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Ausgabe 76 September 2017 Suche starten 76 02 ............................. ONLINE-infoziffer Suche starten 76 03 ONLINE-infoziffer A+A Düsseldorf Halle 7a / Stand D02 -Magazin -Magazin

-Magazin - arbeitsschutz-portal.de · 14 Dolezych GmbH & Co KG, Dortmund DoKEP-Katalog - Ladungssicherungsnetze 6 A43 18 Fagus-GreCon Greten GmbH & Co KG, Alfeld GreCon-Funkenlöschanlage

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Ausgabe 76September 2017

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Halle 7a / Stand D02

-Magazin-Magazin

2 TANDEM 76/2017

EDITORIAL

Sehr geehrte Leser, liebe Besucher der A+A 2017,

„der Mensch zählt“ – das ist das Motto der A+A 2017, der internationalen Arbeitsschutz-Fachmesse mit Kongress. Und wer in SachenArbeitsschutz Augen und Ohren offen hält, weiß,dass gerade dieses Motto in der aktuellen Zeit einegroße Rolle spielt. Wir müssen täglich unzähligeInformationen aus zig verschiedenen Medien ver-arbeiten, wir müssen mit immer neuen Technikenarbeiten, immer wieder Neues lernen und viele vonuns bekommen an ihrem Arbeitsplatz „Gesell-schaft“ von einer Maschine oder einem Roboter. Da dürfen wir nicht vergessen, dass es beimArbeitsschutz der Mensch ist, der im Mittelpunktstehen sollte. Geht es dem Menschen gut, arbeiteter gerne, umsichtig und nachhaltig. Gut also, dassdie A+A 2017, das größte Arbeitsschutz-Event desJahres, daran erinnern will.

Spannend ist außerdem, ob die neue Struktur desA+A- Kongresses Wirkung zeigt und ob die Messeihre Besucher wieder mit ihrer Vielseitigkeit über-zeugen kann. Was genau Sie auf der A+A vom 17. bis 20. Oktober 2017 in Düsseldorf erwartet,haben wir für Sie übersichtlich auf der gegenüber-liegenden Seite dargestellt.

Und weil es auch ein Leben nach der Messe gibtund Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesund-heitsschutz uns jeden Tag begleiten, finden Sie inder aktuellen Ausgabe Ihres TANDEM-Magazins,das Sie gerade in den Händen halten, wieder vieleinteressante Fachbeiträge aus der Arbeitsschutz-Portal-Redaktion und von Experten.

Vier Fachbeiträge für Ihren Arbeits-Alltag

Haben Sie sich zum Beispiel auch schon gefragt,ob CO2-Löschanlagen für den Objektschutz nochzeitgemäß sind? Sollten Sie nicht besser auf Argonals Löschmittel setzen, auch wenn eine Argon-

Löschanlage erst einmal teurer ist? Auf den Seiten16 und 17 finden Sie das Pro und Contra und eineeindeutige Antwort auf die Frage „Sind CO2-Löschanlagen für den Objektschutz noch zeit-gemäß?“

Auch Erste Hilfe ist ein Thema in diesem TANDEM-Magazin: Wissen Sie, worauf Sie achten sollten,wenn Sie Augenspüllösungen einsetzen wollen?Wir verraten es Ihnen im Beitrag „Spüllösungenals Erste-Hilfe-Maßnahme nach dem Augen-unfall“ auf den Seiten 20 und 21.

Eine eher schleichende Gefahr sind krebs-erzeugende Stoffe am Arbeitsplatz – und die gibtes reichlich. Tätigkeiten mit solchen Gefahrstoffensind in Deutschland zwar nicht mitteilungspflichtig,aber ein Expositionsverzeichnis müssen Sie unterUmständen schon führen. Wir helfen Ihnen dabei –mit den Infos aus dem Fachbeitrag „Krebs-erzeugende Stoffe am Arbeitsplatz – richtigdokumentieren, archivieren und aushändigen“,Seiten 10–12.

Und um den Bogen zum A+A-Motto „Der Menschzählt“ wieder zu spannen: Haben Sie in IhremBetrieb schon die Gefährdungsbeurteilung psychi-sche Belastung durchgeführt? Schließlich bedeutetArbeitsschutz nicht nur Schutz der körperlichen,sondern auch Schutz der seelischen Gesundheit.Zugegeben: Dieses „weiche“ Thema ist weniger gut zu greifen als zum Beispiel Gefährdungen durch Lärm oder Gefahrstoffe, weil psychische(Fehl-)Belastungen eben nicht einfach mit einemMessgerät messbar sind. Wie Ihnen die GBU-Psyche trotzdem in 7 Schritten gelingenkann, lesen Sie auf den Seiten 5–7 im Beitrag „Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – Wie geht das in derPraxis?“.

Haben wir Sie mit dieser umfangreichen Themenauswahl neugierig gemacht? Dann wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Lesen IhresTANDEM-Magazins 2017. Und einen kleinen Hinweis in eigener Sache haben wir noch: Unser Online-Portal www.tandem-piazza.de, derMarktplatz für den Arbeitsschutz, erstrahlt ab 01. Oktober 2017 in neuem Glanz. Wir sagen nur:Besuchen Sie den Marktplatz und finden Sie hiernoch schneller die richtige Arbeitsschutz-LÖSUNG!

Freundliche Grüße aus Mainz

Patrick Skwara Eva EbenhochRedakteur Redakteurin

TANDEM 76/2017 3

Im Zwei-Jahres-Rhythmus findet die A+A, die internatio-nale Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,mit angeschlossenem Kongress statt. 2017 geht die Veranstaltung vom 17. bis 20. Oktober in Düsseldorf überdie Bühne. Auch – oder gerade – in Zeiten der Digitalisie-rung und der Industrie 4.0 haben sich die Macher das Motto„Der Mensch zählt“ auf die Fahnen geschrieben. Währenddie Messe mit circa 1.800 internationalen Ausstellern undvielen Live-Events lockt, soll der Kongress von einer neuenStruktur profitieren.

Neue Kongress-Struktur: mehr Zeit, mehr TiefeEröffnet wird der A+A-Kongress in diesem Jahr nämlichbereits am Vorabend des offiziellen Messebeginns, also am16. Oktober, zusammen mit der Messe. Damit steht derkomplette 17. Oktober schon für Vorträge bereit. Die erstendrei Kongresstage widmen sich den Themen Sicherheit,Gesundheit und Ergonomie, während es am letzten Kongresstag, am 20. Oktober, um „Focus Professionen“geht. Dies dürfte für Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa),Sicherheitsbeauftragte (Sibe) oder Betriebsärzte sehr interessant sein, denn hier stehen die Ausbildung für und dieZusammenarbeit von verschiedenen Professionen imArbeitsschutz im Fokus. Eine besondere Ehre gibt es für dieGewinner des Deutschen Arbeitsschutzpreises: Sie werden nicht wie in den Vorjahren im Rahmen der Eröffnunggewürdigt, sondern bekommen eine eigene Veranstaltungam 17. Oktober.

Mit etwa 350 Referenten, mehr als 50 Veranstaltungs-reihen und über 5.000 Besuchern soll der Kongress seinen35. Geburtstag feiern. Und weil sich Gutes bewährt, ist dieBundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesund-heit bei der Arbeit (Basi) wieder Veranstalter des Kon-gresses.

Kongress-Schwerpunkte und Neues 2017Der A+A-Kongress 2017 bietet Veranstaltungen zu denübergreifenden Themen „Präventionskultur“ und „Digitali-sierung“. Weitere Top-Themen sind „Arbeiten 4.0“ und„Industrie 4.0“ sowie „krebserzeugende Gefahrstoffe“.Parallel zum Kongress finden die Konferenz der Interna-tionalen Arbeitsorganisation (ILO) und das Forum derInternationalen Vereinigung für Soziale Sicherung(ISSA) statt. Neu im Rahmen des Kongresses ist die Ver-anstaltungsreihe „Praxis Interaktiv“, bei der es um dieWeiterentwicklung von bereits bestehenden Basis-Konzep-ten, etwa für die Gefährdungsbeurteilung oder BetrieblicheGesundheitsförderung (BGF), geht. Hier haben allerdingsnur geladene Gäste Zutritt. Weitere Neuerung ist die ganz-tägige Veranstaltung „Schwerbehindertenvertretung undPrävention“ am 19. Oktober.

Basi steht auch auf der Messe für unabhängige Information

Nicht nur beim Kongress, auch auf der Messe hat die BasiVerantwortung: Sie ist Partner des „Trendforum Safety &Security“ (Halle 11) sowie der Themenparks „CorporateHealth“ zu betrieblichem Gesundheitsschutz und „Work-Place Design“ zu Ergonomie, beide in Halle 10. Außerdemgestaltet sie den Messebereich „Treffpunkt Sicherheitund Gesundheit“ (TPSG) in Halle 10. Hier sollen die erwar-teten über 60.000 Messebesucher nicht-kommerzielleArbeitsschutz-Infos finden, etwa am Gemeinschaftsstandder DGUV.

Schwerpunkte der Messe insgesamt sind die Themen• Persönlicher Schutz – mit großem PSA-Bereich und

Fashion Shows

• Betriebliche Sicherheit – mit Live-Demonstrationen zubetrieblichem Brandschutz und Notfallmanagement undder Sonderschau „Sicheres Retten aus Höhen und Tiefen“ ebenfalls mit Live-Vorführungen

• Gesundheit bei der Arbeit – mit dem TPSG und den Themenparks „Corporate Health“ und „WorkPlaceDesign“

Auf zum großen Arbeitsschutz-Messe-und-Kongress-Eventvom 17. bis 20. Oktober 2017 in Düsseldorf! Noch bis 30. September 2017 gibt es Frühbucher-Preise, wenn Siedie Kongress-Dauerkarte online kaufen.

Autor: Arbeitsschutz-Portal-Redaktion

A+A 2017: Alle schauen auf den Arbeitsschutz

Info: Partnerland der A+A 2017 ist Großbritannien. Hier ist es die Health and Safety Executive (HSE), die für England, Schottland undWales wichtige Bereiche des Arbeitsschutzes regeltund überwacht.

Bildquelle: Messe Düsseldorf

Ziffer Seite Kunde Produkt Halle-Nr. Stand-Nr.

2 1 ELK GmbH, Krefeld Multimessgerät BAPPU evo 7a C22

3 1 Driesen + Kern GmbH, Bad Bramstedt Lärm- und Staubmessgeräte 7a D02

8 FSP-Tech GmbH, Essen Katalog Not- & Augenduschen 6 D25

8 Georg Schmerler GmbH & Co KG, Veitsbronn Schutzbrille Modell 585 4 D38

8 Mittelmann Sicherheitstechnik GmbH & Co KG, Velbert Auffanggurt KlickFit Air 6 A04

4 9 Werksitz GmbH W. Milewski, Zeil Ergonomische Stühle 10 E22

7 9 Meißner Sicherheitstechnik GmbH, Ulm Sicherheitstechnik gegen Absturz 6 G69

11 13 SCHNÜRLE industries gmbh, Duisburg Sicherheitskennzeichnung 6 F62

14 13 EverGlow GmbH, Muggensturm Langnachleuchtende Leitsysteme 6 B11

14 AccuLux Witte & Sutor GmbH, Murrhardt Ex-geschützte Leuchten 6 F64

14 Bauer GmbH, Südlohn Kippbehälter 4A 6 C03

14 Dolezych GmbH & Co KG, Dortmund DoKEP-Katalog - Ladungssicherungsnetze 6 A43

18 Fagus-GreCon Greten GmbH & Co KG, Alfeld GreCon-Funkenlöschanlage 7 D26

18 OPTRO GmbH, Burscheid Personen-Notsignal-Gerät PNG-21C 6 D28

20 19 Airflow Lufttechnik GmbH, Rheinbach CO2-Monitore 6 D12

21 19 EDELRID GmbH & Co KG, Isny EDELRID TALON Steigeisen 6 A24

23 19 Triax Z. A., Marcilly en Villette (Frankreich) Absturzsicherungen 6 A23

23 Soundear AS, Ottobrunn Lärmmessungssystem SoundEar3 6 F67

25 23 Plum A/S, Assens (Dänemark) Wund- und Augenspray; QuickFix Pflasterspender 6 C36

4 TANDEM 76/2017

Impressum:

Herausgeber:

TANDEM MEDIA GmbH117er Ehrenhof 355118 Mainz

Telefon: 0 61 31 - 21 80 80 Telefax: 0 61 31 - 21 80 [email protected]

www.arbeitsschutz-portal.de

www.tandem-piazza.de

Geschäftsführerin: Michaela BiancoRedaktion: Eva Ebenhoch, Patrick Skwara

Presseinformation bitte an: [email protected]

Anzeigenverkauf:Antje Scholl Tel.: 0 61 31 - 21 80 850Elisabeth Schröder Tel.: 0 52 52 - 97 60 60

Erscheinungsweise: 1 x 2017

Druck: Schmidt printmedien GmbH

Haftung:Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Ge-wissen, jedoch ohne Gewähr. Eine Haftung wird nichtübernommen.

Beiträge:Die in dieser Ausgabe veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und liegen jeweils in der Verantwortung des betreffenden Autors. Nachdruck,Vervielfältigung oder Digitalisierung – auch auszugs-weise – sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet.

Titelbild: © panthermedia.net/_nav_

Bild Rückseite: © panthermedia.net/Ruslan Olinchuk

Folgende Inserentenfinden Sie vom17. – 20. Oktober 2017auf der A+A in Düsseldorf

AUSZUG AUS DER OFFIZIELLEN AUSSTELLERLISTE

TANDEM 76/2017 5

liche Standards zu berücksichtigen, ist hier nichtSelbstzweck, sondern Voraussetzung für den Erfolg.

Sieben Schritte zur Umsetzung der GBU-PsycheDie sieben Schritte zur Umsetzung der GBU-Psycheumfassen den Zyklus: Vorbereitung, Analyse, Bewer-tung, Gestaltung und Evaluation. Die Sicherstellung,dass sich die GBU auf die aktuellen Verhältnissebezieht, und die Dokumentation der Ergebnisse bildendie Schritte 6 und 7. Im Folgenden geht es vor allem umdie operativen Schritte 1 bis 5.

Das Thema „Gefährdungsbeurteilung PsychischerBelastung“ (GBU-Psyche) hat in den letzten Jahreneinen Boom erlebt wie kaum ein anderes Thema desArbeits- und Gesundheitsschutzes. Der Forschungs-stand, der in den Scope-Reviews auf der Homepageder Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin(BAuA) abgerufen werden kann, ist sehr ermutigend. Erzeigt deutliche (evidenz-basierte) Hinweise, welchepsychisch wirksamen Arbeitsmerkmale psychischeBelastungsfaktoren darstellen, die als Fehlbelastungeneinzustufen sind. In zahlreichen, inzwischen kaum mehrüberblickbaren Regularien, Vereinbarungen oderLeitfäden (etwa auf der Homepage der GemeinsamenDeutschen Arbeitsschutzstrategie – GDA und der BAuA)wurden die Erkenntnisse verarbeitet und in Handlungs-leitfäden umgesetzt. In der betrieblichen Praxis sinddiese Informationen bisher noch nicht sehr wirksam.Eine systematische Auseinandersetzung mit psychi-scher Belastung findet selten statt. Vielmehr findetsich, wie Uwe Lenhardt in seiner Untersuchung „Psy-chische Belastung in der betrieblichen Praxis“ feststellt,eine „große Unsicherheit, wie der Gegenstand zu ver-stehen und wie damit adäquat umzugehen ist.“ Häufigwird das Thema „Psyche“ unter dem Gesichtspunktpsychischer Störungen und Erkrankungen abge-handelt und damit nicht in Verbindung mit der arbeits-bedingten psychischen Belastung und den damit ver-bundenen Reaktionen (Beanspruchungen) gebracht.

Alle gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Sicher-heit und Gesundheit der Erwerbstätigen beruhen aufarbeitswissenschaftlichen und -psychologischenErkenntnissen. Schutzziele und Maßnahmen zur Gestal-tung von Arbeitsbedingungen, die die Gesundheit nichtgefährden, wurden also aus den Ergebnissen derarbeitswissenschaftlichen und -psychologischen For-schung abgeleitet. Was folgt daraus für die GBU-Psychein der Praxis? Welche Vorgehensweise ist zu empfeh-len, um sie wirksam und zielgerichtet (effektiv) undwirtschaftlich effizient (sparsam) umzusetzen?

Dieser Beitrag schlägt eine Vorgehensweise vor, diesich einerseits an den sieben Prozessschritten derUmsetzungsempfehlungen der GDA und der Stellung-nahme der Deutschen Gesellschaft für Psychologie(DGPs) zur GBU-Psyche orientiert, an der der Autor die-ses Beitrags mitgewirkt hat. Andererseits wird aus derPerspektive praktischer Erfahrungen beschrieben, wel-che Voraussetzungen für eine effektive, effiziente undfür alle Beteiligten Nutzen stiftende Umsetzung erfülltsein sollten. Arbeitspsychologische und -wissenschaft-

Umsetzung der Gefährdungs-beurteilung psychischer Belastung –Wie geht das in der Praxis?

Vorbereitung

Analyse

Bewertung

Gestaltung

Evaluation

Schritt 1 Festlegen von Tätigkeiten/Bereichen

Schritt 2 Ermittlung der psychischen Belastung der Arbeit

Schritt 3 Beurteilung der psychischen Belastung der Arbeit

Schritt 4Entwicklung undUmsetzung von Maßnahmen

Schritt 5 Wirksamkeits-kontrolle

Schritt 6 Aktualisierung/Fortschreibung

Schritt 7 Dokumentation

Abbildung 1: Sieben Schritte zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

VorbereitungAusschlaggebend für den Erfolg ist eine gründlicheVorbereitungsphase; sie nimmt deshalb in diesem Bei-trag auch den größten Raum ein. Wie dieser ersteSchritt aussieht, ist entscheidend dafür, welchen Nut-zen die Umsetzung der GBU-Psyche dem Unternehmenund den Beschäftigten bringt. In die Vorbereitung soll-ten möglichst alle Funktionsgruppen eines Betriebeseinbezogen werden.

Zunächst geht es darum, eine gemeinsame Ziel- undAufgabenorientierung bei den Entscheidern undBeteiligten herzustellen. Gemeinsam getragene Zieleund Aufgaben strukturieren und steuern alle nachfol-genden Prozesse und Tätigkeiten. Wege dahin sind:

(a) Klarheit und Konsens in der Steuerungsgruppe dar-über herstellen, was unter „psychischer Belastung“zu verstehen ist. Gemäß EN ISO 10075-1 sind das „…alle Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukom-men und psychisch auf ihn einwirken.“ Übersetzt ingestaltbare Merkmale der Arbeitssituation geht es dabeidarum, welche Wirkungen Arbeitsinhalte/Arbeitsauf-

InfoIn der Gefährdungs-beurteilung muss nebenden physikalischen, chemischen, biologischenund ergonomischen Gefähr-dungen auch das Gefähr-dungspotenzial durch psychische Fehlbelastungbeurteilt werden (ArbSchG,§ 4, Abschnitt 1). Gefähr-dungen bei der Arbeit müssen zum Schutz der Arbeitenden vermiedenwerden.

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gaben, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen (Füh-rung und Zusammenarbeit) sowie die Arbeitsumge-bung auf die psychische Beanspruchung währendder Arbeit und damit auch die Wahrnehmung, das Den-ken, Fühlen und Handeln des Menschen haben. Fürdiese Gestaltungsmerkmale der Arbeit, die von derBAuA umfassend und verständlich beschrieben werden,sollte das für die GBU-Psyche eingesetzte Verfahren inder Lage sein, die Risiko- bzw. Ressourcenpotenzialeauf der Grundlage standardisierter Auswertungs-methoden für die ausgewählten Arbeitsplätze zuver-lässig zu beurteilen.

(b) die „Psyche“ des Menschen als Unternehmens-ressource ernst zu nehmen und die GBU-Psyche nichtnur als gesetzliche Pflichtübung zu betrachten. Gesund-heit ist nicht allein die Abwesenheit von Krankheit.Diese Sichtweise der Weltgesundheitsorganisation(WHO) hat sich inzwischen weitgehend durchgesetzt.Die WHO sowie auch die Arbeitswissenschaft definierenGesundheit als einen Zustand des psychischen, kör-perlichen und sozialen Wohlbefindens. Auf die täglich zuverrichtende Arbeitstätigkeit bezogen ist damit der ent-sprechende Zustand während der Arbeit gemeint.Verschiebt sich dieser Zustand tagtäglich oder übereinen längeren Zeitraum in Richtung körperlichen, psy-chischen und sozialen Missempfindens, dann ist zu ver-muten, dass (auch) psychische Fehlbelastungen wäh-rend der Arbeit dafür verantwortlich sind. In einer Viel-zahl arbeits- und organisationspsychologischer Ansätzewird subjektives Wohlbefinden deshalb als zentralesBestimmungsstück von Gesundheit betrachtet.

Wenn wir etwas über die Wirkung der Arbeit auf dieGesundheit der MitarbeiterInnen erfahren wollen, müs-sen wir die psychische Beanspruchung der Mitarbei-terInnen während der Arbeit ernst nehmen. Sie hatEinfluss auf unsere Denk- und Gedächtnisleistungen,Emotionen, Motive und auf unsere Handlungsplanungund -ausführung – sie ist damit eine zentrale Größedessen, was wir gewöhnlich mit dem Begriff „Human-ressource“ bezeichnen.

(c) Verständigung über die Vorgehensweise. Prinzipiellsind drei Verfahrensweisen möglich: (1) standardisierteMitarbeiterbefragungen (MAB), (2) Beobachtung/Beob-achtungsinterview und (3) moderierte Analysework-shops. In der Praxis bewährt hat sich folgende kombi-nierte Vorgehensweise: 1. Schritt: MAB, 2. Schritt:moderierte Workshops auf der Basis der Ergebnisse derMAB und als 3. Schritt: Beobachtung bzw. Beobach-tungsinterviews. Letztere kommen dann zum Tragen,wenn sich für bestimmte Arbeitsplätze/-bereiche her-ausgestellt hat, dass dort ein weitreichender Gestal-tungsbedarf besteht.

(d) die Auswahl eines Verfahrens für die Mitarbeiter-befragung (MAB). Die Verfahrenswahl bestimmt in vie-lerlei Hinsicht den gesamten GBU-Prozess. Leiderherrscht in Bezug auf die Auswahl eines geeignetenMAB-Verfahrens oft Ratlosigkeit und Unkenntnis. Zwarnennt die EN ISO 10075-1 eine Reihe von Gütekriterien,die ein Verfahren erfüllen sollte. Was sie im Einzelnenbedeuten und welchen Mehrwert sie besitzen, kann

der/die Anwender/in aber oft nicht nachvollziehen. Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischerBelastung erfüllen dann ihren Zweck, wenn sie viergrundlegende Eigenschaften aufweisen:

(1) arbeitspsychologisch/wissenschaftlich fundiert

(2) mitarbeiterorientiert und ökonomisch

(3) in Wirkungsanalysen geprüft

(4) benchmarkfähig.

Zu (1) Arbeitspsychologische und -wissenschaft-liche Fundierung: Verfahren zur GBU sollten einen ein-deutigen und nachvollziehbaren Bezug zu bewährtenarbeitspsychologischen Theorien aufweisen sowieInhaltsbereiche (Items/Fragen) bzw. Merkmale poten-zieller Gefährdungsquellen erfassen, deren Risiko- bzw.Ressourcenpotenziale hinreichend nachgewiesen sind.

Welches Ausmaß psychischer Belastung ist gesund-heitsgefährdend? Verbindliche Grenzwerte dafür gibt esnicht. Umso wichtiger ist es, bei der Erstellung vonKennwerten theoretisch fundierte Konzepte heranzu-ziehen, aus denen sich Beurteilungskriterien bzw. ent-sprechende Kennwerte ableiten lassen. Auf der Hand-lungsregulationstheorie basierende Verfahren benut-zen z.B. als Beurteilungskriterium wissenschaftlichfundierte und praktisch relevante Mindestprofile vonpsychisch wirksamen Merkmalen der Arbeitsgestal-tung. Verfahren mit diesen Qualitätskriterien liefern fürdas Unternehmen in der Regel auch erste Hinweisedafür, welche Maßnahmen sich aus den Ergebnisseneiner GBU ableiten lassen.

Zu (2) Mitarbeiterorientierung und Ökonomie: Hiergeht es um mitarbeiter- bzw. unternehmensbezogeneBewertungskriterien. Unternehmen benötigen prakti-kable (nicht zu lange Fragebogen), zweckmäßige(effektive) und ökonomische (effiziente) Verfahren.Damit sind z.B. gemeint: die Verfügbarkeit von Online-Versionen oder standardisierte und nachvollziehbareAuswertungsprozeduren, die auch Hinweise auf Gestal-tungsmaßnahmen geben. Nach unseren Erfahrungensind die Unternehmen zudem sehr daran interessiert,branchen- und tätigkeitsspezifische Benchmarks zuerhalten, um abzuschätzen, ob sich ihre Situation posi-tiv oder negativ vom Durchschnitt abhebt. Die Mit-arbeiter-Orientierung bezieht sich auf den Sachverhalt,ob ein Verfahren zur GBU die Möglichkeit bietet, abzu-schätzen, in welchem Maße die bei der Analyse einesArbeitsplatzes ermittelten BelastungskennwerteRückschlüsse auf die Erfüllung von Humankriterienzulassen. So sollte ein Verfahren wissenschaftlichabgesicherte Informationen dazu liefern, welche Belas-tungskennwerte in der Regel mit welchen psychischenBeanspruchungen verbunden sind. Welche Belastungs-stufen sind z.B. mit positiven, funktionalen Beanspru-chungen (Ressourcen), welche mit negativen, dysfunk-tionalen Beanspruchungen (Risiken) verbunden?

Zu (3) In Wirkungsanalysen geprüft: In der EN ISO10075-1 wird das 3B-Modell zugrundegelegt: Psychi-sche Belastungen als Einwirkungsgrößen führen alsunmittelbare Auswirkungen zu psychischen Beanspru-chungen während der Arbeit und zu längerfristigen

TANDEM 76/2017 7

Beanspruchungsfolgen (Gesundheit, psychischeErkrankung). Ein Verfahren zur Beurteilung der psychi-schen Belastung bzw. Fehlbelastung sollte deshalb fürdie von ihm ermittelten Belastungsfaktoren auch hin-reichend viele Wirkungsanalysen in verschiedenen Kon-texten (Branchen, Tätigkeiten) aufweisen, die den Pro-zess des 3B-Modells abbilden. In der Beschreibungeines Verfahrens sollten die Ergebnisse solcher Wirk-samkeitsstudien vorhanden sein.

Zu (4) Benchmarkfähigkeit: Kennwerte für Belastun-gen oder Fehlbelastungen, die für den Arbeitsinhalt/dieArbeitsaufgabe, die Arbeitsorganisation, die sozialeSituation (Führung und Zusammenarbeit) und dieArbeitsumgebung durch einen Fragebogen für einUnternehmen ermittelt werden, lassen sich in ihrerabsoluten Ausprägung oft nicht eindeutig bewerten.Für psychische Belastungsfaktoren gibt es keine spe-zifischen rechtlichen Festsetzungen, außer der grund-legenden Forderung, die Sicherheit und den Gesund-heitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Des-halb sollte ein Verfahren Benchmarkwerte fürverschiedene Branchen und Tätigkeiten zur Verfügungstellen, um dem Unternehmen Anhaltspunkte für dieBeurteilung zu geben. Für einige Verfahren gibt esDatenbanken mit (externen) Vergleichswerten.

AnalyseUm eine möglichst hohe Rücklaufquote für eine MAB zuerhalten, ist eine umfassende Information aller Betrof-fenen und Beteiligten eine notwendige Voraussetzung.Dies gilt für alle Führungsebenen ebenso wie für dieMitarbeiterInnen der Abteilungen, die für die Analyseausgewählt wurden. Als Vorbereitung der Befragungsollte den Beschäftigten auch mitgeteilt werden, wanndie zweite Erhebung zur Evaluation stattfinden soll.Dieser Hinweis, so unsere Erfahrung, hat bedeutsameEffekte auf die Motivation der Beschäftigten, da damitdeutlich wird, dass auch tatsächlich Maßnahmengeplant sind und nicht nur eine Statuserhebung vor-gesehen ist. Wesentlich ist die Sicherung der Ano-nymität, die durch entsprechende Vorgehensweisen bei der Datenerhebung zu gewährleisten ist.

BewertungDie Beurteilung der psychischen Belastung (oder Fehl-belastung) sollte auf wissenschaftlich begründeten undstandardisierten Auswertungsprozeduren beruhen. Hilf-reich ist, die Bewertung mittels einer Ampeldiagnostiknach definierten, empirisch abgesicherten Grenzwertenvorzunehmen. Die Beurteilung muss für alle Betroffe-nen nachvollziehbar sein und verdeutlichen, warum dieÜberschreitung eines Grenzwertes im Rahmen einerAmpeldiagnostik ein Gesundheitsrisiko darstellt. Fürdie gezielte Ableitung von Maßnahmen ist es zudemsinnvoll, die Ergebnisse differenziert nach Auswer-tungseinheiten (Tätigkeiten, Arbeitsgruppen, Abteilun-gen, Gesamtunternehmen) auszuwerten. Die adäquateRückmeldung der Ergebnisse stellt den Kern derBewertungsphase dar. Dazu haben sich Rückmelde-

workshops auf verschiedenen Ebenen als sehr wirksamerwiesen: Führungskräfte-Workshops, MitarbeiterIn-nen-Workshops und sogenannte Kombi-Workshops, indenen die MitarbeiterInnen und Führungskräfte einegemeinsame Beurteilung vornehmen.

GestaltungDie Gestaltungsphase ist durch „Gestaltungswork-shops“ gekennzeichnet, in denen auf der Grundlage derBefragungsergebnisse Maßnahmen abgeleitet und priorisiert, Zeitpläne erstellt sowie Meilensteine fest-gelegt werden. Der Gestaltungsprozess sollte durcheine „Formative Evaluation“ unterstützt werden, d. h.die Erreichung der gesteckten Ziele und Aufgaben wirdkontinuierlich überprüft. Für die einzelnen Schritte sollten unbedingt „Umsetzungsverantwortliche“ be-stimmt werden. Patentrezepte für die Gestaltung gibt es allerdings nicht.

EvaluationNach circa einem Jahr erfolgt der erneute Einsatz desBefragungsinstruments, das für die Analyse benutztwurde. Die Erfassung der erzielten Wirkungen der Maß-nahmen erfolgt anhand der Messung der Effekte, diezwischen der ersten Erhebung und der zweiten Er-hebung zu beobachten sind. Inwieweit damit derGestaltungsprozess vorerst abgeschlossen ist, hängtvon den vereinbarten Zielen bzw. Kriterien ab.

Aktualisierung und Fortschreibung (Schritt 6) werdendann notwendig, wenn sich die Bedingungen im Betriebdurch Restrukturierungsmaßnahmen oder Reorganisa-tionen von Tätigkeiten und Arbeitsabläufen verändern.

Die Dokumentation (Schritt 7) sollte nach den Emp-fehlungen der GDA bzw. nach dem Arbeitsschutzgesetz(ArbSchG) mindestens folgende Punkte enthalten: Beur-teilung der Gefährdungen, Festlegung konkreterArbeitsschutzmaßnahmen einschließlich Terminen undVerantwortlichkeiten, Durchführung der Maßnahmen,Überprüfung der Wirksamkeit sowie das Datum derErstellung.

AusblickEine erfolgreiche und dem Arbeitsschutzgesetz genü-gende Umsetzung der GBU-Psyche erfordert qualitäts-gesicherte, d. h. wissenschaftlich fundierte Verfahrenund Prozesse. Für Instrumente zur Erfassung von Lärm,Lufttemperatur oder Staub ist unmittelbar einleuch-tend, dass sie wissenschaftlich, ingenieurmäßig fun-diert und geeicht sind und nicht in einer Garagezusammengebastelt wurden. Die GBU-Psyche bieteteine große Chance für Unternehmen und Beschäftigte,die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass derMensch und seine ihm zur Verfügung stehendenRessourcen mehr in den Mittelpunkt rücken. Wert-schätzung und Wertschöpfung bilden so zwei Seiteneiner Münze, die für die Zukunft der Arbeit (4.0) immergrößeres Gewicht bekommen wird.

Der Autor stellt Ihnen gerne weitere Literatur-Tipps für die Umsetzung zur Verfügung.

Autor: Rainer Wieland, Bergische Universität Wuppertal, Lehrstuhl Arbeits- und Organisationspsychologie

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Modell 585Das neue Spitzenmodell der Schmerler Schutz-brillen-Kollektion: Die moderne Zwei-Kompo-nenten-Technologie aus hartem und weichemKunststoff ermöglicht einen hohen Tragekom-fort, der die üblichen Druckstellen am Kopf ent-lastet. Der herausnehmbare und weiche Kunst-stoffeinsatz bietet einen besseren Rundum-schutz der Augen. Das mitgelieferte Kopfbandkann problemlos direkt an den Bügeln befestigtwerden und sorgt für zusätzlichen sicheren Halt.

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TANDEM 76/2017 9

Die „Euro-Palette“ ist aus dem internationalen Wirt-schaftskreislauf nicht mehr wegzudenken. Materialienund Produkte aller Art werden weltweit auf Europool-paletten transportiert.Das Packen und Entpacken solcher Paletten erfolgt invielen Fällen per Hand an entsprechenden Packarbeits-plätzen. Speziell zur ergonomischen Gestaltung dieserArbeitsplätze bietet die FLEXLIFT Hubgeräte GmbH seitüber 30 Jahren Flachhubtische in E-Form an – bis heu-te wurden ca. 60.000 Hubtische dieser Bauart geliefert.In die E-förmige Tischplattform kann bequem mit einemHandhubwagen eingefahren werden, um eine Paletteaufzugeben oder abzunehmen. Der Hubtisch bringt diePalette auf eine optimale Höhe, um die Ware bequemabnehmen oder aufpacken zu können. Bücken und ma-nuelles Heben werden vermieden. Der Hubtisch bietetdem Werker eine umlaufende Fußraumfreiheit, dadurchkann dieser ganz dicht an die Palette herantreten undin bequemer Körperhaltung arbeiten. Aufgrund dieserergonomischen Vorteile wurde der Hubtisch mit demGütesiegel „Aktion Gesunder Rücken“ ausgezeichnet.Die Hubtische werden betriebsbereit geliefert und sindim Handumdrehen einsatzbereit. Bauliche Vorbereitun-gen sind nicht erforderlich – ein Netzanschluss überSteckdose genügt.Hubtische dieser Baureihe „FE“ gibt es für Traglastenbis 2.000 kg. Die Standardausführung ist speziell aufdie Europalette zugeschnitten; der Kunde bekommtaber auch Ausführungen für die „Industriepalette“ oderfür spezifische Sonderpaletten. Ebenfalls erhältlich sindAusführungen in Edelstahl und für den Einsatz in explo-sionsgefährdeter Umgebung.

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10 TANDEM 76/2017

Ein Expositionsverzeichnis wird notwendig, wenn dieGefährdungsbeurteilung anzeigt, dass die Gesundheitoder die Sicherheit der Beschäftigten durch Tätigkei-ten mit krebserzeugenden, erbgutveränderndenoder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen(KMR-Stoffe) der Kategorie 1 oder 2 (jetzt 1 A und 1 B) gefährdet sind. Gewerbeaufsichtsämter überprüfenimmer öfter, dass es ein solches Verzeichnis gibt unddass es korrekt geführt wird.

Bei Veränderungen an Arbeitsplätzen oder aufgrundneuer Informationen anhand einer Gefährdungs-beurteilung ist das Verzeichnis zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

Krebserzeugende Stoffe am Arbeitsplatz – richtig dokumentieren, archivieren und aushändigenIn mehr als 1 Millionen Unternehmen in Deutschlandwerden Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahr-stoffen ausgeführt. Es ist aber weder genau bekannt,wie viele Beschäftigte das betrifft, noch in welchemUmfang sie Expositionen ausgesetzt sind, welche Tätig-keiten sie genau ausüben oder welche der krebs-erzeugenden Arbeitsstoffe wie oft auftreten. In Deutsch-land sind Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahr-stoffen nämlich nicht mitteilungspflichtig, sodass einegesicherte Aussage hierzu nicht möglich ist. NurAbbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten anasbesthaltigen Materialien müssen bei der zuständigenBehörde angezeigt werden, sodass für diese Arbeits-bereiche auch Abschätzungen über die Anzahl derbetroffenen Beschäftigten möglich sind.

Insgesamt gibt es mehr als 60 Stoffe oder Stoff-gruppen, die krebserzeugende Eigenschaften besitzenund bei Arbeitstätigkeiten verwendet werden.

Beispiele sind• Formaldehyd• Schweißrauche• Eichen-/Buchholzstäube• Quarzstäube• Halogenkohlenwasserstoffe• Metalle (Ni, Co, Cr(VI), As, Cd)• Benzol• Aromatische Amine• Asbeststaub• Dieselmotoremissionen• PAK• „altes“ KMF-Dämm-Material• Ionisierende Strahlen• Trichlorethylen• Acrylamid• o-Toluidin• Zytostatika …

Eine Meldepflicht gibt es also nicht, aber Arbeitgebersind, natürlich zusätzlich zu präventiven Maßnahmen,rechtlich dazu verpflichtet, ein aktuelles personen-bezogenes Verzeichnis – ein sogenanntes Exposi-tionsverzeichnis – zu führen.

Dem voraus geht aber: Der Arbeitgeber muss selbst-verständlich immer eine Gefährdungsbeurteilungnach Gefahrstoffverordnung erstellen (lassen), umüberhaupt festzustellen, in welchen Bereichen in wel-chem Ausmaß mit KMR-Stoffen umgegangen wird oderwo diese freigesetzt werden. Diese Stoffe sind in dembetriebseigenen aktuellen Gefahrstoffverzeichnis auf-zuführen. Beschäftigte müssen zu diesen Stoffen fach-kundig und verständlich unterwiesen werden – undzwar vor Beginn der Tätigkeitsaufnahme und dann inregelmäßigen Abständen. Die Unterweisungen müssendokumentiert werden. Außerdem müssen rechts-konforme aktuelle Sicherheitsdatenblätter (SDB)jederzeit einsehbar sein.

Info: Beim Umgang mit krebs-

erzeugenden Gefahrstoffen giltimmer: Substitution geht vor

Dokumentation! Ein gefährlicherStoff muss, wenn es möglich ist,

gegen einen weniger gefähr-lichen ausgetauscht werden.

Ist keine Substitution möglich,gilt das Minimierungsgebot

durch technische (Absaugung, emissionsarme Verfahren,

Lüftung …), organisatorische(Expositionszeit und Häufigkeit

der Tätigkeit reduzieren …) und als letztes Mittel

persönliche Schutzmaßnahmen(Schutzanzüge, Masken, Hand-schuhe …). Alle Maßnahmen

müssen dem Stand der Techniksowie arbeitswissenschaftlichen,

-medizinischen und -hygienischen Erkenntnissen

entsprechen.

© panthermedia.net/fotokris44

TANDEM 76/2017 11

Diese 3 Pflichten hat der Arbeitgeber Die Expositionsverzeichnis-Regelung stammt ursprüng-lich aus der EU-Krebsrichtlinie (2004/37/EG) und wurdein die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) aufgenommen,die diesbezüglich Mitte 2015 durch die TRGS 410 konkretisiert wurde. Die Gefahrstoffverordnung (§ 14 Abs. 3) legt dem Arbeitgeber bezogen auf das Expo-sitionsverzeichnis drei Pflichten auf:

- Dokumentationspflicht- Archivierungspflicht- Aushändigungspflicht

Info: Eine mögliche Exposition gegenüber KMR-Stoffen mussnicht nur fortlaufend dokumen-tiert, sondern auch rückwirkenderfasst werden. Stellen Sie festoder wird etwa durch Kontrollenfestgestellt, dass Beschäftigtewegen einer nicht angemessenenGefährdungsbeurteilung KMR-Stoffen ausgesetzt waren, solltenSie dieses, in Rücksprache mitIhrem Betriebsarzt, nachträglichdokumentieren. Im Falle von Asbest und alter künstlicher Mineralwolle kann der Arbeit-nehmer das selbst der Gesund-heitsvorsorge (GVS) mitteilen. Ein erweitertes Vorsorgeangebot(Low-dose-HRCT) zur Früh-erkennung asbestverursachterErkrankungen ist gerade in derUmsetzungsphase.

Das Verzeichnis ist mit allen Aktualisierungen 40 Jahrenach Ende der Exposition aufzubewahren. Endet einBeschäftigungsverhältnis, muss der Arbeitgeber demBeschäftigten einen Auszug über die ihn betreffendenAngaben des Verzeichnisses aushändigen.

Fremdfirmen haben auf Basis der zur Verfügunggestellten Informationen eine Gefährdungsbeurteilungdurchzuführen und falls erforderlich ein Verzeichnis zuführen. Bei Leiharbeitnehmern muss der Entleiher einExpositionsverzeichnis führen und an den Verleiherweitergeben, damit dieser die Angaben aus dem Ent-leihbetrieb in sein eigenes Verzeichnis aufnehmenkann.

Arbeitgeber können die Archivierungs- und Aushändi-gungspflicht, das Einverständnis der Beschäftigten vorausgesetzt, auf den Unfallversicherungsträger übertragen. Dazu bietet die DGUV eine zentrale Expo-sitionsdatenbank (ZED) an.

Beschäftigte sind also in das Verzeichnis aufzunehmen,wenn eine Gefährdung ihrer Gesundheit oder Sicherheitvorliegt. Davon ist insbesondere dann auszugehen,wenn

• bei Stoffen mit einer Akzeptanzkonzentration gemäßTRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzeptfür Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“der Schichtmittelwert die Akzeptanzkonzentrationüberschreitet.

• bei Stoffen mit Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) gemäßTRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ der Schicht-mittelwert den Arbeitsplatzgrenzwert oder Kurz-zeitwert überschreitet.

• bei Stoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) oderohne Akzeptanzkonzentration eine Exposition vor-liegt oder Atemschutz als Schutzmaßnahme ge-tragen werden muss.

• dem Arbeitgeber Hinweise auf eine Gefährdung vor-liegen, die im Rahmen der arbeitsmedizinischenVorsorge festgestellt wurden, beispielsweise durchBiomonitoring.

• keine ausreichenden Informationen über die Höheeiner möglichen Exposition vorliegen.

• Tätigkeiten nach TRGS 906 durchgeführt werden.Liegen für in der TRGS 906 aufgeführte Stoffe stoff-spezifische TRGS vor (zum Beispiel TRGS 554„Abgase von Dieselmotoren“), ist die Gefährdunganhand der stoffspezifischen TRGS zu beurteilen.

• bei Tätigkeiten mit quarzhaltigem Material der Be-urteilungsmaßstab für quarzhaltigen Feinstaub derTRGS 559 „Mineralischer Staub“ überschritten wirdoder

• bei Tätigkeiten mit Holz der Beurteilungsmaßstab fürHolzstaub der TRGS 553 „Holzstaub“ überschrittenwird.

• Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen (TRGS561) erfolgen.

Beschäftigte sind auch dann in das Verzeichnis aufzu-nehmen, wenn sie Tätigkeiten mit hautresorptivenkrebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahr-stoffen durchführen und wenn eine Gefährdung durchHautkontakt besteht; dies ist beispielsweise der Fall,wenn das Tragen von Chemikalienschutzhandschuhenals erforderliche Schutzmaßnahme festgelegt wurde.

Beschäftigte müssen ebenfalls in das Verzeichnis auf-genommen werden, wenn die im Folgenden aufgeführ-ten oder vergleichbare Tätigkeiten wiederholt aus-geführt werden und eine Gefährdung auf Basis derGefährdungsbeurteilung nicht ausgeschlossen werdenkann:

• Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten

• Wartungsarbeiten

• Reinigungsarbeiten

• Probenahme bei nicht geschlossenen Systemen

• Abrissarbeiten

• Arbeiten in kontaminierten Bereichen

Das Gleiche gilt auch bei Unfällen mit erhöhter Expo-sition.

© panthermedia.net/vitanovski

12 TANDEM 76/2017

Eine Aufnahme in das Verzeichnis ist nicht notwendig,wenn:

• Beschäftigte Tätigkeiten gemäß verfahrens- undstoffspezifischer Kriterien (VSK) nach der TRGS 420durchführen, bei denen der AGW oder die Akzep-tanzkonzentration eingehalten wird und nur einegeringe Gefährdung durch orale oder dermale Auf-nahme besteht.

• sie Tätigkeiten an geschlossenen, technisch dichtenAnlagen gemäß TRGS 500 oder

• Labortätigkeiten mit laborüblichen Mengen unterEinhaltung der Anforderungen der TRGS 526 „Labo-ratorien“ ausüben.

• im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auf Grundder geringen Menge, der kurzen Expositionsdauerund der physikalisch-chemischen Eigenschaften derStoffe (wie etwa Dampfdruck, Staubungsverhalten,Viskosität) nur eine geringe Gefährdung besteht.

Das muss im Expositionsverzeichnis stehenIm Expositionsverzeichnis müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten sein:

• Name der Firma: Anschrift, Betrieb, Betriebsteil …

• Persönliche Daten des Beschäftigten: Name,Geburtsdatum

• Gefahrstoffe nach Nummer 1 Absatz 2 oder Tätig-keiten beziehungsweise Verfahren nach TRGS 906;

Gefahrstoffe sind aufzuführen mittels

a) eindeutigem Stoffnamen (bei Stoffen aus AnhangVI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 gemäß demdort aufgeführten Namen, ansonsten gemäß derIUPAC-Nomenklatur) und

b) einem geeigneten Produktidentifikator gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wie zum BeispielEG-Nr., Index-Nr., CAS-Nummer oder der REACH-Registriernummer oder

c) Bezeichnung der Tätigkeiten beziehungsweiseVerfahren gemäß den Angaben in der TRGS 906.

• Zeitraum der Tätigkeit

• Höhe der Exposition, die im Rahmen der Gefähr-dungsbeurteilung nach TRGS 401 und TRGS 402ermittelt wurde, zum Beispiel durch

a) repräsentative und tätigkeitsbezogene Arbeits-platzmessungen.

b) valide Abschätzungen im Vergleich mit bekanntenExpositionen ähnlicher Anlagen oder Tätigkeitenaus dem eigenen Betrieb oder aus Expositions-beschreibungen, zum Beispiel Veröffentlichungendes LASI, der BAuA oder der UV-Träger.

c) Übersichtsmessungen (orientierende Messungen)oder den Einsatz geeigneter Rechenmodelle.

d) Expositionsabschätzungen durch Experten (zumBeispiel in Relation zu Grenzwerten).

Die Expositionshöhe kann als Zahlenwert oder mittelseiner der folgenden halbquantitativen Angaben ange-geben werden:

a) ≤ AGWb) > AGW

c) ≤ Akzeptanzkonzentrationd) zwischen Akzeptanz- und Toleranzkonzentration

gemäß TRGS 910

e) ≥ Toleranzkonzentration gemäß TRGS 910f) ≤ dem der Gefährdungsbeurteilung zugrunde

liegenden Beurteilungsmaßstab

g) > dem der Gefährdungsbeurteilung zugrunde liegenden Beurteilungsmaßstab oder

h) Ausmaß der Hautgefährdung gemäß TRGS 401.

Dabei sind die Höhe der zugrunde gelegten Grenzwerteoder Beurteilungsmaßstäbe und die Art der Ermitt-lungsmethode mit anzugeben. Bei der Ermittlung undAngabe der Höhe der Exposition ist es unerheblich, obder Beschäftigte persönliche Schutzausrüstung (PSA)trägt. Es sind die reinen gemessenen oder errechnetenWerte aufzulisten.

• Dauer und Häufigkeit der Exposition sind gemäßGefährdungsbeurteilung anzugeben, etwa anhandder

a) durchschnittlichen Dauer pro Schicht und

b) durchschnittlichen Anzahl der Tage pro Wocheoder Jahr.

Werden Angaben im Expositionsverzeichnis wegenÄnderungen am Arbeitsplatz oder der Beurteilungs-kriterien aktualisiert und fortgeschrieben, ist der Zeit-punkt, ab dem die Aktualisierung gilt, anzugeben. Diebis dahin gemachten Angaben verbleiben natürlich imExpositionsverzeichnis.

Zusätzlich wird empfohlen, Informationen zu den Bran-chen, Tätigkeiten und den getroffenen technischensowie persönlichen Schutzmaßnahmen zu dokumen-tieren.

Autor: Stefan Johannsen, Dipl.-Biologe/Arbeitsschutz-Portal-Redaktion

Info: Falls Mitarbeiter mit krebs-

erzeugenden/erbgut-verändernden Stoffen und

Zubereitungen oder beruflicherStrahlenexposition zu tun

haben, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten

eine nachgehende Vorsorgebeim „Organisationsdienst fürnachgehende Untersuchun-gen“ (ODIN) anbieten. DieseVorsorge soll berufsbedingteKrebserkrankungen so früh

wie möglich erkennen helfen,um Therapien einleiten

zu können.

© panthermedia.net/U Pixel

TANDEM 76/2017 13

Unsere bewährten Sicherheits-Holzlaufroste gewäh-ren einen zuverlässigen Bodenschutz. Sie wirken durchdie elastische Auflage gegen Ermüdung vor (Stoß-dämpfereffekt), schonen die Gelenke, Wirbelsäule undden Rücken und dienen der Isolierung gegen thermi-sche sowie statische Einflüsse. Die Sicherheits-Holzlaufroste sind wartungsfrei. Siewerden aus kammergetrocknetem Buchenholz effizientgefertigt und sind auf elastischen Gummielementen ge-lagert. Stahlseile, verzinkt und kunststoffummantelt,garantieren dem Sicherheits-Holzlaufrost innere Festigkeit und lange Haltbarkeit.

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14 TANDEM 76/2017

Einfache Ladungssicherung für alle FahrzeugtypenBessere Übersicht bei der Auswahl von Ladungssicherungsnetzen– der neue DoKEP-Katalog

Welche Netz-Maschenweite ist die optimale fürmeine Ladung? Wie hoch ist die Belastbarkeit derZurrpunkte in meinem Fahrzeug? WelchesLadungsgewicht kann ich eigentlich maximal mitmeinem Gurtbandnetz sichern? Brauche ich viel-leicht eine zusätzliche Teleskopstange für einenoptimalen Formschluss?

Bei der Auswahl von Ladungssicherungsnetzengibt es viel Unsicherheit. Einer riesigen Anzahl vonFahrzeugtypen und -ausrüstungen steht eineebenso große Anzahl an unterschiedlichsten Netz-typen gegenüber.

In wenigen Schritten zum richtigen Netz

Um die Auswahl des passenden Netzes so leichtwie möglich zu machen, ist das Ladungssiche-rungsnetz-Angebot nach Fahrzeugen und derzulässigen Gesamtmasse (zGM) sortiert. SuchenSie einfach nach Ihrem Fahrzeugtyp und Sie fin-den die für diesen Typ und die dort vorhandenenZurrpunkte passenden Netzausführungen.

Und wenn Sie es mit der Berechnung derLadungssicherung für Netze ganz genau wissenwollen: Für alle Zurrnetze stellen wir auch dieBerechnungsdiagramme nach der Dolezych-Ein-fach-Methode® zur Verfügung. Hier können Siedetailliert erkennen, innerhalb welcher Winkel undbei welchen Reibbeiwerten die von uns angege-bene LC der Zurrnetze erreicht wird und für wel-ches maximale Ladungsgewicht das Netz beden-kenlos eingesetzt werden kann.

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Der 4A ist da!Neuer Kippbehälter der Bauer GmbH

Seit über 50 Jahren ent-wickelt und produziert dieBauer GmbH Anbaugerätefür Gabelstapler undUmwelt-Lagertechnik. DasSüdlohner Unternehmenhat seine Produktpalettevon Kippbehältern um denTyp 4A erweitert.

In der Typenbezeichnungsteckt bereits das, was denKippbehälter lt. Hersteller-angabe einzigartig macht:Vier automatische Eigen-schaften machen dasHandling mit diesem Kipp-behälter sicher, bequemund zeitsparend.

Um den Abrollmechanismus des Kippbehälters auszulösen, hat der Behälter drei Ent-riegelungspunkte. Der Staplerfahrer kann einfach am Containerrand den Behälter entriegeln. Durch die verschiedenen Positionen der Entriegelungspunkte wird einAbkippen in verschiedene Tiefen des Containers sichergestellt. Dabei gewährleistender Abrollmechanismus und der günstige Lastschwerpunkt eine leichte und voll-ständige Kippbewegung. Beim Zurücksetzen des Staplers rastet der Kippbehälter wieder in die Ursprungsstellung ein.

Zu den drei automatischen Entriegelungspunkten gesellt sich noch eine automatischeSicherung gegen unbeabsichtigtes Abrutschen von den Gabelzinken. Beim Einfahrender Gabelzinken in die dafür vorgesehenen Einfahrtaschen und anschließendemAnheben werden diese automatisch gesichert.

Die robuste Stahlkonstruktion ist in drei verschiedenen Größen, lackiert oder feuer-verzinkt, lieferbar. Optional ist der 4A mit Deckel und/oder öl- und wasserdicht ver-schweißt erhältlich.

Weitere Informationen erhalten Sie über

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Ex-geschützte Leuchten von Witte + Sutor GmbH mit dem Markennamen AccuLux:

HL 12 EX:Handleuchte mit PowerLED (Batterie oder Li-Ionen-Akku)

• Schutzart: IP 67• Leuchtdauer: ca. 5 h• Lichtstrom: ca. 200 Lumen• Gewicht: ca. 280 g (sehr leicht)• Ex-Zone: 0 / 20

STL 1 EX:Kopfleuchte mit PowerLED (3 AAA-Batterien)

• Schutzart: IP 67• Leuchtdauer: 6,5 h• Lichtstrom: ca. 170 Lumen• Gewicht: ca. 164 g • Ex-Zone: 0, 1, 2

EX SLE 16 LED:Akku-Handleuchte mit PowerLED

• Schutzart: IP 67• Leuchtdauer: ca. 5 h• Lichtstrom: ca. 170 Lumen• Gewicht: ca. 1100 g • Ex-Zone: 1,2. 21, 22

HL 10 EX:Kompakte Handleuchte mit PowerLED (4 AA Batterien)

• Schutzart: IP 67• Leuchtdauer: ca. 12 h• Lichtstrom: ca. 110 Lumen• Gewicht: ca. 165 g • Ex-Zone: 1,2. 21, 22

AccuLux – Ex-geschützte Leuchten

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Der GfS DEXCON (DoorEXitCONtroller) sichert Notausgänge gegen Missbrauch

Der GfS DEXCON baut in seinem roten Kunst-stoffgehäuse, das mit einem „STOP“-Pikto-gramm versehen ist, eine wirkungsvolle Hemmschwelle gegen den Missbrauch vonNotausgängen auf. Die langnachleuchtendeBeschriftung gewährleistet auch im Dunkelngute Sichtbarkeit.

Beim Öffnungsvorgang ertönt ein lauter(95 dB/1 m) Alarm. Der Nutzer entscheidet, obdieser autorisiert mit dem Geräteschlüssel quittiert werden oder sich nach 3 Minutenselbst abschalten soll. Dank eines potential-freien Meldekontaktes lässt sich der Alarmauch an eine kundenseitig vorhandene Sirene,Blitzleuchte o. Ä. weiterleiten, genau dorthin,wo ein Signal darüber hinaus empfangen werden soll.

Eine einfache und flexible Montage, die ent-weder auf dem Türblatt oder dem Türrahmenvorgenommen werden kann, ist nur einer vonvielen Vorzügen des Gerätes. Sogar eine Montage an auftragenden Schubstangen ist

beim GfS DEXCON problemlos möglich. Dank einer Vielzahl von bereits werkseitig vorhandenen Funktionen eröffnet sich dem Produktnutzer ein überdurchschnittlichgroßes Anwendungsspektrum. Für den Einsatz in sensiblen Bereichen beispielsweisekann ein stiller Alarm programmiert oder die Standardlautstärke des Signalgebers von95 dB/1 m auf 75 dB/1 m gedrosselt werden. Außerdem ist die Alarmabschaltung nacheiner Alarmdauer von 30 Sekunden einstellbar (Hotelmodus).

Der GfS DEXCON wird in der Standardversion mit einer 9V-Blockbatterie betrieben,kann aber auch an ein Stromnetz angeschlossen werden. Mit dem entsprechendenZubehör lässt sich der GfS DEXCON zur Sicherung von Stangengriffen und zurSicherung von Druckstangen ausbauen.

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GAZ 7 – die neue Toleranzanzeige für die QS

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Großanzeigen für die Qualitätssicherung vonBOBE Industrie-Elektronik ermöglichen er-müdungsarmes Ablesen, überbrücken große Entfernungen zwischen Messstation und Mess-mittel und sind mit ihren einstellbaren Schrift-größen eine ideale Unterstützung für Seh-behinderte.

Eine Tochteranzeige für Einrichter und für Ein-baumessschieber sowie eine Anzeige fürUmrechnungswerte zeichnen die BOBE-Groß-anzeigen aus.

Mit allen GAZ kann eine Nullmessung für die ein-fache Messdatenerfassung durchgeführt wer-den. Eine multiplizierende Funktion ermöglichtein automatisches Anpassen der Messwerte.

Die neue GAZ 7 bietet noch mehr!Die Toleranzanzeige GAZ 7 liefert anhand von gespeicherten Daten eine Gut-/Schlecht-Beurteilung in drei Stufen. Die Schriftgröße beträgt 25 mm. Bei Anschluss über eine Digi-matic-Schnittstelle wechselt bei Toleranzüber-schreitungen die Schriftfarbe.

Mit ihren unterschiedlichen Aufstellmöglich-keiten (Wandbefestigung oder auf dem Tischstehend „schräg oder senkrecht“) ist die GAZ 7genauso flexibel und für jeden Arbeitsplatzgeeignet wie die anderen GAZ-Modelle vonBOBE.

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Sind CO2-Löschanlagen für den Objektschutz noch zeitgemäß?Seit Beginn des letzten Jahrhunderts wird CO2 als uni-versales Löschmittel eingesetzt. Noch heute findetman es u. a. zum Schutz von Werkzeugmaschinen undFiltern im Einsatz. Aber ist CO2 noch ein zeitgemäßesLöschmedium für diese Schutzobjekte? Stellen Argon-Löschanlagen nicht die wesentlich bessere Alternativedar?

Um diese Frage zu beantworten, muss man sichzunächst die Vor- und Nachteile von CO2 gegenüberdem Edelgas Argon vor Augen führen.Der einzige Vorteil von CO2 gegenüber Argon bei denoben genannten Anwendungsfällen ist die Tatsache,dass CO2 ein preisgünstiges Löschmedium ist.

CO2 hat aber wesentliche Nachteile!

Zunächst gibt es zwei rein physikalische Effekte:

• CO2 trägt zum Treibhauseffekt bei und ist deswegenim Kyoto-Protokoll als umweltschädliches Gas ge-listet und

• CO2 kann nicht zum Löschen von Metallbrändeneingesetzt werden.

Der entscheidende Nachteil ist jedoch, dass CO2 aufden menschlichen Organismus toxisch wirkt. CO2 istalso leider nicht „nur“ durch die Absenkung des Sauerstoffniveaus im Schutzbereich erstickend, es istschlicht giftig:

Wenn sich die Konzentration an Kohlendioxid in derUmgebungsluft erhöht, ist der Gasaustausch in derLunge beeinträchtigt. Einfach gesagt: Wenn seine Kon-zentration in der Umgebungsluft ansteigt, verlassengeringere Mengen an Kohlendioxid das zirkulierendeBlut und/oder die Lungenbläschen und deshalb gibt esdort weniger Raum für den Sauerstoff. Und ohne Sau-erstoff kann man nicht leben. Diese Wirkung heißt Ver-giftung. Eine Vergiftung durch Kohlendioxid ist voll-ständig unabhängig von den Wirkungen eines Sauer-stoffmangels (das heißt Erstickung), deshalb ist derSauerstoffgehalt der Umgebungsluft kein wirksamesAnzeichen für die Vergiftungsgefahr.

Das Gas führt bereits bei einer Konzentration von 5 Vol% zur Ohnmacht und ab 8 Vol% zum Tod. Noch deutlicher wird diese Gefahr, wenn man sich vorAugen führt, dass im Schutzobjekt eine CO2-Konzen-tration von mindestens 34 Vol% herrscht, also das Vier-fache der letalen Dosis!

Noch immer werden zum Schutz vonMaschinen CO2-Löschanlagen

eingesetzt. Nicht immer wird die Sicherheit der Bediener ausreichend

berücksichtigt.

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Nun könnte man zwar aus der Tatsache, dass die zumObjektschutz eingesetzte Menge CO2 in der Regelgeringer als 100 kg ist und die Schutzbereiche so gutwie nie begehbar sind, eine Personengefährdung aus-schließen. Aber gerade im Schadenfall ist es eben nichtunmöglich, dass das Schutzobjekt eine Undichtigkeithat. Dann kann das Löschmedium teilweise aus demSchutzobjekt in den Bedienerbereich des Schutzobjek-tes ausströmen und den Bediener gefährden.

Da es zum Einsatz von CO2 für den Schutz von Werk-zeugmaschinen und Filter die technisch gleichwertigeLösung mittels Argon gibt, muss unter dem Aspekt derGefährdung des Bedienpersonals die eingangs gestellteFrage „Sind CO2-Löschanlagen noch zeitgemäß?“ ein-deutig verneint werden.

Durch den auf den ersten Blick günstigen Preis einerCO2-Löschanlage erkauft sich der Betreiber den erheb-lichen Nachteil der Personengefährdung durch dasLöschmedium für seine Mitarbeiter.

Bei näherer Betrachtung macht der Einsatz von CO2jedoch auch aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn:

• Aufgrund der Personengefährdung sind zusätzlicheSchutzmaßnahmen erforderlich (zum Beispiel pneu-matische Alarmierungseinrichtungen).

Beispiel: Eine Absenkung des Sauerstoffniveausdurch das Edelgas Argon von ca. 21 % auf 19 % inder Umgebung eines Schutzobjektes (zum Beispieldurch entweichendes Argon in Folge einer Undich-tigkeit des Schutzobjektes) stellt für den Menschen in der direkten Umgebung keinerleiGefährdung dar. In einer Atmosphäre mit 19 % Sauer-stoffniveau kann jedermann problemlos atmen undüberleben. Die gleiche Sauerstoffabsenkung durchentweichendes CO2 ist hingegen tödlich: Ausgehendvon der Zusammensetzung der Luft (21 % Sauerstoffund 79 % Stickstoff, Verhältnis 1:3,76) bedeuten 2 %Verminderung des Sauerstoffs eine Verminderungder Luftkonzentration um 9,5 % (2 % Sauerstoff und7,5 % Stickstoff), wobei diese Luft durch das aus-geströmte Kohlendioxid ersetzt wurde. Daher ergibteine Reduzierung der Sauerstoffkonzentration um„nur“ 2 % eine Kohlendioxidkonzentration von 9,5 %,was eine erhebliche Vergiftungsgefahr für alle in diesem Bereich anwesenden Personen bedeutet.

• Die BGR 134 bzw. DGUV Regel 105-001 fordert beiLöschanlagen mit Personengefährdung jährlicheSachverständigenabnahmen, die die laufendenBetriebskosten erhöhen.

Diese Aspekte werden bei der Installation der Anlagegerne „vergessen“. Verantwortlich für deren Einhal-tung ist am Ende des Tages ausschließlich der Betrei-ber, der bei Missachtung auch haftet.

Fazit: Eine zeitgemäße Gaslöschanlage für den Objektschutz setzt heute auf Argon alsLöschmedium. Der Anlagenbetreiber erzielt durch den Einsatz desEdelgases Argon die Vorteile, dass:

• Argon nicht toxisch ist,

• Argon als einziges Löschgas auch Metallbrändelöschen kann,

• Argon die Umwelt nicht belastet,

• Argon nach der Löschung rückstandsfrei über dievorhandene Lüftungsanlage ins Freie „entsorgt“werden kann,

• Argon-Löschanlagen beim Schutz von nicht begeh-baren Schutzobjekten den Anforderungen der BGR134 bzw. DGUV 105-001 in der Regel ohne zusätz-liche Schutzmaßnahmen (und damit ohne verdeckteMehrkosten) entsprechen.

Autor: T&B electronic – www.tbelectronic.de

Das Edelgas Argon ist für den Menschen absolut ungefährlich, nicht umweltschädlich und universell als Löschmittel zum Objektschutz einsetzbar.

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TANDEM 76/2017 19

20 TANDEM 76/2017

Das Auge ist eines der wichtigsten Sinnesorgane desMenschen – deshalb ist der Augenschutz bei der Arbeitsehr wichtig.

Viele Arbeitsplätze lassen sich jedoch nicht in demMaße sichern, dass keine Gefahr mehr für die Augenbesteht.

Jedes Jahr stehen Augenunfälle mit auf den vorderstenPlätzen bei den beruflich angezeigten Unfällen. Eineschnelle und effektive Spüllösung nach dem Unfall istdeshalb von großer Bedeutung, um das Ausmaß derVerletzung zu reduzieren.

Gefahren für die Augen am ArbeitsplatzEin großes Gefährdungspotenzial stellt der Umgang mitChemikalien dar. Diese können als feste, flüssige odergasförmige Stoffe in das Auge gelangen. Häufig kommtes zu Verätzungen durch flüssige Stoffe. Säuren undAlkali können hierbei zu starken Verletzungen desGewebes führen. Wird die Hornhaut im Auge durch-drungen, dann sind die Schäden oftmals sehr schwer-wiegend.

Unfälle durch Fremdkörper, wie z. B. das Eindringen vonStaub, Schmutz, Spänen, Metall- und Holzsplittern,können oberflächliche oder innere Verletzungen (zumBeispiel Blutungen) verursachen. Die Augenverletzungist von der Größe und Geschwindigkeit der Fremdkör-per abhängig. Die Fremdkörper können die Hornhautdurchdringen und in das Augeninnere gelangen, sodassauch Linse und Netzhaut geschädigt werden können.

Das Ausmaß der Augenverletzung wird also durch folgende Faktoren beeinflusst:

• Konzentration einer Chemikalie – starke Säuren undAlkali haben großes Verätzungspotenzial

• Temperatur – eine hohe Temperatur verstärkt dieVerätzungseigenschaften

• Kontaktdauer bei Chemikalien und Geschwindigkeitsowie Form von Fremdkörpern – je tiefer die Durch-dringung, desto größer die Gefahr schwerer Ver-letzungen

Spüllösungen als Erste-Hilfe-Maßnahme nachdem Augenunfall

Augenverletzung durch Fremdkörper

Beispiel: Anwendung von Augenspülflaschen

Info: Augenspülflaschen sind

kein Ersatz für feste Notduscheinrichtungen

im Laborbereich. Sie sind dort aber als

sinnvolle Ergänzung zubetrachten – denn nichtüberall ist ein Wasser-anschluss vorhanden.

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Spüllösungen als Soforttherapie nach dem Unfall

Bei Verletzungen im Auge hat die Spüllösung eine großeBedeutung, um die oben genannten Schäden zu redu-zieren.

Die Spüllösung sollte folgende Eigenschaften aufwei-sen: Sie sollte

• effektiv sein – auch gegenüber chemischer Exposi-tion im Auge

• leicht und schnell auch vom Laien einsetzbar sein

• gut zugänglich sein

Sterile Augenspüllösungen gibt es in unterschiedlichenFlaschengrößen. Sie zeichnen sich durch eine langeHaltbarkeit aus, sodass keine Wartung erforderlich undein hohes Maß an Sicherheit bei der Anwendung gege-ben ist. Dadurch wird auch ein weiteres Eindringen vonBakterien und Keimen sicher verhindert. Zum Ausspü-len von Fremdkörpern hat sich als Spülflüssigkeit eine0,9%-ige Natriumchloridlösung bewährt. Die Lösungentspricht dem natürlichen Salzgehalt des Auges undist sehr gut verträglich.

Bei der Spülung mit normalem Wasser beziehungs-weise nicht sterilen Flüssigkeiten ist zu berücksichti-gen, dass eine Verkeimung bereits nach kurzer Zeit ein-setzt. Deshalb sind hierbei eine regelmäßige Wartungdurch Austausch des Wassers und eine Reinigung derFlaschen erforderlich, was in der betrieblichen Praxisjedoch oft nur unzureichend umgesetzt wird.

Für die Sofortspülung nach einem Unfall mit Säuren undAlkali haben sich Phosphatpufferlösungen bewährt. DieFlüssigkeit besteht aus Phosphaten und Salzen, dienatürliche Bestandteile des Körpers sind. Diese effek-tive Spüllösung wirkt bei Säuren und Alkali neutralisie-rend. Ziel bei der Spülung ist es, den pH-Wert im Augeschnell wieder auf ein normales Niveau von circa 7,4einzustellen, um weitergehende Augenschäden zu ver-hindern. Zur Fortsetzung der Spülung wird auch hier die0,9%-ige Natriumchloridlösung empfohlen.

Ein spezieller Augenaufsatz auf den Augenspülflaschensorgt für einen gleichmäßigen und weichen Sprüh-strahl. Der Verletzte kann damit den Spülvorgang ohnefremde Hilfe selbst einleiten. Dank der Austrittsdüsenist außerdem eine verlängerte Spülzeit möglich. Nichtzu unterschätzen ist auch, dass bei einer Vielzahl vonAugenunfällen beide Augen betroffen sind. Hierfür sindAugenspülflaschen der neuesten Generation mit einemAufsatz zum gleichzeitigen Spülen beider Augen erhält-lich. Dadurch geht keine unnötige Zeit beim Spülvor-gang verloren und der Sicherheitsstandard wird noch-mals deutlich erhöht.

Wichtig ist auch, dass die Augenspülflaschen an dendirekt gefährdeten Arbeitsplätzen zugänglich sind,damit eine schnelle Spülung nach dem Unfall möglichist. Für den mobilen Einsatz wird empfohlen, die Augen-spülflaschen direkt am Körper (zum Beispiel in derJackentasche) und auch in Werkzeugkästen, Fahrzeu-gen und so weiter mitzuführen. Neben den Flaschen

sind dafür auch sterile Augenspülampullen erhältlich.

Nach einem Augenunfall sollten Sie sich immer ärzt-lichen Rat einholen. Dies gilt auch bei Verletzungen, dieauf den ersten Blick harmlos erscheinen, denn die Fol-gen sind nicht immer gleich zu erkennen. Die Spülungsollte während des Transportes zum Arzt oder ins Kran-kenhaus fortgesetzt werden – deshalb ist darauf zuachten, dass ausreichend Augenspülflaschen vorhan-den sind. Die weitere Therapie des Verletzten liegt dannin der Verantwortung des behandelnden Arztes.

Weitere Anforderungen an AugenspülflaschenBei der Auswahl der Augenspülflachen sind Qualitäts-produkte mit hoher Funktionssicherheit zu bevor-zugen. Die Augenspülflaschen sollten die DINEN 15154-4 erfüllen. Hier werden unter anderem die Leistungs- und Funktionsanforderungen sowie Ge-brauchsinformationen für Augenduschen ohne Wasseranschluss geregelt. Gemäß den Anforderungendes Medizinproduktegesetzes (MPG) müssen Augen-spülflaschen eine CE-Kennzeichnung haben.

Autor: Plum Deutschland GmbH –www.plum-deutschland.de

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