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1 060 ZR III Gemeinsames Prüfungsamt Dammtorwall 13 20354 Hamburg Dieser Aufgabentext besteht einschließlich des Vermerks zur Bearbeitung und der Anlage aus 18 fortlaufend nummerierten Seiten. Die Vollständigkeit des Textes ist vor der Bearbeitung zu prüfen. Sowohl der Aufgabentext als auch Ihre Bearbeitung sind mit Ihrer GPA- Nummer zu versehen und zusammen abzugeben. _________________________________________________________________________ HOLGER LANDGRAF RECHTSANWALT Neue ABC-Straße 28, 20354 Hamburg Hamburg, den 09.10.2015 Tel.: 040/ 756 45 39 Fax.: 040/ 756 49 91 1. Vermerk: Neues Mandat der Mandantin Semedicacao GmbH, Heykenaukamp 6, 21147 Hamburg. Es erscheint deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer Kurt Hubatsch nach telefonischer Terminsvereinbarung und schildert sein Anliegen wie folgt: Mein Unternehmen, die Semedicacao GmbH, stellt Kakaoprodukte her. Wir beziehen die Kakaobohnen von verschiedenen Lieferanten. Mit einer Lieferfirma haben wir uns jetzt überworfen, weil Verträge nicht eingehalten wurden. Deshalb bin ich hier. Es geht um folgenden Sachverhalt: Mit Vertrag Nummer 15-02-09/40 (im Folgenden: KONTRAKT 40) vom 9.2.2015 kaufte die Semedicacao von der Kakao-World GmbH (Geschäftsführer Rolf Berndt) mit Sitz in der Böhmestraße 4, 22041 Hamburg, 40 Tonnen Kakaobohnen zum Preis von 2.000 € pro Tonne zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Lieferung sollte bis zum 31.3.2015 erfolgen. Am 9.2.2015 wurde noch ein weiterer, bis auf die Liefermenge im wesentlichen gleichlautender Vertrag geschlossen, nämlich der Vertrag Nummer 15-02-09/10 (im Folgenden: KONTRAKT 10). Hier kaufte die Semedicacao von Kakao-World 10 Tonnen Kakaobohnen, zum gleichen Preis und mit gleicher Lieferfrist. Diese 10 Tonnen waren für einen unserer Abnehmer bestimmt. Weil der Preis so günstig war und ich noch am 9.2.2015 eine passende Lagerhalle anmieten konnte, bestellte ich am nächsten Tag, dem 10.2.2015, noch einmal 50 weitere Tonnen GPA-Nr.:

060 ZR III Dieser Aufgabentext besteht einschließlich des ... · Hamburg, den 09.10.2015 Tel.: 040/ 756 45 39 Fax.: 040/ 756 49 91 1. Vermerk: Neues Mandat der Mandantin Semedicacao

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1

060 – ZR – III

Gemeinsames Prüfungsamt Dammtorwall 13 20354 Hamburg

Dieser Aufgabentext besteht einschließlich des

Vermerks zur Bearbeitung und der Anlage aus

18 fortlaufend nummerierten Seiten.

Die Vollständigkeit des Textes ist vor der

Bearbeitung zu prüfen. Sowohl der Aufgabentext

als auch Ihre Bearbeitung sind mit Ihrer GPA-

Nummer zu versehen und zusammen abzugeben.

_________________________________________________________________________

HOLGER LANDGRAF RECHTSANWALT

Neue ABC-Straße 28, 20354 Hamburg

Hamburg, den 09.10.2015

Tel.: 040/ 756 45 39

Fax.: 040/ 756 49 91

1. Vermerk:

Neues Mandat der Mandantin Semedicacao GmbH, Heykenaukamp 6, 21147 Hamburg. Es

erscheint deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer Kurt Hubatsch nach telefonischer

Terminsvereinbarung und schildert sein Anliegen wie folgt:

„Mein Unternehmen, die Semedicacao GmbH, stellt Kakaoprodukte her. Wir beziehen die

Kakaobohnen von verschiedenen Lieferanten. Mit einer Lieferfirma haben wir uns jetzt

überworfen, weil Verträge nicht eingehalten wurden. Deshalb bin ich hier. Es geht um

folgenden Sachverhalt:

Mit Vertrag Nummer 15-02-09/40 (im Folgenden: KONTRAKT 40) vom 9.2.2015 kaufte

die Semedicacao von der Kakao-World GmbH (Geschäftsführer Rolf Berndt) mit Sitz in der

Böhmestraße 4, 22041 Hamburg, 40 Tonnen Kakaobohnen zum Preis von 2.000 € pro Tonne

zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Lieferung sollte bis zum 31.3.2015 erfolgen. Am 9.2.2015

wurde noch ein weiterer, bis auf die Liefermenge im wesentlichen gleichlautender Vertrag

geschlossen, nämlich der Vertrag Nummer 15-02-09/10 (im Folgenden: KONTRAKT 10).

Hier kaufte die Semedicacao von Kakao-World 10 Tonnen Kakaobohnen, zum gleichen Preis

und mit gleicher Lieferfrist. Diese 10 Tonnen waren für einen unserer Abnehmer bestimmt.

Weil der Preis so günstig war und ich noch am 9.2.2015 eine passende Lagerhalle anmieten

konnte, bestellte ich am nächsten Tag, dem 10.2.2015, noch einmal 50 weitere Tonnen

GPA-Nr.:

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Kakaobohnen zum gleichen Preis, mit Lieferfrist bis 30.4.2015 (Vertrag vom 10.2.2015 mit

Nummer 15-02-10/50; im Folgenden: KONTRAKT 50).

Mit Schreiben vom 2.3.2015 teilte Herr Berndt mit: Kakao-World habe am 12.2.2015 mit

einem Lieferanten von brasilianischem Kakao ein Deckungsgeschäft abgeschlossen, um die

Belieferung der Semedicacao sicherzustellen. Ihr Lieferant befinde sich jedoch jetzt in

Liquidation und habe die Geschäftstätigkeit eingestellt. Weil Kakao-World mithin selbst von

ihrem Lieferanten im Stich gelassen werde, sehe sie sich ihrerseits nicht zur Lieferung des

verkauften Kakaos imstande. Ich antwortete Herrn Berndt einige Tage später, dass ich diese

Umstände einerseits nicht anzweifle, sie mich andererseits aber auch nichts angehen und ich

auf Vertragserfüllung bestehe. Ich wies ihn auf die Möglichkeit hin, den Kakao im Spot-

Geschäft zu Tagespreisen zu beschaffen. Danach war Herr Berndt nicht mehr für mich

erreichbar.

Nachdem bis Ende März die 40 Tonnen Kakao aus dem KONTRAKT 40 nicht geliefert

worden waren, vereinbarte ich zur Überbrückung im April 2015 mit der Seewald GmbH die

Lieferung von 40 Tonnen Kakaobohnen am 1.5.2015. Wir vereinbarten ein Kündigungsrecht

für beide Seiten. Bei Kündigung sollte die gelieferte Menge Kakaobohnen in gleicher Art und

gleicher Güte zurückgewährt werden. Solange der Vertrag läuft, sind von unserer Seite für das

Zur-Verfügung-Stellen der Kakaobohnen monatlich 1.000 € Zinsen an die Seewald GmbH zu

zahlen (Berechnungsgrundlage: 40 Tonnen x 3.000 € = Rohstoffwert 120.000 € x 10 %

Zinsen per annum). Dieses Geschäft wurde vertragsgemäß durchgeführt. Seit dem 1.5.2015

zahlt die Semedicacao mithin monatlich 1.000 € an die Seewald GmbH. Die Beschaffung von

40 Tonnen Kakao auf diese Weise war erforderlich, um unseren laufenden Betrieb

aufrechtzuerhalten.

Was die nicht gelieferten 10 Tonnen aus dem KONTRAKT 10 angeht, liegt es so, dass diese

10 Tonnen letztlich nicht für uns bestimmt waren. Diese 10 Tonnen hatten wir bereits

weiterverkauft an die Atasanov OHG, konnten sie aber nicht liefern, weil wir ja wiederum

nicht beliefert worden sind. Die Atasanov OHG hat uns deshalb vor dem Landgericht

Hamburg auf Schadensersatz verklagt. Darauf komme ich später noch einmal zurück.

Hinweis des GPA: Der Begriff „Spot-Geschäft“ bezeichnet den Handel mit homogenen

Gütern auf Marktveranstaltungen (z.B. Börsen, Auktionen) ohne tiefere

Geschäftsbeziehungen zwischen Anbietern und Nachfragern.

3

Nachdem auch die Lieferfrist für die 50 Tonnen fruchtlos verstrichen und von Kakao-World

weiterhin nichts zu hören war, setzte ich Kakao-World mit Einwurfeinschreiben, das Kakao-

World am 6.5.2015 zuging, noch einmal eine Frist zur Lieferung der nun insgesamt offenen

100 Tonnen bis zum 20.5.2015. Am 22.5.2015 kaufte die Semedicacao von der Seewald

GmbH 50 Tonnen Kakaobohnen zum Preis von 3.000 € netto pro Tonne. Der Preis war

deutlich höher als der mit Kakao-World vereinbarte Preis, weil die Kakaopreise in der

Zwischenzeit deutlich gestiegen waren, aber noch marktgerecht. Dieser Kauf war leider

wegen des Lieferausfalls aus dem KONTRAKT 50 erforderlich, um unseren besten Kunden –

mit dem ich natürlich nicht in Streit geraten wollte – unbedingt mit verschiedenen

Kakaoprodukten zu beliefern. Letztlich hat die Semedicacao also 1.000 € pro Tonne mehr

aufwenden müssen, insgesamt also 50.000 € Mehrkosten. Der Kaufvertrag mit der Seewald

GmbH, deren Rechnung über 150.000 € zzgl. USt. sowie Zahlungsnachweise liegen mir vor.

Ich könnte sie Ihnen zur Verfügung stellen.

Als nächstes erhielt ich am 1.6.2015 von Kakao-World zwar immer noch keinen Kakao, wohl

aber ein Schreiben, mit welchem Herr Berndt erklärte, Kakao-World werde an Semedicacao

definitiv nicht liefern und trete von allen drei Verträgen zurück.

Kakao-World stützt sich – angeblich nach anwaltlicher Beratung – auf ein Rücktrittsrecht in

ihren Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Ich bestreite nicht, dass diese

Verkaufsbedingungen Grundlage aller drei Verträge waren. Allerdings ist mir unklar, welche

Bedeutung dann die direkt in der Vertragsurkunde geschriebene Klausel („Sollte es seitens

der brasilianischen Kakaoerzeuger zu Produktionsausfällen…“) noch haben sollte. Diese

Klausel, die Kakao-World stets auch schon in andere Verträge mit uns über brasilianischen

Kakao aus den Jahren 2013 und 2014 schrieb, bedeutet doch lediglich einen zeitlichen

Aufschub im Fall der dort genannten Lieferschwierigkeiten. Im Kleingedruckten behält sich

Kakao-World dagegen vor, sich bei Lieferschwierigkeiten ganz vom Vertrag zu lösen. Das

stellt für mich einen Widerspruch dar. Es gelang mir, Herrn Berndt noch einmal an das

Telefon zu bekommen. Er vertritt den Standpunkt, die Verträge stünden unter dem Vorbehalt,

dass Kakao-World selbst beliefert werde. Seine Allgemeinen Verkaufsbedingungen seien

eindeutig. Die Klausel „Produktionsausfälle“ betreffe nur Lieferverzögerungen und nur die

Kakaoerzeuger, die Klausel 5.3 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen dagegen den

Totalausfall sonstiger Zulieferer im Sinne eines Im-Stich-Lassens. Ich meine, die Klauseln

überschneiden sich in ihrem Anwendungsbereich und lassen insoweit nicht klar erkennen,

welche Rechte Kakao-World dann haben soll. Mir ist auch bekannt, dass Kakao-World den

4

von ihr vertriebenen Kakao teils direkt von den Erzeugern vor Ort kauft und importiert, teils

auch von anderen Importeuren in Europa und im Inland einkauft.

Ich habe Ihnen die wichtigsten Vertragsunterlagen als Anlagenkonvolut 1 mitgebracht:

Anlage 1a ist der schriftliche Vertrag KONTRAKT 40

Anlage 1b ist der schriftliche Vertrag KONTRAKT 10

Anlage 1c ist der schriftliche Vertrag KONTRAKT 50

Anlage 1d sind die Verkaufsbedingungen von Kakao-World

Anlage 1e ist das Schreiben der Kakao-World vom 1.6.2015

Was den Rechtsstreit mit der Atasanov OHG wegen der 10 Tonnen Kakao angeht, hatte ich

schon gesagt, dass diese uns vor dem Landgericht Hamburg (Az. 336 O 390/15) auf

Schadensersatz verklagt hat. Wegen der zwischenzeitlich gestiegenen Kakaopreise hatte ich

nämlich davon abgesehen, den Kakao anderweitig teuer einzukaufen, um den Vertrag

einzuhalten. Wir hatten in unseren AGB Schadensersatzansprüche in der Höhe beschränkt,

nämlich auf 10% des Nettovertragspreises. Der hier mit der Atasanov OHG vereinbarte

Nettovertragspreis betrug für 10 Tonnen 24.000 €. Den Betrag von 2.400 € war ich auch

bereit als Entschädigung zu zahlen. Hätte ich für 3.000 € pro Tonne eingekauft und der

Atasanov OHG 10 Tonnen geliefert, wäre mein Schaden 6.000 € gewesen (10 Tonnen x

(3.000 € - 2.400 €)). Die Semedicacao hat sich vor dem Landgericht Hamburg von unserem

früheren Rechtsanwalt Croenert vertreten lassen. Das Mandat ist beendet.

Ich habe Ihnen als Anlagenkonvolut 2 die Unterlagen aus diesem Gerichtsverfahren

mitgebracht:

Anlage 2a ist die Klageschrift der Atasanov OHG

Anlage 2b ist die mit mir abgestimmte Klageerwiderung meines damaligen

Rechtsanwalts Croenert

Anlage 2c ist das Terminsprotokoll in jener Sache

Anlage 2d ist einen Vereinbarung über die Verlängerung der Widerrufsfrist

Erst vorgestern übersandte mir RA Croenert die Unterlagen, und ich staunte nicht schlecht, als

ich sah, dass RA Croenert – ohne Rücksprache mit mir – einen Vergleich geschlossen hat. Ich

rief ihn empört an. Er verwies am Telefon auf Anlage 2d und erklärte, damit könne der

Vergleich noch bis zum 9.10.2015 – also bis heute – widerrufen werden. Den gegnerischen

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Rechtsanwalt Becker habe er zwar wegen dessen Auslandsaufenthalts nicht telefonisch

erreichen können, er habe sich aber direkt an die geschäftsführende Gesellschafterin der

Atasanov OHG gewandt und mit ihr die Fristverlängerung vereinbart. Eine Information an das

Gericht habe er nicht veranlasst, weil dies unnötig sei. Ich habe dann RA Croenert das Mandat

gekündigt.

An Sie habe ich hierzu folgende Fragen:

1. Wie wäre der Prozess vor dem Landgericht Hamburg voraussichtlich ohne den

Vergleich ausgegangen? War der Vergleich für Semedicacao günstig?

2. Könnte ich mich von dem Vergleich vor dem Landgericht Hamburg noch irgendwie

lösen, wenn ich das wollte? Die Summe aus dem Vergleich (4.200 €) habe ich noch

nicht bezahlt.

Was die Vertragsverletzungen der Kakao-World GmbH angeht, bitte ich Sie, die aus Ihrer

Sicht gebotenen rechtlichen Schritte zur Geltendmachung der Ansprüche der Semedicaco vor

Gericht einzuleiten. Weitere außergerichtliche Korrespondenz mit Kakao-World lehne ich ab.

Da die drei zwischen Semedicacao und Kakao-World geschlossenen Kaufverträge vom Preis

her günstig waren, möchte ich in erster Linie, dass diese Verträge auch durchgeführt werden,

d.h. Kakao-World soll endlich die insgesamt 100 Tonnen liefern, natürlich zum Vertragspreis.

Zugleich hat Kakao-World nach meiner Auffassung auch sämtliche Mehrkosten zu ersetzen,

die mit dem Lieferausfall der insgesamt 100 Tonnen aus den drei Verträgen entstanden sind

und bis zur Lieferung noch weiter entstehen werden.“

Auf Nachfrage: „Mit sämtliche Mehrkosten meine ich auch die 50.000 € Mehrkosten für die

anderweitige Beschaffung der 50 Tonnen Kakao am 22.5.2015. Hätte Kakao-World diese

Menge vertragsgemäß bis zum 30.4.2015 geliefert, wäre dieser Schaden ja auch nicht

entstanden.“

gez. Landgraf, 9.10.2015

6

Kakao-World GmbH

Böhmestraße 4, 22041 Hamburg, Deutschland

KONTRAKT Nummer 15-02-09/40

9.2.2015

Hiermit bestätigen wir, Ihnen zu unseren beigefügten allgemeinen

Verkaufsbedingungen verkauft zu haben:

VERKÄUFER: Kakao-World GmbH, Böhmestraße 4, 22041 Hamburg

KÄUFER: Semedicacao GmbH, Heykenaukamp 6, 21147 Hamburg

Menge: 40 t

Ware: Kakaobohnen; Herkunft: Brasilien

Preis: 2.000 €/t zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer.

Sollte es seitens der brasilianischen Kakaoerzeuger

zu Produktionsausfällen oder sonstigen Ausfällen

(höhere Gewalt) kommen, behalten wir uns das Recht

vor, den Liefertermin zu verschieben oder auch nur

verfügbare Teilmengen zur Verfügung zu stellen.

Lieferung: frei Haus

Liefertermin: 1.3.2015-31.3.2015

Käufer: Verkäufer:

gez. Kurt Hubatsch, 9.2.2015 gez. Rolf Berndt, 9.2.2015

Anlage 1a

7

Kakao-World GmbH

Böhmestraße 4, 22041 Hamburg, Deutschland

KONTRAKT Nummer 15-02-09/10

9.2.2015

Hiermit bestätigen wir, Ihnen zu unseren beigefügten allgemeinen

Verkaufsbedingungen verkauft zu haben:

VERKÄUFER: Kakao-World GmbH, Böhmestraße 4, 22041 Hamburg

KÄUFER: Semedicacao GmbH, Heykenaukamp 6, 21147 Hamburg

Menge: 10 t

Ware: Kakaobohnen; Herkunft: Brasilien Preis: 2.000 €/t zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer.

Sollte es seitens der brasilianischen Kakaoerzeuger

zu Produktionsausfällen oder sonstigen Ausfällen

(höhere Gewalt) kommen, behalten wir uns das Recht

vor, den Liefertermin zu verschieben oder auch nur

verfügbare Teilmengen zur Verfügung zu stellen.

Lieferung: nach Weisung innerhalb Hamburgs

Liefertermin: 1.3.2015-31.3.2015

Käufer: Verkäufer:

gez. Kurt Hubatsch, 9.2.2015 gez. Rolf Berndt, 9.2.2015

Anlage 1b

8

Kakao-World GmbH

Böhmestraße 4, 22041 Hamburg, Deutschland

KONTRAKT Nummer 15-02-10/50

10.2.2015

Hiermit bestätigen wir, Ihnen zu unseren beigefügten allgemeinen

Verkaufsbedingungen verkauft zu haben:

VERKÄUFER: Kakao-World GmbH, Böhmestraße 4, 22041 Hamburg

KÄUFER: Semedicacao GmbH, Heykenaukamp 6, 21147 Hamburg

Menge: 50 t

Ware: Kakaobohnen; Herkunft: Brasilien

Preis: 2.000 €/t zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer.

Sollte es seitens der brasilianischen Kakaoerzeuger

zu Produktionsausfällen oder sonstigen Ausfällen

(höhere Gewalt) kommen, behalten wir uns das Recht

vor, den Liefertermin zu verschieben oder auch nur

verfügbare Teilmengen zur Verfügung zu stellen.

Lieferung: frei Haus

Liefertermin: 1.4.2015-30.4.2015

Käufer: Verkäufer:

gez. Kurt Hubatsch, 10.2.2015 gez. Rolf Berndt, 10.2.2015

Anlage 1c

9

Kakao-World GmbH

Böhmestraße 4, 22041 Hamburg, Deutschland

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Kakao-World GmbH

Stand: 12/2014

Diese Bedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über Lieferungen und

Leistungen, auch in laufenden oder künftigen Geschäftsverbindungen.

1. Angebot und Vertragsschluss

2. Preise

3. Zahlungen

4. Abtretung und Zurückbehaltung

5. Lieferfristen und Liefertermine

5.1 Angegebene Lieferfristen und –termine sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart

worden sind.

5.2 Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände wie z.B. Arbeitskämpfe, hoheitliche

Maßnahmen und Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen wesentlicher Art, Untergang, Verlust und

Beschädigung von uns bestellter Ware, gleichviel, ob sie bei uns oder unseren Zulieferern eingetreten

sind, und die trotz der nach den Umständen des Falles im Verkehr üblichen, zumutbaren Sorgfalt von

uns nicht abgewendet werden konnten, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und, wenn sie zur

Unmöglichkeit der Leistung führen, überhaupt von der Liefer-/Leistungspflicht.

5.3 Werden wir von unserem Zulieferer im Rahmen eines Deckungsgeschäftes aus von uns nicht schuldhaft

herbeigeführten Gründen nicht oder nicht so rechtzeitig beliefert, dass wir unsere Liefer-/Leistungspflicht

gegenüber dem Kunden termingerecht erfüllen können, dann steht uns das Recht zu, von dem mit dem

Kunden geschlossenen Vertrag, soweit er sich auf nicht lieferbare Ware bezieht, zurückzutreten. Liefer-

und Leistungsstörungen aufgrund nicht rechtzeitiger eigener Belieferung werden wir unverzüglich dem

Kunden mitteilen.

5.4 Kommt es in Folge eines der vorstehenden Umstände zu einer vollständigen oder teilweisen

Nichtlieferung/ Nichtleistung, sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung

ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes oder wegen grober Fahrlässigkeit für Gesundheits- und

Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast

zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

6. Versand und Transport

7. Eigentumsvorbehalt

8. Sach- und Rechtsmängel

9. Gerichtsstand

Hinweis des GPA:

Von der Wiedergabe der Regelungen zu den Ziffern 1-4 und 6-9 wird abgesehen. Sie sind

für die Bearbeitung ohne Bedeutung.

Anlage 1d

10

Kakao-World GmbH

Böhmestraße 4, 22041 Hamburg, Deutschland

An die

Semedicacao GmbH

GF Hubatsch

Heykenaukamp 6

21147 Hamburg

1.6.2015

KONTRAKT Nummer 15-02-09/40

KONTRAKT Nummer 15-02-09/10

KONTRAKT Nummer 15-02-10/50

Sehr geehrter Herr Hubatsch,

wie Ihnen bereits bekannt ist, befindet sich die Lieferantin, mit

welcher wir das Deckungsgeschäft über 100 Tonnen brasilianischen

Kakaos abgeschlossen hatten, mangels Insolvenzmasse direkt in

Liquidation und hat ihre Geschäftstätigkeit eingestellt. Daher

können wir unsererseits die o.g. Verträge mit Ihnen nicht erfüllen.

Nach anwaltlicher Beratung teile ich Ihnen folgendes mit:

Wir werden definitiv keinen Kakao zu Tagespreisen einkaufen, um Sie

zu beliefern. Wir sind hierzu nicht verpflichtet. Bei allen drei

Verträgen stand der Verkauf von vornherein unter dem Vorbehalt, dass

wir selbst die Lieferung seitens unseres Zulieferers erhalten

(Ziffer 5.3 unserer Allgemeinen Verkaufsbedingungen).

Gemäß Ziffer 5.3 unserer Verkaufsbedingungen treten wir mit

sofortiger Wirkung von allen drei o.g. Verträgen zurück. Ggf.

erhobene Schadensersatzansprüche weisen wir bereits jetzt zurück.

MfG

gez. Rolf Berndt

Geschäftsführer

Anlage 1e

11

Lars Becker Rechtsanwalt * Schloßstraße 38, 22041 Hamburg

Rechtsanwalt Lars Becker

An das

Landgericht Hamburg

Sievekingplatz 1

20355 Hamburg

Schloßstraße 38

22041 Hamburg

Tel.: 040 / 83 57 30

Telefax: 040 / 83 49 359

14.8.2015

Klage

der Fa. Atasanov OHG, vertreten durch Katharina Atasanov, Tonndorfer Hauptstraße 173,

22045 Hamburg

gegen

die Fa. Semedicacao GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Kurt Hubatsch,

Heykenaukamp 6, 21147 Hamburg.

Ich beantrage namens und in Vollmacht der Klägerin die Anberaumung eines Termins zur

mündlichen Verhandlung, in welchem ich beantragen werde,

die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 6.000 € nebst Zinsen in Höhe von 8

Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Klageerhebung zu zahlen.

Begründung:

Die Parteien schlossen am 11.2.2015 einen Kaufvertrag über Kakaobohnen. Die Beklagte

verkaufte der Klägerin 10 Tonnen Kakaobohnen zum Preis von 2.400 € pro Tonne. Die

Lieferung sollte ratierlich frei Haus erfolgen, und zwar im Zeitraum 01.03.2015 bis

31.03.2015.

Beweis: Kaufvertrag vom 11.2.2015, Anlage K 1

Die Lieferung erfolgte nicht. Vielmehr teilte die Beklagte mit Schreiben vom 7.4.2015 mit, sie

erhalte von ihrem Lieferanten derzeit keinen Kakao und werde daher ihrerseits die Klägerin

nicht beliefern. Diese Entscheidung sei endgültig; von Fristsetzungen möge Abstand

genommen werden.

Anlage 2a

12

Beweis: Schreiben der Beklagten vom 7.4.2015, Anlage K 2

Der Klägerin gelang es daraufhin kurzfristig, ihren Bedarf anderweitig zu decken. Sie kaufte

im April 2015 von einem ausländischen Lieferanten 10 Tonnen Kakaobohnen zum

Gesamtpreis von 30.000 €. An die Beklagte hätte die Klägerin bei ordnungsgemäßer

Lieferung der 10 Tonnen vereinbarungsgemäß nur einen Preis von 24.000 € zahlen müssen.

Mit vorgerichtlichem Anwaltsschreiben hat die Klägerin der Beklagten erklärt, dass sie

nunmehr die Annahme der Leistung ablehne und Ersatz der Mehrkosten von 6.000 €

verlange. Die Beklagte hat daraufhin die Zahlung von 2.400 € angeboten und dabei den

Standpunkt vertreten, sie hafte allenfalls beschränkt in dieser Höhe. Sie beruft sich auf

Art. 13 ihrer allgemeinen Lieferbedingungen. Die Lieferbedingungen der Beklagten lagen

dem Kauf zwar unstreitig zugrunde, aber die Klägerin hält die Regelungen insbesondere

unter Art. 13.3 für unwirksam.

Art. 13 der Lieferbedingungen der Beklagten lautet:

13.1 Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend

„Schadensersatzansprüche“) des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind

ausgeschlossen.

13.2 Dieses gilt nicht in Fällen des Produkthaftungsgesetzes, des Vorsatzes, der groben

Fahrlässigkeit bei Gesundheits- und Körperschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für

das Vorhandensein einer Eigenschaft oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der

Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den

vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Vorsatzes oder

grober Fahrlässigkeit für Gesundheits- und Körperschäden oder wegen der Übernahme der

Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Eine Änderung der

Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

13.3 Kommen wir mit der Lieferung der Ware in Verzug oder fällt eine Lieferung ganz aus,

kann der Kunde eine Entschädigung von höchstens 10% des Nettovertragspreises verlangen.

Die Geltendmachung eines weiteren Verspätungs- oder Nichterfüllungsschadens ist

ausgeschlossen; diese Beschränkung gilt jedoch nicht für den Fall des Vorsatzes.

gez. Becker

Rechtsanwalt

Hinweis des GPA:

Vom Abdruck der Anlagen wird abgesehen. Sie haben den angegebenen Inhalt.

13

Durchwahl Sekretariat

Tel. 04101/20 76 - 57

Fax 04101/20 76 - 67

4. September 2015

Rechtsanwalt Wolf Croenert

An das

Landgericht Hamburg

Sievekingplatz 1

20355 Hamburg

In der Sache

Atasanov OHG ./. Semedicacao GmbH

336 O 390/15

zeige ich an, die Beklagte zu vertreten.

Ich beantrage,

die Klage abzuweisen.

Die Klage wäre allenfalls in Höhe von 2.400 € begründet.

Gemäß Art. 13.3 der allgemeinen Lieferbindungen der Beklagten beschränkt sich der

Schadensersatzanspruch der Klägerin auf 10% des Nettovertragspreises von 24.000 €,

mithin auf 2.400 €.

gez. Croenert

Rechtsanwalt

Anlage 2b

RA WOLF CROENERT

Friedrich-Ebert-Straße 16, 25421 Pinneberg

14

Az.: 336 O 390/15

Protokoll

aufgenommen in der öffentlichen Sitzung des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 36, Freitag, den 18.09.2015 in Hamburg

Gegenwärtig: Richterin am Landgericht Möller als Einzelrichterin Dieses Protokoll ist vorläufig auf Tonträger aufgezeichnet worden gem. §§ 159, 160a ZPO. In dem Rechtsstreit Atasanov OHG, vertreten durch Katharina Atasanov, Tonndorfer Hauptstraße 173, 22045 Hamburg - Klägerin - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lars Becker, Schloßstraße 38, 22041 Hamburg gegen Semedicacao GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Kurt Hubatsch, Heykenaukamp 6, 21147 Hamburg - Beklagte - Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wolf Croenert, Friedrich-Ebert-Straße 16, 25421 Pinneberg erscheinen bei Aufruf der Sache: 1. Klägerseite:

Prozessbevollmächtigter Lars Becker 2. Beklagtenseite:

Prozessbevollmächtigter Wolf Croenert Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage schließen die Parteien folgenden Vergleich:

Die Beklagte verpflichtet sich, an die Klägerin 4.200 € zu zahlen.

Damit ist der Rechtsstreit erledigt.

Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

Der Beklagten wird vorbehalten, den Vergleich durch Schriftsatz, der bis zum 25.09.2015 bei Gericht eingegangen sein muss, zu widerrufen.

vorgespielt und genehmigt

gez. Möller gez. Schäfer, JAng

Richterin am Landgericht als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle zugleich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übertragung vom Tonträger

Anlage 2c

15

Durchwahl Sekretariat

Tel. 04101/20 76 - 57

Fax 04101/20 76 - 67

25. September 2015

Rechtsanwalt Wolf Croenert

Atasanov OHG

Frau Katharina Atasanov

Tonndorfer Hauptstraße 173

22045 Hamburg

per Fax 040/4322321-20

In der Sache

Atasanov OHG ./. Semedicacao GmbH

336 O 390/15

Sehr geehrte Frau Atasanov,

bezugnehmend auf unser Telefonat von eben bitte ich um kurze schriftliche Bestätigung

Ihres entgegenkommenderweise erklärten Einverständnisses mit der Verlängerung der

Vergleichs-Widerrufsfrist.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Croenert

Ich erkläre mich einverstanden mit der Verlängerung der Frist

zum Widerruf des Prozessvergleichs bis zum 9.10.2015

einschließlich.

gez. Katharina Atasanov, 25.9.2015

Anlage 2d

RA WOLF CROENERT

Friedrich-Ebert-Straße 16, 25421 Pinneberg

16

Vermerk für die Bearbeitung

1. Die Angelegenheit ist aus anwaltlicher Sicht umfassend nach Maßgabe des

Mandantenauftrags zu begutachten. Hierbei ist auf alle in der Aufgabenstellung

aufgeworfenen Rechtsfragen einzugehen, gegebenenfalls hilfsgutachtlich Das

Gutachten soll auch Erwägungen zur Zweckmäßigkeit des Vorgehens enthalten. Ein

Sachbericht ist nicht zu fertigen.

2. Bearbeitungszeitpunkt ist der 09.10.2015.

3. Sollten Tatsachen für beweiserheblich gehalten werden, so ist eine Prognose zu der

Beweislage (z.B. Beweislast, Qualität der Beweismittel etc.) anhand der zum

Bearbeitungszeitpunkt bekannten Sachlage zu erstellen.

4. Soweit ein Vorgehen gegen die Kakao-World GmbH für sachdienlich gehalten wird,

ist der danach erforderliche verfahrensbestimmende Schriftsatz an das Gericht zu

entwerfen. Ein verfahrensbestimmender Schriftsatz ist auch dann anzufertigen, wenn

die Erfolgsaussichten ganz verneint werden; in diesem Fall ist davon auszugehen,

dass die Rechtslage ausführlich mit der Mandantin erörtert wurde, sie aber darauf

besteht, ihr Begehren weiterzuverfolgen. Bei den rechtlichen Ausführungen sind

Bezugnahmen auf konkrete Passagen des Gutachtens zulässig.

5. Hinsichtlich des laufenden Rechtsstreits vor dem Landgericht Hamburg (336 O

390/15) ist kein Schriftsatz zu fertigen. Mandantenschreiben sind ebenfalls nicht zu

fertigen. Schreiben an Dritte sind nicht zu fertigen.

6. Ansprüche gegen Rechtsanwalt Croenert sind nicht zu prüfen.

7. Der Ersatzfähigkeit von Gerichts- oder Rechtsanwaltskosten, gleichviel in welcher

Rechtsbeziehung, ist nicht zu prüfen. Das gleiche gilt für Fälligkeits- oder

Verzugszinsen aus Geldschulden.

8. Rechtsanwalt Landgraf hat das Mandat angenommen.

9. Die Formalien (Zustellungen, Vollmachten, Unterschriften, Beglaubigungen,

Hinweise, Belehrungen usw.) sind in Ordnung, soweit sich nicht aus dem

Aufgabentext ausdrücklich etwas anderes ergibt.

10. Die Gesellschafterin Katharina Atasanov der Atasanov OHG vertritt die Gesellschaft

allein.

11. Es ist davon auszugehen, dass bei keinem der Kaufverträge zwischen der

Semedicacao GmbH und der Kakao-World GmbH (KONTRAKT 50, 40 und 10) und

auch nicht bei dem Kaufvertrag zwischen der Semedicacao GmbH und der Atasanov

OHG die jeweils vereinbarte Leistungszeit so wesentlich ist, dass der ganze Vertrag

mit der Fristeinhaltung „stehen und fallen“ sollte (keine Fixhandelskäufe im Sinne von

§ 376 HGB).

12. Es ist zur Vereinfachung davon auszugehen, dass im Jahre 2015 der Tagespreis für

eine Tonne Kakao durchgehend 3.000 € netto beträgt und eine Preisveränderung in

absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist. Es ist weiter davon auszugehen, dass der

Einkauf von Kakao zu diesem Preis den Risikobereich der Kakao-World GmbH noch

nicht überschreiten und daher nicht nach § 313 III BGB zum Rücktritt vom Vertrage

berechtigen würde.

17

13. Sollte eine weitere anwaltliche Sachverhaltsaufklärung für erforderlich gehalten

werden, so ist dies zu erörtern, dann jedoch davon auszugehen, dass keine

Informationen zu erlangen sind, die über die in der Aufgabenstellung enthaltenen

hinausgehen.

14. Die Semedicacao GmbH hat ihren Sitz im Bezirk des Amtsgerichts Hamburg-

Harburg, die Atasanov OHG und die Kakao-World GmbH im Bezirk des Amtsgerichts

Hamburg-Wandsbek, alle Gesellschaften im Landgerichtsbezirk Hamburg.

15. Der Bearbeitung ist die Rechtslage auf der Grundlage der zugelassenen Hilfsmittel

zugrunde zu legen. Übergangsvorschriften sind nicht anzuwenden.

16. Auszug aus der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA):

§ 12 Umgehung des Gegenanwalts

(1) Der Rechtsanwalt darf nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines

anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder

verhandeln.

(2) Dieses Verbot gilt nicht bei Gefahr im Verzuge. Der Rechtsanwalt des

anderen Beteiligten ist unverzüglich zu unterrichten; von schriftlichen

Mitteilungen ist ihm eine Abschrift unverzüglich zu übersenden.

17. Anlage: Jahreskalender 2015

18

Kalender 2015

Januar 2015

KW MO DI MI DO FR SA SO

1 1 2 3 4

2 5 6 7 8 9 10 11

3 12 13 14 15 16 17 18

4 19 20 21 22 23 24 25

5 26 27 28 29 30 31

Februar 2015

KW MO DI MI DO FR SA SO

5 1

6 2 3 4 5 6 7 8

7 9 10 11 12 13 14 15

8 16 17 18 19 20 21 22

9 23 24 25 26 27 28

März 2015

KW MO DI MI DO FR SA SO

9 1

10 2 3 4 5 6 7 8

11 9 10 11 12 13 14 15

12 16 17 18 19 20 21 22

13 23 24 25 26 27 28 29

14 30 31

April 2015

KW MO DI MI DO FR SA SO

14 1 2 3 4 5

15 6 7 8 9 10 11 12

16 13 14 15 16 17 18 19

17 20 21 22 23 24 25 26

18 27 28 29 30

Mai 2015

KW MO DI MI DO FR SA SO

18 1 2 3

19 4 5 6 7 8 9 10

20 11 12 13 14 15 16 17

21 18 19 20 21 22 23 24

22 25 26 27 28 29 30 31

Juni 2015

KW MO DI MI DO FR SA SO

23 1 2 3 4 5 6 7

24 8 9 10 11 12 13 14

25 15 16 17 18 19 20 21

26 22 23 24 25 26 27 28

27 29 30

Juli 2015

KW MO DI MI DO FR SA SO

27 1 2 3 4 5

28 6 7 8 9 10 11 12

29 13 14 15 16 17 18 19

30 20 21 22 23 24 25 26

31 27 28 29 30 31

August 2015

KW MO DI MI DO FR SA SO

31 1 2

32 3 4 5 6 7 8 9

33 10 11 12 13 14 15 16

34 17 18 19 20 21 22 23

35 24 25 26 27 28 29 30

36 31

September 2015

KW MO DI MI DO FR SA SO

36 1 2 3 4 5 6

37 7 8 9 10 11 12 13

38 14 15 16 17 18 19 20

39 21 22 23 24 25 26 27

40 28 29 30

Oktober 2015

KW MO DI MI DO FR SA SO

40 1 2 3 4

41 5 6 7 8 9 10 11

42 12 13 14 15 16 17 18

43 19 20 21 22 23 24 25

44 26 27 28 29 30 31

November 2015

KW MO DI MI DO FR SA SO

44 1

45 2 3 4 5 6 7 8

46 9 10 11 12 13 14 15

47 16 17 18 19 20 21 22

48 23 24 25 26 27 28 29

49 30

Dezember 2015

KW MO DI MI DO FR SA SO

49 1 2 3 4 5 6

50 7 8 9 10 11 12 13

51 14 15 16 17 18 19 20

52 21 22 23 24 25 26 27

53 28 29 30 31

Feiertage:

1.1.2015 Neujahrstag 24.5.2015 Pfingstsonntag

3.4.2015 Karfreitag 25.5.2015 Pfingstmontag

5.4.2015 Ostersonntag 03.10.2015 Tag der Deutschen Einheit

6.4.2015 Ostermontag 25.12.2015 1. Weihnachtstag

1.5.2015 Tag der Arbeit 26.12.2015 2. Weihnachtstag

14.5.2015 Christi Himmelfahrt