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-Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden- EnEV zum § 9 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 § 9 gilt nur für Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Heizkessel nach dem 1.10.1978 in Betrieb genommen. Heizkessel vor dem 1.10.1978 in Betrieb genommen. - PowerPoint PPT Presentation
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-Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden-
EnEV zum § 9 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4
§ 9 gilt nur für Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden
-Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden-
EnEV zum § 9 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4
§ 9 gilt nur für Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden
Heizkessel nachnach dem 1.10.1978 in
Betrieb genommen
Heizkessel nachnach dem 1.10.1978 in
Betrieb genommen
Heizkessel vorvor dem 1.10.1978 in Betrieb genommenHeizkessel vorvor dem 1.10.1978 in Betrieb genommen
Nennleistung > 4 kW < 400 kWNennleistung > 4 kW < 400 kW Nennleistung > 4 kW < 400 kWNennleistung > 4 kW < 400 kW
oder Nennleistung < 4
kW > 400 kW
oder Nennleistung < 4
kW > 400 kW
Heizkessel NT Kessel oder
Brennwert-technik
Heizkessel NT Kessel oder
Brennwert-technik
Wohngebäude max. 2
Wohnungen Eigentümer
wohnt im Haus
Wohngebäude max. 2
Wohnungen Eigentümer
wohnt im Haus
Keine Anforderungen bezüglich § 9 der EnEVKeine Anforderungen bezüglich § 9 der EnEV
Rechtzeitiger schriftlicher Hinweis an Eigentümer
gem. EnEV-UVO § 1 Abs. 2 Nr. 2 + § 3
Rechtzeitiger schriftlicher Hinweis an Eigentümer
gem. EnEV-UVO § 1 Abs. 2 Nr. 2 + § 3
Grenzwerte nach 1. BImSchV sind immer einzuhaltenGrenzwerte nach 1. BImSchV sind immer einzuhalten
Neuer Brenner nach dem 1.11.1996
Neuer Brenner nach dem 1.11.1996
Wohngebäude max. 2
Wohnungen Eigentümer wohnte im
Haus,
Gebäude wird verkauft
Eigentümer-wechsel
Wohngebäude max. 2
Wohnungen Eigentümer wohnte im
Haus,
Gebäude wird verkauft
Eigentümer-wechsel
Wohngebäude max. 2
Wohnungen Eigentümer
wohnt nicht Haus
Wohngebäude max. 2
Wohnungen Eigentümer
wohnt nicht Haus
oder Wohngebäude
mehr als 2 Wohnungen
oder Wohngebäude
mehr als 2 Wohnungen
Außerbetriebnahme
bis zum 31.12.2008
Außerbetriebnahme
bis zum 31.12.2008
Außerbetrieb-nahme bis zum
31.12.2006
Außerbetrieb-nahme bis zum
31.12.2006
oder Grenzwerte nach
1.BImSchV werden eingehalten
oder Grenzwerte nach
1.BImSchV werden eingehalten