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BR-Konferenz zurÄnderung der

Ladenöffnungszeiten

Berlin, 04.Dezember 2006

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I. Rechtliche Grundlagen

II. Strategisches Vorgehen

III. Inhalt der Betriebsvereinbarung

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I. Rechtliche Grundlagen

§§

§§

§

§

§

§

§

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BetrVG § 87 Abs. 1

Der BR hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ... mitzubestimmen: ...

2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; ...

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Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

BetrVG § 87 Abs. 2

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BetrVG § 87 Abs. 1z.B.: Arbeitszeit

Einigung

Ja Nein

EinigungsstelleBetrVG § 87 Abs.2

BetriebsvereinbarungBetrVG § 77 Abs.2

ArbG BR

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Einigungsstelle

BetrVG § 76

Regularien

BetrVG § 76a

Kosten

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• Im Einzelhandel besteht bei der Änderung der Ladenöffnungszeiten ein MBR.

• Dabei kann eine Regelung getroffen werden, die die Ausschöpfung der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten unmöglich machen.

• BAG, DB 83, 453• BVerfG v. 18.12.85, AP Nr. 15 zu §87 BetrVG

1972 Arbeitszeit

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II. Strategisches Vorgehen

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Aufgaben der

Betriebsräte

Standhaftigkeit Zusammenhalt

Gute Vorbereitung

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Standhaftigkeit

Die Verhandlungsposition der Betriebsräte ist stark !Es gelten die abgeschlossenen Betriebsver-einbarungen.Sie wirken bis zum Neuabschluss nach.

Also: Nichts übers Knie brechen !

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Zusammenhalt

Wichtig ist, das alle Betriebsräte, von verdi begleitet sich zusammensetzen und ein gemeinsames Vorgehen beraten.

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Gute Vorbereitung

• Unterlagen im Rahmen der Personalplanung anfordern (gem.§ 92 BetrVG)

• Untersuchung der Arbeitsplätze und Erstellen einer Gefährdungsanalyse (gem. § 5 ArbSchG)

• Informationen darüber fordern, wie das Gebot der Vermeidung der Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie der Vermeidung von Mehrarbeit (MTV § 7 Ziff. 2) umgesetzt werden soll

• Informationen über die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme anfordern

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III. Inhalt einer Betriebsver-einbarung zur täglichen

Arbeitszeit

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Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung

• Zuschlagsregelungen beachten• Die besondere Lebenssituation von

Beschäftigten-Gruppen bei der Personaleinsatzplanung berück-sichtigen

• Eckpunkte für die Personaleinsatzplanung fest-legen

• Arbeitszeiten müssen für die Beschäftigten plan- und vorhersehbar sein

• Der Weg zur und von der Arbeit (Erreichbarkeit, Sicherheit) muss geregelt werden

• Die Beschäftigten müssen vor Überfälle/Über-griffen geschützt werden (Mindestbesetzungs-regelungen)

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Es darf keine Regelungen geben,

die schlechter als der Manteltarifvertrag sind !

Sonst würde unsere Position bei den Tarifverhandlungen sehr geschwächt und der Druck auf die Betriebsräte und die Belegschaften erhöht.

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BV

5.Personalein-satzplan undMitbestimmg.

des BR

4.Zeit-

erfassung

6.Zulässige

Arbeitszeit-modelle

7.Teilzeit-

beschäftigte

8.Allg.Grundsätze

für alleBeschäftigte

9.Schlussbe-stimmungen

3. Definitionen

2. Grundlagen

der BV

1. Geltungs-bereich

Präambel

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Präambel

• Gemeinsame Erklärung bezüglich des Sinn und Zweck der Vereinbarung

• Der Einsatz der Beschäftigten soll das Interesse an Planbarkeit von Freizeit und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf berücksichtigen

• Ebenso der Vermeidung von Überstunden (Mehrarbeit), Nacht-, Sonn- und Feier-tagsarbeit

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1. Geltungsbereich

• Gilt für alle Beschäftigten, keine Ausnahme von Teilzeit-Arbeit-nehmern, Aushilfen und geringfügig Beschäftigten

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2. Grundlagen

BV regelt Verfahren bei der Anordnung von:•Beginn und Ende der Arbeitszeit•Beginn und Ende der Pausen•Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage

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3. Definitionen

(1) Regelarbeitszeit – „Minusstunden“ sind unzulässig

(2) Pausen – keine geteilten Arbeitszeiten durch Verlängerung der Pausen

(3) Beginn und Ende der täglichen Ar-beitszeit

(4) Abteilungen des Betriebes(5) Arbeitszeitkonto(6) Mehrarbeit/Überstunden

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4. Zeiterfassung

• Hier ist die Form der Zeiterfassung genau festzulegen

• Erfolgt eine elektronische Zeiter-fassung muss diese in einer eigenständigen BV geregelt werden

• In diesem Abschnitt wird nur der Umgang mit den Zeitguthaben geregelt

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5. Personaleinsatzplanverfahrenund Ausübung der Mitbestimmung

des Betriebsrates(1) Vorlage des Personaleinsatzplanes –

Wirksamkeitsvoraussetzung ist die vorherige Zustimmung des BR

(2) Beteiligung des BR – Äußerungsfrist des BR(3) Bekanntgabe des Personaleinsatzplans

gegenüber den Beschäftigten – Ort und Termin der Bekanntgabe

(4) Mindestangaben im Personaleinsatzplan – u.a. Stand des aktuellen Arbeitszeitkonto am Ende der Woche, Summe der Mehrarbeits-, Spät-arbeits- und Nachtzuschläge

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(5) Nachträgliche Änderung des Personal-einsatzplans – nur mit vorheriger Zu-stimmung des Beschäftigten

(6) Ausfüllen des Personaleinsatzplans – nur mit Kugelschreiber

(7) Aufbewahrungsfrist der Arbeitszeit-nachweise – analog Verjährungsfrist BGB 3 Jahre

5. Personaleinsatzplanverfahrenund Ausübung der Mitbestimmung

des Betriebsrates

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6. Die zulässigen Arbeitszeit-modelle für die einzelnen

Abteilungen

Festlegung welche konkreten Arbeitszeit-modelle in den einzelnen Abteilungen zum Einsatz kommen.

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7. Teilzeitbeschäftigte

• Unzulässigkeit der Arbeit auf Abruf• Mindestschichtlänge am Tag

beträgt 4 Stunden • Einsatz im Rahmen von festen

Tagen oder Schichtplänen• Anspruch auf höhere vertraglich

ver-einbarte Arbeitszeit

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8. Allgemeine Grundsätze für alle Beschäftigten

(1) Tausch(2) Freizeittag(3) Arbeitszeitberechnung bei Arbeits-

unfähigkeit(4) Sondertage (5) Verlängerte Ladenöffnung an Sonn- und

Feiertagen(6) Beschäftigung Werktags nach 20.00 Uhr(7) Schutzregelungen für besondere Be-

schäftigtengruppen

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9. Schlussbestimmungen und Meinungsverschiedenheiten

(1)Meinungsverschiedenheiten – Einsatz einer Einigungsstelle

(2)Schlussbestimmungen – Inkraft-treten, Kündigungsmöglichkeit und Nachwirkung

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