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1 Informationen zur Abiturqualifikation und zur Fachhochschulreife

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Informationen zur Abiturqualifikationund zur Fachhochschulreife

http://www.mk.niedersachsen.de/master/C24004465_N24000620_L20_D0_I579.html

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Block I und Block II

Die Abiturqualifikation besteht aus 2 Anteilen, die mit

- Block I und- Block II bezeichnet werden

- In den Block I gehen Leistungen aus dem Unterricht in den 4 Halbjahren der Qualifikations-phase ein

- In den Block II gehen Leistungen aus der Abiturprüfung in den 5 Prüfungsfächern ein

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Berechnung der Abiturqualifikation

Ergebnisse aus 28 Kursen in einfacher Wertung (darunter 3.,

4. und 5 PF und Ergänzungsfächer- max. 4 Kurse

mit < 05 Punkten) und 8 Schwerpunktkursen in zweifacher Wertung (max. 3 Kurse mit <05 Punkten) dividiert durch 44 und

multipliziert mit 40

Ergebnisse der 5 Prüfungsfächer aus der

Abiturprüfung in vierfacher Wertung

36 Kurse

Block IMindestpunktzahl 200Höchstpunktzahl 600

Block IIMindestpunktzahl 100Höchstpunktzahl 300

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Qualifikationsphase Abiturprüfung

Berechnung der Punkte für Block I

- Leistungen in den 8 Halbjahreskursen im 1. und 2. Prüfungsfach in doppelter Wertung

- Leistungen aus 28 Halbjahreskursen in einfacher Wertung; - In der Regel sind damit 32 der insgesamt 36 einzubringenden Halbjahreskurse festgelegt)

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Qualifikationsphase Abiturprüfung

Berechnung der Punkte für Block I

- Leistungen in den 8 Halbjahreskursen im 1. und 2. Prüfungsfach in doppelter Wertung (max. 3 Kurse mit weniger als 05 Punkten bewertet, kein Kurs mit 00 Punkten bewertet)

- Bsp.: 1. Prüfungsfach 10, 11, 08, 11 40 2. Prüfungsfach 07, 08, 03,06 24

Summe: 64 in doppelter Wertung: 128

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Qualifikationsphase Abiturprüfung

Berechnung der Punkte für Block I

- Leistungen aus 28 Halbjahreskursen in einfacher Wertung; in der Menge der 28 Kurse müssen die Kurse im 3., 4. und 5. Prüfungs- fach enthalten sein, sowie Ergänzungskurse (max. 4 Kurse mit weniger als 05 Punkten bewertet, kein Kurs mit 00 Punkten bewertet)

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Qualifikationsphase Abiturprüfung

Berechnung der Punkte für Block I

Summe aus beiden Anteilen: 224 + 128 ergibt 352

Diese Zahl wird durch 44 dividiert und das Ergebnis mit 40 multipliziert um die Punktzahl für Block I zu ermitteln. Dabei wird mathematisch gerundet

Bsp: 352 : 44 = 8 8 x 40 = 320 Punkte

Die Mindestpunktzahl, die im Block I erreicht werden muss, beträgt 200

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Sprachlicher Schwerpunkt

A Kurse B Kurse

C Kurse

Deutsch 4 Geschichte 2 Mathematik 4

Fremdsprache 1 4 Politik-Wirtschaft 2 Naturwissensch. 4

Fremdsprache 2 4 Rel/WN/Phil. 2

Kunst od. Musik 2 Prüfungsfach B 2

14 8 8

Seminarfach 2

gesamt 32

Einbringverpflichtungen

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künstlerischer Schwerpunkt

A Kurse B Kurse

C Kurse

Deutsch 4 Geschichte 2 Mathematik 4

Fremdsprache 1 4 Politik-Wirtschaft 2 Naturwissensch. 4

Kunst 4 Rel/WN/Phil. 2

Musik 2 Prüfungsfach B 2

14 8 8

Seminarfach 2

gesamt 32

Einbringverpflichtungen

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musischer Schwerpunkt

A Kurse B Kurse

C Kurse

Deutsch 4 Geschichte 2 Mathematik 4

Fremdsprache 1 4 Politik-Wirtschaft 2 Naturwissensch. 4

Musik 4 Rel/WN/Phil. 2

Kunst 2 Prüfungsfach B 2

14 8 8

Seminarfach 2

gesamt 32

Einbringverpflichtungen

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gesellschaftswiss. Schwerpunkt

A Kurse B Kurse

C Kurse

Deutsch 4 Geschichte 4 Mathematik 4

Fremdsprache 1 4 Politik-Wirtschaft 4 Nat-wissensch. 1 4

Kunst od.Musik 2 Rel/WN/Phil. 2

Fremdsprache 2 (2) oder Nat-wissensch. 2 (2)

10/12 10 8(10)

Seminarfach 2

gesamt 32

Einbringverpflichtungen

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naturwissenschaftl. Schwerpunkt

A Kurse B Kurse

C Kurse

Deutsch 4 Geschichte 2 Mathematik 4

Fremdsprache 1 4 Politik-Wirtschaft 2 Nat-wissensch. 1 4

Kunst od.Musik 2 Rel/WN/Phil. 2 Nat-wissensch. 2 4

Prüfungsfach B 2

10 8 12

Seminarfach 2

gesamt 32

Einbringverpflichtungen

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Qualifikationsphase Abiturprüfung

Berechnung der Punkte für Block II

- Abiturergebnis in den 5 Prüfungsfächern multipliziert mit 4

- Die Mindestpunktzahl, die im Block II erreicht werden muss beträgt 100

- In der Abiturprüfung müssen in mindestens 3 Fächern, darunter ein Schwerpunktfach, mindestens 20 Punkte (Abiturergebnis x 4) erreicht werden

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Qualifikationsphase Fachhochschulreife

Fachhochschulreife

- schulischer Teil Leistungen in bestimmten Fächern aus zwei aufeinander folgenden Halbjahren der Qualifikationsphase

-praktischer Teil mindestens einjähriges Praktikum oder abgeschlossene Berufsausbildung

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Qualifikationsphase Fachhochschulreife

schulischer Teil

Voraussetzungen 1:

- je 2 Halbjahresergebnisse im 1. und 2. Prüfungs- fach in doppelter Wertung- zusammen mindestens 40 Punkte- max. 1 Kurs mit weniger als 05 Punkten bewertet

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Qualifikationsphase Fachhochschulreife

schulischer Teil

Voraussetzungen 2:

- 11 Halbjahresergebnisse in einfacher Wertung zusammen mindestens 55 Punkte- darunter mind. 6 Halbjahresergebnisse vier- stündiger und max. 5 Halbjahresergebnisse zweistündiger Fächer - max. 2 Halbjahresergebnisse < 05 Punkte

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Qualifikationsphase Fachhochschulreife

schulischer Teil

Einbringverpflichtungen:

unter den 15 Halbjahresergebnissen müssen sein

- 2 Halbjahresergebnisse im Fach Deutsch- 2 Halbjahresergebnisse in einer Fremdsprache- 2 Halbjahresergebnisse in Geschichte oder einem anderen Fach des Aufgabenfeldes B, das Prüfungsfach ist- 2 Halbjahresergebnisse im Fach Mathematik- 2 Halbjahresergebnisse in einer Naturwissenschaft

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Qualifikationsphase Fachhochschulreife

schulischer Teil

weitere Bedingungen:

- in einem Fach nicht mehr als 2 Halbjahresergebnisse- kein mit 00 Punkten bewertetes Halbjahresergebnis- keine themengleiche Halbjahresergebnisse- das P3-Fach muss mit 2 Halbjahresergebnissen berücksichtigt werden

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Umrechnung der Gesamtpunktzahl für den schulischen Teil der Fachhoch-schulreife in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala

3,1141 bis 146

3,2135 bis 140

3,3130 bis 134

3,4124 bis 129

3,5118 bis 123

3,6113 bis 117

3,7107 bis 112

3,8101 bis 106

3,996 bis 100

4,0 95

NotePunkte NotePunkte

2,1198 bis 203

2,2192 bis 197

2,3187 bis 191

2,4181 bis 186

2,5175 bis 180

2,6170 bis 174

2,7164 bis 169

2,8158 bis 163

2,9153 bis 157

3,0147 bis 152

NotePunkte

1,0261 bis 285

1,1255 bis 260

1,2249 bis 254

1,3244 bis 248

1,4238 bis 243

1,5232 bis 237

1,6227 bis 231

1,7221 bis 226

1,8215 bis 220

1,9210 bis 214

2,0204 bis 209

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Qualifikationsphase Fachhochschulreife

praktischer Teil

- ein mindestens einjähriges berufsbezogenes Praktikum

oder

- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung

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Qualifikationsphase Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife wird von der Schule ausgestellt , an der der

schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde