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Kinder-‐ und Jugend-‐ konzeption Brandis Erste Fassung 2015
Erstellt im Rahmen von „Jugend bewegt Kommune“ Brandis im Auftrag der Stadtverwaltung Brandis durch Katrin Straßburger, Schulsozialarbeit an der Oberschule Brandis 01.03.2015
Kinder-‐ und Jugendkonzeption der Stadt Brandis
2
Inhaltsverzeichnis
Einleitung .......................................................................................................................... 4
1. Aufbau, Hintergrund und Zielstellung ...................................................................................... 5
1.1 Aufbau der Konzeption ........................................................................................................................ 5
1.2 Entwicklungen durch „Jugend bewegt Kommune“ ....................................................................... 5
1.3 Ziele und bisherige Projekte und Maßnahmen ............................................................................. 6
2. Gesetzliche Grundlagen und fachliche Einordnung der Kinder-‐ und Jugendhilfe in pädagogische Leitgedanken ..................................................................................................................................... 7
2.1 Gesetze auf Bundesebene im Bereich der Kinder-‐ und Jugendhilfe ........................................ 6
2.2 Gesetze auf Landesebene im Bereich der Kinder-‐ und Jugendhilfe sowie Schule .................... 11
2.3 Kommunale Förderrichtlinien – Jugendhilfeplanung Landkreis Leipzig und die Kommune Brandis .................................................................................................................................... 13
2.4 Pädagogische Leitgedanken und Begrifflichkeiten ...................................................................... 14
2.4.1 Lebenswelten und Chancengleichheit ................................................................................ 14
2.4.2 Partizipation .................................................................................................................................... 15
2.4.3 Sozialraumorientierung ....................................................................................................... 16
2.4.4 Der Bildungsbegriff: Formelle, nonformale und informelle Bildung .............................. 16
2.4.5 Übergänge in Bildungsinstitutionen ....................................................................................... 17
3. Jugendhilfeplanung, Bedarfsanalysen und der Sozialraum „Partheland“: Brandis, Naunhof und Machern ............................................................................................................................................... 18
3.1 Allgemeine Situation von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Leipzig ............................ 18
3.2 Jugendhilfeplanung im Landkreis Leipzig im Bereich Jugend-‐/Jugendsozialarbeit – Bedarfsanalysen und Zielstellungen ............................................................................................... 21
3.3 Ausgewählte Daten für Brandis und den Sozialraum 7 „Partheland“ ....................................... 25
3.4 Übersicht über Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in Brandis ....................................... 25
3.5 Aktuelle Beteiligungsstrukturen in der Stadt .............................................................................. 26
3.6 Übersichten zu Spielplätzen und Sportplätzen in Brandis ......................................................... 27
4. Ergebnisse der Lebensweltanalyse Brandis 2014 ................................................................... 29
4.1 Überblick zur Auswertung -‐ Untersuchungsrahmen ................................................................... 29
4.2. Freizeitverhalten -‐ "Jenseits der formalen Bildungssituation" ................................................. 29
4.3 „Tops“ -‐ Welche Orte werden stark frequentiert? ...................................................................... 29
4.4 „Flops“ -‐ Welche Orte werden gemieden? Und weshalb? ......................................................... 30
4.5 Offene Bedürfnisse in der Freizeitgestaltung -‐ was fehlt? ........................................................ 30
4.6 Bedürfnisse nach Partizipation und Mitgestaltung ..................................................................... 30
Kinder-‐ und Jugendkonzeption der Stadt Brandis
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4.7 Welche Anforderungen werden an einen „Raum der Jugend“ gestellt? ................................ 31
4.8 Mediale Kommunikation -‐ wo sind junge Menschen präsent im Netz? ................................... 31
4.9 Bindungen an Vereine und Angebote und Veränderungen der Mitgliedermotivation ........... 31
4.10 Kooperationen & Netzwerke .............................................................................................................. 32
4.11 Freizeitverhalten & Partizipation -‐ innerhalb der formellen Bildungsinstitutionen ............... 32
4.12 Benötigte Ressourcen -‐ Bedarf der Vereine und Institutionen .................................................. 32
4.13 Zusammenfassung zu Anregungen und Bedürfnissen ................................................................ 32
5. Arbeit in den Arbeitsgruppen „Formelle Bildung“ und „Nonformale Bildung“ ....................... 34
5.1 Ergebnisse des 1. Jugendkonvent Brandis Mai 2014 .................................................................... 34
5.2 Themen und Ergebnisse „Formelle Bildung“ und „Nonformale Bildung“ ................................ 34
6. Zielstellungen und Maßnahmen der Kinder-‐ und Jugendarbeit in Brandis .............................. 36
6.1 Jugendarbeit und Schulsozialarbeit in Brandis ............................................................................... 36
6.1.1 Zielstellungen für die Jugendarbeit und Schulsozialarbeit ................................................... 36
6.1.2 Pädagogische Maßnahmen für die offene Kinder-‐ und Jugendarbeit ............................. 38
6.2 Kommunale Kinder-‐ und Jugendbeteiligung in Brandis .................................................................. 39
6.2.1 Zielstellungen zur kommunalen Kinder-‐ und Jugendbeteiligung ....................................... 39
6.2.2 Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Kinder-‐ und Jugendbeteiligung ............... 39
6.3 Übergänge zwischen Bildungsinstitutionen in Brandis ................................................................... 40
6.3.1 Zielstellungen für die Gestaltung von Übergängen zwischen Bildungsinstitutionen ....... 40
6.3.2 Maßnahmen für die Gestaltung von Übergängen zwischen Bildungsinstitutionen ........ 41
6.4 Netzwerkarbeit und Kooperation in Brandis – Fortführung „Jugend bewegt Kommune“ ...... 41
6.4.1 Zielstellungen für die Netzwerkarbeit .................................................................................... 41
6.4.2 Maßnahmen für die Netzwerkarbeit und Kooperation ....................................................... 42
6.5 Öffentliche Kommunikation von und für Jugendliche in Brandis .................................................. 43
6.5.1 Zielstellungen für eine jugendgemäße Kommunikation von und für Jugendliche ......... 43
6.5.2 Maßnahmen für die Stärkung einer jugendgemäßen Kommunikation von und für Jugendliche ...................................................................................................................................... 43
6.6 Vereine und Engagement ............................................................................................................................. 44
6.6.1 Zielstellungen für die Unterstützung von Vereinen und Engagement ............................... 44
6.6.2 Maßnahmen für die Unterstützung von Vereinen und Engagement ................................ 44
7. Zusammenfassung und Ausblick ........................................................................................ 46
Literaturverzeichnis ......................................................................................................................................... 47
Anhangsverzeichnis ......................................................................................................................................... 49
Einleitung Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind nicht nur eine große Bevölkerungsgruppe: jeder fünfte Brandiser und damit 21,95% der Einwohner ist unter 27 Jahre. Vor allem besuchen insbesondere Kinder und Jugendliche im Laufe ihrer Entwicklung Erziehungs-‐ und Bildungseinrichtungen, deren Kostenträger zu wesentlichen Teilen die Stadt Brandis ist. Die Kinder-‐ und Jugendkonzeption soll ein Baustein, eine Facette zum Leitbild von Brandis sein. Unter dem Thema „Stadtentwicklung von Morgen jetzt gedacht“ ist es Ziel, Kinder und Jugendliche in demokratische Mitbestimmungs-‐ und Entwicklungsprozesse einzubinden und mitgestalten zu lassen. Zum einen sind Entwicklungstendenzen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein Gradmesser für zukünftige gesellschaftliche Entwicklungen und zum anderen ist erfolgreiche Kinder-‐ und Jugendarbeit insbesondere in den Vereinen das Ehrenamt von Morgen und damit eine zentraler „Lebenspunkt“ für unsere Stadt. Insofern ist es ein zentrales Ziel, Kinder und Jugendliche aktiv in die Stadtentwicklung einzubeziehen. Dabei sollen sie auf der einen Seite bestehende Angebote nutzen, aber auf der anderen Seite aktiv ihre Freizeit gestalten. Die Optimierung der vorhandenen Ressourcen (Maximalprinzip) steht dabei genauso im Mittelpunkt wie das Erkennen von neuen Ressourcen und die Bündelung der verschiedensten Sichtweisen für komplexe Entwicklungsvorgänge und deren Wichtung. Ziel dieser Konzeption ist es, Handlungsbedarfe aufzuzeigen und deren Umsetzung als klare Zielstellungen zu definieren.
Kinder-‐ und Jugendkonzeption der Stadt Brandis
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1. Aufbau, Hintergrund und Zielstellung
1.1 Aufbau der Konzeption
Die vorliegende Konzeption wurde im Rahmen der Initiative „Jugend bewegt Kommune“ des Programms „Demokratisches Sachsen!“ erarbeitet. Die daraus resultierten Entwicklungen und bisherigen Maßnahmen und Projekte werden zu Beginn in Kapitel 1 vorgestellt.
Danach werden in Kapitel 2 die relevanten gesetzlichen Grundlagen für den Bereich der Kinder-‐ und Jugend-‐hilfe, Schule und Kinderschutz ausführlich erfasst. Dabei liegt der Schwerpunkt einerseits auf der allgemeinen Angebotsstruktur in Brandis (Kindertageseinrichtungen, Schulen, Jugendverbandsarbeit, Jugendarbeit, Schul-‐sozialarbeit) und andererseits auf den konkreten Gesetzesregelungen zu den Themen Kooperation, Beteili-‐gung, Freizeitgestaltung und Gestaltung der Übergänge zwischen Bildungseinrichtungen.
Kapitel 2.4 widmet sich pädagogischen Grundsätzen und aktuellen fachlichen Leitgedanken. Dazu zählen die Analyse verschiedener jugendlicher Lebenswelten sowie Konzepte, wie Partizipation, Sozialraumorientierung und Bildungsverständnis.
Die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Leipzig sowie im Sozialraum „Partheland“ mit der Kommune Brandis werden in Kapitel 3 erläutert. Dazu kommen Bedarfe aus der Jugendhilfeplanung des Landkreises für die offene Kinder-‐ und Jugendarbeit sowie Schulsozialarbeit.
Die Ergebnisse der Lebensweltanalyse 2014 an Brandiser Schulen werden in Kapitel 4 erläutert. Dabei werden die Ergebnisse vorerst ohne Gewichtung und Bewertung durch Fachkräfte, Verwaltung oder andere Akteure präsentiert.
Die Arbeit der Arbeitsgruppen „Formelle Bildung“ und „Nonformale Bildung“ stehen im Mittelpunkt des Kapitel 5. Dort wird auch der erste kommunale Jugendkonvent vom Mai 2014 dargestellt, dessen grundsätzliche Zielrichtung in einer ggf. veränderten Form weiter verfolgt wird.
Die Kinder-‐ und Jugendkonzeption schließt mit Zielstellungen für eine Kinder-‐ und Jugendarbeit in Brandis sowie kurz-‐, mittel-‐ und langfristigen Maßnahmen in Verbindung zu den anfangs aufgeführten Zielen ab. Dabei fließen konkrete Umsetzungsschritte ein, um eine Weiterentwicklung der Kinder-‐ und Jugendfreundlichkeit auf allen verantwortlichen Ebenen voranzutreiben.
1.2 Entwicklungen durch „Jugend bewegt Kommune“
Die Stadt Brandis wurde im Jahr 2014 für das Projekt „Jugend bewegt Kommune“ ausgewählt. Es ist das Motto des Programms „Demokratisches Sachsen!“ der Regionalstelle Sachsen der Deutschen Kinder-‐ und Ju-‐gendstiftung sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz. Ziel des Programms ist, Kommunen im ländlichen Raum dabei zu begleiten, kinder-‐ und jugendfreundlicher zu werden. Dies heißt genauer bspw. die Bedürfnisse von jungen Menschen zu thematisieren und sie an allen sie betreffenden Entscheidungen in der Kommune zu beteiligen. Jugend bewegt Kommune versteht sich auch als einen Prozess, durch den das Miteinander der Generationen im Gemeinwesen gestärkt werden soll1.
Es bildete sich in der Stadt Brandis eine breit ausgerichtete Steuerungsgruppe, welche sich während des Jah
1 http://www.jugendbewegtkommune.de/index.php?id=35
Kinder-‐ und Jugendkonzeption der Stadt Brandis
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res 2014 regelmäßig traf. Diese setzte sich aus Vertretern der Stadtverwaltung, (Bereich Kultur, Sport, Kinder, Jugend, Senioren), Stadträten, dem Bürgermeister, den Schulleitungen und Vertretern der Grundschulen, Oberschule und des Gymnasiums, Schulsozialarbeit an Oberschule und Gymnasium und offe-‐ne Kinder-‐ und Jugendarbeit (Jugendhaus Brandis des CVJM e.V.) sowie interessierten Bürgern zusammen. Im Prozessverlauf gelang es, junge Menschen in die Steuerungsgruppe sowie thematische Arbeitsgruppen zu integrieren. Vertreter der Deutschen Kinder-‐ und Jugendstiftung, namentlich Frau Jana Laukner und Herr Ricardo Glaser, moderierten die Treffen und gaben wichtige Impulse bezüglich möglicher Umsetzungsschritte hin zu einer stärkeren Beachtung von Kinder-‐ und Jugendfreundlichkeit in Brandis.
Nach der ersten Findungsphase, dem Austausch von Erwartungen und notwendigen Diskussionsprozessen im April/Mai setzte sich die Steuerungsgruppe folgende Schwerpunkte innerhalb des Prozesses „Jugend bewegt Kommune“:
1.3 Ziele und bisherige Projekte und Maßnahmen Ziele für die Kommune Brandis:
• Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit stärken
• Bestehende Angebote vernetzen
• Bedarfsgerechte Angebote für Kinder-‐ und Jugendliche in den einzelnen Ortsteilen schaffen
• Nachwuchsförderung innerhalb der bestehenden Vereine vorantreiben
• Etablierung einer Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen in kommunalen Entschei-‐dungsprozessen
• Erarbeitung einer beteiligungsorientierten Kinder-‐ und Jugendkonzeption
Im Jahr 2014 wurden ausgehend von Diskussionen in der Steuerungsgruppe mehrere erfolgreiche Maßnah-‐men entwickelt, die sich an den genannten Zielen orientierten.
• Kontinuierliche Treffen der Steuerungsgruppe „Jugend bewegt Kommune“ • Bildung von zwei Arbeitsgruppen: AG Formelle Bildung / AG Nonformale Bildung • Unterstützung des Jugendkonvents im Mai 2014 in Brandis • Förderwettbewerb „10 x 500 € für deine Idee“ für Beteiligungsprojekte von und mit Kindern und Ju-‐
gendlichen
• Durchführung und Auswertung einer Lebensweltanalyse in Brandis
Die oben genannten Ziele gelten bis auf Weiteres und werden am Schluss der Konzeption in Form von Zielstellungen für die Stadt Brandis und detaillierten Maßnahmen aufgegriffen.
Kinder-‐ und Jugendkonzeption der Stadt Brandis
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2. Gesetzliche Grundlagen und fachliche Einordnung der Kinder-‐ und Jugendhilfe in pädagogische Leitgedanken
Die vorliegende Kinder-‐ und Jugendkonzeption dient als Grundalge für planerisches, pädagogisches, verwaltungsbezogenes und politisches Handeln in der Kommune Brandis, um das Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen optimal zu fördern und zu begleiten. Es werden dabei über den engen Bereich der Jugendhilfe hinaus alle öffentlichen Angebote in der Stadt Brandis einbezogen, um eine integrierte Betrachtung zu ermöglichen sowie ein integriertes Arbeiten und pädagogisches Handeln zu unterstützen. Diese Betrachtungs-‐weise entspricht den Zielen der Konzeption, insbesondere der Vernetzung bestehender Angebote (vgl. Kap. 1). Die gesetzlichen Grundlagen sollen bewusst sehr ausführlich dargestellt werden, um die Bandbreite sowie die vielen bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen der Kinder-‐ und Jugendhilfe offen zu legen. Damit werden die Angebote in der Praxis verständlicher sowie die Möglichkeiten zukünftiger weiterer Vernetzungen eröffnet, da allen Verantwortlichen das Leistungsspektrum, die Inhalte und Verknüpfungspunkte transparent ist.
Dies betrifft die Bereiche der Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege, der Kinder-‐ und Jugendhilfe, der Schulen, Schulhorte sowie der Jugendarbeit in Vereinen und Verbänden. Dabei werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Kinder-‐ und Jugendhilfe sowohl aus der Stadt Brandis, dem Landkreis Leipzig, dem Freistaat Sachsen sowie dem Kinder-‐ und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) berücksichtigt und in die spezifischen konzeptionellen Überlegungen für die Kommune integriert (vgl. Kap. 4-‐6). Dazu kommen die gesetzliche Regelungen des sächsischen Schulgesetzes sowie weitere Kinderschutzbestimmungen, welche letztendlich in allen Angeboten der Bildung, Erziehung und Betreuung zusammen wirken. Der Fokus aller ausgewählten Gesetze liegt auf den Bereichen
• Betei l igung • Gestaltung von Übergängen
• Kooperation verschiedener Institutionen • (außerschulische) Freizeitgestaltung • Beratung, Unterstützung, Kinderschutz
2.1 Gesetze auf Bundesebene im Bereich der Kinder-‐ und Jugendhilfe Artikel 12 UN-‐Kinderrechtskonvention2
(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Mei-‐nung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. (...)
Die UN-‐Kinderrechtskonvention trat 1992 in Deutschland Kraft.
Kinder-‐ und Jugendhilfegesetz – SGB VIII
Als allgemeine Grundlage auf Bundesebene gelten zunächst die ALLGEMEINEN VORSCHRIFTEN des Kinder-‐ und Jugendhilfegesetzes3:
2 http://www.netzwerk-‐kinderrechte.de/fileadmin/bilder/userupload/UN-‐Kinderrechtskonvention.pdf 3 http://www.sozialgesetzbuch-‐sgb.de/sgbviii/1.html
Kinder-‐ und Jugendkonzeption der Stadt Brandis
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§ 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenver-‐antwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteili-‐gungen zu vermeiden oder abzubauen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder-‐ und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Alle Angebote der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, sowie der Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit müssen sich an diesen Grundsätzen orientieren. Entsprechend § 1 Abs. 2 und 3 SGB VIII soll die individuelle und soziale Entwicklung in einer gemeinsamen Verantwortung von Eltern und Institutionen gefördert wer-‐den, sowie Benachteiligungen verringert werden. Damit einher geht der Schutz vor Gefahren sowie die Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen, deren Familien und eine kinder-‐ und familien-‐freundliche Umwelt.
Für den Bereich Beteiligung und Beschwerde gelten insbesondere §§ 5, 8, 8a, 11, 12, 16, 17,22, 22a, 35a, 36 u. 80 SGB VIII. Einige wichtige Ausschnitte sollen hier vorgestellt werden:
§ 5 SGB VIII Wunsch-‐ und Wahlrecht
(1) Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen. (...)
§ 8 SGB VIII Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entschei-‐dungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwal-‐tungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen.
(2) Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden.
(3) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, wenn die Beratung auf Grund einer Not-‐ und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde. § 36 des Ersten Buches bleibt unberührt.
§ 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
§ 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
§ 9 SGB VIII Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen
Diese gesetzlichen Regelungen beinhalten einen großen Teil der Strukturmerkmale und Handlungsgrundsätze der gesamten Jugendhilfe. Für die Kinder-‐ und Jugendkonzeption bieten sich hier bereits wichtige Anhalts-‐
Kinder-‐ und Jugendkonzeption der Stadt Brandis
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punkte der Zielstellung und Handlungsschritte (vgl. Kap. 4 bis 6).
Leistungen der Jugendhilfe
Bei den Leistungen der Jugendhilfe sind für Brandis und die Kinder-‐ und Jugendkonzeption folgende Abschnitte besonders relevant:
Erster Abschnitt -‐ Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder-‐ und Jugendschutz
§ 11 SGB VIII Jugendarbeit
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebo-‐te, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, natur-‐kundlicher und technischer Bildung,
2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
3. arbeitswelt-‐, schul-‐ und familienbezogene Jugendarbeit,
4. internationale Jugendarbeit, 5. Kinder-‐ und Jugenderholung,
6. Jugendberatung.(...)
§ 12 SGB VIII Förderung der Jugendverbände
(1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres sat-‐zungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern.
(2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, ge-‐meinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die ei-‐genen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.
§ 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit
(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Be-‐einträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. (...)
§ 14 SGB VIII Erzieherischer Kinder-‐ und Jugendschutz
(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder-‐ und Jugend-‐schutzes gemacht werden.
Kinder-‐ und Jugendkonzeption der Stadt Brandis
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(2) Die Maßnahmen sollen
1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Ent-‐scheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Ein-‐flüssen zu schützen.
Dritter Abschnitt -‐ Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
§ 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung
(...) (3) Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientieren-‐der Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orien-‐tieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.
§ 22a SGB VIII Förderung in Tageseinrichtungen
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen durch ge-‐eignete Maßnahmen sicherstellen und weiterentwickeln. Dazu gehören die Entwicklung und der Einsatz einer pädagogischen Konzeption als Grundlage für die Erfüllung des Förderungsauftrags sowie der Einsatz von In-‐strumenten und Verfahren zur Evaluation der Arbeit in den Einrichtungen.
(2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen sicherstellen, dass die Fachkräfte in ihren Einrichtungen zu-‐sammenarbeiten
1. mit den Erziehungsberechtigten und Tagespflegepersonen zum Wohl der Kinder und zur Sicherung der Kon-‐tinuität des Erziehungsprozesses,
2. mit anderen kinder-‐ und familienbezogenen Institutionen und Initiativen im Gemeinwesen, insbesondere solchen der Familienbildung und -‐beratung, 3. mit den Schulen, um den Kindern einen guten Übergang in die Schule zu sichern und um die Arbeit mit Schulkindern in Horten und altersgemischten Gruppen zu unterstützen.
Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bil-‐dung und Betreuung zu beteiligen. (...)
Daneben soll im Bereich des Ausbaus der Kindertagesbetreuung das Kinderförderungsgesetz (KiföG4, 2008) erwähnt werden. Dieses regelt rechtliche Verpflichtungen zur Bereitstellung von Plätzen, den Rechtsan-‐spruch auf einen Betreuungsplatz und den Ausbau der Kindertagespflege.
Weiterhin gilt seit 2012 das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen -‐ Bun-‐deskinderschutzgesetz5 (BKiSchG). Es enthält Regelungen im Bereich der „Frühen Hilfen“, deren Netzwerke sowie Familienhebammen, Regelungen zum Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kin-‐der-‐ und Jugendhilfe, Regelungen zur Weitergabe von Informationen an das Jugendamt durch Berufsgeheim-‐nisträger sowie Standards der Qualitätsentwicklung in der Kinder-‐ und Jugendhilfe.
4 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=133282.html 5 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-‐und-‐jugend,did=119832.html
§ 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist der Landkreis Leipzig, fachlicher und administrativer An-‐sprechpartner das Jugendamt des Landratsamtes mit den Elementen Jugendhilfeausschuss und Verwaltung. Für alle Leistungen des SGB VIII obliegt dem Landkreis Leipzig die Gesamtverantwortung.
§ 80 Jugendhilfeplanung
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung
1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln (...)
Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Einrichtungen der Jugendhilfe mit anderen Stellen ist in der vorliegenden Konzeption von zentraler Bedeutung. Daher soll folgender Paragraph abschließend erwähnt wer-‐den:
§ 81 SGB VIII Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
Er regelt die Verpflichtung zur Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe bspw. mit Schulen, Beratungs-‐stellen, Trägern von Sozialleistungen, Gerichten, öffentlichen Gesundheitsdiensten etc. im Rahmen der Auf-‐gaben und Befugnisse.
2.2 Gesetze auf Landesebene im Bereich der Kinder-‐ und Jugendhilfe sowie Schule
In Verbindung mit dem Kinder-‐ und Jugendhilfegesetz gibt es im Bereich der Kindertagesbetreuung auf Lan-‐desebene das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kinderta-‐geseinrichtungen – SächsKitaG6, 2009), welches sich an die §§ 22 ff SGB VIII anschließt. Unter dem Fokus von Beteiligung und Gestaltung von Übergängen sind für die Arbeit in Kindertageseinrich-‐tungen folgende Paragraphen als Leitfaden zu sehen: Übergänge gestalten:
-‐ SächsKitaG §2 in Verbindung mit dem SächsSchulG §5 (4) u. (5) -‐ Sächsische Bildungsplan für Krippe und Kita -‐ Sächsische Kooperationsvereinbarung zum Übergang von der Kita in die Grundschule (2003)7 -‐ § 81 SGB VIII
Für den Bereich Beteiligung und Beschwerde gilt besonders § 6 SächsKitaG.
Weiterhin gilt das Sächsische Kindergesundheits-‐ und Kinderschutzgesetz (SächsKiSchG8) seit 2010, in des-‐sen Anwendung im Landkreis Leipzig das Netzwerk für Kinderschutz beim Jugendamt eingerichtet wurde.
§ 1 Ziel des Gesetzes
(1) Die öffentliche Jugendhilfe trägt in Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe dafür Sorge, dass Risiken für das Wohl von Kindern beseitigt und Angebote frühzeitiger Förderung von Erziehungs-‐ und Beziehungs
6 http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1805515048016 7 http://www.schule.sachsen.de/download/downloadsmk/kooperationsvereinbarung.pdf 8 http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6495213936927&jlink=a1
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kompetenz zur Vermeidung von Überforderungen und Fehlverhalten und zur Bewältigung besonderer Belas-‐tungen von Eltern und Kindern rechtzeitig und niedrigschwellig erreicht werden. Die Träger der Jugendhilfe wirken in diesem Zusammenhang auf eine enge Zusammenarbeit mit allen in Betracht kommenden Einrich-‐tungen und Diensten außerhalb der Jugendhilfe, insbesondere des Gesundheitswesens, hin. (...)
Durch das Netzwerk für Kinderschutz im Landkreis Leipzig wurden beispielsweise Leitfäden für den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung erstellt und in allen Kindertageseinrichtungen, Schulen, relevanten Gesundheits-‐einrichtungen sowie weiteren Einrichtungen der Kinder-‐ und Jugendhilfe ausgegeben. Weiterhin dient der Sächsische Bildungsplan9 als Empfehlung für pädagogische Fachkräfte in Krippen, Kinder-‐gärten/Kindertagespflege und Horten. Darin werden bspw. die Übergänge zwischen Kindertageseinrichtun-‐gen und Grundschule, die Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulhort sowie Empfehlungen für die Übergänge zu weiterführenden Schulen gegeben.
Im Sächsischen Schulgesetz10 gibt es die Bildungsberatung zur Entscheidung über Bildungswege sowohl in der Grundschule in Kl. 3/4 (2010) als auch für Oberschule (Bildungsempfehlung in Kl. 6) und Gymnasium (Schullaufbahnempfehlung in Kl. 6) (seit 2011). Dadurch werden die möglichen Übergänge und Zeiten der Übergänge zu einer anderen Schulart festgelegt.
§ 17 Bildungsberatung
(1) Jede Schule und jeder Lehrer haben die Aufgabe, die Eltern und die Schüler in Fragen der Schullaufbahn zu beraten und sie bei der Wahl der Bildungsmöglichkeiten entsprechend den Fähigkeiten und Neigungen des Einzelnen zu unterstützen. (...)
Es werden weiterhin die für die Konzeption relevanten Bildungs-‐ und Betreuungsangebote im außerunter-‐richtlichen Bereich formuliert:
§ 16 Betreuungsangebote
(1) Der Schulträger kann von der fünften bis zur zehnten Klassenstufe an Mittelschulen und Gymnasien au-‐ßerunterrichtliche Betreuungsangebote vorhalten. (...)
§ 16a Ganztagsangebote
(1) Mittelschulen und Gymnasien können von der fünften bis zur zehnten Klassenstufe Ganztagsangebote einrichten. Dazu arbeiten die Schulen mit außerschulischen Einrichtungen zusammen.
(2) Zulässige Formen von Ganztagsangeboten sind insbesondere Schulklubs, Arbeitsgemeinschaften, zusätzli-‐cher Förderunterricht oder Angebote der Schuljugendarbeit.
Diese Betreuungs-‐ und Ganztagsangebote können und sollen auch von außerschulischen Partnern umgesetzt werden. Dadurch ergeben sich Potenziale für Vereine, Verbände sowie die offene Kinder-‐ und Jugendarbeit.
Die als „Jugendpauschale“ bekannte Förderung der örtlichen Jugendhilfe durch den Freistaat Sachsen („Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentli-‐chen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale)“11) betrug im Jahr 2014 weiterhin 10,40 € pro jedem unter 27-‐
9 http://www.kita-‐bildungsserver.de/downloads/download-‐starten/?did=959 10https://drive.google.com/viewerng/viewer?url=http://www.sachsen-‐macht-‐schule.de/pdf/brschulgesetz.pdf 11 http://www.ksv-‐
13
sachsen.de/images/dokumente/foerderungljhg/FRLJugendpauschale.pdf
jährigen Menschen in Sachsen. Nach Aussage des Koalitionsvertrags zwischen CDU und SPD soll diese mit dem Jahr 2015 auf 12,40 € angehoben werden. Bis zum Jahr 2010 lag diese Förderung bei 14,30 €.
Der Landkreis ist dabei laut Förderrichtlinie verpflichtet, sich in mindestens gleicher Höhe an der Finanzie-‐rung der Angebote zu beteiligen. Hinzu gekommen ist 2012 eine Rangfolge entsprechend der Veränderung der Kinder-‐ und Jugendlihenanzahl der Landkreise und kreisfreien Städte, nach der evtl. zusätzlich zur Ver-‐fügung stehende Mittel des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen zur Abmilderung demografiebedingter Härten als Differenzbetrag ausgereicht werden könne.
2.3 Kommunale Förderrichtlinien – Jugendhilfeplanung Landkreis Leipzig und die Kom-‐mune Brandis
Die Jugendhilfeplanung im Landkreis Leipzig regelt die Angebotsstruktur im Bereich der Offenen Kinder-‐ und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit in Brandis. Sie basiert auf der „Richtlinie zur Förderung der Jugendhilfe im Landkreis Leipzig ab dem Förderjahr 2014 (FRL Jugendhilfe12) sowie auf der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugend-‐pauschale)“. Die konkrete Ausgestaltung der Angebote wurde in der Jugendhilfeplanung 2014 des Landkreises Leipzig, Teilfachplanung 1, „Leistungen gemäß §§ 11-‐14 SGB VIII“13 sowie durch die Fachstandards des Ju-‐gendamtes geregelt, welche ab 01.01.2014 gültig wurden.
Seit 2014 wird eine Verbesserung der Zusammenarbeit und Leistungserbringung mit dem sozialräumlichen Arbeitsansatz verfolgt. Dieser ist in den Sozialraumkonzepten14 der einzelnen Sozialräume genauer geregelt und findet sich für den Sozialraum 7 „Partheland“ im Anhang 4. Ziel des Sozialraumkonzeptes ist der
• Informations-‐ und Erfahrungsaustausch zwischen den Kooperationspartnern;
• Träger-‐ und einrichtungsübergreifende Teamarbeit von Fachkräften; • Bessere Nutzung gemeinsamer Ressourcen; • Förderung von Partizipation, Verantwortungsübernahme; • Gemeinschaftliche Weiterentwicklung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit/ Schulsozialarbeit.
Weitere Ausführungen zu Brandis und zum Sozialraum 7 „Partheland“ finden sich in Kapitel 3.
Zu den kommunalen Förderrichtlinien von Brandis zählen die Sportförderrichtline (2013) und die Kulturför-‐derrichtlinie (2014). Damit werden Angebote für Kinder und Jugendliche im kulturellen und sportlichen Be-‐reich durch die Kommune über eine Unterstützung örtlicher Vereine und Verbände gefördert. Speziell bei der Sportförderrichtlinie besteht die Möglichkeit, die Jugendarbeit und entsprechende Übungsleiter einzelner Sportvereine zu fördern.
12 http://www.landkreisleipzig.de/behoerdenwegweiser-‐m-‐aufgabeDaten-‐s-‐1289.html 13 http://www.landkreisleipzig.de/kreistag-‐a-‐3998.html 14 Vgl. Landkreis Leipzig Jugendamt, Besondere Soziale Dienste, Sozialraumkoordination, Sozialraum 7, 2014
14
2.4 Pädagogische Leitgedanken und Begrifflichkeiten 2.4.1 Lebenswelten und Chancengleichheit
Eines vorweg: „Die Jugendlichen“ gibt es nicht. Dagegen existieren ganz verschiedene, ausdifferenzierte Milieus, denen Jugendliche analytisch zugeordnet werden können. Für die Kinder-‐ und Jugendarbeit macht es sich deshalb erforderlich, sich je nach Ziel und Art der Unterstützung und des Angebotes auf bestimmte Zielgruppen zu konzentrieren.
Weiterhin sind die Lebenswelten und Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen be-‐stimmt durch die Familie und die Schule, durch Gleichaltrige und Medien. Die Lebenswelten erfahren einen beständigen Wandel, sind sehr vielschichtig und komplex. Die grafische Übersicht zu den aktuellen Jugendlichen-‐Milieus von 2012 zeigt sieben unterschiedliche Milieus, welche die Lebenswelten und Werte der Jugendlichen abbilden (siehe Anhang 3).
Es sollen hier kurz die einzelnen Jugend-‐Milieus genannt werden:
Abbildung: Sinus-‐Studie15: Jugendgruppen und ihre Lebenswelt
15Vgl. SINUS:akademie: Wie ticken Jugendliche 2012? Lebenswelten von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren in Deutschland
Mit der analytischen Einteilung in diese lebensweltlichen Milieus werden starke soziale Effekte und Un-‐
15
gleichheiten sichtbar. So sind Bildungs-‐ und Teilhabechancen sehr unterschiedlich verteilt und hängen sehr stark von der sozialen Herkunft ab (Shell Jugendstudie 2010 16) . Gleichzeitig ist Bildung nach wie vor der Erfolgsfaktor für die Zukunft. Die Studie zeigt grundsätzlich ein sehr positives Bild der Jugendlichen mit ihren spezifischen Interessen und Werten, vor allem einen ausgeprägten Pragmatismus:
„Tatkräftig und zupackend wollen Jugendliche ihr Leben und ihre Zukunft in den Griff bekommen. Sie sind an Leistung und Aufstieg interessiert und suchen individuelle Möglichkeiten, ihre Ziele umzusetzen. Zugleich sind ihnen vielfältige soziale Beziehungen wichtig, nicht nur das enge Verhältnis zur Familie, sondern auch zu Freunden, Bekannten und Gleichgesinnten. Nach wie vor erweisen sich Jugendliche in Deutschland als selbst-‐bewusste Generation, die es gelernt hat, mit dem gesellschaftlichen Druck umzugehen und sich auch unter schwierigen Rahmenbedingungen zu behaupten.“17
Deutliche Abstriche müssen jedoch bei den Jugendlichen aus sozial schwierigen Verhältnissen (Jugendliche in prekären Lebenslagen) gemacht werden. Es zeige sich eine soziale Kluft und negative Zukunftsaussichten bei Bildung und Schulabschlüssen. Weiterhin zeige sich eine soziale Spaltung bei der Internetnutzung, wo v. a. jüngere männliche Jugendliche aus sozial benachteiligten Schichten zur Gruppe der „Gamer“ zählen, welche im Internet fast ausschließlich Computerspiele spielen. Dagegen nutzen eher ältere männliche Jugendliche „Multi-‐User“ die gesamte Bandbreite des Netzes mit seinen Funktionalitäten (Informationen, Bildung, Aus-‐tausch, Einkäufe, Freizeit, Unterhaltung). Auch die Lebenszufriedenheit und der Optimismus sind bei sozial benachteiligten Jugendlichen geringer ausgeprägt, nur 40 % äußern sich zufrieden mit ihrem Leben (gegen-‐über 75% aller Jugendlichen) und nur 33 % blicken optimistisch in die Zukunft (gegenüber 59% aller Jugendli-‐chen)18.
2.4.2 Partizipation
Der Begriff der Partizipation umfasst mehr als nur „Beteiligung“. Wie im Beteiligungskreis deutlich wird, steht der aktive Einbezug von Kindern und Jugendlichen in für sie wichtigen Lebensbereichen im Mittelpunkt. Das Reden, Denken, Planen, Entscheiden, Gestalten und Verantworten sind Schlüsselkompetenzen für Kinder und Jugendliche zu einer erfolgreichen Lebensführung.
16 http://www.shell.de/content/dam/shell -‐new/loca l/country/deu/downloads/pdf/youth-‐study-‐2010flyer. Pdf
17 16. Shell Jugendstudie 2010 S. 2. 18 Vgl. ebenda. 19 Pluto, (2007): S. 53. .
nach Pluto .
16
Um soziale Ungleichheit abzubauen und eine Chancengleichheit zu ermöglichen, ist in besonderem Maße der Einbezug benachteiligter Kinder und Jugendlicher bei der Ausgestaltung von Angeboten zu beachten, um deren Lebenswelt, Interessen, Sichtweisen und Probleme zu erfassen und damit passgenaue Kinder-‐ und Jugendarbeit zu leisten.
Beteiligung/Partizipation20 ist:
• ein demokratisches Prinzip; • eine pädagogische Grundvoraussetzung; • eine rechtliche Verpflichtung; • eine notwendige Voraussetzung für die Persönlichkeitsentwicklung.
2.4.3 Sozialraumorientierung
Wenn Menschen in ihren verschiedenen sozialen Räumen und Lebenswelten betrachtet werden, statt sie aus ihrem sozialen Umfeld herausgelöst und isoliert zu betrachten, spricht man von Sozialraumorientierung. Wei-‐terhin geht damit der Grundgedanke einher, dass im Sinne des pädagogischen Handelns nicht ausschließlich einzelne Menschen „bearbeitet“ werden sollen, sondern im sozialen Umfeld die personellen und sächlichen Möglichkeiten und Bedingungen geschaffen werden müssen, damit der Mensch entsprechend seinen Be-‐dürfnissen und Fähigkeiten handeln, und sich entwickeln kann21. Nach dem Motto „Räume werden von handelnden Personen konstruiert“ steht die Gestaltung der Lebensbedingungen im Vordergrund. Zum sozia-‐len Raum gehören natürliche Bausteine des Raumes, alle Güter, die durch Arbeit geschaffen wurden, Men-‐schen sowie ihre Beziehung zueinander.22 Dieser Leitgedanke wurde im Rahmen der Jugendhilfeplanung im Landkreis Leipzig eingeflochten und erweitert damit das aktuelle fachliche Handeln der pädagogischen Fach-‐kräfte (vgl. Kap. 3.2).
2.4.4 Der Bildungsbegriff: Formelle, nonformale und informelle Bildung
Bildung wird aktuell in die drei genannten Ebenen aufgeschlüsselt. Zur formellen Bildung gehört das Fakten-‐wissen und die Handlungsfähigkeit, wie sie durch Bildungspläne in Bildungsinstitutionen, wie Kindertages-‐stätten und Schulen umgesetzt werden. Formelle Bildung wird in aller Regel in Bildungslaufbahnen organi-‐siert, führt zu zertifizierten Ergebnissen (Zeugnisse, Abschlüsse) und ist wesentlich für die soziale Platzierung von Menschen verantwortlich. Die nonformale Bildung besteht hauptsächlich in den Bereichen Handlungsfä-‐higkeit und Lebensführungskompetenz. Hierzu zählen alle Bildungsprozesse, die in außerschulischen Einrich-‐tungen und Angeboten der Jugendarbeit (Kultur, Sport, Vereine, Initiativen, etc.), aber auch in Schulen und teilweise im sozialen Umfeld ohne einen „Rahmenplan“ der Lernziele und ohne zertifiziertes Ergebnis ge-‐schehen, wie bspw. die regelmäßige Teilnahme an einer AG oder die Planung und Umsetzung eines Projektes. Zur informellen Bildung gehören die Bereiche Wissen und Lebensführungskompetenz. Informelle Bildung geschieht immer und überall, mit jedem Gespräch, jeder Wahrnehmung, jeder inneren Auseinandersetzung, in Familien, in der Verwandtschaft, im Freundeskreis, in der individuellen Freizeit, in der Auseinandersetzung mit medialen Angeboten. Innerhalb von „Jugend bewegt Kommune“ wurden zwei Arbeitsgruppen gegründet, welche nach dieser Struktur entsprechend der Überschneidungen des Arbeitsalltages in ähnlichen Einrichtungen arbeiten (vgl. Kap. 5).
20 Vgl. Pluto 2007 21http://www.fk-‐reha .tu-‐dortmund.de/Soziologie/cms/de/Lehrgebiet/Aktuelles/VierterWorkshop/MPI1SozialerRaum.pdf 22 Vgl. ebd.
2.4.5 Übergänge in Bildungsinstitutionen
Kinder und Jugendliche müssen auf dem Weg zum Erwachsenwerden mehrere Übergänge bewältigen. „Die Übergänge zwischen den institutionalisierten Lebensphasen (...) bergen besondere Risiken bzw. Unterstüt-‐zungsbedarf und haben in unserer erwerbszentrierten Gesellschaft besondere Relevanz für soziale Integrati-‐on.“23
Der erste zu bewältigende Übergang ist der Eintritt in die Kindertageseinrichtung. Danach folgt der Übergang zwischen Kita und Grundschule. Hier gibt es viele Konzepte und Bestrebungen, die Kinder möglichst gut auf den Schuleintritt vorzubereiten (z. B. Kooperationsvereinbarung zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule zwischen den Sächs. Staatsministerien Soziales und Kultus). Ziel ist, durch intensive Kooperatio-‐nen die Übergänge chancengerecht und inklusiv zu gestalten und ein gemeinsames Bildungsverständnis zu entwickeln. Jedoch zeigt sich z.B. in Sachsen, dass die Kooperationen zwischen verschiedenen Kitas bzgl. Schulvorbereitungsjahr mangelhaft sind, Netzwerke keine eigenen materiellen Ressourcen zur Verfügung haben und wenig strukturbezogen und inhaltlich in Netzwerken gearbeitet wird24 (vgl. Evaluierung der Um-‐setzung des Sächs. Bildungsplanes, des Schulvorbereitungsjahres und der Verzahnung mit der Schulein-‐gangsphase 2011).
Die Schule ist der institutionelle Ausgangspunkt vom Übergang in den späteren Beruf, hier besteht die Be-‐sonderheit in Deutschland, dass die Schüler oft bereits nach vier Schuljahren entsprechend ihrer Leistungen auf weiterführende Bildungsgänge verteilt werden. Diese selektive Differenzierung spiegelt soziale Ungleich-‐heiten nach Bildung, beruflichem Status und ethnischer Herkunft der Herkunftsfamilien wider und verstärkt diese sogar25. Auch eine Bildungsbenachteiligung von Jungen wird als Ungleichheitskategorie thematisiert. Daher muss an den Schnittstellen zu weiterführenden Schulen der Übergang möglichst chancengerecht ge-‐staltet werden (vgl. Kap. 6.3). Dazu gehört, die Empfehlung von der Grundschule zur weiterführenden Schule ausschließlich auf Basis der Bildungsfähigkeit der Schüler zu treffen. Denn, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung feststellt:
„Noch immer haben Jugendliche aus der Oberschicht ungefähr dreimal so hohe Chancen, ein Gymnasium anstelle einer Realschule zu besuchen, wie Jugendliche aus Arbeiterfamilien – und zwar auch dann, wenn man nur Schülerinnen und Schüler mit gleicher Begabung und gleichen Fachleistungen vergleicht.“ 26
Auch der Übergang in die spätere Berufsausbildung ist mit vielen Risiken, Brüchen und oftmals Benachteili-‐gungen verbunden, welche begleitend unterstützt werden müssen, um steigenden Unsicherheiten und Un-‐gewissheiten im Sinne einer Entstandardisierung von Lebensläufen zu begegnen27.
23 Stauber/ Walther 2011: 1703 24 http://www.anschwung.de/sites/default/files/Workshop4Prof.CarleKooperationPr%C3%A4sentation.pdf 25 Vgl. ebd. 26 http://www.bmbf.de/pub/bildungsforschungbandvierunddreissig.pdf S. 7 27 Vgl. ebd.
18
3. Jugendhilfeplanung, Bedarfsanalysen und der Sozialraum „Partheland“: Brandis, Naunhof und Machern
3.1 Allgemeine Situation von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Leipzig Der Sächsische Sozialstrukturatlas 2013 ermöglicht eine Einordnung des Landkreises Leipzig im sächsischen Vergleich. Die soziale Belastung im sozioökonomischen Vergleich beinhaltet bspw. Daten zu Durchschnitts-‐einkommen, Empfänger von Sozialleistungen sowie Höhe der Arbeitslosigkeit. Diese Faktoren wirken mittel-‐bar auf die Belastung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Daneben werden Aussagen zum Bil-‐dungsniveau erfasst, die die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen und das kulturelle Kapital abbil-‐den, z. B. Anteil der Schüler mit angestrebter Hochschulreife. Ein dritter Bereich deckt Aussagen zur öffentli-‐chen Finanzlage und wirtschaftlichen Infrastruktur ab. Damit werden kommunale Gestaltungsspielräume zur Gestaltung vergleichbarer und optimaler Lebensbedingungen und die Abfederung sozialer Probleme und Benachteiligungseffekte für Kinder und Jugendliche sichtbar.28
„Die Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien sind geprägt von der Größe und der Entwick-‐lung dieser Bevölkerungsgruppe und ihrer Stellung innerhalb der Gesellschaft. Generell handelt es sich um eine schwach vertretene und abnehmende Bevölkerungsgruppe, d. h. niedrigere Werte erhöhen die Wahr-‐scheinlichkeit, dass:
• die Interessenswahrnehmung in kommunalpolitischen Gremien und Entscheidungen zunehmend er-‐schwert wird und
• die Verteilung kommunaler Mittel für diese Bevölkerungsgruppe, z. B. für Interventions-‐möglichkeiten der Jugendhilfe, gerade im präventiven Bereich zunehmend begrenzt ist.“29
28 Vgl. Sozialstrukturatlas 2013. 29 Sozialstrukturatlas 2013 S. 69: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/21273
Kinder-‐ und Jugendkonzeption Brandis
19
Je höher der Wert, desto höher ist die sozialstrukturelle Belastung (erhöhte Wahrscheinlichkeit für Problem-‐lagen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien). Der Durchschnittswert für Sachsen liegt bei rund 48. Dieser Wert liegt seit 2010 auf einem höheren Niveau als im Zeitraum 2000-‐2007.30
Die geringsten Belastungen im Jahr 2013 liegen in Dresden-‐Stadt und im Landkreis Zwickau, die höchsten Belastungen im Landkreis Görlitz und Nordsachsen.
Der Landkreis Leipzig liegt erfreulicherweise leicht unter dem sächsischen Durschnitt. Er hat einen ähnlichen Belastungsgrad wie der Vogtlandkreis oder der Landkreis Bautzen. Jedoch werden bei der näheren Betrach-‐tung der berücksichtigten Kennzahlen die Schwächen des Landkreises deutlich.
Nachstehend ist das Kreisprofil von 2013 für den Landkreis Leipzig mit den Einzelwerten zu sehen. Die gelbe Linie ist der sächsische Durchschnitt. Die roten Balken zeigen die Minimal-‐ und Maximalwerte im Vergleich aller sächsischen Kreise. Bei der Bevölkerung unter 18 Jahren (erster Balken) gibt es einen höheren Anteil an der Gesamtbevölkerung des Kreises. Gleichzeitig zeigt die Prognose der Altersgruppe bis 2020 (zweiter Bal-‐ken) einen erhöhten Rückgang dieser Altersgruppe im sächsischen Vergleich. Das Statistische Landesamt Sachsen geht von 9,4 % Rückgang der Bevölkerungsgruppe bis 25 Jahren bis zum Jahr 2025 aus31.
Stärken des Landkreises sind beim sehr niedrigen Anteil der Geringverdiener, beim niedrigen Anteil der Be-‐darfsgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren sowie bei wenigen Haushalten ohne Kinder festzustellen.
Schwächen des Landkreises sind der erhöhte Anteil der Arbeitslosen im Bereich von 20 bis 25 Jahren, ein erhöhtes Defizit an Steuereinnahmekraft je Einwohner sowie ein hoher Anteil an Absolventen ohne Hoch-‐schulreife.
30 Vgl. Sozialstrukturatlas 2013 S. 73 31 Jugendhilfeplan Landkreis Leipzig 2014 Teilfachplan 1, S. 9
Kinder-‐ und Jugendkonzeption Brandis
20
Die ermittelten Werte für die gesamte Arbeitslosenquote, für Leistungsempfänger nach SGB II sowie Perso-‐nen über 18 Jahren mit Hauptschulabschluss liegen im sächsischen Durchschnitt.
Kinder-‐ und Jugendkonzeption Brandis
21
Herausfordernde Rahmenbedingungen ergeben sich für das heutige Aufwachsen von Kindern und Jugendli-‐chen weiterhin im sozial-‐familiären Bereich:
• „Der Anteil von Jugendlichen, die in Ein-‐Eltern-‐Familien aufwachsen, steigt kontinuierlich an.
• Auch das Aufwachsen in Patch-‐Work-‐Familien erfordert von den Kindern und Jugendlichen ein hohes Maß an Belastbarkeit hinsichtlich der bestehenden Beziehungsgeflechte.
• Der Alltag von Kindern und Jugendlichen wird insgesamt komplexer und stärker vom Faktor Zeit be-‐stimmt.
• Medien eröffnen ein breites Spektrum an Angeboten und Kontakten. Gleichzeitig wächst der Druck auf den Erwerb von anwendungsbereitem Wissen.
• Jugendlichen scheint es Probleme zu bereiten, sich hinsichtlich der verschiedenen gesellschaftlichen Erwartungen zu orientieren. Dies kann zu Überforderungssituationen führen, die sich u. a. auch in Schulverweigerung oder Schulabbruch niederschlagen können.“32
Der Anteil der Alleinerziehenden (7,7 %) ist im Landkreis Leipzig nahezu genauso groß, wie der Anteil der Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren. Der Alleinerziehendenanteil wird voraussichtlich weiter ansteigen, was besonders das Armutsrisiko der Kinder erhöht33. Die Ehe als Lebensmodell in der Phase der Familienbil-‐dung verliert weiter an Bedeutung.
3.2 Jugendhilfeplanung im Landkreis Leipzig im Bereich Jugend-‐/Jugendsozialarbeit – Bedarfsanalysen und Zielstellungen
Für die aktuelle Jugendhilfeplanung hat das Jugendamt im Landkreis Leipzig eine Bedarfsbeschreibung vor-‐genommen. Es wurden durch die landkreisweite Schülerbefragung 2012, die Befragung von Fachkräften, Städten und Gemeinden sowie die interne Evaluation der Jugendhilfeplanung Erkenntnisse als allgemeingül-‐tige Bedarfslagen ermittelt.
Bedarfsbeschreibung für die Offene Kinder-‐ und Jugendarbeit
• „Verbindliche Orte der Jugendarbeit werden in der Fläche des Landkreises Leipzig benötigt. Hier muss eine kontinuierliche sozialpädagogische Arbeit erfolgen.
• Die Offene Kinder-‐ und Jugendarbeit bietet im Landkreis Leipzig auf nichtkommerzieller Ebene wohn-‐ortnah geeignete Möglichkeiten einer sinnvollen Freizeitgestaltung im außerschulischen Kontext.
• Die beteiligungsorientierte Ermittlung von lokalen Bedarfslagen führt zu erweiterten Handlungsan-‐sätzen für die sozialpädagogischen Fachkräfte.
• Fachkräfte eines Sozialraumes nehmen ihre gemeinsame Verantwortung zur Reaktion auf ermittelte Bedarfslagen wahr.
• Eine inhaltliche Veränderung der Angebote der Offenen Kinder-‐ und Jugendarbeit ist insbesondere durch einen stärkeren Fokus auf punktuelle jugendkulturelle Aktivitäten herbeizuführen. Damit sollen sich die Orte der Jugendarbeit zu jugend-‐ und soziokulturellen Ankerpunkten im Gemeinwesen etab-‐lieren.
• Unter dem Aspekt der größtmöglichen Flexibilisierung der Leistungsangebote wird eine Geh-‐Struktur der Fachkräfte durch den bedarfsgerechten Ausbau mobiler Anteile der Arbeit (im Sinne von Streetwork) bzw. Schaffung von Kooperationsformen innerhalb des Sozialraumes möglich. Darüber hinaus sind zielgruppenbezogene Öffnungszeiten, die sich an der Freizeit junger Menschen orientier-‐
• 32 J ugendhilfeplan 2014 Landkreis Leipzig S. 27 f. • 33 Vgl. ebenda S. 11 .
22
ten, an den Orten der Jugendarbeit umzusetzen. Die Fachstandards der Offenen Kinder-‐ und Jugend-‐arbeit gelten als Rahmen für die Leistungserbringung.
• Die Einführung von transparenten Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualifizierung der Fachkräfte trägt zu einer Schärfung des Aufgabenprofiles der Offenen Kinder-‐ und Jugendarbeit bei.
• Das Erfordernis einer gesicherten Finanzierung der Personalstellen sowie Möglichkeiten der Finanzie-‐rung inhaltlicher Angebote ergibt sich in diesem Zusammenhang von selbst.
• Die Angebote und Öffnungszeiten der regionalen Einrichtungen der Jugendarbeit beruhen auf einer freiwilligen Teilnahme der jungen Menschen.“34
Bedarfsbeschreibung für die Jugendverbandsarbeit
Die Jugendverbandslandschaft im Landkreis Leipzig erstreckt sich von der Sportjugend über Jugendfeuer-‐wehr/Technisches Hilfswerk, Jugendrotkreuz, Pfadfinder bis hin zu Evangelischer oder Katholischer Jugend. Die Sportjugend ist über den Kreissportbund verankert. Ca. 80 Vereine und Verbände im Jugendbereich sind über den kreisweiten Kinder-‐ und Jugendring des Landkreises Leipzig zusammengeschlossen.
„Prägend für die Vereins-‐ bzw. Verbandsarbeit ist das praktische, solidarische Tun sowie eine spezifische Ori-‐entierung, Werte-‐ und Sinnvermittlung. Der Arbeit der Vereine und Verbände kommt eine besonders wichtige Stellung innerhalb des Gemeinwesens zu, da sie präventiv wirken und die sozialen und gesellschaftlichen Kompetenzen der jungen Menschen fördern.“35
Finanziell gefördert werden der Kreisjugendring sowie der Kreissportbund mit den jeweiligen Koordinie-‐rungsaufgaben36:
• Sehr hohe Wertigkeit der Jugendverbandsarbeit, da ehrenamtliches Engagement der Vereine im ländlichen Raum eine wichtige Säule zur Gestaltung eines aktiven Gemeinwesens ist.
• Unterstützung und Interessenvertretung der Angebote. • Vernetzung und Koordinierung, intensive Öffentlichkeitsarbeit für Mitgliedsvereine sowie Kinder-‐
und Jugendliche.
• Qualifizierung und Beratung zu organisatorischen, rechtlichen und fördertechnischen Fragen
• Hohes Potenzial zur Weiterentwicklung der Jugendhilfelandschaft bei engerer Zusammenarbeit mit Jugendamt und Fachkräften.
Bedarfsbeschreibung für die Schulsozialarbeit
Es gelten die allgemeinen Bedarfsbeschreibungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen (vgl. 3.1). Besonders sticht der Bedarf an Beratung hinsichtlich Ein-‐Elternfamilien, Trennung und Scheidung, Patchwork-‐Familien sowie Konflikte in der Familie hervor. Junge Menschen haben einen für sie schon sehr komplexen Alltag zu bewältigen, der überdies stark von (fehlender) Zeit bestimmt und begrenzt wird. Neue Medien und das Internet sind selbstverständliche Kommunikations-‐, Kontakt-‐, Spiel-‐, Wissens-‐ und Lebens-‐räume, welche viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Pluralität von Werten, Orientierungen und Normen sorgt nicht selten zu Verunsicherungen, fehlenden Lebenszielen und Sinnzusammenhängen.
34 J ugendhilfeplanung ab 2014, S. 23 f.: http://www.landkreisleipzig.de/kreistag-‐a-‐3998.html 35 Ebd. S. 25 f. 36 Vgl. ebenda.
23
Zielstellung für die Schulsozialarbeit37
• „Schulsozialarbeit soll auch künftig möglichst flächendeckend im Landkreis Leipzig vorhanden sein.
• Schulsozialarbeit etabliert sich als sozialraumbezogene Jugendsozialarbeit im Feld der Schule und för-‐dert neben anderen Beteiligten insbesondere ein demokratisches Schulklima mittels Ausweitung par-‐tizipatorischer Arbeitsansätze.
• Schulsozialarbeit verbessert bzw. intensiviert die konkrete, fallbezogene Kooperation zwischen der Schule und den verschiedenen Akteuren der Jugendhilfe im Sozialraum und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Inklusion.
• Fachstandards der Schulsozialarbeit gelten als Rahmen für die Leistungserbringung. Die Einführung von transparenten Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualifizierung der Fachkräfte, trägt zur Entwicklung eines konstanten, erkennbaren Leistungsprofils der Schulsozialarbeit im Landkreis Leipzig bei.
• Es besteht das Erfordernis einer gesicherten Finanzierung der Personalstellen sowie Möglichkeiten der Finanzierung inhaltlicher Angebote.
• Sofern eine Vollzeitbeschäftigung der Fachkräfte der Schulsozialarbeit nicht umsetzbar ist, erscheint unter der Prämisse einer möglichst hohen Anwesenheit der Fachkräfte in der Schulzeit die Nutzung von Ferien für den Urlaub sowie Zeitarbeitskonten als gangbare Variante.
• In Ergänzung zum klassischen Aufgabenfeld der Schulsozialarbeit ist die Nutzung der ESF-‐Förderrichtlinie zur Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Einzelfall-‐hilfe zu prüfen.“
Sozialräumlicher Handlungsansatz im Landkreis Leipzig Seit dem Jahr 2014 werden in der Jugendhilfeplanung, 1. Teilfachplan, § 11-‐14 SGB VIII des Landkreises Leip-‐zig eine verstärkte sozialräumliche Sichtweise sowie entsprechende Handlungsansätze umgesetzt.
Erwartete Ergebnisse aus der sozialräumlichen Sichtweise:
• „Umfassende Beteiligung und verlässliche Einbindung aller Akteure bei der Zielbestimmung und Prio-‐ritätensetzung im Sozialraum
• Verbesserte Kommunikation und verlässlicher Austausch, Einbindung von Schule • Konkretes Wissen über die Akteure im Sozialraum sowie deren Anbindung an laufende Prozesse
• Gemeinsame Kenntnisse zu sozialräumlichen Besonderheiten, Handlungsbedarfen
• Ressourcenbündelung durch gezielte gemeinsame Aktivitäten, die zeitnah auf bestehende Bedarfsla-‐gen reagieren können
• Gemeinsame und kritische Evaluation der Leistungen und Angebote im Sozialraum “38
Als Ansprechpartner, Moderatoren und Verantwortliche für die beteiligten Fachkräfte und Akteure im jewei-‐ligen Sozialraum wurde eine Sozialraumkoordination beim Jugendamt eingerichtet. Es finden viermal jährlich Sozialraumteamtreffen statt. Es wurde 2014 eine Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des sozial-‐räumlichen Ansatzes in den Fachbereichen §§ 11-‐14 SGB VIII im Sozialraum 7 „Partheland“ ausgearbeitet.
37 Ebd. S. 28. 38 J ugendhilfeplanung ab 2014, S. 39: http://www.landkreisleipzig.de/kreistag-‐a-‐3998.html
Kinder-‐ und Jugendkonzeption der Stadt Brandis
24
Abschließend werden die Angebote im Landkreis Leipzig als Übersicht vorgestellt. Die rote Region ist der Sozialraum 7 „Partheland“ mit Schulsozialarbeit an drei Schulen sowie fünf regionalen Einrichtungen der Jugendarbeit und dem Kreissportbund in Naunhof. Die Einrichtung in Borsdorf ist seit 2014 wieder personell besetzt. 39
39 Ebenda S. 18.
Kinder-‐ und Jugendkonzeption Brandis
25
3.3 Ausgewählte Daten für Brandis und den Sozialraum 7 „Partheland“ Der gesamte Sozialraum 7 ist durch eine hohe Bevölkerungsdichte (2012: 39800 Einwohner) und leichte Be-‐völkerungszuwächse geprägt. Es liegt daher ein jüngerer Altersdurchschnitt als im restlichen Landkreis vor. Die Kommune Brandis mit den Ortsteilen Beucha, Brandis und Polenz hatte im Jahr 2011 9587 Einwohner. Dies waren 290 Einwohner weniger als 2001. Einen ähnlichen Rückgang hat Naunhof zu verzeichnen. Nahezu konstant blieb die Bevölkerungszahl in Machern. Zuzüge im Sozialraum gab es dagegen bspw. in Borsdorf. Die Geburtenzahl sank in Brandis von 2001 zu 2011 etwas stärker als in den Nachbarkommunen Machern, Naunhof oder Borsdorf und bewegt sich bei 65 Geburten pro Jahr.40 Der Migrationsanteil ist mit 1,09 % im Jahr 2011 sehr niedrig z.B. im Vergleich zu Markkleeberg mit 2, 3 %41.
Es gibt gute Verbindungen des ÖPNV an umliegende Regionen, jedoch sind die einzelnen Ortsteile ver-‐gleichsweise schwach an den ÖPNV angebunden42.
Die Arbeitslosenquote 2013 im Sozialraum 7 „Partheland“ liegt im landkreisweiten Vergleich an unterster Stelle. Mit 6,7 % im März 2013 liegt sie etwa halb so hoch, wie im Sozialraum „Mitte/ Region Borna“ mit 14,6 %43 . Die Jugendkriminalität liegt deutlich unter dem Kreisdurchschnitt. Weitere Aussagen zum Sozial-‐raum sind im Anhang 1, Sozialraumbeschreibung Sozialraum 7 dargestellt.
3.4 Übersicht über Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in Brandis
An den Grundschulen Brandis und Beucha lernten 2011 ca. 300 Schülerinnen und Schüler, an der Mittelschule Brandis ca. 390 sowie am Gymnasium Brandis knapp 600 Schülerinnen und Schüler. Die weiterführenden Schulen haben dabei gegenüber 2001 einen Schülerrückgang von 85 (Mittelschule) bzw. 143 Schüler/innen (Gymnasium) zu verzeichnen. Jedoch wurde dies durch die Schließung der Mittelschule Borsdorf teilweise abgefedert. Weitere Einzugsgebiete für die Schulen sind Machern sowie Naunhof.44
Es gibt eine Außenstelle der Volkshochschule Muldental in Beucha. Für junge Menschen bestehen vorwie-‐gend selbst organisierte Angebote zur Freizeitgestaltung in Vereinen und Verbänden (Sport, Feuerwehr, kon-‐fessionell orientierte Angebote). Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in diesen Gruppen liegt deutlich über dem Landkreisdurchschnitt. Die Nutzerzahlen in den Einrichtungen der Offenen Kinder-‐ und Jugendarbeit liegen deutlich unter dem Kreisdurchschnitt.45
Übersicht der Einrichtungen mit Kinder-‐ und Jugendarbeit in der Kommune Brandis46
Nr. Einrichtung / Verein Anschrift Ortsteil 1 Kindertagesstätte "Regenbogen" Pappelallee 6 Brandis 2 Außenstelle Kinderkrippe Waldstraße 6e Brandis 3 Kinderstube des CVJM Zeititzer Weg 13c Brandis
4 Kindertageseinrichtung "Knirpsentreff" der Volkssolidarität Kleinsteinberger Straße 28 Beucha
5 Hort der Grundschule Brandis Poststraße 8 Brandi
40Statistisches Landesamt Sachen: http://www.statistik.sachsen.de/appsl1/Gemeindetabelle/ 41 Vgl. ebenda. 42 Ebenda S. 82. 43 Jugendhilfeplan 2014 Landkreis Leipzig, S. 11 44 Vgl. Statistisches Landesamt Sachsen 2014 45 Vgl. ebenda S. 84. 46 Übersicht der Stadtverwaltung Brandis 2014
Kinder-‐ und Jugendkonzeption Brandis
26
6 Schulhort der Volkssolidarität Wurzen e.V., "Klex Mex" Kleinsteinberger Sraße 20 Beucha
7 Kindertagespflege Bärbel Stahr Beuchaer Str. 17 Albrechtshain 8 Grundschule Beucha Kleinsteinberger Straße 20 Beucha 9 Grundschule Brandis Poststraße 8 Brandis 10 Oberschule Brandis Poststraße 20 Brandis
11 Schulsozialarbeit OS KINDERVEREINIGUNG Leipzig e.V. Poststraße 20 Brandis
12 Gymnasium Brandis Schulstraße 3 Brandis 13 Schulsozialarbeit GY Eduventis e.V. Schulstraße 3 Brandis
14 Kinder-‐ und Jugendhaus des CVJM Brandis e.V. Zeititzer Weg 16 Brandis
15 Jugendclub Polenz der Stadt Brandis Zur Rodelbahn 6 Polenz 16 Adventjugend Brandis Schmiedegasse 2 Brandis 17 Musikverein Brandis e.V. Grimmaischer Platz 8 -‐ 10 Brandis 18 Ev.-‐Luth. Pfarramt Brandis Kirchplatz 1 Brandis 19 ESV Lok Beucha Steinbruchsweg 1 Beucha 20 FSV 1921 Brandis e.V. Dahlienweg 1a Brandis 21 Brandiser TTC 1946 e.V. Weststraße 13 Brandis 22 Reitsportverein Wolfshain e. V. Dorfring 12 Beucha 23 SC Polenz e.V. Siedlungsring 29 Polenz 24 SV Stahl Brandis Waldwinkel 22 Brandis 25 Tennisclub Beucha e.V. Lindenring 73 Beucha 26 Schützengesellschaft Brandis e.V. Beuchaer Straße 43 Brandis 27 Wasserwandersportverein Brandis e. V. Torgauer Landstraße 22 Eilenburg
28 Präventions-‐ und Rehabilitationssport im Muldental e.V. Nordstraße 1a Brandis
29 MSC Beucha Brandis e.V. Am Tollertbruch 8 Beucha 30 TSV Rot-‐Weiß 90 Brandis e.V. Bahnhofstraße 22 A Brandis
Die Stärkung von Angeboten und Nachwuchsförderung innerhalb der Vereine stellt ein Ziel von „Jugend be-‐wegt Kommune“ in Brandis dar. Daher werden unter Kap. 6.6 Zielstellungen für Vereine und Engagement benannt.
3.5 Aktuelle Beteiligungsstrukturen in der Stadt
In Brandis sind zuallererst die Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen von Vereinen, Verbänden und Initiativen zu nennen. Hier engagieren sich eine Vielzahl von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Laut den gesetzlichen Regelungen (vgl. Kap. 2) sind Eltern und Kinder im Rahmen der Kinder-‐ und Jugendhilfe explizit an den Angeboten zu beteiligen. In den Kindertageseinrichtungen von Brandis sind Elternräte an der Gestaltung der pädagogischen Abläufe und des Alltags der Kinder stark beteiligt. Auch in den Grundschulen wird eine hohe Beteiligung des Elternrats verzeichnet. Dies zeigt sich besonders bei einzelnen Projekten oder der Organisation und Durchführung der Ganztagsangebote. An den weiterführenden Schulen sind Elternräte etwas weniger aktiv. Hier nehmen auch die Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des regulären Lehrplanes und Unterrichtsgeschehens ab. Über die Fördervereine der Brandiser Schulen beteiligen sich jedoch eine
Kinder-‐ und Jugendkonzeption Brandis
27
Vielzahl an Eltern an der Gestaltung des Schullebens, insbesondere bei der Förderung der Ganztagsangebote und deren finanzieller Absicherung.
In den weiterführenden Schulen am Gymnasium und der Oberschule Brandis haben sich Klassenspre-‐cher/innen als Schülerräte organisiert, um die Interessen der Schülerinnen und Schüler innerhalb der Schule zu vertreten. Jedoch sind diese Gremien auf eine kontinuierliche Unterstützung und pädagogische Begleitung angewiesen, weil organisatorische, fachliche und finanzielle Ressourcen und Know-‐How erst erschlossen, gelernt und unterstützt werden muss. Da sich die Schülerräte regulär laut Sächs. Schulgesetz eine Unterricht-‐ stunde pro Monat, ebenso die Klassensprecher mit ihrer Klasse eine Stunde pro Monat treffen und austau-‐schen dürfen, sind allein schon die zeitlichen Ressourcen ausgesprochen begrenzt.
Durch das Programm „Jugend bewegt Kommune“ wurde seit 2014 der Aufbau eines Jugendkonventes be-‐gleitet. In einem ersten Konvent im Mai 2014 wurde die aktuelle Situation von Kindern und Jugendlichen analysiert, Chancen und Potenziale sowie Bedarfe und Wünsche für Veränderungen erfasst. Der Jugendkon-‐vent befindet sich weiterhin im Aufbau. Hier muss durch eine kontinuierliche pädagogische Begleitung eine Unterstützung sichergestellt werden.
Eine weitere Plattform zur Möglichkeit der Beteiligung bietet das Brandiser Forum für Demokratie und Viel-‐falt. Dieser Zusammenschluss von Bürgern und Stadträten möchte explizit demokratische Beteiligungspro-‐zesse unterstützen, sowie für ein tolerantes und offenes Miteinander auch mit anderen Kulturen in Brandis werben. Dafür werden regelmäßig Austausch-‐ und Vernetzungstreffen durchgeführt, Gäste zu den Sitzungen eingeladen sowie Informationsveranst