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1 HSU Herkunftssprachlicher Unterricht Schulleiterdienstbesprechung Schulamt für den Kreis Siegen- Wittgenstein Dagmar Speckmann (Schulrätin) 18. Januar 2012

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HSU Herkunftssprachlicher

Unterricht

Schulleiterdienstbesprechung

Schulamt für den Kreis Siegen-WittgensteinDagmar Speckmann

(Schulrätin)

18. Januar 2012

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Inhalt zum Thema „Herkunftssprachlicher Unterricht“

Grundlegende Bedeutung des HSU Anmeldeverfahren zum HSU Einrichtung des HSU Lehrkräfte im HSU Leistungsbewertung im HSU Sprachprüfungen im HSU Sprachprüfungen ohne HSU Konsulatsunterricht Angebote im HSU im Schulamt Siegen

2011/2012

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Grundlegende Bedeutung des HSU

§ 1 Schulgesetz (SchulG - BASS 1-1) Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung

Ziel: Sprachförderung in Deutsch Kinder ab dem 4. Lebensjahr (Delfin4)

Kinder mit Zuwanderungsgeschichte: Unterricht in der Herkunftssprache

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Anmeldeverfahren zum HSU

Schule informiert die Erziehungsberechtigten bei der Aufnahme in die Primarstufe

Schriftliche Anmeldung – Weiterleitung an das Schulamt

Verpflichtende Anmeldung für ein Jahr

Möglichkeit für Seiteneinsteiger

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Fortsetzung des HSU

Formular wird den HSU - Lehrkräften zur Verfügung gestellt

Formulare werden von den HSU - Lehrkräften an das Schulamt geschickt

Möglichkeit für Seiteneinsteiger!!!

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Einrichtung des HSU Schriftliche Anmeldungen - Voraussetzung für

die Einrichtung der Gruppen mindestens 15 (Prim) / 18 (Sek) Schülerinnen

und Schüler gleicher Herkunftssprache Schulamt entscheidet über:

jahrgangs- oder schulübergreifende Einrichtung der Gruppen (Ausnahmeentscheidungen)

Stundenumfang (Ergänzung des Unterrichts bis zu 5 Wochenstunden)

Wartelisten – Information der Eltern

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Lehrkräfte im HSU

Erweiterung der herkunftssprachliche Fähigkeiten in Wort und Schrift auf der Grundlage der entsprechenden Lehrpläne

Elternberatung zu Beginn des Schuljahres / Wahl einer Sprecherin / eines Sprechers

Führen von Teilnehmerverzeichnis, Versäumnisliste, Arbeitsplänen und Lehrberichte / Meldung über Unterrichtsversäumnis an der jeweiligen Stammschule

Durchführung der Sprachprüfungen

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Leistungsbewertung im HSU

Die Note wird im Zeugnis unter Bemerkungen aufgenommen: ___ hat am Unterricht in der Herkunftssprache in ___ teilgenommen. Ihre/Seine Leistungen werden mit ___ bewertet.

Schuleingangsphase: Aussagen über Lernentwicklung (Hinweise zu den Lernbereichen / Fächern)

Bescheinigung über Teilnahme am HSU (Formular)

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Sprachprüfungen im HSU

Sprachprüfungen am Ende des Bildungsganges nach regelmäßiger Teilnahme am HSU – Anspruchsebene des angestrebten AbschlussesHS / HS nach Kl. 10 / mittlerer Schulabschluss (FOS)

mindestens gute Leistung: Ausgleich für mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache Fortführung als Fremdsprache in der gymnasialen Oberstufe

nicht ausreichende Leistung: Bescheinigung über Teilnahme am HSU ohne Note

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Sprachprüfung ohne HSU Anmeldung: Schule - Bezirksreg. – Schulamt

Durchführung: schulamtsübergreifend

Sprache des Herkunftslandes als 1. oder 2. Pflichtfremdsprache oder Wahlpflichtfremdsprache

Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Sekundarabschluss I - HS nach Klasse 10 Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife Gymnasiale Oberstufe - Klasse 11- fortgeführte

Fremdsprache Fachhochschulreife –

Abschluss an Berufskollegs

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Konsulatsunterricht

Konsulatsunterricht als außerschulisches Angebot - keine Genehmigungspflicht durch Schulaufsicht

Bescheinigung der Konsulate über lehrplangemäßen Unterricht – Möglichkeit der Sprachprüfung:

Abschluss nach Klasse 10 Fortsetzung der Fremdsprache in gymn. Oberstufe Zertifikat GeR (europ. Referenzr. für Sprachen)

Niveau auf dem Zeugnis

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Angebote im HSU Siegen-Wittgenstein 2011/12

Albanisch

Arabisch

Russisch

Serbe./Kroat.

Spanisch

Türkisch

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