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1Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Die Zuständigkeiten des LWV Hessen im Rahmen der

Integrationsvereinbarung

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2Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen

wird als landesweiter Kommunalverband von den 5 kreisfreien Städten und 21 Landkreisen

in Hessen getragen.

Rechtsgrundlage:Gesetz über den LWV Hessen vom 07.05.1953

in der Fassung vom 16.12.2011

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3Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Der LWV Hessen ist

überörtlicher Träger der SozialhilfeLeistungen für Menschen mit Behinderung, in besonderen sozialen Schwierigkeiten, psychisch kranke und pflegebedürftige Menschen

IntegrationsamtLeistungen für berufstätige Menschen mit Behinderung und deren Arbeitgeber vorrangig auf dem 1. Arbeitsmarkt

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4Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Der LWV Hessen ist

Träger überregionaler Förderschulen

mit angegliederten Internaten und Frühförderstellen

Leistungen für Kinder und Jugendliche mit einer Sinnesbehinderung

Hauptfürsorgestelle

Leistungen für Kriegs-, Wehr– und Zivildienstbeschä-digte sowie deren Familien

Menschen mit Impfschaden und Opfer von Gewalt-taten

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5Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Der LWV Hessen ist

Alleingesellschafter der Vitos GmbH

Schwerpunkt ist die Behandlung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen in psychiatrischen Klinken und Kliniken für forensische Psychiatrie

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6Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Zuständigkeit im Rahmen der Integrations-vereinbarung

als überörtlicher Träger der Sozialhilfe für die

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwie-rigkeiten nach den §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) XII

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 ff. SGB XII

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7Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 ff. SGB XII

Leistungsvoraussetzungen Besonderes Lebensverhältnis

z.B. Haft, Wohnungslosigkeit

Soziale Schwierigkeiten

durch Einschränkung des Lebens in der Gemeinschaft, z. B. bei Straffälligkeit

Selbsthilfe nicht möglich

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8Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Leistungen Ambulante Leistungen für nichtsesshafte Menschen

Fachberatungsstellen/Tagesaufenthaltsstätten Betreutes Wohnen

Teilstationäre Leistungen Stationäre Leistungen

Wohn- und Übergangsheime

aber :

Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Sozialhilfe für ambulante Leistungen nach § 67 SGB XII für haftentlassene Menschen

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9Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

AnsprechpartnerInnen

Alle Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer

sozialer Schwierigkeiten werden vor Ort bei den

örtlichen Träger der Sozialhilfe

in Delegation bearbeitet.

Anträge auf Leistungen nach den §§ 67 ff. SGB XII sind

dort zu stellen und werden dort entschieden.

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10Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Welcher örtliche Sozialhilfeträger ist zuständig?

Zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe in dessen Bereich der letzte gewöhnliche

Aufenthalt (gA) vor der Haft war. „Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er

sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.“ (§ 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I).

In der Regel ist der gA identisch mit dem Wohnort vor Haftantritt.

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Internetseite des LWV Hessenwww.lwv-hessen.de/service/formulare/

Antrag auf Bewilligung von Leistungen der Hilfe zur

Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

nach den §§ 67 ff. SGB XII

Hilfeplan für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

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12Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

www.lwv-hessen.de/soziales

Soziale Landkarte

unterstützt bei der Suche nach Leistungserbringern gemäß den §§ 67 ff. /§§ 53 ff. SGB XII in den Städten und Landkreisen- gegliedert nach Zielgruppen und kreisfreien Städten und Landkreisen -

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13Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 ff. SGB XII

Leistungsvoraussetzungen

wesentliche Behinderung liegt vor oder droht

Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist einge-

schränkt

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14Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Leistungen im Bereich Wohnen und Tages-struktur sind z.B.:

Ambulante Leistungen: Betreutes Wohnen Begleitetes Wohnen in Familien

Teilstationäre Leistungen, z. B.: Tagesstätten bei seelischer Behinderung, Suchter-

krankung Tagesförderstätten bei geistiger Behinderung Werkstätten für behinderte Menschen

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15Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Stationäre Leistungen

in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, z.B. Wohn- und Übergangsheimen

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16Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

AnsprechpartnerInnen in 3 Fachbereichen mit folgenden Zielgruppen

Fachbereich für Menschen mit einer körperlichen oder

einer Sinnesbehinderung

Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung

Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankung

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17Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Die 3 Fachbereiche arbeiten jeweils an den 3 Standorten des LWV Hessen in

Kassel

Darmstadt

Wiesbaden

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Für jede kreisfreie Stadt und für jeden Landkreis

steht Ihnen ein/e Ansprechpartner/in im LWV Hessen

je Fachbereich zur Verfügung.

Die örtliche Zuständigkeit wird im Grundsatz danach bestimmt, wo der Mensch mit Behinderung künftig leben möchte.

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Verfahren:

Antrag auf Bewilligung von Sozialhilfe

www.lwv-hessen.de/Service/Formulare/

Fachärztliches oder amtsärztliches Gutachten

www.lwv-hessen.de/Service/Formulare/

Hilfeplanung

Erhebung des individuellen Bedarfs an personenbezogenen Leistungen

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20Fachbereich 201 Ramona Spohr, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Hilfeplankonferenz

gibt eine Empfehlung zu Art, Umfang, Dauer, Leistungserbringer, Ort der Leistungen

ab.

Entscheidung trifft der LWV Hessen

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Danke

für Ihre Aufmerksamkeit.