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1 Inhalt Grundsätze Versicherte - Organisationen - Personen Versicherte Sparten - Unfall - Haftpflicht - Vertrauensschaden - Reisegepäck - Rechtsschutz - Kranken Zusatzversicheru ng: - für Nichtmitglieder - Kfz-Zusatz - Reise - Sport- Sicherheits- Programm - Vermögensschaden Service Referentin: Gabriele Richter Herzlich willkommen Referentin: Gabriele Richter ARAG- Sportversicherung Die Sportversicherung im Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.

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Referentin:

Gabriele Richter Herzlich willkommen

Referentin: Gabriele RichterARAG- Sportversicherung

Die Sportversicherung imLandessportverband Schleswig-Holstein e.V.

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Gabriele Richter

ARAG- Sportversicherung

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Gabriele Richter

Beihilfefunktion, kein Ersatz für private Vorsorge individuelle Risiken gesundheitliche Bagatellschäden

Gleichbehandlungsgrundsatz

Nachrangigkeit (Subsidiarität), vor allem zum Sozialversicherungsbereich

Kiel

Grundsätze der Sportversicherung

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Gabriele Richter

LSV und seine Organisationen und Gliederungen (Landesfachverbände, Kreissportverbände, Vereine)

Versicherungsschutz für nahezu den gesamten satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetrieb

Der Versicherungsschutz gilt weltweit (Rechtsschutz in Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten)

Es besteht kein Versicherungsschutz für

die Ausrichtung von internationalen Veranstaltungen (z. B. Welt- oder Europameisterschaft) oder Deutschen Meisterschaften für einen Spitzenfachverband

gewerbliche Unternehmungen, Gewerbebetriebe

Versicherte Organisationen

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Gabriele Richter

Versichert Personen alle aktiven und passiven Mitglieder Funktionäre Turn- und Sportlehrer, Trainer, Übungsleiter, Schieds-, Kampf-

und Zielrichter Angestellte, Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung und Helfer bei

versicherten Veranstaltungen Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme am versicherten

Vereinsbetrieb einschließlich Hin- und Rückweg.

Es besteht kein Versicherungsschutz für Nichtmitglieder, es sei denn, es handelt sich um Teilnehmer an

besonderen Sportprogrammen des LSV Mitglieder auf Zeit (Mitgliedschaft voraussehbar < 12 Monaten Berufssportler

Versicherte Personen

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Gabriele Richter

Besondere Sportprogramme

Kooperationen „Schule und Verein“

Sport gegen Gewalt

Integration durch Sport

Familien in Form

Vorbereitung und Abnahme von Sportabzeichen

Seniorensport

Bildungswerk-Veranstaltungen

JES-Projekt (sjsh)

Fortbildungsseminare der sjsh

Aktionsleiterausbildung für Schüler (sjsh)

Versicherte Personen

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Gabriele Richter

Unfallversicherung

Haftpflichtversicherung

Umwelt-Haftpflichtversicherung

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Vertrauensschaden-Versicherung

Reisegepäckversicherung

Rechtsschutzversicherung

Krankenversicherung

Versicherte Sparten

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Gabriele Richter

Sport-Unfallversicherung

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Leistungen Im Todesfall

je nach Alter und Familienstand bis zu € 5.500,-- zuzüglich je unterhaltsberechtigtem Kind € 1.600,--

Im Invaliditätsfall ab einem Invaliditätsgrad von 20 % pauschal € 5.000,-- bis zur Höchstsumme von € 165.000,--

Es gilt eine Leistungstabelle mit festen Entschädigungen, gestaffelt nach Invaliditätsgraden.

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Gabriele Richter

Ein nach den vertraglichen Bestimmungen des Sportversicherungsvertrags ärztlich festgestellter Invaliditätsgrad wird wie folgt entschädigt:

Invaliditätsgrad Entschädigung

Weniger als 20% 0,- € ab 20% 5.000,- € ab 25% 10.000,- € ab 35% 20.000,- € ab 45% 40.000,- € ab 55% 60.000,- € ab 65% 75.000,- € ab 75% bis 100% 165.000,- €

Sport-Unfallversicherung

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Gabriele Richter

Die Frist zur Anmeldung von Invaliditätsansprüchen beträgt 24 Monate, Voraussetzung:

Der Unfall ist rechtzeitig gemeldet.

Die Invalidität ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eingetreten.

Die Invalidität ist innerhalb weiterer 12 Monate ärztlich festgestellt und geltend gemacht.

Das Versäumen dieser Frist von 24 Monaten nach einem Unfall zur Anmeldung eines Invaliditätsanspruches führt nicht zum Untergang des Anspruches, sondern wird wie eine Obliegenheitsverletzung behandelt, wenn die Meldung innerhalb weiterer 6 Monate (insgesamt somit 30 Monate) erfolgt. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Invaliditätsleistung.

Sport-Unfallversicherung

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Gabriele Richter

Übergangsleistung nach 6 Monaten € 1.600,-- und nach 9 Monaten € 1.600,--

Serviceleistungen bis € 5.000,--

Kosmetische Operationen bis € 5.000,--

Krankenhaustagegeld € 10,--ab 1. Tag der stationären Behandlung, wenn derKrankenhausaufenthalt mindestens 8 Tage dauert,(längstens jedoch für 2 Jahre vom Unfalltag an gerechnet)

Sport-Unfallversicherung

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Gabriele Richter

Mitversicherung von sportspezifischen Sonderrisiken, z.B.

„Optische Unfälle“ (Todesfälle von Vereinsmitgliedern beim Training oder Wettkampf auf der Sportstätte oder unmittelbar danach als Folge körperlichen Zusammenbruchs)

Integration des Behindertensports auch für Mitglieder, die nach den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen nicht versicherungsfähig wären.

Das Luftsportrisiko ist mitversichert

Sport-Unfallversicherung

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Gabriele Richter

Serviceleistungen bis € 5.000,--

Ersatz für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen organisierten Rettungsdiensten

Ersatz der medizinisch notwendigen Transportkosten einer verletzten Person zum Krankenhaus bzw. zur Spezialklinik

Ersatz der Überführungskosten beim unfallbedingten Todesfall im Inland

Sport-Unfallversicherung

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Gabriele Richter

Voraussetzung ist ein schwerer Sportunfall (voraussichtlicher Invaliditätsgrad von 75% und mehr)

Das Reha-Management übernimmt die Organisation, nicht die Kosten der Reha-Maßnahme selbst!

Es werden nur Maßnahmen empfohlen, die von einem Leistungsträger übernommen werden oder aus der fälligen Versicherungsleistung erbracht werden können.

Leistungserbringer: GenRe RehaDienst GmbH, Köln

Leistungsarten: Medizinische Rehabilitation Berufliche Rehabilitation Pflege-Management Soziales Reha-Management

Reha-Management

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Gabriele Richter

Schützt den Verein, die Mitarbeiter und Mitglieder vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen privatrechtlichen Inhalts.

Schadenersatzpflicht ( § 823 BGB) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die

Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Schadenersatzansprüche Art und Umfang des Schadenersatzes - § 249 BGB

Sport-Haftpflichtversicherung

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Sport-Haftpflichtversicherung

Versichertes Risiko: VereinshaftpflichtMitversicherte Risiken:

Haus- und Grundbesitz des VereinsEigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten und Einrichtungen, die dem üblichen und gewöhnlichen Verbands- bzw. Vereinsbetrieb dienen (z.B. Turnhallen, Restaurationsbetriebe in eigener Regie)

Mietsachschäden an den fremden Räumlichkeitenz.B. an Sportanlagen des Bundes, des Landes, der Kommune

Bauherren-Haftpflichtversicherung bis zur Bausumme von € 260.000,--. Empfehlung für größere Bauprojekte: Nachversicherung über das Versicherungsbüro.

Schlüsselverlust von fremden Schlüsseln

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Versichertes Risiko: Vereinshaftpflicht

Mitversicherte Risiken:

Tierhalterhaftpflicht für vereinseigene Tiere

vereinseigene Wasserfahrzeuge

Nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige

Kfz bis zu 6 km/h, Arbeitsmaschinen bis 20 km/h

Nebenrisiken bei Veranstaltungen

(z.B. Schießbuden, Zeltaufbau)

Arbeitsgemeinschaften

Feuerwerk, Böller, Mörser, Schallkanonen

Sport-Haftpflichtversicherung

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Deckungssummen je Schadenereignis:

Personen- und Sachschäden pauschal € 2.600.000,--

Mietsachschäden an unbeweglichen Sachenbis € 260.000,--

Mietsachschäden an beweglichen Sachen (z.B. Einrichtungen)bis € 31.000,--

Schlüsselverlust bis € 1.500,--(Selbstbehalt 10 %, mind. € 50,-- je Schadenfall)

Sport-Haftpflichtversicherung

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Umwelt-Haftpflichtversicherung

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts der Versicherten wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer).

Personen- und Sachschäden pauschal € 2.600.000,--

Begrenzung bei Personenschäden für die einzelne Person je € 50.000,-- Gewässerschäden durch versicherte Anlagen bis € 260.000,--

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Vermögensschäden sind solche Schäden, die

weder Personenschäden (Tötung, Verletzung) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung, Abhandenkommen von Sachen) sind und sich nicht aus solchen herleiten.

Die Versicherungssummen betragen für

je Verstoß max. im Jahr den LSV € 35.000,-- € 70.000,-- die Fach- und Kreissportverbände € 25.000,-- € 50.000,-- die Vereine und deren Mitglieder € 15.000,-- € 30.000,--

Vermögensschaden-Haftpflichtvers.

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Versichert sind die Vermögenswerte (Geld, Geldwerte*) desLSB, der Verbände und Vereine gegen die Risiken

schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (Unterschlagung, Veruntreuung) von Mitgliedern der Organe, Kassierern und hauptberuflich Angestellten des LSV bzw. seiner Organisationen (Wagnispersonen)

Ereignisse, die ohne Verschulden der Wagnispersonen eintreten (wie Raub, Erpressung, Überfall auf dem Transportweg u.ä.)

Versicherungsleistungen je Schadenfall: € 110.000,-- für den LSV € 55.000,-- für die Fach- und Kreissportverbände € 10.000,-- für Vereine und alle anderen Organisationen € 515.000,-- als Höchstleistung für alle Schäden im Jahr

* z.B. Münzsammlungen

Vertrauensschaden-Versicherung

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Versicherungsschutz bei Auslandsreisen

Versicherungssumme € 2.500,-- je Person

Campingrisiko mitversichert

Keine Anrechnung bei Unterversicherung

Reisegepäckversicherung

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Leistungsanspruch besteht:

für Organe und Personen Schadenersatz-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

für Organe zusätzlich Arbeits-Rechtsschutz Sozialgerichts-Rechtsschutz

Versicherungssummen € 125.000,-- je Rechtsschutzfall € 52.000,-- für Kautionen

Rechtsschutzversicherung

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Selbstbeteiligung

Je Versicherungsfall wird auf die erstattungsfähigen Kosten eine Selbstbeteiligung von € 250,- angerechnet.

Die Selbstbeteiligung entfällt,

wenn die Mitgliedsorganisation/ der Versicherte von der ARAG Rechtsschutz-Versicherungs AG die Auswahl des zu beauftragenden Rechtsanwaltes verlangt,

die ARAG Rechtsschutz-Versicherungs AG daraufhin einen Rechtsanwalt benennt und dieser Rechtsanwalt die Interessen der Mitgliedsorganisation / des Versicherten wahrnimmt.

Rechtsschutzversicherung

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Für Unfälle und Krankheiten bei versicherten Veranstaltungen oder

Tätigkeiten.Nach Vorleistung anderer Leistungserbringer (z.B. gesetzliche oder

private Krankenversicherung) erfolgt die Erstattung der verbliebenen

Restkosten/Eigenanteile bei

Ersatz natürlicher und künstlicher Zähne, Erstattung in Höhe von

35 % des Rechnungsbetrages, höchstens € 2.600,--

Brillen/Sportbrillen/Kontaktlinsen bis € 50,--

techn. Hilfsmittel oder Körperersatzstücke nach ärztlichem Ermessen

(jedoch keine Heilapparate oder med./techn. Bedarfsartikel) bis € 2.600,--

Fahrten zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus in Höhe der

gesetzlichen Eigenleistung, zur Zeit € 13,-- je Transport

Heilkosten im Ausland

Rückbeförderungskosten

Überführungskosten

Krankenversicherung

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Gabriele Richter

Versicherungsschutz für Nichtmitglieder: für aktive Teilnehmer an den Sportangeboten der Verbände

und Vereine

Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz: versichert Pkw-Schäden anläßlich von Vereinsfahrten

Reiseversicherung: für Reisen und Fahrtveranstaltungen einschließlich

Insolvenzabsicherung (Kautionsversicherung)

Wichtige Zusatzversicherungen

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Referentin:

Gabriele Richter

Vereine, die Sportkurse und Sportprogramme für Nichtmitglieder anbieten, können die daran teilnehmenden Nichtmitglieder über einen Zusatzvertrag versichern. (Die Veranstaltung selbst und die Mitglieder/Mitarbeiter sind bereits über die Sportversicherung versichert). Über eine Zusatzversicherung des LSV sind bei besonderen Sportprogrammen die Nichtmitglieder bereits versichert.

Der Versicherungsschutz des abzuschließenden Zusatzvertrages entspricht weitgehend dem Schutz der Sportversicherung.

Der Beitrag richtet sich nach der Vereinsgröße; die Versicherung gilt dann für alle Nichtmitglieder bei allen Kursveranstaltungen im ganzen Jahr.

Nichtmitgliederversicherung

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Gabriele Richter

Was ist versichert?

Unfallschäden an Kfz, die im Auftrage des Vereins anlässlich satzungsgemäßer, versicherter Veranstaltungen zur Beförderung von Personen eingesetzt werden.

Mitversichert sind die Kosten für Bergung des Fahrzeugs

Abschleppen bis zu € 150,--

öffentliche Verkehrsmittel einschließlich Taxi zur Rück- oder Weiterbeförderung bis zu € 150,--

Versicherte Fahrzeuge: PKW, Krafträder und deren Anhänger,

die nicht als gewerbliches Beförderungsmittel eingesetzt sind (Mietwagen, Taxi o.ä.)

Standardschutz

Kfz-Zusatzversicherung

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Referentin:

Gabriele Richter

Versichert ist der direkte Hin- und Rückweg

Versicherte Veranstaltungen sind Wettkämpfe/-spiele, sportliche Darbietungen im Auftrag des Vereins

offiziell angesetzte Trainings-/Übungsstunden des Vereins

offiziell angesetztes Sondereinzeltraining von Leistungssportlern

alle satzungsgemäß vorgesehenen Versammlungen des Vereins

Vorstands- und Ausschußsitzungen des Vereins oder Verbands

Lehrgänge und Tagungen der Sportorganisationen

offizielle Repräsentationsaufgaben des Vereins

offiziell vom Verein angesetzte Bau-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten (nicht versichert: Materialtransport) sowie Auf- und Abbauten bei versicherten Veranstaltungen

offiziell vereinbarte Gesprächstermine mit Behörden, übergeordneten Sportorganisationen

mehrtägige Jugendfreizeiten des Vereins

Kfz-Zusatzversicherung

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Referentin:

Gabriele Richter

Versicherte Veranstaltungen

offiziell angesetzte Sportkurse (z.B. Mutter & Kind-Turnen) des Vereins

Jedermann-Veranstaltungen/Volkswettbewerbe des Vereins

Vorbereitung und Abnahme von Sport- und Leistungsabzeichen

Festumzüge des Vereins sowie Auftritte von Vereinsgruppen im offiziellen Auftrag des Vereins

alle ein- oder mehrtägigen Ausflüge des Vereins (z.B. Wanderungen)

gesellige bzw. gesellschaftliche Veranstaltungen des Vereins

während des mehrtägigen Aufenthalts anlässlich von Sportturnieren, Trainingslagern und Ausflügen besteht Versicherungsschutz für alle Fahrten am Veranstaltungsort für Zwecke des Vereins

Transport von Geräten, die anlässlich der versicherten Sportveranstaltungen u. Versammlungen des Vereins benötigt werden

offiziell vereinbarte Gesprächstermine mit Rechtsanwälten, Steuerbehörden und dem Versicherungsbüro

Auf- und Abbauarbeiten bei versicherten Veranstaltungen

Kfz-Zusatzversicherung

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Gabriele Richter

Versichert ist die Beförderung/Selbstbeförderung von

aktiven Sportlern des Vereins

Funktionären

Übungsleitern, Turn-/Sportlehrern, Trainern, Schieds-, Kampf- und Zielrichtern des Vereins

Angestellten, Arbeitern, Mitarbeitern gegen Vergütung, Lizenzspielern, unentgeltlich tätigen Helfern und Betreuern

Vorleistung der eigenen Kaskoversicherung

Die eigene Fahrzeugversicherung (Voll- oder Teilkasko), sofern vorhanden, ist zunächst immer zuerst in Anspruch zu nehmen.

Der eventuelle Rabattverlust der eigenen Fahrzeugversicherung wirdnach Vorlage einer Bestätigung des Versicherers mit bis zu € 300,--

ausgeglichen.

Kfz-Zusatzversicherung

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Die Kfz-Zusatzversicherung gilt für Fahrten in Europa und den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres

Es gibt keine Maximierung der Leistung

Mitversichert ist eine Rechtsschutzversicherung bis € 75.000,-- mit folgenden Leistungen

Schadenersatz-RS

Straf-RS

Verwaltungs-RS

Der Jahresbeitrag richtet sich nach der Vereinsgröße und der gewählten Selbstbeteiligung je Schadenfall (€ 150,--, € 330,-- oder € 410,--)

Kfz-Zusatzversicherung

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Gabriele Richter

Gegen Zuschlag können die Leistungen des Standardschutzes erweitert werden um:

Fahrzeug- und Fahrzeugteilschäden (Brand, Diebstahl, Sturm/Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Haarwild, Marderbiss)

Verschrottung und Zoll

Pannenhilfe bis € 100,--

Kosten für Fahrzeug-Rücktransporte, wenn innerhalb von 5 Tagen keine Reparatur möglich (nicht bei Totalschaden)

Erstattung eines möglichen Rabattverlustes in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis maximal € 300,--

Mietwagenkosten von maximal € 25,-- pro Tag für bis zu 7 Tagen

Insassen-Unfallversicherung

Rechtsschutzversicherung: Versicherungssumme € 150.000,--

Comfortschutz

Kfz-Zusatzversicherung

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Referentin:

Gabriele Richter

Kostengünstige Absicherung (einschließlich Insolvenzabsicherung) für

Vereine / Verbände

Reiseteilnehmer

Reiseversicherung

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Referentin:

Gabriele Richter

Hier: für Vereine und Verbände als Reiseveranstalter

In vielen Fällen müssen die Vereine/Verbände als Reiseveranstalter die Reisekosten gegen mögliche Insolvenz des Vereins/Verbands absichern und dies ihren Reiseteilnehmern vor Antritt der Reise durch Vorlage eines Sicherungsscheins nachweisen.

Die gesetzliche Bestimmung des § 651 k BGB wird durch die Kautionsversicherung eingehalten. Nach Antragseingang liefert die ARAG die notwendigen Sicherungsscheine.

Die Reiseversicherungen müssen rechtzeitig vor Antritt der Reise beantragt werden. Antragshefte sind beim Versicherungsbüro bzw. der ARAG Sportversicherung erhältlich.

Reiseversicherung

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Gabriele Richter

Hier: für Vereine und Verbände als Reiseveranstalter

Sicherstellung des Reisepreises

Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass den Reisenden erstattet werden:

der gezahlte Reisepreis soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen und notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.

Durch eine Änderung der Gewerbeordnung kann die Veranstaltung von Reisen ohne Aushändigung von Sicherungsscheinen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu € 50.000,-- geahndet werden.

Reiseversicherung

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Gabriele Richter

Hier: für Vereine und Verbände als Reiseveranstalter

Wer ist sicherungspflichtig Das Gesetz kennt nur einige wenige Ausnahmen von der Sicherungspflicht. Die Sicherungspflicht entfällt, wenn der Verein oder Verband nur gelegentlich Reisen veranstaltet. Das Merkmal gelegentlich wird aber bereits dann verneint, wenn mehr als 2 Reisen pro Jahr veranstaltet werden.

Keine Sicherungspflicht besteht, wenn die Reisen nicht länger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung einschließen und der Reisepreis pro Person € 75,-- nicht übersteigt es sich beim Reiseveranstalter um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.

Reiseversicherung

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Hier: für Vereine und Verbände als Reiseveranstalter

Die Reisehaftpflichtversicherung schützt den Verein als Reiseveranstalter vor den speziellen Haftungsrisiken, die sich aus dem Reiserecht ergeben.

Deckungssumme bis zu 5.500.000 € für Personenschäden (bei Flugreisen bis 6.500.000 €)

Reiseversicherung

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Gabriele Richter

Hier: für die Reiseteilnehmer:

Die Reiseunfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz über die Leistungen der Sportversicherung hinaus

Die Reisehaftpflichtversicherung versichert die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Reisenden während der Reisedauer

Die Reisegepäckversicherung schützt das persönliche Reisegepäck der Mitreisenden

Die Auslandsreise-Heilkosten-Versicherung ist wichtigster Versicherungsteil jeder Auslandsreise(100% Kostenerstattung)

Reiseversicherung

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Gabriele Richter

Veranstaltungsversicherungen: für Veranstaltungen von Spitzenfachverbänden

Individueller Versicherungsbedarf für Gebäude und Gebäude-Inhalte für Bauvorhaben für EDV-Anlagen für Jagd- und Sportwaffen ...

Vermögensschaden-Zusatzversicherung

weitere Zusatzversicherungen

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Mobilien- und Immobilienschutz für Vereins- und Verbandsgebäude

Was ist versichert?

Vereins-/Verbandsgebäude (Immobilien)

Inventar (Mobilien),

Elektronische Geräte und

Jagd- und Sportwaffen

Sport-Sicherheits-Programm

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Gabriele Richter

Was ist nach dem Bausteinprinzip versichert?

Bauleistungsversicherung: Schutz schon ab Baubeginn gegen ungewöhnliche oder außergewöhnliche Naturereignisse, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, böswillige Handlungen Dritter, Planungs- und Berechnungsfehler, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, Fahrlässigkeit, Glasbruch und Diebstahl bereits eingebauter Teile

(Baustein 1)

Gebäudeversicherung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel einschließlich Feuerrohbauschutz (Baustein 2)

Gebäudeglas-Pauschalversicherung (Baustein 3)

Mietverlustversicherung (Baustein 4)

Sport-Sicherheits-Programm

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InventarversicherungVersichert werden alle beweglichen Sachen, die im Vereins-/ Verbandsgebäude aufbewahrt werden und zwar gegen folgende Risiken: Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Betriebsunterbrechungskosten, die durch eine dieser Gefahren hervorgerufen werden, Glasbruch. Die versicherten Gefahren können nach Bedarf des Vereins/Verbandes kombiniert werden.

Elektronikversicherung

Versichert werden elektronische Geräte und Anlagen (Büro-, Kommunikations-, Bild-, Ton-, Meß- und Regeltechnik) gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust.

Jagd- und Sportwaffenversicherung

Versichert werden alle Jagd- und Sportwaffen des Vereins/Verbandes einschließlich Zubehör umfassend gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust

Sport-Sicherheits-Programm

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Wer ist versichert ? Der Verein sowie die im Versicherungsschein bezeichneten Organe und Personen, unabhängig davon, ob die handelnden Personen haupt- oder ehrenamtlich tätig werden

Was ist versichert ?

Gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund Verstoß, die zu einem Vermögensschaden eines Dritten geführt haben. (Drittschaden) Gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund eines Verstoßes, die zu einem Vermögensschaden beim Verein geführt haben. (Eigenschaden)

Was ist ein Vermögensschaden ? Schäden, die nicht Sach- oder Personenschäden sind oder sich daraus herleiten

Was ist nicht versichert? - Fragen des kaufmännischen/unternehmerischen Ermessens

- Abschluss, Erfüllung und Fortführung von Versicherungsverträgen - Tätigkeiten mit und im Berufs-/Golfsport

Vermögensschaden-Zusatzversicherung

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Schadenbeispiele

EigenschadenDer Abteilungsleiter Breitensport organisiert einen Volkslauf. Als Publikumsmagnet engagiert er eine Karibik Band mit Samba Tanztruppe. Er versäumt aber,das Ordnungsamt zu informieren, die Veranstaltung wirduntersagt. Die Künstlergage bleibt am Verein hängen.

DrittschadenEin Sportverein hat mehrere Angestellte. Gegenüber den Behörden werden versehentlich falsche Angaben zur Sozialversicherung gemacht. Als ein Mitarbeiter in Rente geht,bekommt er nur eine monatliche Rentenleistung von € 135,--. Der Mitarbeiter macht den Verein haftbar.

Zusatzbaustein SteuernEin Verein führt versehentlich zu wenig Steuern ab. Dem Finanzamt fällt dies erst nach 5 Jahren auf. Es fordert somit für die letzten 5 Jahre diesenSteuerfehlbetrag in Höhe von € 15.000,-- im Rahmen einer Nachzahlungan. Der Verein kann diesen Betrag nicht aufbringen und nimmt einen Kredit auf. Die hierfür anfallenden Zinsen stellen teilweise einen Schaden dar.ARAG zahlt, wenn zusätzlich versichert.

Vermögensschaden-Zusatzversicherung

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Weitere Schadenbeispiele

EigenschadenDer Vereinsvorstand beschließt den Neubau eines Vereinsheims. Das Sportgelände grenzt an ein Naturschutzgebiet. Infolge mangelnder Kenntnis wird der Neubau in Eigenleistung zum Teil auf dem Grund eines angrenzenden Naturschutzgebietes errichtet. Die Verwaltung erfährt von dem Bauvorgang, stoppt die Arbeiten und verordnet den Abriss des Rohbaus sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Dem Verein entsteht ein Vermögensschaden in Höhe von € 125.000,--.

ARAG zahlt nicht:

Bei einem Neubauvorhaben ohne Planfeststellung und ohne Baugenehmigung handelt es sich nicht um einen sogenannten Irrtum oder ein Versehen. Von einem Vereinsvorstand kann man verlangen, dass unter den normalen Umständen der Lebenserfahrung bekannt ist, dass vor Baubeginn ein Bauantrag zu stellen ist.

Vermögensschaden-Zusatzversicherung

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Weitere Schadenbeispiele

EigenschadenDer Vorstand erwirbt Anteile an einem Aktienfonds für € 50.000,--.Das Geld soll zinsbringend angelegt werden, da es zukünftig zum Erwerb einer Immobilie für den Verein dienen soll. Zum Zeitpunkt des geplanten Erwerbs der Vereinsimmobilie sind die Aktienfonds aber nur noch für € 37.000,-- zu liquidieren.Vermögensschaden: € 13.000,--.

ARAG zahlt nicht

da es sich um ein kaufmännisches Verhalten des Vorstandes im Sinne der Bedingungen handelt. (Ausschluß gemäß allgemeiner Vertragsbedingungen)

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Weitere Schadenbeispiele

EigenschadenDer Vorstand eines Ruderclubs berät über den Kauf neuer besserer und schnellerer Boote. An der Ausschreibung beteiligt sich auch ein osteuropäisches Unternehmen, das mit geheimen Erkenntnissen aus der nationalen Sportforschung wirbt. Der Vorstand kauft daraufhin mehrere Bootsklassen dieses Herstellers im Wert von € 52.000,--. Die Überraschung kam bei der Anlieferung. Es handelt sich um veraltete Boote, die nicht mehr konkurrenzfähig sind und einen Marktwert von lediglich € 20.000,-- haben. Die Boote sollten aufgrund der nicht gegebenen Voraussetzungen innerhalb der vereinbarten Umtauschfrist zurückgegeben werden. Diese Frist wird jedoch versäumt, so dass als Schaden beim Verein € 32.000,-- verbleiben.

ARAG zahlt

Vermögensschaden-Zusatzversicherung

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Weitere Schadenbeispiele

EigenschadenDer Vorstand eines Vereins schließt mit einem Großsponsor einen Werbevertrag ab. Die Einnahmen aus dem Werbevertrag verstoßen in ihrer Höhe gegen die Vorschriften der Gemeinnützigkeit. Dies hat der Verein versehentlich nicht erkannt. Die daraufhin gem. § 10 b Abs. 4 EstG nacherhobenen Steuern übernimmt die ARAG.

ARAG zahlt

Vermögensschaden-Zusatzversicherung

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Weitere Schadenbeispiele

DrittschadenDer Vorstand eines Tennisclubs hat sich mit dem Pächter für das Vereinsheim überworfen und einem neuen Pächter bereits eine Zusage zur Übernahme des "Gastronomiebetriebes" zu einem bestimmten Termin erteilt. Dabei wurde versäumt, dem alten Pächter fristgerecht zu kündigen. Der Vertrag läuft somit ein Jahr weiter. Da der neue Pächter schon eine Zusage bekam, hat dieser seine alte Pacht gekündigt und steht durch entsprechende Weitervermietung nunmehr ohne Pacht da. Den Umsatzausfall macht er beim Verein geltend.

ARAG zahlt

Vermögensschaden-Zusatzversicherung

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Versicherungssummen € 250.000,-- oder € 500.000,--

Selbstbeteiligung 10% mindestens € 50,-- maximal € 250,--

Prämienermittlung nach Vereinsgröße (bei Vereinen) bzw. nach Organstärke (bei Verbänden)

Zusatzbaustein gegen 50% Prämienaufschlag Schäden durch Schlüsselverlust bis € 20.000,-- und Schäden aus steuerlichen Pflichtverletzungen bis € 50.000,-- (nicht die Steuerschuld an sich)

Mitversicherung Die ERGO Versicherung AG ist mit 50% beteiligt.

* Bei höheren Versicherungssummen oder D&O Deckungskonzepten erstellen die Experten der ERGO Versicherung AG individuelle Angebote.

Vermögensschaden-Zusatzversicherung

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Schadenbearbeitung durch die Experten der ERGO Versicherung AG

Prospekte Erläuterndes Prospektmaterial mit Schadenbeispielen wird von Ihrem Versicherungsbüro zur Verfügung gestellt

Internet Produktinformationen im Internet unter www.ARAG-Sport.de

Vermögensschaden-Zusatzversicherung

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ARAG-Sport24 Das - Versicherungsbüro online - im Internet für Vereinsmitarbeiter

vid Der Vereins-Informations-Dienst, ein kostenloser Internet-Newsletter

Internet Informationen im Internetauftritt der

ARAG: www.ARAG-Sport.de und www.ARAG.de

Sport-Unfallforschung Wissenschaftlich anerkannte Sport-

Unfallforschung unter Federführung der ARAG Sportversicherung

Faltblätter zur Unfall-Prophylaxe für die Vereinsarbeit

Service

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Gabriele Richter

Schadenmeldungen, Information und Beratung

Versicherungsbüro beim Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. Winterbeker Weg 49 24114 Kiel

Telefon: 0431/ 64 86 140, -141, -142Telefax: 0431/ 64 09 848Email: [email protected]

Individuelle Beratung vor Ort bei den Vereinen:Gabriele RichterTelefon: 0431 / 69 67 18 - 11Telefax: 0431 / 69 67 18 – 24Email: [email protected]

Service

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Gabriele Richter

www.ARAG-Sport.de

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Gabriele Richter

Zu guter Letzt…

Haben Sie Fragen?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!