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Handlungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte
Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern
5. November 2014 Heike Moerland
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in LeitungsämternHandlungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte
Gliederung:1. Ausgangspunkt: Gleichstellungsgesetz2. Angelpunkt 1: Arbeitszeitgestaltung3. Angelpunkt 2: Leitungsämter4. Handlungsfeld für
Gleichstellungsbeauftragtea. Welche Rechte sind durchsetzbar?b. Kooperationen und Unterstützung
5. November 2014 Heike Moerland
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1. Ausgangspunkt: Gleichstellungsgesetz
5. November 2014 Heike Moerland
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5. November 2014 Heike Moerland
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in LeitungsämternHandlungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte
Über die gesetzlichen Regelungen hinaus kann der Dienstgeber weitere Maßnahmen einführen!, z.B. Vermittlung von Betreuungs- und/oder Pflegekräften
für Kinder und Angehörige Bevorzugung bei der Vergabe von Kita-Plätzen für
Mitarbeitende Regelungen zur Freistellung für
Familienangelegenheiten Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung
Nicht die Fülle der Maßnahmen zählt, sondern ihre Wirkungskraft!
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2. Angelpunkt 1: Arbeitszeit
5. November 2014 Heike Moerland
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in LeitungsämternAngelpunkt 1: Arbeitszeit
5. November 2014 Heike Moerland
Vorbemerkung:Warum sollte ein Arbeitgeber sich für Vereinbarkeit von Beruf und Privatem interessieren?
Demographische Entwicklung Fachkräftemangel Attraktiver Arbeitgeber Außenwirkung der Einrichtung Werbung in eigener Sache
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in LeitungsämternAngelpunkt 1: Arbeitszeit
5. November 2014 Heike Moerland
Arbeits- und Dienstrecht
Arbeitneh-
merschutz-gesetze
Gleich-stellungs-
gesetz
individuelle
Arbeitszeit
Direktionsrecht des Arbeit-gebers, § 106 GewO
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in LeitungsämternAngelpunkt 1: Arbeitszeit
5. November 2014 Heike Moerland
Arbeitszeit-
modelle
Einhaltung des
Arbeits- u.
Tarifrechts
Anfahrt zur
Dienststelle
Familien-
pflichten
Gesundheit
der/des AN
Freizeit-gestaltu
ng
Soziale Erwägun
-gen
Organisa-torische
Er-wägunge
n
Ökono-mische
Erwägun-gen
Gesetzliche
Einschrän-kungen
Sphäre des Arbeitgebers
Sphäre der/des AN
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in LeitungsämternAngelpunkt 1: Arbeitszeit
5. November 2014 Heike Moerland
Varianten möglich hinsichtlich Lage der Arbeitszeit Umfang der Arbeitszeit Arbeitsort Langzeitkonten
Verschiedene Arbeitszeitmodellekönnen miteinander kombiniert werden!
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in LeitungsämternAngelpunkt 1: Arbeitszeit
5. November 2014 Heike Moerland
Varianten hinsichtlich des Umfang der Arbeitszeit Von geringfügiger Beschäftigung bis zu
vollzeitnaher Teilzeit GfB: Rechte wie andere AN auch; Beamte?!?
Modelle, die Flexibilität für den AG bieten: Arbeit auf Abruf Kapazitätsorientierte Arbeitszeit Geteilte Dienste
Führen in Teilzeit Langzeitarbeitszeitkonten
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in LeitungsämternAngelpunkt 1: Arbeitszeit
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Lage der Arbeitszeit Insbesondere bei Teilzeitbeschäftigung gibt
es eine große Bandbreite von Möglichkeiten, die Lage der Arbeitszeit zu bestimmen.
Bedürfnisse der „Kunden“, die Organisations-möglichkeiten des Arbeitgebers sowie die Interessen der Mitarbeitenden müssen aufeinander abgestimmt werden.
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Angelpunkt 2: Leitungsämter
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in LeitungsämternAngelpunkt 2: Leitungsämter
Vorbildfunktion!5. November 2014 Heike
Moerland
5. November 2014 Heike Moerland
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in LeitungsämternAngelpunkt 2: Leitungsämter
Führen in Teilzeit (§ 11 Abs. 1 u. 3 GleiStG) Arbeitszeiten sind zu ermöglichen, die
eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. Dies gilt auch für Mitarbeitende in Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen.
Teilzeitbeschäftigten sind die gleichen beruflichen Aufstiegschancen einzuräumen wie Vollzeitbeschäftigten.
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in LeitungsämternAngelpunkt 2: Leitungsämter
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Führen in Teilzeit Vorteile für AG:
Bindung von Fachkräften Hohe Motivation von Mitarbeitenden Kontinuität gewährleisten bei Wechsel von AN Attraktiver AG Aber: Arbeitsorganisation/Zuständigkeiten überprüfen!
Vorteile für AN: Vereinbarkeit von Beruf und Privatem Kontakthalten während Elternzeit/Pflegephasen Aber: Klare Abgrenzung und Anspruch an
Verfügbarkeit herabsetzen.
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in LeitungsämternAngelpunkt 2: Leitungsämter
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Führen in Teilzeit:
Mon
tag
Diens
tag
Mitt
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g
Frei
tag
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Mögliche Arbeitszeitgestaltung
Frau Müller Herr Schmidt
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in LeitungsämternAngelpunkt 2: Leitungsämter
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Die Einführung neuer Arbeitszeitmodelle erfordert … … gegenseitiges Vertrauen! … eine Überprüfung hinsichtlich
der bisherigen Aufgabenverteilung, der bisherigen Arbeitsabläufe und der Kommunikationsabläufe.
In der Einführungsphase muss mit erhöhtem Kommunikationsaufwand gerechnet werden.
Evaluation nach gewisser Zeit.
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in LeitungsämternHandlungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte
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Welche Rechte sind durchsetzbar: Individualrechtlich:
Recht auf Teilzeitarbeit Recht auf Beurlaubung Rechte aus
Dienstvereinbarungen/tariflichen oder vertraglichen Regelungen
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in LeitungsämternHandlungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte
5. November 2014 Heike Moerland
Welche Rechte sind durchsetzbar: Rechte der Gleichstellungsbeauftragten:
Die Einführung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit sind nicht erzwingbar!
Möglichkeit, Maßnahmen zur Vereinbarkeit vorzuschlagen (§ 16 Abs. 4 GleiStG)
Beteiligung bei der Einführung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit (§ 17 Abs. 2 GleiStG)
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in LeitungsämternHandlungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte
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Wer muss ins Boot geholt werden:
Dienststellenleitung Mitarbeitervertretung Mitarbeitende
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in LeitungsämternHandlungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte
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Dienststellenleitung
Schlagworte, die überzeugen …
Demographische Entwicklung Fachkräftemangel Attraktivität als Arbeitgeber Außenwirkung der Maßnahme als Werbung
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Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in LeitungsämternHandlungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte
5. November 2014 Heike Moerland
Mitarbeitende
Befürchtungen ernst nehmen Bedürfnisse abfragen Bedarfe im Team klären Verständnis wecken für neue
Maßnahmen/Ideen
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