnklima verzeichnet zwar einen Rückgang um knapp 2,3 Pro-zent auf aktuell 166,3 Zählerpunkte, dennoch setzt es den stabilen Trend auf höchstem Niveau seit über zwei Jahren fort. Das Büroklima sinkt marginal um 0,1 Prozent und beträgt aktuell 105,9 Zählerpunkte. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Trendwende in diesem Segment nachhaltig ist. Wäh-rend das Immobilienklima einen ge-ringfügigen Rückgang erlebt, steigt die Immobilienkonjunktur um knapp drei Prozent auf 218,0 Zählerpunkte. Damit scheint der letzte Höchststand aus Juli 2011 (219,9) in Reichweite. (JPW) ◆ Quelle: www.deutsche-hypo.de

Vertreter noch immer wichtigste Anlaufstelle beim Versicherungs-abschluss

Der Versicherungsvertreter spielt beim Entscheidungsprozess der Verbraucher eine wichtige Rolle. Bei knapp der Hälfte aller Neuabschlüsse von Versicherungen (47 Prozent) ist er involviert. Dabei ist der Vertreter in 29 Prozent der Fälle so-gar Anstoßgeber sowie in weiteren 18 Prozent Informationsquelle. Dennoch ist seine Bedeutung rückläufig, denn 2007 gaben noch 59 Prozent der Be-fragten an, den Vertreter in den Ent-

scheidungsprozess mit einbezogen zu haben. Dies ist das Ergebnis der Studie „Kundenmonitor Assekuranz 2012“ des Marktforschungsinstituts Yougov. Neben den Versicherungsvertretern wer-den Bekannte oder Verwandte ähnlich häufig in den Entscheidungsprozess eingebunden. 35 Prozent der Befrag-ten geben an, ihre Entscheidung beruhe auch auf persönlichen Empfehlungen. Weitere Anstoßgeber und Informati-onsquellen sind u.a. Fernsehberichte, Werbung in Presse, Funk und Fernse-hen sowie Berichte in Zeitungen oder Zeitschriften.Laut der Studie spielt das Internet als Informationsquelle ebenfalls eine ver-gleichsweise große Rolle. Im Durch-schnitt informieren sich 27 Prozent der Befragten vor dem Versicherungsab-schluss im Internet. Dabei werden Inter-netseiten einzelner Gesellschaften (zwölf Prozent) leicht vor Vergleichsseiten (zehn Prozent) und allgemeinen Informations-seiten (neun Prozent) bevorzugt. Sozia-le Netzwerke sowie Chats oder Blogs spielen als Informationsquelle bislang noch eine untergeordnete Rolle (je-weils ein Prozent). Im Vergleich zu 2007 hat sich die Internetnutzung im Rah-men des Entscheidungsprozesses von 18 auf 27 Prozent erhöht. „Zwar kommt der Anstoß zum Versicherungswechsel oder Neuabschluss selten aus dem Internet, je-doch wird das Internet in der weiteren Informationsphase miteinbezogen“, sagt Dr. Oliver Gaedeke, Vorstand und Leiter der Finanzmarktforschung bei YouGov. „Dabei steht das Internet inzwischen nicht mehr nur für die Möglichkeit, Geld zu sparen, vielmehr gewinnt das Bequemlich-keitsmotiv in der Fläche der Versicherungs-kunden an Bedeutung. Informationen sind über das Internet einfach schneller und flexibler zu beschaffen.“Mit zunehmendem Alter sinkt die Be-reitschaft, einen Vertrag bei einer bislang noch unbekannten Gesellschaft abzu-schließen. Besonders aber die Befragten mittleren Alters (33 bis 55 Jahre) haben weniger Scheu, auch bei weniger be-kannten bzw. kleineren Gesellschaften Kunde zu werden. Für jüngere Befragte (bis 30 Jahre) ist dagegen die Marke der Versicherungsgesellschaft eine wichtige-re Orientierung. Sie entscheiden häufi-ger nach Sympathie und sind weniger offen gegenüber unbekannten Gesell-schaften. (JPW) ◆ Quelle: www.yougov.de

iMPressUM

Verantwortlich i.S.d. HH Pressegesetzes:BNT Büro für Nachrichten und Trends GmbHAlsterdorfer Straße 235, 22297 HamburgTel.: +49 (0)40/ 69 45 96 77Fax: +49 (0)40/ 69 45 96 78E-Mail: [email protected]: Dr. Dieter E. Jansen (DJ)Verantwortlich für diese Ausgabe:Jan Peter Wolkenhauer (JPW)Redaktion: Jan Peter Wolkenhauer (JPW)Autoren: Aykut Bußian, Philipp van Hove, Prof. Dr. Julius ReiterChef v. Dienst: Ines FenglerAnzeigen: Jürgen WillertE-Mail: [email protected] / Design: deVico, HamburgPreis 2,50 €. Nächste Ausgabe 2. April 2013Hinweis: Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Mei-nung des Verfassers und nicht unbedingt die der Redaktion wieder.© EX XECNEWS sind sämtliche Rechte vorbehalten. Nachdruck, Übernahme in elektronische Medien oder auf Internetseiten - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages.Dieser Ausgabe liegt bei: EXXECNEWSLEGAL Beilage 2 Gültige Anzeigenpreise vom 01.01.2013

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FrOM the DesK

8 Nr. 0618. März 2013

Finanzielle Entscheidungen werden meist nicht alleine getroffen, son-dern mit der professionellen Unter-stützung von Finanzberatern. Das dips Deutsches Institut für Port-folio-Strategien, finanzwirtschaft-liche Forschungseinrichtung der FOM Hochschule für Oekonomie & Management in Essen, untersuchte in einer Studie das Verhältnis zwi-schen Kunden, insbesondere die Zielgruppe der Young Professio-nals, und Finanzberatern. Hierbei spielten Fragen zum Finanz-verständnis in Bezug auf Geldanlage und Altersvorsorge, das Anlagever-halten, die Dokumentationspflichten gemäß § 34 Wertpapierhandelsgesetz und das Verhältnis zum Finanzberater eine besondere Rolle. Young Professionals bezeichnet Be-rufstätige am Anfang ihrer Karriere mit akademischem Hintergrund. Sie verfügen aufgrund ihrer Qualifikation über aussichtsreiche Karriereperspek-tiven und gute Verdienstaussichten. Zur Sicherung ihres Lebensstan-dards in der Zukunft sind sie affin für Finanzprodukte und daher eine wichtige Zielgruppe für Banken und Versicherungen. Aufgrund des hohen Allgemeinbildungsgrades, sollte auf ein hohes generelles Verständnis von Finanzthemen geschlossen werden können. Dies konnte zunächst die Umfrage bestätigen: 83 Prozent der Befragten schätzten ihr (subjektives) Verständnis von Finanzthemen in Be-zug auf Geldanlage und Altersvorsor-ge als eher gut ein. Im weiteren Verlauf der Studien wurde jedoch deutlich, dass diese Einschätzung drastisch vom

tatsächlichen Wissensstand abweicht.Auch Young Professionals greifen überwiegend auf provisionsgetriebene traditionelle Finanzprodukte zurück. Tagesgelder, Bausparverträge und Investmentfonds sind die beliebtes-ten Anlageformen. Bei der Auswahl unterscheiden Sie nicht zwischen provisionsbasierten und Finanzpro-dukten ohne Provision. Ursache da-für kann zum einen sein, dass beide Anlageformen flächendeckend aktiv in der Finanzberatung angeboten werden. Zum anderen unterstützt der Staat beide Formen im Rahmen der privaten Altersvorsorge (siehe zum Beispiel Riesterprodukte). Moderne

Finanzprodukte wie börsengehan-delte Indexfonds (Exchange Traded Funds, ETFs) gehören nicht zu den Standardanlageprodukten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass diese Produkte oftmals nicht aktiv in der Finanzberatung angeboten werden.Hier muss der Frage nach dem Ver-hältnis zum Finanzberater nachge-gangen werden. Generell wurde das Verhältnis zum Finanzberater als ver-trauensvoll, persönlich und rational beschrieben. Die relativ geringe Wei-terempfehlungsrate von nur 53 Pro-zent deutete jedoch auf ein Misstrauen gegenüber der Finanzbranche hin. Ein Drittel der Probanden vertraute bei der Anlageentscheidung mehr ih-rem eigenen Urteilsvermögen. Das verstärkte Aufgreifen persönlicher Informationen in Beratungsgesprä-chen lässt auf eine Vermischung von privaten und geschäftlichen Inhalten schließen, dabei erkennt der Kunde oftmals die geschäftliche Relevanz nicht. Die vorhandenen Informationsasym-metrien zwischen Finanzbranche und Kunden wurden vom Gesetzgeber erkannt und als Konsequenz aus der Finanzkrise hat es verschiedene Maß-nahmen ergriffen, die Bankkunden vor einer Falschberatung schützen sol-len. Gemäß § 34 Wertpapierhandels-gesetz muss jedes Anlageberatungsge-spräch, in dem Wertpapiere angeboten werden, und in einem Beratungspro-tokoll dokumentiert werden. Laut den Erkenntnissen der Studie verfehlen die Beratungsprotokolle jedoch ihren Zweck. Sie werden als bürokratischer Aufwand wahrgenommen und als

Absicherungsmaßnahme der Bank empfunden. Aus den Erkenntnissen der Studie lassen sich folgende Hand-lungsempfehlungen ableiten.Die Ausbildung in finanziellen Ange-legenheiten in Deutschland muss für alle relevanten Kundengruppen stär-ker ausgebaut werden. Sie ist selbst bei gut ausgebildeten Young Professionals nicht ausreichend, um ganz überwie-gend unabhängige Entscheidungen in finanziellen Angelegenheiten und insbesondere bei der Auswahl von Fi-nanzprodukten zu treffen.Die gesetzlichen Dokumentations-pflichten haben zu einem Paradoxon geführt: Der Erhöhung des büro-kratischen Aufwands steht kein Si-cherheitszugewinn für den Kunden gegenüber. Besser, effizienter und un-bürokratischer als die Nachbesserung der Dokumentationspflichten wäre die Beweislastumkehr zugunsten des Kunden analog zur Arzt- oder An-waltshaftung. Im Schadensfall müss-te der Berater dann beweisen, dass er den Kunden seinen Anlagezielen entsprechend (das heißt anleger- und anlagegerecht) beraten hat.Der provisionsbasierte Verkauf von Finanzprodukten sollte nicht mehr unter der Bezeichnung „Beratung“ erfolgen.Finanzprodukte müssen transparent sein und die Kosten sowie Provisionen vor einer Anlageentscheidung deutlich und als konkreten Betrag ausweisen. Der Kunde muss sofort erkennen können, wie viel von seinem Geld tatsächlich investiert ist und nicht für laufende Kosten und Provisionen verwendet wird. ◆

Unser Autor:Prof. Dr. Julius Reiter, RechtsanwaltFachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt-recht, Vorsitzender des dips-FachbeiratsRechtsanwälte Baum, Reiter & Collegen, Dü[email protected]

Ausbildung in finanziellen Angelegenheiten muss stärker ausgebaut werden

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EXXECNEWSLEGAL

§◆ Beratung

Beilage 2, Ausgabe 06 18. März 2013

„EXXECNEWSLEGAL“ präsentiert in Zusammenarbeit mit vielen namhaften Anwalts - und Wirtschaftprü-fungskanzleien wichtige rechtliche Themen. Es werden alle redaktionellen Bereiche, Geschlossene Fonds, Investmentfonds, Lebensversicherungen, Vertriebe, Initiatoren (AIFM) und sonstige Rechtsgebiete, die im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen relevant sind, behandelt. Selbstverständlich verfolgen wir auch Anregungen unserer Leser oder bitten die Autoren um Stellungnahme zu Themen, die unsere Leser beschäftigen. Wenden Sie sich einfach an [email protected].

Prüfungsberechtigt für die neu-en Prüfberichte für Finanzan-lagenvermittler sind neben Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Wirtschaftsprü-fungs- und Buchprüfungsge-sellschaften auch Steuerberater und qualifizierte Rechtsanwäl-te. Seit dem 1. Januar 2013 ist der neue § 34f Gewerbeordnung (GewO) in Kraft. Die bisher zu-sammen mit Immobilienmaklern, Bauträgern und Darlehensver-mittlern im § 34c GewO gere-gelten Finanzanlagenvermittler haben damit eine eigenständige Vorschrift, die sich sowohl am bisherigen § 34c GewO als auch am Vorbild des § 34d GewO für Versicherungsvermittler orien-tiert. Eine wesentliche Neuerung ergibt sich aus § 24 der Finanz-anlagenvermittlungsverordnung (FinVermV): der sogenannte Prüfbericht.Durch die jährliche sowie anlassbezogene Vorlage von Prüfungsberichten bei der zustän-

digen Erlaubnisbehörde soll die Einhaltung der Verhaltenspflich-ten durch die Finanzanlagenver-mittler sichergestellt werden. Die Regularien ähneln den früheren § 16 und 17 Makler- und Bau-trägerverordnung (MaBV). Der Umfang der Prüfung wurde al-lerdings erweitert. Zudem gibt es Änderungen bezüglich der prü-fenden Personen.Geprüft wird unter anderem, ob der Vermittler dem Kunden seine Statusinformationen nachweisbar und vollständig mitgeteilt hat, das Informationsblatt übergeben wurde, die notwendigen Informa-tionen vom Anleger erfragt wur-den und das Beratungsprotokoll vorliegt. Die jährliche Prüfung bezieht sich auf das abgelaufene Kalenderjahr und muss bis spä-testens zum 31. Dezember des Folgejahres bei der zuständigen Behörde (je nach Bundesland das Gewerbeamt oder die IHK) ein-gereicht werden. Die Kosten für

die Prüfung müssen die Vermittler selbst tragen. Die Prognosen, wie hoch die Kosten für einen solchen Prüfbericht werden, variieren vom unteren dreistelligen bis in den vierstelligen Eurobereich.Prüfungsberechtigt sind dem Verordnungstext zufolge neben Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Wirtschaftsprü-fungs- und Buchprüfungsgesell-schaften auch „andere Personen, die öffentlich bestellt und zugelas-sen worden sind und die aufgrund ihrer Vorbildung und Erfahrung in der Lage sind, eine ordnungs-gemäße Prüfung […] durchzu-führen“. Das betrifft insbesondere Steuerberater.Auf Nachfrage des AfW ergab sich nun jedoch, dass es einen redak-tionellen Fehler (Schreibfehler) in § 24 FinVermV gibt und es statt „öffentlich bestellt und zu-gelassen“ heißen sollte „öffentlich bestellt oder zugelassen“. Damit wären nun auch Rechtsanwälte

grundsätzlich geeignet, die Prü-fung durchzuführen. Es gilt je-doch – wie auch bei den anderen Berufsgruppen -, dass sie Kennt-nisse von der Materie haben soll-ten. Ein Rechtsanwalt, der sonst nur Mietsachen oder Scheidungen bearbeitet, ist sicherlich deutlich weniger als Prüfer geeignet als zum Beispiel ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

◆ EXXECNEWSLEGAL wird präsentiert von PROSAVUS AG

Norman WirthRechtsanwalt, FinanzwirtFachanwalt für VersicherungsrechtVorstand des AfW- BundesverbandFinanzdienstleistung e.V.With Rechtsanwälte, Berlin [email protected]

◆ Unser Autor

Fortsetzung des Beitrags zur KVG-Zulassung:GeschäftsplanEigentlicher Kern des Erlaubnisan-trags ist der Geschäftsplan. Im Ge-schäftsplan werden die einzelnen Geschäfte der Kapitalverwaltungs-gesellschaft, ihre Ausführung und Kontrolle und die Organisation der Gesellschaft im Detail insbesonde-re im Hinblick auf die Darstellung der Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften beschrieben. Die Formulierung eines solchen Geschäftsplans ist mit viel Mühe verbunden, da bis-lang als selbstverständlich geltende

Geschäftsabläufe nun beschrieben und unter einer gesetzliche Vor-gabe subsumiert werden müssen. Wahrscheinlich ist der Initiator an-gesichts der gesetzlichen Vorgaben ge-zwungen, einige Arbeitsabläufe umzugestalten. Zur Beschreibung des Geschäftsablaufs gehören die Beschreibung der Art der geplanten Geschäfte, eine Beschreibung der zu verwaltenden Fonds (Risikoprofile und Leverage), die Beschreibung der Geschäftsabläufe einschließlich Vertrieb und die Beschreibung der Strate-gie. Vorzulegen sind Planbi-lanzen und Gewinn- und Verlust-rechnungen für die folgenden drei

vollen Geschäftsjahre. Ferner sind – soweit vorhanden – Muster der verwendeten Ver-träge für die Ge-schäftsabwicklung und allgemeine Geschäftsbedingungen vorzulegen. Zur Beschreibung der internen Strukturen ist ein Organigramm und die genaue Beschreibung der Zuständigkeiten der Geschäftslei-ter vorzulegen. Es muss zur Perso-nalausstattung Stellung genommen werden, insbesondere im Hinblick darauf, wie mit der vorhandenen Personalaus-stattung die gesetzli-chen Vorgaben erfüllt werden kön-nen. Soweit einzelne Tätigkeiten aus-gelagert werden sollen, sind die

Auslagerungsverträge vorzulegen und die Auslagerungsunternehmen

◆ AIFM

Dr. Oliver ZanderRechtsanwalt und PartnerGÖRG Partnerschaft von Rechtsan-wälten, Mü[email protected]

◆ Unser Autor

Page 10: EXXECNEWSexxecnews.de/files/content/EXXEC/Downloads/EXXECNEWS13...EXXECNEWS tOPY stOr 2 nr. 06 18. März 2013 Dieser zweite Bericht über unsere AIFM/KVG-Umfrage (siehe unsere letzte

EXXECNEWSLEGAL §

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass nach dem Gesellschaftsvertrag zulässige ge-winnunabhängige Ausschüttungen an Kommanditisten eines in der Rechtsform einer GmbH & Co KG organisierten Schiffsfonds nur dann von der Gesellschaft zurück-gefordert werden können, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist (Urteile vom 12. März 2013 – Aktenzeichen II ZR 73/11 und II ZR 74/11). In den beiden Verfahren verlangten zwei Beteiligungsgesell-schaften, deren Gesellschaftszweck jeweils der Betrieb eines Container-schiffs war, die Rückzahlung von Ausschüttungen von der beklagten Kommanditistin. In den Gesell-schaftsverträgen der Gesellschaften ist übereinstimmend geregelt, dass unabhängig von einem im Jahres-abschluss ausgewiesenen Gewinn oder Verlust für den Fall, dass die

Liquiditätslage es zulässt, in einem bestimmten Zeitraum nach Grün-dung des Fonds voraussichtlich Be-träge in im Einzelnen angegebener Höhe eines prozentualen Anteils des Kommanditkapitals an die Gesell-schafter ausschüttet werden, die auf einem „Darlehenskonto“ gebucht werden. Sofern ein Gesellschafter im Hinblick auf das Wiederaufleben der Haftung auf diese Entnahmen verzichtete, sollte „für ihn insoweit die Bildung der Darlehensverbind-lichkeit“ entfallen. An die Kom-manditistin wurden aufgrund von entsprechenden Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen Be-träge in Höhe von 61.355,03 Euro und 30.667,51 Euro als gewinnun-abhängige Ausschüttungen gezahlt. Nachdem die Beteiligungsgesell-schaften in wirtschaftliche Schwie-rigkeiten geraten waren, beschlossen die Gesellschafterversammlungen

im Rahmen eines Restrukturie-rungskonzepts die Rückforderung der an die Kommanditisten auf der Grundlage dieser Satzungsregelung ausgezahlten Beträge.Die Klagen hatten in den Vorins-tanzen (LG Dortmund, Urteile vom 22. Juli 2010 – Aktenzeichen 18 O 162/09 und 18 O 163/09; OLG Hamm, Urteile vom 9. März 2011 – Aktenzeichen I-8 U 132/10 und I-8 U 133/10) Erfolg. Der BGH hat auf die von ihm zugelassenen Revi-sionen der Beklagten die angefoch-tenen Berufungsurteile aufgehoben und die Klagen abgewiesen. Allein der Umstand, dass die Beträge nach dem Gesellschaftsvertrag un-abhängig von einem erwirtschafte-ten Gewinn ausgeschüttet wurden, lässt einen Rückzahlungsanspruch nicht entstehen. Soweit in den Aus-schüttungen eine Rückzahlung der Kommanditeinlage zu sehen ist und

damit die Einlage insoweit gemäß § 172 Absatz 4 Handelsgesetzbuch (HGB) den Gläubigern gegenüber als nicht geleistet gilt, betrifft dies nur die Außenhaftung des Kom-manditisten. Im Innenverhältnis zur Gesellschaft sind die Gesell-schafter dagegen frei, ob und mit welchen Rechtsfolgen sie Einlagen zurückgewähren. Werden Einla-gen aufgrund einer entsprechen-den vertraglichen Vereinbarung der Gesellschafter zurückbezahlt, entsteht daher ein Rückzahlungs-anspruch der Gesellschaft nicht automatisch, sondern nur bei einer entsprechenden vertraglichen Abre-de. Den Gesellschaftsverträgen der klagenden Fondsgesellschaften hat der BGH bei der gebotenen objek-tiven Auslegung keinen Anspruch der Gesellschaft auf Rückzahlung der Ausschüttungen entnehmen können.

◆ Geschlossene Fonds

◆ AIFMzu benennen. Ferner muss ein Sys-tem eingerichtet sein, dass die Do-kumentations- und Meldepflichten erfüllt. Die Einrichtung einer in-ternen Revision wird verbindlich sein. Diese muss organisatorisch von den operativen Bereichen der Gesellschaft getrennt sein und muss direkt an die Geschäftsführung be-richten. Die interne Revision prüft alle Ge-schäftsabläufe auf der Basis eines festgelegten Turnus (in der Regel alle drei Jahre). Die interne Revision verfasst schriftliche Be-richte an die Geschäftsführung. Dazulegen ist schließlich, dass die Compliance-Grundsätze des KAGB eingehalten sind. Dazu zählen die Wohlverhaltensregeln (§ 26 KAGB), Regelungen zu Interes-senskonflikten (§ 27 KAGB), Re-gelungen zu Mitarbeitergeschäften (§ 28 KAGB) und gegebenenfalls die Einrichtung eines Compliance-Beauftragten. Gerade im Hinblick auf die Ein-haltung gesetzlicher Vorgaben wird der Geschäftsplan eine Reihe von Ausführungen zu weiteren Themen enthalten müssen. Dazu zählen Geldwäsche (GwG), IT-Sicherheit und Datenschutz (Nr. 7.2 InvMa-Risk), Liquiditätsmanagement (§ 30 KAGB), Zugehörigkeit zu einer Entschädigungseinrichtung (§ 32 KAGB), Vergütungspolitik (§ 37 KAGB, Nr. 7.1 InvMaRisk), Not-fallkonzept (Nr. 7.3 InvMaRisk), Beschwerdewesen (§ 28 KAGB), Berichtswesen (§§ 34, 35 KAGB) sowie Angaben zur Verwahrstelle. Zu den meisten dieser Themen wird es beim Initiator Strukturen und

Abläufe geben. Diese im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben zu beschreiben ist wesentlicher Inhalt des Geschäftsplans.RisikomanagementDie Kapitalverwaltungsgesellschaft muss über ein Risikomanagement verfügen, dass unab-hängig von operativen Bereichen, insbeson-dere vom Fondsmanagement ist und direkt an die Geschäftsfüh-rung berichtet. Gefordert wird die schriftliche Festlegung von Risiko-manage-ment-Grundsätzen („Risk Management Policy“). Zu beschrei-ben sind insbesondere die Zu-stän-digkeiten, die Methoden des Risi-komanagements, die Berichtswege und die Häufigkeit der Prüfungen. Für jeden Fonds ist ein eigenes Risikomanagement-System einzu-richten. Zu fragen ist, wie Risiken identifiziert, bewertet, überwacht und gesteuert werden können. Das auf der Grundlage dieser Fragen gestaltete Risikomanagement-Sys-tem muss in der Lage sein, Risi-ken frühzeitig zu erkennen. Jedes Risiko muss von der Gesellschaft selbst bewertet werden (auf externe Ratings darf sich die Gesellschaft allein nicht verlassen). Risiken müs-sen laufend aufgespürt werden und es ist ein laufendes Risikoreporting erforderlich. Für je-den Fonds ist ein eigenes Risikoprofil auf der Grundlage der Anlagestrategie, der Anlagebe-dingungen etc. zu erstel-len. Typische wesentliche Risiken, die bei jedem Risikomanagement-system zu berücksichtigen sind, sind Adressenausfallrisiken (also die Insolvenz eines Vertragspartners),

das Markt-preisrisiko, das Liqui-ditätsrisiko, operationelle Risiken wie Rechtsrisiken, Reputationsrisi-ken und Risiken der Auslagerung. Zum Risikomanagement gehören regelmäßige Stresstests, eine jährli-che Überprüfung des Systems, ein regelmäßiger Risikobericht an die Geschäfts-führung, die regelmä-ßige Kontrolle des Fondsmanage-ments (Anlage laut Anlagestrategie, Einhaltung der Anlagegrenzen, der Begrenzung des Leverage, des Leer-verkaufsverbots etc.) sowie Regeln für Aktivitäten in neuen Märkten.Weitere UnterlagenDem Antrag sind die Anlagebedin-gungen und die Gesellschaftsver-träge der Fonds beizufü-gen sowie eine beglaubigte Abschrift des Ge-sellschaftsvertrages der Kapitalver-waltungsge-sellschaft. Beizufügen sind ferner Prospekte bzw. PPM der verwalteten Fonds.VorgehensweiseEs empfiehlt sich, vor der An-tragstellung zu überlegen, welche Dienstleistungen von der Er-laubnis umfasst sein sollen. Je mehr Ne-bendienstleistungen wie Anlagebe-ratung, Portfo-lioverwaltung etc. beantragt werden und je umfassen-der die Anlagestrategie formuliert wird, desto größer wird der orga-nisatorische Aufwand im Hinblick auf Kompetenznachweise, Com-pliance und Risikomanagement sein. Anhand des Umfangs der zu beantragenden Er-laubnis sind dann die notwendigen Elemente des Geschäftsplans zu ermitteln. Dabei wird sich zeigen, dass das meiste von dem, was das Gesetz verlangt,

Fortsetzung von Seite 1

beim Initiator bereits vor-handen ist. Soweit notwendig, sind die Geschäftsabläufe anzupassen. Ein Risikomanage-mentsystem ist ein-zurichten. Schließlich wird man ein Organisationshandbuch mit Zu-stän-digkeitsbeschreibungen und Anweisungen an die Mitarbeiter verfassen müssen.Nach dem derzeitigen Entwurf des KAGB hat die BaFin den Verhält-nismäßigkeitsgrundsatz zu beach-ten. Dies bedeutet, dass kleinere Initiatoren geringere Anforderun-gen als größere zu erfüllen haben. Für die Vorbereitung des Antrags sollte man mehrere Monate Arbeit ein-planen. Die Vorbereitung ent-spricht in etwa einer Zertifizierung des Geschäftsbetriebs. Die Bafin muss über den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Empfang des vollständigen Antrags entschei-den. In der Praxis wird sich kein Antrag als vollständig erweisen, so dass der Beginn der Frist in der Re-gel hinausgeschoben ist. Überdies kann die BaFin die Frist auf sechs Monate verlängern.Die Ausführungen zu den Anfor-derungen an den Zulassungsantrag basieren auf dem derzei-tigen Ent-wurf des KAGB sowie den von der BaFin bislang für die Zulassung von Kapitalanla-gegesellschaften und Finanzdienstleistungsinstitu-ten geforderten Unterlagen und In-formatio-nen. Die BaFin hat ange-kündigt, in den nächsten Wochen ein Merkblatt zum Zulassungsan-trag zu veröffentlichen. Den voll-ständigen Beitrag finden Sie auch unter www.exxecnews.de.