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1 Finanzieren von Kunststoffrasensportplätzen unter Berücksichtigung (umsatz-) steuerrechtlicher Rahmenbedingungen Manfred Schmidt Honorarberater für Städte, Sportverbände und Vereine 13.11.1 4 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen Gut, wenn uns die Asche zum Kunststoffra sen fehlt, … Hauptsach e wir haben das Geld dafür!

1 Finanzieren von Kunststoffrasensportplätzen unter Berücksichtigung (umsatz-) steuerrechtlicher Rahmenbedingungen Manfred Schmidt Honorarberater für Städte,

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Finanzieren von Kunststoffrasensportplätzen unter Berücksichtigung (umsatz-) steuerrechtlicher

Rahmenbedingungen

Manfred SchmidtHonorarberater für Städte, Sportverbände und Vereine

13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen

Gut, wenn uns die Asche zum

Kunststoffrasen fehlt, …

… Hauptsache wir haben das

Geld dafür!

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Eigentums-verhältnisse

Unternehmer-status Finanzierung

Beziehungsfeld Bund, Land, Kreis, Stadt, Gemeinde (jPdöR) – VereinAusnahme: vereinseigene Sportstätte

13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen

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Bauherr

Betrieb gewerblicher Art (BgA)

§ 4 Abs.1 KStG i.V. mit Abschn. 6 KStR

Hoheitsverwaltung § 4 Abs. 5 KStG

Unternehmer i.S.§ 19 Abs. 1 UStG

§ 23a UStG

Unternehmer i.S. § 2 UStG

jPdöRGemeinnütziger

Verein

BGB- und wirtschaftlicher

Eigentümer

Kein BGB- und wirtschaftlicher

Eigentümer

Interessenslage Bauherr: positiv, da Mitgliederverluste im Juniorenbereich und

eingeschränkter Trainings-/Spielbetrieb

Interessenslage Bauherr: negativ, da ggf. Konsolidierungs- oder

Nothaushaltsstatus

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Sportstättenverwaltung

Betrieb gewerblicher Art (BgA)Sportstätten

(Bäder, Sporthallen, Sportplätze)

Einnahmenerzielungsabsicht ohne Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage aus

unternehmerischer Nutzung mit 19% USt gem. § 12 Abs. 1 UStG i.V. mit

§ 1 Abs. 1 KStG, § 8 Abs. 7 Nr. 1 KStG und§ 10 Abs. 5 UStG bzw. BMF-Schreiben vom 12.11.09

(Verpachtung an Dritte, z.B. Vereine)

Vorsteuerabzugsberechtigung der Investiv- und Konsumtivkosten

aus unternehmerischer Nutzunggem. § 15 UStG

aus Rechnungen Dritter mit offen ausgewiesener USt

(Verpachtung an Dritte, z.B. Vereine)

RechtsfolgeBedingung

INFORMATION

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jPdöR konsolidiert den Haushalt durch

Mehreinnahmen (Gebühren) und Minderausgaben

(Vorsteuern) unter Berücksichtigung gezahlter

Zuschüsse

jPdöR wechselt zur Betriebsform BgA , ist

Unternehmer i.S. § 2 UStG und verpachtet z.B. Sportstätten gegen

Gebühren u.a. an Vereine mit 19% USt

Verein ist Unternehmer oder optiert zur Umsatzsteuer, ist vorsteuerabzugsberechtigt

und nur mit dem Nettobetrag aus der BgA-

Rechnung belastet

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jPdöR macht Vorsteuern aus Investiv- und

Konsumtivkosten der Rechnungen Dritter mit

offen ausgewiesener USt aus unternehmerischer

Nutzung geltend

jPdöR verabschiedet als Ortsrechtsnorm die

Sportförderrichtlinien, gewährt Zuschüsse, z.B. an Vereine als Träger der freien

Jugendhilfe, zur Sportgerätebeschaffung pp.

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Unterbau mit Dränage

Grund und Boden

Betriebs-vorrichtung

Kostenträger, u.a.

Niederschlags-wasser

KunststoffrasensportplatzBGB- und wirtschaftlicher

Eigentümer jPdöR

Wirtschaftlicher Eigentümer

Verein

BGB-Eigentümer

jPdöRGrundstück

Eigentumsverhältnisse

ZIELGRUNDLAGE

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Verein = Ausschreibender ohne VOB- / VOL-Verpflichtung Ausschreibungsart: Freihändige Vergabe

Betriebs-vorrichtung Kunststoff-

rasen-sportplatz

Grund und Boden

Auftrag mit Investition auf fremden Grund und Boden

Verein

jPdöR

(Grundstücksnutzungs-) Vertrag mit der jPdöR nach § 246 HGB i.V. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO

Wirtschaftliches Eigentum am

Kunststoffrasensportplatz für die

betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (20 Jahre)

beim VereinAusschluss § 94 BGB

Einbringung Betriebsvorrichtung i.V. mit Abschn. 4.12.11 Abs.

2 Nr.1b) UStAE und Kostenübertragung auf

den VereinAnwendung § 95 Abs. 1

BGB

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Rechtsfolgen: Verein erwirbt kein wirtschaftliches Eigentum

Verein

jPdöR

jPdöR und Verein befinden sich im Leistungsaustausch;

Verein wird zum Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB

Eigentums-erwerb

Gemeinnützig-keitsrecht,

Steuern

jPdöR wird Eigentümer gem. § 94 BGB der vom Verein errichteten Sportstätte, Verein erwirbt kein Eigentum;

Abwicklung der Geschäftsvorfälle beim Verein im Tätigkeitsbereich:„Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“ – Kontenklasse 8

(vgl. Urt. BFH vom 05.08.10)

Tätigkeit als Erfüllungsgehilfe führt ggf. zu >50% des

Gesamtetats des Vereins = Gefährdung der Gemeinnützigkeit

nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO; Problem: Verluste im

Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mangels Rechnungslegung Verein

Tätigkeit als Erfüllungsgehilfe löst ggf. Körperschaft-/

Gewerbesteuerpflichten aus; Verein ist mangels Tätigkeit für

„sein Unternehmen“ nach

§ 15 UStG nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt!

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Ausschreibung:Bau eines Kunststoffrasensportplatzes auf fremden Grund und BodenHinweis: Besondere Problematik Lärmschutz, Stellplatzverpflichtung (Parkplatzgestellung) und Spielfeldgröße

DFB-Regel 1: Das Spielfeld Abmessungen internationale Spiele: Länge ³100 m, Breite ³64 m; gilt auch bei überkreislichem Spielbetrieb für den Hauptplatz (z.Z. nur im Bereich FLVW e.V. in NRW)

Erforderliche Nachweise mit dem Angebot vorlegen lassen zum Zeitpunkt der Leistungserstellung(!):

- Auszug nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A (Abruf der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis)- Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugssteuer nach § 48b EStG des zuständigen Finanzamtes

(i.d.R. für drei Jahre zum Ablauf eines Jahres oder für Einzelfälle ausgestellt gültig);

bei Auftragsvergabe ohne Freistellungsbescheinigung haftet der Verein mit 15% der Bausumme

gegenüber dem zuständigen Finanzamt (!)- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde

(Prüfung offener Forderungen öffentlicher Abgaben, z.B. Gewerbesteuer)

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Standardmaße:Kunststoffrasensportfläche 68 m x 104 m = 7.072 m²Bedarfsfläche 72 m x 108 m = 7.776 m²

DIN EN 15 330-1 und DIN 18035-7

Ballreflexion, Ballrollverhalten, Kraftabbau, Drehwiderstand,

Ebenheit der Oberfläche

Gesundheit geht vor Finanzierung

Normen sichern den Schutz der Sportler:

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• Verein• Verein

• jPdöR• Verein

Vorsteuer-pauschalierer

Betrieb gewerblicher

Art (BgA Sportstätten)

Unternehmer nach Option

oder Unternehmer nach § 2 UStG

Klein-unternehmer

Unternehmerstatus

13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen

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Vorsteuer-pauschalierer

§ 23a UStG

Statusmerkmale:

Keine Verpflichtung zur Buchführung (kein Bilanzierer, sondern Einnahmenüberschussrechner gem. § 4 Abs. 3 EStG)

Widerruf bis zum 10.04. des Folgejahres zum Beginn des Jahres (Prinzip der Jährlichkeit im Steuerrecht), ansonsten 1 Jahr Fortsetzung im Status

Vorsteuerpauschalierung mit 7% des steuerpflichtigen Umsatzes (ohne innergemeinschaftlichen Erwerb)

5 Jahre Bindungsfrist; nach Ablauf der Bindungsfrist …

Steuerpflichtiger Vorjahresumsatz ab 01.01.08: £35.000 €/Jahr einschließlich Umsatzsteuer

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Klein-unternehmer

§ 19 Abs. 1 UStG, Abschn. 19.1 und 19.2 UStAE

Statusmerkmale:

Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten ...£17.500 € im vorangegangen Jahr betrug undim lfd. Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird

Verzicht auf Anwendung möglich: Erklärung an die Finanzverwaltung bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (s. BMF-Schreiben vom 02.01.14)

Vorsteuerausschluss und kein Umsatzsteuerausweis in eigenen Rechnungen nach § 14 UStG

5 Jahre Bindungsfrist

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Förderung des Zwecks Keine Förderung des Zwecks

E = 0%

A = 0%E = 0%, 7

%

A = 0%, 19%

E = 0%, 7%

A = 0%, 19%

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A = 0%, 19%

E = 7%,19%

A = 7%, 19%

umsatzsteuerbarer Bereich

Keine Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage (Kostendeckung) im Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nach § 10 Abs. 4 UStG i.V. mit § 64 Abs. 2 AO und AEAO zu § 64 Abs. 2 Nr. 13 Satz 2 für Einzeltätigkeiten

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Begünstigter Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Nicht begünstigter Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

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Der Verein soll spätestens auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, wenn die vom Verein aus Rechnungen Dritter abziehbare Vorsteuer die vom Verein geschuldete Mehrwertsteuer der Entgelte überschreitet:

Einnahmenmehrwertsteuer

- Ausgabenvorsteuer

____________________________________________

<0 € = Erstattungsanspruch des Vereins

(Vorsteuerüberschuss)

>0 € = Zahlungsanspruch der Finanzverwaltung

(Zahllast)

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Unternehmer

§ 2 UStG, § 19 Abs. 2 UStGAbschn. 19.2 UStAE

Statusmerkmale:

Umsatzsteuer wird erhoben, wenn der Gesamtumsatz aus einem Leistungsaustausch nach vereinnahmten Entgelten ...>17.500 € im vorangegangen Jahr betrug undim lfd. Jahr voraussichtlich 50.000 € übersteigt oder derVerzicht auf Anwendung der Umsatzgrenze nach § 19 Abs. 2 UStG erklärt wird (Option)

Vorsteuerabzug aus Rechnungen Dritter nach § 15 UStG aus unternehmerischer Nutzung und Umsatzsteuerausweis in eigenen Rechnungen nach § 14 UStG

Hinweis: Die Anwendung ermäßigter Steuersätze bei der Einnahme mindert nicht den Vorsteuerabzug bei der Ausgabe!

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Kontenklassen (KK)

ab 01.01.13:Zweckbetriebsfreigrenze

£ 45.000 €/Jahr Einnahmen einschl.

Umsatzsteuer

Förderung des Zwecks Keine Förderung des Zwecks

Besteuerungsfreigrenze ab 01.01.07: >35.000 €/Jahr Einnahmen

einschl. Umsatzsteuer

Körperschaft- , GewerbesteuerpflichtZahlungspflicht >5.000 € Gewinn/Jahr

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umsatzsteuerbarer Bereich

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Nur Zweck § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO

i.V. mit § 67a AO,(Kurse Mitglieder /Nichtmitglieder),

„unechte“ Zuschüsse

Alle Zwecke§ 52 Abs. 2 AO außer

KK 5; Zweckbetriebe i.S. § 68 AO; Vermietung an

Mitglieder, gemeinnützige

Nichtmitglieder i.R. §§ 65 und 67a AO,

„unechte“ ZuschüsseW

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Gas

V)

ZBsV >45.000 €/Jahroder Einsatz

bezahlter Sportler >400 €/Monat

Verkauf, Vermarktung,(Werbung, Sponsoring),

Vermietung, Leistungen an Nichtmitglieder als Erfüllungs- / Verrichtungs-

gehilfen

Hauptzwecke (Satzungszwecke)(Einnahmen i.d.R. >50% der Gesamteinnahmen)

Nebenzwecke

Zinsen, Pachten, Namensrechte, Homepagelinks

ohne Verlinkung, langfristige

Vermietung, Ausgliederungen

WGasV

Mitglieder-verwaltung,

-pflege,„echte“

Zuschüsse, Spenden

2 4 5 6 7 8

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Erstjahr der 5-jährigen Bindungsfrist(ab Nutzungsübernahme bis zum Jahresende)

Folgejahre der 5-jährigen Bindungsfrist (ab 2. Jahr - 5. Jahr jeweils ganzjährig)

Ausweichen auf andere Sportstätten und Fremdnutzung

Einfluss auf den Vorsteueranspruch mit Beachtung der unternehmerischen Mindestgrenze von 10% nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG

Darlegung im

Zustimmungsverfahren

nach § 168 Satz 2 AO

Ziel 100%

Vorlagepflicht beim Finanzamt: Nachweis unternehmerischer Nutzung

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Vorsteuerabzug aus Rechnungen Dritter gem. § 15 UStG:

(i.d.R. 19% USt) aus Anschaffungs- / Erhaltungsaufwand mit dem Anteil unternehmerischer Nutzung der

(Einzel-) Sportstätte

Sonst. Leistungen an Dritte gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG:

7% USt: Eintrittsgelder von Zuschauern (Dauer-, Tageskarte) im „Zweckbetrieb sportliche Veranstaltungen“ – Kontenklasse 5 undRechnungen für Fremdnutzungen mit Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im „Zweckbetrieb außerhalb sportlicher Veranstaltungen - Kontenklasse 6

Sonstige Leistungen an Dritte gem. § 12 Abs. 1 UStG:

19% USt: Eintrittsgelder von Zuschauern (Dauer-, Tageskarte) beim Einsatz bezahlter Spieler mit Entgelten >400 €/Monat und Rechnungen für Fremdnutzungen ohne Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im„Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sportliche Veranstaltungen“ - Kontenklasse 7

AUSGABEN(Vorsteuer)

Forderung Verein

EINNAHMEN(Mehrwertsteuer)

Forderung Finanzamt

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bis 1.000 € Zahllast =Voranmeldezeitraum Kalenderjahr1.000 € - 7.500 € Zahllast =Voranmeldezeitraum Kalendervierteljahr>7.500 € Zahllast =Voranmeldezeitraum Kalendermonat>7.500 € Vorsteuerüberschuss =Wahlrecht: Kalendervierteljahr oder Kalendermonat

Laufendes und Folgejahr:VoranmeldungszeitraumKalendermonat

Analog Darstellung:Unternehmer wie bisher

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Unternehmer wie bisher

Unternehmer nach Option

gem. § 19 Abs. 2

UStG

Unternehmer nach Ablauf

des 2-jährigen Voranmelde-zeitraumes

Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) durch Datenfernübertragung(ELSTER-Online-Verfahren)

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Finanzierung

Projektgruppe Kunststoffrasensportplatz(ggf. mit „Besonderem Vertreter“ i.S. § 30 BGB)

Zuschüsse

Eigen-mittel

Fremd-mittel

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Investivkostenzuschuss (als Festbetrag): „echter“ Zuschuss (ohne Gegenleistung) unbesteuert gem. § 10 UStG i.V. mit Abschn. 10.2 Abs. 7 und 8 UStAE und R 6.5 Abs. 2 EStR „erfolgsneutral“ in der Kontenklasse 0 – AnlagevermögenKonsumtivkostenzuschuss: „echter“ Zuschuss (ohne Gegenleistung) unbesteuert (Zuschuss zur Förderung des Sports, ggf. als Schuldenhilfe) in der Kontenklasse 2 – Ideeller BereichKonsumtivkostenzuschuss: „unechter“ Zuschuss (mit Gegenleistung) besteuert als Betriebskostenzuschuss für den Spielbetrieb in den Kontenklassen 5 und 6 - Zweckbetrieb

13.11.14 5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen

Weißt du, wie ein Zuschuss der jPdöR beim Verein steuerrechtlich zu

behandeln ist?

Du musst nur mit der jPdöR die richtige

Vorentscheidung über den Zuschusstyp treffen!

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Zweckgebundene Rücklage i.S. § 62 Abs. 1 Nr. 2 AO

Zuwendungen von Mitgliedern bzw. Dritten i.S. § 10b EStG

Darlehen von Mitgliedern bzw. Dritten mit Zinsauszahlungsverzicht gegen Zuwendungsbestätigung

Mitgliederbeitragserhöhung, Investitionsumlage

Namensrechte, Werbung, Tombola

Arbeitsleistungen von Mitgliedern gegen Bezahlung mit Auszahlungsverzicht und Rückspende an den Verein

Finanzmittel zur „Erhöhung des Eigenkapitals“

Gutschriften, Forderungsverzichte beteiligter Unternehmen

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KfW-Bank Programm 148

NRW-Bank Programm

06.SportstättenFremdmittel

oder

nach Bonitätsprüfung

der Hausbankwww.kfw.de

(nur in NRW)nach

Zinsfestsetzung und -bindung der NRW-Bank

www.NRWBank.de

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Zuschüsse Eigenmittel Fremdmittel Sportstätten-finanzierung

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Manfred SchmidtLauenburger Str. 2045731 WaltropMail: [email protected].: 02309/75075

Treten Sie die Heimreise mit dem Gefühl an, dass heute jede Minute gut investiert war;

viel Erfolg und Nutzen bei der Umsetzung im Verein.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit

Arbeiten Sie auch daran?!

5. sportinfra LSB Hessen: Finanzierung von Kunststoffrasensportplätzen

13.11.14

Tipp: Ab 01.10.14 können Anträge auf eine DFB-Vereinsberatung über den jeweiligen Fußballverband gestellt werden!