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Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen

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Vortrag

Ausschreibung regelmäßiger

Instandhaltungsarbeiten über

Zeitverträge

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Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen

© 2014 Dipl.-Ing. Herbert Rheinberg

Dipl.- Ing.Herbert Rheinberg

BLB NRW-Zentrale Abteilung Bundes-Bau

Gemeinsamer AusschussElektronik im BauwesenLeiter der Arbeitsgruppe 7- ZeitverträgeLeiter der Arbeitsgruppe 0- Grundsatz

Gemeinsamer AusschussElektronik im BauwesenLeiter der Arbeitsgruppe 7- ZeitverträgeLeiter der Arbeitsgruppe 0- Grundsatz

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ZeitvertragsarbeitenZeitvertragsarbeiten

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Zeitvertragsverfahren

Grundlage des Zeitvertragsverfahrens ist die Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Sie lässt für regelmäßig wiederkehrende Unterhaltungsmaßnahmen zwei

Ausschreibungsverfahren zu:

§ 4 Nr. 3 VOB/A – Angebotsverfahren

§ 4 Nr. 4 VOB/A - Auf- und Abgebotsverfahren

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Zeitvertragsverfahren nach § 4 Nr. 3 VOB/A

Angebotsverfahren

sind Art und Umfang (Mengen) der Leistung vomAuftraggeber vorzugeben.

Die Preise sind vom Bieter zu kalkulieren und anzugeben.

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A

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Zeitvertragsverfahren § 4 Nr. 4 VOB/A

Die Art der Leistung und der Preis werden vom Auftraggeber vorgegeben.

Der Bieter hat ein Auf- oder Abgebot zu kalkulieren und je Leistungsbereich anzugeben.

Auf- und Abgebotsverfahren

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A

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Rahmenvertrag

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A

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RAHMENVERTRAG

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A

Grundlage für den Abschluss eines Rahmenvertrages nach

§ 4 Nr. 3 VOB/A u. § 4 Nr. 4 VOB/A

ist neben den Vertragsbedingungen

(Muster 610 ff aus dem VHB des Bundes)

das Rahmenleistungsverzeichnis

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RAHMENVERTRAG

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A

§ 4 Nr. 3 VOB/A

Das Rahmen-Leistungsverzeichnis (RLV) besteht in der Regel aus standardisierten Texten z.B. des STLB-Bau und STLB-BauZ.

Es können Freitexte verwendet werden.

Das LV kann aus Texten verschiedenen Leistungsbereichen zusammen gesetzt werden.

Preise sind vom Bieter anzugeben.

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RAHMENVERTRAG

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A

§ 4 Nr. 4 VOB/A

Das Rahmen-Leistungsverzeichnis (RLV) ist aus Texten des STLB-BauZ zusammengesetzt.

Es können zusätzliche Freitexte verwendet werden.

Vom Auftraggeber sind die Art der Leistung und die Preise vorzugeben.

Das LV kann aus Texten verschiedenen Leistungsbereichen zusammen gesetzt werden.

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Zusammenstellung des

Rahmenvertrages

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A

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Gegenstand des Rahmenvertrages sollennur Teilleistungen werden, die für die Ausführung der Bauunterhaltungsarbeiten voraussichtlich benötigt werden.

RAHMENVERTRAG

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A

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Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A

• ein Leistungsbereich = Rahmenleistungsverzeichnis

• Teilbereiche eines Leistungsbereiches = Rahmenleistungsverzeichnis

• Mehrere komplette Leistungsbereiche = Rahmenleistungsverzeichnis

• ein kompletter Leistungsbereich und ein oder mehrere Teilbereiche eines Leistungsbereiches = Rahmenleistungsverzeichnis

• ein oder mehrere Teilbereiche eines Leistungsbereiches = Rahmenleistungsverzeichnis

Zeitvertragsverfahren § 4 Nr. 4 VOB/A

RAHMENVERTRAG

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RAHMENVERTRAG

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A

Beispiel: Zusammensetzung eines Rahmen-LV

LB 684 Elektroarbeiten komplett

+Durchbrüche, Bohrungen und Kernbohrungen

aus LB 630 Mauerarbeiten +

Durchbrüche, Bohrungen und Kernbohrungen

aus LB 631 Betonarbeiten +

Kabelgräben aus LB 600 Erdarbeiten

+Hubsteiger und fahrbare Gerüste

aus LB 651 Gerüstarbeiten

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RAHMENVERTRAG

Geltungsbereich:

Es sind der örtliche Geltungsbereich (Liegenschaftsverzeichnis) festzulegen.

Vertragsdauer:

Die Vertragsdauer beträgt 12 Monate.

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A

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RAHMENVERTRAG

§ 4 Nr. 3 VOB/AEs ist anzugeben, wie hoch der prozentuale Anteilder Einzelaufträge bis 2.500,- EUR

über 2.500,- bis 5.000,- EUR; über 5.000,- bis 10.000,- EUR; über 10.000,- bis 25.000,- EUR

voraussichtlich sein wird.

§ 4 Nr. 4 VOB/A Beim Auf- und Abgebotsverfahren ist dergeschätzte Jahreswert in einer Gesamtsummeanzugeben.

Gesamtwert der Leistung

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A

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RAHMENVERTRAG

Für Kleinstaufträge, deren Ausführung so kurzfristig verlangt wird, daß der Auftragnehmer die Leistung nicht mit anderen Arbeiten zusammen ausführen kann, werden Zuschläge zur Vergütung für erhöhten Aufwand (z.B. Zeit, Fahrtkosten) gewährt.Die Wertgrenzen und der Zuschlag sind einheitlich für den gesamten Rahmenvertrag festzulegen.

Die Wertgrenze liegt zwischen 75,- und 200,- EUR.Die Zuschlagsgrenze liegt Zwischen 15,- und 50,- EUR.Innerhalb der angegebenen Grenzen sind die Zuschläge unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten und örtlichen Verhältnisse zu bemessen.

Kleinstauftragszuschlag

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A

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RAHMENVERTRAG

Für Leistungen die nicht im Rahmenvertragenthalten sind können vereinbart werden:

Material

Die aus Erfahrungswerten geschätzten Materialkosten für Stundenlohnarbeiten, getrennt nach Leistungsbereichen.

Stundenlohnverrechnungssätze

Die Lohngruppen getrennt nach Leistungsbereiche mit der jeweils geschätzten Stundenzahl.Je Lohngruppe nicht mehr als 10 Stunden.

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A

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Einzelauftrag

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A

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EEIINNZZEELLAAUUFFTTRRAAGG

Einzelauftragssummen

Bund § 4 Nr. 3 VOB/A 30.000,- EUR § 4 Nr. 4 VOB/A 20.000,- EUR

plus Umsatzsteuer dürfen nicht überschritten werden

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A

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AABBRREECCHHNNUUNNGG

Abrechnung

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A

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Welche Leistungen ist in den Einheitspreisenenthalten?

Lieferung der Stoffeu. Bauteile,Abladen und Lagern

+ + BGB§ 631 =

Herstellen, Einbau, Montage usw. fertige Leistung

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A

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AABBRREECCHHNNUUNNGG

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A

Stundenlohnarbeiten

Stundenlohnarbeiten sind auf das unbedingt notwendige, unvermeidbare Maß zu beschränken

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AABBRREECCHHNNUUNNGG

Hinweis zur Standardbeschreibung 000

Die Standardbeschreibung ist grundsätzlich in Verbindung mit

der VOB/C DIN 18299Nr. 4.1.11; Nr. 4.1.12 und 4.2.13 zu betrachten.

Danach ist die Entsorgung bis zu 1m3 nicht schadstoffbelasteter Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers in den Einheitspreisen enthalten.

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A

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AABBRREECCHHNNUUNNGG

Das Laden und Transportieren des zu entsorgenden Abfalls von der Ausbaustelle bis zu dem vom AG benannten Lagerplatz auf der Baustelle oder in der Liegenschaft sowie das Lagern und Sortieren nach Angabe des AG.

Der Weitertransport des Abfalls sowie dessen Entsorgung (Kippgebühren usw.) sind nicht in den Einheitspreisen enthalten. Diese Kosten sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Die Entsorgung von schadstoffbelastetem Abfall ist grundsätzlich nicht in den Einheitspreisen enthalten und bedarf immer einer besonderen Vereinbarung und Vergütung.

Hinweis zur Standardbeschreibung 000

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A

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AABBRREECCHHNNUUNNGG

Abrechnung

Abrechnung der Leistungen aufder Grundlage der entsprechenden Allgemeine technische Vertragsbedingungenfür Bauleistungen (ATV)der VOB Teil C

Zeitvertragsverfahren nach § 4.3 und 4.4 VOB/A

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