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1 Projektbeschreibung Vorhaben: Planungsleistung für die "Entwicklung und Erschließung des GE „Oberhalb der Bahn“ in Gerstungen Hier: Projektbeschreibung zum Vergabeverfahren Die Entwicklungs- und Flächenmanagementgesellschaft (EFG) wurde von der Gemeinde Gerstungen mit der Durchführung des oben genannten europaweiten Vergabeverfahrens von Planungsleistungen beauftragt. Gegenstand des aktuellen Entwicklungsansatzes ist die Erschließung des Gewerbe- gebietes „Oberhalb der Bahn“ in Verbindung mit der verkehrsseitigen Anbindung des Gewerbegebietes „Lehmkutte“. Ursächlich für die zwingend erforderliche verkehrs- technische Anbindung des GE „Lehmkutte“ an das vorgelagerte Verkehrsnetz (L 1022) sind die technischen Begrenzungen des An- und Ablieferverkehrs des GE „Lehmkutte“ im Zusammenhang mit den Unterführungen der DB-Netztrasse. Diese führen aktuell dazu, dass die Unternehmen im Gewerbegebiet „Lehmkutte“ das vorgelagerte Verkehrsnetz sowie die BAB 4 nur über einen unzureichend befestigen (Platten) Feldweg erreichen. Im Ergebnis des aktuellen Entwicklungsansatzes können jedoch insofern die infra- strukturelle Entwicklung des Gewerbegebietes „Oberhalb der Bahn“ (2. Bauabschnitt) und die verkehrstechnische Anbindung des Gewerbegebietes „Lehmkutte“ (1. Bauab- schnitt) im Hinblick auf eine sinnvolle Bauabschnittsbildung technisch verknüpft wer- den. Zur Vermeidung von verkehrstechnischen Engpässen im aktuellen Einmündungsbe- reich zum vorgelagerten Verkehrsnetz (L 1022) beabsichtigt die Gemeinde Gerstun- gen unter Zuhilfenahme eines 3. Bauabschnittes, den siedlungsspezifischen Engpass zu umgehen, weitere GE Flächen zu entwickeln und damit beide Gebiete, das GE „Oberhalb der Bahn“ und das GE „Lehmkutte“ an das vorgelagerte Verkehrsnetz (L 1022) bzw. die BAB 4 anzuschließen. Für den Planbereich des B-Plangebietes „Oberhalb der Bahn“ besteht ein rechtskräf- tiger Bebauungsplan, dieser erstreckt sich gleichfalls auf die Flächen zur verkehrstech- nischen Anbindung des Gewerbegebietes „Lehmkutte“. Somit besteht Baurecht nach § 30 BauGB. Hinsichtlich der Anbindung beider Gebiete an das vorgelagerte Verkehrsnetz - hierbei handelt es sich insofern um einen 3. Bau- abschnitt - befindet sich ein B-Plan in Aufstellung.

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Projektbeschreibung

Vorhaben: Planungsleistung für die "Entwicklung und Erschließung des GE

„Oberhalb der Bahn“ in Gerstungen

Hier: Projektbeschreibung zum Vergabeverfahren

Die Entwicklungs- und Flächenmanagementgesellschaft (EFG) wurde von der Gemeinde Gerstungen mit der Durchführung des oben genannten europaweiten Vergabeverfahrens von Planungsleistungen beauftragt.

Gegenstand des aktuellen Entwicklungsansatzes ist die Erschließung des Gewerbe-gebietes „Oberhalb der Bahn“ in Verbindung mit der verkehrsseitigen Anbindung des Gewerbegebietes „Lehmkutte“. Ursächlich für die zwingend erforderliche verkehrs-technische Anbindung des GE „Lehmkutte“ an das vorgelagerte Verkehrsnetz (L 1022) sind die technischen Begrenzungen des An- und Ablieferverkehrs des GE „Lehmkutte“ im Zusammenhang mit den Unterführungen der DB-Netztrasse. Diese führen aktuell dazu, dass die Unternehmen im Gewerbegebiet „Lehmkutte“ das vorgelagerte Verkehrsnetz sowie die BAB 4 nur über einen unzureichend befestigen (Platten) Feldweg erreichen. Im Ergebnis des aktuellen Entwicklungsansatzes können jedoch insofern die infra-strukturelle Entwicklung des Gewerbegebietes „Oberhalb der Bahn“ (2. Bauabschnitt) und die verkehrstechnische Anbindung des Gewerbegebietes „Lehmkutte“ (1. Bauab-schnitt) im Hinblick auf eine sinnvolle Bauabschnittsbildung technisch verknüpft wer-den. Zur Vermeidung von verkehrstechnischen Engpässen im aktuellen Einmündungsbe-reich zum vorgelagerten Verkehrsnetz (L 1022) beabsichtigt die Gemeinde Gerstun-gen unter Zuhilfenahme eines 3. Bauabschnittes, den siedlungsspezifischen Engpass zu umgehen, weitere GE Flächen zu entwickeln und damit beide Gebiete, das GE „Oberhalb der Bahn“ und das GE „Lehmkutte“ an das vorgelagerte Verkehrsnetz (L 1022) bzw. die BAB 4 anzuschließen. Für den Planbereich des B-Plangebietes „Oberhalb der Bahn“ besteht ein rechtskräf-tiger Bebauungsplan, dieser erstreckt sich gleichfalls auf die Flächen zur verkehrstech-nischen Anbindung des Gewerbegebietes „Lehmkutte“. Somit besteht Baurecht nach § 30 BauGB. Hinsichtlich der Anbindung beider Gebiete an das vorgelagerte Verkehrsnetz - hierbei handelt es sich insofern um einen 3. Bau-abschnitt - befindet sich ein B-Plan in Aufstellung.

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Planungsleistungen sollen im Auftragsfall nach dem gegebenen Erkenntnisstand er-bracht werden für folgende Gewerke: • Bauvorbereitung • Verkehrsanlagen (inkl. Beleuchtung) • Schmutzwasseranlagen • Regenwasseranlagen • Wasserversorgungsanlagen • Landschaftsbau Aufgrund der technischen Verknüpfungen der BA 1 bis 3 ist ein ob jektübergrei-fender funktionaler Zusammenhang der Planungsbereic he gegeben. Es wird derzeit für die hier ausgeschriebenen Leistungen von Baukosten in Höhe von brutto ca.10,85 Mio. € ausgegangen. Es wird derzeit von einer Projektlaufzeit für alle 3 BA’s von 2019 bis 2022 ausgegan-gen. Der Ablauf wird in Abhängigkeit von der Bearbeitung / Bewilligung der Fördermit-tel festgelegt.

Falls Sie an der ausgeschriebenen projektbezogenen Zusammenarbeit interessiert sind, möchten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit geben, Ihren Teilnahmeantrag entsprechend der in der Bekanntmachung benannten Bedingungen einzureichen.

Auf der Grundlage der eingereichten Teilnahmeanträge wird die Auswahl der Bewerber gem. II.2.9 der Bekanntmachung durchgeführt.

Hinweise zur Wertung der Angebotsphase

Die Zuschlagskriterien werden wie folgt benannt:

- Honorarangebot mit 40%

- Projektpräsenz mit 30%

- Eindruck Bietergespräch mit 30%

1. Planungs- und Honorargrundlagen

Im Auftragsfall werden sämtliche Planungsleistungen nach § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB für sämtliche Leistungsbilder und sämtliche Leistungsphasen gemeinsam vergeben. Die Planungen sind in stufenweiser Beauftragung zu erbringen für die Lph 1 bis 4 HOAI sowie 5 bis 9 HOAI, wobei die anrechenbaren Kosten zur Honorarermittlung entsprechend § 6 HOAI auf der Grundlage der Kostenberechnung oder – soweit diese nicht vorliegt – nach Kostenschätzung vereinbart werden soll.

Weitere Informationen sind den nachfolgenden Ausführungen zu entnehmen. Auf die in der Bekanntmachung gegebenen Informationen wird hingewiesen.

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Die Planungsleistungen sind wie folgt zu erbringen:

1.1 Baufeldfreimachung

Leistungsbild: HOAI Teil 3 Objektplanung

Abschnitt 3 / § 41 HOAI ff.

1.2 Verkehrsanlagen inkl. Straßenbeleuchtung

Leistungsbild: HOAI Teil 3 Objektplanung

Abschnitt 4 / § 45 HOAI ff.

1.3 Schmutzwasseranlagen

Leistungsbild: HOAI Teil 3 Objektplanung

Abschnitt 3 / § 41 HOAI ff.

1.4 Regenwasseranlagen

Leistungsbild: HOAI Teil 3 Objektplanung

Abschnitt 3 / § 41 HOAI ff.

1.5 Trinkwasseranlagen

Leistungsbild: HOAI Teil 3 Objektplanung

Abschnitt 3 / § 41 HOAI ff.

1.6 Freianlagen

Leistungsbild: HOAI Teil 3 Objektplanung

Abschnitt 2 / § 38 HOAI ff.

Das Honorar ist für jede Leistung gesondert aufgeschlüsselt nach

- HOAI Lph 1 bis 4 und

- HOAI Lph 5 bis 9 anzubieten.

Ein Honorarangebot, welches nicht HOAI-konform unterbreitet wird, erfährt keine Wertung.

Wertung Honorarangebot Punkte

Honorarangebot

HOAI- konform (Vorraussetzung für Wertung) Ja/Nein Bewertung nach „Relativer Bewertung der Angebote“ (Quelle: Kaufhold, Wolfgang; Die Vergabe freiberuflicher Leistungen ober- und unterhalb der Schwellenwerte; Köln; 2. Auflage; 2012)

Honorar (abgestufte Wertung bis max. 5 Pkt.) 5

maximal 5

Wichtung 40 % 200

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Auszug aus Kaufhold, Wolfgang; Die Vergabe freiberu flicher Leistungen ober- und unterhalb der Schwellenwerte; Köln; 2. Auflage; 2012 Bei der relativen Bewertung werden die Angebotspreise Hi zueinander in Beziehung gesetzt und anschließend wird ermittelt, um wie viel Prozent sich die Angebotspreise Hi vom besten (i.d.R. niedrigsten) Angebot Hmin unterscheiden. Dabei erhält der Quo-tient Hmin : Hmin = 1 für das beste Preisverhältnis 5 Wertungspunkte. Alle übrigen Quo-tienten werden bei den höher liegenden Preisen Hi kleiner als 1 und die Wertungs-punkte liegen entsprechend niedriger (s. folgende Abb. 2.):

2. Projektpräsenz

Hier ist von jedem Bieter darzulegen, wie er sich die Umsetzung seiner Leistungen bezogen auf die Gesamtmaßnahme bzw. -projekt vorstellt.

Insbesondere wird hier eine Aussage erwartet wie er sich die vor-Ort-Präsenz des Projektleiters vorstellt, d.h. wie oft (Tage pro Woche) er im Maßnahmegebiet anwesend ist. Weiterhin ist vom Bieter anzugeben, wie er auf unvorhergesehene Probleme reagiert und wie schnell eine Entscheidung vor Ort herbeigeführt werden kann. Hier ist anzugeben in welcher Zeit entscheidungsbefugtes Personal des Auftragnehmers ggf. eine Klärung vor Ort herbeiführen kann.

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Wertung Projektpräsenz Punkte

Projektpräsenz

vor-Ort-Präsenz des Projektleiters ≥ 3Tage --> 3 Pkte. 3

vor-Ort-Präsenz des Projektleiters ≥ 2Tage --> 2 Pkte.

vor-Ort-Präsenz des Projektleiters ≥ 1Tage --> 1 Pkte

vor-Ort-Präsenz des Projektleiters < 1Tage --> 0 Pkte.

problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) ≤ 2 h --> 2 Pkte. 2

problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) ≤ 5 h --> 1 Pkte.

problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) > 5 h --> 0 Pkte.

maximal 5

Wichtung 30 % 150

3. Eindruck Bietergespräch

Hier sollte der Bewerber in einer kurzen Abfassung darlegen, wie er seine Leistungen durchzuführen beabsichtigt. Hier ist u.a. darzustellen, mit welchen Maßnahmen das Kosten-, Termin- sowie das Nachtragsmanagement gestaltet werden soll und welche Restriktionen eingehalten werden müssen.

Es ist hier ein schlüssiges Konzept vorzustellen, mit dem die gesamten übertragenen Planungsleistungen auf das Projekt, incl. der fachlichen und zeitlichen Berücksichtigung anderer an der Planung fachlich Beteiligter, bezogen Anwendung finden. Eine Punkteerteilung erfolgt bei der Einbeziehung der konkreten Thematik in die Präsentation sowie einer schlüssigen Darstellung der Problemkreise und Lösungsansätze, wie folgt:

Wertung Eindruck Bietergespräch

Punkte

Eindruck Bietergespräch

Konzeptidee/ organisatorische Durchführung 1,25 Wertung wird aus Bewertungsprotokoll des jeweiligen Bieters

übernommen Kosten- und Terminmanagement 1,25

Nachtragsmanagement 1,25

Gesamteindruck des Bieters 1,25

maximal 5

Wichtung 30 % 150

Allgemeine Hinweise

Eine Kostenübernahme für die Erstellung der Teilnahmeanträge sowie der Angebote erfolgt nicht.

Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich eine Beauftragung von einzelnen (Teil-) Leistungen und einzelnen Leistungsphasen vor.

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Die Leistungsphasen 1 bis 4 sollen zeitnah erbracht werden. Die Entwurfsplanung für den 1. BA hat im Auftragsfall innerhalb von ca. 3 Monaten zu erfolgen.

Die Umsetzung der Leistungsphasen 5 bis 9 steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel.

Anlagen:

- 1. Aufforderung zur Verhandlung Entwurf

- 2. Referenzliste (zum Ausfüllen/Aufbereiten der Referenzen)

- 3. B-Plan

- 4. 5 x Vertragsbedingungen ThürVgG (nur zur Kenntnis)

- 5. Vertragsmuster Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen (nur zur Kenntnis)

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Entwicklungs- und Flächen-

managementgesellschaft mbH

Geschäftsführer: Peter Niepage Rhön-Rennsteig-Sparkasse: Deutsche Bank: HR Amtsgericht Jena: HRB 30 33 99 IBAN: DE25840500001710007822 IBAN: DE13613700240020069100 Ust-IdNr.: 170 719 939 BIC: HELADEF1RRS BIC: DEUTDEDB613

Internet: www.efgmbh.de BLZ: 840 500 00 BLZ: 613 700 24 Mail: [email protected] Konto Nr.: 171 000 7822 Konto Nr.: 0200 691 00

EFG mbH • Werner-Seelenbinder-Straße 17 • 98529 Suhl

Entwurf nicht zu bearbeiten Ihr Zeichen Ihre Nachricht Aktenzeichen Durchwahl Datum 03681/45230-17 2018

Vorhaben: Planungsleistung für die "Entwicklung un d Erschließung des GE

„Oberhalb der Bahn“ in Gerstungen Hier: Aufforderung zur Verhandlung Sehr geehrter Damen und Herren,

Die Entwicklungs- und Flächenmanagementgesellschaft (EFG) wurde von der Gemeinde Gerstungen mit der Durchführung des oben genannten europaweiten Vergabeverfahrens von Planungsleistungen beauftragt.

Sie haben sich für die Übernahme der ausgeschriebenen Planungsleistungen beworben. Für Ihre Bewerbung möchten wir Ihnen hiermit, auch im Namen der Gemeinde danken.

Auf der Grundlage der eingereichten Teilnahmeanträge wurde die Auswahl der Bewerber durchgeführt. Hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass Sie zum ausgewählten Bewerberkreis gehören, der nunmehr zur Verhandlung aufgefordert wird.

Falls Sie an der ausgeschriebenen projektbezogenen Zusammenarbeit interessiert sind, möchten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit geben, ausgehend von den nachfolgenden Ausführungen uns ein Honorarangebot zu unterbreiten.

Hinweise zur Wertung Die Zuschlagskriterien wurden in der Bekanntmachung wie folgt benannt: - Honorarangebot mit 40% - Projektpräsenz mit 30% - Eindruck Bietergespräch mit 30% In Bezug auf eine anstehende Wertung der Angebote werden unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes die ausgewählten Bewerber mit gleichlautenden Anschreiben zur Verhandlung wie folgt aufgefordert.

Werner-Seelenbinder-Straße 17 98529 Suhl Tel.: 036 81 – 452 30 17 Fax: 036 81 – 452 30 12

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1. Planungs- und Honorargrundlagen Gegenstand des aktuellen Entwicklungsansatzes ist die Erschließung des Gewerbegebietes „Oberhalb der Bahn“ in Verbindung mit der verkehrsseitigen Anbindung des Gewerbegebietes „Lehmkutte“. Ursächlich für die zwingend erforderliche verkehrstechnische Anbindung des GE „Lehmkutte“ an das vorgelagerte Verkehrsnetz (L 1022) sind die technischen Begrenzungen des An- und Ablieferverkehrs des GE „Lehmkutte“ im Zusammenhang mit den Unterführungen der DB-Netztrasse. Diese führen aktuell dazu, dass die Unternehmen im Gewerbegebiet „Lehmkutte“ das vorgelagerte Verkehrsnetz sowie die BAB 4 nur über einen unzureichend befestigen (Platten) Feldweg erreichen. Im Ergebnis des aktuellen Entwicklungsansatzes können jedoch insofern die infrastrukturelle Entwicklung des Gewerbegebietes „Oberhalb der Bahn“ (2. Bauabschnitt) und die verkehrstechnische Anbindung des Gewerbegebietes „Lehmkutte“ (1. Bauabschnitt) im Hinblick auf eine sinnvolle Bauabschnittsbildung technisch verknüpft werden. Zur Vermeidung von verkehrstechnischen Engpässen im aktuellen Einmündungsbereich zum vorgelagerten Verkehrsnetz (L 1022) beabsichtigt die Gemeinde Gerstungen unter Zuhilfenahme eines 3. Bauabschnittes, den siedlungsspezifischen Engpass zu umgehen, weitere GE Flächen zu entwickeln und damit beide Gebiete, das GE „Oberhalb der Bahn“ und das GE „Lehmkutte“ an das vorgelagerte Verkehrsnetz (L 1022) bzw. die BAB 4 anzuschließen. Für den Planbereich des B-Plangebietes „Oberhalb der Bahn“ besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan, dieser erstreckt sich gleichfalls auf die Flächen zur verkehrstechnischen Anbindung des Gewerbegebietes „Lehmkutte“. Somit besteht Baurecht nach § 30 BauGB. Hinsichtlich der Anbindung beider Gebiete an das vorgelagerte Verkehrsnetz - hierbei handelt es sich insofern um einen 3. Bauabschnitt - befindet sich ein B-Plan in Aufstellung. Aufgrund der technischen Verknüpfungen der BA 1 bis 3 ist ein objektübergreifender funktionaler Zusammenhang der Planungsbereiche gegeben. Es wird derzeit für die hier ausgeschriebenen Leistungen von Baukosten in Höhe von brutto ca.10,85 Mio. € ausgegangen. Es wird derzeit von einer Projektlaufzeit für alle 3 BA’s von 2019 bis 2022 ausgegangen. Der Ablauf wird in Abhängigkeit von der Bearbeitung / Bewilligung der Fördermittel festgelegt.

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Im Auftragsfall werden sämtliche Planungsleistungen nach § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB für sämtliche Leistungsbilder und sämtliche Leistungsphasen gemeinsam vergeben. Die Planungen sind in stufenweiser Beauftragung zu erbringen für die Lph 1 bis 4 HOAI sowie 5 bis 9 HOAI, wobei die anrechenbaren Kosten zur Honorarermittlung entsprechend § 6 HOAI auf der Grundlage der Kostenberechnung oder – soweit diese nicht vorliegt – nach Kostenschätzung vereinbart werden soll. Planungsleistungen sollen im Auftragsfall nach dem gegebenen Erkenntnisstand erbracht werden für folgende Gewerke: • Bauvorbereitung • Verkehrsanlagen (inkl. Beleuchtung) • Schmutzwasseranlagen • Regenwasseranlagen • Wasserversorgungsanlagen • Landschaftsbau Die nachfolgend benannten anrechenbaren Kosten stellen eine Kostenschätzung dar, sie haben vorläufigen Charakter und werden wie auch das zu vereinbarende Honorar im Auftragsfall, im Verlaufe der Maßnahme, durch die Kostenberechnung präzisiert. Weitere Informationen sind den nachfolgenden Ausführungen zu entnehmen. Auf die im laufenden Verfahren bereits gegebenen Informationen wird hingewiesen. Ein Honorarangebot wird zu folgenden Leistungen erbeten: 1.1 Baufreimachung (Ing.bauwerke) Leistungen: HOAI Teil 3 Objektplanung

Abschnitt 3 / § 41 HOAI ff. Vorgabe Honorarzone: Zone II nach HOAI Anlage 12.2 anrechenbare Kosten: 462.184,87 € netto Es ist ein HOAI-konformes Honorarangebot zu unterbreiten. 1.2 Verkehrsanlagen inkl. Straßenbeleuchtung Leistungen: HOAI Teil 3 Objektplanung

Abschnitt 4 / § 45 HOAI ff. Vorgabe Honorarzone: Zone II nach HOAI Anlage 13.2 anrechenbare Kosten: 3.720.084,03 € netto Es ist ein HOAI-konformes Honorarangebot zu unterbreiten. 1.3 Ingenieurbauwerke Schmutzwasseranlagen Leistungen: HOAI Teil 3 Objektplanung

Abschnitt 3 / § 41 HOAI ff. Vorgabe Honorarzone: Zone II nach HOAI Anlage 12.2

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anrechenbare Kosten: 846.016,81 € netto Es ist ein HOAI-konformes Honorarangebot zu unterbreiten. 1.4 Ingenieurbauwerke Regenwasseranlagen Leistungen: HOAI Teil 3 Objektplanung

Abschnitt 3 / § 41 HOAI ff. Vorgabe Honorarzone: Zone II nach HOAI Anlage 12.2 anrechenbare Kosten: 2.109.033,61 € netto Es ist ein HOAI-konformes Honorarangebot zu unterbreiten. 1.5 Ingenieurbauwerke Wasserversorgungsanlagen Leistungen: HOAI Teil 3 Objektplanung

Abschnitt 3 / § 41 HOAI ff. Vorgabe Honorarzone: Zone II nach HOAI Anlage 12.2 anrechenbare Kosten: 1.155.420,17 € netto Es ist ein HOAI-konformes Honorarangebot zu unterbreiten. 1.6 Freianlagen (Landschaftsbau) Leistungsbild: HOAI Teil 3 Objektplanung

Abschnitt 2 / § 38 HOAI ff. Vorgabe Honorarzone: Zone II nach HOAI Anlage 11.2 anrechenbare Kosten: 824.369,75 € netto Es ist ein HOAI-konformes Honorarangebot zu unterbreiten. 1.7 Nebenkosten Nebenkosten, die nach HOAI § 14 anfallen, sollen im Auftragsfall im gegenseitigen Einvernehmen pauschal vergütet werden. Als Grundlage für eine Pauschalierung sämtlicher Nebenkosten hat der Bewerber anzugeben, mit welchem prozentualen Zuschlag zum Nettohonorar die Nebenkosten angemessen vergütet werden sollen.

1.8 Stundensätze für Leistungen, die nach Vertragsa bschluss übertragen werden Leistungen, die ergänzend zu den oben genannten Planungen nach Vertragsabschluss anfallen und keinen Vertragsnachtrag erforderlich machen, sollen im gegenseitigen Einverständnis als Zeithonorar vergütet werden. - Auftragnehmer in €/h - Mitarbeiter in €/h - Techn. Zeichner / sonst. Mitarbeiter in €/h

Die Planungssätze sind wie folgt zu übergeben:

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- Entwurfs- / Genehmigungsplanung: 7 Stück - Ausführungsplanung: 6 Stück Anzubieten sind Kosten für Mehrausfertigung Entwurfs-, Genehmigungs-, sowie Ausführungsplanung über die vorbenannte Anzahl hinaus. Honorarangebot Ihr Honorarangebot ist zusammen mit einer Bestätigu ng der Vertragsentwürfe zu unterbreiten.

Das Honorar ist für jede Leistung gesondert aufgesc hlüsselt nach - HOAI Lph 1 bis 4 und - HOAI Lph 5 bis 9 anzubieten.

Ein Honorarangebot, welches nicht HOAI-konform unterbreitet wird, erfährt keine Wertung. Es ist vorgesehen, die vorbenannten Planungen stufenweise zu beauftragen. Vertragsmuster liegen in der Anlage bei. Diese müssen von Ihnen nicht bearbeitet werden. Mit dem Angebot sind somit keine Vertragsentwürfe zu unterbreiten. Wertung Honorarangebot Punkte

Honorarangebot

HOAI- konform (Vorraussetzung für Wertung) Ja/Nein Bewertung nach „Relativer Bewertung der Angebote“ (Quelle: Kaufhold, Wolfgang; Die Vergabe freiberuflicher Leistungen ober- und unterhalb der Schwellenwerte; Köln; 2. Auflage; 2012)

Honorar (abgestufte Wertung bis max. 5 Pkt.) 5

maximal 5

Wichtung 40 % 200

2. Projektpräsenz Hier ist von jedem Bieter darzulegen, wie er sich die Umsetzung seiner Leistungen bezogen auf die Gesamtmaßnahme bzw. -projekt vorstellt. Insbesondere wird hier eine Aussage erwartet wie er sich die vor-Ort-Präsenz des Projektleiters vorstellt, d.h. wie oft (Tage pro Woche) er im Maßnahmegebiet anwesend ist. Weiterhin ist vom Bieter anzugeben, wie er auf unvorhergesehene Probleme reagiert und wie schnell eine Entscheidung vor Ort herbeigeführt werden kann. Hier ist anzugeben in welcher Zeit entscheidungsbefugtes Personal des Auftragnehmers ggf. eine Klärung vor Ort herbeiführen kann.

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Wertung Projektpräsenz Punkte

Projektpräsenz

vor-Ort-Präsenz des Projektleiters ≥ 3Tage --> 3 Pkte. 3

vor-Ort-Präsenz des Projektleiters ≥ 2Tage --> 2 Pkte.

vor-Ort-Präsenz des Projektleiters ≥ 1Tage --> 1 Pkte

vor-Ort-Präsenz des Projektleiters < 1Tage --> 0 Pkte.

problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) ≤ 2 h --> 2 Pkte. 2

problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) ≤ 5 h --> 1 Pkte.

problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) > 5 h --> 0 Pkte.

maximal 5

Wichtung 30 % 150

3. Eindruck Bietergespräch Hier sollte der Bewerber in einer kurzen Abfassung darlegen, wie er seine Leistungen durchzuführen beabsichtigt. Hier ist u.a. darzustellen, mit welchen Maßnahmen das Kosten-, Termin- sowie das Nachtragsmanagement gestaltet werden soll und welche Restriktionen eingehalten werden müssen. Es ist hier ein schlüssiges Konzept vorzustellen, mit dem die gesamten übertragenen Planungsleistungen auf das Projekt, incl. der fachlichen und zeitlichen Berücksichtigung anderer an der Planung fachlich Beteiligter, bezogen Anwendung finden. Eine Punkteerteilung erfolgt bei der Einbeziehung der konkreten Thematik in die Präsentation sowie einer schlüssigen Darstellung der Problemkreise und Lösungsansätze, wie folgt: Wertung Eindruck Bietergespräch Punkte

Eindruck Bietergespräch

Konzeptidee/ organisatorische Durchführung 1,25

Wertung wird aus Bewertungsprotokoll des jeweiligen Bieters übernommen

Kosten- und Terminmanagement 1,25

Nachtragsmanagement 1,25

Gesamteindruck des Bieters 1,25

maximal 5

Wichtung 30 % 150

4. Sicherheiten Gefordert sind Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden gemäß der Bekanntmachung. Sollten diese Versicherungen nicht wie gefordert vorliegen, wird eine schriftliche Erklärung einer Versicherung bzw. einer Bank akzeptiert inhaltlich einer Bestätigung, dass im Auftragsfall entsprechende Versicherungen gewährt werden.

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Allgemeine Hinweise Wie ausgeschrieben werden keine Nebenangebote oder Änderungsvorschläge berücksichtigt. Lösungsmöglichkeiten zu untersuchen ist Bestandteil der im Auftragsfall zu erbringenden Planungen. Ansonsten wird hier auf die Bekanntmachung verwiesen; dies betrifft u. a. auch die angedachte Bauzeit. Eine Kostenübernahme für die Angebotserstellung erfolgt nicht. Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich eine Beauftragung von einzelnen (Teil-) Leistungen und einzelnen Leistungsphasen vor. Wie ausgeführt sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 zeitnah erbracht werden. Die Entwurfsplanung für den 1. BA hat im Auftragsfall innerhalb von ca. 3 Monaten zu erfolgen. Hier bitten wir Sie, den gesamten Planungsablauf (Beginn: Tag der Beauftragung + X Tage für die einzelnen Leistungsphasen) mit einem entsprechenden Balkendiagramm uns zukommen zu lassen. Die Umsetzung der Leistungsphasen 5 bis 9 steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel. Ihr Angebot kann nur Berücksichtigung finden, wenn es der EFG bis ...2018, 12:00 Uhr in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: „VgV-Verfahren für den "Entwicklung und Erschließung des GE „Oberhalb der Bahn“ in Gerstungen " – bitte bis zum Eröffnungstermin Umschlag verschlossen halten“ übergeben wird. (Wir möchten darauf hinweisen, dass die Postzustellung nicht immer zu einer bestimmten Zeit erfolgt.) Der Bieter hat sich bis zum ….2018 an das Angebot zu binden. Die Einladung zu den Bietergesprächen erfolgt mittels eines gesonderten Schreibens. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Silvio Wagner Projektleiter Anlagen:

- Vertragsbedingungen ThürVgG - Vertragsentwürfe - B-Plan

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Vorhaben: Planungsleistung für die "Entwicklung und Erschließung des GE „Oberhalb der Bahn“ in Gerstungen Seite…. von Seiten….

Hier: Übersicht der Referenzen der letzten 3 Jahre *)

Bewerber: …………………………………………………………………………....

Projekt Bauherr Fertig-

stellungs-jahr

Baukosten netto

Verkehrs-anlagen

Trinkwasser-anlagen

Schmutzwasser-anlagen

Regenwasser-anlagen

Freianlagen

………………………..

Unterschrift Bewerber

*) Bitte in diese Liste ausschließlich fertig gestellte Referenzen mit Nettobaukosten und bearbeiteten Leistungsphasen eintragen.

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Ergänzende Vertragsbedingungen zu- § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz - § 17 ThürVgG - Kontrollen- § 18 ThürVgG - Sanktionen

Wichtiger Hinweis:

Dieses Formblatt erfordert zwingend die Unterzeichnung durch den Bieter und ist den der Vergabestelle zu übersendenden Angebotsunterlagen unterschrieben sowie mit Ort und Datum gekennzeichnet beizufügen. Fehlt die Unterschrift oder wird dieses Formblatt den Angebotsunterlagen nicht beigefügt, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

1.)Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für den Fall desNachunternehmereinsatzes gemäß § 12 Abs. 1 und 3 ThürVgG, den Nachunternehmern die Bestimmungen zur Beachtung der Tariftreue und Entgeltgleichheit nach § 10 ThürVgG sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 11 ThürVgG unter Verwendung der beiden Formblätter (1) EVB Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie (2) EVB ILO-Kernarbeitsnormenaufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu kontrollieren.

2.)Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für den Fall desNachunternehmereinsatzes gemäß § 12 Abs. 4 ThürVgG,a) bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen, soweit es mit der

vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist,b) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen

öffentlichen Auftrag handelt,c) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Allgemeinen

Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen und

d) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.

3.) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, dem Auftraggeber auf dessen Verlangennach § 17 Abs. 1 ThürVgG seine Entgeltabrechnungen und die Entgeltabrechnungen des Nachauftragnehmers sowie die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 15 Abs. 1 Nr.1 ThürVgG und die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer abgeschlossenen Werkverträge vorzulegen. Ich/Wir weisen meine/unsere Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hin. Ich/Wir und meine/unsere Nachunternehmer halten nach § 17 Abs. 2 ThürVgG vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereit.

Stand: 07.04.2014 1

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4.)Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach den §§ 10 bis 12 und 17 Abs. 2 ThürVgG, eine Vertragsstrafe von % (von der Vergabestelle einzutragen) desAuftragswertes an den Auftraggeber zu zahlen.Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall, dass der Verstoß durch einen von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, dass ich/wir den Verstoß weder kannte/n noch kennen musste/n.Nach § 18 Abs. 4 ThürVgG bleibt die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt.

5.)Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ich/wir oder mein(e)/unser(e) Nachunternehmer die aus §§ 10 und 11 ThürVgG resultierenden Anforderungen schuldhaft nicht erfüllen sowie schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 12 und § 17 Abs. 2 ThürVgG verstoßen.

______________________________(Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)

Ist das Formblatt nicht an dieser Stelle unterschrieben, wird das Angebot ausgeschlossen.

Stand: 07.04.2014 2

1,0

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Stand: 07.04.2014

Ergänzende Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)

Wichtiger Hinweis:

Dieses Formblatt erfordert zwingend die Unterzeichnung durch den Bieter und ist den der Vergabestelle zu übersendenden Angebotsunterlagen unterschrieben sowie mit Ort und Datum gekennzeichnet beizufügen.Fehlt die Unterschrift oder wird dieses Formblatt den Angebotsunterlagen nicht beigefügt, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Ich erkläre/Wir erklären, dass

meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung Arbeitsbedingungen gewährt werden, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) gebunden ist. Dies gilt entsprechend für Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 AEntG sowie für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.

meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Auftragsdurchführung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird.

ich/wir, soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, nach § 12 Abs. 2 ThürVgG die Verpflichtung zur Beachtung der Tariftreue und der Entgeltgleichheit unter Verwendung dieser Erklärung mit dem Nachunternehmer vereinbare/vereinbaren.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, das zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, nach § 15 ThürVgG zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Vergabeverfahrensführt.

Für den Verstoß gegen die vertraglichen Nebenpflichten nach dieser EVB-Tariftreue und Entgeltgleichheit bei der Ausführung des Auftrags werden hiermit die Sanktionsmöglichkeiten für den Auftraggeber nach § 18 ThürVgG vertraglich vereinbart.

___________________ ______________________________(Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)

Ist das Formblatt nicht an dieser Stelle unterschrieben, wird das Angebot ausgeschlossen.

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Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG)

Wichtiger Hinweis für den Bieter/Hauptauftragnehmer:

Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Abgabe dieses Formblattes obliegt gem. § 12 Abs. 2 ThürVgG dem Bieter bzw. Auftragnehmer.

Anfänglicher Nachunternehmereinsatz: Dieses Formblatt erfordert zwingend die Unterzeichnung durch den Nachunternehmer. Sofern eine Abgabe des Formblattes nicht bereits zusammen mit den Angebotsunterlagen möglich ist, kann das Formblatt von der Vergabestelle nach den einschlägigen Bestimmungen (§§ 16 VOB/A, 16 VOB/A EG, 16 VOL/A, 19 VOL/A EG) nachgefordert werden, es muss jedoch spätestens vor Auftragserteilung nachgereicht worden sein (§ 15 Abs. 2 ThürVgG).

Nachträglicher Nachunternehmereinsatz: Im Falle des nachträglichen Nachunternehmereinsatzes (§ 12 Abs. 3 ThürVgG) ist das Formblatt unterzeichnet zusammen mit der Benennung des Nach-unternehmers einzureichen. Bei Verstößen gegen diese Pflicht kann der Auftraggeber Sanktionen gem. § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) gegen den Auftragnehmer verhängen.

Ich erkläre/Wir erklären, dass

meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung Arbeitsbedingungen gewährt werden, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) gebunden ist. Dies gilt entsprechend für Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 AEntG sowie für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.

meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Auftragsdurchführung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass die Nichtabgabe oder die Abgabe einerunvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung nach § 15 ThürVgG zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens führt oder, sofern ich/wir gemäß § 12 Abs. 3 ThürVgG nachträglich als Nachunternehmer eingesetzt wurde/wurden, Sanktionen gemäß § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) gegen den Auftragnehmer verhängt werden können.

______________________________(Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)

Stand: August 2014

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Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)

Wichtiger Hinweis:

Dieses Formblatt erfordert zwingend Angaben durch den Bieter und ist den der Vergabestelle zu übersendenden Angebotsunterlagen ausgefüllt und unterschrieben sowie mit Ort und Datum gekennzeichnet beizufügen. Fehlt die Unterschrift oder wird dieses Formblatt den Angebotsunterlagen nicht oder nicht vollständig ausgefüllt beigefügt, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Anlage zum Angebot zur Ausschreibung (ggf. Nr., Bezeichnung)

I. Enthält die Lieferung Produkte, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden oder werden solche Produkte im Rahmen der Erbringung der Bau- oder Dienstleistung verwendet?

Ja Nein

Falls ja, sind Angaben in den nachfolgenden Abschnitten II. und III. erforderlich.

II. Bitte Zutreffendes ankreuzen!

Erklärung über die

Lieferung

Verwendung im Rahmen der Erbringung von Bauleistungen

Verwendung im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

von folgenden Waren/Warengruppen

1. Bekleidung (z.B. Arbeitskleidung, Uniformen usw., z.B. T-Shirts, Hemden, Hosen, Schuhe)

2. Stoffe und Textilwaren (z.B. Vorhangstoffe, Teppiche)

3. Naturkautschuk-Produkte (z.B. Einmal-/ Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder)

4. Lederwaren, Gerbprodukte (z.B. Botentaschen)

5. Spielwaren

6. Sportartikel (z.B. Bälle, Schläger, weiteres Zubehör)

7. Holz oder Holzprodukte

8. Natursteine

9. Agrarprodukte (z.B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft)

10. Produkte mit Materialanteilen aus den Warengruppen 2. bis 4: Mischprodukte mit Produktanteilen aus Warengruppen 2. bis 4. werden erfasst, soweit sie überwiegend Materialien aus einer oder mehreren dieser Warengruppen enthalten

Stand: 07.04.2014

RSB Oberhof, Maßnahmen-Nr.15033GE "Oberhalb der Bahn" in Gerstungen

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III. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen und ggf. ausfüllen!

Ich verpflichte mich/ wir verpflichten uns, den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen,

die nachweislich unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind. Als Nachweis ist dieser Erklärung _________________________________________________(z.B. unabhängige Zertifizierung) beigefügt.

für die ich zusichere/ wir zusichern, dass sie unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind.Zum Beleg hierfür ist dieser Erklärung _____________________________________________(z.B. Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) beigefügt.

Ich erkläre/ Wir erklären, dass

die Vorlage eines Nachweises (unabhängige Zertifizierung, Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) darüber, dass die vertraglich vereinbarte Lieferung der Waren unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind, nicht möglich ist. Trotz intensiven Bemühens konnten diesbezügliche Nachweise nicht ermittelt werden.

IV. Die vorstehend abgegebene Erklärung wird als vertragliche Nebenpflicht im Falle des Zuschlags Bestandteil des Vertrages.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, das zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, nach § 15 ThürVgG zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens führt.

Für den Verstoß gegen die vertraglichen Nebenpflichten nach dieser EVB-ILO bei der Ausführung des Auftrags werden hiermit die Sanktionsmöglichkeiten für den Auftraggeber nach § 18 ThürVgG vertraglich vereinbart.

Soweit Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen in Bezug auf die vorgenannten Waren/Warengruppen aus den relevanten Herstellungsländern auf Nachunternehmer übertragen werden, hat der Auftragnehmer nach § 12 Abs. 2 ThürVgG die Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Verwendung dieser Erklärung mit dem Nachunternehmer zu vereinbaren.

______________________________(Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)

Ist das Formblatt nicht oder unvollständig ausgefüllt bzw. ist das Formblatt nicht an dieser Stelle unterschrieben, wird das Angebot ausgeschlossen.

Stand: 07.04.2014

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Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)

Wichtiger Hinweis für den Bieter/Hauptauftragnehmer:

Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Abgabe dieses Formblattes obliegt gem. § 12 Abs. 2 ThürVgG dem Bieter bzw. Auftragnehmer.

Anfänglicher Nachunternehmereinsatz: Dieses Formblatt erfordert zwingend Angaben und die Unterzeichnung durch den Nachunternehmer. Sofern eine Abgabe des Formblattes nicht bereits zusammen mit den Angebotsunterlagen möglich ist, kann das Formblatt von der Vergabestelle nach den einschlägigen Bestimmungen (§§ 16 VOB/A, 16 VOB/A EG, 16 VOL/A, 19 VOL/A EG) nachgefordert werden, es muss jedoch spätestens vor Auftragserteilung nachgereicht worden sein (§ 15 Abs. 2 ThürVgG).

Nachträglicher Nachunternehmereinsatz: Im Falle des nachträglichen Nachunternehmereinsatzes (§ 12 Abs. 3 ThürVgG) ist das Formblatt aufgefüllt und unterzeichnet zusammen mit der Benennung des Nachunternehmers einzureichen. Bei Verstößen gegen diese Pflicht kann der Auftraggeber Sanktionen gem. § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) gegen den Auftragnehmer verhängen.

Anlage zum Angebot zur Ausschreibung (ggf. Nr., Bezeichnung)

I. Enthält die Lieferung Produkte, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden oder werden solche Produkte im Rahmen der Erbringung der Bau- oder Dienstleistung verwendet?

Ja Nein

Falls ja, sind Angaben in den nachfolgenden Abschnitten II. und III. erforderlich.

II. Bitte Zutreffendes ankreuzen!

Erklärung über die

Lieferung

Verwendung im Rahmen der Erbringung von Bauleistungen

Verwendung im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

von folgenden Waren/Warengruppen

1. Bekleidung (z.B. Arbeitskleidung, Uniformen usw., z.B. T-Shirts, Hemden, Hosen, Schuhe)

2. Stoffe und Textilwaren (z.B. Vorhangstoffe, Teppiche)

3. Naturkautschuk-Produkte (z.B. Einmal-/ Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder)

4. Lederwaren, Gerbprodukte (z.B. Botentaschen)

5. Spielwaren

6. Sportartikel (z.B. Bälle, Schläger, weiteres Zubehör)

7. Holz oder Holzprodukte

Stand: August 2014

RSB Oberhof, Maßnahmen-Nr.15033GE "Oberhalb der Bahn" in Gerstungen

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8. Natursteine

9. Agrarprodukte (z.B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft)

10. Produkte mit Materialanteilen aus den Warengruppen 2. bis 4: Mischprodukte mit Produktanteilen aus Warengruppen 2. bis 4. werden erfasst, soweit sie überwiegend Materialien aus einer oder mehreren dieser Warengruppen enthalten

III. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen und ggf. ausfüllen!

Ich verpflichte mich/ wir verpflichten uns, den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen,

die nachweislich unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind. Als Nachweis ist dieser Erklärung _________________________________________________(z.B. unabhängige Zertifizierung) beigefügt.

für die ich zusichere/ wir zusichern, dass sie unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind.Zum Beleg hierfür ist dieser Erklärung _____________________________________________(z.B. Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) beigefügt.

Ich erkläre/ Wir erklären, dass

die Vorlage eines Nachweises (unabhängige Zertifizierung, Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) darüber, dass die vertraglich vereinbarte Lieferung der Waren unter Beachtung der in § 11 Abs. 1 ThürVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind, nicht möglich ist. Trotz intensiven Bemühens konnten diesbezügliche Nachweise nicht ermittelt werden.

IV.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, das zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, nach § 15 ThürVgG zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens führt oder, sofern ich/wir gemäß § 12 Abs. 3 ThürVgG nachträglich als Nachunternehmer eingesetzt wurde/wurden, Sanktionen gemäß § 18 ThürVgG (fristlose Kündigung des Vertrages, Vertragsstrafe, Auftragssperre) gegen den Auftragnehmer verhängt werden können.

______________________________(Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)

Stand: August 2014

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Kommunales VertragsmusterArchitektenvertrag

- Selbstständige Freianlagen/Außenanlagen -

Inhaltsverzeichnis:

Architektenvertrag - Selbstständige Freianlagen/Außenanlagen -

§ 1 Gegenstand des Vertrags

§ 2 Grundlagen des Vertrags

§ 3 Stufen-/abschnittsweise Beauftragung bzw. Gesamtbeauftragung

§ 4 Leistungen des Auftragnehmers

§ 5 Leistungen des Auftraggebers und anderer fachlich Beteiligter/ Beteiligung von Fachbehörden

§ 6 Termine/Fristen

§ 7 Honorarermittlung und Nebenkosten

§ 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers

§ 9 Ergänzende Vereinbarungen

Seite:

1 - 12

3

3

4

5

6

7

7

11

11

1

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(Ja

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2018)

Vertragsgegenstand:

Bezeichnung/Projekt-Nr.:

KVM Frei/Außen

§ 3a Vorgehensweise bei fehlender Vereinbarung von Planungs- undÜberwachungszielen

4

Entwicklung und Erschließung des GE „Oberhalb der Bahn“

Fachplanung Freianlagen

Anlage 1 "Nebenkosten" (ggf. beigefügt) 1

Anhang 1: Zusammenstellung der Planungs- und Überwachungsziele

Anhang 2: Ermittlung der Honorarzone 1

Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen- ZVB -

1 - 6

Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen- AVB -

1 - 4

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2KVM Frei/Außen

wird folgender Vertrag geschlossen:

- nachstehend Auftragnehmer genannt -

(Straße, PLZ und Ort)

in

vertreten durch

(Straße, PLZ und Ort)

in

und

- nachstehend Auftraggeber genannt -

(Straße, PLZ und Ort)

in

diese(r) vertreten durch

(Straße, PLZ und Ort)in

vertreten durch

Zwischen

- Selbstständige Freianlagen/Außenanlagen -

Architektenvertrag

Gemeindeverwaltung Gerstungen

die Bürgermeisterin

Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen

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KVM Frei/Außen 3

Ggf. abstimmen mit anderen Objektplanern.Zutreffendes ausfüllen/ankreuzen.

Der Auftragnehmer hat die Planungs- und Überwachungsziele zu beachten, die sich aus folgenden Unterlagen ergeben:

2.1

Grundlagen des Vertrags§ 2

(z. B. Gebäude, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, soweit nicht in § 38 Abs. 1 HOAI erfasst)

Anhang 1 - Zusammenstellung der Planungs- und Überwachungsziele *) ***)

Technische Anlagen (DIN 276, Kostengr. 540) *)

Der Auftrag umfasst nicht folgende Objekte und Anlagen(-teile): **)1.4

Die vorstehenden Zeitangaben sind unverbindlich.

1.2.4

1.2.3

1.2.2

1.2.1

in der ZeitFreianlagen

je nach Finanzierung bzw. Bewilligung der Zuwendungen in zeitlich getrennten Abschnitten in etwa wie folgt durchzuführen:

1.3.2

in einem Zuge durchzuführen.1.3.1

Es ist beabsichtigt, die unter 1.1 genannte Maßnahme *)1.3

1.2.4

1.2.3

1.2.2

1.2.1

Der Auftrag umfasst folgende einzelne Freianlagen:1.2

(genaue Bezeichnung der Freianlagen bzw. Außenanlagen)

Gegenstand dieses Vertrags sind Architektenleistungen für1.1

Gegenstand des Vertrags § 1

Bestimmungen über Zuwendungen an kommunale Auftraggeber (z. B. � ANBest �) bzw. Auflagen-

*)**)

Der Auftragnehmer hat weiter zu beachten z.B.2.2

in Bewilligungsbescheiden:

Falls diese Option angekreuzt wird, ist Anhang 1 auszufüllen.***)

Fachplanung Freianlagen

Landschaftsbau

2019-2022

- GWB, VgV, ThürVgG, Thüringer Vergabe-Mittelstandsrichtlinie

- die für die Maßnahme geltenden Förderbestimmungen der GRW

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KVM Frei/Außen 4

Zutreffendes bitte ankreuzen. (Entweder die Variante 3.1 oder die Variante 3.2 wählen).

-

Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren in § 4 gekennzeichneten Leistungsphasen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer von den in § 4 gekennzeichneten Leistungsphasenzunächst nur die Leistungsphasen

3.1.1

Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auf-traggeber innerhalb von Monaten ***) / zwei Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auf-

3.1.2

trag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.

Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen nach 3.1.1 gelten die Bedingungen dieses Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.

3.1.3

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer sämtliche in § 4 gekennzeichneten Leistungsphasen.

Der Auftraggeber wählt die Gesamtbeauftragung **)3.2

Der Auftraggeber wählt die stufen-/abschnittsweise Beauftragung **)3.1

Stufen-/abschnittsweise Beauftragung bzw. Gesamtbeauftragung§ 3

bis .

-

-- Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen (AVB).

- Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen (ZVB).

Soweit dieser Vertrag mit seinen Anlagen nichts anderes bestimmt, gelten die HOAI und folgende Vertragsbestandteile:

2.3

-

**)Sollen weniger als zwei Jahre vereinbart werden, ist die Alternative anzukreuzen und auszufüllen.***)

Vorgehensweise bei fehlender Vereinbarung von Planungs- und Überwachungszielen§ 3a

-

Dieser Vertrag fällt unter das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). *)

verpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in

2.4

Der Auftragnehmer hat zu beachten

die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgelt-

Baden-Württemberg (LTMG)

- BVB Mindestentgelt -

Hier ankreuzen, falls der Vertrag unter das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) fällt. Vergleiche hierzu § 2 LTMG.

*)

Angebot des AN vom

Soweit wesentliche Planungs- und Überwachungsziele noch nicht vereinbart sind (vgl. 2.1, Anhang 1), hat der Auftragnehmer zunächst eine Planungsgrundlage zur Ermittlung und Festlegung dieser Ziele sowie eine diesbezügliche Kosteneinschätzung zu erstellen. Die Planungsgrundlage und die Kosteneinschätzung sind dem Auftraggeber zur Zustimmung vorzulegen. Auf das Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers bzw. Auftragnehmers nach § 650r BGB wird hingewiesen.

Das Honorar für die Erarbeitung der Planungsgrundlage und der Kosteneinschätzung wird in 7.1 geregelt.

1 4

Zur Erstellung der Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung sind folgende Leistungen zu erbringen: ****)

Hier sind die Leistungen einzutragen, die für die Erarbeitung der Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung zu erbringen sind. Üblicherweise sind dies die Grundleistungen der Leistungsphase 1 sowie die ersten beiden Grundleistungen der Leistungsphase 2. Daneben können weitere Leistungen (Besondere Leistungen) erforderlich bzw. gewünscht sein, so z.B. eine Bedarfsplanung nach DIN 18205.

****)

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KVM Frei/Außen 5

Zu übertragende Leistungsphasen ankreuzen und ggf. § 8 HOAI berücksichtigen. Grundleistungen, die der AG überträgt, hier auch dann anzukreuzen, wenn sie zur Erstellung der Planungsgrundlage/Kosteneinschätzung erforderlich sind und bereits unter § 3a benannt wurden.

die Grundleistungen der Leistungsphase 2 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Objektbetreuung4.9

die Grundleistungen der Leistungsphase 3 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Objektüberwachung und Dokumentation4.8

die Grundleistungen der Leistungsphase 4 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Mitwirkung bei der Vergabe4.7

die Grundleistungen der Leistungsphase 5 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Vorbereitung der Vergabe4.6

die Grundleistungen der Leistungsphase 6 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Ausführungsplanung4.5

die Grundleistungen der Leistungsphase 7 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Genehmigungsplanung4.4

die Grundleistungen der Leistungsphase 8 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Entwurfsplanung4.3

die Grundleistungen der Leistungsphase 9 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Vorplanung4.2

die Grundleistungen der Leistungsphase 1 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Grundlagenermittlung4.1

Der Auftragnehmer hat, wenn nach § 3 übertragen, folgende Grundleistungen aus dem Leistungsbild "Objektplanung Freianlagen" nach §§ 3, 34 Abs. 1, 39 und Anlage 11 Nr. 11.1 HOAI zu erbringen: *) **)

Leistungen des Auftragnehmers§ 4

Die vereinbarten Grundleistungen der Leistungsphase 4 stehen noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Beauftragung (Bedarfsposition). Zeigt sich im Verlauf der Planung, dass für einzelne Grundleistungen der Leistungsphase 4 kein Bedarf besteht, wird das Honorar entsprechend gemindert (Ansprüche nach § 8 AVB i.V.m. § 648 BGB sind insoweit nicht gegeben).

*)

***) Nicht zu übertragende Grundleistungen innerhalb der Leistungsphase aufführen, ggf. § 8 HOAI berücksichtigen.

**) Auf § 3a (Pflicht des Auftragnehmers zur Erstellung einer Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung bei fehlender Vereinbarung von Planungs- und Überwachungszielen) wird hingewiesen.

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KVM Frei/Außen 6

Die Leistungen für die evtl. Erstellung einer Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung und das Honorar für diese Leistungen werden unter § 3a und 7.1 geregelt.

Vermessung durch:

Tragwerksplanung durch:

Objektplanung für Gebäude durch:

Verkehrsanlagen **) durch:Ingenieurbauwerke **)Objektplanung für

Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten, an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligten erbracht:

5.2

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer folgende Unterlagen zur Verfügung:

durch:

durch:

durch:

durch:

Folgende Leistungen aus dem Leistungsbild nach §§ 34 Abs. 1, 39 HOAI werden vom Auftraggeber selbst oder in seinem Auftrag von Dritten erbracht:

5.1

Leistungen des Auftraggebers und anderer fachlich Beteiligter/Beteiligung von Fachbehörden

§ 5

Der Auftraggeber behält sich vor, (weitere) Besondere Leistungen nach Vertragsabschluss zu übertragen.

.5

.4

.3

.2

.1

Dem Auftragnehmer werden folgende Besondere Leistungen übertragen: *)4.10

Baugrundbeurteilung durch:

Bes. Leistung örtliche Bauüberwachung

Bes. Leistung SIGEKO

**) Zutreffendes ausfüllen/ankreuzen.

*)

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KVM Frei/Außen 7

Honorarermittlung und Nebenkosten§ 7

Im Übrigen hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass Planung und Durchführung der Baumaßnahme nicht aufgehalten werden.

6.2

- Entwurfsplanung nach 4.3

- Vorplanung nach 4.2

Für die Leistungen nach § 4 gelten folgende Termine/Fristen:6.1

§ 6 Termine/Fristen

Bei der Erarbeitung des Planungskonzepts sind folgende Fachbehörden (Dienststellen) oder Versorgungsträger zu beteiligen:

5.3

Die Verträge mit den anderen an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligten werden vom Auftraggeber geschlossen.

Nutzungsspezifische Anlagen (DIN 276, Kostengr. 548) durch:

Beleuchtungsanlagen/Sonstige Anlagen durch:

Sonstige Technik durch:

Gas-, Wasser- und Abwasseranlagen durch:

Technische Anlagen der Freianlagen (z. B. DIN 276, Kostengr. 540):

Das Honorar für die Erstellung der Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung (vgl. § 3a) wird wie folgt ermittelt: *)

7.1

Soweit die Erstellung der Planungsgrundlage Grundleistungen der Leistungsphasen Grundlagenermittlung (4.1) und Vorplanung (4.2) umfasst, sind diese in dem unter 7.2 hierfür vereinbarten Honorar enthalten.

Für darüber hinausgehende Leistungen **) wird folgendes Honorar vereinbart:

Falls zutreffend ausfüllen/ankreuzen.*)**) z.B. eine Bedarfsplanung nach DIN 18205; hier die betreffenden Leistungen nennen und die jeweiligen Honorare festlegen.

u.a. UWB, UNB, Straßenbauamt, EVU

für den 1.BA innerhalb von 3 Monaten

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Nach den anrechenbaren Kosten (§§ 4, 6 und 38 HOAI) auf der Grundlage der Kostenberechnung.

7.2.1

Das Honorar für die Grundleistungen wird wie folgt ermittelt:7.2

KVM Frei/Außen

Nach folgender Honorarzone (§§ 5, 40 HOAI):

8

z.B. getrennt die Leistungsphasen 5 bis 9 bei zeitlich getrennter Ausführung von Bauabschnitten.

Zutreffendes bitte ankreuzen, unter Beachtung der Bestimmungen des § 11 HOAI.

v. H.v. H.Gesamt:

v. H.v. H.4.9Objektbetreuung

v. H.v. H.4.8Objektüberwachung und Dokumentation

v. H.v. H.4.7Mitwirkung bei der Vergabe

v. H.v. H.4.6Vorbereitung der Vergabe

v. H.v. H.4.5Ausführungsplanung

v. H.v. H.4.4Genehmigungsplanung

v. H.v. H.4.3Entwurfsplanung

v. H.v. H.4.2Vorplanung

v. H.v. H.4.1Grundlagenermittlung

Freianlagen: Freianlagen:

Nach folgender Bewertung der Grundleistungen in den Leistungsphasen (§ 39 HOAI)7.2.5

wie folgt teilweise zusammengefasst bzw. getrennt ermittelt **)

zusammengefasst ermittelt *)

jeweils getrennt ermittelt *)

Das Honorar wird aus den anrechenbaren Kosten der unter 7.2.3 Nr. 1 bis Nr. 7.2.4

4.

3.

2.

1.

ggf.Anhang zumVertrag

HonorarzoneFreianlagen

aufgeführten Freianlagen (ggf. abstimmen mit § 1 Nr. 1.2)

7.2.3

Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten erfolgt ggf. nach § 9 des Vertrags.7.2.2

Landschaftsbau II

7.1.3.1

*)**)

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KVM Frei/Außen 9

Bei Vereinbarung nach 7.3.3 ausfüllen; die Gehälter der Schreibkräfte sind mit den obigen Stundensätzen abgegolten.

Die Leistungen für die evtl. Erstellung einer Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung und das Honorar für diese Leistungen werden unter § 3a und 7.1 geregelt.

Werden Leistungen nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf vergütet, hat der Auftragnehmer wöchentlich prüfbare Stundennachweise zu übergeben, wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.

7.4.2

EUR

für Mitarbeiter

EURfür den Auftragnehmer und Partner7.4.1

Als Stundensätze werden vereinbart:**)7.4

EUR netto.nach 7.3.3, höchstens jedoch bis zum Betrag von7.3.4

nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf und auf der Grundlage nachfolgender Stundensätze.

die Besonderen Leistungen7.3.3

EUR

nettopauschal

EUR

EUR

EUR

die Besonderen Leistungen7.3.2

v. H.

v. H.des Grund-honorars(100 v. H.)

v. H.

die Besonderen Leistungen7.3.1

Die Besonderen Leistungen nach 4.10 werden wie folgt honoriert: *)7.3

Nach folgenden besonderen Honorarvereinbarungen:7.2.7

Der Honorarrahmen stellt die Differenz zwischen dem Von- und dem Bis-Satz dar.

v. H. desAls Honorarsatz nach § 40 Abs. 1 HOAI wird der Mindestsatz zuzüglich7.2.6

EUR

Honorarrahmens vereinbart.

für technische Zeichner und sonstige Mitarbeitermit vergleichbarer Qualifikation, die technischeoder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen

(z.B. nach § 40 Abs. 6 i. V. m. § 36 Abs. 1 HOAI)

*)

**)

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Alle übrigen nach § 14 HOAI erstattungsfähigen Nebenkosten (z. B. Anfertigung von Filmen und Fotos, Versandkosten oder Kosten für Datenübertragungen) werden pauschal

KVM Frei/Außen 10

7.5.1 oder 7.5.2 ankreuzen.

Zutreffendes ausfüllen/ankreuzen.

Bei Erstattung auf Nachweis sind die Nebenkosten zeitnah abzurechnen, die Kosten für Reisen spätestens vierteljährlich. In Reisekostenabrechnungen sind die notwendigen Angaben zu machen (z. B. Datum, Reisezweck, -ziel und -dauer, Verkehrsmittel).

7.12

Nach der VOB/A oder VOL/A vereinnahmte Entschädigungen stehen dem Auftraggeber zu. Der Auftragnehmer hat nur Anspruch auf Erstattung der Nebenkosten nach 7.5. Hat der Auftragnehmer die Leistungsverzeichnisse zu vervielfältigen, sind seine Nebenkosten mit den Pauschalen 7.5.1 oder 7.5.2 abgegolten.

7.11

Mit der Pauschale/Teilpauschale nach 7.5 sind nicht abgegolten die Nebenkosten für solche Besonderen Leistungen, die erst nach Vertragsabschluss übertragen werden.

7.10

Die Pauschale/Teilpauschale unter 7.5 bezieht sich auf das im Vertrag vereinbarte Leistungsbild (Grundleistungen und ggf. Besondere Leistungen). Wird nach Vertragsabschluss das vereinbarte Leistungsbild geändert (z. B. Wegfall oder Hinzutritt bestimmter Leistungsphasen, vorzeitige Vertragsauflösung, Erbringung der Leistungsphase 8 durch ortsansässige Auftragnehmer) und ändern sich dadurch die ursprünglichen Annahmen für die Pauschale/Teilpauschale nach 7.5 nicht unwesentlich, dann ist ggf. eine neue Pauschale zu vereinbaren.

7.9

Wird ein Baustellenbüro eingerichtet und ändern sich dadurch die ursprünglichen Annahmen für die Pauschale oder Teilpauschale nach 7.5 nicht unwesentlich (z.B. betr. der Reisen), dann ist ggf. eine neue Pauschale zu vereinbaren.

7.8

Spätestens vor Beginn der Bauarbeiten wird ggf. einvernehmlich noch festgelegt, ob und inwieweit der Auftragnehmer an der Baustelle ein ausreichend besetztes Baubüro zu unterhalten hat. Die Kosten für ein etwaiges erforderliches Baustellenbüro trägt der Auftraggeber. Einzelheiten (z. B. wegen der Räumlichkeiten) werden rechtzeitig vor Baubeginn festgelegt. Der Auftragnehmer ist ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht befugt, in die Ausschreibungstexte für die bauausführenden Unternehmen Regelungen bezüglich eines Baustellenbüros aufzunehmen.

7.7

Die Umsatzsteuer für das Honorar des Auftragnehmers und für die Nebenkosten wird gesondert gezahlt.

7.6

erstattet.

EUR netto **)mit

v. H. des Nettohonorars **)mit

Kosten für Reisen (Nr. 2 und 3 Anlage 1) **)

Kosten für Vervielfältigungen von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen(Nr. 1.1 bis 1.3 Anlage 1) **)

Anlage 1Folgende Nebenkosten werden auf Nachweis und nach Maßgabe der Anlage 1 "Nebenkosten" erstattet:

Alternativ zu 7.5.1 *)7.5.2

der

der Kostenberechnung. **)

v. H. der anrechenbaren Kosten auf der Grundlagemit

v. H. des Nettohonorars **)mit

EUR netto **)mit

Pauschal *)7.5.1

Sämtliche nach § 14 HOAI erstattungsfähige Nebenkosten (mit Ausnahme der Kosten für ein Baustellenbüro) werden wie folgt vergütet:

7.5

**)

**)

**)*)

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KVM Frei/Außen 11

Baustellenverordnung9.2

Das Überwachen der Fertigstellungspflege gehört zu den Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen der Objektüberwachung (§§ 3 und 39 Abs. 4 HOAI i.V.m. mit der Anlage 11 Nr. 11.1 zur HOAI).

Nach Abschnitt 3.7 der DIN 18320 gehört bei Vegetationsflächen die Fertigstellungspflege i. S. der DIN 18916, 18917, 18918 oder 18035 Teil 4 (Pflege nach Fertigstellung der Pflanz-/Saatarbeiten bis zum Ablauf der Vegetationsperiode bzw. bis zur Abnahme) zur Vertragserfüllung bzw. zu den Leistungen der bauausführenden Unternehmen.

9.1

Ergänzende Vereinbarungen § 9

- Für sonstige Schäden

EUR- Für Personenschäden

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 10 der AVB müssen mindestens betragen:

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers§ 8

EUR

vom Auftraggeber selbst erbracht.

von einem noch zu beauftragenden Dritten erbracht.

vom Auftragnehmer erbracht (für die Leistungen wird ein gesonderter Vertrag geschlossen).

Für den Fall, dass die Baustelle unter die Baustellenverordnung fällt und danach ein Baustellenkoordinator (u. a. auch mit der Erstellung eines SiGe-Plans) zu beauftragen ist, werden diese Leistungen

Fertigstellungspflege

9.3 Anrechnung früherer Entgelte (Vorleistungen)

Im Zusammenhang mit dem Auftrag bereits früher gezahlte Entgeltefür / in Höhe von

(z.B. Preisgelder, Honorare für Voruntersuchungen, Gutachten)

werden auf das Honorar ganz (teilweise) wie folgt angerechnet:

oder:

Im Zusammenhang mit dem Auftrag bereits erbrachte Vorleistungen sind im geminderten Leistungsbild (§ 4) berücksichtigt.

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KVM Frei/Außen 12

(Unterschrift)(Unterschrift, Dienstsiegel)

(Ort, Datum) (Ort, Datum)

Auftragnehmer:Auftraggeber:

Ausgefertigt:

9.4 Raum für weitere Vereinbarungen:

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Kommunales VertragsmusterIngenieurvertrag

- Ingenieurbauwerke -

Inhaltsverzeichnis:

Ingenieurvertrag - Ingenieurbauwerke -

§ 1 Gegenstand des Vertrags

§ 2 Grundlagen des Vertrags

§ 3 Stufen-/abschnittsweise Beauftragung bzw. Gesamtbeauftragung

§ 4 Leistungen des Auftragnehmers

§ 5 Leistungen des Auftraggebers und anderer fachlich Beteiligter/ Beteiligung von Fachbehörden

§ 6 Termine/Fristen

§ 7 Honorarermittlung und Nebenkosten

§ 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers

§ 9 Ergänzende Vereinbarungen

Seite:

1 - 13

3

4

4

5

6

7

8

12

12

KVM Ing

60.6

00/1

21.0

Ingenie

urv

ert

rag -

Ingenie

urb

auw

erk

e -

(Ja

nuar

2018)

Ric

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Verlag G

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GU

rheberr

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hütz

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Nach

ahm

ung v

erb

ote

n!

Bezeichnung/Projekt-Nr.:

Vertragsgegenstand:

§ 3a Vorgehensweise bei fehlender Vereinbarung von Planungs- undÜberwachungszielen

1

4

Entwicklung und Erschließung des GE „Oberhalb der Bahn“

Fachplanung Ingenieurbauwerke

Anlage 1 "Nebenkosten" (ggf. beigefügt) 1

Anhang 1: Zusammenstellung der Planungs- und Überwachungsziele

Anhang 2: Ermittlung der Honorarzone 1

Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen- ZVB -

1 - 6

Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen- AVB -

1 - 4

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- Ingenieurbauwerke -

Ingenieurvertrag

2KVM Ing

wird folgender Vertrag geschlossen:

- nachstehend Auftragnehmer genannt -

(Straße, PLZ und Ort)

in

vertreten durch

(Straße, PLZ und Ort)

in

und

- nachstehend Auftraggeber genannt -

(Straße, PLZ und Ort)

in

diese(r) vertreten durch

(Straße, PLZ und Ort)in

vertreten durch

Zwischen Gemeindeverwaltung Gerstungen

die Bürgermeisterin

Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen

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3KVM Ing

ggf. abstimmen mit Nr. 7.2.4.Zutreffendes ausfüllen/ankreuzen.Falls diese Option angekreuzt wird, ist Anhang 1 auszufüllen.

Die vorstehenden Zeitangaben sind unverbindlich.1.6

1.2.3

1.2.2

1.2.1

in der ZeitBauwerk/Anlage

je nach Finanzierung bzw. Bewilligung der Zuwendungen in zeitlich getrennten Abschnitten in etwa wie folgt durchzuführen:

1.5.2

in einem Zuge durchzuführen.1.5.1

Es ist beabsichtigt, die unter 1.1 genannte Baumaßnahme **) 1.5

Bei einer Beauftragung des Auftragnehmers zugleich mit der Objektplanung Außenanlagen/

1.4

Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik **)1.3.2

Anlagen der Maschinentechnik **)1.3.1

Der Auftrag umfasst ferner auch folgende Anlagen:1.3

1.2.3

1.2.2

1.2.1

Die Gesamtbaumaßnahme umfasst folgende Ingenieurbauwerke: *)1.2

(genaue Bezeichnung des Objekts und der Art der Baumaßnahme, z.B. Neubau, Umbau, Instandsetzung)

Gegenstand dieses Vertrags sind Ingenieurleistungen für1.1

Gegenstand des Vertrags§ 1

Frei-/Außenanlagen, Kostengruppe 500 DIN 276, mit Ausnahme der Kostengruppe(n)

Vom Vertragsgegenstand ausgenommen sind folgende Objekte oder Kostengruppen nach DIN 276:

(z.B. Verkehrsanlagen)

(z.B. Kostengruppen 540)

Freianlagen oder Verkehrsanlagen wird ein gesonderter Vertrag geschlossen.

1.2.4

1.3.3

1.3.4

1.2.5

*)**)

Der Auftragnehmer hat die Planungs- und Überwachungsziele zu beachten, die sich aus folgenden Unterlagen ergeben:

2.1

Grundlagen des Vertrags§ 2

Anhang 1 - Zusammenstellung der Planungs- und Überwachungsziele **) ***)

***)

Bestimmungen über Zuwendungen an kommunale Auftraggeber (z. B. � ANBest �) bzw. Auflagen-

Der Auftragnehmer hat zu beachten z.B.2.2

in Bewilligungsbescheiden:

Fachplanung Ingenieurbauwerke

Baufreimachung

Ingenieurbauwerke Schmutzwasseranlagen

Ingenieurbauwerke Regenwasseranlagen

1.2.4 Ingenieurbauwerke Trinkwasseranlagen

2019-2022

- GWB, VgV, ThürVgG, Thüringer Vergabe-Mittelstandsrichtlinie

- die für die Maßnahme geltenden Förderbestimmungen der GRW

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-

Dieser Vertrag fällt unter das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). *)

4KVM Ing

- Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen (AVB),

Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren in § 4 gekennzeichneten Leistungen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer von den in § 4 gekennzeichneten Leistungen zu-nächst nur die Leistungen

3.1.1

Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auf-traggeber innerhalb von Monaten ****) / zwei Jahren nach Fertigstellung der bisher in

3.1.2

Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.

Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen nach 3.1.1 gelten die Bedingungen dieses Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.

3.1.3

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer sämtliche in § 4 gekennzeichneten Leistungen.

Der Auftraggeber wählt die Gesamtbeauftragung **)3.2

Der Auftraggeber wählt die stufen-/abschnittsweise Beauftragung **)3.1

Stufen-/abschnittsweise Beauftragung bzw. Gesamtbeauftragung§ 3

bis . ***)

- Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen (ZVB),

Soweit dieser Vertrag mit seinen Anlagen nichts anderes bestimmt, gelten die HOAI und folgende2.3

-

Hier sind die Leistungen einzutragen, die für die Erarbeitung der Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung zu erbringen sind. Üblicherweise sind dies die Grundleistungen der Leistungsphase 1 sowie die ersten beiden Grundleistungen der Leistungsphase 2. Daneben können weitere Leistungen (Besondere Leistungen) erforderlich bzw. gewünscht sein, so z.B. eine Bedarfsplanung nach DIN 18205.

*****)

Vorgehensweise bei fehlender Vereinbarung von Planungs- und Überwachungszielen§ 3a

Soweit wesentliche Planungs- und Überwachungsziele noch nicht vereinbart sind (vgl. 2.1, Anhang 1), hat der Auftragnehmer zunächst eine Planungsgrundlage zur Ermittlung und Festlegung dieser Ziele sowie eine diesbezügliche Kosteneinschätzung zu erstellen. Die Planungsgrundlage und die Kosteneinschätzung sind dem Auftraggeber zur Zustimmung vorzulegen. Auf das Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers bzw. Auftragnehmers nach § 650r BGB wird hingewiesen.

-

Vertragsbestandteile:

Zutreffendes bitte ankreuzen. (Entweder die Variante 3.1 oder die Variante 3.2 wählen).**)

Sollen weniger als zwei Jahre vereinbart werden, ist die Alternative anzukreuzen und auszufüllen.****)

-

-

Das Honorar für die Erarbeitung der Planungsgrundlage und der Kosteneinschätzung wird in 7.1 geregelt.

verpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in

Der Auftragnehmer hat zu beachten

2.4

die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgelt-

Baden-Württemberg (LTMG)

- BVB Mindestentgelt -

Hier ankreuzen, falls der Vertrag unter das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) fällt. Vergleiche hierzu § 2 LTMG.

*)

Zur Erstellung der Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung sind folgende Leistungen zu erbringen: *****)

Zum Beispiel:. 4.1 bis 4.4***)

Angebot des AN vom

1 4

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die Grundleistungen der Leistungsphase 2 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

5KVM Ing

Zu übertragende Leistungsphasen ankreuzen und ggf. § 8 HOAI berücksichtigen. Grundleistungen, die der AG überträgt, hier auch dann anzukreuzen, wenn sie zur Erstellung der Planungsgrundlage/Kosteneinschätzung erforderlich sind und bereits unter § 3a benannt wurden.

die Grundleistungen der Leistungsphase 3 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Bauoberleitung4.8.1

die Grundleistungen der Leistungsphase 4 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Mitwirkung bei der Vergabe4.7

die Grundleistungen der Leistungsphase 5 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Vorbereitung der Vergabe4.6

die Grundleistungen der Leistungsphase 6 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Ausführungsplanung4.5

die Grundleistungen der Leistungsphase 7 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Genehmigungsplanung4.4

die Grundleistungen der Leistungsphase 8 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Entwurfsplanung4.3

Vorplanung4.2

die Grundleistungen der Leistungsphase 1 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Grundlagenermittlung4.1

Der Auftragnehmer hat, wenn nach § 3 übertragen, folgende Leistungen aus dem Leistungsbild der §§ 3, 43 und Anlage 12 Nr. 12.1 HOAI zu erbringen: *) **)

Umfang der Leistungen des Auftragnehmers§ 4

Nicht zu übertragende einzelne Grundleistungen innerhalb der Leistungsphase aufführen, ggf. § 8 HOAI berücksichtigen.

*)

***)

Die vereinbarten Grundleistungen der Leistungsphase 4 stehen noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Beauftragung (Bedarfsposition). Zeigt sich im Verlauf der Planung, dass für einzelne Grundleistungen der Leistungsphase 4 kein Bedarf besteht, wird das Honorar entsprechend gemindert (Ansprüche nach § 8 AVB i.V.m. § 648 BGB sind insoweit nicht gegeben).

**) Auf § 3a (Pflicht des Auftragnehmers zur Erstellung einer Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung bei fehlender Vereinbarung von Planungs- und Überwachungszielen) wird hingewiesen.

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6KVM Ing

Nicht zu übertragende einzelne Grundleistungen innerhalb der Leistungsphase aufführen, ggf. § 8 HOAI berücksichtigen.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer folgende Unterlagen zur Verfügung:

durch:

durch:

durch:

durch:

Folgende Leistungen aus dem Leistungsbild des § 43 HOAI werden vom Auftraggeber selbst oder in seinem Auftrag von Dritten erbracht:

5.1

Leistungen des Auftraggebers und anderer fachlich Beteiligter/Beteiligung von Fach- behörden

§ 5

Der Auftraggeber behält sich vor, (weitere) Besondere Leistungen nach Vertragsabschluss zu übertragen.

.5

.4

.3

.2

.1

Dem Auftragnehmer werden folgende Besondere Leistungen übertragen: **) ***)4.10

Hier nur solche Besonderen Leistungen vereinbaren, die bei einer stufenweisen/abschnittsweisen Beauftragung der ersten Stufe (also der Stufe, die bereits mit Vertragsabschluss übertragen wird) zuzuordnen sind.

die Besonderen Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung nach Anlage 12 Nr. 12.1 HOAI, mit Ausnahme folgender Leistung(en):

4.8.2

die Grundleistungen der Leistungsphase 9 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): *)

Objektbetreuung4.9

Leistungen des Auftragnehmers - Fortsetzung -§ 4

Örtliche Bauüberwachung

Bes. Leistung örtliche Bauüberwachung

Bes. Leistung SIGEKO

*)**)

Die Leistungen für die evtl. Erstellung einer Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung und das Honorar für diese Leistungen werden unter § 3a und 7.1 geregelt.

***)

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7KVM Ing

Im Übrigen hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass Planung und Durchführung der Baumaßnahme nicht aufgehalten werden.

6.2

-

- Entwurfsplanung nach 4.3

- Vorplanung nach 4.2

Für die Leistungen nach § 4 gelten folgende Termine/Fristen:6.1

Termine/Fristen§ 6

Bei der Erarbeitung des Planungskonzepts sind folgende Fachbehörden (Dienststellen) oder Versorgungsträger zu beteiligen:

5.3

Die Verträge mit den anderen an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligten werden vom Auftraggeber geschlossen.

Sicherheitskoordinator:

Baugrundbeurteilung durch:

Objektplanung Freianlagen durch:

Verfahrens- und Prozesstechnik durch:

Starkstromanlagen durch:

Gas-, Wasser- und Abwasseranlagen durch:

Vermessung durch:

Tragwerksplanung durch:

Örtliche Bauüberwachung durch:

Objektplanung für Verkehrsanlagen durch:

Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten, an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligten erbracht:

5.2

u.a. UWB, UNB, Straßenbauamt, EVU

für den 1.BA innerhalb von 3 Monaten

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8KVM Ing

Zutreffendes ausfüllen/ankreuzen unter Beachtung § 11 HOAI und der Objektliste.

zusammengefasst ermittelt ***)

jeweils getrennt ermittelt ***)

aufgeführten Ingenieurbauwerke (ggf. abstimmen mit § 1 Nr. 1.2)Das Honorar wird aus den anrechenbaren Kosten der unter 7.2.2 Nr. 1 bis Nr.7.2.3

3.

2.

1.

Honorarzone(ggf. nach Anhang)

Ingenieurbauwerke

Nach folgender Honorarzone (§§ 5, 44 HOAI):7.2.2

wie folgt teilweise zusammengefasst bzw. getrennt ermittelt: ****)

der Kostenberechnung

Nach den anrechenbaren Kosten7.2.1

Das Honorar für die Grundleistungen 4.1 bis 4.9 wird wie folgt ermittelt:7.2

Honorarermittlung und Nebenkosten§ 7

(z.B. sind die Honorare für die Gewerke Straße, Kanal, Wasser getrennt zu berechnen).

(§§ 4, 6 und 42 HOAI) auf der Grundlage

Das Honorar für die Erstellung der Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung (vgl. § 3a) wird wie folgt ermittelt: *)

7.1

Soweit die Erstellung der Planungsgrundlage Grundleistungen der Leistungsphasen Grundlagenermittlung (4.1) und Vorplanung (4.2) umfasst, sind diese in dem unter 7.2 hierfür vereinbarten Honorar enthalten.

Für darüber hinausgehende Leistungen **) wird folgendes Honorar vereinbart:

***)****) z.B. getrennt die Leistungsphasen 5 bis 9 und die örtliche Bauüberwachung bei zeitlich getrennter Ausführung von Abschnitten.

Falls zutreffend ausfüllen/ankreuzen.*)z.B. eine Bedarfsplanung nach DIN 18205; hier die betreffenden Leistungen nennen und die jeweiligen Honorare festlegen.**)

Baufreimachung II

Ingenieurbauwerke Schmutzwasseranlagen II

Ingenieurbauwerke Regenwasseranlagen II

4. Ingenieurbauwerke Trinkwasseranlagen II

4

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der Kostenfeststellung **)

Nach folgenden besonderen Honorarvereinbarungen:

v. H.v. H.

9KVM Ing

Bei Objekten nach § 41 Nr. 6 und 7 HOAI, die eine Tragwerksplanung erfordern, wird die Leistungsphase 2 nur mit 10 v. H. bewertet.Zutreffendes ausfüllen/ankreuzen.

v. H.*)

Monaten.Kosten und einer geschätzten Bauzeit von

EUR pauschal unter Zugrundelegung geschätzter anrechenbarer

EUR pauschal

der Kostenberechnung **)

auf der Grundlagev. H. der anrechenbaren Kosten (nach 7.2) 7.3.1

Das Honorar für die Leistungen nach 4.8.2 (Örtliche Bauüberwachung) wird wie folgt ermittelt:

7.3

(z. B. Erhöhung der Honorare nach § 12 oder § 44 Abs. 6 HOAI)

7.2.6

Der Honorarrahmen stellt die Differenz zwischen dem Von- und dem Bis-Satz dar.

v. H. desAls Honorarsatz nach § 44 Abs. 1 HOAI wird der Mindestsatz zuzüglich7.2.5

v. H.Gesamt:

v. H.v. H.v. H.4.9Objektbetreuung

v. H.v. H.v. H.4.8Bauoberleitung

v. H.v. H.v. H.4.7Mitwirkung bei der Vergabe

v. H.v. H.v. H.4.6Vorbereitung der Vergabe

v. H.v. H.v. H.4.5Ausführungsplanung

v. H.v. H.v. H.4.4Genehmigungsplanung

v. H.v. H.v. H.4.3Entwurfsplanung

v. H.*)v. H.*)4.2Vorplanung *)

v. H.v. H.v. H.4.1Grundlagenermittlung

Ingenieurbauwerke:

Nach folgender Bewertung der Grundleistungen in den Leistungsphasen (§ 43 HOAI)7.2.4

7.2.2.1 7.2.2.2 7.2.2.3/4

Honorarrahmens vereinbart.

*)**)

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10KVM Ing

7.5.1 oder 7.5.2 ankreuzen.

Bei Vereinbarung nach 7.4.3 ausfüllen; die Gehälter der Schreibkräfte sind mit den obigen Stundensätzen abgegolten.

Zutreffendes ausfüllen/ankreuzen.

der

der Kostenberechnung, ****)

v. H. der anrechenbaren Kosten auf der Grundlagemit

v. H. des Nettohonorars ****)mit

EUR netto ****)mit

Pauschal ***)7.5.1

Sämtliche nach § 14 HOAI erstattungsfähige Nebenkosten (mit Ausnahme der Kosten für ein Baustellenbüro) werden wie folgt vergütet:

7.5

7.4.7 Werden Leistungen nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf vergütet, hat der Auftragnehmer wöchentlich prüfbare Stundennachweise zu übergeben, wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.

Finden mehr Erläuterungs- bzw. Erörterungstermine statt, als im Leistungsbild Ingenieurbauwerke (Anlage 12, Nummer 12.1 HOAI) vorgesehen sind, wird für die Teilnahme des Auftragnehmers an den weiteren, nicht im Leistungsbild Ingenieurbauwerke vorgesehenen Terminen ein Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf auf Grundlage der Stundensätze nach 7.4.5 vereinbart.

7.4.6

****)

für technische Zeichner und sonstige Mitarbeitermit vergleichbarer Qualifikation, die technischeoder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen

für Mitarbeiter

EURfür den Auftragnehmer und Partner7.4.5

Als Stundensätze werden vereinbart: **)

EUR netto.Nach 7.4.3. höchstens jedoch bis zum Betrag von7.4.4

nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf und auf der Grundlage nachfolgender Stundensätze.

Die Besonderen Leistungen7.4.3

nettopauschal

EUR

7.4.2 Die Besonderen Leistungen

v. H.

v. H.des Grund-honorars(100 v. H.)

v. H.

Die Besonderen Leistungen7.4.1

Die Besonderen Leistungen nach 4.10 werden wie folgt honoriert: *)7.4

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

**)

****)***)

*) Die Leistungen für die evtl. Erstellung einer Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung und das Honorar für diese Leistungen werden unter § 3a und 7.1 geregelt.

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11KVM Ing

7.5.1 oder 7.5.2 ankreuzen.Zutreffendes ausfüllen/ankreuzen.

Bei Erstattung auf Nachweis sind die Nebenkosten zeitnah abzurechnen, die Kosten für Reisen spätestens vierteljährlich. In Reisekostenabrechnungen sind die notwendigen Angaben zu machen (z. B. Datum, Reisezweck, -ziel und -dauer, Verkehrsmittel).

7.12

Nach der VOB/A oder VOL/A vereinnahmte Entschädigungen stehen dem Auftraggeber zu. Der Auftragnehmer hat nur Anspruch auf Erstattung der Nebenkosten nach 7.5. Hat der Auftragnehmer die Leistungsverzeichnisse zu vervielfältigen, sind seine Nebenkosten mit den Pauschalen 7.5.1 oder 7.5.2 abgegolten.

7.11

Mit der Pauschale/Teilpauschale nach 7.5 sind nicht abgegolten die Nebenkosten für solche Besondere Leistungen, die erst nach Vertragsabschluss übertragen werden.

7.10

Die Pauschale/Teilpauschale unter 7.5 bezieht sich auf das im Vertrag vereinbarte Leistungsbild (Grundleistungen und ggf. Besondere Leistungen). Wird nach Vertragsabschluss das vereinbarte Leistungsbild geändert (z. B. Wegfall oder Hinzutritt bestimmter Leistungsphasen, vorzeitige Vertragsauflösung, Erbringung der Leistungsphase 8 durch ortsansässige Auftragnehmer) und ändern sich dadurch die ursprünglichen Annahmen für die Pauschale/Teilpauschale nach 7.5 nicht unwesentlich, dann ist ggf. eine neue Pauschale zu vereinbaren.

7.9

Wird ein Baustellenbüro eingerichtet und ändern sich dadurch die ursprünglichen Annahmen für die Pauschale oder Teilpauschale nach 7.5 nicht unwesentlich (z.B. betr. der Reisen), dann ist ggf. eine neue Pauschale zu vereinbaren.

7.8

Spätestens vor Beginn der Bauarbeiten wird einvernehmlich noch festgelegt, ob und inwieweit der Auftragnehmer an der Baustelle ein Baubüro zu unterhalten hat. Die Kosten für ein etwaiges erforderliches Baustellenbüro trägt der Auftraggeber. Einzelheiten (z. B. wegen der Räumlichkeiten) werden rechtzeitig vor Baubeginn festgelegt. Der Auftragnehmer ist ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht befugt, in die Ausschreibungstexte für die bauausführenden Unternehmen Regelungen bezüglich eines Baustellenbüros aufzunehmen.

7.7

Die Umsatzsteuer für das Honorar des Auftragnehmers und für die Nebenkosten wird gesondert gezahlt.

7.6

EUR netto **)mit

v. H. des Nettohonorars **)mit

Alle übrigen nach § 14 HOAI erstattungsfähigen Nebenkosten (z. B. Anfertigung von Filmen und Fotos, Versandkosten oder Kosten für Datenübertragungen) werden pauschal

Kosten für Reisen (Nr. 2 und 3 Anlage 1) **)

Kosten für Vervielfältigungen von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen(Nr. 1.1 bis 1.3 Anlage 1) **)

Anlage 1Folgende Nebenkosten werden auf Nachweis und nach Maßgabe der Anlage 1 "Nebenkosten" erstattet:

Alternativ zu 7.5.1 *)7.5.2

**)

*)**)

erstattet.

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- für sonstige Schäden

EUR- für Personenschäden

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 10 der AVB müssen mindestens betragen:

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers§ 8

EUR

12KVM Ing

ggf. ausfüllen/ankreuzen.

Die Überwachung der Ausführung des Tragwerks ist ggf. Bestandteil der örtlichen Bauüberwachung nach 4.10

Ergänzende Vereinbarungen *)§ 9

9.1

(z. B. Bewehrung)

Für die Überwachung folgender Tragwerksteile wird der Tragwerksplaner beauftragt:

Die Überwachung obliegt dem Auftragnehmer. **)

Überwachung der Ausführung des Tragwerks

9.2 Baustellenverordnung

vom Auftraggeber selbst erbracht.

von einem noch zu beauftragenden Dritten erbracht.

vom Auftragnehmer erbracht (für die Leistungen wird ein gesonderter Vertrag geschlossen).

Für den Fall, dass die Baustelle unter die Baustellenverordnung fällt und danach ein Baustellenkoordinator (u. a. auch mit der Erstellung eines SiGe-Plans) zu beauftragen ist, werden diese Leistungen

Leistungsbild (§ 4) berücksichtigt.

9.3 Bereits erbrachte Vorleistungen

Im Zusammenhang mit dem Auftrag bereits erbrachte Vorleistungen sind im geminderten

*)**)

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(Unterschrift)(Unterschrift, Dienstsiegel)

(Ort, Datum)(Ort, Datum)

Auftragnehmer:Auftraggeber:

Ausgefertigt:

9.4 Raum für weitere Vereinbarungen:

13KVM Ing

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Kommunales VertragsmusterIngenieurvertrag- Verkehrsanlagen -

Inhaltsverzeichnis:

Ingenieurvertrag - Verkehrsanlagen -

§ 1 Gegenstand des Vertrags

§ 2 Grundlagen des Vertrags

§ 3 Stufen-/abschnittsweise Beauftragung bzw. Gesamtbeauftragung

§ 4 Leistungen des Auftragnehmers

§ 5 Leistungen des Auftraggebers und anderer fachlich Beteiligter/ Beteiligung von Fachbehörden

§ 6 Termine/Fristen

§ 7 Honorarermittlung und Nebenkosten

§ 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers

§ 9 Ergänzende Vereinbarungen

Seite:

1 - 12

3

4

4

5

6

7

8

11

12

KVM Verkehr

60.6

00/1

21.1

Ingenie

urv

ert

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Verk

ehrs

anla

gen -

(Ja

nuar

2018)

Ric

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Verlag G

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Nach

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n!

Bezeichnung/Projekt-Nr.:

Vertragsgegenstand:

1

Entwicklung und Erschließung des GE „Oberhalb der Bahn“

Fachplanung Verkehrsanlagen

Anlage 1 "Nebenkosten" (ggf. beigefügt) 1

Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen- ZVB -

1 - 6

Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen- AVB -

1 - 4

Anhang 1: Zusammenstellung der Planungs- und Überwachungsziele

Anhang 2: Ermittlung der Honorarzone

§ 3a Vorgehensweise bei fehlender Vereinbarung von Planungs- undÜberwachungszielen

4

1

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- Verkehrsanlagen -

Ingenieurvertrag

2KVM Verkehr

wird folgender Vertrag geschlossen:

- nachstehend Auftragnehmer genannt -

(Straße, PLZ und Ort)

in

vertreten durch

(Straße, PLZ und Ort)

in

und

- nachstehend Auftraggeber genannt -

(Straße, PLZ und Ort)

in

diese(r) vertreten durch

(Straße, PLZ und Ort)in

vertreten durch

Zwischen Gemeindeverwaltung Gerstungen

die Bürgermeisterin

Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen

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3KVM Verkehr

Zutreffendes ausfüllen/ankreuzen.Falls diese Option angekreuzt wird, ist Anhang 1 auszufüllen.

Die vorstehenden Zeitangaben sind unverbindlich.1.6

1.2.3

1.2.2

1.2.1

in der ZeitBauwerk/Anlage

je nach Finanzierung bzw. Bewilligung der Zuwendungen in zeitlich getrennten Abschnitten in etwa wie folgt durchzuführen:

1.5.2

in einem Zuge durchzuführen.1.5.1

Es ist beabsichtigt, die unter 1.1 genannte Baumaßnahme *) 1.5

Bei einer Beauftragung des Auftragnehmers zugleich mit der Objektplanung Freianlagen oder

1.4

(z.B. Ausstattung, Beleuchtungs-/Signalanlagen, Nebenanlagen)

1.3.2

1.3.1

Der Auftrag umfasst ferner auch folgende Anlagen:1.3

1.2.3

1.2.2

1.2.1

Die Gesamtbaumaßnahme besteht aus folgenden Verkehrsanlagen:1.2

(genaue Bezeichnung des Objekts und der Art der Baumaßnahme, z.B. Neubau, Umbau, Instandsetzung)

Gegenstand dieses Vertrags sind Ingenieurleistungen für1.1

Gegenstand des Vertrags§ 1

Frei-/Außenanlagen mit Ausnahme der Kostengruppe(n)

Vom Vertragsgegenstand ausgenommen sind folgende Objekte oder Kostengruppen:

Kosten der Kostengruppe(n)

Ingenieurbauwerke wird ein gesonderter Vertrag geschlossen.

*)**)

Bestimmungen über Zuwendungen an kommunale Auftraggeber (z. B. � ANBest �) bzw. Auflagen-

Der Auftragnehmer hat zu beachten z.B.2.2

Der Auftragnehmer hat die Planungs- und Überwachungsziele zu beachten, die sich aus folgenden Unterlagen ergeben:

2.1

Grundlagen des Vertrags§ 2

Anhang 1 - Zusammenstellung der Planungs- und Überwachungsziele *) **)

in Bewilligungsbescheiden:

Fachplanung Verkehrsanlagen inkl. Straßenbeleuchtung

Straßenbau inkl. Straßenbeleuchtung

2019-2022

- GWB, VgV, ThürVgG, Thüringer Vergabe-Mittelstandsrichtlinie

- die für die Maßnahme geltenden Förderbestimmungen der GRW

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4KVM Verkehr

-

Dieser Vertrag fällt unter das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). *)

Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren in § 4 gekennzeichneten Leistungen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer von den in § 4 gekennzeichneten Leistungen zu-nächst nur die Leistungen

3.1.1

Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auf-traggeber innerhalb von Monaten ****) / zwei Jahren nach Fertigstellung der bisher in

3.1.2

Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.

Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen nach 3.1.1 gelten die Bedingungen dieses Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.

3.1.3

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer sämtliche in § 4 gekennzeichneten Leistungen.

Der Auftraggeber wählt die Gesamtbeauftragung **)3.2

Der Auftraggeber wählt die stufen-/abschnittsweise Beauftragung **)3.1

Stufen-/abschnittsweise Beauftragung bzw. Gesamtbeauftragung§ 3

bis

- Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen (AVB),- Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen (ZVB),

Soweit dieser Vertrag mit seinen Anlagen nichts anderes bestimmt, gelten die HOAI und folgende2.3Vertragsbestandteile:

. ***)

-

Sollen weniger als zwei Jahre vereinbart werden, ist die Alternative anzukreuzen und auszufüllen.****)Zum Beispiel:. 4.1 bis 4.4***)

-

-

-

verpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in

Der Auftragnehmer hat zu beachten

2.4

die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgelt-

Baden-Württemberg (LTMG)

- BVB Mindestentgelt -

Hier ankreuzen, falls der Vertrag unter das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) fällt. Vergleiche hierzu § 2 LTMG.

*)

Zutreffendes bitte ankreuzen. (Entweder die Variante 3.1 oder die Variante 3.2 wählen).**)

Vorgehensweise bei fehlender Vereinbarung von Planungs- und Überwachungszielen§ 3a

Soweit wesentliche Planungs- und Überwachungsziele noch nicht vereinbart sind (vgl. 2.1, Anhang 1), hat der Auftragnehmer zunächst eine Planungsgrundlage zur Ermittlung und Festlegung dieser Ziele sowie eine diesbezügliche Kosteneinschätzung zu erstellen. Die Planungsgrundlage und die Kosteneinschätzung sind dem Auftraggeber zur Zustimmung vorzulegen. Auf das Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers bzw. Auftragnehmers nach § 650r BGB wird hingewiesen.

Das Honorar für die Erarbeitung der Planungsgrundlage und der Kosteneinschätzung wird in 7.1 geregelt.

Zur Erstellung der Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung sind folgende Leistungen zu erbringen: *****)

Hier sind die Leistungen einzutragen, die für die Erarbeitung der Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung zu erbringen sind. Üblicherweise sind dies die Grundleistungen der Leistungsphase 1 sowie die ersten beiden Grundleistungen der Leistungsphase 2. Daneben können weitere Leistungen (Besondere Leistungen) erforderlich bzw. gewünscht sein, so z.B. eine Bedarfsplanung nach DIN 18205.

*****)

Angebot des AN vom

1 4

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5KVM Verkehr

Zu übertragende Leistungsphasen ankreuzen und ggf. § 8 HOAI berücksichtigen. Grundleistungen, die der AG überträgt, hier auch dann anzukreuzen, wenn sie zur Erstellung der Planungsgrundlage/Kosteneinschätzung erforderlich sind und bereits unter § 3a benannt wurden.

die Grundleistungen der Leistungsphase 2 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Bauoberleitung4.8.1

die Grundleistungen der Leistungsphase 3 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Mitwirkung bei der Vergabe4.7

die Grundleistungen der Leistungsphase 4 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Vorbereitung der Vergabe4.6

die Grundleistungen der Leistungsphase 5 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Ausführungsplanung4.5

die Grundleistungen der Leistungsphase 6 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Genehmigungsplanung4.4

die Grundleistungen der Leistungsphase 7 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Entwurfsplanung4.3

die Grundleistungen der Leistungsphase 8 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Vorplanung4.2

die Grundleistungen der Leistungsphase 1 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)

Grundlagenermittlung4.1

Der Auftragnehmer hat, wenn nach § 3 übertragen, folgende Leistungen aus dem Leistungsbild der §§ 3, 47 und Anlage 13 Nr. 13.1 zur HOAI zu erbringen: *) **)

Leistungen des Auftragnehmers§ 4

Nicht zu übertragende einzelne Grundleistungen innerhalb der Leistungsphase aufführen, ggf. § 8 HOAI berücksichtigen.

*)

***)

Die vereinbarten Grundleistungen der Leistungsphase 4 stehen noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Beauftragung (Bedarfsposition). Zeigt sich im Verlauf der Planung, dass für einzelne Grundleistungen der Leistungsphase 4 kein Bedarf besteht, wird das Honorar entsprechend gemindert (Ansprüche nach § 8 AVB i.V.m. § 648 BGB sind insoweit nicht gegeben).

**) Auf § 3a (Pflicht des Auftragnehmers zur Erstellung einer Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung bei fehlender Vereinbarung von Planungs- und Überwachungszielen) wird hingewiesen.

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die Grundleistungen der Leistungsphase 9 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): *)

6KVM Verkehr

Nicht zu übertragende einzelne Grundleistungen innerhalb der Leistungsphase aufführen, ggf. § 8 HOAI berücksichtigen.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer folgende Unterlagen zur Verfügung:

durch:

durch:

durch:

durch:

Folgende Leistungen aus dem Leistungsbild des § 47 HOAI werden vom Auftraggeber selbst oder in seinem Auftrag von Dritten erbracht:

5.1

Leistungen des Auftraggebers und anderer fachlich Beteiligter/Beteiligung von Fach- behörden

§ 5

Der Auftraggeber behält sich vor, (weitere) Besondere Leistungen nach Vertragsabschluss zu übertragen.

.5

.4

.3

.2

.1

Dem Auftragnehmer werden folgende Besondere Leistungen übertragen: **) ***)4.10

Hier nur solche Besonderen Leistungen vereinbaren, die bei einer stufenweisen/abschnittsweisen Beauftragung der ersten Stufe (also der Stufe, die bereits mit Vertragsabschluss übertragen wird) zuzuordnen sind.

Örtliche Bauüberwachung

die Besonderen Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung nach Anlage 13 Nr. 13.1 HOAI, mit Ausnahme folgender Leistung(en):

4.8.2

Objektbetreuung4.9

Leistungen des Auftragnehmers - Fortsetzung -§ 4

*)**)

Bes. Leistung örtliche Bauüberwachung

Bes. Leistung SIGEKO

Die Leistungen für die evtl. Erstellung einer Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung und das Honorar für diese Leistungen werden unter § 3a und 7.1 geregelt.

***)

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7KVM Verkehr

Im Übrigen hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass Planung und Durchführung der Baumaßnahme nicht aufgehalten werden.

6.2

-

- Entwurfsplanung nach 4.3

- Vorplanung nach 4.2

Für die Leistungen nach § 4 gelten folgende Termine/Fristen:6.1

Termine/Fristen§ 6

Bei der Erarbeitung des Planungskonzepts sind folgende Fachbehörden (Dienststellen) oder Versorgungsträger zu beteiligen:

5.3

Die Verträge mit den anderen an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligten werden vom Auftraggeber geschlossen.

Sicherheitskoordinator:

Baugrundbeurteilung durch:

Objektplanung Freianlagen durch:

Verkehrstechnik:

Vermessung durch:

Tragwerksplanung durch:

Örtliche Bauüberwachung durch:

Objektplanung für Ingenieurbauwerke durch:

Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten, an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligten erbracht:

5.2

u.a. UWB, UNB, Straßenbauamt, EVU

für den 1.BA innerhalb von 3 Monaten

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Zutreffendes ausfüllen/ankreuzen unter Beachtung § 11 HOAI und der Objektliste.

8KVM Verkehr

zusammengefasst ermittelt ***)

jeweils getrennt ermittelt ***)

aufgeführten Verkehrsanlagen (ggf. abstimmen mit § 1 Nr. 1.2)Das Honorar wird aus den anrechenbaren Kosten der unter 7.2.2 Nr. 1 bis Nr.7.2.3

3.

2.

1.

Honorarzone(ggf. nach Anhang)

Verkehrsanlagen

Nach folgender Honorarzone (§§ 5, 48 HOAI):7.2.2

wie folgt teilweise zusammengefasst bzw. getrennt ermittelt: ****)

der Kostenberechnung

Nach den anrechenbaren Kosten7.2.1

Das Honorar für die Grundleistungen 4.1 bis 4.9 wird wie folgt ermittelt:7.2

Honorarermittlung und Nebenkosten§ 7

(z.B. sind die Honorare für die Gewerke Straße, Kanal, Wasser getrennt zu berechnen).

(§§ 4, 6 und 42 HOAI) auf der Grundlage

Das Honorar für die Erstellung der Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung (vgl. § 3a) wird wie folgt ermittelt: *)

7.1

Soweit die Erstellung der Planungsgrundlage Grundleistungen der Leistungsphasen Grundlagenermittlung (4.1) und Vorplanung (4.2) umfasst, sind diese in dem unter 7.2 hierfür vereinbarten Honorar enthalten.

Für darüber hinausgehende Leistungen **) wird folgendes Honorar vereinbart:

***)****) z.B. getrennt die Leistungsphasen 5 bis 9 und die örtliche Bauüberwachung bei zeitlich getrennter Ausführung von Abschnitten.

Falls zutreffend ausfüllen/ankreuzen.*)Z.B. eine Bedarfsplanung nach DIN 18205; hier die betreffenden Leistungen nennen und die jeweiligen Honorare festlegen.**)

Straßenbau inkl. Straßenbeleuchtung II

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*)

der Kostenfeststellung *)

Nach folgenden besonderen Honorarvereinbarungen:

v. H.v. H.

9KVM Verkehr

*) Zutreffendes ausfüllen/ankreuzen.

Monaten. *)Kosten und einer geschätzten Bauzeit von

EUR pauschal unter Zugrundelegung geschätzter anrechenbarer

EUR pauschal *)

der Kostenberechnung *)

auf der Grundlagev. H. der anrechenbaren Kosten (nach 7.2) 7.3.1

Das Honorar für die Leistungen nach 4.8.2 (Örtliche Bauüberwachung) wird wie folgt er-7.3

(z.B. freie Honorarzuschläge beim Bauen im Bestand, sofern nicht bereits vorstehend berücksichtigt).

(z. B. Erhöhung der Honorare nach § 12 oder § 48 Abs. 6 HOAI)

7.2.6

Honorarrahmens vereinbart. Der Honorarrahmen stellt die Differenz zwischen dem Von- und dem Bis-Satz dar.

v. H. desAls Honorarsatz nach § 48 Abs. 1 HOAI wird der Mindestsatz zuzüglich7.2.5

v. H.Gesamt:

v. H.v. H.v. H.4.9Objektbetreuung

v. H.v. H.v. H.4.8Bauoberleitung

v. H.v. H.v. H.4.7Mitwirkung bei der Vergabe

v. H.v. H.v. H.4.6Vorbereitung der Vergabe

v. H.v. H.v. H.4.5Ausführungsplanung

v. H.v. H.v. H.4.4Genehmigungsplanung

v. H.v. H.v. H.4.3Entwurfsplanung

v. H.v. H.v. H.4.2Vorplanung

v. H.v. H.v. H.4.1Grundlagenermittlung

Nach folgender Bewertung der Grundleistungen in den Leistungsphasen (§ 47 HOAI):7.2.4

7.2.2.1

mittelt:

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10KVM Verkehr

7.5.1 oder 7.5.2 ankreuzen.

Bei Vereinbarung nach 7.4.3 ausfüllen; die Gehälter der Schreibkräfte sind mit den obigen Stundensätzen abgegolten.

Zutreffendes ausfüllen/ankreuzen.

der

der Kostenberechnung, ****)

v. H. der anrechenbaren Kosten auf der Grundlagemit

v. H. des Nettohonorars ****)mit

EUR netto ****)mit

Pauschal ***)7.5.1

Sämtliche nach § 14 HOAI erstattungsfähige Nebenkosten (mit Ausnahme der Kosten für ein Baustellenbüro) werden wie folgt vergütet:

7.5

7.4.7 Werden Leistungen nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf vergütet, hat der Auftragnehmer wöchentlich prüfbare Stundennachweise zu übergeben, wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.

Finden mehr Erläuterungs- bzw. Erörterungstermine statt, als im Leistungsbild Verkehrsanlagen (Anlage 13, Nummer 13.1 HOAI) vorgesehen sind, wird für die Teilnahme des Auftragnehmers an den weiteren, nicht im Leistungsbild Verkehrsanlagen vorgesehenen Terminen ein Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf auf Grundlage der Stundensätze nach 7.4.5 vereinbart.

7.4.6

****)

für technische Zeichner und sonstige Mitarbeitermit vergleichbarer Qualifikation, die technischeoder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen

für Mitarbeiter

EURfür den Auftragnehmer und Partner7.4.5

Als Stundensätze werden vereinbart: **)

EUR netto.Nach 7.4.3. höchstens jedoch bis zum Betrag von7.4.4

nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf und auf der Grundlage nachfolgender Stundensätze.

Die Besonderen Leistungen7.4.3

nettopauschal

EUR

7.4.2 Die Besonderen Leistungen

v. H.

v. H.des Grund-honorars(100 v. H.)

v. H.

Die Besonderen Leistungen7.4.1

Die Besonderen Leistungen nach 4.10 werden wie folgt honoriert: *)7.4

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

**)***)****)

*) Die Leistungen für die evtl. Erstellung einer Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung und das Honorar für diese Leistungen werden unter § 3a und 7.1 geregelt.

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11KVM Verkehr

7.5.1 oder 7.5.2 ankreuzen.

Zutreffendes ausfüllen/ankreuzen.

- für sonstige Schäden

EUR- für Personenschäden

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 10 der AVB müssen mindestens betragen:

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers§ 8

Bei Erstattung auf Nachweis sind die Nebenkosten zeitnah abzurechnen, die Kosten für Reisen spätestens vierteljährlich. In Reisekostenabrechnungen sind die notwendigen Angaben zu machen (z. B. Datum, Reisezweck, -ziel und -dauer, Verkehrsmittel).

7.12

Nach der VOB/A oder VOL/A vereinnahmte Entschädigungen stehen dem Auftraggeber zu. Der Auftragnehmer hat nur Anspruch auf Erstattung der Nebenkosten nach 7.5. Hat der Auftragnehmer die Leistungsverzeichnisse zu vervielfältigen, sind seine Nebenkosten mit den Pauschalen 7.5.1 oder 7.5.2 abgegolten.

7.11

Mit der Pauschale/Teilpauschale nach 7.5 sind nicht abgegolten die Nebenkosten für solche Besondere Leistungen, die erst nach Vertragsabschluss übertragen werden.

7.10

Die Pauschale/Teilpauschale unter 7.5 bezieht sich auf das im Vertrag vereinbarte Leistungsbild (Grundleistungen und ggf. Besondere Leistungen). Wird nach Vertragsabschluss das vereinbarte Leistungsbild geändert (z. B. Wegfall oder Hinzutritt bestimmter Leistungsphasen, vorzeitige Vertragsauflösung, Erbringung der Leistungsphase 8 durch ortsansässige Auftragnehmer) und ändern sich dadurch die ursprünglichen Annahmen für die Pauschale/Teilpauschale nach 7.5 nicht unwesentlich, dann ist ggf. eine neue Pauschale zu vereinbaren.

7.9

Wird ein Baustellenbüro eingerichtet und ändern sich dadurch die ursprünglichen Annahmen für die Pauschale oder Teilpauschale nach 7.5 nicht unwesentlich (z.B. betr. der Reisen), dann ist ggf. eine neue Pauschale zu vereinbaren.

7.8

Spätestens vor Beginn der Bauarbeiten wird einvernehmlich noch festgelegt, ob und inwieweit der Auftragnehmer an der Baustelle ein Baubüro zu unterhalten hat. Die Kosten für ein etwaiges erforderliches Baustellenbüro trägt der Auftraggeber. Einzelheiten (z. B. wegen der Räumlichkeiten) werden rechtzeitig vor Baubeginn festgelegt. Der Auftragnehmer ist ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht befugt, in die Ausschreibungstexte für die bauausführenden Unternehmen Regelungen bezüglich eines Baustellenbüros aufzunehmen.

7.7

Die Umsatzsteuer für das Honorar des Auftragnehmers und für die Nebenkosten wird gesondert gezahlt.

7.6

EUR netto **)mit

v. H. des Nettohonorars **)mit

Kosten für Reisen (Nr. 2 und 3 Anlage 1) **)

Anlage 1Folgende Nebenkosten werden auf Nachweis und nach Maßgabe der Anlage 1 "Nebenkosten" erstattet:

Alternativ zu 7.5.1 *)7.5.2

EUR

**)

*)**)

Alle übrigen nach § 14 HOAI erstattungsfähigen Nebenkosten (z. B. Anfertigung von Filmen und Fotos, Versandkosten oder Kosten für Datenübertragungen) werden pauschal

Kosten für Vervielfältigungen von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen(Nr. 1.1 bis 1.3 Anlage 1) **)

Page 60: 0 Projektbeschreibung Gerstungen - efgmbh.eu Oberhalb der Bahn Gerstungen... · vorgelagerte Verkehrsnetz sowie die BAB 4 nur über einen unzureichend befestigen (Platten) Feldweg

(Unterschrift)(Unterschrift, Dienstsiegel)

(Ort, Datum)

12KVM Verkehr

*) Ggf. ausfüllen/ankreuzen.

(Ort, Datum)

Ergänzende Vereinbarungen *)§ 9

Auftragnehmer:Auftraggeber:

Ausgefertigt:

9.3 Raum für weitere Vereinbarungen:

9.1 Baustellenverordnung

vom Auftraggeber selbst erbracht.

von einem noch zu beauftragenden Dritten erbracht.

vom Auftragnehmer erbracht (für die Leistungen wird ein gesonderter Vertrag geschlossen).

Für den Fall, dass die Baustelle unter die Baustellenverordnung fällt und danach ein Baustellenkoordinator (u. a. auch mit der Erstellung eines SiGe-Plans) zu beauftragen ist, werden diese Leistungen

Leistungsbild (§ 4) berücksichtigt.

9.2 Bereits erbrachte Vorleistungen

Im Zusammenhang mit dem Auftrag bereits erbrachte Vorleistungen sind im geminderten