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Reglement FSRH 2011-2012 (Nouvelles règles)

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Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeines.................................................................................................... 3 2 Lizenzen.......................................................................................................... 4 3 Transfer .......................................................................................................... 6 4 Qualifikation ................................................................................................... 8 5 Mutation der Mannschaften .......................................................................... 8 6 Regeln der Schweizermeisterschaften ........................................................ 9 7 Organisation der Schweizermeisterschaften ............................................ 10 8 Schweizer-Cup ............................................................................................. 14 9 Forfait............................................................................................................ 15 10 Sanktionen und Bestrafungen.................................................................... 17 11 Spielverschiebungen................................................................................... 19 12 Spielbericht .................................................................................................. 20 13 Proteste Art. 30 des Spielreglement Technische Reglements................. 21 14 Ausnahmen von den internationalen Reglementen.................................. 21 15 Spiele zwischen in und ausländischen Mannschaften............................. 22 16 Werbung, Technisches Reglement Art. 6, 19 ............................................ 22 17 Doping .......................................................................................................... 23 18 Schlussbestimmungen................................................................................ 24

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1 Allgemeines

1.1 Geltung

In diesem Reglement gilt die männlich geschriebene Form für beide Geschlechter. Mitglieder, die unter der Kat. A der Statuten des SRHV figurieren, sind nachstehend Verein/Club genannt. Mitglieder des Vereins/Clubs sind nachstehend Lizenzierte Spieler, Offizielle oder Schiedsrichter-Assistent genannt. Spieleinheiten der Vereine/Clubs sind nachstehend Mannschaften genannt.

1.2 Stellung der TK

Die Technische Kommission (TK) ist durch den TK Chef im Zentralkomitee (ZK) des SRHV vertreten und administrativ diesem unterstellt.

1.3 Organisation

Die TK Mitglieder sind für ihr Ressort gemäss Organigramm der TK zuständig. Die TK regelt die Stellvertretungen der TK Mitglieder selber. Tritt der TK Chef vorzeitig zurück, bleiben die andern Mitglieder bis zur nächsten Delegiertenversammlung (DV) im Amt und führen die Geschäfte weiter. Ein Mitglied der TK nimmt Einsitz im ZK.

1.4 Aufgaben

Die TK löst ihre Aufgabe nach den Vorgaben der Statuten, dem Leitbild, den Beschlüssen der DV, der TV und des ZK und entscheidet nach den geltenden Reglementen. Muss die TK Fälle regeln, die in keinem Reglement erwähnt sind, entscheidet sie im Sinne des Fairplay und des Leitbildes Rollhockey. Die TK arbeitet nach dem Terminplan des SRHV und setzt diesen bei den Vereinen durch.

1.5 TK-Reglement und Technisches Reglement

Die TK passt das TK-Reglement (SRHV) und in Zusammenarbeit mit der SK, das Technische Reglement, den FIRS-Reglementen an, beurteilt die Anträge der Vereine oder Funktionäre für Änderung, passt diese allenfalls an und baut sie in das TK- oder Technische Reglement (in Zusammenarbeit mit der SK) ein. Das Verfahren ist in den Statuten definiert.

1.6 Mannschaftsmeldungen

Vereine melden die Mannschaften mit dem Formular <Meldeliste der Mannschaften> an. Wird die Anmeldefrist überschritten, wird der Verein sanktioniert. Voraussetzung für die Annahme der Anmeldung ist die Anmeldung des/der SR. Zieht ein Verein die Anmeldung des SR oder des SR Kandidaten bis zur Gestaltung des Spielplanes zurück, werden seine Mannschaften aus dem Spielplan gestrichen. Zieht der Verein die Anmeldung des SR nach der Spielplansitzung zurück, bleiben die Mannschaften im Spielplan. Der Verein wird mit Busse sanktioniert.

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2 Lizenzen

2.1 Lizenz

Jede Lizenz wird mit dem SRHV Formular "Lizenzgesuch", "Lizenzgesuch für Offizielle" oder "Trainerlizenzen" und einer aktuellen Passfoto zum Lizenzverantwortlichen der TK beantragt. Die TK kann beweisfähige Angaben über die Identität der Person verlangen. Unbeachtet der Ausstellungszeit einer Lizenz ist die ganze Gebühr geschuldet. Die Erstellung der Lizenz ist kostenpflichtig. Mehrkosten für Sonderleistungen und Spesen werden dem Verursacher zusätzlich belastet. Verlorene Lizenzen werden gegen eine Gebühr als Duplikat ersetzt. Eine Ablehnung des Lizenzgesuches wird von der TK begründet. Gültig ist die Lizenz mit dem Eintrag in der Qualifikationsliste. Nachstehend bedeutet Lizenz immer qualifizierte gültige Lizenz. Jeder zu Lizenzierende muss sich gegen die Folgen von Sportunfällen selber versichern. Der SRHV lehnt jede Forderung für Personen- und Sachschäden ab.

2.2 Lizenzen für Spieler

Wer im In- oder Ausland an einem offiziellen, vom SRHV organisierten Rollhockeyspiel teilnehmen will, muss eine Lizenz des SRHV besitzen.

2.2.1 Geltung der Spielerlizenz

Die gültige Lizenz berechtigt zum Spiel in der Schweizermeisterschaft und im Schweizer-Cup des SRHV. Jede Lizenz Junioren berechtigt diese in der zutreffenden und in jeder höheren Junioren- und allen Herrenligen zu spielen. Lizenzierte Damen können in den Herrenligen eingesetzt werden. In der Liga Damen spielen keine lizenzierten Männer.

2.3 Lizenz für Offizielle

Wer an einem offiziellen Meisterschafts- oder Cupspiel des SRHV eine Funktion ausüben will, muss eine SRHV Lizenz für Offizielle, SRHV Funktionär, SRHV Schiedsrichter-Assistent (3. SR), SR, SRHV Trainer oder eine SRHV Spielerlizenz haben.

2.3.1 Geltung der Lizenz für Offizielle

Die Lizenz berechtigt den Inhaber bei jedem Spiel in der Schweizermeisterschaft und im Schweizercup eine offizielle Funktion für jeden Verein auszuüben.

2.4 Trainerlizenzen

Die Aus- und Weiterbildung der in den Mannschaften eingesetzten Trainer ist obligatorisch und richtet sich nach dem separaten Reglement “Trainerausbildung SRHV” (1. Februar 2006).

2.5 Internationaler Spielerpass

Siehe CIRH Reglement über die Internationale Lizenz.

2.6 Administration der Lizenzen

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Die TK bewilligt und erstellt die Lizenzen und Ausweise des SRHV. Sie bestimmt die Ausführungsart derselben in Absprache mit anderen Mitgliedern des ZK des SRHV.

2.7 Sanktionen

Wird ein Spieler ohne Lizenz bei offiziellen Spielen eingesetzt, sanktioniert die TK den Verein mit Busse und die Mannschaft mit Forfait. Wird ein Offizieller ohne Lizenz bei offiziellen Spielen eingesetzt, sanktioniert die TK den Verein mit Busse. Unwahre Angaben auf dem Lizenzgesuch werden mit Busse und bei Spielern mit Forfait aller gespielten Spiele sanktioniert. Ist an einem offiziellen, vom SHRV organisierten Spiel kein Schiedsrichter-Assistent anwesend, so kann das Spiel nicht durchgeführt werden. Der Schiedsrichter notiert dies auf dem Spielbericht und pfeift das Spiel nicht an. Der organisierende Verein wird von der TK mit einem Forfait und der entsprechenden Busse bestraft. Ausnahme sind in Turnierform ausgetragene Juniorenspiele, die Spiele werden durchgeführt und gewertet, der organisierende Verein wird mit der Busse bestraft.

2.8 Vorweisen der Lizenzen , Ersatzlizenzen

Die Lizenzen müssen dem Schiedsrichter oder einem SRHV Funktionär zusammen mit dem ausgefüllten Spielbericht 30 Minuten vor jedem Spielbeginn vorgewiesen werden. Sie bleiben bis zum Spielende auf dem Zeitnehmertisch. Fehlt eine Lizenz, erstellt der Schiedsrichter für das Spiel oder das Turnier eine kostenpflichtige Ersatzlizenz.

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3 Transfer

3.1 Allgemeines

Junioren können bei Wohnortwechsel jederzeit transferiert werden. Transfer für Herren entscheidet die TK auf Antrag.

3.2 Transferende

Jeder Spieler kann nach dem Saisonschluss sofort, spätestens jedoch bis Ende der Qualifikationsrunde beim neuen Verein lizenziert werden, wenn der bisherige Verein oder Verband die Freigabe auf dem Transfergesuch bestätigt hat. Der neue Verein sendet das Transfergesuch, bei Ausländern das Lizenzgesuch, und eine aktuelle Foto der TK. Bei einem Transfer eines ausländischen Spielers ist zusätzlich ein internationaler Spielerpass zu beantragen. Ein Transfer in das Ausland ist mit gleichen Bedingungen möglich. Bei Spielern aus nicht EU-/EFTA-Ländern hat der ersuchende Verein zusätzlich Kopien über die eingeholten Arbeitsbewilligungen, Visa, etc. vorzuweisen. Stellt sich später heraus, dass der bisherige Verein die Unterschrift auf dem Transfergesuch trotz erfüllter Transferbedingungen verschleppt hat, muss er die Kosten der Bearbeitung zahlen und wird mit Busse sanktioniert. Die Lizenzierung beim neuen Verein wird in diesem Falle unmittelbar nach dieser Feststellung vollzogen.

3.3 Spieler ins Ausland

Jeder Spieler darf grundsätzlich nur in einem Verband eine Lizenz für Rollhockey haben.

3.3.1 Transfer von Schweizern ins Ausland

Ein ins Ausland transferierter Spieler darf bis zum Rückzug seiner Qualifikation bei der TK SRHV durch seinen Verein in der SM spielen. Der Rückzug der Qualifikation muss schriftlich erfolgen. Die Lizenzgebühr wird nicht verrechnet. Stellt sich heraus, dass der Spieler gleichzeitig in mehreren Verbänden für Rollhockey lizenziert war, werden alle in dieser Zeit im SRHV ausgetragenen Spiele, in denen der Spieler eingesetzt war, von der TK SRHV mit Forfait gewertet. Der Verein und der Spieler werden gebüsst.

3.3.2 Rückkehr für Auslandschweizer

Die Lizenz für rückkehrende Auslandschweizer wird für einen beliebigen Verein in der Schweiz sofort erstellt, wenn die Freigabe des Spielers durch den bisherigen Verein oder Verband durch Brief und mit dem neuen Lizenzgesuch der TK zugestellt wird. In der laufenden Saison darf er nicht mehr in einem ausländischen Verband spielen.

3.4 Lizenz erneuern

Ist eine Lizenz für eine Saison nicht erneuert worden, kann sich der Spieler jederzeit bei einem beliebigen Verein des SRHV neu lizenzieren lassen. Vereine des SRHV haben das Recht, eine Neu-Lizenzierung des Spielers aufgrund finanzieller Forderungen an den Spieler seitens des Vereins, durch die TK auf eine bestimmte oder unbestimmte Zeit verbieten zu lassen.

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3.5 Transfer nach Auflösung des Vereins

Löst sich ein Verein des SRHV auf, können dessen Spieler bei einem anderen Verein ohne Transfergesuch zu jeder beliebigen Zeit neu lizenziert werden.

3.6 Sperren für Spieler

- Sperre durch den Verein: Vereine des SRHV können, sofern begründet Lizenzierte des Vereins durch die TK für sämtliche Aktivitäten im SRHV auf bestimmte oder unbestimmte Zeit sperren lassen. Die TK prüft das Gesuch und entscheidet.

- Sperre durch die TK: Die TK kann Lizenzierte, Funktionäre der Vereine und Funktionäre des SRHV, sofern begründet auf bestimmte oder unbestimmte Zeit für sämtliche Aktivitäten im SRHV sperren. Die Sperre ist nach Mitteilung durch die TK für alle Vereine des SRHV verbindlich.

- Schliesst ein Verein des SRHV einen Lizenzierten aus und verlangt bei der TK keine Sperre, kann der Lizenzierte bei einem beliebigen Verein ohne Transfergesuch zu jeder beliebigen Zeit lizenziert werden.

3.7 Spielerausleihe

Die Frist zur Spielerausleihe mit dem SRHV Leihvertrag ist auf die Zeit der Qualifikationsrunde beschränkt. Der ausgeliehene Spieler kann vor dem ersten Spiel der Finalrunde zu seinem Verein zurückkehren. Nach dieser Frist gilt die Leihe für den Rest der Saison. Er darf in der gleichen Saison nicht mehr ausgeliehen werden. Die TK erstellt eine Leihlizenz. Die Lizenzgebühr und die Kosten werden dem Leihgeber belastet. Nach Saisonende erlischt der Leihvertrag und die Leihlizenz ohne Rücksicht auf allfällig noch bestehende Verpflichtungen des ausgeliehenen Lizenzierten gegenüber dem Leihgeber.

3.7.1 Ausnahme

Die Regeln über die Spielerausleihe gelten nicht für Spieler aus Nicht-EU-Staaten.

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4 Qualifikation

4.1 Qualifikation neue Saison

Die Qualifikation der bisherigen Lizenzierten eines Vereins für die neue Saison erfolgt mit der Qualifikationsliste der TK. Der Verein streicht ausscheidende Lizenzierte und sendet die Liste gemäss Jahresplanung an die TK. Ordnungsgemäss ausgefüllte und fristgerecht zugestellte Qualifikationslisten werden ohne Kostenfolge bearbeitet. Sofern es die Art der Lizenz erlaubt, erhalten Junioren, die die Alters-Kategorie Jun C zu Jun B und Jun A zu Herren wechseln, eine neue Lizenz. Der Verein sendet der TK von diesen Spielern mit der Qualifikationsliste die bisherige Lizenz und eine aktuelle Passfoto. Die neue Lizenz wird ohne Kostenfolge erstellt. Namens- und/oder Nationalitätenänderungen sind der TK mitzuteilen. Die neue Lizenz wird ohne Kostenfolge erstellt.

4.2 Ausländische Spieler

Spieler aus den EU- oder EFTA-Ländern können in unbegrenzter Anzahl eingesetzt werden. Mannschaften des SRHV können pro Spiel maximal zwei ausserhalb der erwähnten Länder stammende Spieler mit SRHV Lizenz im Spielbericht eintragen. Nach drei aufeinanderfolgenden Schweizermeisterschaften gilt ein Ausländer sportlich als Schweizer. Ein in der Schweiz geborener Ausländer, der im Ausland in der Sportart Rollhockey nie lizenziert war, ist sportlich Schweizer. Die TK kann vom Verein Beweise verlangen. In der Schweiz lizenzierte Ausländer dürfen in der NM ihres Landes spielen.

5 Mutation der Mannschaften

5.1 Zurückziehen von Mannschaften

Wird nach dem Meldetermin der Mannschaften und später während der Meisterschaft eine Mannschaft zurückgezogen, wird gegen den Verein eine, nach Liga unterschiedliche Busse ausgesprochen. Der Verursacher trägt die Folgekosten. Haben bereits Spiele stattgefunden, werden Spiele und Punkte annulliert. Strafpunkte gem. Art. 9.5 werden nicht annulliert. Sofern bei der TK gefordert, muss der Verein mit der ausscheidenden Mannschaft jedem bereits empfangenen Gegner 50% dessen Reisespesen SBB 2. Klasse für alle Personen auf dem Spielbericht vergüten. Die Rechnung erstellt der Kassier SRHV. Die Gutschrift erfolgt nach Eingang der Zahlung.

5.2 Nachmelden von Mannschaften

Wird zwischen dem Meldetermin für Mannschaften und bis zu 7 Tage vor dem Versandtermin des Spielplanentwurfes eine Mannschaft nachgemeldet, wird gegen den Verein, je nach Zeitpunkt der Meldung und nach Liga, eine unterschiedliche Busse ausgesprochen. Der Verursacher trägt die Folgekosten.

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6 Regeln der Schweizermeisterschaften

6.1 Allgemeines

Die Spiele der Meisterschaft werden nach den Spielregeln der FIRS und dem TK-Reglement des SRHV ausgetragen. Die TK wählt anhand der angemeldeten Mannschaften den durch die Technische Versammlung SRHV vorbestimmten Modus für die Meisterschaft aus und erstellt den Spielplan. Jeder neue Verein im SRHV beginnt die Schweizermeisterschaft (SM) in der tiefsten Liga. Die Junioren spielen in der entsprechenden Altersgruppe. Jede Mannschaft trägt ihre Heimspiele auf der gleichen Piste aus. Ausnahmen regelt die TK. Der Verein kann für die Benützung der Piste bestimmte Ausrüstungen vorschreiben oder verbieten, oder Vorschriften des Pistenbesitzers durchsetzen. Sie sind jedem Gegner und der TK vor dem Beginn jeder Meisterschaft schriftlich bekannt zu machen. Änderungen während der SM mindestens 14 Tage vor der nächsten Begegnung.

6.2 Infrastruktur

Mindestanforderung: Die Beleuchtung muss auf der Spielfläche 500 LUX betragen. Eine geeignete, gut sichtbare Zeitmessung und Resultatanzeige in den Ligen NLA und NLB. Pro Mannschaft und für den Schiedsrichter je eine Garderobe. Ausnahmen bewilligt die TK. Bei Turnieren der SM können in jeder Altersgruppe pro Garderobe maximal 2 Mannschaften vorgesehen werden. Die Piste der NLA Herren ist so gedeckt, dass die Zonen für die Spieler und für den Zeitnehmertisch bei nasser Witterung trocken bleiben.

6.3 Erstellen der Spielpläne und Spielplansitzung

Die TK erstellt die Spielpläne und sendet diese den Vereinen. Die TK organisiert die Spielplansitzung. Diese wird von jedem Verein besucht. Der Besuch der Spielplansitzung ist für diejenigen Vereine, deren Mannschaften am Spielbetrieb teilnehmen obligatorisch. Ein Fernbleiben wird mit Busse bestraft. Es ist möglich eine autorisierte Vertretung zu bestimmen. Diese ist mit allen Vollmachten auszustatten und diese ist vorzulegen. Für Vereine, deren Mannschaften nicht am Spielbetrieb teilnehmen, ist der Besuch der Spielplansitzung freiwillig. Die Vereine haben eine Frist, den von der TK geplanten Spielplan mit dem vollständig ausgefüllten Spielverschiebungsgesuch kostenlos zu korrigieren. Die TK bestimmt eine angemessene Frist. Danach erstellt die TK den Spielkalender, veröffentlicht diesen auf www.srhv.ch im Internet. Dieser gilt als Aufgebot. Nach der Korrekturfrist gilt jede Änderung von Spieldaten als kostenpflichtige Spielverschiebung. In den Ligen Herren, Damen und Junioren A werden pro Liga an einem Tag ein Spiel, für Junioren B, C, D und E in Turnierform maximal zwei Spiele geplant.

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7 Organisation der Schweizermeisterschaften

7.1 Kategorien

Die Meisterschaften können in folgenden Kategorien durchgeführt:

Nationalliga A (NLA) Nationalliga B (NLB) Nationalliga C (NLC) 1.Liga (1.Liga) Reserven (Res.) Damen (Damen) Junioren A (Jun A) Junioren B (Jun B) Junioren C (Jun C) Junioren D (Jun D) Junioren E (Jun E) Veteranen Oldstars

Jeder Verein kann eine Mannschaft in der NLA oder eine Mannschaft in der NLB melden. In allen anderen Ligen ist die Zahl der Mannschaften nicht begrenzt. Die Meisterschaft wird in jeder Liga im gewählten Modus ausgetragen.

Die Rangliste von Meisterschaften oder Qualifikationen wird nach Artikel 20 des Technischen Reglements erstellt. Abweichend vom Technischen Reglement ist die Punktevergabe. Sieg nach regulärer Spielzeit: 3 Punkte Niederlage nach regulärer Spielzeit: 0 Punkte Bei Sieg nach Verlängerung, und nach Penaltyschiessen: 2 Punkte Bei Niederlage nach Verlängerung, und nach Penaltyschiessen: 1 Punkt Bei Juniorenspielen die in Turnierform ausgetragen werden: direktes Penaltyschiessen. Verlängerung und Penaltyschiessen werden nach Artikel 5 der Spielregeln durchgeführt.

Bei Playoff-, Kreuz- und Barragespielen gilt folgende Regelung: - Das erste Spiel endet auf jeden Fall nach der regulären Spielzeit (egal ob

Sieg oder Unentschieden). - Bei einem Sieg im ersten Spiel, kann auch das zweite Spiel unentschieden

ausgehen und die Summierung der Punkte ergibt einen Sieger. Dies gilt auch in umgekehrter Reihenfolge.

- Bei einem Unentschieden im ersten Spiel und im zweiten Spiel, wird das zweite Spiel via Verlängerung und Penaltyschiessen (Artikel 5. Der Spielregeln) entscheiden.

- Bei einem Sieg und einer Niederlage nach der regulären Spielzeit, werden die Tore aus beiden Spiele addiert. Der Sieger ist derjenige, mit der grösseren Anzahl erzielten Tore. Bei Gleichheit wird das zweite Spiel via Verlängerung und Penaltyschiessen (Artikel 5 der Spielregeln) entscheiden.

7.2 Nationalliga A

- Die NLA besteht aus 10 Mannschaften - Die Qualifikation wird in einer Hin- und Rückrunde gespielt - Die ersten 8 Mannschaften sind für das Play-Off qualifiziert und die letzten

zwei werden in der Auf-/Abstiegrunde spielen.

- Modus für Playoff (Anhang NLA—1 und NLA—2): o wird nach Europacupmodus gespielt

(Hin- und Rückspiel mit Entscheidung {bei Gleichstand nach zwei Spielen

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gibt es Verlängerung mit Golden-Goal; bei weiterem Gleichstand gibt es Penaltyschiessen}).

o Der besser klassierte hat im Rückspiel immer Heimrecht

- Playoff erste Runde (Playoff ¼-Final): o Der 1. gegen den 8. o Der 2. gegen den 7. o Der 3. gegen den 6. o Der 4. gegen den 5. Die vier Sieger gehen in die Playoff zweite Runde (Playoff ½-Final) Die vier Verlierer gehen in die Klassierungsplayoff (Platz 5 bis 8) NLA

- Playoff zweite Runde (Playoff ½-Final): o Der beste aus der Qualifikation gegen den letzten aus der Qualifikation o Der zweitbeste aus der Qualifikation gegen den zweitletzten aus der

Qualifikation Die zwei Sieger gehen in das Finalspiel. Die zwei Verlierer gehen in das Kleine Finalspiel.

- Playoff dritte Runde (Playoff Final und kleines Finale): Der Sieger Finalspiel ist CH-Meister. Der Sieger Kleines Finalspiel ist dritter.

- Klassierungsplayoff (Platz 5 bis 8) NLA: o Der beste aus der Qualifikation gegen den letzten aus der Qualifikation o Der zweitbeste aus der Qualifikation gegen den zweitletzten aus der

Qualifikation Die zwei Sieger gehen in die Klassierungsplayoff (Platz 5 bis 6) NLA Die zwei Verlierer gehen in die Klassierungsplayoff (Platz 7 bis 8) NLA

- Modus für Auf-/Abstiegsrunde NLA/NLB (Anhang NLA-B—1): o Der 9. und 10. NLA und 2 Sieger NLB Spielrunde mit Hin- und Rückspiel o Die besten zwei spielen in der nächsten Saison in der NLA o Die Verlierer spielen in der nächsten Saison in der NLB o In der ersten Runde Spielt der 9. der NLA gegen den 2. NLB und der 10.

NLA gegen den 1. NLB o Die NLB Vereine dürfen das Heimrecht bestimmen

7.3 Nationalliga B

- Bis 9 (neun) Mannschaften wird eine Hin- und Rückrunde gespielt. - Ab 10 (zehn) Mannschaften, 2 (zwei) Regionalgruppen - Min. 5 (fünf) max. 7 (sieben) Mannschaften pro Gruppe wird die

Qualifikation in Hin- und Rückrunde gespielt.

- Teilnehmer für Auf-/Abstiegsrunde in NLA (Anhang NLA-B—1): o eine Gruppe, die ersten 2 o bei zwei Gruppen, dann Hin- und Rückspiel (Anhang NLA-B—1)

- Der Sieger der 1. Gruppe A gegen 2. Gruppe B - Der Sieger der 2. Gruppe A gegen 1. Gruppe B

o Sieger der NLB und Qualifikation Auf-/Abstieg NLA/NLB (Anhang NLA-B—1): - Die Gruppensieger spielen Hin- und Rückspiel um den Qualifikationssieg - Der best platzierte NLB-Verein nach der Auf-/Abstiegsrunde NLA/NLB ist NLB-Meister

o Platzierung der NLB: - Der Verlierer aus 1. Gruppe A gegen 2. Gruppe B und der Verlierer aus

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2. Gruppe A gegen 1. Gruppe B und der 3. jeder Gruppe machen eine Platzierungsrunde Platz 3 bis 6 (Anhang NLB—2). - der 4. und 5. jeder Gruppe machen auch eine Platzierungsrunde Platz 7 bis 10 (Anhang NLB—3) - der 6. und 7. jeder Gruppe machen auch eine Platzierungsrunde Platz 11 bis 14 (Anhang noch nicht definiert)

7.4 1. Liga

Wird bei bedarf neu definiert

7.5 Reserven und NLC

Bei den Reserven und NLC ist die Anzahl der Spieler, die in der NLA oder NLB spielen, unbegrenzt. Die TK erstellt den Modus. Bei mehreren Gruppen wird pro Gruppe eine separate Rangliste erstellt.

7.6 Damen

In dieser Damen Liga wird der Modus von den betroffenen Clubs, in Zusammenarbeit mit der TK definiert.

7.6.1 Zweitlizenz

Frauen, für die der Verein keine Mannschaft in der Damenliga gemeldet hat, können mit einer zusätzlichen Lizenz <Zweitverein> für einen zusätzlichen Verein in der Damenliga eingesetzt werden. Dem Zweitverein werden dafür die Lizenzkosten belastet. Die Lizenz gilt für eine Saison und muss vor dem ersten Spiel der Meisterschaft der entsprechenden Liga im Zweitverein ausgestellt sein.

7.7 Oldstars

In dieser Liga spielen nur Spieler jeden Alters, die in keiner anderen Mannschaft des Vereins eingesetzt werden. Es können Spieler aus mehreren Vereinen unter einem Namen eine Mannschaft bilden. Sie werden speziell lizenziert. Sie spielen pro Saison 12 - 16 Spiele. Die Resultate werden veröffentlicht. Die TK setzt die Daten für das Finalspiel fest.

7.8 Juniorenligen

Die Meisterschaft wird in jeder Altersklasse im gewählten Modus ausgetragen. Spiele der Meisterschaft können bei jeder teilnehmenden Mannschaft ausgetragen werden

Altersklassen

� Jun A - alle Spieler, die im Kalenderjahr der Finalrunde das 19. Altersjahr erreichen.

� Jun B - alle Spieler, die im Kalenderjahr der Finalrunde das 16. Altersjahr erreichen.

� Jun C - alle Spieler, die im Kalenderjahr der Finalrunde das 13. Altersjahr erreichen.

� Jun D - alle Spieler, die im Kalenderjahr der Finalrunde das 11. Altersjahr erreichen.

� Jun E - alle Spieler, die im Kalenderjahr der Finalrunde das 9. Altersjahr erreichen.

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� Mädchen, also weibliche Rollhockeyspielerinnen, haben ohne Ausnahmebewilligung und ohne Auswirkung auf Rangierung des Teams, die Möglichkeit, jeweils ein Jahr länger in der jeweiligen Alterskategorie zu spielen.

7.8.1 Ausnahme

Die TK bewilligt Ausnahmen von maximal einem Altersjahr und meldet diese jedem beteiligten Verein. Die Ausnahmen sind gültig für eine Saison. Pro Spiel dürfen zwei lizenzierte Spieler mit einer Ausnahme im Spielbericht eingeschrieben sein. Mannschaften, die Lizenzierte mit Ausnahmen einsetzen, können nicht Meister werden. Sie spielen in der tiefsten Gruppe um die Klassierung, resp. werden nach den Mannschaften mit regulären Spielern klassiert. Die Ausnahmen von maximal einem Altersjahr gelten nicht für Herren.

7.8.2 Mehrere Mannschaften innerhalb derselben Liga

Junioren können in mehreren Mannschaften derselben Altersklasse spielen. Nach dem 3. Spiel in einer Mannschaft derselben Altersklasse, darf ein Spieler oder ein Torhüter nicht mehr in einer tieferen Mannschaft eingesetzt werden, falscher Spielereinsatz wird mit Busse und Forfait sanktioniert.

7.8.3 Zweitlizenz

Junioren, für die ein Verein keine Mannschaft gemeldet hat, können für eine altersmässig mögliche Mannschaft Junioren bei einem weiteren Verein mit der zusätzlichen Lizenz <Zweitverein> eingesetzt werden. Dem Zweitverein werden dafür die Lizenzkosten belastet. Die Lizenz gilt für eine Saison und muss vor dem ersten Spiel der Meisterschaft der entsprechenden Liga im Zweitverein ausgestellt sein.

7.9 Veteranen

Gemäss Turnier-Reglement

7.10 Verleihung der Pokale

Pokal geht in Eigentum des Vereins über bei 3 Siegen in Folge oder 5 Siegen insgesamt.

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8 Schweizer-Cup

8.1 Reglement

Der Schweizercup wird je in den Kategorien Herren und Damen ausgetragen. Jeder Verein kann je eine Mannschaft Herren und Damen anmelden. Für die Mannschaften NLA, NLB und Damen ist die Teilnahme obligatorisch. Für alle anderen Mannschaften ist die Teilnahme freiwillig. Die Vorschriften SM gelten auch für die CUP Spiele.

8.2 Auslosung

Die Mannschaften der NLA und der Titelverteidiger sind qualifiziert und spielen nicht in der Qualifikation. Die TK bestimmt anhand der Anmeldungen die CUP Spielplanstruktur inkl. allfällig notwendiger Qualifikationsrunde. Die TK organisiert die Auslosungen. Bis und mit 1/4-Final haben Mannschaften der tieferen Liga Heimspiel. Bei gleicher Liga hat die zuerst ausgeloste Mannschaft Heimspiel. Die TK bewilligt begründete Ausnahmen. 1/2-Final und Finale werden an einem Wochenende, auf vom ZK zu bestimmender Piste, ausgetragen. Der Verein mit Heimspiel meldet der TK das Datum und die Anspielzeit spätestens an dem von der TK vorgegebenen Termin. Danach und bei Uneinigkeit bestimmt die TK die Spieldaten. Werden diese Daten nicht genutzt, wird der fehlbare Verein gem. TK-Reglement Art. 8.2 – 8.5. sanktioniert. Die TK veröffentlicht den Spielkalender.

8.3 Spieldauer im CUP

Gemäss Spielreglement

8.4 Verlängerungen

Die Spiele des Schweizer-Cups müssen mit einem entscheidenden Resultat enden. Art. 5 des Technischen Reglements ist anzuwenden.

8.5 CUP Final 1/2- und Final-Wochenende Finanzen

Die Organisations- und Reisekosten gehen zu Lasten der Teilnehmer. Freier Eintritt haben die Spielenden und die Offiziellen 2 der beteiligten Mannschaften und alle Funktionäre des SRHV. (Vorstands- und Kommissionsmitglieder und alle lizenzierten SR und Ehrenmitglieder). Alle Vergünstigungen der Vereine und deren Mitglieder sind aufgehoben. Alle Einnahmen und Ausgaben verbleiben beim Organisator resp. dem SRHV.

8.6 Cup-Final 1/2- und Final-Wochenende

Das ZK SRHV kann das Cup Wochenende selber durchführen, oder die Durchführung einem Organisator vertraglich übergeben. Er regelt die Modalitäten. Die TK erstellt oder bewilligt den Spielplan. Sie überwacht den Spielbetrieb. Die SK bietet den 3. SR (A-Lizenz) auf.

8.7 Verleihung der Pokale

Pokal geht in Eigentum des Vereins über bei 3 Siegen in Folge oder 5 Siegen insgesamt.

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9 Forfait

9.1 Grundsatz

Die TK entscheidet über Forfait. Weiteres Vorgehen siehe gültiges Rechtspflegereglement.

9.2 Zu später Spielbeginn gem. Art. 6 des Technische Reglements

Ergänzung dazu: Ist die Verspätung mehr als 15 Minuten gegenüber dem offiziellen Spielbeginn und ist die rechtzeitig spielbereite Mannschaft mit dem späteren Spielbeginn einverstanden, notiert der SR diese Entscheidung vor dem Spielbeginn auf dem Rapport. Damit wird der Match rechtsgültig. Die durch einwandfrei bestätigte höhere Gewalt verursachte Verspätung ist für alle Beteiligten Kosten- und Gebührenfrei. Die TK entscheidet.

9.3 Ausrüstung

Jedes Benützen nicht bewilligter Ausrüstungen (Art. 16, 17 und 18 des Technischen Reglements) hat ein Forfait zur Folge. Die Spieleinrichtungen, Garderoben, Platz, Tore, Bälle, Linien, Zeitnahme, ausgefüllter Spielbericht etc. müssen rechtzeitig – Richtzeit: Garderobe mindestens 1 Stunde, alle anderen Teile 30 Minuten - vor dem offiziellen Spielbeginn bereit sein. Der SR notiert Fehlleistungen des Organisators im Rapport. Die TK kann den Verein mit Busse sanktionieren und die entstandenen Kosten belasten. Sie unterstützt den fehlbaren Verein bei der Korrektur der Mängel.

9.4 Folgen eines Forfait

Jede Mannschaft, die ein Forfait verursacht, verliert das Spiel mit 0:10 Toren. Der Verein, dem die mit Forfait sanktionierte Mannschaft angehört, wird mit einer Busse sanktioniert und trägt die Folgekosten.

9.5 Mannschaft fehlt

Nichterscheinen der Gastmannschaft: Sanktion mit Forfait und einer Busse an den Verein. Sofern vom Heimverein an die TK gefordert: Entschädigung der belegten Organisationskosten und Einnahmeausfälle gem. Anhang. Nichterscheinen der Heimmannschaft: Sanktion mit Forfait und Busse an den Verein.

9.6 Junioren

Analog alle Ligen. Für Spiele in Turnierform der Jun. B und jüngeren gilt für den Turnierorganisator folgende Regelung: Er kann die maximale Entschädigungen für Organisationskosten und Einnahmeausfall pro Turnier im Verhältnis zu den Mannschaften gem. Anhang geltend machen.

9.7 SR fehlt

Erscheint der SR nicht, sucht der Heimverein, einen geeigneten (der Liga entsprechend den Kategorien), vom SRHV lizenzierten SR als Ersatz. Dieser ist von den Vereinen zu akzeptieren. Wird kein SR gefunden, setzt die TK ein neues Datum für das Spiel an. Sofern von den Vereinen von der TK gefordert, vergütet der SRHV dem Heimverein die belegten Organisationskosten, den Einnahmeausfall und dem Gastverein die Reisekosten SBB 2. Klasse für alle effektiv mitgereisten Spieler und die Offiziellen.

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9.8 Abgebrochener Match

Laut Art. 7 Punkt 2.1 des Technische Reglements. Die TK entscheidet.

9.9 Matchabbruch gem. Art. 20 des Technische Reglements

Verlässt eine Mannschaft freiwillig das Spielfeld, so verliert sie das Spiel Forfait und wird gebüsst.

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10 Sanktionen und Bestrafungen

10.1 Grundlage

Der TK steht das Recht zu, einen Verein sowie jeden Lizenzierten des Vereins und einzelne Funktionäre des SRHV im Rahmen des TK Reglements zu sanktionieren für: brutales, unkorrektes, unsportliches, undiszipliniertes, obszönes, sportschädigendes und ehrverletzendes, rassistisches Verhalten gegenüber anderen Personen, vor, während und nach den Spielen, Versammlungen und Veranstaltungen des SRHV oder der Verein und bei Dopingmissbrauch.

10.1.1 Doping

Bei einer positiven A- resp. B-Probe anlässlich einer Dopingkontrolle schliesst die TK den betroffenen Spieler per sofort von sämtlichen offiziellen Spielen des SRHV aus.

10.2 Beurteilung

10.2.1 Grundlage

Die TK beurteilt jeden Fall auf Grund von Rapporten von SK-Mitgliedern oder SR. Sie erhärten die Berichte mit geeigneten Mitteln, bewertet die Tatsachen und wägt allfällige Verfehlungen mit den bestehenden Reglementen und den Umständen ab. Sie entscheidet über den Fall und können folgende Sanktionen treffen: Ermahnung, Verwarnung, Disqualifikation, Sperre, Heimspielsperre, Forfait und Bussen gegen Vereine, Vorstände der Vereine, Lizenzierte und Funktionäre des SRHV. Der Entscheid geht in schriftlicher Form an alle beteiligten Parteien.

10.2.2 Verfahren

Gemäss Rechtspflegereglement.

10.3 Termine

Vereine, die durch die Jahresplanung bekannte oder von einem Organ des SRHV gesetzte Termine nicht einhalten oder offizielle Formulare falsch oder unvollständig ausgefüllt haben, werden gebüsst und tragen die Folgekosten. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Sendung gilt als ordnungsgemäss eingegangen, wenn sie beim zutreffenden Ressort angekommen ist. Sendungen, die mit falscher Adresse in einer Stelle des SRHV eintreffen, werden unter Kostenfolge an den Absender, intern an den richtigen Empfänger geleitet. Mannschaften, die ohne oder mit nicht regelkonformen Nummern ein Spiel austragen, werden gebüsst. Wird der Zustand nicht oder nicht in der gesetzten Frist korrigiert, steigt die Busse pro Mannschaft und Spiel progressiv gemäss Bussen- und Gebührenkatalog.

10.4 Funktionär, Aufgabe

Stellt ein Funktionär des SRHV als Zuschauer oder als Gast eines Veranstalters an einem offiziellen Spiel in Art. 9.2 beschriebene Zwischenfälle und Vorkommnisse fest, muss er einen Rapport über den Tatbestand, den

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Hergang und, soweit identifizierbar, über Beteiligte erstellen und der TK senden.

10.5 Anhäufung von Karten

Die Strafen und Bussen werden wie folgt verfügt:

Sanktion

- Die Summe von sechs, neun, zwölf, fünfzehn blauen Karten hat eine entsprechende Busse an den Bestraften zur Folge.

- Ab der zweiten roten Karte als Folge von drei blauen Karten hat eine Spielsperre im unmittelbar folgenden Spiel zur Folge und zusätzlich entsprechende Busse an den Bestraften. Jede weitere rote Folgekarte hat eine Spielsperre im unmittelbar folgenden Spiel und eine entsprechende Busse zur Folge.

- Eine rote Karte direkt hat zwei Spielsperren in den unmittelbar folgenden Spielen zur Folge. Rapport des SR an die TK und SK Zusätzlich Busse und ev. Sanktionen der TK.

- Wird ein Lizenzierter in einer Saison mit mehr als einer roten Karte sanktioniert werden Spielsperren und Busse wie folgt verhängt: 2. direkte rote Karte: drei Spielsperren + Busse 3. direkte rote Karte: vier Spielsperren + Busse etc. und ev. Sanktionen der TK.

- Die Lizenz wird in der Liga entzogen, in der er die Strafe erhalten hat. Der Schweizercup zählt immer und in allen Belangen in der 1. Mannschaft des Vereins.

- Eine rote Karte (Ausschluss) kann nicht bestritten werden (Tatsachenentscheid). Der Schiedsrichter erstellt einen Rapport und sendet diesen unverzüglich der TK. Gegen den TK Entscheid kann nicht rekurriert werden.

10.6 Administration

Die TK zeigt den Beteiligten die Sanktion gegen diesen selber und/oder gegen seine Lizenzierten schriftlich an. Spielsperre nach roten Karten wirken ohne Anzeige durch die TK unmittelbar. Dem Verein werden die Folgekosten jeder Anzeige belastet. Ein direkter Ausschluss sowie Sanktionen der TK und gemäss der Rechtspflegereglement werden durch das Saisonende, durch Transfer oder Unterbruch über eine beliebige Zeit nicht aufgehoben. Die TK orientiert nach Transfer oder bei Neulizenzierung nach Unterbruch den neuen Verein über den aktuellen Stand. Besteht die Sanktion gegen einen Junior mit altersbedingtem Ligawechsel, entscheidet die TK.

10.7 Kontrolle der Punkte

Die Kontrolle der Anzahl blauen Karten und die Einhaltung der Spielsperren nach roter Karte und TK Entscheid in allen Ligen obliegen dem Verein. Die TK macht die Kontrolle auf Grund der Spielberichte und sanktioniert fehlbare Vereine.

10.8 Nicht verbüsste Spielsperre

Wird eine nach Art. 9.5 fällige Spielsperre nicht im unmittelbar folgenden Spiel verbüsst, wird die fehlbare Mannschaft mit Forfait und Busse gem. 8.4 sanktioniert. Der Bestrafte muss in allen Fällen noch seine Sanktion verbüssen.

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11 Spielverschiebungen

11.1 Bedingungen

Die TK bewilligt Spielverschiebungen nach der Veröffentlichung des Kalenders unter folgenden Bedingungen, die Verschiebung erfolgt ohne Gebühr wenn: Die Piste oder die Garderoben vom Heimverein unbeeinflussbar und mit glaubhaftem Beleg nachgewiesen, nicht zur Verfügung steht. Alle Fälle von höherer Gewalt entscheidet die TK auf Antrag. Den beteiligten Mannschaften Lizenzierte wegen einem Aufgebot einer altersmässig zutreffenden oder der nächst höheren NM nicht zur Verfügung stehen. Die Mannschaft innerhalb von 3 Tagen vor oder nach dem geplanten Spieldatum ein EC-Spiel im In- oder Ausland bestreitet.

11.2 Verschiebung in der Frist

Jede Spielverschiebung ist 14 Tage vor dem angesetzten oder dem neu geplanten Datum der TK einzureichen. Die Verschiebung erfolgt mit einer Gebühr und den Folgekosten wenn: - beide Vereine mit der Verschiebung einverstanden sind, und - die Verschiebung nicht über das Saisonende hinausgeht. Die Gebühr wird dem Gesuchsteller belastet.

11.3 Verschiebung ausserhalb der Frist

Bei kürzeren Fristen, 13 - 7 Tage, ist die Gebühr progressiv steigend. Später eintreffende Gesuche werden nicht bewilligt und der Spieltermin bleibt bestehen. Die Frist dauert vom Tag der Meldung bei der TK durch Posteingang A-Poststempel - bis zum Tag vor dem Spiel. Falls das Spiel auf ein früheres Datum verschoben wird gilt die Frist für das neue Datum. Der Gesuchssteller trägt die Folgekosten.

11.4 Wetterbedingte Verschiebung, Art. 24 SR-Reglement

Ist im bezeichneten Artikel abschliessend definiert.

11.5 Administration

Kosten gemäss Gebühren- und Bussenkatalog

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12 Spielbericht

12.1 Vor Spielbeginn

Der Verein oder der Organisator sorgt für die Spielberichte des SRHV. Muss der SR ein Spielbericht abgeben, wird der Verein gebüsst. Alle leeren Namenfelder im Spielbericht werden vor Spielbeginn gestrichen. Nach der Kontrolle des SR dürfen durch den Schreiber nur noch die Tore und die damit zusammenhängenden Tatsachen und am Schluss der Begegnung die Unterschriften der Beteiligten eingetragen werden. Bemerkungen und Proteste werden vom SR im SR-Rapport eingetragen.

12.2 Nach dem Spiel

Der SR sendet die Spielberichte und die Rapporte nach Meisterschafts- und Cupspielen spätestens an dem, auf das Spiel folgenden Arbeitstag per A-Post dem Ressortverantwortlichen der TK und der SK. Der SR streicht alle ausgefüllten Namensfelder bei denen die betreffende Person während des Spiels nicht anwesend war.

12.3 Schreiber und Zeitnehmer, gem. Art. 7 des Technischen Reglements

Der Verein ist für die Ausbildung und den Einsatz der Zeitnehmer und Schreiber, die den Spielbericht korrekt und gut leserlich ausfüllen, verantwortlich. Anlässlich eines vom SRHV organisierten Spiels hat zwingend eine Person, welche über die Lizenz „Schiedsrichter-Assistent“ (A-8xxx) verfügt und volljährig ist, anwesend zu sein. Ist keine Person mit dieser Lizenzkategorie anwesend, so pfeift der Schiedsrichter das Spiel nicht an. Die Mannschaft des organisierenden Vereins wird mit Forfait und einer entsprechenden Busse bestraft. Ausnahme sind in Turnierform ausgetragene Juniorenspiele, die Spiele werden durchgeführt und gewertet, der organisierende Verein wird mit Busse bestraft. Werden Spielberichte nicht korrekt ausgefüllt, wird der Verein gebüsst. Die TK ist bei der Ausbildung mit Ergänzung der SK auf Anfrage hin behilflich.

12.4 Resultat melden

Die Vereine melden die Resultate aller Meisterschafts- und Cupspiele spätestens ½ Stunde nach dem Spielende der Resultatsammelstelle. Werden die Resultate innerhalb der obgenannten Frist nicht der beim SRHV zuständigen Person gemeldet, so hat dies eine Busse nach Bussen- und Gebührenkatalog zur Folge.

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13 Proteste Art. 30 des Spielreglement Technische Reglements

13.1 Grundsatz

Jede Verletzung einer Regel kann Gegenstand eines Protestes sein. Der im Spielbericht angemeldete Protest muss vom Verein rechtsgültig unterzeichnet in den nächsten 2 Arbeitstagen nach dem Spieltag mit eingeschriebenem Brief ausführlich begründet und mit Beweisen versehen an den TK-Präsidenten bestätigt werden. Die TK behandelt den Protest in einer solchen Frist, dass dem Protestierenden sportlich keine oder nur unausweichliche oder durch sein Verhalten hervorgerufene Nachteile entstehen.

13.2 Formfehler

Jeder Formfehler führt zur Ungültigkeit des Protestes.

13.3 Kosten

Proteste können nur an die TK gerichtet werden und haben keine Kosten zur Folge. Rekurse werden im Rechtspflegereglement behandelt.

14 Ausnahmen von den internationalen Reglementen

Art. 6: Organisation der Schweizermeisterschaften Art. 18 Ziff. 2.6 des Technisches Reglement: Feldspieler spielen grundsätzlich ohne Helm. Über eine begründete Ausnahme entscheidet die TK. Feldspieler der Kategorien Jun. B/C/D/E dürfen mit einem Helm spielen. Art. 20 des Technische Reglements: Bei den Kategorien Jun. B/C/D/E werden bei gleicher Punktzahl bei Saisonende Entscheidungsspiele um den Schweizermeistertitel durchgeführt. Diese Spiele haben zwingend mit einer Entscheidung zu enden.

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15 Spiele zwischen in und ausländischen Mannschaften

15.1 Grundsatz

Begegnungen mit in und ausländischen Mannschaften müssen bei der TK angemeldet werden. Für alle Spiele müssen Matchblätter geführt werden. Jedes Turnier kann durch einen SRHV Delegierten inspiziert werden. Besondere Vorkommnisse hat er in einem Rapport z.Hd. der TK festzuhalten.

15.2 Internationale Turniere

Internationale Turniere müssen bei der TK angemeldet werden und dürfen den Meisterschaftsbetrieb nicht behindern. Das CC hat einen Sitz im OK und entscheidet nach Bedarf ob Sie an den Sitzungen teilnimmt. Das Programm muss 5 Tage vor dem Turnier bei der TK eintreffen.

15.3 Nationale Turniere

Nationale Turniere müssen bei der TK angemeldet werden und dürfen den Meisterschaftsbetrieb nicht behindern. Das Programm muss 5 Tage vor dem Turnier bei der TK eintreffen.

16 Werbung, Technisches Reglement Art. 6, 19

16.1 Grundlagen und Ausnahmen

Die Werbung hat dem Art. 19 des Technischen Reglements zu entsprechen.

16.2 Gebühren

Die Aufdrucke auf Spieldress und Hosen gelten je als eine grosse Werbung, alle Aufdrucke auf Stulpen gelten als eine kleine Werbung. Die Dresshersteller gelten nicht als Werbung.

16.3 Tragen einer Werbung

Trägt eine Mannschaft eine Werbung, wird dies im Spielbericht mit ja vermerkt. Der Vermerk wird mit der Unterschrift des Kapitäns unwiderruflich und wird dem Verein verrechnet. Sie ist auch dann geschuldet, wenn sie dem Verein nicht von einem Sponsor bezahlt wird.

16.4 Werbung auf den Plätzen gem. Art. 6 des Technischen Reglements

Werbungen im und ausserhalb des Spielfeldes - an Banden oder auf dem Platz - werden vom SRHV nicht mit Gebühren belastet. Anstössige, rassistische oder sexistische Texte und Sujets sowie Reklame für alkoholische Getränke, Raucherwaren und für Drogen sind verboten.

16.5 Sanktionen

Ist die Werbung verboten oder entspricht die Werbung nicht dem Art. 6 und 19 des Technischen Reglements, so wird der Verein sanktioniert.

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17 Doping

17.1 Grundsatz

Der SRHV ist im Kontrollpool Teamsport III eingeteilt. Als Grundlage dient das aktuelle Doping-Statut von Swiss Olympic (SO) sowie die aktuellen Ausführungsbestimmungen für Dopingkontrollen von Antidoping Schweiz (ADS) und die Liste der verbotenen Wirkstoffe und Methoden (Dopingliste). Diese gelten für alle Nationalteams und Teams die der höchsten Liga zugehören und deren zugehörenden Spieler und Spielerinnen. Der Verantwortliche für die Nationalmannschaften erhält die Doping Unterlagen zur Information. Für die Aktualität der Unterlagen und die unterschriebenen Unterstellungsvereinbarungen sind die Vereine verantwortlich. Die Unterstellungserklärung ist von allen Spielern der oben genannten Teams zu unterzeichnen. Bei Minderjährigen unterzeichnet zusätzlich der gesetzliche Vertreter. Die Vereine senden das Formular an den Lizenzverantwortlichen der TK des SRHV. In den Melde- und kontrollpflichtigen Mannschaften des SRHV dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die die Unterstellungserklärung unterzeichnet haben. Diese Unterzeichnung wird in der Qualifikationsliste des Vereins für die entsprechende Saison vermerkt. Die Bestätigung der Unterstellungserklärung geht bei Leihe oder Transfer mit dem Spieler zum neuen Verein. Spieler, die die Unterstellungserklärung nicht unterzeichnet haben, können bei Einhaltung der Massnahmen unter Art. 17.4 Sanktionen in einem Spiel eingesetzt werden. Die Vereine haben die Trainingsorte und -Pläne und deren Änderungen auf dem Internet zu veröffentlichen und aktuell zu halten. Die Vereine machen jede Verschiebung des Trainings (Ort und/oder Zeit) mit dem neuen Datum und der neuen Adresse ersichtlich. Die TK informiert die Vereine auf Änderungen. Das Rekursrecht in Dopingfällen ist im Doping Statut SOA geregelt. Entscheide der SOA können im SRHV nicht angefochten werden.

17.2 Sanktionen

Werden Spieler in der NLA erstmals eingesetzt, die die Unterstellungserklärung nicht unterzeichnet haben, gilt folgendes Verfahren: 1. Der Verein muss die Unterstellungserklärung spätestens an dem auf das

Spiel folgenden Arbeitstag an den Lizenzverantwortlichen mit einer Kopie an den Ligaverantwortlichen der TK SRHV senden.

2. Unterlässt der Verein die Zustellung, wird das Spiel für die Mannschaft mit Spieler ohne unterzeichnete Unterstellungserklärung von der TK SRHV Forfait gewertet.

3. der Verein wird gebüsst. Stellt sich heraus, dass die Unterschrift auf der Unterstellungserklärung nicht von jeder Person eigenhändig angebracht worden ist, werden der fehlbare Verein und die fehlbare(en) Person(en) mit den höchsten Sanktionen gem. TK Reglement SRHV bestraft. Eine Anzeige gemäss Strafgesetzbuch bleibt in jedem Falle vorbehalten. Werden die Trainingspläne, Adressen und Terminverschiebungen nicht im Internet aktuell gehalten, trägt der fehlbare Verein oder die fehlbare Mannschaft die Folgen der SOA sowie die Folgekosten des SRHV.

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18 Schlussbestimmungen

Dieses Reglement ergänzt das FIRS Reglement, das für die Schweizermeisterschaften gültig ist. Auf internationaler Ebene: Es gelten nur die Spielregeln des FIRS. Auf nationaler Ebene: Die TK SRHV entscheidet bei Unstimmigkeiten zwischen FIRS und SRHV Reglementen. Jeder Entscheid eines Organs des SRHV kann von allen Beteiligten gemäss Rekursreglement des SRHV weiter gezogen werden. Das vorliegende Reglement ist am 17.09.2011 von der TV genehmigt worden und ersetzt alle vorherigen TK-Reglemente. Es tritt auf die Saison 2011/2012 in Kraft.

Sig. Willi Braun, Präsident SRHV Sig. Martin Lehn, Präsidentin TK SRHV

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Anhang NLA—1

NLA Finalrundenschema ab Saison 2011-12 nach Definition TK Reglement

Es wird nach dem selben Spielmodus gespielt wie im RH CERS Cup (Bester aus Hin- und Rückspiel)

Spiel x01 8. - 1.

Spiel x05 1. – 8.

Erste Finalrunde

2. Runde Sieger 1-4 2. Runde Verl. 5-8 Platz 1-2 und 3-4

Spiel x04 5. - 4.

Spiel x08 4. – 5.

Spiel x02 7. – 2.

Spiel x06 2. – 7.

Spiel x03 6. – 3.

Spiel x07 3. – 6.

Spiel x09 Sieger (schlechtester Finalrunde)

Sieger (bester Finalrunde) Spiel x13

Sieger (bester Finalrunde) Sieger (schlechtester Finalrunde)

Spiel x10 Sieger (zweitschlechtester Finalrunde)

Sieger (zweitbester Finalrunde) Spiel x14

Sieger (zweitbester Finalrunde) Sieger (zweitschlechtester Finalrunde)

Platz 1-2

Spiel x17 Sieger (schlechtester Finalrunde)

Sieger (bester Finalrunde) Spiel x21

Sieger (bester Finalrunde) Sieger (schlechtester Finalrunde)

Platz 3-4

Spiel x18 Verl. (schlechtester Finalrunde)

Verl. (bester Finalrunde) Spiel x22

Verl. (bester Finalrunde) Verl. (schlechtester Finalrunde)

Platz 5-6 und 7-8

Spiel x11 Verl. (schlechtester Finalrunde)

Verl. (bester Finalrunde) Spiel x15

Verl. (bester Finalrunde) Verl. (schlechtester Finalrunde)

Spiel x12 Verl. (zweitschlechtester Finalrunde)

Verl. (zweitbester Finalrunde) Spiel x16

Verl. (zweitbester Finalrunde) Verl. (zweitschlechtester Finalrunde)

Platz 5-6

Spiel x19 Sieger (schlechtester Finalrunde)

Sieger (bester Finalrunde) Spiel x23

Sieger (bester Finalrunde) Sieger (schlechtester Finalrunde)

Platz 7-8

Spiel x20 Verl. (schlechtester Finalrunde)

Verl. (bester Finalrunde) Spiel x24

Verl. (bester Finalrunde) Verl. (schlechtester Finalrunde)

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Anhang NLA-B--1

Liga NLA/BNr. 4001 2. NLB2 9. NLA3 1. NLB4 10. NLA

Zeit Nr. Liga Heim - GastSa 14.04.2012 401 NLA/B 2. NLB - 9. NLASa 14.04.2012 402 NLA/B 1. NLB - 10. NLASa 21.04.2012 403 NLA/B 10. NLA - 2. NLBSa 21.04.2012 404 NLA/B 9. NLA - 1. NLBSa 05.05.2012 405 NLA/B 2. NLB - 1. NLBSa 05.05.2012 406 NLA/B 10. NLA - 9. NLA

Sa 12.05.2012 407 NLA/B 9. NLA - 2. NLBSa 12.05.2012 408 NLA/B 10. NLA - 1. NLBSa 09.06.2012 409 NLA/B 2. NLB - 10. NLASa 09.06.2012 410 NLA/B 1. NLB - 9. NLASa 23.06.2012 411 NLA/B 1. NLB - 2. NLBSa 23.06.2012 412 NLA/B 9. NLA - 10. NLA

Spielplan SRHV Auf-/Abstiegsrunde (NLA/B) mit 4 Mannsch. (2 NLA und 2 NLB) 2011/12

Datum

Liga KurzbezeichnungSpielnummer StartTeilnehmende Mannschaften

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Anhang NLA--2

Zeit Nr. Finalrunde Heim - Gast

Sa 21.04.2011 201 FR1H 8. Quali 1: Quali Sa 21.04.2011 202 FR1H 7. Quali 2. QualiSa 21.04.2011 203 FR1H 6. Quali 3. QualiSa 21.04.2011 204 FR1H 5.Quali 4. Quali

Sa 05.05.2011 205 FR1R 1: Quali 8. QualiSa 05.05.2011 206 FR1R 2. Quali 7. QualiSa 05.05.2011 207 FR1R 3. Quali 6. QualiSa 05.05.2011 208 FR1R 4. Quali 5.Quali

Sa 02.06.2011 209 FR2H Sieger (schlechtester Finalrunde) Sieger (bester Finalrunde) 1 - 4

Sa 02.06.2011 210 FR2H Sieger (zweitschlechtester Finalrunde) Sieger (zweitbester Finalrunde) 1 - 4

Sa 02.06.2012 211 FR2H Verl. (schlechtester Finalrunde) Verl. (bester Finalrunde) 5 - 8

Sa 02.06.2011 212 FR2H Verl. (zweitschlechtester Finalrunde) Verl. (zweitbester Finalrunde) 5 - 8

Sa 09.06.2012 213 FR2R Sieger (bester Finalrunde) Sieger (schlechtester Finalrunde) 1 - 4

Sa 09.06.2012 214 FR2R Sieger (zweitbester Finalrunde) Sieger (zweitschlechtester Finalrunde) 1 - 4

Sa 09.06.2012 215 FR2R Verl. (bester Finalrunde) Verl. (schlechtester Finalrunde) 5 - 8

Sa 09.06.2012 216 FR2R Verl. (zweitbester Finalrunde) Verl. (zweitschlechtester Finalrunde) 5 - 8

Sa 16.06.2012 217 FR3H Sieger (schlechtester Finalrunde) Sieger (bester Finalrunde) 1 + 2

Sa 16.06.2012 218 FR3H Verl. (schlechtester Finalrunde) Verl. (bester Finalrunde) 3 + 4

Sa 16.06.2012 219 FR3H Sieger (schlechtester Finalrunde) Sieger (bester Finalrunde) 5 + 6

Sa 16.06.2012 220 FR3H Verl. (schlechtester Finalrunde) Verl. (bester Finalrunde) 7 + 8

Sa 23.06.2012 221 FR3R Sieger (bester Finalrunde) Sieger (schlechtester Finalrunde) 1 + 2

Sa 23.06.2012 222 FR3R Verl. (bester Finalrunde) Verl. (schlechtester Finalrunde) 3 + 4

Sa 23.06.2012 223 FR3R Sieger (bester Finalrunde) Sieger (schlechtester Finalrunde) 5 + 6

Sa 23.06.2012 224 FR3R Verl. (bester Finalrunde) Verl. (schlechtester Finalrunde) 7 + 8

FR 3. Runde Rückspiel

FR 3. Runde Hinspiel

Spielplan SRHV 2011/12 NLA FinalrundeDatum

FR 1. Runde Hinspiel

FR 2. Runde Hinspiel

FR 1. Runde Rückspiel

FR 2. Runde Rückspiel

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Anhang NLB--1

Liga NLB KRNr. 360

Alle NLB aus beiden Gruppen

Zeit Nr. Liga Heim - GastSa 03.03.2012 361 NLB KR 2. Rang Gruppe 1 - 1. Rang Gruppe 2Sa 03.03.2012 362 NLB KR 2. Rang Gruppe 2 - 1. Rang Gruppe 1Sa 03.03.2012 363 NLB KR 4. Rang Gruppe 1 - 3. Rang Gruppe 2Sa 03.03.2012 364 NLB KR 4. Rang Gruppe 2 - 3. Rang Gruppe 1Sa 03.03.2012 365 NLB KR 5. Rang Gruppe 1 - 5. Rang Gruppe 2Sa 10.03.2012 366 NLB KR 1. Rang Gruppe 2 - 1. Rang Gruppe 1Sa 10.03.2012 367 NLB KR 1. Rang Gruppe 1 - 2. Rang Gruppe 2Sa 10.03.2012 368 NLB KR 3. Rang Gruppe 2 - 4. Rang Gruppe 1Sa 10.03.2012 369 NLB KR 3. Rang Gruppe 1 - 4. Rang Gruppe 2Sa 10.03.2012 370 NLB KR 5. Rang Gruppe 2 - 5. Rang Gruppe 1

Liga NLB ABNr. 380

Sieger aus 361/366 und 362/367

Zeit Nr. Liga Heim - GastSa 17.03.2012 381 NLB AB Sieger aus 361 und 366 - Sieger aus 362 und 367Sa 24.03.2012 382 NLB AB Sieger aus 362 und 367 - Sieger aus 361 und 366

Die betreffenden Clubs müssen die Kreuz- und Brarrage-Spiele Bestreiten! Ansonsten Forfait-Niederlage mit Kostenfolge!

Datum

Spielplan SRHV NLB 2011/12 Gruppe 1 und 2 -- Kreuz-Spiele

Datum

Liga KurzbezeichnungSpielnummer StartTeilnehmende Mannschaften

Spielnummer StartTeilnehmende Mannschaften

Spielplan SRHV NLB 2011/12 Platz für Auf-/Abstiegsrunde -- Barrage-Spiele

Liga Kurzbezeichnung

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Anhang NLB--2

Liga NLB Kl. 3-6Nr. 4501 3. NLB2 4. NLB3 5. NLB4 6. NLB

Zeit Nr. Liga Heim - GastSa 14.04.2012 451 NLB Kl. 3-6 3. NLB - 4. NLBSa 14.04.2012 452 NLB Kl. 3-6 5. NLB - 6. NLBSa 21.04.2012 453 NLB Kl. 3-6 6. NLB - 3. NLBSa 21.04.2012 454 NLB Kl. 3-6 4. NLB - 5. NLBSa 05.05.2012 455 NLB Kl. 3-6 3. NLB - 5. NLBSa 05.05.2012 456 NLB Kl. 3-6 6. NLB - 4. NLB

Sa 12.05.2012 457 NLB Kl. 3-6 4. NLB - 3. NLBSa 12.05.2012 458 NLB Kl. 3-6 6. NLB - 5. NLBSa 02.06.2012 459 NLB Kl. 3-6 3. NLB - 6. NLBSa 02.06.2012 460 NLB Kl. 3-6 5. NLB - 4. NLBSa 16.06.2012 461 NLB Kl. 3-6 5. NLB - 3. NLBSa 16.06.2012 462 NLB Kl. 3-6 4. NLB - 6. NLB

Spielplan SRHV NLB-Klassierungsrunde 3-6 mit 4 Mannschaften 2011/12

Datum

Liga KurzbezeichnungSpielnummer StartTeilnehmende Mannschaften

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Anhang NLB--3

Liga NLB Kl. 7-10Nr. 4701 7. NLB2 8. NLB3 9. NLB4 10. NLB

Zeit Nr. Liga Heim - GastSa 14.04.2012 471 NLB Kl. 7-10 7. NLB - 8. NLBSa 14.04.2012 472 NLB Kl. 7-10 9. NLB - 10. NLBSa 21.04.2012 473 NLB Kl. 7-10 10. NLB - 7. NLBSa 21.04.2012 474 NLB Kl. 7-10 8. NLB - 9. NLBSa 05.05.2012 475 NLB Kl. 7-10 7. NLB - 9. NLBSa 05.05.2012 476 NLB Kl. 7-10 10. NLB - 8. NLB

Sa 12.05.2012 477 NLB Kl. 7-10 8. NLB - 7. NLBSa 12.05.2012 478 NLB Kl. 7-10 10. NLB - 9. NLBSa 02.06.2012 479 NLB Kl. 7-10 7. NLB - 10. NLBSa 02.06.2012 480 NLB Kl. 7-10 9. NLB - 8. NLBSa 16.06.2012 481 NLB Kl. 7-10 9. NLB - 7. NLBSa 16.06.2012 482 NLB Kl. 7-10 8. NLB - 10. NLB

Spielplan SRHV NLB-Klassierungsrunde 7-10 mit 4 Mannschaften 2011/12

Datum

Liga KurzbezeichnungSpielnummer StartTeilnehmende Mannschaften

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Gebühren- und Bussen Katalog ab 2011-12 (in CHF) 1 / 2

Artikel Gebühr Busse1.7 Schiedsrichterrückzug nach Spielplansitzung Busse an Verein 500.-- bis 1000.--

SR Lizenz nicht erlangt, Lizenzentzug durch SK Busse an Verein 100.-- bis 250.--

2.1 Lizenz Elite (Damen und Herren) Jahresbeitrag 140.--Lizenz Junioren (Damen und Herren) Jahresbeitrag 80.--Lizenz Junioren für Zweitverein Jahresbeitrag 20.--Lizenz Trainer Jahresbeitrag 20.--Lizenz Veteranen Jahresbeitrag 20.--Lizenz SR Jahresbeitrag 30.--Lizenz Offizielle (exkl. Spieler) Jahresbeitrag 20.--Herstellkosten pro Lizenz Jahresbeitrag 5.--Verlorene Lizenz (Duplikat) Jahresbeitrag 5.--

2.7 Offizielle oder Trainer ohne Lizenz, oder nicht qualifiziert Busse an Verein 100.-- bis 200.--Spieler ohne Lizenz, oder nicht qualifiziert Forfait und Busse an Verein 300.-- bis 2000.--Falsche Angaben auf dem Lizenzgesuch Alle Spiele Forfait und Busse an Verein 500.-- bis 2000.--

2.8 Ersatzlizenz Spieler und Offizielle (ganze Tag gültig) Pro Lizenzierter 30.--Ersatzlizenz Spieler und Offizielle (ganze Tag gültig) Pro Mannschaft maximal 100.--

3.2 Verweigerung, oder Verzögerung der Unterschrift auf Transfergesuch Busse und effektive Kosten an Verein 100.-- bis 2000.--3.6 Sperre eines Lizenzierten auf Wunsch des Vereins Gebühr pro Sperre/Saison an Verein 50.--

Sperre eines Lizenzierten als TK Massnahme Gebühr einmalig und effektive Kosten an Verein 100.--

4.1 Qualifikationsliste Lizenzierte Bearbeitung ohne Kostenfolge 0.--Alle Lizenzen für Ligawechsel einsenden (C-B und A-Elite) Neue Lizenz bei Ligawechsel 0.--Qualifikationsliste zuspät Gem. Art. 10.3Fehlende Lizenz, oder fehlende Foto bei Ligawechsel Gem. Art. 10.3

6.1 Vorschriften Piste nicht, oder nicht rechtzeitig bekannt gemacht Busse und effektive Kosten an Verein 100.-- bis 500.--6.2 Infrastruktur mangelhaft, oder zu spät Gem. Art. 9.36.3 Spielplansizung nicht anwesend Busse an Verein 200.--

9.2 Spielbeginn verspätet, auch wenn Gegner einverstanden Busse an fehlbaren Verein 100.--Bei höherer Gewalt und auf Vorweisen eines offiziellen Dokumentes (Polizei, TCS, usw.) Keine Busse

9.3 Ausrüstung nicht bewilligt Forfait, Busse und effektive Kosten an Verein 100.-- bis 500.--Einrichtung nicht, oder zu spät vorbereitet NLA, NLB, NLC, Damen und Jun. A Busse pro Gegenstand -- maximal pro Spieltag an fehlbaren Verein 100.-- bis 500.--Einrichtung nicht, oder zu spät vorbereitet Jun. B, C, D und E 50% davon 50.-- bis 250.--

9.4 Forfait alle Liegen Forfait, Busse und Folgekosten an fehlbaren Verein 200.--9.5 Mannschaft fehlt oder Gastmannschaft fehlt Forfait, Busse an fehlbaren Verein 1000.--

Organisator kann fordern bis maximal 400.--Heimmannschaft fehlt Forfait, Busse an fehlbaren Verein 1000.--

9.6 Forfait Juioren in Turnierform, oder Mannschaft nicht anwesend Forfait, Busse pro Turnier an fehlbaren Verein 250.--Organisator kann fordern Organisationskosten pro Turniertag bis maximal 400.--

9.7 SR nicht anwesend; Entschädigung an Heimmannschaft Wenn gefordert, dann Organisationskosten bis maximal 400.--SR nicht anwesend; Entschädigung an Gastmannschaft Wenn gefordert, dann SBB Reisekosten 2. Kl. variabel

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Gebühren- und Bussen Katalog ab 2011-12 (in CHF) 2 / 2

Artikel Gebühr Busse9.9 Abgebrochener Match (Art. 20 Technisches Reglement) Wie 9.4 ff

Abbruch Cup- und Meisterschaftsspiel durch eine Mannschaft NLA Forfait des Verursachers und Busse 1000.--Abbruch Cup- und Meisterschaftsspiel durch eine Mannschaft Damen Forfait des Verursachers und Busse 500.--Abbruch Cup- und Meisterschaftsspiel durch eine Mannschaft NLC, 1. Liga und Reserven Forfait des Verursachers und Busse 300.--Abbruch Cup- und Meisterschaftsspiel durch eine Mannschaft Junioren und Turniere Forfait des Verursachers und Busse 300.--Abbruch durch Gannschaft kann Heimverein fordern Wenn gefordert, dann Organisationskosten bis maximal 400.--

10.2 Allgemeine Sanktionen gegen Vereine und Litzenzierte Busse bis maximal - TK Entscheid 1000.--Allgemeine Sanktionen gegen Vereine und Litzenzierte Weitere Sanktionen nach Rechtspflrgereglement (RPR) 1001.-- bis 2000.--

Busse an Lizenzierten 100.-- bis 2000.--Busse an Verein 100.-- bis 2000.--

10.5 Sanktionen gengen Lizenzierte Elite - blaue Karten Busse an Spieler nach 6 / 9 / 12 Karten pro Saison 100.-- / 200.-- / 400.--Sanktionen gengen Lizenzierte Elite - rote Karte nach 3 blauen das 1. x in der Saison 0.--Sanktionen gengen Lizenzierte Elite - rote Karte nach 3 blauen das 2. x, 3. x in der Saison je 150.--Matchstrafe (Ausschluss mit direkt Rot) 1. x / 2. x / 3. x usw. in der Saison 200.-- / 400.-- / 800.--Matchstrafe (Ausschluss mit direkt Rot) für Junioren Busse an Junioren 50% der Elite 100.-- / 200.-- / 400.--Matchstrafe (Ausschluss mit direkt Rot) für Alle Weitere Sanktionen nach Rechtspflrgereglement (RPR)

10.7 Jeder fehlbare Verein wird im Rahmen des Forfait saktioniert TK Reglement 9.4

11.1 Spielverschiebung Administrationskosten 40.--11.2 Spielverschiebung mit Gebühr in der Frist Administrationskosten und Gebühr 40.-- und 100.--11.3 Gesuch nach der Frist Administrationskosten und Gebühr und Busse pro Tag 40.-- und 100.-- 50.--

12.1 SR muss leere(n) Spielbericht(e) zur Verfügung stellen Busse 50.-- / 100.--

12.4 Resultat nicht gemeldet 1. x / 2. x / 3. x usw. in der Saison 50.-- / 100.-- / 200.--

15 Versäumnisse Busse je 50.--

Trikot oder Hose je 100.--Stulpen 50.--maximal 200.--

16.3 Verbotene Werbung Busse und Forfait - 1. x / im Wiederholungsfall 200.-- / 500.--

Wenn Gesuche, Meldungen und Spielberichte mit falschen Angabenerstellt, die dem Gesuchsteller oder Verfasser des Dokuments einen unberechtigten Vorteil ergenben, werden die Verursacher insesondere Lizenzierte und Vereine sanktioniert.

Zusätzlich alle Rechtsfolgen z.B. Forfait, Entzug der Lizenz, oder Bewilligungen, usw.

Spielbericht unleserlich, oder mangelhaft ausgefüllt (Schreiber Verantwortlich, auch wenn SR unterschrieben hat

1. x / 2. x / 3. x usw. in der Saison (TK bietet Ausbildungshilfe)

16.3

12.3

Tragegebühr für Werbung pro Mannschaft

50.-- / 100.-- / 200.--

10.3Antwort nicht fristgerecht, wenn Frist durch Terminplan SRHV, oder auf dem Schreiben definiert war

1. x / 2. x / 3. x usw. in der Saison, zusätzlich effektive Kosten 50.-- / 100.-- / 200.--