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060 – ZR – III
Gemeinsames Prüfungsamt Dammtorwall 13 20354 Hamburg
Dieser Aufgabentext besteht einschließlich des
Vermerks zur Bearbeitung und der Anlage aus
18 fortlaufend nummerierten Seiten.
Die Vollständigkeit des Textes ist vor der
Bearbeitung zu prüfen. Sowohl der Aufgabentext
als auch Ihre Bearbeitung sind mit Ihrer GPA-
Nummer zu versehen und zusammen abzugeben.
_________________________________________________________________________
HOLGER LANDGRAF RECHTSANWALT
Neue ABC-Straße 28, 20354 Hamburg
Hamburg, den 09.10.2015
Tel.: 040/ 756 45 39
Fax.: 040/ 756 49 91
1. Vermerk:
Neues Mandat der Mandantin Semedicacao GmbH, Heykenaukamp 6, 21147 Hamburg. Es
erscheint deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer Kurt Hubatsch nach telefonischer
Terminsvereinbarung und schildert sein Anliegen wie folgt:
„Mein Unternehmen, die Semedicacao GmbH, stellt Kakaoprodukte her. Wir beziehen die
Kakaobohnen von verschiedenen Lieferanten. Mit einer Lieferfirma haben wir uns jetzt
überworfen, weil Verträge nicht eingehalten wurden. Deshalb bin ich hier. Es geht um
folgenden Sachverhalt:
Mit Vertrag Nummer 15-02-09/40 (im Folgenden: KONTRAKT 40) vom 9.2.2015 kaufte
die Semedicacao von der Kakao-World GmbH (Geschäftsführer Rolf Berndt) mit Sitz in der
Böhmestraße 4, 22041 Hamburg, 40 Tonnen Kakaobohnen zum Preis von 2.000 € pro Tonne
zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Lieferung sollte bis zum 31.3.2015 erfolgen. Am 9.2.2015
wurde noch ein weiterer, bis auf die Liefermenge im wesentlichen gleichlautender Vertrag
geschlossen, nämlich der Vertrag Nummer 15-02-09/10 (im Folgenden: KONTRAKT 10).
Hier kaufte die Semedicacao von Kakao-World 10 Tonnen Kakaobohnen, zum gleichen Preis
und mit gleicher Lieferfrist. Diese 10 Tonnen waren für einen unserer Abnehmer bestimmt.
Weil der Preis so günstig war und ich noch am 9.2.2015 eine passende Lagerhalle anmieten
konnte, bestellte ich am nächsten Tag, dem 10.2.2015, noch einmal 50 weitere Tonnen
GPA-Nr.:
2
Kakaobohnen zum gleichen Preis, mit Lieferfrist bis 30.4.2015 (Vertrag vom 10.2.2015 mit
Nummer 15-02-10/50; im Folgenden: KONTRAKT 50).
Mit Schreiben vom 2.3.2015 teilte Herr Berndt mit: Kakao-World habe am 12.2.2015 mit
einem Lieferanten von brasilianischem Kakao ein Deckungsgeschäft abgeschlossen, um die
Belieferung der Semedicacao sicherzustellen. Ihr Lieferant befinde sich jedoch jetzt in
Liquidation und habe die Geschäftstätigkeit eingestellt. Weil Kakao-World mithin selbst von
ihrem Lieferanten im Stich gelassen werde, sehe sie sich ihrerseits nicht zur Lieferung des
verkauften Kakaos imstande. Ich antwortete Herrn Berndt einige Tage später, dass ich diese
Umstände einerseits nicht anzweifle, sie mich andererseits aber auch nichts angehen und ich
auf Vertragserfüllung bestehe. Ich wies ihn auf die Möglichkeit hin, den Kakao im Spot-
Geschäft zu Tagespreisen zu beschaffen. Danach war Herr Berndt nicht mehr für mich
erreichbar.
Nachdem bis Ende März die 40 Tonnen Kakao aus dem KONTRAKT 40 nicht geliefert
worden waren, vereinbarte ich zur Überbrückung im April 2015 mit der Seewald GmbH die
Lieferung von 40 Tonnen Kakaobohnen am 1.5.2015. Wir vereinbarten ein Kündigungsrecht
für beide Seiten. Bei Kündigung sollte die gelieferte Menge Kakaobohnen in gleicher Art und
gleicher Güte zurückgewährt werden. Solange der Vertrag läuft, sind von unserer Seite für das
Zur-Verfügung-Stellen der Kakaobohnen monatlich 1.000 € Zinsen an die Seewald GmbH zu
zahlen (Berechnungsgrundlage: 40 Tonnen x 3.000 € = Rohstoffwert 120.000 € x 10 %
Zinsen per annum). Dieses Geschäft wurde vertragsgemäß durchgeführt. Seit dem 1.5.2015
zahlt die Semedicacao mithin monatlich 1.000 € an die Seewald GmbH. Die Beschaffung von
40 Tonnen Kakao auf diese Weise war erforderlich, um unseren laufenden Betrieb
aufrechtzuerhalten.
Was die nicht gelieferten 10 Tonnen aus dem KONTRAKT 10 angeht, liegt es so, dass diese
10 Tonnen letztlich nicht für uns bestimmt waren. Diese 10 Tonnen hatten wir bereits
weiterverkauft an die Atasanov OHG, konnten sie aber nicht liefern, weil wir ja wiederum
nicht beliefert worden sind. Die Atasanov OHG hat uns deshalb vor dem Landgericht
Hamburg auf Schadensersatz verklagt. Darauf komme ich später noch einmal zurück.
Hinweis des GPA: Der Begriff „Spot-Geschäft“ bezeichnet den Handel mit homogenen
Gütern auf Marktveranstaltungen (z.B. Börsen, Auktionen) ohne tiefere
Geschäftsbeziehungen zwischen Anbietern und Nachfragern.
3
Nachdem auch die Lieferfrist für die 50 Tonnen fruchtlos verstrichen und von Kakao-World
weiterhin nichts zu hören war, setzte ich Kakao-World mit Einwurfeinschreiben, das Kakao-
World am 6.5.2015 zuging, noch einmal eine Frist zur Lieferung der nun insgesamt offenen
100 Tonnen bis zum 20.5.2015. Am 22.5.2015 kaufte die Semedicacao von der Seewald
GmbH 50 Tonnen Kakaobohnen zum Preis von 3.000 € netto pro Tonne. Der Preis war
deutlich höher als der mit Kakao-World vereinbarte Preis, weil die Kakaopreise in der
Zwischenzeit deutlich gestiegen waren, aber noch marktgerecht. Dieser Kauf war leider
wegen des Lieferausfalls aus dem KONTRAKT 50 erforderlich, um unseren besten Kunden –
mit dem ich natürlich nicht in Streit geraten wollte – unbedingt mit verschiedenen
Kakaoprodukten zu beliefern. Letztlich hat die Semedicacao also 1.000 € pro Tonne mehr
aufwenden müssen, insgesamt also 50.000 € Mehrkosten. Der Kaufvertrag mit der Seewald
GmbH, deren Rechnung über 150.000 € zzgl. USt. sowie Zahlungsnachweise liegen mir vor.
Ich könnte sie Ihnen zur Verfügung stellen.
Als nächstes erhielt ich am 1.6.2015 von Kakao-World zwar immer noch keinen Kakao, wohl
aber ein Schreiben, mit welchem Herr Berndt erklärte, Kakao-World werde an Semedicacao
definitiv nicht liefern und trete von allen drei Verträgen zurück.
Kakao-World stützt sich – angeblich nach anwaltlicher Beratung – auf ein Rücktrittsrecht in
ihren Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Ich bestreite nicht, dass diese
Verkaufsbedingungen Grundlage aller drei Verträge waren. Allerdings ist mir unklar, welche
Bedeutung dann die direkt in der Vertragsurkunde geschriebene Klausel („Sollte es seitens
der brasilianischen Kakaoerzeuger zu Produktionsausfällen…“) noch haben sollte. Diese
Klausel, die Kakao-World stets auch schon in andere Verträge mit uns über brasilianischen
Kakao aus den Jahren 2013 und 2014 schrieb, bedeutet doch lediglich einen zeitlichen
Aufschub im Fall der dort genannten Lieferschwierigkeiten. Im Kleingedruckten behält sich
Kakao-World dagegen vor, sich bei Lieferschwierigkeiten ganz vom Vertrag zu lösen. Das
stellt für mich einen Widerspruch dar. Es gelang mir, Herrn Berndt noch einmal an das
Telefon zu bekommen. Er vertritt den Standpunkt, die Verträge stünden unter dem Vorbehalt,
dass Kakao-World selbst beliefert werde. Seine Allgemeinen Verkaufsbedingungen seien
eindeutig. Die Klausel „Produktionsausfälle“ betreffe nur Lieferverzögerungen und nur die
Kakaoerzeuger, die Klausel 5.3 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen dagegen den
Totalausfall sonstiger Zulieferer im Sinne eines Im-Stich-Lassens. Ich meine, die Klauseln
überschneiden sich in ihrem Anwendungsbereich und lassen insoweit nicht klar erkennen,
welche Rechte Kakao-World dann haben soll. Mir ist auch bekannt, dass Kakao-World den
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von ihr vertriebenen Kakao teils direkt von den Erzeugern vor Ort kauft und importiert, teils
auch von anderen Importeuren in Europa und im Inland einkauft.
Ich habe Ihnen die wichtigsten Vertragsunterlagen als Anlagenkonvolut 1 mitgebracht:
Anlage 1a ist der schriftliche Vertrag KONTRAKT 40
Anlage 1b ist der schriftliche Vertrag KONTRAKT 10
Anlage 1c ist der schriftliche Vertrag KONTRAKT 50
Anlage 1d sind die Verkaufsbedingungen von Kakao-World
Anlage 1e ist das Schreiben der Kakao-World vom 1.6.2015
Was den Rechtsstreit mit der Atasanov OHG wegen der 10 Tonnen Kakao angeht, hatte ich
schon gesagt, dass diese uns vor dem Landgericht Hamburg (Az. 336 O 390/15) auf
Schadensersatz verklagt hat. Wegen der zwischenzeitlich gestiegenen Kakaopreise hatte ich
nämlich davon abgesehen, den Kakao anderweitig teuer einzukaufen, um den Vertrag
einzuhalten. Wir hatten in unseren AGB Schadensersatzansprüche in der Höhe beschränkt,
nämlich auf 10% des Nettovertragspreises. Der hier mit der Atasanov OHG vereinbarte
Nettovertragspreis betrug für 10 Tonnen 24.000 €. Den Betrag von 2.400 € war ich auch
bereit als Entschädigung zu zahlen. Hätte ich für 3.000 € pro Tonne eingekauft und der
Atasanov OHG 10 Tonnen geliefert, wäre mein Schaden 6.000 € gewesen (10 Tonnen x
(3.000 € - 2.400 €)). Die Semedicacao hat sich vor dem Landgericht Hamburg von unserem
früheren Rechtsanwalt Croenert vertreten lassen. Das Mandat ist beendet.
Ich habe Ihnen als Anlagenkonvolut 2 die Unterlagen aus diesem Gerichtsverfahren
mitgebracht:
Anlage 2a ist die Klageschrift der Atasanov OHG
Anlage 2b ist die mit mir abgestimmte Klageerwiderung meines damaligen
Rechtsanwalts Croenert
Anlage 2c ist das Terminsprotokoll in jener Sache
Anlage 2d ist einen Vereinbarung über die Verlängerung der Widerrufsfrist
Erst vorgestern übersandte mir RA Croenert die Unterlagen, und ich staunte nicht schlecht, als
ich sah, dass RA Croenert – ohne Rücksprache mit mir – einen Vergleich geschlossen hat. Ich
rief ihn empört an. Er verwies am Telefon auf Anlage 2d und erklärte, damit könne der
Vergleich noch bis zum 9.10.2015 – also bis heute – widerrufen werden. Den gegnerischen
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Rechtsanwalt Becker habe er zwar wegen dessen Auslandsaufenthalts nicht telefonisch
erreichen können, er habe sich aber direkt an die geschäftsführende Gesellschafterin der
Atasanov OHG gewandt und mit ihr die Fristverlängerung vereinbart. Eine Information an das
Gericht habe er nicht veranlasst, weil dies unnötig sei. Ich habe dann RA Croenert das Mandat
gekündigt.
An Sie habe ich hierzu folgende Fragen:
1. Wie wäre der Prozess vor dem Landgericht Hamburg voraussichtlich ohne den
Vergleich ausgegangen? War der Vergleich für Semedicacao günstig?
2. Könnte ich mich von dem Vergleich vor dem Landgericht Hamburg noch irgendwie
lösen, wenn ich das wollte? Die Summe aus dem Vergleich (4.200 €) habe ich noch
nicht bezahlt.
Was die Vertragsverletzungen der Kakao-World GmbH angeht, bitte ich Sie, die aus Ihrer
Sicht gebotenen rechtlichen Schritte zur Geltendmachung der Ansprüche der Semedicaco vor
Gericht einzuleiten. Weitere außergerichtliche Korrespondenz mit Kakao-World lehne ich ab.
Da die drei zwischen Semedicacao und Kakao-World geschlossenen Kaufverträge vom Preis
her günstig waren, möchte ich in erster Linie, dass diese Verträge auch durchgeführt werden,
d.h. Kakao-World soll endlich die insgesamt 100 Tonnen liefern, natürlich zum Vertragspreis.
Zugleich hat Kakao-World nach meiner Auffassung auch sämtliche Mehrkosten zu ersetzen,
die mit dem Lieferausfall der insgesamt 100 Tonnen aus den drei Verträgen entstanden sind
und bis zur Lieferung noch weiter entstehen werden.“
Auf Nachfrage: „Mit sämtliche Mehrkosten meine ich auch die 50.000 € Mehrkosten für die
anderweitige Beschaffung der 50 Tonnen Kakao am 22.5.2015. Hätte Kakao-World diese
Menge vertragsgemäß bis zum 30.4.2015 geliefert, wäre dieser Schaden ja auch nicht
entstanden.“
gez. Landgraf, 9.10.2015
6
Kakao-World GmbH
Böhmestraße 4, 22041 Hamburg, Deutschland
KONTRAKT Nummer 15-02-09/40
9.2.2015
Hiermit bestätigen wir, Ihnen zu unseren beigefügten allgemeinen
Verkaufsbedingungen verkauft zu haben:
VERKÄUFER: Kakao-World GmbH, Böhmestraße 4, 22041 Hamburg
KÄUFER: Semedicacao GmbH, Heykenaukamp 6, 21147 Hamburg
Menge: 40 t
Ware: Kakaobohnen; Herkunft: Brasilien
Preis: 2.000 €/t zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer.
Sollte es seitens der brasilianischen Kakaoerzeuger
zu Produktionsausfällen oder sonstigen Ausfällen
(höhere Gewalt) kommen, behalten wir uns das Recht
vor, den Liefertermin zu verschieben oder auch nur
verfügbare Teilmengen zur Verfügung zu stellen.
Lieferung: frei Haus
Liefertermin: 1.3.2015-31.3.2015
Käufer: Verkäufer:
gez. Kurt Hubatsch, 9.2.2015 gez. Rolf Berndt, 9.2.2015
Anlage 1a
7
Kakao-World GmbH
Böhmestraße 4, 22041 Hamburg, Deutschland
KONTRAKT Nummer 15-02-09/10
9.2.2015
Hiermit bestätigen wir, Ihnen zu unseren beigefügten allgemeinen
Verkaufsbedingungen verkauft zu haben:
VERKÄUFER: Kakao-World GmbH, Böhmestraße 4, 22041 Hamburg
KÄUFER: Semedicacao GmbH, Heykenaukamp 6, 21147 Hamburg
Menge: 10 t
Ware: Kakaobohnen; Herkunft: Brasilien Preis: 2.000 €/t zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer.
Sollte es seitens der brasilianischen Kakaoerzeuger
zu Produktionsausfällen oder sonstigen Ausfällen
(höhere Gewalt) kommen, behalten wir uns das Recht
vor, den Liefertermin zu verschieben oder auch nur
verfügbare Teilmengen zur Verfügung zu stellen.
Lieferung: nach Weisung innerhalb Hamburgs
Liefertermin: 1.3.2015-31.3.2015
Käufer: Verkäufer:
gez. Kurt Hubatsch, 9.2.2015 gez. Rolf Berndt, 9.2.2015
Anlage 1b
8
Kakao-World GmbH
Böhmestraße 4, 22041 Hamburg, Deutschland
KONTRAKT Nummer 15-02-10/50
10.2.2015
Hiermit bestätigen wir, Ihnen zu unseren beigefügten allgemeinen
Verkaufsbedingungen verkauft zu haben:
VERKÄUFER: Kakao-World GmbH, Böhmestraße 4, 22041 Hamburg
KÄUFER: Semedicacao GmbH, Heykenaukamp 6, 21147 Hamburg
Menge: 50 t
Ware: Kakaobohnen; Herkunft: Brasilien
Preis: 2.000 €/t zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer.
Sollte es seitens der brasilianischen Kakaoerzeuger
zu Produktionsausfällen oder sonstigen Ausfällen
(höhere Gewalt) kommen, behalten wir uns das Recht
vor, den Liefertermin zu verschieben oder auch nur
verfügbare Teilmengen zur Verfügung zu stellen.
Lieferung: frei Haus
Liefertermin: 1.4.2015-30.4.2015
Käufer: Verkäufer:
gez. Kurt Hubatsch, 10.2.2015 gez. Rolf Berndt, 10.2.2015
Anlage 1c
9
Kakao-World GmbH
Böhmestraße 4, 22041 Hamburg, Deutschland
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Kakao-World GmbH
Stand: 12/2014
Diese Bedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über Lieferungen und
Leistungen, auch in laufenden oder künftigen Geschäftsverbindungen.
1. Angebot und Vertragsschluss
2. Preise
3. Zahlungen
4. Abtretung und Zurückbehaltung
5. Lieferfristen und Liefertermine
5.1 Angegebene Lieferfristen und –termine sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart
worden sind.
5.2 Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände wie z.B. Arbeitskämpfe, hoheitliche
Maßnahmen und Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen wesentlicher Art, Untergang, Verlust und
Beschädigung von uns bestellter Ware, gleichviel, ob sie bei uns oder unseren Zulieferern eingetreten
sind, und die trotz der nach den Umständen des Falles im Verkehr üblichen, zumutbaren Sorgfalt von
uns nicht abgewendet werden konnten, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und, wenn sie zur
Unmöglichkeit der Leistung führen, überhaupt von der Liefer-/Leistungspflicht.
5.3 Werden wir von unserem Zulieferer im Rahmen eines Deckungsgeschäftes aus von uns nicht schuldhaft
herbeigeführten Gründen nicht oder nicht so rechtzeitig beliefert, dass wir unsere Liefer-/Leistungspflicht
gegenüber dem Kunden termingerecht erfüllen können, dann steht uns das Recht zu, von dem mit dem
Kunden geschlossenen Vertrag, soweit er sich auf nicht lieferbare Ware bezieht, zurückzutreten. Liefer-
und Leistungsstörungen aufgrund nicht rechtzeitiger eigener Belieferung werden wir unverzüglich dem
Kunden mitteilen.
5.4 Kommt es in Folge eines der vorstehenden Umstände zu einer vollständigen oder teilweisen
Nichtlieferung/ Nichtleistung, sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung
ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes oder wegen grober Fahrlässigkeit für Gesundheits- und
Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast
zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6. Versand und Transport
7. Eigentumsvorbehalt
8. Sach- und Rechtsmängel
9. Gerichtsstand
Hinweis des GPA:
Von der Wiedergabe der Regelungen zu den Ziffern 1-4 und 6-9 wird abgesehen. Sie sind
für die Bearbeitung ohne Bedeutung.
Anlage 1d
10
Kakao-World GmbH
Böhmestraße 4, 22041 Hamburg, Deutschland
An die
Semedicacao GmbH
GF Hubatsch
Heykenaukamp 6
21147 Hamburg
1.6.2015
KONTRAKT Nummer 15-02-09/40
KONTRAKT Nummer 15-02-09/10
KONTRAKT Nummer 15-02-10/50
Sehr geehrter Herr Hubatsch,
wie Ihnen bereits bekannt ist, befindet sich die Lieferantin, mit
welcher wir das Deckungsgeschäft über 100 Tonnen brasilianischen
Kakaos abgeschlossen hatten, mangels Insolvenzmasse direkt in
Liquidation und hat ihre Geschäftstätigkeit eingestellt. Daher
können wir unsererseits die o.g. Verträge mit Ihnen nicht erfüllen.
Nach anwaltlicher Beratung teile ich Ihnen folgendes mit:
Wir werden definitiv keinen Kakao zu Tagespreisen einkaufen, um Sie
zu beliefern. Wir sind hierzu nicht verpflichtet. Bei allen drei
Verträgen stand der Verkauf von vornherein unter dem Vorbehalt, dass
wir selbst die Lieferung seitens unseres Zulieferers erhalten
(Ziffer 5.3 unserer Allgemeinen Verkaufsbedingungen).
Gemäß Ziffer 5.3 unserer Verkaufsbedingungen treten wir mit
sofortiger Wirkung von allen drei o.g. Verträgen zurück. Ggf.
erhobene Schadensersatzansprüche weisen wir bereits jetzt zurück.
MfG
gez. Rolf Berndt
Geschäftsführer
Anlage 1e
11
Lars Becker Rechtsanwalt * Schloßstraße 38, 22041 Hamburg
Rechtsanwalt Lars Becker
An das
Landgericht Hamburg
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Schloßstraße 38
22041 Hamburg
Tel.: 040 / 83 57 30
Telefax: 040 / 83 49 359
14.8.2015
Klage
der Fa. Atasanov OHG, vertreten durch Katharina Atasanov, Tonndorfer Hauptstraße 173,
22045 Hamburg
gegen
die Fa. Semedicacao GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Kurt Hubatsch,
Heykenaukamp 6, 21147 Hamburg.
Ich beantrage namens und in Vollmacht der Klägerin die Anberaumung eines Termins zur
mündlichen Verhandlung, in welchem ich beantragen werde,
die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 6.000 € nebst Zinsen in Höhe von 8
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Klageerhebung zu zahlen.
Begründung:
Die Parteien schlossen am 11.2.2015 einen Kaufvertrag über Kakaobohnen. Die Beklagte
verkaufte der Klägerin 10 Tonnen Kakaobohnen zum Preis von 2.400 € pro Tonne. Die
Lieferung sollte ratierlich frei Haus erfolgen, und zwar im Zeitraum 01.03.2015 bis
31.03.2015.
Beweis: Kaufvertrag vom 11.2.2015, Anlage K 1
Die Lieferung erfolgte nicht. Vielmehr teilte die Beklagte mit Schreiben vom 7.4.2015 mit, sie
erhalte von ihrem Lieferanten derzeit keinen Kakao und werde daher ihrerseits die Klägerin
nicht beliefern. Diese Entscheidung sei endgültig; von Fristsetzungen möge Abstand
genommen werden.
Anlage 2a
12
Beweis: Schreiben der Beklagten vom 7.4.2015, Anlage K 2
Der Klägerin gelang es daraufhin kurzfristig, ihren Bedarf anderweitig zu decken. Sie kaufte
im April 2015 von einem ausländischen Lieferanten 10 Tonnen Kakaobohnen zum
Gesamtpreis von 30.000 €. An die Beklagte hätte die Klägerin bei ordnungsgemäßer
Lieferung der 10 Tonnen vereinbarungsgemäß nur einen Preis von 24.000 € zahlen müssen.
Mit vorgerichtlichem Anwaltsschreiben hat die Klägerin der Beklagten erklärt, dass sie
nunmehr die Annahme der Leistung ablehne und Ersatz der Mehrkosten von 6.000 €
verlange. Die Beklagte hat daraufhin die Zahlung von 2.400 € angeboten und dabei den
Standpunkt vertreten, sie hafte allenfalls beschränkt in dieser Höhe. Sie beruft sich auf
Art. 13 ihrer allgemeinen Lieferbedingungen. Die Lieferbedingungen der Beklagten lagen
dem Kauf zwar unstreitig zugrunde, aber die Klägerin hält die Regelungen insbesondere
unter Art. 13.3 für unwirksam.
Art. 13 der Lieferbedingungen der Beklagten lautet:
13.1 Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend
„Schadensersatzansprüche“) des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
ausgeschlossen.
13.2 Dieses gilt nicht in Fällen des Produkthaftungsgesetzes, des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit bei Gesundheits- und Körperschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für
das Vorhandensein einer Eigenschaft oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Vorsatzes oder
grober Fahrlässigkeit für Gesundheits- und Körperschäden oder wegen der Übernahme der
Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Eine Änderung der
Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
13.3 Kommen wir mit der Lieferung der Ware in Verzug oder fällt eine Lieferung ganz aus,
kann der Kunde eine Entschädigung von höchstens 10% des Nettovertragspreises verlangen.
Die Geltendmachung eines weiteren Verspätungs- oder Nichterfüllungsschadens ist
ausgeschlossen; diese Beschränkung gilt jedoch nicht für den Fall des Vorsatzes.
gez. Becker
Rechtsanwalt
Hinweis des GPA:
Vom Abdruck der Anlagen wird abgesehen. Sie haben den angegebenen Inhalt.
13
Durchwahl Sekretariat
Tel. 04101/20 76 - 57
Fax 04101/20 76 - 67
4. September 2015
Rechtsanwalt Wolf Croenert
An das
Landgericht Hamburg
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
In der Sache
Atasanov OHG ./. Semedicacao GmbH
336 O 390/15
zeige ich an, die Beklagte zu vertreten.
Ich beantrage,
die Klage abzuweisen.
Die Klage wäre allenfalls in Höhe von 2.400 € begründet.
Gemäß Art. 13.3 der allgemeinen Lieferbindungen der Beklagten beschränkt sich der
Schadensersatzanspruch der Klägerin auf 10% des Nettovertragspreises von 24.000 €,
mithin auf 2.400 €.
gez. Croenert
Rechtsanwalt
Anlage 2b
RA WOLF CROENERT
Friedrich-Ebert-Straße 16, 25421 Pinneberg
14
Az.: 336 O 390/15
Protokoll
aufgenommen in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 36, Freitag, den 18.09.2015 in Hamburg
Gegenwärtig: Richterin am Landgericht Möller als Einzelrichterin Dieses Protokoll ist vorläufig auf Tonträger aufgezeichnet worden gem. §§ 159, 160a ZPO. In dem Rechtsstreit Atasanov OHG, vertreten durch Katharina Atasanov, Tonndorfer Hauptstraße 173, 22045 Hamburg - Klägerin - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lars Becker, Schloßstraße 38, 22041 Hamburg gegen Semedicacao GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Kurt Hubatsch, Heykenaukamp 6, 21147 Hamburg - Beklagte - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wolf Croenert, Friedrich-Ebert-Straße 16, 25421 Pinneberg erscheinen bei Aufruf der Sache: 1. Klägerseite:
Prozessbevollmächtigter Lars Becker 2. Beklagtenseite:
Prozessbevollmächtigter Wolf Croenert Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage schließen die Parteien folgenden Vergleich:
Die Beklagte verpflichtet sich, an die Klägerin 4.200 € zu zahlen.
Damit ist der Rechtsstreit erledigt.
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Der Beklagten wird vorbehalten, den Vergleich durch Schriftsatz, der bis zum 25.09.2015 bei Gericht eingegangen sein muss, zu widerrufen.
vorgespielt und genehmigt
gez. Möller gez. Schäfer, JAng
Richterin am Landgericht als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle zugleich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übertragung vom Tonträger
Anlage 2c
15
Durchwahl Sekretariat
Tel. 04101/20 76 - 57
Fax 04101/20 76 - 67
25. September 2015
Rechtsanwalt Wolf Croenert
Atasanov OHG
Frau Katharina Atasanov
Tonndorfer Hauptstraße 173
22045 Hamburg
per Fax 040/4322321-20
In der Sache
Atasanov OHG ./. Semedicacao GmbH
336 O 390/15
Sehr geehrte Frau Atasanov,
bezugnehmend auf unser Telefonat von eben bitte ich um kurze schriftliche Bestätigung
Ihres entgegenkommenderweise erklärten Einverständnisses mit der Verlängerung der
Vergleichs-Widerrufsfrist.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Croenert
Ich erkläre mich einverstanden mit der Verlängerung der Frist
zum Widerruf des Prozessvergleichs bis zum 9.10.2015
einschließlich.
gez. Katharina Atasanov, 25.9.2015
Anlage 2d
RA WOLF CROENERT
Friedrich-Ebert-Straße 16, 25421 Pinneberg
16
Vermerk für die Bearbeitung
1. Die Angelegenheit ist aus anwaltlicher Sicht umfassend nach Maßgabe des
Mandantenauftrags zu begutachten. Hierbei ist auf alle in der Aufgabenstellung
aufgeworfenen Rechtsfragen einzugehen, gegebenenfalls hilfsgutachtlich Das
Gutachten soll auch Erwägungen zur Zweckmäßigkeit des Vorgehens enthalten. Ein
Sachbericht ist nicht zu fertigen.
2. Bearbeitungszeitpunkt ist der 09.10.2015.
3. Sollten Tatsachen für beweiserheblich gehalten werden, so ist eine Prognose zu der
Beweislage (z.B. Beweislast, Qualität der Beweismittel etc.) anhand der zum
Bearbeitungszeitpunkt bekannten Sachlage zu erstellen.
4. Soweit ein Vorgehen gegen die Kakao-World GmbH für sachdienlich gehalten wird,
ist der danach erforderliche verfahrensbestimmende Schriftsatz an das Gericht zu
entwerfen. Ein verfahrensbestimmender Schriftsatz ist auch dann anzufertigen, wenn
die Erfolgsaussichten ganz verneint werden; in diesem Fall ist davon auszugehen,
dass die Rechtslage ausführlich mit der Mandantin erörtert wurde, sie aber darauf
besteht, ihr Begehren weiterzuverfolgen. Bei den rechtlichen Ausführungen sind
Bezugnahmen auf konkrete Passagen des Gutachtens zulässig.
5. Hinsichtlich des laufenden Rechtsstreits vor dem Landgericht Hamburg (336 O
390/15) ist kein Schriftsatz zu fertigen. Mandantenschreiben sind ebenfalls nicht zu
fertigen. Schreiben an Dritte sind nicht zu fertigen.
6. Ansprüche gegen Rechtsanwalt Croenert sind nicht zu prüfen.
7. Der Ersatzfähigkeit von Gerichts- oder Rechtsanwaltskosten, gleichviel in welcher
Rechtsbeziehung, ist nicht zu prüfen. Das gleiche gilt für Fälligkeits- oder
Verzugszinsen aus Geldschulden.
8. Rechtsanwalt Landgraf hat das Mandat angenommen.
9. Die Formalien (Zustellungen, Vollmachten, Unterschriften, Beglaubigungen,
Hinweise, Belehrungen usw.) sind in Ordnung, soweit sich nicht aus dem
Aufgabentext ausdrücklich etwas anderes ergibt.
10. Die Gesellschafterin Katharina Atasanov der Atasanov OHG vertritt die Gesellschaft
allein.
11. Es ist davon auszugehen, dass bei keinem der Kaufverträge zwischen der
Semedicacao GmbH und der Kakao-World GmbH (KONTRAKT 50, 40 und 10) und
auch nicht bei dem Kaufvertrag zwischen der Semedicacao GmbH und der Atasanov
OHG die jeweils vereinbarte Leistungszeit so wesentlich ist, dass der ganze Vertrag
mit der Fristeinhaltung „stehen und fallen“ sollte (keine Fixhandelskäufe im Sinne von
§ 376 HGB).
12. Es ist zur Vereinfachung davon auszugehen, dass im Jahre 2015 der Tagespreis für
eine Tonne Kakao durchgehend 3.000 € netto beträgt und eine Preisveränderung in
absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist. Es ist weiter davon auszugehen, dass der
Einkauf von Kakao zu diesem Preis den Risikobereich der Kakao-World GmbH noch
nicht überschreiten und daher nicht nach § 313 III BGB zum Rücktritt vom Vertrage
berechtigen würde.
17
13. Sollte eine weitere anwaltliche Sachverhaltsaufklärung für erforderlich gehalten
werden, so ist dies zu erörtern, dann jedoch davon auszugehen, dass keine
Informationen zu erlangen sind, die über die in der Aufgabenstellung enthaltenen
hinausgehen.
14. Die Semedicacao GmbH hat ihren Sitz im Bezirk des Amtsgerichts Hamburg-
Harburg, die Atasanov OHG und die Kakao-World GmbH im Bezirk des Amtsgerichts
Hamburg-Wandsbek, alle Gesellschaften im Landgerichtsbezirk Hamburg.
15. Der Bearbeitung ist die Rechtslage auf der Grundlage der zugelassenen Hilfsmittel
zugrunde zu legen. Übergangsvorschriften sind nicht anzuwenden.
16. Auszug aus der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA):
§ 12 Umgehung des Gegenanwalts
(1) Der Rechtsanwalt darf nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines
anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder
verhandeln.
(2) Dieses Verbot gilt nicht bei Gefahr im Verzuge. Der Rechtsanwalt des
anderen Beteiligten ist unverzüglich zu unterrichten; von schriftlichen
Mitteilungen ist ihm eine Abschrift unverzüglich zu übersenden.
17. Anlage: Jahreskalender 2015
18
Kalender 2015
Januar 2015
KW MO DI MI DO FR SA SO
1 1 2 3 4
2 5 6 7 8 9 10 11
3 12 13 14 15 16 17 18
4 19 20 21 22 23 24 25
5 26 27 28 29 30 31
Februar 2015
KW MO DI MI DO FR SA SO
5 1
6 2 3 4 5 6 7 8
7 9 10 11 12 13 14 15
8 16 17 18 19 20 21 22
9 23 24 25 26 27 28
März 2015
KW MO DI MI DO FR SA SO
9 1
10 2 3 4 5 6 7 8
11 9 10 11 12 13 14 15
12 16 17 18 19 20 21 22
13 23 24 25 26 27 28 29
14 30 31
April 2015
KW MO DI MI DO FR SA SO
14 1 2 3 4 5
15 6 7 8 9 10 11 12
16 13 14 15 16 17 18 19
17 20 21 22 23 24 25 26
18 27 28 29 30
Mai 2015
KW MO DI MI DO FR SA SO
18 1 2 3
19 4 5 6 7 8 9 10
20 11 12 13 14 15 16 17
21 18 19 20 21 22 23 24
22 25 26 27 28 29 30 31
Juni 2015
KW MO DI MI DO FR SA SO
23 1 2 3 4 5 6 7
24 8 9 10 11 12 13 14
25 15 16 17 18 19 20 21
26 22 23 24 25 26 27 28
27 29 30
Juli 2015
KW MO DI MI DO FR SA SO
27 1 2 3 4 5
28 6 7 8 9 10 11 12
29 13 14 15 16 17 18 19
30 20 21 22 23 24 25 26
31 27 28 29 30 31
August 2015
KW MO DI MI DO FR SA SO
31 1 2
32 3 4 5 6 7 8 9
33 10 11 12 13 14 15 16
34 17 18 19 20 21 22 23
35 24 25 26 27 28 29 30
36 31
September 2015
KW MO DI MI DO FR SA SO
36 1 2 3 4 5 6
37 7 8 9 10 11 12 13
38 14 15 16 17 18 19 20
39 21 22 23 24 25 26 27
40 28 29 30
Oktober 2015
KW MO DI MI DO FR SA SO
40 1 2 3 4
41 5 6 7 8 9 10 11
42 12 13 14 15 16 17 18
43 19 20 21 22 23 24 25
44 26 27 28 29 30 31
November 2015
KW MO DI MI DO FR SA SO
44 1
45 2 3 4 5 6 7 8
46 9 10 11 12 13 14 15
47 16 17 18 19 20 21 22
48 23 24 25 26 27 28 29
49 30
Dezember 2015
KW MO DI MI DO FR SA SO
49 1 2 3 4 5 6
50 7 8 9 10 11 12 13
51 14 15 16 17 18 19 20
52 21 22 23 24 25 26 27
53 28 29 30 31
Feiertage:
1.1.2015 Neujahrstag 24.5.2015 Pfingstsonntag
3.4.2015 Karfreitag 25.5.2015 Pfingstmontag
5.4.2015 Ostersonntag 03.10.2015 Tag der Deutschen Einheit
6.4.2015 Ostermontag 25.12.2015 1. Weihnachtstag
1.5.2015 Tag der Arbeit 26.12.2015 2. Weihnachtstag
14.5.2015 Christi Himmelfahrt