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1. Bürgerversammlung
Amt für Landentwicklung
Ziele des Landes Niedersachsendie mit der Förderung der Dorferneuerung verbunden sind
• Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters
• Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
• Verbesserung der Lebensverhältnisse
Förderhöhe
• Privat:- 30 % der Kosten- max. 25.000 Euro Zuwendung pro Objekt- Mindestinvestition 8.340 Euro- Eigenleistung möglich, nur Materialkosten
• Gemeinden:- 50 % der Nettokosten, auch Betreuung- Mindestinvestition 10.000 Euro
Antragstellung
• nach der Bewilligung des Dorferneuerungs-planes• 2. Bürgerversammlung• Formulare gibt es bei der Gemeinde, den
Planungsbüros oder im Internet • Beratung durch das Planungsbüro • kein Maßnahmebeginn vor schriftlicher Bewilligung!
Antragsverfahren
• Beratung
• Kostenvoranschlag
• Antragsformular mit Kostenvoranschlag
• Gemeinde
• Amt für Landentwicklung
Planer
Bauunternehmen
Planer
Stellungnahme
Förderfähige private Maßnahmen
• Modernisierung und Instandsetzung von landwirtschaftlichen Gebäuden
• ehemalige landwirtschaftliche Bausubstanz
• Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Bausubstanz
• Gestaltung von Grundstücksflächen
Förderfähige öffentliche Maßnahmen
• Verbesserung innerörtlicher Verkehrsverhältnisse
• Abwehr von Hochwassergefahren
• Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Straßen und Plätzen
• Neu-, Aus-, und Umbau von dörflichen Gemeinschaftsanlagen
Nicht gefördert werden:
• Einbau von Dachflächenfenstern
• Türen, Tore und Fenster aus Kunststoff
• Betonziegel
• Verbundsteinpflaster
• Photovoltaikanlagen