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8/18/2019 07 Neuwieser 2. Fassung
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TÜV Akademie GmbHUnternehmensgruppe TÜV Süddeutschland
European PressureEquipment Conference
Ferdinand Neuwieser, TÜVSüddeutschland Bau und Betrieb
GmbH, Munich, Germany
The EN 13445 compared to AD 2000code in practice
5. EuropäischeDruckgerätetage
Ferdinand Neuwieser, TÜV SüddeutschlandBau und Betrieb GmbH, München
Die EN 13445 im Vergleich zum AD 2000Regelwerk anhand eines Praxisbeispiels
8/18/2019 07 Neuwieser 2. Fassung
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Die EN 13445 im Vergleich zum AD 2000-Regelwerk anhand eines Praxisbeispiels
Ferdinand Neuwieser, TÜV Süddeutschland
Ulrich Killing, Fa. Cognis
Franz Griesmayr, Fa. G.I.G.
1. Einleitung
Am Beispiel eines konkreten Projekts wird nachfolgend ein Vergleich zwischen dem AD-
2000 Regelwerk und der EN 13445 hinsichtlich der Kriterien "Auslegung" und "Prüfung"
gezogen. Hierzu wurde aus dem Gesamtprojekt ein Wärmetauscher, ein so genannter
Fallfilmverdampfer ausgewählt.
Der Vergleich sollte für den Betreiber richtungweisend sein und als Entscheidungshilfe
über die künftige Anwendung der EN 13445 bzw. des AD 2000-Regelwerks als techni-
sche Spezifikation für weitere Projekte dienen. In diesem Zusammenhang war die Fra-
gestellung, inwiefern das gewählte Regelwerk die Anschaffungskosten beeinflusst, von
zentraler Bedeutung.
2. Beschreibung des Fallfilmverdampfers
Bei dem Fallfilmverdampfer handelt es sich um einen Wärmetauscher mit feststehendenRohrplatten und Kompensator im Mantelraum (s. Bild 1). Der Mantelraum wurde aus dem
Werkstoff P 460 NH nach EN 10028-3, der Rohrraum aus korrosionstechnischen Grün-
den aus dem Werkstoff 1.4539 nach EN 10028-7 gefertigt.
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Betriebsdaten:
Mantelraum Rohrraum
PS: 79 bar PS: -1/5 bar
TS: 350 °C TS: 350°C
P460 NH 1.4539
Rohrplatte sprengplattiert P355 NH +
1.4539
Flansche: C 22.8
Da = 1050
Bild 1 Fallfilmverdampfer
3. Auslegung
Im Hinblick auf die Auslegung können unterschiedliche Berechnungsergebnisse auf zwei
grundsätzliche Ursachen zurückgeführt werden:
1) Unterschiedliche Berechnungsnennspannungen
2) Unterschiedliche Berechnungsansätze
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3.1 Berechnungsnennspannungen
Die Berechnungsnennspannungen sind der Tabelle 6-1 bzw. für Schrauben dem Ab-
schnitt 11.4.3 der EN 13445 Teil 3 zu entnehmen (s. Bild 2). Die für dieses Projekt we-
sentlichen Unterschiede zum AD-Regelwerk, das so genannte "Zugfestigkeitskriterium" in
Form eines Sicherheitsbeiwertes von S = 2,4 für die Zugfestigkeit bei 20°C bei nicht aus-
tenitischen Werkstoffen, sowie die Variante eines verminderten Sicherheitsbeiwertes von
S = 1,2 gegen die 1 % Dehngrenze in Verbindung mit einem Zugfestigkeitskriterium von
S = 3 für die Zugfestigkeit bei Berechnungstemperatur für austenitische Stähle (A > 35%)
sind für die verwendeten Werkstoffe in den nachfolgenden Bildern 3 – 5 zusammenge-
fasst.
Nicht austenitische Stähle f = min )(4,2
;5,1
20//2,0 mt p R R
Austenitische Stähle, Bruch-
dehnung A > 30 %
f =
5,1
/0,1 t p R
Austenitische Stähle, Bruch-dehnung A > 35 %
f =5,1
/0,1 t p R oder
min )(3
;2,1
//0,1 t mt p R R
Schrauben aus C-Stahl f = min )(4
;3
/2,0 mt p R R
Bild 2 Berechnungsnennspannungen nach EN 13445 T3
Das Zugfestigkeitskriterium der EN hat auf die Berechnungsnennspannungen für den
P460 NH, der als Mantelwerkstoff des Fallfilmverdampfers verwendet wird, bei einer Be-
rechnungstemperatur von 350 °C keine Auswirkungen. Die Berechnungsnennspannun-
gen nach dem AD-Regelwerk und der EN 13445 sind ab ca. 200 °C identisch. Bei Be-
rechnungstemperaturen unter 200 °C ergibt sich nach dem AD-Regelwerk auf Grund des
Fehlens des Zugfestigkeitskriteriums eine zum Teil wesentlich günstigere Berechnungs-
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nennspannung (bis zu 20 %) (Bild 3). Ein ähnliches Bild ergibt sich für den P355 NH, derfür die Rohrplatte des Fallfilmverdampfers verwendet wird. Hier sind die Berechnungs-
nennspannungen bereits ab ca. 100 °C für beide Regelwerke identisch.
Bild 3 Berechnungsnennspannung für P460 NH
Für den als Flanschwerkstoff eingesetzten C 22.8 kommt das Zugfestigkeitskriterium bei
keiner Berechnungstemperatur zum tragen.
Ein anderes Bild ergibt sich für den auf der Rohrseite eingesetzten Werkstoff 1.4539nach EN 10028-7. Bei einer Berechnungstemperatur von 350 °C ergibt sich auf Grund
des verminderten Sicherheitsbeiwertes von S = 1,2 nach der EN 13445 eine um 25 %
höhere Berechnungsnennspannung als nach dem AD-Regelwerk (Bild 4).
268
248
222
300
209196
176
20°C 100°C 150°C 200°C 250°C 300°C 350°C
S i g m a z u l . [ N / m
m ² ]
237
Rm
2,4
Rp0,2
1,5
268
248
222
300
209196
176
20°C 100°C 150°C 200°C 250°C 300°C 350°C
S i g m a z u l . [ N / m
m ² ]
237
Rm
2,4
Rp0,2
1,5
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Bild 4 Berechnungsnennspannung für 1.4539 nach EN/AD
Auch bei dem verwendeten Schraubenwerkstoff C35E-Qt nach EN 10269 ergibt sich ein
erheblicher Unterschied. Im Vergleich zum AD-Regelwerk, welches bei Dehnschrauben
für den Betriebszustand einen Sicherheitsbeiwert von S = 1,5 gegen die 0,2 %-Dehngren-
ze festlegt, wird nach EN 13445 für Schrauben aus C-Stählen der kleinere Wert aus0,2%-Dehngrenze mit S = 3 oder Zugfestigkeit bei 20°C mit S = 4 als Berechnungsnenn-
spannung empfohlen, unabhängig davon, ob Dehn- oder Starrschrauben zum Einsatz
kommen (s. Bild 2). Im vorliegenden Fall ergibt sich bei TS = 350 °C für die Schrauben
der Flanschverbindung des Fallfilmverdampfers eine um 50 % niedrigere Berechnungs-
nennspannung nach EN (s. Bild 5).
Rp0,2 bzw. Rm/t
1,2 3
Rp0,2
1,5
EN
AD
173
110116
126136
146156
137145
150153160
166
173
20°C 100°C 150°C 200°C 250°C 300°C 350°C
S i g m a
z u l . [ N / m m ² ]
Rp0,2 bzw. Rm/t
1,2 3
Rp0,2
1,5
EN
AD
173
110116
126136
146156
137145
150153160
166
173
20°C 100°C 150°C 200°C 250°C 300°C 350°C
S i g m a
z u l . [ N / m m ² ]
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Bild 5 Berechnungsnennspannung für C35E-Qt nach AD/EN für Dehnschrauben
3.2. Ausnutzung der Berechnungsnennspannung in der Schweißnaht
Nach dem AD-Merkblatt HP 5/3 ist bei der Berechnung für die Mantelwerkstoffe P460 NH
und 1.4539 ein Ausnutzungsgrad von 100 %, d.h. v = 1,0 anzusetzen. In Tafel 6.6.1-1 der
EN 13445 Teil 5 wird auch für den P460 NH ( Werkstoffgruppe 1.3 ) ein Ausnutzungsgrad
von 100 % gefordert, für den 1.4539 (Werkstoffgruppe 8.2) lässt die EN alternativ auch85 % (z = 0,85) zu (Bild 6). Für den vorliegenden Fallfilmverdampfer wurde für beide
Werkstoffe ein Ausnutzungsgrad von 100% gewählt.
10090
8376 71
64 60
200
180166
152141
127121
20°C 100°C 150°C 200°C 250°C 300°C 350°C
S i g n m a z u l . [ N / m m ² ]
Rp0,2/t bzw. Rm
3 4
10090
8376 71
64 60
200
180166
152141
127121
20°C 100°C 150°C 200°C 250°C 300°C 350°C
S i g n m a z u l . [ N / m m ² ]
Rp0,2/t bzw. Rm
3 4
Rp0,2/t
1,5
EN
AD
10090
8376 71
64 60
200
180166
152141
127121
20°C 100°C 150°C 200°C 250°C 300°C 350°C
S i g n m a z u l . [ N / m m ² ]
Rp0,2/t bzw. Rm
3 4
10090
8376 71
64 60
200
180166
152141
127121
20°C 100°C 150°C 200°C 250°C 300°C 350°C
S i g n m a z u l . [ N / m m ² ]
Rp0,2/t bzw. Rm
3 4
Rp0,2/t
1,5
EN
AD
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Bild 6 Prüfgruppen für Druckbehälter aus Stahl mit den zul. Schweißnahtfaktoren
3.3 Zylindrischer Teil-Mantel
Die Berechnungsformeln für die Zylinderschale in der EN 13445 Teil 3 Abschnitt 7 sowie
dem AD-Merkblatt B1 basieren auf der Schubspannungshypothese und sind identisch.
Unterschiede im Berechnungsergebnis resultieren ausschließlich auf Unterschieden in
der Berechnungsnennspannung.
Bild 7 zeigt eine Gegenüberstellung der erforderlichen Wanddicken für den zylindrischen
Teil des Fallfilmverdampfers.
Werkstoff EN 13445 AD-Regel-werk
∆ (%)
P 460 NH 24.8 24.8 0
1.4539 1.9 2.4 20
Bild 7 Erforderliche Wanddicke [mm] für den zylindrischen Teil des Fallfilmverdampfers
(Mantel-/Rohrseite)
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3.4 Gewölbte Böden
Für den Fallfilmverdampfer wurde auf der Rohrseite ein Klöpperboden nach DIN 28011
verwendet.
Wie bereits in [1] beschrieben, unterscheiden sich in beiden Regelwerken die Berech-
nungsverfahren für gewölbte Böden hinsichtlich ihres Geltungsbereiches und Aufbaus
zum Teil erheblich.
Im Gegensatz zu den Korbbogenböden, bei denen geringfügige Unterschiede im Be-
rechnungsergebnis festgestellt werden können, haben Vergleichsrechnungen für Klöp-
perböden eine bis zu 5% größere Wanddicke nach der EN 13445 Abschnitt 7 gegenüber
dem AD-Merkblatt B3 ergeben.
Im vorliegenden Fall wurde auf Grund der um 25% höheren Berechnungsnennspannung
des 1.4539 erwartet, dass der Boden nach EN wesentlich dünner ausgeführt werden
kann als nach dem AD-Regelwerk.
Die Nachrechnung ergab jedoch ein unerwartetes Ergebnis - die erforderliche Boden-
wanddicke nach der EN liegt um 10 % oberhalb der nach AD (Bild 8). Ursächlich ist ein in
der EN enthaltenes Kriterium zur Überprüfung des plastischen Krempenbeulens bei
s/D < 0,005, welches im AD Merkblatt B3 nicht enthalten ist.
Werkstoff EN 13445 AD-Regel-werk
∆ (%)
1.4539 4.75 4.3 10
Bild 8 Erforderliche Wanddicke [mm] für den Klöpperboden
3.5 Feststehende Rohrplatte mit Kompensator
Die Auslegung von Rohrplatten gemäß Abschnitt 13 der EN basiert im Wesentlichen auf
dem amerikanischen Regelwerk (Gardner Methode). Die Berechnungsansätze sind sehr
detailliert und kompliziert und können nur mit EDV-Unterstützung wirtschaftlich angewen-
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det werden. Im Vergleich zum AD-Merkblatt B5 sieht die EN die Überprüfung einer Viel-zahl von Lastfällen - im vorliegenden Beispiel von 7 Lastfällen vor.
Der Berechnungsalgorithmus für Rohrplatten nach EN basiert auf dem Modell der elas-
tisch gelagerten Platte und berücksichtigt im Vergleich zum AD-Regelwerk eine Vielzahl
von Einzelfaktoren, wie z. B. die Axialsteifigkeit der Rohre, des Mantels, Kompensators,
Biegesteifigkeit des Mantels, die Verschwächung der Platte durch die Bohrungen
(s. Bild 9).
Bild 9 Berechnungsmodell für Rohrplatten nach EN 13445 Teil 3
Diese Faktoren werden bei der Ermittlung des sog. „effektiven Druckes Pe“ berücksich-
tigt, der als Ersatzgröße für PS in die gängige Plattenformel eingesetzt wird.
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In beiden Regelwerken ergibt sich die erforderliche Plattendicke u.a. in Abhängigkeit von
der Stützwirkung der Rohre. Mit zunehmender Plattendicke, bis zum Grenzfall der selbst-
tragenden Platte, können die Wärmetauscherrohre dünner dimensioniert werden.
Bei der Bewertung der Tragfähigkeit der Platte unterscheiden sich die beiden Regelwerke
erheblich. Das AD Regelwerk berücksichtigt die Stützwirkung der Wärmetauscherrohre
nur begrenzt. Ein Zusammenhang zwischen Rohrwanddicke und Rohrbodendicke wie
nach EN lässt sich nach AD nicht herleiten. Nach EN wird bei gleicher Plattendicke eine
größere Stützwirkung der Rohre erforderlich als nach AD. Im vorliegenden Fall einer 80
mm dicken Rohrplatte führt dies zu einer Unterdimensionierung der Wärmetauscherrohre
(60,3 x 3,8) im Randbereich nach EN um 50 % (s. Bild 10).
Nach dem AD-Merkblatt B5 liegt für diesen Fall eine noch ausreichende Bemessung der
Wärmetauscherrohre vor. Die Rohrbodendicke könnte nach AD bei einer Rohrwanddicke
(3.8 mm) der Wärmetauscherrohre auf 65 mm reduziert werden.
Abnahme der erforderlichen Wanddicke der Rohre mit
zunehmender Rohrbodendicke
5,8
44,2
4,44,64,8
55,25,45,65,8
6
0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500 550 600
Rohrbodendicke
e r f o r d e r l i c h e
R o h r w a n d d i c k e
Rohrwanddicke
Bild 10 Einfluss der Stützwirkung der Rohre auf die Rohrbodendicke nach EN 13445 für den Fallfilmver-
dampfer
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Im Rahmen der vergleichenden Betrachtung zwischen EN und AD wurde ein Schwach-punkt im AD-Regelwerk aufgedeckt. Im Vergleich zur EN wird bei der Dimensionierung
des Wärmetauscherrohres keine Vergleichsspannungsbetrachtung unter Berücksichti-
gung aller Belastungsgrößen durchgeführt (s. Abschnitt 13.5.6.2 der EN 13445 Teil 3).
Für den Fallfilmverdampfer liegt unter Berücksichtigung des oben genannten Kriteriums
eine gerade noch ausreichende Bemessung des Wärmetauscherrohres nach AD vor.
3.6 Flanschverbindung
Die im Abschnitt 11 der EN beschriebene Berechnungsmethode basiert auf der so ge-
nannten Taylor-Forge-Methode und führt im Regelfall zu konservativen Berechnungser-
gebnissen im Vergleich zum AD-Merkblatt B8. Das Nachweisverfahren erfolgt auf Grund-
lage des Spannungskonzeptes und orientiert sich nicht an der Tragfähigkeitsgrenze der
Flanschverbindung. Ein alternatives, weniger konservatives Verfahren bietet die EN im
Anhang G. Dieses Verfahren wurde als so genannte "Wölfel-Methode" bekannt und bietet
die Möglichkeit, unterschiedliche Randbedingungen, wie z.B. Temperaturunterschiede,
Rohrleitungsmomente bei gleichzeitigem Nachweis der Dichtheit zu berücksichtigen.
Bisher kommt dieses komplexe Verfahren in der Praxis kaum zum Einsatz, da erforderli-
che Dichtungskennwerte bzw. verlässliche Berechnungsprogramme noch nicht zur Ver-
fügung stehen.
Im vorliegenden Fall wurde deshalb der Apparateflansch des Fallfilmverdampfers (C22.8)
nach Abschnitt 11 der EN ausgelegt und mit dem AD-Merkblatt B8 verglichen.
Nach EN 13445 Abschnitt 11 ergibt sich eine um 6.8 % höhere Flanschblattdicke alsnach dem AD-Merkblatt B8 (s. Bild 11).
Werkstoff AD EN ∆ (%)
C 22.8 541) / 59 63 6.8
1) Verformungskriterium nach AD B8 < 1° ist nicht eingehalten
Bild 11 Erforderliche Flanschblatthöhe in [mm] für den Apparateflansch für den Betriebszustand
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Vergleichsrechnungen zwischen AD-Merkblatt B8 und EN 13445 Abschnitt 11 für die Be-lastbarkeit von DIN-Flanschen bestätigen tendenziell das oben genannte Ergebnis. Nach
AD ergibt sich in Abhängigkeit von der Flanschgröße eine bis zu 25 % höhere Belastbar-
keit im Vergleich zur EN (s. Bild 12).
Bild 12 Auslastung von DIN-Flanschen bei Auslegung nach EN 13445 bzw. AD-Regelwerk
3.6.1 Schrauben
Nach dem AD-Merkblatt B7 sind aus spannungstechnischer Sicht 21 Dehnschrauben
für den Apparateflansch ausreichend, nach EN sind 43 erforderlich. Dies ist auf die um
100 % höhere Berechnungsspannung nach AD für Dehnschrauben zurückzuführen. Der
Konstruktionszuschlag von 3 mm wie er nach dem AD Merkblatt B 7 Abschnitt 7 für
Starrschrauben gefordert wird, entfällt bei Dehnschrauben.
Allerdings fordert das AD Merkblatt B8, dass zur Gewährleistung einer gleichmäßig über
den Flansch verteilten Anpresskraft die Schraubenteilung nicht unter 5 x dL liegen soll.Daraus ergibt sich eine erforderliche Schraubenanzahl von 31 mit einer Spannungsreser-
ve von 52% für den Betriebszustand.
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Werkstoff AD EN
C35E-Qt 21 / 311) 43
1) Kriterium für die Schraubenteilung < 5 x dL ist maßgebend nach AD B8
Bild 13 Anzahl der erforderlichen Dehnschrauben für den Betriebszustand
4. Prüfung des Fallfilmverdampfers
4.1 Zerstörungsfreie Prüfung
Nachfolgend werden die erforderlichen zerstörungsfreien Prüfungen nach EN 13445 Teil
5 Abschnitt 6.6 und dem AD-Merkblatt HP 5/3 verglichen. Wie den Bildern 14 bis 15 zu
entnehmen ist, ist der Prüfumfang bei der US- / Durchstrahlungsprüfung nach dem AD-
Merkblatt HP 5/3 für den 1.4539 bei der Rundnaht niedriger als nach EN. Allerdings bietet
die EN im Gegensatz zum AD-Regelwerk bei "zufriedenstellender Erfahrung", d.h. für den
Werkstoff 1.4539 eine Fertigung von 50 aufeinander folgenden Behältern bzw. 100 m
Schweißnaht ohne Beanstandungen, eine Reduzierung des Prüfumfanges auf 10 %.
Für den P460 NH fordert das AD-Regelwerk einen höheren Prüfumfang bei der Farbein-
dringprüfung (s. Bild 15). Der geforderte Prüfumfang bei der Durchstrahlungsprüfung ist
identisch. Beide Regelwerke sehen für diesen Werkstoff keine Erleichterungen bei ent-
sprechender Erfahrung vor.
Werkstoff LN RN St Stutzen- undKehlnähte
P460 NH 100 / 100 100 / 100 100 / 100 -1.4539 100 1) / 100 100 1) / 25 100 1) / 100 -
1) Erleichterung auf 10 % bei Erfahrung, d.h. 50 aufeinander folgende Druckbehälter bzw. 100 m Schweißnaht ohneBeanstandung
Bild 14 Zerstörungsfreie Prüfungen nach EN 13445-5 / AD-HP 5/3US- bzw. Durchstrahlungsprüfung
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Werkstoff LN RN St Stutzen- undKehlnähte
P460 NH 10 / 25 10 / 25 10 / 25 100 / 1001.4539 10 / 10 10 / 10 10 / 10 100 1) / 10
1) Erleichterung auf 10 % bei Erfahrung, d.h. 50 aufeinander folgende Druckbehälter bzw. 100 m Schweißnaht ohneBeanstandung
Bild 15 Zerstörungsfreie Prüfungen nach EN 13445-5 / AD HP 5/3FE- bzw. MP-Prüfung
4.2 Arbeitsprüfungen
Bei der Festlegung der Arbeitsprüfungen ergeben sich nach dem AD-Merkblatt HP 5/2
und der EN 13445 Teil 4 Abschnitt 8 nahezu identische Prüfumfänge. Darüber hinaus
gibt es keine Unterschiede hinsichtlich der Anforderungen zur Inanspruchnahme von Er-
leichterungen. Für den Werkstoff 1.4539 fordert die EN im Vergleich zum AD-Regelwerk
eine schmelzenbezogene Prüfung. Für den vorliegenden Fallfilmverdampfer führt dies
jedoch zu keiner Erhöhung des Prüfumfanges (s. Bild 16, 17).
P460 NH Gr. 1.3 1 Prüfstück je Behälter und Schmelze 1)
1.4539 Gr. 8.2 1 Prüfstück je Behälter und Schmelze 1)
1) Erleichterung nach 50 Probeplatten
Bild 16 Arbeitsprüfungen nach EN 13445-4 - Längsnähte
P460 NH Gr. 3 1 Prüfstück je Behälter und Schmelze 1)
1.4539 Gr. 7 1 Prüfstück je Behälter,schmelzen-unabhängig 1)
1) Erleichterung nach 50 Probeplatten
Bild 17 Arbeitsprüfungen nach AD-HP 5/2 - Längsnähte
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Zusammenfassung
Allen Beteiligten – Herstellern, Betreibern und Benannte Stellen – war am Anfang des
Projektes bewusst, dass nicht alle Unterschiede zwischen dem AD-Regelwerk und der
EN mit den entsprechenden Auswirkungen im Vorfeld exakt erfasst werden können. Wie
sich im Verlauf des Projektes tatsächlich herausstellte, enthält die EN zum Teil Detailre-
gelungen, deren Konsequenzen im Vorfeld nicht abschätzbar waren.
Mit fortschreitendem Projektverlauf gaben die auftretenden Schwierigkeiten bei der Mate-
rialbeschaffung sowie die Mehrkosten bei der Herstellung von ca. 15 – 20 % den Aus-
schlag für den Hersteller und Betreiber, auf das AD-Regelwerk zu wechseln.
Nach EN 13445 dickere Rohre für das Rohrbündel, dickere Apparateflansche sowie die
Erhöhung der Schraubenanzahl waren die wesentlichen Faktoren für die oben genannten
Mehrkosten.
Obwohl für den Hersteller und den Betreiber eine Anwendung des europäischen Regel-
werks als Standardregelwerk wünschenswert ist, sprechen derzeit bei diesem Apparate-
typ die Mehrkosten dagegen.
Literaturverzeichnis:[1] Auslegung von Druckbehältern nach harmonisierten Normen im Vergleich zum bis-
herigen AD Regelwerk - F. Neuwieser - DVS Berichte 223 Schweißen im Anlagen-
und Behälterbau
[2] DIN EN 13445 Unbefeuerte Druckbehälter
[3] AD 2000-Regelwerk
[4] CEN Conference Paper Brüssel 2002