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Preisliste Nr. 7 Gültig ab 1. Januar 2016 Inklusive: • Website www.bme.de • E-Mail-NL BME weekly • BIP Webinare • BIP Umfragen Best in Procurement Das Magazin für Manager in Einkauf und Logistik Erreichen Sie die Einkaufsentscheider der deutschen Wirtschaft! 2016 Mediadaten

0311 mediadaten 2016 Online RZ4:Layout 1 · Ausgabe 5 Erscheinungstermin 09.09.2016 Anzeigen- und Druckunterlagenschluss 05.08.2016 Themen Lieferantenmanagement Frachteinkauf, IT-Sourcing

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• Preisliste Nr. 7• Gültig ab 1. Januar 2016

Inklusive:• Website www.bme.de• E-Mail-NL BME weekly• BIP Webinare• BIP Umfragen

Best in ProcurementDas Magazin für Manager in Einkauf und Logistik

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2016Mediadaten

Porträt

Herausgeber ist der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. Der BME kenntdie besten Konzepte und die Macher dahinter. BIP bereitet das Wissen der Besten auf – nutzwer-tig und neutral für alle Beteiligten der Supply Chain.

BIP erscheint 6 x im Jahr mit einer Auflage von je 15.500 Exemplaren. BIP erreicht die 9.200 Mitglieder des BME und weitere 6.300 Entscheider in Einkauf und Logistik.

BIP Mediadaten, 1/2016 2

BIP ist das Fachmagazin für Manager in Einkauf und Logistik

Rubriken

BIP Barometer: • Konjunktur- und Branchenberichte • Rohstoffmärkte

BIP Beschaffung: • Strategischer Einkauf • Beschaffungsorganisation• Supplier Relationship Management• E-Procurement • Global Sourcing • Öffentliche Beschaffung • Best Practices, Checklisten

BIP Begegnung: • Das große Interview

BIP Business Logistik: • Logistik und Supply Chain Management • Dienstleistungen• Best Practices

BIP Brain: • Wissenschaft und Praxis • Studien, Forschungsberichte

BIP Beruf und Karriere: • Weiterbildung • Erfolgsporträts• Young Professionals • Vergütung

Rund um Einkauf und Logistik: Das lesen Sie in BIP

BIP Mediadaten, 1/2016 3

Zielgruppe

• Die vom BME repräsentierten Unternehmen verfügen über ein Einkaufsvolumen von insgesamt 1,25 Billionen Euro im Jahr.

• Das kumulierte Einkaufsvolumen im persönlichen Verantwortungs-bereich der Einkäufer in BME-Mitgliedsunternehmen – also der Kernleser von BIP – liegt bei 749 Milliarden Euro.

• 51 % der BME-Einkäufer entscheiden durchschnittlich über ein persönliches Einkaufsvolumen zwischen 10 und 500 Mio. Euro.

• Die Einkäufer in den Mitgliedsunternehmen des BME kommen zu 60 % aus dem Bereich Industrie/verarbeitendes Gewerbe mit Schwerpunkt Maschinenbau, Fahrzeugbau und Metallerzeugung, sowie Pharma, Chemie und Kunststoff. 26 % Prozent gehören dem Sektor Dienstleistungan, insbesondere Transport, Verkehr, Logistik, IT, Finanzdienstleistung.

• 80 % sind Abteilungsleiter, Bereichsleiter, Geschäftsführer, Vorstände oder Inhaber. (tns infratest 2010)

BIP erreicht die interessanteste Fachzielgruppe überhaupt –die Einkaufsentscheider der deutschen Wirtschaft!

BIP Mediadaten, 1/2016 4

Das beschafft die Kernleserschaft von BIP (Auszug):

PC/Notebooks/Hardware

Software

Umwelttechnik

Beratung/Consulting

Telekommunikation

Facility Management

Investitionsgüter allgemein

Werkzeuge

Maschinen und Anlagen

Papier/Verpackungen

Office-Produkte und Büromöbel

Energie und Brennstoffe

Fuhrpark/Flotte/Nutzfahrzeuge

Metall/Metallprodukte

Elektrotechnik und Elektronik

Transportdienstleistungen

C-Teile

Marketingleistungen

79%

65%

63%

56%

55%

54%

53%

52%

50%

50%

48%

48%

46%

42%

41%

40%

38%

37%

1009080706050403020100

In % der Befragten

Anzeigenformate

BIP Mediadaten, 1/2016 5

BIP. 2: DoppelseiteSatzspiegel: 386 x 252 mmAnschnitt*: 424 x 280 mmPreis: 10.000,- €

BIP. 1: ganze SeiteSatzspiegel: 178 x 252 mm Anschnitt*: 212 x 280 mmPreis: 5.400,- €

BIP. 1/2: halbe Seite, querSatzspiegel: 178 x 124 mmAnschnitt*: 212 x 138 mmPreis: 3.300,- €

BIP. 1/3: Drittel, hoch Satzspiegel: 56 x 252 mmAnschnitt*: 75 x 280 mmPreis: 2.200,- €

BIP. 1/3: Drittel, querSatzspiegel: 178 x 81 mmAnschnitt*: 212 x 97 mmPreis: 2.200,- €

BIP. 2/3: 2-Drittel, hochSatzspiegel: 117 x 252 mmAnschnitt*: 136 x 280 mmPreis: 4.250,- €

BIP. 1/4: Viertel, querSatzspiegel: 178 x 60 mmAnschnitt*: 212 x 76 mmPreis: 1.750,- €

Inselanzeige: 1/6 FormatGrösse: 56 x 126 mm,

SpaltenbreitePreis: 2.200,- €

Lasche auf Titel 1/2 SeiteFront: 100 x 216 mmRückseite: 105 x 280 mmPreis: 6.900,- €

Preise, technische Daten

BIP Mediadaten, 1/2016 6

Anzeigenformate und -preise

2 Doppelseite S: 386 x 252 mm A: 424 x 280 mm Preis: 10.500,- €

Lasche auf Titel Front: 100 x 216 mm Rück: 105 x 280 mm Preis: 6.900,- €

1 Ganze Seite S: 178 x 252 mm A: 212 x 280 mm Preis: 5.400,- €

2/3 Zwei-Drittelseite, hoch S: 117 x 252 mm A: 136 x 280 mm Preis: 4.250,- €

1/2 Halbe Seite S: 178 x 124 mm A: 212 x 138 mm Preis: 3.300,- €

1/3 Drittelseite, hoch S: 56 x 252 mm A: 75 x 280 mm Preis: 2.200,- €

1/3 Drittelseite, quer S: 178 x 81 mm A: 212 x 97 mm Preis: 2.200,- €

1/4 Viertelseite, quer S: 178 x 60 mm A: 212 x 76 mm Preis: 1.750,- €

U3 nur 1/1 Seite buchbar Preis: 6.000,- €

U2 / U4 nur 1/1 Seite buchbar Preis: 6.500,- €

S: Format im Satzspiegel A: Format im Anschnitt

Verbreitete Auflage: 15.500 Ex. pro Ausgabe

Formate: ohne BeschnittzugabenDruckverfahren: OffsetFarbprofil: ISO Coated v2Heftformat: 212 x 280 mmSatzspiegel: 178 x 252 mmVerarbeitung: Klebebindung

Platzierungswünsche im redaktionellen Teil werden gerne entgegengenommen, könnenaber nicht verbindlich zugesagt werden.

Auf die Nettopreise wird die gesetzliche Mehrwertsteuer aufgeschlagen. Buchung über eine Agentur:15% AE (Agenturprovision)

* Anschnitt: jeweils plus 3mm Beschnitt an allen Kanten Datenlieferung: als belichtungsfähiges PDF, eps, jpg Auflösung: 300 dpi Farbmodus: CMYK

Sonderwerbeformensiehe Seite 7

Sonderwerbeformen

BIP Mediadaten, 1/2016 7

Werbemöglichkeiten auf der Titelseite

Banderole, um das Heft, 4-farbig, Breite 60 mm 9.000,- €

Titel-Gatefold, ausklappbare Verlängerung der U2= 3/1 15.000,- €

Lasche auf Titel, ½ Seite hoch 6.900,- €

Umschlagschürze, ½ Seite vorne, inkl. U4 13.000,- €

Booklet, max. 105x105 mm, zzgl. technische Kosten 6.500,- €

Werbemöglichkeiten im Heft

Beihefter, max. 25 gr. / max. Größe 19 x 26 cm (nur eine Variante Beihefter/Beilage buchbar) 6.500,- €

Beilage, max. 25 gr. / max. Größe 19 x 26 cm (nur eine Variante Beihefter/Beilage buchbar) 4.800,- €

Post-it, max. 1 Post-it pro Ausgabe möglich. 7,5 x 7,5 cm; 135g/m², weiß, zzgl. Druck- und Klebekosten 3.000,- €

Advertorial/PR-Anzeige, Format 1/1 (plus Aufschlag je nach red./graf. Aufwand), max. 2 pro Ausgabe 6.500,- €

Inselanzeige, 56 x 126 mm 2.000,- €

Online-Werbung:

Formen und Preise siehe Seite 9 und 10

Termine und Themen

BIP Mediadaten, 1/2016 8

Ausgabe 1Erscheinungstermin 22.01.2016Anzeigen- und Druckunterlagenschluss 09.12.2015

Ausgabe 2Erscheinungstermin 10.03.2016Anzeigen- und Druckunterlagenschluss 05.02.2016

ThemenRisikomanagement in der Lieferkette, Intralogistik, IT-Sicherheit

SupplementeSOLUTIONS Report 2016: Procurement-Sourcing-Integration (mit Marktübersicht E-Lösungsanbieter)ET.: 01.03.2016, DU.: 28.01.2016

Ausgabe 3Erscheinungstermin 09.05.2016Anzeigen- und Druckunterlagenschluss 07.04.2016

ThemenE-Procurement, Value ManagementSupply Chains in der Pharmabranche

Ausgabe 4Erscheinungstermin 07.07.2016Anzeigen- und Druckunterlagenschluss 06.06.2016

ThemenTravel und MICE Einkauf, Einkauf vonPapier, Bürobedarf, Schreibwaren,E-Tools für das Einkaufscontrolling

Ausgabe 5Erscheinungstermin 09.09.2016Anzeigen- und Druckunterlagenschluss 05.08.2016

ThemenLieferantenmanagementFrachteinkauf, IT-Sourcing

SupplementBIP-Report Einkaufsberater 2016: Organisation – Strategie –Prozesse (mit Marktübersicht Einkaufsberatungen) ET.: 02.11.2016, DU.: 28.09.2016

Ausgabe 6Erscheinungstermin 02.11.2016Anzeigen- und Druckunterlagenschluss 04.10.2016

ThemenIndustrie 4.0: Folgen für Einkauf und Supply Chain

ThemenE-Sourcing, Compliance-KartellrisikenEinkauf und Industrie 4.0

• Head Bannerexklusiv, oben, ganze Breite 600x100 Pixel, bis 70 KB

• Content Bannerexklusiv, zwischen den Meldungen, ganze Breite400x100 Pixel, bis 50 KB

• Skyscraperexklusiv, im Sidebar rechts 160x600 Pixel, bis 60 KB

• Fullsize Bannerexklusiv, unten, ganze Breite600x100 Pixel, bis 70 KB

• Rectangle – Last Minute Boxfür Kurzentschlossene, exklusiv, unten rechts 160x160 Pixel, bis 30 KB

2 Ausgaben

Online-Newsletter BME weekly

BIP Mediadaten, 1/2016 9

BME weekly ist der wöchentliche Online-Newsletter des BMEIhre Werbemöglichkeiten 2 Ausgaben 4 Ausgaben 6 Ausgaben

Content Banner1.150,- Euro 2.050,- Euro 2.950,- Euro

8 Ausgaben

3.650,- Euro

Preisangaben: alle Angaben zzgl. gesetzlicher Mwst.Datenanlieferung: bis 4 Werktage vor Schaltbeginn an

[email protected]ößen: Anlieferung im Format jpg. oder gif.

Bannergrößen sind fix.Zahlungsbedingungen: 14 Tage nach Rechnungserhalt, o. AbzugAGBs: siehe Seite 13

• Online-AdvertorialArtikel mit fachlichem Inhalt im relevan-ten Einkaufsumfeld, Umfang empfohlen ca. 4.000 Zeichen. Presserechtlich als Advertorial gekennzeichnet. Artikel steht nach Erscheinen für 2 Wochen im Infocenter auf bme.de.

• Online-Advertorial +Artikel steht zusätzlich 1 Woche auf der Homepage und 3 Wochen im Infocenter.

Laufzeit: mindestens zwei jeweils aufeinanderfolgende Ausgaben 1 Ausgabe

1.450,- Euro900,- Euro

2.550,- Euro

Zielgruppe:Rund 9.200 BME-Mitglieder aus den Bereichen Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik sind die Empfänger des E-Mail-Newsletters.

Online-Werbung

Zielgruppe:• Mit Ihrer Bannerwerbung erreichen Sie effektiv und zielgerichtet

fachlich orientierte Entscheidungsträger. • Rund 9.200 BME-Mitglieder aus den Bereichen Materialwirtschaft,

Einkauf und Logistik sind die hochwertige Kernzielgruppe der insgesamt 10.000 Portal-User.

Banner• Ihr Banner wird exklusiv auf einem festen Bannerplatz des Portals

www.bme.de neben max. 2 weiteren Werbebannern geschaltet. • Werbung für Fortbildungsveranstaltungen und Kongresse

ist auf Anfrage möglich. • Weitere Werbeformen auf Anfrage

User:• Geschäftsführer, Einkaufsleiter und Mitarbeiter in Einkauf und

Materialwirtschaft, EDV-Verantwortliche, Logistikbeauftragte sowie Interessenten und Dienstleistungsunternehmen im Umfeld des BME

• Durchschnittlich 10.000 User pro Monat mit ca. 125.000 Seitenaufrufen.

www.bme.de ist das Einkaufs- und Logistikportal des BME

Technische Daten: Größe: max. 40 KB, Dateiformat: JPEG, GIF, Animation: auf Anfrage möglichDatenanlieferung: bis 4 Werktage vor Schaltbeginn an [email protected]

Bannerform Größe in Pixel (B xH) Preis pro Monat in € zuzügl. Mwst

Skyscraper 120 x 600 2.950,-

MR 300 x 250 2.750,-

Fullsize 468 x 60 2.500,-

BIP Mediadaten, 1/2016 10

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Medium Rectangle

Sky Scraper

Leistungspaket Webinar

BIP Mediadaten, 1/2016 11

Wir bieten Ihnen in Kooperation mit BIP – Best in Procurement eine technische Plattform sowie Unterstützung bei der Vermarktung Ihres Webinars. Präsentieren Sie Ihrer Zielgruppe in einer interaktiven Online-Präsentation Ihre Produkte und nutzen Sie dies direkt zur Leadgenerierung.

BME Webinar in Kooperation mit BIP – Best in Procurement

Folgende Leistungen sind enthalten:

• Gemeinsame Durchführung eines Webinars in Kooperation mit „BIP – Best in Procurement“

• Thema, Scripts/Präsentation und Zusammenstellung der Referenten obliegen dem Vertragspartner (in Absprache mit dem BME)

• Der BME stellt die technische Plattform und ist für Handling, Durchführung, etc. verantwortlich

• Der BME stellt den Moderator des Webinars (Mitglied der Redaktion BIP)

• Der Moderator steht für 1-2 telefonische Vorbesprechungen und eine Generalprobe/Testlauf zur Verfügung

Der BME kommuniziert das Webinar über seine Medien in folgendem Umfang:

• Redaktionelle Vorberichterstattung in Form eines Artikels in „BIP – Best in Procurement“ (Umfang 1/2 Seite)

Alternativ: Stand-alone E-Mail-Mailing an > 9.200 Empfänger

• Ankündigung durch einen Fachartikel im BME Online-Newsletter „BME weekly“ (Artikel wird vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt)

• Schaltung von 3 Bannern (Head-/Super-/Content-Banner oder Skyscraper) in „BME weekly“ (nach dem Advertorial)

• Platzierung des Artikels für 4 Wochen auf der BME-Website (1 Woche direkt auf der Homepage, 3 Wochen im Infocenter)

BME Webinare werden maximal 10 mal pro Jahr durchgeführt. Auf diese Weise ist eine hohe Aufmerksamkeit gegeben.Das vorgenannte Angebot ist freibliebend und unverbindlich. Alle vorgenannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Reisekosten und/oder etwaige Honorare für Mitarbeiter des Partners oder seines Referenzkunden gehen zu Lasten des Partners. Der BME garantiert nicht für den Erfolg der Maßnahme oder eine bestimmte Teilnehmerzahl.

Euro 9.500,-

• Bereitstellung eines Online-Umfrage-Tools

• Label

• Co-Branding

• Exklusivität des Partners

• Anzahl an BME-Umfragen max. pro Jahr

• Umfang/Anzahl der Fragen

• Auswahl des Themas

• Ansprechpartner des BME zum inhaltlichen Austausch

• Gestaltung des Layouts

• Produktionskosten Layout/Druck/etc.

• Qualitätssicherung durch den BME

• Bewerbung Homepage/Banner

• Bewerbung Online Newsletter „BME weekly“ Advertorial

• BIP-Nachbericht mit Umfang 1/4–1/2 Seite

• Veröffentlichungsform

• Vortragsoption auf TT/MF (15 min) wenn passend

Leistungspaket Umfrage

Gemeinsame Durchführung einer Umfrage in Kooperation mit „BIP– Best in Procurement“. Die Umfrage wird in Absprache mit dem BME fundiert erstellt und aufbereitet. Die Befragung erfolgt über das BME-Umfragetool. Die Daten der Umfrageteilnehmer werden dem Partner aus rechtlichen Gründen nur anonymisiert übermittelt. Namen und Kontaktdaten verbleiben beim BME.

BME Umfrage in Kooperation mit BIP – Best in Procurement

Leistungen:

BIP Mediadaten, 1/2016 12

Das vorgenannte Angebot ist freibliebend und unverbindlich. Alle vorgenannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Reisekosten und/oder etwaige Honorare für Mitarbeiter des Partners oder seines Referenzkunden gehen zu Lasten des Partners. Der BME garantiert nicht für den Erfolg der Maßnahme oder eine bestimmte Teilnehmerzahl.

BME

BIP-Logo

BIP und Partner-Logo

ja

8

ca. 10–15

Partner

ja

Partner

Partner

ja

1 Monat

ja, einmalig

ja

Whitepaper (PDF)

ja

Euro 9.000,-

BIP Mediadaten, 1/2016 13

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 1. Januar 2013

1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen dem BundesverbandMaterialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. (im folgenden „BME“)und dem Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehre-rer Anzeigen des Auftraggebers in einer Publikation zum Zweck derVerbreitung.

2. Aufträge für Anzeigen können persönlich, telefonisch, schriftlich,per E-Mail, Telefax oder per Internet aufgegeben werden. BME haftetnicht für Übermittlungsfehler. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des BME zustande, die vorbehaltlich andererindi-vidueller Vereinbarung zwischen dem BME und dem Auftragge-ber schriftlich oder per E-Mail erfolgt.

3. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrererAnzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preis-liste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichun-gen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nichtgewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderemdarin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträgezu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Istim Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzei-gen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Er-scheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeigeinnerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröf-fentlicht wird.

4. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Um-ständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat derAuftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, denUnterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Ab-nahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auf-

traggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend An-spruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen inner-halb eines Jahres entsprechenden Nachlass.

5. BME behält sich vor, Anzeigen abzulehnen, wenn• deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen

verstößt oder• deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerde-

verfahren beanstandet wurde oder• deren Veröffentlichung für den BME wegen des Inhalts,

der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder

• diese Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.

Die Ablehnung einer Anzeige wird dem Auftraggeber unverzüglichmitgeteilt.

6. Die Stornierung von Anzeigen kann bis zum jeweiligen Anzeigen-schluss (Termine siehe Mediadaten Seite 8) schriftlich an den Verlagerfolgen – wirksam ist die Storno erst beim Eingang der Erklärungbeim Verlag. Kündigt der Kunde einen Auftrag nicht ordentlich, be-hält der Auftrag seine volle Gültigkeit. Erfolgt die Bereitstellung einerentsprechenden Druckvorlage nicht, ist der Verlag zur Veröffent-lichung einer alten Druckvorlage berechtigt. Die Anzeigenrechnung istvom Auftraggeber in voller Höhe zu begleichen.

7. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheitgeeigneter Druckunterlagen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftrag-geber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oderden technischen Vorgaben des BME entsprechende Vorlagen für An-zeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des BMEfür vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungender Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeberist verpflichtet, ihm zugestellte Abnahmeversionen seiner Anzeigeninnerhalb von sieben Werktagen zu prüfen und abzunehmen. Kosten,

die dem BME aus einer nicht termingerechten Abnahme entstehen,sind durch den Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für die Publikation nach Maßgabe der Angaben inder Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheitder Anzeigen im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenenMöglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber dieVorgaben des BME zur Erstellung und Übermittlung von Druckunter-lagen einhält.

8. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an denAuftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druck-unterlagen endet sechs Wochen nach der erstmaligen Verbreitungder Anzeige.

9. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglichgeschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der AuftraggeberAnspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatz -anzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der BME hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw.Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn

• diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder

• diese für den BME nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.

Lässt der BME eine ihm für die Ersatzanzeige gestellte angemesseneFrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei un-wesentlichen Mängeln der Anzeige ist die Rückgängigmachung desAuftrages ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichenMängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjäh-rungsbeginn geltend gemacht werden.

BIP Mediadaten, 1/2016 14

Allgemeine Geschäftsbedingungen

10. Der BME haftet für sämtliche Schäden, gleich, ob aus vertraglicherPflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe derfolgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sichdie Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischenvorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit derSchaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte derBME verursacht wurde.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der BME nur, wenn eine wesent-liche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftungauf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Ver-letzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der BME nach dengesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nichtoffensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Erschei-nen geltend gemacht werden.

Alle gegen den BME gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflicht-verletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungs-beginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

11. Proofs werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auf-traggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurück-gesandten Proofs. Der BME berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, dieihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendungdes Proofs gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Fristzu bezahlen,sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zah-lungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe fürvorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsensowie die Einziehungskosten berechnet. Der BME kann bei Zahlungs-verzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Be-

zahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungverlangen.

Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auf-traggebers ist der BME berechtigt, auch während der Laufzeit einesAnzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rück-sicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Voraus-zahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von demAusgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

14. Der BME liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art undUmfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Beleg-seiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nichtmehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechts-verbindliche Bescheinigung des BME über die Veröffentlichung undVerbreitung der Anzeige.

15. Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeitder Anzeige verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Verant-

wortlichkeit für Anzeigen, die gegen Vorschriften des Urhebergeset-zes, des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb oder sonstige ein-schlägige Gesetze verstoßen. Der Auftraggeber stellt den BME vonallen Ansprüchen wegen der Veröffentlichung der Anzeige frei, ein-schließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung. DerBME ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Anzeigenauftrag dieRechte Dritter beeinträchtigt. Wird der BME durch gerichtliche Ver--fügung z.B. zum Abdruck einer Gegendarstellung aufgrund der ge-schalteten Anzeige verpflichtet, hat der Auftraggeber dieser Anzeigedie Kosten des Abdrucks nach der gültigen Anzeigenpreisliste zu tragen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem BME nach Treu undGlauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidi-gung gegenüber Dritten zu unterstützen.

16. Der Auftraggeber überträgt dem BME die für die Schaltung derAnzeige nach Maßgabe des Anzeigenauftrags erforderlichen Verviel-fältigungs- und Verbreitungsrechte.

BIP Mediadaten, 1/2016 15

Allgemeine Geschäftsbedingungen des BME für die Schaltung von Online-Werbung

Stand: 1. Januar 2014

1. Werbeauftrag (1) „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbe-mittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zweckeder Verbreitung. (2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen sowie die Preisliste des Bundesverbands Materi-alwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (im folgenden „BME“), die einenwesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger All-gemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstigerInserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Auf-trägen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andereMedien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffendeMedium.

2. Werbemittel (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genanntenElemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbil-dern (u.a. Banner), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mit-tels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiterenDaten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link). (2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Anordnung und/oder Gestaltungnicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kennt-lich gemacht.

3. Vertragsschluss (1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungenkommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mailerfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Fehlt diese Bestäti-gung, so kommt der Auftrag mit der Veröffentlichung der Online-Werbung zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichenBestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu-grunde. (2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag imZweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schrift-licher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber wer-den, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. DerBME ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweiszu verlangen. (3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Wer-bungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbe-auftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung ...) bedürfen einerzusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinba-rung.

4. Insertionszeitraum Der Insertionszeitraum der Online-Werbung bestimmt sich indivi-duell nach dem gebuchten Zeitraum. Größe, Format, Platzierung, Häufigkeit der Insertion bestimmen sich individuell nach den bei derBuchung ausgewählten Spezifikationen gemäß der Angebots- undPreisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung.

5. Datenanlieferung (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesonderedem Format oder technischen Vorgaben des BME entsprechende Wer-bemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Für erkennbarungeeignete oder beschädigte Werbemittel-Unterlagen fordert derBME unverzüglich Ersatz an. (2) Bewahrt der BME die Werbemittel auf, ohne dazu verpflichtet zusein, so geschieht dies maximal für drei Monate. (3) Kosten des BME für vom Auftraggeber gewünschte oder zu ver-

tretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tra-gen.

6. Ablehnungsbefugnis (1) Der BME behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufeim Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn - deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen ver-stößt oder - deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfah-ren beanstandet wurde oder - deren Veröffentlichung für den BME wegen des Inhalts, der Herkunftoder der technischen Form unzumutbar ist. (2) Insbesondere kann der BME ein bereits veröffentlichtes Werbe-mittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderun-gen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Datennachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesenwird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt wer-den.

7. Rechtegewährleistung (1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung desWerbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stelltden BME im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Drit-ter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen ent-stehen können. Ferner wird der BME von den Kosten zur notwendigenRechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, denBME nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen beider Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. (2) Der Auftraggeber überträgt dem BME sämtliche für die Nutzungder Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, er-forderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung,Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbankund Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durch-führung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte wer-den in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur

Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Werbung

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Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie allerbekannten Formen der Online-Medien.

8. Gewährleistung des BME (1) Der BME gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforde-rungen eine möglichst dem jeweils üblichen technischen Standardentsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. DemAuftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technikwirtschaftlich nicht sinnvoll ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Ge-währleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicherFehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor,wenn er hervorgerufen wird - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft-und/oder Hardware (z.B. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder - durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so-genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder - durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden(fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn dervertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum(mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitge-bundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebersfür den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlos-sen. (2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels, die kei-nen unwesentlichen Fehler darstellt, hat der Auftraggeber Anspruchauf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck desWerbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumut-barkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zah-lungsminderung oder Rücktritt vom Vertrag. (3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offen-kundig, so hat der Auftraggeber bei darauf beruhender ungenügen-

der Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern inwiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vorVeröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehlerhinweist.

9. Leistungsstörungen Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der BMEnicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen tech-nischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Ge-walt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus demVerantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbe-treibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird dieDurchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nach-holen in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeitnach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch desBMEs bestehen.

10. Preisliste (1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröf-fentlichte Preisliste. Ändert sich der Anzeigentarif nach Vertrags-schluss, ist der BME berechtigt, den Preis nach der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Preisliste zu berechnen; dies gilt nicht imGeschäftsverkehr mit Verbrauchern, sofern zwischen dem Vertrags-schluss und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht mehr als vier Monate vergangen sind. (2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Wer-beagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihrenAngeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreiben-den an die Preislisten des BME zu halten. Rabattgutschriften und Ra-battnachlässe erfolgen grundsätzlich erst zum Ende desInsertionsjahres.

11. Zahlungsverzug(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einzie-hungskosten berechnet. Der BME kann bei Zahlungsverzug die wei-

tere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstel-len und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. (2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auf-traggebers berechtigen den BME, auch während der Laufzeit des Ver-trages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf einursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Be-trages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge ab-hängig zu machen.

12. Kündigung/Stornierung von Aufträgen (1) Kündigungen von Werbeaufträgen müssen mit einer Frist von 4Wochen - zum Start der Kampagne - schriftlich oder per E-Mail beimBME vorliegen. Nach dieser Frist ist der volle Betrag des Buchungsvo-lumens zu entrichten. (2) Der BME kann den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kün-digen, wenn er sich dafür entscheidet, das Web-Angebot einzustellenoder wesentlich zu verändern. Daraus erwachsen dem Vertragspartnerkeinerlei Ansprüche. Bereits geleistete Entgelte werden zurückge-währt. (3) Ein Stopp der Kampagne – aus wichtigen Gründen – bei be-reits angelaufenen Banner- bzw. Werbeschaltungen ist möglich, derAuftraggeber zahlt in diesem Fall jedoch den vollen Betrag des Brut-tobuchungsvolumens.

13. Plazierungsbestätigungen Plazierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können austechnischen Gründen geändert werden. In solchen Fällen kann derBME nicht haftbar gemacht werden. Der BME informiert den Auftrag-geber frühestmöglich über eine Änderung.

14. DatenschutzDer Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden daten-schutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

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Bundesverband Materialwirtschaft,Einkauf und Logistik e.V. (BME) Dr. Christoph FeldmannBolongarostraße 82, 65929 FrankfurtHomepage: www.bme.de

Verkauf Anzeigen/Online: Christoph KunzTelefon: 069 / 308 38 - 105Fax: 069 / 308 38 - 199E-Mail: [email protected]

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Erscheinungsweise: 6 x im JahrZKZ: 18611Zahlungsbedingungen: Rechnungen werden von der BME

Marketing GmbH gestellt und sind am Erscheinungstag der BIP-Ausgabe fällig, in der die Anzeige veröffentlicht wird.

AGBs: s. Seite 13 Verbreitete Auflage: 15.500 Exemplare

V.i.S.d.P.: Volker Haßmann Chefredaktion

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Das Fachmagazin für Manager in Einkauf und Logistik / Mediadaten, Stand: 01. Januar 2016