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Sekundarstufe II. Berufskolleg. Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Fachinformatikerin/Fachinformatiker. Lehrplan • Schule in NRW Nr. 4269

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Sekundarstufe II. Berufskolleg. Fachklassen des

dualen Systems der Berufsausbildung.

Fachinformatikerin/Fachinformatiker.

Lehrplan • Schule in NRW Nr. 4269

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Lehrplan

für das Berufskolleg

in Nordrhein-Westfalen

Fachinformatikerin/Fachinformatiker

Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung

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ISBN 3–89314–798–5

Heft 4269

Herausgegeben vom

Ministerium für Schule, Jugend und Kinder

des Landes Nordrhein-Westfalen

Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf

Copyright by Ritterbach Verlag GmbH, Frechen

Druck und Verlag: Ritterbach Verlag

Rudolf-Diesel-Straße 5–7, 50226 Frechen

Telefon (0 22 34) 18 66-0, Fax (0 22 34) 18 66 90

www.ritterbach.de

1. Auflage 2005

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Heft Ausbildungsberuf

4269 Fachinformatikerin/Fachinformatiker 4275 Informations- und Telekommunikations-

system-Elektronikerin/

Informations- und Telekommunikations-

system-Elektroniker

4274 Informatikkauffrau/Informatikkaufmann 4176 Informations- und Telekommunikations-

system-Kauffrau

Informations- und Telekommunikations-

system-Kaufmann

Auszug aus dem Amtsblatt

des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder

des Landes Nordrhein-Westfalen

Nr. 1/05

Berufskolleg;

Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung;

Lehrpläne

RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinderv. 10. 12. 2004 – 63-6.08.01.13-22880

Für die in Anlage 1 aufgeführten Ausbildungsberufe werden hiermit Lehrpläne gemäß § 1 SchVG(BASS 1 – 2) festgesetzt.

Die Lehrpläne treten am 1. 2. 2005 in Kraft.

Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe „Schule in NRW“.

Die vom Verlag übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort u. a. für dieMitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten.

Die bisher gültigen Lehrpläne zur Erprobung – Anlage 2 – treten zum gleichen 31. 1. 2005 außerKraft.

Anlage 1

Folgende Lehrpläne treten mit Wirkung vom 1. 2. 2005 in Kraft:

Anlage 2

Folgende Lehrpläne zur Erprobung treten mit Ablauf des 31. 1. 2005 außer Kraft:

1) Fachinformatikerin/Fachinformatiker; Fachrichtungen Anwendungsentwicklung und System-integration; RdErl. vom 26. 9. 1997 (BASS 15 – 33 Nr. 169)

2) Informatikkauffrau/Informatikkaufmann; RdErl. vom 26. 9. 1997 (BASS 15 – 33 Nr. 174)

3) Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin/Informations- und Tele-kommunikationssystem-Elektroniker; RdErl. vom 26. 9. 1997 (BASS 15 – 33 Nr. 175)

4) Informations- und Telekommunikationssystem-Kauffrau/Informations- und Telekommunika-tionssystem-Kaufmann; RdErl. vom 26. 9. 1997 (BASS 15 – 33 Nr. 176)

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Inhalt Seite

1 Vorgaben für die Berufsausbildung 7

2 Allgemeine Ziele und didaktische Konzeption 8

3 Stundentafel 10

4 Hinweise zu den Lernbereichen 12

4.1 Hinweise zum berufsbezogenen Lernbereich 12

4.1.1 Zuordnung der Lernfelder 12

4.1.2 Erläuterung und Beschreibung der Fächer 13

4.2 Hinweise zum berufsübergreifenden Lernbereich 15

4.3 Hinweise zum Differenzierungsbereich 15

4.3.1 Allgemeine Hinweise 15

4.3.2 Erwerb der Fachhochschulreife 16

5 Lernerfolgsüberprüfung 17

6 KMK-Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Fachinformatiker/zur Fachinformatikerin 19

7 Aufgaben der Bildungsgangkonferenz 31

8 Beispiel für die Ausgestaltung einer Lernsituation 32

Anlagen 35

A-Ia Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik 35

A-Ib Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachinformatiker/zur Fachinformatikerin 47

A-II Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen 63

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1 Vorgaben für die Berufsausbildung

Grundlagen für die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Kommunikations-technik sind::

die geltenden Verordnungen über die Bildungsgänge in den Fachklassen des dualen Sys-tems

der KMK-Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachinformatiker/ Fachinformatike-rin (vgl. Kap. 6), der mit der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Infor-mations- und Kommunikationstechnik abgestimmt ist (vgl. Anlage I).

Die Verordnung über die Berufsausbildung gemäß § 25 BBiG bzw. HWO beschreibt die Be-rufsausbildungsanforderungen. Sie wurde von dem zuständigen Fachministerium des Bundes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie erlassen. Der mit der Verordnung über die Berufsausbildung abgestimmte Rah-menlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK-Rahmenlehrplan) beschreibt die Berufsausbildungsanforderungen für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule.

Der vorliegende Lehrplan ist die landesspezifische Umsetzung des KMK-Rahmenlehrplans für den Ausbildungsberuf Fachinformatiker/ Fachinformatikerin. Er übernimmt die Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplans mit ihren jeweiligen Zielformulierungen und Inhalten als Min-destanforderungen.

Der Lehrplan enthält Vorgaben und Hinweise für den Unterricht in den Lernbereichen gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK). Zur Unterstützung der Lernortkooperation und der schulinternen Arbeit sind dem Lehrplan die gemeinsamen Vorschriften der Verordnung über die Berufsausbildung, die Vor-schriften für den Ausbildungsberuf sowie der entsprechende Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung als Anlagen beigefügt.

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2 Allgemeine Ziele und didaktische Konzeption

Gemäß dem Bildungsauftrag des Berufskollegs (vgl. APO-BK, Erster Teil, 1. Abschnitt, § 1.1) ist die Entwicklung von Handlungskompetenz das Ziel des Unterrichts in den Fach-klassen des dualen Systems.

Handlungskompetenz bedeutet die Bereitschaft und Fähigkeit des Einzelnen, in gesellschaft-lichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht und individual- wie sozialverant-wortlich zu handeln. Hierzu gehört auch die Sensibilisierung für die Wirkungen tradierter männlicher und weiblicher Rollenprägungen und die Entwicklung alternativer Verhaltenswei-sen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming).

Handlungsorientierte didaktische Ansätze unterstützen diese Zielsetzung.

In diesem Sinn ist mit Handlungsorientierung das didaktische und lernorganisatorische Kon-zept für die Gestaltung von Unterricht bezeichnet.

Gestützt durch lernpsychologische Erkenntnisse lassen sich für die Gestaltung handlungsori-entierten Unterrichts in beruflichen Bildungsgängen folgende Orientierungspunkte angeben:

Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung – auch im Ge-samtkontext von Berufs- und Lebensplanung – bedeutsam sind. Lernen vollzieht sich in und durch Handlungen, auch durch gedankliches Nachvollziehen von Handlungen anderer. Die Handlungen / handlungsorientierte Lernprozesse knüpfen an Erfahrungen der Lernen-den an und sprechen deren Motivation an. Handlungen werden von den Lernenden selbstständig geplant, durchgeführt, ggf. korrigiert und schließlich bewertet. Sie sollen ein Erfassen der Wirklichkeit mit möglichst vielen Sinnen und die Integration unterschiedlicher sinnlicher Wahrnehmungen zulassen. Die Lernprozesse werden von sozialen und kooperativen Kommunikationsprozessen be-gleitet.Die Handlungs-/Lernergebnisse werden in die Erfahrungen der Lernenden integriert und hinsichtlich ihres individuellen und gesellschaftlichen Nutzens reflektiert.

Eine Unterrichtsgestaltung, die diese Orientierungspunkte beachtet, fördert ganzheitliche Lernprozesse und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, in aktiver, handelnder Ausei-nandersetzung mit dem Lerngegenstand neue Informationen und Reflexionen so mit ihren vorhandenen Handlungskompetenzen zu verknüpfen, dass sie die daraus resultierenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen in verschiedenen Lebensbereichen anwenden und erweitern können. Handlungskompetenz bewährt sich in der Bewältigung beruflicher und au-ßerberuflicher Lebenssituationen und in stetiger Weiterentwicklung. Die curriculare Gestaltung des Bildungsganges nach Lernfeldern unterstützt die Handlungs-orientierung.Die Lernfelder und die Lernfeldstrukturierung des jeweiligen Ausbildungsberufes sind im KMK-Rahmenlehrplan begründet. Der Lehrplan setzt diese für die Schulen des Landes um. Die Bildungsgangkonferenzen an den Schulen gestalten die Lernfelder für den Unterricht aus.

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Zur Unterstützung dieser Arbeit werden in den folgenden Abschnitten die zentralen Elemente der Lernfeldkonzeption beschrieben.

Zentrale Elemente des Lernfeldkonzepts

Die Lernfelder des Lehrplans orientieren sich an Arbeits- und Geschäftsprozessen des Aus-bildungsberufes. Hinweise dazu geben das Berufsbild, die Ausbildungsverordnung und die Ausbildungsrealität in den Betrieben. Daraus werden unter Einbeziehung gesellschaftlich und individuell bedeutsamer Handlungszusammenhänge für schulische Lernprozesse Lernfelderdidaktisch erschlossen. .

Das Lernfeldkonzept unterstützt berufsorientiertes, ganzheitliches und handlungsorientiertes Lernen im Bildungsgang.

Lernfelder sind durch Zielformulierungen im Sinne von Kompetenzbeschreibungen ausge-legt, d. h. sie beschreiben die am Ende der Lernprozesse erwarteten Fähigkeiten. Sie schließen die Kompetenzbereiche Fachkompetenz, Humankompetenz und Sozialkompetenz ein. Sie umfassen auch Methodenkompetenz (Bereitschaft und Fähigkeit zu methodengeleitetem Han-deln), Lernkompetenz (Weiterentwicklung des erreichten Kompetenzstandes durch Lernen) sowie kommunikative Kompetenz. Methodenkompetenz, Lernkompetenz und kommunikative Kompetenz bezeichnen nicht weitere Dimensionen von Handlungskompetenz, sondern sind integraler Bestandteil sowohl von Fach- als auch von Human-, als auch von Sozialkompetenz.

Den Lernfeldern sind Inhalte zugeordnet. Um den erforderlichen fachlichen und pädagogi-schen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum für eine Umsetzung der inhaltlichen Vorga-ben auf Schulebene sicherzustellen, erfüllen die Inhaltsangaben folgende Kriterien:

Didaktisch begründete Auswahl nach dem Prinzip der Exemplarität, die die Mindestanfor-derungen beschreibt, die zur Erfüllung des Ausbildungszieles erforderlich sind, Offenheit für schulspezifische Umsetzungen.

Die Bildungsgangkonferenzen haben die Aufgabe, Lernfelder für den unterrichtlichen Lern-prozess durch Lernsituationen zu konkretisieren. Die Lernsituationen werden im Rahmen des jeweiligen Lernfeldes durch didaktische Reflexion beruflich bedeutsamer Tätigkeitsberei-che sowie lebens- und gesellschaftsbedeutsamer Handlungszusammenhänge erschlossen.

Bei der Konzipierung von Lernsituationen an der jeweiligen Schule, ist den individuellen Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und den schulspezifischen und regionalen Besonderheiten angemessen Rechnung zu tragen. Bei der Ausgestaltung der Lernfelder durch Lernsituationen konkretisieren die Bildungsgangkonferenzen die im Lernfeld genannten Kompetenzen und die Inhalte für die unterrichtliche Arbeit.

Die auf diese Weise didaktisch erschlossenen Lernsituationen verknüpfen gesellschafts- und individuell bedeutsame, berufs- und fachrelevante Inhalte unter dem Aspekt der Entwicklung von Handlungskompetenz. Sie ermöglichen ganzheitliche Lernprozesse. Die Unterrichtsfä-cher der berufsübergreifenden Lernbereichs arbeiten mit dem berufsbezogenem Lernbereich zusammen.

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3 Stundentafel

Fachrichtung Systemintegration

Unterrichtsstunden

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Summe

I. Berufsbezogener Lernbereich

Informations- und Telekommunikations-systeme

120 140 160 420

Anwendungsentwicklung 100 80 40 220

Wirtschafts- und Geschäftsprozesse 80 40-60 60-80 180-220

Fremdsprache 20 20-40 20-40 60-100

Summe: 320 280-320 280 - 320 880-960

II. Differenzierungsbereich

Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2 gelten entsprechend.

III. Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch/Kommunikation

Religionslehre

Sport/Gesundheitsförderung

Politik/Gesellschaftslehre

Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2 gelten entsprechend.

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Fachrichtung Anwendungsentwicklung

Unterrichtsstunden

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Summe

I. Berufsbezogener Lernbereich

Informations- und Telekommunikations-systeme

120 140 80 340

Anwendungsentwicklung 100 80 120 300

Wirtschafts- und Geschäftsprozesse 80 40-60 60-80 180-220

Fremdsprache 20 20-40 20-40 60-100

Summe: 320 280-320 280 - 320 880-960

II. Differenzierungsbereich

Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2 gelten entsprechend.

III. Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch/Kommunikation

Religionslehre

Sport/Gesundheitsförderung

Politik/Gesellschaftslehre

Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2 gelten entsprechend.

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4 Hinweise zu den Lernbereichen

4.1 Hinweise zum berufsbezogenen Lernbereich

Der hier vorliegende Lehrplan trägt durch die Ausgestaltung der Lernfelder und Lernsituatio-nen den didaktischen Vorgaben des Ausbildungsberufs Rechnung. Somit werden ganzheitli-che Lernprozesse ermöglicht.

4.1.1 Zuordnung der Lernfelder

Fachrichtung Systemintegration

Zuordnung der Lernfelder zu den Fächern

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr

I. Berufsbezogener Lernbereich

Informations- und Telekommunika-tionssysteme

3, 4 7,9 10,7

Anwendungsentwicklung 6 6 6

Wirtschafts- und Geschäftsprozesse 11, 21,3 8 8,11

Fremdsprache 5 5 5

Fachrichtung Anwendungsentwicklung

Zuordnung der Lernfelder zu den Fächern

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr

I. Berufsbezogener Lernbereich

Informations- und Telekommunika-tionssysteme

3, 4 7,9 10

Anwendungsentwicklung 6 6 6

Wirtschafts- und Geschäftsprozesse 11, 21,3 8 8,11

Fremdsprache 5 5 5

1 Im didaktischen Verbund mit den „Elementen für den Unterricht der Berufsschule im Be-reich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.05.1984).

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4.1.2 Erläuterung und Beschreibung der Fächer

Wirtschafts- und Geschäftsprozesse

In diesem Fach werden die wirtschafts- und geschäftsprozessorientierten Schwerpunkte der Berufe im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Berufe) widerge-spiegelt:

- Beschreibung und marktorientierte Analyse von Geschäftsprozessen in der betrieblichen Organisation zur Gestaltung von Markt- und Kundenbeziehungen im Sinne des Service-gedankens.

- Erfassung und Dokumentation von Werteströmen sowie Nutzung der Kosten- und Leis-tungsrechnung als Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrument.

- volkswirtschaftliche Aspekte wie die Reflexion des Einstiegs in die Berufsausbildung und des Erlebens des Ausbildungsbetriebes im Kontext der Gesamtwirtschaft.

Der didaktische Verbund mit den „Elementen für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.05.1984)1 wird im Unterricht dieses Faches umgesetzt.

Für Fachinformatikerinnen/Fachinformatiker für Systemintegration steht das wirtschaft-liche Handeln in Bezug auf Auftragsplanung und -abwicklung im Vordergrund. Bei der Ana-lyse branchentypischer Geschäftsprozesse und der darauf aufbauenden Beschreibung eines prozessorientierten Ablaufs bringen sie Grundkenntnisse über betriebliche Basisprozesse ein. Sie planen und dokumentieren bedarfsgerecht IT-Lösungen für kundenspezifische Anforde-rungen einschließlich der Beschaffung.

Für Fachinformatikerinnen/Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung steht die A-nalyse branchentypischer Geschäftsprozesse und die hierauf aufbauende Beschreibung eines prozessorientierten Ablaufs im Vordergrund. Die Planung und Dokumentation bedarfsgerech-ter IT-Lösungen für kundenspezifische Anforderungen einschließlich der Beschaffung ge-schieht in Kenntnis betrieblicher Basisprozesse.

Informations- und Telekommunikationssysteme

In diesem Fach werden die technikorientierten Schwerpunkte der IT-Berufe widergespiegelt: - Planung, Installation, Inbetriebnahme sowie Dokumentation und Präsentation einfacher

und vernetzter Informations- und Telekommunikationssysteme unter Berücksichtigung spezifischer Anwendungsanforderungen und gesetzlicher und sicherheitstechnischer Vor-schriften.

- Betreuung von IT-Systemen wie die Wartung von Hard- und Softwarekomponenten unter Einbezug von Datenschutz und -sicherheit sowie von Protokollierung und Dokumentation der Betreuungsaufgaben.

- Bereitstellung von Zugängen zu öffentlichen Kommunikations- und Datennetzen für Da-ten-, Sprach-, Text- und Bildkommunikation z.B. zur Nutzung von Informationsdiensten

1 Quelle: http://www.kmk.org/doc/publ/handreich.pdf

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Für Fachinformatikerinnen/Fachinformatiker für Systemintegration steht die Sicht der Systemverwaltung bei der Konfiguration, Inbetriebnahme und Wartung von Informations- und Kommunikationssystemen im Vordergrund. Sie beraten bei Fragestellungen zur Konzep-tionierung, Erweiterung und sachgerechten Anwendung von Informations- und Kommunika-tions-Systemen und unterstützen bei entsprechenden Problemstellungen.

Für Fachinformatikerinnen/Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung steht die Op-timierung von IT-Anwendungen im Vordergrund. Sie kennen die Funktionalität komplexer IT-Systeme und nutzen die Soft- und Hardwareschnittstellen zur Entwicklung von Anwen-dungen.

Anwendungsentwicklung

Dieses Fach spiegelt den Schwerpunkt der Softwareentwicklung in den IT-Berufen wider: - Analyse, Entwurf, Realisierung und Bereitstellung von Anwendungen in Projekten. - Entwicklung und Dokumentation von Programmen auf der Basis grundlegender Algo-

rithmen und Datenstrukturen unter Nutzung einer Softwareentwicklungsumgebung. - Entwicklung und Nutzung von Datenbankanwendungen auf der Grundlage eines Daten-

modells unter Anwendung von Datenschutz- und Datensicherungskonzepten.

Für Fachinformatikerinnen/Fachinformatiker für Systemintegration steht bei der Nut-zung von Programmentwicklungsmethoden die Anpassung von Programmen und Anwen-dungssystemen im Vordergrund. Sie entwerfen systematisch und sachgerecht Lösungen und reflektieren ihre Vorgehensweise.

Für Fachinformatikerinnen/Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung steht die A-nalyse und Entwicklung von datenbankbasierten Anwendungssystemen auf der Grundlage bekannter Prinzipien und Techniken im Vordergrund. Sie erstellen Anwendungen in einer Datenbankentwicklungsumgebung. Sie berücksichtigen beim systematischen und sachgerech-ten Entwerfen von Lösungen für komplexe Probleme Aspekte der Qualitätssicherung und re-flektieren ihre Vorgehensweise. Über die Beschäftigung mit datenbankbasierten Anwen-dungssysteme hinaus sollen die Aufgabenstellungen auch im Hinblick auf allgemeine An-wendungssysteme erweitert werden.

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Fremdsprache

Berufsbezogene Fremdsprachenkenntnisse werden im Hinblick auf eine zukunftsorientierte Ausbildung in diesem Beruf und angesichts der zunehmenden Internationalisierung der In-formationsströme und Wirtschaftsmärkte immer wichtiger.

Um Schülerinnen und Schüler für Berufe im Bereich der Informations- und Kommunikations-technik handlungsfähig zu machen, ist die Vermittlung von Fachterminologie und deren An-wendung in praxisbezogenen Situationen erforderlich.

Daneben ist aber auch eine Steigerung der allgemeinen Sprachkompetenz anzustreben mit dem Ziel, die mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit zu verbessern.

Inhaltliche Aspekte zur Förderung des Fremdsprachenerwerbs sind neben dem Lernfeld 5 be-sonders in den Lernfeldern 4, 6, 7, 8 und 9 enthalten.

Die in der Stundentafel eröffnete Bandbreitenregelung ermöglicht es den Schulen, die im KMK-Rahmenlehrplan für die gesamte Ausbildungszeit geforderte Mindestzahl an Unter-richtsstunden in der Fremdsprache zu ergänzen.

4.2 Hinweise zum berufsübergreifenden Lernbereich

Der Unterricht in den Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs Deutsch/Kommuni-kation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre ist integra-ler Bestandteil eines beruflichen Bildungsgangs (vgl. APO-BK, Erster Teil § 6). So weit wie möglich sollen die Lehrerinnen und Lehrer dieser Fächer thematisch und methodisch Koope-rationen und Erweiterungen untereinander und mit dem berufsbezogenen Lernbereich umset-zen. Grundlage dieser Arbeit sind die jeweils gültigen Lehrpläne der Fächer.

Die Lehrkräfte erarbeiten besondere Aspekte und Hinweise für jedes der Fächer des berufs-übergreifenden Lernbereichs im Hinblick auf den Beruf ggf. die Berufsgruppe. Zur Orientie-rung können Lehrpläne affiner Berufe herangezogen werden.

4.3 Hinweise zum Differenzierungsbereich

4.3.1 Allgemeine Hinweise

Die Unterrichtsstunden des Differenzierungsbereichs können in dem in der Stundentafel aus-gewiesenen Umfang für die Stützung bzw. Vertiefung von Lernprozessen oder den Erwerb von Zusatzqualifikationen, von erweiterten Zusatzqualifikationen z.B. der Fachhochschulreife (siehe Kapitel 4.3.2) und von erweiterten Stützangeboten verwendet werden. Zusatzqualifika-tionen werden unter Angabe der erworbenen zusätzlichen Kompetenzen zertifiziert.

Für die Differenzierung im berufsbezogenen Lernbereich stehen im 2. und 3. Ausbildungsjahr jeweils bis zu 40 Wochenstunden zur Verfügung. Sie können zur Vertiefung der berufsbe-zogenen Handlungskompetenz genutzt werden. Diese Vertiefungen ermöglichen es, die re-gionalen Besonderheiten sowie betriebsspezifische und individuelle Interessenlagen der Schü-lerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Der Differenzierungsbereich bietet somit vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, die mit den Ausbildungsbetrieben abzustimmen sind.

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4.3.2 Erwerb der Fachhochschulreife

Die Stundenanteile des Differenzierungsbereichs können darüber hinaus auch im Rahmen von Bildungsgängen des dualen System genutzt werden, die eine Berufsausbildung nach dem BBiG oder der HWO und den Erwerb der Fachhochschulreife verbinden (Doppelqualifikati-on). Es gelten dabei die entsprechenden Vorgaben der APO-BK sowie der „Vereinbarung ü-ber den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kul-tusministerkonferenz vom 05.05.1998 i. d. F. vom 09.03.2001)“ (siehe Anlage II).

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5 Lernerfolgsüberprüfung

Lernerfolgsüberprüfungen dienen der Sicherung der Ziele des Bildungsganges und haben in diesem Zusammenhang verschiedene Funktionen.

Sie sind Grundlage für die Planung und Steuerung konkreter Unterrichtsverläufe, indem sie Hinweise auf Lernvoraussetzungen, Lernfortschritte, Lernschwierigkeiten und Lerninteressen der einzelnen Schülerinnen und Schüler liefern.

Sie bilden die Grundlage für die individuelle Beratung der Schülerinnen und Schüler anläss-lich konkreter Probleme, die im Zusammenhang mit dem Lernverhalten, den Arbeitsweisen, der Leistungsmotivation und der Selbstwerteinschätzung stehen. Somit sind sie auch Basis für die Beratung(en) der Schülerinnen und Schüler über ihren individuellen Bildungsgang.

Lernerfolgsüberprüfungen sind Grundlage für die Leistungsbewertung und haben damit auch rechtliche Konsequenzen für die Zuerkennung des Berufsschulabschlusses und der damit e-ventuell verbundenen Gleichwertigkeit mit anderen Abschlüssen.

Darüber hinaus stellen sie auch Informationen und Entscheidungshilfen für die für die Be-rufsausbildung Mitverantwortlichen und für Außenstehende in anderen Schulen im Falle des Schulwechsels dar.

Nicht zuletzt erfüllen Lernerfolgsüberprüfungen eine wichtige pädagogische Funktion, indem sie den Schülerinnen und Schülern bei der Einschätzung ihrer Leistungsprofile helfen und sie zu neuen Anstrengungen ermutigen.

Vor dem Hintergrund der Aufgaben der Lernerfolgsüberprüfungen sind die im Folgenden be-schriebenen allgemeinen Grundsätze zu sehen.

Lernerfolgsüberprüfungen müssen im Gesamtzusammenhang der Richtlinien und Lehrpläne stehen. Auswahlentscheidungen und unterrichtliche Konkretisierungen auf der Basis von Richtlinien und Lehrplänen müssen schlüssige Konsequenzen für Formen und Inhalte der Lernerfolgsüberprüfungen haben. Problemorientierte Aufgabenstellungen müssen von den Schülerinnen und Schülern zielorientiert selbständig gelöst werden; Lösungswege und Lö-sungen sind in angemessener Weise darzustellen und zu beurteilen.

Die geltende Verordnung für die Fachklassen des dualen Systems eröffnet mehrere Möglich-keiten der Lernerfolgsüberprüfung; es entscheidet die jeweilige Bildungsgangkonferenz im Benehmen mit der entsprechenden Fachkonferenz. Es ist ein breit gefächertes Spektrum wei-terer Arten von Lernerfolgsüberprüfungen anzuwenden. Insbesondere die Mitarbeit in ihren vielfältig möglichen Formen ist als gleichwertige Teilleistung in diesem Spektrum zu berück-sichtigen. Gerade hier können die unterschiedlichsten Kriterien angemessen einbezogen wer-den.

Bei der Beurteilung und Benotung von Lernerfolgen soll sich das Anforderungsniveau an der angestrebten Handlungskompetenz orientieren. Innerhalb dieses allgemeinen Rahmens sind insbesondere

der Umfang der geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten

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die sachliche Richtigkeit sowie die Differenzierung und Gründlichkeit der Kenntnisse, Fä-higkeiten und Fertigkeiten

die Selbständigkeit der geforderten Leistung

die Nutzung zugelassener Hilfsmittel

die Art der Darstellung und Gestaltung des Arbeitsergebnisses

Engagement und soziales Verhalten in Lernprozessen

zu berücksichtigen. Diese Kriterien beziehen sich auf alle Dimensionen der Handlungskom-petenz, wobei zu berücksichtigen ist, dass sie in den verschiedenen Dimensionen in unter-schiedlicher Gewichtung zur Geltung kommen können.

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6 KMK-Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Fachin-

formatiker/zur Fachinformatikerin 1)

1) Die autorisierte Fassung ist veröffentlicht als Anlage 82a des Bundesanzeigers (Herausgegeben vom Bun-desministerium der Justiz), vom 5. Mai 1998

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7 Aufgaben der Bildungsgangkonferenz

Die Bildungsgangkonferenz hat bei der Umsetzung des Lehrplans in Zusammenarbeit mit al-len an der Berufsausbildung Beteiligten (vgl. § 14 (3) APO-BK) vor allem folgende Aufga-ben:

Ausdifferenzierung der Lernfelder durch die Lernsituationen, wobei zu beachten ist, dass die im Lehrplan enthaltenen Zielformulierungen, Inhaltsangaben und Zeitrichtwerte ver-bindlich sind

Planung von Lernsituationen, die an beruflichen Handlungssituationen orientiert sind und für das Lernen im Bildungsgang exemplarischen Charakter haben

Ausgestaltung der Lernsituationen, Planung der methodischen Vorgehensweise (Projekt, Fallbeispiel, ...) und Festlegung der zeitlichen Folge der Lernsituationen im Lernfeld; da-bei ist von der Bildungsgangkonferenz besonderes Gewicht auf die Konkretisierung aller Kompetenzdimensionen zu legen, also neben der Fachkompetenz, auch der Sozial- und Humankompetenz sowie der Methoden-, Lern- und kommunikativen Kompetenz

Verknüpfung der Inhalte und Ziele des berufsbezogenen Lernbereichs mit den Fächern des berufsübergreifenden Lernbereichs sowie des Differenzierungsbereichs.

Berücksichtigung entsprechender Regelungen bei der Einrichtung eines doppeltqualifizie-renden Bildungsgangs (vgl. Anlage II. Siehe auch: „Zur Einrichtung doppeltqualifizieren-der Bildungsgänge nach APO-BK, Anlage A (Handreichung).“ Landesinstitut für Schule, Soest, 2002)

Planung der Lernorganisation in Absprache mit der Schulleitung Vorschläge zur Belegung von Klassen- und Fachräumen, Planung von Exkursionen usw.Planung zusammenhängender Lernzeiten zur Umsetzung der Lernsituation Einsatzplan für die Lehrkräfte (im Rahmen des Teams)

Bestimmung und Verwaltung der sächlichen Ressourcen im Rahmen der Zuständigkeiten der Schule

Festlegung von Vereinbarungen hinsichtlich der (z. B. fächerübergreifenden) schriftlichen Arbeiten und der sonstigen Leistungen

Erstellung und Dokumentation einer didaktischen Jahresplanung für den Bildungsgang

Dokumentation und Auswertung der Erfahrungen mit dem Bildungsgang

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8 Beispiel für die Ausgestaltung einer Lernsituation

Die hier dargestellte Lernsituation bewegt sich in ihrer Planung auf einem mittleren Abstrak-

tionsniveau. Sie ist als Anregung für die konkrete Arbeit der Bildungsgangkonferenz zu sehen,

die bei ihrer Planung die jeweilige Lerngruppe, die konkreten schulischen Rahmenbedingun-

gen und den Gesamtrahmen der didaktischen Jahresplanung berücksichtigt.

Lernfeld 6: Entwickeln und Bereitstellen von Anwendungssystemen

Lernsituation: Auftrags- und Kundenverwaltung der Firma Bike & Co

Schul-/Ausbildungsjahr: 2 Zeitrichtwert: 16-20 UStd. im Fach Anwen-dungsentwicklung

12-18 UStd. im Fach IT-Systeme

6-10 UStd. im Fach Deutsch/Kommunikation

(bei einer Gruppenstärke von ca. 4-5 Schülerinnen und Schülern)

Beschreibung der Lernsituation:

Es ist eine Anwendung zu entwickeln, die das Unternehmen Bike & Co in die Lage versetzt, seine Auftrags- und Kundenverwaltung in einem integriertem IT-System abzubilden.

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Angestrebte Kompetenzen

Beiträge des berufsbezogenen Lernbereichs:

Fachkompetenzen:

- Datenbankentwicklung und -design - Planung und Einrichtung des Datenbank-

Servers- Datenbank-Administration - Anbindung einer Datenbank über System-

schnittstellen- Programmentwicklung

Personal-/Sozialkompetenzen:

- Teamfähigkeit - Kommunikationsfähigkeit

(Methoden-, Lern- und Sprachkompetenzen

sind bei den Formulierungen der o.g. Kompe-

tenzen integrativ mit zu bedenken und zu for-

mulieren)

Beiträge des berufsübergreifenden Lernbe-

reichs:

Die Fächer des berufsübergreifenden Lernbe-reichs leisten ihre Beiträge auf der Grundlage der jeweiligen Fachlehrpläne im Rahmen der Bildungsgangkonferenz.

Mögliche Anknüpfungspunkte für das FachDeutsch/Kommunikation:

- Prozessorientierte Dokumentation - Präsentationstechniken

Inhaltsbereiche:

- Projektierung von Anwendungssystemen - Programmentwicklungsmethoden - Datenbankentwicklung und -anpassung

Inhalte aus anderen Lernfeldern:

- Analyse von Geschäftsprozessen (LF 2) - Selbstorganisation der Arbeit, Teamarbeit (LF 3) - Planung, Aufbau und Konfiguration (… von vernetzten IT-Systemen, LF 7) - Dokumentation und Präsentation (… bei Inbetriebnahme und Übergabe, LF 7) - zielgruppengerechte Präsentation (LF 3)

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Handlungsphasen der Lernenden / Lerngruppe Mögliche Methoden, Medien,

Sozialformen

Analysieren: - Auswertung des Lastenhefts - Konkretisierung der Auftragsanforde-

rungen durch Befragung (Wünsche der Kundinnen und Kunden)

- Ist-Aufnahme, Schwachstellenanalyse

Planen: - Erstellung des Pflichtenhefts - Entwurf von Lösungsstrategien und -

alternativen- Zerlegung der Aufgabe in Arbeitspa-

kete (Projektmanagement) - Modulierung der betrieblichen Struk-

turen bzw. der betrieblichen Ge-schäftsprozesse

- Planung der Installation (Betriebssys-temumgebung, Verzeichnisse, User, Rechte, etc.)

- Festlegung der Schnittstellen der Da-tenbank

- Entwurf der Datenbankstruktur - Entwurf der notwendigen Views auf

die Datenbank - Entwurf der notwendigen Funktionali-

täten und deren fachgerechte Darstel-lung (möglichst CASE-unterstützt)

- Erstellung eines Testkonzepts

Produkt- und prozessorientierte Projektarbeit.Die Wahl der jeweiligen Sozial-form wird von den Schülerinnen und Schülern selbst bestimmt in Abhängigkeit von der jeweiligen Projektphase.

Ausführen: - Installation des Datenbankservers - Erstellen der Datenbankstruktur - Implementierung der Funktionalität in

praxisrelevanter Entwicklungsumge-bung

- Testen der Anwendung

Bewerten: - Präsentation der jeweiligen Gruppen-ergebnisse und -prozesse

- Vergleich und Diskussion unterschied-licher Lösungsansätze

- Softwareunterstützte Präsen-tation

Reflektieren: - Bewertung und Konsequenzen in Hin-sicht auf: - fachliche Vorgehensweise - Projektmanagement - Zusammenarbeit im Team - Lernerfolg im Projekt

- Kartenabfrage

- Klassengespräch

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Anlagen

A-Ia Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informa-

tions- und Telekommunikationstechnik

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A-Ib Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachin-

formatiker/zur Fachinformatikerin

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A-II Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruf-

lichen Bildungsgängen1

Sekretariat der Ständigen Konferenz

der Kultusminister der Länder

in der Bundesrepublik Deutschland

Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife

in beruflichen Bildungsgängen

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.1998 i. d. F. vom 09.03.2001)

1 Quelle: www.kmk.org/doc/beschl/ver_fhr.pdf

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I. Vorbemerkung

Die Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen geht davon aus, dass berufliche Bildungsgänge in Abhängigkeit von den jeweiligen Bildungs-zielen, -inhalten sowie ihrer Dauer Studierfähigkeit bewirken können.

Berufliche Bildungsgänge fördern fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse sowie Leistungsbereitschaft, Selbstständigkeit, Kooperationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und kreatives Problemlösungsverhalten. Dabei werden auch die für ein Fachhochschulstudi-um erforderlichen Lern- und Arbeitstechniken vermittelt.

II. Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife nach dieser Ver-

einbarung

Die Fachhochschulreife nach dieser Vereinbarung kann erworben werden in Verbindung mit dem - Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Recht des Bundes

oder der Länder1; die Mindestdauer für doppeltqualifizierende Bildungsgänge beträgt drei Jahre

- Abschluss eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden schulischen Bildungs-gangs1), bei zweijähriger Dauer in Verbindung mit einem einschlägigen halbjährigen Praktikum bzw. einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit

- Abschluss einer Fachschule/Fachakademie.

Der Erwerb der Fachhochschulreife über einen beruflichen Bildungsgang setzt in diesem Bil-dungsgang den mittleren Bildungsabschluss voraus. Der Nachweis des mittleren Bildungsab-schlusses muss vor der Fachschulabschlussprüfung erbracht werden.

Die Fachhochschulreife wird ausgesprochen, wenn in den einzelnen originären beruflichen Bildungsgängen die zeitlichen und inhaltlichen Rahmenvorgaben eingehalten werden. Außer-dem muss die Erfüllung der in dieser Vereinbarung festgelegten inhaltlichen Standards über eine Prüfung (vgl. Ziff. V.) nachgewiesen werden. Diese kann entweder in die originäre Ab-schlussprüfung integriert oder eine Zusatzprüfung sein.

Die Möglichkeit, über den Besuch der Fachoberschule die Fachhochschulreife zu erwerben, wird durch die „Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule“ (Beschluss der Kultusminis-terkonferenz vom 06.02.1969 i. d. F. vom 26.02.1982) und die „Rahmenordnung für die Ab-schlussprüfung der Fachoberschule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.11.1971) geregelt.

1 einschließlich besonderer zur Fachhochschulreife führender Bildungsgänge nach Abschluss einer Berufsaus-

bildung (u. a. Telekolleg II)

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III. Rahmenvorgaben

Folgende zeitliche Rahmenvorgaben müssen erfüllt werden:

1. Sprachlicher Bereich 240 Stunden

Davon müssen jeweils mindestens 80 Stunden auf Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch und auf eine Fremdsprache entfallen.

2. Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich

240 Stunden

3. Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich (einschließ-lich wirtschaftswissenschaftlicher Inhalte)

mindestens 80 Stunden

Diese Stunden können jeweils auch im berufsbezogenen Bereich erfüllt werden, wenn es sich um entsprechende Unterrichtsangebote handelt, die in den Lehrplänen ausgewiesen sind. Die Schulaufsichtsbehörde legt für jeden Bildungsgang fest, wo die für die einzelnen Bereiche ge-forderten Leistungen zu erbringen sind.

IV. Standards

1. Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch

Der Lernbereich „Mündlicher Sprachgebrauch“ vermittelt und festigt wesentliche Techniken situationsgerechten, erfolgreichen Kommunizierens in Alltag, Studium und Beruf.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeiten erwerben,

- unterschiedliche Rede- und Gesprächsformen zu analysieren, sachgerechte und manipulie-rende Elemente der Rhetorik zu erkennen,

- den eigenen Standpunkt in verschiedenen mündlichen Kommunikationssituationen zu ver-treten,

- Referate zu halten, dabei Techniken der Präsentation anzuwenden und sich einer an-schließenden Diskussion zu stellen.

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Im Lernbereich „Schriftlicher Sprachgebrauch“ stehen vor allem die Techniken der präzisen Informationswiedergabe und der schlüssigen Argumentation – auch im Zusammenhang mit beruflichen Erfordernissen und Anforderungen des Studiums – im Mittelpunkt.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit erwerben,

- komplexe Sachtexte über politische, kulturelle, wirtschaftliche, soziale und berufsbezoge-ne Themen zu analysieren (geraffte Wiedergabe des Inhalts, Analyse der Struktur und we-sentlicher sprachlicher Mittel, Erkennen und Bewertung der Wirkungsabsicht, Erläuterung von Einzelaussagen, Stellungnahme) und

- Kommentare, Interpretationen, Stellungnahmen oder Problemerörterungen – ausgehend von Texten oder vorgegebenen Situationen – zu verfassen (sachlich richtige und schlüssi-ge Argumentation, folgerichtiger Aufbau, sprachliche Angemessenheit, Adressaten- und Situationsbezug) oder

- literarische Texte mit eingegrenzter Aufgabenstellung zu interpretieren (Analyse von in-haltlichen Motiven und Aspekten der Thematik, der Raum- und Zeitstruktur, ggf. der Er-zählsituation, wichtiger sprachlicher und ggf. weiterer Gestaltungselemente).

2. Fremdsprache

Das Hauptziel des Unterrichts in der fortgeführten Fremdsprache ist eine im Vergleich zum Mittleren Schulabschluss gehobene Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache für All-tag, Studium und Beruf. Dazu ist es erforderlich, den allgemeinsprachlichen Wortschatz zu festigen und zu erweitern, einen spezifischen Fachwortschatz zu erwerben sowie komplexe grammatikalische Strukturen gebrauchen zu lernen.

Verstehen (Rezeption)

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit erwerben,

- anspruchsvollere allgemeinsprachliche und fachsprachliche Äußerungen und unterschied-liche Textsorten (insbesondere Gebrauchs- und Sachtexte) – ggf. unter Verwendung von fremdsprachigen Hilfsmitteln – im Ganzen zu verstehen und im Einzelnen auszuwerten.

Sprechen und Schreiben (Produktion)

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fähigkeit erwerben,

- Gesprächssituationen des Alltags sowie in berufsbezogenen Zusammenhängen in der Fremdsprache sicher zu bewältigen und dabei auch die Gesprächsinitiative zu ergreifen,

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- auf schriftliche Mitteilungen komplexer Art situationsgerecht und mit angemessenem Ausdrucksvermögen in der Fremdsprache zu reagieren,

- komplexe fremdsprachige Sachverhalte und Problemstellungen unter Verwendung von Hilfsmitteln auf deutsch wiederzugeben und entsprechende in deutsch dargestellte Inhalte in der Fremdsprache zu umschreiben.

3 . Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich

Die Schülerinnen und Schüler sollen ausgehend von fachrichtungsbezogenen Problemstellun-gen grundlegende Fach- und Methodenkompetenzen in der Mathematik und in Naturwissen-schaften bzw. Technik erwerben.

Dazu sollen sie

- Einblick in grundlegende Arbeits- und Denkweisen der Mathematik und mindestens einer Naturwissenschaft bzw. Technik gewinnen,

- erkennen, dass die Entwicklung klarer Begriffe, eine folgerichtige Gedankenführung und systematisches, induktives und deduktives, gelegentlich auch heuristisches Vorgehen Kennzeichen mathematisch- naturwissenschaftlich-technischen Arbeitens sind,

- Vertrautheit mit der mathematischen und naturwissenschaftlich-technischen Fachsprache und Symbolik erwerben und erkennen, dass Eindeutigkeit, Widerspruchsfreiheit und Voll-ständigkeit beim Verbalisieren von mathematischen bzw. naturwissenschaftlich-techni-schen Sachverhalten vor allem in Anwendungsbereichen für deren gedankliche Durch-dringung unerlässlich sind,

- befähigt werden, fachrichtungsbezogene bzw. naturwissenschaftlich-technische Aufgaben mit Hilfe geeigneter Methoden zu lösen,

- mathematische Methoden anwenden können sowie Kenntnisse und Fähigkeiten zur Aus-wahl geeigneter Verfahren und Methoden mindestens aus einem der weiteren Bereiche besitzen:

Analysis (Differential- und Integralrechnung)

Beschreibung und Berechnung von Zufallsexperiment, einfacher Wahrscheinlichkeit, Häufigkeitsverteilung sowie einfache Anwendungen aus der beurteilenden Statistik,

Lineare Gleichungssysteme und Matrizenrechnung,

- reale Sachverhalte modellieren können (Realität Modell Lösung Realität),

- grundlegende physikalische, chemische, biologische oder technische Gesetzmäßigkeiten kennen, auf fachrichtungsspezifische Aufgabenfelder übertragen und zur Problemlösung anwenden können,

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- selbstständig einfache naturwissenschaftliche bzw. technische Experimente nach vorge-gebener Aufgabenstellung planen und durchführen,

- Ergebnisse ihrer Tätigkeit begründen, präsentieren, interpretieren und bewerten können.

V. Prüfung

1. Allgemeine Grundsätze

Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife ist jeweils eine schriftliche Prüfung in den drei Bereichen – muttersprachliche Kommunikation/Deutsch, Fremdsprache, mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich – abzulegen, in der die in dieser Vereinbarung fest-gelegten Standards nachzuweisen sind. Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife für Ab-solventinnen und Absolventen der mindestens zweijährigen Fachschulen kann der Nachweis der geforderten Standards in zwei der drei Bereiche auch durch kontinuierliche Leistungs-nachweise erbracht werden. Soweit die zeitlichen und inhaltlichen Rahmenvorgaben dieser Vereinbarung durch die Stundentafeln und Lehrpläne der genannten beruflichen Bildungs-gänge abgedeckt und durch die Abschlussprüfung des jeweiligen Bildungsgangs oder eine Zusatzprüfung nachgewiesen werden, gelten die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung als erfüllt.

Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern er-reicht sind. Ein Notenausgleich für nicht ausreichende Leistungen richtet sich nach den Be-stimmungen der Länder.

Die schriftliche Prüfung kann in einem Bereich durch eine schriftliche Facharbeit mit an-schließender Präsentation der Ergebnisse im Rahmen eines Kolloquiums unter prüfungsge-mäßen Bedingungen ersetzt werden.

2. Festlegungen für die einzelnen Bereiche

a) Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch

In der schriftlichen Prüfung mit einer Dauer von mindestens 3 Stunden ist eine der fol-genden Aufgabenarten zu berücksichtigen:

- (Textgestützte) Problemerörterung,

- Analyse nichtliterarischer Texte mit Erläuterung oder Stellungnahme,

- Interpretation literarischer Texte.

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b) Fremdsprachlicher Bereich

In der schriftlichen Prüfung mit einer Dauer von mindestens 1 1/2 Stunden, der ein oder mehrere Texte, ggf. auch andere Materialien, zugrunde gelegt werden, sind Sach- und Problemfragen zu beantworten und persönliche Stellungnahmen zu verfassen. Zusätz-lich können Übertragungen in die Muttersprache oder in die Fremdsprache verlangt werden.

c) Mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich

In der schriftlichen Prüfung mit einer Dauer von mindestens zwei Stunden soll nachge-wiesen werden, dass die Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, komplexe Aufga-benstellungen selbstständig zu strukturieren, zu lösen und zu bewerten, die dabei erfor-derlichen mathematischen oder naturwissenschaftlich-technischen Methoden und Ver-fahren auszuwählen und sachgerecht anzuwenden.

VI. Schlussbestimmungen

Die Schulaufsichtsbehörde jedes Landes in der Bundesrepublik Deutschland steht in der Ver-pflichtung und der Verantwortung, die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschul-reife über berufliche Bildungswege zu gewährleisten.

Die Länder verpflichten sich, Prüfungsarbeiten für verschiedene Fachrichtungen in den Berei-chen Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch, Fremdsprache und Mathematik/Naturwis-senschaft/Technik zur Sicherung der Transparenz und Vergleichbarkeit auszutauschen.

Ein gemäß dieser Vereinbarung in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkann-tes Zeugnis enthält folgenden Hinweis:

„Entsprechend der Vereinbarung über den Erwerb einer Fachhochschulreife in berufli-chen Bildungsgängen – Beschluss der Kultusministerkonferenz 05.06.1998 i. d. F. vom 09.03.2001 – berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen.“

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Dieser Sachverhalt wird bei bereits erteilten Zeugnissen auf Antrag nach folgendem Muster bescheinigt:

Frau/Herr

geboren am

in

hat am

an der (Schule)

die Abschlussprüfung in dem Bildungsgang

bestanden.

„Entsprechend der Vereinbarung über den Erwerb einer Fachhochschulreife in berufli-chen Bildungsgängen – Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.1998 i.d.F. vom 09.03.2001 – berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen.“

Bildungsgänge, die dieser Vereinbarung entsprechen, werden von den Ländern dem Sekreta-riat angezeigt und in einem Verzeichnis, das vom Sekretariat geführt wird, zusammengefasst.

Die vorliegende Vereinbarung tritt mit dem Tage der Beschlussfassung in Kraft.

Die „Vereinbarung von einheitlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulrei-fe über besondere Bildungswege“ (Beschluss der KMK vom 18.09.1981 i. d. F. vom 14.07.1995) wird mit Wirkung vom 01.08.2001 aufgehoben.1

1 Für das Land Berlin werden Zeugnisse der Fachhochschulreife auf der Grundlage der „Vereinbarung von

einheitlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife über besondere Bildungswege“ noch bis zum 01.02.2005 ausgestellt und gegenseitig anerkannt.